Kurzinfos Dezember 2018

Vom bösen Buben zum Musterschüler, so würde ich den Werdegang von Ministerpräsident Aléxis Tsípras (Syriza) beschreiben. Vier Jahre nach Machtantritt der "ersten linken" Regierung Griechenlands ist Tsípras international anerkannt. Häfen, Flughäfen, Schienennetz und Straßen, Strom und Wasser sind zu weiten Teilen privatisiert, Arbeitsrechte beschränkt, die Knäste voll wie eh, die Flüchtlingslager erbärmlich und das Land befriedet. Gelingt nun gar die Beilegung des Namensstreits mit den Nachbarn aus "Nord-Mazedonien", was diesen die Tür zu Nato und EU öffnet und den Einfluss Russlands auf dem Balkan begrenzt, hat Tsípras auch geostrategisch die Reifeprüfung bestanden.

Mit seiner Parlamentsrede vom 28. November 2018 hat er nun den Dauerwahlkampf mit Kommunal- und Europawahlen im Mai und Parlamentswahlen voraussichtlich im Oktober 2019 eröffnet. Augenzwinkernd terminierte er dabei den Beginn der "wirklichen Regierungsarbeit" auf den 21. August 2018, dem Ende des dritten von EU und IWF oktroyierten Sparmemorandums. "Seit ich mich erinnern kann hat jede Regierung einen Rechenschaftsbericht über ihre ersten 100 Tage abgelegt. Unsere tatsächlichen ersten 100 Tage enden Morgen, weshalb ich heute Rechenschaft über unsere Arbeit ablege", sagte er unter dem Hohngelächter der Opposition.

Auf Grund des wirtschaftlichen "Aufschwungs" verkündete Tsípras sowohl die Senkung des ENFIA, der sozial ungerechten Steuer auf Haus- und Wohnungsbesitz, als auch die Senkung von Unternehmenssteuern. Im dritten Jahr in Folge werden darüber hinaus kurz vor Weihnachten 710 Millionen Euro Haushaltsüberschuss an 3,5 Millionen Bedürftige verteilt. Mit Zustimmung der EU-Kommission entfällt außerdem die 2017 mit der Troika vereinbarte erneute Rentenkürzung im Januar 2019. Ein Zugeständnis der Kommission für "die guten Wirtschaftsdaten Griechenlands", die ein stabiles Wachstum von 2% ausweisen. Alles in Butter also?

Wie so oft haben gute Wirtschaftsdaten nichts mit einem guten Leben der Menschen zu tun. Wie die linke Tageszeitung Efimerída ton Syntaktón vom 30. November vermeldet, waren allein im September eine halbe Million Griech*innen nicht in der Lage die Raten der Einkommenssteuer und des ENFIA zu bezahlen, womit sich die Privatschulden beim Finanzamt um 1,4 Milliarden Euro erhöhten. Das ganze Ausmaß der privaten Verschuldung wird bei Betrachtung der Zahlen der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) deutlich, laut der jede/r zweite Steuerpflichtige, insgesamt 4,3 Millionen Menschen, offene Rechnungen beim Finanzamt hat. Schulden, die sich zusammen auf 103,09 Milliarden Euro belaufen. Zählt man die öffentlichen Schulden von 335 Milliarden Euro hinzu, stellt sich die Frage von welchem Aufschwung Tsípras redet. Auch bei der Schaffung von Arbeitsplätzen geht es laut AADE nicht wirklich voran. Nach wie vor ist in jedem griechischen Haushalt zumindest eine Person arbeitslos, was einer Arbeitslosenquote von knapp 20% entspricht. Ein Fortschritt im Vergleich zu den 30% bei Regierungsantritt vor vier Jahren. Mit der von Perspektivlosigkeit erzwungenen Auswanderung huntertausender junger, gut ausgebildeter, arbeitsloser Griech*innen, jedoch teuer erkauft.

Und trotz gebrochener Wahlversprechen und täglichen Elends herrscht einigermaßen Ruhe im Land. In den ersten Krisenjahren 2010 bis 2015 gelang es Syriza, die Widerstandsbewegungen als Steigbügelhalter nutzend, von der 4-Prozent-Partei zur Regierungsmacht aufzusteigen. Die Versprechung "vertraut uns, wir regeln das für euch", wurde nach Jahren harter erfolgloser Abwehrkämpfe von Millionen Griech*innen dankbar angenommen. Mit der damit einhergehenden Passivität, gelang es Syriza Kämpfe zu okkupieren, Inhalte zu entschärfen, Widerstand zu befrieden und Auseinandersetzungen letztlich an die "unabhängige Justiz" zu übergeben. Die alles Weitere im Sinne der Kapitalinteressen regelt.

"Die Justiz ist wie eine Schlange, sie beißt nur die Barfüßigen", heißt ein bekanntes griechisches Sprichwort. So wird u.a. scheibchenweise und ganz rechtsstaatlich, der für Mensch und Natur verheerende Goldabbau auf Chalkidikí vorangetrieben. Der Wald von Skouriés ist gerodet, das Grundwasser abgesenkt, Land enteignet, die Goldfabrik gebaut, die Dämme für riesige Giftschlammseen aufgeschüttet. Und alles, obwohl keine Genehmigung für das nie erprobte, hochgiftige, chemische Verfahren zur Goldgewinnung vorliegt, und unzählige Aktivist*innen mit Strafverfahren wegen ihres Widerstands überzogen werden. Die kapitalistische Modernisierung des Landes durch Syriza ist ein ökologischer Alptraum. Geplant sind riesige Goldminen in Nord- und Zentralgriechenland, Erdölgewinnung durch Fracking im zentralen Bergland, Erdöl- und Erdgasförderung in Westgriechenland, dem Pelepones, im Ionischen Meer, der Nordägäis und südlich von Kreta. Erste Verträge mit Eldorado Gold, Total, Repsol, Edisson, Exxon Mobil und den griechischen Großkapitalisten Látsis und Bóbolas zur Erforschung und Ausbeutung der Vorkommen sind unterschrieben, der Widerstand organisiert sich.

Internationale Untersuchungen zeigen, dass Länder deren ökonomische Entwicklung auf der Ausbeutung von Bodenschätzen basiert, über die niedrigsten Standarts an Demokratie, Gesundheitsvorsorge, Umweltschutz und Bildung verfügen, während sie zugleich Spitzenplätze in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Armut, soziale Ungleichheit, staatliche Gewalt und Korruption belegen. Da passt es, dass die von Faschisten durchsetzte Polizei auch unter Syriza straflos Migrant*innen und Demonstrant*innen foltert, Anarchist*innen oft Jahre auf Grund dreister Polizeikonstrukte im Knast sitzen, und im Sommer ein ungenutztes Juntagesetz ausgegraben wurde, mit dem vier Anarchisten, die letztinstanzlich vom Vorwurf der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" freigesprochen worden waren, als "individuelle Terroristen" zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt wurden.

Syriza, die sogenannte Allianz der radikalen Linken, wird in den nächsten Monaten noch einige Wahlgeschenke an die geschundene Bevölkerung verteilen. Mit radikal links, Selbstbestimmung oder Befreiung hat das nichts zu tun. Sollte der seit der verratenen "Oxi"-Abstimmung 2015 andauernde Schockzustand vieler Griech*innen anhalten, könnte es dennoch zur Wiederwahl reichen. Für emanzipatorische Ansätze wie die besetzte selbstverwaltete Seifenfabrik Vio.Me in Thessaloníki (vgl. GWR 434), diverse Sozialkooperativen, Kollektive, anarchistische Zentren oder aktive Widerstandsbewegungen ist dies ohne Belang. Syriza ist kein Bündnispartner und im Zuge der stärker werdenden nationalistischen Mobilisierungen gehen wir so oder so schwierigen Zeiten entgegen. 21. Dezember 2018, Ralf Dreis, https://www.graswurzel.net/­gwr/­2018/­12/­syriza-contra-selbstbestimmung/­?fbclid=IwAR0DrF43ZpSqNJLwim2PXOWoQp5EKw4ccnHGO9fcIS7ZR4hrSXls3k2u4CQ


Die EU-Kommission hat im Mai 2018 einen Fahrplan und eine Folgenabschätzung zur mangelhaften Umsetzung der Aarhus-Konvention durch die EU veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es nach Darstellung der Kommission, die EU zu befähigen, ihre Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention zu erfüllen. Es sollen "Mittel und Wege für die Einhaltung erkundet werden".

Bewogen wurde die EU-Kommission zu diesem Schritt, weil der zuständige "Compliance-Ausschuss" der Vereinten Nationen, der über die Einhaltung der Konvention wacht, massive Verstöße durch die EU festgestellt hatte. In dem vorläufigen Bericht vom März 2017 hieß es, dass Nichtregierungsorganisationen keinen ausreichenden Zugang zu europäischen Gerichten in Umweltbelangen erhielten. Im September 2017 hatte dann die EU-Delegation auf einem Treffen der Aarhus-Vertragsstaaten versucht, die Umformulierung von Textpassagen im Berichtsentwurf durchzusetzen, um die für die EU nachteiligen Ergebnisse des UN-Compliance-Ausschusses zu verwässern. Jedoch konnte keine Einigung über den Inhalt des Abschlussberichts erzielt werden. Die Entscheidung ist auf das nächste Treffen der Vertragsstaaten im Jahr 2021 vertagt worden. Umwelt aktuell, Juni 2018, S. 19.


Wie das Konzepte eines föderalen Europas zu seinen Ursprüngen zurückfindet: Die sog. "Identitären" stehen maßgeblich hinter dem rechtsextremen Kongress "Verteidiger Europas!", der in Linz Ende Oktober 2018 stattfand. Mit ihrer Forderung nach einem "föderalistisch vereinten Europa" stehen die "Identitären" in der Tradition deutscher Weltmachts- und Hegemonialpolitik in Europa.

"Unsere Idee ist … keine nationale, sondern eine europäische." "Niemals war es wichtiger, dass die Europäer sich als solche begreifen und sich nicht durch nationalistische Ressentiments bei der Findung eines gemeinsamen und starken Überlebenswillens selbst im Wege stehen." ("Warum wir Identitäre nicht nationalistisch sind!", Identitäre Generation, Februar 2014), formulieren die "Identitären". "Ein Ergebnis der Globalisierung ist der Umstand, dass Nationalstaaten zu klein sind, um ihre Angehörigen ausreichend zu vertreten, und mit wachsenden Problemen zu groß, um auf die Bedürfnisse der Regionen eingehen zu können. Unsere Idee ist … keine nationale, sondern eine europäische." ("Warum wir Identitäre nicht nationalistisch sind!", Identitäre Generation, Februar 2014)" heißt es weiter. Die Identitären fordern folgerichtig "ein föderalistisch vereintes Europa". Und "eine Gemeinschaft, die sich auf ethnisch-kulturelle Voraussetzungen gründet, basiert auf invariabler Zugehörigkeit, …" so die Identitären.( "Warum wir Identitäre nicht nationalistisch sind!", Identitäre Generation, Februar 2014). Februar 2018, Werkstatt-Blatt 2/2018, S. 10, https://www.solidarwerkstatt.at/­demokratie-politik/­die-identitaeren-als-erben-der-europakonzeption-der-nazis-und-moderner-europaeisten


Deutschland darf die Aktivitäten von Fischern innerhalb von Schutzgebieten in der deutschen Wirtschaftszone nicht selbstständig beschränken. Nahezu alle Vorschläge zur Regulierung bestimmter Fangmethoden oder zeitlich-räumliche Begrenzungen müssen mit den EU-Nachbarstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik verhandelt werden. Das ist die Essenz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das in einem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln um eine Grundsatzentscheidung gebeten wurde.

Die deutschen Umweltschutzverbände BUND, DUH, Greenpeace, NABU, WDC, WWF und der Dachverband DNR hatten gegen die Verwendung von Stellnetzen und bodenberührende Fischerei, die beide als sehr umweltschädlich gelten, aber bis heute großflächig auch innerhalb von Schutzgebieten eingesetzt werden, geklagt. Die Grundsatzfrage der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Fischerei und Naturschutz wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat nun geurteilt, dass die Einhaltung der europäischen Naturschutzvorschriften in Meeresschutzgebieten weitgehend über die im Fischereirecht vorgesehenen Verfahren gewährleistet werden muss. Demzufolge dürfen die nationalen Naturschutzbehörden in vielen Fällen keine eigenständigen Naturschutzmaßnahmen anordnen, die auch zu Einschränkungen der Fischerei führen würden (EuGH, Urteil vom 13.06.2018, C-683/16). Umwelt aktuell, Juli 2018, S. 22

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