Staatliche Beihilfen in der EU
EU-Wettbewerbskonunissarin Kroes hat am 20. April 05 die Veröffentlichung des jüngsten Jahresberichts über staatliche Beihilfen an Unternehmen mit Kritik verbunden: Sie bedaure, dass die EU-Mitgliedstaaten das Gesamtvolumen ihrer Beihilfen gemessen am Bruttoinlandprodukt I (BIP) nicht entsprechend den (Reduktions-)Verpflichtungen zurückgeführt hätten, die sie am Stockholmer Gipfeltreffen von 2001 eingegangen seien. Laut Kommissionsbericht wurden 2003 von den damals 15 Mitgliedstaaten Hilfen in Form von Zuschüssen, Steuerbefreiungen u.Ä. über 52,8 (i.V. 57,4) Mrd. Euro oder 0,57 (0,61)% des BIP gewährt (zu konstanten Preisen, ohne Hilfen an Eisenbahnen, vgl. Tabelle). Während damit gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang verzeichnet wurde, erklärt sich Kroes' Enttäuschung aus dem mittelfristigen Trend: Hatte der Anteil am BIP im Durchschnitt der Jahre 1999-2001 0,61% des BIPbetragen, waren es 2001-2003 fast unverändert 0,59%. Bei länderweiser Betrachtung reichte das Spektrum 2003 von Hilfen im Umfang von 0,26% des BIP in Grossbritannien bis 1,41% in Finnland, wobei der hohe finnische Wert vor allem auf Beihilfen an die Landwirtschaft zurückzuführen war. Schliesst man die speziellen Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr aus, sprudelten die Subventionen relativ gesehen in Portugal und Deutschland am reichlichsten.
Ein zweites in Stockholm vereinbartes Ziel ist die Verlagerung von der Unterstützung einzelner Sektoren und Unternehmen auf die Förderung «horizontaler» Ziele wie Umweltschutz oder Forschung und Entwicklung. Dem sind die Mitgliedstaaten stärker nachgekommen als dem Subventionsabbau: Der Anteil der horizontalen Beihilfen am Total (ohne Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr) ist von 71 % im Durchschnitt 1999-2001 auf 76% im Mittel 2001-2003 bzw. 79% im Jahr 2003 gestiegen.
Mühselig verläuft die Rückforderung von Beihilfen, die den EU-Regeln zuwiderlaufen: 2000 bis 2004 hat die EU-Kommission in 91 Entscheiden Mitgliedstaaten aufgefordert, unzulässige Hilfen von den Empfängern zurückzufordern. Darunter waren die letztjährigen Beschlüsse zu den «grossen» Fällen Deutsche Landesbanken, France Telecom und spanische Werften. Nur in 69 der 91 Fälle kann die Hilfe aber beziffert werden. Diese 69 Dossiers machen insgesamt 9,7 Mrd. Euro aus, doch sind hiervon rund 48% (vor Zinsen) noch nicht zurückbezahlt worden. Erst 21 der 91 Fälle konnten bisher geschlossen werden. NZZ. 21. April 2005, S. 23.
