Kurzinfos August 06


EU-Mehrwertsteuerbetrügereien

EU-weiter Steuerbetrug in grossem Umfang und die Abwanderung von Dienstleistungsunternehmen nach Luxemburg und Madeira fordern die Mehrwertsteuer-Regeln der EU heraus. Korrekturen sind schwierig, weil sie einstimmig beschlossen werden müssen.

EU-Steuerkommissar Kovacs, Deutschlands Finanzminister Steinbrück, die britische Regierunng, sie alle warnen seit Monaten vor grassierendem Betrug bei der Mehrwertsteuer (MWSt). Auf 60 Mrd. bis 70 Mrd. Euro pro Jahr wird in BrüsseI der dem Fiskus EU-weit entstehende Schaden geschätzt. Viele Betrügereien erfolgen grenzüberschreitend und nutzen dabei eine Besonderheit des Steuersystems in der Europäischen Union. Als «Übergangsregelung» blieb es im Warenverkehr zwischen Unternehmen bis heute beim Bestimmungslandprinzip: Warenlieferungen über die Binnengrenzen erfolgen weiterhin ohne Mehrwertsteuer; die Steuer ist im Bestitmmungsland zum dortigen Satz zu zahlen. Dieses System aber ist betrugsanfällig, wie besonders der sogenannte Karussell-Betrug zeigt: Ein (Schein)Unternehmen B bezieht Waren mit geringem Volumen, aber hohem Wert wie etwa Mobiltelefone ohne Bezahlung von MWSt von der Firma A in einem anderen EU-Staat und verkauft sie inklusive Mehrwertsteuer im Inland an ein Unternehmen C weiter. Die C belastete Steuer führt es aber nicht an das Steueramt ab. Vor Auffliegen des Betrugs verschwindet B vom Markt. Erleichtert wird ihm dies dadurch, dass die über das MWSt-lnformationsaustauschsystem vorgesehenen Meldungen über solche Transaktionen oft erst drei bis vier Monate später bei den inländischen Behörden eintreffen. Das Nachsehen hat der Fiskus: Käufer C kann für die bezahlte Mehrwertsteuer beim MWSt-pflichtigen Weiterverkauf im Inland einen Vorsteuerabzug oder bei der MWSt-freien Ausfuhr eine Rückerstattung geltend machen; im zweiten Fall erleidet das Steueramt gar einen Verlust, nicht «nur» einen Steuerausfall.

Zum eigentlichen Karussell kommt es, wenn die Ware zurück an A geht, wobei sie das Karussell im Prinzip wiederholt umrunden kann und in manchen Fällen gar nur noch virtuell zirkuliert. Laut EU-Steuerexperten sind zur Verwischung der Spuren zuweilen 60 bis 70 Unternehmen beteiligt, darunter auch solche in Drittstaaten. Beim «Verschwinden» von Unternehmen soll übrigens die Eidgenossenschaft eine Rolle spielen: «Absetzbewegungen in die Schweiz sind typisch, weil dort Auslieferungsanträgen bei Steuerdelikten nicht stattgegeben wird», schreibt der deutsche Sachverständigenrat im Jahresgutachten 2005/06. Das als Teil der Bilateralen II ausgehandelte, aber noch nicht in Kraft gesetzte Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zur Betrugsbekämpfung wird indessen die Kooperation im Bereich der indirekten Steuern stark ausbauen.

Ende Mai hat die Kommission in einem Strategiepapier eine Reihe von Massnahmen zur Betrugsbekämpfung zur Debatte gestellt, darunter neben eher praktischen Schritten wie der Verbesserung der Behördenzusammenarbeit auch Systemänderungen: Zum einen erinnerte sie daran, dass das nach wie vor als Endziel geltende Ursprungslandprinzip Phänomenen wie dem Karussell-Betrug den Boden entziehen würde. Dessen politische Chancen sind aber noch immer gering – wegen den unterschiedlichen hohen Steuersätzen in den verschiedenen Ländern. Zum andern verwies die Kommission auf den Wunsch mancher Staaten nach Ausdehnung des «Reverse-Charge-Verfahrens» (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) auf Inlandumsätze, wo dies bis anhin nur ausnahmsweise möglich ist". Bei diesem Modell wird im Verkehr zwischen Unternehmen die Steuerschuld vom Anbieter der Güter oder Dienstleistungen auf den Empfänger verschoben. Lieferungen zwischen Unternehmen erfolgen steuerfrei, und erst vom letzten Betrieb in der Kette fliesst eine MWSt-Zahlung an den Fiskus.

Interesse am Reverse-Charge-Verfahren haben vor allem Berlin und Wien. Ihre Anträge auf die nötige EU-Ermächtigung zu dessen genereller Anwendung hat die Kommission aber vor kurzem mangels Rechtsgrundlage abgewiesen. Parallel dazu haben die beiden Staaten im Rat der EU- Finanzminister (Ecofin) jedoch bereits auf eine Änderung ebendieser Rechtsgrundlage gedrängt. Die Kommission und andere Mitgliedstaaten sind indessen skeptisch, da ein solcher Systemwechsel unter Umständen mehr Probleme schafft als löst: Zwar würde der Karussell-Betrug verunmöglicht, doch ergäben sich neue Betrugsmöglichkeiten unter anderem durch die Schwächung der bisherigen Selbstkontrollmechanismen (der Vorsteuerabzug wirkt derzeit als Anreiz zur Meldung). Auch droht administrativer Mehraufwand.

Vor diesem Hintergrund scheint kurzfristig fast nur die verstärkte Behörden-Kooperation zur Betrugsbekämpfung politische Chancen zu haben, zumal die Finanzminister Steuerbeschlüsse einstimmig fällen müssen. Allerdings haben die Anhänger des Reverse-Charge-Modells noch nicht aufgegeben. Vielmehr hat Steinbrück dieses Anliegen an der Juni-Sitzung des Ecofin mit einem separaten hängigen MWSt-Thema verknüpft, einem Gesetzgebungspaket zur Besteuerung von Dienstleistungen. Abgesehen von administrativen Vereinfachungen sieht dieses eine Änderung des Ortes der Besteuerung vor: Bis anhin wird die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Regelfall am Ort (im Land) des Anbieters nach den dortigen Sätzen erhoben; künftig soll es bei Leistungen an Unternehmen sowie bestimmen Dienstleistungen an Private der 'Ort des Kunden bzw. des Verbrauchs sein.

Hintergrund ist die technologisch-wirtschaftliche Entwicklung: Waren grenzüberschreitende Dienstleistungen 1993 kaum ein Thema, führen die unterschiedlichen Steuersätze inzwischen dazu, dass zum Beispiel Mobilfunk- oder Pay-TV- Anbieter aus Staaten wie Dänemark und Schweden mit einer Mehrwertsteuer von 25%: nach Luxemburg oder auf die portugiesische Insel Madeira abwandern, wo der tiefste in der EU zulässige Normsatz von 15% gilt. Dies hat den Futterneid der Hochsteuerländer geweckt, und auch die Kommission argumentiert mit Wettbewerbsverzerrungen.

Allerdings haben im Juni im Ecofin Luxemburg, Portugal und Deutschland Einwände gegen die Neuregelung erhoben. Während bei den ersten beiden die Angst um den Verlust eines Standortvorteils im Vordergrund stehen dürfte, schien es Berlin vor allem auch um das erwähnte, mehr oder weniger offene Junktim zum Reverse Charge-Anliegen zu gehen. Dies lässt für die für November vorgesehene nächste Ecofin-Diskussion ein zähes Feilschen erwarten. Solche Probleme gleichen der Quadratur des Kreises, solange der Binnenmarkt mit nationalen Mehrwertsteuersätzen kombiniert bleibt und Steuerentscheide Einstimmigkeit erfordern: Erstens wird die «Übergangslösung» immer wieder Nachbesserungsbedarf auslösen, den die Finanzminister vor allem mit Blick auf die eigenen Schatullen beurteilen; zweitens gibt die Einstimmigkeit jedem Staat eine Vetomöglichkeit, die sich für Junktims nutzen lässt und die faule Kompromisse fördert. NZZ. 4. August 2006, S. 25


Stillstand der Doha-Verhandlungen als Chance

für die Ärmsten und die Umwelt

Die WTO-Verhandlungen sind nach einem Treffen der Vertreter der G6 Ende Juli 2006 gescheitert. Die Versuche der EU, dies als gescheitertes multilaterales Bestreben für Entwicklung darzustellen, sind jedoch eine Mogelpackung. Ein Abschluss der so genannten "Doha Entwicklungsrunde" hätte fatale Folgen für arme Länder und die Umwelt gebracht. Neuere Studien der Weltbank und anderer Institutionen wie z.B. die "Sustainability Impact Assessments" der EU haben gezeigt, dass die erwarteten ökonomischen Gewinne weltweit viel geringer ausfallen als ursprünglich angenommen, und die ärmsten Länder insbesondere im südlichen Afrika die Verlierer gewesen wären. Die Agrarverhandlungen hätten den Lebensunterhalt von Millionen von Kleinbauern bedroht und die NAMA-Verhandlungen (non-agricultural market access) zu Deindustrialisierung und Jobverlusten geführt. Außerdem wurden die verheerenden globalen Umweltauswirkungen nicht berücksichtigt.

In den NAMA-Verhandlungen sollten die Märkte für Industriegüter liberalisiert werden, sie betrafen aber auch ökologisch hochsensible Bereiche wie Wälder, Fischerei und mineralische Rohstoffe. Eine weitere Liberalisierung hätte diese Ressourcen verbilligt, die Nachfrage und ihren weiteren Raubbau gefördert und damit fatale Folgen für die Umwelt und Hunderte von Millionen Menschen insbesondere in armen Ländern gehabt. Eine Reihe von Ländern hatte sogar Vorschläge für eine komplette oder besonders hohe Liberalisierung von Wäldern und Fisch und Fischprodukten über die generellen Zollsenkungen hinaus. 90 % der Fischer weltweit sind "Kleinfischer". Vor allem durch die industriellen Fischereiflotten sind die globalen Fischbestände aber zu 70 Prozent entweder ausgerottet oder stark bedroht. Eine weitere Liberalisierung hätte eine Expansion des kommerziellen Fischfangs bedeutet und die Überfischung der Meere beschleunigt. Leidtragende wären Kleinfischer z.B. in Indonesien oder den Philippinen gewesen. Weltweit sind bereits über die Hälfte der Wälder zerstört. Es leben aber mehr als 350 Millionen Menschen in oder nahe Wäldern und nutzen diese für ihren Lebensunterhalt und ihr Einkommen.Weitere 60 Millionen indigene Menschen sind für ihr Überleben praktisch vollständig abhängig von Wäldern.

Zwar hat die EU die komplette Liberalisierung natürlicher Ressourcen nicht unterstützt, aber sie war nicht bereit, natürliche Ressourcen gänzlich von den Zollkürzungen in den NAMAVerhandlungen auszunehmen, wie es Friends of the Earth fordert. Außerdem hat die EU zusammen mit Japan die Abschaffung aller Exportsteuern und -zölle gefordert. Diese werden von Entwicklungsländern v.a. benutzt, um ihre Exporte von natürlichen Ressourcen und Landwirtschaftsprodukten zu besteuern. Aus Umweltsicht würde eine Einschränkung oder eventuelle Abschaffung dieser Exportsteuern z.B. zu einem Ansteigen von Holzexporten und damit auch der Ausbeutung von Wäldern führen.

In den NAMA-Verhandlungen über so genannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse wurden eine Vielzahl von Gesetzen und Regulierungen, die potentiell dem Umweltschutz dienen, als potentielle Handelshemmnisse gelistet. In der EU sind beispielsweise die Herkunftsbezeichnung von Fischprodukten und Regelungen zu Chemikalien wie REACH betroffen. Besonders kritisch ist ein Vorschlag der EU und ein fast gleich lautender Vorschlag der NAMA-11 zu sehen, einen "fasttrack" Mechanismus voranzubringen, in dem bilateral innerhalb von nur 60 Tagen über die Abschaffung dieser "Handelshemmnisse" verhandelt werden soll. Dieser Vorschlag würde zwar rechtlich nicht bindend sein, könnte aber dennoch fatale Folgen haben, da er die Verhandlungen erheblich beschleunigen würde, keine Umweltexperten beteiligt sind und das Verfahren äußerst intransparent ist.

Der momentane Stillstand in den WTO-Verhandlungen sollte nach Friends of the Earth dazu genutzt werden, ein multilaterales Handelssystem zu entwickeln, das Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Menschenrechte über Handelsregeln stellt und nicht erlaubt, dass alleine Konzerninteressen die Handelsagenda beherrschen. Konkret könnte dies u.a. bedeuten, dass multilaterale Umweltabkommen Vorrecht vor Handelsregeln haben und Konflikte zwischen diesen Regelwerken nicht in der WTO, sondern unter dem Dach der UNO z.B. am Internationalen Gerichtshof geklärt werden. EUROPA-INFO August/September 2006, www.foeeurope.org


EU-Kommission wirft das Ziel einer umweltverträglicheren

Verkehrspolitik über Bord

Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2006 ein Strategiepapier zur zukünftigen Entwicklung im Transportbereich veröffentlicht. Diese zwischenzeitliche Bilanz zum im Jahr 2001 herausgegebenen Weißbuch der EU-Verkehrspolitik zeigt eine deutliche Wende gegenüber den ursprünglich festgesetzten Zielen. So ignoriert das neue Maßnahmenpapier die anfängliche Zielsetzung, Gesundheit und Umwelt vor den negativen Einflüssen des Transportverkehrs nachhaltig zu schützen.

In der EU soll Verkehr künftig generell gefördert werden, um die Voraussetzungen für Wachstum und neue Jobs zu schaffen. Dieser Politikwechsel steht in Konflikt mit mehreren anderen übergeordneten Dokumenten wie zum Beispiel der EUStrategie zur Nachhaltigen Entwicklung und weiteren Grundsätzen im Bereich Energie, Klimawandel, öffentliche Gesundheitspflege und dem Schutz der Artenvielfalt.

Am 16. Juni 2006, also sechs Tage vor der Präsentation des überarbeiteten Weißbuchs, wurde die Strategie für Nachhaltige Entwicklung von den EU-Entscheidungsträgern angenommen. Sie enthält operationale Zielsetzungen für einen nachhaltigen Transport in acht Bereichen, darunter befinden sich Punkte zum Klimawandel, dem effizienten Einsatz von Energie, der Luftverschmutzung und Lärmbelästigung. Die am 22. Juni 2006 vorgelegte Halbzeitbilanz zum Weißbuch Verkehr nimmt weder Bezug auf diese Ziele noch schlägt sie eine Strategie vor, wie diese erreicht werden können. Es macht keinen koordinierten Eindruck von der EU-Kommission, ein überarbeitetes Weißbuch zu präsentieren, das die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie nicht berücksichtigt. Die Wünsche der Transportindustrie werden hier von der Kommission offensichtlich als wichtiger eingestuft als die der EU-Minister, die eine breitere Perspektive betrachten.

Die Gegensätze zwischen den beiden Strategiepapieren werden in drei Punkten ganz deutlich. Das Strategiepapier zur nachhaltigen Entwicklung definiert eindeutige Maßnahmen, um die Verknüpfung zwischen Wirtschaftswachstum und der Zunahme im Transportverkehr zu brechen, zur Reduzierung der für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gase, und um die Luftverschmutzung und Lärmbelästigung auf ein Niveau zu bringen, auf dem der negative Einfluss auf die Gesundheit der Menschen und der Umwelt minimiert wird. Im überarbeiteten Weißbuch werden diese Ziele jedoch nicht erwähnt, sie waren aber zum Teil im Weißbuch für Verkehr aus dem Jahre 2001 verankert. Dort wurde noch davon gesprochen, Wirtschaftswachstum und Verkehrswachstum zu entkoppeln. In dem überarbeiteten Dokument ist nun nicht mehr die Rede davon, das Verkehrsaufkommen zu verringern. Die VCÖ-Analyse zeigt, dass auch in anderen Bereichen deutlich von der ursprünglichen Version des im Jahre 2001 veröffentlichten Weißbuchs abgewichen wird. Im Weißbuch war die Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene bzw. auf die Schifffahrt eine zentrale Zielsetzung. So wurde 2001 noch festgelegt, dass eine Veränderung des "modal shifts" erreicht werden muss. Der Rückgang des Güterverkehrs auf der Schiene zugunsten der Straße sollte gestoppt und das Wachstum des Lkw-Verkehrs verringert werden. Die revidierte Strategie kehrt von diesem Ansatz ab und das spezielle Ziel, den Schienengüterverkehr auf das Niveau von 1998 anzuheben, wurde in dem neuen Papier fallengelassen. Ein weiteres Ziel des Weißbuchs war es, die Straßenbesteuerung zu überarbeiten und die Folgekosten des Verkehrs, wie Umweltverschmutzung und Verkehrsunfälle, in die Besteuerung einzubeziehen. Dieser Punkt wird in der überarbeiteten Version nicht mehr aufgegriffen, obwohl es ein wichtiger Schritt in Richtung verursachungsgerechter Besteuerung wäre. Laut einer Studie des Schweizer Forschungsinstituts Infras betragen allein die externen Kosten des Lkw-Verkehrs in der EU mehr als 200 Milliarden € pro Jahr, das entspricht fast zur Gänze dem Bruttoinlandsprodukt Österreichs.

Die EU hat ihr bisheriges Ziel, den Güterverkehr stärker auf die Schiene zu verlagern, eindeutig nicht erreicht. Das Versagen der EU-Transportpolitik zeigt sich in der Entwicklung des Güterverkehrs in der EU. Die VCÖ-Publikation "Lkw-Maut auf allen Straßen" zeigt, dass seit dem Jahr 1995 der Straßengüterverkehr in der EU um 32 % auf 1.625 Milliarden Tonnenkilometer gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Schiene um 2,3 % auf 351 Milliarden Tonnenkilometer gesunken. Doch anstatt hier wirksame Maßnahmen umzusetzen, werden ganz einfach die Zielsetzungen geändert. EUROPA-INFO August/September 2006 www.vcoe.at


OECD vermeldet Erfolg bei schädlichen Steuerregeln

Laut OECD gibt es keine schädlichen Steuerpraktiken mehr. Die Beseitigung von unfairen und den internationalen Wettbewerb verzerrenden Steuerpraktiken ist seit Jahren ein Anliegen des Fiskalausschusses der OECD. Nun vermeldet er einen fast 100%igen Erfolg. In seinem Schlussbericht über die 47 im Jahr 2000 als potenziell schädlich identifizierten Steuerregeln in 20 der 30 OECD-Länder stellt der Ausschuss fest, dass er seine Ziel erreicht und das vom Ministerrat der OECD gegebene Mandat erfüllt habe. Als schädlich gelten Steuerpraktiken und -regeln, die sich durch sehr tiefe Steuersätze bzw. fehlende Besteuerung, einen Mangel an Transparenz und an effektivem Informationsaustausch oder durch ein Abschotten privilegierter Unternehmen vom Rest der Wirtschaft («ring-fencing») auszeichnen. In Zukunft will sich der Ausschuss auf die Beobachtung neu eingeführter Steuerregime konzentrieren, die Vorzugsregeln und möglicherweise schädliche Praktiken enthalten.

Befriedigt stellt Paolo Ciocca, der Leiter des Fiskalausschusses, fest, dass 19 der beanstandeten Steuerregeln vollständig beseitigt worden seien. Weitere 14 Regeln wurden geändert, indem schädigende Aspekte eliminiert wurden. In 13 Fällen erwiesen sich die Regeln entgegen der ersten Einschätzung als nicht schädlich. Nur noch eine einzige Regel, die sich auf die Befreiung spezieller Holdinggesellschaften in Luxemburg, «1929 Holding Companies», von der Körperschaftsteuer be- zieht, klassifiziert der Ausschuss auch in seiner 2005 revidierten Version als weiterhin schädlich. Luxemburg schliesst sich dieser Beurteilung allerdings nicht an. Nach Ansicht des Ausschusses wird auch diese Regel abgeschafft, da sie Gegenstand eines rechtlichen Verfahrens der EU-Kommission gegen Luxemburg ist.

Im Zwischenbericht von 2004 hatte die OECD neben dem Luxemburger Holdingregime nur noch eine belgische Regel und die bevorzugte Besteuerung bestimmter Holdinggesellschaften in der Schweiz, die «50/50»-Praxis, als schädlich beurteilt. Allerdings wurde die Schweiz dank einem Kompromiss über einen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten nicht auf die schwarze Liste gesetzt. Nun geht der Ausschuss davon aus, dass es in der Schweiz keine schädigenden Steuerpraktiken mehr gibt. Er sieht die «50/50»-Praxis, die vor allem international aktiven Handelsgesellschaften erlaubte, 50% des Reingewinns ohne weitere Erklärung abzuziehen, als abgeschafft an. Das die Praxis regelnde Zirkular ist zurückgezogen worden, neue Erleichterungen werden nicht gestattet, und bereits gewährte Privilegien werden auslaufen. Schon früher war eine zweite beanstandete Regel, die Dienstleistungsgesellschaften betraf, angepasst worden. NZZ, 30. September/ 1. Oktober 2006, S. 23.


«Goldene Aktien» verboten

Die Niederlande haben laut einem am 28. Septebmer 06 veröffentlichten Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) mit ihren «goldenen Aktien» am Telekommunikationskonzern KPN und am Postunternehmen TPG (vormals TNT) gegen EU-Recht verstossen. Dabei geht es um je eine Sonderaktie, dank der der Staat bei wichtigen Entscheiden - zum Beispiel über Fusionen - besondere Zustimmungs- bzw. Vetorechte in den beiden ehemaligen Staatsunternehmen behielt. Die EU-Kommission hatte deswegen ein Verfahren gegen Den Haag eingeleitet, das schliesslich in eine Klage beim EuGH mündete. Von der «goldenen Aktie» an der KPN haben sich die Niederlande indessen bereits vor Abschluss des Gerichtsverfahrens getrennt.

Laut dem Gerichtshof beschränken diese Sonderaktien den freien Kapitalverkehr. Sie seien dazu geeignet, Investoren aus anderen Mitgliedstaaten von Investitionen in die beiden Unternehmen abzuschrecken. Denn sie gäben dem Staat einen durch den Umfang seiner Investition nicht gerechtfertigten Einfluss, während sie den Einfluss der anderen Aktionäre einschränkten. Im TPG-Fall hatte Den Haag geltend gemacht, die «goldene Aktie» sei erforderlich, um den postalischen Universaldienst (Service public) zu gewährleisten. Laut EuGH kann die Gewährleistung des Service public zwar einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen könnte. Die fragliche Sonderaktie gehe «jedoch über das hinaus, was zur Wahrung der Zahlungsfähigkeit und der Kontinuität des Erbringers des postalischen Universaldienstes erforderlich ist», da die Sonderrechte nicht auf den Service public beschränkt seien und ihre Ausübung nicht auf genauen Kriterien beruhe sowie nicht begründungspflichtig sei, was eine wirksame gerichtliche Kontrolle verunmögliche.

Die Kommission hat über die letzten Jahre eine Reihe von Mitgliedstaaten wegen ähnlicher, Übernahmen erschwerender Konstruktionen ins Visier genommen. Sie sah sich nun durch das Urteil bestärkt. Der Gerichtshof habe bestätigt, dass «goldene Aktien» keinen Platz im Binnenmarkt hätten! sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar McCreevy vor den Medien. Der EuGH hat die Kommission in solchen Fragen bereits in früheren Urteilen meist unterstützt. Zu den prominentesten noch vor dem Gerichtshof hängigen Fällen gehört der Streit zwischen Berlin und Brüssel um das deutsche VW-Gesetz. NZZ 29. September 2006, S. 21.


Neue EU-Länder und Strukturfond

Die neuen EU-Mitglieder bekunden Mühe, die ihnen zustehenden Subventionen aus dem EU-Haushalt voll auszuschöpfen. Gleichwohl zählten sie 2005 alle zu den Nettoempfängern in der EU. Die EU-Haushaltskommissarin Dalia Grybauskaite hat am 21. September 06 eine «freundschaftliche Warnung» an die 10 neuen EU-Mitglieder gerichtet: Bei der Präsentation des EU-Haushaltsberichts für 2005 vor den Medien betonte sie, die Neuen nutzten die aus den Struktur- und Kohäsionsfonds erhältlichen Mittel bisher nur langsam. Aus diesen Fonds werden Infrastruktur- und weitere Projekte in ärmeren Regionen und Staaten gefördert. Zwischen dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 und September 2006 sind nur 26% der für die 10 Staaten für diese Periode maximal vorgesehenen 21,5 Mrd. Euro ausgezahlt worden. Bei einem Teilbereich, den Strukturfonds, könnten 2007 erstmals Gelder verfallen, weil sie während zweier Jahre ungenutzt blieben. Grybauskaite nannte namentlich Tschechien und Polen als Staaten mit "Absorptionsproblemen".

Trotz der Erweiterung blieb der EU-Haushalt 2005, der ein Volumen von 104,8 (i. V. 100,1) Mrd. Euro oder 0,97 (0,96)% des gemeinsamen Bruttonationaleinkommens (BNE) aufwies, gemessen an absoluten Beträgen von den grossen, alten Mitgliedstaaten geprägt. Deutschland, Frankreich, Italien und Grossbritannien finanzierten rund zwei Drittel des Haushalts; zugleich empfingen Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien und Grossbritannien am meisten EU-Gelder. In die neuen Mitgliedstaaten flossen im Berichtsjahr 9,5% der EU-Ausgaben, während es im «angebrochenen» Beitrittsjahr 2004 erst 6,6% waren. Das Bild ist aber noch in Fluss, da die schrittweise Integration dieser Staaten in alle EU-Programme erst 2013 abgeschlosseen war. Auch relativ betrachtet hat sich das Bild nicht grundsätzlich geändert: Gemessen am «operativen Saldo» (ohne Verwaltungsausgaben sowie nach weiteren Korrekturen) in Prozent des BNE standen 2005 die Niederlande, Luxemburg (das aber als Standort von EU-Institutionen von hohen Verwaltungsausgaben profitiert), Schweden und Deutschland an der Spitze der Nettozahler, die mehr in den EU-Haushalt einzahlen, als sie Rückflüsse erhalten. Alle neuen Mitglieder waren Nettoempfänger, doch wies nur Litauen einen höheren relativen Saldo aus als das bisherige Mitglied Griechenland.

Grybauskaite forderte für die 2008/09 anstehende Überprüfung des EU-Finanzrahmens erneut substanzielle Reformen. Zwar seien 2005 die Ausgaben für Aufgaben wie Forschung und transeuropäische (Verkehrs-)Netze überdurchschnittlich gestiegen, doch seien die Beträge noch immer ungenügend. Auch im Berichtsjahr entfiel der Löwenanteil der Ausgaben auf die Agrarpolitik (48,5 Mrd. Euro) sowie auf die Struktur- und Kohäsiospolitik (32,8 Mrd. Euro). NZZ, 22. September 2006, S. 23.


EU-Staaten sind Weltmeister - beim Geschäft mit dem Tode

Die EU-Staaten überholten 2005 die USA und Russland beim Rüstungsexport und sind zum ersten Mal Champion in dieser fragwürdigen Liga. Von 2001 bis 2005 stiegen die Waffenausfuhren um mehr als das Doppelte. Während bei Sonntagsreden die "Friedensmacht Europa" beschworen wird, läuft unter der Woche das Geschäft mit dem Tod auf Hochtouren.

Guernica, Werkstatt Frieden & Solidarität (Waltherstrasse 15, A-4020 Linz; office@werkstatt.or.at, www.werkstatt.or.at)

Die Weltmeisterschaft, die die EU-Staaten im Jahr 2005 gewonnen haben, ist zwar keine, bei der Stadien gefüllt und Millionen in Freudentaumel versetzt werden können, aber in den Chefetagen der EU- Rüstungsgiganten EADS, Thales, British Aerospace und Finmeccanica ist wohl mehr als eine Sektflasche dafür geköpft worden: Im Jahr 2005 wurden die EU-Staaten zum ersten Mal Rüstungsexport-Weltmeister. Und das nach einer beispiellosen Auflholjagd: Im Jahr 2001 noch 30 Prozent hinter den USA und Russland gelegen, ging es sprunghaft nach oben. Laut Untersuchungen des schwedischen Friedensforschungsinstitutes SIPRI stiegen von 2001 bis 2005 die Rüstungsexporte der EU-Staaten (EU-15) von 3.742 auf 7.617 Millionen Euro, das ist mehr als eine Verdoppelung (siehe Grafik).

Dabei machten die Konkurrenten das Rennen nicht leicht, auch die USA legten in diesem Zeitraum gehörig zu, während Russland zuletzt etwas abfiel. Alleine von 2004 auf 2005 explodierten die EU-Rüstungsexporte um satte 50 %. Die vier Großen - Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Italien - vereinigen 77 % der EU-Rüstungsexporte auf sich. Um die Europameisterschaft gab es zumeist ein Duell zwischen Frankreich und Deutschland, das im Jahr 2005 Paris für sich entscheiden konnte. Das Geschäft mit dem Tod gehört nur wenigen: Die drei Rüstungsexportgroßmächte EU, USA und Russland vereinigen auf sich mittlerweile über 90 % der globalen Rüstungsexporte. Von 2001 bis 2005 stiegen die gesamten Rüstungsexporte um mehr als 26 %. Ein Drittel der weltweiten Rüstungsexporte kommen aus den EU-Rüstungsschmieden. Eines der Hauptabnehmergebiete für EU-Waffen ist die Krisen- und Kriegsregion des Nahen Osten.

Liebkind: Rüstungsindustrie.

Der Aufstieg der EU-Kriegswaffenindustrie ist nicht zufällig. Bereits beim EU-Gipfel von Köln im Jahr 1999 wurde in der Schlusserklärung proklamiert: "Die EU muss die Fähigkeit zu autonomen Handeln, gestützt auf ein glaubwürdiges Militärpotential, sowie die Mittel und Bereitschaft besitzen, dessen Einsatz zu beschließen [..] . Wir erkennen an, dass nachdrückliche Bemühungen zur Stärkung der industriellen und technologischen Verteidigungsbasis erforderlich sind [..]. Wir werden daher zusammen mit der Industrie auf eine engere und effizientere Zusammenarbeit der Rüstungsunternehmen hinarbeiten" (Köln, 4.6.1999). Während die Versprechungen vom "sozialen Europa" Wahlkampfklamauk geblieben sind, in diesem Bereich haben die EU-Staatschefs Wort gehalten.

Kein Industriebereich – mit Ausnahme der Atomindustrie - wird von der EU so protegiert wie die Rüstungsindustrie. Für Großrüstungsprojekte dürfen mittlerweile sogar die strengen Sparvorgaben des "Stabilitätspaktes" gebrochen werden. Zur Förderung der Rüstungsindustrie richtet man 2004 eine eigene Rüstungsagentur ein. Halbjährlich müssen sich alle EU-Staaten einer Überprüfung durch diese Agentur unterziehen, ob sie die im sog. "European Capability Action Plan" zugesagten Rüstungsverpflichtungen brav in die Tat umsetzen. In der österreichischen Ratspräsidentschaft wurde nun auch ein eigener Rüstungsforschungsfonds beschlossen, um die Verbindung von Wissenschaft und Rüstung noch enger zu gestalten. In der gestoppten EU-Verfassung sollte sogar die Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten" ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" in Verfassungsrang gehoben werden (EUV, Art. 1-41).

"Europäischer Mehrwert".

Man fragt sich natürlich, warum man in den Medien über den Sieg der EU bei der Rüstungsexportweltmeisterschaft kaum was erfährt. Wahrscheinlich passt es zu den Sonntagsreden von der "Friedensmacht Europa" nicht so gut, wenn sich herausstellt, dass während der Woche das Geschäft mit dem Tod auf Hochtouren läuft und man mittlerweile sogar die USA dabei übertroffen hat.

Merkel, Chirac, Schüssel & Co. beschwören oft den "Mehrwert", den die Europäische Union für die Bürgerinnen bringt. Doch während die große Mehrheit der Bevölkerung vergeblich darauf wartet, beim Völkchen der Rüstungsaktionäre ist er längst eingetroffen: Im Geschäftsbericht 2001 des größten kontinental-europäischen Rüstungskonzerns EADS heißt es: "Unsere Verpflichtung ist es, für alle unsere Aktionäre Mehrwert zu schaffen. Wir halten, was wir versprechen". Bis 2005 ist der Rüstungsumsatz des Unternehmens um 138 Prozent gestiegen. (siehe auch Le Monde diplomatique, Waffen zu Rendite mit Hilfe der EU, Oktober 2006, S. 10).


Rechnungshof ortet Fehler in EU-Bilanz

Zum zwölften Mal in Folge verweigerte der Europäische Rechnungshof die Zuverlässigkeitserklärung für die Verwaltung der EU-Ausgaben. Vor allem bei der Auszahlung von Landwirtschafts- und Strukturförderungen habe es Unregelmäßigkeiten und unzulängliche Kontrollen gegeben, heißt es in dem 24. Oktober 06 veröffentlichten Prüfbericht für das EU-Budget 2005. Der Rechnungshof bescheinigt der EU-Kommission zwar gewisse Fortschritte in der Buchführung. Die Ausgaben seien aber bei den Strukturförderungen in 60 von 95 geprüften Fällen "nicht ohne wesentliche Fehler getätigt", die von den Mitgliedsstaaten durchgeführten Kontrollen von der Kommission nicht wirksam überwacht worden. Inklusive der durch "erhebliche Fehler" verursachten überhöhten Ausgaben bei den Agrarförderungen seien bis zu zwei Drittel des rund 105 Milliarden Euro schweren Haushalts von Unregelmäßigkeiten betroffen. Er stimme mit dem Bericht "in einigen Punkten nicht überein", sagte der für die Rechnungsprüfung zuständige Kommissar Siim Kallas aus Estland. Die Rechnungshofsermittler hätten lediglich in denen von ihnen geprüften Fällen Fehler gefunden und rechneten diese auf das ganze Budget hoch, beschwerte er sich (von Statistik scheint er nichts zu verstehen – der Kommissar!). Auch hätten verspätete Zahlungen oder unvollständige Belege überhaupt keine Auswirkung auf den EU-Haushalt, würden aber so bewertet. Die meisten Fehler beträfen jene rund 76 Prozent der EU-Gelder, die von den Mitgliedsstaaten verwaltet werden. Nicht berücksichtigt würde von den Prüfern auch, dass Förderungen, die nicht bestimmungsgemäß verwendet würden, von Brüssel zurückgefordert würden. Das nehme aber mehr als ein Jahr in Anspruch. Rund 2,1 Milliarden Euro seien allein im Vorjahr zurückgeholt worden. Es sei ja "verständlich, das sich die geprüfte Stelle zu wehren versucht", sagte Rechnungshofpräsident Hubert Weber. Für "insgesamt positive Schlussfolgerungen" seien jedoch "allzu häufig Fehler mit finanziellen Auswirkungen" gefunden worden. Dass Unregelmäßigkeiten bei EU-Beihilfen vernachlässigbar seien, weil sie später aufgearbeitet würden, sehe er nicht so, sagte Weber. Die Prüfungen der Kommission dauerten "unglaublich lange". Erst im Vorjahr habe Brüssel die Kontrolle der Strukturhilfen für 1994 bis 1998 abgeschlossen, "was ziemlich spät ist". Und selbst dann seien noch Fehler gemacht worden. (Wienerzeitung, 25. Oktober 2006).


EU-Beamte und EU-Kommisar Verheugen.

In der Süddeutschen Zeitung gab der deutsche EU-Kommissar Verheugen anfangs Oktober 06 ein Interview, das zu heftigen Protesten seitens der EU-Beamten führte.

Ein paar Zitate: "Je mehr Kommissare es gibt, desto mehr Generaldirektionen gibt es und das ist das Problem. Die ganze Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat den Beamten eine solche Machtfülle eingebracht, dass es inzwischen die wichtigste politische Aufgabe der 25 Kommissare ist, den Apparat zu kontrollieren. Und manchmal geht die Kontrolle über den Apparat verloren. Es gibt einen ständigen Machtkampf zwischen Kommissaren und hohen Beamten. Mancher denkt sich doch: Der Kommissar ist nach fünf Jahren wieder weg, ist also nur ein zeitweiliger Hausbesetzer, ich aber bleibe."

Auf die Frage, wie der Machtkampf ablaufe meint Verheugen: "Das läuft natürlich alles unter der Oberfläche. Die Kommissare müssen höllisch aufpassen, dass wichtige Fragen in ihrer wöchentlichen Sitzung entschieden werden, statt dass dies Beamte unter sich ausmachen."

SZ: "Da entscheiden dann statt der Kommissionsspitze demokratisch unlegitimierte Beamte über wichtige Fragen?"

Verheugen: "Formal nicht. Aber leider kommt es im Verkehr mit den Mitgliedstaaten oder dem Parlament vor, dass Beamte ihre persönlichen Sichtweisen als Haltung der Kommission darstellen. Das ist das wirkliche Bürokratieproblem. Ein konretes Beispiel: Die Beamten haben versucht, eine so wichtige Frage wie den Einsatz von Pestiziden untereinander auszumachen. Die Kommissare haben von dieser Frage nur erfahren, weil es plötzlich Streit zwischen den Beamten gab. Dabei wäre das von vorneherein ein Thema für die Kommissare gewesen.

SZ: "Dabei haben Sie bei ihrem Amtsantritt 2004 angekündigt, die EU-Kommission solle gegenüber den Mitgliedsstaaten nicht mehr den Oberlehrer spielen."

Verheugen: "Das ist das Ziel, das alle Mitglieder des Kollegiums teilen. Aber es muss auch die Köpfe der Mitarbeiter erreichen. Wenn ich manche Schreiben von Beamten lese, bin ich entsetzt. Technisch, arrogant, von oben herab."

SZ: "Was soll sich ändern, damit die Kommissare die politische Kontrolle zurückgewinnen?"

Verheugen: "Es geht nicht um Zurückgewinnen der politischen Kontrolle, es geht um eine neue politische Kultur in der Institution Kommission. Dazu brauchen die Kommissare Finanzhoheit. Der Kommissar ist zwar gegenüber dem parlamentarischen Kontrollgremium verantwortlich, aber intern ist der Generaldirektor dafür zuständig, dass die Generaldirektion beim Ausgeben des Geldes das europäische Haushaltsrecht hundertprozentig respektiert. Und sie brauchen zweitens Personal- und Organisationshoheit. Was in Deutschland selbstverständlich ist, dass ein Minister den Staatssekretär oder Abteilungsleiter bestellen oder auswechseln kann, geht in der Kommission nicht. Aber wenn etwas schief geht, muss letztlich immer der Kommissar den Kopf hinhalten. Wir brauchen Teamgeist, mehr Bereitschaft, eigene Ideen zur Diskussion zu stellen. Auch das ist eine politische Führungsaufgabe."

SZ: "Ist die Macht der Beamten ein Grund dafür, warum die Bürokratie in Europa so groß ist?"

Verheugen: "Meine These ist, dass insgesamt zu viel von Beamten entschieden wird."

SZ: "Dabei ist der Bürokratieabbau eines Ihrer Ziele. Dieses Jahr wollte die Kommission 54 EU-Gesetze vereinfachen, bis zur Sommerpause gelang das nur in vier Fällen. Stockt das Projekt?"

Verheugen: "Genau diese Frage habe ich vor der Sommerpause auch gestellt. Und deshalb intern massiv einige Generaldirektionen kritisiert, die offenbar den Willen der Kommissionsspitze zum Bürokratieabbau nicht ernst nahmen, weil ihnen das ganze Konzept nicht passte. Jetzt hat Präsident Barroso alle Mitglieder des Kollegiums persönlich dafür verantwortlich gemacht, dass die Etappenziele eingehalten werden - und die Generaldirektionen zusätzliche Vorschläge machen. Wirklich grundlegende Änderungen.

Radikale Vereinfachungen sind etwa in den Branchen Bau, Automobile, Maschinenbausektor, Abfall und Landwirtschaft nötig. Wenn ich mir die Erfahrungen aus einigen Mitgliedstaaten ansehe, dann könnten die Unternehmen durch unser Vereinfachungsprogramm in den nächsten fünf Jahren 25 Prozent Bürokratiekosten sparen. Wir reden hier über mindestens 75 Milliarden Euro Einsparungen, wahrscheinlich sogar eine viel höhere Summe, die dann in Investitionen und Forschung fließen könnte, anstelle wie heute in Formulare, Statistiken usw. Es ist ja kein Spezialproblem der EU-Beamten, dass das Ziel einer Bürger- und wirtschaftsnahen Verwaltung Widerstand wachruft. Beamte wurden jahrzehntelang darauf getrimmt, mehr Vorschriften zu machen, das kriegt man nicht von heute auf Morgen aus den Köpfen.

Ich denke, wir müssen die Strukturen verschlanken. Nicht weniger Mitarbeiter, sondern weniger Generaldirektionen und mehr Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen. Mein eigener Stab sagt, 80 bis 90 Prozent ihrer Arbeitszeit dient der internen Koordinierung. Man könnte überspitzt sagen, wir verbringen einen Großteil unserer Zeit damit, Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn es uns nicht gäbe." (Süddeutsche Zeitung vom 5.10.2006)

Das Imperium schlägt zurück

Dies war starker Tobak und der beleidigte Beamtenapparat schoss zurück. Gerüchte wurden in die Welt gesetzt, Verheugen peile den Posten des EU-Chefdiplomaten Solana an, dem seinerseits flugs Amtsmüdigkeit unterstellt wurde. Verheugen stellte das in Abrede. Jean-Louis Blanc, Präsident des Europäischen Beamtenbundes (FFPE) wetterte: «Wenn der Chef eines Unternehmens wie Coca-Cola seinen Angestellten für den Verkaufsrückgang seines Getränks die Schuld gibt, muss er sich entschuldigen oder zurücktreten». Bilder tauchten in prominenten Blättern auf, die den Kommissar händchenhaltend in seinen Sommerferien in Litauen zeigten. Nur dass er dabei nicht die Hand seiner Gattin hielt, sondern jene seiner Kabinettschefin, einer 48-jährigen Frau von unbestrittener Kompetenz und Attraktivität, die Verheugen seit 1999 im Kabinett hatte, aber erst im Frühling zur Chefin seines persönlichen Stabs gemacht hatte. Natürlich machte sogleich das Wort die Runde von einer Beförderung, bei der nicht nur fachliche Kriterien den Ausschlag gegeben hätten. Verheugen dementierte. Zum Zeitpunkt der Beförderung, richtete er aus, habe «keine über eine persönliche Freundschaft hinausgehende Beziehung» bestanden, und heute sei das ebenso. Die Aufgeregtesten wollten bereits den Schwanengesang der Kommission Barroso hören, mit unheilschwangeren Worten erinnern sie an den Sturz der Kommission Juncker wegen der Günstlingswirtschaft der damaligen Kommissarin Cresson. Der Kommissionspräsident, Barroso, der nach der Beamtenschelte Verheugens noch von kreativen Spannungen gesprochen hatte zwischen jenen, welche Veränderungen anordneten, und jenen, die sie durchzuführen hätten, nahm seinen Kommissar mit der Bemerkung in Schutz, bei der Berufung der Kabinettschefin sei alles mit rechten Dingen zugegangen, dies habe ihm Verheugen bestätigt. NZZ, 24. Oktober 2006, S. 3. Die Reaktionen und Vergehensweisen der Angeschuldigten belegen im wesentlichen die Vorwürfe Verheugens. Verheugen erhält denn auch Rückendeckung. So ruft der Fraktionschef der Sozialisten im EU-Parlament, Martin Schutz, dazu auf, in Brüssel «das Primat der Politik» durchzusetzen und den «omnipräsenten und omnipotenten Beamtenapparat» zurückzubinden. Der Bund, 11. Oktober 2006, S. 5.


EU-Gerichtshof: höhere Männerlöhne gerechtfertigt

Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Firmen männlichen Arbeitnehmern mit Hinblick auf deren Beschäftigungsdauer höhere Löhne zahlen dürfen als Frauen, die auf Grund der Kindererziehung weniger lange im Betrieb arbeiteten.

Der Fall wurde durch die britische Gesundheitsinspektoren Bernadette Cadman vor Gericht getragen. Sie verdiente in derselben Position massiv weniger als Männer. Deren höherer Lohn wurde durch die längere Arbeitszeit gerechtfertigt. Frau Cadman argumentierte, Frauen würden weniger Dienstzeit haben, weil sie Kinder erziehen würden und würden deshalb gegenüber Männern, die auf volle Arbeitsjahre kämen, benachteiligt.

Der EU-Gerichtshof entschied jedoch am 2. Oktober 06 gegen Cadman. Die zusätzlichen Arbeitsjahre würden zu einer grösseren Erfahrung führen und deshalb zu einer höheren Leistung führen. Dabei sei es bei einem entsprechenden Lohnsystem nicht nötig nachzuweisen, dass die individuelle Arbeitskraft mit mehr Arbeitsjahren faktisch mehr Erfahrung hat und mehr Leistung erbringt.

Vor britischen Gerichten hatte Frau Cadman noch gewonnen. Ein Appelationsgericht verwies den Fall dann jedoch nach Luxemburg. Helena Spongenberg, Euobserver, 3. Oktober 2006.


Den neuen EU-Ländern laufen die Fachkräfte weg

Die Zuwanderer der neuen EU-Länder in die alten verdrängten das bestehende legale Arbeitsangebot nicht, sondern ergänzen es. Die drei Länder Schweden, Irland und Grossbritannien, welche keine Restriktionen bezüglich der Freizügigkeit eingeführt hatten, profitierten von den meist überqualifizierten Zuwanderern und könnten jetzt mehr Wachstumskraft entfalten.

Nicht ganz so günstig fällt die Bilanz freilich in Bezug auf die Emigrationsländer aus. Vor allem in den baltischen Staaten mit ihrer ganz besonders wanderungsfreudigen Bevölkerung fehlen laut der Studie nun die Fachkräfte. Die Folgen seien Lohnauftrieb und Probleme mit der Inflation. Weiter sei zu be- fürchten, dass die Wachstumskraft der Länder mit besonders grosser Abwanderung gedämpft und dass dort die von der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung zu tragende Umverteilungslast zugunsten des rasch wachsenden Heeres von Rentnern allzu gross werde. Anderseits profitieren die drei baltischen Staaten gemäss der Weltbank mit ihren chronisch sehr hohen Leistungsbilanzdefiziten von den wachsenden Geldtransfers (Rimessen) ausgewanderter Arbeitskräfte. Sollten diese in Zukunft wieder zurückkehren, werde ihnen zusätzliches «human capital» zufliessen.

Die gleichen Phänomene lassen sich aber auch in den industriellen Ballungsräumen zwischen Budapest und Prag nachweisen: Es fehlt an Facharbeitern - bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit unter den schlechter ausgebildeten oder gesellschaftlich marginalisierten Bevölkerungsteilen. Zu Letzteren gehören hauptsächlich die Roma.

Die Behörden in den neuen EU-Ländern beurteilen die Lage an den Arbeitsmärkten denn auch mit zunehmendem Pessimismus. Im Verlauf des Aufschwunges der letzten Jahre habe sich die Beschäftigung zwar spürbar verbessert, es bleibe jedoch ein erheblicher Teil struktureller Arbeitslosigkeit, der sich auch im Fall einer Fortsetzung des günstigen Konjunkturverlaufes kaum weiter senken lasse.

In typischer Weltbankmanier fordert diese Bastion des Rechtsliberalismus einen weiteren Abbau der Lohnnebenkosten und «in einigen Fällen» auch geringere soziale Zuwendungen an die Arbeitslosen. Ausserdem legt sie den neuen EU-Mitgliedern nahe, die eigenen Immigrationsgesetze zu lockern, um den Facharbeiter-Bedarf mit Zuwanderern aus den östlichen Nachbarstaaten zudecken. Die Regierungen werden aber auch aufgefordert, in ihrem Haushalt «Raum zu schaffen» für höhere Löhne in besonders abwanderungsgefährdeten öffentlichen Tätigkeiten (etwa den Spitälern) oder für höhere Investitionen in Bereichen, die unter lohnbedingten Kostensteigerungen leiden (etwa der Bausektor). «Raum schaffen» heisst laut der Weltbank auch, dass die Ausbildungskosten künftig vermehrt über Abgaben zu finanzieren seien, zumindest in den höheren Stufen (Hochschule, Fachausbildung), von denen später hauptsächlich private oder ausländische Arbeitgeber profitieren. NZZ, 14. November 06, S. 25


Dienstleistungsrichtlinie: Weiterer Brüsseler Liberalisierungsschub

Das EU-Parlament hat am Mittwoch am 15. November einen Gesetzgebungsvorschlag zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte in der EU verabschiedet. Damit findet ein fast dreijähriges erbittertes Ringen ein Ende. Die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Öffnung der Dienstleistungsmärkte in der EU hat das EU-Parlament in Strassburg mit grosser Mehrheit in zweiter Lesung gebilligt. Damit hat die Dienstleistungsrichtlinie die letzte politische Hürde genommen. Nach Abschluss letzter Formalitäten und der Publikation im Amtsblatt werden die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht haben.

Inhaltlich haben die Abgeordneten jenen auch von der EU-Kommission unterstützten Vorschlag bestätigt, den sie im Februar in erster Lesung geschmiedet hatten und der im Mai vom mitent- scheidenden Ministerrat (Gremium der Mitgliedstaaten) korrigiert worden war. Sie übernahmen nun den Text des Ministerrats ohne weitere Änderungen in der Substanz.

Im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag vom Januar 2004 wird der Kompromiss aber zu einer etwas weniger massiven Liberalisierung führen. Denn er kam, nicht zuletzt unter dem von Gewerkschaften und Globalisierungsgegnern auf die Strasse getragenen Druck, nur dank einer leichten Abschwächung des Vorhabens zustande.

Der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy lobte das Ergebnis als realistische und praktikable Lösung. Laut der für das Dossier zuständigen Berichterstatterin im EU-Parlament, der Sozialdemokratin Evelyne Gebhardt, ist die Dienstleistungsfreiheit sozial und fair gestaltet worden. Der Europäische Gewerkschaftsbund sprach von einer Erfolgsgeschichte, konservative EP-Abgeordnete bezeichneten das Resultat als ausgewogenen Kompromiss zwischen nötiger Liberalisierung und gerechtfertigtem Schutz von Konsumenten und Arbeitnehmern. Kritik kam unter anderem von den französischen Sozialisten und den Grünen, denen die Öffnung zu weit geht, und von einzelnen Liberalen, die umgekehrt die Verwässerung beklagten.

Ziel der Richtlinie ist es, Hindernisse für die Niederlassung von Dienstleistungsanbietern in anderen Mitgliedstaaten sowie für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abzubauen. Hierzu sollen auf nationaler Ebene die Verfahren vereinfacht und einheitliche Ansprechstellen geschaffen werden. Davon betroffen sind eine Vielzahl von Sektoren vom Architekten bis zur Unternehmensberatung, aber auch der «plombier polonais», der Installateur aus Polen, der mit seinen Dumpingangeboten in Frankreich Kritik ausgelöst hatte. Neben Branchen, die die EU - wie die Finanzdienstleistungen - bereits separat geregelt hat, werden manche Sektoren ausgenommen, vom Gesundheitswesen (einschliesslich privater Dienstleistungen) bis zu Glücksspielen.

Fallengelassen worden ist das umstrittene Herkunftslandprinzip für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Laut diesem wäre ein Dienstleistungsanbieter für die Aufnahme und Erbringung einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - abgesehen von Ausnahmen - nur den Vorschriften seines Herkunftslandes unterstellt. Stattdessen wird nun unter dem Titel «Dienstleistungsfreiheit» zwar festgehalten, die Mitgliedstaaten hätten das Recht der Anbieter zu achten, Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat zu erbringen. Doch können sie Anbietern aus anderen Staaten Auflagen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit machen. Auch dürfen sie ihre eigenen Bestimmungen über Beschäftigungsbedingungen anwenden. NZZ, 16. November 06, S. 23


EU-Verhandlungen über Arbeitszeit-Regeln gescheitert

Die EU-Arbeitsministerhaben sich Anfangs November 06 bei einer Sondersitzung nicht auf eine Revision der geltenden Arbeitszeit-Vorschriften einigen können. Zentraler Stolperstein war das Opt-out von der Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Wochenstunden: Unter der bisherigen EU- Richtlinie können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen, darunter die Zustimmung des Arbeitnehmers, Überschreitungen dieser Limite zulassen. Laut einem Kompromissvorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft sollte das Opt-out vorerst beibehalten, aber mit schärferen Bedingungen versehen werden. Doch Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und Zypern, die gemeinsam eine Sperrminorität aufbringen, bestanden auf einem festen Datum für die Abschaffung des Opt-outs, was wiederum die Briten und deren Alliierte nicht akzeptierten. An dieser Frage sind bereits mehrere Anläufe zur Einigung gescheitert.

Wie es weitergeht, ist unklar: EU-Arbeitskommissar Spidla will verschiedene Möglichkeiten prüfen, darunter den Rückzug des Revisionsvorschlags. Auch müsse die Kommission nun gegen jene Staaten vorgehen, die nicht im Einklang mit dem geltenden Recht stünden. Dies ist vor allem bei Bereitschaftsdiensten von Kliniken der Fall. Das entsprechende Problem, das sich durch ein folgenreiches Urteile des EU-Gerichtshofs ergab, hätte die Revision ebenfalls lösen sollen. Es geht dabei um folgendes: Die derzeitige EU-Arbeitszeitrichtlinie detaillert nur Arbeits- und Ruhezeit, während sie sich zu Bereitschaftsdiensten ausschweigt. Unter diesen Umständen, befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen, müssten Bereitschaftsdienste von Ärzten zur Arbeitszeit gezählt werden, wenn der Arzt während des gesamten Dienstes - also auch wenn er keinen Einsatz hat - im Spital anwesend sein müsse. Diese Urteile stellen das Gesundheitssystem vieler EU-Mitglieder vor grosse Probleme, fehlt es doch am Geld und oft auch an verfügbaren Personal, um die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften unter Berücksichtigung der EuGH-Interpretation einzuhalten. NZZ, 7. November 06, S. 29; NZZ, 8. November 06, S. 23.

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