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Sozial- und Beschäftigungspolitik - wenig Neues



Die EU reagiert prompt auf öffentliche Kritik. Wenn nicht durch Taten, dann wenigstens durch Grünbücher, Weissbücher und schöne Passagen in Verträgen. Ein nettes Beispiel dafür ist die Sozial- und Beschäftigungspolitik. Durch den Amsterdamer-Vertrag wurde faktisch nichts für eine Verstärkung der Sozial- und Beschäftigungspolitik getan. Während durch Maastricht und die Wirtschafts- und Währungsunion, die Konvergenzkriterien und deren Fortführung durch den "Stabilitätspakt" eine monetaristisch-neoliberale Politik verfassungsmässig mit entsprechenden massiven finanziellen Sanktionen abgesichert wurden (siehe nebenstehender Artikel), fehlen entsprechende Möglichkeiten in der Sozial- und Beschäftigungspolitik, wo es bei etwas Geschäftigkeit und publikumswirskamen Aktivismus bleibt. Nach einer entsprechenden Stärkung der Union zu rufen, kann allerdings nur Sache von Befürwortern eines europäischen Bundesstaates sein. Statt das Deregulierungsprojekt EU zu kritisieren und für dezentrale Wirtschaftsstrukturen einzutreten, die eine der regionalen Situation angepasste Wirtschaftspolitik erlauben würde, verlangen diese weitere Zentralisierungen - zwecks Lösung von Problemen, die vor allem durch die zentralistisch gesteuerte Deregulierung entstehen.

von Paul Ruppen

Sozialer Stillstand

Im grossen und ganzen werden im Amsterdamer Vertrag die bereits von den Mitgliedstaaten unterzeichneten Protokolle, Charten und vorangehenden Verträge durch Bezugnahme bestätigt. Dies gilt etwa für die Europäische Sozialcharta von 1961, die Gemeinschaftcharta über die sozialen Grundrechte von 1989, sowie das Maastrichter Sozialprotokoll (neu im Art. 136 erwähnt). Da dies alles bereits bisher galt, kennt man auch die Wirksamkeit der entsprechenden Bestimmungen. Für die Lösung der Armut (50 Millionen in der EU) lässt der Amsterdamer Vertrag somit nichts erhoffen. Dieses Verdikt wird auch nicht durch die neue EU-Kompetenz, Massnahmen zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung zu beschliessen, geändert. Erstens sind Kompetenzen allein keine Garantie für eine griffige Politik. Zweitens beschränkt sich die Kompetenz darauf, diesbezügliche Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Staaten zu unterstützen, sowie besonders innovative Ansätze zu fördern.

Neu wurde auch die Kompetenz der EU zum Erlass von Massnahmen bezüglich der Chancengleichheit (inkl. Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit) scheingestärkt, indem das Einstimmigkeitsprinzip durch das qualitative Mehr ersetzt wurde (gemäss Artikel 251). Auf Grund der heftigen Reaktionen auf das Kalanke-Urteil (1995, s. EM 3/97) wird es den Mitgliedstaaten erlaubt (!), spezifische Vergünstigungen für Frauen zu beschliessen: "(4) Im Hinblick auf die effektive Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben hindert der Grundsatz der Gleichbehandlung die Mitgliedstaaten nicht daran, zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts oder zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von Benachteiligung in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen." (Art. 118c).

Ein neuer Titel zur "Beschäftigungspolitik"

Die Beschäftigungslage der EU ist eines ihrer Hauptprobleme. Die Verheissungen des Binnenmarktes haben sich - wie keynesianische Wirtschaftswissenschafter richtig voraussagten - nicht bewahrheitet. Trotzdem will man im gewohnten Trott mit Stabilitätsrosskuren weitermachen. Dadurch wird u.a. eine dauerhafte Reduzierung der öffentlichen Ausgaben bewirkt. Davon betroffen sind der Wohlfahrtsstaat, öffentliche Dienstleistungen, die Bildung und das Gesundheitswesen. Damit, sowie durch die Verschärfung der Konkurrenz mit entsprechendem Druck auf die Löhne und die Arbeitsmärkte, sinkt die gesellschaftliche Nachfrage. Die daraus folgende Krise auf dem Arbeitsmarkt soll durch die "Flexibilisierung" der Arbeitsmärkte, sprich Senkung der Löhne der untersten Lohnsegmente, gelöst werden, was die Nachfrage zusätzlich schwächt: "Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft arbeiten nach diesem Titel auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels B des Vertrags über die Europäische Union und des Artikels 2 des vorliegenden Vertrags zu erreichen." (Artikel 109n). Diese durch die während der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages mit Hilfe des Stabilitätspaktes zementierte Politik muss nun ideologisch abgesichert werden: durch die vertragliche Zielsetzung eines hohen Beschäftigungsniveaus, wobei das im gleichen Atemzug genannte Mittel bezeichnend ist: "insbesondere durch Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen" (Artikel B. Es wird nota bene nicht von Vollbeschäftigung geredet!). Es wird gefordert "(1) Die Mitgliedstaaten tragen durch ihre Beschäftigungspolitik im Einklang mit den [..] Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zur Erreichung der in Artikel 109 n genannten Ziele bei." Die Beschäftigungspolitik erfolgt somit im Rahmen der vertraglich abgesicherten neoliberalen Politik.

Es gibt Alternativen! Durch eine Reform des Weltwährungssystems, durch die international organisierte Besteuerung von Kapitalflüssen müsste den einzelnen Staaten wiederum Handlungsspielraum für ihre Struktur- und Konjunkturpolitik bereitgestellt werden. Durch die internationale Festlegung von sozialen und ökologischen Mindeststandards, die von den einzelnen Staaten oder Staatengruppen für sich verschärft werden können, kann Sozial- und Öko-Dumping vermieden werden und die dezentrale demokratische Selbstbestimmung maximiert werden (für detaillierte Darlegungen, s. EM 2/96 "WWU" und 1/97 "Alternativen"). Um diese Alternative zu verwirklichen, müssten die Sozialdemokraten und Gewerkschaften allerdings von ihrem ritualisierten pro-EU-Scheinargument "die globalisierte Wirtschaft verlangt politisch relevante Regulierungsräume" wegkommen, mit dem sie die EU - ein Globalisierungsintrument par excellence - ideologisch stützten und damit die europäische und weltweite Deregulierung aktiv fördern.

Für eine recht detaillierte Darstellung gewerkschaftlicher Positionen zum Amsterdamer-Vertrag siehe Hans Baumann, Stellvertretender Zentralsekretär der GBI, "Kein 'Europäischer Beschäftigungspakt', Sozial- und Beschäftigungspolitik in der EU nach Amsterdam" in: MOMA, 6/98, Postfach, 8031 Zürich.

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