Das Buch stellt eine Artikelsammlung dar, die sich aus einer Tagung der Rosa-Luxemburg-Stiftung vom 13. und 14. November 2015 in Berlin ergab. Die Artikel sind also nicht mehr top-aktuell – bei der Lektüre wird ersichtlich, wie schnell sich seither vieles verändert hat. Im Buch ist von Syriza (Griechenland), Podemos (Spanien), der Troika und ähnlichem die Rede – man würde nicht sagen, dass nur 7 Jahre vergangen sind. Trotzdem sind etliche Analysen immer noch lesenswert und aktuell. Einige Artikel bleiben einem nicht sehr informativen Jargon verhaftet – samt nicht besonders zielführenden Zitaten aus Klassikern des intellektuellen Milieus der Autoren. Es gibt aber auch analytisch starke Artikel, die manchmal ohne entsprechendes Vokabular und Zitate auskommen.
Alle Autorinnen und Autoren stimmen dem Befund zu, dass die EU – die den Neo-Liberalismus faktisch verfassungsmässig abgesichert hat – kaum zu reformieren ist. Dies liegt an den wenig demokratischen Strukturen der EU. Eine Änderung der Verträge würde Einstimmigkeit der Mitgliedländer verlangen. Wegen der Ungleichzeitlichkeit der politischen Ausrichtungen der Regierungen der Mitgliedstaaten ist es deshalb unwahrscheinlich, dass sich eine Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik in der EU ergibt. Zudem ist der politische Raum der EU fragmentiert. Soziale Bewegungen sind gewöhnlich «lokal» beschränkt, bilden sich zu jeweils verschiedenen Zeitpunkten, ohne eine genügend starke Vernetzung über die Mitgliedstaaten hinweg erlangen zu können. Zudem sind die Interessen z.B. der Gewerkschaften oft unterschiedlich: während die Deutschen Gewerkschaften hinter der exportorientierten Deutschen Wirtschaft stehen, sehen Gewerkschaften in den südlichen Mitgliedstaaten die eigenen Arbeitsplätze durch das deutsche Exportwunder gefährdet. Trotz dieser Analyse wenden sich die meisten Autoren gegen eine Re-Demokratisierung EU-Europas durch Verlagerung von Kompetenzen in die Mitgliedstaaten: es wird das Schreckgespenst des Nationalismus bemüht. Eine Stärkung der Souveränität der Mitgliedstaaten wird abgelehnt, weil dies nationalistische Kräfte in Europa stärken würde. Durch diese Argumentation manövriert man sich allerdings in eine Sackgasse: die EU ist nicht reformierbar, aber man muss drin bleiben.
Im Artikel «Zwischen Normal- und Ausnahmestaat: Der Autoritäre Wettbewerbs-Etatismus und die Krise der Demokratie in Europa» (Lukas Oberndorfer) wird eine Analyse der damaligen Massnahmen bezüglich Griechenland vorgenommen, die rechtsstaatlich fragwürdig ausserhalb des EU-Rechtsrahmens erfolgten. Wenige Tage nach dem Wahlsieg von Syriza kündigte die EZB an, griechische Staatsanleihen nicht mehr als Sicherheiten zu akzeptieren. Das griechische Bankensystem wurde damit von den Mitteln aus der Emergency Liquidity Assistance (ELA) abhängig, über deren Erhöhung der EZB-Gouverneursrat entscheidet. Darüber hinaus blockierte die Euro-Gruppe nach Antritt der neuen Regierung die Auszahlung fälliger Kredittranchen aus dem zweiten «Hilfsprogramm». Durch diese Entscheidung trockneten das griechische Bankensystem und der Staat aufgrund mangelnder Liquidität schrittweise aus: Kapitalflucht und die Zurückhaltung von Investitionen nahmen drastisch zu. In den Verhandlungen drohten die Institutionen mehrfach, einen völligen Bankenkollaps herbeizuführen, sollte die griechische Regierung nicht einlenken. Die Entscheidung, die griechische Bevölkerung über die Annahme der Bedingungen für die Auszahlung weiterer Kredittranchen im Wege eines Referendums demokratisch entscheiden zu lassen, beantwortete die Euro-Gruppe innerhalb eines Tages mit dem Beschluss, das Hilfsprogramm für Griechenland nicht zu verlängern.
Beachtlich ist, dass das europäische «Staatsapparate-Ensemble» diese Gewaltmittel weitgehend abseits der dafür vorgesehenen Verfahren und im Widerspruch zu geltendem Recht aufrichtete. Selbst Martin Hellwig vom Max-Planck-Institut und ehemaliges Beiratsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft verurteilte das Vorgehen der EZB als EU-rechtswidrig: «Das Gefügigmachen von Mitgliedsregerungen gehört nicht zu den Zielen und Aufgaben des Eurosystems». Die Entscheidung , den griechischen Zahlungsverkehr zum Erliegen zu bringen, viel nicht einstimmig, bzw. fand unter Ausschluss des griechischen Finanzministers statt.
Die Entwicklung hin zu einem autoritären Etatismus, der Demokratie aushebelt und die dieses Beispiel deutlich macht, lässt sich an folgenden Entwicklungslinien festmachen:
(1) Die Legislative verliert an Macht gegenüber der Exekutive. Dies wird
(2) durch das Schwinden von Rechtsstaatlichkeit begleitet.
(3) Es erfolge eine zunehmende Verlagerung der Entscheidungsfindung hin zu informellen, parallel operierenden Machtnetzen, welche offizielle und formale Wege und Kanäle umgehen. Der autoritäre Etatismus führt dabei nicht zur völligen Aufhebung der Verfahren der formalen Demokratie, sondern zu deren Einschränkung, Durchbrechung und Überlagerung.
Das Twopack etwa – zwei EU-Verordnungen zur Haushaltsüberwachung und wirtschaftspolitischen Steuerung von 2013 – ermächtigt die Kommission, Haushaltpläne von Parlamenten der Mitgliedstaaten zu untersagen, wenn sie gegen die Fiskalregeln der Union verstossen. Das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten erlaubt es der Kommission, in die Wirtschaftspolitik der Parlamente der Mitgliedstaaten einzugreifen: sie kann vorgeben, welche «Reformen» zu beschliessen sind. Im Artikel «Europäische Fliehkräfte» (Andreas Fisahn) wird gezeigt, dass die Wettbewerbsordnung der EU selbst in Bereiche eingreift, in denen sie keine Kompetenzen hat. Es gibt in der EU zwei wichtige Bereiche, die von Harmonisierung weitgehend ausgenommen sind: Steuern und Soziales. Im Bereich des Steuerrechts kann die EU nur einstimmige Entscheidungen und diese nur über indirekte Steuern treffen. Die Kompetenzvorschriften zur Sozialgesetzgebung sind etwas komplizierter. Auch hier wird mit Einstimmigkeitsregeln gearbeitet und die Kompetenzen werden explizit eng gefasst. Keine Kompetenz gibt es im Bereich der sozialen Sicherungssysteme, Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung, so dass diese ausschliesslich in den Mitgliedstaaten geregelt werden. Die Wettbewerbsordnung, welche die EU vorgibt, hat aber durchaus Auswirkungen auch in diesen Bereichen: sie zwingt nämlich die Staaten zu einer Politik, welche auch in den ausgenommenen Bereichen zu einer Nivellierung nach unten führt. Die Mitgliedstaaten werden im EU-Marktregime nämlich zu Standorten, die sich konkurrenzieren: Politik reduziert sich auf die Bereitstellung günstiger Standortfaktoren. Wenn weite Bereiche des Wirtschaftsrechts harmonisiert sind, kann der Wettbewerb, die Standortkonkurrenz nur in den nicht harmonisierten Bereichen stattfinden, d.h. im Steuer- und Sozialrecht.
Mario Candeias, Alex Demirovic (Hrgs.), (2017), Europa – whats's left? Eine Europäische Union zwischen Zerfall, Autoritarismus und demokratischer Erneuerung, Münster: Westfälisches Dampfboot.
