Parallel zu den Gesprächen um eine Schutzklausel verhandelt die Schweiz mit der EU weiter um ein institutionelles Rahmenabkommen – und zwar getreu dem bisherigen Verhandlungsmandat vom Dezember 2013. Es bestehe seitens der EU weiterhin Gesprächsbereitschaft, sagte Aussenminister Didier Burkhalter. Damit tritt Burkhalter Informationen aus regierungsnahen Kreisen entgegen, die im Oktober erklärt hatten, die Verhandlungen seien an einem toten Punkt (NZZ 23. 10. 15). Zudem hatte der Präsident des EU-Gerichtshofes (EuGH), Koen Lenaerts, unlängst gegenüber der Fernsehsendung «10 vor 10» gesagt, eine Lösung, wie sie dem Bundesrat vorschwebt, sei «EU-verfassungsrechtlich nicht möglich».
Burkhalter räumt ein, dass es im entscheidenden Punkt, bei der Streitbeilegung, weiterhin keine Einigung gebe. Die EU beharrt darauf, dass der EuGH in Streitfällen über die Auslegung der bilateralen Verträge verbindlich entscheidet. Der Bundesrat will hingegen, dass der EuGH bloss «eine verbindliche Rechtsauslegung» abgibt. Der Entscheid über die Konsequenzen aus dieser Rechtsauslegung müsse unbedingt Sache der Politik bleiben, sagte Burkhalter. «Wir wollen keine fremden Richter.» Sollte die Schweizer Politik sich der Rechtsauslegung des EuGH nicht unterwerfen, wäre die EU berechtigt, im Gegenzug Sanktionen zu ergreifen. Wie diese aussähen, ist ebenfalls noch Gegenstand der Verhandlungen.
Offenbar glaubt Burkhalter trotz den Brüsseler Widerständen weiterhin an eine Lösung. Jedenfalls soll noch im Dezember eine weitere Gesprächsrunde über das Rahmenabkommen stattfinden – die elfte insgesamt. Auf Schweizer Seite führt der Chef der Direktion für Europäische Angelegenheiten, Henri Gétaz, die Verhandlungen.
Burkhalter machte auch klar, dass eine alternative Lösung mit den Efta-Institutionen, so wie sie hie und da wieder gefordert wird, «keine gleichwertige Option» sei. Beim Efta-Gerichtshof handle es sich definitiv um fremde Richter, auch wenn ein Schweizer Richter dort dabei wäre. Die Schweiz hätte Entscheide des Efta-Gerichts zu akzeptieren, von der EU würden sie aber nicht als verbindlich anerkannt. Zudem brächte die Efta-Lösung eine sehr aktive Überwachungsbehörde mit sich, während bei der vom Bundesrat präferierten Lösung die Schweiz selber die Einhaltung des EU-Rechts überwachen würde, sagte Burkhalter.
Man sei sich mit der EU in drei von vier Fragen einig (keine automatische Rechtsübernahme, autonome Überwachungsbehörde und Rechtsauslegung durch den Europäischen Gerichtshof). Einzig bei der Frage, ob die EuGH-Entscheide verbindlich seien und wie ein allfälliger Verstoss der Schweiz mit Sanktionen belegt würden, sei man sich noch nicht einig, sagte Burkhalter. NZZ, 5. Dezember 2015, S. 17.