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Kurzinfos Juli 2022



Greenwashing von Gas und Atomkraft

Das EU-Parlament stimmt für die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die Energie-Nachhaltigkeits-Taxonomie. Mehrere Staaten wollen gegen die Entscheidung klagen. Umweltverbände sehen in der Aufnahme von Gas und Atomkraft die europäischen Klimaziele gefährdet.

Das EU-Parlament hat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission angenommen. Bestimmte Atom- und Erdgasaktivitäten werden unter Bedingungen in die EU-Taxonomie aufgenommen. Die Kommission und das Parlament vertreten die Auffassung, dass private Investitionen in Erdgas- und Atomkraftaktivitäten beim ökologischen Wandel eine Rolle spielen. Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der EU, das die Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit leiten soll. Sie soll Investor*innen dazu bringen, umweltfreundlich zu investieren und gilt somit als wichtiges Instrument im Kampf gegen die Klimakrise. Damit das Parlament die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die Taxonomie hätte verhindern können, wären die Stimmen der absoluten Mehrheit von 353 Abgeordneten nötig gewesen. Die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft in die Taxonomie, und die damit einhergehende Klassifizierung der beiden Energiequellen als nachhaltig, wird schon seit langem stark diskutiert. Sowohl Stimmen innerhalb des Parlaments, als auch zivilgesellschaftliche Organisationen halten die auf Aufnahme der beiden Energiequellen für eine fatale Fehlentscheidung. Und die ZDF-heute Show Twitterredaktion spottete: „Atomstrom gilt in der EU künftig als nachhaltig. Tschernobyl und Fukushima hoffen jetzt auf eine Einstufung als Kurort."

Bereits vor der Abstimmung haben 24 Umwelt- und Klimaorganisationen mit einem offenen Brief an die deutschen EU-Abgeordneten versucht, die Aufnahme von fossilem Gas- und Atomkraft in die Taxonomie zu verhindern. Die Einstufung beider Energieträger als nachhaltig sei weder klima- oder umweltwissenschaftlich haltbar noch seien Risikoauswirkungen auszuschließen, heißt es in dem Brief. Die Aufnahme von Gas und Atomkraft stelle die Legitimität und Wirksamkeit der Taxonomie in Frage. Auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs zementiere die Aufnahme der beiden Energieträger in die Taxonomie die Abhängigkeit von Gas aus Russland und fülle damit mit zig weiteren Milliarden Euro die Kriegskasse Putins.

Klimaaktivistin Luisa Neubauer bewertet die Abstimmungsergebnisse im Parlament als harten Tag im Kampf für eine nachhaltige Zukunft. Greenwashing kenne man von fossilen Konzernen.

Bis zum 11. Juli 2022 kann der Rat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung noch ablehnen. Dafür müssten allerdings mindestens 20 EU-Staaten, die wenigstens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU abbilden, zusammenkommen. Dies gilt als unwahrscheinlich. Die Regierungen Österreichs und Luxemburgs wie auch die Umweltrechtsorganisation Client Earth haben bereits angekündigt, gegen den delegierten Rechtsakt vor Gericht zu ziehen. Sollten diese Anstrengungen erfolglos bleiben, tritt die Taxonomie-Verordnung am 1. Januar 2023 in Kraft. EU-News, 07. Juli 2022

Europäisches Parlament: Pressemitteilung, https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220701IPR34365/taxonomie-keine-einwande-gegen-einstufung-von-gas-und-atomkraft-als-nachhaltig

Umweltverbände: Offener Brief, https://www.dnr.de/presse/pressemitteilungen/eu-parlament-muss-fossiles-gas-und-atomkraft-der-eu-taxonomie-verhindern


Das EU-Parlament stützt die Kommission und erklärt Erdgas und Atomkraft für «grün»

Brüssel will Geldströme zu erneuerbaren Energien wie Solar- und Windkraft umleiten. Deshalb hat die Kommission die Taxonomie, ein «grünes» Label, erfunden. Dass auch Atomkraft und Erdgas «nachhaltig» sein sollen, ist umstritten. Doch das EU-Parlament stützt den Kurs. Trotzdem geben die Gegner noch nicht auf.

Selten ist die Ausgangslage vor einer Abstimmung im EU-Parlament so spannend gewesen wie bei dieser Abstimmung. Die Abgeordneten mussten sich zu einem Teil der sogenannten EU-Taxonomie äussern, konkret zur Frage, ob Erdgas und Atomkraft als «grün» gelten sollen.

Kritiker der Kommission scheitern

Umweltschützer hatten den entsprechenden Vorschlag der Kommission als Grünfärberei kritisiert und unter Slogans wie «Not my Taxonomy» dagegen mobilisiert. Atomkraft sei gefährlich für die Umwelt und Erdgas schädlich für das Klima. Es war aber bis zuletzt unklar, ob die Gegner genügend Stimmen zusammenbringen würden und den sogenannten delegierten Rechtsakt versenken könnten.

Um die Kommission zu bremsen, waren 353 Voten nötig, die absolute Mehrheit der 705 Abgeordneten. Bei der Abstimmung sprachen sich dann allerdings nur 278 Parlamentarier gegen die Kommission aus. Damit konnten sich die Kritiker nicht durchsetzen. Im Plenum in Strassburg wurde es laut, als die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Resultat bekanntgab. Doch sie fuhr unbeirrt mit der nächsten Abstimmung fort.

Für den Lärm dürften vor allem Sozialdemokraten und Grüne verantwortlich gewesen sein. Sie hatten bereits im Vorfeld klargemacht, dass sie den Vorschlag nicht unterstützen. Entsprechend enttäuscht reagierten ihre Vertreter dann auch.

«Trauriger Tag» oder «Sieg der Vernunft»?

«So wird die Taxonomie zur Mogelpackung», schrieb Joachim Schuster, der Sprecher für wirtschaftspolitische Belange der Europa-SPD, in einer Mitteilung. Das Parlament habe eine Chance verpasst, die Kommission in die Schranken zu weisen. Die konservative Mehrheit im Plenum beteilige sich am «Greenwashing», klagte Schuster.

«Heute ist ein trauriger Tag für die europäische Energiewende, für ein nachhaltiges Gütesiegel für die Finanzbranche und für ein Ende der Energieabhängigkeit von Russland», kommentierte seinerseits Michael Bloss von den Grünen. Europäisches Geld könne nun weiter unter dem Siegel der Nachhaltigkeit den russischen Angriffskrieg finanzieren, schrieb er weiter.

Dabei ignoriert er allerdings, dass die 27 EU-Staaten bereits ein Embargo gegen Kohle und gegen einen Grossteil des russischen Erdöls beschlossen haben. Beim Erdgas wiederum dreht der russische Präsident Wladimir Putin seinerseits den Hahn immer weiter zu.

Auch bei den Umweltschutzorganisationen gab es lange Gesichter. «Heute haben die fossilen Gas- und Atomlobbys den Jackpot geknackt, während die Menschheit den Preis dafür zahlen wird», schrieb die Nichtregierungsorganisation WWF.

Es gab aber auch Christlichdemokraten, die sich nicht der offiziellen Linie der Fraktion angeschlossen hatten und gegen die Kommission stimmten. Dazu gehörte Markus Ferber von der CSU. Er schrieb auf dem Kurznachrichtendienst Twitter von einem «Rückschlag für echten Umweltschutz».

Zufriedener waren dagegen die Abgeordneten der AfD. «Dies ist ein Sieg der Vernunft», teilte der AfD-Wirtschaftssprecher Gunnar Beck mit. Für Deutschland sei es unabdingbar, dass Kernenergie und Gas im Rahmen des EU-Green-Deal förderfähig blieben.

Der französische Abgeordnete Pascal Canfin von der liberalen Renew-Fraktion schrieb, die Befürchtungen, die in Bezug auf den delegierten Rechtsakt geäussert worden seien, seien nicht gerechtfertigt. Atomkraft und Erdgas würden nicht mit den erneuerbaren Energien gleichgestellt, und es gäbe strenge Bedingungen. Renew wird vor allem von Parlamentariern der Partei des französischen Präsidenten Emmanuel Macron geprägt. Und für Paris ist Atomkraft unantastbar.

Taxonomie als Richtschnur für alle möglichen Lagen

Mit dem Votum des Parlaments ist nun der Weg für die umstrittene Taxonomie frei. Die Konsequenzen könnten weitreichend sein. Die Beamten der EU-Kommission haben nämlich alle Wirtschaftsaktivitäten in «umweltfreundlich» und «nicht umweltfreundlich» eingeteilt. Damit gebärdet sich das Gremium der Präsidentin Ursula von der Leyen als eine Art Finanzberater und will Anlegern den Weg zu «grünen» – und damit implizit «guten» – Investitionen weisen, auch wenn man das grundsätzlich privaten Anbietern überlassen könnte.

Das Klassifizierungssystem Brüssels soll grundsätzlich an allen Orten zum Einsatz kommen, an denen man sich fragt, was genau «grün» ist und was nicht. So werden dereinst möglicherweise «nachhaltige» Anleihen darauf aufgebaut, Banken könnte erlaubt werden, grüne Anlageprodukte mit weniger Eigenkapital zu unterlegen, und die Europäische Zentralbank trägt sich vielleicht mit dem Gedanken, grüne Anleihen bevorzugt zu kaufen.

Gegner hoffen auf den Gerichtshof

Wenn weder das Parlament noch die EU-Staaten bis am 11. Juli den delegierten Rechtsakt der Kommission ablehnen, tritt dieser per 1. Januar 2023 in Kraft. Das dürfte nun nach dem Ja des Parlaments der Fall sein. Denn es gibt zwar unter den Mitgliedstaaten erbitterte Gegner der Atomkraft und von Erdgas, doch müssten 20 Länder Nein sagen. Eine solche Mehrheit ist nicht in Sicht.

Doch die Gegner haben noch nicht alle Hoffnung aufgegeben. Claude Turmes, der Energieminister Luxemburgs, kündigte auf Twitter an, dass sein Land gemeinsam mit Österreich gegen die Taxonomie vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen werde.

Die Kommission habe nach Ansicht vieler Juristen ihre in den EU-Verträgen definierten Befugnisse überschritten, kommentierte Jutta Paulus von den Grünen. Als problematisch gilt insbesondere, dass sogenannte delegierte Rechtsakte eigentlich nur für nicht umstrittene technische Details vorgesehen sind. NZZ, 7. Juli 2022, S. 21


Automatisierung der Zensur

Brüssels neues Digitalgesetz und die Automatisierung der Zensur, Le Monde diplomatique, Juli 2022, S. 4. https://monde-diplomatique.de/artikel/!5863682


EU-Aufbaufonds

Ist der EU-Aufbaufonds eine Einladung zum ungezügelten Schuldenmachen? Der Bundesrechnungshof warnt genau davor Bei der Verhandlung über den Wiederaufbaufonds in Karlsruhe liess der Bundesrechnungshof kein gutes Haar am EU-Aufbaufonds. Ökonomen erachten ihn jedoch für die Krisenbekämpfung als Erfolg und auch für künftige Krisen geeignet – allerdings müssten die Schulden schneller getilgt werden.

Geben die EU-Verträge die Schaffung des Corona-Wiederaufbaufonds über 750 Milliarden Euro her? Und falls ja, können dann nicht ähnliche Verschuldungsinstrumente in Zukunft ebenfalls auf Basis der bestehenden Verträge geschaffen werden? Darum ging es vor allem am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen den Wiederaufbaufonds. Die Diskussion berührt die Grundfesten der EU.

Einführung schuldenfinanzierter Transfers

Aus Sicht des deutschen Bundesrechnungshofs ist der Wiederaufbaufonds in vielerlei Hinsicht einzigartig, wie Ahmet Demir sagte, der als Vertreter der Behörde in Karlsruhe Stellung nahm. Bei dieser Einschätzung hätten wohl die meisten Prozessteilnehmer noch klar zugestimmt. Doch darüber hinaus zerriss Demir das neue Instrument. Durch den Fonds führe die EU schuldenfinanzierte Transfers ein, und die Mitgliedstaaten könnten mit der Hilfe von Brüssel nun Gelder aufnehmen und sich diese dann selbst zuweisen, ohne dass die Schulden in die nationalen Statistiken eingehen würden. Dadurch komme es zu einer Aushebelung der Fiskalregeln und zu massiven Fehlanreizen. Zudem bezweifelte Demir, dass mit dem Fonds die von Brüssel angestrebten Ziele erreicht würden.

Für eine solidarische gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten während der Pandemie hätte es aus seiner Sicht auch andere Finanzierungsmöglichkeiten gegeben, etwa zwischenstaatliche Massnahmen. Darüber hinaus kritisierte der Rechnungshof, dass es bis heute keinen Tilgungsplan für die Schulden gebe, so dass diese Frage immer weiter in die Zukunft verlagert werde. Durch den Wiederaufbaufonds würden sich ferner in der EU die gegenseitigen Abhängigkeiten erhöhen. Die Währungsunion werde nicht stabiler, sondern instabiler, was auch daran liege, dass durch den neuen Fonds die gesamte Verschuldung in der EU weiter in die Höhe getrieben werde. Die zusätzlichen jährlichen Belastungen für den Bundeshaushalt in den kommenden Jahrzehnten taxieren der Rechnungshof und verschiedene Ökonomen auf rund 3 bis 5 Milliarden Euro plus Zinsbelastungen. Die Summe wird weitherum als unproblematisch angesehen. Die grösste Gefahr durch den Wiederaufbaufonds sieht der Bundesrechnungshof daher in einem möglichen Dammbruch zum Schuldenmachen, denn mit dem Fonds werde die Tür für ähnliche Vehikel in neuen Krisen geöffnet. Brüssel hat die Gelder ausserhalb des regulären Haushalts als «sonstige Einnahmen» aufgenommen und bezieht sich dabei als Ermächtigungsgrundlage auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Wortlaut siehe Fussnote), wie auch Clemens Ladenburger, stellvertretender Generaldirektor des Juristischen Dienstes der EU-Kommission, bei der Verhandlung bestätigte.

Wehender Geist der Solidarität

Dieser Artikel erlaubt es Brüssel, «im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten» je nach Wirtschaftslage angemessene Massnahmen zu beschliessen. Werde ein Mitgliedstaat beispielsweise von einer Naturkatastrophe oder einem aussergewöhnlichen Ereignis getroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, könne die Union unter bestimmten Bedingungen finanziellen Beistand leisten. Derlei schwammig formulierte Vorgaben öffnen möglichen weiteren Forderungen – die es bereits gibt – für neue gleichwertige Instrumente, die im Prinzip ein Schattenhaushalt sind, Tür und Tor. Das befürchten jedenfalls nicht nur die Beschwerdeführer in Karlsruhe, sondern auch der Bundesrechnungshof.

Der EU-Kommissions-Vertreter Ladenburger beteuerte, ohne eine Vertragsänderung könne das neue Konstrukt nicht zum Normalzustand werden und jede Neuauflage benötige die erneute einstimmige Zustimmung des EU-Rats und eine Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten. Aus ökonomischer Sicht bestätigten die drei als Sachverständige geladenen Wirtschaftswissenschafter unisono den stabilisierenden Nutzen des Fonds in der Hochphase der Pandemie und der damals drohenden und sich dann einstellenden schweren Rezession. Clemens Fuest machte darüber hinaus jedoch auf die bestehende Zeitinkonsistenz dieser Wirtschaftspolitik aufmerksam: Einerseits sage man nun, der Fonds sei eine gute Idee gewesen, anderseits wolle man ihn aber nie wieder nutzen. Ein zeitkonsistentes Szenario sei es, sagte der Präsident des Münchener Ifo-Instituts, das Konstrukt in der nächsten Krise wieder zu nutzen. Dies wüssten auch die Profiteure, was zu Anreizproblemen führe, die Ökonomen als Moral Hazard bezeichnen. Es besteht also ein Anreiz zu unsolider Haushaltspolitik, weil man auch in der nächsten Krise auf die Solidarität und Hilfe der anderen Mitgliedstaaten vertrauen kann.

Vorkehrungen gegen Moral Hazard

Entsprechend schlug Fuest vor, es müsse Vorkehrungen gegen Moral Hazard und Anreize für eine solide Finanzpolitik geben. Diese Forderungen sind jedoch in der Praxis schwierig umsetzbar. In der Realität wurden die Verschuldungsregeln in den vergangenen beiden Jahrzehnten zunehmend aufgeweicht, was die Verbindlichkeiten in der EU weiter nach oben getrieben und die Anfälligkeit für Krisen eben erhöht hat. Zur Lösung des Problems schlug Fuest vor, die durch den Aufbaufonds vergebenen Kredite müssten viel schneller, am besten im Rhythmus des Konjunkturverlaufs, getilgt werden. Beim jetzigen Fonds läuft die Tilgung bis 2058, was die jährliche Belastung des deutschen Bundeshaushalts so niedrig macht. Eine schnellere Tilgung mache die Nutzung des Instruments für die Politik weniger verführerisch. Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Massnahmen beschliessen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.

(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder aussergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschliessen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss. NZZ, 28. Juli 2022, S. 23


"EUropa braucht einen Außenfeind"

Der militärisch-industrielle-Komplex der EU jubelt über den Ukraine-Krieg und will ihn verlängern, um den Höhenflug der Rüstungsausgaben nicht zu gefährden und die Zentralisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik zu erzwingen.

Seit vielen Jahren liegen die Pläne für einen massiven Aufrüstungsschub in den Schubladen des militärisch-industriellen-Komplexes (MIK) der EU. Doch es gab lange ein Problem: Wie soll man den Menschen erklären, dass zusätzliche hunderte Milliarden für Kriegsgerät und Eingreiftruppen ausgegeben werden, wenn es in so wichtigen Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Bildung und Klimaschutz an allen Ecken und Enden mangelt? Das ist umso schwieriger zu erklären, als gerade die neoliberale EU-Austeritätspolitik über viele Jahre hinweg maßgeblich zu Kürzungen im Sozialbereich geführt und zu tiefen inneren Spaltungen geführt hat.

Dietmar Ecker, Betreiber der „Europa-Informationsagentur“, riet schon vor vielen Jahren, dieses Dilemma der Machteliten durch ein uraltes Herrschaftsrezept aufzulösen: „Ich darf den Feind nicht innen suchen, das kann nicht gehen. Ich muss Europa auch definieren durch Abgrenzung von anderen Kulturen, von anderen Wirtschaftsinteressen. Europa brauchte einen Außenfeind. In der Massenkommunikation brauchst du Schwarz-Weiß-Welten. Das ist nicht schön, das ist nicht politisch korrekt, aber es ist so.“ (zit. nach: Standard, 9.1.2006).

„Der gemeinsame Außenfeind schweißt die EU zusammen“

Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die EU diesen Außenfeind in Putins Russland dingfest gemacht, um europäische Weltmachtsphantasien mit hunderten Milliarden für die Rüstungsindustrie materiell zu unterfüttern. Dass schon jetzt die Militärausgaben der EU-Staaten das 4- bis 5-Fache der russischen ausmachen, die der NATO sogar das 16-Fache, spielt keine Rolle. Augenblicklich wurden schon lange vorbereitete Pläne aus der Schublade gezogen: Die deutsche Regierung beschloss im Handumdrehen ein 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr; der „Strategische Kompass“, der bereits seit Jahren hinter den Kulissen vorbereitet wurde, wurde im EU-Rat ohne Widerrede durchgewunken. Auch im österreichischen Parlament sind sich plötzlich Regierung und Opposition einig, dass die Militärausgaben verdoppelt werden müssen. „Die Wirtschaft ordnet sich der Politik unter. Der gemeinsame Außenfeind schweißt die EU zusammen“, freut sich Paul Schmidt, Generalsekretär einer Propagandatruppe namens „Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik“.

MIK: Herzkammer der EU

Der militärisch-industrielle Komplex ist die Herzkammer der Europäischen Union, seine Interessen sind – weltweit einzigartig – sogar im EU-Primärrecht einzementiert. Der MIK jubelt über diesen Krieg und will ihn verlängern, um den Höhenflug der Rüstungsausgaben nicht zu gefährden und die Zentralisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik zu erzwingen. Denn zur militärischen Supermacht kann die EU nur werden, wenn es gelingt, das militärische Potential der EU nicht nur auszubauen, sondern es auch unter einem zentralen Kommando einsatzfähig zu machen. Der Geostrategie und Berater des EU-Rats James Rogers brachte das auf die Formel: „Die Europäische Union muss ein Superstaat und eine Supernation werden, was sie dann wiederum in die Lage versetzt, eine Supermacht zu werden.“ (1)

Krieg als „Gründungsakt“ und „Quantensprung“ für Supermachtsprojekt Den Krieg in und gegen Jugoslawien haben die politischen Eliten – insbesondere in Berlin – angeheizt und instrumentalisiert, um den Startschuss für dieses Projekt zu setzen. Der seinerzeitige deutsche Kanzler Gerhard Schröder feierte die Bombardierung Jugoslawiens durch die NATO im Jahr 1999 gar als „Gründungsakt des atlantischen Europas“ (2). Dieses Supermachtsprojekt ist seither immer wieder ins Stocken geraten. Aufgegeben wurde es nie. Den Ukrainekrieg sehen die EU-Machteliten als Jahrhundertchance, um nun zum „Quantensprung“ in diese Richtung anzusetzen. Der „Außenfeind Russland“ und grelle Schwarz-Weiß-Propaganda sind dafür unentbehrlich. Kriege sind dafür unentbehrlich. Juli 2022; https://www.solidarwerkstatt.at/frieden-neutralitaet/europa-braucht-einen-aussenfeind

Quellen:

(1) James Rogers/Simón Luis, The new ‘long telegram’, Group on a Grand Strategy, Nr. 1, 2011

(2) Gerhard Schröder, Rede in Berlin zum Stand der deutschen Einheit, 19.4.1999


SP-EU-Papier

Das im letzten EM besprochene Strategiepapier der SP Schweiz wurde am SP-Parteitag in Basel vom 21. Oktober 2022 diskutiert und stiess auf mehr Widerstand, als zu erwarten war. Von einigen JUSO-Vertreterinnen und Vertretern wurde sogar der Antrag gestellt, das Europapier zurückzuweisen, mit folgender Begründung:

«Das vorliegende Papier betrachtet die EU aus einer unrealistischen und verklärten Perspektive. Die institutionellen Mängel und Schwachstellen werden nicht bzw. viel zu wenig berücksichtigt. Die im Papier erwähnten Reformen und Verbesserungen der EU sind leider unrealistisch und politisch quasi unmöglich. Auch innenpolitisch sind die grosse Mehrheit der Forderungen nicht mehrheitsfähig, weder im Parlament noch in der Bevölkerung. Zudem hat unsere Partei wichtigeres zu tun als eine zum Scheitern verdammte Kampagne/Diskussion über einen EU-Beitritt zu führen. Falls es die Organe der Partei für nötig halten, ein neues Papier zu verfassen, sollte eine Gruppe beauftragt werden, die ein breiteres Meinungsspektrum zur EU beinhaltet und Vertre-ter*innender verschiedenen Ebenen der Partei beinhaltet.»

Zudem wird gefordert: «Die SP diskutiert im vorliegenden Papier die Vor- und Nachteile eines EU-Beitrittes und definieren klare Bedingungen, welche für einen allfälligen Beitritt erfüllt werden müssen.» https://www.sp-ps.ch/wp-content/uploads/2022/07/Europa_Schlussdokumentation_deutsch.pdf. Die Anträge wurden abgelehnt.

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