Raimund E. Germann, Professor am Institut de hautes études en administration publique, Lausanne, legt erneut eine Studie vor, die Einschränkungen der direkten Demokratie fordert. Insbesondere verlangt er, dass nicht nur zwingendes Völkerrecht, sondern jegliche Art von Völkerrecht gegenüber der innerschweizerischen Verfassungs- und Gesetzgebung Vorrang zu haben hat. Entsprechend hätte nach Germann die Alpeninitiative für ungültig erklärt werden sollen. Germann gibt zwar zu, dass die Kollision der Alpeninitiative mit dem Transitvertrag nur 11 Monate beträgt. Er fährt dann fort "Der Transitvertrag ist wegen der NEAT für die Schweiz de facto unverzichtbar; zudem nimmt er bei den bilateralen Verhandlungen mit der EU, die für unser Land vital sind, eine Schlüsselstellung ein. Wegen der Rechtslage und der immensen Interessen, die auf dem Spiele stehen, war nie anzunehmen, dass Bundesrat und Parlament je ein Schienenmonopol gemäss Initiativtext verwirklichen würden. Es wäre daher korrekt gewesen, die Alpeninitiative analog zur Asylinitative für ungültig zu erklären" (S. 24). Damit gibt Germann klar zu verstehen, dass Initiativen künftig für ungültig zu erklären sind, wenn "immense Interessen" auf dem Spiele stehen. Es handelt sich um ein Demokratieverständnis, das für R. E. Germann typisch ist.
Neben dem Ungültigerklären von Intitiativen fordert Germann von den Behörden mehr "Informationsleistung". Vor dem EWR hätten die Behörden laut Germann unbedingt in Form von Inseraten an die Bürgerinnen und Bürger gelangen sollen. Als letztes Mittel zur "Steuerung" der direkten Demokratie verlangt Germann passende "Deutungen" von Volksentscheiden, damit diese nicht zu "Delphischen Orakeln" werden (S. 16).
Raimund E. Germann, Die bilateralen Verhandlungen mit der EU und die Steuerung der direkten Demokratie, Haupt, Bern, 1995.
