Kurzinfos April 2025

Neuer SIPRI-Bericht: Deutschland war 2024 einer der Haupttreiber beim Rekordanstieg der globalen Militärausgaben und wird dies auch in den kommenden Jahren bleiben. NATO steht für 55 Prozent aller Rüstungsaufwendungen weltweit. Deutschland war einer der Haupttreiber beim Rekordanstieg der globalen Militärausgaben im vergangenen Jahr. Dies geht aus einer am gestrigen Montag publizierten Analyse des Stockholmer Forschungsinstituts SIPRI hervor. Demnach stiegen die weltweiten Aufwendungen für die Streitkräfte im Jahr 2024 um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, so stark wie noch nie seit dem Ende des Kalten Kriegs. In der Bundesrepublik belief sich der Anstieg auf 28 Prozent und damit auf rund das Dreifache des globalen Durchschnitts. Deutschland kletterte damit von Platz sieben auf der Rangliste der Länder mit den höchsten Militärausgaben weltweit auf Platz vier unmittelbar hinter den USA, China und Russland. Die NATO wiederum, der 32 Staaten mit rund einem Achtel der Weltbevölkerung angehören, vereinte 55 Prozent aller Militärausgaben weltweit auf sich. Dies zeigt, dass die westlichen Staaten, während ihre ökonomische Vorrangstellung schwindet, militärisch nach wie vor dominieren. Appelle, man müsse ein angeblich nicht bewaffnetes Europa "wieder" aufrüsten, haben keinen Rückhalt in der Realität. Leitmedien fordern, Deutschland solle "zum Rückgrat der Verteidigungsfähigkeit des freien Europas" werden.

Drohnen statt Brot

Die Militärausgaben weltweit sind im Jahr 2024 um real 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen – stärker denn je seit dem Ende des Kalten Kriegs. Dies geht aus einem am gestrigen Montag publizierten Bericht des Stockholmer Forschungsinstituts SIPRI hervor.[1] Damit erreichte die Gesamtsumme, die global in den Unterhalt und in die Aufrüstung von Streitkräften gesteckt wurde, den Rekordwert von rund 2,718 Billionen US-Dollar. Dies war ein gutes Drittel mehr als noch im Jahr 2015 und weit mehr als doppelt so viel wie um die Jahrtausendwende. Der Anteil der Militärausgaben an der globalen Wirtschaftsleistung stieg damit von 2,3 Prozent im Jahr 2023 auf 2,5 Prozent, während die Aufwendungen für die Streitkräfte pro Kopf der Erdbevölkerung auf 334 US-Dollar zunahmen – soviel wie nie seit 1990. SIPRI weist darauf hin, dass die beispiellose Militarisierung nicht nur die Kriegsgefahr rasant anschwellen lässt, sondern auch zu Lasten der Ausgaben für zivile Zwecke geht und für die betroffenen Gesellschaften "auf Jahre hin gravierende Auswirkungen" haben wird. Sie belastet etwa die Armutsbekämpfung. Tatsächlich weist die Weltbank darauf hin, dass 8,5 Prozent der Weltbevölkerung in extremer Armut leben, also von weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag – und dass dieser Anteil kaum noch sinkt.[2]

Haupttreiber der Militarisierung

Haupttreiber der globalen Militarisierung ist im vergangenen Jahr laut den SIPRI-Zahlen Europa gewesen. Dies liegt zum einen am Ukraine-Krieg: Russland steigerte seine Ausgaben um 38 Prozent auf – laut SIPRI-Schätzung – 149 Milliarden US-Dollar, während die Ukraine fast 65 Milliarden US-Dollar in ihre Streitkräfte steckte.[3] Allerdings steigerten auch die Staaten West- und Mitteleuropas ihre Militärausgaben um 14 Prozent auf eine Gesamtsumme von 472 Milliarden US-Dollar. Besonders ragt dabei Deutschland heraus, das seine Aufwendungen für die Bundeswehr um 28 Prozent auf 88,5 Milliarden US-Dollar steigerte – einen Teil der Sonderschulden von 100 Milliarden Euro inklusive – und auf der globalen Rangliste der Staaten mit den größten Militärausgaben von Platz sieben auf Platz vier sprang. Lediglich die USA, China und Russland lagen vor der Bundesrepublik. Deutschland hat seine Mittel für die Streitkräfte damit seit 2015 um rund 89 Prozent aufgestockt. Großbritannien gab im Jahr 2024 81,8 Milliarden US-Dollar für das Militär aus (2,8 Prozent mehr als 2023, Platz sechs weltweit), Frankreich 64,7 Milliarden US-Dollar (6,1 Prozent mehr als 2023, Platz neun weltweit). Einen prozentual stärkeren Anstieg als Deutschland – plus 34 Prozent – verzeichnete beispielsweise Schweden, das gut zwölf Milliarden US-Dollar ausgab: zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung.

Militärisch dominant

In der globalen Verteilung der Militärausgaben spiegelt sich die bislang ungebrochene militärische Dominanz des ökonomisch längst im Abstieg begriffenen westlichen Bündnisses wider. So summierten sich die Aufwendungen, die die 32 NATO-Staaten Nordamerikas und Europas ihren Streitkräften zugute kommen ließen, im Jahr 2024 auf 1,506 Billionen US-Dollar – rund 55 Prozent aller Militärausgaben weltweit. Die NATO-Länder umfassen knapp ein Achtel der Weltbevölkerung. Allein die Vereinigten Staaten standen 2024 mit rund 997 Milliarden US-Dollar – plus 5,7 Prozent gegenüber 2023 – für 37 Prozent der Aufwendungen für sämtliche Streitkräfte weltweit. Die europäischen NATO-Staaten brachten es auf gut 454 Milliarden US-Dollar. Damit steigerten sie ihren Anteil an den gesamten Militärausgaben des Bündnisses von 28 Prozent 2023 auf 30 Prozent 2024 – mit weiter steigender Tendenz. Laut ihren eigenen Ankündigungen werden die NATO-Staaten auch in den kommenden Jahren die maßgeblichen Militarisierungstreiber weltweit bleiben; darauf laufen die Forderungen hinaus, den Anteil der Streitkräfteetats an der jeweiligen nationalen Wirtschaftsleistung auf Werte von mehr als drei Prozent, vielleicht gar bis zu fünf Prozent zu steigern. Pro Kopf der NATO-Bevölkerung liegen die Militärausgaben des Bündnisses bereits bei 1.528 US-Dollar.[4]

Weitere Rüstungsschwerpunkte

Einen überdurchschnittlen Anstieg der Militärausgaben um 15 Prozent verzeichnete außer Europa nur [5] der Nahe und Mittlere Osten. Die Zunahme geht allerdings fast ausschließlich darauf zurück, dass Israel seine Aufwendungen um 65 Prozent auf 46,5 Milliarden US-Dollar steigerte – eine Folge seiner Kriege im Gazastreifen und gegen den Libanon sowie seiner Angriffe auf diverse weitere Länder von Syrien über den Irak und Iran bis zum Jemen. Saudi-Arabien steigerte seine Militärausgaben dieses Jahr nur um 1,5 Prozent auf 80,8 Milliarden US-Dollar und fiel damit weltweit von Platz fünf auf Platz sieben zurück.[6] China lag mit – von SIPRI geschätzten – 314 Milliarden US-Dollar (plus 7,0 Prozent) auf Platz zwei. Als maßgebliche Triebkraft der Militarisierung in Ostasien erwies sich allerdings Japan mit einer Zunahme der Mittel, die es für seine Streitkräfte zur Verfügung stellte, um 21 Prozent auf 55,3 Milliarden US-Dollar (Platz zehn weltweit). In der Aufrüstung Ostasiens – ein Plus von 7,8 Prozent gegenüber dem vergangenen Jahr – spiegelt sich der eskalierende Machtkampf der Vereinigten Staaten gegen das aufsteigende China wider, den die USA und ihre östlichen Verbündeten aktuell unter anderem mit der Hochrüstung der sogenannten ersten Inselkette vor der Küste der Volksrepublik befeuern.[7]

"Die stärkste Armee der EU"

Die treibende Rolle Deutschlands bei der globalen Aufrüstung wird voraussichtlich auch in diesem und in den kommenden Jahren erhalten bleiben. Dies ist möglich, weil die zukünftige Berliner Regierungskoalition beschlossen hat, sich zu Aufrüstungszwecken nach Belieben verschulden zu dürfen, und weil auch die EU die Rüstungsschulden von den Obergrenzen für gewöhnliche Schulden ausgenommen hat. Bei einigen EU-Mitgliedern hat diese Regelung Unmut ausgelöst, weil sie faktisch die Bundesrepublik bevorzugt. Diese ist bislang weniger verschuldet als andere EU-Länder und kann daher zur Beschaffung von Rüstungsgütern noch immense Kredite aufnehmen. Staaten wie Frankreich oder Italien, die schon heute mit mehr als 100 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung verschuldet sind, haben dabei geringere Spielräume. Gemeinsame EU-Rüstungsausgaben, die allen gleichermaßen zugute kämen, werden von Berlin abgelehnt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte bereits kurz nach seiner Amtsübernahme im Januar 2023 erklärt, Deutschlands "Ziel" müsse es sein, "die stärkste und die am besten ausgestattete Armee in der EU zu haben".[8] Diesem Ziel, das lange Zeit wegen der Stärke und der Kriegserfahrung der Streitkräfte Großbritanniens und Frankreichs als wenig realistisch galt, könnte Berlin jetzt tatsächlich näherkommen.

Wille zur Führung

Den Willen dazu hat am gestrigen Montag die einflussreiche Frankfurter Allgemeine Zeitung dokumentiert. Die NATO brauche "deutsche Stärke", hieß es in einem Leitkommentar in dem Blatt; die Bundesrepublik müsse also "nicht nur zum Rückgrat der Verteidigungsfähigkeit des freien Europas werden, sondern auch sicherheitspolitischen Führungswillen entwickeln".[9] Kritische Stimmen dazu sind bislang noch eher dünn gesät. Deutliche Worte fand kürzlich der Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident Italiens, Matteo Salvini, der als ultrarechter Hardliner bekannt ist. Ausgerechnet Salvini warnte am 12. April in einer Ansprache vor jungen Funktionären seiner Partei Lega mit Blick auf die derzeitige Berliner Hochrüstung: "Die Geschichte lehrt uns, dass es nicht immer eine gute Nachricht ist, wenn die Deutschen Waffen kaufen."[10] 29. April, 2025, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9952

Mehr zum Thema: Kriegsmacht Europa. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9899

[1] Trends in World Military Expenditure, 2024. SIPRI Fact Sheet. Solna, April 2025.

[2] Pathways Out of the Polycrisis. Poverty, Prosperity, and Planet Report 2024. Washington 2024.

[3], [4] Trends in World Military Expenditure, 2024. SIPRI Fact Sheet. Solna, April 2025.

[5] Überdurchschnittlich – um 31 Prozent – nahmen darüber hinaus nur die Militärausgaben Mittelamerikas und der Karibik zu. Dies fällt allerdings wegen des geringen Gesamtvolumens von lediglich 19,8 Milliarden US-Dollar kaum ins Gewicht.

[6] Trends in World Military Expenditure, 2024. SIPRI Fact Sheet. Solna, April 2025.

[7] S. dazu Drohnen gegen China (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9452) und Der Euro-Indo-Pazifik (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9620) .

[8] Pistorius: Bundeswehr soll stärkste Armee der EU werden. n-tv.de 22.01.2023.

[9] Berthold Kohler: Um Russland draußen zu halten. Frankfurter Allgemeine Zeitung 28.04.2025.

[10] Matthias Rüb: Salvini hat den Frieden für sich entdeckt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 15.04.2025.


EU sucht exzessive US-Zölle gegen Indonesien zu nutzen, um ein Freihandelsabkommen mit dem Land durchzusetzen. Zugleich will sie es auf die Rolle eines Rohstofflieferanten festlegen und untergräbt damit Ansätze seiner industriellen Entwicklung.

EU-Politiker suchen die exzessiven jüngsten US-Zölle zu nutzen, um den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Indonesien zu beschleunigen. Mit einem Zollsatz von 32 Prozent wird Indonesien besonders hart getroffen. Dies werde "viele negative Auswirkungen" auf das Land haben, konstatiert der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange (SPD). Die EU, ihrerseits von den US-Zöllen geschädigt, wolle nun ihr Netz aus Freihandelsabkommen mit "verlässlichen Partnern" ausbauen; Brüssel habe unter anderem das schon lange geplante Abkommen mit Jakarta im Blick. Indonesien ist – als Land mit der viertgrößten Bevölkerung überhaupt – ein attraktiver Markt, zumal es schon seit Jahren im Aufstieg befindlich ist und Prognosen zufolge bis 2050 zur viertgrößten Volkswirtschaft weltweit aufsteigen dürfte. Am weiteren Aufstieg gehindert werden könnte es durch die EU. Indonesien hat es mit dem Verbot der Ausfuhr von unverarbeitetem Nickel vermocht, wachsende Teile der Wertschöpfungskette von Elektroautobatterien bei sich anzusiedeln. Die EU will Jakarta zwingen, künftig wieder Rohnickel zu exportieren; sie untergräbt damit seine Entwicklung.

Nummer vier weltweit

Einer aktuellen Langzeitstudie der Investmentbank Goldman Sachs zufolge wird Indonesien, das Land mit der viertgrößten Bevölkerung überhaupt (aktuell: 282 Millionen Menschen), bis 2050 zur viertgrößten Volkswirtschaft weltweit aufsteigen und dabei Deutschland auf Platz fünf verdrängen. Damit bestätigt Goldman Sachs frühere Prognosen etwa der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), die bereits im Jahr 2017 Indonesiens Aufstieg unter die Top 5 der Weltwirtschaft im Jahr 2050 vorhergesagt hatte, wo es Japan ablösen würde. China läge laut PwC dann an der Spitze vor den USA auf Platz zwei, Indien auf Platz drei, Indonesien auf Platz vier und Deutschland auf Platz fünf.[1] Dieselbe Reihenfolge prognostiziert nun für 2050 auch Goldman Sachs. Demnach wird Indonesien nicht nur die Bundesrepublik, sondern auch Staaten wie Brasilien und Russland hinter sich lassen.[2] Indonesiens Aufstieg profitiere dabei unter anderem, so heißt es, von einer jungen, dynamisch wachsenden Bevölkerung und von der strategisch günstigen Lage inmitten des boomenden asiatischen Marktes. Deutschland könnte sogar noch weiter zurückfallen. Die Goldman Sachs-Studie wurde fertiggestellt, bevor die deutsche Wirtschaft 2023 einbrach. Das Wachstum von durchschnittlich 1,2 Prozent von 2024 bis 2029, von dem die Autoren ausgingen, wird kaum erreichbar sein.

Freihandelsinteressen

Mit Blick auf Indonesiens stark wachsende ökonomische Bedeutung ist die EU bereits seit Jahren um ein Freihandelsabkommen mit dem Land bemüht. Nachdem im Jahr 2009 der Versuch der Union gescheitert war, ein Freihandelsabkommen mit dem südostasiatischen Staatenbund ASEAN abzuschließen, dem Indonesien angehört, nahm Brüssel im Jahr 2016 bilaterale Verhandlungen mit Jakarta über ein Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) auf. Indonesien hat daran unter anderem Interesse, um seiner Textilindustrie bessere Absatzchancen zu eröffnen. Erst kürzlich erläuterte Indonesiens Koordinierender Wirtschaftsminister Airlangga Hartarto, die EU stehe für rund 30 Prozent der Weltmarktnachfrage nach Textilien – deutlich vor den USA mit rund 15 Prozent und weiteren Staaten mit kleineren Marktanteilen. Deshalb sei sie für Jakarta von besonderem Interesse. Vietnam, dessen Freihandelsabkommen mit der EU 2020 in Kraft getreten ist, habe seine Textilexporte um 50 Prozent erhöhen können. Ähnliches wolle nun auch Indonesien erreichen.[3] EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič wiederum wies kürzlich zur Begründung für das gesteigerte Interesse der EU an dem Abkommen mit Indonesien auf die aktuellen "Zollkriege" hin – gemeint sind die Zölle der Trump-Administration –, die zur Suche nach neuen Handelspartnern treiben.[4]

Das neokoloniale Modell der EU

Beide Seiten wollen das Freihandelsabkommen im ersten Halbjahr 2025 unter Dach und Fach bringen. Zu den Streitpunkten, die noch offen sind, gehört unter anderem die Frage, wie mit den riesigen indonesischen Nickelvorkommen umgegangen werden soll. Indonesien hat vor Jahren, um sich auf der Wertschöpfungskette nach oben zu arbeiten, den Export unverarbeiteten Nickels verboten. Chinesische Unternehmen haben daraufhin in dem südostasiatischen Land investiert und dort nicht nur eine eigenständige Nickelverarbeitung aufgebaut, sondern auch begonnen, vor Ort Anoden für Elektroautobatterien herzustellen. Damit tragen sie Indonesiens Bestreben Rechnung, sich, aufbauend auf seinen Rohstoffvorkommen, als Standort für die Elektroautoproduktion zu profilieren, um die eigene Industrialisierung voranzutreiben.[5] Die EU wiederum, die stets behauptet, die Entwicklung ärmerer Staaten fördern zu wollen, hat im Jahr 2021 ein WTO-Verfahren gegen Indonesien angestrengt – mit dem Ziel, das Land zum Export unverarbeiteten Nickels nach Europa zu zwingen und sich so die Wertschöpfung selbst zu sichern. Die WTO hat gegen Indonesien entschieden – und damit gleichzeitig gegen dessen Industrialisierung. Die EU drohe damit "ein neokoloniales Modell des Extraktivismus" zu oktroyieren, "das Indonesiens Entwicklung verhindert", heißt es in einem Kommentar.[6]

Der Nutzen der US-Zollpeitsche

Die neuen US-Zölle, die die Trump-Administration am vergangenen Mittwoch verhängt hat, könnten der EU nun helfen, ihren Druck auf Indonesien zu verstärken. Washington hat dem Land einen generellen Zollsatz von 32 Prozent oktroyiert. Das wiegt schwer, denn die Vereinigten Staaten sind – mit einem Anteil von 9 Prozent – der zweitwichtigste Abnehmer Indonesiens hinter China (25,1 Prozent) und noch vor Japan (8 Prozent) und Indien (7,8 Prozent).[7] Wie der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange (SPD), behauptet, sei die EU gewillt, "die wirtschaftliche Entwicklung der Länder des Globalen Südens zu stabilisieren".[8] Wie dies dazu passt, dass die EU mit ihrem Beharren auf dem Export von Indonesiens Rohnickel die Entwicklung des Landes untergräbt, erläutert Lange nicht. Er erklärt allerdings, die US-Zölle spornten Brüssel zusätzlich an, sein Netz aus Freihandelsabkommen mit "verlässlichen Partnern" weiter auszubauen. Er werde in dieser oder in der kommenden Woche nach Jakarta reisen, um die Verhandlungen voranzutreiben, teilte Lange mit. Das Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) zwischen der EU und Indonesien solle auf jeden Fall noch dieses Jahr abgeschlossen werden.

Kampf um Eigenständigkeit

Eine engere ökonomische Anbindung Indonesiens an die EU trüge auch dazu bei, den Einfluss der europäischen Staaten im größten Land Südostasiens auszubauen, das gegenwärtig entschlossen um eine eigenständige Positionierung in der Weltpolitik kämpft. So ist Indonesien dem BRICS-Bündnis als inzwischen zehntes Vollmitglied beigetreten; dies teilte am 6. Januar Brasilien als derzeitiger BRICS-Vorsitzender mit.[9] Die BRICS hatten Indonesiens Beitritt bereits auf ihrem Gipfeltreffen im August 2023 in Johannesburg formell bewilligt; Jakarta hatte den Vollzug des Beitritts jedoch auf die Zeit nach den Wahlen im Februar 2024 und dem Amtsantritt der neuen Regierung im Oktober 2024 verschoben. Das Erstarken und die Ausdehnung des BRICS-Bündnisses sind der EU ein Dorn im Auge. Davon unabhängig kursieren zur Zeit Berichte, die geeignet sind, Indonesiens Stellung innerhalb des Globalen Südens zu schädigen. So haben israelische Medien vor kurzem gemeldet, rund hundert Palästinenser aus dem Gazastreifen würden bald in das südostasiatische Land aufbrechen, um dort als Arbeitskräfte tätig zu werden, insbesondere auf dem Bau. Das sei ein Pilotprogramm für eine mögliche Aufnahme weiterer Palästinenser nach ihrer Vertreibung – die israelische Regierung nutzt den Euphemismus "freiwillige Ausreise" – durch Israel.[10] Jakarta weist allerdings jeglichen Gedanken daran kategorisch zurück.[11] 08. April, 2025, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9940

[1] PricewaterhouseCoopers: The Long View. How will the global economic order change by 2025? February 2017.

[2] Kevin Daly, Tadas Gedminas: The Path to 2075 – Slower Global Growth, But Convergence Remains Intact. Goldman Sachs Global Economics Paper. 6 December 2022.

[3] Gusti Panji Alif Pratama: Govt to Finalize IEU-CEPA Agreement Swiftly. rri.co.id 20.03.2025.

[4] Trade Minister aims to wrap up IEU-CEPA talks in first half. en.antaranews.com 05.03.2025.

[5] Fransiska Nangoy: Indonesia launches China-built anode plant for EV batteries. reuters.com 07.08.2024.

[6] Rachmi Hertanti, Marius Troost: The EU's lust for Indonesia's nickel supply. euobserver.com 23.12.2024.

[7] Indonesien: Wirtschaftsdaten kompakt. Germany Trade & Invest. Bonn, Dezember 2024.

[8] Jayanty Nada Shofa: EU Says Trump's Tariffs Will Harm Indonesia, Plans to Speed Up Trade Pact Talks. jakartaglobe.id 04.04.2025.

[9] Brazil announces Indonesia as full member of BRICS. gov.br 06.01.2025.

[10] 100 Gazans set to move to Indonesia as part of pilot work program – report. timesofisrael.com 26.03.2025.

[11] Quicksplained: Is Israel sending 100 Palestinians to Indonesia? Why? firstpost.com 28.03.2025.


Die EU-Kommission will das EU-Mercosur-Freihandelasabkommen bis Herbst 2025 ratifizieren lassen. Eigentlich ist es ein "gemischtes Abkommen", das in jedem EU-Mitgliedsstaat in den Parlamenten eine Mehrheit finden muss, um in Kraft treten zu können. Da jedoch absehbar ist, dass es in einigen Mitgliedsstaaten – Frankreich, Polen, Irland, Österreich – keine Mehrheit findet, will die EU-Kommission einen undemokratischen Verfahrenstrick anwenden: Das Abkommen soll in einen Freihandelsteil und einen allgemein politischen Teil aufgespalten werden. Und der Freihandelsteil soll nach dem Willen der Kommission ausschließlich auf EU-Ebene beschlossen werden. Damit könnte der Widerstand in den nationalen Parlamenten ausgehebelt werden.

Großkonzerne gegen kleine Landwirtschaft

Bei einer Kundgebung in Linz wiesen VertreterInnen via Via Campesina in Reden darauf hin, dass vor allem die kleinbäuerliche Landwirtschaft durch dieses Freihandelsabkommen noch stärker unter Druck kommen wird. Denn die kleinstrukturierte Landwirtschaft wird dem unfairen Wettbewerb mit den Exporten der Agroindustrie ausgeliefert. Billigrindfleisch, Soja, Zuckerrohr, Agrodiesel usw. aus Lateinamerika überschwemmen den heimischen Markt, hergestellt unter ökologisch und sozial prekären Bedingungen, gefördert durch massiven Pestizideinsatz. Die europäische Agrochemie-Industrie kurbelt den Export von Pestiziden nach Lateinamerika an, die zum Teil in Europa schon verboten sind, die in den Mercosur-Staaten LandarbeiterInnen und Böden vergiften - und über den Lebensmittel- und Futtermittelimport wieder auf unseren Tellern landen. Dadurch wird unsere Gesundheit und Ernährungssouveränität gefährdet.

Ein Vertreter von ATTAC machte daher darauf aufmerksam, dass dieses Freihandelsabkommen nur im Interesse der großen Konzerne ist, während die große Mehrzahl der Verbraucher, ArbeitnehmerInnen und LandwirtInnen zu den Verlierern gehören. Der neoliberale Freihandel ist das Gegenteil eine fairen und solidarischen Kooperation.

Automobilindustrie gegen Mobilitätswende

Ein Vertreter der Initiative Verkehrswende jetzt! machte deutlich, dass vor allem die deutsche Automobilindustrie zu den Hauptlobbyisten dieses Abkommen zählt. Sie verspricht sich den erhöhten Absatz von Verbrennerautos weit über 2035 auf dem lateinamerikanischen Markt und im Gegenzug den billigen Import von Rohstoffen für die Elektromobilität in Europa. E-Cars haben zwar eine bessere Energiebilanz, aber eine katastrophale Umweltbilanz: Ein e-Car verbraucht 6-mal mehr Rohstoffe als ein Verbrennerauto. Diese Rohstoffe, wie Lithium, Kobalt, Kupfer, Mangan usw., werden unter miserablen ökologischen und sozialen Bedingungen in den Mercosur-Staaten abgebaut. Eine Mobilitätswende braucht also nicht nur ein Umrüsten von Verbrenner- auf Elektro-Autos, sie muss vor allem in einer massiven Reduktion des Autoverkehrs zugunsten des öffentlichen Verkehrs und der nachhaltigen Mobilität bestehen. Diese sozial-ökologische Mobilitätswende wird durch die EU-Mercosur-Abkommen torpediert – in Südamerika wie in Europa.

Neokolonialismus gegen Klimaschutz und Menschenrechte

Ein Vertreter von Fridays for Future arbeitete deshalb heraus, welche verheerenden klimapolitischen Folgen dieser Pakt hat – Abbrennen und Abholzen des für Klimaschutz und Artenvielfalt unverzichtbaren Regenwaldes im Amazonas zur Schaffung von Weideflächen und Anbauflächen für landwirtschaftliche Exportgüter, Anwachsen des fossilen Transports zwischen den Kontinenten, Zerstörung klimafreundlicher regionaler Wirtschaftskreisläufe. Eine Vertreterin von Frauen für den Frieden OÖ betonte schließlich den neokolonialen Charakter dieses Freihandelsabkommen. Armut und Arbeitslosigkeit nehmen insbesondere in den Mercosur-Staaten zu, 400.000 Arbeitsplätze sollen allein in Brasilien vernichtet werden. Sinkende Zolleinnahmen reduzieren die Möglichkeit, öffentliche Ausgaben für Soziales und Infrastruktur zu finanzieren. Dieser Prozess geht besonders zu Lasten der Frauen. Die Zunahme von sozialer Ungleichheit und Menschenrechtsverletzungen steigert die Gefahr von Militarisierung, Gewalt und Bürgerkriegen. https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­kuhglockenlaeuten-gegen-das-eu-mercosur-freihandelsabkommen April 2025


Italiens Gewerkschaften streiken gegen die Haushaltspolitik Melonis. Die Austeritätspolitik der neofaschistischen Regierung liegt ganz auf der Linie Brüssels. Rekordverdächtige 622 Streiks fanden 2024 in Italien statt. Sie richteten sich vor allem gegen die Sparpläne der rechtsgerichteten Regierung unter Führung der neofaschistischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Höhepunkt war der Generalstreik Ende November 2024. Betroffen waren vor allem Behörden und Staatsbetriebe, aber auch private Unternehmen. Schwerpunkt der Streiks waren Schulen, Krankenhäuser, der Bahn- und Nahverkehr, die Post. Zudem gingen Zehntausende in italienischen Städten zu Kundgebungen auf die Straße und forderten höhere Löhne und Renten sowie mehr Geld für Gesundheit, Bildung und den öffentlichen Dienst insgesamt. Die EU hatte 2024 die Fiskalregeln wieder – in adaptierter Form – in Kraft gesetzt und gegen acht EU-Mitgliedsstaaten, darunter Italien, ein Verfahren "wegen übermäßigen Defizit" eröffnet, um das Defizit rasch wieder unter die ominösen drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu senken. Universalistisches Gesundheitssystem "unwiederbringlich gefährdet" Seit die rechten Parteien in der Regierung sind, ist die EU-kritische Rhetorik de facto einer Unterwerfung unter Brüssel gewichen. Die Regierung Meloni hat ein 30 Milliarden Euro umfassendes Paket geschnürt, um bis 2026 mit dem Defizit unter die drei Prozent-Marke zu gelangen. Die Rechnung dafür bezahlen die sozial benachteiligten Gruppen der Gesellschaft, da sie in erster Linie von der Sparpolitik, von den linearen Kürzungen quer durch alle Ministerien – mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums - betroffen sind. Mehr als 14 Milliarden Euro werden in den drei Jahren von 2025 bis 2027 bei den Ministerien, dem Bildungswesen, der Forschung, den Regionen und den lokalen Gebietskörperschaften gekürzt. Besonders hart betroffen ist der Gesundheitsbereich, der in Italien seit langem im Niedergang begriffen ist.

Seit den 90er Jahren hat sich die Zahl der Krankenhausbetten je 1000 EinwohnerInnen von 6,5 auf knapp drei halbiert. Seit 2000 wurde die Zahl der Spitalsbetten von 268.000 auf 184.000 reduziert (ein Minus von über 30 Prozent), die Zahl der Krankhäuser ist seit 2000 von 1320 auf 990 zurückgegangen (ein Minus von 25 Prozent) - trotz wachsender Bevölkerung. Nicht zuletzt aufgrund dieser Misere im Gesundheitswesen hat die Corona-Krise Italien mit fast 200.000 Toten besonders hart getroffen. Mit der Verschlechterung des öffentlichen Gesundheitswesens boomt der private Gesundheitsmarkt. 46 Milliarden geben die ItalienerInnen, die es sich leisten können, für private Gesundheitsleistungen aus. 4,6 Millionen müssen aufgrund mangelnden öffentlichen Angebots und mangels privater Kaufkraft auf eine Gesundheitsbehandlung verzichten.

Trotz dieser katastrophalen Erfahrung geht die Sparpolitik unter der Regierung Meloni unvermindert weiter. Die Regionen haben wiederholt angeprangert, dass das universalistische Gesundheitssystem in Italien "unwiederbringlich gefährdet" sei, wenn nicht rasch gegengesteuert wird. Im April 2024 veröffentlichten 14 führende italienische Wissenschaftler, darunter der Nobelpreisträger Giorgio Parisi und der Präsident des Obersten Gesundheitsrates Franco Locatelli, einen öffentlichen Appell, in dem sie warnten, dass "Italien vor einem Zusammenbruch des lebenswichtigen universellen Gesundheitssystems steht", und forderten eine angemessene öffentliche Gesundheitsfinanzierung, um zumindest den europäischen Durchschnitt von 8 Prozent öffentliche Gesundheitsausgaben gemessen am BIP zu erreichen. Der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben Italiens am BIP ist von 6,8 (2023) auf 6,3 Prozent (2024) gesunken. Die Regierung Meloni plant, diesen Anteil 2025 auf 6,04, 2027 auf 5,91 Prozent und 2030 auf 5,6 Prozent zu senken – ein negativer Spitzenwert.

Alleine durch die Absenkung des relativen Anteils am BIP entgehen dem italienischen öffentlichen Gesundheitswesen rund 20 bis 30 Milliarden Euro jährlich! Melonis Ankündigung, dass "Gesundheit eine unserer Prioritäten ist", entbehrt angesichts dieser Zahlen nicht eines gewissen Zynismus. Ohne eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer Beendigung der chronischen Unterfinanzierung geht dem italienischen Gesundheitssektor immer mehr Fachpersonal verloren. Zehntausende ÄrztInnen sind in den vergangenen Jahren ins Ausland abgewandert. Aufgrund des Personalmangels und der schlechten Arbeitsbedingungen kündigen täglich sieben Ärztinnen und Ärzte ihren Job im Krankenhaus. Die Gewerkschaft schätzt, dass dem italienischen Gesundheitswesen 30.000 ÄrztInnen und 300.000 PflegerInnen fehlen.

"Euro und ökonomische Stagnation Hand in Hand"

Die Regierung Meloni und die EU argumentieren mit der Gesamtverschuldung Italiens, die mittlerweile auf 140 Prozent des Bruttoinlandprodukts geklettert ist – 80 Prozentpunkte mehr als die EU-Maastricht-Regeln erlauben. Übersehen wird dabei allerdings das Wesentliche. Italien lebt seit Jahrzehnten nicht über, sondern unter seinen Verhältnissen. Italien hat nämlich eine dramatische Unterbeschäftigungskrise, von der man selten etwas hört. Sie wird auf 20 bis 30 Prozent geschätzt, zählt man zu den offiziell gemeldeten Arbeitslosen auch unterbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte und nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Erwerbslose in Rechnung. In dieser Situation wäre es die Aufgabe des Staates, durch öffentliche Nachfrage und Investitionen Wirtschaft und Arbeitsmarkt anzukurbeln. Das hat Italien seit dem Beitritt zur EU unter dem Druck der Maastricht-Kriterien nicht getan. Italien hat seit den 90er Jahren in den meisten Jahren – mit Ausnahme der Corona-Zeit – einen positiven staatlichen Finanzierungssaldo, also nach Abzug der Zinsen einen Primärüberschuss.

Gleichzeitig hat die Währungsunion Italien tief getroffen. Stieg bis zur Einführung des Euros um die Jahrtausendwende die italienische Industrieproduktion laufend an, so ist sie seither dramatisch eingebrochen. Mit der Einführung der Währungsunion entfiel der Wechselkurs als Mechanismus, um durch Abwertung der Währung international die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten. "Der Euro ist eine darwinistische Währung", beschrieb der finnische Europaminister Alexander Stubb die Wirkungsweise dieses Konkurrenzmechanismus. Die Währungsunion hat nicht zum Zusammenwachsen Europas geführt, sondern die EU-Staaten in einen brutalen Wirtschaftskrieg hineingetrieben, in dem jene Staaten bzw. deren Industrien sich als Sieger durchsetzen konnten, die am "erfolgreichsten" die Lohnkosten senken konnten. Während die deutsche Industrieproduktion seit 2000 um rund 20 Prozent gestiegen ist, sank die italienische um 20 Prozent ab und stagniert auf diesem Niveau.

Da der Wechselkurs als Puffer nicht mehr zur Verfügung steht, um durch Abwertung die Volkswirtschaft zu schützen, steht dem Land nur mehr die "innere Abwertung" zur Verfügung, das heißt die Senkung von Löhnen und Sozialleistungen. Laut OECD sind die italienischen Reallöhne zwischen 2010 und 2023 um acht Prozent gesunken. "2000 war Italiens durchschnittlicher Lebensstandard in etwa gleich dem Deutschlands. Aber nach der Einführung des Euros im Jahr 1999 fiel das Land hinter Großbritannien (2002) und Frankreich (2005) wieder zurück. 2010 war das italienische Pro-Kopf-Einkommen mehr als 20 Prozent unter dem Deutschlands. Im Fall Italiens gehen die Einführung des Euros und die ökonomische Stagnation Hand in Hand", resümieren die beiden gewerkschaftsnahe Ökonomen Philipp Heimberger und Nikolaus Kowall (1).

Perspektiven des Kampfes

Auch 2025 geht die Streikbewegung in Italien weiter. Das ist wichtig, auch wenn Erfolge bisher ausgeblieben und rasche Durchbrüche nicht erwartbar sind. Die EU und die rechtsextreme Regierung Italiens ziehen an einem Strang. Die Neofaschistin Georgia Meloni ist zum Darling der EU-Kommission geworden. Neoliberal, gewerkschaftsfeindlich, militaristisch versteht sie die zentralen Anliegen des EU-Regimes in Italien durchzusetzen und den sozialen Protest in Hass gegen Flüchtlinge umzulenken. Gewerkschaftsbewegung und Linke müssen erkennen, dass der Kampf gegen die soziale Misere, die Krise des Gesundheitssystems und den wirtschaftlichen Niedergang eine Perspektive erfordert: den Austritt aus Euro und EU bzw. den damit verbundenen Bedingungen, die eine fortschrittliche Alternative verunmöglichen. Erst mit dieser Perspektive können politischer und gewerkschaftlicher Kampf, soziale und ökologische Frage miteinander verbunden werden und durchsetzungsfähige Allianzen im Kampf gegen Neoliberalismus und Rechtsextremismus geschmiedet werden. Aber das gilt bekanntlich nicht nur in Italien. April 2025, https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­italien-streiks-gegen-regierung-und-eu

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Quellen: (1) https://www.socialeurope.eu/­seven-surprising-facts-about-the-italian-economy


• In internen Politikfeldern tätige NGOs erhielten zwischen 2021 und 2023 mehr als 7 Milliarden Euro von der EU.

• Informationen über diese Förderung sind bruchstückhaft und unzuverlässig.

• NGO-Aktivitäten als Lobby- und Interessenvertretung werden nicht klar offengelegt.

Es herrscht zu wenig Transparenz über die EU-Mittel, die an Nichtregierungsorganisationen (sogenannte NGOs) fließen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Zwar gebe es mittlerweile Verbesserungen, doch lägen noch immer nur ungenaue und unvollständige Informationen über die EU-Förderung für NGOs vor, die sich in den internen Politikbereichen der EU engagieren. Die Europäische Kommission habe bestimmte von der EU finanzierte Interessenvertretungstätigkeiten wie etwa Lobbying nicht korrekt offengelegt, und es werde nicht kontrolliert, ob die finanzierten NGOs die Werte der EU achten. Dies drohe, den Ruf der EU zu beschädigen.

NGOs und andere Organisationen der Zivilgesellschaft ermöglichen durch ständigen – und transparenten – Dialog die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Willensbildungsprozess in der EU. Um öffentliche Entscheidungsträger zur Rechenschaft ziehen zu können, müssen die Bürger aber wissen, an wen und zu welchem Zweck EU-Mittel vergeben werden, wie sie verwendet werden und ob die Empfänger die Werte der EU achten. Das öffentliche Interesse an einer Verschärfung der Transparenzanforderungen für NGOs hat seit dem "Katargate"-Skandal im Jahr 2022 zugenommen.

"Transparenz ist entscheidend, um eine glaubwürdige Beteiligung von NGOs an der Politikgestaltung der EU sicherzustellen", so Laima Andrikienė, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für den Bericht zuständig ist. "Zwar wurden seit unserer letzten Prüfung einige Fortschritte erzielt, doch ergibt sich weiterhin nur ein unscharfes Bild, welche Summen an NGOs fließen, da die Informationen über die EU-Mittel – auch die für Lobbying – weder zuverlässig noch transparent sind." Zwischen 2021 und 2023 hätten NGOs in den zentralen internen Politikbereichen der EU wie Kohäsion, Forschung, Migration und Umwelt 7,4 Milliarden Euro erhalten – davon 4,8 Milliarden Euro von der EU-Kommission und 2,6 Milliarden Euro von den Mitgliedstaaten. Diese Zahlen seien allerdings mit Vorsicht zu genießen, da es keinen zuverlässigen Überblick über die EU-Mittel gebe, die an NGOs geflossen seien, so die Prüfer. Es würden nur bruchstückhaft Informationen veröffentlicht, was der Transparenz schade und auch eine Analyse erschwere, ob möglicherweise zu viel Geld an nur einige wenige NGOs fließt. Es sei daher nicht vollständig klar, welche Rolle NGOs in der EU-Politik spielen.

Zwar habe die EU-Kommission Fortschritte bei der Sammlung von Informationen über die an NGOs gezahlten EU-Gelder gemacht, doch hapere es weiter an deren Offenlegung. Außerdem würden die EU-Länder weder nachverfolgen, in welcher Höhe EU-Mittel an NGOs gezahlt werden, noch darüber Bericht erstatten. Und auch durch die für die Zukunft erwarteten strengeren Auflagen würden sie nicht verpflichtet, die getätigten Zahlungen zu melden.

In den EU-Ländern gebe es keine einheitliche Definition von NGOs, und nur selten sei eine Definition in nationalen Gesetzen verankert. Im Jahr 2024 habe die EU NGOs im Wesentlichen als von staatlichen Stellen unabhängige gemeinnützige Einrichtungen definiert. Dies sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, mit dieser Definition allein könne aber eine korrekte Einstufung von NGOs im Finanztransparenzsystem der EU nicht sichergestellt werden. Dies liege daran, dass Einrichtungen sich selbst als NGO einstuften und die EU-Kommission wichtige Aspekte ihres Status nicht prüfe, z. B. ob eine staatliche Stelle erheblichen Einfluss auf die Leitungsgremien der Einrichtung ausübt oder ob eine NGO die geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt. So sei beispielsweise ein großes Forschungsinstitut als NGO eingestuft worden, obwohl sein Leitungsgremium ausschließlich aus Vertretern staatlicher Stellen bestand.

Die EU-Kommission habe die Informationen, die ihr über die Interessenvertretung durch von der EU finanzierte NGOs vorlagen, nicht klar offengelegt. Außerdem habe die Kommission erst, als die dem Rechnungshofbericht zugrunde liegende Prüfung schon im Gange war, eine Anweisung herausgegeben, wonach die Empfänger von EU-Mitteln in den Zuschussvereinbarungen nicht dazu verpflichtet werden dürften, Lobbying gegenüber EU-Institutionen zu betreiben. Außerdem hätten die Stellen, die für die Verwaltung von EU-Mitteln zuständig seien, nicht von sich aus recherchiert, ob NGOs möglicherweise gegen EU-Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verstoßen, sondern sich hauptsächlich auf Eigenerklärungen der NGOs verlassen. Auch würden die Finanzierungsquellen von NGOs nicht kontrolliert. Dabei könnten diese aufschlussreiche Informationen liefern, welche Köpfe eigentlich hinter den NGOs stehen.

Hintergrundinformationen

Maßnahmen werden aus dem EU-Haushalt unabhängig davon finanziert, ob sie von NGOs oder sonstigen Arten von Einrichtungen durchgeführt werden. NGOs haben unterschiedlichste Größen und sind in verschiedensten Bereichen tätig, von sozialer Inklusion bis hin zu Umweltschutz und Forschung. Sie können – wie jeder andere Empfänger von EU-Mitteln – Zuschüsse für die Durchführung von Projekten erhalten. Aufgrund ihres speziellen Status als NGO können ihnen aber auch Zuschüsse zur Deckung eines wesentlichen Teils ihrer Betriebskosten gewährt werden. Zwischen 2021 und 2023 erhielten mehr als 12 000 NGOs solche EU-Hilfen. In den letzten zehn Jahren ging ein erheblicher Teil der direkt von der EU-Kommission vergebenen Mittel an eine kleine Anzahl von NGOs. Im Rahmen der Prüfung wurden EU-Programme wie der Europäische Sozialfonds Plus, Horizont Europa, der Asyl- und Migrationsfonds AMIF und das Umweltprogramm LIFE sowie die Situation in verschiedenen EU-Ländern untersucht. Die Prüfung erfolgte vor dem Hintergrund der Forderung des EU-Parlaments nach mehr Transparenz bei der Vergabe von EU-Mitteln, unter anderem für NGOs, sowie der Rolle von NGOs im demokratischen Willensbildungsprozess. Ferner bedient der Bericht das gestiegene Interesse von Öffentlichkeit und Politik an der Finanzierung von NGOs durch die EU.

Der Sonderbericht 11/2025 "Transparenz der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen: Trotz Fortschritten gibt es noch immer keinen verlässlichen Überblick" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar. Dieser Sonderbericht knüpft an den Prüfungsbericht des Rechnungshofs von 2018 über die an NGOs im Außenbereich gewährten EU-Mittel sowie den Sonderbericht von 2024 über das EU-Transparenzregister an. 7. April 2025, https://www.eca.europa.eu/­de/­news/­NEWS-SR-2025-11


Am 10. April haben sich die EU-Institutionen eine vorläufige politische Einigung zum Bodenüberwachungsgesetz erzielt. Umweltverbände reagierten enttäuscht auf den schwachen Text. Aber selbst dieser steht auf wackeligen Füßen, denn die formale Zustimmung von Rat und Parlament steht noch aus und es gab und gibt Gegenwind.

Fast 70 Prozent der Böden Europas sind in schlechtem Zustand und kontaminierte Standorte gefährden Mensch und Umwelt. Dennoch blieben rechtliche Rahmensetzungen der EU bisher aus oder wurden ausgebremst, siehe Steckbrief von 2016 (!). Nun aber haben Rat, Parlament und Kommission im Trilogverfahren eine Einigung erzielt, um den ersten EU-Rahmen für die Bewertung und Überwachung von Böden in ganz Europa zu schaffen, dessen Entwurf die EU-Kommission im Juli 2023 vorgelegt hatte (EU-News 07.07.2023). In der Richtlinie werden zwar auch Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs festgelegt, der Schwerpunkt liegt aber auf der Reduzierung von Bodenversiegelung und Bodenerosion.

Laut Gesetzesvorschlag sollen die Mitgliedstaaten die Gesundheit aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zunächst überwachen und dann bewerten. Hierzu soll ein kohärenter Überwachungsrahmen mit vergleichbaren Daten anhand gemeinsamer Bodendeskriptoren (physikalische, chemische und biologische Parameter) geschaffen werden, die auf einer einheitlichen EU-Methodik basieren, um Probenahmestellen für die Überwachung zu bestimmen. Auch erste Schritte zur Überwachung von PFAS und Pestiziden wurden vereinbart. Allerdings bleiben die nachhaltigen EU-Zielwerte für Bodengesundheit unverbindlich.

Dies begrüßte der Berichterstatter für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Oliver Schenk, ausdrücklich. "In den Verhandlungen zur neuen Boden-Monitoring-Richtlinie ist es gelungen, neue Belastungen für Landwirtschaft und Industrie abzuwenden. […] Unser größtes Anliegen war, neue Regularien und potenzielle Auswirkungen auf Schlüsselbranchen wie Landwirtschaft, Bergbau und Chemie zu vermeiden", sagte Schenk.

Im vergangenen Oktober hatten Europäische Umweltagentur (EEA) und die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) noch vor dem besorgniserregenden Zustand der Böden in Europa und vor Verschlechterung gewarnt. EEB: "Einigung bleibt weit hinter dem zurück, was dringend nötig ist" Das Europäische Umweltbüro (EEB) nannte den Trilog-Kompromiss zwar einen "wichtigen Meilenstein", um überhaupt erstmals eine europäische Vereinbarung zu schaffen. Allerdings sei die Gelegenheit verpasst worden, die zunehmende Verschlechterung der Bodenqualität, von der letztlich auch unsere Lebensmittelproduktion und damit unsere Ernährung abhängen, anzugehen. Stattdessen sei der ohnehin schon als substanzlos bemängelte Text noch verwässert, die wichtigsten Maßnahmen und Verpflichtungen ausgehöhlt worden, kritisierte der europäische Umweltdachverband. Ursprünglich war das Gesetz noch als Rahmen für die Gesundung der Böden in der EU gedacht gewesen. Nun aber fehlten rechtlich verbindliche Ziele und Pläne für die Bodengesundheit, verpflichtende Schlüsselmaßnahmen zur nachhaltigen Bodenbewirtschaften seien gestrichen worden und Bemühungen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme wie die schädliche Umwandlung von landwirtschaftlichen oder natürlichen Flächen in künstliche wurden zu freiwilligen Maßnahmen herabgestuft. Zudem sei der Geltungsbereich auf die Versiegelung und Zerstörung von Böden beschränkt, was Fortschritte bei der Erreichung des Ziels der Bodenstrategie, bis 2050 keinen Nettoflächenverbrauch mehr zu verursachen, behindere, so das EEB. Der Rahmen selbst sei "übermäßig flexibel" und böte nur unzureichende Anforderungen zur Überwachung der biologischen Vielfalt und der Verschmutzung der Böden.

B NABU: "Wenn beobachten wichtiger ist als handeln"

Ähnlich argumentierte der NABU. Angesichts des alarmierenden Zustands der Böden sei das abgeschwächte Gesetz ein gefährliches Signal. Die dringend nötige Wende im Bodenschutz bleibe aus. Es sei enttäuschend, dass konkrete Werkzeuge und verbindliche Verpflichtungen zur Verbesserung der Bodengesundheit fehlten. Der NABU-Bodenschutzexperte Max Meister sagte: "Es besteht eine kleine Chance, dass das Gesetz dennoch etwas bewirken kann – aber wenn Monitoring über konkretes Handeln gestellt wird, bleibt vieles ungewiss. Entscheidend wird nun sein, dass Umsetzung und Durchsetzung schnell und umfassend erfolgen – nur so können wir unsere Böden für kommende Generationen schützen." Der erzielte Kompromiss muss noch formal von den Mitgliedstaaten sowie vom Umweltausschuss und dem Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Der NABU appellierte an Parlament und Mitgliedstaaten, die Einigung ohne weitere Verzögerung anzunehmen. [jg] EU-News | 22. April 2025. https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­trilogeinigung-zum-bodenmonitoring

Rat: Bodenüberwachungsrichtlinie: Rat und Parlament erzielen Einigung : https://www.consilium.europa.eu/­de/­press/­press-releases/­2025/­04/­10/­soil-monitoring-law-council-reaches-deal-with-parliament/­

EEB: A weak deal for Europe's soils : https://eeb.org/­a-weak-deal-for-europes-soils

NABU: Ein schwacher Deal für Europas Böden_: https://www.dnr.de/­www.nabu.de/­presse/­pressemitteilungen/­index.php?popup=true&show=43242


Schon nächstes Jahr will die EU Anbieter von Internetdiensten wie Threema oder Swisscom verpflichten, digitale Beweise für Delikte ohne kompliziertes Verfahren herauszurücken. Die Schweiz gerät unter Druck.

Ein internationaler Drogenring betreibt im Darknet eine verschlüsselte Handelsplattform für Betäubungsmittel und gefälschte Rezepte. Die Server stehen in Litauen, die Steuerung übernimmt ein Administrator aus Österreich, der sich über Anonymisierungsdienste abschirmt.

Täglich laufen Hunderte Transaktionen in Kryptowährungen über die Plattform. Bei der Analyse verdächtiger Geldflüsse stossen die Ermittler auf ein Schweizer Fintech-Konto. Es wird offenbar genutzt, um Kryptogewinne in reale Vermögenswerte zu überführen. Ein wichtiger Knotenpunkt im digitalen Geldkreislauf des Netzwerks.

Die entscheidenden Beweise in diesem fiktiven Fall – E-Mails, IP-Adressen, Cloud-Back-ups – liegen jedoch bei Providern in Irland und Litauen. Es kann Monate dauern, bis die Schweizer Ermittler via Rechtshilfeersuchen an die Daten kommen. Langwierige Verfahren sind ein Grund, warum grenzüberschreitende Cyberermittlungen oft ins Stocken geraten oder sogar scheitern. Schweizer Anbieter von EU-Vorschriften betroffen

Gleichzeitig sind digitale Beweise flüchtig: Daten werden nicht dauerhaft aufbewahrt oder gelöscht. Tempo ist entscheidend. Der Bundesrat hat aus diesem Grund am Mittwoch den Weg für eine kleine Revolution in der Strafverfolgung bereitet. Er plant, sich einer Initiative der EU anzuschliessen, die den Zugang zu elektronischen Beweismitteln für Strafverfolgungsbehörden vereinfachen und beschleunigen soll – unter Umgehung der klassischen Rechtshilfe.

Ab Juli 2026 sind Anbieter digitaler Dienste in der EU nämlich verpflichtet, auf Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde eines EU-Mitgliedstaates elektronische Daten direkt herauszugeben. Und dies ohne dass die Justizbehörden des Landes, in dem der Anbieter sitzt, einbezogen werden müssen. Ein deutscher Ermittler, der auf eine verdächtige E-Mail-Adresse stösst, deren Anbieter in Irland sitzt, kann dort also die Daten direkt verlangen – ohne Einschaltung der irischen Justizbehörden. Ob die Daten inner- oder ausserhalb der EU gespeichert werden, spielt dabei keine Rolle. Massgeblich ist nur, ob der Dienst in der EU verfügbar ist. Die E-Evidence-Vorlage ist also äusserst weitreichend: Selbst Anbieter mit Sitz in Drittstaaten wie der Schweiz können verpflichtet werden, Daten herauszugeben, wenn sie ihre Dienste EU-Nutzern zugänglich machen.

B Eine Folge des Terroranschlags von Brüssel

Für Anbieter wie Swisscom, Sunrise, Threema oder Proton-Mail entsteht damit eine heikle Lage: Rücken sie Beweise auf Anordnung aus einem EU-Staaten heraus, machen sie sich in der Schweiz unter Umständen strafbar. Artikel 271 des Strafgesetzbuches verbietet es, ohne Ermächtigung der Schweiz auf ihrem Staatsgebiet hoheitliche Handlungen für einen fremden Staat vorzunehmen – etwa wenn eine Schweizer Behörde dafür zuständig wäre.

Das E-Evidence-Paket geht auf die Terroranschläge von 2016 in Brüssel zurück, bei denen Islamisten am Flughafen Zaventem und in der U-Bahn über 30 Menschen töteten. Zwei Tage später forderten die EU-Justiz- und -Innenminister einen schnelleren und direkteren Zugang zu elektronischen Beweismitteln, da wichtige digitale Spuren nicht rechtzeitig ausgewertet werden könnten. Die EU-Kommission legte 2018 einen Gesetzesvorschlag vor – das E-Evidence-Paket wurde 2023 verabschiedet.

Mit dem Inkrafttreten von E-Evidence im nächsten Jahr gerät die Schweiz wegen dessen extraterritorialen Wirkung unter Druck. Ein Bericht des Bundesrates skizzierte vor zwei Jahren drei Optionen: Die Schweiz könnte – erstens – untätig bleiben, was aber für die Anbieter rechtliche Risiken zur Folge hätte. Zweitens könnte sie eine eigenständige Lösung entwickeln, was politisch und praktisch kaum umsetzbar wäre. Und drittens sie schliesslich an das E-Evidence-System der EU andocken.

B Auch Bundesanwaltschaft dafür

Jetzt zeigt sich: Für den Bundesrat steht die dritte Variante im Vordergrund. Er hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Beat Jans diese Woche damit beauftragt, zu evaluieren, ob in diesem Bereich enger mit der EU zusammengearbeitet werden könnte. Ausserdem soll es prüfen, welche gesetzliche Grundlage die Schweiz schaffen müsste. Zu diesem Zweck sollen nun Sondierungsgespräche mit der EU aufgenommen werden.

Eine starke, grenzüberschreitende Strafverfolgung nütze sowohl der Schweiz als auch der EU, so begründet der Bundesrat seinen Entscheid in einem Communiqué. In 80 Prozent aller Kriminalfälle spielten digitale Daten für die Aufdeckung der Tat und für die Bestrafung der Täter eine wichtige, wenn nicht gar entscheidende Rolle. Es sei deshalb wichtig, den Austausch elektronischer Beweismittel zu erleichtern.

Die Bundesanwaltschaft sieht dies ähnlich, wie sie in einem Bericht von 2024 schrieb: «Ein Beitritt würde die Chancen erhöhen, Ransomware-Angreifer und andere Cyberkriminelle zu identifizieren, zu verfolgen und schliesslich strafrechtlich zu verurteilen.»

B Grundrechtliche Bedenken

Doch so nachvollziehbar dies alles klingt: Unbestritten ist es nicht. Die Digitale Gesellschaft beispielsweise, ein Schweizer Verein, der sich für den Schutz der Grundrechte im digitalen Raum einsetzt, meldete schon frühzeitig Bedenken an. Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung dürfe nicht zulasten des Datenschutzes und der Grundrechte erfolgen.

Sie äussert unter anderem Bedenken, dass das System von «rechtsstaatlich problematischen Staaten» missbraucht werden könne. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» äusserte sich kürzlich auch der Chef des Schweizer Messenger-Dienstes Threema, Martin Blatter, skeptisch: Wenn man der EU nachgebe, folgten bald auch die USA und später totalitäre Länder, so befürchtet er.

Tatsächlich dürften solche Fragen zu Kontroversen führen, sobald die Debatte auf die politische Ebene gelangt. Der Bundesrat ist sich dieser Gefahr bewusst: Die schweizerischen Anforderungen an den Datenschutz und die Verfahrensrechte der Betroffenen müssten berücksichtigt werden, betont er. Doch eine starke grenzüberschreitende Strafverfolgung sei «ein wichtiger Schritt bei der internationalen Kriminalitätsbekämpfung». NZZ, 12. April 2025, S. 13.


Im Rahmen des 30-Millionen-Euro-Jahresbudgets der Kommission für Kommunikationskampagnen im Jahr 2023 wurden 88.000 Euro für Make-up-Dienste ausgegeben. Das ist ein Budget von rund 3.259 Euro pro Kommissar und Jahr. Friseure sind darin nicht enthalten. People's news, No. 274: 29. April 2025, www.people.ie.


Die EU hat nichts unternommen, um Israel bezüglich des Gaza-Krieges in die Schranken zu weisen, wie der jüngste Besuch der EU-Außenbeauftragten Kallas gezeigt hat. Während ihres Besuchs wiederholte Kallas ihre "scharfe Verurteilung" der Gewalt der Hamas und bedauerte lediglich "..... den Zusammenbruch des Waffenstillstands, der einen entsetzlichen Verlust an Menschenleben verursacht hat". Kallas bekräftigte die Solidarität der EU mit Israel und fügte hinzu: "Wir sind uns einig über die immense Bedrohung, die der Iran für die Region darstellt." Ebenso haben weder Kallas noch andere EU-Staats- und Regierungschefs konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die brutale Militärkampagne ergriffen, die Israel im Januar - kurz nach Beginn der Waffenruhe im Gazastreifen - im Westjordanland startete. Die EU hat damit signalisiert, dass sie mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung einverstanden ist, selbst auf Kosten unzähliger ziviler Opfer. Die Aussichten sind eine humanitäre Katastrophe grossen Ausmaßes. Die EU scheint nicht gewillt zu sein, angesichts eines solchen Schreckensszenarios Einwände zu erheben.

Der Rest der Welt wird seine eigenen Schlüsse aus der Untätigkeit und der praktisch vollständigen Unterstützung des israelischen Vorgehens in Gaza ziehen. People's news, No. 274: 29. April 2025, www.people.ie.


Die Entscheidung der EU-Kommission, mit der einer Journalistin der New York Times der Zugang zu zwischen Präsidentin von der Leyen und dem CEO von Pfizer (es ging um Impfstofflieferungen) ausgetauschten Textnachrichten verweigert wurde, wird für nichtig erklärt.

Gestützt auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten beantragte Matina Stevi, eine für die Tageszeitung The New York Times tätige Journalistin, bei der Europäischen Kommission Zugang zu allen zwischen der Präsidentin Ursula von der Leyen und dem Chief executive officer (CEO) von Pfizer, Albert Bourla, in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 11. Mai 2022 ausgetauschten Textnachrichten. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass sie nicht im Besitz der von dem Antrag erfassten Dokumente sei. Frau Stevi und The New York Times beantragten daraufhin beim Gericht der Europäischen Union, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären.

Mit seinem Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig.

Die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten soll dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der EU-Organe befinden, größtmögliche Wirksamkeit verschaffen. In der Regel sollten somit alle Dokumente der Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Erklärt jedoch ein Organ in Beantwortung eines Zugangsantrags, dass ein Dokument nicht existiere, so wird entsprechend der Vermutung der Richtigkeit dieser Behauptung angenommen, dass das Dokument nicht existiert. Diese Vermutung kann jedoch auf der Grundlage von vom Antragsteller vorgelegten relevanten und übereinstimmenden Anhaltspunkten entkräftet werden.

Im vorliegenden Fall beruhen die Antworten der Kommission zu den angeforderten Textnachrichten während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen. Dagegen haben Frau Stevi und The New York Times relevante und übereinstimmende Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass im Rahmen des Kaufs von Impfstoffen durch die Kommission bei Pfizer während der Covid-19-Pandemie zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Chief executive officer von Pfizer ein wiederholter Austausch, insbesondere in Form von Textnachrichten, stattgefunden hat. Damit ist es ihnen gelungen, die Vermutung der Nichtexistenz und des Nichtbesitzes der angeforderten Dokumente zu entkräften.

In einer solchen Situation kann sich die Kommission nicht mit der Behauptung begnügen, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei, sondern muss plausible Erklärungen abgeben, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht auffindbar sind. Die Kommission hat weder im Detail erklärt, welche Art von Nachforschungen sie betrieben hat, um diese Dokumente zu finden, noch, wo sie nach ihnen gesucht hat. Somit hat sie keine plausible Erklärung gegeben, um den Nichtbesitz der angeforderten Dokumente zu rechtfertigen. Darüber hinaus hat die Kommission nicht hinreichend klargestellt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden und ob in diesem Fall die Löschung freiwillig oder automatisch erfolgt ist oder ob das Mobiltelefon der Präsidentin inzwischen ausgetauscht wurde. Schließlich hat die Kommission auch nicht plausibel dargelegt, warum sie der Ansicht war, dass die im Zusammenhang mit dem Kauf von Covid-19-Impfstoffen ausgetauschten Textnachrichten keine wichtigen Informationen oder solche Informationen enthielten, die Folgemaßnahmen nach sich gezogen hätten und deren Aufbewahrung sichergestellt werden müsse. Pressemitteilung Nr. 60/25, Luxemburg, 14. Mai 2025 https://curia.europa.eu/­jcms/­upload/­docs/­application/­pdf/­2025-05/­cp250060de.pdf,


Durchschnittlich 13 Millionen Hektar Wald verschwinden pro Jahr durch Abholzung Die Risikoeinstufung im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung sorgt für Kritik: Während nur vier Länder als Hochrisikostaaten gelten sollen, bleiben wichtige Entwaldungstreiber wie Brasilien und Indonesien außen vor. Die Kommission stellt zeitgleich Vereinfachungsmaßnahmen vor. Umweltorganisationen warnen vor politischer Schönfärberei – und fordern eine ambitionierte Umsetzung der Verordnung.

Eine Analyse von Katharina Schuster, DNR

Die EU hat sich mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ambitionierte Ziele gesetzt: Produkte wie Soja, Kaffee, Palmöl, Kakao oder Rindfleisch sollen nur dann in der EU gehandelt werden dürfen, wenn sie nicht zur Entwaldung beitragen. Doch ausgerechnet bei der zentralen Frage, wie hoch das Risiko für Entwaldung in den jeweiligen Herkunftsländern ist, droht der Verordnung nun die Entschärfung durch die Hintertür.

In einem geheimen Ausschussvotum haben die EU-Mitgliedstaaten Anfang Mai dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, lediglich vier Staaten in die Hochrisikokategorie aufzunehmen: Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland. Alle anderen Länder, darunter große Agrarexporteure wie Brasilien, Indonesien oder Paraguay, gelten demnach als "Standardrisiko". Für EU-Staaten selbst wurde pauschal der Status "Niedrigrisiko" vergeben – ungeachtet regionaler Unterschiede oder bestehender Umweltkonflikte.

"Die Verordnung verliert an Glaubwürdigkeit, wenn ausgerechnet Entwaldungshotspots ausgenommen werden" Diese pauschale Kategorisierung steht aus Sicht von Umweltorganisationen im Widerspruch zu den Zielen der Verordnung. "Nur sanktionierte Regime mit katastrophalen Menschenrechtsbilanzen als Hochrisikostaaten zu deklarieren, untergräbt den Anspruch der EUDR, globale Entwaldung effektiv zu bekämpfen", kritisiert Nicole Polsterer von der Waldschutzorganisation FERN. Sie fordert, dass Risikoeinstufungen die realen Entwaldungs- und Menschenrechtsrisiken widerspiegeln und nicht nur geopolitisch motiviert sein dürfen. Auch Giulia Bondi von Global Witness betont, dass etwa Brasilien oder Paraguay nachweislich Waldverlust verzeichnen – trotzdem müssten sie keine erhöhten Sorgfaltspflichten erfüllen. "Die Einstufung ist realitätsfern. Die Verordnung verliert an Glaubwürdigkeit, wenn ausgerechnet Entwaldungshotspots ausgenommen werden." Bereits im Januar hatten über 40 Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die Kommission in einem offenen Brief aufgefordert, die Risikobewertung an realen Entwaldungs- und Menschenrechtsrisiken auszurichten – und nicht lediglich an geopolitischen Erwägungen oder Sanktionslisten. Der Appell blieb offenbar ungehört.

Die Europaabgeordnete Delara Burkhardt (S&D, Deutschland), Berichterstatterin für die EUDR im Europäischen Parlament, mahnt gegenüber Table.Briefings: "Die Risikoklassifizierung muss die tatsächlichen Risiken für Entwaldung und Waldschädigung realistisch widerspiegeln und regelmäßig mit aktuellen Daten wie etwa jenen der FAO überprüft werden."

Für zusätzliche Irritation sorgt die Tatsache, dass die EU-Kommission das Abstimmungsergebnis zur Länderrisikoeinstufung bislang nicht veröffentlicht hat. Entgegen der üblichen Praxis, Ergebnisse von Ausschusssitzungen zeitnah zugänglich zu machen, soll das Votum erst mit Verabschiedung des entsprechenden Durchführungsakts offiziell bekannt gegeben werden. Dieses Maß an Geheimhaltung nährt den Verdacht, dass hier politisch sensible Entscheidungen möglichst geräuschlos durchgewunken werden sollen.

Vereinfachungsmaßnahmen "schwächen die Substanz der EUDR erheblich" Zeitgleich hat die Kommission eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen vorgestellt, die den bürokratischen Aufwand für Unternehmen verringern sollen. Die Vereinfachung von Berichtspflichten, jährliche statt chargenweise Sorgfaltserklärungen und eine niedrig angesetzte Risikoeinstufung sollen den Verwaltungsaufwand um bis zu 30 Prozent senken. "Wir wollen die Umsetzung der EUDR so unbürokratisch wie möglich gestalten, ohne ihre Ziele zu gefährden", betont Umweltkommissarin Jessika Roswall. Doch Umweltverbände warnen: Diese "Entbürokratisierung" droht zulasten der Glaubwürdigkeit der Verordnung zu gehen. Nicole Polsterer sieht darin eine riskante Abkehr vom ursprünglichen Anspruch: "Die Kommission hat dem Druck konservativer Kräfte und Wirtschaftsverbände nachgegeben und schwächt damit die Substanz der EUDR erheblich." wird sie von ENDS Europe zitiert.

Waldschädigung und Menschenrechtsfragen können auch in Europa nicht flächendeckend ausgeschlossen werden Kritik kommt indes nicht nur von Umweltorganisationen. Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) übt scharfe Kritik am Vorgehen der Kommission. Allerdings aus gegenteiliger Perspektive: Die EUDR sei ein "bürokratischer Bumerang", der vor allem heimische Waldbesitzer belaste, ohne globalen Waldschutz zu fördern. Der Verband fordert wie andere deutsche Agrarverbände und Waldeigentümervertreter*innen eine "Null-Risiko-Kategorie" für Länder wie Deutschland, in denen angeblich keine Entwaldung stattfinde. Dabei blenden die Lobbyverbände aus, dass die EUDR nicht nur auf Flächenverlust zielt, sondern auch auf Waldschädigung und Menschenrechtsfragen – Aspekte, die auch in Europa nicht flächendeckend ausgeschlossen werden können. Tatsächlich wurden Deutschland und alle anderen EU-Staaten pauschal als Niedrigrisiko-Länder eingestuft, genau so wie Länder wie die USA oder China.

Die EUDR ist ein Meilenstein im Kampf gegen globale Entwaldung. Doch ihre Wirksamkeit hängt entscheidend davon ab, ob die zugrunde liegenden Risikoeinstufungen auf realen Entwaldungsdaten beruhen oder auf geopolitischem Kalkül. Eine rein symbolische Hochrisikoliste hilft weder bedrohten Wäldern noch der Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik. Die Benchmarking-Liste muss regelmäßig auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert und um Länder mit dokumentierten Entwaldungsrisiken ergänzt werden.

Statt die Verordnung weiter zu entkernen, braucht es nun einen Kurswechsel: ambitionierte Umsetzung, aufrichtige Risikobewertung und politische Konsequenz. Nur so kann die EUDR ihrem eigenen Anspruch gerecht werden, Europas Konsum entwaldungsfrei zu machen. Gene Gallin, EU-News | 16. Mai 2025, https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­eudr-risikobewertung-und-vereinfachung-sorgen-fuer-kritik

ENDS Europe (kostenpflichtig): Capitals sign off on lax country benchmarking under EU anti-deforestation law: https://www.endseurope.com/­article/­1917860/­capitals-sign-off-lax-country-benchmarking-eu-anti-deforestation-law

Europe.Table (kostenpflichtig): Entwaldung: Kommission stellt Risikoeinstufung von Produzentenländern fertig: https://table.media/­europe/­news/­entwaldung-kommission-stellt-risikoeinstufung-von-produzentenlaendern-fertig/­

Euractiv: EU to blacklist just four countries under deforestation law: https://www.euractiv.com/­section/­agriculture-food/­news/­eu-to-blacklist-just-four-countries-under-deforestation-law/­

ENDS Europe (kostenpflichtig): EUDR: Commission moves to slash admin costs in latest simplification push: https://www.endseurope.com/­article/­1914599/­eudr-commission-moves-slash-admin-costs-latest-simplification-push

Global Witness - Pressemitteilung: EU anti-deforestation law appears to exclude major deforestation hotspots: Global Witness reaction: https://globalwitness.org/­en/­press-releases/­eu-anti-deforestation-law-appears-to-exclude-major-deforestation-hotspots-gw-reaction/­

Europäische Kommission: Kommission ergreift Maßnahmen zur Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung: https://ec.europa.eu/­commission/­presscorner/­detail/­de/­ip_25_1063

AGDW – Pressemitteilung: AGDW bekräftigt Forderung nach Null-Risiko-Kategorie bei der EUDR: https://www.waldeigentuemer.de/­agdw-bekraeftigt-forderung-nach-null-risiko-kategorie-bei-der-eudr/­

Earthsight: Offener Brief: Ensuring EUDR benchmarking reflects human rights and environmental risks: https://www.earthsight.org.uk/­media/­download/­2042


Die Kommunikation des Bundes zu den EU-Verträgen war zum Teil unglücklich. Auch diese Woche wieder in Sachen Schutzklausel.

Da soll noch einer sagen, in der Schweiz habe im Tiktok- und Youtube-Zeitalter niemand mehr Lust zum Lesen. Zumindest politisch interessierte Kreise scheinen derzeit danach zu lechzen, einen garantiert staubtrockenen Wälzer von etwa 800 Seiten zu verschlingen: die Texte der Verträge Schweiz - EU, die das künftige bilaterale Verhältnis vor allem in Sachen gegenseitiger Marktzugang regeln sollen. Der Bundesrat verlangt hier vom Publikum offenbar fast Unmenschliches: Geduld bis im Juni. Dann will er die Vertragstexte zum Start der Vernehmlassung veröffentlichen, zusammen mit den notwendigen Gesetzesanpassungen im Inland.

Seit dem vergangenen Dezember liegen zwar Faktenblätter des Bundes mit der Beschreibung von zentralen Elementen der Verträge vor. Doch manche Interessenten wollten der Sache nicht trauen und stattdessen möglichst rasch die Vertragstexte im Original sehen. Der Bund reagierte mit der Offerte eines Kurzeinblicks für einige auserwählte Eminenzen etwa aus Parteien, Verbänden und Gewerkschaften. Der Schuss ging indes nach hinten los: Exponenten des gemeinen Fussvolks, namentlich «normale» Parlamentarier, konnten sich darüber aufregen, dass sie offiziell Bürger zweiter Klasse waren. Eine Einladung war dies vor allem für die Kritiker des EU-Vertrags. Das Aussendepartement zeigte sich diesen Mittwoch einsichtig und gewährte allen Parlamentariern das Einsichtsrecht.

Absolut oder relativ

Doch am selben Mittwoch gab es erneut Ärger – mit einer Fehlinformation vor laufenden Kameras. Bundesrat Beat Jans und sein Migrations-Staatssekretär Vincenzo Mascioli informierten über die vorgesehene Schutzklausel zur Begrenzung der EU-Einwanderung. Mascioli nannte vier konkrete Schwellenwerte, die der Bundesrat vorschlagen will. Beim Erreichen von nur schon einem dieser Schwellenwerte müsste der Bundesrat laut dem Vorschlag die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Drei der Schwellenwerte beziehen sich auf die Veränderung des Grenzgängerbestands, die Erhöhung der Arbeitslosigkeit und die Zunahme der Sozialhilfebezüger aus der EU – jeweils innert Jahresfrist.

Am meisten zu reden gab der genannte Schwellenwert zur Nettoeinwanderung aus der EU. Der vorgeschlagene Wert beträgt 0,74 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz am Ende des Vorjahrs. 2024 belief sich die EU-Nettozuwanderung auf rund 54 000 Personen – was 0,6 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung Ende 2023 ausmachte. Der Schwellenwert wäre in dieser Lesart bei einer EU-Nettoeinwanderung von etwas über 66 000 erreicht worden. Doch diese Lesart ist laut Masciolis Darstellung vom Mittwoch falsch. Es gehe hier nicht um das Einwanderungsniveau, sondern «um eine rasche Veränderung der Zuwanderung» – denn Probleme zeigten sich eher bei einer raschen Zunahme als bei konstanter Zuwanderung. Das hat eine gewisse Logik, doch eine Zunahme der Nettoeinwanderung um über 66 000 innert Jahresfrist erscheint unrealistisch.

Doppelte Klarstellung

Eine vom Staatssekretariat für Migration (SEM) ebenfalls am Mittwoch verschickte E-Mail war derweil widersprüchlich: Sie sprach einerseits von einer «ausserordentlichen Zunahme der Nettoeinwanderung», doch gemäss dem gelieferten Zahlenbeispiel ist nur die absolute EU-Nettoeinwanderung relevant. Auf Nachfrage der NZZ stellte das SEM am Donnerstag klar: Es geht um die absolute EU-Nettoeinwanderung, und die Aussage des Staatssekretärs vom Mittwoch war falsch.

Der Zuger SVP-Nationalrat und Fraktionschef Thomas Aeschi streute am Freitag eine E-Mail, in der er eine Klarstellung vom SEM erbat und auf seinen bevorstehenden Auftritt in der TV-«Arena» zur Schutzklausel vom Freitagabend verwies. Gegenüber der NZZ bestätigte das SEM am Freitag nochmals die am Vortag gelieferte Lesart.

Keine Frage: Die Bundesvertreter machten in dieser Episode eine schlechte Figur. Die Kritiker der EU-Verträge werden dies auszuschlachten wissen. Doch letztlich sind die Possen zum Fehler des Staatssekretärs und zum Lesezugang zu den Vertragstexten Nebenschauplätze, die vom Wesentlichen ablenken – den Inhalten der Verträge. Man zählt deshalb die Tage, bis das Publikum die 800 Seiten Vertragstext endlich zu Gesicht bekommt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Texte dann auch eifrig gelesen werden. NZZ, 17. Mai 2025, S. 13


Die «New York Times» wollte Einsicht in den Verlauf der Nachrichten zwischen der EU-Kommissions-Präsidentin und dem Pfizer-Chef haben. Die Kommission lehnte ab. Ein EU-Gericht gibt der Zeitung nun Recht.

Es ist ein herber Schlag für Ursula von der Leyen: Das Gericht der Europäischen Union ist zum Schluss gekommen, dass sich die EU-Kommission im Fall des umstrittenen SMS-Verkehrs zwischen ihr und dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer, Albert Bourla, regelwidrig verhalten hat. Der Entscheid, die Nachrichten nicht zu veröffentlichen, sei nichtig, so die Richter.

Um das Verdikt einordnen zu können, muss man sich in eine Zeit zurückversetzen, die eine Ewigkeit her scheint: Als im Frühjahr 2020 die Corona-Pandemie ausbrach, ging ein weltweites Wettrennen um Impfstoffe los. Die EU hatte damals weder die logistischen noch die rechtlichen Möglichkeiten, um daran teilzunehmen – Gesundheit ist in erster Linie eine nationalstaatliche Angelegenheit. Um Ungleichbehandlungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern und die Verhandlungsmacht zu erhöhen, entschieden die europäischen Regierungen nach langwierigen Verhandlungen im Sommer 2020 schliesslich, die Beschaffung der Vakzine an die EU-Kommission zu delegieren.

Auftragsvolumen von 35 Milliarden Euro

Als Ende 2020 die ersten Impfstoffe auf den Markt kamen, war die EU im Rückstand. Weil in den USA, in Grossbritannien und auch in der Schweiz die Verteilung zügiger voranging, stieg in den EU-Ländern der öffentliche Druck – erst recht, weil das Sterben weiterging und weitreichende Kontaktbeschränkungen in Kraft waren.

Es war in dieser Zeit, als von der Leyen und Bourla in regelmässigem Austausch standen. Es ging um den dritten Liefervertrag – die ersten beiden waren verhältnismässig klein –, die Kommissionspräsidentin hatte für die Verhandlungen allerdings kein offizielles Mandat. Das Auftragsvolumen betrug 35 Milliarden Euro für die Lieferung von rund 1,8 Milliarden Impfstoffdosen.

Die «New York Times» (NYT) enthüllte im April 2021, dass die Gespräche zwischen von der Leyen und dem «lieben Albert», wie sie ihn in einer Medienmitteilung nannte, unter anderem per Textnachrichten geführt worden sind. Gestützt auf die EU-Transparenzverordnung verlangte die Journalistin in der Folge Einblick in die SMS für den Zeitraum zwischen Januar 2021 und Mai 2022.

Keine plausible Erklärung

Die Kommission verweigerte den Zugang aber mit der Begründung, dass sich keine derartigen Dokumente in ihrem Besitz befänden. Das sogenannte «Pfizergate» war geboren. Die NYT ging rechtlich gegen den Entscheid vor. Auch andere Akteure, unter ihnen die EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly, verlangten mehr Transparenz. NZZ, 15. Mai 2025, S. 4


Erstmals seit Verhandlungsabschluss sind Aussenpolitiker in die EU-Zentrale gereist. Dass dort kaum Emotionen im Spiel sind, zeigte sich sofort. Der Kommissionsvertreter musste sich einiges anhören. Es war ein reichlich ungewohntes Bild: Thomas Aeschi, Fraktionschef der SVP und einer der vehementesten Gegner des bilateralen Vertragspakets, sass vor einer EU-Flagge. Als Vorsitzender der EU/Efta-Delegation der Schweizer Bundesversammlung hatte er die Ehre – oder die Pflicht –, das diesjährige interparlamentarische Treffen der Schweiz und der EU zu leiten, das am Montagnachmittag im Brüsseler Parlamentsgebäude durchgeführt wurde. Es fand bereits zum 44. Mal statt.

Dieses Jahr hatte es aber eine besondere Qualität: Es war die erste Sitzung nach dem Abschluss der Verhandlungen im bilateralen Dossier. Im Zentrum stand die Beziehungspflege, schliesslich ist das EU-Parlament seit weniger als einem Jahr neu zusammengesetzt. Für eine intakte Beziehung ist ein Gegenüber in Fleisch und Blut freilich von Vorteil – und dabei gibt es noch Luft nach oben, wie sich im Saal Spinelli 5E2 des sechzehnstöckigen Gebäudes gezeigt hat.

Die Schweizer EU/Efta-Delegation umfasst fünf Mitglieder plus fünf Stellvertreter. Nach Brüssel gereist sind fünf Vertreter der fünf grössten Parteien. In der Delegation aufseiten der EU sitzen 18 Parlamentarier plus 18 Stellvertreter. Beim Treffen war zu Beginn jedoch lediglich ein einziger EU-Parlamentarier, der Vorsitzende Andreas Schwab, anwesend. Drei weitere trudelten später ein, die letzte Parlamentarierin erst eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende.

Die EU hat andere Probleme

Die Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter kaschierte ihre Verärgerung darüber kaum. «Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass mehr EU-Parlamentarier hier sind», sagte sie beim Austausch, der – anders als die Treffen in der Schweiz – öffentlich zugänglich war. Für eine Freundschaft brauche es die Grosszügigkeit der Schweiz gegenüber der EU, «aber auch von der EU gegenüber der Schweiz», sagte sie.

Zur Entschuldigung der EU-Parlamentarier ist einzuwenden, dass sich die Delegation auch um andere Nichtmitgliedsländer zu kümmern hat, darunter das sicherheitspolitisch derzeit besonders wichtige Norwegen. Längst nicht alle Delegierten kennen sich also mit der Schweiz aus. Zudem fanden gleichzeitig Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse statt.

Dennoch zeigte die Konfiguration geradezu exemplarisch das Ungleichgewicht des öffentlichen Interesses: Für die Schweiz ist das bilaterale Verhältnis zur EU von eminenter Bedeutung, das auch mit entsprechender Emotionalität diskutiert wird. Umgekehrt gilt dies nicht annähernd im gleichen Ausmass. Gerade im derzeitigen geopolitischen Kontext hat Brüssel weitaus gewichtigere Probleme als die Beziehungen zur Schweiz.

Vertragseinsicht in Brüssel weniger stark geregelt

Dazu passt auch die jüngste Polemik rund um die Einsicht in die Verträge: Das Vorgehen des Aussendepartements (EDA), die Dokumente nur einzelnen Verbänden und Parlamentariern in einem «Reading-Room» vorzulegen, sorgte in Bundesbern für rote Köpfe – und bot der SVP für den Vorwurf der «Geheimverträge» ein gefundenes Fressen. Sie organisierte vergangenen Mittwoch sogar eigens einen Point de Presse zu dem Thema.

In Brüssel hätte die gleiche Veranstaltung niemanden vom Stuhl gerissen. «In meinen Augen ist die Aufregung in der Schweiz zu gross. In wenigen Wochen können ohnehin alle die Verträge anschauen», sagt Schwab. Weil er erfahren habe, dass die Schweizer Kollegen die rund 750 Seiten hätten begutachten dürfen, habe er ebenfalls um Einblick gebeten und Zugang erhalten, sagt er. Etwas Unerwartetes habe er darin nicht entdeckt.

Auch die übrigen Mitglieder der Schweizer Delegation sowie die Spitze des auswärtigen Ausschusses dürften theoretisch Einsicht nehmen. Wer die Möglichkeit tatsächlich wahrgenommen hat, ist nicht bekannt – Schwab rechnet mit «drei bis fünf Personen». Entsprechend sind die Regeln auch weniger strikt: Der Zugriff erfolgt zwar über eine gesicherte Website, die das Ausdrucken oder Weiterleiten des Dokuments verunmöglicht. Anders als in Bern müssen sich die interessierten Parlamentarier aber nicht physisch an einen bestimmten Ort begeben und haben keine zeitlichen Einschränkungen für den Einblick.

Schweizer Parlamentsbüro in Brüssel?

Inhaltlich sind beim Delegationstreffen keine gewichtigen Pflöcke eingeschlagen worden, darauf lag aber auch nicht der Fokus. Am konkretesten waren die Fragestellungen rund um die künftige parlamentarische Zusammenarbeit, die sich gemäss Vertragswerk intensivieren wird – sofern es denn je in Kraft tritt. Den befürwortenden Aussenpolitikern schwebt etwa vor, in Brüssel ein permanentes Büro einzurichten. Damit könnten legislative Entwicklungen innerhalb der EU, die wegen der dynamischen Rechtsübernahme an Bedeutung gewinnen, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls beeinflusst werden.

Geht es nach dem SVP-Mann Aeschi, wird es gar nie so weit kommen. Er und seine Partei haben sich ganz dem Kampf gegen die Verträge verschrieben – was trotz seiner Doppelrolle als Delegationsvorsitzender auch im Brüsseler Parlamentssaal unüberhörbar war. Er sprach gegenüber dem Vertreter der EU-Kommission vom «Unterwerfungsvertrag», von der «zusehends verarmten und verbürokratisierten EU» und versprach ihm, dass die Schweizer Bevölkerung ein «anderes Urteil fällen wird, als Sie sich das wünschen».

Der Gesichtsausdruck des EU-Vertreters wurde von der Kamera des Live-Streams nicht eingefangen. Der SP-Nationalrat Eric Nussbaumer aber sagte an die Adresse des EU-Parlamentariers Schwab: «Sie wollten einmal die Originaltöne der Schweizer Debatte hören, das konnten Sie nun. Und das war nur ein kleiner Vorgeschmack.» NZZ, 13. Mai 2025, S. 8


Carlos Bowles wirft der Europäischen Zentralbank Vetternwirtschaft vor. Die EZB weist die Anschuldigungen deutlich zurück.

In wohl jeder Behörde und jedem Unternehmen gibt es unzufriedene Mitarbeiter. Das ist auch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main nicht anders, wie Umfragen der EZB-Gewerkschaft Ipso bereits in der Vergangenheit mehrfach gezeigt haben. Doch jetzt erhebt Carlos Bowles, der Personalrats-Chef der EZB, im Gespräch mit der «Börsen-Zeitung» schwerwiegende Vorwürfe. Es gebe Druck, Studienergebnisse anzupassen und Probleme nicht anzusprechen, sagte Bowles, ohne allerdings ganz konkrete Beispiele zu nennen. Er erwähnte nur einen Fall bei der EZB-Bankenaufsicht, bei dem ein Mitarbeiter die Veröffentlichung einer Studie zurückgezogen habe, weil dem Vorsitzenden die Ergebnisse nicht gefallen hätten.

Bowles legt auf Linkedin nach

Bowles wies gegenüber der Zeitung darauf hin, dass bei der Zentralbank viele Mitarbeiter einen befristeten Vertrag haben. Ob sie ihren Arbeitsplatz behalten, habe nichts mit messbaren Leistungen zu tun, sondern hänge nur damit zusammen, ob der jeweilige Vorgesetzte sie behalten möchte oder nicht, sagte er weiter. Aus Sicht von Bowles ist es dadurch offenbar leicht, Mitarbeiter unter Druck zu setzen. Darüber hinaus erhebt er den Vorwurf der Vetternwirtschaft. Die Mitarbeiter würden einen Kontrollverlust erleben, weil sie nur bedingt über ihre Leistung beeinflussen könnten, ob sie Karriere machen oder ihren Job behalten würden. Das erzeuge mentalen Stress. In einer von der «Börsen-Zeitung» zitierten Umfrage der Gewerkschaft sollen bereits im vergangenen Jahr 40 Prozent der Mitarbeiter von Burnout berichtet haben. Diese Zahl erscheint allerdings vergleichsweise hoch. Auf der Plattform Linkedin legte Bowles am Mittwoch nach. Eine unabhängige Europäische Zentralbank benötige unabhängige Mitarbeiter. Die Kolleginnen und Kollegen müssten sich sicher genug fühlen, ihre Expertenmeinungen frei äussern zu können, ohne bei abweichenden Ansichten Konsequenzen für ihre Karriere oder ihre Verträge befürchten zu müssen, schrieb er unter anderem.

EZB weist die Vorwürfe zurück

Die EZB weist die Vorwürfe zurück. «Es ist bedauerlich, dass Herr Bowles die Kompetenz und Professionalität seiner Kollegen mit unbegründeten Vorwürfen infrage stellt», erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage der NZZ. Er habe keine Beweise für ein solches Verhalten vorgelegt. «Die Analyse der EZB-Mitarbeiter erfüllt höchste Standards an wissenschaftlicher Genauigkeit, Unabhängigkeit und Objektivität», hiess es weiter. Sie liefere hochwertige Erkenntnisse, die das Engagement der EZB untermauern würden, die Inflation bei 2 Prozent zu halten. «Bei Einstellungen und Beförderungen sind unsere Prozesse so konzipiert, dass Vetternwirtschaft durch integrierte Kontrollmechanismen vermieden wird, um Fairness zu gewährleisten und individuelle Einflussnahme zu verhindern», teilte die Sprecherin weiter mit. Die EZB nehme die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst.

Wie auch immer, in Umfragen der Gewerkschaft kommt immer wieder Kritik der Mitarbeiter am Führungspersonal der Notenbank zum Ausdruck. Bei einer Befragung Ende April sollen nur 34 Prozent der Mitarbeiter angegeben haben, dass diejenigen befördert würden, die gute Leistungen erbringen. Dagegen meinten 77 Prozent, es gehe vor allem darum, mit den richtigen Personen ein gutes Verhältnis zu haben.

Bereits Anfang 2024 hatte eine Umfrage von Ipso zur Halbzeit der achtjährigen Präsidentschaft von Christine Lagarde für Schlagzeilen gesorgt. Damals hatte eine knappe Mehrheit der Befragten die Arbeit von Lagarde als «schlecht» oder «sehr schlecht» bezeichnet. Damit schnitt die Französin deutlich negativer ab als ihre Vorgänger Mario Draghi und Jean-Claude Trichet jeweils am Ende ihrer Amtszeit. Ein Vorwurf lautete damals, die Präsidentin verbringe zu viel Zeit mit Themen, die nichts mit Geldpolitik zu tun hätten.

Die EZB hatte die Umfrage damals als «fehlerhaft» bezeichnet und auf die geringe Teilnehmerzahl von nur gut tausend Mitarbeitern verwiesen. Bei eigenen Umfragen würden stets etwa 3000 Beschäftigte teilnehmen, hiess es. Derzeit arbeiten gut 5200 Menschen bei der Notenbank. Zudem hatte die EZB damals kritisiert, die Umfrage erwecke den Anschein, manche Personen hätten den Fragebogen mehrfach ausgefüllt.

Am Donnerstag ergänzte die Sprecherin, eine von der EZB selbst durchgeführte Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2024 habe rund 3000 Teilnehmer umfasst. Sie habe ergeben, dass 85 Prozent der Befragten stolz darauf seien, für die EZB zu arbeiten; 81 Prozent hätten zugestimmt, dass die Arbeit bei der EZB eine grosse persönliche Bedeutung habe. 90 Prozent würden an die Mission und den Zweck der EZB glauben.

Kritik an zu später Reaktion auf Inflationsanstieg

In den Jahren 2021 und 2022 hatte die EZB aus Sicht etlicher Beobachter zu spät auf den gravierenden Inflationsanstieg reagiert und die hohe Teuerung zu lange als vorübergehend bezeichnet. An dieser Einschätzung hatte es auch intern Kritik gegeben. Ein Vorwurf lautete, dass die EZB zu lange an ihren Modellen festgehalten habe, die aber bei Strukturbrüchen wie der Corona-Pandemie und dem Ausbruch des Ukraine-Krieges nicht gut funktionieren würden.

Im Oktober 2022 war die Inflationsrate in der Euro-Zone dann auf den Höchstwert von 10,6 Prozent gestiegen, in einigen Ländern notierte sie sogar über 20 Prozent. Erst ab Juli 2022 ist die Notenbank die Inflationsbekämpfung beherzt angegangen. Inzwischen liegt die Teuerung wieder dicht am Ziel der EZB von mittelfristig 2 Prozent.

Die Zentralbank stützt sich bei ihren Zinsentscheiden stark auf die im dreimonatigen Rhythmus erscheinenden Inflations- und Wirtschaftsprognosen. Diese werden abwechselnd von den hauseigenen Ökonomen und den nationalen Zentralbanken des Euro-Systems erstellt. NZZ, 9. Mai 2025, S. 25


Das Stimmvolk allein soll über die neuen Verträge mit der EU entscheiden, ohne das Ständemehr: So schlägt es der Bundesrat vor. Der Entscheid kommt erstaunlich früh.

Nun also doch: Der Bundesrat hat am 30. April 2025 bereits beschlossen, nach welchen Spielregeln dereinst über die neuen Abkommen mit der EU entschieden werden soll. Dass es am Ende eine Abstimmung geben wird, ist klar. Die grosse Frage ist jedoch, ob das Volk allein das letzte Wort haben soll, oder ob zusätzlich die Mehrheit der Kantone ihren Segen geben muss (Ständemehr). Der Bundesrat hat sich nun für ein fakultatives Referendum ausgesprochen, bei dem das einfache Volksmehr genügt.

Diese Frage kann entscheidend sein für das Schicksal des gesamten Vertragspakets – und somit für die künftigen Beziehungen zur EU ganz generell. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Einigung scheitert, wäre deutlich höher, wenn auch das Ständemehr erreicht werden müsste. Ob es dabei bleibt, kann der Bundesrat nicht allein entscheiden. Das letzte Wort hat das Parlament, es wird sich frühestens nächstes Jahr festlegen. Schon jetzt aber ist die Aufregung gross in Bern.

Ignazio Cassis weiss selbst am besten, wie schnell einem das EU-Dossier um die Ohren fliegen kann. Nachdem der erste Anlauf vor vier Jahren gescheitert ist, bemüht sich der Aussenminister dieses Mal nach Kräften, Ruhe in die Gespräche zu bringen. In der Tat ist in den letzten Monaten alles erstaunlich reibungslos gelaufen.

Nun aber ziehen Turbulenzen auf, die sich wohl hätten vermeiden lassen. Plötzlich gewährte das Aussendepartement Exponenten von Parteien und Verbänden Einblick in die Abkommenstexte, die offiziell noch immer unter Verschluss sind. Man bemüht sich zwar, alle Seiten gleich zu behandeln. Aber der Schaden ist angerichtet. Politiker und Komitees, die keinen Zugang haben, protestieren lautstark gegen das unorthodoxe Vorgehen.

FDP und Mitte haben es in der Hand

Für zusätzliche Unruhe sorgt der Entscheid vom Mittwoch. Dass sich der Bundesrat in der delikaten Frage des Ständemehrs so früh positioniert, kommt unerwartet. Das Thema ist politisch und rechtlich umstritten. Umso mehr hätte man annehmen können, dass er sich erst festlegt, wenn er den Entscheid transparent herleiten kann. Dies aber ist erst möglich, sobald die Texte der Abkommen veröffentlicht werden, was im Juni erfolgen soll, wenn die Vernehmlassung beginnt.

Im Bundesrat war das Thema laut mehreren Quellen stark umstritten. Die Stellungnahmen in der Sitzungsvorbereitung sollen darauf hindeuten, dass es ein 4:3-Entscheid war, was eher selten vorkommt. Für eine Abstimmung ohne Ständemehr votierten laut den Quellen der Aussenminister Cassis (FDP), Martin Pfister (Mitte), Beat Jans und Elisabeth Baume-Schneider (beide SP). Auf der anderen Seite sollen sich Albert Rösti und Guy Parmelin (beide SVP) sowie Karin Keller-Sutter (FDP) für ein doppeltes Mehr ausgesprochen haben.

Die Freisinnigen dürften auch im Parlament gespalten sein, dasselbe gilt für die Mitte. Diese beiden Parteien werden wohl den Ausschlag geben, weil die Linke inklusive GLP klar gegen das Ständemehr ist und die SVP ebenso klar dafür.

Bilaterale II wären am Ständemehr gescheitert

Die politische Korrelation ist relativ stark: Wer die neuen Verträge mit der EU unterstützt, bevorzugt eine Abstimmung mit einfachem Volksmehr – und umgekehrt. Mit gutem Grund: Viele Abstimmungen haben gezeigt, dass das Ständemehr bei der europäischen Integration eine hohe Hürde darstellt. Es verschafft den kleineren Landkantonen, die auch aussenpolitisch konservativer gesinnt sind, eine Sperrminorität.

Eindrücklichstes Beispiel sind die Bilateralen II, die 2005 an die Urne kamen. Teil davon war das Schengen-Abkommen, das bereits eine dynamische Rechtsübernahme umfasste, was heute im Hinblick auf das neue Paket als Grund für ein doppeltes Mehr genannt wird. Damals hat das Parlament die Bilateralen II dem fakultativen Referendum ohne Ständemehr unterstellt.

Das war entscheidend. Obwohl das Volk die Vorlage mit 54,6 Prozent klar guthiess, wäre sie gescheitert, wenn das Ständemehr verlangt worden wäre. Die Bilateralen II erhielten nur 11 statt der verlangten 12 Standesstimmen (das Total beträgt 23, weil sechs Kantone nur eine halbe Stimme haben).

Aus den bisherigen Europa-Abstimmungen lässt sich als Faustregel ableiten: Gilt das Ständemehr, liegt das notwendige Quorum bei 55 Prozent oder höher. Beim EWR hätten rein rechnerisch sogar über 62 Prozent zustimmen müssen, um das doppelte Mehr zu erreichen.

Bisher gab es nur dreimal ein «Referendum sui generis»

Ebenso klar ist jedoch, dass nicht abstimmungstaktische, sondern staatspolitische Überlegungen den Ausschlag geben sollten. Allerdings sind die Politiker insofern in einer bequemen Lage, als sich für beide Sichtweisen ausreichend Rechtsgelehrte finden lassen, die es so oder anders sehen. Zumindest in einem Punkt ist der Tenor deutlich: Kaum jemand verlangt ein «normales» obligatorisches Referendum mit Ständemehr, das zum Zug kommt, wenn die Verfassung geändert wird. Bei Staatsverträgen greift dieses Referendum nur, wenn es um den Beitritt zu «supranationalen Gemeinschaften» wie der EU oder «Organisationen kollektiver Sicherheit» wie der Nato geht.

Daneben gibt es jedoch die Tradition eines ausserordentlichen «Referendums sui generis», das nicht in der Verfassung verankert ist. Es kam bisher nur bei drei Abstimmungen zur Anwendung: beim Beitritt zum Völkerbund (1920), beim Freihandelsabkommen mit der heutigen EU (1972) sowie beim Beitritt zum EWR (1992). In diesen Fällen hat das Parlament die fraglichen Staatsverträge von sich aus dem doppelten Mehr unterstellt, weil ihnen «Verfassungscharakter» zukomme. Heute jedoch ist unter Juristen erstens umstritten, ob dieses «freiwillige» Referendum noch zulässig ist, nachdem das Parlament 2020 darauf verzichtet hat, es in ordentliches Recht zu überführen. Wird diese Frage bejaht, ist zweitens strittig, ob das vorliegende Vertragspaket ein Fall für ein solches Referendum wäre.

Der Bundesrat hat sich nun klar festgelegt: Aus seiner Sicht ist ein «Referendum sui generis» im Prinzip weiterhin möglich, im konkreten Fall aber nicht angezeigt. Der Entscheid sei kohärent mit der bisherigen Praxis, zumal das Ständemehr auch bei den Bilateralen I und II nicht galt. Zudem erinnert der Bundesrat daran, dass das Volk 2012 eine Initiative, die für wichtige Staatsverträge ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr verlangte, wuchtig verworfen hat.

In den letzten Wochen haben beide Seiten grossen Druck auf einzelne Bundesratsmitglieder ausgeübt, um einen Entscheid zu erzwingen. Dass der Aussenminister die Schlüsselrolle spielte, ist offenkundig. Zuletzt gab es Anzeichen, dass Cassis die Sache aufschieben will. Der Bundesrat hätte sich auch erst Ende Jahr, nach der Vernehmlassung, festlegen können.

Jetzt hat er die Vorwärtsstrategie gewählt. Ob es dem Dossier hilft, ist fraglich. Es besteht das Risiko, dass weiterhin mehr über das Ständemehr gestritten wird statt über die Inhalte der Verträge. Allerdings lässt sich der Entscheid über das Referendum nicht ewig hinauszögern. Im Departement Cassis hatte man die Wahl: Entweder gibt es jetzt Ärger oder Ende Jahr.

Eine zentrale Rolle spielen die Kantone, die «Hüter des Föderalismus». Umso interessanter wird sein, wie ihre Meinungsbildung abläuft. Schalten sich die Parlamente ein oder überlassen sie es den Regierungen, wie sie sich äussern? Melden sich die Kantone einzeln zu Wort oder gemeinsam via die Konferenz der Kantonsregierungen? So oder so kann das Bundesparlament am Ende machen, was es will – unabhängig davon, wie klar in der Vernehmlassung das Ständemehr für oder gegen das Ständemehr ausfällt. NZZ, 2. Mai 2025, S. 7


Der Bundesrat will zum Arbeitnehmerschutz eine Bestimmung ins Schweizer Gesetz schreiben, die dem ausgehandelten EU-Vertrag direkt zu widersprechen scheint. Findige Juristen sind nun gefragt.

Man nehme an, ein Pole wird von seinem Arbeitgeber in Warschau für drei Monate Arbeit auf eine Schweizer Baustelle entsandt. In solchen Fällen gelten Schweizer Lohnregeln. Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» gilt in der Schweiz und in der EU. Dieser Grundsatz ist auch im ausgehandelten Vertrag zum künftigen Verhältnis EU - Schweiz verankert.

Der besagte Grundsatz gilt in der EU aber nicht für Spesen. Laut der Ergänzung von 2018 der massgebenden EU-Entsenderichtlinie gelten für entsandte Erwerbstätige bei «Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten» die Regeln des Sendelands und nicht jene des Gastlands. Im genannten Beispiel würden also nach dem Grundsatz der EU-Richtlinie für Schweizer Hotelrechnungen Entschädigungen nach polnischen Standards anfallen. Schweizer Standards würden bei Spesen des Betroffenen nur für zusätzliche Arbeitsreisen innerhalb der Schweiz gelten.

Diese Bestimmungen der EU-Entsenderichtlinie erscheinen kurios. Die Spesenregelung widerspricht dem EU-eigenen Grundsatz, wonach jeweils die Arbeitsregeln am Ort der Arbeit gelten sollen. Doch der Mensch und damit die Politik sind oft widersprüchlich. Die Richtlinie war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Hochlohn- und Tieflohnländern in der EU.

EU blieb offiziell hart

Die Schweiz wollte im Vertrag mit der EU verankern, dass bei Arbeit von Entsandten aus der EU in der Schweiz in allen Fällen hiesige Spesenregeln gelten. Die EU blieb aber hart: Sie konnte nicht wegen der Schweiz die EU-Entsenderichtlinie revidieren, und sie wollte der Schweiz nicht mehr Spielraum geben, als die EU-Mitglieder haben.

Für die Sozialpartner in der Schweiz ist die EU-Spesenregelung ein Ärgernis. Denkbar wäre ein «italienischer» Umgang damit: Die Schweiz unterschreibt den EU-Vertrag und ignoriert einfach den Spesenteil. Viele EU-Länder halten sich laut Schweizer Angaben in der Spesenfrage auch nicht an die Richtlinie – ohne dass diese Länder reihenweise von der EU-Kommission mit Vertragsverletzungsverfahren eingedeckt würden. Die EU-Kommission würde laut Beobachtern auch der Schweiz kaum das Leben schwermachen, wenn Bern auf Schweizer Spesenstandards beharrte.

Doch bei allfälligen Klagen in der Schweiz wäre nicht sicher, wie das Bundesgericht entschiede. Vor allem die Gewerkschaften forderten deshalb eine Verankerung der Schweizer Spesenstandards für entsandte Arbeiter aus der EU im hiesigen Gesetz. Genau dies will der Bundesrat nun anpacken, wie er am Mittwoch erklärte. Würde der Bundesrat somit im Fall einer Akzeptierung des EU-Vertrags quasi im gleichen Atemzug einen Vertragsbruch ins Schweizer Gesetz schreiben wollen? Bundesvertreter verwiesen am Mittwoch auf eine externe Studie, wonach der ausgehandelte Vertrag und die EU-Entsenderichtlinie in der Spesenfrage erhebliche Spielräume offenliessen. Zu den genannten Argumenten zählen der im Vertrag wie in der Richtlinie verankerte Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» und die Praxis in vielen EU-Ländern. Auch EU-Vertreter sollen die Schweiz auf Spielräume hingewiesen haben.

All dies mag politische Linderung bringen, aber für eine schlüssige juristische Rechtfertigung braucht es eine detaillierte Analyse. Der Bund will die erwähnte Studie dieses Frühjahr publizieren. Einen möglichen Weg zeigte die Freiburger Rechtsprofessorin Astrid Epiney in einem Aufsatz von 2024 auf. Laut ihrer Analyse ist die Spesenregelung der EU-Entsenderichtlinie nicht so eindeutig, wie man auf den ersten Blick meinen könnte. Sie ortet zum einen einen gewissen Spielraum darin, dass Entsendungszulagen im Unterschied zu Spesen als Lohnbestandteil gelten und die Abgrenzung zwischen den beiden Zahlungsarten schwierig sein könne.

Chance von 50 Prozent?

Zum andern verweist Epiney auf die EU-Rechtsprechung und die Ziele der Richtlinie wie etwa den sozialen Schutz: Auf dieser Basis sei es möglich, dass bei Entsendungen zwischen Ländern mit hohen Unterschieden in den Lebenskosten Spesenstandards gemäss dem Gastland zulässig seien. Im Gespräch schätzt die Europarechts-Expertin die Wahrscheinlichkeit dafür «über den Daumen gepeilt» auf «plus/minus 50 Prozent».

Unsicherheit gibt es auch beim Bundesgericht in der Schweiz. Dies selbst bei Verankerung des Prinzips «Schweizer Spesen für Arbeit in der Schweiz» im hiesigen Recht. Bei Konflikten zwischen Landesrecht und völkerrechtlichen Verpflichtungen gibt das Bundesgericht im Prinzip dem Völkerrecht den Vorzug. Ausser wenn der Gesetzgeber in der Schweiz völkerrechtliche Verpflichtungen bewusst missachten wollte. NZZ, 21. Feburar 2025, S. 11


Die Studie Standort Schweiz 2025, durchgeführt von gfs.bern im Auftrag von Interpharma, liefert neue Erkenntnisse zur Wahrnehmung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die Ergebnisse zeigen eine klare Befürwortung der Bilateralen, wobei hier nun eine verstärkt ambivalente Haltung zu beobachten ist.

Eine klare Mehrheit befürwortet nach wie vor die Bilateralen. Nach Jahren steigender Unterstützung für die bilateralen Verträge zeigt sich 2025 jedoch erstmals seit 2020 wieder ein Rückgang in der positiven Wahrnehmung. Während eine Mehrheit weiterhin die wirtschaftlichen Vorteile sieht, wächst die Ambivalenz, insbesondere in der politischen Mitte und bei Parteiunabhängigen. Gleichzeitig bleibt die Zustimmung für die neu verhandelten Abkommen stabil, doch es zeigt sich auch Skepsis gegenüber dem Solidaritätsbeitrag, dem sogenannten Kohäsionsfonds, sowie gegenüber der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie.

Bilaterale Verträge: ambivalente Wahrnehmung

Nach dem Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Dezember 2024 hat die seit 2020 stetig steigende positive Einstellung gegenüber den bilateralen Verträgen im Frühjahr 2025 erstmals leicht abgenommen. Zwar sieht weiterhin eine klare Mehrheit Vorteile in den Verträgen, die ambivalente Haltung wächst jedoch. Besonders in der Anhängerschaft der GLP, der Mitte und der FDP sinkt die Vorteilssicht spürbar, während sie bei den Sympathisant:innen von SP und den Grünen neue Höchstwerte erreicht. Kritischer bleibt das SVP-Lager, wo die Zustimmung weiter sinkt, und unter den Parteiungebundenen verliert die Vorteilssicht erstmals seit 2020 ihre Mehrheit.

Wirtschaftlicher Nutzen im Fokus, aber differenziertere Wahrnehmung Inhaltlich steht weiterhin der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen im Zentrum der positiven Wahrnehmung, insbesondere in Form von Wohlstand und Zugang zum Exportmarkt. Trotz des Rückgangs in der Vorteilssicht zeigt sich keine verstärkte Polarisierung, sondern eine zunehmend differenzierte Betrachtung der bestehenden Verträge. Diese Entwicklung dürfte unter anderem auf den intensiven Diskurs über das neue Verhandlungsmandat zurückzuführen sein, welcher auch die Wahrnehmung der bestehenden bilateralen Beziehungen leicht unter Druck setzt. Sämtliche Details und Ergebnisse der Studie können im Kurzbericht (https://www.gfsbern.ch/­wp-content/­uploads/­2025/­03/­252003_cockpit_standort_schweiz_def-2.pdf) nachgelesen werden. 18. März 2025, im Auftrag der Interpharma, https://www.gfsbern.ch/­de/­news/­standort-schweiz-2025-europafragen/­#bilaterale-vertraege--ambivalente-wahrnehmung


Wer in Italien die Autobahn benutzen will, muss an den Mautstellen Gebühren bezahlen. Und diese sind vergleichsweise hoch. So kostet etwa eine Fahrt im PKW von Mailand nach Rom und zurück bis zu 100 Euro. Die hohen Autobahngebühren in Italien – der Durchschnittsverdienst einer Angestellten, eines Angestellten beträgt zwischen 1000 und 2000 Euro – hat u.a. mit der Privatisierung der Autobahnen zu tun.

Die Geschichte: Die italienischen Autobahnen wurden ab Ende der 1990er-Jahre privatisiert. Gefördert von der EU rollte damals eine Privatisierungswelle durch Italien. Nicht nur die Autobahnen standen zur Disposition, man diskutierte darüber, auch die Post oder die Bahn zu privatisieren. Damit sollten einerseits Einnahmen für den klammen Staat generiert werden. Andererseits hoffte man, Private würden die trägen staatlichen Unternehmen effizienter führen.

Die Privatisierung: Unter den neuen Besitzern der grössten Autobahnbetreiberin Italiens, der «Autostrade per l'Italia», figurierte etwa die Familie Benetton, die vor allem mit ihren Kleidern bekannt war. Bald gehörte Benetton fast die Hälfte der italienischen Autobahnen. «Diese spülten der Unternehmerfamilie viele Milliarden Euro in die Kasse», wie SRF-Italienkorrespondent Franco Battel es ausdrückt. Der Unterhalt: Schon bald fragte man sich in der italienischen Bevölkerung, ob die neuen Besitzer auch genügend in den Unterhalt der Autobahnen investierten. «Spätestens ab 2018 wurde diese Frage klar mit Nein beantwortet», sagt der Korrespondent. Damals stürzte die Morandi-Autobahnbrücke in Genua ein. Dabei starben 43 Menschen, Betreiberin des betroffenen Abschnitts war «Autostrade per l'Italia».

Folgen des Brückeneinsturzes: Nach dem Einsturz der Morandi-Brücke wurde die Diskussion um die privaten Autobahnen in Italien intensiver. Auch wenn der tragische Vorfall noch nicht vollständig aufgearbeitet und gerichtlich beurteilt worden ist – klar ist: Beim Unterhalt der Morandi-Brücke ist etwas schiefgelaufen. Und auch der Staat hat bei der Aufsichtspflicht versagt. Als direkte Folge übernahm der Staat die Mehrheit von «Autostrade per l'Italia». Für die Renationalisierung der Autobahnen Italiens setzte sich vor allem das Movimento Cinque Stelle ein.

Neue Regierung, neue Pläne: Unter der Regierung von Giorgia Meloni von den Fratelli d'Italia, die seit 2022 regiert, ist die Renationalisierung der Autobahnen wieder gebremst worden. Meloni setzt weniger auf den Rückkauf durch den Staat als vielmehr auf verstärkte staatliche Kontrollen der Autobahnen sowie eine Revision der Konzessionen, damit mehr Geld in den Unterhalt der privaten Schnellstrassen fliesst. SRF 4 News aktuell, 5. Mai 2025


Der EU-Beitritt hat die Kapitalseite in Österreich enorm gestärkt und eine massive Umverteilung von unten nach oben gebracht. Während vor dem EU-Beitritt eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik galt, in der die Löhne und Gehälter mehr oder weniger im Ausmaß der Produktivität wuchs, setzte mit dem EU-Beitritt das Primat der "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" ein. Die Grafik zeigt: Die durchschnittlichen ArbeitnehmerInnen-Einkommen pro Kopf werden von der Wirtschaftsleistung (BIP pro Erwerbstätigen) abgekoppelt. Der Allgemeine Einkommensbericht des Rechnungshofes 2024 zeigt auf, dass die inflationsbereinigten mittleren Bruttojahreseinkommen zwischen 1998 und 2023 um zwei Prozent gesunken sind, die Nettojahreseinkommen sind im diesem Bereich stagniert. Daran sollte man sich erinnern, wenn wieder einmal verkündet wird, dass "wir alle vom EU-Beitritt so profitiert haben."

https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­30-jahre-eu-beitritt-oesterreichs-30-jahre-neoliberaler-kontrareformismus


Im März 2025 hat die EU-Kommission ihr «Gemeinsames Weißbuch für die europäische Verteidigungsbereitschaft 2030» veröffentlicht. Das Weißbuch wurde vom Europäischen Rat der EU-Staats- und Regierungschefs gebilligt und fordert eine drastische Erhöhung der EU-Militärausgaben um 800 Milliarden Euro, um die EU auf einen Krieg mit hoher Intensität gegen das atomar bewaffnete Russland vorzubereiten. Die Militärausgaben der EU-Mitgliedstaaten sind seit 2021 um mehr als 31 Prozent gestiegen und werden im Jahr 2024 1,9 Prozent des gemeinsamen BIP der EU oder 326 Milliarden Euro erreichen. Die Ausgaben erreichten 2024 ein noch nie dagewesenes Niveau von 102 Milliarden Euro und haben sich damit gegenüber 2021 fast verdoppelt", heißt es im Weißbuch: "Auf der Grundlage von Prognosen über die schrittweise Inanspruchnahme könnten die Verteidigungsinvestitionen in den nächsten vier Jahren mindestens 800 Milliarden Euro erreichen. People's news, No. 273: 31. März 2025, www.people.ie Das Weissbuch findet man unter: https://eur-lex.europa.eu/­legal-content/­DE/­TXT/­HTML/­?uri=CELEX:52025JC0120


von Päivi Leino-Sandberg, Helsinki, 13. Mai 2025

Die zweite EU-Kommission unter Ursula von der Leyen nennt den "Schutz unserer Demokratie und die Wahrung unserer Werte" als ihre wichtigsten Prioritäten. Das sind lobenswerte Worte, aber wie immer sagen Taten mehr aus.

Nach ihren Taten zu urteilen, scheint das Engagement der Kommission für die Demokratie beim Vokabular aufzuhören und erstreckt sich definitiv nicht auf die Wahrung grundlegender Prinzipien der partizipativen Demokratie in ihren eigenen institutionellen Praktiken.

Für mich als Forscher war es eine Reise von Unglauben über Frustration bis hin zu Sorge und Wut, zu verfolgen, wie die Präsidentschaft von der Leyen ihre Haltung zur partizipativen Demokratie demonstriert. Diese Gefühle wurden von Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Journalisten, die sich mit EU-Angelegenheiten beschäftigen, geteilt.

Die allgemeine Politik der Kommission gegenüber Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit kann als eine strategische Verzögerung bezeichnet werden. Gesetzliche Fristen werden grundsätzlich ignoriert, und die Beantwortung der einfachsten Anfrage kann Monate oder sogar Jahre dauern. Der Europäische Bürgerbeauftragte sieht diese systematischen Versäumnisse als Missstand in der Verwaltungstätigkeit an.

Die Kommission leugnet die Existenz von Dokumenten, auch wenn dies offensichtlich eine dicke Lüge ist, und vernichtet Dokumente, um Offenlegungspflichten zu umgehen. Sie setzt sich über die ständige Rechtsprechung des Gerichts hinweg.

Die allgemeine Politik der Kommission gegenüber Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit kann als strategische Verzögerung charakterisiert werden In ihren Antworten auf Zugangsanfragen betrachtet die Kommission die demokratische Debatte als "Druck von außen", gegen den sie abgeschirmt werden muss. Dies soll durch eine weitere Einschränkung der Transparenz erreicht werden. Die Politik der Kommission zielt darauf ab, eine rechtzeitige und fundierte Debatte unmöglich zu machen.

Es hat sich als nahezu unmöglich erwiesen, wirksame Wege zu finden, um solche Versäumnisse zu korrigieren. Die Kommission schenkt den Ansichten des Europäischen Bürgerbeauftragten keine Beachtung, was sich darin zeigt, dass sie auf ihre Untersuchungen und Empfehlungen überhaupt nicht eingeht. In den letzten Jahren hat die Kommission viel Zeit damit verbracht, autoritäre Regierungen und ihre Spielregeln zu beobachten. Sie scheint ein oder zwei Tricks gelernt zu haben.

Wenn die Offenlegung so unwahrscheinlich und langsam ist, dass selbst der hartgesottenste EU-Fan frustriert ist, werden wir - die Wissenschaft, die Medien, die Öffentlichkeit - einfach aufhören zu fragen. Das ist natürlich der Sinn der Sache.

Die Kommission kann dann nach eigenem Gutdünken agieren, während sie die passiven Bürger mit kuratierten Informationen aus der PR-Abteilung der Kommission oder dem Kabinett des Präsidenten füttert. Und jede Initiative der Kommission wird immer ein Erfolg sein.

In dieser Vision wird die Demokratie auf das Recht reduziert, alle fünf Jahre zur Wahlurne zu gehen - ein Akt, der nur begrenzten Einfluss auf die künftige Ausrichtung Europas hat. Und das bedauerliche Fehlen der EU als integrierte politische Gemeinschaft mit einer starken und unabhängigen Medien- und Zivilgesellschaft auf EU-Ebene setzt sich unvermindert fort.

Eine informierte EU-Öffentlichkeit kann sich ohne die aktive Mitarbeit der Kommission nicht entwickeln, und die Kommission sollte ihr Möglichstes tun, um das Entstehen einer solchen zu fördern. Wenn sie an ein wirklich integriertes Europa glaubt, sollte sie sich das Recht der Öffentlichkeit zu eigen machen, die Machthaber zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn dies unbequem ist und kurzfristige Peinlichkeiten riskiert.

Stattdessen scheint von der Leyens zweite Kommission dort weiterzumachen, wo die erste aufgehört hat.

Lesen Sie das Kleingedruckte

In ihrer ersten Sitzung am 4. Dezember 2024 überarbeitete die neue Kommission ihre Geschäftsordnung. In einem Anhang legt die Kommission einseitig zahlreiche Beschränkungen für die Anwendung der EU-Transparenzvorschriften fest, mit dem offensichtlichen Ziel, möglichst viele ihrer eigenen Dokumente vom Anwendungsbereich der Regeln für den öffentlichen Zugang auszuschließen. Die neuen Vorschriften machen deutlich, dass die Kommission nicht die Absicht hat, die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur proaktiven Offenlegung von Rechtsdokumenten anzuwenden. Dokumente, die automatisch offengelegt werden sollten, um eine rechtzeitige Debatte über legislative Optionen zu erleichtern, werden nur durch komplexe, zeitaufwändige und letztlich wahrscheinlich erfolglose Zugangsanträge zugänglich.

Mit den neuen Vorschriften wird auch die Praxis der Vernichtung von Dokumenten formalisiert und es werden neue Kategorien allgemeiner Geheimhaltungsvermutungen mit nahezu unbegrenztem zeitlichem Geltungsbereich eingeführt. Anstelle einer Vermutung der Offenheit werden weite Bereiche der Kommissionsarbeit als geheim eingestuft.

Die "Hüterin der Verträge" übersieht, dass Transparenz eine normative Entscheidung ist, die im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte getroffen wurde. Ausnahmen vom Zugang der Öffentlichkeit sind gesetzlich zu regeln, nicht in internen Vorschriften einzelner Institutionen nach deren eigenem Ermessen.

Die neuen Vorschriften der Kommission stellen auch einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Aarhus-Übereinkommens dar.

Dies hat zu einem Antrag auf interne Überprüfung durch die Umwelt-NRO ClientEarth gemäß der Aarhus-Verordnung geführt, der auch zu einem Verfahren vor dem Gerichtshof führen kann.

Unabhängig davon habe ich zusammen mit Emilio de Capitani und der NRO AccessInfo Europe die neuen Vorschriften vor dem Gericht angefochten. Die demokratische Legitimation der Europäischen Kommission war schon immer schwach. Die formale Erwiderung darauf lautet, dass die EU kein Staat und die Kommission keine Regierung ist. Sie führt mit Sachverstand und fördert das europäische Interesse. Daher hätte eine breite demokratische Debatte oder die Beteiligung der Bürger wenig Sinn.

Doch als Teil einer immer größeren Union erhält die Kommission immer mehr Befugnisse, die immer weiter in die nationale Politikgestaltung hineinreichen. Eine supranationale Führungskraft zu sein, ist keine Entschuldigung. Es ist ein Grund, sein Möglichstes zu tun, um transparent zu bleiben, um den Menschen, denen man zu dienen vorgibt, Rechenschaft abzulegen. 3. Mai 2025, Päivi Leino-Sandberg ist Professor für transnationales europäisches Recht an der Universität von Helsinki. https://euobserver.com/­rule-of-law/­ar038e6ec2

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