Walter Kälin, Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern, legt mit seinem Buch rechtspolitische Ansätze für den Umgang mit kulturell bedingten Grundrechtsansprüchen vor. Sollen "Minderheiten" geschützt werden oder fliesst der Minderheitenschutz aus den allgemeinen Menschenrechten heraus und kommt damit nur dem Individuum zu. Kälin tritt für die letzte These ein, wobei ein solcher Standpunkt immer noch einen breiten Spielraum für eine aktive Politik im Interesse von Minderheiten via Grundrechtsschutz des Individuums erlaubt. Eine zu neutralistische Position des Staates kann für die Individuen von Minderheiten nachteilig sein, weil sie u.U. ihre eigene Kultur nicht mehr autonom mit anderen Individuen der Minderheit weiterentwickeln können. Auf der anderen Seite darf der Staat keinen inhaltlichen Minderheitenkulturschutz betreiben. Das Recht darauf, eigene kulturelle Ziele zu verfolgen, darf nicht von Machtstrukturen innerhalb der Minderheit dazu benutzt werden, sich selbst zu zementieren. Das individuelle Recht auf eine eigene Kultur beinhaltet auch das Recht, sich mit der eigenen Kultur kritisch auseinanderzusetzen und diese u.U. zu verändern oder aus dieser auszutreten.
Für eine detailliertere Diskussion unterscheidet Kälin verschiedene Bereiche, in denen die grundrechtlichen Konflikte aufbrechen können: die Probleme stellen sich in der staatlichen, öffentlichen oder in der privaten Sphäre anders. In der staatlichen Sphäre ist der Staat grundrechtlich zu weitgehender Gleichbehandlung verpflichtet, und er darf die Menschen nicht wegen religiöser, ethnischer und ähnlicher Merkmale diskriminieren. Die formale Gleichbehandlung kann im Ergebnis jedoch diskriminierend wirken, weshalb der Staat Raum für kulturellen Eigenwillen Privater schaffen muss (z.B. Rücksicht auf religiöse Essverbote im Militärdienst). In der öffentlichen Sphäre ist oft ein Ausgleich zwischen konkurrierenden Interessen nötig. In diesen Bereich gehört z.B. das Problem der öffentlichen Schulen (Kopftuch, Kruzifix in Schulräumen). Hier müssen Gerichte oft schwierige Güterabwägungen vornehmen. In der privaten Sphäre als Ort enger zwischenmenschlicher Beziehung hat der Staat die Autonomie der Betroffenen zu respektieren. Er darf nur eingreifen, wenn die Grenzen des Akzeptablen überschritten werden (z.B. Beschneidung von Mädchen, Zwangsheirat). Die Sphären sind allerdings nicht streng getrennt und die Grenzen verschieben sich in der Geschichte. Diesen drei Sphären widmet Kälin je ein Kapitel im Buch. Das Buch ist lesenswert und bietet einen gutgeschriebenen, argumentativen und informativen Zugang zur Problematik.
Walter Kälin, Grundrechte im Kulturkonflikt, Freiheit und Gleichheit in der Einwanderungsgesellschaft, NZZ-Verlag, Zürich, 2000
