Am 19. April 1874, also vor 150 Jahren, hat die Schweiz eine neue Bundesverfassung angenommen, die zusätzlich zum bereits bestehenden obligatorischen Referendum bei Verfassungsänderungen neu das Gesetzesreferendum enthielt. 30 000 Stimmberechtigte konnten nun eine Volksabstimmung über ein neues Gesetz verlangen. Dadurch konnte man die Macht der Räte besser kontrollieren. Bei einer Stimmbeteiligung von 81,6 Prozent wird die neue Verfassung in der Volksabstimmung vom 19. April 1874 von Volk (63,21 % Ja-Stimmen, 340 199 zu 198 013 Stimmen) und Ständen (14,5 zu 7,5) angenommen. Die offizielle Schweiz feierte den Geburtstag dieses neuen Volksrechtes nicht – direkte Demokratie scheint die hiesigen «Eliten» nicht zu begeistern. Darum – mit einem Glas guten Wein auf die Einführung dieses direktdemokratischen Instrumentes – eventuell garniert mit ein paar Gedanken, was man zur Verteidigung und zum eventuellen Ausbau der Demokratie tun könnte …. (April 2024)
