Kurzinfos April 09


Die Euro-Staaten driften auseinander: Beunruhigende Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit

In den ersten zehn Jahren seit ihrem Start Anfang 1999 hat sich die europäische Währungsunion in vielerlei Hinsicht als Erfolgsgeschichte erwiesen. Nicht erfüllt hat sich aber die Hoffnung auf eine rasche realwirtschaftliche Annäherung ihrer Mitgliedstaaten. Im Gegenteil: Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht! der EU-Kommission zeigt, hat sich die Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Länder auseinanderentwickelt. Die Studie unterscheidet aufgrund empirischer, Daten (reale effektive Wechselkurse) drei Ländergruppen:: Deutschland und in geringerem Mass Finnland, Österreich und Frankreich haben ihre Preis- und Kosten-Wettbewerbs-Fähigkeit im Vergleich mit den übrigen Euro-Staaten in diesen zehn Jahren verbessert. Staaten wie Irland, Griechenland und Spanien haben hingegen an Wettbewerbsfähigkeit verloren; einige weitere, darunter Belgien, haben ihre Position ungefähr gehalten.

Diese Verschiebungen trugen zu einer divergierenden Entwicklung der nationalen Handels- und Leistungsbilanzen bei. Hatten zum Beispiel die Leistungsbilanzen von Deutschland und der Niederlande 1998 noch ein geringes Defizit bzw. einen relativ bescheidenen Überschuss ausgewiesen, schrieben sie 2008 Überschüsse von satten 7,1 % bzw. 8,4% des Bruttoinlandprodukts (BIP). Am anderen Ende des Spektrums stehen - abgesehen vom erst kürzlich zur Euro-Zone gestossenen Zypern - Spanien, Portugal und Griechenland mit letztjährigen Leistungsbilanzdefiziten von über 9% des BIP und einer starken Ausweitung über die letzten zehn Jahre.

Der Bericht führt die Divergenz auf eine Reihe von Faktoren zurück. Manche seien auf ein normales, gesundes Funktionieren der Euro-Zone zurückzuführen und könnten den Marktkräften überlassen werden. Hierzu zählt die Studie etwa die Konvergenz der Preise: Staaten mit einem zu Beginn vergleichsweise tiefen Preisniveau haben höhere durchschnittliche Preissteigerungen erlebt als solche mit einem durchschnittlichen Ausgangsniveau. Damit verteuerten sich ihre Exporte, was einen (kleinen) Teil der Verluste an Wettbewerbsfähigkeit erklärt.

Ein wesentlicher Teil der Divergenzen aber hätten beunruhigende Ursachen, mahnt die Kommission. Hierzu zählt sie etwa eine enttäuschende Produktivitätsentwicklung in manchen ärmeren Staaten und eine über dem Produktivitätswachstum liegende Lohnentwicklung. So seien die Lohnstückkosten in Griechenland 2003-07 deutlich gestiegen, da der zuvor verzeichnete Anstieg der Arbeitsproduktivität versiegte, die Löhne aber weiter wuchsen. Umgekehrt war Lohnzurückhaltung ein Grund für die Steigerung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit.

Die ärmeren Staaten haben im Allgemeinen einen hohen Kapitalzufluss erlebt, da mit der Schaffung der Währungsunion ihr zuvor hohes Wechselkursrisiko entfiel, die von den Investoren verlangten Risikoprämien sanken und die Gemeinschaftswährung die Integration der Finanzmärkte förderte. Doch das ausländische Kapital sei nicht immer für die produktivsten Zwecke genutzt worden, meint der Kommissionsbericht. Statt in Investitionen sei es vor allem in den Konsum und in den Wohnungsbau geflossen, womit es statt des Wachstums die Verschuldung der privaten Haushalte und lmmobilienblasen gefördert habe. Zu Letzteren trugen auch tiefe Realzinsen bei, die sich in diesen Staaten aus der Kombination einer über dem Durchschnitt der Euro-Zone liegenden Inflation mit einer einheitlichen Geldpolitik ergaben. All dies macht die DefizitIänder anfällig für abrupte Änderungen der Finanzmarkt-Bedingungen, weshalb sie der jetzigen Finanzkrise besonders stark ausgesetzt sind.

Die Studie schätzt, dass der reale effektive Wechselkurs (handelsgewichteter Durchschnitt der Wechselkurse gegenüber den Handelspartnern, korrigiert um Unterschiede bei der Preis- bzw. Kostenentwicklung) von Griechenland, Spanien und Portugal inzwischen etwa.10% bis 15% überbewertet und jener von Deutschland sowie in geringerem Mass den Niederlanden, Österreich und Finnland etwa 5% bis 15% unterbewertet sei. In einer Währungsunion kann sich aber weder die griechische Währung ab noch die deutsche aufwerten. Umso mehr muss in Staaten mit hohen Leistungsbilanzdefiziten die Anpassung über eine Senkung der Produktionskosten und der Preise im Exportsektor sowie über die Verschiebung von Nachfrage und Ressourcen zwischen dem geschützten Binnen- und dem Exportsektor erfolgen. Gerade in Ländern mit grossem Anpassungsbedarf wie Portugal, Griechenland oder Spanien liege die Regulierung der Arbeitsmärkte aber über dem Durchschnitt des Euro-Raums, was die Anpassung verzögern könnte.

Für 2009/10 erwartet die Kommission dennoch eine bescheidene Annäherung der Leistungsbilanzpositionen, und zwar als Folge der, Finanz- und Wirtschaftskrise. So dürften in den Exportnationen Deutschland und Niederlande die Oberschüsse wegen des Einbruchs des Welthandels zurückgehen. Umgekehrt erzwinge die Krise eine Korrektur der Ungleichgewichte auf den Kredit- und Immobilienmärkten, womit sich die hohen Leistungsbilanzdefizite einiger Staaten abbauen sollten. Weil aber die preisliche Wettbewerbsfähigkeit dadurch nur begrenzt angeglichen werde, seien die Korrekturen mit hohen Kosten in Form von Arbeitslosigkeit und einer Unterauslastung von Kapital verbunden. Nötig wären deshalb gemäss Bericht politische Massnahmen, die zum Beispiel durch die Steigerung der Produktivität und die Dämpfung der Lohnkosten an den Wurzeln der Fehlentwicklungen ansetzen. Spezialbericht in: Quarterly Report on the Euro Area. Vol. 8, No. 1 (2009); NZZ, 14. April 2009, S. 13


Delegationen des EU-Parlaments (EP) und der EU-Mitgliedstaaten haben sich in einer letzten Verhandlungsrunde in der Nacht auf Dienstag, 28. April 2009, nicht auf einen Kompromiss zur Reform der geltenden EU-Arbeitszeit-Richtlinie einigen können. Da sämtliche Etappen des Gesetzgebungsverfahrens ausgeschöpft sind, ist damit das Vorhaben nach fast fünf jährigem Ringen gescheitert, und die geltenden Regeln bleiben in Kraft.

Die Zähne ausgebissen haben sich die Unterhändler zum einen am «Opt-out»: Laut der geltenden Richtlinie (Gesetz) können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen Überschreitungen der als Grundregel geltenden durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche zullassen. Das EP wollte dieses Opt-out nach einer Übergangsfrist abschaffen; der Ministerrat (Gremium der Mitgliedstaaten) hatte seine Beibehaltung gefordert, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen als bisher. Das einst von Grossbritannien erwirkte Opt-out wird mittlerweile von 14 EU-Staaten genutzt.

Die zweite Streitfrage betraf die Behandlung von Bereitschaftsdiensten beispielsweise im Spital. Weil sich die derzeitige Richtlinie hierzu ausschweigt, werden Bereitschaftsdienste, die am Arbeitsplatz zugebracht werden müssen, laut dem EU-Gerichtshof voll der Arbeitszeit zugerechnet werden. Die Umsetzung dieser Interpretation stellt viele Mitgliedstaaten vor Probleme. Deshalb war geplant, mit der nun gescheiterten Reform neue, differenziertere Vorgaben für Bereitschaftsdienste: einzuführen.

EU-Arbeitskommissar Spidla zeigte sich in einer Stellungnahme bitter enttäuscht über das Scheitern der Verhandlungen. Der Status quo sei wahrscheinlich keine langfristige Lösung, erklärte er vor allem unter Verweis auf die Bereitschaftsdienst-Urteile. Das wahrscheinliche Resultat sei, dass nun noch mehr Staaten auf das Opt-out zurückgreifen würden. Die EU-Kommission müsse über das Ergebnis nachdenken und über allfällige nächste Schritte entscheiden. Die Behörde wird laut einer Sprecherin auch prüfen, ob inzwischen alle Mitgliedstaaten im Einklang mit der geltenden Richtlinie und der Bereitschaftsdienst-Rechtsprechung stehen. Falls nicht, sind rechtliche Schritte gegen säumige Staaten möglich. NZZ, 29. April, 2009, S. 21

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