EU-Mehrwertsteuerbetrügereien
EU-weiter Steuerbetrug in grossem Umfang und die Abwanderung von Dienstleistungsunternehmen nach Luxemburg und Madeira fordern die Mehrwertsteuer-Regeln der EU heraus. Korrekturen sind schwierig, weil sie einstimmig beschlossen werden müssen.
EU-Steuerkommissar Kovacs, Deutschlands Finanzminister Steinbrück, die britische Regierunng, sie alle warnen seit Monaten vor grassierendem Betrug bei der Mehrwertsteuer (MWSt). Auf 60 Mrd. bis 70 Mrd. Euro pro Jahr wird in BrüsseI der dem Fiskus EU-weit entstehende Schaden geschätzt. Viele Betrügereien erfolgen grenzüberschreitend und nutzen dabei eine Besonderheit des Steuersystems in der Europäischen Union. Als «Übergangsregelung» blieb es im Warenverkehr zwischen Unternehmen bis heute beim Bestimmungslandprinzip: Warenlieferungen über die Binnengrenzen erfolgen weiterhin ohne Mehrwertsteuer; die Steuer ist im Bestitmmungsland zum dortigen Satz zu zahlen. Dieses System aber ist betrugsanfällig, wie besonders der sogenannte Karussell-Betrug zeigt: Ein (Schein)Unternehmen B bezieht Waren mit geringem Volumen, aber hohem Wert wie etwa Mobiltelefone ohne Bezahlung von MWSt von der Firma A in einem anderen EU-Staat und verkauft sie inklusive Mehrwertsteuer im Inland an ein Unternehmen C weiter. Die C belastete Steuer führt es aber nicht an das Steueramt ab. Vor Auffliegen des Betrugs verschwindet B vom Markt. Erleichtert wird ihm dies dadurch, dass die über das MWSt-lnformationsaustauschsystem vorgesehenen Meldungen über solche Transaktionen oft erst drei bis vier Monate später bei den inländischen Behörden eintreffen. Das Nachsehen hat der Fiskus: Käufer C kann für die bezahlte Mehrwertsteuer beim MWSt-pflichtigen Weiterverkauf im Inland einen Vorsteuerabzug oder bei der MWSt-freien Ausfuhr eine Rückerstattung geltend machen; im zweiten Fall erleidet das Steueramt gar einen Verlust, nicht «nur» einen Steuerausfall.
Zum eigentlichen Karussell kommt es, wenn die Ware zurück an A geht, wobei sie das Karussell im Prinzip wiederholt umrunden kann und in manchen Fällen gar nur noch virtuell zirkuliert. Laut EU-Steuerexperten sind zur Verwischung der Spuren zuweilen 60 bis 70 Unternehmen beteiligt, darunter auch solche in Drittstaaten. Beim «Verschwinden» von Unternehmen soll übrigens die Eidgenossenschaft eine Rolle spielen: «Absetzbewegungen in die Schweiz sind typisch, weil dort Auslieferungsanträgen bei Steuerdelikten nicht stattgegeben wird», schreibt der deutsche Sachverständigenrat im Jahresgutachten 2005/06. Das als Teil der Bilateralen II ausgehandelte, aber noch nicht in Kraft gesetzte Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zur Betrugsbekämpfung wird indessen die Kooperation im Bereich der indirekten Steuern stark ausbauen.
Ende Mai hat die Kommission in einem Strategiepapier eine Reihe von Massnahmen zur Betrugsbekämpfung zur Debatte gestellt, darunter neben eher praktischen Schritten wie der Verbesserung der Behördenzusammenarbeit auch Systemänderungen: Zum einen erinnerte sie daran, dass das nach wie vor als Endziel geltende Ursprungslandprinzip Phänomenen wie dem Karussell-Betrug den Boden entziehen würde. Dessen politische Chancen sind aber noch immer gering – wegen den unterschiedlichen hohen Steuersätzen in den verschiedenen Ländern. Zum andern verwies die Kommission auf den Wunsch mancher Staaten nach Ausdehnung des «Reverse-Charge-Verfahrens» (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) auf Inlandumsätze, wo dies bis anhin nur ausnahmsweise möglich ist". Bei diesem Modell wird im Verkehr zwischen Unternehmen die Steuerschuld vom Anbieter der Güter oder Dienstleistungen auf den Empfänger verschoben. Lieferungen zwischen Unternehmen erfolgen steuerfrei, und erst vom letzten Betrieb in der Kette fliesst eine MWSt-Zahlung an den Fiskus.
Interesse am Reverse-Charge-Verfahren haben vor allem Berlin und Wien. Ihre Anträge auf die nötige EU-Ermächtigung zu dessen genereller Anwendung hat die Kommission aber vor kurzem mangels Rechtsgrundlage abgewiesen. Parallel dazu haben die beiden Staaten im Rat der EU- Finanzminister (Ecofin) jedoch bereits auf eine Änderung ebendieser Rechtsgrundlage gedrängt. Die Kommission und andere Mitgliedstaaten sind indessen skeptisch, da ein solcher Systemwechsel unter Umständen mehr Probleme schafft als löst: Zwar würde der Karussell-Betrug verunmöglicht, doch ergäben sich neue Betrugsmöglichkeiten unter anderem durch die Schwächung der bisherigen Selbstkontrollmechanismen (der Vorsteuerabzug wirkt derzeit als Anreiz zur Meldung). Auch droht administrativer Mehraufwand.
Vor diesem Hintergrund scheint kurzfristig fast nur die verstärkte Behörden-Kooperation zur Betrugsbekämpfung politische Chancen zu haben, zumal die Finanzminister Steuerbeschlüsse einstimmig fällen müssen. Allerdings haben die Anhänger des Reverse-Charge-Modells noch nicht aufgegeben. Vielmehr hat Steinbrück dieses Anliegen an der Juni-Sitzung des Ecofin mit einem separaten hängigen MWSt-Thema verknüpft, einem Gesetzgebungspaket zur Besteuerung von Dienstleistungen. Abgesehen von administrativen Vereinfachungen sieht dieses eine Änderung des Ortes der Besteuerung vor: Bis anhin wird die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Regelfall am Ort (im Land) des Anbieters nach den dortigen Sätzen erhoben; künftig soll es bei Leistungen an Unternehmen sowie bestimmen Dienstleistungen an Private der 'Ort des Kunden bzw. des Verbrauchs sein.
Hintergrund ist die technologisch-wirtschaftliche Entwicklung: Waren grenzüberschreitende Dienstleistungen 1993 kaum ein Thema, führen die unterschiedlichen Steuersätze inzwischen dazu, dass zum Beispiel Mobilfunk- oder Pay-TV- Anbieter aus Staaten wie Dänemark und Schweden mit einer Mehrwertsteuer von 25%: nach Luxemburg oder auf die portugiesische Insel Madeira abwandern, wo der tiefste in der EU zulässige Normsatz von 15% gilt. Dies hat den Futterneid der Hochsteuerländer geweckt, und auch die Kommission argumentiert mit Wettbewerbsverzerrungen.
Allerdings haben im Juni im Ecofin Luxemburg, Portugal und Deutschland Einwände gegen die Neuregelung erhoben. Während bei den ersten beiden die Angst um den Verlust eines Standortvorteils im Vordergrund stehen dürfte, schien es Berlin vor allem auch um das erwähnte, mehr oder weniger offene Junktim zum Reverse Charge-Anliegen zu gehen. Dies lässt für die für November vorgesehene nächste Ecofin-Diskussion ein zähes Feilschen erwarten. Solche Probleme gleichen der Quadratur des Kreises, solange der Binnenmarkt mit nationalen Mehrwertsteuersätzen kombiniert bleibt und Steuerentscheide Einstimmigkeit erfordern: Erstens wird die «Übergangslösung» immer wieder Nachbesserungsbedarf auslösen, den die Finanzminister vor allem mit Blick auf die eigenen Schatullen beurteilen; zweitens gibt die Einstimmigkeit jedem Staat eine Vetomöglichkeit, die sich für Junktims nutzen lässt und die faule Kompromisse fördert. NZZ. 4. August 2006, S. 25
