Kurzinfos 3/98

Österreich - keine demokratische Republik mehr

Bei einer Tagung der Österreichischen Juristenkommission stellte Karl Korinek, Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, klar, dass Österreich nach dem EU-Beitritt nicht mehrt als demokratischer Staat zu betrachten ist. "Es hat eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ohne Änderung des Verfassungstextes stattgefunden". In Artikel 1 der Bundesverfassung heisse es noch immer, dass geltendes Recht vom Volk ausgehe. "Das stimmt natürlich nicht mehr", meinte der Richter Korinek. Informationsblatt 162 der "Österreichischen Bewegung gegen den Krieg (Die Bemerkungen des Richters wurden im Standard vom 23.5.98 rapportiert).


Einkommen de Luxe

Die obersten Euro-Währungshüter dürfen ihre Gehälter selbst bestimmen. Wer wieviel verdient, ist bei der EU-Zentralbank ein wohl gehütetes Geheimnis. Der Chef der EU-Bank verhängte bezüglich der Einkommen eine Nachrichtensperre. Jeglicher diesbezüglicher Kontrolle können sich die EU-Zentralbanker deswegen entziehen, weil sie eigene Gewinne durch die Geldausschüttung erwirtschaften (Drucken und Leihen von Euros). Die Grossverdiener der EU-Zentralbank können sich dabei weiterer Vorteile erfreuen. Als EU-Angestellte können sie in Frankfurt mehr Steuern abziehen als etwa deutsche Beamte. Spiegel, 34/98, S. 86-90).


Symptomatisch

Aus dem Polizeicomputer der Schengen-Mitgliedstaaten sind nach belgischen Angaben geheime Daten gestohlen und an Banden des organisierten Verbrechens verkauft worden. Wie der Sprecher des belgischen Schengen-Sekretariats am Montag mitteilte, handelt es sich dabei um Tausende von Akten. NZZ. 16.12.97


Aktionsplan gegen kurdische Flüchtlinge

An der ersten Ratstagung der EU-Aussenminister unter britischem Vorsitz wurde in bekannter "Verteidigungsstellung" der Mächtigen gegen Frauen, Kinder und Männer u.a. ein Aktionsplan gegen kurdische Flüchtlinge aus dem Irak verabschiedet. Das sechsseitige Papier spricht von einer "Hilfe vor Ort" in enger Zusammenarbeit mit dem Uno-Flüchtlingshochkommissar. Es sollen "inländische Fluchtalternativen" geprüft und eine Ausdehnung der Öl-für-Nahrungsmittel-Vereinbarung mit dem Irak erwogen werden. In Brüssel wurde dabei zugegeben, dass angesichts der geringen Kooperationbereitschaft des Iraks mit den Uno-Beauftragten diese Initiative wenig aussichtsreich erscheint. Innerhalb der EU soll das "Kurdenproblem" vor allem durch den Austausch von Informationen über die Zuwanderungszahlen, die Asylverfahren und die Rückschaffungsmöglichkeiten angegangen werden. Im Vorgriff auf ein entsprechendes Abkommen soll der Vergleich von Fingerabdrücken von Illegalen und Zuwanderern ohne Dokumente geprüft werden. NZZ.27.1.98


Schengen

Beim Grenzübertritt Salzburg/Bayern wird ein DIN-A-grosses Informationsblatt abgegeben, das darüber informiert, dass die Grenzkontrollen stufenweise abgeschafft werden. Dafür müsse man im Landesinnern jedoch stets einen Lichtbild-Ausweis bei sich tragen, weil überall Stichprobenkontrollen möglich sind. Zudem behält man sich Kontrollen in internationalen Zügen vor. Diese konzentrieren sich auf andersfarbige Menschen, während die Weissen gewöhnlich in Ruhe gelassen werden (Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit, 88. Rundbrief, 7/98).


UNO-Kritik an der Asyl- und Einwanderungspolitik

Der UNO-Fachausschuss gegen die Rassendiskriminierung hat die Asyl- und Einwanderungspolitik der Schweiz kritisiert. Einer der internationalen Experten forderte die Schweiz auf, ihre Politik der Rückschaffung von Asylsuchenden aus Kosovo zu überdenken. Die Schweiz solle humanitäre Erwägungen einbeziehen und bedenken, dass die Situation in Kosovo in den vergangenen Tagen eskaliert sei. Mehrere Experten kritisierten zudem Diskriminierungen gegenüber Ausländern, namentlich gegenüber Jenischen. Die Experten prangerten zudem die "zu langwierigen und zu selektiven" Einbürgerungsverfahren an. Die Mitglieder der Kommission gegen Rassismus machten geltend, der Bund stelle ihnen zuwenig Mittel zur Verfügung, um ihre Tätigkeit wahrzunehmen. NZZ.6.3.98


Bewegung der "sans-papiers"

In der Schweiz wurde eine "Bewegung der 'sans papiers' lanciert. Die Arbeitsgruppe hat sich bis anhin zusammengesetzt aus VertreterInnen von SSSI/SOS Racisme Freiburg, CCSI Genève, CSP Lausanne, Mouvement des "sans papiers" du canton de Vaud, Association romande contre le racisme, Babaylan Schweiz, BODS, SAH Lausanne, SIB La côte, SBG, SIT Genève, RIZ Zürich, Geneva Forum for Philippine Concerns, GSP Zürich. Kontaktadresse: BODS, Neuengasse 8, 3011 Bern, 031 311 07 70. (Plattform der Bewegung für "sans papiers" in der Schweiz).


UN-ECE Partizipationskonvention

Anfang Dezember 1997 trafen sich in Rom die Vertreter der UN-ECE Länder (Europäische Wirtschaftskommission der UNO), um weiter über die Konvention zum Zugang zu Umweltinformationen, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Klagerechte zu verhandeln. Einerseits setzte sich - international zum ersten Mal - das "Recht einer jeden Person auf ein Leben in einer Umwelt die ihrem Wohlergehen und ihrer Gesundheit zuträglich ist" durch. Die Umweltverbände hatten weitergehend das "Recht auf eine gesunde Umwelt" gefordert. Umweltverbände kritisierten an der Verhandlungsführung vor allem die starre Haltung Deutschlands, Russlands und der Türkei sowie das intransparente Verhalten der EU, der demnächst das Mandat erteilt werden soll, die EU-Mitgliedstaaten bei diesen Verhandlungen zu vertreten. DNR-EU-Rundschreiben. 1.98.


Seltsames Geschichtsverständnis E. Leuenbergers

Der neue Schweizer Nationalratspräsident 98 will sich im Jubiläumsjahr zum 150 jährigen Bestehen des schweizerischen Bundesstaates dem Generalthema EU widmen. Begründung: "Bei der EWR-Abstimmung 1992 hat die Schweiz, die sich auf den Rütlischwur von 1291 beruft, gewonnen. Ich stehe ein für die Schweiz, die sich auf die Gründung des Bundesstaates 1848 beruft und darauf aufbauen will". (TA. 1.1.98). Seltsam - dabei stand das EWR-Nein (und nicht das Ja) ein für die Erhaltung der demokratischen Errungenschaften von 1848, 1874 und 1891. Der "Logik" mancher Politiker ist mit dem besten Willen nicht zu folgen.


Demokratie um 70% abgeschafft

In ihrem Kampf gegen die Demokratie haben die europäischen Oberschichten bereits stattliche Erfolge errungen. So rühmt sich der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl: "70 % der deutschen Innenpolitik werden in Brüssel gemacht" (Spiegel, 2/1998, S. 27) Der Euro soll weitere Kompetenzen nach Brüssel abfliessen lassen.


Nutzen eines EU-Beitritts

Die EU-Politik des Bundesrates, der Parlamente und der Beitrittsbefürworter in Parteien und Verbänden versteht man erst, wenn man sich bewusst geworden ist, dass die substantiellen Verluste an direkter Demokratie, die ein EU-Beitritt mit sich brächte, diesen nicht als Kosten des Beitritts erscheinen, sondern als einen Nutzen - vermutlich sogar den vorrangigen Nutzen eines Beitritts.


Revision der Volksrechte

Die "Reform" der Volksrechte im Rahmen der angestrebten Revision der Bundesverfassung brachte in der Nationalratskommission Vorschläge für einige Fortschritte, in wichtigen Punkten wurde aber Stillstand markiert. Positiv zu vermerken ist, dass die Erhöhung der Unterschriften zurückgewiesen wurde. Das Staatsvertragsreferendum, sowie Alternativabstimmungen, sollen eingeführt werden. Zudem soll das Öffentlichkeitsprinzip für die Bundesbehörden gelten. Im Gegenzug wurde das Finanzreferendum abgelehnt. Weiterhin soll die Bundesversammlung über die Ungültigkeit von Initiativen entscheiden können und nicht das Bundesgericht. Abgelehnt wurde auch die Möglichkeit von Volksinitiativen zur Abstimmung über Anliegen, welche die Schweiz in internationalen Organisationen vertreten soll. Die Schweizer Aussenpolitik soll somit, ginge es nach dem Willen der Nationalratskommission weiterhin von der Exportwirtschaft und den "Schweizer" Multis alleine bestimmt werden. Basler Zeitung, 4.2.98.


EU-Propaganda durch Pseudoumfragen

Die Euronationalen versuchen die Schweizer statt mit Argumenten, die offensichtlich fehlen, mit Umfragen in die EU zu boxen. Es soll der Eindruck geschaffen werden, die meisten anderen wären eh schon dafür - der Herdentrieb soll aktiviert werden. Selbst EU-beitrittsbefürwortende Politologen wie Longchamp, Leiter des GFS-Forschungsinstituts, halten die Umfragen vom wissenschaftlichen Standpunkt für Unsinn. Auf Grund der von seinem Institut regelmässig erhobenen Daten habe er keine Hinweise, dass ein Beitritt mehrheitsfähig geworden sei. Der Anteil der relativ überzeugten EU-Befürworter betrage nach wie vor rund 35 %, 10 bis 15 % seien Leute, die ihre Meinung häufig änderten. Völlig ausser Reichweite liege ausserdem das Ständemehr. Der Berner Politologe Andrian Vatter hält nichts von der angeblichen Beitritts-Euphorie: "Eine Umfrage ist keine Abstimmung". Hans Hirter von der Uni Bern meint "In einem Abstimmungskampf kämen Themen wie Euro, höherer Mehrwertsteuersatz und direkte Demokratie aufs Tapet. Bestenfalls 40 % würden danach noch zustimmen". Berner Bund 30.1.98.


Chevènement für Referendum über den Euro

Der französische Innenminister Chenvènement hat sich für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euro in Frankreich ausgesprochen. Über Änderungen der Verfassung, die zur Einführung des Euro nötig seien, müsse abgestimmt werden. Der Chef der mitregierenden Kommunistischen Partei, Hue, hatte bereits beim Präsidenten Chirac ein Referendum über die gemeinsame EU-Währung, den Vertrag von Amsterdam und andere EU-Reformen beantragt. Chirac und Ministerpräsident Jospin sind gegen ein Referendum. Der Verfassungsrat hatte Anfangs Januar geurteilt, zur Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam müsse die Verfassung geändert werden. NZZ. 8.1.98. Das Demokratiedefizit der EU manifestiert sich u.a. auch im fehlenden obligatorischen Verfassungsreferendum in allen EU-Staaten (ausser Irland und Dänemark). Das obligatorische Verfassungsreferendum besteht darin, dass bei jeder Verfassungsänderung obligatorisch eine Volksabstimmung stattfindet. Dabei hat sich gezeigt, dass wirkliche Diskussionen über die EU-Integration nur anlässlich von Referenden möglich sind. Entsprechend sollten sich EU-kritische Bewegungen zwischen den Kampagnen gegen die einzelnen EU-Integrations-Schritte unbedingt für die direktdemokratische Mindestforderung eines obligatorischen Verfassungsreferendums einsetzen. Linke Gegner der direkten Demokratie befürchten etwa die Wiedereinführung der Todesstrafe oder fremdenfeindliche Exzesse. Diese Befürchtungen - so ungerechtfertigt sie auch sind und so erstaunlich sie bezüglich ihres grossen Vertrauens in Eliten sind - sind bezüglich eines obligatorischen Referendums gegenstandslos. Somit dürfte der Widerstand gegen dessen Einführung relativ gering sein.


Kuhhandelpolitik in der EU

Die bilaterlaten Verkehrsverhandlungen haben es wieder gezeigt - die EU und deren Entscheidungsmechanismen dienen den Mitgliedstaaten vor allem als Hebel, um ihre eigenen Interessen nach aussen oder der EU gegenüber durchzusetzen. Was Österreich gegenüber der Schweiz durchexerziert (Vetodrohung gegenüber dem Vertrag, um die EU-Kommission und den Ministerrat dazu zu bringen, die verkehrspolitischen Versäumnisse Österreichs während vergangener Verhandlungen wettzumachen), wurde bereits etliche Male von anderen Staaten vorgeführt. Griechenlands Mazedonienpolitik und Italiens Slowenienpolitik bieten dazu weit unerfreulichere Beispiele (siehe Kurzinfos in früheren EM). pr.


Kompetenz-Kompetenz

Anlässlich des Maastrichter Urteils des deutschen Verfassungsgerichtes (12. 10. 1993) stellte dieses fest, dass die Kompetenz-Kompetenz (d.h. die Kompetenz, Kompetenzen an politische oder juristische Organe zuzuweisen) beim deutschen Parlament liege. Ebenso wurden die schleichende Kompetenzerweiterung des EU-Gerichtshofes in Schranken gewiesen: Wenn der EU-Gerichtshofs selbständig Kompetenzen erweitert, wie dies z.B. beim Cassis de Dijon-Urteil geschah (= Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, sind in jedem EU-Land zugelassen), so gilt die neue Rechtssprechung nur, wenn ihr das deutsche Parlament zustimmt. Das deutsche Verfassungsgericht hielt sich aber in jedem Fall vor, in Fragen des Grundrechtes die Vereinbarkeit der EU-Rechtsprechung mit der deutschen Bundesverfassung zu überprüfen. Damit stellte es die deutsche Verfassung über die EU-Rechtsprechung. Demgegenüber betrachtet sich der EU-Gerichtshof als über den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten stehend. Der deutsche EU-Richter Günther Hirsch verstieg sich letzthin sogar zur Äusserung: "In letzter Konsequenz liegt die Kompetenz-Kompetenz in Luxemburg" (Spiegel, 2/1998). Somit könnte der EU-Gerichtshof selber entscheiden, wofür er zuständig ist.


Frieden und Unfrieden

"Hier etabliert sich neben den USA und China eine neue Weltmacht besonderer Art" Der Luxemburger Premier Jean-Claude Juncker, Spiegel 2/1998.


Ausgaben für die GASP

In den Jahren 1993 bis 1996 stellte die EU insgesamt 266,54 Millionen ECU für die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) bereit. 242,39 wurden von den Mitgliedstaaten über die Union beigesteuert, 24,15 direkt. (Das Europäische Parlament, Ausführungen der Ausgaben im Rahmen der GASP, A4-0339/97)


Nato-Osterweiterung

Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie sind im Dezember in Brüssel beim Treffen der Nato-Aussenminister die Protokolle für den Beitritt Tschechiens, Polens und Ungarns zur atlantischen Allianz unterzeichnet worden. Um rechtskräftig zu werden, muss die Aufnahme der neuen Mitglieder nun in den einzelnen Nato-Ländern ratifiziert werden. Obwohl in keinem der Partnerstaaten sich eine grundsätzliche Gegnerschaft zur Erweiterung abzeichne, mahnten verschiedene Minister in Brüssel zur Vorsicht und forderten eine konzertierte Anstrengung, um den Ratifizierungsprozess sicher über die sechzehn parlamentarischen Hürden zu bringen. NZZ. 17.12.97


Flankierende Massnahmen noch ungenügend

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die wirtschaftlichen Spitzenverbände die Notwendigkeit flankierender Massnahmen bei der Einführung des freien Personenverkehrs teilweise anerkennen. Die flankierenden Massnahmen umfassen allerdings drei Dimensionen. Dazu gehört auch die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge. Die Wirtschaft lehnt diese Massnahme entschieden ab". Der SGB hält dagegen klar fest, dass es ohne diese Massnahme nicht geht. Ein Referendum werde in einer Volksabstimmung nur dann zu gewinnen sein, wenn das bilaterale Abkommen von flankierenden Massnahmen begleitet ist, die genügend griffigen Schutz bieten, und wenn es ökologisch genügend abgesichert ist. SBG Pressemitteilung, 3.12.97


Tabak-Werbung

Die EU hat ein Werbeverbot für die Tabakindustrie erlassen. Im Jahre 2001 muss in allen EU-Staaten Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino verschwinden; ein Jahr später sind Zeitungen und Zeitschriften reklamefrei zu halten. Von 2003 an dürfen die Zigarettenhersteller keine nationalen Sport- und Kulturveranstaltungen mehr sponsern. Indirekte Werbung bleibt für bereits bestehende Markenartikel erlaubt. Man mag Werbeverbote für Suchtmittel begrüssen - ob sie aber Sache der EU sind, darf wohl bezweifelt werden, geht es hier doch kaum um etwas das nicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten gelöst werden kann. Zudem ist die EU-Politik widersprüchlich: Brüssel subventioniert weiterhin mit jährlich zwei Milliarden Mark den Tabakanbau in der EU. Spiegel, 50/1997, S. 120.


CVP-EU-Politik

In einer Umfrage bei der CVP-Basis sprachen sich 81% für einen Annäherung an die EU aus, die über die bilateralen Verhandlungen hinausginge. 10% votierten für einen Beitritt zum EWR ohne nachfolgende Schritte; 34% halten einen EU-Beitritt ohne EWR-Vorstufe für erstrebenswert; 37% sehen eine Mitgliedschaft im EWR als Vorstufe zu einem EU-Beitritt. An der Befragung nahmen 2519 CVP-Mitglieder teil, was einer Rücklaufquote von 3,6% entspricht. Somit entbehren die Umfrageergebnisse jeglicher Relevanz. Trotzdem wurde sie von der CVP-Spitze für ihre Zwecke missbraucht (NZZ. 23.1.98). Die CVP-Fraktion spricht sich für einen EU-Beitritt der Schweiz aus. Die "Argumentation" ist bekannt: Die politische Souveränität könnten am wirksamsten als Mitglied der EU gewahrt werden. Unsere wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen und Werte könnten am wirksamsten als Mitglied der EU gewahrt werden. Der EU-Beitritt sei aber nicht zum Nulltarif erreichbar. Die Fraktion fordert die Abstimmung der direkten Demokratie auf die Entscheidmechnanismen der EU (d.h. ihren substantiellen Abbau) und eine höhere Mehrwertsteuerbelastung mittels Steuerreform (Basler Zeitung 23.2.98). Die "Argumentation" macht wieder mal deutlich, worum es beim EU-Beitritt geht: Abbau von Demokratie, Mitreden der politischen Oberschichten und derer, die sie vertreten, in Brüsseler Gremien, Abwälzung der Kosten dieser "Souveränitätswahrung" auf die tieferen Einkommen durch die massive Erhöhung der Mehrwertsteuer. Darauf lassen sich im wesentlichen die "wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen und Werte" reduzieren , welche die CVP-Fraktion hiermit vertritt.


Formen der Isolation

In der Schweiz werden heute 37% der Doktorate von Ausländern abgeschlossen, 19% der Studenten und 34% der Dozenten sind Ausländer. Charles Kleiber, Eidgenössischer Staatssekretär für Forschung, meint denn auch: "Wir sind ein extrem offenes Land, offener als etwa Frankreich". Hebdo, 12.3.98.


Mehrwertsteuerreduktion ade!

Vorschläge der EU-Kommission, arbeitsintensive Dienstleistungen durch eine Reduktion der Mehrwertsteuersätze zu entlasten, um damit einen Beitrag zur Reduzierung der Lohnnebenkosten zu leisten, sind im Februar 98 auf klaren Widerstand von vier EU-Mitgliedstaaten gestossen. Vor allem in der deutschen Regierung haben sich die Bedenken gegen ein solches "Steuergeschenk" und Befürchtungen über einen milliardenschweren Steuerausfall verstärkt. Noch vor drei Monaten war anlässlich des EU-Beschäftungsgipfels in Luxemburg ein solcher Schritt als probates Mittel zur Stimulierung des Arbeitsmarktes gepriesen worden. NZZ. 17.2.98


EU-Steuerharmonisierung

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Kodex gegen Steuerschlupflöcher geeinigt - mit vielen Ausnahmen. Innerhalb von fünf Jahren, so die Verabredung, sollen auf EU-Territorien bestehende Steuerparadiese geschlossen werden. Die Iren setzten eine Klausel durch, dass diese Frist verlängert werden kann - zum Beispiel für die Dublin Docks, die mit einem 10% Körperschaftssteuersatz Investoren willkommen heissen. Mitgliedsländer, die ihrerseits mit Gebieten verbunden sind, die nicht EU-Recht unterliegen, würden sich bemühen, so der vage Text, diese in den Kodex einzubeziehen - im Rahmen ihrer Verfassungen. In der EU geht die Steuerbelastung des Kapitals ständig zurück, während zum Ausgleich die Immobilien und an der Basis besteuerte Arbeit zunehmend belastet wird. Ein EU-weiter Anstieg der Besteuerung der Arbeit in den vergangen Jahren um 9,4 %Punkte, so das Ergebnis einer Analyse der Weltbank, sei für vier der 11% Arbeitslosigkeit in der EU verantwortlich. Noch ist der Trend in der EU, das Kapital zu entlasten und sich dafür bei den Lohneinkommen schadlos zu halten, nach einer neuen Untersuchung der EU-Kommision ungeborchen. Spiegel 50/97.


Boomende Maschinenindustrie

1997 war für die schweizerische Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie nach Angaben des Vereins Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) ein erfolgreiches Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Auftragseingänge um 11,1%. Die Aufträge aus dem Ausland trugen mit 11,6%, die inländischen Bestellungen mit 7,2% zum Anstieg bei. Die Ausfuhren in die EU-Länder sind um 7,6% gestiegen (wohl als Zeichen der angeblichen Hürden bei den Ausfuhren in den EU-Raum). Im 4. Quartal 1997 verzeichneten die rund 180 VSM-Meldefirmen einen Anstieg der gesamten Auftragseingänge gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 24,7%. Dabei nahmen die Bestellungen aus dem Ausland um 21%, die Bestellungen aus dem Inland um 32,7% zu. VSM-Medienmitteilung, 4. 3.98


Kommissionsverfahren gegen Portugal

Die EU-Kommission hat beschlossen, dem portugiesischen Staat wegen seines als nicht EU-konform erachteten Rahmengesetzes für die Privatisierungen von Staatsunternehmen vor dem EU-Gerichtshof den Prozess zu machen. Grösster Stein des Anstosses ist ein Passus im Gesetz von 1990, der beim Verkauf öffentlicher Betriebe die Festlegung von Limiten für die Beteiligung von Investoren aus dem EU-Ausland erlaubt. Seit mehreren Jahren wurden bei neuen Privatisierungsoperationen allerdings keine solchen Obergrenzen mehr fixiert. Der EU-Kommission geht es jedoch ums Prinzip. Durch das geschriebene, wenn auch nicht angewandte Recht, werde der freie Kapitalverkehr behindert. NZZ.12.12.97


SP-Politik und Fusionen

Die Sozialdemokratische Politik zielt seit Ende der 80iger Jahre auf eine neoliberale Deregulierung der Märkte (EU-Beitritt; Abschaffung aller Kartelle, Privatisierungen, usw.). Sobald die Folgen dieser Politik auf dem Arbeitsmarkt ins Auge fallen (Cardinal; Bankenfusion, Pharmafusion, steigende Arbeitslosigkeit, etc.) ist man allerdings schnell dabei, Krokodilstränen zu vergiessen. Daduch kann der in der Grundtendenz anti-sozial-demokratischen Politik ein sozialer Anstrich gegeben werden - l'art de la politique! pr.


Internet - Zollfreiheit

Die USA und die EU haben vereinbart, sich gemeinsam für eine weltweite Zollfreiheit im Internet-Handel einzusetzen. Der elektronische Handel soll demnach grundsätzlich von Zöllen ausgenommen werden. Waren, die per Internet bestellt, aber von der Post oder Frachtdiensten ausgeliefert werden, sollen nicht mit zusätzlichen Abgaben belegt werden. NZZ. 10.12.97


EU - Mexiko

Die EU und Mexiko schlossen im Dezember 97 ein Abkommen. Eines der Ziele der Vereinbarung besteht darin, zwischen den 15 EU-Staaten und dem mittelamerikanischen Land eine Freihandelszone einzurichten. Beide Seiten wollen künftig auch einen regelmässigen politischen Meinungsaustausch unterhalten. Die EU erzielte 1996 nach eigenen Angaben einen Handelsüberschuss mit Mexiko in der Höhe von etwa 1,98 Mrd. Ecu (3,1 Mrd. SFr.). Der gesamte Austausch von Waren und Dienstleistungen machte rund 8,25 Mrd. Ecu aus. NZZ. 9.12.97


Frauen verdienen weniger

Zwischen den Gehältern von Frauen und Männern in der EU klafft immer noch eine grosse Lücke. Die EU Statistikbehörde Eurostat veröffentlichte im Dezember 97 eine Untersuchung über Stundenlöhne in vier EU-Ländern, die vor allem eine Benachteiligung weiblicher Führungskräfte zutage förderte. Insgesamt verdienen Frauen in Schweden 84% dessen, was Männer in vergleichbaren Positionen verdienen. In Frankreich und Spanien sind es 73 % und in Grossbritannien 64 %. In Berufen wie Verkäuferin oder Sekretärin kommen die Gehälter der Frauen laut Eurostat denen der Männer am nächsten. Frauen mit Hochschulabschluss verdienten hingegen deutlich weniger als gleich qualifizierte männliche Kollegen. Auch das Alter spielt eine Rolle: Je älter die Frauen, desto geringer ihre Durchschnittsverdienste im Vergleich zu denen ihrer männlichen Kollegen. NZZ.10.12.97


Freier EU-Warenverkehr - Verurteilung Frankreichs

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den freien Warenverkehr in der EU auch gegenüber den eigenen Bürgern durchsetzen; dies laut einem Urteil des EU-Gerichtshofes gegen Frankreich. Der EU-Gerichtshof kritisierte, dass Frankreich fast ein Jahrzehnt lang nichts gegen Bauern unternommen habe, die Obst und Gemüse aus Spanien, Italien oder Belgien vernichteten, um ihre eigenen Waren auf den Markt zu bringen. Falls Frankreich künftig in solchen Fällen nicht einschreitet, drohen Bussgeldzahlungen. Im einzelnen nahm der Gerichtshof Bezug auf Fälle zwischen 1993 und 1995, als französische Bauern an der spanischen Grenze aus dem Nachbarland importierte Erdbeeren vernichteten, Drohungen gegen Einkaufszentren aussprachen, die spanische statt französische Erdbeeren verkauften, oder Fahrer von Früchtetransporten angriffen. Der französische Landwirtschaftsminister hatte 1995 zwar erklärt, dass er die Gewalttaten missbillige, dass er aber trotzdem keine Ordnungskräfte einsetzen wolle. Die EU-Kommission zog daraufhin vor Gericht. Das Urteil könnte nach Einschätzung der Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Mario Monti auch für Fälle wie den Streik der französischen Lastwagenfahrer bedeutsam sein. Zwar sei das Recht auf Streik praktisch als Grundrecht anerkannt, doch finde auch das seine Grenzen am Binnenmarkt. NZZ. 10.12.97


Stau-Kosten

Laut einem Bericht der EU-Kommission verursachen die Staus auf den EU-Strassen der EU-Wirtschaft jährlich über 190 Milliarden SFr an Kosten (2% des BIP). Dabei wächst die zu transportierende Gütermenge jährlich weiter, wird doch bis zum Jahr 2010 eine Zunahme um 30% erwartet. Deshalb - und nicht der Umwelt zuliebe - müssen die Bahnen gemäss EU-Verkehrskommissar Neil Kinnock effizienter und wettbewerbsfähiger werden. Cash, 20.2.98


Tiefe Kosten dank Staatsmonopolen

Thomas von Ungern-Sternberg, Wirtschaftsprofessor in Lausanne, plädiert dafür, dass die Schweiz die kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten beibehält. Es sei weder notwendig noch sinnvoll, Eingriffe in Bewährtes nur deswegen vorzunehmen, weil "Brüssel das will". In Deutschland wurden unter dem Druck der EU die existierenden Gebäudeversicherungsmonopole aufgehoben. In Baden-Württemberg ist das durchschnittliche Prämienniveau deshalb seit 1992 um über 70% in die Höhe geschossen. Cash. 20.2.98


Liberalisierung des EU-Pharmamarktes

An einem "runden Tisch", haben sich Vertreter der pharmazeutischen Industrie und der EU-Kommission in Frankfurt auf eine schrittweise Liberalisierung des Pharmahandels innerhalb der EU geeinigt. Zunächst sollen rezeptfrei verkäufliche Medikamente von Auflagen durch die Mitgliedsländer "befreit" werden. Es geht hier um frei über den Ladentisch verkäufliche Medikamente (OTC-Arzneimittel). Der erste Liberalisierungsschritt ist laut Kommissar Martin Bangemann gleichsam als Experiment gedacht, um erste Erfahrungen mit marktwirtschaftlichen Lösungen zu suchen, von denen man sich eine Entlastung sowohl für die Patienten wie auch für die unter der Last der Gesundheitskosten allmählich zusammenbrechenden öffentlichen Haushalte verspricht. In einem nächsten Schritt dürfte zu einem späteren Zeitpunkt der Verkauf von Generika liberalisiert werden. Patentgeschützte Medikamente werden auch weiterhin nicht dem freien Wettbewerb ausgesetzt. Das von Land zu Land höchst unterschiedliche Preisgefüge soll beibehalten werden. Das Verbot von Parallelimporten bleibt bestehen. NZZ.10.12.97


Euro-Kosten

Das Prestigeprojekt der EU, der Euro, wird nicht nur die Arbeitslosigkeit hochtreiben und strukturschwache Länder schädigen, es wird in der Umstellungsphase auch bedeutende betriebswirtschaftliche Kosten verursachen. Allein der "Big Bang", die faktische Einführung des Eurogeldes in Form von Papier und Münzen, wird den Handel etwa 1,3% des jährlichen Umsatzes kosten (17 Mrd. Euro). Wenn sich die Doppelwährungsphase auf sechs Monate erstrecke, würden sich die Kosten auf rund 27 Mrd. Euro zusammenläppern (1 Euro = 1 Ecu = 1,59 SFr.) Entsprechend fordert der Datailhandel möglichst eine kurze Doppelwährungsphase. Demgegenüber fordern die Konsumenten eine möglichst lange Periode, während der die Konsumenten sich an das Umrechnen gewöhnen können und während der die Preise in der Landes- wie in der Eurowährung angeschrieben sind. Sie befürchten, dass der Handel während der Umstellung sonst die Preise anhebt. Während der Umstellungsphase müssen zudem etwa 10 Mio. Geldautomaten und Parkuhren ersetzt werden - die Umwelt- und Energiebilanz lässt grüssen. NZZ. 28.2/1.3.1998.


"Europa vor der Haustür" lockt keine Firmen

Nach dem EWR-Nein wurde mehrmals von den Medien publikumswirksam die Behauptung in die Welt gesetzt, viele Schweizer Firmen würden nach Vorarlberg auswandern. Wie so viele Behauptungen der euro-nationalen Medien war auch diese falsch. Zwar versuchte die vorarlbergische Regierung einiges, um schweizerische Unternehmen anzulocken. Im Sommer 1994 wurden Journalisten aus der ganzen Schweiz ins Land geführt und ein Brief mit dem Titel "Hopp Schwiiz!" wurde an Tausende von Schweizer Unternehmen verschickt. Aus der Lockvogelpolitik der Vorarlberger Regierung ist aber nichts geworden. Zwar bestellten zahlreiche Unternehmen bis weit ins Schweizer Mittelland hinein die pfiffigen Werbebroschüren, doch zum Auslagerungschritt konnten sich nur ganz wenige entschliessen. Zusätzliche Arbeitsplätze, das steht heute fest, wurden in Vorarlberg durch Schweizer Unternehmen so gut wie keine geschaffen. Mit der Zeit wurde es um die eigens gegründete Betriebsansiedlungsgesellschaft, die "Wirtschaftsstandort Vorarlberg GmbH" immer ruhiger. Die Angst vieler Schweizer Politiker und Unternehmer vor den aggressiv werbenden Vorarlbergern war somit unbegründet. Eine Umfrage des HSG-Instituts für Europarecht bei St. Galler Unternehmen kurz nach dem EU-Beitrittsentscheid Österreichs im Juni 1994 sorgte damals für Unruhe: 25% der grenzüberschreitend tätigen Firmen gaben an, eine Teilauslagerung in EU-/EWR-Länder vollzogen zu haben oder eine solche Massnahme in Betracht zu ziehen. Doch faktisch passierte nichts. Womit wieder mal anschaulich gezeigt ist, was von Umfragen bei Betrieben bezüglich EU zu halten ist. Basler Zeitung, 24.2.98


Irrglaube

Als Irrglaube bezeichnete Joseph Ackermann - Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, anlässlich einer Veranstaltung der statistischen-volkswirtschaftlichen Gesellschaft - die Hoffnung, mit dem Euro eine Lösung der Wachstums- und Beschäftigungsprobleme Kontinentaleuropas zu finden: "Zunächst wird sich nämlich der Wettbewerb auf den Güter- und Finanzmärkten weiter verschärfen; das zwingt zu Rationalisierungen und zu Zusammenschlüssen. Manche Unternehmen werden voraussichtlich erst einmal Arbeitsplätze abbauen." "Die jüngste Fusion von UBS und SBV sowie der Ausstieg von National Westminster und Barclays aus dem Investmentbanking sind eher Vorboten denn als Abschluss einer unvermeidbaren Entwicklung zu verstehen". Der Banker fasste sich - sich um Konsistenz wenig kümmernd - allerdings schnell wieder: Die Hoffnungen auf positive Impulse der Währungsunion für Wachstum und Beschäftigung würden nur dann nicht enttäuscht werden, falls die Regierungen die Konsolidierung der Haushalte fortsetzen würden. Basler Zeitung 24.2.98


EU-Markenrecht - konsumentenfeindlich

Das EU-Markenrecht (EU-Markenrichtlinie von 1988) verbietet die Einfuhr von Markenartikeln durch von den jeweiligen Betrieben nicht autorisierte Kanäle. Dadurch wird es den Markenartikelherstellern ermöglicht, die Preisniveaus der verschiedenen Länder raffiniert auszunutzen - zu lasten der Konsumentinnen. Ennet dem Ozean kostet ein Paar Orginal-Levis-Jeans 50 - 70 DM, im "autorisierten" deutschen Geschäft hingegen rund 170 DM. Die Regelung gilt nicht für Markenartikel, die im EWR produziert werden. Entsprechend werden ausserhalb des EWR produzierende Hersteller bevorzugt. Die EU-Regelung gilt zudem auch für Hersteller, die in einem Nicht-EWR-Land für ein Drittland produzieren (z.B. in Südostasien werden Jeans für Kanada und die USA produziert, dann aber nach Deutschland umgeleitet. Dort wurden sie beschlagnahmt und warten auf ihre richterlich angeordnete Vernichtung). NZZ. 8.1.98


Bananas

Im Rahmen der Streitbeilegung der Welthandelsorganisation (WTO) sind eine Sondergruppe und die Berufungsinstanz zum Schluss gekommen, dass die Marktordnung der EU für Bananen in wesentlichen Teilen nicht mit den Verpflichtungen des multilateralen Handelrechts vereinbar ist. Der Schiedsrichter hat nun angeordnet, dass die EU ihre nicht WTO-konforme Einfuhrregelung für Bananen bis spätestens zum 1. Januar 1999 zu ändern hat. NZZ. 9.1.98


Aussenwirtschafts-Leistungsbilanzdefizit Österreichs

3 Jahre nach dem EU-Beitritt Österreichs hat sich das Aussenwirtschafts-Leistungsbilanzdefizit Österreichs weiter verschlechtert. Dieses nahm von 0,9% (1994) auf geschätzte 2,2% (1997) des Bruttoinlandproduktes zu. Dafür ist vor allem der rückläufige Überschuss in der Reiseverkehrsbilanz verantwortlich. NZZ. 21.1.98.


Simbabwe unter Druck der EU

Unter dem Druck der Weltbank und der EU hat die Regierung Simbabwes ihre Pläne zur Landreform modifiziert. Ursprünglich hatte Präsident Mugabe geplant, 1480 Grossfarmen in weissem Besitz bis auf Wertsteigerungen an Gebäuden und Böden kompensationslos zu konfiszieren. Mugabe wies die Briten darauf hin, die enteigneten weissen Farmer könnten ja von ihnen entschädigt werden, schliesslich hätten ihre Vorfahren den Schwarzen das Land weggenommen. Die in Simbabwe betroffenen Farmer führten auf die Enteignungspläne hin einen Zinszahlungsboykott durch. Dies lockte Banken, die EU und die Bretton-Woods-Institutionen auf den Plan. Durch die internationale Allianz wurde Simbabwe dazu gezwungen, die Enteignung der Farmer zu stoppen. Als Gegenleistung wurden 560 Millionen Dollar von der Weltbank und weitere 20 Millionen von Brüssel an dringend benötigter Zahlungsbilanzhilfe freigegeben. NZZ. 20.1.98


EU gegen Grenzüberschreitende Buchpreisbindung

Die EU-Kommission hat nach mehrjährigen Abklärungen ein Gerichtsverfahren gegen grenzüberschreitende Preisabsprachen zwischen Verlagshäusern und dem Buchhandel eröffnet. Sie ist zum Schluss gekommen, dass derartige Absprachen als besonders schwerer Fall der Wettbewerbsbeschränkung zu werten seien und damit gegen EU-Recht verstossen. Das Verfahren richtet sich in erster Linie gegen Gepflogenheiten im deutschsprachigen EU-Raum. Die Kommission kommt zum Schluss, dass Mischkalkulationen kein geeignetes Instrument zur Erhaltung wertvoller Literatur darstellten, weil keineswegs sicher sei, ob damit wirklich ein breiteres Angebot unterstützt werde. Dieses Ziel könne besser über öffentliche Fördermittel oder zweckgebundene Fonds erreicht werden. EU-Länder, in denen keine nationale Preisbindung existiert, zeugten von der Wirksamkeit der Marktkräfte. So sei in Schweden, Finnland, Belgien und Grossbritannien ohne Preisbindung die Zahl der produzierten Titel gestiegen. Die innerstaatliche Preisbindung wird durch die Klage der EU-Kommission nicht tangiert.


Vollzeit-Richter für Menschenrechte

In Strassburg sind im Januar dreissig Vollzeitrichter für den neuen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt worden. Statt wie bisher nur für eine Woche pro Monat, sind die gewählten Richter neu als Vollzeitmitarbeiter für den Gerichtshof tätig. Der neue Gerichtshof löst das bisher gültige komplizierte, mehrstufige Verfahren ab, das nach einer Zulässigkeitsprüfung auch die Prüfung des Falls durch das Ministerkomitee und Schlichtungsversuche mit den betroffenen Staaten vorsah, bis es überhaupt zu einem offiziellen Verfahren kommen konnte. Diese Vorgehensweise sowie die Aufnahme neuer Staaten in den Europarat führten dazu, dass die Zahl der unerledigten Fälle auf mehrere tausend anstieg und die Verfahrensdauer zuletzt bei durchschnittlich fünf Jahren lag. Wird die Dauer des innerstaatlichen Rechtsweges hinzugerechnet, mussten Kläger oft mehr als zehn Jahre auf ein abschliessendes Urteil warten. Im Laufe der Jahrzehnte sind in Strassburg mehr als 25 000 Menschenrechtsbeschwerden eingegangen, deren Erfolgsquote bei nur 1,5 % liegt. Klagen über Abschiebungen von Ausländern gewinnen immer mehr an Bedeutung. 5000 Klagen sind noch unerledigt, 4000 davon noch nicht einmal gesichtet. NZZ. 29.1.98


Europäischer Sozialgerichtshof

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich am Montag abend für die Erreichung eines Europäischen Sozialgerichtshofs ausgesprochen. Nach dem Vorbild des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht in Strassburg soll bei diesem Tribunal ebenfalls das Verfahren der Individualklage eingeführt werden. Dadurch erhielte jeder Bürger der 40 Mitgliedstaaten des Europarats das Recht, seinen Staat mit Anspruch auf Wiedergutmachung zu verklagen, wenn dieser gegen die sozialen Grundrechte, die in der Europäischen Sozialcharta definiert wurden, verstösst. Als alternative Möglichkeit wurde auch die Integration der sozialen Grundrechte in die Europäische Menschenrechtskonvention vorgeschlagen. Die 1961 in Kraft getretene Europäische Sozialcharta des Europarates, durch die Mindeststandards der sozialen Grundbedürfnisse der Menschen in den Bereichen Arbeit, Wohnung, Gesundheit, Freiheit von materieller Not und sozialer Ausgrenzung gewährleistet werden sollten, wurde in den folgenden Jahrzehnten verschiedentlich ergänzt. Die entsprechenden Zusatzprotokolle wurden von den ursprünglichen Unterzeichnerstaaten jedoch nur teilweise übernommen und oft nur schleppend ratifiziert. Dadurch ist ein uneinheitlicher sozialer Rechtsraum in Europa entstanden. Die Parlamentarische Versammlung möchte diesen Missstand dadurch beseitigen, dass die Übernahme aller Artikel des Kernbereichs der Sozialcharta zur Pflicht und damit auch zur Voraussetzung für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten gemacht wird. NZZ. 28.1.98


Europarat verwarnt Kiew

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat das Mitgliedsland Ukraine erneut aufgefordert, das zugesagte Moratorium für Hinrichtungen einzuhalten und die Todesstrafe endgültig abzuschaffen. Die amtierende Präsidentin der Versammlung, Leni Fischer, drohte der Regierung in Kiew mit ernsten Konsequenzen, falls sie auch diese Aufforderung missachte. Der ukrainische Präsident Kutschma hatte auf Druck des Europarates im März 1997 die Vollstreckung von Todesurteilen ausgesetzt, doch eine entsprechende Rechtsgrundlage wurde bisher in der Ukraine nicht geschaffen. Die Ukraine ist sei November 1995 Mitglied des Europarats und hatte sich bei der Aufnahme verpflichtet, die Todesstrafe innerhalb von zwei Jahren abzuschaffen und keine Hinrichtungen mehr vorzunehmen. 1996 waren noch mehr als 160 Personen hingerichtet worden und im ersten Quartal 1997 weitere 13. Einen Ausschluss der Delegation aus Kiew wurde von der Parlamentarischen Versammlung jedoch abgelehnt. NZZ. 28.1.98


Regionalsprachen-Charta

Die Schweiz hat im Dezember 97 als siebtes Mitgliedsland des Europarats die Europäische Charta für Regionalsprachen unterzeichnet. Wie die Pressestelle des Europarats in Strassburg mitteilte, überreichte Botschafter Alfred Rüegg mit der Ratifizierungsurkunde auch eine Erklärung, wonach die Konvention auf das Italienische und Rätoromanische angewandt werden soll. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich der Bundesrat, den Erhalt der Regionalsprachen zu schützen - etwa durch muttersprachlichen Unterricht und den Zugang zu den Medien - die gegenseitige Achtung und das Verständnis zwischen den Regionalsprachen-Gruppen zu fördern und dafür zu sorgen, dass diese nicht diskriminiert werden. In der Schweiz tritt die Charta am 1. April 98 in Kraft. NZZ. 24.12.97


Europaratsbericht

Der Bundesrat hat den Bericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1997 genehmigt. Wichtigstes Ereignis war laut dem Bericht das Zweite Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der 40 Mitgliedstaaten. Das Treffen in Strassburg habe symbolisch den vollzogenen Zusammenschluss Gesamteuropas auf der Grundlage demokratischer Werte zum Ausdruck gebracht. Die Schweiz setzte sich insbesondere auch bei den Unterstützungsprogrammen zugunsten der neuen Mitgliedstaaten ein. So gewährte sie der Menschenrechtskammer in Bosnien-Herzegowina einen ausserordentlichen Beitrag und unterstützte wieder die Schule für politische Studien in Moskau. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte fünf die Schweiz betreffende Urteile. In vier Fällen wurde eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. NZZ. 15.1.98.


Norwegen - EWR-Satellisierung bleibt bestehen

Ein Novum im Westeuropa der 90er Jahre - in Oslo regiert eine Mannschaft von erprobten EU-Beitrittsgegnern. Deren Handlungsspielraum ist allerdings begrenzt, da das Parlament von euronationalen Parlamentariern dominiert wird. Den EWR kann die Regierung deshalb nicht in Frage stellen, obwohl sich bezüglich der Entscheidmechanismen die dunkelsten Befürchtungen der EWR-Gegner bewahrheitet haben. Das Fjordland hat sich seit dem EWR-Beitritt als strammer Epigone der von der EU beschlossenen Gesetzesänderungen entwickeln müssen. Experten attestieren den Norwegern, sich bisher bei ihren durch den EWR erzwungenen unilateralen Anpassungen an das EU-Recht wie Quasi-Mitglieder verhalten zu haben. Trotz dem negativen Ausgang des EU-Referendums steht das Land heute der Union rechtlich näher denn je. Seit dem Bestehen des EWR hat Norwegen an die 2000 EU-Gesetze in nationales Recht übergeführt, wobei das Land bereits in den achtziger Jahren damit begonnen hat, bei der Schaffung neuen Rechts an den Normen der EG Mass zu nehmen. Mit den institutionellen Mängeln des EWR-Systems hat man sich auf der Ebene der Classe politique abgefunden. Das den EWR-Teilnehmern eingeräumte Recht, unliebsame EU-Erlasse für sich durch ein Veto zu blockieren, blieb ohne praktische Bedeutung. "In Oslo wusste man nur zu gut, dass die Benutzung dieser Notbremse von der EU kaum goutiert würde und möglicherweise scharfe Gegenmassnahmen - letzlich gar die Aufkündigung des gesamten Arrangements - zur Folge haben könnte. Angesichts des Machtgefälles zwischen der EU und den im EWR vereinten EFTA-Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein schien es 'Oslo' ratsam, die rechtliche Bevormundung durch 'Brüssel' stillschweigend zu akzeptieren" (NZZ. 8.1.98, S. 19). Der EWR erwies sich auch handelsmässig nicht als ein Allheilmittel. Das Regelwerk bot etwa keinen Schutz gegen die Dumping-Vorwürfe, welche die EU - auf Betreiben schottischer Fischer - gegen die Lachszüchter des Fjordlandes erhob. Nachdem "Brüssel" im Frühjahr 1997 gedroht hatte, den als zu billig erachteten norwegischen Salm mit einem saftigen Strafzoll zu belegen, sah sich "Oslo" gezwungen, einzulenken und zu geloben, den Fisch in der EU künftig nicht unter einem bestimmten Minimalpreis abzusetzen. Umfragen unter norwegischen Unternehmen haben ergeben, dass seit dem Inkrafttreten des EWR offenbar 85% aller Firmen im Handel mit der EU auf Barrieren gestossen sind. Als Grund für die Schwierigkeiten beim Marktzugang nennen die norwegischen Unternehmen bemerkenswerter weise auch die fehlenden Kenntnisse der EWR-Regeln auf seiten der EU-Geschäftspartner. Die Nonchalance, mit der Norwegens EU-Geschäftspartner dem EWR begegnen, dürfte charakteristisch sein für das zusehends schwindende Interesse, dem man in der EU dem Abkommen entgegenbringt. Mit einer Bevölkerung von total 4,5 Mio. kommt den drei im EWR involvierten EFTA-Staaten aus Sicht der EU nicht gerade das Gewicht einer wirtschaftlichen Grossmacht zu. Der für "Brüssel" abnehmende Grenzwert des Abkommens hat auch schon praktische Folgen gezeitigt. Die EU-Vertreter, so klagen die norwegischen Politiker, lassen sich immer seltener an den institutionalisierten EWR-Treffen blicken, so dass es "Oslo" immer schwerer fällt, das Anhörungsrecht, das im EWR verbleibt, in die Praxis umzusetzen. NZZ. 8.1.98


Strafzölle gegen norwegischen Lachs

Noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft hat die EU-Kommission 29 norwegische Lachsproduzenten mit Einfuhrzöllen bestraft. Die EU wirft den Unternehmern vor, wiederholt ein Abkommen vom Juni gebrochen zu haben, das mit insgesamt 189 Lachsproduzenten geschlossen worden war und Berichte über die Kostenstruktur und Mindestpreise für die Einfuhr vorsieht. Die Strafzölle, die während vier Monaten in Kraft bleiben werden, belaufen sich auf 0.32 ECU pro kg. Den Zöllen - dem ersten Fall im Rahmen des EWR-Abkommens - waren Klagen irischer und schottischer Konkurrenten vorausgegangen. NZZ.19.12.97


WTO, EU und "Hormon-Streit"

Die Streitschlichtung der Genfer Welthandelsorganisation (WTO) befasste sich im Januar erneut mit dem mittlerweile 10jährigen Zwist zwischen den USA und der EU über den Einsatz von bestimmten Wachstumshormonen bei Tieren. Das professionell zusammengesetzte Berufungsorgan hat in zweiter Instanz das EU-Vorgehen als unvereinbar mit den einschlägigen Regeln des multilateralen Handelssystems bezeichnet. Die EU wird zur rechtskonformen Anpassung ihrer "Hormon-Strategie" aufgefordert. Allerdings nimmt die zweite Instanz an den Begründungen eine Änderung vor: die erste Instanz vertrat noch die Meinung, dass die internationalen Standards für den Hormoneinsatz, die im Rahmen des Codex Alimentarius vom gemeinsamen FAO/WHO-Expertenausschuss über Nahrungszusätze mit relativ knappem Mehrheitsentscheid vereinbart worden sind, in einem WTO Handelsstreit praktisch als allgemeingültige internationale Vorschrift zu betrachten seien. Die zweite Instanz widerspricht dieser Interpretation. Die fraglichen Standards seien als Mindeststandards zu betrachten. Eine weitergehende nationale Gesetzgebung für noch mehr Schutz gehört nach Meinung des WTO-Berufungsorgans, das sich auf den einschlägigen Wortlaut des Übereinkommens abstützt, aber unverändert in den Souveränitätsbereich jedes einzelnen Vertragspartners. Allerdings ist eine genügend fundierte Bewertung des Risikos für die Gesundheit von Lebewesen, die sich auch auf nicht allseitig gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse abstützten kann, mitzuliefern. Diesen "Risikoausweis" habe die EU nicht erbracht. Es wird aber auch festgehalten, dass die von der EU vorgenommene Differenzierung in der Behandlung verschiedener Wachstumshormone nicht automatisch eine handelspolitische Diskriminierung abzuleiten ist.


Trauerspiel "Bilaterale Verhandlungen"

Die als "Durchbruch" gefeierten Verhandlungsresultate in den Verkehrsverhandlungen mit der EU sind als ungenügend zu betrachten. Es gehört zu den seit mindestens einem Jahrzehnt akzeptierten Grundsätzen, dass alle Kosten von Verkehrsträgern, besonders jedoch die des Strassenverkehrs, zu internalisieren sind. Diesem Grundsatz entspricht der sogenannte "Kompromiss von Kloten" nicht, da dieser nur die Infrastrukturkosten, nicht jedoch die Umweltkosten internalisiert. Dies widerspricht auch verschiedenen Grundsatzerklärungen der EU und dem CH-EU Transitvertrag. Entsprechend ist der sogenannte "Kompromiss von Kloten" abzulehnen. Die Schnellschüsse von SP-Politikern und des euronationalen neuen GPS-Präsidenten Baumann vermögen in diesem Zusammenhang nicht zu überzeugen. Bei der Frage der Kostendeckung von Verkehrsträgern geht es nicht darum, wieviel Geld die Schweiz sonstwo versubventioniert und dass entsprechende Subventionen nicht ins Gewicht fallen. Es geht darum, dass bei der Befürwortung der Subventionierung des Schwerverkehrs zentrale ökologische Postulate der letzten Jahre desavouiert werden. Zudem stellt eine Subventionierung des Lastwagenverkehrs einen krassen Fall von Sozialisierung von Kosten und Privatisierung von Nutzen dar. Eine Subventionierung wäre nur akzeptabel, wenn die Profiteure (Exportwirtschaft und Swissair) die gesamten Kosten (inklusive Umweltkosten) des Transitabkommens übernähmen. Dies würde auch garantieren, dass die Kosten in einem Verhältnis zum Nutzen des Abkommens stünden. Können die Nutzniesser die Kosten auf andere abwälzen, ist eine Kontrolle des Nutzen-Kosten-Verhältnisses nicht mehr möglich. Vielmehr werden die Nutzniesser dazu verleitet, solange Geld in eine Abstimmungskampagne zu pumpen als ein Nettogewinn verbleibt. Nun haben die Deutschen dem schlechten "Kompromiss von Kloten" - allerdings nicht aus ökologischen Gründen - vorläufig ein Ende gesetzt. Darüber kann man sich aber noch nicht so recht freuen. Ist das deutsche Niet eine strategische Finte, um dem Schweizer Abstimmungsvolk weiszumachen, dass der Bundesrat mit dem sogenannten Kompromiss von Kloten das beste herausgeholt hat? Ein Mittelchen, um es dem Bundesrat zu erlauben, Standfestigkeit zu markieren, die später honoriert wird? Soviel Strategie ist EU-Politikern durchaus zuzutrauen und Freude über das Scheitern der unseligen Klotener "Kompromisses" wäre - wenn die Schweizer Stimmbürgerschaft darauf hereinfällt - ein Eigengoal. Zu den Verkehrsverhandlung mit der Schweiz meinte der Deutsche Verkehrsministers Wissmanns, es sei "auch politisch nicht so, das die Schweiz die EU umgibt, sondern die EU die Schweiz." Dieses Zitat beweist eindrücklich, dass Macht zu Machtpolitik führt und dass noch so gute Argumente dem wenig entgegenzuhalten haben. Interessant, dass die Deutschen, welche die EU-Integration angeblich forcieren, um sich selber einzubinden, die EU dann in der Tat dazu verwenden, um hemmungslos Stärke zu markieren. "Unerträglich Eurochauvinismus" nannte Ali Schmidt, Verkehrsexperte der Grünen, die Bemerkung Wissmans (Berner Bund, 19.3.98). pr.


Agenda 2000

In den meisten Teilen lässt die Agenda 2000 eine Fortsetzung der bisherigen EU-Agrarpoltik erwarten. Die Vorschläge sind insgesamt widersprüchlich und lassen eine Priorität für eine natur- und umweltverträgliche Landwirtschaft nicht erkennen. Die EU setzt eine verhängnisvolle Entwicklung fort, indem sie mit einem Massnahmenbündel eine intensive Produktion fördert und mit einem anderen die daraus resultierenden Probleme lindern möchte. Bei leicht abnehmenden landwirtschaftlichem Einkommen wird das Subventionsniveau der Landwirtschaft weiter steigen, ohne dass die drängenden ökologischen und sozialen Probleme der Agrarpolitik ausreichend berücksichtigt werden. Offenbar ist das Interesse an der Zugänglichkeit zum Weltmarkt letztlich grösser als das an einer umweltgerechten Landwirtschaft. Die Vorschläge zum Umweltschutz werden in deutlich geringerer Weise als die zur Marktordnung umgesetzt. DNR-EU-Rundschreiben 1.98 (In diesem Rundschreiben ist ein Entwurf einer gemeinsame Position zur EU-Agrarpolitik und zur Agenda 2000 der deutschen Umweltverbände sowie eine Stellungnahme des Deutschen Naturschutzbundes zu finden. Auf dem Internet "www.dnr.de" wird das Rundschreiben bisher nicht publiziert. Ein komplettes Archiv der Pressehintergrundpapiere zur EU-Regierungskonferenz ist jedoch in Arbeit).


EU-Regelegungen für Tiertransporte

Länger als acht Stunden dauernde Tiertransporte dürfen in der EU künftig nur mehr mit Spezialfahrzeugen durchgeführt werden, die bestimmten Anforderungen genügen. So werden Regelungen für die Fütterung, Wasserversorgung, Belüftung, Temperatur und Einstreu vorgeschrieben. Die Kommission will zudem Exporterstattungen nur noch bezahlen, wenn die Tiere in einem guten Zustand im Zielland ankommen. Die Word Society for the Protection of Animals (WSPA) bezeichnete die neuen Regelungen als Augenwischerei. Durch die Regelungen würde der Status Quo nur festgeschrieben. Schlachttiere dürften immer noch ohne eine maximale zeitliche Begrenzung kreuz und quer durch die EU gekarrt werden. Die Ausstattung der Spezial-LKS sei keineswegs tiergerecht. Auf eine gesetzlich vorgeschriebene Zwangsbelüftung der Fahrzeuge hat der Gesetzgeber verzichtet. Rinder, Schweine und Schafe müssen weiterhin extreme Temperaturunterschiede innerhalb kürzester Zeit verkraften. Die neuen Beschlüsse gelten zudem nicht für Hühner. Die Kontrolle des Zustands bei der Ankunft in Exportländern sei zudem nicht möglich, ist in der gesamten EU doch nur ein einziger Tierarzt dafür vorgesehen. Die WSPA fordert deshalb die vollständige Abschaffung der Exportsubventionen für lebende Tiere und eine maximale Transportzeitbegrenzung auf höchstens vier Stunden. DNR-EU-Rundschreiben, 1.98


ENDS Environment Daily

Per e-mail kann man seit einigen Monaten täglich neue Informationen über die Umweltpolitik in der EU beziehen. Herausgeber des "ENDS Environment Daily" ist Environmental Data Services Ltd, mit Sitz in London. Adressen: Envdaily@ends.co.uk; www.ends.co.uk/envdaily (DNR-EU-Rundschreiben. 1.98)


Atomforschung: EU-Argentinien

Ende Oktober 1997 trat das Abkommen über Kooperation im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der EU (Euratom) und Argentinien in Kraft. Dieses gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren und kann danach verlängert oder erneuert werden. U.a. fallen folgende Gebiete unter dieses Abkommen: Reaktorsicherheitsforschung, Strahlenschutz, Stillegung von Kernanlagen, kontrollierte Kernfusion, Sicherheitsmassnahmen, Handhabung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen, etc. Europa-Info 12.97


Kein Importverbot für Pelze aus den USA

Buchstäblich in letzter Minute hat der Allgemeine Ministerrat auf einer Sondersitzung in Genf am 11. Dezember 1997 das "Rahmenabkommen über humane Fallenstandards" mit den USA akzeptiert. Das Abkommen garantiert den USA auch weiterhin Felle - sogar aus der tierquälerischen Tellereisenjagd - in die EU einführen zu dürfen. Die USA haben erreicht, dass die Stahltellereisen erst in 6 Jahren abschaffen müssten - und auch nur dann, wenn sie einen Ersatz für diese Fallenart gefunden haben. Für die Umsetzung des Abkommens im eigenen Land will die US-Regierung keine Verantwortung übernehmen, denn die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Fallenfang liege bei den einzelnen Bundesstaaten. Es findet sich im Abkommen auch kein generelles Verbot der Tellereisen-Fallen: gummierte und gepolsterte Tellereisen dürfen weiterhin verwendet werden. DNR-EU-Rundschreiben, 12.97.


Umfragen - neuere Beispiele von Mangel an Seriösität

Ende September veröffentlichte der Sonntagsblick eine "repräsentative" Umfrage zur Frage der Einstellung der Schweizer zur EU. Laut Umfrage sollten sich dabei 56,4 % für den EU-Beitritt ausgesprochen haben während 40,7 % dagegen waren. Die Umfrage erweist sich schon durch den Umstand als Fälschung, dass die traditionell hohen Anteile der Unentschiedenen hier plötzlich fast verschwunden sind. Zudem war der Anteil der EU-Beitritts-Befürworter laut anderen Umfragen gegen den Sommer 97 gegen 42% gesunken - zwischen dem Sommer und dem September sind aber keine einschneidenden Ereignisse aufgetreten, die eine Meinungsumschwung hätten herbeiführen können. Die EU-Propaganda der Presse hielt sich auf dem konstanten Niveau der letzten Jahre. Aus diesen Gründen fragte die Redaktion beim Sonntagsblick nach, um die Methoden und die Fragestellungen der Umfrage in Erfahrung zu bringen. Antwort des Sonntagsblicks: Sie könnten die Umfragestudie nicht herausgeben, da es sich um eine exklusive Studie handle. Exklusiv - nach der Publikation der Ergebnisse! Damit ist der Fall klar. In jedem Lehrbuch für Statistik und empirische Sozialforschung kann nachgelesen werden, dass Studien, deren Datenmaterial und Fragestellungen nicht einsehbar sind, als wertlos zu betrachten sind. Bedenklich an der Angelegenheit ist allerdings, wie bereitwillig die übrige Presse die fragwürdigen Resultate abdruckte - während die Umfrageergebnisse vom Sommer kaum erwähnt wurden. Propagande oblige!


Gute Dienste - Neutralität

In Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erachtet der Bundesrat die Neutralität nicht als obsolet, auch wenn sich ihr Stellenwert verändert habe. Die Guten Dienste der Schweiz seien weiterhin gefragt, seien also kein Mythos. NZZ.30.9.97 (S.17).


European Centre for Minority Issues

In Flensburg an der deutsch-dänischen Grenze wurde vor knapp einem Jahr des Europäische Zentrum für Minderheitenangelegenheiten gegründet. Das Zielt besteht in der Erforschung ethnischer Minoritäten und der Methoden zur Bewältigung von Minderheitenkonflikten. Als Beispielhaft für den Umgang mit Minoritäten wird vom Institut das Statut betrachten, dass den finnischen Aland-Inseln zugestanden wurde. Die schwedisch sprechende Bevölkerung unterliegt nicht der Militärpflicht, hat ein eigenes Parlament und in den Schulen wird Schwedisch gesprochen. Als diese Regelung 1922 getroffen wurde, war der Widerstand gross, da die Aland-Inseln sich Schweden zugehörig fühlten. Seither ist die vormalige Abwehr allgemeiner Zustimmung gewichen. Das Geld fürs ECMI kommt zu 50% von der dänischen Regierung, daneben gehörend die deutsche Bundesregierung und das Land Schleswig-Holstein zu den Trägern der Stiftung. Das Zentrum will sich nicht für die jeweiligen Minderheiten einsetzen, sondern zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Minderheiten und Mehrheiten beitragen. NZZ. 13.10.97


Dezentralisierung in Portugal

Eine linke Mehrheit im Lissabonner Parlament hat eine Aufteilung des bisher stark zentralistisch verwalteten portugiesischen Festlandes in acht administrative Regionen beschossen. Definitv ist die Dezentralisierung, die bei den Parteien des liberalen und konservativen Lagers auf heftigen Widerstand stösst aber erst nach einem Referendum. Der Urnengang soll zusammen mit einem unverbindlichen EU-Referendum am 25. April 1998 stattfinden. Die Sozialisten und Kommunisten verstehen die Regionalisierung als einen Weg zur effizienteren und bürgernäheren Verwaltung des Festlandes mit seinen rund 9,5 Millionen Einwohnern. Eine eigentliche Föderalisierung Portugals ist aber nicht geplant: gesetzgeberische Kompetenzen werden keine abgetreten. NZZ.11/12.10.97


EU-Rüstungsindustrie

Der britische Verteidigungsminister George Robertson befürwortete eine rasche Rationalisierung der EU-Rüstungs- und Flugzeugindustrie, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU auf diesem Gebiet zu sichern. Die EU-Rüstungs- und Flugzeugfirmen könnten nur dann international wettbewerbsfähig sein, wenn sie sich zu grösseren Einheiten zusammenschliessen. Die Regierung Blair habe die Problematik erkannt und sei zur Hilfeleistung bereit. Sie könne den politischen Rahmen schaffen, der es den Unternehmen erlaube, die Rationalisierungsentscheide zu fällen und durchzuführen. NZZ.8.10.97


Genozid-Konvention

Die Schweiz soll nach dem Willen des Bundesrates 1998 dem Übereinkommen über das Verbot und die Verhütung des Völkermordes beitreten. Als Folge des Beitritts müsste das Strafgesetzbuch ergänzt werden. Die Genozid-Konvention wurde 1948 vereinbart. Sie ist mit 124 Vertragsstaaten eines der am weitesten akzeptierten internationalen Übereinkommen. Dem Völkermordverbot kommt gewohnheitsrechliche Bedeutung zu; es gilt damit auch gegenüber denjenigen Staaten, die der Genozid-Konvention nicht beigetreten sind. Durch die Konvention geschützt wird eine durch Nationalität, Ethnie, Rasse oder Religion gekennzeichnete Gruppe. Des Völkermordes schuldig macht sich nicht nur, wer die ganze Gruppe tötet, sondern schon, wer einzelne Mitglieder umbringt - mit der Absicht, eine solche Gruppe auszurotten. Ereignisse der jüngsten Geschichte haben dem Übereinkommen laut EDA neue Aktualität verliehen. Mit Blick auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz und im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten für Ex-Jugoslawien und Ruanda sei es wünschenswert, dass die Möglichkeit geschaffen werde, Völkermord auch in der Schweiz zu verfolgen und angemessen zu bestrafen. NZZ.7.10.97


EU-Beschäftigungsgipfel

Acht europäische Umwetlverbände (Birdlife International, Climate Network Europe, European Environmetal Bureau, European Federation for Transport and Environment, Friends of the Earth Europe, Greenpeace European Unit, International Friends of Nature, WWF) haben aus Anlass des EU-Beschäftiungsgipfels am 21. 11. 97 in Luxemburg eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema Arbeit und Umwelt erarbeitet und der EU-Kommission übermittelt. Das derzeitige Entwicklungsmodell ist charakterisiert von einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen bei einer gleichzeitigen Unternutzung des Faktors Arbeit mit allen ökologischen Konsequenzen für die Umwelt und sozialen Folgen für die Gesellschaft. Laut der EU-Kommission fallen 50% der Steuern auf den Faktor Arbeit, nur 10% auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen. Um Arbeit und Umwelt zu verbinden, genüge es nicht Beschäftigungsprogramm in traditionellen Umweltsektoren wie Müllentsorgung, Wärmedämmung oder Energieeffizienz zu entwickeln. Gleichzeitig bedürfe es einer deutlichen Umsteuerung in der EU-Wirtschaft durch die Integration des Prinzips von Umweltschutz und Ressourcenschonung in die Produktionsabläufe selbst (green the economy), z.B. durch eine umfassende ökologische Steuerreform, die den Faktor Arbeit entlaste, aber gleichzeitig das Prinzip der Schonung der Ressourcen zu einem Bestandteil der unternehmerischen Kalkulation mache. Über die Stimulierung der Forschung und neuer Wirtschaftszweige, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien würde die EU gleichzeitig ihre Innovationsschwäche überwinden und die Wettbewerbsfähigkeit in diesen Zukunftsbereichen entwickeln. Europa-Info, 10.97.


Betrügereien

4504 Fälle von Unregelmässigkeiten und Betrug kostete die EU 1,3 Mrd. Ecu, 1,6% des EU-Haushaltes. So der Jahresbericht der EU-Kommission über die Betrugsbekämpfung. Der Umfang der aufgedeckten organisierten Grossbetrügereien habe dramatisch zugenommen: 5% der Fälle machen zusammen über die Hälfte des festgestellten Schaden aus. Auf der Einnahmeseite des EU-Haushaltes gingen der EU 1996 787 Mio. Ecu an Zöllen und Agrarabschöpfungen verloren (1995: 717 Mio). Die Verluste auf der Ausgabenseite belaufen sich auf 345 Mio. ECU im Bereich Landwirtschaft und 152 Mio. Ecu im Bereich der Strukturfonds. EUR-OP, 2, 1997. Expertenschätzungen bezüglich der durch Betrug verschwundenen Gelder in der EU liegen bei 10% des EU-Budgets.


Freihandelsabkommen EU-Jordanien

Die EU und Jordanien haben ein Assoziierungsabkommen geschlossen. Der Vertrag sieht die schrittweise Senkung der Zollschranken vor, um innerhalb von zwölf Jahren zu einer Freihandelszone zu kommen. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass Jordanien weitere Finanzhilfen erhält. Das Königreich verpflichtet sich in dem Abkommen ferner zur Achtung der Menschenrechte. Die EU bemüht sich, mit allen Mittelmeerstaaten solche Assozierungsabkommen zu schliessen. Als besonders schwierig erweisen sich dabei jeweils die Details der Exporte von landwirtschaftlichen Gütern. NZZ.25.11.97


Gestiegene Steuern

Die Steuer- und Abgaben Belastung ist 1996 in den Ländern der EU weiter gestiegen. Teilweise durch die Anstrengungen zur Reduktion der öffentlichen Defizite zur Erreichung der Maastrichter-Kriterien bedingt, erhöhten sich die erhobenen Steuern und Sozialabgaben um 0,4% auf durchschnittlich 42,4% des Bruttoinlandproduktes. Seit Anfang der achtziger Jahre hat die Fiskalbelastung damit um 4% zugenommen. Dabei stiegen bis1989 die Steuern deutlich schneller als die Sozialabgaben, während in den 90er Jahren vor allem die Sozialabgaben für die Zunahme verantwortlich waren. Die Anstrengungen der Regierungen zur Reduktion der öffentlichen Defizite führten wahrscheinlich zu einer verstärkten Fiskalbelastung, da die Finanzierung von Staatsausgaben durch Verschuldung möglichst weitgehend vermieden wird. NZZ.3.9.97. TA. 3.9.97


Maschinenindustrie

Die konjunkturelle Verfassung der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hat sich weiter verbessert. Die Auslandaufträge der ersten neun Monate 1997 nahmen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 8,5% zu. Trotz einer im Quartalsvergleich markanten, durch einen Sonderfaktor beeinflussten Steigerung sind die Inlandaufträge insgesamt immer noch leicht rückläufig (-1,5%), was ein gesamthaftes Auftragswachstum von 6,8% ergibt. Die Ausführen in die EWR-Länder betrugen 63,3% aller Exporte (1996: 65%). Bei grossen regionalen Unterschieden konnten die Ausfuhren nach Asien um 7% gesteigert werden. ASM-Presse und Information. 17.11.97


EU-Etikettierungspflicht für Gen-Soja und -Mais

Aus gentechnisch veränderten Sojabohnen bzw. Mais hergestellte Lebensmittel haben in der EU bisher ohne besondere Etikettierung vermarktet werden können, obwohl die seit dem 15. Mai gültige Verordnung über "neuartige Lebensmittel" (Novel food) entsprechende Vorschriften enthält. Diese Gesetzeslücke wurde nun geschlossen. Die Verordnung trat am 1. November 1997 in Kraft. NZZ. 26.9.97


Nitratrichtlinie

Sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten wird die EU-Nitratrichtlinie 91/676/EWG fast in allen Mitgliedstaaten nur mangelhaft oder gar nicht angewendet. Die Kommission hat deshalb gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Nitratkonzentrationen im Trinkwasser der EU-Länder werden schon sein 1980 in der Momentan in der Überarbeitung steckenden Trinkwasserrichtlinie mit einem Richtwert von 25 mg und einem Grenzwert von 50 mf/l geregelt. Seit 1991 geht die EU-Gesetzgebung auch die Ursachen der Nitratbelastung an. Ziel der Nitratrichtlinie ist es, die landwirtschaftliche Quellen der Nitratbelastung zu mindern. Für besonders belastete landwirtschaftliche Gebiete müssen Sonderzonen ausgewiesen werden. Für sie müssen Aktionsprogramme aufgestellt werden. Momentan laufen gegen 13 der 15 Mitgliedstaaten Verfahren wegen der ganzen oder teilweisen Nichtumsetzung der Richtlinie. Aktionsprogramme haben bisher nur Österreich, Dänemark, Deutschland, Luxemburg und Schweden aufgestellt. Die Kommission erachtet keines der Programme als ausreichend. DNR-EU-Rundschreiben, 11/97.


Abfall & Naturschutz

Die EU-Kommission hat im Oktober zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 EU-Mitgliedstaaten (Ausnahmen: Österreich und Portugal) eingeleitet. Die Regierungen hatten es bislang versäumt, die Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftplänen (RL 91/156/EWG) und die Richtlinie über gefährliche Abfälle (RL 94/62/EG) in eigenes Recht umzusetzen. Mit der Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen soll eine Verringerung des Abfallaufkommens, umweltfreundlich Entsorgungsverfahren und ein integriertes Netz von Einrichtungen zur Abfallentsorgung erreicht werden. DNR-EU-Rundschreiben, 11/97


Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Die "Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" ist das Resultat einer langjährigen Auseinandersetzung des Europarates zur rechtlichen Verankerung der Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas. Zwar enthält die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Artikel 14 den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Dieses Recht betrifft aber nur den Einzelnen, ohne aber einen positiven Schutz für Minderheitensprachen. Die Charta bezieht sich durchwegs auf Sprachen und nicht auf sprachliche oder nationale Minderheiten. Die von verschiedenen Seiten, vor allem aber von Angehörigen nationaler Minderheiten verlangte Ergänzung der individuellen Menschenrechte durch Kollektivrechte erwies sich als nicht durchsetzbar, da mit der Ideologie der zentralistischen Nationalstaaten nicht vereinbar (Frankreich!). Die Charta zielt darauf, gefährdete bzw. Minderheitensprachen durch geeignete Mittel am Leben zu erhalten. Der private und gesellschaftliche Gebrauch soll gefördert werden. Die Charta schafft keine direkt einklagbaren Rechte. Die Charta stützt sich auf das Territorialprinzip (mit Ausnahme der Behandlung der Sinti und Roma). Dabei ergibt sich das Problem, dass die im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung entstandenen "neuen Minderheiten" nicht erfasst werden. Nicht berührt werden damit auch die schwierigen Probleme von deportierten oder vertriebenen Volksgruppen. NZZ.11.8.97


Selbstbestimmung für indigene Völker

Die dritte Verhandlungsrunde der Arbeitsgruppe der UNO-Menschenrechtskommission zur Ausarbeitung einer Erklärung zu den Rechten der indigenen Völker hat erste bescheidene Erfolge gebracht. Das umstrittene Recht auf Selbstbestimmung (Artikel 3) wurde zwar erst in informellen Gesprächen erörtert, wobei bereits die Erörterung von manchen Beobachtern als Erfolg bezeichnet wurde. Artikel 3 ist deshalb umstritten, weil das Recht auf Selbstbestimmung zumindest theoretisch auch das Recht auf Sezession einschliessen kann. Staaten mit grossen und politisch aktiven indigenen Volksgruppen wie die USA, Australien, Neuseeland und Frankreich versuchen deshalb, den Erklärungsentwurf aus innenpolitischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen - in den Territorien der Indigenen befinden sich in verschiedenen Fällen bedeutende Bodenschätze - abzuschwächen oder dessen Verabschiedung möglichst lange zu verzögern.

Derartige Ängste bestehen, obwohl die Erklärung auch nach einer allfälligen Verabschiedung durch die Uno-Generalversammlung keinerlei bindenden Charakter hätte. Eine ähnliche Politik wie die Bremser verfolgen die relativ diskret agierenden Länder wie China, und andre asiatische und afrikanische Staaten. Viele dieser erst in den 50er und 60er Jahren unabhängig gewordenen Länder befürchten eine Schwächung der staatlichen Institutionen durch neue Rechte für die Urvölker. Ein möglicher Kompromiss sieht vor, das Recht auf Selbstbestimmung auf dessen Ausübung innerhalb der bestehenden Nationalstaaten zu beschränken. Der Vorschlag wurde nicht nur von den Gegnern des Selbstbestimmungsrechtes, sondern auch von den Vertretern der indigenen Völker abgelehnt. Eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes sei diskriminierend und deshalb für die indigenen Völker nicht akzeptabel. NZZ.10.11.97


Russisch als zweite Landessprache?

In einem Bericht zuhanden des EU-Parlaments regt der finnische Abgeordnete Jörn Donner an, Estland, das der EU beizutreten wünsche, solle sich zur Zweisprachigkeit bekennen und Russisch als zweite Landessprache anerkennen. Rund 35% der Population im baltischen Staat sind Nichtesten, die grösstenteils aus Russland, aber auch aus der Ukraine und Weissrussland stammen. Donner bringt zwar Verständnis für die Aversion der Esten gegen alles Russische auf und weist darauf hin, dass die Erinnerung an die Schreckensherrschaft und die Russifizierungskampagne der Sowjets bei vielen noch lange nicht getilgt sei. Gleichwohl dürften aber die russisch-stämmigen Bewohner Estlands heute nicht für die von den Sowjets begangenen Verbrechen verantwortlich gemacht werden. Eine Kollektivschuld gebe es nicht. Donner vertritt zudem die Meinung, dass alle EU-Staaten die vom Europarat ausgearbeitete Konvention zum Schutz nationaler Minderheiten ratifizieren solle, um ihrer Kritik an Estlands Minoritätenpolitik mehr Gewicht zu verleihen. In Estland wurden die Vorschläge von Donner nicht goutiert. Nicht einmal Moskau sei bisher auf den Gedanken gekommen, Russisch als offizielle Zweitsprache zu fordern. Zudem stelle die amtliche Zweisprachigkeit unter den Mitgliedern der EU her eine Rarität dar und könne keinesfalls als Norm herangezogen werden, an der man künftig EU-Kandidaten misst. NZZ.4.9.97


EU-Gerichtshof - Quoten-Urteil

Der EU-Gerichtshof hat Anfangs November sein vor zwei Jahren gefälltes Urteil zur Quotenregelung (Kalanke-Urteil; 17. 10. 95) präzisiert. Im damaligen Urteil wurde die Quotenregelungen des deutschen Bundeslandes Bremen zurückgewiesen. Diese Quotenregelung verlangte den automatischen Vorzug für Frauen bis zur Beseitigung der Unterrepräsentation. Das neue Urteil (Marschall-Fall) betrifft die Quotenregelung in Nordrhein-Westfalen. Diese enthält eine "Öffnungsklausel": Frauen wird bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Vorzug gegeben, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Somit lässt der EU-Gerichtshof Quotenregelungen zu, sofern die Bevorzugung nicht absolut oder generell ist. NZZ.12.11.97


EU-Rügen wegen Telekom-Politik

Die EU-Kommission hat Anfangs November gegen sieben EU-Staaten rechtliche Schritte wegen Versäumnissen bei der Öffnung der Telekommunikationsmärkte eingeleitet. Die von der Brüsseler Behörde am Mittwoch bekanntgegebenen Verfahren richten sich auch gegen Deutschland. Ausserdem sind Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg und Portugal auf der Beschwerdeliste. Gegen Spanien eröffnete die Kommission die zweite Stufe des Verfahrens, nachdem sie das Land schon einmal wegen unzureichender Liberali-sierungsfortschritte gerügt hatte. NZZ. 6.11.97


EU-Stabilitätspakt und deutscher Föderalismus

Nachdem die deutsche Regierung auf EU-Ebene den Stabilitätspakt durchgedrückt hatten, ergab sich für sie das Problem, diesen auch in Deutschland umsetzbar zu machen. Das Problem ergibt sich durch den Umstand, dass Bonn nur den Bundeshaushalt, nicht jedoch die Haushalte der Länder kontrolliert. Die Stabilitätskriterien betreffen allerdings den gesamten Staatshaushalt, inklusive Gemeinden. Eine verbindliche Regelung zwischen Bund und Ländern wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eine weitere Zentralisierung der fiskalischen Ordnung in Deutschland mit sich bringen. NZZ. 25./26. 10.97


Streikrecht und freier Warenverkehr

Der Streik der Lastwagenfahrer in Frankreich hat in der EU das Problem aufgeworfen, ob das Streikrecht mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs vereinbar ist. Zwar ist in der EU die Regelung des Streikrechtes bei den Mitgliedstaaten verblieben. Anderseits liegt laut Artikel 5 des EU-Vertrages ein Vertragsbruch vor, "wenn die Gesetzgebung oder die Verwaltung der Mitgliedstaaten vom Gemeinschaftsrecht verbotene Verhaltensweisen der Marktbürger [..] nicht verhindert." Dies könnte zu einer Unterbindung der Blockaden verpflichten. Der Streik der Lastwagenfahrer könne auch ohne Blockade der internationalen Routen durchgeführt werden. NZZ.5.11.97


Aufgeklärter Despotismus

In einem Artikel in der NZZ wird der Euro als (positives!!) Projekt beschrieben, dem Sozialstaat in Westeuropa zu Leibe zu rücken. Da der Abbau des Sozialstaates demokratisch nicht zu bewerkstelligen sei, könne hier nur der Euro helfen: "Der Euro steht am Ende der doppelten Illusion vom mündigen Bürger, der nichts Unvernünftiges fordert, und von der weisen Regierung, die nichts Unverantwortliches verspricht" und "Der Euro war, ob die Politiker das nun beim Unterzeichnen zu Maastricht 1992 wollten oder nicht, ein Akt des aufgeklärten Despotismus". Für solchen Klartext bedanken wir uns. NZZ. 13.11.97


Der Satz des Jahres

"Die Verbraucher sind bisher immer zu kurz gekommen in der Europäischen Union" (EU-Kommissarin Emma Bonino, Spiegel 44/1997; S. 72.)


Kinderarbeit

Weltweit arbeiten mehr als250 Millionen Kinder unter Bedingungen, die ihre Gesundheit und Entwicklung schädigen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der internationalen Kinderabeitskonferenz in Oslo einigten sich auf die schnellstmögliche Ächtung der unerträglichsten Formen von Kinderarbeit wie Sklaverei und Prostitution und auf eine vollständige Abschaffung von Kinderarbeit innerhalb von 15 Jahren. Eine solche Vereinbarung im Rahmen der Uno-Arbeitsorganisation ILO soll bestehende Konventionen - wie das Arbeitsverbot für Kinder unter 14 Jahren und den Uno-Rechtskatalog für Kinder - ergänzen und verstärken. Betroffene forderten statt Verbote mehr Rechte: Der 15jährige Dibou Faye aus Senegal bemerkte: "Diese Konferenz macht unser Leben nur noch schwerer, denn statt besserer Arbeitsbedingungen und höherer Löhne wird eine Abschaffung unserer Existenzgrundlagen angestrebt." Entsprechend müsste es denn auch weniger darum gehen, Kinderarbeit zu verbieten, als den Zwang für Kinder zur Erwerbsarbeit aufzuheben. TA.31.10.97


Globalisierung und Steuerentwicklung

Unter dem Druck der Globalisierung werden die Unternehmen weniger belastet, während die Steuerquote insgesamt zunimmt. So sanken die Unternehmenssteuersätze in Dänemark von 50 auf 34%, in Frankreich von 50 auf 33, in Grossbritannien von 45 auf 33, in den Niederlanden von 43 auf 33, in Österreich von 55 auf 34, in den USA von51 auf 40. Demgegenüber stiegen Fiskalquoten insgesamt: in den OECD-Staaten von 35 auf 38,4, in den EU-Staaten von 36,7 auf 42,5, in der Schweiz von 30,8 auf 33,9. Berner Bund, 20.10.97


Beschäftigungsgipfel

Die EU weiss auf Probleme, welche die Öffentlichkeit beschäftigen zu reagieren - wenn nicht mit griffigen politischen Entscheidungen, dann wenigstens mit publikumswirksamen Aktionen. Als ein Paradebeispiel für eine solchen unwirksamen Aktionismus, der die öffentliche Meinung beschwichtigen soll, ist der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg vom November zu betrachten. Die gesamte Politik der EU läuft auf mehr Arbeitslose hinaus (Maastrichter-Konvergenzkriteiren, Stabilitätspakt, Deregulierung der öffentlichen Dienste, usw.). Da die steigende Arbeitslosigkeit jedoch den EU-Konsens in den Mitgliedsländern zunehmend gefährdet, muss eine Werbemassnahme her. Es soll der Anschein erweckt werden, man werde tätig.

Die "Tätigkeiten" berühren das rezessive EU-Projekt nicht - einige der Massnahmen werden es sogar verschärfen, da die EU die Lösung des Problems in der Verschärfung der Massnahmen sieht, die es geschaffen haben (Liberalisierung!). Im übrigen empfehlen sich die EU-Staaten Massnahmen, welche den Arbeitsmarkt flexibilisieren sollen: innerhalb von maximal fünf Jahren, soll jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form eines Arbeitslatzes, einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Berufserfahrung oder einer anderen die Beschäftigungschancen fördernden Massnahmen ermöglicht wird, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind. Erwachsene sollen nicht länger als zwölf Monate arbeitslos sein, ohne dass ihnen ein ähnlicher Neuanfang vorgeschlagen wird. Die Zahl der Arbeitslosen, die in den Genuss aktiver Arbeitsmarktmassnahmen kommen, soll schrittweise erhöht werden. Die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit soll reduziert werden - das ganze im Zeichen der "Subsidiarität": Jedes Land darf sein eigenes Menu zusammensetzen und soll den anderen über seine Anstrengungen Bericht erstatten. Gruppendynamik statt Politik!


EU-Forschung - Nichts Neues unter der Sonne

Periodisch wiederkehrend kritisiert der EU-Rechnungshof die Forschungspolitik der EU. Für Forschungsprogramme werde sinnlos Geld verschwendet. Insgesamt, so Expertenschätzungen, kommen von den immerhin 25 Milliarden Mark, die von der EU im laufenden Fünfjahresplan für Forschung verteilt werden, allenfalls 60 Prozent bei den Wissenschaftlern an. So versickern zum Beispiel beim Programm "Biomed 2", mit dem zwischen 1994 und 1998 die biomedizinische Spitzenforschung in Europa gefördert werden soll, Millionen in die Verwaltung. 14 Monate lang wurden Anträge auf "Biomed"-Förderung geprüft. Aus einem vertraulichen Bericht des EU-Rechungshofes geht hervor, dass bei acht anderen, zufällig ausgewählten Forschungsvorhaben von knapp 12 Millionen Mark an Zuschüssen gut 3,5 Millionen Mark zweckentfremdet wurden - meist nicht aus betrügerischer Absicht, sondern weil die Vorschriften so monströs seien. Der Spiegel 41/1997.


EU-Forschungsprojekte

Schweizer Hochschulinstitute und Grossunternehmen beteiligen sich in zunehmendem Masse an Forschungsprojekten der EU-Rahmenprogramme. Der Bund unterstützt sie 1997 mit etwa 90 Millionen Franken. In einer Evaluation äussern die partizipierenden Forscher Zufriedenheit. Es wird aber auch kritisiert, dass sich die Teilnehmerschaft einseitig zusammensetzt: Kleine und mittlere Betriebe haben im ganzen gesehen wenig Gewicht; zudem dominieren Vorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie. Unter den Motiven zur Teilnahme an EU-Forschungsprojekten steht für die schweizerischen Projektpartner die Finanzierung im Vordergrund. Weniger häufig werden die EU-Programme als notwendige Ergänzung der schweizerischen bezeichnet. Wichtige Beweggründe sind auch der Aufbau geschäftlicher Kooperationen. Die Verfahren werden von den KMU-Vertretern als mühselig und kostspielig bezeichnet. Auf Grund des EWR-Neins ist die Schweiz von der Koordination von EU-Forschungsvorhaben ausgeschlossen. Die Stellung der Schweiz hat in der Praxis aber nicht nur Nachteile. Schweizerische Partner sind attraktiv, da sie ihr Geld selber mitbringen, statt den Anteil an den EU-Mitteln zu schmälern. Die volle Beteiligung der Schweiz würde nach dem heutigen Stand einen Fünfjahresbeitrag von 800 Millionen Franken kosten. NZZ.9.9.97


25 Jahre Freihandelsabkommen Schweiz - EU

Ende Oktober wurde im Rahmen der 42. Sitzung des gemeinsamen Ausschusses in Basel der 25. Jahrestag des Freihandelsabkommens Schweiz - EU gewürdigt. Mit seinem Inkrafttreten 1973 beseitigte das Freihandelsabkommen Zölle und mengenmässige Beschränkungen auf Industriegütern und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Ausgeschlossen von der Liberalisierung waren die Landwirtschaft, die Dienstleistungen und die Personenfreizügigkeit. In der folge wurde aber im Rahmen der "Entwicklungsklausel" auf weiteren Gebieten Liberalisierungsschritte unternommen, beispielsweise im Versicherungssektor. Das Freihandelsabkommen trug dazu bei, dass die Schweiz heute gemäss Blankart der zweitgrösste Kunde der EU (nach den USA) und deren drittgrösster Lieferant (nach den USA und Japan) ist. Von den schweizerischen Exporten gehen 61% in die EU und 97% der Importe kommen aus der EU. NZZ.30.10.97


Euro-Anbindung kostet 16 Milliarden

Durch den Beitritt der Schweiz zur EU und zur Währungsunion würde der schweizerischen Volkswirtschaft nicht billig zu stehen kommen, wie eine Reihe von Ökonomen in den letzten Jahren betont haben. Der traditionelle Zinsvorteil der Schweiz von rund 2 Prozent gegenüber Deutschland ginge wahrscheinlich schnell verloren. Bei einer Hypothek von 500 000 Franken würde dieser Zinsanstieg immerhin einen jährliche Mehrbelastung von 10 000 Franken mit sich bringen. Der Chefanalyst der Bank Julius Bär, Hans Kaufmann, hat nun auszurechnen versucht, wie teurer die Aufgabe der Zinsinsel zu stehen käme. Der wichtigste Posten dabei betreffe die Erhöhung der Kapitalkosten, die er auf rund 16 Milliarden Franken pro Jahr schätzte. Dies entspräche 1,5 bis 2 Prozent der Summe aus der Gesamtverschuldung der öffentlichen Hand und von Privatschuldnern (Anleihensobligationen, Privatauslehnungen, Hypotheken, usw.). Berner Bund, 23.10.97. Dies würde vor allem auch die Mieter treffen. Rudolf Strahm schätzt in seinem neuen Wirtschaftsbuch die entsprechenden Verluste der Mieter auf mehrere Milliarden!


Formulare statt Grenzen

"Der freie Austausch findet nicht statt", erklärte Martin Lamm, Präsident der Handwerkskammer Freiburg im Breisgau anlässlich des 6. Dreiländer-Kongresse in Basel (Mitte November 1997) zum EU-Binnenmarkt. Die Formalitäten, die es zu erfüllen gebe, seien nach wie vor enorm, oft geradezu unzumutbar. Von offenen Grenzen zu sprechen sei daher "realitätsfremd". Die Grenzöffnung innerhalb der EU habe Erwartungen geweckt, nicht zuletzt auf Grund bürokratischer Hindernisse nicht erfüllt worden seien. NZZ.17.11.97


Steuern - Koordinierung statt Harmonisierung

Im Sommer sah's noch so aus, als würde die EU einen Versuch zur Steuerharmonisierung unternehmen. Dieser scheiterte. Der neue Anlauf, in der EU in Zukunft Steuerverzerrungen im Zeichen des herannahenden Euro zu vermeiden, ist von Realismus geprägt. Die Vorlage läuft nun nicht mehr unter dem Stichwort "Harmonisierung", sondern unter dem der "Koordinierung". Als Hauptstossrichtung zeichnet sich die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Anreize ab. Dazu bedarf es nicht neuer Instrumente. Der Vertrag verbietet Beihilfen in den einschlägigen Artikeln 92 und 93 auch in Form steuerlicher Vergünstigungen. Unklar ist die Lage bei der Zinsbesteuerung. Bonn, das die Debatte zusammen mit Belgien vom Zaun getreten hatte, stürmt nun nicht mehr so forsch voran. Im Bonner Finanzministerium strebt man nach einem Kodex des Wohlverhaltens zwischen den Mitgliedstaaten - möglichst mit allgemeiner Quellensteuer - an. Bonn besteht auf Subsidiarität und der nationalen Souveränität - Luxemburg braucht noch nicht zu zittern. EU-Magazin, 10/1997.


EU-Haushaltsentwurf 98

Die Finanzminister kürzten den Ratsentwurf für den Haushalt 1998 um 1,8 Milliarden ECU. Um 1 Milliarde ECU wurden die diversen Sturkturfonds gekürzt. Auch in den Bereichen Bildung und Jugend (Programme Leonardo und Sokrates, Europäisches Freiwilligenjahr) um 71 Millionen ECU und in der Sozialpolitik um 25 Prozent. EU-Magazin, 10/97


Alle Jahre wieder

Der EU-Rechungshof analysiert jedes Jahr den EU-Haushalt und kommt alle Jahre mehr oder weniger zu den gleichen Resultaten. Die EU-Länder haben, laut Rechnungshof, im vergangenen Jahr etwa 4 Mrd. Ecu (rund 6,4 Mrd. Fr.) an Haushaltmitteln verschwendet. Von Misswirtschaft und Schlamperei betroffen seien 5,3 % des Haushaltvolumens von 81,8 Mrd. Ecu (im Vorjahr 5,9%). Hauptfehlerquellen seien die Mengenberechnungen und die Berechtigungsbescheinigung für Unterstützungszahlungen in den Agrar- und Strukturfonds. Bei den Ausgleichszahlungen für Getreidebauern stellte der Rechungshof eine Überkompensation von 3 Mrd. Ecu fest. Für die von der BSE-Krise geschädigten Rind- und Kalbfleischerzeuger sei ebenfalls zu viel gezahlt worden, im Zeitraum von 1993 bis 1996 etwa 387 Mio. Ecu. Hinsichtlich der Regionalfonds kritisierte der Rechungshof unberechtigte und unbegründete Zahlungen. NZZ.19.11.97


Kaum Parallewährung

Laut SBN-Präsident Meyer ist es unwahrscheinlich, dass der Euro in der Schweiz zur Parallelwährung wird. Berner Bund. 5.11.97


Standort Schweiz

Allen Lamenti zum Trotz bleibt die Schweiz aus der Sicht ausländischer Unternehmen ein guter Standort - dies laut einer Umfrage der Swiss-American Chamber of Commerce bei ihren Mitgliedern. Louis Hughes (General Motors) bemerkte bezüglich des EU-Beitritts, dass hinter jedem Standort verschiedene Gründe stünden und das Punkten wie Geographie, Infrastruktur, steuerliche Rahmenbedingungen und Geschäftsklima eine hohe Bedeutung eingeräumt werden müsse. NZZ.5.9.97


EU-Beschäftigungsgipfel

Acht europäische Umwetlverbände (Birdlife International, Climate Network Europe, European Environmetal Bureau, European Federation for Transport and Environment, Friends of the Earth Europe, Greenpeace European Unit, International Friends of Nature, WWF) haben aus Anlass des EU-Beschäftiungsgipfels am 21. 11. 97 in Luxemburg eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema Arbeit und Umwelt erarbeitet und der EU-Kommission übermittelt. Das derzeitige Entwicklungsmodell ist charakterisiert von einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen bei einer gleichzeitigen Unternutzung des Faktors Arbeit mit allen ökologischen Konsequenzen für die Umwelt und sozialen Folgen für die Gesellschaft. Laut der EU-Kommission fallen 50% der Steuern auf den Faktor Arbeit, nur 10% auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen. Um Arbeit und Umwelt zu verbinden, genüge es nicht Beschäftigungsprogramm in traditionellen Umweltsektoren wie Müllentsorgung, Wärmedämmung oder Energieeffizienz zu entwickeln. Gleichzeitig bedürfe es einer deutlichen Umsteuerung in der EU-Wirtschaft durch die Integration des Prinzips von Umweltschutz und Ressourcenschonung in die Produktionsabläufe selbst (green the economy), z.B. durch eine umfassende ökologische Steuerreform, die den Faktor Arbeit entlaste, aber gleichzeitig das Prinzip der Schonung der Ressourcen zu einem Bestandteil der unternehmerischen Kalkulation mache. Über die Stimulierung der Forschung und neuer Wirtschaftszweige, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien würde die EU gleichzeitig ihre Innovationsschwäche überwinden und die Wettbewerbsfähigkeit in diesen Zukunftsbereichen entwickeln. Europa-Info, 10.97.


Kläranlagen-Debakel

In der EU sind 12 000 der 40 000 Kläranlagen defekt. Ein vom EU-Rechnungshof diskutierter Sonderbericht zur Gewässerverschmutzung in der EU weist weiter darauf hin, dass nicht wenige Kläranlagen zwar fertiggestellt, aber nicht in Betrieb seine, weil die Elektrizitätsrechnungen nicht bezahlt werden oder weil man in ländlichen Gebieten nicht damit umzugehen wisse. So hätten in Italien von sechs geprüften Kläranlagen fünf nicht funktioniert. Insgesamt müsse dort wie in Belgien auch die Hälfte aller Anlagen repariert werden. Alarmierend sind nach dem Bericht die Verhältnisse in der Bretagne. Obwohl diese Region EU-Zuschüsse aus allen drei Strukturfonds erhalte, sei die Bevölkerung einem Nitratgehalt ausgesetzt, der das Zehnfache des EU-Grenzwerts betrage. Von den 1500 Schweinezuchtbetrieben, die dort pro Jahr drei Millionen Schweine mästeten, seien nur 2 mit einer Kläranlage ausgestattet. Teilweise katastrophal sei die Behandlung des in Kläranlagen anfallenden giftigen Schlamms, der in Korsika, Italien und Portugal unbehandelt auf öffentlichen Abfallplätzen abgekippt werden. EU-Rechnungshofpräsident Bernhard Friedmann sagte Ende September 97 anlässlich der "Euronatur"-Preisverleihung in Bonn, die für Umweltfragen zuständige Generaldirektion XI der EU-Kommission sei "ein zahnloser Tiger, sie hat keine Macht und auch kein Recht auf Kontrolle vor Ort". Der Spiegel, 40/97.


BSE-Verwarnungen

Die EU-Kommission hat Grossbritannien, Frankreich, Spanien und Portugal erneut wegen der mangelhaften Umsetzung von Bestimmungen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE verwarnt. GB erhielt eine begründete Stellungsnahme wegen mangelhafter Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Fleisch und Kühlhäuser, hiess es. Frankreich würde wegen seiner Weigerung verwarnt, strenge Standards bei der Herstellung von Tiermehl anzuwenden. In Spanien ging eine begründete Stellungnahme wegen Mängeln bei der Tiermehlherstellung. Die begründete Stellungnahme ist die zweite Stufe eines Verfahrens, das bis zu einer Klage vor dem EU-Gerichtshof führen kann. Die EU-Kommission hatte bereits Mahnbriefe an elf Mitgliedstaaten wegen der Nichteinhaltung von BSE-Bestimmungen beschickt. Portugal erhielt erneut einen Mahnbrief. NZZ.13.11.97.


Sonntagspredigten und Alltagsrealtität

In Wien trafen sich im November Europas Verkehrs- und Umweltminister zur Regionalkonferenz "Transport und Umwelt", die von der Uno-Wirtschaftskommission für Europa einberufen worden ist. Bundesrat Leuenberger kritisierte vor den Konferenzteilnehmern die internationale Verkehrspolitik. Er wies darauf hin, dass ihm seine Amtskollegen hinsichtlich der angestrebten Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene vom Prinzip her zustimmten; gleichzeitig widersetzten sie sich aber einer Einführung einer Fiskalabgabe zur Umlagerung des Verkehrs. Er habe manchmal den Eindruck, dass Umwelttagungen Sonntagspredigten glichen, während die Verhandlungen über die Besteuerung des Schwerverkehrs die Alltagsrealität spiegelten. Der schweizerische Verkehrsminister appellierte an eine kohärente Umwelt- und Verkehrspolitik. NZZ.14.11.97


Asbestverseuchung

Durch Pannen und Nachlässigkeit bei der Sanierung des Brüsseler Kommisionsgebäudes Berlaymont wurde wahrscheinlich das gesamte Eurokratenviertel im Umkreis von drei Kilometern mit Asbeststaub und -fasern verseucht. Zwei Kontrollberichte kommen zu einem vernichtenden Urteil über den Umgang mit dem krebserregenden Bauschutt und über mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen für die Arbeiter. So ist die weisse Schutzplane um das Gebäude teilweise eingerissen. Die Abluftfilter sind unzureichend. Bereits sanierte Abschnitte im 13 Etagen-Gebäude seien durch mangelnde Abschirmung wieder kontaminiert worden. Spiegel, 45/1997.


EU-Patentregeln für Biotechnologie

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich Ende November nach einem zehnjährigen Patt auf einen Richtlinienvorschlag zum Schutz biotechnologischer Erfindungen geeinigt. Der Vorschlag muss noch vom EU-Parlament genehmigt werden. Menschen und dessen Teile dürfen nicht geklont werden. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf menschliche Embryos. Ferner sind sogenannte Keimbahninterventionen nicht erlaubt. Teile des menschlichen Körpers sollen patentiert werden können, sofern es Forschern gelingen sollte, diese ausserhalb eines menschlichen Körpers zu reproduzieren. Das Patentieren von Tieren ist grundsätzlich erlaubt, untersteht aber gewissen Einschränkungen. Eingriff ins Erbgut und deren wirtschaftliche Nutzung sollen zur zu medizinischen Zwecken zulässig sein. Zwecks reiner Nahrungsmittelproduktion sind sie also nicht zulässig. Solche Manipulationen müssen ferner durch "substantiellen medizinischen Nutzen" gerechtfertigt werden können und dürfen dem Tier keine Leiden zufügen. Im Gegensatz zu Mensch und Tier können aber Pflanzen und pflanzliche Lebensmittel als Patent angemeldet werden. NZZ.28.11.97


Hormon-Rindfleisch

Der Schiedsauschuss der Welthandelsorganisation (WTO) hat das sei acht Jahren bestehende Einfuhrverbot der EU für hormonbehandeltes Rindfleisch aus den US£A in seinem Abschlussbericht als unrechtmässig verurteilt. Nach Auffassung des WTO-Ausschusses stellt das Einfuhrverbot für Rinder, die mit Wachstumshormonen behandelt worden sind, ein unfaires Handelshindernis dar, da es keine wissenschaftlichen Grundlagen für das Verbot gebe. NZZ.20.8.97 Die EU legte gegen das WTO-Urteil zwei Tage vor Ablauf der Einsprachefrist Einspruch ein. NZZ. 24.9.97


Europarat und Klonen von Menschen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Ende September in Strassburg den Entwurf eines Zusatzprotokolls zu der im vergangenen Jahr beschlossenen Bioethik-Konvention des Europarats genehmigt. Die Regierungen werden im Zusatzprotokoll aufgefordert, rechtliche Regelungen über ein Verbot des Klonens von Menschen einzuführen. Dieses Verbot soll jeglichen Eingriff mit dem Ziel der Erzeugung eines Menschen verhindern, der auf der Grundlage des Zellkerns genetisch identisch mit einem andern lebenden oder toten Menschen ist. NZZ.24.9.97


EU und Saatgut

Seit den zwanziger Jahren legen nationale Sortenschutzgesetze fest, welches Saatgut auf dem freien Markt verkauft werden dar. Die Entscheidung dr EU, diese nationalen Vorschriften im Binnenmarkt zu vereinheitlichen, führte 1980 zu einem Fiasko für die Vielfalt der Kulturpflanzen: Der gemeinsame Sortenkatalog katapultierte auf eine Schlag 1500 Gemüsesorten aus dem Handel. Der Patentschutz, den die EU von unbelebter Materie auf alle kommerziell interessanten gentechnisch veränderten Lebewesen ausdehnen will, wird die Spielräume für Forscher, Züchter und Bauern noch weiter einengen. GLS, Gemeinschaftsbank Bochum, Bankspiegel 3/97, Heft 163.


Jahresbericht über Umsetzung von EU-Recht

Umweltrichtlinien werden von den Mitgliedstaaten nach wie vor weder frist- und ordnungsgemäss umgesetzt noch zufriedenstellend von innerstaatlichen Behörden angewendet (14. Kontrollbricht; 97/C332/01 im Amtsblatt vom 3.11.97). Im Umweltbereich zeigen sich damit die ähnlichen Probleme wie in den Vorjahren. EU-Rundschreiben, 11/97.


Abfall & Naturschutz

Die EU-Kommission hat im Oktober zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 EU-Mitgliedstaaten (Ausnahmen: Österreich und Portugal) eingeleitet. Die Regierungen hatten es bislang versäumt, die Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftplänen (RL 91/156/EWG) und die Richtlinie über gefährliche Abfälle (RL 94/62/EG) in eigenes Recht umzusetzen. Mit der Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen soll eine Verringerung des Abfallaufkommens, umweltfreundlich Entsorgungsverfahren und ein integriertes Netz von Einrichtungen zur Abfallentsorgung erreicht werden. EU-Rundschreiben, 11/97


Flugverkehr

Zwei umweltpolitische Vorschläge der EU-Kommission zum Flugverkehr sind derzeit aufgrund der Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und verschiedenen Abteilungen der Kommission, aufgrund des Widerstandes der Flugbranche sowie aufgrund der Verwicklungen des internationalen Rechts von einem frühzeitigen Vergessen bedroht. Dies bezieht sich auf Pläne innerhalb der Kommission, die Nox Emissionen des Flugverkehrs dadurch einzudämmen, dass neue Maschinen bis zum Jahr 2002 ihre Nox-Emissionen um 16% reduzieren müssen. Diese neuen Werte sollten ältere Maschinen ab dem Jahr 2007 betreffen. Auch der Versuch der Kommission, neue Flugzeuge per Richtlinie um 3 Dezibel leiser zumachen, droht zu scheitern. Folgerichtig empfehlen einige der zuständigen Beamten in der Kommission den Flughäfen, dem Zürcher Beispiel zu folgen und einseitig Auflagen für Lärm und Nox-Emissionen zu erlassen. EU-Rundschreiben, 11/97


Novel-Food

Die EU-Kommission, vor allem der Binnenmarktkommissar Bangemann, hat es durch einfaches Nichts-Tun geschafft, die diese Saison die Kennzeichnung von Gentech-produkten noch einmal zu verhindern. An sich hätte nach dem ausdrücklichen Willen der Mitgliedstaaten, eine Verordnung zur Kennzeichnung genetisch modifizierten Sojas und Mais spätestens zum 1. November in Kraft treten sollen. Seitdem dieser Beschluss jedoch im Juli gefällt wurde, hat es die Kommission versäumt, die vorgesehene Kennzeichnungsregelung für Novel Food-Produkte zu konkretisieren. EU-Rundschreiben, 11/97


Neu-Mitglieder und Umwelt

Nach der empirischen Untersuchung der ersten zwei Mitgliedsjahre kann festgestellt werden, dass der Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands für die Umwelt wenig brachten. Die neuen Mitgliedstaaten haben zwar tendenziell einen positiven Einfluss auf die Weiterentwicklung der EU-Umweltpolitik. Schweden ist es z.B. zu verdanken, dass das Thema "Saurer Regen" wieder auf die umweltpolitische Agenda gelangt ist. Den hohen Erwartungen, mit denen die neuen Mitgliedstaaten als Umweltvorreiter in der Union gestartet sind, konnten sie jedoch nicht entsprechen. Der Einfluss wurde in einer Studie an Beispielen untersucht.

IVU-Richtlinie:

Ziel: vorsorgender Umweltschutz, der schon bei der Planung und Zulassung industrieller Anlagen die Konsequenzen für alle drei Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) integriert berücksichtigt. Der IVU-Verhandlungsprozess bildet ein Paradebeispiel für den geringen Einfluss der neuen Mitgliedstaaten bei Ratsentscheidungen. Zwar erreichten sie moderate Anpassungen des Richtlinientextes, insbesondere Finnland konnte seine weitergehenden Ziele aber nicht durchsetzen.

"Review-Prozess":

Es geht um die bei den Beitrittsverhandlungen versprochene Überprüfung der EU-Gesetzgebung, um diese allenfalls den Umwelt-Niveaus der Beitrittsländer anzupassen. Das Ziel soll ein Anheben der EU-Standards sein, die dann nach einer vierjährigen Übergangsperiode, in der die neuen Mitgliedstaaten ihr alte Gesetzgebung beibehalten dürfen, in der gesamten Union gelten sollen. Bisher hat der "Review-Prozess" jedoch vor allem gezeigt, wie gering der Einfluss der neuen Mitgliedstaaten in der für die Erarbeitung der zu modifzierenden Richtlinien zuständigen Kommission ist. Der Verlauf des Review-Prozesses deutet darauf hin, dass höchstens mit einer Anhebung der Standards auf das niedrigste Niveau eines neuen Mitgliedes zu rechnen ist. EU-Rundschreiben, 11/97.


Volksabstimmungen zu "Amsterdam"

Zum Amsterdamer Vertrag wird es am 28 Mai 1998 in Dänemark eine Volksabstimmung geben. Der dänische Ministerpräsident Rasmussen sparte nicht mit (unglaubwürdigen) Drohungen: ein Nein werde Dänemrak in eine "zutiefst chaotische Situation führen" (NZZ.8.10.97). In Irland wird das obligatorische Referendum vermutlich im März 1998 stattfinden. Ein nicht-bindendes Referendum über die "weitere Integration" wird in Portugal stattfinden.


WEU-Integration in die EU

Die Westeuropäische Union (WEU), der militärische Arm der EU in spe, integrierte sich anlässlich einer zweitägigen Konferenz in Erfurt stärker in die EU. Die Aussen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten kamen überein, dass der Vorsitz von WEU und EU möglichst zusammengelegt werden soll. Möglich ist dies, wenn die EU-Staaten, die den EU-Vorsitz führen, auch Mitglieder WEU sind. In Erfurt wurde ebenfalls die Schaffung eines Militärausschusses nach dem Vorbild des entsprechenden Nato-Gremiums beschlossen. Dieses soll die höchste militärische Autorität der WEU darstellen. Ihm will man die Planung von Kriseneinsätzen überlassen. Der deutsche Aussenminister Kinkel meinte, die WEU sei zu einem "Sicherheitsarm" der EU geworden, dem auch eine Klammerfunktion zu den mittel- und osteuropäischen Staaten zukomme. Deren zehn sind bisher als Partnerländer der WEU behandelt worden. Schliesslich ist in Erfurt entschieden worden, die Entwicklung von Waffen weiter zu harmonisieren. Bis in einem Jahr soll die Idee einer "europäischen" Rüstungsagentur konkretisiert werden. Nicht gelöst sind weiterhin die Fragen der Kooperation zwischen WEU und Nato oder der Entscheidungsbefugnisse der EU gegenüber der WEU. NZZ.19.11.97


Europarat und Personenminen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Ende September eine Entschliessung verabschiedet, die das Ministerkomitee des Rates auffordert, darauf hinzuwirken, dass möglichst alle seine Mitglieder das weltweite Übereinkommen für ein Verbot von Personenminen an der Ottawa-Konferenz im Dezember unterzeichnen. Der Europarat solle zudem die weltweiten Bemühungen um ein grundsätzliches Verbot von Personenminen durch eigene verschärfte Vorschläge unterstützten. An der Uno-Konferenz im August (Oslo) hatten sich bereits 22 der 40 Europaratsstaaten für ein Verbot der Personenminen ausgesprochen. NZZ.25.9.97


Forderung nach Föderalismus und direkter Demokratie

Auf der Suche nach mehr Effizienz im öffentlichen Sektor wird in Deutschland mit wachsender Bestimmtheit die Meinung vertreten, dass die Wiederbelebung des Föderalismus eines der wirksamsten Mittel gegen leichtfertigen Umgang des Staates mit Steuergeldern wäre. Ansatzweise wird auch die Frage diskutiert, ob zur Kontrolle von Politkern und Verwaltung möglicherweise Formen der direkten Demokratie einzuführen wären, da Erfahrungen in den USA und der Schweiz den Schluss nahelegen, dass die direkte Kontrolle durch die Stimmbürger nicht nur zu einem effizienteren Staat, sondern auch zu einer besseren Steuermoral führt. NZZ.26.9.97


Jörg Thalmann - gegen EU-Beitritt

Jörg Thalmann, emeritierender Berichterstatter aus Brüssel und begeisterter Anhänger eines europäischen Bundesstaates, ist gegen den Beitritt der Schweiz zur EU. Dazu führt er folgende Gründe an: (1) Das "Friedenswerk" EU sei gefestigt und laufe auch ohne die Schweiz. Es brauche heute mutige Impulse für seine Weiterentwicklung und erneute Abtretungen von "nationaler" Souveränität vor allem auf dem Feld der Aussenpolitik. Die Schweiz würde in der EU jedoch zu den Bremsern gehören. (2) Die Mitbestimmung des Volks erlitte in der EU beträchtliche Einbussen, die "noch nicht" durch Elemente der direkten Demokratie auf EU-Ebene kompensiert würden. (3) Die Schweiz habe eine wichtige Mission in und für Europa, die sie ausserhalb der EU besser erfüllen kann als in der Union: die Durchsetzung einer ökologischen Verkehrspolitik im Alpenraum. Berner Bund, 8.10.97


SPS-Präsidentin U. Koch will direkt in die EU

Nach der Krise der bilateralen Verhandlungen in der ersten Hälfte November forderte die SPS-Präsidentin Ursula Koch, das Beitrittsgesuch wieder zu aktivieren. Argumentation: "Die Schweiz wird so in den Verhandlungen ernster genommen, wenn die EU erkennt, dass wir nicht nur Rechte beanspruchen, sondern auch volle Pflichten übernehmen wollen." Jetzt würden die Schweizer bloss als Rosinenpicker gelten. Erst in der EU könnten wir unseren Argumenten zum Durchbruch verhelfen (Berner Bund. 7.11.97). Die Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Immerhin möchte die EU, dass man ihren Verkehr durch die Alpen subventioniert - von wegen Rosinenpickerei.


Lomé-Abkommen

Ende Oktober fand in der togolesischen Hauptstadt Lomé die 25. Paritätische EU-AKP-Versammlung statt. Diese umfasst 70 EU-Parlamentarier und 70 Parlamentarier aus den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP), die als ehemalige Kolonien von EU-Staaten zu diesen nähere Beziehungen unterhalten. Lord Plumb, Präsident der EU-AKP-Versammlung bemerkte in seiner Ansprache, dass die seit 1975 auf der Grundlage der Lomé-Konventionen bestehende Kooperation auf vielen Gebieten Fortschritte gebracht habe. Die Hoffnung auf eine Überwindung der Ungleichheit zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden hätten sich aber nicht erfüllt. Unter Berufung auf Zahlen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds erklärte Plumb, dass 3 Mrd. Personen von weniger als 2$ am Tag leben müssten, 1,3 Mrd. sogar von weniger als 1$. 150 Mio. Kinder hätten keine Chance, jemals zur Schule zu gehen. Bei einem Bevölkerungszuwachs von 80 Mio. Personen jährlich, würden nach Berechnungen der Weltbank in 30 Jahren nicht mehr 3 Mrd., sondern 5 Mrd. Personen unter der Armutsgrenze von 2$ pro Tag mit entsprechend katastrophalen Folgen für die Umwelt leben. Während heute 4% der tropischen Regenwälder verlorengingen, würden es dann 24% jährlich sein. Plumb kritisierte, dass die EU, im Rahmen der internationalen Institutionen zuwenig politischen Einfluss zur Änderung der Situation ausübe. NZZ. 29.10.97


Schwedens Alkoholmonopol

Laut EU-Gerichtshof stellt Schwedens Alkoholmonopol keinen Verstoss gegen den EU-Vertrag dar. Allerdings muss Schweden bei der Einfuhr alkoholischer Getränke zusätzlich liberalisieren. Die Einfuhr nicht-schwedischer Produkte ist nämlich von einer Herstellungs- oder Grosshandelslizenz abhängig, was mit Zusatzkosten verbunden ist, die bei einheimischen Produkten nicht anfallen. Damit sei eine Einschränkung des innergemeinschaftlichen Handels gegeben, die gegen Gemeinschaftsrecht verstösst. NZZ. 24.10.97


Episoden und Zitate

Barbara Häring-Binder, eben zurückgetretene SP-Parteisekretärin und SP-Nationalrätin befürwortet den EU-Beitritt, weil sie einen kanadischen Pass hat. (Schweizer TV, Arena, 14.11.97)

Beni Turnheer, Sportreporter und Unterhaltungsmoderator mit intelektuellen Ambitionen befürwortet den EU-Beitritt, weil wir auf Sender aus EU-Mitgliedsländern zappen können (Schweizer TV, Quer, 14. 11. 97)

"Fundament dieser paneuropäischen Ordnung sind die Werte des Christentums. Ohne Seele lässt sich keine Gemeinschaft bilden, die Union benötigt eine Identität in einer festen Werteordnung. Die Verantwortung vor Gott und dem Menschen ist deshalb in die Präambel einer Zusammenfassung der bestehenden europäischen Verträge (gemeint sind die EU/EG-Verträge, Anmerkung Red.) zu einer zukünftigen europäischen Verfassung zu verankern." (Karls Habsburg, Präsident der Paneuropabewegung Österreich, österreichischer EU-Parlamentarier, ÖVP; NZZ, 15./16. 11.97).


Bananas

Unter dem Druck der WTO haben die EU-Agrarminister bezüglich der Dollar-Bananen-Einfuhr einen Kompromiss geschlossen. Importeure werden nicht mehr diskriminiert. Am Einfuhrkontingent, das 2,553 Mio. t Dollar-Bananen umfasst, die zu 75 Ecu pro t mit Einfuhrzöllen belastet werden, wird nicht gerüttelt. Ecuador wird in die Rahmenvereinbarung mit der EU eingeschlossen. Die beiden Änderungen dürften den preislichen Wettbewerbsvorteil der Dollarbananen noch vergrössern. Mit Ecuador tritt ein Lieferant auf, der Bananen zu einem Preis von 162 Ecu pro t produziert (ca. 0,24 SFr pro kg!!). Demgegenüber kosten die Plantagen in den AKP-Staasten, die über das Lomé-Abkommen mit der EU praktisch zollfrei exportieren können, rund das Dreifache. 60% des Bananankonsums in der EU entfallen auf die Dollarbanane. Der Bananen-Kompromiss sieht auch eine Erhöhung der Beihilfen für Hersteller in der EU um 8% vor, was einer Subvention von 640,3 Ecu pro t entspricht. NZZ. 27./28.6.98


Österreich und die Transitpolitik

Österreich nimmt in der Frage des Lastwagentransits den Standpunkt ein, dass die Schweiz nicht besser fahren dürfe als Österreich. Im Klartext heisst das, dass man der Schweiz nicht jene weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Festsetzung der Strassengebühren lassen will, die nötig ist, um die Alpeninitiative umzusetzen. Nur so könne der Umwegverkehr durch Österreich verhindert werden. Dabei hat Österreich im Prinzip nichts gegen lenkungswirksame Gebühren. Das Land vermag diese aber in der EU nicht durchzusetzen - allen Slogans von der Möglichkeiten eines Kleinstaates in der EU zum Trotz. Dieses mangelnde Durchsetzungsvermögen hat nun die Schweiz zu entgelten: Österreich will gegen jegliche Besserstellung der Schweiz in dieser Frage das Veto einlegen. TA.24.2.97


Weichklopfen

Die SBB sollen vom EU-Pilotprojekt eines "Free-way" für den Güterverkehr zwischen Rotterdam und Norditalien ausgeschlossen werden. Der Korridor für schnelle Güterzüge sollte ursprünglich durch die Schweiz geführt werden, doch steht inzwischen die Linienführung über Österreich im Vordergrund. Sollte ein Verkehrsvertrag mit der Schweiz zustande kommen, so könnte die Schweiz noch immer ins Bahnprojekt einbezogen werden. SBB-Direktor Weibel vermutet, dass die Aktion auf die niederländische Transportministerin Annemarie Jorritsma zurückgeht, die sich den Schweizer Plänen für eine massive Verteuerung der Strasse energisch widersetzt. Für Weibel steht fest, dass derzeit auf allen Ebenen versucht wird, die Schweiz zu isolieren und weichzuklopfen. - So wie sich die EU europäische Kooperation eben vorstellt. TA.22/23.97


WTO - US-Amerikanische Willkür

Die USA instrumentalisieren oder desavouieren die WTO nach Belieben. Durch das Helms-Burton-Gesetz verbietet der US-Senat ausländischen Firmen mit Kuba Geschäfte zu machen. Gegen Firmenchefs, die nicht spuren, wurde eine Einreisesperre verhängt. Die EU hat gegen die Ausdehnung amerikanischer Rechtshoheit auf die ganze Welt ein WTO-Schiedsgericht veranlasst. Die USA haben sogleich ihre Weigerung mitgeteilt, sich diesem ordentlichen WTO-Gerichtsverfahren zu unterwerfen. Das Helms-Burton-Gesetz habe nichts mit Handelspolitik zu tun, sondern sei eine Frage der "nationalen Sicherheit". Der Sprecher der US-Regierung bemerkte: "Wir glauben nicht, dass die WTO uns zwingen kann, ein US-Gesetz zu ändern". Handkehrum müssen die anderen Staaten laufend Gesetze ändern, weil's der WTO auf US-Druck hin so gefällt: Auf US-amerikanisches Geheiss haben sich alle wichtigen Wirtschaftsländer verpflichtet, noch vor dem Jahr 2000 das nationale Recht so zu ändern, dass auf ihren Telephonnetzen Wettbewerb möglich wird. Ausländische Gesellschaften dürfen in die nationalen Märkte eindringen, und sogar die Mehrheit in den heutigen Staatsmonopolen übernehmen. Diese Regelung kommt den Telecom-Giganten der USA entgegen. TA.22/23.97


Formen der Isolation

Das Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien kann gestartet werden. Die EU-Kommission hat in Brüssel ihren Segen zum Projekt im Rahmen von Interreg II erteilt. Die EU wird zum Programm 20 Millionen Ecu (33,6 Mio. Fr.) beisteuern. Das Projekt zur Kooperation mit Italien ist das ehrgeizigste der fünf grenzüberschreitenden Vorhaben, welche de Schweiz im Rahmen der EU-Initiative Interreg II ausgearbeitet hat. Die Kredite, welche die Bundesversammlung im März 1995 für die Finanzierung der Interreg-II-Programme bewilligt hat (insgesamt 24 Mio. Fr.) laufen bis 1999.


EUphoriker wandelt sich zum WWU-Kritiker

Eigentlich möchte Beat Kappeler der EU beitreten. Aber die Währungsunion (WWU) qualifiziert er als Fehlkonstruktion, die notwendigerweise regionale Arbeitslosigkeit bringen werden, weil die Mitgliedstaaten nicht mehr in der Lage sind, auf wirtschaftliche Schocks mit einem differenzierten Währungskurs zu reagieren. Die Mobilität der betroffenen Arbeitskräfte werde hingegen im sprachlich und kulturell vielkammerigen Europa - im Unterschied etwa zu den USA - gering sein. Da es jedoch undenkbar sei, dass die Schweiz heute mit einem Währungsunions-Dispens aufgenommen würde, kommt Kappeler zum Schluss: "Die Schweiz kann nie in die EU eintreten". NZZ.17.11.97


"Freie" Schweizer Wirtschaft

Eine Studie, die von der Heritage Foundation in Zusammenarbeit mit dem "Wall Street Journal" durchgeführt wurde, erstellte einen "Index of Economic Freedom". Die Autoren der Studie kamen dabei zum Ergebnis, dass Hongkong weltweit die freieste Wirtschaft hat. Gefolgt wird Hongkong von Singapur, Bahrain, Neuseeland, der Schweiz, den USA, Grossbritannien und Taiwan. In Europa ist die Schweiz vor Grossbritannien und Holland das wirtschaftlich freieste Land. Deutschland kommt unter den in der Studie erfassten Ländern weltweit auf Rang 20. Berücksichtigt wurden bei der Errechnung des "Freiheitsindex" zehn Faktoren, wie Steuern, Geldpolitik, öffentliche Ausgaben, Schwarzmarktumfang. Der Bund. 16.12.96.


Drohungen

Der japanische Autohersteller hat mit Produktionsverlagerungen auf das europäische Festland gedroht, falls Grossbritannien (GB) nicht der Währungsunion beitrete. Alan Marsh, stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender von Toyata Motor Europa, hat in "The Times" sich klar ausgedrückt: "Wenn die Euroskeptiker das Referendum durchsetzen und GB sich für einen Austritt aus der EU entscheidet, wird das für Toyota schwerwiegende Konsequenzen haben". Toyota beschäftigt in GB 2300 Angestellte und hat dort bisher 117 000 Fahrzeuge pro Jahr hergestellt - 75 % davon für den Export. Berner Bund. 31.1.97


EU und Demokratie

Am Euroforum 96 in Genf wurde in einem Seminar auch über das Thema "EU versus Demokratie?" debattiert. Die Fragestellung wurde von Mario Soares, dem ehemaligen Präsidenten Portugals als Provokation aufgefasst: "Die EU verkörpere doch die Demokratie - was denn sonst?" Der Ausspruch sagt so wenig über den demokratischen Gehalt der EU-Konstruktion, wie sie viel über das Demokratieverständnis von Soares aussagt. Der Bund. 25.11.96


Nato-Annäherung

Die Schweiz trat Mitte Dezember 96 dem Nato-Programm "Partnerschaft für den Frieden" bei. Laut BR Cotti behalte die Schweiz ihrer bewaffneten Neutralität bei. Die Teilnahme erlaube es der Schweiz, im Rahmen dieser Leitlinie ihre "ganze Bereitschaft zum Dialog, zur Öffnung und zur Solidarität" unter Beweis zu stellen. Das Engagement in der OSZE und in der Partnerschaft für den Frieden sei ein Beleg für den Willen der Schweiz, sich zu öffnen und ihre Teilnahme und Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft zu demonstrieren. Womit Cotti zu verstehen gab, wo für ihn die internationale Staatengemeinschaft aufhört! TA. 12.12.96.


Schutzheilige des "Vereinigten Europa"

Der Papst will die Mystikerin Birgitta von Schweden (1303 - 1373) zur Schutzheiligen des "Vereinten Europa" machen. Sie hinterliess sieben Bücher und einen eigenen Orden. Sie ist, weil sie selber oft auf Pilgerreisen war, die Patronin der Pilger. Heiliggesprochen wurde sie bereits 1391 von Papst Bonifatius IX. Die Ehre soll Birgitta zukommen, weil sie zu Beginn der 80er Jahre die Stossgebete der streikenden polnische Arbeiter im Himmel erfolgreich verstärkt und so der Gewerkschaft Solidarnosc den Sieg bereitet habe. Spiegel. 3.97


Schengenland wächst

Mitte Dezember sind die skandinavischen EU-Länder dem Schengener Abkommen über den freien Grenzverkehr beigetreten. Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichneten in Luxemburg die Beitrittsdokumente. Die durch das Abkommen vorgeschriebene Vereinheitlichung des Asylwesens und der Visumsbestimmungen führen z.B. im Falle Schwedens dazu, dass die Liste über Länder mit Visumszwang um 36 auf 128 erweitert werden muss - ouverture oblige. Norwegen und Island schlossen Assoziierungsabkommen mit den Schengener Vertragsstaaten. Die Unterzeichnung der Abkommen wird allerdings keine sofortige Auswirkungen für Reisende haben. Die neu beigetretenen Staaten werden den Vertrag möglicherweise erst 1999 oder 2000 umsetzen. Bis dahin müssen auch Wege gefunden werden, die skandinavischen Länder an den bereits überlasteten Informationscomputer des Schengener Abkommens zuzuschliessen. NZZ.20.12.96. Mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP beschloss das österreichische Parlament am 13. 12. 96, den Schengen-Vertrag zu ratifizieren. NZZ.14/15.12.96


WWU-Beitritt - Experten zeigen sich kritisch

Schweden, befürchtet eine schwedische Expertengruppe von universitären Nationalökonomen, hätte von der Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) wirtschaftliche Nachteile zu erwarten. Es könnte in der WWU keine eigenständige Währungspolitik mehr betreiben, was immer dann, wenn sich die Konjunktur des Landes asynchron zu jener Resteuropas entwickle, fatale Folgen für die Binnenwirtschaft haben könnte. Die Kommission äussert die Vermutung, dass der schwedische Arbeitsmarkt noch zu wenig flexibel ist, um in einem Regime fixer Wechselkurse konjunkturelle Schocks ausreichend abfedern zu können. Eine Eingliederung in die WWU sei mit beträchtlichen finanzpolitischen Risiken verbunden. Nach Meinung der Kommission könnte ein Schrumpfen der Produktion und ein weiteres Anziehen der Arbeitslosigkeit - bei fixem Wechselkurs - verheerende Konsequenzen für den öffentlichen Haushalt haben. NZZ.5.11.96


Europa killer ambientale.

Secondo un dossier di Greenpeace pubblicata da EuropaMagazin, giornale per la democrazia diretta, l'autodeterminazione et la collaborazione internationale, l'attuale politica dell'UE è sempre meno ecologica. Alle belle dichiarazioni di principio ambientaliste fa fronte une pratica minimalista che viene guistificata dalle necessità della crescita economica ad ogni costo. In particolare, l'UE mette il pacco sopratutto sulla costruzione di autostrade (12'000 km nuovi!) " uno dei metodi più cari per creare posti di lavoro", secondo Ken Gwilliam della Banca Mondiale. "Come ecologista politica in Europa, posso sole tentare di limitare i passi indietro", dice la verde Hiltrud Brever.


EU-Binnenmarkt gescheitert

Laut dem Obmann des Tiroler Transitforums, Fritz Gurgiser, ist das Konzept des europäischen Binnenmarktes gescheitert. Seinerzeit sei versprochen worden, dank dem Binnenmarkt würden 4 Millionen Arbeitsplätze entstehen; statt dessen seien 3 Millionen verlorengegangen. Die Politik sei handlungsunfähig geworden, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen seien auf die Industrie ausgerichtet, während deren Steueraufkommen zulasten der Klein- und Mittelbetriebe ständig sinke. In dieser Perspektive sieht Gurgiser auch das Projekt der transeuropäischen Netze, zu denen Verkehrsachsen zählen. Diese Hochleistungsrouten ermöglichen es laut Gurgiser den Grossbetrieben, Arbeitsplätze auszulagern. In der von kleinräumigen Strukturen durchzogenen Alpenregionen gerate man damit unvermeidlicherweise in einen Wettbewerbsnachteil. NZZ.26.11.96


Arbeitslosigkeit

Im November 1996 wies Spanien mit 22,3 Prozent den höchsten Prozentsatz an Arbeitslosen auf. In Finnland lag die Quote bei 15,3, in Frankreich bei 12,5, in Irland - oft als EU-Wirtschaftswunderland gefeiert - bei 11,9. In Schweden bei 10,1, in Belgien bei 9,5 und in Deutschland bei 9,3 (jetzt bei 12,2). Vom November 1995 bis November 1996 stieg sie in Deutschland von 8,5 auf 9,4 und in Frankreich von 11,8 auf 12,5 %. Im gleichen Zeitraum hat sie in Grossbritannien, den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Belgien und Irland abgenommen. TA. 11.2.97. Mitte Dezember 96, am EU-Gipfeltreffen in Dublin, blieben die Differenzen auf dem Gebiet der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weiterhin gross. Die EU-Chefs begnügten sich mit der Verabschiedung einer weiteren Absichtserklärung zur Beschäftigungsförderung. NZZ.16.12.96.


Holländische WWU-Kritik

In den Reihen der holländischen sozialdemokratischen Regierungspartei PvdA werden kritische Stimmen zur Währungsunion (WWU) laut. Einige der Vordenker der Partei haben ein Manifest von 70 Ökonomen mitunterzeichnet, das vor steigender Arbeitslosigkeit und sozialen Spannungen als Folge der Qualifikationsbemühungen für die Währungsunion warnt. Paul Kalma, Direktor der Parteistiftung Wiardi Beckmann, warnt, dass der Euro zu einer Spaltung Europas, sozialen Spannungen und dem Wiederaufleben nationalistischer Strömungen führen könnte. "Als sich selbst respektierender linker Intellektueller kann man kaum mehr enthusiastisch sein über Europa", heisst es in einer in der Stiftungs-Zeitschrift "Sozialismus und Demokratie" veröffentlichten Studie. Obwohl die EU-Skepsis in der sozialdemokratischen Partei auf dem Vormarsch ist, hat diese bisher noch keinen Einfluss auf den offiziellen Kurs der Partei. Berner Bund, 24.2.97.


WWU - skeptische Finnen

Je länger die Diskussion um die Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) andauert, um so grösser scheinen unter den Finnen die Zweifel an der Zweckmässigkeit der Währungsunion zu werden. Bedenken entstehen dabei nicht in erster Linie, weil man sich vom eigenen Geld zu trennen hat - die Diskussion verläuft in Finnland seriöser als etwa in Deutschland. Man fürchtet vielmehr, dass durch die WWU Helsinki ein konjunkturpolitisches Instrument aus der Hand gibt, von dem man in der Vergangenheit immer wieder Gebrauch gemacht hatte: Mit dem Gleitenlassen der Finnmark hatte man manche heikle Situation zu meistern vermocht. Eine eigene Währungspolitik bildete bisher eine Art Sicherheitsventil, das Helsinki im Falle einer drastischen konjunkturellen Abschwächung öffnen konnte, um den Manövrierraum der bedrängten Exportbranche wieder etwas zu vergrößern. Vor allem die Holz- und Papierindustrie, die rund einen Drittel zum Ausfuhrvolumen Finnlands beiträgt, kennt diese Zusammenhänge. Auch die Gewerkschaften haben erkannt, dass sie unter dem Regime der WWU stärker unter Druck geraten werden. In einer vom finnischen Finanzministerium verfassten Studie wurde vor kurzem angedeutet, eine Mitgliedschaft in der WWU impliziere ein erhöhtes "strukturelles Anpassungsvermögen". Die Gewerkschafter bedurften keiner Interpretationshilfe um zu merken, dass damit vor allem eine Flexibilisierung der Löhne gemeint war. Die Gewerkschafter wiesen darauf hin, dass die Arbeitnehmer nicht künftig als Konjunkturpuffer zu dienen hätten. NZZ.14.10.96


Malta - Vorbild Schweiz

Die sozialistische Malta Labour Party hat die Nationalistische Partei in den Oktober-Wahlen ablöst. Abgelöst wurde auch die EU-freundliche Politik der Nationalistischen Partei. Die Ende Oktober an die Macht gekommene sozialistische Regierung hat das EU-Beitrittsgesuch eingefroren. Im Wahlkampf hatte die Labour Party eine Abkehr von der bisherigen EU-Politik angekündigt und versprochen aus Malta eine "Schweiz des Mittelmeers" zu machen. Am Wahlabend verkündeten die siegreichen Sozialisten den Austritt aus der Nato-Partnerschaft für den Frieden, die nach ihrer Auslegung im Widerspruch zur Verfassung eingegangen worden war, weil sie neutralitätswidrig sei. Wenige Stunden zuvor hatte die bürgerlich dominierte Schweizer Regierung den Beitritt zur Partnerschaft für den Frieden beschlossen, ohne darin einen Verstoss gegen die traditionellen Grundsätze der Aussenpolitik zu sehen. NZZ.14.2.97.


Holländische Koalition für ein anderes Europa

Auch in Holland beginnen sich öko-linke EU-Kritiker langsam zu regen. Neulich wurde eine "Holländische Koalition für ein anderes Europa" (Dutch Coalition for a Different Europe) gegründet. Die Koalition wurde bereits tätig und half eine Aktion zur Unterstützung der Alpeninitiative in Amsterdam zu organisieren. Auf dem Dam Platz in Amsterdam wurde der Alpeninitiative-Berg aufgeblasen und gegen die Transportpolitik der EU protestiert. Die Koalition gibt zudem das Bulletin "The Other Voice" heraus. Dieses wird aus Kostengründen per E-Mail verschickt. Bestellungen erfolgen bei der folgenden Adresse: ander.europa@xs4all.nl.


Spanische Anti-Maastricht-Bewegung

Zirka 10 000 Personen manifestierten Mitte Dezember in Madrid gegen den Maastrichter-Vertrag. Es handelte sich um die erste gesamtspanische Mobilisierung gegen den EU-Integrationsprozess. Die Kundgebung wurde von der "Plattform gegen das Maastrichter-Europa und die wirtschaftliche Globalisierung" organisiert. Die Plattform umfasst 350 Gruppierungen aus gewerkschaftlichen, pazifistischen und umweltpolitisch-engagierten Kreisen. (Adresse: Aedenat, Campomanes, 13, 28013 Madrid)


Seilziehen um Zypern

Zypern möchte der EU beitreten. Die Auffassung der meisten EU-Staaten, dass die Überwindung der Teilung vor dem Beitritt erfolgen müsse, wird auch von der Türkei geteilt. Die Türkei betont allerdings, dass sie erst nach der Aufnahme der Türkei in die EU die Aufnahme Zyperns akzeptieren wolle. Die Aufnahme der Türkei wird von der EU aber nicht in Erwägung gezogen, obwohl die Türkei bereits seit langem ein Beitritts-Gesuch in Brüssel deponiert hat. Deshalb versucht die türkische Regierung, ihren Anspruch auf EU-Vollmitgliedschaft mit der Drohung zu untermauern, ohne EU-Beitrittsperspektive werde sie die Osterweiterung der NATO blockieren. Dies wird von den USA zum Anlass genommen, die EU-Europäer auf ihr Schneckentempo bei der EU-Erweiterung hinzuweisen. Auf solche Druckversuche aus Washington reagiert wiederum die EU-Kommission ungehalten. Athen will notfalls die EU-Erweiterung blockieren, falls Zypern nicht im ersten Erweiterungszug sitzt. NZZ.25.2.97.


Leere Drohung

Am 30 Januar 1997 hat der Präsident des EU-parlamentarischen BSE-Untersuchungsausschusses, Heiner Böge, der EU-Kommission damit gedroht, ihr das Vertrauen zu entziehen und die Union lahmzulegen. An den Kragen wollte Reimer Böge der EU-Kommission mit einem "konditionierten Misstrauensvotum", einem Recht, das dem EU-Parlament seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags vor drei Jahren zusteht. Da der Vertrag keine Möglichkeit vorsieht, einzelnen Kommissaren oder dem Präsidenten allein das Vertrauen zu entziehen, müsste bei der Annahme eines solchen Misstrauensvotums die gesamte 20köpfige Kommission zurücktreten. Dass das EU-Parlament mit einem Misstrauensvotum Ernst macht war angesichts der chronisch EUphorischen Haltung der Mehrzahl der EU-Parlamentariern allerdings nicht zu erwarten. In der Vergangenheit hat das "Parlament" bereits mehrmals bewiesen, dass es zwar medienwirksame Inszenierungen schätzt, um seine Unabhängigkeit zu demonstrieren und sich nach Aussen einen Schein von Parlament zu geben - im Ernstfall aber immer kuscht. TA, 31.1.97) - Und in der Tat, am 20. Februar 97 kam das Misstrauensvotum zur Abstimmung. 326 Abgeordnete stimmten dagegen, 15 enthielt sich. Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit mit grossem Abstand verfehlt. NZZ.21.2.97


Drohungen

Die EU-Kommission droht erstmals Deutschland und Italien mit massiven Geldstrafen, weil diese Länder geltendes EU-Recht nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Die EU-Kommission hat beschlossen, künftig ein Zwangsmittel anzuwenden, das ihr seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags (1993) zur Verfügung stünde, bisher aber nicht in Betracht gezogen wurde. In sämtlichen Fällen geht es um Umweltrichtlinien, die von den EU-.Mitgliedländern zwischen 1990 und 1993 gemeinsam beschlossen wurden. Deutschland hat trotz einer ersten Ermahnung durch den EU-Gerichtshof drei Richtlinien zum Grund-, Oberwasser- und Vogelschutz nicht in eigene Verordnungen umgesetzt. Die Kommission beantragt nun, Bonn für jeden weiteren Tag der Säumigkeit mit Bussen von jeweils 264 000 Ecu (ca. 450 000 Fr.), 158 400 Ecu und 26 400 Ecu zu belegen. Die Bussen müssen laut Artikel 171 des Maastrichter Vertrags vom EU-Gerichtshof abgesegnet werden. Das Verfahren dauert ca. 18 Monate. Wieviel von den Drohungen schliesslich übrig bleibt, ist abzuwarten. Jedenfalls erlaubt die Episode es der EU, sich als Garant von Umweltschutz hinzustellen. TA, 28.1.97. In Bonn wurden Anfang des Jahres die noch nicht umgesetzten Richtlinien aufgespürt und gezählt: bei 127 Richtlinien ist Bonn im Verzug. Daran sei das föderale System der Bundesrepublik schuld, sagt Bundeskanzler Kohl. Viele EU-Richtlinien würden in deutsches Recht eingreifen, über das die Länder mitbestimmen. So will den Bonn bei Verzögerungen, die auf den Widerstand der Länder zurückzuführen sind, bei allfälligen Strafen auf diese zurückgreifen. Der Spiegel. 5. 97.


Gen-Deklaration - Keine EU-Kompatibilität

Nach jahrelangem zähem politischem Ringen ist in der EU die sogenannte Novel-food-Verordnung durch das EU-Parlament verabschiedet worden. Durch die EU-Verordnung werden im Gegensatz zum schweizerischen Recht gentechnisch veränderte Zusatzstoffe wie Enzyme, Vitamine, Aroma- und Verarbeitungshilfsstoffe nicht erfasst und müssen entsprechend weder bewilligt noch deklariert werden. In der Schweiz hingegen sind solche Gen-Stoffe in jedem Fall bewilligungspflichtig. Soweit sie nicht vom Erbmaterial gereinigt sind, müssen diese Stoffe, und die Nahrungsmittelprodukte, in denen sie enthalten sind, in der Schweiz zudem als "GVO-Erzeugnis" (= gentechnisch veränderter Organismus) etikettiert werden. Nicht deckungsgleich sind die Deklarationsvorschriften in weiteren Punkten. Während das CH-Recht in jedem Fall eine Deklaration verlangt, wenn gentechnisch veränderte Substanzen vorhanden sind, unterliegt dieses Prinzip in der EU etlichen Einschränkungen: Ist ein gentechnisch verändertes Lebensmittel nicht wissenschaftlich nachweisbar von seinen nicht-veränderten Artgenossen verschieden, muss es nicht deklariert werden. Ist es "wissenschaftlich nachweisbar verschieden", muss es nur in folgenden Fällen gekennzeichnet werden: wenn gesundheitliche Risiken für bestimmte Bevölkerungsgruppen bestehen (z.B. Allergiker), wenn ethische Vorbehalte bestehen können (z.B. Vegetarier, Religionsgebote bezüglich Essen) oder wenn ein gentechnisch veränderter Organismus im Nahrungsmittel vorhanden ist. Die schweizerische Gesetzgebung gerät nun unter den Druck der Freihändler. Der Schweiz könnte (unter Androhung von Sanktionen) vorgeworfen werden, ihr regulatorischer Alleingang schaffe nichttarifäre Handelshemmnisse. NZZ.25/26.1.97


Nicht-Papiere

Vertrauliche Papiere, sogenannte "Non-Papers", die offiziell gar nicht existieren, zirkulieren zwischen den Regierungen der EU-Staaten, um die Revision der Maastrichterverträge vorzubereiten. Nel van Dijk, EU-Parlamentarier der holländischen Grünen, veröffentlichte diese nun auf seiner web-site: http://www.xs4all.nl/­~nelvdijk/­. Nicht-existente Papiere existieren über "Schengen und die EU", "innere Sicherheit und Justiz". Das wichtigste Thema ist die sogenannte Flexibilisierung der EU: Staaten, die sich in bestimmten Gebieten mehr "integrieren" wollen, sollen künftig nicht mehr durch die anderen EU-Staaten daran gehindert werden dürfen. Dies hätte folgende Auswirkungen: (1) Länder, die einen Zentralisierungschritt nicht mitmachen wollen, werden später unter Druck gesetzt, doch mitzumachen. Sie müssen später aber fertige Verträge unterzeichnen, bei deren Aushandlung sie nicht dabei waren. Damit werden die Regierungen und die Parlamente bremsender Staaten ausgetrickst. Es dürfte somit für Staaten schwieriger werden, irgendwo nicht mitmachen zu wollen. Mit der "Flexibilisierung" wird somit ein eigentlicher Zentralisierungsmotor in die EU eingebaut. (2) Die Deutsch-Französische Achse wird gestärkt, da diese der EU ihr Integrationstempo aufdrängen kann. (3) Die sich schneller integrierenden Staaten bilden innerhalb der EU einen hegemonialen Block.


Kein EU-Innereien-Verbot

Bestimmte Innereien von Rindern, Schafen und Ziegen dürfen in der EU weiterhin für die Herstellung von Tierfutter verwendet werden, wie eine Mehrheit der EU-Agrarminister entschieden hat. Die Minister von zehn EU-Ländern stimmten gegen einen Vorschlag der EU-Kommission, Teile mit einer besonders hohen BSE-Infektionsrisiko (Hirn oder Milz) für die Verarbeitung zu verbieten. NZZ.19.12.96.


Stabilitätspakt

Nach langwierigen Verhandlungen wurde am EU-Gipfel in Dublin der von Deutschland geforderte Stabilitätspakt beschlossen. Dieser verpflichtet die Teilnehmer der für 1999 geplanten Währungsunion auch nach der Einführung des Euro auf eine stabilitätsorientierte Finanzpolitik. Andernfalls drohen saftige Geldbussen. Die EU-Staaten haben sich darauf verpflichtet, dass der jährliche Fehlbetrag in der Staatskasse nicht mehr als 3% des Bruttoinlandproduktes (BIP) sein darf. Diese dürfen nur im Falle einer Rezession oder bei ausserordentlichen Ereignissen (Naturkatastrophen) überschritten werden. Zu diskutieren gab die Definition des Wortes "Rezession". Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass die 3% Regel dann gelten muss, wenn der BIP-Rückgang in einem Jahr weniger als 0,75% beträgt. Geschieht dies nicht, muss der Rat Sanktionen beschliessen (gemäss Artikel 104 c, Absatz 11, EU-Vertrag), und zwar zuerst in Form einer unverzinslichen Einlage. Diese Sanktion, betragsmässig mindestens 0,2% und maximal 0,5% des BIP, wird nach zwei Jahren in eine Geldbusse umgewandelt, wenn das betreffende Haushaltdefizit weiterhin übermässig bleibt. Liegt der BIP-Rückgang zwischen 0,75% und 2%, hat der Rat grösseren Spielraum. Das Land kann nur dann bestraft werden, wenn keine besonderen Umstände wie ein besonders abrupter Abschwung vorliegen. Bei einem Rückgang von mehr als 2% liegt eine Rezession vor. Sanktionsmöglichkeiten fallen weg. Neben dem Stabilitätspakt wurden in Dublin auch der EWS II als Nachfolgesystem für das geltende Europäische Währungssystem (EWS) abgesegnet. Es soll die Währungsbeziehungen zwischen den Euro-Staaten und den anderen EU-Staaten regeln. NZZ.14/15.12.96


Kleinstaaten nicht vertreten

Im Januar wurde der Spanier Gil-Robles als neuer Präsident des EU-Parlamentes gewählt. Er ersetzt den SPD-Politiker Klaus Hänsch. Seit 1989 rotiert das Präsidentenamt auf Grund einer Absprache zwischen den Sozial- und den Christlichdemokraten, den beiden dominierenden Fraktionen in Strassburg. Die Wahl erfolgt jeweils für zweieinhalb Jahre. Kleinere Parteien kommen nicht zum Zug, Abgeordnete aus kleineren Mitgliedstaaten auch nicht. So muss man bis 1982 zurückgehen, um einen Präsidenten zu finden, der nicht aus einem der grossen EU-Länder stammt. NZZ.15.1.97


Druck auf liberale Drogenpolitik

Die weltweit bekannte Toleranz der niederländischen Drogenpolitik gerät immer stärker unter Druck. Seit dem Amtsantritt des französischen Präsidenten Chirac, der die Drogenbekämpfung zu einer Hauptpriorität erhoben hat, wurden die Niederlande von der französischen Regierung zum Sündenbock in drogenpolitischen Fragen gestempelt. Die holländische Regierung gab dem Druck nach und hat im Herbst 95 bereits die Halbierung der Zahl der "Koffieshops" angekündigt. Seit dem 1. Oktober 96 gelten verschärfte Strafen, auch für den Besitz weicher Drogen, deren tolerierte Menge von 30 auf 5 Gramm vermindert wurde. Auch für die weitverbreitete Hobbyzucht von Hanf hat die Justiz im September einen detaillierten Strafkatalog publiziert. Bei bis zu fünf Pflanzen kann ein erwischter Balkongärtner noch mit einer polizeilichen Verwarnung davonkommen. Darüber hinaus sind Geldbussen von 40 bis 100 Franken pro Pflanze zu zahlen, und ab 100 Hanfstengeln droht sogar eine Gefängnisstrafe. Diese Massnahmen genügen den Franzosen jedoch nicht. Auf Betreiben der Franzosen und unter Mitarbeit der irischen Präsidentschaft haben EU-Beamte ein Papier erstellt, das die Harmonisierung des Kampfes gegen die Drogensucht und den Drogenhandel anstrebt. Die EU-Länder sollen sich verpflichten, ihre nationalen Gesetze aneinander anzupassen. Diese Bestrebungen wurden zwar von Holland vorerst mitgetragen. Als sich aber herausstellte, dass eine Mehrheit der Mitgliedsländer den in alter EU-Tradition ziemlich vagen Formulierungen eine Interpretation zumassen, die mit der holländischen Duldungspolitik unvereinbar ist, begannen Experten in Den Haag die Alarmglocke zu läuten. Dem EU-freundlichen Holland stellt sich nun die Frage, ob es eine künftige Integration in der Drogenfrage durch ein Veto blockieren soll. NZZ.28.11.96


Abbau des Wohlstandsgefälles?

Die EU-Kommission hat Anfangs November einen ersten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU veröffentlicht. Die Untersuchung beleuchtet den Zeitraum zwischen 1983 und 1993 und kommt zum Schluss, dass das Wohlstandsgefälle zwischen den reichsten EU-Ländern und den ärmeren Mitgliedern verringert wurde. Den vier ärmsten Ländern, nämlich Irland, Spanien, Portugal und Griechenland sei es gelungen, ihr Pro-Kopf-Durchschnittseinkommen innerhalb von zehn Jahren von 65% auf 75% des Gemeinschaftsdurchschnittes zu erhöhen. Ob diese Angleichung wegen oder trotz der EU erfolgte, darüber wurden keine Untersuchungen angestellt. Dem Bericht ist zudem zu entnehmen, dass der Unterschied zwischen der reichsten Region, Hamburg, und den ärmsten südländischen Provinzen gleich geblieben ist: In Kaufkraftparitäten gerechnet, unterschied sich der Wohlstand sowohl 1983 als auch 1993 um den Faktor 4,5 bis 4,8. Zudem wiesen die zehn reichsten Regionen in der EU 1983 gegenüber dem EU-Durchschnitte einen Vorsprung von 54% auf, der 1993 auf 58% gestiegen ist. Die ärmsten Regionen lagen 1983 um 56% unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt, ein Gefälle das sich 1993 auf bloss 52% verminderte. NZZ.7.11.96.


Eurofor steht

Anfangs November ist in Florenz die von den Mittelmeerländern Spanien, Portugal, Frankreich und Italien getragene terrestrische Eingreiftruppe Eurofor offiziell konstituiert worden. Sie umfasst rund 5000 Soldaten. Ihre Aufgaben bestehen laut offiziellen Sprachregelungen in operativen Aktionen humanitärer und friedenssichernder Art und anderen kurzfristigen Einsätzen in Krisengebieten. Eurofor hat ihr Hauptquartier in Florenz und ist der Westeuropäischen Union (WEU) unterstellt. Über die Teilnahme an Operationen der Nato und der Uno wird von Fall zu Fall entschieden. Der italienische Verteidigungsminister Andreatta erklärte, es gehen nicht darum, im Mittelmeer die Beziehungen zwischen Nord und Süd zu militarisieren. Nicht allein Italien stehe indessen unter einem verstärkten Ansturm von Einwanderern aus Afrika im allgemeinen und Nordafrika im besonderen. NZZ.11.11.96


900 000 Arbeitsplätze

Die EU-Kommission hat Ende Oktober erstmals konkrete Zahlen zu den Auswirkungen des Binnenmarkts publiziert. Diese versuchen zu belegen, dass das am 1. Januar 1993 gestartete EU-Projekt ein durchschlagender Erfolg sei: Durch den Binnenmarkt seien 900 000 Arbeitsplätze geschaffen worden. Wieviele Arbeitsplätze durch den Binnenmarkt zerstört wurden - darüber schweigt sich der Bericht (oder der Tagi?) aus. TA.31.10.96. Die Arbeitslosenquote ist seit 1992 von 8,5 auf 11,5 % gestiegen. Laut EU-Pressetext sollen sich die Direktinvestitionen, welche die EU anzuziehen vermochte, in den 90er Jahren verdoppelt haben (Mitte der 80er Jahre 22%, in den 90er Jahren 44%). Die Zahlen zeigen aber auch, dass der Anteil der EU an den Direktinvestitionen seit 1990 von 48 auf 35 % gesunken ist. Während der Binnenmarktzeit sind die Direktinvestitionen also zurückgegangen. Cash. 45.96


Alle Jahre wieder

Wie alle Jahre, veröffentlicht der EU-Rechnungshof im November seinen Bericht. Wie alle Jahre, wirft er den EU-Mitgliedländern und der EU-Kommission Schlampereien, Misswirtschaft und Verschwendung von Geldern in der Landwirtschaft, im Sozialbereich und bei den Strukturfonds vor. Die Unregelmässigkeiten beträfen mit etwa 4,5 Mrd. Ecu (rund 7,2 Mrd. Fr.) knapp 6% der EU-Haushaltmittel des Jahres 1995, sagte der Präsident des EU-Rechnungshofes. Nach Ansicht von Experten werden pro Jahr bis zu 10% der EU-Haushaltsmittel nicht korrekt abgerechnet oder verschwinden spurlos. Die Rechnungsprüfer bemängelten in ihrem Bericht für 1995, dass ein Grossteil der bereits in den Vorjahren festgestellten Missständen nicht behoben worden seien. Der EU-Rechungshof ist eine der wenigen EU-Institutionen, die EU-Schwächen aufzeigt, und sich nicht der allgemeinen Vernebelungstaktik Brüssels beugt. NZZ.13.11.96.


EU-Gerichtshof weist GB-Klage zurück

Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat Mitte November eine Klage Grossbritanniens abgelehnt. London hatte beantragt, die ganze Richtlinie 93/104 zur Arbeitszeitgestaltung vom 23. November 1993 als nichtig zu erklären. Die EU-Richtlinie, die seinerzeit gegen die Stimme der Briten erlassen worden war, regelt verschiedene Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Dazu gehören die Beschränkung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden und die Begrenzung der Nachtarbeit auf acht zusammenhängende Stunden pro Nacht. Zudem enthält die Richtlinie Bestimmungen über Pausen (bei mehr als sechs Stunden Arbeit), tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (von elf Stunden bzw. einem Tag) sowie einen bezahlten Jahresurlaub von vier Wochen. Der Inhalt der Richtlinie, der drei Jahre nach der Verabschiedung in nationales Recht umgesetzt sein sollte, stützt sich auf Art. 118a des EU-Vertrags. Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass die gewählte Rechtsgrundlage richtig sei und dass Mindestvorschriften durchaus über das in einem der Mitgliedstaaten festzustellenden bescheidensten Schutzniveau hinausgehen können. Nur in einer Beziehung schiesst nach Ansicht des EU-Gerichtshofes die Richtlinie über das Ziel hinaus: Dem Sonntag eine besondere Gesundheits- und Arbeitsschutzfunktion zuzuschreiben sei nicht zulässig. NZZ.13.11.96


Gen-Mais

Die EU-Kommission hat Mitte Dezember 96 beschlossen, den von Ciba-Geigy gentechnisch entwickelten Bg-Mais in der EU für den Anbau und den Import freizugeben. Dies, obwohl noch im Juni 13 EU-Mitgliedländer gegen die Bewilligung des Gen- Maises gestimmt hatten. Nur Frankreich, wo das Patent angemeldet worden war, votierte damals dafür - Deutschland enthielt sich der Stimme. Da die EU-Staaten sich nicht einigen konnten, lag der Ball schliesslich bei der EU-Kommission. Diese setzte Auschüsse ein, die zum Schluss kamen, der Ciba-Mais sei für die Ernährung von Mensch und Tier unbedenklich. Die EU-Kommission sah sich dadurch legitimiert, den Willen von 13 EU-Mitgliedländern zu übergehen. Womit sich erneut zeigte, dass die EU ein Instrument der Multis ist - und nicht ein Mittel, um im Dienste der Gesundheit und der Umwelt in internationaler Zusammenarbeit Probleme zu lösen! TA, 19. 12.96.


Es geistert

"Wir geben uns derzeit alle Mühe, 1999 von Anfang an in der Europäischen Währungsunion (WWU) mit dabeizusein, nicht nur weil Italien immer zutiefst vom europäischen Geist beseelt war und zu den sechst Gründungsmitgliedern der Gemeinschaft gehört. Wir sind auch davon überzeugt, dass die Zugehörigkeit zur Wirtschafts- und Währungsunion unserem Land ebenso wie Europa guttun wird." "Die Italiener glauben an Europa, inbrünstiger noch als Franzosen und Deutsche." (Carlo A. Ciampis Gründe für die Teilname seines Landes an der Währungsunion, Ciampi ist Italiens Minister für Wirtschaft und Finanzen, Spiegel, 6/1997) Dabei ist die italienische Begeisterung für die WWU rational nicht besonders nachvollziehbar. Das Ausscheren aus dem Europäischen Währungssystem im Jahre 1992 erwies sich für die italienische Konjunktur als segensreich. Eine neue Einbindung wird die italienische Wirtschaft auf die Dauer - auch abgesehen von den Anstrengungen, die zur der Erfüllung der Konvergenzkriterien unternommen werden - belasten. Das politische Agieren entgegen der eigenen Interessen kann nur wie folgt erklärte werden: (1) Der Staatsapparat erhofft sich von der WWU Brüsseler Geld, da der Finanzausgleich in der WWU massiv ansteigen muss. (2) die Unternehmer kümmern sich nicht um die Volkswirtschaft, sondern sehen nur die betriebswirtschaftlichen Vorteile der WWU (Transaktionskosten und etwas tiefere Zinsen) und (3) die Bürgerinnen und Bürger kennen die Zusammenhänge zuwenig. Da die Betriebswirtschaftler und der Staatsapparat gegen die Bevölkerung zusammenhalten, können die entsprechenden Informationen nicht durchsickern.


Veranstaltung

Europäische Frauensommerakademie 1997, Samstag- Samstag 9. - 16. August 1997 Mit Gret Haller, Heidemarie Langer, Fatima Mernissi, Aruna Gnanadasson, Irina Siklova, u.a. Leitung: Reinhld Traitler, Elisabeth Raiser, Irina Gruschewaja, Mihaela Rabu, Flois Knolle Hicks, S. Schunter-Kleemann, Teny Simonian, Eva Quistorp, u.a. Evangelisches Tagungs- und Studienzentrum, Postfach 8708 Männedorf, Tel. 01 921 71 11, Fax: 01 921 71 10.


WWU verschärft Arbeitslosigkeit

Die "Fortschritte" der wirtschaftlichen EU-Integration werden gewöhnlich mit dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit gerechtfertigt. Das Binnenmarktprojekt etwa führte aber, empirisch leicht nachweisbar, zu einem Ansteigen der Arbeitslosigkeit in der EU. Die Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) wird ebenfalls mit dem Arbeitsplatzargument angepriesen, obwohl schon jetzt klar ist, dass es die Arbeitslosigkeit ansteigen lassen wird: "Die Währungsunion wird nicht zu einer Lösung des Beschäftigungsproblems in Europa beitragen, sondern es tendenziell verschärfen. Weil das elegante Instrument des Wechselkurses nicht mehr zur Verfügung steht, können interregionale Verzerrrungen der relativen Preise nur durch entsprechende Lohnanpassungen abgebaut werden. Auf hinreichende Lohnanpassung ist aber nicht zu rechnen, weil die politische Verantwortlichen es nicht wagen, sich des Themas einer durchgreifenden Deregulierung der Arbeitsmärkte ernsthaft anzunehmen. Bleibt es dabei, so werden sich mikroökonomische Effizienzgewinne aus vertiefter Marktintegration in einer weiter ansteigende Arbeitslosigkeit in Europa übersetzen." Manfred J.M. Neumann, NZZ.25.26.1.97 Daraus kann man ersehen, dass die Folge der Einführung der WWU in einem Ansteigen der Arbeitslosigkeit und einer höheren Deregulierung der Arbeitsmärkte bestehen wird - mit entsprechendem Druck auf die Löhne, auf die Sicherheit der Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen.


Stempelmaschine

Der österreichische Wirtschaftsminister Hannes Farnleitner qualifizierte die Rolle Österreichs während des EWR-Jahres wie folgt: "In einem Jahr EWR, als Regierung und Parlament zu einer Stempelmaschine fremden Willens wurden, ...". Für diese angemessene Einschätzung des EWR danken wir dem Wirtschaftsminister herzlich. Berner Bund, 22.2.97.


EWR - 800 Erlasse ohne Mitentscheidung übernommen

Die EWR-Staaten mussten seit dem Inkrafttreten des EWR vor drei Jahren bereits 800 Erlasse Brüssels übernehmen - ohne bei deren Ausarbeitung mitentscheiden zu können. Die drei EFTA-Länder haben noch nie von der Schutzklausel Gebrauch gemacht - wohl aber die EU: Sie hat bei norwegischem Lachs, der in ihrem Urteil zu Dumping-Preisen in die EU geliefert wurde, hinter dieser Klausel Schutz gesucht. NZZ.1/2. 3. 97


EWR-Initiative

Die Parlementskommission taxierte die EWR-Initiative als "gutgemeint". Den Parlamentariern dürfte wohl bekannt sein, dass der EWR als Satellisierungsvertrag betrachtet werden muss, da die Schweiz alle EWR-betreffenden Regelungen der EU ohne Mitentscheidungsmöglichkeiten hätte übernehmen müssen. Bisher hätten 800 Verordnungen und Richtlinien umgesetzt werden müssen. Was am Wunsch nach der Satellisierung der Schweiz durch die EU "gutgemeint" sein soll, müsste noch erklärt werden. TA.6.3.97


Nahrungsmittelpreise und Kaufkraft

Eine Untersuchung von Eurostat, dem Statistischen Amt der EU, die sich auf 1995 bezieht, weist darauf hin, dass Essen, Trinken in der Schweiz durchschnittlich um 41% teurer ist als in der EU. Die Lebensmittelpreise sind in den untersuchten Ländern mit der Kaufkraft korreliert: je höher die Kaufkraft, desto höher die Preise. Angesichts des hohen Pro-Kopf-Einkommens in der Schweiz, gibt der durchschnittliche Schweizer trotz der hohen Preise prozentual weniger für Lebensmittel aus als der durchschnittliche EU-Europäer - was die euronationale Presse in der Schweiz gewöhnlich zu erwähnen vergass. NZZ.26.2.97


Freihandel erweitert

Der Freihandel zwischen der Schweiz, der EFTA, der EU und den mittel-und osteuropäischen Staaten wird 1997 erweitert. Auf Anfang 1997 wird der Freihandelsraum EU-EFTA zunächst durch Bulgarien, die Slowakische und die Tschechische Republik, Slowenien und Rumänien erweitert. Estland, Lettland, Litauen, Ungarn und Polen sollen im Verlaufe des Jahres dazustossen. Die technische und administrative Anwendung der Ursprungsregeln für die Firmen und die Zollverwaltung werden vereinheitlicht und vereinfacht. NZZ.31.12.96.


Flaue Binnennachfrage

Wie in den vergangenen Jahren ist der verhaltene Gang der schweizerischen Wirtschaft vor allem der schwachen Binnennachfrage zuzuschreiben. Die Aussenwirtschaft trägt sich demgegenüber gut. Zwar wirkte sich die durch die Einhaltung der Maastrichter Kriterien sinkende Nachfrage nach Investitionsgütern der westeuropäischen Industrieländer auch hier dämpfend aus. Die Zuwachsrate der Ausfuhren dürfte 1997 aber immer noch im Rahmen von 4% liegen. Gestützt wird das Wachstum der Exporte durch den schwächeren Franken. Demgegenüber wird der private Konsum in der Schweiz weiterhin stagnieren. Für 1997 wird mit einer Abnahme dieser mit Abstand wichtigsten Komponente des Bruttoinlandprodukts um 0.3% ausgegangen (SBG). NZZ.25.2.97


Das grosse Fressen

Österreichische Spitzenpolitiker, die in der Schweiz vor allem durch ihre EU-Propaganda auffallen, pflegen die angeblich segensreichen Auswirkungen des EU-Beitritts ihres Landes u.a. durch das starke Anwachsen der Auslandsinvestitionen zu belegen. Dabei vergessen sie darauf hinzuweisen, dass diese Investitionen im allgemeinen nicht dazu dienen, Produktionsstätten in Österreich aufzubauen und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Die meisten Investitionen dienen dazu, österreichische Firmen aufzukaufen und entsprechend zu rationalisieren (Arbeitsplatzverluste!). Beim Investitionsfluss ist vor allem deutsches Kapital aktiv (85% der Investitionen). "Tatsächlich vergeht derzeit in der Alpenrepublik kaum eine Woche, ohne dass neue Übernahmepläne durch ausländische Unternehmen bekannt werden. ... Anker, Vöst-Alpine und die Salinen sind nur der jüngste Zwischengang in einem grossen Fressen, für das der Tisch 1995 mit Österreichs EU-Beitritt gedeckt wurde." (Spiegel, 9/1997, S. 180). Der Ökonome Andreas Wörgötter weist im Spiegellartikel darauf hin, dass man nicht von einem Ausverkauf der österreichischen Wirtschaft sprechen könne "weil es ja nicht um Ladenhüter geht, die am Ende einer Saison verscherbelt werden, sondern um Rosinen." Nachdem EU-Beitritt verläuft die Wertschöpfung in Österreich somit u.a. durch einen Verkauf der besten Unternehmungen an die Deutschen. Das Verscherbeln der österreichischen Betriebe droht Kapitalbasis und Know-How der Alpenrepublik längerfristig erodieren zu lassen. Spiegel, 9/1997, S. 180.


EUwila

Die italienischen Milchproduzenten machten Ende Januar mobil. Obwohl die italienische Milchproduktion nur 2/3 der Inlandnachfrage deckt, wurden diejenigen italienischen Milchproduzenten bestraft, welche die von der EU zugestandenen Quoten überschritten. In den letzten Jahren wurden die Strafen für die Quotenüberschreitungen vom italienischen Staat bezahlt. Nach einer Weisung des EU-Gerichtshofes müssen diese künftig aber von den Produzenten berappt werden. Die Produzenten sind darob erbost, sie schieben die Verantwortung aber vor allem Rom zu, weil Rom die Quoten falsch ausgehandelt habe. NZZ.25/26.2.97.


28. Mai - europäischer Aktionstag für Beschäftigung

Die europäische Gewerkschaftsbund erklärte den 28. Mai 1997 zum "europäischen Aktionstag für Beschäftigung". Eine starke Mobilisierung soll nicht nur mehr Handeln der Regierungen bewirken, sondern auch Einfluss auf die Maastricht-II Runde nehmen. Dazu verlangen der EGB mehr Macht für die EU, damit sie eine wirksame Rolle bei der Beschäftigungspolitik spielen könne. EGB.Pressedienst.8.97


Französische Agrarsubventionen

Die französischen Viehzüchter haben 1996 die BSE-Krise vor allem dank der grosszügigen zusätzlichen Subventionen durch Frankreich und die EU überlebt. Als Folge davon dürften sich die staatliche Subventionen für den französischen Agrarsektor dieses Jahr um weitere 2,7 Mrd. fFr. auf schätzungsweise 53 Mrd. fFr. erhöht haben. Im Jahre 1992 lagen die öffentlichen Subventionen erst in der Höhe von 18 Mrd. fFr. Somit haben sich diese in 3 Jahren verdreifacht. NZZ.11.12.97


Problematische Entwicklung

Die angesehene amerikanische Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) veröffentlichte Mitte Januar ihren Welt-Bericht. Der Bericht kritisiert die verschärfte Praxis der Asylgewährung in Europa. Die meisten Massnahmen, die in den 90er Jahren zu einer Abnahme der Asylgesuche geführt hätten, werden als bedenklich beurteilt. So würden aus scheinbar sicheren Drittländern eingereiste oder angeblich klar unechte Flüchtlinge in Abschiebungshaft genommen, über das jeweilige Asylverfahren ungenügend aufgeklärt und ohne Recht auf Berufung ausgeschafft. Die Verhaftung von Asylbewerbern zum Zweck der Ausschaffung hält Human Rights Watch für problematisch. Die Haftzeit werde allgemein immer länger und sei oft unbestimmt. In vielen Ländern würden die Asylbewerber unter gefängnisartigen Bedingungen festgehalten, in Einzelfällen sogar zusammen mit gemeinen Verbrechern. Das Prinzip des sicheren Drittlandes setze Flüchtlinge der Gefahr aus, schliesslich in ihr Herkunftsland zurückgeschickt zu werden. Ob die Abgeschobenen im Drittland einen Asylantrag stellen dürften, werde nämlich kaum geprüft. Häufig versuchten die Drittländer ihrerseits, sie nach demselben Muster loszuwerden, und ignorierten ihre Anträge. Deshalb habe man einigen Grund zu bezweifeln, dass die im Schengener Abkommen und in der bald in Kraft tretenden Dublin-Konvention festgelegten Drittlandregeln mit den internationalen Verpflichtungen zum Schutz vor Rückschaffung übereinstimmten.

An den Methoden der Abschiebungen beanstandet HRW zudem, dass vielfach Familien auseinandergerissen würden. Vereinzelt wendeten die Behörden übermässige Gewalt an oder verabreichten Beruhigungsmittel. Die weitverbreiteten Gruppenausschaffungen erregten grössere Aufmerksamkeit, wodurch sie die Abgeschobenen in ihrer Heimat gefährden könnten. Die asylpolitsche Verhärtung erhält, laut HRW, zusätzlichen Auftrieb durch die Bemühungen der EU, die Massnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Der EU-Ministerrrat hat einen Flüchtlingsbegriff festgelegt, der nur noch staatlich veranlasste oder zugelassene Verfolgung anerkennt. Von Terroristen verfolgte und von ihren Behörden zuwenig geschützte Personen etwa fallen dann einfach aus dem Kreis der Asylberechtigten heraus. NZZ.18/19.1.97


Einbürgerungsrecht

Die Unesco-Kommission und das Basler Europa-Institut haben an einer Tagung die Einbürgerungspraxis der Schweiz einer kritischen Prüfung unterzogen. Die heutigen Einbürgerungs-Hürden werden nicht nur im Widerspruch zu mehreren Normen eine neuen Konvention des Europarats stehen, sondern auch den gesellschaftspolitischen Interessen der Schweiz zuwiderlaufen. 57 Prozent der Ausländer in der Schweiz wurden in der Schweiz geboren oder leben schon seit mehr als zehn Jahren hier. Es bleibt zu hoffen, dass in einem nächsten Anlauf Erleichterungen im Einbürgerungsrecht in der Volksabstimmung durchkommen, da bei der letzten Abstimmung 1994 die Vorlage nur am Ständemehr scheiterte. NZZ.16.12.96


Produktionsverlagerungen

Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelstages zeigt, dass die deutschen Unternehmen weiterhin rege investieren, allerdings nicht im EU-Land Deutschland, sondern im Ausland. In jüngerer Vergangenheit übertrafen die deutschen Engagements im Ausland regelmässig die ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland. In jüngster Zeit schien es gar, als würden die ausländischen Investoren an Deutschland vorbeigehen. NZZ.13.12.96


Arbeitsbewilligungen

Eine Studie des Vororts zur Situation der Schweizer Wirtschaft im EU-Raum kommt zum Schluss, dass der konzerninterne Kadertransfer erheblich erschwert sei. Betroffene Firmen werden nicht genannt. Man habe versucht, die Stimmung "durch impressionistische Eindrücke quantitativ zu erfassen", erklärte Rudolf Waser, Sekretär des Vororts, als die Untersuchung vorgestellt wurde. "Finanz und Wirtschaft" ging der Frage bei möglicherweise betroffenen Firmen nach, wobei sich ein anderes Bild ergab: "Man muss vorausplanen können, aber eigentliche Schwierigkeiten gibt es nicht", erklärt der Mediensprecher des Pharmakonzerns Roche, Peter Wullschleger. "Auf der Kaderstufe gibt es weder bei Bally noch bei Saurer ernsthafte Probleme, Bewilligungen zu bekommen", bestätigt Pressesprecher Edwin van der Geest. Gleiches ist bei Nestlé und dem Rheintaler Unternehmen SFS Stadler AG zu hören. Ach beim zur Schmidheiny-Gruppe gehörenden Optikunternehmen Leica in Heerbrugg ist noch nie einem Kadermitglied eine Arbeitsbewilligung verweigert worden. Schwierig sei es dagegen, Personal für Werkstätten nach Deutschland zu transferieren. Es müsse nachgewiesen werden, dass es für diese Jobs keine einheimischen Arbeitskräfte gebe. Nach Auskunft von Jochen Meht von Aiesec Deutschland, einer internationalen Studenten-Organisation für die Vermittlung von Praktikumsstellen, sind Praktikums-Bewilligungen für Schweizerinnen oder Schweizer kein Problem. Auch längere Anstellungen als sechs Monate seien möglich. Die Einschätzungen der Studentenorganisation, aber auch die Erfahrungen der Unternehmen werden im Integrationsbüro des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements bestätigt." 10.10.96


Amtshilfe-Abkommen mit der EU

Die Schweiz hat mit der EU ein Amtshilfe-Abkommen der Verwaltungsbehörden im Zollbereich paraphiert. Mit dem Abkommen soll der Informationsaustausch bei Zoll-Widerhandlungen verbessert werden. Es soll möglichst rasch in Kraft treten. NZZ.24.1.97


Direkte Demokratie lebt

In Italien können von der 500 000 Stimmberechtigten Volksabstimmungen über bestehend Gesetze verlangt werden. Auch Regionalparlamente können Referendumsabstimmungen verlangen. Kommt ein Referendumsbegehren zustande, muss das Volk innerhalb einiger Monate darüber abstimmen, ausser das Parlament ändert das in Frage gestellt Gesetz in dieser Zeit von sich aus, oder das Verfassungsgericht bezeichnet das Begehren als verfassungswidrig. Im Augenblick sind 30 Referendumsbegehren in Italien hängig. 12 wurden von Relgionalparlamenten eingebracht und zielen vor allem auf eine administrative Dezentralisation Italiens. Die anderen 18 sind das Werk der Referendumsbewegung, deren hauptsächliches Ziel die Zerstörung der "Parteienherrschaft" ist. Wenn der Oberste Gerichtshof die 30 Referendumsbegehren als verfassungskonform befindet, werden die Italienerinnen und Italiener über die Referenden noch bis zum Sommer zu befinden haben. NZZ.9.1.96.


Inselspital

Anlässlich der Jahrestagung 1996 der Vereinigung des Schweizerischen Import- und Grosshandels überbrachte als Gastredner Bundespräsident Delamuraz eine "Botschaft der Offenheit". Er gab seine Besorgnis über zunehmende isolationistische Tendenzen in der Schweiz zum Ausdruck. Die Rückkehr zur Schliessung der Grenzen und zum Protektionismus gingen einher mit äusserst gefährlichen nationalistischen Strömungen. Die Abschottung stelle keinen Ausweg dar, vielmehr hiesse eine Isolation der Schweiz, das Land zum Tod zu verurteilen. Jene Exponenten, die immer noch an eine "Insel Schweiz" glauben, verwies der Bundespräsident an das Berner Inselspital. NZZ.30.11/1.12.96.


Einsatzbereitschaft

Das Eurocorps meldete mit Hilfe von Manövern im alten deutsch-französischen Schlachtgebiet der Champagne seine Einsatzbereitschaft an. An den Manövern nahmen 10 000 Soldaten mit fast 2 000 Fahrzeugen teil. Zum Abschluss meldete der deutsche Generalleutnant Willmann den Verteidigungsministern Frankreichs, Deutschlands, Belgiens, Spaniens und Luxemburgs die Einsatzbereitschaft des von ihm befehligten "multinationalen" Eurokorps, das 50 000 Mann umfasst. Zum feierlichen Abschlussappell, der mit dem Abspielen der EU-Hymne endete, traten 2000 Soldaten der beteiligten Staaten an. Willmann führte anlässlich der Feier aus, das Eurocoprs für den Fall der klassischen Bündnisverteidigung in Zetraleuropa, der nun ald ie unwahrscheinlichste der möglichen Einsatzarten des Koprs eingestuft wird, am besten ausgerüstet. Für "Krisenreaktionseinsätze" ausserhalb des Bündnisgebietes wäre dagegen das Eurokoprs - abgesehen von seinem Führungsstab - erst sehr beschränkt verwendbar. Da soll Abhilfe geschaffen werden: im nächsten Jahr soll eine lichte Einggriftruppe für humanitäre Einscätze sowie übernächstes Jahr eine schere, mechanisierte Eingriftruppe für Kampfeinsätze im "Krisenmanagement" bereitstehen. Dieser leztgenannte Kampfverband hätte eine Grössöenordnung von 15 000 Mann mit vier Brigaden zu erreichen. Bisher fehlen Trasportkapazität und Logistik für diesen Kampfverband. Auch muss die Professionalisierung der dafür vorgesehenen nationalen Kampfverbände abgeschlossen werden, da Milizsoldaten bei internaitoneln "Kriseneinsätzen" nicht eingesetzt werden sollen. NZZ, 2./3. Dezember 1995. pr.


Atomgefahr

Chirac will Italien für Proteste gegen Atomtests bestrafen

Frankreich hat das Gipfeltreffen Ende November mit Italien und Belgien abgesagt. Grund war die Zustimmung der beiden Länder zur UNO-Resolution, die die Atomtests gerügt hatte. 10 EU-Länder haben am 16.11. 95 dem UNO-Resolutionsentwurf, der die Atomwaffentests verurteilte und ihre sofortige Einstellung forderte, zusammen mit der grossen Mehrheit der UNO-Mitgliedstaaten zugestimmt. TA 18.11.95. Gegen den Resolutionsentwurf stimmte Großbritannien. Deutschland, Griechenland und Spanien enthielten sich der Stimme, wie auch weitere 45 Staaten, darunter die USA und Rußland. Frankreichs Außenminister de Charette warf der Union nach der Abstimmung mangelnde Geschlossenheit in einer Frage vor, die ihre Sicherheit betreffe. (NZZ 14.12.95).

Am EU-Madrider Gipfel gerieten Chirac und Dini erneut aneinander. Chirac will die Italiener wegen ihrer "unsolidarischen" Haltung in der Frage der Atomtests bestrafen und ihnen nicht die Freude einer "Sondergipfels" zur Eröffnung der Regierungskonferenz in Turin gönnen. Die beiden gingen in Madrid zerstritten auseinander. TA 18.12.95. Die Absatzeinbussen für den Beaujolais Nouveau belaufen sich auf 18 %. TA 27.12.95. axt.


EU-Geld für Nordkoreas Atomprogramm

Die Außenminister der EU haben beschlossen, sich am Konsortium Südkoreas, Japans und der USA zu beteiligen, das für die Finanzierung von Leichtwasserreaktoren in Nordkorea gebildet wurde. Über die Höhe des einzubringenden Kapitals ist man sich aber noch nicht einig. Die USA und Pjöngjang hatten sich in langwierigen Verhandlungen darauf geeinigt, die Graphitreaktoren Nordkoreas, aus denen sich leicht für Bomben geeignetes Plutonium gewinnen lässt, durch moderne Leichtwasserreaktoren zu ersetzen. NZZ. 22. 11. 95. pr.


Gewerkschaftliche Kritik an Konvergenzkriterien

In Finnland forderten Gewerkschaftsvertreter der Metall- und Werftarbeiter die Regierung unmißverständlich auf, der Finnmark am Devisenmarkt zu einem tieferen Wechselkurs zu verhelfen. Angesichts der kaum mehr wahrzunehmenden Inflation könne eine Tieferbewertung der Finnmark die Exporte beleben, ohne dass damit gleich die Gefahr einer ausufernden Teuerung heraufbeschworen würde. Die stramme Orientierung der Wirtschaftspolitik an den von "Maastricht" stipulierten Konvergenzkriterien taugt im Urteil der Gewerkschaften auch nicht als Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, welche sich gegenwärtig auf einem haarsträubend hohen Niveau von 17% bewegt. Die Arbeitnehmer befürchten, dass nach dem Verlust der Währung als Instrument zur Abfederung konjunktureller Einbrüche künftig die Löhne als flexible Puffer eingesetzt werden könnten. NZZ. 2.3. 12.95. pr.


EFTA baut aus

An der EFTA-Ministerkonferenz in Zermatt wurden Freihandelsabkommen mit Litauen, Estland und Lettland unterzeichnet. Solche bestehen bereits mit Israel, der Türkei, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Slowenien. Die neuen Abkommen sehen den Freihandel für Industriegüter sowie für verarbeitete Landwirtschafts- und Fischereiprodukte vor. Zudem wurde eine Kooperationserklärung mit Ägypten, Marokko und Tunesien unterzeichnet. Da BR Jean-Pascal Delamuraz aus gesundheitlichen Gründen passen musste, wurde das Treffen vom isländischen Außen- und Handelsminister Halldor Asgrimsson präsidiert. NZZ. 9./10. 12. 95. pr.


Unerfüllt

Deutschland hat die Maastrichter-Stabilitäts-Kriterien 1995 möglicherweise nicht erfüllt. Grund dafür seien die hohen Defizite bei den Ländern und vor allem bei den sozialen Sicherungssystemen. Die Neuverschuldung aller öffentlichen Haushalte lagen über den im Maastricht-Vertrag festgelegten 3% des Bruttoinlandprodukts. NZZ. 10.1.96. pr.


Ausgleichszahlungen bei EU-internen Abwertungen?

Die EU-Kommission hat eine Studie zu den Auswirkungen der Währungsschwankungen im Auftrag der Staats- und Regierungschefs erstellt. Frankreich hatte Spanien und Italien der kompetitiven Abwertung bezichtigt und Ausgleichszahlungen für Industrien gefordert, die durch Abwertung Verluste erleiden würden. Die Kommission spricht sich grundsätzlich gegen Kompensationen aus. Es würde letztlich zu einer paradoxen Situation führen, dass der Süden der EU und Irland mit der einen Hand Strukturhilfen zur Modernisierung der Wirtschaft erhielten, der Norden, inklusive Frankreich, mit der anderen ebensolche zum Ausgleich gegen den wachsenden Wettbewerbsdruck erhalten würden. NZZ. 2.11.95. pr.


Strafzoll?

Die Walter Leuenberger AG in Huttwil entließ wegen erhöhter EU-Zölle (von 7,5 auf 25,3 ECU pro Tonne) auf Teigwaren Personal. Die Ankündigung des Abbaus von neun Stellen genügt in der Regel nicht, um das Schweizer Fernsehen zu mobilisieren. Wenn diese aber durch das "Abseitsstehen in Europa" erklärt werden könnten, sieht das ganze jedoch anders aus, ist man doch seit langem auf der Suche nach glasklaren Fällen, wo Arbeitsplätze wegen des Neins zum EWR abgebaut werden. So ganz klar liegt allerdings auch dieser Fall nicht, wie ein Experte im Bundesamt für Außenwirtschaft erklärt: "Das Problem hätten wir auch, wenn wir im EWR wären. Die EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sind im gleichen Boot." Der Auslöser für die EU-Zollerhöhung liegt laut Bawi im neuen Welthandelsabkommen Gatt/WTO, das bewegliche Zölle, die alle drei Monate je nach Preisentwicklung geändert werden, nicht mehr gestattet. Die EU hat daraufhin feste Zolltarife beschossen - vorsichtshalber auf der Basis eines hohen Preises. Bund, 16. 1. 96. pr.


Der grosse Exodus blieb aus

Vorarlberg lockt die Schweizer Unternehmen mit seinen neuen EU-Reizen. Innerhalb eines Jahres siedelten sich 35 eidgenössische Firmen neu jenseits des Rheins an. Mit dieser Zahl versuchten die EU-Beitritts-Befürworter hierzulande Angst zu verbreiten. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, dass solches Unterfangen unseriös ist: Die Zahl der in Vorarlberg geschaffenen Arbeitsplätze ist bescheiden, da es sich bei den Unternehmen meist um Vertriebsgesellschaften handelt. Bei anderen Unternehmungen, die hauptsächlich Grenzgänger beschäftigten, wurde durch die Umsiedlung der Arbeitsweg der Arbeitnehmer verkürzt. Da Schweizer Firmen seit Jahrzehnten im Ausland investieren, ist ein Teil der Aussiedelungen zudem nicht auf den EU-Beitritt Österreichs zurückzuführen, sondern auf die allgemeine Internationalisierungstendenz. TA, 3. 1. 96. pr.


Formen der Isolation

Die von der Zollverwaltung für die ersten neun Monate 1995 vorgelegten Zahlen sind ein deutliches Indiz für die intensivierten wirtschaftlichen Beziehungen mit den Ländern der EU. Besonders deutlich zugelegt haben die Einfuhren aus Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien, während bei den Ausfuhren vor allem Dänemark, Frankreich, Italien und die Niederlande mit markanteren Steigerungen zu Buch schlugen. NZZ. 9.11.95. pr.


"Bock darf Gärtner werden"

Der EU-Gerichtshof verbot im Oktober, Frauen bei gleicher Qualifikation den Männern bei Stellenbewerbungen vorzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Kriterium der "gleichen Qualifikation" höchst umstritten ist, weil er sich am männlichen "Normalarbeitnehmer" und seiner Ausbildungs- und Berufslaufbahn orientiert und damit Frauen selbst bei Bevorzugung benachteiligt. Durch das Urteil nicht betroffen sind Zielquoten, die einzelne Behörden des Öffentlichen Dienstes verpflichten, innerhalb einer bestimmten Zeit ein ausgeglichenes Verhältnis von Männern und Frauen herzustellen.

Anlass für dieses Urteil war die Klage eines Gartenbauingenieurs, dem in Bremen eine gleichqualifizierte Frau vorgezogen worden ist. Er hatte den Fall bis vor das höchstinstanzliche Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel gezogen und unterlag dort. Allerdings legte das BAG 1993 das Bremer Landesgleichstellungsgesetz, demzufolge bei gleicher Qualifikation einer Bewerberin der Vorzug einzuräumen sei, den EU-Richtern in Luxemburg vor, um seine Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie 76/207/EWG überprüfen zu lassen. Die EU-Richtlinie legt fest, dass niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Der EUGh folgt mit dem Urteil der sich breit machenden Tendenz, das Gleichberechtigungsgebot als Differenzierungs- und Diskriminierungsverbot aufzufassen, das sich nur auf Individuen und formale Gleichheit bezieht. Ein gruppenbezogenes Diskriminierungsverbot wäre demgegenüber ein verfassungsrechtliches Instrument, das männliche Dominanz verhindern und den Frauen die Möglichkeit einräumen soll, gegen alle Gesetze zu klagen, die sie als Gruppe benachteiligt. Die Behebung der Frauendiskriminierung würde laut der deutschen Verfassungsjuristin Ute Sacksofsky eine Einschränkung des Grundrechts auf Nichtdiskriminierung durchaus rechtfertigen. Ein solches asymmetrisches Grundrecht würde der auch der Tatsache Rechnung tragen, das Ungleiche ungleich behandelt werden müssen, um Gleichheit herzustellen. WoZ 20.10.95. axt.


Keine Initiativen- oder Referendenflut

Obwohl 1995 fünf Referenden und zehn neue Initiativen lanciert worden sind, kann kaum von einer Flut gesprochen werden wie der langfristige Vergleich zeigt (siehe Tabelle). Einen Rekord stellt nur die Anzahl von 182 referendumsfähigen Beschlüssen dar, die auf die Regulierungsfreude des Parlementes zurückzuführen sind. TA, 29.12.95. axt.


Arbeitslose Bauern Osteuropas

Die Länder von Mittel- und Osteuropa (MOE) würden im Falle eines EU-Beitritts einen hohen sozialen Preis zu zahlen haben. Da in MOE die Bauern weniger produktiv und damit sogenannt nicht wettbewerbsfähig sind, würde es zu einem enormen Bauernsterben kommen. Daran würden auch Übergangsfristen, wie sie Portugal und Spanien gewährt wurden, nichts ändern. Die Produktivitätsunterschiede sind kraß: 8,2 Mio. EU-Bauern und -Bäuerinnen erwirtschaften 209 Mrd. ECU, während in MOE 9,5 Mio. Bauern und Bäuerinnen nur 15 Mrd. ECU aus dem Boden ziehen. BZ, 20.12.95. axt.


EU-Minister einigen sich auf Flüchtlingsdefinition

Die Innenminister der EU haben sich auf eine gemeinsame Definition des politischen Flüchtlings geeinigt. Bei der Harmonisierung ihrer Asylpolitik beschlossen die Mitgliedländer der EU am Donnerstag in Brüssel eine gemeinsame Auslegung des Genfer Abkommens von 1951. Das Abkommen behandelt die Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung und Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Laut der neuen Interpretation reicht künftig der Hinweis auf eine Bürgerkriegssituation allein nicht für die Anerkennung als politisch Verfolgter aus. Auch Furcht vor Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung oder Fahnenflucht stellt fürderhin allein keinen Anerkennungsgrund mehr dar.

Nach der Übereinkunft fällt Verfolgung durch nichtstaatliche Organe dann unter das Genfer Abkommen, wenn sie durch die Behörden gefördert oder gebilligt wird. Wenn die Behörden nicht in der Lage sind, den Bürger zu schützen, muss die Verfolgung als Einzelfall geprüft werden. Die Minister beschlossen ferner Massnahmen gegen die illegale Einwanderung.

Das UNO--Hochkommissariat für Flüchtlinge hat am Freitag die neueste Flüchtlingsdefinition der EU heftig kritisiert. Es begrüßte in einem Communique zwar die Bemühungen der EU, die unterschiedliche Asylpolitik der Mitgliedländer abzustimmen. Es sei aber absurd, von Regierungen Verfolgten Asyl zu gewähren, nicht aber Opfern von Aufständischen. Dies stehe in Widerspruch zur Genfer Konvention von 1951, auf die sich die EU-Minister berufen. Die UNHCR verwies auf Algerien, wo zahlreiche Menschen von der verbotenen Islamischen Heilsfront verfolgt würden. In der EU habe sich eine Minderheit, bestehend aus Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden durchgesetzt, wo eine derartig restriktive Vertragsauslegung schon gültig sei, erklärte das UNHCR. Aehnlich restriktiv würden in Europa nur die EU-Nicht-Mitgliedländer Norwegen und die Schweiz verfahren.


Krebsmaus bleibt - provisorisch - patentiert

Die Verhandlungen über das Krebsmaus-Patent - das erste Patent auf ein genmanipuliertes Säugetier - wurde letzte Woche im Europäischen Patentamt in München vorzeitig abgebrochen. Das Patent soll, so wünschen es die Antragssteller, nicht nur für die Krebsmaus, sondern für alle Säugetiere, die mit dem Krebsgen gentechnologisch verändert wurden, gelten. Das Patentamt lebt von Patentgebühren und hat ein direktes wirtschaftliches Interesse an der Erteilung von Patenten. Es wird, falls genmanipulierte Tiere und Pflanzen patentiert werden, jedes Jahr Millionenbeträge einnehmen. Die Patentlobby - es liegen Hunderte von weiteren Patentmeldungen für genmanipulierte Tieren und Pflanzen vor - musste zur Kenntnis nehmen, dass die Sache so einfach nicht ist: Die Argumente der Einsprechenden sind nicht ohne weiteres zu übergehen. Das liegt neben allen ethischen Fragen auch daran, dass das Patentgesetz tatsächlich nicht für Lebewesen gedacht ist. "Die Juristerei schaffte es nicht einmal mit der Brechstange, diese unvereinbaren Dinge zusammenzubringen. So sind die GewinnerInnen wohl die Einsprechenden, weil der Patentlobby der Durchmarsch nicht geglückt ist." WoZ 1.12.95. axt.


Weltweite Führungsrolle für EU?

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den USA und der EU haben sich verbessert. Die Länder sind sich gegenseitig die wichtigsten Handelspartner. Der Handel beläuft sich auf rund 260 Mrd. Franken, wobei die USA 18 % der EU-Exporte gekauft haben und die EU mit über 50 % Anteil der größte ausländische Investor in den USA ist.

Von US-amerikanischer Seite werden als die Hauptbeziehungsprobleme der restriktive Bananenmarkt in der EU und das Exportverbot für US-amerikanisches Rindfleisch in die EU (EU-Hormon-Verbot) bezeichnet. Die Problemliste umfaßt 70 A 4-Seiten - 40 weniger als letztes Jahr. Ungeklärt ist auch der Bereich der Telekommunikations-Ausrüstungen. Der Aufbau einer transatlantischen Freihandelszone ist nicht geplant. Großbritannien hatte dafür votiert, die Mehrheit der EU-Länder mit Frankreich an der Spitze war dagegen.

Mit verstärkter Zusammenarbeit von Universitäten, Forschungszentren und privaten Organisationen sollen die Gesellschaften beider Gebiete enger miteinander verflochten werden. Worauf das Ganze hinausläuft, verdeutlichte der Präsident der EU-Kommission, Jacques Santer: "Wir besitzen nun die Massnahmen und Instrumente, um die Führungsrolle in der Welt zu festigen." Unklar ist, ob sich das "Wir" nur auf die EU oder auch auf die USA bezieht. TA/BZ 4.12.95. axt.


Rederecht in der UNO

Während des OSZE-Vorsitzes kann die Schweiz 1996 in der UNO-Generalversammlung offiziell das Wort ergreifen und Dokumente zirkulieren lassen. Die Generalversammlung in New York hat einer entsprechenden Sonderregelung für das UNO-Nichtmitglied Schweiz zugestimmt. NZZ. 20.10.95. pr.


Indigene Völker

Im Dezember gingen in Genf zehn Verhandlungstage der von der UNO-Menschenrechtskommission eingesetzten neuen Arbeitsgruppe, die eine Erklärung über die Rechte der indigenen Völker ausarbeiten soll, zu Ende. Der von einigen Regierungen als heikel eingestufte Prozeß wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. In der ersten Gesprächsrunde, die eine generelle Diskussion des vorgelegten Entwurfes umfaßte, kritisierten mehrere Regierungsvertreter das Selbstbestimmungsrecht für die Ureinwohner. Weil eine engere Umschreibung fehlt, könnte darunter auch ein Sezessionsrecht verstanden werden. Frankreich schwang sich zum Wortführer der Kritiker auf, zu denen insbesondere auch Indonesien, China, Brasilien, Bangladesch, Malaysia und Burma zählen. Vordergründig begründete die Pariser Delegation ihren Widerstand mit der französischen Verfassung, die die Einräumung von Sonderrechten für eine Gruppe von Bürgern verbiete. Der tatsächliche Beweggrund dürfte indessen auf dem Hintergrund des Widerstandes gegen die Nukleartests seitens der Ureinwohner von Französisch-Polynesien liegen. Am letzten Verhandlungstag wurde um die Formulierung "indigene Bevölkerung" versus "indigene Völker" gerungen. Von einigen Regierungsvertretern wurde der Begriff "Völker" entschieden abgelehnt, weil er bereits Konsequenzen für die Auslegung des Selbstbestimmungsrechtes impliziere. Die Vertreter der indigenen Völker beharrten jedoch auf dem Ausdruck "Volk". NZZ. 5.12.95. pr.


Wege des EU-Geldes

Laut Rechnungshof der EU, der zuständig ist für die Überprüfung der EU-Finanzströme, versickerten 1994 rund 4 % des EU-Budgets illegal. Das Budget betrugt 70 Mrd. ECU (1 ECU = 1,51 sFr). Somit belief sich das illegal ausgeschüttete Geld auf 2,4 Mrd. Ecu (3,6 Mrd. sFr). Es ist dem Rechnungshof selbstverständlich nicht möglich, die Verwendung der 70 Milliarden zu überprüfen. Deshalb arbeitet der Rechnungshof mit Stichproben. Die Zahl von 4% stellt entsprechend eine Hochrechnung dar. NZZ, 16. 11. 95. Der EU-Gerichtshof hat den EU-Haushalt 1995 für ungültig erklärt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit rechtswidrigen Änderungen des Etats durch das EU-Parlament. Die EU-Kommission erklärte in Brüssel, das Budget bleibe trotz der Entscheidung weiter in Kraft. Allerdings werde der jetzige Entscheidungsprozess über den Haushalt der EU bei der Regierungskonferenz 1996 umfassen überprüft. NZZ, 12. 12. 1995. pr.


"Alleingang teurer als EWR"

Peter Bodenmann, Präsident der SP Schweiz, schreibt im Pressedienst der SP: "Es wird immer klarer, dass uns ein Alleingang in Europa letztlich teurer zu stehen kommt als ein EWR." Die Behauptung wird nicht näher begründet. Allerdings scheint offensichtlich, dass der Demokratieabbau durch den EWR in der Rechnung nicht als Kosten des EWR auftauchen. Pressedienst SP, nr. 434. pr.


Freundliche Komplimente

"Dass der Beitritt unumgänglich ist, wird heute nur mehr von faschistoiden Formationen, von Berufspatrioten und von Nostalgikern, die an die Unverwechselbarkeit der Schweiz glauben, angefochten" Max A. Ambühl, europa (offizielles Organ der Europäischen Bewegung Schweiz, bei der auch Kellenberger, der Direktor des Integrationsbüros, Mitglied ist) 12. 95. pr.


Mitterand ist tot - ein grosser Europäer?

In allen Tageszeitungen wird Mitterand als grosser Europäer gefeiert, ein Sozialist, der sich für die europäische Integration eingesetzt habe. Verschwiegen wird, dass unter Mitterand in Frankreich die Wirtschaft um 30 % und die Arbeitslosigkeit um 50 % gewachsen ist. Zugenommen hat während seiner Regierungszeit auch die Steuerlast für die unteren Einkommen. Für die EU-Integration wurde er erst nach der deutschen Wiedervereinigung richtig warm. Um nicht die Gefahr einer deutsch-russischen Zusammenarbeit einzugehen, wollte er Deutschland stärker in Westeuropa einbinden. Mitterands Motivation die EU zu fördern, wird durch das nachstehende Zitat deutlich zum Ausdruck gebracht: "Frankreich hat nur eine Chance, in Zukunft eine dominierende Rolle in der Welt zu spielen, wenn Europa geeint ist und mit einer Stimme spricht." Als letzte Ruhestätte hatte er sich vorerst den Mont Beuvron, einen symbolträchtigen Ort, wo Nationalheld Vercingoterix die Gallier gegen Cäsar vereinigt hatte, ausgewählt. Er ließ dann aber davon ab, als im ganzen Lande beißende Kritik an dieser Wahl zu vernehmen war. Nun hat er sich mit seinem Geburtsort Jarnac begnügt. Er ruhe in Frieden. red.


EU-Umweltpolitik

Vor dem EU-Beitritt gab es in Schweden, Finnland und Österreich eine Abgabe auf Dünger und Pflanzenschutzmittel, um deren Einsatz aus Gründen den Umweltschutzes niedrig zu halten. Die Abgabe musste durch den Beitritt fallen, obwohl solche Abgaben seit langem auch für die EU geforderte werden, etwa von der Arbeitsgemeinschaft Ländliche Entwicklung (ABL). An der neuesten ABL-Tagung wurde die alte Forderung erneut erhoben. Die Bauernvertreter äußerten jedoch Zweifel daran, ob sich ihre jeweilige Regierung dafür stark machen würde. Der kritische Agrarbericht 1995, S. 20. axt.


Erster Einsatz des Eurokorps

Das auf Veranlassung des damaligen französischen Präsidenten Mitterand und von Bundeskanzler Kohl gegründete Eurokorps ist als Kern eines EU-Militärkorps gedacht, an dem sich bisher Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und Luxemburg beteiligen. Strassburg ist Sitz des Generalstabs und die eines Versorgungsbataillons. Rund 60 Soldaten sind im Juni von Strassburg aus zu einem sechsmonatigen Einsatz in die bosnische Hauptstadt Sarajewo geflogen. Damit hat das Eurokorps viereinhalb Jahre nach der Gründung seinen ersten Einsatz gestartet. Insgesamt sollen im Zuge dieses Auftrags 147 Eurokorps-Soldaten der Sfor angegliedert werden. NZZ. 24.6.98


Police Raid International Seminar on Globalisation in Geneva

Early this morning, police raided a seminar being held in Geneva. Officers illegally searched individuals and private belongings, detaining all 50 participants at the station. The detainees, from 17 different countries and including a 6 year old girl from the Ukraine, were held for over 2 hours without explanation. Most were eventually released without charge. However, 5 remained in police custody for yet another five hours. Four of these were then released - the fifth is still in custody.

The seminar was convened to discuss economic globalisation and its impact on communities and the environment, as well as peoples' efforts to reclaim control over their own lives. Speakers include international economists, journalists, representatives of people's movements, and workers from human rights and other non-governmental organisations. The world-renowned author and President of the Observatoire de la Mondialisation, Susan George, lectured all day on Tuesday 25th, and found, "a group of peaceful and law-abiding young people". She "deplores the police actions and calls for the immediate release of those detained."

Without warning, the participants were rounded up into vans and taken to the police station en masse, where they were subjected to lengthy identity checks. This follows a week of close police surveillance. About forty police officers, in a concerted action, entered the seminar site at 7.30am, waking the guests, searching their accommodation without a warrant, and confiscating personal property. They refused to give receipts for the items, which included videos, notebooks, an artist's portfolio, personal diaries and photographs, and the organisers' documents. Most of these have not been returned as yet.

It appears that the five who remained in custody were victimized as a result of previous arrests during non-violent activities in May; one for simply walking down the street. The reason for their detention, and their location, remained undisclosed.

When a woman from the seminar asked a policeman, "Isn't what you're doing illegal?", he replied, "Yes, totally." Police were also overheard making racist, sexist, and anti-Semitic comments. Taking a passport from the stack, a policeman said, "Oh, that's the Jew!" A Bangladeshi charity worker who had just been awoken was singled out for particularly offensive treatment.

A British writer said, "I'm still in shock. It seems that discussing our common experiences about global problems and solutions is now a crime in Switzerland." Another journalist from the Ukraine commented, "I thought I was coming to a country that exemplified democracy." A Nepali human rights worker summed up the group's feelings: "For me it is unthinkable that such police action in violation of human rights should take place in the same city as the UN Human Rights Commission headquarters."

Under the steamroller of neoliberal globalisation, it seems that space for public criticism faces increasing repression and the denial of civil and political freedoms.

(press release by e-mail FROM: International Globalisation and Resistance Seminar; DATE: 27/8/98; Return-Path: <press-action@agp.org>; X-Sender: press-action@mail.agp.org (Unverified); Date: Fri, 28 Aug 1998 03:20:15 +0200; To: (Recipient list suppressed); From: AGP/AMP Geneva Dispatch <press-action@agp.org>; Subject: Police raid seminar on globalization and resistance, Tel/Fax: +41 22 3444731)

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