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Kurzinfos November 2015

Nein der Dänen: Ernüchterung in Brüssel

Das Nein der Dänen zu einer vertieften Justiz-Zusammenarbeit mit der EU hat in Brüssel Enttäuschung hervorgerufen. Zum einen, weil daraus eine generelle EU-Skepsis spricht; zum anderen aber brauche die EU Dänemark gerade in der Sicherheitspolitik und bei Europol.

Die Dänen sagen "Nein" zu mehr EU. Als der deutsche Innenminister Thomas de Maizière am Montag nach der Volksabstimmung in Brüssel danach gefragt wird, wie er das findet, denkt er kurz nach. Und sagt dann diesen einen Satz: "Ein anderes Ergebnis wäre mir lieber gewesen." Das Seufzen in der Stimme ist auch bei dem EU-Anti-Terror-Beauftragten Gilles de Kerchove nicht zu überhören, wenn er den Ausgang der Volksbefragung in Dänemark bedauert. "Das ist nun mal Demokratie. Aber es ist auch ein deftiger Kommentar zur Sorge der Menschen, dass Europa sie nicht schützen kann." (wie bei den europopulistischen Euronationalen üblich, ist Gilles de Kerchove unfähig, zwischen der EU und Europa zu unterscheiden).

Der Anti-Terror-Koordinator der EU ist natürlich in besonderer Weise von dem Ergebnis betroffen. Weil die Dänen ja über die Zusammenarbeit mit der EU bei den Themen Innenpolitik und Sicherheit abstimmten. Dabei ging es unter anderem auch um die Mitgliedschaft in der Polizeibehörde Europol, die jetzt beim Vorgehen gegen Terrorismus gestärkt werden sollte: "Das ist in gewisser Weise traurig für mich", so de Kerchove.

Es gibt aber nicht wenige, die in dem Nein der Dänen mehr sehen als nur ein Nein zu mehr Polizei-Zusammenarbeit: Der dänische Regierungschef Lars Loekke Rasmussen, der seine Landsleute zu einem Ja hatte bewegen wollen, vermutet eine allgemeine EU-Skepsis hinter dem Ergebnis. Und er belgische Innenminister Jambon warnt: "Die Menschen werden kritischer mit EU-Institutionen. Diese Signal müssen wir beachten." Tagesanzeiger, 5. November 2015.



Parlamentarische „Demokratie“

In westeuropäischen Parlamenten kann sich die Regierung der Unterstützung der Parlamentarier bei fast allen Geschäften sicher sein. Ausser Irlands Volk stimmten auch alle Regierungsmehrheiten dem Vertrag zu, der die EU zum Staat machen will. Es ist die Regel der Vertrauensabstimmungen, die die Parlamentarier so folgsam macht. Denn bei einem Scheitern wichtiger Regierungsvorlagen würde das Parlament aufgelöst. Deshalb wirken sowohl die Parteizentralen der Regierungsparteien wie auch jene der Opposition auf eine geschlossene Stimmabgabe der Gewählten hin.

Abweichler müssen mit harten Sanktionen rechnen. Zum Beispiel, dass sie die Partei gar nicht mehr zur nächsten Wahl zulässt, in einen aussichtslosen Wahlkreis entsendet oder gar auf einen hinteren Listenplatz versetzt. Andere Zuchtmittel erwähnte der CDU-Fraktionschef Volker Kauter kürzlich: Wer gegen die Regierung stimme, komme nicht mehr in die Ausschüsse des Bundestags, wird also zum Hinterbänkler verdammt. Für solche ist die nächste Wahl ein Hürdenlauf. Berufsparlamentarier sind zudem noch stärker von der Macht abhängig. Wer abgestraft und abgewählt wird, ist beruflich vorerst am Ende. Diese Mechaniken machen die parlamentarischen Demokratien letztlich zu Diktaturen der Parteizentralen – sowohl der Regierungsseite wie auch der Opposition. Ein zweiter Schluss beunruhigt noch mehr. Der Beitritt und der Ausbau bei EG, EU und Euro wurden in den allermeisten Staaten von den Parlamenten beschlossen, also von den Regierungsmehrheiten, also von deren Chefs und Parteichefs. Die einsamen Entscheide der deutschen Kanzlerin, des italienischen Regierungschefs oder der Kanzlerin und des französischen Präsidenten in EU-Fragen sind illustrativ. Das Demokratieproblem der EU liegt also weniger in deren eigenem Parlament oder bei der Brüsseler Kommission, sondern in den Entscheiden, die an EU-Gipfeltreffen getroffen werden.

Den Gehorsam erzwingen die Parteizentralen in den Nationen durch die Kandidatenkür. In Italien etwa erlaube das neue Wahlgesetz den Parteizentralen, 50 oder 60 Prozent der Kandidaten von Rom aus zu entsenden, sagt der Experte Roberto D'Alimonte. Schon vorher fegte Ministerpräsident Renzi seinen Vorgänger durch eine Parteirevolte aus dem Amt. Beppe Grillo, der Chef des Movimento Cinque Stelle, schliesst Parlamentarier seiner Partei aus der Fraktion aus, wenn sie unerlaubt in den Medien auftreten oder rebellieren. In Frankreich lassen die Parteien regelmässig Wunschkandidaten in aussichtsreichen Wahlkreisen kandidieren, versehen sie also mit einem Fallschirm aus Paris («parachutage»). In Grossbritannien liess die Konservative Partei vor den Wahlen Listen zirkulieren und «befreite» ihre Sektionen von der Aufgabe, die Kandidaten auch wirklich anzuhören. Soeben ernannte Premier Cameron 45 neue Lords im Oberhaus, mehrheitlich Parteigänger, um seine Macht weiter abzusichern.

Nicht überall ist die Kontrolle durch die Parteizentrale gleich stark. In Deutschland bestimmen die Parteiklubs der Einzelwahlkreise die Kandidaten, die Delegierten der Länder jene der Landeslisten. Doch immer wieder tauchen Klagen auf, dass die Zentralen gegen Abweichler der bisherigen Legislatur eingreifen. Ausserdem dürfen die Partei- und Regierungsgrössen auf beiden Wegen des Wahlverfahrens kandidieren, um auf Nummer sicher zu gehen. In Österreich können die Wähler zwar die Listenränge der Kandidaten mit Vorzugsstimmen umkehren, aber nur auf der gewählten Parteiliste. NZZ, 10. November 2015, S. 12, Beat Kappeler


TTIP-Schiedsgerichte weiter heikel

Die EU-Kommission hat im September 2015 einen Alternativvorschlag für die geplanten privaten Schiedsgerichte im Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA vorgelegt. Das zivilgesellschaftliche Bündnis TTIPunfairHandelbar bezeichnet den Reformvorschlag des Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) als irreführend. Denn an der Problematik des Systems gingen die Vorschläge von Handelskommissarin Cecilia Malmström vorbei. Das vorgeschlagene System von Investitionsgerichten besteht den Plänen zufolge aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht. Es soll je nach Fall an verschiedenen Orten tagen. EU und USA würden die 15 Richter der ersten Instanz gemeinsam benennen; je fünf kämen aus einem EU-Land, den USA und einem Drittstaat.

Das Grundproblem eines Sonderklagerechts für Konzerne ist, dass Staaten und Unternehmen auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränk. Dieses Problem werde auch in den jüngsten Reformvorschlägen der Kommissarin nicht angegangen, kritisiert das Bündnis.

Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende und handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament, monierte, dass die Privilegien der Konzerne bestehen blieben: ,,Ausländische Investoren behalten damit ihre Extraklagerechte, während jedes inländische Unternehmen und jeder Bürger sich an ein normales Gericht wenden muss. Diese Bevorzugung ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Die EU-Kommission scheint nicht daran interessiert, das demokratische Recht von gleichem Zugang zu Gerichtsbarkeit durchzusetzen." Bei einer öffentlichen Konsultation hatte sich die große Mehrheit der Beteiligten prinzipiell gegen ISDS ausgesprochen' Die Konzernklagerechte stehen wegen der von den Steuerzahlern aufzubringenden Schadensersatzsummen, fragwürdiger Entscheidungen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in der Kritik.

Die EU-Kommission wird nun den Vorschlag mit dem EU-Parlament und dem Ministerrat diskutieren, bevor sie ihn dem TTIP-Verhandlungspartner USA vorlegt. Umwelt aktuell, November 2015, S. 28 www.ttip-unfairhandelbar.de, www.kurzlink.deiisdsreform-skakeller, www.europa.eu/rapid (Search: lP/l5/5651)


Nebulöse Tabaklobby

DieEU -Kommission hat gegen Transparenzbestimmungen der Vereinten Nationen im Umgang mit der Tabaklobby verstoßen. So lautet die Antwort der EU-Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly auf eine Beschwerde des Corporate Europe Observatory (CEO). Die bisherige Herangehensweise der Kommission sei inadäquat, unzuverlässig und unzufriedenstellend. Einzelne Treffen mit Anwälten der Tabakindustrie seien nicht als Lobbyreffen aufgeführt worden.

Die Kommission wies die Vorwürfe zurück. Die Vorschriften würden eingehalten, wenn Dokumente auf Anfrage eingesehen werden könnten und Fragen der Europaabgeordneten beantwortet würden. O'Reiily ist jedoch der Ansicht, dass die Kommission aktiv für Transparenz sorgen müsse. Nur die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Gesundheit) hielte die Standards ein. Die Bürgerbeauftragte fordert die EU-Kommission dazu auf, dem Beispiel der GD Gesundheit zu folgen und alle Treffen und Protokolle von Treffen mit den Lobbyisten und Anwälten der Tabakindustrie zu veröffentlichen.

CEO lobte die Entscheidung der Bürgerbeauftragten. Die Kommission hat bis 31. Dezember Zeit, um zu erklären, wie sie O'Reillys Empfehlungen umsetzen will. Umwelt aktuell, November 2015, S. 23, www.kurzlink.de/E0-EU-Transparenz, www.kurzlink.de/ombudsman-Tabacco, http://corporateeurope.org/pressreleases/2015/10/commissions-secretive-tobacco-lobby-contacts-breach-un-rules-ombudsman


Schweden fehlt es an Jobs für Migranten

Der enorme Zustrom von Asylsuchenden nach Schweden stellt die Frage nach Arbeitsplätzen für die Zugewanderten. Doch an einer genügenden Anzahl Jobs, die wenig Sprachkenntnisse verlangen, fehlt es in diesem hoch automatisierten Land.

Wie Daten des schwedischen Statistischen Amtes nämlich zeigen, bleibt die Beschäftigungsrate von Immigranten aus Asien und Afrika vor allem in den ersten acht Jahren ihres Aufenthalts in Schweden deutlich hinter derjenigen von Europäern oder Nord- und Südamerikanern zurück. Von den Flüchtlingen im arbeitsfähigen Alter, die Schweden 2003 erreicht hatten, war 2013 jeder Zweite immer noch beschäftigungslos.

Im laufenden Jahr allein rechnet Schweden mit der Ankunft von bis zu 190 000 Asylsuchenden vor allem aus afrikanischen, nahöstlichen und zentralasiatischen Ländern. Bis Ende 2016 könnten es bereits über 300 000 sein, was dann rund 3% der Gesamtbevölkerung entspräche. Gelingt es nicht, einen substanziellen Teil der Zuwanderer in das Wirtschaftsleben zu integrieren, gerät mittelfristig auch das nordische Modell des Sozialstaats aus dem Gleichgewicht. Voraussetzung für das Funktionieren des Systems ist, dass ein grosser Teil der Bevölkerung auch arbeitet und Beiträge leistet.

Kommentatoren sehen zwei wesentliche Gründe, weshalb die Integration von Flüchtlingen ins Arbeitsleben unbefriedigend verläuft. Der eine liegt in den relativ hohen Löhnen. Zwar kennt Schweden keinen gesetzlichen Mindestlohn, doch die von starken Gewerkschaften mit den Arbeitgebern für die einzelnen Branchen ausgehandelten Tarife reflektieren das schwedische Gesellschaftsideal von Egalität und flachem Lohngefälle. Der Anfangslohn für manuelle Arbeit in der Altersgruppe 18–24 lag laut dem schwedischen Unternehmerverband 2014 bei umgerechnet rund 2500 Fr. im Monat, nur 13% tiefer als der Medianlohn des Sektors.

Der zweite Grund liegt darin, dass Schwedens Wirtschaft punkto Technologie und Automation weltweit mit an vorderster Front ist. Es fehlt an manuellen Jobs, die von Arbeitnehmern mit geringen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen ausgeführt werden können. Es sind aber solche Jobs, die zahlreichen Immigranten ein wenigstens teilweises Fussfassen im Arbeitsleben ermöglichen könnten. Die vergleichsweise wenigen Stellen solcher Art sind laut dem schwedischen Rundfunk für Leute, die noch nicht im Arbeitsmarkt etabliert sind, schwer erreichbar – nicht nur für Immigranten, sondern oft auch junge Einheimische.

Der schwedische Volkswirtschaftsprofessor Lars Calmfors sagte in einem Gespräch mit dem Rundfunk, er betrachte eine Absenkung der Einstiegslöhne im niedrig qualifizierten Sektor als möglichen Ansatzpunkt. Hier seien die Gewerkschaften gefordert, die bisher aber eine „konservative“ Linie verfolgt hätten. NZZ, 30. November 2015, S. 19


Völkerrecht und Landesrecht

Das Thema Völkerrecht - Landesrecht treibt nicht nur die Politik um. Auch am Bundesgericht herrscht deswegen dicke Luft. Die Meinungen unter den einzelnen Abteilungen, inwieweit man internationalen Abkommen den Vorrang vor Landesrecht einräumen will, gehen nämlich weit auseinander. Einige Kammern wollen das heisse Eisen wenn immer möglich nicht anfassen, bei anderen überwiegt die Ansicht, dass sich das höchste Gericht Zurückhaltung auferlegen und nicht ohne Not Entscheide des Parlaments und des Volkes übergehen soll. Ganz anders dagegen die zweite öffentlichrechtliche Abteilung: Sie vertritt einen offensiven Kurs und fühlt sich in erster Linie dem internationalen Recht verpflichtet. Diese Haltung hat sie am 26. November 2015 an einer öffentlichen Sitzung einmal mehr bestätigt.

Konkret ging es um die Frage, ob Personen aus Drittstaaten in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erhalten sollen, wenn ihr Kind Unionsbürger ist. Hintergrund bildet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Dieser hatte 2004 einer Chinesin, die sich für die Geburt ihres Kindes gezielt nach Irland begeben hatte, damit dieses gemäss dem ius soli die irische Staatsbürgerschaft erwerben konnte, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zugestanden. Mit dem Freizügigkeitsabkommen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die vor 1999 (also vor Unterzeichnung des Vertrags) ergangene EuGH-Rechtsprechung zu berücksichtigen. Das Bundesgericht folgt darüber hinaus auch der späteren Rechtsprechung, sofern sich diese im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens bewegt und keine triftigen Gründe dagegen sprechen.

An der Sitzung in Lausanne stritt man sich nun im Wesentlichen über die Frage, ob sich das Bundesgericht angesichts des 2014 von Volk und Ständen gutgeheissenen neuen Verfassungsartikels gegen Masseneinwanderung bei der Auslegung des Freizügigkeitsabkommens eine gewisse Zurückhaltung auferlegen solle. Lediglich einer der fünf beteiligten Richter vertrat diese Haltung und wehrte sich dagegen, die vom EuGH beschlossene Ausweitung des Aufenthaltsrechts für Personen aus Drittstaaten freiwillig zu übernehmen. Die vier anderen stellten sich auf den Standpunkt, dass die Bestimmung gegen die Masseneinwanderung zwar in der Verfassung stehe. Doch da es noch keine Ausführungsgesetzgebung dazu gebe, bestehe auch kein Grund, beim Freizügigkeitsabkommen restriktiv zu sein.

Damit bleibt sich die zweite öffentlichrechtliche Abteilung treu. Bereits 2012 hatte sie in einem – auch innerhalb des Bundesgerichts – umstrittenen Urteil zur Ausschaffungsinitiative festgehalten, dass sie sich in jedem Fall der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet fühle und nicht der Bundesverfassung, Volksentscheid hin oder her. Dieses Urteil, das auch als «Staatsstreich» kritisiert wurde, hatte Folgen: Es war der massgebliche Grund, warum die SVP ihre Selbstbestimmungsinitiative lancierte, die den Vorrang der Bundesverfassung vor Völkerrecht verankern will. Mit ihrem neuerlichen Entscheid liefern die Bundesrichter der Volkspartei nun zusätzliche Munition in diesem Kampf. NZZ, 27. November 2015, S. 16.


EU prüft Budgetpläne der Euro-Staaten

Italien, Litauen, Österreich und Spanien laufen Gefahr, mit ihrer Haushaltsplanung für 2016 Vorgaben des EU-Stabilitätspakts zu verletzen. Dies erklärte die EU-Kommission am Dienstag, den 17. November 2015, bei der Veröffentlichung ihrer jährlichen Beurteilung der Budgetpläne der Euro-Staaten. Italien, Litauen und Österreich befinden sich zwar nicht in einem EU-Defizitverfahren, da ihr Staatsdefizit unter 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) liegt, doch haben laut dem «präventiven Arm» des Pakts auch solche Länder bestimmte Vorgaben insbesondere zum Abbau des strukturellen (um Konjunktur- und einmalige Einflüsse bereinigten) Defizits zu erfüllen.

Bei Spanien hingegen, das sich in einem Defizitverfahren befindet, geht es vor allem darum, den nominellen Fehlbetrag ausreichend rasch unter die 3%-Limite zurückzuführen. Die spanischen Pläne hat die Kommission auf ein Ersuchen Madrids hin schon im Oktober geprüft und für zu leicht befunden; dieser Befund wurde am Dienstag lediglich bestätigt.

Wellen geworfen hat am Dienstag aber vor allem Frankreich, dessen Defizit die EU-Limite seit Jahren überschreitet. Paris müsste laut einem laufenden EU-Defizitverfahren den Fehlbetrag bis 2017 unter 3% des BIP senken. Sein Haushaltplan, der lange vor den Pariser Anschlägen vom letzten Freitag erstellt worden ist, erhielt überraschend gute Noten: Die Kommission zählt ihn zu jenen Plänen, die die Vorgaben «weitgehend erfüllen», obwohl die Verbesserung des strukturellen Defizits 2016 nach ihrer Analyse deutlich unter den Vorgaben bleibt und die bisher geplanten Massnahmen nicht ausreichen dürften, um die 3%-Limite für das nominelle Defizit 2017 wieder einzuhalten. Doch Brüssel argumentiert, bei der jetzigen Runde gehe es nur um das nächste Jahr. In der Tat könnte Frankreich nach den bisherigen Plänen das nominelle Defizitziel von 3,4% des BIP 2016 dank dem anziehenden Wirtschaftswachstum trotz der schwachen strukturellen Leistung erreichen.

Allerdings kündete der französische Premierminister Manuel Valls am Dienstag an, dass Frankreich das Defizitziel im Gefolge der Anschläge «unvermeidlich» überschreiten werde. Er verwies auf zusätzliche Ausgaben zur Stärkung der Sicherheitskräfte, die man nicht durch Einsparungen anderswo kompensieren wolle. Europa müsse dies verstehen, dieser Kampf betreffe nicht nur Frankreich, sondern auch Europa. Darauf angesprochen, sagte EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici vor den Medien in Brüssel, man werde die Situation neu beurteilen, doch sei es hierfür zu früh. Mit ihrer flexiblen Haltung beweise die Kommission, dass der Pakt weder rigide noch dumm, sondern intelligent sei.

Der von der Kommission kritisierte italienische Haushaltplan sieht einen Abbau des nominalen Defizits von 2,6% des BIP in diesem auf 2,2% im nächsten Jahr vor. Den strukturellen Fehlbetrag hingegen will Rom nicht wie von der EU verlangt senken, sondern um 0,5% des BIP erhöhen. Aus Sicht der italienischen Regierung ist ein vorübergehender Anstieg unter Nutzung der diversen im Stabilitätspakt eingebauten Flexibilitätsklauseln gerechtfertigt: Sie hat bei der Kommission beantragt, die Kosten für Strukturreformen, für italienische Beiträge an von der EU geförderte Investitionsprojekte und für die Bewältigung der Flüchtlingskrise zu berücksichtigen. Die Brüsseler Behörde stellte in Aussicht, diese Faktoren bei der Beurteilung im nächsten Frühjahr in Betracht zu ziehen. Dabei werde es auch darauf ankommen, wieweit tatsächlich Investitionen erhöht und Reformen durchgeführt würden. Zugleich rief sie aber die italienischen Behörden auf, im Budgetverfahren die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Haushalt paktkonform zu halten.

Auch bei anderen Staaten will die Kommission bei der Ex-post-Beurteilung tatsächliche Kosten für Flüchtlinge mitberücksichtigen. Als aussergewöhnliche Ereignisse können sie je nach Umständen gewisse temporäre Abweichungen von den Vorgaben rechtfertigen. Davon könnte nicht zuletzt Österreich profitieren, dessen Verletzung der Vorgaben unter Ausschluss der von Wien geschätzten Flüchtlingskosten nicht mehr bedeutend wäre. NZZ, 18. November 2015, S. 27.


Tsipras und die Realpolitik

Lesenswerter Artikel im Le Monde dioplomatique vom November 2015. http://griechenlandsoli.com/2015/11/26/tsipras-und-die-realpolitik-von-niels-kadritzke/


«Die Brüsseler Bürokratie hat die Schweiz nie geliebt»

Günter Verheugen, ehemaliger EU-Kommissar, kennt die Brüsseler Mechanik bestens. Der Rheinländer war als Mitglied der Europäischen Kommission von 1999 bis 2004 zuständig für die Erweiterungspolitik, von 2004 bis 2010 war er Vizepräsident der Kommission. Zuvor sass er von 1983 bis 1999 für die SPD im deutschen Bundestag. In einem Interview mit dem Bund und dem Tagesanzeiger (11. November 2015, S. 6) meint er, dass sich die Europäische Union verändern wird. Sie wird sich grundlegenden Reformen unterziehen müssen. Und er glaubt, dass das schneller geschehen wird, als die meisten erwarten – nämlich im Zusammenhang mit dem Referendum in Grossbritannien. Gemäss Verheugen erlebt die EU eine Sinnkrise, die sich ausdrückt in einem Vertrauensverlust und einer wachsenden Skepsis gegenüber der EU. Seine Generation in Deutschland sei aufgewachsen im Bewusstsein, dass es gar keine andere Möglichkeit gebe als die europäische Integration. Wenn etwas mit dem Etikett «europäisch» daher kam, war es automatisch positiv besetzt. Diese Zeiten sind spätestens seit dem Ausbruch der Krise der Währungsunion vorbei.

Wer zum jetzigen Zeitpunkt sage, es brauche «mehr Europa», treffe die Meinung der meisten Menschen nicht. Für viele klinge das mehr nach Drohung als nach Verheissung. Die EU der Zukunft werde eine andere sein müsssen: geografisch und politisch vielfältiger. Den europäischen Superstaat wird es nicht geben. Dafür gäbe es in keinem Land eine Mehrheit. Man werde neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittstaaten sehen.

Dass die Schweiz nicht grundsätzlich auf Volksentscheide verzichten könne, sei für ihn klar. In diesem Punkt müsse sich die EU bewegen. Das sei alles eine Frage des guten Willens. Die EU solle der Schweiz vermehrt Respekt und Achtung entgegenbringen. Das gelte aber auch umgekehrt.

„Die Brüsseler Bürokratie hat die Schweiz nie geliebt. Sie ist ein Apparat, der nicht verstehen kann, wenn jemand seine Segnungen nicht in Anspruch nehmen möchte. Das ist dann schnell Ketzerei. Aber vielleicht hilft es, dass heute einige der alten Streitpunkte gelöst sind: Der Finanzplatz Schweiz überlebt auch, wenn sich die Banken an die internationalen Regeln halten.“ Berner Bund, 10. November 2015, S. 6.


Patente auf Säugetiere gelten weiter

Das Europäische Patentamt (EPA) gestattet der US-Firma Intrexon weiterhin ihre Patente auf gentechnisch veränderte Schimpansen und andere Säugetiere. Die Tiere werden als Versuchstiere in der Pharmaforschung eingesetzt. Der Verein Testbiotech will gegen die Entscheidung des EPA Beschwerde einlegen. Zuvor hatte Testbiotech gemeinsam mit anderen Organisationen, darunter die DNR-Mitglieder Deutscher Tierschutzbund und Pro Wildlife, aus ethischen Gründen Einspruch gegen die Patente erhoben. Diese stellten einen kommerziellen Anreiz für die Durchführung von Tierversuchen dar, hieß es zur Begründung.

Testbiotech appellierte an die Politik, gegen die "ethisch inakzeptablen" Patente auf genmodifizierte Schimpansen, Katzen, Hunde, Rinder, Ziegen, Schweine, Pferde, Schafe, Mäuse, Ratten und Kaninchen einzuschreiten. Die Möglichkeit einzugreifen, haben etwa die Mitgliedsländer des Europäischen Patentamtes, die die Aufsicht über die Behörde haben. umwelt aktuell, November 2015, S. 17

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