EU-Vorstoss zur flächendeckenden Telefonüberwachung
Mitten in der Brüsseler Sommerpause hat ein Vorstoss der dänischen Ratspräsidentschaft Aufsehen erregt, der für die ganze EU Mindestvorschriften zur zwingenden Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten und den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu derartigen Daten anstrebt. Während die Dänen bereits Ende Juni, kurz vor der Übernahme der Präsidentschaft, einen ersten Schritt hierzu unternahmen, wurde dies erst dieser Tage durch einen Protest der europäischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch publik.
Bis jetzt ist die Speicherung derartiger Daten national sehr unterschiedlich geregelt. Bereits kurz nach dem 11. September 2001 hat aber der Rat der Justizund Innenminister der EU unter dem Titel Terrorismusbekämpfung auf die Notwendigkeit des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu derartigen Daten hingewiesen. Bei der Verabschiedung einer neuen Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation einigten sich Rat und Parlament dann Ende Mai auf eine Kompromissformel, die den Mitgliedstaaten die Speicherung unter Einhaltung bestimmter Schutzmechanismen ermöglicht. Ein früherer Entwurf jenes Textes hatte hingegen die Speicherung nur zu Abrechnungszwecken zugelassen und die anschliessende Vernichtung vorgeschrieben.
Nun will die dänische Präsidentschaft einen Schritt weitergehen, indem sie bis Ende Jahr die Verabschiedung von einschlägigen Ratsschlussfolgerungen anstrebt. Der Entwurf hierzu enthält vor allem einen Kernsatz: Danach sollen «in nächster Zukunft bindende Regeln» geschaffen werden, um jene nationalen Regeln einander anzunähern, die Telekommunikations-Dienstleister verpflichten, Kommunikationsdaten zwecks allfälliger Nutzung für Strafuntersuchungen aufzubewahren. Findet der Text die Zustimmung der Mitgliedstaaten, wäre der nächste Schritt wohl die Verabschiedung einer sogenannten Rahmenrichtlinie. Erst sie könnte den Mitgliedstaaten rechtlich bindende Vorgaben machen. Dabei geht es um ein Instrument der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit («dritte Säule»), bei der die Mitgliedstaaten auch ohne Vorschlag der EU-Kommission aktiv werden können, aber zur Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses Einstimmigkeit benötigen.
Unklar ist, wie weit auch dieser nächste Schritt schon vorbereitet ist. Während ein Vertreter der Ratspräsidentschaft auf Anfrage beteuert, bisher liege einzig der erwähnte Entwurf für Ratsschlussfolgerungen auf dem Verhandlungstisch, hat Statewatch bereits einen Entwurf für einen einschlägigen Rahmenbeschluss veröffentlicht (www.statewatch.org). Dieser bisher unbekannte Text ist laut Statewatch bereits von der belgischen Ratspräsidentschaft, unter der das Thema im zweiten Halbjahr 2001 in den Vordergrund trat, ausgearbeitet worden, der Bürgerrechtsorganisation aber erst vor kurzem zugespielt worden. Laut diesem Entwurf müssten die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Kommunikationsanbieter oder eine spezielle Drittstelle sogenannte Verkehrsdaten während mindestens 12 und höchstens 24 Monaten aufbewahren.
Als Verkehrsdaten werden jene Daten definiert, die zur Identifikation der Quelle, des Ziels, der Zeit. des Abonnenten und des verwendeten Gerätes nötig sind. Ausgeschlossen wird hingegen die Speicherung des Inhalts. Es müsste also beispielsweise festgehalten werden, wer wann mit wem per E-Mail, Fax, Telefon oder Mobiltelefon kommuniziert, nicht aber, worüber sich die Teilnehmer austauschen. Weiter wird eine Liste mit Verbrechen vorgeschlagen, bei denen Strafverfolgungsbehörden Justiz und Polizei, auch Behörden aus anderen Mitgliedstaaten Zugang zu diesen Daten erhalten. NZZ, 22. 8. 02, S. 1
Selbst Junker sieht manchmal hell
Der luxemburgische Premierminister Juncker beschrieb den Unterschied zwischen Gross und Klein in der EU wie folgt: "Die kleinen Länder werden zur Räson gebracht, wenn sie ein Problem haben, während bei Problemen der grossen Mitgliedstaaten kurzerhand die Regeln geändert werden". NZZ. 16. 10. 02, S. 28