Die Schritte der EU-Kommission gegen hiesige Medtech-Firmen sind illegal – warum sich Bund und Branche trotzdem nicht wehren.
Angreifen oder stillhalten? Für etablierte Verträge kämpfen oder die Faust im Sack machen, wenn der Partner sie einseitig verletzt? Diese Fragen stellen sich derzeit der Schweiz, die ihr Verhältnis zur EU neu austarieren muss.
Die hat das Nein der Schweiz zu einem Rahmenabkommen im Mai diesen Jahres nicht einfach so hingenommen. Schon einen Tag nach der Absage kippte die EU-Kommission unter anderem den freien Zugang der Schweizer Medtech-Branche zum Markt der Union.
In einer «Notiz» auf der Kommissions-Website hiess es da plötzlich, die neue EU-Regulierung für Produkte der Medizinaltechnik unterstünde nicht mehr dem Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Regulierungen und Zertifikaten zwischen der EU und der Schweiz (MRA). Deshalb würden per sofort «Schweizer Hersteller behandelt wie irgendein Drittstaathersteller». Und – besonders stossend – die EU-Kommission aberkannte Schweizer Medtech-Gütern rückwirkend die Zulassung, wenn sie nur mit einer Schweizer Zertifizierung auf dem EU-Markt waren.
Die Medtech-Branche hatte sich zwar auf solche Kalamitäten vorbereitet. Die meisten Anbieter haben ihre rund 500 000 Produkte vorab auch in der EU zertifizieren lassen. Der Schaden hält sich deshalb momentan in Grenzen. Trotzdem: Muss man den Entscheid der EU-Kommission als Kollateralschaden zum versenkten Rahmenabkommen einfach hinnehmen?
Die internationale Anwaltskanzlei Sidley sagt Nein. Sie hat im Auftrag des europäischen Medtech-Verbandes Anfang Juli ein Gutachten erstellt, das sich mit der Rechtmässigkeit des Vorgehens befasst, wie kürzlich der «Tages-Anzeiger» berichtete.
Das Ergebnis ist klar: Die EU-Kommission bewegt sich nach Ansicht der Fachanwälte auf illegalem Terrain. Zum Ersten habe eine derartige, informelle Notiz keine juristische Bedeutung. Zu Deutsch: So kann man einen Vertrag zwischen Ländern nicht aufheben. Zum Zweiten sei die Aberkennung der Schweizer Zertifikate ein Verstoss gegen diesen fortbestehenden Vertrag. Schliesslich verletze das Vorgehen mehrere Klauseln des internationalen Handelsrechts im Rahmen der WTO, heisst es in dem Gutachten, dass der «NZZ am Sonntag» vorliegt.
Betroffenen Firmen, ihren Verbänden oder der Schweiz böten sich diverse juristische Möglichkeiten, um gegen das Vorgehen der Kommission anzukämpfen, versichern die Anwälte. Die Branche hat die Wertigkeit der Analyse sofort getestet. Mit den gelieferten Argumenten wehrte sich der europäische Medtech-Verband bei der EU-Kommission gegen die Aberkennung der Gleichwertigkeit von Schweizer Produkten und dagegen, dass Niederländer, Italiener oder Spanier diese nicht mehr ins Land liessen.
«Mit gutem Erfolg», sagt Daniel Delfosse vom Verband Swiss Medtech. Mündlich habe die Kommission zugesichert, die Verlautbarung vorderhand nicht umzusetzen. «Schriftlich konnten wir diese Zusicherung allerdings nicht erhalten», bedauert er.
De facto scheint es derzeit wenig Probleme bei der Lieferung von Produkten in die EU zu geben. Doch die Anweisung der EU-Kommission ist weiter auf ihrer Website aufgeschaltet und verbreitet Unsicherheit. Welcher Spitaleinkäufer in der EU liest die juristischen Gegenargumente auf den Websites der Branchenverbände, wenn er neue Hüftgelenke bestellen will?
Am 5. August läuft nun eine erste Frist ab, innert der Betroffene beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen das Vorgehen der EU-Kommission einreichen und damit Flagge zeigen könnten. Doch sämtliche potenziellen Protagonisten zögern. Dabei betrifft dieser Streit nicht nur die Medtech-Branche mit ihren rund 63 000 Arbeitnehmern. Das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten und Regulierungen als Teil der bilateralen Verträge umfasst insgesamt 20 Industrien. Als Nächstes steht ein Update für die Maschinenbranche bevor, danach wird auch die Pharmabranche dran sein.
Die Anwälte von Sidley warnen deutlich davor, die Sache einfach laufenzulassen. Die Schweizer Regierung erlaube der EU-Kommission, eine Art Präzedenzfall zu kreieren, wenn sie den Vertragsbruch einfach toleriere. Trotzdem ist die Kampfeslust rundherum klein. Bei Swiss Medtech mit seinen rund 700 Mitgliedern fanden sich nur drei kleinere Firmen, die eine Klage mittragen wollten. Die Grossen winkten alle ab. Sie wollen auf keinen Fall gegen die EU und damit ihren grössten Absatzmarkt zu Felde ziehen. Winkelrieds Erben sucht man hier vergebens.
Der Direktor des Maschinbauverbandes Swissmem, Stefan Brupbacher sieht zwar die Medtech-Situation als Testfall für die eigene Branche. «Das Rechtsgutachten ist rechtlich und politisch wichtig – es stärkt die Position der Schweiz», hält er fest. Die Verantwortung zum Handeln schiebt er aber dem Bund zu: «Wir erwarten, dass der Bundesrat das Gutachten im Interesse der Schweiz und ihrer Industrie gegenüber der EU-Kommission bereits aktiv eingesetzt hat und auch den Rechtsweg prüft.» Dabei findet auch er, die juristische Gegenwehr sei als letztes Mittel zu sehen.
In etwa entspricht dies wohl dem Kalkül des Bundesrates. Das eidgenössische Wirtschaftsdepartement antwortet vieldeutig auf die Frage, wie man das Gutachten einsetzen wolle: «Das WBF hat die rechtliche Lage zusammen mit dem EDA und dem EJPD geprüft. Die rechtliche Qualifikation der Mitteilung der Kommission ist weiterhin unklar und hat, soweit uns bekannt, bisher keine rechtlichen Auswirkungen gezeigt. Wir verfolgen die Entwicklung der Situation in politischer wie in rechtlicher Hinsicht laufend und halten uns alle Handlungsoptionen offen.»
Im gleichen Atemzug betont das WBF: «Es bestehen Kontakte mit der EU. Die EU-Kommission dürfte ihre Position im Herbst bekanntgeben.» Offenbar, so erklärt ein gut vernetzter Wirtschaftslobbyist in Bern, hat die EU-Kommission ihren Mitgliedern bis nach der Sommerpause Zeit gegeben, darüber nachzudenken, wie man mit den widerspenstigen Schweizern weiter verfahren wolle. Deshalb wolle die Schweizer Seite in der Phase sicher nicht heftig auf den Putz hauen.
Darüber hinaus «liegt es nicht in der Tradition der Schweiz, bei diplomatischen Konflikten den Rechtsweg zu beschreiten», sagt der Interessenvertreter. Ein anderer Politbeobachter formuliert es böser. Die Schweiz versuche, sich als Musterschüler wieder beliebter zu machen. «Dabei vergessen diese Strategen, dass in der Schule keiner je den Musterschüler mag.» NZZ am Sonntag, 1. August 2021, S. 21.
