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TTIP-Schiedsgericht und Investor-Staat-Schiedsverfahren – ein Angriff auf die Demokratie und den Rechtsstaat

2012 wurde Afred de Zayas vom Menschenrechtsrat der UNO mit dem neu geschaffenen Mandat eines Unabhängigen Experten der UNO für die Förderung einer demokratischen und gerechten Ordnung beauftragt. Seither hat er dem Menschenrechtsrat und der UN-Generalversammlung je vier Berichte vorgelegt. Am 19. April 2016 referierte er anlässlich einer Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Strassburg zum Thema der Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-state dispute settlement - ISDS) in internationalen Investor-Schutzabkommen. Dieses Thema hatte de Zayas bereits in einem Bericht von 2015 an den Menschrechtsrat (A/HRC/30/44) und an die UN-Generalversammlung analysiert (A/70/285). In diesen Berichten legte er die Unvereinbarkeit von Investor-Staat-Schiedsverfahren in internationalen Investor-Schutzabkommen mit mehreren Artikeln der UN-Charta dar sowie deren Unvereinbarkeit mit Menschenrechts-Vertragsverpflichtungen, die im „Internationalen Pakt über bürgerliche und zivile Rechte“ und im „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ festgehalten sind. Zudem gibt es Unvereinbarkeiten mit Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation WHO, inklusive der Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums, der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, zahlreichen Resolutionen der UNO-Generalversammlung, insbesondere der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (A/70/1), und gewissen allgemeinen Rechts-Prinzipien wir Treu und Glauben, des Verbots des Rechtsmissbrauchs und dem Verbote von unzumutbaren und sittenwidrigen Vereinbarungen.

von Alfred De Zayas 1)

Für EU-Mitglieder hält der Artikel 21(1) des Vertrags von Lissabon fest “Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.”2) Entsprechend sind gemäss den oben zitierten internationalen Rechtsquellen die Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) gemäss EU-Recht rechtswidrig3) , und es ist davon auszugehen, dass der EU-Gerichtshof in Luxemburg sie für ungültig erklären wird, sollte ein passender Fall vor dieses Gericht gelangen.

Wie bereits im Bericht an den UN-Menschenrechtsrat und an die UN-Generalversammlung von 2015 ausgeführt, stellen die ISDS einen Angriff auf die Demokratie dar. Sie unterminieren die Geltung der Gesetze (rule of law) und verletzen zahlreiche zivile, politische, ökonomische, soziale und kulturelle Rechte. Die Geltung der Gesetze ist nicht mit blindem Rechtspositivismus oder mit schlauem Legalismus zweck Unterminierung der Gerechtigkeit zu verwechseln. Der Wortlaut eines Vertrages darf nie gegen seinen Geist instrumentalisiert werden.

Über die Jahrhunderte hinweg haben sich in Europa und in Ländern, die manche die „zivilisierten Nationen“ nennen, die Gerichte von Handlangern des Despotismus und des Autoritarismus hin zu unabhängigen öffentlichen Instanzen entwickelt. Diese funktionieren gemäss den Prinzipien der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Rechtssicherheit - Errungenschaften, die man für selbstverständlich halten sollte. Länder, die vordergründig der Demokratie und der Geltung des Rechts verpflichtet sind, haben mit den ISDS allerdings die Schaffung eines privatisierten Systems der Konfliktbeilegung begünstigt, das weder transparent noch rechenschaftspflichtig ist. In den meisten Fällen kann man in diesem System gegen Entscheidungen auch nicht an eine höhere Instanz gelangen. Die Glaubwürdigkeit der Rechtsprechung und die Notwendigkeit von Stabilität und Rechtssicherheit werden unterminiert, wenn drei Schiedsrichtern, deren Mangel an Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht wiederholtermassen von Experten und zivilgesellschaftlichen Organisationen hervorgehoben wurden,4) die Macht gegeben wird, die Gesetzgebung und Gerichtsurteile souveräner Staaten zu ignorieren. Damit missachten sie letztlich den demokratischen Willen vieler Wähler und Wählerinnen, die für eine gerechte Besteuerung transnationaler Unternehmungen, für Umweltschutz, für Zugang zu Generika, Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Lebensmittelsicherheit 5) , Arbeit und soziale Programme gestimmt haben.

Erfahrungen mit den ISDS

Die Erfahrungen mit den ISDS über die letzten 30 Jahre zeigen, dass manche Länder gezwungen wurden, soziale Gesetzgebung zurückzunehmen. In manchen Fällen wagten es die Regierungen nicht, Umweltschutzmassnahmen zu ergreifen, aus Angst, vor ein ISDS-Gericht gezerrt und zu Milliarden von Dollars verklagt zu werden. Dieses Kaltstellen oder Einfrieren des Gesetzgebungsprozesses hat nicht nur Auswirkungen auf die sogenannten Entwicklungsländer. Selbst Länder wie Kanada haben es vorgezogen, angesichts der Drohungen und Forderungen von Öl- und Pharmazie-Unternehmungen zu kapitulieren 6) . Deutschland wird im Augenblick durch den Energiegiganten Vattenfall verklagt – wegen der Nach-Fukushima-Entscheidung, aus der Atomenergie auszusteigen. Die USA werden durch Trans-Canada auf 15 Milliarden Dollar verklagt – wegen der Entscheidung Obamas, die umweltgefährdende “Keystone pipeline” nicht bauen zu lassen. Der jüngste Angriff auf einen souveränen Staat, der seine Bevölkerung und die Umwelt schützen wollte, ist der unverschämte ISDS-Fall „Tobie Mining and Energy Inc. gegen Kolumbien“. Die Firma verlangt 16.5 Milliarden Dollars als Kompensation für Kolumbiens Weigerung, die Minengesellschaft in den Amazonas Nationalpark expandieren und den amazonischen Regenwald verschmutzen zu lassen.

Wir sollten nicht nur über die Schädlichkeit künftiger Übereinkommen wie CETA 8 ) , TPP 9) , TTIP 10) und TISA 11) besorgt sein – wir müssen uns auch des ständigen Schadens bewusst sein, den die 3200 existierenden bilateralen Investitionsabkommen verursachen. Auch diese müssen überarbeitet oder beendet werden, da sich die Welt seit den 1980 er und 1990 er Jahren gewandelt hat und wir nunmehr den empirischen Nachweis haben, dass die Versprechen von Arbeitsplatzbeschaffung, Wachstum und Entwicklung nicht erfüllt wurden. Wir haben den Nachweis für Umweltschäden, für den transnationale Firmen nicht gerade stehen. Zudem hat sich die Kluft zwischen Reich und Arm international wie national vergrössert. Studien über die Auswirkungen des NAFTA-Abkommens zeigen, dass die USA Millionen von Fabrikjobs und andere Jobs verloren haben, zu Gunsten von Mexicos maquiladoras, wobei dort nicht nur die Arbeitskosten tiefer sind. Die Arbeitsbedingungen sind schlechter und die Menschenrechte stehen unter Druck.

Die UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) trägt eine gewisse Verantwortung dafür, Dutzende von Entwicklungsländern dazu überredet zu haben, für einen Phototermin nach Genf zu kommen, um bilaterale Verträge abzuschliessen, die sich für diese Länder oft als toxisch erwiesen haben. In diesem Sinne schuldet die UNCTAD diesen Ländern eine Entschuldigung, da sich diese zu ihrem Schaden auf die über-optimistischen Prognosen der UNCTAD verlassen hatten. Die UNCTAD muss eine weltweite Konferenz einberufen, um die existierenden Handels- und Investitionsabkommen anzupassen, gemäss den geltenden Artikeln der „Wiener Konvention über das Recht der Verträge“, einschliesslich der Bestimmungen über Irreführung, Betrug, rebus sic stantibus 12) und Unverträglichkeit mit zwingendem Recht 13) . Die bestehenden Verträge können revidiert werden, indem man sich auf die Lehre der Teilnichtigkeit beruft und damit nur jene Vertragsbestimmungen streicht, die contra bonos mores14) sind, so wie z.B. ISDS und Vertragsklauseln, die die über Vertragsdauer hinaus gelten (“survival clauses”).

TIPP – ein spezielles Investitionsgericht ist unnötig

Mit Bezug auf die Errichtung eines Internationalen Investitionsgerichtes (ICS) mit einer Appellationsinstanz im Rahmen der TIPP-Verträge stellt sich zuerst die Frage, ob die USA und die EU eine solche überhaupt brauchen. Wieso sollte ein spezieller Gerichtshof Investoren das Recht geben, Regierungen zu verklagen, während die Regierungen die Investoren nicht vor dasselbe Gericht bringen könnten? Brauchen US- und EU-Investoren einen privilegierten Schutz? Alle potentiellen Parteien des TTIP (Transatlantisches Freihandelsabkommen) sind demokratische Staaten mit kompetenten und unabhängigen Gerichten und Jahrzenten der Rechtsprechung. Im Februar 2016 kam der Deutsche Richterbund zum Schluss, dass es ein ICS nicht braucht 15) . Man kann sogar noch weiter gehen: die alleinige Existenz eines ICS würde als Bremse für sozialen Fortschritt fungieren, da die Staaten frivole und schikanöse Anklagen befürchten müssten. Der Dekan des Colegio de la Abogacía in Barcelona und zahlreiche spanische Richter haben ebenfalls die Idee spezieller Gerichte für Investitionsabkommen verworfen 16) . Nur wenn das ICS ausdrücklich die Bereiche der öffentlichen Gesundheit (z.B. Tabakgesetzgebung), Umweltschutz, Arbeitsstandards, Budget und Fiskalpolitik nicht betreffen, könnte man über ein solches Gericht reden. Zudem müsste man förmlich festhalten, dass im Falle von Konflikten die Verpflichtungen der Menschenrechtskonventionen immer Vorrang haben. In diesem Zusammenhang muss man an zwei wesentliche Grundsätze erinnern, die in der durch die Multis geprägten Ideologie verloren gegangen zu sein scheinen.

(1) Der Zweck des Staates ist die Gesetzgebung und die Regulierung des Lebens im öffentlichen Interesse. Dies schliesst präventive Massnahmen zwecks Abwehr potentiellen Schadens von der Bevölkerung ein – z.B. bei Fracking oder anderen Unterfangen von Unternehmungen.

(2) Es liegt an Unternehmungen, die Risiken bei ihren Geschäften zu berücksichtigen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Gewinne von Investoren zu garantieren. Diese müssen Risiken selber versichern oder als Kostenfaktoren bei Geschäften einbeziehen.

Manche Vertreter der ISDS lieben es, sich auf das Recht auf Eigentum zu beziehen, wenn sie einen speziellen Schutz für Investitionen fordern. Sie beziehen sich auf Bilaterale Investitionsabkommen und Freihandelsabkommen, bemühen das pacta sunt servanda Prinzip (Verträge sind einzuhalten) - in Verbindung mit einer extensiven Interpretation von “Eigentum” und “legitimen Erwartungen”. Niemand verneint das Recht auf Eigentum, wie es im Protokoll I der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Artikel 17 der Universellen Menschenrechtskonvention festgehalten ist. Obwohl der „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (ICCPR) das Recht auf Eigentum nicht explizit schützt, ist jede willkürliche Enteignung eine Verletzung des Artikel 26 dieses Paktes (Diskriminierungsverbot). Es muss aber daran erinnert werden, dass das Recht auf Eigentum die Enteignung im öffentlichen Interesse nicht verbietet. Es muss im Kontext anderer Rechte gesehen werden, einschliesslich des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung, Souveränität über die eigenen natürlichen Rohstoffe, das Recht auf freies und informiertes Einverständnis bei Vertragsabschlüssen, das Recht auf Zugang zu Informationen, zu öffentlicher Teilnahme an den öffentlichen Geschäften, das Recht auf Nahrung, Wasser, Ausbildung, Gesundheitsvorsorge und Kultur. Während das Recht auf Eigentum Investoren vor willkürlicher Enteignung schätzt, schützt es auch die Rechte indigener Völker auf ihre natürlichen Ressourcen. (gemäss Art 1 ICCPR und Internationalem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Diese Tatsache wird von transnationalen Konzernen und manchen Regierung oft genug unbekümmert ignoriert, wenn es darum geht, indigen Völker um Mineralien, Gold, Uran, Öl, Gas, Holz und anderes Eigentum im Wert von Aber Milliarden von Franken zu bringen. Das Prinzip Pacta sunt servanda gilt eben auch für die internationalen Menschenrechtskonventionen. Alle Staaten, die den ICCPR und den ICESCR unterzeichnet haben, müssen die Verpflichtungen dieser Verträge erfüllen. Sie gehören zum verbindlichen Recht. Die Staaten haben ein legitimes Interesse daran, dass die Bestimmungen dieser Verträge nicht durch andere Verpflichtungen wie Handels- oder Investitionsvereinbarungen unterminiert werden. Es geht hier um eine Prioritätenordnung, die ein für alle mal geregelt werden sollte. Während Konzerne den Vorrang wirtschaftsfreundlichen Menschenrechten geben möchte, ist es offensichtlich, dass die Freiheit zu wirtschaften und das Recht auf Eigentum keinen Vorrang vor dem Recht auf Leben, auf Nahrung, auf Wasser, auf Gesundheit und Privatsphäre haben.

Im europäischen Kontext müssen die Staaten zudem die Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta erfüllen. Jeder Richter und jeder Schiedsrichter muss wissen, dass ein Investitionsvertrag nicht ein einsamer Vertrag ist, der für sich alleine und über allem steht. Im Falle eines Konfliktes mit Bestimmungen zu den Menschenrechten, müssen letzter nicht nur berücksichtigt werden. Sie haben vielmehr Vorrang vor Investitionsschutz. Dies ist keine Ungerechtigkeit gegenüber dem Investor, da es zu seiner Aufgabe gehört, das „Risiko“ vorherzusehen, dass ein Staat, indem er die Verpflichtungen der Menschenrechte erfüllt, früher oder später seine Gesetzgebung anpasst, um budgetäre und fiskalische Gerechtigkeit zu erlangen, um die Bevölkerung vor genetisch modifizierten Organismen und Nahrungsmittel, Pestiziden, toxischen Bestandteilen von Brennstoffen und Kinderspielzeugen sowie vor Umweltzerstörung zu schützen. Im Falle eines Streitfalls bezüglich der Anwendung des Investitionsvertrages ist der Investor nicht schutzlos den Entscheidungen eines Staates ausgeliefert. Er kann immer die Gerichte des Staates, in denen er operiert, anrufen. Zudem können er auf diplomatischen Schutz drängen und zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen bemühen.

Parlamentarier sollten sich über das Paradox klar werden, dass sie einerseits verbindliche Menschenrechtsverträge unterzeichnen und andererseits Handels- und Investitionsabkommen, die die Wahrung der Menschenrechte schwieriger oder sogar unmöglichen machen. Unter keinen Umständen sollten Parlamentarier Handels- und Investitions-Verträge akzeptieren, die sie ohne Mitbestimmung nur ablehnen oder akzeptieren können. In einer demokratischen Gesellschaft ist die volle Offenlegung von Verträgen und die öffentliche Teilnahme bei der Festlegung derer Ziele in Übereinstimmung mit den Artikeln 19 und 25 der ICCPR zu respektieren. Parlamentarier sollten pro-aktiv ihre Wählerinnen und Wähler über die Fakten und die vorhersehbaren Konsequenzen von Handels- und Investitionsabkommen informieren. Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass die Folgen solcher Verträge auf dem Gebiete sozialer Rechte sehr negativ sein können, sollte die Aushandlung von Freihandels- und Investitions-Verträgen unter öffentlicher Teilnahme erfolgen. Deren Ratifizierung sollte mittels Referenden erfolgen. Sonst stellt der Mangel an demokratischer Legitimation deren Gültigkeit unter internationalem Recht in Frage – in der Tat weisen bisherige bilaterale und multilaterale Übereinkommen schwerwiegende demokratische Defizite auf. Die Zivilgesellschaft sollte versuchen unter Berufung auf die Bestimmungen der Menschenrechtsverträgen geeignete Fälle dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem UN-Menschenrechtsausschuss, dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, usw. zu unterbreiten, um die Anwendung von Freihandels- und Investitionsverträgen in Frage zu stellen, wenn diese Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben.

Um eine grössere Klarheit auf diesem Gebiete zu erreichen, sollte die UNO-Generalversammlung mit Berufung auf den Artikel 96 der UNO-Charta eine Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) anfordern, welche insbesondere festhalten sollte, dass die menschrechtlichen Vereinbarungen Vorrang vor konkurrierenden Verträgen haben. Zudem ist Artikel 103 der UN-Charta in Erinnerung zu rufen „Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang.“ 17) Eine Stellungnahme des ICJ sollte diese Position bekräftigen.

Während Jahrzehnten haben die ISDS faktisch die internationale Ordnung verletzt. So wie ökonomische Lehren aufgegeben wurden, sollten die ISDS als ein Experiment betrachtet werden, das schiefgelaufen ist: ein Versuch von Privaten, das Recht an sich zu reissen, mit entsprechenden Folgen für die Menschenrechte. Es ist zu betonen, dass zwar Freihandel, ausländische Direktinvestitionen und Investitionsabkommen von Vorteil sein können, sie sind aber nie Selbstzweck, und manchmal schränken deren Folgen den Rechtssetzungsprozess demokratischer Staaten massiv ein und haben negative Auswirkungen auf die Verwirklichung der Menschenrechte. Es muss eine Strategie entwickelt werden, die garantiert, dass der internationale Handel für die Menschenrechte arbeitet. Er darf nicht die primäre Rolle des Staates - nämlich Handeln im Sinne des öffentlichen Interesses - in Frage stellen.

Es gibt genügend Möglichkeiten für Konzerne und Investoren, legitime Gewinne zu machen und echte „Partnerschaften“ mit Staaten einzugehen – ohne asymmetrische Beziehungen mit getürkten ISDS. Als Faustregel sollte gelten:

(a) man geben den Konzernen, was ihnen gehört – eine Umgebung, in der sie fair konkurrieren können;

(b) man geben dem Staat zurück, was fundamental und unveräusserlich ist, nämlich dessen Souveränität und dessen politischen Spielraum;

(c) man gebe den Parlamenten die Möglichkeit, ihre Rolle als Vertreter der Bevölkerung und als Wachhunde der Exekutive wahrzunehmen. Sie müssen die Möglichkeit haben, alle Aspekte von Verträgen ohne Geheimniskrämerei und ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, in Betracht ziehen zu können und

(d) gewähre man den Bevölkerungen ihre Recht auf Teilnahme, ordnungsgemässe Verfahren und Demokratie.

ISDS und ICS sind zweifelsohne contra bonos mores und müssen verworfen werden, weil Investoren und transnationale Konzerne keine demokratische Institutionen sind. Es darf ihnen nicht erlaubt sein, die fundamentale Rolle des Staates zu beeinträchtigen oder es den Staaten zu verunmöglichen, ihre Verpflichtungen bezüglich der Menschenrechtsverträge zu erfüllen. Es ist sinnlos, diese fundamental fehlerhaften Systeme reformieren zu wollen. Sie haben dem öffentlichen Wohl bereits erheblichen Schaden angerichtet. Sie nützen nur den Konzernen und den Shareholdern. ISDS und ICS bestehen den Test der Menschenrecht schlicht und einfach nicht. Leider und trotz seriöser Studien von Ökonomen, Juristen und Richtern und trotz Analysen der Auswirklungen auf die Menschenrechte, fahren die Multinationalen Konzerne und deren mächtigen Lobbys fort, den ISDS-Putsch gegen die demokratische Verfasstheit der Staaten zu betreiben. Dies ist mit den drei Pfeilern des Europarates unverträglich – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

1) Leicht gestraffte Fassung einer Rede von De Zayas unter dem Titel „Human Rights Compatibility of Investor-State Arbitration in International Investor-Proctection Agreements“, vor dem Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Strassburg, 19 April 2016, http://www.ohchr.org/EN/Issues/IntOrder/Pages/Articles.aspx unter dem Titel: Articles and Opinion 2016: Statement to the Council of Europe). 2) Nicolas Hachez, “’Essential elements’ clauses in EU trade agreements making trade work in a way that helps Human Rights?” Working Paper No. 158, April 2015. Leuven Centre for Global Government Studies. Cf. Bruno Simma und Theodore Kill, “Harmonizing investment protection and human rights: first steps towards a methodology”, in Christina Binder et al. (eds.), International Investment Law for the 21st Century: Essays in Honour of Christoph Schreuer (Oxford University Press, 2009).
3) http://www.clientearth.org/health-environment/health-environment-publications/legality-of-investor-state-dispute-settlement-under-eu-law-3020
4) http://people.ffii.org/~ante/ISDS/draft-isds.html. Pia Eberhard, Cecilia Olivet, Profiting from Injustice, how law firms, arbitrators and financiers are fueling an investment arbitration boom, Corporate Europe Observatory, Brussels, 2012.
5) Jean Feyder, La Faim Tue, preface Jean-Claude Juncker, l’Harmattan, 2010. Olivier de Schutter, Agroecology, 2011. http://www.srfood.org/en/report-agroecology-and-the-right-to-food
6) Maude Barlow und Raoul Marc Jennar, “Le Fléau de l’arbitrage internationale”, Le Monde Diplomatique, Februar 2016, S. 6; Benoit Bréville und Martine Bulard “Des tribunaux pour détrousser les Etats” Le Monde Diplomatique, Juni 2014.
7) http://www.italaw.com/cases/3961
8 ) http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/
9) Transpazifische Partnerschaft
10) Transatlantisches Freihandelsabkommen
11) Trade in Services Agreement (Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)
12) Bestimmung der gleich bleibenden Umstände: ein Vertrag ist nur solange gültig, als sich die wesentlichen Umstände nicht geändert haben.
13) Benedetto Conforti und Angelo Labella, “Invalidity and Termination of Treaties: The role of National Courts” in 1 EJIL (1990) S. 44- 66 at 52.
14) gegen die guten Sitten verstossen
15) http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/ttip-deutscher-richterbund-schiedsgerichte
16) http://juecesparalademocracia.blogspot.be/2015/06/resolucion-de-jpd-contra-la.html http://www.eldiario.es/economia/colegios-Espana-TTIP-arbitraje-inversores_0_495901200.html
17) Gemäss dem berühmten Hinweis im Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Falle „Barcelona Traction“ (kanadische Energiefirma) schaffen "Grundrechte des Menschen" (droits fondamentaux de la personne humaine) erga omnes Verpflichtungen (erga omnes bedeuet, dass sie nicht durch anderer Rechte relativiert werden können). Theodor Meron, “On a Hierarchy of International Human Rights Law”, American Journal of International Law, Vol. 80, 1986, pp. 1-23 auf der Seite 1. Sawhoyamaxa Indigenous Community v Paraguay (Inter-American Court of Human Rights, Urteil vom 29 März 2006, S. 137-141). In seinem Textbuch International Human Rights Law (Cambridge University Press, 2nd ed. 2014) listet Professor Olivier de Schutter diesen und andere Rechtsfälle zu Gunsten dieser Normenhierarchie auf. S. 71 - 110.


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