Frauenförderung in der EU - eine Bestandesaufnahme

So lautet der Titel der Nummer 42 der Reihe ÆFrauen EuropasØ, die von der EU-Kommission herausgegeben wird. Das Heft bietet einiges an statistischem Material zur Frauenteilzeitarbeit und zur Frauenerwerbstätigkeit. Zudem werden Ausbildungsinitiativen, Massnahmen in Bezug auf den Berufswechsel und Beförderungsmassnahmen für Frauen in privaten und öffentlichen Unternehmen in den EU-Ländern vorgestellt. Die Mutterschaftsversicherung fehlt nicht. Die EU-Richtlinie sieht 14 Wochen Krankheitsgeld vor. Das Beispiel Italien zeigt, dass die Angaben der Kommission mit Vorsicht zu geniessen sind. Laut den Angaben des Heftes bietet Italien den Frauen fünf Monate Mutterschaftsurlaub zu 80 % des Lohnes. Da die Regionen und seit kurzem auch die Kommunen die Regelungen für die Fortzahlung der Löhne bei Krankheit geändert haben, sind heute aber keine einheitlichen Aussagen mehr möglich. Frauen, die sich noch auf eine längere Fortzahlung eingestellt hatten, wurden von den Sparmassnahmen der ôffentlichen Hand überrascht. Die Maastrichter Konvergenzkriterien verpflichten! axt.

Frauen Europas, Frauenförderung in der EU - eine Bestandesaufnahme, No 42, Brüssel, 1996. Die Reihe kann bestellt werden bei: Véronique Houdart-Blazy, Information und Massnahmen für die breite ôffentlichkeit, 200, rue de la loi, B-1049 Brüssel. Verschickt werden die Hefte an Personen, sofern ein spezifisches Interesse angegeben wird (Verantwortliche in Frauenorganisationen, Abgeordnete, GewerkschafterInnen, Bibliotheken, usw.).

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