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Grundeinkommen: gleichberechtigte Existenzsicherung für Frauen und Männer



Grundeinkommen für alle - eine Forderung, die sehr viel impliziert und sehr viel assoziieren lässt. Die Debatte um ein existenzsicherndes und erwerbsunabhängiges Grundeinkommen wird entsprechend kontrovers geführt. Es geht um Kernfragen: wie wird die gesellschaftliche Weiterentwicklung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene eingeschätzt? Wird davon ausgegangen, dass das Problem der Erwerbslosigkeit mit Wirtschaftswachstum und Konsumankurbelung zu lösen ist? Hat materielle soziale Sicherung über Erwerbsarbeit, die den "Ernährerlohn" impliziert, zu erfolgen? Die Debatte übers Grundeinkommen ist nicht nur Anlass zur Kontroverse. Sie bietet uns die Chance über neue Gesellschaftsentwürfe nachzudenken, die möglicherweise auf Anhieb und kurzfristig als unvereinbar mit der Realität erscheinen. Es existieren aber bereits Modelle, die durchaus realistisch scheinen. Wie Modelle der sozialer Sicherung und der Umverteilung von Einkommen konzipiert und finanziert werden könnten, soll an zwei Beispielen dargestellt werden.

von Therese Wüthrich, Mitbegründerin der Frauengewerkschaft und Mitglied der Koordinationsgruppe

Irland - ein "Basic Income Guaranteed"

Irland ist ein Land, das in der EU neben Griechenland und Portugal zu den ärmsten Ländern gehört. Armut in den Dimensionen der Zweidrittelsgesellschaft ist offensichtlich. Irland ist zudem eines der vier EU-Länder (mit Dänemark, Holland und Luxemburg), die zur Zeit (1996) die Maastrichter-Konvergenzkriterien (Neuverschuldungsquote von 3%) erfüllen. Die nationale Wirtschaft scheint in sehr gesundem Zustand zu sein, und sie expandiert. Trotzdem öffnet sich die Kluft zwischen arm und reich. Für einen Drittel der irischen Bevölkerung ist das Dasein durch Armut und Arbeitslosigkeit geprägt. Dies hat soziale Ausgrenzung zur Folge. Heute leben mehr Menschen unter der Armutsgrenze als 20 Jahre zuvor (zwischen 1973 und 1987 Zunahme der Armut um 39%). Zu diesem Tatbestand hat das Budget 1995 zusätzlich beigetragen, da mittlere und höhere Einkommen steuerlich entlastet wurden. Von der irischen Bevölkerung haben nur noch zwei Drittel Zugang zu grundlegenden Ressourcen wie Gesundheit (medizinische Versorgung) und Bildung. Für Wohnungen existieren lange Wartelisten. Nach Berechnungen müssten bis zum Jahr 2000 zusätzlich über 400'000 Arbeitsplätze geschaffen werden (ein Drittel des heutigen Bestandes!), damit Arbeitslosigkeit und Armut abgebaut werden könnten.

Forderung eines Garantierten Grundeinkommens

Die "Conference of Religious of Ireland" stellte folgende Forderungen, um dem Problem der Armut beizukommen:

1.Volles Grundeinkommen für alle Kinder und alle Menschen ab 65 Jahren.
2.Substantielles Grundeinkommen für alle Erwachsenen bis 65 Jahren.
3.Ergänzungen für jene, die kein anderes Einkommen erzielen können, so dass niemand unter der Armutsgrenze leben muss.
4.Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Armutsfallen, indem substanzielle Arbeitsanreize bestehen bleiben. Die entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten müssen bereitgestellt werden.
5.Angebot eines breiten Spektrums von neuen Tätigkeiten durch die öffentliche Hand, damit alle Menschen eine sinnvolle Arbeit ausüben können.

Ziel des Systems des garantierten Grundeinkommens ist ein gesichertes Einkommen über der Armutsgrenze für alle Erwachsenen. Das System besteht aus dem garantierten Grundeinkommen, dessen Auszahlung an keine Bedingungen geknüpft ist, und einem Solidaritätsfonds. Das garantierte Grundeinkommen liegt für Erwachsene im Arbeitsalter unter der Armutsgrenze und für Rentner liegt es über dieser Grenze. Bei erwerbsfähigen Erwachsenen erfolgt der Sprung über die Armutsgrenze durch Arbeit, für nichterwerbsfähige oder arbeitslose Erwachsene durch Leistungen eines Solidaritätsfonds, der das bisherige Wohlfahrtssystem ersetzt.

Ein garantiertes Grundeinkommen würde in Irland für 3,5 Millionen Menschen £ 8,7 Milliarden kosten (nach Berechnungen auf der Grundlage von 1996). Finanziert würde es durch Einkommenssteuern (diese belaufen sich in Irland auf £ 10,741 Milliarden) und Lohnnebenkosten, die durch die Arbeitgeber entrichtet werden (1996: £ 971 Millionen). Zudem könnten administrative Kosten von etwa £ 600 Millionen eingespart werden. Diese entstehen heute durch Arbeitslosenprogramme, Agrarsubventionen und ähnlichem. Die Einführung einer Nachhaltigkeitssteuer (Verursachersteuer, Umweltbelastungssteuer) ist zu prüfen. Der zu schaffende Solidaritätsfonds würde durch Arbeitgeberabgaben finanziert. In Irland könnten die Differenzleistungen aus dem Solidaritätsfonds mit einem Betrag von £ 626 Millionen pro Jahr aufgebracht werden.

Kinderzulagen würden in die Grundeinkommenskonzeption übernommen. Die Auszahlungen für Kinder bis 17 Jahren gingen an die Eltern oder den betreuenden Elternteil und würden pro Kind 20 Pfund pro Woche betragen. Für über 65-jährige würde sich das Grundeinkommen an der heutigen Altersrente (£ 74.70/Woche) orientieren. Dies ist nicht luxuriös, liegt aber über der Armutsgrenze. Für Erwachsene zwischen 21 und 65 Jahren ist das Grundeinkommen auf drei Viertel der Armutsgrenze angesetzt (£ 57/Woche), damit Anreize für die Erwerbsarbeit bestehen bleiben. Mit zusätzlicher Lohnarbeit wäre so ein substantielles Einkommen gewährleistet. Das Modell schlägt zudem vor, dass durch die öffentliche Hand mehr Stellen mit gesellschaftlich sinnvollen Tätigkeiten geschaffen werden.

Das Grundeinkommen ist steuerfrei. Auf zusätzlichen persönlichen Einkommen soll eine einfache Einkommenssteuer erhoben werden. Sie wird abgestuft erhoben: nach der Höhe des zusätzlichen Einkommens, nach Einkommen von Einzelpersonen oder Paaren, nach Haushalten mit und ohne Kinder. Die Steuern wären für die niederen Einkommen prozentual tiefer angesetzt als nach dem bisherigen System.

Schweiz - ein neues System der sozialen Sicherung

Im internationalen Vergleich und gemessen am Bruttoinlandprodukt gehört die Schweiz zu den Ländern der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit den niedrigsten laufenden Staatsausgaben sowie der niedrigsten Steuer- und Soziallast. Gemäss zwei verschiedenen Studien (Schweizerische Bankgesellschaft, World economic forum) wird die Schweiz an die Spitze bezüglich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesetzt. Trotzdem nimmt in der Schweiz die Armut zu. Nach verschiedenen jüngeren Studien gelten 10 bis 20 Prozent der Bevölkerung als arm. Ursachen sind kontinuierlich steigende Arbeitslosigkeit (Ende 1996: landesweite Quote 5,3%, in einzelnen Randregionen bis gegen 9%), sowie die allgemeine materielle Schlechterstellung der Frauen. Viele Frauen haben zwar Arbeit, der Verdienst ist aber zu gering. Nach Berechnungen von Mascha Madörin (1996) kann angenommen werden, dass mehr als die Hälfte der Frauen in der Schweiz kein eigenes existenzsicherndes Einkommen hat. In der Folge geraten immer mehr Menschen in eine "besondere Lebenslage", die sie von der Sozialhilfe abhängig werden lässt.

Armut ist in der Schweiz nicht hauptsächlich auf Lücken im sozialen Sicherungssystem zurückzuführen. Es treten die gleichen Probleme auf, wie sie im Bericht der EU-Kommission (1993) bezüglich der EU-Länder aufgezeigt wurden: Die effiziente Handhabung der sozialen Sicherungssysteme bereitet Schwierigkeiten: man ist kaum in der Lage, auf soziale Veränderungen einzutreten.

Das bisherige soziale System, das primär auf der Grundlage von Lohnprozenten Ersatzeinkommen zusichert, ist nicht in der Lage, Armut aufzufangen. Eine Reform dieses Systems ist dringend notwendig (Rossi, Sartoris). Dabei muss die soziale Sicherung der am stärksten Benachteiligten ins Zentrum gesetzt werden und nicht diejenige des "durchschnittlichen" Arbeiters oder Bürgers. Sicherung eines Mindesteinkommens und Ausgleich der Familienlasten sollte künftig der Mittelpunkt eines sozialen Sicherungssystems darstellen.

Das Reformmodell von Rossi und Sartoris

In Anlehnung an anglo-skandinavische Konzepte der sozialen Sicherung haben Rossi und Sartoris ein Modell in drei Kreisen als Alternative zum heutigen Versicherungssystem entworfen.

• Erster Kreis: Im Zentrum des Vorschlags steht ein von Beiträgen unabhängiges (= beitragsunabhängiges) gesichertes Existenzminimum, das durch den Staat garantiert wird. Es wird im Bedarfsfall durch den Staat durch Auszahlungen gewährleistet. Der Bedarfsfall tritt ein, wenn aus objektiven Gründen kein Erwerbseinkommen erzielt werden kann. Bezugsberechtigt sind somit Kranke, Invalide, Verunfallte, Erwerbslose, Militärdienstpflichtige, jugendliche Eltern sowie RentnerInnen. Kinder und Jugendliche in Ausbildung sind ebenfalls bezugsberechtigt. Bei Mutterschaft wird die Leistung bis zu einem halben Jahr ausgerichtet. Rossi und Sartoris schlagen folgende Beiträge vor: für Einzelpersonen Fr. 2'400.--, für Ehepaare Fr. 3'300.--, für Jugendliche in Ausbildung Fr. 770.-. Mit Kinderzulagen könnte auf diesem Niveau ohne viel Aufwand finanzschwachen Familien zusätzlich geholfen werden. Mit einem solchen Modell könnte das "Ernährerlohn"-Prinzip aufgebrochen werden. Zudem fordert der Vorschlag nicht bloss eine Ergänzung zu ungenügenden Primär- oder Sozialtransfers.
• Zweiter Kreis: Die Grundleistung wird durch obligatorische Versicherungen ergänzt: versichert wird ein Ersatzeinkommen, das proportional zum Erwerbseinkommen (für den Fall von Arbeitslosigkeit, Lohnausfall bei Krankheit, Unfall und Invalidität) wächst. Das Obligatorium ist nötig, weil sonst eine starke Risikoselektion droht. Zusätzlich ist es den einzelnen überlassen, spezielle Risiken höher zu versichern. Dritter Kreis: Der dritte Kreis besteht aus der fakultativen, individuellen Vorsorge. Es handelt sich um Leistungen, die über den Existenzbedarf hinaus gehen. Sie kann im eigenen Ermessen festgelegt werden und kann unabhängig vom Bedarf (bedarfsunabhängig) bezogen werden. Nach Rossi und Sartoris erübrigt sich ein Obligatorium für Pensionskassen. Diese Versicherung würde auch ohne breite Risikoverteilung funktionieren.


Finanzierungssystem des "Rossi-Sartoris-Modells"

Rossi und Sartoris sehen für ihr Modell eine gemischte Finanzierung vor. Lohnprozente werden nur noch für die Ersatzeinkommens-Versicherungen des zweiten und dritten Kreises benötigt. Die Sicherung der beitragsunabhängigen Grundrente, die der gesamten Bevölkerung das Existenzminimum sichert, erfordert eine universelle Finanzierungsbasis. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

1.Direkte, progressive Einkommensbesteuerung (von natürlichen und/oder juristischen Personen).
2.Allgemeine indirekte Besteuerung (Mehrwertsteuer), welche auch importierte Konsumgüter betrifft, nicht aber die Investitionen und den Export.
3.Spezielle indirekte Besteuerung (sogenannte "Akzisen"), welche gesundheitsschädigende Produkte (Alkohol und Tabak) betreffen, oder Produkte, welche Umweltkosten (z.B. Treibstoffe) nach sich ziehen.
4.Allgemeine "Sozialabgaben", die proportional auf allen Einkommen der natürlichen Personen (Erwerbs- und Kapitaleinkommen) erhoben werden.

Rossi und Sartoris sind der Meinung, dass ebenso eine Kombination all dieser Formen denkbar sei. Für am besten geeignet halten sie jedoch die allgemeine "Sozialabgabe", wie sie etwa in Frankreich erhoben wird. Sie weist ihrer Meinung nach folgende Vorteile auf:

• Keine einseitige Belastung der Arbeit. Das Kapital ist im gleichen Masse betroffen. Sie bietet keinen Anreiz, menschliche Arbeit durch Kapital zu ersetzen.
• Sollten die Kapitalgewinne stärker steigen als die Löhne, gingen die Einkünfte nicht zurück.
• Die Beitragsbasis wird auf die ganze Bevölkerung ausgedehnt. So sind etwa auch RentnerInnen, die nicht unbedingt
arm sind, aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten. Das würde einem allfälligen Generationenkonflikt entgegenwirken.

Die Kosten des Modells werden für das Jahr 1990 auf 48 Milliarden Franken geschätzt, was in etwa den damaligen schweizerischen Sozialausgaben entspreche. Der erste Kreis beansprucht 39 Milliarden, der zweite und der dritte (nur Pensionskasse) sechs Milliarden Franken. Das Modell sei somit finanziell tragbar. Im übrigen habe die Schweiz 1990 nur 20,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts für die soziale Sicherung aufgewendet (europäisches Mittel: 24,5 Prozent).

Fazit

Dem irischen wie dem schweizerischen Vorschlag liegt eine Umverteilung nach dem Prinzip des existenzsichernden Grundeinkommens, das Frauen und Männer gleich behandelt, zugrunde. Bei beiden Modellen vermögen Konzeption, Finanzierungsmodell und Umsetzbarkeit zu überzeugen. Das irische Konzept will explizit die Anreize für die Erwerbsarbeit erhalten. Ebenso sollen den Arbeitgebern Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen angeboten werden. Offen bleibt aber, wie sich der Arbeitsmarkt auf der Basis der Grundeinkommens-Konzeption entwickeln wird: bleibt der "nationale" Produktionsstandort erhalten oder werden Betriebe ausgelagert? Werden von den Arbeitgebern auf Grund der reduzierten Lohnnebenkosten tatsächlich mehr Arbeitsplätze angeboten? Im Modell von Rossi und Sartoris geht es in erster Linie um eine neue Finanzierung der sozialen Sicherung in der Schweiz, welche die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, sowie von tiefen und hohen Einkommen vermeidet. Lohnprozente sollen durch eine Einkommensumverteilung (etwa u.a. mittels Steuern) ersetzt werden. "Es ist ein neues wirtschaftliches und soziales Paradigma, das eine teilweise Loslösung vom erhaltenen Primäreinkommen für die jeweils geleistete Arbeit als legitim, notwendig und erwünscht erachtet", schreiben Rossi und Sartoris. Beide Entwürfe, der irische wie der schweizerische, zeichnen sich dadurch aus, dass von der Konzeption her Frauen und Männer gleich behandelt werden. Dies ist eine entscheidende Voraussetzungen für eine eigenständige Lebensführung der Frauen. Es handelt sich um Sicherungssysteme, die offensichtlich dem Anspruch nachzukommen vermögen, auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen und deren Folgen (unsichere Arbeitsplätzen, zunehmende Arbeitslosigkeit) sowie auf brüchige familiäre Beziehungen und anderen Formen des familiären Zusammenlebens zu antworten. Bisher war in der Schweiz die Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung politisch nicht durchsetzbar. Diesem Missstand würde das "Rossi-Sartoris-Modell" abhelfen. Alles in allem werden uns Gesellschaftsentwürfe präsentiert, die Armutsbekämpfung und gleichberechtigte materielle Existenzsicherung für Frauen und Männer zum Ziel haben.

Literatur:

Conference of Religious of Ireland, (Hg.), 1995: Ireland for All. A Review of Aspects of the Current Socio-Economic Situation. Dublin. Madörin, Mascha, 1996: Der kleine Unterschied - in Milliarden von Franken. Überlegungen zur Umverteilung von Arbeit und Einkommen aus feministischer Sicht. In: Widerspruch 31, Beiträge zur sozialistischen Politik, S. 127-142, Zürich. Rossi, Martino; Sartoris, Elena, 1996: Solidarität neu denken. Wirtschaftliche Veränderungen, Krise der sozialen Sicherheit und Reformmodelle. Zürich, Seismo-Verlag. Schunter-Kleemann, Susanne, (Hg.), 1992: Herrenhaus Europa - Geschlechterverhältnisse im Wohlfahrtsstaat. Berlin, Edition Sigma. Thalmann, Verena, 1966: Mit Mindestlohn gegen Armut. In: Der Tagesanzeiger, 28. 8. 1996





Strukturelle Mängel im sozialen Sicherungssystem in der Schweiz:

Ein Versicherungsprinzip, das ausgrenzt: Versicherungsleistungen (Ersatzeinkommen) sind grundsätzlich von Beitragszahlungen (in der Regel Lohnprozente) abhängig. Die materiell schwächsten Menschen sind kaum in der Lage, Beitragsleistungen zu erbringen, die ihnen - bei Erwerbslosigkeit durch fehlende Arbeitsmöglichkeit, Krankheit, Unfall oder ähnlichem - ausreichende Ersatzeinkommen gewährleisten. Ein Versicherunssystem, das auf dem "Ernährerlohn" basiert: In einem von zunehmend brüchigen familiären Beziehungen und dem Ruf nach Gleichstellung von Frau und Mann gekennzeichneten sozialen Kontext, gilt bei den der Ehepartnerin und Kinder zustehenden Rechte für Versicherungsleistungen (Ersatzeinkommen) immer noch das "Ernährerlohn"-Prinzip.

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