Kurzinfos Dezember 2017


Döner Kebab darf in der EU (weiterhin) Phosphat enthalten

Am Schluss lag es an drei Stimmen: 376 Stimmen wären im EU-Parlament nötig gewesen, um einen Vorschlag der EU-Kommission zur Zulassung von Phosphatzusätzen in Dönerfleisch zu stoppen. 373 Stimmen brachten die Gegner, darunter vor allem Sozialdemokraten und Grüne, am Donnerstag bei der Abstimmung im Strassburger Plenum zusammen. Damit kann die Kommission das Vorhaben umsetzen.

Worum geht es? Die Kommission hatte vorgeschlagen, durch die Anpassung einer bestehenden Verordnung über Lebensmittelzusätze die Verwendung von Phosphatzusätzen in «tiefgefrorenen vertikalen Fleischspiessen» zuzulassen. Solche Spiesse sind für viele Kebabbuden landauf, landab das Rohprodukt. Die Phosphate sind nach Darstellung der Kommission nötig, damit sich ein Proteinfilm auf den Fleischspiessen bildet und die Fleischstücke aneinanderkleben. Dies gewährleiste ein gleichmässiges Einfrieren und Braten. Auch bleibt das Fleisch saftiger, und es wird verhindert, dass es beim Grillen zu einem Klumpen zusammensackt.

Phosphatzusätze sind in der EU zwar in vielen Lebensmitteln, darunter auch bestimmte Fleisch- und Wurstwaren, zulässig, bis anhin aber nicht in «tiefgefrorenen vertikalen Fleischspiessen». Gleichwohl sind sie in manchen EU-Staaten seit langem im Döner Kebab üblich und geduldet, was offenbar zum Teil mit der unterschiedlichen Auslegung des einschlägigen, komplexen EU-Rechts durch die nationalen Behörden zu tun hat. Die Brüsseler Kommission wollte mit dem Vorstoss die Lage bereinigen. Die Gegner im Parlament hingegen verwiesen auf gesundheitliche Bedenken zu Phosphatzusätzen und verlangten, vor einem Entscheid eine wissenschaftliche Überprüfung der Zusatzstoffe abzuwarten, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) Ende 2018 vorlegen will. Auch halten sie der Kommission entgegen, dass es sehr wohl phosphatfreie Alternativen gäbe. Hätten sie sich durchgesetzt, hätte sich allerdings vorerst wenig geändert: Es wäre bei der derzeitigen Rechtslage und deren unterschiedlichen Interpretation und Durchsetzung geblieben. Und was nach der Überprüfung durch die Efsa geschieht, bleibt ohnehin abzuwarten. NZZ, 14. Dezember 2017, S. 25


Die türkis-blaue österreichische Regierung setzt fort, was die rot-schwarze eingefädelt hat: die Teilnahme an den EU-Schlachtgruppen ("Battlegroups"). Nach dem 2. Halbjahr 2016, dem 1. Halbjahr 2017, sollen auch im 1. und 2. Halbjahr 2018 österreichische SoldatInnen für diese Kampftruppen Gewehr bei Fuß stehen. Das ist eine der Bedingungen, um Einlass in das militärische Kerneuropa (sh. EU-SSZ) zu finden. Das Rieder Panzergrenadierbataillon 13 meldet "combat ready" ab Jänner 2018, für Einsätze "zum Beispiel in Nordafrika".

Das Rieder Panzergrenadierbataillon 13 hat sich darauf vorbereitet, ab Jänner 2018 im Rahmen dieser EU-Battlegroups in globale Kriegsmissionen geschickt zu werden. So vermelden die OÖ-Nachrichten am 20.12.2017: "Nach einer Evaluierung auf Basis von NATO-Kriterien im norddeutschen Bergen steht fest: Das Rieder Panzergrenadierbataillon 13 ist bereit – combat ready – für den internationalen Einsatz im Rahmen einer ‚EU-Battlegroup‘. Wobei sich das mögliche Einsatzgebiet auf einen Radius von 6000 Kilometern um Brüssel erstreckt, womit zum Beispiel auch Nordafrika in Frage käme." (1)

Mit der EU-SSZ nach Afrika

2011 wäre es bereits fast zu einem solchen Einsatz österreichischer SoldatInnen in Nordafrika gekommen, als die EU-Staaten auf einen Einsatz der Battlegroups im Krieg gegen Libyen drängten. Der österreichische Nationalrat hatte bereits grünes Licht für die Entsendung österreichischer Truppen gegeben. Dass es bislang noch zu keinem Einsatz dieser Schlachtgruppen gekommen ist, wurmt das EU-Establishment. Mit der Einrichtung der "Ständig Strukturierten Zusammenarbeit" (EU-SSZ) im Dezember 2017 haben sie nun institutionelle Voraussetzungen geschaffen, um leichter einen Beschluss für solche Einsätze fällen zu können. So betonte die deutsche Kanzlerin Merkel, dass die EU-SSZ die Europäische Union in die Lage versetzt, rascher neue Militäroperationen "zum Beispiel in Afrika" durchzuführen (2).

Bestimmte Erfahrungen in Afrika haben EUFOR-Truppen ja bereits gesammelt, z.B. bei der Verteidigung der Herrschaft des autoritären Frankreich-Günstlings Déby im Tschad (2007) oder bei der Festigung der Herrschaft Joseph Kabila jun. in der DR Kongo. Diesem griffen EUFOR-Truppen 2003 und 2006 unter die Arme, da er bereit war und ist, die Rohstoffe des Landes "zu Spottpreisen" (O-Ton, ex. UNO-Generalsekretär Kofi Annan) an ausländische Konzerne zu verschleudern. Mit den Battlegroups sollen solche Einsätze, die den "Zugang zu natürlichen Rohstoffen" und "offenen Märkte" (EU-Globalstrategie, 2016) durchsetzen sollen, künftig reibungsloser, schneller und massiver möglich sein.

"Vier Mal Sehr Gut, ein Mal Gut"

Darauf bereitet sich das Innviertler Panzergrenadierbataillon bei der Militärübung "Quick lion" in Norddeutschland intensiv vor. Das österreichische Kontingent bei der Übung umfasste 381 Mann, die mit 110 Fahrzeugen, darunter 22 Panzern sowie drei Hubschraubern anrückten. "Bei der Übung bewerteten internationale Beobachter, die Innviertler bestanden mit ‚excellence‘: In Anlehnung an das Schulnotensystem gab es vier Mal Sehr gut und ein Mal Gut.", berichten die OÖ-Nachrichten und zitieren den sichtlich stolzen Bataillon-Kommandanten Oberst Alfred Steingreß : "Hauptszenario war eine Krise in einem fiktiven Land. Wobei das Szenario realitätsnah anhand einer tatsächlichen Krisensituation aufgebaut war. … Wir sind bereit, wir haben nach der Übung die Rückmeldung erhalten, dass wir es gut gemacht haben. Wir können locker mithalten. Wir haben auch Erfahrung aus unseren Kosovo-Einsätzen." (1)

Abschließend wirbt das Bundesheer noch um neue Berufssoldaten für die EU-Battlegroups: "Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber. Wir können eine lebenslange Anstellung garantieren." (1) Wenn sie bereit sind, in Kriegen zur Aufrechterhaltung der neoliberalen Weltordnung ihre Gesundheit und ihr Leben in Afrika und anderswo zu opfern, dann erhalten die sozial benachteiligten Schichten der Bevölkerung das, was ihnen der Neoliberalismus ansonsten immer mehr verwehrt: das Recht auf eine lebenslange Anstellung. Die kann möglicherweise freilich nur sehr kurz dauern.

Glattes Nicht Genügend

Resümee der Solidarwerkstatt: "Dem Sehr Gut von Militärbeobachtern für die Kriegsvorbereitungen des Bundesheeres steht ein glattes Nicht Genügend der Friedensbewegung für die österreichische Außen- und Sicherheitspolitik gegenüber, die hier junge Menschen aufs Töten und Getötet werden trimmt, statt sich als neutraler Staat auf Kriegsverhinderung und zivile Konfliktlösung zu konzentrieren." https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­combat-ready-fuer-krieg-in-nordafrika, Dezember 2017

Quelle:

(1) OÖ-Nachrichten, 20.12.2017

(2) Pressekonferenz der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Europäischen Rat in Brüssel. 22.06.201

Siehe auch "Die EU bastelt sich einen militärischen Arm", NZZ, 20. Februar 2018, S. 8, https://www.nzz.ch/­international/­die-eu-bastelt-sich-einen-militaerischen-arm-ld.1342842


Mit dem Polbud-Urteil hat sich der EuGH wieder einmal als Speerspitze des Neoliberalismus erwiesen. Das EuGH-Urteil ermöglicht Konzernen "Regime-Shopping", um die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen auszuhebeln.

Schon bisher hat der EuGH die Niederlassungsfreiheit extensiv ausgelegt und damit etwa die Errichtung eines neuen Unternehmens als "Limited" (nach britischem Recht) ermöglicht, die etwa die in Österreich vorgeschriebene Drittelparität oder die in der BRD vorgeschriebene paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat nicht kennt. Mit dem im Oktober 2017 erlassenen Polbud-Urteil geht der EuGH darüber hinaus. Bei Polbud geht es nämlich um den nachträglichen, ausschließlichen Rechtsformenwechsel. Dieser unterliegt ebenfalls, so der EuGH in seinem Urteil, dem Schutz des EU-Rechts und darf durch nationale Regelungen nicht "weniger attraktiv" gemacht werden. Was "attraktiv" ist, wird freilich ausschließlich aus dem Blickwinkel der Kapitalseite betrachtet. D.h. ein Unternehmen kann einen Rechtsformenwechsel durchführen, ohne den Verwaltungssitz oder eine wie auch immer geartete Verlagerung der wirtschaftlichen Aktivitäten ins Zielland zu verlegen. Es muss schlicht überhaupt keine realwirtschaftliche Betätigung dort erfolgen.

Der EuGH ermöglicht damit reines "Regime Hopping": Die Konzerne können nach Belieben jene Rechtsform wählen, die ihnen am "attraktivsten" erscheint, z.B. um die Arbeitnehmermitbestimmung zu eliminieren.

Freilich ist nicht sofort damit zu rechnen, dass Unternehmen reihenweise von dieser Möglichkeit, sich eine Rechtsform á la carte auszusuchen, Gebrauch machen werden. Was aber sofort geschieht, ist die Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Kapitalseite. Diese hat nun ein weiteres Erpressungsmittel in der Hand, die Arbeitnehmerseite gefügig zu machen: Wenn Ihr nicht spurt, schmeißen wir Euch mittels Wechsel der Rechtsform aus dem Aufsichtsrat.

Der EuGH erweist sich damit erneut als Speerspitze des Neoliberalismus. Erinnert soll in diesem Zusammenhang an jene Urteile werden, durch die der EuGH die Tür für das Unterlaufen von Kollektivverträge aufgestoßen und gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen dagegen als "EU-binnenmarktwidrig" untersagt hat.

Letztlich exekutieren die obersten EU-RichterInnen damit den Grundauftrag des EU-Primärrechts, die neoliberalen "Freiheiten" des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitskräfteverkehrs gegen Sozialstaat und Gewerkschaften durchzusetzen, um alle EU-Staaten auf eine "offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" (Wortlaut des EU-Vertrags) zu verpflichten. Aus dieser neoliberalen Zwangsjacke müssen wir uns befreien, wenn wir wieder Raum für demokratische und soziale Alternativen zurückgewinnen wollen. Gerald Oberansmayr, Januar 2018, https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­eugh-als-speerspitze-des-neoliberalismus


Am 15. November 2017 fand in der Arbeiterkammer Linz die Veranstaltung "Die EU-Freihandelspolitik in Afrika & mögliche Alternativen" statt. In diesem Zusammenhang referierte Dr. Boniface Mabanza zum umstrittenen Freihandelsabkommen EPA (Economic Partnership Agreement). Hier einige Auszüge aus seinem Referat.

"Zweifellos hat Afrika eine große geostrategische Bedeutung für Europa, da der Wohlstand in Europa von der Öffnung der Märkte und der Rohstoffversorgung aus Afrika abhängig ist. Durch die Strukturanpassungsprogramme wurden afrikanische Länder und deren noch junge Industrien zerstört.

Afrika hat nun schon 30 Jahre Erfahrung mit Freihandel und deshalb gibt es aus breiten Schichten der Bevölkerung massiven Widerstand gegen EPA. Nigeria und Tansania haben sich bislang dem EPA(s) verweigert. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass deren noch junge Industrien der Konkurrenz aus der EU nicht standhalten können. Benin, der nördliche Anrainerstaat von Nigeria, war wirtschaftlich gesehen ein Transitland, um Waren weiter in den Süden zu transportieren. Nun stauen sich Berge von Hühnerfleisch aus der EU in Benin, die dort tonnenweise verbrannt werden müssen, weil kein Mensch jeden Tag so viel Hühnerfleisch essen könnte.

In Ghana wurde die Tomatenproduktion ruiniert. In Kamerun sind die Konsequenzen ebenfalls schon spürbar. Zudem fehlen den Staatshaushalten die wichtigen Zolleinnahmen. So nehmen durch die Folgen dieser aggressiven Freihandelspolitik der EU auch die Spannungen zwischen den afrikanischen Ländern zu. Der Widerstand gegen dieses EU-Freihandelsabkommen geht quer durch die afrikanische Gesellschaft."

Dr. Mabanza wurde im Anschluss an seinen Vortrag gefragt, wie er die Auswirkungen der Handelsbeziehungen zwischen Afrika und China bewertet. Er antwortete, dass es unterschiedliche Erfahrungen in den afrikanischen Ländern gibt, aber in Summe für Afrika die Vorteile überwiegen. China hat eine große Anpassungsfähigkeit bezüglich der Rahmenbedingungen, die von den afrikanischen Regierungen gestellt werden. Im Gegensatz zur EU investiert China sehr oft direkt in die Infrastruktur und solche Gegenleistungen (Straßen, Krankenhäuser, Schulen usf.) sind dann deutlich sichtbar. Johanna Weichselbaumer, Januar 2018, https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­eu-motor-des-neoliberalen-freihandels


Der EU-Vertrag von Lissabon sorgt dafür, dass die nationale Mitbestimmung bei Freihandelsverträgen, die von der EU-Kommission ausverhandelt worden sind, nur eingeschränkt möglich ist. Es gibt "reine Freihandelsverträge", bei denen die nationalen Parlamente gar nicht mehr gefragt werden müssen, und sog. "gemischte" Verträge. Was ein "gemischter" Vertrag ist – also über reine Handelsagenden hinausgeht – ist oft nicht eindeutig. Die grundsätzliche Entscheidungskompetenz darüber liegt bei der EU-Kommission, allenfalls beim EUGH.

Gründe für die Einordnung eines Handelsabkommens als gemischten Vertrag können etwa Vereinbarungen zum Investitionsschutz (umstritten), zum Arbeitsschutz, zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen etc. sein.

Für das Inkrafttreten eines gemischten Vertrags bedarf es der Einstimmigkeit im Rat (die 27 Handels-/Wirtschaftsminister der EU) sowie der Zustimmung des EU-Parlaments. Anschließend muss der gesamte Vertrag von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, d.h. die Parlamente aller Mitgliedsstaaten müssen dem Vertrag zustimmen. Dies dauert Jahre, deshalb können die Teile eines gemischten Vertrags, die der ausschließlichen EU-Kompetenz unterliegen, aufgrund eines Beschlusses des Rates bereits "vorläufig angewendet" werden. Die "Vorläufige Anwendung" schafft Fakten auf kurzem Wege: Das Abkommen ist nicht vollständig ratifiziert, die betreffenden Vertragsteile sind jedoch rechtsgültig. Es wird dabei nichts darüber ausgesagt, was passiert, wenn dieser Ratifikationsprozess scheitert, weil nationale Parlamente die Zustimmung ablehnen. In Deutschland wurde der wissenschaftliche Dienst des Bundestages angefragt, was die Nichtratifizierung durch nationale Parlamente für völkerrechtliche Verträge bedeuten würde, die durch die EU "vorläufig angewendet" werden. Die Antwort: Gar nichts. Dann wird das Abkommen auf unbestimmte Zeit "vorläufig angewendet", also die Parlamentarier dauerhaft entmündigt. Susanne Müller, Januar 2018, https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­eu-motor-des-neoliberalen-freihandels


Den deutschen Boom würde es ohne die ungleichen Wirtschaftsbeziehungen mit den Visegrád-Ländern nicht geben. Sie klingt zu schön, um wahr zu sein – die Geschichte von der Genesung Deutschlands, das 1999 noch als "kranker Mann der Eurozone" galt (The Economist, 3. Juni 1999) und durch die Hartz-Gesetze von 2003 und 2005 auf wundersame Weise gesund geworden sein soll. Allein die Hartz-Reformen hätten die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig gemacht und den Auslandsabsatz von Mercedes wieder angekurbelt – und Emmanuel Macron davon überzeugt, dass das gleiche Rezept in Frankreich angewandt werden müsse.

Ein fataler Irrtum. "Wer Deutschlands Erfolg als Exportweltmeister verstehen will", so der US-amerikanische Wirtschaftshistoriker Stephen Gross, "muss über Deutschlands Grenzen hinausblicken, denn eine wesentliche Voraussetzung für das deutsche Wirtschaftsmodell war der Aufbau eines Handelsnetzes mit den Ländern Mittel- und Osteuropas."1 Genauer gesagt: der ungleiche Handel mit Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei – also den Ländern der sogenannten Visegrád-Gruppe. Seit einem Vierteljahrhundert praktiziert das reiche Deutschland mit seinen Nachbarn genau das, was die USA mit ihren Fabriken in Mexiko betrieben: die Produktionsverlagerung ins benachbarte Ausland. Weiterlesen in: https://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5480369 (Le monde diplomatique, Februar 2018, S. 7)


La fracture entre l'ouest et l'est de l'Union européenne ne se résume pas à l'opposition entre démocraties libérales et gouvernements autoritaires. Elle reflète une domination économique des grandes puissances sur les pays de l'ancien bloc de l'Est, utilisés comme des réservoirs de main-d'œuvre à bas coût. Dès les années 1990, les industries allemandes délocalisaient en Pologne, en Tchéquie, en Slovaquie et en Hongrie.

C'est un beau roman, c'est une belle histoire : considérée en 1999 comme l'« homme malade de la zone euro » (The Economist, 3 juin 1999), l'Allemagne aurait miraculeusement guéri grâce aux lois de précarisation du salariat (lois Hartz) entrées en vigueur entre 2003 et 2005. Ces réformes auraient à elles seules rétabli la compétitivité des entreprises, ranimé les ventes de Mercedes à l'étranger — et convaincu M. Emmanuel Macron d'appliquer la recette en France. Fatale erreur. « Pour comprendre le succès de l'Allemagne comme exportateur mondial, explique l'historien de l'économie Stephen Gross, il faut regarder au-delà de ses frontières. Car ce modèle repose pour une part décisive sur le développement de réseaux commerciaux avec les pays d'Europe centrale et orientale. » Et plus précisément sur des échanges économiques inégaux établis avec la Pologne, la République tchèque, la Hongrie et la Slovaquie, un quartet baptisé « groupe de Visegrád ». Depuis un quart de siècle, la riche Allemagne pratique en effet avec ses voisins ce que les États-Unis ont mis en place avec leurs usines installées au Mexique : la délocalisation de proximité.

Solidement établis entre le IIe Reich d'Otto von Bismarck et l'empire des Habsbourg à la fin du XIXe siècle, les échanges économiques privilégiés entre l'Allemagne et l'Europe centrale ne datent pas d'hier. Limités par la guerre froide, ils reprennent dans les années 1970 sous la forme de partenariats industriels, technologiques et bancaires, à la faveur de l'Ostpolitik (1969-1974) lancée par le chancelier social-démocrate Willy Brandt. La chute du mur de Berlin sonne l'heure du repas des fauves. À compter du début des années 1990, les multinationales allemandes jettent leur dévolu sur les entreprises d'État privatisées dans une ambiance d'apocalypse industrielle. Suite de l'article: https://www.monde-diplomatique.fr/­2018/­02/­RIMBERT/­58356


Fünf europäische Umweltorganisationen haben Strafanzeige gegen die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gestellt. Außerdem mehren sich im EU-Parlament und im deutschen Bundestag kritische Stimmen gegen den Einsatz von Glyphosat.

Die Umweltverbände werfen den Behörden vor, die Gesundheit von Menschen und die Artenvielfalt zu gefährden. Obwohl es die EU-Pestizidverordnung vorschreibt, hätten die Ämter "keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken" von Glyphosat vorgenommen. Das BfR stehe sogar unter Plagiatsverdacht. Denn es habe mehrere Studien gar nicht selbst bewertet, sondern wörtlich aus Gutachten der Hersteller abgeschrieben.

Ende November wurde der Wirkstoff für weitere fünf Jahre in der EU zugelassen. Im Frühjahr 2015 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Substanz als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Grundlage für die WHO-Bewertung waren Tierversuche mit beunruhigenden Ergebnissen. Glyphosatrückstände sind immer wieder in Lebensmitteln nachzuweisen. Das Ackergift vernichtet auch sämtliche Pflanzen, die nicht genmanipuliert sind. Dem Umweltbundesamt zufolge raubt es dadurch zum Beispiel Vögeln ihre Nahrungsgrundlage.

GLOBAL 2000, das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, PAN Germany, PAN Italia und Generations Futures begründen ihre Anzeige auch damit, dass das Vertrauen der EuropäerInnen in die Behörden und das Zulassungsverfahren erschüttert sei. Daher sei eine umfassende Aufarbeitung und Aufklärung erforderlich.

Unterdessen beantragten die Grünen im Europäischen Parlament einen Sonderausschuss zur Untersuchung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat in der EU. Es müsse geprüft werden, warum wissenschaftliche glyphosatkritische Studien im Bewertungsprozess ignoriert worden seien, begründete die Vorsitzende der Grünen-Fraktion Ska Keller den Vorstoß. Umwelt aktuell, Februar 2018, S. 18. Plagiat-Gutachten:

https://www.global2000.at/­sites/­global/­files/­Gutachten%20Plagiate%20Glyphosat%20Report%20final%281%29.pdf; Anzeige der Umweltorganisationen: https://www.global2000.at/­sites/­global/­files/­AnzeigeOesterreich.pdf


Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Stop Glyphosat" wird von über 1,3 Millionen EU-Bürger*innen unterstützt. Gestern entschied die EU-Kommission deren Forderung nach einem Verbot des umwelt- und gesundheitsschädlichen Herbizids Glyphosat nicht zu folgen.

Stattdessen beschloss die Kommission in Straßburg formal die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere fünf Jahre, auf die sich vor Kurzem schon die Mitgliedstaaten der EU geeinigt hatten (EU-Umweltnews vom 28. November 2017).

Die Kommission ging jedoch auf eine weitere Forderung der EBI ein und versprach mehr Transparenz im Entscheidungsprozess. So soll es im Frühjahr 2018 einen Rechtsakt geben, der die Transparenz, Qualität und Unabhängigkeit von wissenschaftlichen Wirkstoffbewertungen verbessern soll.

Derweil geht in Deutschland die Debatte um Glyphosat weiter. Nachdem Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sein Ja für Glyphosat gegen die Empfehlung des Umweltministeriums gegeben hatte, haben SPD, Grüne, Linke und FDP am Dienstag Anträge für ein Ende beziehungsweise für eine Einschränkung der Glyphosat-Anwendung in Deutschland gestellt. Diese werden nun im Hauptausschuss beraten. Umwelt aktuell, Februar 2018, S. 18. Pressemitteilung der EU-Kommission: http://europa.eu/­rapid/­press-release_IP-17-5191_de.htm


Einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge verfehlt die sogenannte Ökologisierung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ihren Zweck. Die Maßnahmen seien ineffektiv und kämen der Umwelt nicht zugute. Lediglich bei fünf Prozent der Landwirtschaftsflächen in der EU hätten die vermeintlichen Ökologisierungsmaßnahmen positive Veränderungen gebracht, monierte ein Prüfer. Fast zwei Drittel der befragten Bauern ( 65 Prozent) hätten ihre Anbaupraktiken nicht anpassen müssen, um ,,grüne" Direktzahlungen zu erhalten. Diese Zahlungen, die Landwirtinnen und Landwirte erhalten, wenn sie eine umweltfreundliche Bewirtschaftung praktizieren, hatte die EU-Kommission 2013 mit der damaligen Agrarreform eingeführt. Sie belaufen sich auf rund zwölf Milliarden Euro jährlich, das sind etwa 30 Prozent aller Direktzahlungen.

Die Rechnungsprüfer kritisierten außerdem, dass die EU-Kommission keine konkreten Ziele zur Überprüfung der Ökologisierungsmaßnahmen festgelegt habe. Die Mitgliedstaaten würden derzeit diese Maßnahmen so umsetzen, dass die Belastung für sie selbst und für ihre Landwirtschaft möglichst gering sei, heißt es in dem Bericht.

Ariel Brunner von BirdLife Europe bezeichnete das Greening als Mogelpackung. Hier werde Geld für nichts verschwendet. Das Europäische Umweltbüro (EEB) lobte den Bericht des Rechnungshofs und forderte die EU-Kommission auf, die Ergebnisse in die kommenden Verhandlungen über den Gesamthaushalt und die Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik mitaufzunehmen. Der Bericht sei ein Warnruf, die Rechtmäßigkeit der Direktzahlungen auf den Prüfstand zu stellen. Umwelt aktuell, Februar 2018, S. 17. Bericht des Europäischen Rechnungshofs: https://www.eca.europa.eu/­Lists/­ECADocuments/­SR17_21/­SR_GREENING_DE.pdf


Die zentrale Kritik Brüssels, die zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens durch die EU-Kommission führte, trifft die Ernennung polnischer Richter. Die dafür zuständigen «Landesjustizräte» waren bisher in der Regel selbst Richter. Man hatte also ein System der Kooptation. Künftig soll das Parlament die Mehrheit der Mitglieder dieser Räte ernennen. NZZ, 17. Februar 2018, S. 3. Die Kritik der EU an diesem System beinhaltet, dass das Richterernennungssystem der Schweiz nicht EU-kompatibel ist. Hier werden ja die Bundesrichter direkt vom Parlament gewählt und müssen sich sogar der Wiederwahl stellen – dies eine Folge der demokratischen Auffassung, dass auch Richter nicht über der stimmberechtigten Bevölkerung und deren Vertretern stehen. Bei einem Besuch von Warschaus Regierungschef in Berlin Mitte Februar 2018 gab Merket auf die Verteidigung der polnischen Justizreform durch den Regierungschef das Contra, es gebe eine rechtsstaatliche Grundverpflichtung für alle EU-Mitglieder (NZZ, 17. Februar 2018, S. 3). Gemäss dieser Auffassung widerspricht also die demokratische Kontrolle des Rechtssystems dem Rechtsstaat, wie er von der EU gesehen wird.


Am 13. Februar teilt die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats in einem Communiqué beiläufig mit, dass sie «das Verhandlungsmandat des Bundesrats zur Änderung der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein bezüglich Würzfleisch ohne Gegenstimme gutgeheissen hat». Mit dem Verhandlungsmandat muss der Bundesrat einen bisher nicht publik gewordenen Konflikt mit der EU lösen, den das Parlament provozierte, als es im Dezember 2015 die Zölle für rohes gewürztes Fleisch erhöhte. Gemäss zuverlässigen Quellen hatte die EU damals umgehend reagiert und schliesslich angedroht, bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren anzustrengen – es sei denn, die Schweiz sei zu Kompensationen bereit. Nun wird verhandelt.

Im Jahr 2010 wurden Klagen des Bauernverbands und der Fleischproduzenten laut. Die Importe von gewürztem Fleisch hatten damals stark zugenommen; und es wurde Importeuren zudem vorgeworfen, sie umgingen den Grenzschutz, indem sie Fleisch nur pro forma, etwa mit groben Pfefferkörnern, würzten, um so von den fast dreimal tieferen Zolltarifen für Würzfleisch zu profitieren. Man sprach vom Pfeffertrick. Und manche mögen sich auch an den Lachanfall des damaligen Bundesrats Hans-Rudolf Merz erinnern, als er im Nationalrat eine Frage der SVP zu den Würzfleischimporten beantworten musste; Stichwort: Bündnerfleisch.

Die umständliche Antwort, die Merz damals derart zum Lachen brachte, enthielt durchaus relevante Informationen. Etwa jene, dass die Zollverwaltung in Rücksprache mit dem Bauernverband und der Fleischbranche bereits im März 2010 den Pfeffertrick entschärft hat, indem man mit ganzen Pfefferkörnern bestreutes Fleisch dem höheren Zolltarif unterstellte. Den Kritikern ging dies aber zu wenig weit. Sie beklagten weiterhin die Konkurrenzierung der heimischen Produktion durch billig importiertes Würzfleisch, und sie holten mit Tierschutzargumenten auch die Grünen an Bord. Gestützt auf eine parlamentarische Initiative der SVP aus dem Jahr 2010 sprachen sich schliesslich beide Parlamentskammern mit grossem Mehr dafür aus, die zolltarifliche Begünstigung von Würzfleisch aufzuheben. Nur die SP und die Grünliberalen stimmten am Schluss gegen die Forderung der Bauernlobby. Sie folgten der Argumentation des Bundesrats, wonach es sich angesichts der Mengen «aus landwirtschaftlicher Sicht nicht um ein riesiges Problem handle», wie die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im September 2015 im Nationalrat ausführte. Tatsächlich machen Würzfleischimporte einen Bruchteil des Fleischkonsums aus. Selbst die zuständige Kommission hielt damals in einem Bericht fest, dass der Anteil des importierten gewürzten Rindfleischs am gesamten Konsum «von Tieren der Rindviehgattung» im Jahr 2014 nur 1,3 Prozent betrage.

Vor allem aber warnten Bundesrat und SP-Vertreter bereits damals eindringlich, mit der Erhöhung des Zolltarifs würden WTO-Verpflichtungen verletzt, und die Schweiz müsse folglich mit Gegenmassnahmen rechnen. Man könne zwar die WTO auch einmal herausfordern, meinte etwa SP-Nationalrat Beat Jans während der Ratsdebatte, aber dann müsse es auch etwas bringen – und hier «bringt es nichts ausser einem erheblichen Risiko». Der damalige Bauernverbandspräsident und SVP-Nationalrat Hansjörg Walter wollte davon nichts wissen: Er schätzte die Gefahr, das ein Handelspartner gegen die Schweiz vorgehen könnte, als «sehr gering» ein.

Der Bundesrat scheint nun bereit, der EU mit einer Erhöhung des Zollkontingents von rotem Fleisch entgegenzukommen. Es wäre ein Kompromiss, mit dem auch Proviande leben könnte, wie Markus Zemp auf Anfrage sagt. Zemp präsidiert den Branchenverband erst seit Mitte 2016 – und meint heute zum Parlamentsentscheid von 2015: Das Parlament habe den Hinweis auf die WTO-Widrigkeit damals in den Wind geschlagen, «jetzt wurde man eben eingeholt». NZZ, 17. Februar 2018, S. 13


Dieses Jahr begann die traditionelle Madrider Messe für zeitgenössische Kunst Arco mit einem Eklat. Kaum öffnete sie ihre Pforten, übten sich die Organisatoren in Selbstzensur, wie man sie bisher an einer solchen Veranstaltung nicht kannte. Sie störten sich an dem Exponat «Politische Gefangene im gegenwärtigen Spanien». Es handelt sich um ein Werk des 51-jährigen Künstlers Santiago Sierra. Es zeigt 24 Menschen auf Schwarz-Weiss-Fotografien mit verpixelten Gesichtern, unter ihnen die katalanischen Separatistenführer Oriol Junqueras, Jordi Sánchez und Jordi Cuixart.

Die drei in Teilen der spanischen Öffentlichkeit verfemten Politiker befinden sich seit mehreren Monaten in Madrider Haftanstalten, weil ihnen eine wichtige Rolle beim – gescheiterten – Prozess der Abspaltung von Spanien zugeschrieben wird. Der Direktor des Messeveranstalters Ifema schickte seine Mitarbeiter in vorauseilendem Gehorsam los, liess die Fotografien abhängen und die Wand überpinseln. Die Regierung habe mit dieser Entscheidung nichts zu tun, versicherte Spaniens Kultusminister Íñigo Méndez de Vigo. Das ändert nichts an der Tatsache, dass in Spanien seit dem Beginn des Katalonienkonflikts ein vergiftetes Ambiente herrscht.

Der Schritt löste nicht nur in der Kunstszene einen Proteststurm aus. «Mein Werk wurde zensiert», klagte Sierra. Das schade dem Ruf der internationalen Messe und dem spanischen Staat. Die Debatte gelangte bis in das spanische Abgeordnetenhaus. Es sei mit der Demokratie nicht vereinbar, dass man über einige Themen nicht sprechen dürfe, sagte Pablo Iglesias, Chef der Linkspartei Podemos. Joan Tardà, Sprecher der katalanischen Linksrepublikaner, fühlte sich gar an türkische Verhältnisse erinnert: «So etwas erwartet man eher vom Erdogan-Regime.» Auffallend handzahm gaben sich die oppositionellen Sozialisten. Sie erklärten sich mit der Entfernung des polemischen Werks einverstanden. Es gehe darum, die derzeitigen Spannungen in Katalonien abzubauen. Doch so wird das nie gelingen.

«Man beseitigt ein Problem nicht, indem man es überdeckt», schreibt auch die Tageszeitung «El País», die dem Unabhängigkeitsprozess in Katalonien sonst äusserst kritisch gegenübersteht. Dies sei ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, einen der Grundpfeiler der Demokratie.

Die abgehängten Bilder stehen nun symbolisch für das autoritäre Vorgehen spanischer Institutionen in den letzten Monaten. Unvergessen sind die brutalen Szenen vom 1. Oktober. Damals hatte Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy Tausende von Polizisten nach Katalonien geschickt, die die Katalanen mit roher Gewalt von der Abstimmung über die Unabhängigkeit abzuhalten versuchten. Die Bilder der prügelnden Polizei gingen um die Welt.

Auch Spaniens Justiz zeigt sich in den letzten Wochen und Monaten alles andere als zimperlich. Die Richter in Madrid bestanden darauf, dass alle prominenten Unabhängigkeitsbefürworter Abbitte für ihre Ideen leisteten. Nur so konnten sie, stets gegen Zahlung hoher Kautionen, einer Inhaftierung entgehen.

Dass durch das ganze Land ein repressiver Wind weht, bekamen schon vor einem Jahr zwei Puppenspieler in Madrid zu spüren, die ihr Geld mit Karnevalsfeiern für Kinder verdienten. In einem satirischen, zugegebenermassen nicht eben für Kinder geeigneten Stück liessen sie eine Polizistenfigur das Schild «Gora Alka Eta» – eine Verballhornung für «Es lebe Eta und al-Kaida» – schwenken. Die beiden wurden festgenommen und sassen wegen des Vorwurfs der Verherrlichung von Terrorismus vier Tage in Untersuchungshaft, wurden dann aber freigelassen.

Der mallorquinische Rapper Josep Miquel Arenas hingegen wurde wegen Verherrlichung der Taten der baskischen Untergrundorganisation Eta sowie Majestätsbeleidigung und Aufrufs zur Gewalt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 23-Jährige, der unter dem Künstlernamen «Valtonyc» bekannt ist, hatte den früheren König Juan Carlos wegen seiner Elefantenjagd und seiner lukrativen Geschäfte mit arabischen Scheichs in seinen Raps kritisiert und zur Besetzung des Marivent-Palasts aufgerufen, wo die spanische Königsfamilie ihre Sommerferien verbringt. Auch über Iñaki Urdangarin, den der Korruption überführten Schwiegersohn von Juan Carlos, der noch immer auf freiem Fuss in Genf weilt, reimte Arenas munter. Das Strafmass liegt über dem, was der Staatsanwalt gefordert hatte.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass Spanien im neusten Jahresbericht von Amnesty International nicht gut wegkommt. Es gebe immer mehr Angst im Land, auf die Strasse zu gehen und seine Rechte einzufordern, sagte Esteban Beltrán, Chef der Organisation in Spanien. Dutzende von Urteilen seien wegen «Verherrlichung von Terrorismus» und «Erniedrigung der Terroropfer» ergangen.

Tatsächlich sorgte Spaniens Ministerpräsident Rajoy nach seinem Amtsantritt im Jahr 2013 mit einer Justizreform dafür, dass konservativ eingestellte Richter das Sagen bekamen. Mit einer weiteren Reform des Strafrechts wurde 2015 das Demonstrationsrecht eingeschränkt. Das Strafgesetzbuch enthält mittlerweile sehr vage formulierte Straftatbestände im Zusammenhang mit Terrorismus, die das Recht auf freie Meinungsäusserung unverhältnismässig einschränken. Das macht nicht nur Amnesty Sorgen, sondern auch immer mehr Spaniern. Interessanter weise interveniert die EU nicht – wie sie es etwas in Polen tut. NZZ, 23. Februar 2018, S. 5


Bei den bilateralen Verträgen mit der EU stösst neben der Personenfreizügigkeit auch das Schengen-Assoziierungsabkommen innenpolitisch auf Widerstand. Die SVP kritisiert den Wegfall der Grenzkontrollen und die Kosten der Zusammenarbeit mit der EU im Sicherheits- und Migrationsbereich. Für die Volkspartei ist indes der Kampf gegen den freien Personenverkehr prioritär. Gefährdet ist die Schweizer Schengen-Mitgliedschaft aber aus einem anderen Grund: wegen einer EU-Waffenrichtlinie, die innenpolitisch umstritten ist. Ursprünglich sind vor allem die Schützenvereine dagegen auf die Barrikade gegangen. Inzwischen haben aber auch zahlreiche Kantone in der Anfang Januar abgelaufenen Vernehmlassung Bedenken angemeldet.

Falls die Bevölkerung dem Referendum zustimmt und die Verschärfung des Waffenrechts nach den Vorgaben der EU ablehnt, hat die Schweiz ein Problem. Sie hat sich nämlich verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Abkommens zu übernehmen. Bei einem Volksnein würde der Bundesrat zusammen mit der EU versuchen, eine Lösung zu finden. Falls dies nicht gelingt, fallen Schengen (Sicherheit) und Dublin (Zusammenarbeit im Asylbereich) weg. Der Bundesrat wird demnächst über die Umsetzungsvorlage zur Verschärfung des Waffenrechts entscheiden, die er dem Parlament vorlegen wird. Unterschiedliche Ansichten gibt es darüber, ob die Regierung dabei den Spielraum bereits voll ausgeschöpft hat.

Es ist wohl kaum Zufall, dass der Bundesrat gerade jetzt, im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen, einen Bericht präsentiert, der die Vorteile von Schengen/Dublin für die Schweiz unterstreicht. Den potentiell grössten negativen Effekt hätten Staus an der Grenze, bedingt durch systematische Grenzkontrollen. Bei einem Wegfall von Schengen wäre für die Nachbarländer die Grenze zur Schweiz neu Schengen-Aussengrenze, welche diese systematisch zu kontrollieren hätten.

Die vom Forschungsbüro Ecoplan erstellte Studie beziffert den Einkommensverlust für die Schweizer Volkswirtschaft auf bis zu 11 Milliarden Franken pro Jahr. Denn wegen der Staus nähme die Zahl der Grenzgänger langfristig ab, was zu Produktionsverlagerungen ins Ausland führen würde. Allerdings seien solche Schätzungen mit grosser Unsicherheit behaftet, gibt die Studie zu bedenken. Falls die Nachbarländer ihr Personal an den Grenzen deutlich aufstockten und damit die Kontrollen beschleunigten, würden die Kosten gegen null sinken.

Nicht ausgeschlossen ist gemäss der Studie auch, dass die Schengen-Staaten der Schweiz einen Sonderstatus gewährten, was die Kosten ebenfalls stark verringern könnte. Weiter würde der Wegfall von Schengen die touristische Nachfrage dämpfen. Das Schengen-Visum würde nicht mehr automatisch auch für die Schweiz gelten.

Im Asylbereich spart die Schweiz heute laut Ecoplan, da sie deutlich mehr Personen an andere Dublin-Staaten überstellt, als sie selbst von diesen aufnimmt. Die Einsparungen werden auf jährlich 270 Millionen Franken beziffert. Demgegenüber stehen Kosten von 53 Millionen Franken pro Jahr für den Betrieb von Informationssystemen. Falls die Schweiz mit eigenen Systemen ein ähnliches Niveau der inneren Sicherheit erreichen wolle, führe dies zu jährlichen Ausgaben von 400 bis 500 Millionen Franken. Die SVP kritisiert, dass der Bericht die indirekten Kosten von Schengen verschweige; sie weist auf den gestiegenen Kriminaltourismus und die zusätzliche Bürokratie bei Bund und Kantonen hin.

Bürgerliche Politiker zeigen sich zuversichtlich, dass es dem Parlament ohnehin gelingen wird, mit einer sanften Umsetzung der Waffenrichtlinie ein Referendum zu verhindern. Allerdings könnten Schengen-Gegner selbst eine stark entschärfte EU-Richtlinie als Vorwand nutzen, um in einer Volksabstimmung das Abkommen mit der EU grundsätzlich zu bekämpfen. NZZ, 23. Februar 2018, S. 1


ln der EU gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Doch gleichzeitig torpedieren EU-Beamte die Flankierenden Massnahmen, die genau das garantieren sollen.

Österreichs Politik in Sachen Lohndumping ist doppelbödig. Auf der einen Seite laufen Arbeitgeber und Regionalpolitiker aus Vorarlberg Sturm gegen die Schweizer flankierenden Massnahmen. Sie wollen die sogenannte 8-Tage-Regel kippen. Diese schreibt vor, dass Firmen im Voraus melden müssen, wenn sie Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden. Die Österreicher Patrons wollen auch keine Kaution hinterlegen, wenn sie Aufträge im Schweizer Baugewerbe ausführen. Diese ermöglicht den Schweizer Kontrollinstanzen, im Falle von Lohndumping Bussen einzuziehen. 8-Tage-Regel und Kaution helfen also bei der Bekämpfung von Lohndumping. Die vorarlbergischen Arbeitgeber jedoch behaupten, es handle sich um Schikanen, die EU-Recht verletzen würden.

Widerstand im Burgenland

Umgekehrt läuft die Sache im Burgenland. Dieses Österreichische Bundesland grenzt an Ungarn. ln Ungarn betragen die Löhne gerade mal einen Viertel der österreichischen. Lohndumping durch Entsandte geschieht im Burgenland tausendfach. Aber die Österreichischen Kontrollbehörden können die Bussen bei ungarischen Dumpingfirmen gar nicht eintreiben. Das empört Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Regierung gewaltig. Also reisten die Burgenländer kürzlich gemeinsam nach Brüssel. Sie verlangten dort die Verschärfung der EU-Entsenderegeln und eine europäische Arbeitsbehörde, die bei der länderübergreifenden Umsetzung mit hilft.

Das doppelte Spiel der EU

Genauso hüst und hott wie in Österreich geht es auch in der EU-Politik zu und her. Da verkündet EU-Kommissionspräsident Jean-Ciaude Juncker die Maxime «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Und da arbeitet die EU an einer Revision der Entsenderichtlinien und an der Gründung einer Arbeitsagentur. Gleichzeitig aber greifen EU-Beamte die 8-Tage Regel und die Kautionspflicht in der Schweiz an. So geschehen in den laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Skandalöser weise wollten sich Schweizer Verhandler sogar auf diese Diskussion einlassen. Für uns Gewerkschaften ist das ein absolutes No-go. Wir schliessen uns lieber den Burgenländern an : Der Schutz vor Lohndumping muss verstärkt werden! 16. Februar 2018, Andreas Riegers Europa-Kolumnen von 2016 bis März 2018, DOSSIER N° 127, Uber den Tellerrand, Ein gewerkschaftlicher Blick auf Europa, http://www.sgb.ch/­fileadmin/­user_upload/­Dokumente/­Dossier/­127D_AR_EU_Internet.pdf


Im Grenzkonflikt zwischen den beiden EU-Mitgliedern Slowenien und Kroatien geht Slowenien nun auf EU-Ebene gegen seinen Nachbarn vor. Das Land leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien ein. Einen entsprechenden Brief der Regierung habe die EU-Kommission 9. März 2018 erhalten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Freitag. Dieser werde nun geprüft. «Das ist ein Rechtsstreit zwischen zwei Mitgliedstaaten», betonte der Sprecher. Die EU-Kommission stehe jedoch bereit, zwischen den Parteien zu vermitteln.

Die beiden EU- und Nato-Mitglieder streiten um den Grenzverlauf in der Bucht von Piran auf der Halbinsel Istrien in der nördlichen Adria. Ein von der EU vermitteltes Schiedsgericht hatte fast die gesamte Bucht Slowenien zugesprochen. Weil Ljubljana im Schiedsverfahren gegen Regeln verstossen hatte, erkennt Kroatien diesen Schiedsspruch nicht an und sieht die Grenze weiter in der Mitte der Bucht. Beide Nachbarn hatten jeweils die Fischer der anderen Seite mit Dutzenden von Strafbescheiden wegen Grenzverletzungen belegt.

Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit, um ihre Position festzulegen. Sollte Brüssel nicht reagieren, könnte Slowenien den Nachbarstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. NZZ, 9. März 2018, S. 2


«Ich zögere zwischen Englisch und Französisch, aber ich habe eine Entscheidung getroffen. Ich werde auf Französisch sprechen, weil Englisch langsam, aber sicher an Bedeutung in Europa verlieren wird.» Das sagte der EU-Kommissions-Präsident Juncker vor einigen Monaten bei einer Rede in Florenz. Er spielte damit natürlich auf den Brexit an. Denn nach dem EU-Austritt des Schwergewichts Grossbritannien werden nur noch die Kleinstaaten Irland und Malta als anglophone Mitglieder verbleiben.

Dank ihnen wird Englisch eine der 24 Verkehrssprachen der EU bleiben. Im für seinen Sprachpatriotismus bekannten Frankreich gibt es aber Bestrebungen, dies zu ändern. Der Bürgermeister von Béziers in Südfrankreich twitterte etwa, dass seiner Ansicht nach das Englische nach dem Brexit-Entscheid jedwede Legitimation verloren habe, EU-Verkehrssprache zu bleiben. Der linkssozialistische Politiker Jean-Luc Mélenchon verlangte, Englisch zumindest als dritte Amtssprache des Europaparlaments abzuschaffen. Solche Vorstösse haben aber trotz dem Brexit-Malus nicht den Hauch einer Chance. Der Grund dafür liegt in der dominanten Stellung des Englischen als Mittel der globalen Verständigung. Spätestens seit der Osterweiterung der EU hat sich das Englische in der Union längst als allen gemeinsame Zweitsprache durchgesetzt.

Dem Englischen droht in der EU vielmehr eine andere Gefahr: Weil in Brüssel Englisch meist von Leuten gesprochen und geschrieben wird, die eine andere Muttersprache haben, entwickelt sich dort allmählich ein spezieller euro-englischer Jargon – genannt Eurish. Dieser sorgt umgekehrt in Grossbritannien bei Muttersprachlern für Irritation. Wenn EU-Beamte beispielsweise etwas betonen wollen, heisst das auf Eurish nicht «to emphasise» oder «to stress», sondern «to underline» (im Sinne des deutschen «unterstreichen»). Wie lange wird es wohl gehen, bis Texte von Eurish auf Englisch übersetzt werden müssen, damit sie auch von Briten verstanden werden können? Als ob es nicht schon genug Verständigungsprobleme zwischen Brüssel und London gäbe. NZZ, 9. März 2018, S. 2


In der Fragestunde des Nationalrats stellte Rösti der Regierung die Frage: «Wie hoch ist der Marktzugangsbeitrag der EU für den Schweizer Markt?» Die Schweizer Zahlung von 1,3 Mrd. Fr. für die EU-Oststaaten werde neuerdings als Beitrag der Schweiz für den EU-Marktzugang begründet, meinte Rösti. Da aber die EU mehr Güter in die Schweiz exportiere als umgekehrt, stelle sich die Frage, ob in dieser Logik nicht auch die Schweiz einen Marktzugangsbetrag aus Brüssel erhalten müsse. Der Bundesrat sprach in seiner Antwort an Rösti von einem Beitrag für ein sicheres, stabiles und prosperierendes Europa, wovon auch die Schweiz profitiere. Die Schweiz weist gegenüber der EU ein Handelsbilanzdefizit auf. 2017 exportierte die Schweiz Güter für rund 117 Mrd. Fr. in die EU und importierte Waren für knapp 133 Mrd. Fr. Auch unter Einbezug der Dienstleistungen (Schweizer Exportüberschuss von rund 5 Mrd. Fr. für 2016) bleibt es aus helvetischer Sicht bei einem bilateralen Importüberschuss. Letztlich geht es aber um Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse. Der Bundesrat führt weiter aus: Die Schweiz exportierte 2016 pro Einwohner Güter im Wert von 13 500 Fr. in die EU, während die EU pro Einwohner Waren im Wert von knapp 250 Fr. in die Schweiz lieferte. Aus der Exportsicht war damit der bilaterale Handel für die Schweiz über fünfzig Mal so wichtig wie für die EU. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Importe.

In der Tendenz ähnlich (wenn auch deutlich weniger krass) sehen die Handelsbeziehungen von Grossbritannien mit der EU aus: Die Briten importieren mehr aus den übrigen EU-Staaten, als sie in die Rest-EU ausführen, aber der bilaterale Handel ist für die Briten weit wichtiger als für die EU. Dies sagt viel aus über das Kräfteverhältnis in den EU-Austrittsverhandlungen von London mit Brüssel, und es trug dazu bei, dass bisher vor allem die Briten Konzessionen machen mussten. NZZ, 14. März 2018, S. 25. Wenn der mächtigere dem schwächeren Forderungen austreiben will, bezichtigt er ihn der Rosinenpickerei.


Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wehrt sich dagegen, EU-Grundsätze über staatliche Beihilfen in einem allfälligen Rahmenabkommen zu verankern. Diese sind in der EU grundsätzlich verboten. Um Marktverzerrungen zu verhindern, will die EU künftig deshalb mitbestimmen, welche Arten von staatlichen Beihilfen in der Schweiz noch möglich sein sollen. Wie die KdK am Freitag mitgeteilt hat, würde ein solches Verbot nach EU-Kriterien das gesamte staatliche Handeln der Schweiz und damit sowohl Bund als auch Kantone und Gemeinden betreffen.

Bereits im Februar 2018 war eine Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen nach Brüssel gereist, um sich ein Bild von der Sache zu machen. Zudem gab sie zwei Gutachten in Auftrag, welche die potentiellen Auswirkungen auf die Schweizer Praxis aufzeigen sollen. Beide kamen zu dem Resultat, dass ein Beihilfeverbot weitreichende Folgen hätte. Darunter fallen etwa staatliche Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien oder auch kantonale Steuererleichterungen für globale Konzerne. Grundsätzlich könnten auch kommunale Darlehen an Sportvereine für den Bau von Stadien darunterfallen.

Laut KdK sollen die Grundsätze staatlicher Beihilfen nur in sektoriellen, bilateralen Abkommen geregelt werden. Zudem spricht sie sich gegen «fremde Richter» in dieser Sache aus. Jede Partei müsse sich selber überwachen. Allenfalls sei eine autonome Schweizer Überwachungsbehörde zu schaffen. NZZ, 24. März 2018, S. 18


Weltweit werden jährlich rund 850.000 Tonnen (t) des Pflanzengiftes Glyphosat verkauft. Glyphosat wurde von Krebsforschungsagentur der WHO als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Ein internationales Forschungsteam unter Leitung der Pflanzenpathologin Arlene von Bruggen von der University of Florida kommt auf Basis von 220 Studien u.a. zu dem Fazit, dass Glyphosat das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson erhöht.

Untersuchungen haben bei Menschen in den USA und auch in Österreich Glyphosat im Urin nachgewiesen. Laut einer Studie von Global 2000 sind bei drei von zehn Österreichern Rückstände des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat im Harn nachweisbar. Doch wie gelangt es in unsere Körper, wenn Anbauflächen doch nur im Frühling - vor dem Austrieb - damit behandelt werden dürfen? Eine Antwort darauf hat Landwirtschaftspräsident Schultes parat. "Das umstrittene Mittel Glyphosat wird in Österreich bei keinen Pflanzen eingesetzt, die geerntet werden", so Hermann Schultes. Warum es dann doch auch im Urin von Österreichern nachgewiesen werden kann? "Weil diese auch Produkte aus anderen Ländern konsumiert haben", so Schultes weiter.

Die Europäische Union verhandelt z.B. derzeit mit den Mercosurstaaten - Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay und Venezuela - gerade ein Freihandelsabkommen. Die Mercosurstaaten exportieren hauptsächlich Agrarprodukte und Rohstoffe, während die EU vor allem Maschinen und Chemikalien nach Südamerika liefert. Wie Glyphosat. Das Totalherbizid das sämtliche Pflanzen tötet, die nicht zuvor dagegen resitent gemacht werden (z.B. Genveränderung bei Mais, Soja, ...) und tonnenweise in der industriellen Landwirtschaft eingesetzt wird, dessen Verbrauch sich seit Markteinführung in den 1970 er Jahren verhundertfacht hat. Während multinationale Saatgut- und Pestizidkonzerne Milliarden Euros scheffeln, bedrohen Pestizide wie Glyphosat die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, und auch die Gesundheit von Menschen.

Die ländliche Bevölkerung in Ländern wie Argentinien, Brasilien oder Paraguay bekommen die Auswirkungen des massiven Glyphosateinsatzes zu spüren. In manchen Regionen Argentiniens werden beispielsweise Felder mit Glyphosat-resistenten Sojabohnen auch aus der Luft besprüht. Dort kommen laut Arztberichten viermal häufiger als anderswo missgebildete Kinder zur Welt. Die Menschen leiden unter erhöhten Krebsraten, Atemwegserkrankungen, Hautkrankheiten, Fehlgeburten, Frühgeburten.

Vielen Bauern und Bäuerinnen sowie Indigenen wird darüber hinaus ihre Lebensgrundlage entzogen, sie sind oder werden gezwungen ihr Land an große Firmen zu verkaufen, oder es wird ihnen einfach weggenommen. Sie müssen riesigen Monokulturplantagen weichen.

Stellt sich die Frage, warum der Import von mit Glyphosat behandelten Produkten, aus dem Ausland nicht verboten wird? Die Antwort: Weil das dem Freihandelsprinzip des EU-Binnenmarkts widerspricht. D.h. man kann die Produktion, nicht aber den Import verbieten. Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat wurde weitere fünf Jahre in der EU zugelassen. Eveline Steinbacher, März 2018, https://www.solidarwerkstatt.at/­umwelt-energie/­fuer-ein-importverbot-von-glyphosathaltigen-produkten


Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Diese Klausel entzieht dem Mechanismus der gerichtlichen Überprüfung des Unionsrechts Rechtsstreitigkeiten, die sich auf die Anwendung oder Auslegung dieses Rechts beziehen können

Im Jahr 1991 schlossen die ehemalige Tschechoslowakei und die Niederlande ein Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen[1] (BIT[2]). Das BIT bestimmt, dass Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei gütlich oder, falls dies nicht möglich ist, vor einem Schiedsgericht beizulegen sind.

Nach der Auflösung der Tschechoslowakei im Jahr 1993 trat die Slowakei in deren Rechte und Pflichten aus dem BIT ein. Im Jahr 2004 öffnete die Slowakei ihren Krankenversicherungsmarkt für private Investoren. Achmea, ein zu einem niederländischen Versicherungskonzern gehörendes Unternehmen, gründete daraufhin eine Tochtergesellschaft in der Slowakei, um dort private Krankenversicherungen anzubieten. Im Jahr 2006 machte die Slowakei jedoch die Liberalisierung des Krankenversicherungsmarkts teilweise rückgängig und untersagte insbesondere die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Krankenversicherungsgeschäft.

Im Jahr 2008 leitete Achmea auf der Grundlage des BIT ein Schiedsverfahren gegen die Slowakei ein, mit der Begründung, dass das genannte Verbot gegen das Abkommen verstoße und ihr dadurch ein Vermögensschaden entstanden sei. Im Jahr 2012 befand das Schiedsgericht, dass die Slowakei gegen das BIT verstoßen habe, und verurteilte sie, Schadensersatz in Höhe von etwa 22,1 Mio. Euro an Achmea zu zahlen.

Im Anschluss daran erhob die Slowakei bei den deutschen Gerichten[3] Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Nach ihrer Auffassung verstößt die Schiedsklausel im BIT gegen mehrere Bestimmungen des AEU-Vertrags[4].

Der im Rechtsbeschwerdeverfahren angerufene Bundesgerichtshof (Deutschland) möchte vom Gerichtshof wissen, ob die von der Slowakei angefochtene Schiedsklausel mit dem AEU-Vertrag vereinbar ist.

Die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, Polen, Rumänien und die Europäische Kommission haben Erklärungen zur Unterstützung des Vorbringens der Slowakei eingereicht, während Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich und Finnland die streitige Klausel und – allgemeiner – ähnliche Klauseln in den 196 gegenwärtig zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestehenden BIT für gültig halten.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass nach dem BIT das gemäß diesem Abkommen gebildete Schiedsgericht insbesondere auf der Grundlage des geltenden Rechts der von dem fraglichen Rechtsstreit betroffenen Vertragspartei und aller erheblichen Abkommen zwischen den Vertragsparteien zu entscheiden hat.

Angesichts der Merkmale des Unionsrechts – wie seiner Autonomie gegenüber dem Recht der Mitgliedstaaten und dem Völkerrecht, seinem Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten sowie der unmittelbaren Wirkung einer ganzen Reihe seiner Bestimmungen für die Unionsbürger und die Mitgliedstaaten – ist es zum einen Teil des in allen Mitgliedstaaten geltenden Rechts und zum anderen aus einem internationalen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten hervorgegangen. Daher kann das fragliche Schiedsgericht unter diesen beiden Aspekten das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr auszulegen oder sogar anzuwenden haben.

Sodann weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Gerichtsbarkeit des fraglichen Schiedsgerichts im Verhältnis zu der der slowakischen und der niederländischen Gerichte Ausnahmecharakter hat, so dass es nicht Teil des Gerichtssystems der Slowakei oder der Niederlande ist. Folglich kann dieses Schiedsgericht nicht als Gericht "eines Mitgliedstaats" im Sinne von Art. 267 AEUV eingestuft werden und ist daher nicht befugt, den Gerichtshof mit einem Vorabentscheidungsersuchen anzurufen.

Zur Frage, ob der Schiedsspruch der Überprüfung durch ein Gericht eines Mitgliedstaats unterliegt, das dem Gerichtshof unionsrechtliche Fragen in Verbindung mit einem vom Schiedsgericht behandelten Rechtsstreit vorlegen könnte, stellt der Gerichtshof fest, dass gemäß dem BIT die Entscheidung des Schiedsgerichts endgültig ist. Zudem legt das Schiedsgericht seine eigenen Verfahrensregeln fest und wählt insbesondere selbst seinen Sitz und folglich das Recht, das für das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Gültigkeit des von ihm erlassenen Schiedsspruchs gilt.

Zum letztgenannten Punkt weist der Gerichtshof darauf hin, dass eine solche gerichtliche Überprüfung von dem betreffenden nationalen Gericht nur vorgenommen werden kann, soweit das nationale Recht sie gestattet – eine Bedingung, die im vorliegenden Fall nicht vollständig erfüllt ist, da das deutsche Recht nur eine beschränkte Überprüfung in diesem Bereich vorsieht. In diesem Zusammenhang hebt der Gerichtshof hervor, dass die Überprüfung von Schiedssprüchen durch die Gerichte der Mitgliedstaaten zwar unter bestimmten Umständen im Rahmen eines Handelsschiedsverfahrens[5] legitimer Weise beschränkten Charakter aufweisen könnte, doch lassen sich diese Überlegungen nicht auf ein Schiedsverfahren wie das hier vorliegende übertragen. Während Ersteres nämlich auf der Parteiautonomie beruht, leitet sich Letzteres aus einem Vertrag her, in dem die Mitgliedstaaten übereingekommen sind, der Zuständigkeit ihrer eigenen Gerichte und damit dem System gerichtlicher Rechtsbehelfe, dessen Schaffung ihnen der EU-Vertrag[6] in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen vorschreibt, Rechtsstreitigkeiten zu entziehen, in denen dieses Recht anzuwenden oder auszulegen sein kann.

Aus diesen Gründen kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die Slowakei und die Niederlande mit dem Abschluss des BIT einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten geschaffen haben, der nicht sicherzustellen vermag, dass über diese Streitigkeiten ein zum Gerichtssystem der Union gehörendes Gericht befindet, wobei nur ein solches Gericht in der Lage ist, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten. Unter diesen Umständen beeinträchtigt die im BIT enthaltene Schiedsklausel die Autonomie des Unionsrechts und ist daher nicht mit ihm vereinbar. Presse und Information: Gerichtshof der Europäischen Union; PRESSEMITTEILUNG Nr. 26/18; Luxemburg, den 6. März 2018; Urteil in der Rechtssache C-284/16; Slowakische Republik / Achmea BV, https://curia.europa.eu/­jcms/­upload/­docs/­application/­pdf/­2018-03/­cp180026de.pdf


Frans Timmermans ist ein begnadeter Redner und Verkäufer. Als der Erste Vizepräsident der EU-Kommission am Mittwoch, den 11. April 2018 in Brüssel neue Vorschläge für das Genehmigungsverfahren bei Pestiziden wie Glyphosat präsentierte, betonte er, wie ernst die Kommission eine EU-Bürgerinitiative von Glyphosat-Gegnern nehme. Wegen widersprüchlicher Studien über eine mögliche krebserregende Wirkung von Glyphosat entbrannte 2017 ein Streit zwischen den EU-Staaten – am Ende wurde die Zulassung um fünf Jahre verlängert. Um die Transparenz und das Vertrauen in wissenschaftliche Wirkstoff-Bewertungen zu erhöhen, sollen die Bürger künftig die Rohdaten einsehen dürfen, welche die Industrie an die EU-Lebensmittelbehörde übermittelt. «Bürgerinitiativen stimulieren nicht nur Debatten, sondern können konkrete Gesetzesvorlagen zur Folge haben», bilanzierte Timmermans.

Die 2017 zustande gekommene Initiative verlangt tatsächlich eine Reform des Genehmigungsverfahrens. Doch die Hauptanliegen sind verbindliche Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden sowie ein Verbot von Glyphosat. Dieser Forderung hatte die Kommission bereits im Dezember 2017 eine Absage erteilt, weil es weder wissenschaftliche noch rechtliche Gründe für ein Verbot gebe. Entsprechend enttäuscht äusserte sich nun David Schwartz vom Initiativkomitee der Glyphosat-Gegner an einer Veranstaltung zur EU-Bürgerinitiative in Brüssel: «Wir sehen nicht, wie der Vorschlag der Kommission die Ziele unserer Initiative erreichen soll.»

Die Aussagen des Umweltaktivisten zeugen von der Ernüchterung, die in zivilgesellschaftlichen Kreisen sechs Jahre nach dem Start der EU-Bürgerinitiative eingekehrt ist. Im Vertrag von Lissabon wurde die Möglichkeit verankert, dass eine Million EU-Bürger mit ihrer Unterschrift Initiativen zur EU-Politik lancieren können. Von Beginn weg war klar gewesen, dass diese die Kommission bloss unverbindlich auffordern können, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Überraschend war indes, wie stark die Umsetzung des Instruments den Initianten die Arbeit erschwerte.

Eine erfolgreiche europäische Bürgerinitiative erfordert mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgern aus mindestens sechs Mitgliedstaaten innerhalb von zwölf Monaten. Der EU-Kommission steht es frei, ob sie aufgrund einer erfolgreichen Bürgerinitiative eine Gesetzesvorlage präsentiert oder nicht.

Von den 67 Initiativen, die seit 2012 eingereicht wurden, erklärte die Kommission laut einer neuen Studie der Bertelsmann-Stiftung 19 für unzulässig – weil sie Themen betrafen, für die die EU im Urteil der Kommission nicht zuständig ist. Weitere 23 Initiativen scheiterten an der Unterschriftensammlung. Eine substantielle Zahl von Unterschriften muss aus mindestens sechs der 28 EU-Staaten kommen. Zudem gelten in jedem Land spezifische Kriterien für Unterschriften, Griechen zum Beispiel müssen den Namen ihres Vaters angeben.

Nur vier Komitees mit finanziellen und organisatorischen Ressourcen überstanden den bürokratischen Hürdenlauf. Abgesehen vom Begehren nach einem Glyphosat-Verbot stammen sie alle aus dem Jahr 2012. Auf die von kirchlichen Kreisen lancierte Initiative für den Schutz menschlicher Embryonen ging die Kommission gar nicht erst ein. Bei der Forderung nach einem Verbot von Tierversuchen begnügte sie sich mit Massnahmen wie der Organisation einer Konferenz. Und die Reaktion auf die Initiative für ein Menschenrecht auf Wasser bestand nach vierjähriger Funkstille im Februar 2018 im Vorschlag für eine neue Trinkwasser-Richtlinie, die unter anderem die Qualität des Wassers verbessern soll.

Studienautor Dominik Hierlemann von der Bertelsmann-Stiftung bezeichnet die Bürgerinitiative als Zwitter aus direktdemokratischem und dialogischem Verfahren: Für die Lancierung und die Einreichung von Initiativen sind die formellen Anforderungen hoch, doch die Wirkung des Instruments erinnert an eine unverbindliche Konsultation. Da sich nichts oder kaum Konkretes verändert, ist die Akzeptanz der Initiativen laut Hierlemann 2012 stetig gesunken.

Brüssel hat erkannt, dass Reformbedarf besteht, zumal die EU-Demokratie-Debatte wieder an Intensität gewonnen hat. Bei seiner Rede zur Lage der EU versprach Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im letzten Herbst ein «demokratischeres Europa». Wie die EU demokratischer würde, darüber gehen die Meinungen freilich auseinander. Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei betonten im Januar in einem Reformpapier, die demokratische Legitimität gehe von den Mitgliedstaaten aus, weshalb den EU-Regierungschefs eine Schlüsselrolle zukomme. Das EU-Parlament hingegen sieht sich selber als Hort der Demokratie und will bei der Europawahl 2019 parlamentarische Spitzenkandidaten fürs Kommissionspräsidium aufstellen. Der französische Präsident Emmanuel Macron schliesslich hat durchgesetzt, dass in den nächsten Monaten konsultative Bürgerversammlungen zur Zukunft der EU stattfinden.

Auch die EU-Kommission verfolgt das Ziel, die Partizipation der Bürger zu erhöhen, weshalb sie 2017 eine Reform der Bürgerinitiative präsentierte. Diese soll nun vom EU-Parlament und von den Mitgliedstaaten rasch verabschiedet werden – rechtzeitig vor der Europawahl 2019, bei der weitere Sitzgewinne von EU-Skeptikern drohen. Die Reform soll Bürgernähe signalisieren und künftigen Initianten die Arbeit erleichtern: Das Mindestalter für Unterzeichner würde von 18 auf 16 gesenkt, zudem will die Kommission Übersetzungsarbeiten übernehmen und ein interaktives Informationsportal im Internet einrichten. Möglich sein soll künftig auch die partielle Registrierung einer Initiative, die nur zum Teil in den Kompetenzbereich der EU fällt. Zu mehr Offenheit drängte auch der Europäische Gerichtshof: Dieser hielt 2017 fest, die Kommission habe die Registrierung der Initiative zum Stop des Freihandelsvertrags mit den USA (TTIP) zu Unrecht verweigert.

«Die Bürgerinitiative ist ein wichtiges Instrument», bekräftigte Timmermans. Doch aus Sicht der Initianten bestehen die Defizite nicht nur in den bürokratischen Hürden, sondern auch in der politischen Folgenlosigkeit. Entsprechend hart gingen Vertreter der Initiativkomitees diese Woche in Brüssel mit der Kommission ins Gericht. Die Abtreibungsgegnerin Ana del Pino sprach von «exzessiver institutioneller Kontrolle», und der TTIP-Gegner Michel Cermak meinte, die Bürgerinitiative sei bloss noch ein Kampagneninstrument.

Ohne Gesetzesvorschlag der Kommission werden die Initiativen gar nie konkret im Rat der Mitgliedstaaten und im Plenum des EU-Parlaments beraten – was mit ein Grund dafür ist, dass die mediale Resonanz der Initiativen bisher sehr bescheiden war. Pablo Sanchez Centella vom Komitee für ein Menschenrecht auf Wasser forderte die Kommission darum auf, auf erfolgreiche Initiativen stets mit einem Gesetzesvorschlag zu reagieren. Die Auswirkungen blieben überschaubar, da für die EU-Staaten und das EU-Parlament keine Pflicht bestünde, die Vorschläge auch zu verabschieden. Dennoch ziert sich die Kommission, da sie gemäss den EU-Verträgen das exklusive Initiativrecht für europäische Gesetze hat. Doch stünde es der Behörde frei, sich politisch zu verpflichten, Bürgerinitiativen in aller Regel Folge zu leisten, ähnlich, wie sie dies bei Forderungen der EU-Staaten tut.

«Ergreif die Initiative!», heisst es in einem neuen Werbevideo, in dem die Kommission zur Nutzung der Bürgerinitiative animieren will. Doch wörtlich zu verstehen ist das offenbar nicht. NZZ, 12. April 2018, S. 5, https://www.nzz.ch/­international/­die-eu-buergerinitiative-ein-buerokratischer-huerdenlauf-mit-geringen-folgen-ld.1376581


Der UN-Menschenrechtsrat ist laut der Umweltschutzorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) im Bemühen, transnational agierende Unternehmen künftig zu verpflichten, Menschenrechte bei sämtlichen Wirtschaftsaktivitäten zu berücksichtigen, einen guten Schritt weitergekommen.

Denn Anfang März 2018 befasste sich der Menschenrechtsrat erstmals mit dem Bericht der Intergouvernementalen Arbeitsgruppe (Intergovernmental Working Group, IGWG) über transnationale Konzerne und Menschenrechte, der im Oktober 2017 erschienen war. Zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Staaten, auch die EU, begrüßten den Vorstoß. Anne van Schaik von FoEE sagte, dass dank des Drucks von Zivilgesellschaft, betroffenen Personen und vielen ON-Staaten das geplante ON-Abkommen bald Gerechtigkeit für all diejenigen schaffen werde, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, für die häufig Konzerne die Verantwortung trügen.

Voraussichtlich im Juni dieses Jahres stellt die IGWG den Vertragsentwurf vor. Die nächste Sitzung der IGWG findet vom 15. bis 19. Oktober in Genf statt. Umwelt aktuell, April 2018, S. 10, FoEE: www.foeeurope.org/un-treaty-human-rights-council-080318; Website der IGWG: www.ohchr.org/EN/HRBodles/H RC/WGTransCorp/Pages/IGWGOn TNC.aspx


Großbritannien will nach seinem Ausstieg aus der EU assoziiertes Mitglied in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bleiben. Das hat Premierministerin Theresa May Anfang März 2018 in London angekündigt. Eine solche Mitgliedschaft solle verhindern, dass Chemikalien zwei unterschiedliche Bewertungsprozesse durchlaufen müssen: May fordert deshalb ein "umfassendes System gegenseitiger Anerkennung" zwischen Großbritannien und der EU. Dafür könne Großbritannien weiterhin ,,seine technische Expertise'' für die Arbeit in der Agentur zur Verfügung stellen. Als assoziiertes Mitglied sei Großbritannien bereit, die Regeln der ECHA zu befolgen und sich auch "angemessen" finanziell zu beteiligen. Da die europäische Rechtsprechung nach dem Brexit jedoch auch im Bereich der Chemikalienpolitik nicht mehr für die Briten gelten soll, fordert May die Möglichkeit, rechtliche Angelegenheiten über britische Gerichte klären zu können. Neben der Europäischen Chemikalienagentur wünscht May sich auch assoziierte Mitgliedschaften in der Europäischen Arzneimittelagentur und der Europäischen Agentur für Flugsicherung.

Wenige Tage nach Mays Ankündigung hatte EU-Ratspräsident Donald Tusk seine Richtlinien für die Beziehungen zu Großbritannien nach dem Brexit vorgestellt. Dabei betonte er, dass ein "Rosinenpicken" nicht in Frage käme und Großbritannien nach dem Brexit in Bezug auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit nicht mehr als ein Freihandelsabkommen erwarten könne. Umwelt Aktuell, April 2018, S. 9, Rede von May: https://www.gov.uk/­government/­speeches/­pm-speech-on-our-future-economic-partnership-with-the-european-union; Rede von Tusk: http://www.bbc.com/­news/­uk-politics-43175201


In der EU werden gefährliche Chemikalien für den Markt genehmigt, obwohl eigentlich sichere Alternativen zur Verfügung stehen. Das haben Umweltorganisationen in einer Analyse des REACH-Zulassungsverfahrens festgestellt.

Die REACH-Verordnung sieht grundsätzlich vor, dass ein besonders besorgniserregender Stoff nur zugelassen werden-darf, wenn die Vorteile der Chemikalie die Risiken übersteigen und keine sicheren Alternativen existieren, die statt dessen verwendet werden könnten. Die Umweltorganisationen ClientEarth und ChemSec werfen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA nun vor, dass diese Suche nach Alternativen in den Zulassungsverfahren häufig nicht gründlich genug durchgeführt wird. So sind die Unternehmen, die die Zulassung einer Chemikalie beantragen, hauptverantwortlich dafür, Informationen über andere Optionen vorzulegen. Da ihr Anliegen allerdings darin besteht, eine Autorisierung zu erhalten, seien die Informationen über alternative Stoffe häufig unzureichend. Die von der ECHA -durchgeführten öffentlichen Konsultationen, in denen Vorschläge gemacht werden können, erreichten zudem nicht genug Aufmerksamkeit. ClientEarth und ChemSec fordern die ECHA nun dazu auf, die Darstellung der Alternativen genauer zu überprüfen und die Unternehmen daran zu erinnern, dass sie rechtlich zu einer akkuraten Darstellung der Lage verpflichtet sind. Wenn eine Autorisierung erteilt wird, obwohl passende Alternativen existieren, verstößt das nicht nur gegen REACH, sondern bevorteilt die Zauderer und frustriert die Vorreiter, meinen die Autoren des Berichts. Umwelt aktuell, April 2018, S. 8, Analyse von ChemSec und ClientEarth unter http://chemsec.org/­publication/­authorisation-process,reach/­how-to-find-and-analyse-alternatives-in-the-authorisation-process/­


Die Euro-Krise gilt bei vielen als überwunden. Der Schein dürfte allerdings trügen. Der frühere Chef des Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn erklärte die Euro-Krise unlängst für nur scheinbar überwunden. Sie sei durch die massiven Eingriffe der Europäischen Zentralbank (EZB) in die Kapitalmärkte – durch Käufe von Staatsanleihen für 1,8 Bio. € und Unternehmensanleihen für 500 Mrd. € – vielmehr übertüncht worden.

Ein weiteres untrügliches Krisensymptom seien die hohen Handelsungleichgewichte in der Euro-Zone. So verzeichnete die Deutsche Bundesbank Ende März Target-2-Forderungen an andere Euro-Länder von 923 Mrd. €, das waren über 7% mehr als vor einem Jahr. Diese Forderungen seien letztlich nicht einlösbar, sagt Sinn. Sie seien praktisch unverzinst, könnten von der Bundesbank nicht fällig gestellt und müssten folglich auf null abgeschrieben werden. Sie entsprächen fast der Hälfte des durch Exportüberschüsse angehäuften Nettoauslandvermögens der Bundesrepublik. NZZ, 23. April 2018, S. 21


Sieben Organisationen, die sich in Europa für Direkte Demokratie und Abstimmungsrechte auf allen Hoheitsebenen einsetzen, haben heute einen Aufruf gestartet, der sich an die spanische Regierung wendet. Sie fordern von der spanischen Regierung, sich für die Aufhebung des Haftbefehls gegen Carles Puigdemont einzusetzen.

"Ein Haftbefehl verschärft den Konflikt und wälzt ihn auf die Justiz ab, statt nach politischen Lösungen zu suchen. Was hier passiert, geht ganz Europa an. Der europäische Haftbefehl darf nicht politisch missbraucht werden. Wir fordern die beiden Seiten auf, miteinander zu reden!", heißt es in dem Aufruf, der seit dem 11. April auch von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden kann. Getragen wird der Aufruf von den Organisationen Mehr Demokratie, OMNIBUS für Direkte Demokratie, Democracy International, Meer Democratie NL, mehr demokratie! Österreich, Democratie.nu Belgien und der Initiative zur Erweiterung der Demokratie in Luxemburg.

"Die spanische und die katalanische Regierung sollten endlich miteinander reden. Die Selbstbestimmung der Menschen in Katalonien ist eine Zukunftsfrage, die nur in Gesprächen gelöst werden kann. Juristische Verfolgung und der Einsatz von Gewalt sind kontraproduktiv und eine undemokratische Grenzüberschreitung, die wir nicht akzeptieren können", erläutert Michael von der Lohe, Geschäftsführer des OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE die Forderung.

Um einen produktiven Gesprächsraum zu eröffnen, sei es notwendig, dass die gegen Carles Puigdemont und seine Unterstützer erlassenen Haftbefehle wieder aufgehoben werden. Deutschland und die EU sollten vermittelnd tätig werden. 11. April 2018, https://www.omnibus.org/­projekte/­aufruf-zum-dialog-in-katalonien


Die EU-Kommission macht Druck für das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen. Verlierer finden sich dies- und jenseits des Atlantiks. Während in Südamerika weitere Regen- und Trockenwälder für riesige Rinderfarmen gerodet werden, würde hierzulande den Familienbetrieben und besonders den Almbauern die Lebensgrundlage entzogen.

Noch hört man wenig über das geplante Freihandelsabkommen, das die EU mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur, dem die Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay angehören, abschließen will. Die letzte, 32. Verhandlungsrunde fand vom 21. Februar bis 2. März 2018 statt. Der Prozess begann 1999 und wurde immer wieder für Jahre ausgesetzt. Da in Brasilien und Argentinien derzeit neoliberal gesinnte Regierungen an der Macht sind, soll EU-Mercosur jetzt rasch abgeschlossen werden. Die EU-Kommission hat ein starkes Interesse daran, die Verhandlungen vor den Wahlen in Brasilien im Herbst 2018 zu Ende zu bringen.

Wie bei TTIP, CETA, TiSA, JEFTA etc. passieren diese Verhandlungen hinter streng verschlossenen Türen. Ihr Ziel ist die Etablierung und Vertiefung von klassischen Freihandelsregeln (gegenseitiger Abbau von Einfuhrzöllen, die Ausweitung von Importquoten sowie der Abbau von weiteren Handelsschranken). Aber auch Dienstleistungen, Investitionen, Ausschreibungspflicht beim öffentlichen Beschaffungswesen, Patentrechte für Medikamente usw. sind in diesem Abkommen enthalten. "Mit dem Handelsabkommen soll auch ein effektiver und verbindlicher Streitbeilegungsmechanismus etabliert werden.", kann man auf der Homepage der Österreichischen Wirtschaftskammer nachlesen. Wie man sich diesen vorzustellen hat, wird nicht näher erläutert, klingt aber für Menschen, die sich schon länger mit dem Thema Freihandel befassen, alarmierend, verbergen sich dahinter doch zumeist Sonderklagerechte für Konzerne, die damit Staaten klagen können, wenn sie ihre Profiterwartungen durch Sozial- oder Umweltgesetze gefährdet sehen.

Treibende Kraft hinter den vor fast 20 Jahren begonnenen Verhandlungen, die immer wieder ins Stocken gerieten, sind die europäischen Exportstaaten, allen voran Deutschland. Das Interesse der Mercosurstaaten liegt vor allem im Aushandeln besserer Einfuhrquoten in die EU für Rindfleisch, andere landwirtschaftlicher Produkte und mineralische Rohstoffe.

Zuletzt signalisierte die EU das Kontingent für zollfreie Rindfleischimporte von zuvor 70.000 auf 99.000 Tonnen anzuheben. Verlierer dabei wären die Kleinbauern dies- und jenseits des Atlantiks. Während in Südamerika weitere Regen- und Trockenwälder für riesige Rinderfarmen gerodet werden, würde hierzulande den Familienbetrieben und besonders den Almbauern die Lebensgrundlage entzogen.

"Ein Abkommen mit solchen Inhalten tritt die Natur mit Füßen, missachtet die Rechte der Bauern hierzulande, aber auch die der indigenen, unterdrückten Bauern in Südamerika. Für Europa bedeutet das Abkommen eine Flutung der Märkte mit Gentech-Soja, mit Agro-Sprit sowie mit Fleisch zweifelhafter Herkunft und Qualität.", schreibt Martin Häusling (Die Grünen/EFA) auf seiner Website.

Vor dem Hintergrund des "Gammelfleischskandals" (in Brasilien haben mehrere Firmen verdorbenes Fleisch umetikettiert, gestreckt und mit Chemikalien bearbeitet, das dann von bestochenen Lebensmittelkontrolleuren als unbedenklich deklariert wurde) äußerte Elisabeth Köstinger, damals noch Lebensmittelsprecherin der ÖVP im EU-Parlament, vor einem Jahr: "Was wir aus Brasilien hören, ist besorgniserregend und führt zu einem großen Vertrauensverlust. Es geht hier um die öffentliche Gesundheit. Auf dieser Basis können wir nicht über ein Freihandelsabkommen weiterverhandeln." Inwieweit diese Aussage heute für die Bundesregierung noch relevant ist, weiß keiner.

Aber nicht nur unsere Gesundheit ist bedroht. Die EU fordert für ihre Pharmaindustrie eine Verschärfung des Patentrechts für Medikamente, und das heißt: größeren Schutz des intellektuellen Eigentums zu Gunsten ihrer Konzerne. Dies bedeutet in weiterer Folge einen starken Preisanstieg bei Medikamenten in den Mercosur-Staaten, obwohl sich sehr viele Menschen dort - wenn überhaupt - nur die kostengünstigen Generika leisten können. Die lokale Pharmaindustrie, die solche Medikamente derzeit herstellt und entwickelt, würde massiv eingeschränkt werden. Auch die Autoindustrie in Brasilien, die auf regionalen Absatz setzt, fürchtet die übermächtige Konkurrenz der EU-Konzerne.

Fakt ist, dass dieses und sämtliche andere Freihandelsabkommen für Konzerne und Großindustrielle massive Gewinne bedeuten, die "normalen" Menschen und der Umweltschutz dabei aber enorme, nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die EU-Verträge sind derart abgefasst, dass "im großen Stil" kaum Widerstand möglich ist. Noch können nationale Parlamente ein ernsthaftes Veto einlegen. Das hat Österreich bei CETA leider nicht getan. Deshalb ist unsere einzige Chance, in Zukunft derartige Freihandelsverträge zu verhindern, indem wir für eine Volksabstimmung über solche Freihandelsverträge kämpfen. Susanne Müller, April 2018, https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­eu-mercosur-freihandelsabkommen-regenwald-brennt-fuer-billige-rindfleischimporte-2


Das Gerangel zwischen Grossbritannien und der EU um die Umsetzung des Brexit spitzt sich in einem Bereich zu, in dem wirtschaftliche und politische Interessen stark zusammenfallen. Im Zentrum steht das europäische Satellitennavigationssystem Galileo. Als Alternative zum amerikanischen Ortungssystem GPS sollen 30 europäische Satelliten die Erde umkreisen und ab 2020 eigene Navigationssignale senden. Galileo ist ein Projekt, das die EU auch aus militärischen Überlegungen von der Europäischen Weltraumorganisation an sich gerissen hat. Weil das Vereinigte Königreich im März 2019 die EU verlässt, will Brüssel die Mitwirkung britischer Unternehmen an dem System einschränken.

Das hat auf der Insel Entrüstung ausgelöst. Das Galileo-Projekt wurde 2003 gestartet und umfasst bis jetzt ein Investitionsvolumen von 10 Mrd. €. Britische Firmen waren von Anfang an beteiligt und haben rund 15% der Aufträge erhalten. Die Beteiligung an EU-Satellitenprojekten wie Galileo und dem Erdbeobachtungsprogramm Copernicus gilt als elementar für die Raumfahrtindustrie.

Premierministerin May hat angeordnet, Optionen zur Entwicklung eines britischen Navigationssystems zu erarbeiten, das Mitte der 2020 er Jahre einsatzbereit sein könnte. Zu den Kosten zirkulieren Schätzungen von 3 Mrd. £, wobei die Regierung zur Galileo-Finanzierung bestimmte Gelder umleiten könnte. Der sicherheitspolitische Mehrwert eines dritten Systems neben GPS und Galileo ist fragwürdig, industriepolitisch wäre es auf der Insel willkommen. Die Regierung lässt zudem prüfen, ob sie den britischen Anteil an Galileo von rund 1,4 Mrd. € zurückfordern kann.

Allerdings möchte die EU-Kommission britischen Firmen und auch dem Militär nicht die Nutzung der Galileo-Signale verbieten. Britische Firmen dürfen weiterhin als Zulieferer arbeiten – mit einer Ausnahme: in der Entwicklung und dem Betrieb von einem der vier von den Satelliten ausgestrahlten Signaldienste, dem sehr stark verschlüsselten Public Regulated Service (PRS). Brüssel sieht die Details über die Konstruktion dieses Dienstes als Frage der "nationalen Sicherheit" (die EU ist also mittlerweile eine Nation) und möchte sie unter Kontrolle der EU halten – zu der das Vereinigte Königreich nicht mehr zählen wird.

Hinzu kommt, dass die britische Regierung nicht an der EU-internen Auswertung von PRS-Daten beteiligt werden soll. Brüssel sieht ein Sicherheitsrisiko, London jedoch einen nicht hinnehmbaren Einschnitt in eine sicherheitspolitische Partnerschaft nach dem Brexit. NZZ, 18. Mai 2018, S. 27


Von Klaus-Rüdiger Mai

An ihrem Verhältnis zum Nationalstaat entscheidet sich die Zukunft der Linken, ist der Historiker Klaus-Rüdiger Mai überzeugt. Denn nicht jeder Nationalstaat sei ein Sozialstaat, aber jeder Sozialstaat ein Nationalstaat. Der Nationalstaat hat hierzulande einen schlechten Ruf. Die deutschen Eliten verfolgen das Ziel seiner schrittweisen Abschaffung und die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa. Als Hauptgrund führen diejenigen an, die sich für Rationalisten halten und im Bündnis mit neoliberalen Ökonomen stehen, dass nur ein geeintes Europa in der Globalisierung gegen China oder die USA bestehen kann. Europa also als Notgemeinschaft in Zeiten der Globalisierung, der man angeblich ausgeliefert ist.

Für die Ideologen hingegen muss die Geschichte herhalten, denn der Zusammenschluss Europas sei die historische Lehre aus zwei Weltkriegen. Ein geeintes Europa würde mörderische Kriege zumindest in Europa verhindern.

Abschied der Linken von der sozialen Frage

Das dritte Argument, das die Träume der Linken beherrscht, ist seiner Herkunft nach kaum noch zu erkennen. Es entstammt dem Internationalismus der Arbeiterbewegung. Die Linken haben den Begriff des Proletariers in dem Slogan "Proletarier aller Länder vereinigt euch" durch den des Europäers ersetzt, weil sie sich von der sozialen Frage verabschiedet und den urbanen Eliten zugewandt haben; manche von ihnen bezeichnen ihre eigene Klientel auch schon als "Pack".

Alle drei Argumente sind nicht stichhaltig, denn einerseits wird auf Grund unterschiedlicher Kulturen und sozialer Systeme kein einheitlicher Wirtschafts- und Sozialraum entstehen, außer man richtet einen Zwangsraum mit einem System fortwährender Transfers ein. Dieses wird aber eines Tages implodieren und spätestens dann zu großen Konflikten und Verteilungskämpfen in Europa führen; die Friedensrendite des geeinten Europa bliebe damit ein unerfüllter Wunschtraum.

Andererseits treibt eine dauerhafte Minderheitenpolitik einer Elite zur Nationalisierung der Mehrheit. Denn die meisten Bürger wollen zuallererst einen funktionierenden Staat, der an jedem Ort im betreffenden Land seine Hoheitsrechte durchzusetzen vermag - was an den Grenzen beginnt -, und der in der Lage ist, eine solidarische Absicherung seiner Bürger gerecht zu organisieren. Milton Friedman sagt: Man kann einen Sozialstaat haben, und man kann offene Grenzen haben, aber man kann nicht beides zugleich haben. Nationalstaat als Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit

Nicht jeder Nationalstaat ist ein Sozialstaat, aber jeder Sozialstaat ist ein Nationalstaat. Würden die Linken wirklich Politik für die Mehrheit in diesem Land machen, dann müssten sie zuallererst für den Nationalstaat eintreten, der die Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit bildet. Insofern stellt der Nationalstaat eigentlich ein linkes Projekt dar. An ihrem Verhältnis zum Nationalstaat entscheidet sich die Zukunft der Linken.

Wir müssen daher jenseits der Schreckgespenster von Nationalismus und Abschottung und jenseits der Blütenträume von der Auflösung der Nationalstaaten in einem europäischen Superstaat, endlich darüber nachzudenken, wie eine faire europäische Zusammenarbeit auf der Basis der Nationalstaaten funktionieren kann.

Der globalisierte Mensch ist ein Sklave

Politisch, sozial, kulturell, auch wirtschaftlich wird Europa nur eine stabile Zukunft in demokratisch basierten Nationalstaaten haben, deren Bürger die Art und Weise der europäischen Zusammenarbeit demokratisch mitbestimmen. Es stellt doch einen unauflösbaren Widerspruch dar, dass ausgerechnet diejenigen, die stets von Vielfalt reden, in Europa eine Einheit etablieren wollen, die jegliche Vielfalt planiert.

Die Kraft und die Größe Europas kommt aus den unterschiedlichen Kulturen, aus denen sich die Nationen als soziale und demokratische Institutionen gebildet haben. Diese Vielfalt Europas bedingt die Freiheit, denn nur der in seiner Region lebende Mensch kann wirklich frei sein. Der globalisierte Mensch ist lediglich ein Sklave internationaler Finanz- und Wirtschaftsinteressen. Höchste Zeit, eine positive Bestimmung des Nationalstaates und der Nation vorzunehmen. Klaus-Rüdiger Mai, 9. Februar 2018, Deutschlandfunk Kultur, http://www.deutschlandfunkkultur.de/­absage-an-ein-vereintes-europa-warum-die-linke-die-nation.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=410341


Ex-EU-Finanzkommissar Jonathan Hill's neue Rolle als Brexit-Berater bei der Schweizer Investmentbank UBS ist die neueste Illustration des ernsthaften Drehtürproblems, das die EU-Kommission hat. Weniger als zwei Jahre nachdem Hill die EU-Kommission verlassen hat, wird dieser in einem Geschäftsfeld tätig, das er früher reguliert hat. So kann die UBS von Insider-Wissen und Zugang zur EU-Administration und zur politischen Ebene der EU-Kommission profitieren. Corporate Europe Observatory, 30. Mai 2018, https://mail.google.com/­mail/­u/­0/­#inbox/­163b11873db9b458


Vor einer Verhandlungsrunde zum Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU, die für erste Juniwoche 2018 geplant ist, erhöht Brüssel den Druck. Ein EU-Diplomat sagte gegenüber Journalisten, wenn die Schweiz vor dem Sommer Fortschritte bei den Verhandlungen erzielen wolle, müsse sie sich bewegen. Ende 2017 habe Kommissionspräsident Juncker für die Streitbeilegung ein Schiedsgericht ins Spiel gebracht, um das Schweizer Problem der «fremden Richter» zu entschärfen. «Beide Seiten müssen sich bewegen, jetzt ist die Reihe an der Schweiz», sagte der Diplomat. Die EU will ein Verbot für substantielle Staatsbeihilfen im Rahmenvertrag regeln und das Beihilfeverbot aus dem Freihandelsabkommen von 1972 einbeziehen, das bisher toter Buchstabe gewesen sei. Bewegung fordert die EU auch bei den flankierenden Massnahmen, die Bern zu "roten Linien" erklärt hat. Die EU anerkennt den Wunsch der Schweiz, den Arbeitsmarkt vor unfairer Konkurrenz zu schützen, möchte aber, dass die Schweiz dies mit im EU-Recht vorgesehenen Instrumenten tut und die flankierenden Massnahmen nach einer Übergangszeit auslaufen lässt. NZZ, 1. Juni 2018, S. 15


Nach massiven Beschwerden aus Deutschland hat Italiens Präsident Sergio Mattarella einen Euro-Kritiker als Finanzminister seines Landes abgelehnt. Die demokratisch gewählte Mehrheit aus den Fünf Sternen und der ultrarechten Lega Nord kommt nicht zum Zuge. Grund für die Zurückweisung ist, dass der Euro-Kritiker Paolo Savona, ein renommierter Karriereökonom, keine Gewähr für den Bestand der EU-Einheitswährung geboten hätte; vielmehr wäre unter seiner Amtsführung wohl mit Widerstand gegen die Berliner Austeritätsdiktate zu rechnen gewesen. Dagegen hat sich der als Ministerpräsident vorgeschlagene Carlo Cottarelli vor einigen Jahren bereits als "Sparkommissar" der Regierung in Rom bewährt. Savonas Nominierung gründet auf einer wachsenden Euroskepsis in Italien, der sich inzwischen auch andere Ökonomen anschließen. Ein Alternativkandidat zu Savona für den Posten des Finanzministers fasst die Folgen der Euro-Einführung so zusammen: "Deutschland profitiert, Italien verliert."

Der "Deutschland-Feind"

Die Nominierung des 81-jährigen Ökonomen Paolo Savona zum italienischen Finanzminister hatte bereits in der vergangenen Woche zu heftigen Ausfällen deutscher Leitmedien geführt. Rom sei dabei, einen "Deutschland-Feind" an die Spitze des Finanzministeriums zu stellen, hieß es in Kommentaren.[1] Savona sei ein "erklärter Gegner Deutschlands", der den Euro als "Vollendung deutscher Vorstellungen der Vorherrschaft in Europa" begreife, wie sie schon im "Nationalsozialismus propagiert worden" seien. Ziehe der Ökonom, ein ehemaliger Minister und Bankmanager, tatsächlich ins Finanzministerium ein, dann werde dies "vor allem in Berlin massives Stirnrunzeln" auslösen, hieß es in einem Beitrag, in dem unmittelbare Parallelen zum ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis gezogen wurden. Varoufakis hatte 2015 in der linkssozialdemokratischen griechischen Syriza-Regierungskoalition erfolglos gegen die Berliner Austeritätspolitik angekämpft.[2] Athen sei damals "ausgebremst" worden, hieß es in dem zitierten Beitrag weiter; Italien allerdings sei - als drittstärkste Volkswirtschaft der Eurozone - ungleich gewichtiger als Griechenland, ein italienischer Varoufakis sei folglich "ein anderes Kaliber". Der Konflikt zwischen Rom und Berlin kreise - ähnlich wie derjenige zwischen Athen und Berlin 2015 - um den wirtschaftspolitischen Kurs in der Eurozone, räumte der Autor ein: Für die Probleme Italiens sei nach Ansicht deutscher Regierungskreise die "Staatsverschuldung Italiens in Höhe von 130 Prozent" des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verantwortlich; Rom wiederum führe sie auf die Austeritätspolitik in der EU zurück. Diese werde "vielfach als deutsches Diktat gesehen".

Ein bewährter Sparkommissar

Nicht zuletzt wegen der deutschen Beschwerden hat Savonas Nominierung zum Finanzminister zu einer schweren politischen Krise in Rom geführt.[3] Nachdem Italiens Staatspräsident Sergio Mattarella Savonas Berufung verweigert hatte - mit der Begründung, der erfahrene Banker bringe die "Ersparnisse der Italiener" in Gefahr -, gab der designierte Ministerpräsident Giuseppe Conte den Auftrag zur Regierungsbildung zurück.[4] Mittlerweile zeichnen sich erste Risse zwischen den verhinderten Koalitionären ab: Während die Fünf Sterne ein Amtsenthebungsverfahren gegen Mattarella favorisieren, will die ultrarechte Lega Nord davon nichts wissen. Matteo Salvini, Parteichef der Lega, erklärte, er wolle "nicht über eine Amtsenthebung sprechen". Überdies müsse abgewogen werden, ob seine Partei weiterhin eine Koalition mit den Fünf Sternen eingehen wolle. Derzeit befindet sich die rassistische Lega im Umfragehoch, während die Fünf Sterne in der Wählergunst stagnieren. Als wahrscheinlichstes Szenario gelten derzeit vorgezogene Neuwahlen im Herbst. Mattarella hat einstweilen den ehemaligen IWF-Funktionär Carlo Cottarelli einbestellt, der eine Übergangsregierung leiten soll. Cottarelli fungierte bereits in den Jahren 2013 und 2014 als "Sparkommissar" der italienischen Regierung. Mit seiner Ernennung wird Italien bereits zum zweiten Mal [5] unter die Aufsicht eines nicht demokratisch gewählten "Experten" gestellt, dessen Aufgabe es ist, die von Berlin vorgegebene Wirtschaftspolitik zu exekutieren. Diesmal geschieht das allerdings sogar in direkter Zurückweisung einer frisch gewählten demokratischen Mehrheit.

Steile Karriere

Der verhinderte italienische Finanzminister Savona gilt in Berlin als rotes Tuch, gerade weil man ihm nicht - wie den Fünf Sternen und der Lega - vorwerfen kann, diffusen populistischen Motiven oder einer ultrarechten Agenda zu folgen. Savona hat eine spektakuläre Karriere inmitten der EU-loyalen italienischen Funktionseliten absolviert, bevor er aufgrund der langfristigen ökonomischen Stagnation Italiens zu einem der exponiertesten Kritiker der Einheitswährung und der dominanten Rolle Deutschlands in der EU avancierte. Der am renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT) ausgebildete Ökonom war unter anderem als Generalsekretär des italienischen Arbeitgeberverbandes, als Mitarbeiter der italienischen sowie der US-amerikanischen Zentralbank, als Direktor mehrerer italienischer Banken und als Aufsichtsratsmitglied der Telecom Italia tätig. Regierungserfahrung konnte er bereits in den 1990 er Jahren als Wirtschaftsminister und in der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts als Vorsitzender des Departements für EU-Politik im dritten Kabinett von Ministerpräsident Silvio Berlusconi sammeln. Den Wandel des einstigen Europapolitikers zum Kritiker des Euro lässt sein jüngstes Buch mit dem Titel "Wie ein Albtraum und wie ein Traum" erkennen, in dem er den Euro als einen deutschen "Käfig" bezeichnet. Deutschland habe nach der Niederlage des NS-Reichs seine imperiale "Idee von seiner Rolle in Europa" nicht aufgegeben, heißt es in dem Band; Berlin verzichte heute lediglich darauf, "sich militärisch durchzusetzen".[6] Dabei betont Savona, "im Prinzip die Idee eines geeinten Europas" immer noch zu unterstützen; doch sei dies angesichts der ökonomischen Realitäten in der deutsch dominierten Eurozone, die "die Kaufkraft der Italiener halbiert" habe, nicht mehr möglich.

Plan B

Schon im Juli 2015, als Berlin die linke Regierung in Athen in die Enge trieb, hat der international renommierte Ökonom die italienische Politik aufgefordert, einen "Plan B" zum Verlassen der Einheitswährung auszuarbeiten. Deutschland sei das "kommandierende Land" in der Eurozone; es benutze Griechenland, um diese Position durch drakonische Sparauflagen zu zementieren. Rom müsse sich deshalb auf einen Ausstieg aus dem Euro vorbereiten, erklärte Savona in einem Interview, das damals auch der Chef der Fünf-Sterne-Bewegung, Beppe Grillo, auf seiner Website verlinkte.[7] Laut Savona werden Italiens hohe Staatsschulden als Hebel genutzt, um das Land zu neuen neoliberalen Reformen zu nötigen - und um sicherzustellen, dass "diejenigen an der Macht bleiben, die diesen Zustand der Unterwerfung perpetuieren". Gemeint sind die alten politischen Eliten Italiens, die laut Savona mit Berlin kollaborieren. Mattarella hat diesen Vorwurf jetzt mit der Ernennung des in Deutschland wohlgelittenen Ex-IWF-Mannes Cottarelli unfreiwillig bestätigt.

Der Wind dreht

Dabei steht Savona mit seiner Einschätzung keineswegs allein. Immer mehr Bürger Italiens machten "Deutschland für die Misere ihres Landes verantwortlich" und würden in dieser Überzeugung immer häufiger durch "prominente Ökonomen bestärk[t]", räumen selbst deutsche Medien ein.[8] Tatsächlich hat sich beispielsweise der italienische Ökonom Luca Zingales, der ebenfalls als Finanzminister gehandelt wurde, für einen "Plan B" und für einen Ausstieg aus dem Euro ausgesprochen, sollten auf EU-Ebene weiterhin keine Umverteilungsmechanismen - als Gegengewicht zu den exzessiven deutschen Handelsüberschüssen - eingeführt werden. Zingales zufolge sollte im Idealfall - auch wenn das vollkommen unrealistisch sei - Deutschland aus dem Euro ausscheiden, da die Einheitswährung die Basis der deutschen Dominanz in der Eurozone bilde. Die Lage für die Bundesrepublik könne "nicht besser sein", schreibt der Ökonom: Berlin zahle nichts "für die Rettung Europas"; zugleich sei Deutschland ein sicherer Hafen für Anleihen, was die Zinsen niedrig halte. Der dominante Export schaffe zudem nicht nur Reichtum, sondern auch Arbeitsplätze. Zingales' Fazit: "Deutschland profitiert, Italien verliert."

Stagnation und Verelendung

Italien verliert tatsächlich; dies zeigt die anhaltende sozioökonomische Krise, die ihrerseits die Wahlerfolge der Fünf Sterne und der Lega erst möglich gemacht hat.[9] Aufgrund fortdauernder ökonomischer Stagnation weist das mit 132 Prozent des BIP verschuldete Mittelmeerland immer noch ein niedrigeres Bruttoinlandsprodukt als vor Beginn der Krise im Jahr 2007 auf. Die Arbeitslosigkeit bleibt weiterhin hoch, insbesondere im Süden des stark gespaltenen Landes, wo sie bis zu 29 Prozent erreicht. Rom hat unter deutschem Druck mehrere neoliberale Reformen - unter anderem eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes im Jahr 2014 - durchgesetzt, die die soziale Lage der Bevölkerung weiter verschlechtert haben. Inzwischen bestehen rund 60 Prozent aller neu geschaffenen Arbeitsplätze aus prekären Teilzeitjobs, die das Armutsrisiko in Italien massiv weiter ansteigen ließen: Vor dem Ausbruch der Eurokrise waren rund 15 Millionen Bürger Italiens von Armut gefährdet; heute sind es bereits mehr als 18 Millionen. Juni 2018

[1] Tobias Piller: Italien will einen Deutschland-Feind in der Regierung. faz.net 26.05.2018.

[2] Andrea Affaticati: Die Deutschen sind an allem schuld. n-tv.de 25.05.2018.

[3] Oliver Meiler: Ein Konflikt, wie er den Populisten gefällt. sueddeutsche.de 28.05.2018.

[4] Andrea Spalinger: Conte verzichtet auf das Amt des Ministerpräsidenten - Italien drohen Neuwahlen. nzz.ch 27.05.2018.

[5] S. dazu Europa auf deutsche Art (III) und Eine neue Achse Berlin-Rom.

[6] Paolo Savona, the eurosceptic at the heart of Italy's standoff. thelocal.it 26.05.2018.

[7] Il #PianoB per l'uscita dall'Euro, di Paolo Savona. beppegrillo.it 15.07.2015.

[8] Andrea Affaticati: Die Deutschen sind an allem schuld. n-tv.de 25.05.2018.

[9] Daniele Palumbo: Italy's election: How the economy is performing. bbc.co.uk 02.03.2018. 29. Mai 2018, www.GERMAN-FOREIGN-POLICY.com


Nach massivem Druck aus Berlin verzichtet die neue Regierung Italiens auf die Ernennung eines bekannten Euro-Kritikers zum Wirtschafts- und Finanzminister. Der renommierte Ökonom Paolo Savona muss mit dem unbedeutenderen Posten des Europaministers vorlieb nehmen - insbesondere, weil er Deutschland offene Dominanzpolitik auf Kosten der anderen Euroländer vorgeworfen hat. In der neuen Regierung in Rom ist nun die ultrarechte Lega Nord faktisch beinahe genauso stark wie die Fünf-Sterne-Bewegung vertreten: Die offene Einmischung aus der Bundesrepublik hat ihre Umfragewerte in die Höhe schnellen lassen und damit ihr politisches Gewicht deutlich erhöht. Zuvor hatten deutsche Politiker und Medien eine seit Beginn der Eurokrise immer wieder angewandte Taktik reaktiviert: Sie hatten die Krisenangst mit Warnungen vor harten Reaktionen der Finanzmärkte geschürt und Rom damit noch stärker unter Druck gesetzt. In auflagenstarken deutschen Medien heißt es inzwischen wörtlich, Italiens Politik "geht uns alle an": "Mischt euch ein!"

"Deutschlandfeind"

Begleitet von massiver Kritik aus der Bundesrepublik und von Interventionen deutscher Politiker und Medien ist Italiens Regierungskoalition aus der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung und der ultrarechten Lega Nord am 1. Juni in veränderter Zusammensetzung vereidigt worden. Nach anhaltenden, heftigen Beschwerden aus Berlin und Brüssel hatte der italienische Präsident Sergio Mattarella die Ernennung des renommierten Ökonomen Paolo Savona zum Wirtschafts- und Finanzminister abgelehnt und Italien damit in eine kurze, aber heftige politische Krise gestürzt.[1] Zwischenzeitlich drohte dem Mittelmeerland eine Neuwahl im kommenden Herbst. Savona, der Berlin die Fortführung einer imperialen Dominanzpolitik auf Kosten der anderen Euroländer vorwirft, wurde von deutschen Leitmedien unter anderem als "Deutschlandfeind" tituliert.[2] In einer ersten offiziellen Reaktion auf die Regierungsbildung in Rom erklärte Bundeskanzlerin Merkel nun, auf die neue Regierung offen zugehen zu wollen - allerdings unter klaren Bedingungen: Jeglichen Forderungen nach einem Schuldenerlass, wie er in Rom verlangt worden ist, erteilte sie eine kategorische Absage.[3]

"Feind Berlins"

Das Amt des italienischen Wirtschafts- und Finanzministers bekleidet nun der Ökonom Giovanni Tria, der laut Medienberichten auch auf Wunsch des verhinderten Savona - dieser ist nun als Europaminister in der Regierung tätig - ernannt wurde.[4] Tria werde wohl darauf verzichten, "offensiv gegen Europa" - gemeint war der Euro - zu kämpfen, hieß es in einer ersten Einschätzung; stattdessen werde er außenpolitisch als "Garant für Stabilität" wirken. Dennoch handele es sich bei dem Wirtschaftsexperten ebenfalls um einen "Feind Berlins", hieß es unter Bezugnahme auf italienische Medienberichte - denn Tria bezeichne den deutschen Handelsüberschuss als "Indikator für das Scheitern des Euro" und verorte in der deutschen Austeritätspolitik das zentrale Problem der Eurozone. Er und Savona würden künftig darauf hinarbeiten, die "europäischen Spielregeln" in Brüssel neu zu verhandeln. Vor allem wehre er sich gegen das "Zweiklassensystem", zu dem sich die EU nach nach dem Ausbruch der Eurokrise entwickelt habe. Italien solle wieder in die erste Klasse zurückgeführt werden.

Popularitätsschub für die Rechte

Indes geht die Regierungsbildung in Rom, mit der eine Neuwahl im Herbst mit knapper Not verhindert wurde, mit einem Einflussgewinn der rassistischen Lega Nord einher.[5] Jüngste Wahlumfragen hatten der Lega einen starken Popularitätsschub von 17 Prozent in der letzten Wahl auf 25 bis 27 Prozent prognostiziert - in Reaktion auf die deutsche Einmischung und auf die von Berlin befürwortete Ablehnung Savonas durch Mattarella. Luigi Di Maio, Spitzenkandidat der Fünf Sterne, konnte den Vorsitzenden der Lega, Matteo Salvini, nur durch weitreichende Zugeständnisse von dessen Plänen für eine Neuwahl abbringen. Obwohl die vor allem in Norditalien erfolgreiche Lega nur halb so viele Stimmen wie die Fünf-Sterne-Bewegung erhielt, ist sie nun in der Regierung annähernd gleich stark vertreten. Die Anführer beider Parteien bekleiden jeweils den Posten des Vizepremiers; zugleich amtiert Di Maio als Minister für Arbeit und Industrie, während der Rechtsaußen Salvini den Posten des Innenministers übernommen hat und an die Verwirklichung seiner Pläne zur Abschiebung hunderttausender Flüchtlinge geht.

Krisenpanik

Der Verzicht der neuen Koalition, Savona zum Wirtschafts- und Finanzminister zu ernennen, und die unerwartet rasche Regierungsbildung nach den heftigen Auseinandersetzungen seien auch auf die "Reaktion der Märkte" zurückzuführen, heißt es nun in deutschen Leitmedien: Die Zinslast italienischer Staatsanleihen sei im Gefolge der eskalierenden Krise rapide gestiegen, habe die Koalitionspartner "nicht unbeeindruckt" gelassen und letzten Endes eine schnelle Entscheidung unumgänglich gemacht. Tatsächlich ist die Strategie, durch eine alarmistische Berichterstattung [6] eine schwelende Finanzkrise zu verschärfen, um die Zinslast der betroffenen Länder zu erhöhen und diese unter Druck zu setzen, von der Bundesrepublik seit Ausbruch der Eurokrise häufig verfolgt worden. Auch diesmal hatten deutsche Medien die Krisenangst im Vorfeld der Regierungsbildung in Rom geschürt, indem Italien etwa als neue "Sollbruchstelle" der Europäischen Union bezeichnet wurde.[7] Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hatte sogar explizit die Erwartung geäußert, die Turbulenzen auf den Finanzmärkten sollten von Italiens Bürgern als ein Signal verstanden werden, künftig keine Euro-Kritiker mehr zu wählen.[8] Berichte über Kapitalflucht aus Italien [9] halten an - und wechseln sich mit wiederholten Forderungen in Leitkommentaren ab, Italien ausdrücklich nicht zu "retten" [10].

Die italienische Galgenschlinge

Zugleich brechen in deutschen Medien Ressentiments gegen Italien durch, wie sie bereits während der Griechenlandkrise gegenüber Griechenland verbreitet waren.[11] Das größte deutschsprachige Nachrichtenportal etwa bezeichnete Italien in einem Kommentar als eine Nation von "Schnorrern", die "die Hand aufhalten", um sich "ein schönes Leben" zu machen - und die anschließend ihren Gläubigern zu drohten, ihre Schulden nicht zurückzuzahlen.[12] Politiker oder Parteien, die die deutsche Dominanz in der Eurozone kritisieren, werden - dies nicht nur im Falle Italiens - regelmäßig als "Deutschland-Feinde" tituliert. Die größte Boulevardzeitung der Bundesrepublik schrieb von gegen Deutschland "pöbelnden" Populisten, die ihren Wählern "vorgaukeln" würden, Italien sei von Berlin fremdbestimmt.[13] EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wiederum machte allein Korruption und Misswirtschaft in Süditalien für die Wirtschaftslage des Landes verantwortlich: Die Italiener müssten sich "um die armen Regionen Italiens kümmern", erklärte er; dies bedeute "mehr Arbeit, weniger Korruption, Ernsthaftigkeit".[14] Das größte deutsche Wochenmagazin wiederum illustriert seine aktuelle Titelgeschichte zum deutsch-italienischen Streit mit dem Bild einer Galgenschlinge, die aus einer italienischen Spaghetti geformt ist.[15] Italien sei dabei, sich selbst und "Europa" zu zerstören, heißt es auf dem Cover.

"Europäische Innenpolitik"

Gleichzeitig fordert das Onlineportal des erwähnten Wochenmagazins, Berlin und die EU sollten zu einer offensiven Interventionspolitik gegenüber kriselnden Eurostaaten übergehen.[16] "Die Entwicklung in Italien" sei "ganz sicher nicht nur eine nationale Angelegenheit", heißt es: Wenn "die drittgrößte Volkswirtschaft der Eurozone" von einer "Regierung aus Rechts- und Linkspopulisten regiert" werde, "geht uns das alle an". Man dürfe beim Ringen um die italienische Politik nicht den "Fehler" begehen, den man vor dem Brexit-Referendum begangen habe - sich mit äußerer Einmischung zurückzuhalten. Das "Fazit" aus der - im deutschen Establishment unerwünschten - Entscheidung der britischen Bevölkerung, die EU zu verlassen, solle sein: "Mischt euch ein!" Den zu erwartenden Einwand, damit hebele man die souveräne Demokratie eines EU-Mitgliedstaates aus, kontert das Onlineportal vorab mit der Behauptung, es handele sich bei der Einmischung um "wünschenswerte Schritte in Richtung einer europäischen Innenpolitik". 04. Juni 2018, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7625/­

[1] S. dazu Eurokratie.

[2] Tobias Piller: Italien will einen Deutschland-Feind in der Regierung. faz.net 26.05.2018.

[3] Thomas Gutschker: Merkel: Gehe offen auf neue italienische Regierung zu. faz.net 02.06.2018.

[4] Anna-Lena Ripperger: Die EU bleibt Roms Feindbild Nummer eins. faz.net 01.06.2018.

[5] Ulrich Ladurner: Eine ganz besondere Regierung. zeit.de 01.06.

[6] Krise in Italien: "Alleine kann die EZB den Euro nicht retten". focus.de 02.06.2018.

[7] Henrik Müller: Italien ist die Sollbruchstelle des Euro. spiegel.de 27.05.2018.

[8] Oettinger bittet um Verzeihung. deutschlandfunk.de 31.05.2018.

[9] Andrea Cünnen, Regina Krieger: Anleger flüchten aus Italien - kommt eine neue Euro-Krise? handelsblatt.com 29.05.2018.

[10] Mark Schieritz: Wir sollten Italien nicht retten. zeit.de 31.05.2018.

[11] S. dazu In der Gefahrenzone.

[12] Jan Fleischhauer: Die Schnorrer von Rom. spiegel.de 24.05.2018.

[13] Albert Link: Italiens Populisten pöbeln gegen Deutschland. bild.de 29.05.2018.

[14] EU-Parlamentspräsident erzürnt über Italien-Äußerungen. faz.net 01.06.2018.

[15] Der Spiegel 23/2018.

[16] Peter Müller: Mischt euch ein! spiegel.de 02.06.2018.


Volksinitiativen müssen das Prinzip der Einheit der Materie beachten. Dies soll garantieren, dass der "Volkswille" unverfälscht zum Ausdruck kommt: die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen nicht gezwungen werden, Dinge anzunehmen, die sie eigentlich nicht wollen, die sie aber akzeptieren müssen, wenn Sie eine Vorlage in wesentlichen Punkten für gut befinden. Vorlagen der Eidgenössischen Räte müssen sich an das Prinzip nicht halten. Die Energievorlage war ein wildes Sammelsurium von verschiedenen Massnahmen, die teilweise in vorausgehenden Volksabstimmungen abgelehnt wurden (Einschränkungen des Beschwerderechts von Umweltverbänden). Wer für Sonnenergie aber gegen Landschaftsverschandlung durch Windräder ist, konnte sich nicht differenziert äussern. Neues Mischen von Kraut und Chabis bahnt sich mit der "Unternehmenssteuerreform" an: Änderungen bei der Altersvorsorge sollen munter mit inhaltlich völlig fremden Steuergeschenken an Unternehmen gemixt werden. Die erweiterten Möglichkeiten der Räte gegenüber dem "Volk" zeugen von obrigkeitsstaatlichen Überbleibseln, die abgeschafft gehören. Auch Vorlagen der Räte sollten künftig das Prinzip der Einheit der Materie erfüllen – aus denselben Gründen wie dies für Volksinitiativen erforderlich ist. (pr).


Tomas Sobotka vom Vienna Institute of Demography schätzt, dass rund 14 Millionen Menschen seit Anfang der 90 er Jahre Zentral- und (Süd)Osteuropa Richtung Westen verlassen haben. Die Bevölkerung ist seither in diesem Raum um rund 23 Millionen oder mehr als 10 Prozent geschrumpft. Hinter diesen Zahlen versteckt sich eine ungeheure Umverteilung von arm zu reich. Auslöser für diese Wanderung waren in den 90 er Jahren die neoliberalen Schocktherapien des Internationalen Währungsfonds, beschleunigt in den Nullerjahren durch die neoliberalen Schocktherapien der EU mit ihrem marktradikalen Binnenmarktprogramm. Besonders hart betroffen ist z.B. Bulgarien: 1 ,6 Millionen Menschen sind abgewandert, das entspricht rund einem Drittel der derzeitigen erwerbsfähigen Bevölkerung. Der Anteil der Auswanderer in der Altersgruppe 20 bis 45 Jahre liegt sogar bei über 41%. Besonders intensiviert hat sich dieser Abfluss von Arbeitskräften mit dem EU-Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Staaten, der mit der "Arbeitnehmerfreizügigkeit" die Arbeitsmärkte neoliberal deregulierte. So sind schätzungsweise 2,2 bis 2,7 Millionen Arbeitskräfte aus Polen seither nach Westeuropa abgewandert. Auch die Baltischen Republiken bluten ökonomisch aus: Rund 370.000 Litauer zogen seit dem EU-Beitritt in den Westen. Die Bevölkerung Litauens ist in den 90 er Jahren um 22% gesunken, die Lettlands gar um 26%.

Die südliche Peripherie Europas wurde durch die drakonischen Austeritätsprogramme der EU wirtschaftlich devastiert. Immer weniger Menschen finden Arbeitsplatz und Perspektive in diesen Ländern. Rund 450.000 Griechinnen und 695 .000 Portugiesinnen haben in den letzten Jahren das Weite gesucht.

Braindrain

Es sind mittlerweile vor allem junge, gut qualifizierte Menschen, die von Ost bzw. Süd nach West bzw. Nord ziehen. Unter dem Begriff "Brain drain" ist diese Migration in der entwicklungspolitischen Debatte schon lange bekannt. Mit dem neoliberalen EU-Binnenmarktregime ist nun auch der europäische Kontinent voll davon erfasst. Rund 30% der Auswanderer aus Griechenland haben ein Studium absolviert; jede/r dritte Akademiker/in hat Estland verlassen, 9 von 10 Studierende dieser baltischen Republik sitzen bereits auf gepackten Koffern. Vor allem junge Ärztinnen und Pflegekräfte verlassen scharenweise den. Osten und Süden Europas und bringen die Gesundheitssysteme dieser Länder an den Rand des Kollapses: In Bulgarien gingen seit 2000 die Zahl der Pflegekräfte von mehr als 600 auf weniger als 450 je 100000 Einwohnerinnen zurück. Seit dem EU-Beitritt sind 7000 Ärztinnen aus Ungarn in den Westen gezogen, gemessen am heutigen Stand ist das jede/r vierte Arzt/ Ärztin. Aus Rumänien sind: 21.000 Ärztinnen seit den 90 er Jahren abgewandert, alleine 14.000 seit dem EU-Beitritt. Heute gibt es in Rumänien noch rund 40.000 Ärztlnnen. Jede/r 5. Arzt/Ärztin hat Polen verlassen; Damit beginnt sich ein Teufelskreis zu drehen: 35% der Auswanderungswilligen geben das schlechte Gesundheitssystem in Polen als Motiv für ihre Emigration an.

Das Polen-Magazin bringt die Stimmung vieler im Land zum Ausdruck: "Man liefert dem westlichen Europa gut ausgebildete hoch motivierte Arbeitskräfte, die gute Nettozahler für die dortigen Sozialsysteme sind - und das quasi zum Nulltarif. Auf Dauer kann sich Polen das nicht leisten."

Ungeheure Umverteilung

Diese neoliberale Arbeitsmigration ist eine ungeheure Umverteilung von relativ armen und zu relativ reichen Ländern. Wie eingangs festgehalten: Schätzungsweise 14 Millionen- Grossteils junge, vielfach hochqualifizierte - Menschen sind infolge der Marktliberalisierungen von (Süd-)Osteuropa nach Zentraleuropa gezogen. Das ist mehr als die gesamte erwerbstätige Bevölkerung Rumäniens und Ungarns zusammen, die addiert jährlich ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von rund 340 Milliarden Euro erwirtschaften. Man könnte sagen: Hirn- und Muskelschmalz, das 340 Milliarden Wertschöpfung jährlich generiert, ist von Ost nach West abgesaugt worden. Das ist zwar "nur" knapp 3% des jährlichen BIPs der Euro-Zone, aber rund ein Fünftel (!) der Wirtschaftsleistung des gesamten ( süd-) osteuropäischen Raums. Freilich stehen dem Rücküberweisungen von Emigrantinnen gegenüber, aber diese ändern nicht, ja zementieren sogar den peripheren Status der Abwanderungsländer.

Ein Beamter der nordrumänischen Stadt Certeze, die von 90% der arbeitsfähigen Bevölkerung verlassen wurde, zieht bittere Bilanz: "Europa hat uns zerstört". Werkstatt-Blatt Januar 1/2018, Solidarwerkstatt Linz, Gerald Oberansmayr


Ein neuer Brief von Jyrki Katainen, EU-Kommissar für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit hat bestätigt, dass Ex-Kommissionspräsident Barroso weiterhin für die Investmentbank Goldman Sachs international Einfluss lobbyierte. Als Antwort auf eine Anfrage, bestätigte Katainen Medienberichte über ein Lobby- Treffen mit Barroso , während der die beiden "Handel und Verteidigung" diskutierten. Nach der höchst umstrittene Anstellung von Barroso durch Goldman Sachs, der im Sommer 2016 für einen Skandal sorgte, hatte Barroso seinem Nachfolger Jean-Claude Juncker zugesagt, nicht mehr bei den EU-Institutionen im Namen seines neuen Arbeitgebers Lobbying zu betreiben. Diese Zusage führte in der Ethik-Kommission der Kommission zum Standpunkt, dass Drehtür-Verhalten nicht mit seiner Pflicht zur Integrität und Diskretion, wie in den EU-Verträgen festgehalten, in Konflikt treten würde. Katainen Brief legt nun aber nahe, dass Barroso sein Wort brach. Alter-EU, Rue d'Edimbourg 26 , 1050 Brüssel, Belgien, media@alter-eu.org; www.alter-eu.org


Milliarden für die Kriegsmobilmachung

Zuerst wurden die Transeuropäischen Transportnetzwerke (TEN-T) für den schrankenlosen Warenverkehr ausgebaut. Jetzt will die EU die Straßen für den schnellstmöglichen Truppen- und Kriegsmaterialtransport fit machen.

Im Zuge des Treffens der NATO-Verteidigungsminister Mitte Februar 2018 wurde die Einrichtung von zwei neuen NATO-Hauptquartieren so gut wie beschlossen. Eines jenseits des Atlantiks, das für einen reibungslosen Nachschub aus USA und Kanada zuständig sein wird. Das Zweite soll in Ulm oder in der Region Köln/Bonn errichtet werden und wird somit deutscher Hoheit unterstehen. Das Hauptquartier in Deutschland soll die Verlegung von Truppen und Kriegsmaterial quer durch Europa koordinieren, um blitzschnelle Einsätze insbesondere in Süd- und Osteuropa zu ermöglichen.

Das künftige Hauptquartier in Deutschland soll auch unter dessen Hoheit errichtet und betrieben werden. Für optimale Lösungen militärischer Transporte ist die NATO unmittelbar auf die Bemühungen der EU angewiesen. Die Kommandostruktur des (deutschen) Hauptquartiers soll nicht fest in die NATO integriert werden, wodurch auch eine militärische Nutzung seitens der EU ermöglicht wird, z.B. für die künftige EU-Armee. Die militärische Mobilität kommt so beiden Seiten, NATO und EU-Armee, zugute.

Im Dezember 2017 wurde auf EU-Ebene die EU-SSZ oder PESCO (Permanent Structured Cooperation) von fast allen EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet. Ein wichtiger Bestandteil dieses EU-SSZ ist ein rascher und reibungsloser Transport von EU-Truppen und Kriegsmaterial kreuz und quer durch Europa.

Bei der Verlegung von europäischen und nordamerikanischen NATO-Truppen vergangenen Jahres in die baltischen Staaten und Polen hat sich bereits gezeigt, dass vor allem in den östlichen Mitgliedsstaaten Straßen, Brücken oder Unterführungen für den Transport von schweren Kampfpanzern und anderem Kriegsgerät oft nicht geeignet sind. Laut EU-Kommission könne die EU hierbei an ihre Planungen der TEN-T anknüpfen.

Bei den TEN-T handelt es sich um ein riesiges Netzwerk von Verkehrskorridoren, das sich durch alle EU-Staaten zieht und Straßen, Schiene, Wasserwege und Flughäfen beinhaltet. Bislang sollte es hauptsächlich dem schnellstmöglichen Warentransport innerhalb des EU-Binnenmarktes dienen. Um die TEN-T im "dual use" für Militärtransporte nutzen zu können empfiehlt die EU-Kommission sämtliche Schwachstellen zu analysieren, um geeignete Pläne für Um- und Ausbau zu entwickeln. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc verlangt darüber hinaus den Vorrang für den militärischen Bedarf in der EU-Verkehrsplanung. Des Weiteren sollen nationale Barrieren, wie Transitgenehmigungen, langwierige Zollabfertigungen und andere nationale Regulatoren möglichst gänzlich beseitigt werden. Um dies umzusetzen will die EU-Kommission die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zur Infrastruktur in der EU verändern.

Die österreichische Bundesregierung hat die EU-SSZ durch die Hintertür, ohne vorherige Bearbeitung im Parlament, beschlossen und unterzeichnet. Obwohl dieser Vertrag einer der größten Angriffe auf die Neutralität Österreichs ist. Wer A sagt, wird auch B sagen müssen. Durch die hinterhältige Vertragsunterzeichnung durch den jetzigen Bundeskanzler Kurz wird Österreich auch nicht von den Truppen- und Kriegsmaterialtransporten kreuz und quer durch das Land verschont bleiben.

Wurden die letzten Jahre schon laufend neutralitätswidrige Militärtransporte durch Österreich genehmigt, wird dies in den kommenden Jahren durch den, von der Regierung, unterzeichneten EU-SSZ-Vertrag noch um ein Vielfaches ansteigen. Folglich werden die TEN-Korridore kreuz und quer durch Österreich nicht nur für den raschen Warentransport, sondern auch für Truppen- und Kriegsmaterialtransporte dementsprechend fit gemacht.

Die Grundlagen für dieses EU-SSZ sind bereits im EU-Reformvertrag festgeschrieben worden. Da dieser EU-Reformvertrag für Österreich zwingend eine Volksabstimmung erfordert hätte, die mit allen Kräften unterbunden wurde, war die Unterzeichnung 2008 ein klarer Verfassungsbruch. Die Unterzeichnung des EU-SSZ ist ein weiterer Putsch gegen die österreichische Verfassung. Johanna Weichselbaumer,

Quellen:

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7530/­

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7444/­

https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­milliarden-fuer-die-kriegsmobilmachung


Gemäss einem Papier von "Mehr Demokratie", der deutschen Bewegung für direkte Demokratie, verletzt das CETA-Abkommen EU-Recht auf vielfältige Weise, führt zu Rechtsunsicherheit und zusätzlicher Schwächung der Demokratie:

1) EU-Recht wird verletzt, da die EU nicht eigenmächtig handelnde Gremien einsetzen darf: Die neuen Vertragsgremien könnten weitreichende Entscheidungen treffen, ohne sich mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten abzustimmen. So ist z.B. im Kapitel 26 von CETA geregelt, dass die Beschlüsse des Gemischten Ausschusses für die Vertragsparteien bindend sind (Art. 26.3 Abs. 2) und dass auch die Sonderausschüsse eigenständige Beschlüsse fassen können (Art. 26.2 Abs. 4). Von einer Rückbindung an die Parlamente ist dort nichts zu lesen. Einiges lässt darauf schließen, dass die Entscheidungen der CETA-Ausschüsse in der Regel völkerrechtlich verbindlich sind und die Vertragsparteien, also die EU, Kanada und die Mitgliedstaaten, dazu nicht noch einmal gefragt werden müssen (siehe dazu Art. 216 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV).

2) Zumindest das Europäische Parlament muss gefragt werden, wenn solche machtvollen Gremien geschaffen werden, die sich dann in Zukunft selbst sogar weitere Macht zusprechen können. Klar, es MUSS nicht passieren, dass der Gemischte CETA-Ausschuss Beschlüsse trifft, die z.B. das Vorsorgeprinzip unterlaufen oder Umweltschutzstandards als Handelshemmnis ansehen. Aber es KANN passieren, wenn dem kein Riegel vorgeschoben wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind dabei, Befugnisse aus der Hand zu geben und sich selbst eine Art Vormund zu schaffen, dessen Kompetenzen nahezu grenzenlos sind, so lange sie irgendeinen Handelsbezug aufweisen.

3) Es wird eine Paralleljustiz geschaffen. Der Gemischte CETA-Ausschuss soll – wenn nach der endgültigen Ratifizierung von CETA auch die Regeln zum Investorenschutz in Kraft treten – das Investitionsgericht einsetzen und die Rahmenbedingungen für dessen Arbeit festlegen. Eine Handvoll nicht gewählter Menschen darf sogar selbst verbindlich auslegen, wie CETA zu verstehen ist – das wiederum könnte sich auf Schiedssprüche des Investitionsgerichts auswirken.

4) Der EuGH und die staatlichen Gerichte können umgangen werden: Investoren aus EU-Mitgliedsländern müssen sich an staatliche Gerichte wenden, wenn es um eine Investition in einem anderen EU-Mitgliedstaat geht, während kanadische Investoren die Schiedsgerichtsbarkeit nutzen dürfen. Das werden Investoren nutzen, um per Schiedsspruch Vorteile zu erwirken, die ihnen ein staatliches Gericht nicht gewähren würde. Es ist gut möglich, dass sich das Investitionsgericht auch mit Fragen beschäftigt, die das Unionsrecht betreffen. Bislang gibt es kein staatliches Gericht, das diese Paralleljustiz kontrolliert. Was ist, wenn der EuGH zu einem anderen Ergebnis kommt? Gilt dann der Spruch des Schiedsgerichtes oder der des EuGH?

5) Das Demokratie-Defizit auf EU-Ebene wird noch größer: Für die Auslegung der EU-Verträge ist der EuGH zuständig. Der Rat und die Kommission müssen sicherstellen, dass politische Weichenstellungen mit dem Recht der EU in Einklang stehen. Nun kommen neue Ausschüsse und ein Investitionsgerichtshof hinzu mit weitreichenden Befugnissen. Das Machtgefüge auf EU-Ebene wird noch undurchsichtiger.

6) Es ist unklar, was passiert, wenn ein Mitgliedstaat CETA nicht zustimmen will: CETA ist bereits vorläufig in Kraft getreten. Was geschieht, wenn das Bundesverfassungsgericht CETA für grundgesetzwidrig hält oder Belgien CETA nicht ratifizieren will. Kann ein Mitgliedstaat dann einseitig die vorläufige Anwendung kündigen? Ist CETA dann automatisch Geschichte oder gilt es für alle anderen Mitgliedstaaten weiter? Sind wir dann auch die Beschlüsse, die die CETA-Ausschüsse bereits gefasst haben, wieder los oder gelten sie einfach weiter? Was ist, wenn die CETA-Ausschüsse bereits Unionsrecht verändert haben? Ist das wieder rückgängig zu machen, sobald ein Mitgliedstaat "Nein" zu CETA sagt? Zu viele offene Fragen!

7) Das Europäische Parlament hat der vorläufigen Anwendung nicht zugestimmt: Das Europäische Parlament hat zwar dem Abschluss von CETA zugestimmt. Es wurde aber nicht mehr gefragt, ob CETA auch vorläufig in Kraft treten darf. Trotzdem wurde der EU-Teil des CETA-Vertrages in Gang gesetzt. Schon diese Tatsache könnte gegen EU-Recht verstoßen. Denn dort ist geregelt, dass bei weitreichenden Abkommen, z.B. mit neuen Institutionen und erheblichen finanziellen Folgen, das EU-Parlament zustimmen muss und der Rat der EU nicht allein entscheiden kann. (Art. 218 Abs. 5 und 6 AEUV).

8 ) Die EU handelt bei CETA über ihre Kompetenzen hinaus und verletzt damit die Rechte der Mitgliedstaaten. Der Rat der EU hat den EU-Teil von CETA für vorläufig anwendbar erklärt. Und das, obwohl dort mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen, dem Arbeitsschutz und der nachhaltigen Entwicklung Gegenstände geregelt sind, über die die EU nicht ohne die Parlamente der Mitgliedstaaten verfügen darf. Für winziges Wirtschaftswachstum sollen demokratische und rechtsstaatliche Errungenschaften in Gefahr gebracht werden. https://www.mehr-demokratie.de/­ceta-eugh/­


Am 22.5.2018 wurde Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin der deutschen Bewegung für direkte Demokraie "Mehr Demokratie", von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. "Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist die Stärkung der Demokratie zentrales Anliegen. Er möchte daher Bürgerinnen und Bürger, die sich in herausragender Weise für die Demokratie in innovativen Formen, bei der politischen Bildung, der historischen Aufarbeitung oder der Förderung demokratischer Strukturen engagiert haben, mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland auszeichnen.", heißt es in der Begründung. In der Begründung zur Ordensverleihung steht auch: "Auch wenn die direkte Demokratie in einem Spannungsverhältnis zur repräsentativen Demokratie steht, ist der Austausch darüber, ob unser Land mehr Volksentscheide braucht, stets bereichernd. Wie lassen sich kluge Entscheidungen unter breiter Teilhabe am besten erreichen?"

Das Deutsche Grundgesetz sieht zwar Volksabstimmungen vor, es wurde aber bis heute versäumt, diese einzuführen. Zuletzt haben sich über 72 Prozent der Deutschen Bürgerinnen und Bürger für Volksabstimmungen ausgesprochen. Die Bewegung für direkte Demokratie in Deutschland wird dieses Jahr dreißig. Mai 2018

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