Kurzinfos Februar 2016


Kosten und Nutzen der Verträge Schweiz-EU: Ökonomischer Nutzen der Bilateralen Verträge

«Die Schweiz braucht die bilateralen Verträge mit der EU.» Solche Aussagen sind oft vom Bundesrat und von Wirtschaftskreisen zu hören. Seit dem Volks-Ja zur Einwanderungsinitiative vom Februar 2014 sind die Rufe eher noch eindringlicher geworden, weil das Vertragspaket der «Bilateralen I» (Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Luftverkehr, Landverkehr und Forschung) nun tatsächlich infrage gestellt ist. Der Bundesrat tat und tut sich allerdings schwer damit, den Nutzen des Vertragspakets für die Stimmbürger in belastbare Zahlen zu fassen. Denn die Volkswirtschaft ist komplex, und die Wirkung eines einzelnen Faktors auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung lässt sich nicht schlüssig herausdestillieren.

Immerhin haben es diverse Studien in den letzten Jahren versucht. Sie kamen tendenziell zum Schluss, dass das Vertragspaket die Wirtschaftsleistung insgesamt und (in deutlich kleinerem Ausmass) wohl auch pro Kopf gesteigert hat. Der Tessiner Financier Tito Tettamanti will aber in der Debatte um Kosten und Nutzen der EU-Verträge mehr kritische Stimmen hören. Er gab deshalb selber eine Arbeit zur Berechnung der finanziellen Folgen eines Wegfalls des Vertragspakets in Auftrag – aber nicht bei einem Wissenschafter, sondern beim Journalisten Florian Schwab von der SVP-nahen «Weltwoche». Das Resultat hat der «Schweizer Monat» am Freitag publiziert. Das Papier liefert keine eigenen wissenschaftlichen Analysen, sondern fasst im wesentlichen eine Reihe publizierter Studien (ETH Zürich, Ecoplan, BAK Basel, Avenir Suisse) aus Sicht des Skeptikers zusammen. Die Kernbotschaft: Die Studien deuteten gemessen an der Wirtschaftsleistung pro Kopf nur auf einen geringen Nutzen des Vertragspakets, und mit kleinen Änderungen der Annahmen seien die Resultate in Sachen Personenfreizügigkeit sogar negativ. Zudem ignorierten die Studien die Kosten des Vertragspakets (wie etwa den Hang zur Überregulierung à la EU).

Die Absender der zitierten Studien bezeichnen die Wiedergabe ihrer Ergebnisse zum Teil als irreführend. So betont etwa Ecoplan, dass der Text von Schwab die Ecoplan-Schätzungen über die wirtschaftlichen Kosten eines Wegfalls der Bilateralen pro Kopf der Bevölkerung falsch wiedergebe und der korrekte Betrag etwa zehnmal so hoch sei. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) moniert derweil, dass ihre Modellschätzung, die einen negativen Effekt der Personenfreizügigkeit auf die Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung zeige, bei Schwab zu viel Gewicht erhalte, denn die KOF habe jene Schätzung unter verzerrenden Annahmen nur der Vollständigkeit halber aufgeführt.

Richtig ist dagegen, dass auch eine faire Lesart der Studien nicht auf einen dramatischen Wohlstandsschub durch die Bilateralen hindeutet. Dem steht aber auch eine Zunahme der Einwanderung gegenüber, die gemessen am politischen Theater als bescheiden zu betrachten ist. Laut KOF-Schätzung hat die Personenfreizügigkeit die Nettoeinwanderung ab 2002 im Durchschnitt um jährlich 10 000 bis 15 000 Personen im Erwerbsalter (um etwa einen Viertel) gesteigert. Der kritische Text im «Schweizer Monat» bezeichnet diese Schätzung flugs als «nicht besonders plausibel», ohne aber eine abgestützte Gegenanalyse zu liefern. Der Hinweis, dass politische Entscheide das Ausmass der künftigen Einwanderung steuern könnten, ist zwar richtig. Der zwischen den Zeilen durchschimmernde Glaube, dass ein künftiges Kontingentssystem ökonomisch möglichst effizient über die Bühne geht, erscheint allerdings eher realitätsfremd. Darauf deuten die Erfahrungen in der Schweiz, deren altes Kontingentssystem nicht auf Effizienzkriterien, sondern auf dem politischen Einfluss betroffener Branchen beruhte. NZZ, 27. Februar 2016, S. 33


Es war ein unspektakulärer Fall, den die zweite öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts im vergangenen Jahr zu beurteilen hatte. Es ging um eine dominikanische Mutter, die, gestützt auf das bilaterale Abkommen der Schweiz mit der EU zur Personenfreizügigkeit (FZA), ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz geltend machte. Unspektakulär, weil der Fall klar war: Die fünf Richter waren sich einig, die Beschwerde sei abzuweisen, zumal die Frau zum Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils seit Jahren schon sozialhilfeabhängig war.

Dabei hätte es das Gericht an sich belassen können. An der öffentlichen Urteilsberatung im November dominierte jedoch eine politisch hochbrisante Frage: Was ändert die Annahme der SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» an der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum FZA? Nach einer – so hört man – geradezu gehässigen Debatte befand eine Mehrheit der Bundesrichter, dass – erstens – der neue Verfassungsartikel 121a keine unmittelbare Wirkung entfalte, zumal der Gesetzgeber diesen erst noch umsetzen müsse. Und zweitens, dass das FZA auch dann Vorrang haben werde, falls das Ausführungsgesetz im Widerspruch zum FZA stünde. NZZ, 19. Februar 2016, S. 16


Das Urteil ist mittlerweile zum Politikum geworden: Ende Januar 2016 publizierte die zweite öffentlichrechtliche Abteilung in Lausanne einen Entscheid, in dem sie sich zum Verhältnis zwischen dem Verfassungsartikel zur Zuwanderung und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) äusserte (NZZ 27. 11. 15 und 30. 1. 16). Sie vertrat darin die Ansicht, dass die neuere Verfassungsnorm keinen Grund darstelle, bei der Auslegung des FZA und der Übernahme der sich weiterentwickelnden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Zurückhaltung zu üben. Zudem hielten die Richter fest, dass das FZA dem nationalen Recht vorgehe und ein Umsetzungsgesetz zur Zuwanderungsinitiative, das gegen das Abkommen verstosse, im Anwendungsfall nicht akzeptiert werde. Die Schubert-Praxis, die es dem Parlament erlaubt, bewusst von einem Staatsvertrag abzuweichen, gelte gegenüber dem FZA nicht.

Der Entscheid fällt mitten in die Debatte über die Einführung einer einseitigen, das FZA tangierenden Schutzklausel, mit der der Bundesrat die Verfassungsnorm über die Zuwanderung umsetzen möchte (siehe nebenstehenden Artikel). Und es stellt sich die Frage, ob er dies nach dem Urteil aus Lausanne noch tun darf oder ob das Vorhaben nun geplatzt ist. Doch das Lausanner Urteil hat nicht nur politische Implikationen, es wirft auch ein Schlaglicht auf die Funktionsweise des Bundesgerichts an sich. Welcher Stellenwert kommt einem solchen Urteil zu? Kann eine der sieben Bundesgerichtsabteilungen in einem rechtspolitisch heiklen Gebiet allein die Richtung vorgeben?

Dazu muss man wissen, dass es sich beim Bundesgericht nicht um ein einheitliches Gebilde handelt. Vielmehr gibt es sieben «Königreiche», die unabhängig voneinander Recht sprechen und die unterschiedlich agieren. Das zeigt sich etwa darin, wie mit grundlegenden Meinungsverschiedenheiten unter den Richtern umgegangen wird und in welcher Form diese Konflikte offengelegt werden. Die zweite öffentlichrechtliche Abteilung neigt dazu, die Differenzen eher deutlich zu machen als andere Kammern, wie das FZA-Urteil zeigt. Die brisanten Erwägungen der Abteilung waren für das Urteil über den konkreten Streitfall nicht relevant und sind über weite Strecken als Obiter Dictum zu verstehen – das heisst als Ausführungen, die für den eigentlichen Entscheid unnötig sind, mit denen die Richter aber ihre grundsätzliche Meinung zu einem Thema darlegen und teilweise Rechtsfortbildung betreiben wollen. Die Bedeutung und Verbindlichkeit solcher Meinungsäusserungen sollte man nicht überschätzen. Eine Abteilung kann damit zwar ein wichtiges Signal nach aussen senden, an kantonale Gerichte oder Verwaltungsstellen, an die Fachwelt oder die Politik. Die anderen sechs Abteilungen des Bundesgerichts hingegen sind nicht an diese Rechtsauffassungen gebunden. Ihnen ist es unbenommen, ihren künftigen Urteilen eine andere Sichtweise zugrunde zu legen. Wer sich bei Bundesrichtern zum FZA-Urteil umhört, dem wird denn auch signalisiert, dass man sich frei fühle, in einem nächsten Fall anders zu entscheiden. Einen Hinweis gibt etwa ein im gleichen Zeitraum erschienener Entscheid der zweiten sozialrechtlichen Abteilung in Luzern (NZZ 13. 1. 16). Die Richter lehnten es darin explizit ab, das FZA dynamisch auszulegen und «weiterzuentwickeln».

Dass das Bundesgericht in staatspolitisch zentralen Fragen nicht mit einer Stimme spricht, ist mit Blick auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung unbefriedigend. Wie bei der Übernahme von EuGH-Recht zu verfahren ist, wenn eine neue Verfassungsnorm hinzutritt, ist eine grundsätzliche Angelegenheit, die nach einer Diskussion im Gesamtgericht rufen würde. Noch stärker gilt das für den Umgang mit der Schubert-Praxis. Die 1973 begründete, gefestigte Praxis erlaubt es dem Parlament, mit einem neueren Bundesgesetz bewusst gegen einen älteren Staatsvertrag zu verstossen, sofern es sich dabei nicht um eine internationale Menschenrechtsgarantie (wie die EMRK) handelt. Das Bundesgericht fühlt sich in einem solchen Fall an das völkerrechtswidrige Bundesgesetz gebunden.

Einzelne Abteilungen tendieren nun seit mehreren Jahren dazu, das FZA von der Schubert-Praxis auszunehmen; das fragliche Urteil bekräftigt dies. In welchem Umfang die Schubert-Praxis nun noch gilt und wie sie sich zum FZA verhält, darüber wurde unter den sieben Kammern des höchsten Gerichts bis anhin aber nie diskutiert. Wie «das» Bundesgericht die Sache beurteilt, weiss man folglich nicht. Dabei sieht das Bundesgerichtsgesetz explizit vor, dass die zuständige Abteilung bei bedeutenden Rechtsfragen, die mehrere Kammern angehen, oder bei einer Praxisänderung die Zustimmung der anderen einholt und gemeinsam entschieden wird.

Allerdings kann man eine Kammer nicht dazu zwingen, ein solches Verfahren auszulösen; sie entscheidet darüber in eigener Kompetenz. Beim FZA-Urteil etwa lehnte die urteilende Abteilung den Antrag eines ihrer Richter ab, die anderen Kammern einzubeziehen. Will eine Abteilung also in Eigenregie über eine allgemein interessierende Rechtsfrage befinden, können die anderen Bundesrichter nicht viel dagegen ausrichten. Ein Ausweg besteht einzig darin, dass eine Abteilung, die sich von einer anderen Kammer übergangen fühlt, ihrerseits ausdrücklich von deren Beschluss abweicht, dies als «Praxisänderung» deklariert und so doch noch eine Diskussion im Gesamtgericht erzwingt. Doch meist kommt es nicht so weit – und es bleibt dabei, dass die Richter ihren Unmut über die Rechtsprechung der Kollegen in der Cafeteria kundtun. NZZ, 19. Februar 2016, S. 16


Das Bundesgericht hat im November 2015 in einem Urteil zur Anwendbarkeit des Zuwanderungsartikels an einer öffentlichen Sitzung festgehalten, dass es bei einem Normenkonflikt das Freizügigkeitsabkommen (FZA) höher gewichten würde als ein Bundesgesetz. Dies, obschon das Gesetz den Verfassungsartikel konkretisiert.

Eine Änderung dieser Rechtsprechung durch das Bundesgericht vorbehalten, würde dieses Klagen von EU-Bürgern gutheissen, die keine Bewilligung erhalten haben. Dasselbe geschähe bei einem permanenten Inländervorrang im Gesetz, wie ihn FDP-Präsident Philipp Müller kürzlich in der NZZ am Sonntag zur Debatte stellte. Das Bundesgericht führt zur Begründung eine Reihe von Argumenten ins Feld, darunter die bisherige Rechtsprechung zum Stellenwert des FZA oder die fehlende Aufforderung zur Kündigung in Artikel 121a BV.

Ohnehin chancenlos wären gemäss dieser Argumentation unilaterale Massnahmen, die nicht gesetzlich, sondern nur auf Verordnungsstufe eingeführt würden. Die Übergangsbestimmungen in der Verfassung beauftragen den Bundesrat, die Masseneinwanderungsinitiative spätestens am 9. Februar 2017 per Verordnung umzusetzen – falls das Parlament bis dahin kein Gesetz verabschiedet hat. Auch gibt es Stimmen, die eine Umsetzung auf dem Verordnungsweg bevorzugen, solange die aussenpolitische Lage unklar ist.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Zuwanderungsbeschränkungen in ausserordentlichen Situationen muss nicht zwingend ein Verstoss gegen die Vereinbarungen mit der EU sein. Sie könnte so allgemein formuliert sein, dass sie dem FZA nicht diametral widerspricht. Dieses enthält in Artikel 14 bereits eine Schutzklausel, die angerufen werden kann, um «geeignete Abhilfemassnahmen» zu vereinbaren. Auf der Basis dieser Klausel finden zurzeit die Verhandlungen mit der EU statt.

Schwierig wird es aussenpolitisch, wenn die Schweiz (wie im Dezember vom Bundesrat angekündigt) präventiv konkrete unilaterale Mechanismen und Zahlen ins Gesetz bzw. in eine Verordnung schreiben will. Die EU hat über informelle Kanäle bereits scharfen Protest in Aussicht gestellt. Andersherum stellt sich die Frage, was eine unverbindliche neue Bestimmung im Ausländergesetz eigentlich bringen würde.

Knapp wird die Zeit nicht nur bei der Aushandlung einer Schutzklausel. Auch eine Kündigung des FZA geschieht nicht von heute auf morgen. Gemäss Lehre und Meinung des Bundesrats muss sich dazu angesichts der Tragweite des Abkommens auch das Parlament äussern, allenfalls auch das Volk. Sinnvollerweise wären zuerst die Modalitäten mit der EU zu besprechen, auch wegen der Verknüpfung mit den anderen Verträgen («Guillotine-Klausel»). NZZ, 19. Februar 2016, S. 16


Kanzlerin Merkel und Russlands damaliger Präsident Medwedew drehten das Rad zusammen auf: Am 8. November 2011 eröffneten sie die Ostseepipeline Nord Stream, die Erdgas über 1200 km vom russischen Wyborg ins mecklenburgische Lubmin führt. Viel Politprominenz war an der Feier zugegen. Nun steht eine Verdoppelung der Kapazitäten durch die Ostsee zur Debatte. Da wirkt es fast naiv, wenn die Kanzlerin von einem «rein wirtschaftlichen Projekt» der beteiligten Firmen spricht. Treibende Kraft hinter Nord Stream 2 ist nämlich der russische Energieriese Gazprom, der vom Kreml kontrolliert wird. Die neuen Rohre, die Ende 2019 verlegt sein sollen, würden die Rolle der Ukraine als Transitland schwächen.

Vizekanzler Gabriel weilte im Oktober in Moskau. Das Wichtigste sei, dass die Regulierungskompetenz für die Pipeline in den Händen deutscher Organe liege, hatte er gegenüber Putin gesagt – was der Kreml prompt hinausposaunte. Dies begrenze die Möglichkeit für politische Einmischung. Gemeint hatte Gabriel damit die EU-Kommission. Diese Äusserungen führten in Osteuropa zu geharnischten Reaktionen.

Man hat nicht vergessen, dass Gabriels Parteigenosse, der frühere Kanzler Schröder, Präsident des Aktionärsausschusses der in der Schweiz angesiedelten Nord Stream AG ist. Deutschland verfolge eine kurzsichtige und egoistische Politik, schalt es Merkel kurz vor Weihnachten am Gipfel der EU-Regierungschefs entgegen. Berlin lasse sich von Putin für seine Zwecke einspannen. Mit Nord Stream 2 könnte Gazprom deutlich mehr Gas als bisher ohne Umweg über die Ukraine nach Westeuropa transportieren. Derzeit fliesst die Hälfte des Erdgases, das nach Europa und in die Türkei gelangt, durch die ehemalige Sowjetrepublik. Nord Stream 2 würde indes erst ein Drittel der ukrainischen Kapazität ersetzen. Gazprom wird deshalb die Ukraine auch langfristig als Transitroute nutzen müssen, wenn auch in reduziertem Umfang.

Weshalb ist Deutschland erpicht auf dieses Projekt? Die Gesellschaft Nord Stream 2 wird von Gazprom mit 50% der Anteile dominiert. Je 10% besitzen E.On, Wintershall, Shell, die österreichische OMV und die französische Engie. Zwischen Gazprom und deutschen Firmen gibt es seit langem eine intensive Zusammenarbeit. Jüngst hat die BASF-Tochter Wintershall den Erdgashandel sowie einige Gasspeicher an Gazprom verkauft. Damit ist der russische Konzern mit einem Marktanteil von einem Fünftel in Deutschland zu einem wichtigen Lieferanten der Stadtwerke geworden. Im Gegenzug erhielt Wintershall 25% an zwei sibirischen Erdgasfeldern.

Damals hatte der Chef von Wintershall erklärt, Gazprom sei ein zuverlässiger Partner. Man könne sich schliesslich nicht auslesen, wo die Quellen lägen. E.On ist ebenfalls mit 25% am Gasfeld Juschno Russkoje beteiligt. Deutsche Firmen erhalten also lukrative Förderrechte in Russland und verschaffen im Gegenzug Gazprom Zugang zu deutschen Kunden und deutscher Technologie. Durch diese Verflechtung dürfte die Energiesicherheit eher gestiegen sein, da jeder auf dem Boden des anderen Landes Anlagen stehen hat. Deutschland bezieht – wie die EU als Ganzes – ein Drittel des Gases aus Russland.

Die niedrigen Energiepreise haben Russlands Position zudem geschwächt. So wird Gazprom an der Börse noch mit 39 Mrd. $ bewertet – ein Zehntel des Niveaus vom Mai 2008. Diese Entwicklung scheint den Kreml kompromissbereiter zu machen, wie sich laut Experten an der flexibleren Preispolitik von Gazprom ablesen lässt. Deutschland würde durch den Bau von Nord Stream 2 zum Hauptverteiler russischen Erdgases. In Westeuropa ist der Markt besonders wettbewerbsintensiv, da hier Lieferungen verschiedener Länder – etwa auch Norwegens oder der Niederlande – zusammentreffen. Befürworter von Nord Stream 2 argumentieren, dass über die Umrüstung zu bidirektionalen Leitungen das preislich attraktive Gas dann auch von Deutschland nach Osteuropa fliessen könnte. NZZ, 5. Februar 2016, S. 31


Das Gericht der Europäischen Union hat in einer Klage am Mittwoch die Europäische Kommission kritisiert, ihrer Verpflichtung, Kriterien zu hormonell wirksamen Chemikalien zu erstellen, nicht nachgekommen zu sein. Damit gibt das Gericht Schweden Recht, die im Juli 2014 den Antrag eingereicht hatten.

Die EU-Kommission hätte die klare und bedingungslose Verpflichtung gehabt, delegierte Rechtsakte zu der Spezifizierung der wissenschaftlichen Kriterien von endokrinen Disruptoren (EDC) bis zum 13. Dezember 2013 auszusprechen, heißt es im Urteil. Dies hat die Kommission bis heute nicht getan.

Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) befürwortet das Urteil. "Nach diesem Richterspruch müssen nun politische Entscheidungen getroffen werden, damit die EU-Kommission schnellstens ihre Aufgaben umsetzt, sodass endokrinschädigende Substanzen gemäß der Verordnung reguliert werden können. Nur dies garantiert das demokratisch vereinbarte Schutzniveau des EU-Rechts. Es ist bekannt, dass massive Lobbyaktivitäten der Industrie Auslöser der illegitimen Folgenabschätzung und für die Untätigkeit der EU-Kommission waren. Diese undemokratische Entwicklung muss gestoppt werden", sagte Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany.

Auch der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling sieht das Urteil als wegweisend an: "Seit Jahren mahnen Wissenschaftler der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass die in Plastik, Kosmetika und Pestiziden versteckten giftigen Chemikalien in kleinsten Dosen dauerhafte Schäden verursachen. Dieses Urteil wirft die zentrale Frage auf, wem die EU-Kommission sich in ihrer Arbeit zuvorderst verpflichtet sieht, und ob das Europäische Vorsorgeprinzip, das im Zweifel den Schutz der Verbraucher vor möglichen Risiken in den Vordergrund stellt, noch gilt." umwelt aktuell, Februar 2016, S. 8 (http://curia.europa.eu/­jcms/­upload/­docs/­application/­pdf/­2015-12/­cp150145en.pdf)


Die vergangene Auseinandersetzung um die Durchsetzungsinitiative hat hohe Wellen geschlagen. Jede erdenkliche Gruppe fühlte sich bemüssigt, einen Aufruf zu erlassen und auf die heraufziehenden Gefahren hinzuweisen. Künstler, Bischöfe, Sozialtherapeuten, Rechtsprofessoren und viele dazu Gedrängte haben «den» Rechtsstaat beschworen. Was steckt hinter dieser geradezu religiös-bekenntnishaften Anrufung?

Seit den 1980er Jahren ist das Phänomen erkennbar, eine kontroverse Diskussion über Sachfragen durch einen Rekurs auf letzte Werte abzuschneiden. Aus den letzten Werten sollen die politisch-rechtlichen Fragen durch Deduktion aus einem Grundwert entschieden werden. Es ist klar, dass die Lage desjenigen Akteurs, der keine solchen Werte in Anspruch nimmt oder ihnen sogar widerspricht, prekär werden kann.

Erinnert man sich weiter zurück, so fallen als solche «Hochwertwörter» die Ausdrücke «die» Menschenrechte, «die» Menschenwürde, «die» Gewaltenteilung oder «die» Nachhaltigkeit in Betracht. Der den Nomina vorangestellte bestimmte Artikel soll Geltung und unbestrittene Eindeutigkeit suggerieren. Daraus lassen sich die einzig richtigen Lösungen für politische Probleme deduzieren. Diese Ableitungen sind zwar in Wirklichkeit nicht eindeutig, wer aber zuerst seine Lösung mit dem Hochwertwort garnieren kann, der ist in der Diskussion im Vorteil. Denn seine Lösung ist die richtige, die sich durchsetzen muss. Alles andere widerspricht der öffentlichen Moral.

Im politischen Gebrauch werden die erwähnten Hochwertwörter allerdings eher selten für wirklich grundlegende und wegweisende Fragen angerufen, vielmehr dienen sie dazu, nahezu beliebige Anliegen zu verstärken. In der alltäglichen politischen Praxis sind es Versuche, mit der argumentativen Brechstange einseitige Anliegen durchzudrücken. Es gibt verschiedene Gründe für den Einsatz solcher Hochwertwörter als politische Argumente.

Erstens können sie nur deshalb auf alles und jedes angewandt werden, weil ihr normativer Gehalt gering ist. Das zeigt sich beim Hochwertwort «Rechtsstaat». Im Fall der Durchsetzungsinitiative sollte «der» Rechtsstaat die unbarmherzige, eben unverhältnismässige Härte gegen Kriminelle, auch gegen solche, die nur einen Apfel vom Baum stehlen, brechen. Umgekehrt berief sich Bundeskanzlerin Merkel nach den Vorgängen von Köln ebenfalls auf «den» Rechtsstaat, der mit «der ganzen Härte» reagieren werde. Ist der Rechtsstaat nun nachsichtig-weich oder hart? Der Ausdruck lässt sich für nahezu beliebige Aussagen verwenden. Der bestimmte Artikel «der» dient der Täuschung. Politische Fragen werden mit der Berufung auf den Rechtsstaat untermauert, obwohl daraus fast nichts folgt, ausser dass der Gebrauch eines hoch angesehenen Wortes allein schon für die Gewichtigkeit des Arguments bürgt.

Zweitens entzieht der Rekurs auf Hochwertwörter die vertretene Meinung der gewöhnlichen politischen Diskussion und stellt sie auf die höchste Ebene, wo selbstverständlich keine gewöhnlichen Staatsbürger tätig sein können. Hier amtet vielmehr eine theologisch-philosophische Expertokratie, nämlich die theologisch und philosophisch arbeitenden Juristen und juristisch arbeitenden Philosophen oder Theologen.

Entscheidend ist, dass die Hochwertwörter gar nicht inhaltlich verwendet werden, sondern diskussionsstrategisch und argumentativ. Dabei setzen sich die Votanten nie mit «dem» Rechtsstaat oder «der» Gewaltenteilung auseinander, sondern sie benützen den Begriff bloss, um die Gegner ihres Anliegens zu beschmutzen. Denn wer gegen die heiligen Begriffe ist, der kann kein guter Mensch sein. Dieses Verfahren kann man daher als «Sakralisierung» (von lat. «sacer»: heilig) bezeichnen.

Damit ist eine ungünstige Folge der Verfahrensweise der Sakralisierung in der Politik schon angesprochen. Wer einem heiligen Wort widerspricht, der wird stigmatisiert, denn eine solche Person begeht ein Sakrileg und ist aus der Gemeinschaft auszuschliessen.

Die mit Hochwertwörtern arbeitenden Akteure in Staatsrecht und Politik unterstellen stillschweigend jeder widersprechenden Person eine verwerfliche Haltung: Diese gerät in die Nähe einer Person, die Unmenschliches anstrebt. Nicht selten fällt der Schatten Hitlers auf die Widersprechenden. Es ist kein Zufall, dass die Sakralisierung vornehmlich in den deutschsprachigen Ländern geübt wird. Der Einsatz sakraler Begriffe macht aus jedem politischen Alltagsproblem ein Grundsatzproblem, an dem sich Gut und Böse scheiden.

Es ist klar, dass die juristischen und politischen Debatten dadurch verschärft werden, da sie die Gegner und ihre Anliegen verteufeln. Umgekehrt wertet die inflationäre und beliebige Anrufung von «Rechtsstaat», «Menschenwürde» usw. diese komplexen Konzepte ab: Sie werden beschädigt und entwertet. Andreas Kley (Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und REchtspohilosopohi an der Universität Zürich) in der NZZ vom 12. März 2016


Am 20. Mai 1992, wenige Monate vor der EWR-Abstimmung, hatte der Bundesrat in Brüssel ein Gesuch um die Aufnahme von Verhandlungen für einen Beitritt zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) deponiert. Dieses Gesuch, das nach dem Verzicht auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen hinfällig geworden war, soll der Bundesrat nun zurückziehen. Der Nationalrat stimmte am 1. März 2016 einem entsprechenden Vorstoss der SVP zu. Der Entscheid fiel deutlich mit 126 zu 46 Stimmen bei 18 Enthaltungen. Praktisch geschlossen dagegen war nur die SP. Ein Stimmungswandel hat bei CVP und FDP stattgefunden, die frühere Vorstösse mit diesem Ziel noch abgelehnt hatten. In diesen Fraktionen schätzt man den aussenpolitischen Preis eines Rückzugs inzwischen viel geringer ein als früher. Zudem bieten die beiden Parteien damit der SVP weniger Angriffsfläche. Die SVP konnte bis jetzt FDP und CVP unterstellen, dass sie dem Fernziel des EU-Beitritts doch nicht ganz abgeschworen hätten.

Der "Rückzug" ist juristisch bedeutungslos. Letztes Jahr stimmte das Parlament – vom Bundesrat unterstützt – einem Vorstoss zu, der das inexistente Gesuch offiziell für «gegenstandslos» erklärte. Die Schweiz sei für die EU kein Beitrittskandidat, sagte Aussenminister Didier Burkhalter im Nationalrat. Der Bundesrat erachtet den Vorstoss aus formellen Gründen als unnötig, weil er den Rückzug von etwas verlangt, was gar nicht mehr existiere. Burkhalter liess indes durchblicken, dass er auch mit einem Ja zur Motion leben könne. Damit der Vorstoss umgesetzt wird, ist noch die Zustimmung des Ständerats notwendig. FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter rechnet damit, dass das Anliegen von den FDP-Ständeräten mehrheitlich unterstützt wird. «Mit dem Rückzug können wir klar demonstrieren, dass wir gegen einen EU-Beitritt sind.» Diese Haltung ist auch bei den CVP-Ständeräten verbreitet. Den Rückzug des inexistenten Gesuchs wird der Bundesrat EU-Kommission und Präsidentschaft in einem Brief mitteilen, wie es im Aussendepartement heisst. Die Formulierung sei Sache der Regierung. NZZ, 2. März 2016, S. 1.


Der unter Führung Draghis agierende Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 10. März 2016 ein ganzes Bündel an Massnahmen lanciert, um zu versuchen, Inflation und Wachstum in die gewünschte Richtung zu zwingen. Das Paket würde Synergien zwischen den einzelnen Instrumenten nutzen und sei geschnürt worden, um die Finanzierungsbedingungen in der Euro-Zone zu verbessern, die Kreditvergabe zu stimulieren sowie eben Wachstum und Inflation zu erhöhen.

Die EZB senkt den negativen Einlagensatz um weitere 10 Basispunkte von –0,3% auf –0,4%. Zudem stockt sie das bis März 2017 laufende monatliche Anleihekaufprogramm um 20 Mrd. auf 80 Mrd. € auf. Falls nötig, soll das Programm auch noch länger als ein Jahr laufen – im Zweifel so lange, bis sich eine nachhaltige mittelfristige Inflation von dicht bei, aber unter 2% eingestellt hat. Neu will die Notenbank dabei auch Bonds mit guter Bonität von Unternehmen des Euro-Gebiets kaufen, sofern diese nicht zum Bankensektor gehören. Ferner lanciert die EZB im Juni eine Serie von vier langfristigen Refinanzierungsoperationen (TLTRO II) für Banken mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren. Last, but not least senkt sie den Leitzins um kosmetische 5 Basispunkte auf erstmals 0% und den Spitzenrefinanzierungssatz um ebenfalls 5 Punkte auf 0,25%. Der Rat erwartet, dass die Zinssätze für eine längere Zeit auf diesem Niveau oder tiefer bleiben werden.

Mit dem neuerlichen Portfolio an Massnahmen will Draghi zusammen mit einer nach seinen Worten «überwältigenden Mehrheit» im EZB-Rat offenbar beweisen, dass den Notenbankern der Euro-Zone die geldpolitischen Mittel noch lange nicht ausgehen. Immer häufiger war jüngst die Meinung zu hören, dass Zentralbanken mit ihren Eingriffen an Grenzen stiessen. Obwohl die EZB diesem Eindruck nun mit Wucht entgegentreten will, steigen bei vielen Kennern die Zweifel an der Wirksamkeit der Massnahmen.

Das gilt offenbar auch für die Teilnehmer der Finanzmärkte. Erst im Dezember hatte die Notenbank ihr Anleihekaufprogramm ausgeweitet und die Laufzeit bis März 2017 verlängert. Danach machte sich an den Märkten aber schlagartig Enttäuschung breit, und die Aktienkurse fielen, da die Börsianer mit mehr gerechnet hatten. Diesmal waren sie zufrieden, aber nur kurzzeitig. Viele Aktienindizes in Europa schnellten unmittelbar nach dem Entscheid um 2% bis 3% nach oben, fielen später aber in sich zusammen und beendeten den Handelstag mit 1% bis 2% im Minus. Der Euro büsste zuerst über 1% an Wert zum Dollar ein, kletterte später jedoch um 1,7% auf $ 1.117.

Besonders umstritten sind die Negativzinsen, denn sie zehren an der Profitabilität der europäischen Banken und können mittel- bis langfristig gar zu Solvenzproblem führen. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) wies Anfang März darauf hin, dass Negativzinsen nicht die erhoffte Wirkung erzielt hätten und es sehr unsicher sei, wie sich eine weitere Senkung der negativen Sätze auswirken würde.

Dies sieht Draghi offenbar anders. Auf aggregierter Basis schadeten sie dem Bankensystem bis jetzt nicht, sagt der EZB-Präsident sinngemäss. Marktteilnehmer sehen sie aber zunehmend kritisch, da sie zu neuen Risiken für den Kreditzyklus und neuerlichen Sorgen über Deflation beitrügen. Die Kosten der Überschussreserven drückten auf die Gewinne, die kurzfristige Kreditvergabe sei nicht mehr profitabel und die flache Zinskurve schmälere die Margen, heisst es. Laut einer Analyse der Bank Pictet setzte der Kurszerfall am Aktienmarkt in den vergangenen Monaten in Europa und Japan ein, als die Zinssätze ins Negative rutschten.

Für Anleger glichen die Aktionen der EZB zunehmend einer gewollten Besteuerung durch die Zentralbank, urteilt die Fondsgesellschaft Union Investment. Institutionelle Anleger wie Versicherungen, Bauspar- und Pensionskassen könnten den negativen Zinsen und Renditen kaum noch ausweichen. Aus regulatorischen Gründen müssen sie primär in Anleihen mit guter Bonität anlegen. NZZ, 11. März 2016, S. 25


Besseren und unparteiischen Journalismus verspricht die Website der Tageszeitung «Zaman» seit 5. März 2016. Wie dieser aussieht, führte sie den Lesern in der ersten Ausgabe seit der Übernahme der Redaktion durch staatliche Zwangsverwalter am darauffolgenden Tag vor. Statt mit beissender Kritik an der Regierung war das Blatt mit einer gefälligen Geschichte über die Fertigstellung der dritten Bosporus-Brücke aufgemacht. Daneben eine Foto von einem strahlenden Recep Tayyip Erdogan, der den Bau gegen alle Widerstände durchgeboxt hat.

Am Vortag (Freitag) hatte ein Gericht die staatliche Übernahme der Feza-Mediengruppe angeordnet, die zum Imperium des in Amerika lebenden Geistlichen Fethullah Gülen zählt. In der Nacht auf Samstag stürmte die Polizei die Redaktionsräume von «Zaman», die Zwangsverwalter schassten kurzerhand den Chefredaktor und einen bekannten Kolumnisten und übernahmen die redaktionelle Regie. Hunderte von Demonstranten, die dagegen protestierten, deckte die Polizei mit Tränengas und Gummigeschossen ein.

Menschenrechts- und Medienorganisationen, Vertreter der EU und die amerikanische Regierung haben das Vorgehen teilweise scharf verurteilt. Doch die Regierung scheint das nicht zu kümmern. Regierungsnahe Blätter machen seit dem Wochenende offen Stimmung für die Zerschlagung der wenigen Medien, die noch nicht das Hohelied auf Präsident Erdogan singen. Türkische Journalisten sprechen von der dunkelsten Zeit in der Geschichte des Landes.

Aber nicht nur das. Am Sonntag kündigte Ministerpräsident Ahmet Davutoglu an, die Aufhebung der Immunität von fünf Abgeordneten der prokurdischen Demokratischen Partei der Völker (HDP) ins Parlament zu bringen, unter ihnen der Mitvorsitzende Selahattin Demirtas. Erdogan fordert dies seit längerem. Bisher ist seine Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) vor diesem drastischen Schritt zurückgeschreckt, der nicht nur ein schwerer Schlag gegen die Demokratie wäre, sondern ziemlich sicher auch den kurdischen Konflikt weiter anheizen würde. Die HDP, mit 80 Abgeordneten derzeit drittstärkste Fraktion im Parlament, tritt selbst für eine Einschränkung der Immunität aller Abgeordneten ein, wie Demirtas am Sonntag im Gespräch mit ausländischen Journalisten bekräftigte. Doch müsse ihr Recht auf freie Rede geschützt bleiben, sagte Demirtas. Genau darauf zielt freilich Davutoglu ab. Die Verunglimpfung des Ansehens der Türkei als demokratischer Rechtsstaat könne nicht hingenommen werden, sagte der Regierungschef.

Ein funktionierender Rechtsstaat ist die Türkei heute allenfalls noch auf dem Papier. Sukzessive hat die Regierung sämtliche Errungenschaften, die Erdogan in den Anfangsjahren der AKP-Regierungen auf den Weg gebracht hat, wieder ausgehebelt. Erdogan strebt nach einer Verfassung, die ihn faktisch zum Alleinherrscher machen würde. Und wer ihm dabei im Weg steht, bekommt die harte Hand des Staates zu spüren. Das gilt für die Gülen-Bewegung, die ihm einst zur Macht verhalf und mit der er sich vor gut zwei Jahren überwarf, aber auch für die Kurden und den kleinen Kreis liberaler Kritiker.

Die Gülen-Bewegung gilt heute genauso als Terrororganisation wie die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Systematisch macht sich die Regierung an die Zerschlagung von Unternehmen aus dem Gülen-Umfeld. Dabei nahm die Polizei am Wochenende einen bekannten Geschäftsmann fest. Hunderte von Staatsanwälten und Richtern wurden wegen angeblicher Gülen-Sympathien strafversetzt. Nur das Verfassungsgericht ist heute noch unabhängig. Nach der kürzlichen Freilassung von zwei bekannten Journalisten erklärte Erdogan jedoch, dass er das Gericht nicht respektiere. Sollten sich die Berichte in der Erdogan-nahen Presse bestätigen, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Regierung auch diese letzte Bastion schleift. Der Konflikt mit der PKK hat den kurdischen Südosten des Landes derweil in einen Bürgerkrieg gestürzt. Sowohl die PKK wie die Regierung drohen mit einer weiteren Eskalation.

Hartnäckig scheint die EU davor die Augen zu verschliessen, um das Abkommen über die Flüchtlinge nicht zu gefährden. Erdogan benutze die Flüchtlinge, um die EU-Europäer zu erpressen, sagt Demirtas. Die EU-Europäer müssten endlich aufwachen und Druck auf Ankara ausüben, fordert er. «Die EU führt mit der Türkei Beitrittsverhandlungen, insofern ist alles, was hier passiert, kein rein innenpolitisches Problem», sagt er. «Die EU darf nicht länger vor ihrer Verantwortung davonlaufen.» NZZ, 7. März 2016, S. 3


Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich Anfang Februar 2016 kritisch zu den Plänen von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström geäußert. Diese möchte im Zuge des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP ein öffentliches Investitionsgericht (ICS) einführen, um ausländischen Investoren besondere Klagemöglichkeiten gegen Staaten einzuräumen. Die RichterInnen kritisieren die Rechtsgrundlage von Malmströms Vorschlag. Der DRB hebt hervor, dass die Annahme, die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, sachlicher Feststellungen entbehre. Sollten sich Schwächen ergeben, so müssten diesen im bewährten System des nationalen und europäischen Rechtsschutzes Abhilfe geschaffen werden. Darüber hinaus zweifelt der Richterbund an der Kompetenz der EU hinsichtlich der Einsetzung eines internationalen Investitionsgerichtes. Ein solches würde die Rechtsetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten einschränken und dadurch auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedstaaten verändern. Die RichterInnen beziehen sich außerdem auf das schon 2011 erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Einführung eines Europäischen Patentgerichts. Mit Blick auf den institutionellen Rahmen der EU und die neue Rechtspersönlichkeit hatte der EuGH die Einführung eines solchen Gerichtes abgelehnt. Der dritte Aspekt, den der DRB kritisch beurteilt, ist das Verfahren zur Ernennung der RichterIinnen sowie deren zu erwartende Stellung. Beides genüge nicht den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten: ,,Das ICS erscheint vor diesem Hintergrund nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht." Als einflussreicher Interessenverbund der deutschen RichterIinnen ist die öffentliche Stellungnahme des DRB ein klares Signal an Handelskommissarin Malmström, die bisherige Herangehensweise an das umstrittene Thema der internationalen Schiedsgerichte zu überdenken. umwelt aktuell, März 2016, S. 28, www.drb.de/cms/index.php?id=952 labl


Als im Sommer 2015 die eurolinken Phantasmagorien über eine sozialere und demokratischere EU, oder auch nur ein Ende der Austerität, nach dem griechischen Referendum zusammenkrachten, konnten wir hoffen, dass das linke komödiantische Treiben rund um das goldene Kalb EU ein Ende nimmt. Immerhin wurde in einem Aufruf von "Europa neu begründen" bereits nach dem Wahlsieg Syrizas im Jänner 2015 artikuliert: eine Neuorientierung der EU ist nur nach einem Ausscheiden aus der Währungsunion möglich und "die europäischen Institutionen werden für unvereinbar mit demokratischen Entscheidungen in den Mitgliedsländern erklärt."1)

Doch dann kam der 9.2.2016. Der gescheiterte griechische Finanzminister Gianis Varoufakis verkündet in Berlin mit Mitstreitern aus 12 Ländern das "Democracy in Europe Movement 25" (DiEM25). Es ist müßig, darüber zu spekulieren, woher das Gold stammt, das da nunmehr in ein neues Kalb gegossen wurde. Jede Menge klingende Namen, Toni Negri, James Galbraith, Srecko Horvat, sind da versammelt; aus Österreich ProponentInnen der "Europa anders" Kandidatur, die 2014 mit einem Volksbegehren zum Angriff auf die letzten Reste genossenschaftlichen und kommunalen Bankwesens zugunsten der europäischen Finanzindustrie bliesen. Das Manifest selbst wurde, wie es sich für ein EU-Dokument gehört, in Hinterzimmern gekleistert, und so moniert der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold, dass nicht klar sei, wer eigentlich "die vielen Änderungen in den verschiedenen Versionen des Manifests verlangt und wer entschieden hat…"2) Von Austerität, Massenarbeitslosigkeit und Eurokrise ist keine Rede mehr. Stattdessen fordert man live-streams von den EU-Ratssitzungen und vor allem eine verfassungsgebende Versammlung. Martin Höpner, Sozialwissenschafter am Max-Planck-Institut, erklärt in einem hellsichtigen Blogeintrag den Zusammenhang von Demokratie und Euroregime: "Vor diesem Hintergrund ist es nur höchst konsequent, Verfahren zu errichten, die zum Ziel haben, das Fehlen transnationaler Lohnkoordination zu kompensieren, ja die Tarifautonomie der Sozialpartner in letzter Konsequenz zu brechen. Das ist der Preis des Euro….. Wenn der Euro denn verteidigt werden soll, seine Bestandsvoraussetzungen aber eklatant verletzt werden, solange die Euro-Teilnehmer Demokratien sind – dann ist es nur höchst konsequent, die Freiheitsgrade der Demokratien durch technokratische Interventionen immer weiter einzuschränken, bis hin zur faktischen Vollsuspendierung demokratischer Verhältnisse in den Krisenländern." 3)

Bereits bei den Auseinandersetzungen um den EU-Reformvertrag und den EU-Fiskalpakt gab es von eurolinker Seite den Versuch, die nationalen Demokratien auszuhebeln, indem man eine europaweite Volksabstimmung forderte. Im österreichischen Fall ist es jedoch geradezu eine hintervotzige Art von NS-Wiederbetätigung, wenn man fordert 80 Millionen Deutsche mögen über die immerwährende Neutralität abstimmen, und so beließ man diese Phantasien in rechtlichen Grauzonen. Es ging mehr um die Hoffnung auf ein eurochauvinistisches Erweckungserlebnis, dessen Sog skeptische Kräfte in einzelnen Ländern hinwegspülen würde, wenn eine derartige Volksabstimmung in allen Ländern am gleichen Tag durchgeführt werde. Doch diese Hoffnung wurde bereits 1999 enttäuscht. Damals sprach der deutsche Kanzler Schröder anläßlich des Beginns der Bombardierung Jugoslawiens von einem "europäische(n) Gründungsakt, der wie so oft nicht im Jubel, sondern im Schmerz" geschehe.

DiEM25 geht da einen Schritt weiter. Von Volksabstimmungen, ob national oder EU-weit, ist überhaupt keine Rede mehr. Die verfassungsgebende Versammlung selbst "wird die Befugnis haben, über eine künftige demokratische Verfassung zu entscheiden, die innerhalb eine Jahrzehnts die bestehenden europäischen Verträge ersetzen wird."4) Man/frau traut seinen Augen nicht. In einem von Strippenziehern im Hintergrund erstellten Manifest wird ein europaweiter Verfassungsputsch gefordert und als demokratische Erneuerung verkauft. Was, wenn sich da im Ergebnis dann doch einzelne europäische Nationen verweigern? Wie geht man dann gegen diese vor? Genügt dann noch eine Troika mit ihren Memoranden oder benötigt man dann doch schon härtere Mittel? Wir müssten alarmiert sein, wäre das gesamte Manifest und seine ProtagonistInnen nicht so lächerlich. Martin Höpner bringt es auf den Punkt, wenn er in einem facebook-Eintrag schreibt: "Was von DiEM25 bleiben wird … sind Forderungen nach Livestreams von Sitzungen des Rats und ähnlicher Unfug."

DiEM25 eigentlicher Zweck: ein Begräbnis für Plan B

Der eigentliche Zweck der Krawallveranstaltung in Berlin war, einer ernsthaften Initiative, die sich im Herbst 2015 rund um Oskar Lafontaine, Luc Melenchon, Stefano Fassina, u. a. herausgebildet hat, der so genannten "Plan B Initiative" den Boden unter den Füssen zu entziehen. "Neben den südlichen Krisenländern durchlaufen auch Italien und Frankreich einen rasanten Prozess der Deindustrialisierung. …Wir müssen uns der Einsicht stellen, dass eine progressive Rettung des Euros keine Chance auf Verwirklichung hat…Aus diesem Grund müssen wir den Euro selbst zur Disposition stellen… Der Übergang in ein anpassungsfähiges Wechselkurssystem würde die Wechselkurse von den erratischen Ausschlägen der Finanzmärkte schützen, seinen Teilnehmern aber gleichzeitig die Möglichkeit von Auf- und Abwertungen eröffnen und eine auf die jeweiligen Problemlagen passende Geldpolitik erlauben."5), heißt es im Aufruf vom Herbst 2015. Martin Höpner sieht vier Gründe, die für ein erneuertes Europäisches Währungssystem sprechen, wobei der Titel seines Beitrags gewisse Selbstzweifel offen anspricht.6) Zum Ersten: das EWS existiert bereits, findet aber zur Zeit nur im Verhältnis von Euro und dänischer Krone Anwendung. Zum Zweiten: die Wirkungen der Wechselkursanpassungen lassen sich, entgegen neoliberaler Märchenerzählungen überprüfen. Zum Dritten, setzt sich damit die Plan B – Initiative deutlich von neoliberaler Eurokritik ab, die einzig im freien Spiel der Marktkräfte auf den Finanzmärkten, das Heil sucht. Zum Vierten wäre es kein Zurück in die "nationale Wagenburg".

Bei Drittens und Viertens geht es um entscheidende ideologische Fragen, die einer eingehenden Untersuchung bedürfen. Skepsis ist auch bezüglich Erstens und Zweitens angebracht. So kommt Klaus Dräger, auch in Reflexion der Erfahrungen der ersten Regierung Mitterand im Frankreich der frühen 80er Jahre zum Resumee: "Insofern: ein erneuertes EWS propagieren – ja. Aber reale und absehbare weitere Krisenentwicklungen könnten auch dazu führen, dass vor allem von Linksbündnissen geführte EU-Länder daraus ausscheren müssten. Sofern sie ihr Programm umsetzen wollten, mit dem sie demokratische Wahlen gewannen."7) Aber das weiß auch Martin Höpner, wenn er zum Schluss kommt: "Andererseits waren, sind und bleiben die europäischen Produktions- und Verteilungsregime samt ihrer Inflationsdynamiken zu heterogen, als dass diese Stabilisierung friktionslos und vor allem dauerhaft gelingen könnte."8 ) Der Nutzen der Plan B-Initiative ist m E. ein politischer. Ein erneuertes EWS ist ein geeignetes Verhandlungsinstrument in den Händen entschlossener emanzipativer Kräfte. Die Betonung liegt hier auf dem Adjektiv "entschlossen". Es bedeutet nichts weniger als die Bereitschaft, mit dem Euroregime zu brechen, auch wenn der Verhandlungsgegner nicht bereit ist, auf die Ausgestaltung eines EWS einzusteigen. Das berührt auch die Frage eines Austritts aus der EU. Natürlich ist die Frage berechtigt, wie so etwas durchgeführt werden soll. Weder die Einführung eines EWS noch der EU-Austritt können jedoch im Sinne eines Fahrplans autonom definiert werden. Sie können das Ergebnis härtester Konfrontation und Brüche, sowohl mit den Eliten im Innern als auch mit den äußeren hegemonialen Kräften, wie das Ergebnis eines Verhandlungskonsenses sein.

Aus dieser Perspektive hätte Plan B, bzw. ein erneuertes EWS, bedeutend gewichtigere Bedeutung für Frankreich, vor allem aber auch für eine österreichische EU-Austrittsbewegung, als für die südeuropäische Peripherie. Die Erosion französischer Hegemonie korreliert unmittelbar mit der Einbindung Österreichs bei der Entfaltung der deutschen Hegemonie in Europa. Griechenland, Portugal, ja selbst Spanien ist aus der deutschen Perspektive ein Nebenschauplatz. Das benennt die wesentlichste Schwäche der Plan B-Initiative: sie suggeriert, in Anlehnung an die Ideologeme der herrschenden Eliten, der Euro sei der Kern des europäischen Projekts. Die wesentlichste Auswirkung eines Austritts Griechenlands aus der Eurozone für die Menschen in Griechenland wäre die Wahrnehmung der Tatsache, dass sie keine Deutschen sind. Punkt. Polen mit seinen 38 Mio EinwohnerInnen, Tschechien, Österreich mit seiner historischen Stellung in Mittel-, Ostereuropa ist von wesentlich zentralerer Bedeutung für die deutsche hegemoniale Entfaltung. Der wirkliche Grund für das Festhalten der südlichen Peripherie am Euro ist chauvinistischer Natur. Man will entgegen der wirtschaftlichen Fakten dazugehören zum Klub der Reichen und Schönen. Das ist verständlich, schafft aber umgekehrt entwürdigende Abhängigkeiten. Dieser entwürdigenden europäischen Kastengesellschaft kann im Rahmen des Euroregimes nicht begegnet werden. Frederic Heine und Thomas Sablowski haben in einem Beitrag 2015 darauf aufmerksam gemacht."Demnach ist der Anteil der Eurozone an den deutschen Exportzielen von 42,7% im Jahr 2008 auf nur noch 36,4%im Jahr 2014 gesunken. Die Krisenländer, auf die 2008 noch 12,9% der deutschen Exporte entfielen, haben dabei als Markt am stärksten an Bedeutung verloren und absorbieren nur noch 9,5% aller deutschen Exporte."9)

Umgekehrt ist in Bezug auf Mittel- u. Osteuropa die deutsche Importstatistik bemerkenswert: 2014 kommen 20,4% aller Importe Deutschlands aus den MOEL-Staaten, die jährliche Wachstumsrate beträgt 5%. Für Frankreich betragen die gleichen Zahlen 8,6% und 1%.9) Die Frage, ob sich diese Relationen durch die französische Rätätätä-Politik in Libyen, Syrien oder Nordafrika verändert hat, ist zynisch. "Der Unterschied ist, dass Deutschland die Importe aus den Krisenländern durch Importe aus anderen Ländern ersetzte, während die peripheren europäischen Länder stärker unter einer neuen Konkurrenz im Segment der Produkte mittlerer technologischer Komplexität litten – namentlich aus China und Osteuropa – und ihre Anteile an diese verloren. Deutschland, in der Hierarchie des Weltmarkts am oberen Ende, konnte hingegen seine komplexen Produkte weiterhin sowohl in der Eurozone als auch global veräußern", resümieren Heine und Sablowski. 9) So berühren laues Wirtschaftswachstum und Eurokrise die deutsche Exportmaschine kaum. Die Wiener Zeitung berichtet am 9.2.2016 online: "Deutschlands Exporteure haben 2015 alle Rekorde gebrochen. Waren im Gesamtwert von Eur 1195,8 Mrd gingen ins Ausland… Die Bestmarke aus dem Vorjahr wurde nochmals um 6,4% übertroffen,…Die Handelsbilanz,…, schloss mit einem Rekordsaldo von 247,8 Mrd. Euro."10) Österreich liegt im Schlepptau, trotz Leitls Gemosere vom abgesandelten Wirtschaftsstandort: "2015 war ein Rekordjahr für die heimische Exportwirtschaft. Der Außenhandelsüberschuss liegt bei 11 Milliarden Euro" 11) Der Wert der Exporte der österreichischen Wirtschaft beträgt 2015 stolze 184 Mrd Eur. Das Wachstum wurde vor allem in den USA, Mexiko, Polen und Tschechien erzielt, während sie gegenüber Frankreich um 11% zurückgingen.

Heine und Sablowski berühren in ihrem Beitrag eine Erkenntnis, deren Eingang in den Fundus angenommener Voraussetzungen im kritischen Diskurs vielfach suspendiert wurde: nämlich, "dass der Weltmarkt keineswegs eine homogene Entität ist, in der alle Unternehmen aller Länder auf gleicher Ebene miteinander konkurrieren. Der Weltmarkt ist auf vielfache Weise fraktioniert."12) Dass der Weg der inneren Abwertung kein Weg aus der Krise für die südlichen Krisenländer ist, kommt in der Tatsache zum Ausdruck, dass "der Überschuss Deutschlands gegenüber den Krisenländern (…) sich auf nahezu null reduziert. (hat)…(Eine Folge) in erster Linie einer Kontraktion der Importnachfrage (die Frankreich viel härter getroffen hat, Anm. B.L.) 13) So kam es trotz der enormen Lohnsenkungen in Griechenland zu einer Verlagerung von Unternehmen aus Griechenland nach Bulgarien, einem Nichteuroland. Die Autoren kommen zum Schluss: "Es ist keineswegs notwendigerweise im aufgeklärten Eigeninteresse der Herrschenden in Deutschland, die wirtschaftliche Entwicklung und damit die Nachfrage in den Staaten Südeuropas zu fördern. Im Gegenteil profitiert Deutschland zu einem gewissen Grade von der rezessiven Entwicklung der EU. Die Schwäche des Euro verhilft zu einem kleinen Wettbewerbsplus,… da aber Frankreich und die Krisenländer einen viel größeren Anteil ihres Handels mit der Eurozone abwickeln, bleibt Deutschland der Hauptnutznießer des niedrigen Euro-Außenwerts." 14)

Das Gerede von der nationalen Wagenburg

All diese Überlegungen sprechen dennoch nicht dagegen, Plan B, bzw. ein erneuertes EWS als Verhandlungsoption in Stellung zu bringen. Sie sollen dazu anregen, ihn richtig in Stellung zu bringen. Das Argument, Plan B sei "kein Zurück in die nationale Wagenburg" ist aus dieser Perspektive nicht nur überflüssig, sondern der Steigbügel für Varoufakis Scharlatanerie. Es kommt darauf an, das Gerede von der "nationalen Wagenburg" als das zu enttarnen, was es ist: Kein Argument, sondern eine Erpressung.

Weder die Forderung nach Auflösung der Währungsunion noch die Forderung nach Austritt aus der EU haben irgendetwas mit der Sehnsucht nach einer nationalen Wagenburg zu tun. Die Wagenburg ist nichts anderes als die Drohung der hegemonialen Mächte, wie mit einem unbotmäßigen Staat umgegangen wird. Es ist die Drohung ihn zu isolieren, ihn abzuwürgen, die ihn gefügig machen soll. Ebenso ist das Gerede vom "Rückfall in den Nationalismus" unsinnig. Man kann nicht zurückfallen in etwas, was gar nie verlassen wurde. Was auf den Bildern aus Athen nach dem Referendum vom 5. Juli 2015 ins Auge stach, waren doch die Unmengen an griechischen Fahnen, mit denen die Menschen ihren kollektiven Willen unterstrichen. Das im linksliberalen Eurodiskurs gepflegte Theorem von der Überwindung des Nationalismus durch die EU-Integration ist der Versuch einer eleganten Umschreibung der Tatsache, dass man die Bindung der eigenen Politik an die Interessen und Haltungen der Mehrheit der Menschen überwunden hat.

Das Europagedusel der linksliberalen Schickeria hat nichts zu tun mit einer Überwindung des Nationalismus, sondern ist die Hoffnung chauvinistische Grundhaltungen auf eine europäische Ebene heben zu können. Die aktuelle Flüchtlingskrise hat das unmittelbar sinnlich vor Augen geführt. Der Ruf nach "no border, no nation!" hat einer Politik die Tür geöffnet, mit der das nationale Asylrecht ausgehebelt wird, um vice versa eine Festung Europa zu errichten. In dieser Frage kann es kein taktisches Wegducken geben. Freilich muss jegliche Form nationalistischen, ethnizistischen Chauvinismus im Geiste eines Internationalismus überwunden werden. Wenn wir aber darum kämpfen, dass die Arbeitenden, die Ausgestoßenen, die an den Rand gedrängten wieder zu Subjekten der Geschichte werden, kann dies nur ausgehend von den historisch gewordenen Nationalstaaten geschehen. Die antinationale Phrase ist der Versuch einer innerlich ausgehöhlten linken Ideologie, das Überleben als dienstbarer Geist der herrschenden Eliten zu sichern. Sie ist ein Angriff auf das Politische schlechthin in der irrigen Annahme, der Staat, die Politik sei den ökonomischen Verhältnissen aufgepoppt. Diese Auseinandersetzung muss in aller Entschiedenheit geführt werden, wenn wir um gesellschaftliche Emanzipation streiten wollen. Wenn wir damit nicht beginnen, werden wir noch viele DiEM25 erleben. Hans Rüdiger Minow hat es in einem Interview auf den Punkt gebracht: "Aber auch der Austritt aus dem Euro ist keine Perspektive, wenn die sozialpolitischen und geostrategischen Fundamente dieselben bleiben. Überstaatliche Verschmelzungen in einem föderalen Bundesstaat EU bringen weder Frieden noch soziale Gerechtigkeit, solange das Grundübel, die Gesamtrationalisierung des Kontinents, unangetastet bleibt."15)

Die Verteidigung der Mindestsicherung

Klaus Dräger stellt die Frage: "Glauben die auf der Pariser Plan B Konferenz versammelten Kräfte daran, es ließe sich eine europäische oder nationale Massenbewegung für ein ‚neues EWS' erzeugen? Vermutlich nicht. Für Erwerbslose, Arme, ArbeitnehmerInnen und selbst die Mittelschichten sind Fragen nach einem anderen Währungsregime in Europa allein zu komplex und von ihrer Lebenswirklichkeit soweit entfernt, dass sie solche Alternativen bestenfalls in den Grundzügen (und eher auf einer sozialen Werteebene) nachvollziehen und bewerten würden." 16) In Österreich erleben wir zur Zeit heftige Angriffe auf die Mindestsicherung. Die Angriffe begannen bereits vor der aktuellen Flüchtlingskrise. Mit dieser ist es der extremen Rechten gelungen, den Angriffen auf die Mindestsicherung einen ethnizistischen Drall zu verleihen. Die herrschaftlichen Bemühungen um die Schaffung eines Niedriglohnsektors wird von der extremen Rechten übernommen, indem sie gegen die Schwächsten gewendet wird. Es droht eine gesellschaftliche Spaltung. Die rechtsextreme Propaganda hat den Zusammenhang der Angriffe auf die Mindestsicherung mit der neoliberalen EU-Agenda fast vollständig überdeckt. Wenigen, die dagegen aktiv werden, ist bewusst, dass es ihn überhaupt gibt, und allzu wenige tragen dazu bei, dass er bewusst wird. Austerität sei eine Veranstaltung in den Krisenländern der südlichen Peripherie und nicht im Zentrumsland Österreich.

Es erfordert taktisches Geschick diesen Zusammenhang zur Sprache zu bringen, ohne den Eindruck zu erzeugen, den Menschen werde etwas aufs Auge gedrückt. Franz Stephan Parteder ist recht zu geben, wenn er in einem Debattenbeitrag formuliert: "Wir müssen darum kämpfen, dass es den Herrschenden immer schlechter gelingt, ihren Zorn über die Verhältnsisse auf noch Ärmere abzulenken. Diese Auseinandersetzung können wir nur bei uns, in den Gemeinden, in den Betrieben, wir können sie nur vor Ort führen. Es geht darum, in Bewegungen aktiv zu sein und dort einen Lernprozess über die grundlegenden Widersprüche in unserer Gesellschaft einzuleiten. Jede positive Veränderung der Kräfteverhältnisse wird dabei auch auf die europäische Ebene wirken."17) Die aktuelle Auseinandersetzung um die Mindestsicherung lässt in diesen Überlegungen jedoch eine große Leerstelle, eine klaffende Lücke, sichtbar werden. Wir können auf europäischen Konferenzen Plan A, B oder C entwerfen. Wir können in Betrieben und Gemeinden den Widerstand organisieren. Entschieden wird im österreichischen Fall in wesentlichen politischen Fragen nach wie vor in Wien. Wir brauchen ein nationales Projekt zum Ausstieg aus dem EU-Konkurrenzregime. Boris Lechthaler, März 2016. http://www.werkstatt.or.at/­index.php?option=com_content&task=view&id=1437&Itemid=86

Quellen:</br></br>

1) www.europa-neu-begruenden.de</br> 2) Birgit Baumann "der Standard", 9.2.2016</br> 3) Martin Höpner (www.flassbeck-economics.de/diem25-was-helfen-uns-jetzt-die-vereinigten-staaten-von-europa?)</br> 4) zitiert nach 3)</br> 5) Europa braucht einen "Plan B", gemeinsame Erklärung v. Herbst 2015, www.euroexit.at</br> 6) Martin Höpner: Voran in ein erneuertes Europäisches Währungssystem – und alles wird gut?, www.flassbeck-economics, 3.2.2016</br> 7) Klaus Dräger: "Krise der Weltwirtschaft, erneute Eurokrise: Ein Plan B für Europa?"</br> 8 ) siehe 6)</br> 9) Frederic Heine und Thomas Sablowski, Zerfällt die europäische Union? Prokla, Verlag Westfälisches Dampfboot, Heft 181, 45. Jg. 2015, Nr. 4, 563-591</br> 10) Wiener Zeitung online, 9.2.1016</br> 11) Wiener Zeitung online, 22.2.2016</br> 12) siehe 9)</br> 13) siehe 9)</br> 14) siehe 9)</br> 15) www.german-foreign-policy.com, 26.1.2016</br> 16) siehe 7)</br> 17) Franz Stephan Parteder, eh. Vors. Der KPÖ-Steiermark (12.2.2016), www.euroexit.at


Es ist eine heisse Kartoffel, von der die meisten Politiker, solange sie können, lieber die Finger lassen: die Rasa-Initiative. Sie verlangt die Streichung des Zuwanderungsartikels 121a in der Bundesverfassung. Die Initianten, ein buntes Komitee, glauben, damit «Raus aus der Sackgasse» (Rasa) zu kommen, in die die Schweiz mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative ihrer Ansicht nach geraten ist. Spätestens im Oktober muss der Bundesrat zur Initiative Stellung nehmen, es sei denn, er stellt einen Gegenentwurf in Aussicht. In diesem Fall würde sich die Frist bis Ende April 2017 verlängern.

Der "Think-Tank Foraus" (Forum Aussenpolitik) wollte nicht länger warten. Am 25. April 2016 stellte er den Medien in Bern einen konkreten Gegenvorschlag zu Rasa vor. Dies für den Fall, dass der Bundesrat mit der EU keine einvernehmliche Lösung zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels findet und die Rasa-Initianten an ihrem Begehren festhalten. Diesen Urnengang will Foraus verhindern. Denn ein Nein zu Rasa würde laut Foraus-Präsident Nicola Forster «wie eine Durchsetzungsinitiative zur Masseneinwanderungsinitiative wirken». Also legt die "Denkfabrik" einen Vorschlag vor, den sie als chancenreicher einschätzt, weil er das Anliegen der Zuwanderungssteuerung aufnehme, ohne aber die Bilateralen zu gefährden.

Konkret würde der sogenannte «Konkordanzartikel» in der Verfassung festhalten, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert, wobei hierzu auch völkerrechtliche Verträge zur Personenfreizügigkeit (sprich: mit der EU) abgeschlossen werden können. Darüber hinaus nennt der Artikel gewisse Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen wie etwa das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz, und er verweist schliesslich auf die Möglichkeit flankierender Massnahmen beispielsweise zum Schutz vor Lohndumping. Im Prinzip geht es also um die Festschreibung der heutigen Verhältnisse in die Verfassung anstelle des Zuwanderungsartikels.

CVP und FDP wollen allerdings nicht Hand dazu bieten, die Diskussion zur Rasa-Initiative schon jetzt politisch voranzutreiben, wo wegen der Brexit-Abstimmung in Grossbritannien noch monatelang unklar bleiben wird, wie eine Lösung mit der EU überhaupt aussehen könnte. So oder so werden aber auch sie sich der Verfassungsfrage dereinst stellen müssen: Denn jede einvernehmliche Lösung mit der EU wird aller Voraussicht nach im Widerspruch zum heutigen Artikel 121a. NZZ, 26. April 2016, S. 13


Der Nationalrat hiess am 27. April 2016 die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit (FZA) auf das jüngste EU-Mitglied Kroatien mit 122 zu 64 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Gegen die Genehmigung des Kroatien-Protokolls wehrte sich einzig die SVP, die darin einen Bruch mit dem Zuwanderungsartikel 121a in der Verfassung sieht, den das Volk 2014 angenommen hatte.

Genüsslich hielt Roger Köppel (svp., ZH) Justizministerin Simonetta Sommaruga (sp.) während der Debatte vor, dass sie selber noch vor nicht allzu langer Zeit der Meinung gewesen sei, eine Ausdehnung auf Kroatien sei nicht kompatibel mit der neuen Verfassungsbestimmung. Nun sei der Bundesrat unter dem Druck der EU aber eingeknickt, habe sich von Brüssel erpressen lassen. Sommaruga holte erneut weit aus, um den Meinungswandel des Bundesrats zu erklären, was ihn veranlasst hat, das Protokoll diesen März doch noch zu unterzeichnen – nämlich die Einigung mit Brüssel im Dezember, wonach man zumindest gewillt ist, eine einvernehmliche Lösung zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels zu finden.

Diese soll laut Sommaruga auf der einen Seite den Erhalt des FZA und damit auch den bilateralen Weg sichern und auf der anderen Seite «unsere Rechtsordnung» respektieren. Die eigentliche Ratifizierung des Kroatien-Protokolls solle erst erfolgen, wenn eine solche Lösung vorliege. Vorsichtigerweise schränkte sie ein: «Ob die Lösung am Ende den Anforderungen der Verfassung genügt oder ob allenfalls der Verfassungstext angepasst werden muss, kann heute nicht vorausgesagt werden.»

Obwohl auch Vertreter anderer Parteien mit den bundesrätlichen Pirouetten in der Verfassungsfrage einige Mühe bekundeten, stand für sie die Genehmigung des Kroatien-Protokolls ausser Frage. Im Interesse stabiler Beziehungen mit der EU wäre es töricht, dem Bundesrat die Ermächtigung zur Ratifizierung des Protokolls nicht zu erteilen, sagte Martin Naef (sp., ZH). Ins gleiche Horn stiess die FDP. Die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Kroatien sei «eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterführung des bilateralen Wegs», sagte Walter Müller (fdp., SG).

Die Befürworter strichen aber auch die Bedeutung des Entscheids für den Forschungsstandort Schweiz hervor, zumal die EU die volle Teilnahme der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon 2020 von der Ratifizierung des Protokolls bis spätestens im Februar 2017 abhängig machen will. «Forschung ist ein essenzieller Rohstoff für die Innovationsmaschine Schweiz», sagte Elisabeth Schneider-Schneiter (BL) names der CVP. Es sei ein Fakt, dass die Schweiz das Forschungsabkommen brauche. Sommaruga bekräftigte, dass die Schweiz ohne Ratifizierung bis im Februar 2017 lediglich noch den Status eines Drittstaates hätte. Schweizer Forscher müssten sich dann an bestehende Projekte als Drittstaatpartner anschliessen, ohne Finanzierung durch die EU; das wäre auch der Reputation des Forschungsplatzes Schweiz abträglich. NZZ, 27. April 2016, S. 1


Nach einem langen Kampf haben die führende Handelskette für Haushaltgeräte in Griechenland, Elektroniki Athinon, Konkurs angemeldet. 7 Mio. € hatte Ioannis Stroutsis, der Hauptaktionär, zuletzt noch in das Unternehmen gepumpt, um das Ende abzuwenden. Allerdings war gegen die Kombination von Wirtschaftsschwäche, hohen Steuern und Kapitalverkehrskontrollen nichts mehr auszurichten.

Der Haushaltgeräte-Händler war fast überall in Griechenland präsent. Seine Filialen prägten vielerorts das Strassenbild. Die Bevölkerung nahm das Schicksal des Unternehmens denn auch mit Enttäuschung zur Kenntnis, überrascht wurde sie davon jedoch kaum. Denn für die meisten inlandorientierten griechischen Unternehmen ist der Kampf um die Existenz mittlerweile Alltag.

Die Krise scheint nun auch denjenigen Firmen zuzusetzen, die noch vor einem Jahr gehofft hatten, das Schlimmste hinter sich zu haben. Vassilis Korkidis, der Präsident der Industrie und Handelskammer Athens, spricht im Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe von Elektroniki von «erschöpften» Unternehmen, die nicht mehr die Kraft hätten, sich gegen stagnierende Umsätze und einen Mangel an Liquidität sowie eine stark zunehmende Steuerbelastung und Kapitalverkehrskontrollen zu behaupten. Im ersten Quartal 2016 wurden 9812 griechische Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht, 78% mehr als im selben Quartal des Vorjahres. Dagegen gab es nur 3812 Neueintragungen.

Viele griechische Unternehmer sind im Prozess, ihren Sitz ins Ausland zu verlegen. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens Endeavor Greece wurde im März 2016 dieser Schritt von 39% der Unternehmen in Erwägung gezogen, verglichen mit 23% im Juli 2015. Mit Blick auf die Wachstumsperspektiven der griechischen Wirtschaft erscheint besonders beunruhigend, dass sogar nur 19% der griechischen Technologiefirmen im Land bleiben wollen. Von den Gesellschaften, die seit Juli 2015 das Land verlassen haben, waren 56% im Technologiesektor aktiv.

Die gedrückte Stimmung in der griechischen Wirtschaft korrespondiert keineswegs mit dem Optimismus der Regierung, die von einer Rückkehr zu positiven Wachstumsraten im zweiten Halbjahr 2016 spricht. Wirtschaftsexperten wie den Vertretern des Instituts für Industrie- und Wirtschaftsforschung IOBE erscheinen sogar die Prognosen der EU-Kommission und des griechischen Finanzministeriums, die von einer Kontraktion von 0,7% des Bruttoinlandprodukts (BIP) im laufenden Jahr ausgehen, zu optimistisch. IOBE geht von einer Schrumpfung um 1% aus – unter der Voraussetzung, dass sich der Abschluss der laufenden Evaluation des internationalen Rettungsprogramms für Griechenland nicht weiter verzögert.

Dies stimmt die Wirtschaft nervös. Denn ewigwährende Verhandlungen, Liquiditätsengpässe, politische Instabilität und eine Wiederholung der letztjährigen Vertrauenskrise wären das Letzte, was sie zurzeit gebrauchen könnte. Die Belastung ist so oder so gross. Auf die Griechen kommen zusätzliche Steuern und Abgaben im Umfang von 3% des BIP zu (5,4 Mrd. €). Dabei wird auch der Mehrwertsteuersatz von 23% auf 24% erhöht. Für die Wachstumsperspektiven nicht erfreulich ist auch die Entwicklung der Buchungen im Tourismus, die im ersten Quartal 2016 um 1% unter das Vorjahresniveau zu liegen kamen.

Der Optimismus der Regierung beruht auf der im vergangenen Jahr bewiesenen Widerstandsfähigkeit, als die griechische Wirtschaft trotz Kapitalverkehrskontrollen nicht wie erwartet um mehr als 2% schrumpfte, sondern auf dem Vorjahresniveau verharrte. Dies könnte sich aber als trügerisch erweisen, denn die Griechen waren damals noch gut mit Liquidität versorgt. Inzwischen setzt sich der Aderlass bei den Bankeinlagen fort. Nicht bediente Darlehen machen derweil 50% des gesamten Kreditvolumens von Banken aus. NZZ, 18. April 2016, S. 19


Die Haltungen zur EU könnten innerhalb der SP unterschiedlicher nicht sein. Das zeigte sich an der Delegiertenversammlung vom 16. April 2016 in La Chaux-de-Fonds einmal mehr. Während die einen die EU als Erfolgsmodell und Garanten für den Frieden in Europa lobten, sehen sie die anderen von einem «neoliberalen, undemokratischen und unsolidarischen Geist» beseelt. Längst nicht nur die Jungsozialisten, von denen die obige Formulierung stammt, kritisierten am Samstag die neuen Entwicklungen in der EU. Selbst die Personenfreizügigkeit ist an der Basis nicht unbestritten – Gemäss Vox-Analysen haben immerhin 16 Prozent der SP-Anhänger für die Masseneinwanderungsinitiative gestimmt.

Die innerparteiliche Kritik an der EU kommt von verschiedenen Seiten und belegt das europapolitische Dilemma der Partei. Die Sozialdemokraten streben immer noch den EU-Beitritt an, doch wirklich davon zu sprechen, wagt kaum jemand. Der Beitritt sei «zurzeit nicht mehrheitsfähig», lautet die offizielle Diktion. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass sowohl viele SP-Wähler als auch gewählte sozialdemokratische Volksvertreter nicht viel von einem EU-Beitritt halten.

Einen möglichen Ausweg aus diesem Dilemma hatte nun die Geschäftsleitung der SP rund um Präsident Christian Levrat ausgeheckt. Man wollte den Beitritt zu einem noch zu schaffenden EWR 2.0 «als Zwischenschritt» in ein neues Positionspapier zur Europapolitik schreiben. Als möglicher Partner in einem EWR 2.0 wird in dem Papier neben den Efta-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) auch Grossbritannien erwähnt, falls die Briten aus der EU austreten sollten. Es gehe um «ein einziges multilaterales Abkommen, das auf stabile Art und Weise die Beziehungen mit der EU regelt», sagte Parteipräsident Levrat am Samstag. Auch ein institutionelles Rahmenabkommen sei bei 120 Einzelverträgen keine dauerhafte und stabile Lösung. Zumal «die Rechte» damit laufend einzelne Verträge angreifen könne. «Ein EWR 2.0 ist ein realistischer Mittelweg zwischen dem Traum des EU-Beitritts und den Niederungen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative», sagte Levrat am Samstag vor den Delegierten.

Die Mehrheit der SP-Delegierten liess sich von diesen Argumenten allerdings nicht überzeugen. Bereits im Vorfeld hatten sich diverse Aussenpolitiker der SP-Fraktion abschlägig geäussert. Sie zeigten sich enttäuscht, dass die Parteileitung dieses Papier über ihre Köpfe hinweg lanciert hatte und bis zur Delegiertenversammlung nur wenig Zeit für eine vertiefte Diskussion geblieben war. «Das Label EWR bekommen wir jetzt nicht mehr weg», sagt etwa Nationalrat Eric Nussbaumer, der mit der Idee nicht viel anfangen kann. Auch der Zürcher Nationalrat Martin Naef bezeichnet den Vorschlag der Geschäftsleitung als mutlos. EWR-Beitritt klinge harmloser als EU-Beitritt, so Naef, aber nur Letzterer garantiere echte Mitbestimmung. Auch wenn diese Position unpopulär sei, solle die SP den Mut haben, daran festzuhalten.

Selbst Ex-Botschafter und Nationalrat Tim Guldimann, den die SP unter anderem wegen seiner Expertise in der Europapolitik in die aktive Politik geholt hatte, sprach sich am Samstag gegen die Idee der Geschäftsleitung aus. Diese sei lediglich ein Versuch, von der Beitrittsdebatte abzulenken. Ein Konstrukt wie der EWR 2.0 gebe es noch gar nicht, und man habe auch wenig gemeinsame Interessen mit den anderen Efta-Staaten. Sollte Grossbritannien tatsächlich aus der EU austreten, löse dies in der EU überdies eine ganz andere Dynamik aus. Schliesslich setzte sich ein Antrag mit 78 zu 68 Stimmen durch, die EWR-Frage auf den Parteitag im Dezember zu verschieben. Damit ersparte sich die Geschäftsleitung eine grössere Abfuhr, denn es standen auch Anträge zur vollständigen Streichung des zentralen Kapitels im Raum. Eine weitere Niederlage musste die Geschäftsleitung bei der Frage einstecken, ob die SP das Referendum zum Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) unterstützen solle – notabene gegen ihre eigene Bundesrätin. Nach einer emotionalen Debatte, in der vor allem der Einsatz von Staatstrojanern sowie die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung angeprangert wurden, setzten sich die Befürworter des Referendums nur sehr knapp mit 76 zu 75 Stimmen durch.

Simonetta Sommaruga selbst war bei dieser Abstimmung schon nicht mehr zugegen. Sie hatte sich in ihrer Eröffnungsrede am Vormittag noch einmal explizit für das Büpf ausgesprochen – aber offenbar vergeblich. Erfolgreicher war sie mit ihrem kaum versteckten Seitenhieb an Bundesratskollege Ueli Maurer, der in einem Interview mit dem «Blick» Verständnis für Offshore-Geschäfte ausgedrückt hatte. Es könne doch nicht sein, dass man für Steuerflüchtlinge grösstes Verständnis aufbringe, nicht aber für Menschen, die vor unerträglichen Lebenssituationen flüchteten, sagte sie unter grossem Applaus der Delegierten. Nach einer ungewohnt turbulenten Versammlung lässt sich immerhin festhalten: Wenn es gegen ihren Lieblingsgegner geht, demonstrieren die Genossen Geschlossenheit. NZZ, 18. April 2016, S. 9


von Albert F. Reiterer, Mitarbeiter im Personenkomitee "Euroexit gegen Sozialabbau" zum Referendum in den Niederlande über das EU-Ukraine-Abkommen - und die bemerkenswerten Reaktionen darauf.

Die EU hat, wieder einmal, einen mächtigen Eselstritt bekommen. Nun mobilisiert sie ihre Hilfstruppen. Sie findet sie in den Medien in der BRD und in Österreich, in Österreich nicht zuletzt im ORF. Wenn wir uns in den folgenden Absätzen Gedanken über die Folgen machen, so ist dies nicht zuletzt eine Reflexion über diese Reaktionen.

Da erklärt uns im ORF-Mittags-Journal ein gewisser Stefan Lehne, früher Beamter des Außenamts und nunmehr "Experte" beim "Think Tank" Carnegie, wie problematisch die Demokratie auf nationaler Ebene ist. Er hat tatsächlich die Chuzpe, zu sagen: Da sieht man ja, was rauskommt. 27 Länder haben zugestimmt, und ein einziges Land hält den Prozess auf.

Überall, wo die Bevölkerung in den letzten Jahren die Möglichkeit hatte, etwas zur EU zu sagen, bekam diese eine schallende Ohrfeige. Wir brauchen nicht an Griechenland im Juli 2015 zu denken. Am 3. Dezember stimmten die Dänen über ein so technisches Thema ab, ob das Land sich enger an Europol binden solle. Und mitten in der Terror-Hysterie stimmte eine Mehrheit dagegen. Denn es ging gegen die EU. Was würden sie wohl tun, wenn sie über die dänische Politik der bedingungslosen Bindung an den Euro abstimmen könnten?

Und dann wird Orwell'sche Bedeutungsumkehr und Sprachregelung betrieben. Volksabstimmungen galten früher einmal als Muster-Beispiel direkter Demokratie. Heute murmeln Rechts- und Linksliberale, der sozialdemokratische Gewerkschafter und die rechtsorientierte Journalistin, gemeinsam dumpf vor sich hin: Das ist ein Merkmal rechten Gedankenguts! Die Leute wissen ja gar nicht, was sie da abstimmen; usw. Volksabstimmungen, also Demokratie, sind des Teufels. Insbesondere die Eliten in der Bundesrepublik haben eine heillose Angst vor direkter Demokratie. Eine Journalistin der Springer'schen "Welt" vom 11. April 2006 überschreibt ihren Kommentar dazu mit "Die Misere der direkten Demokratie" und meint dann: "… ein gefährlicher Trend … Immer häufiger lassen Regierungen ihr Volk über außenpolitische Grundsatzfragen abstimmen…"

Volksabstimmungen kann man manipulieren, im administrativen Weg, indem man z. B. willkürliche Schwellen einzieht. Und mit viel Geld! Wir wissen dies gut genug. Das Ergebnis von 1994 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die EG / EU ist auf diese Weise sowie unter dem Partei-Terror der SPÖ und des ÖGB zustande gekommen. In den Folgejahren aber waren Volksabstimmungen verboten, oder höchstens über so wesentliche Dinge wie Hundstrümmerl und Hausmeister erlaubt. Der Herr Fischer, noch ein paar Wochen Bundespräsident, meinte zur Frage des Lissabonner Vertrags, des wichtigsten Themas für Österreich seit Langem: Aber eine Volksabstimmung ist da doch wirklich nicht nötig! Er hat sich damit unter den Totengräbern der österreichischen Demokratie einen Ehrenplatz gesichert.

Doch zurück zu den Niederlanden. Die Volksbefragung war glücklicher Weise keine rein rechtspopulistische Frage. Die Sozialistische Partei hat im Nein-Lager gestanden. Man muss fast sagen: Aus­gerechnet die Sozialistische Partei! Denn diese ehemals maoistische Gruppe ist heute im Wesentlichen eine Sozialdemokratie, aber der alten Prägung; so wie die PvdA vor 30 Jahren vielleicht war. Heute heißt dies: "linkspopulistisch". Immerhin. Sie hat offenbar begriffen, vielleicht nur aus taktischen Überlegungen: Man darf die Unzufriedenheit mit den Herrschenden nicht den Rechten überlassen. Das ist jedenfalls mehr, als z. B. der Großteil der LINKEN in Deutschland begriffen hat. Die macht sich damit mitschuldig am schnellen Wachstum der AfD, insbesondere in der ehemaligen DDR.

Totschweigen! Damit wollte man die Beteiligung unter 30 % drücken. Diese ominösen 30 %! Für Schweizer Verhältnisse, dem Musterland der direkten Demokratie, wäre dies zwar keine hohe, aber eine honorige Stimmbeteiligung. Die Partizipation der letzten Jahre wächst eher, weil immer mehr Bürger begreifen, dass es doch um was geht. Und in den Niederlanden wird dies in einem Kontext verächtlich gemacht, der den Leuten suggeriert: Ist eh nicht verbindlich, wozu hingehen? Und im Hintergrund gibt es eine diskrete Kampagne der Nichtbeteiligung. Um es klar zu sagen: Die 32 % sind unter diesen Umständen beachtlich.

Ebenso kennzeichnend war die Brüsseler Reaktion. Ihr könnt's uns! "Weiter wie bisher!" Wir haben das Abkommen faktisch ja schon in Kraft gesetzt. Und wörtlich: Es wird sich nichts daran ändern! Das ist vielleicht sogar nützlich. Es zeigt: Innerhalb dieser EU lässt sich nichts machen und bewegen. Das einzige, wovor sich die Brüsseler Bürokratie und die nationalen politischen Klassen fürchten, ist ein Austritt. Das zeigt sich besonders deutlich gegenüber Großbritannien.

Aber ist die britische Volksabstimmung denn nicht reaktionär motiviert? Den Konservativen dort gehen doch bereits die minimalistischen Sozialstandards der EU gegen den Strich. Das ist die alte verquere Logik, die bereits in Österreich 1994 funktioniert hat. Eine reaktionäre Partei nutzt taktisch die Unzufriedenheit der Menschen und vertritt ausnahmsweise einmal etwas, womit wir übereinstimmen. Und deswegen sollen wir jetzt das Hirn ausschalten und sagen: Wir sind jetzt für das Gegenteil, was wir sonst immer vertreten.

Jetzt geht es um ein konkretes Ziel, und das halten wir für richtig: Raus aus der EU!

Es gebe für Großbritannien wahrhaftig viel zu sagen. Das passt Alles nicht hierher, zum Anlass der Niederlande. Der entscheidende Punkt ist: Gerade weil die Bevölkerung systematisch gehindert wird, ihre politische Mitbestimmung geltend zu machen, vor allem wenn es um die EU geht, wird auch in Hinkunft jede Gelegenheit genützt werden, der EU einen Tritt zu versetzen. Wir werden ja sehen, wie es mit TTIP laufen wird. Die Niederlande aber haben uns einen Dienst erwiesen. Sie zeigen, dass man selbst mit sehr stumpfen Waffen der Bürokratie, den politischen Klassen und den Eliten ziemlich weh tun kann. Wir sollten diese Lehre beherzigen.

Albert F. Reiterer, 8. April 2015, http://www.werkstatt.or.at/­index.php?option=com_content&task=view&id=1475&Itemid=69


Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, das Referendum der NiederländerInnen über das EU-Ukraine-Abkommen zu ignorieren. Auch etwaige negative Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) will man in Brüssel wegwischen. Ermöglicht wird das durch den Putschartikel 218 (AEUV) im EU-Primärrecht, der durch den Lissabon-Vertrag eingeführt wurde.

Vor wenigen Tagen stimmte in einem Referendum eine deutliche Mehrheit der NiederländerInnen gegen das EU-Ukraine-Assoziationsabkommen. Das ist eine gute Nachricht, denn: => Dieses Abkommen ist ein neoliberales Freihandelsabkommen , das einseitig den EU-Großkonzernen nutzt, während es Armut und Arbeitslosigkeit in der Ukraine verschärft.

=> Dieses Abkommen bedeutet die Einbindung der Ukraine in die EU-Militarisierung – über den Ausbau der EU-Battlegroups und die Stärkung der Rüstungsindustrie.

=> Für dieses Abkommen hat die EU neofaschisische und antisemitische Kräfte in der Ukraine hochgepäppelt, um die Regierung Janukowitsch, die die Unterzeichnung dieses Abkommens verweigerte, aus dem Amt zu putschen. Damit hat eine Spirale der Gewalt bis hin zum Bürgerkrieg eingesetzt.

=> Die NiederländerInnen haben damit eine Chance genutzt, die den Menschen in Österreich von vornherein verweigert wurde. Es ist ein Skandal, dass der österreichische Nationalrat diese Abkommen klammheimlich durchgewunken und den Menschen in Österreich eine Volksabstimmung darüber verwehrt hat.

"Vorläufig angewendet" – dauerhaft entmündigt

Wir wissen, wie in der EU mit Volksabstimmungen umgegangen wird, die gegen den Willen der Machteliten ausgehen: Entweder werden sie ignoriert - s. Abstimmung der GriechInnen gegen den Austeritätskurs (2015) oder der FranzösInnen und NiederländerInnen gegen die geplante EU-Verfassung (2005) - oder sie werden solange wiederholt, bis das gewünschte Ergebnis zustande kommt - s. Irland beim EU-Vertrag zu Nizza (2001) und Lissabon (2008/09). Deshalb hat auch die schlechte Nachricht nicht lange auf sich warten lassen. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, sich auch um das Ergebnis des niederländischen Referendums nicht zu scheren und das Assoziationsabkommen mit der Ukraine trotzdem "vorläufig anzuwenden".

Die EU-Kommission kann sich dabei auf den Artikel 218 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) stützen, der mit dem EU-Vertrag von Lissabon (2009) eingeführt wurde. Dieser Artikel ist im Grunde ein Putschartikel, denn dieser ermöglicht der EU-Technokratie, internationale Verträge, die der Zustimmung durch die nationalen Parlamente bedürften, "vorläufig anzuwenden", auch wenn keine demokratische Mehrheiten in einzelnen Parlament zustande kommen oder sogar die Bevölkerung in Volksabstimmungen – siehe Niederlande – dagegen votiert. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages wurde angefragt, was passiert, wenn der Ratifikationsprozess scheitert, weil die nationalen Parlamente auch später nicht zur Zustimmung zu Verträgen bereit sind, die von der EU "vorläufig angewendet" werden. Die Antwort: Gar nichts. Dann wird das Abkommen auf unbestimmte Zeit "vorläufig angewendet", also Parlament und Bevölkerung dauerhaft entmündigt (1).

Diese Entmündigung der Parlamente ist bereits jetzt Praxis. So wurde bis heute im österreichischen Parlament das EU-Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien nicht ratifiziert, die EU-Kommission hat es jedoch seit Mitte 2013 "vorläufig angewendet".

Diktatorialverfassung

Die EU-Kommission hat ebenfalls angekündigt, auch das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) notfalls über diesen Putschartikel der "vorläufigen Anwendung" durchzusetzen. Als nächstes werden dann wohl TTIP und TiSA "vorläufig angewendet", wenn Parlamente und Bevölkerungen nicht spuren.

Halten wir fest: Regime, in denen die Exekutive den Willen von Parlamenten ignorieren bzw. konterkarieren kann, nennt man Diktaturen. Verfassungen, die eine solche Vorgehensweise legitimieren, nennt man Diktatorialverfassungen. Das EU-Primärrecht bzw. der EU-Lissabon-Vertrag ist eine solche Diktatorialverfassung. Wenn wir diesen Weg in die Diktatur nicht fortsetzen wollen, müssen wir endlich aufwachen und aufstehen:

=> Fordern wir Volksabstimmungen in Österreich über CETA, TTIP, TiSA & Co! Wir wollen in Österreich das Recht haben, über so fundamentale Abkommen wie Freihandelsverträge, die weitreichende Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft haben, in einer Volksabstimmung zu entscheiden.

=> Machen wir uns für die Ausweitung der direkten Demokratie in Österreich stark! Wir brauchen – ähnlich wie in der Schweiz – die Möglichkeit, Volksabstimmungen von unten durchzusetzen, um einem autoritär entgleisenden Establishment demokratische Zügel anlegen zu können.

=> Steigen wir aus der Diktatorialverfassung des EU-Lissabonvertrags aus! Wir rufen in Erinnerung: In Österreich ist dieser Vertrag nie verfassungskonform ratifiziert worden, da der Bevölkerung darüber eine Volksabstimmung verwehrt wurde. In Österreich müssen aber Verträge bzw. Gesetze, die eine grundlegende Veränderung der Verfassung darstellen, zwingend einer Volksabstimmung unterworfen werden. Der EU-Lissabon-Vertrag, der u.a. den Putsch der Exekutive gegen das Parlament ermöglicht, gehört mit Sicherheit dazu. Das zu erkennen, muss man kein/e Verfassungsexperte/in sein.

Solidarwerkstatt, 10. April .2016

PS: Manche denken bereits darüber nach, wie diese Diktatorialverfassung weiter verschärft werden kann. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im EU-Parlament, Rebecca Harms, fordert anlässlich des niederländischen Referendums, Volksabstimmungen in einzelnen EU-Staaten zu EU-Themen in Hinkunft generell zu verbieten. Für den Aufbau einer EU-Großmacht trampelt das grüne Establishment mittlerweile offensichtlich über jeden grünen Grundsatz hinweg. http://www.werkstatt.or.at/­index.php?option=com_content&task=view&id=1462&Itemid=1


Die Bundesregierung und die US-Administration nutzten die vom 24. - 28. April dauende Hannover-Messe, um die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP voranzutreiben. Insbesondere der Besuch Barack Obamas sollte dabei für entscheidende Impulse sorgen. Angesichts der bald ablaufenden Amtszeit des US-Präsidenten und wachsender Unpopularität des Vertragswerks in den Vereinigten Staaten bezeichneten deutsche Wirtschaftsvertreter Obamas Auftritt in Hannover als vielleicht letzte Chance, einen zeitigen Abschluss des Handelsabkommens durchzusetzen. Die Industrieverbände drängen nicht zuletzt deshalb auf eine Einigung, weil die USA für die bundesdeutsche Exportwirtschaft eine immer größere Rolle spielen und im letzten Jahr zum ersten Mal Frankreich als wichtigsten Käufer deutscher Waren abgelöst haben. Auch in Deutschland stößt die "Transatlantic Trade and Investment Partnership" auf zunehmende Ablehnung. So fürchten Kritiker eine Absenkung von Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutz-Standards sowie die Ausweitung einer Gerichtsbarkeit zum Schutz von Konzern-Investitionen. Zu einer Protestdemonstration am morgigen Samstag werden in Hannover mehrere zehntausend Teilnehmer erwartet.

TTIP wird zur Chefsache

Die Bundesregierung und die US-Administration nehmen die Hannover-Messe zum Anlass, um die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP voranzubringen. Besonders von Barack Obamas Besuch erwarten die politischen und ökonomischen Eliten beider Staaten entscheidende Impulse für einen zügigeren Abschluss der Gespräche. Schnelle Fortschritte braucht es, weil die Zeit drängt: Die Amtszeit des US-Präsidenten endet im Januar 2017, und wichtige Nachfolge-Kandidaten haben eine mehr oder weniger große Distanz zur "Transatlantic Trade and Investment Partnership" bekundet. Darum machen Obama und Angela Merkel das Abkommen jetzt zur Chefsache. Gemeinsam werden sie am Sonntag an der Eröffnungsveranstaltung der Messe teilnehmen und anschließend mit Wirtschaftsvertretern aus den USA und der Bundesrepublik zusammentreffen. Zudem bestreiten beide am Montag den Eröffnungsrundgang der Industrieschau, auf der sich die Vereinigten Staaten in diesem Jahr als Gastland präsentieren. Überdies halten sie die Eingangsreden auf dem "U.S.-German Business Summit", den der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gemeinsam mit seinem US-amerikanischen Pendant, der "U. S. Chamber of Commerce", am 25. April in Hannover veranstaltet. Bei dieser Diskussionsrunde, die sich neben TTIP auch den Themen "Energiemärkte" und "Digitalisierung" widmet, sitzen unter anderem US-Handelsministerin Penny Pritzker sowie die Konzernchefs von Siemens und Dow Chemical auf dem Podium.

Ein zukunftsweisendes Projekt

Bereits im Vorfeld der Obama-Visite hatte der Bundestag am vergangenen Freitag mit den Stimmen von CDU und SPD die Resolution "Die transatlantischen Beziehungen zukunftsfest weiterentwickeln" verabschiedet.[1] TTIP bezeichnen die Abgeordneten darin als ein "zukunftsweisende[s] Projekt". Sie versprechen sich von dem Vertragswerk nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch eine Stärkung der weltpolitischen Stellung Deutschlands. "TTIP könnte der EU und damit der Bundesrepublik die wichtige Positionierung in einer multipolaren Weltordnung sichern", heißt es in dem Dokument.

Entscheidender Schwung

Besonders hohe Erwartungen verknüpft die bundesdeutsche Industrie mit der Teilnahme des US-Präsidenten an der Hannover-Messe. Als "vielleicht unsere letzte Chance" [2] bezeichnete Reinhold Festge, der Präsident des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA), Obamas Besuch: "Wir hoffen, dass sein Kommen den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP neuen und entscheidenden Schwung geben wird".[3] Der stellvertretende VDMA-Hauptgeschäftsführer Hartmut Rauen pflichtet dem bei: "Es könnte ein wichtiger Kick für die Gespräche in den folgenden Monaten sein."[4] Zur Belebung der Debatte trägt der VDMA, der die mit dem Handelsabkommen verbundenen Kosteneinsparungen für seine Branche auf fünf bis 20 Prozent beziffert, auch selbst bei. So organisiert er auf der Messe ein TTIP-Gespräch mit EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und dem US-Handelsbeauftragten Michael Froman. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) rechnet in Hannover ebenfalls mit politischer Hilfestellung für das umstrittene Vertragswerk. "Ich bin hoffnungsvoll, dass sich Merkel und Obama aktiv einmischen und Druck machen", erklärt der Brüsseler VCI-Funktionär Reinhard Quick, den die Europäische Kommission 2014 in ihre TTIP-Beratergruppe berufen hat.[5]

Buy German

Der VDMA, der VCI und andere Interessenten brauchen den Flankenschutz vor allem, um einen Durchbruch bei dem zur Zeit strittigsten Punkt der Verhandlungen zu erzielen: den öffentlichen Ausschreibungen in den Vereinigten Staaten. Dort müssen derzeit einheimische Bieter bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden; bundesdeutsche Unternehmen kommen so in diesem Segment, das fast 17 Prozent des US-amerikanischen Bruttoinlandsprodukts ausmacht, kaum zum Zuge. Als "zentrale Frage" bezeichnete Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel diesen Punkt deshalb am Mittwoch vor der Presse und forderte von der Verhandlungsdelegation der USA ein, sich noch einmal den eigentlichen Grund für TTIP ins Gedächtnis zu rufen: "Und der lautet: Öffnung der Märkte."

USA: Hauptzielland deutscher Exporte

Die bundesdeutsche Industrie dringt auch deshalb so sehr auf eine Einigung über das Freihandelsabkommen, weil den USA als Absatzmarkt eine immer größere Bedeutung zukommt. 2015 nahm das Land in der Rangliste der Abnehmer deutscher Waren zum ersten Mal den ersten Platz ein und verdrängte damit Frankreich, das diese Position seit 1961 unangefochten innehatte.[6] Der Gesamtwert der Ausfuhren in die Vereinigten Staaten betrug im letzten Jahr rund 114 Milliarden Euro. Die Zunahme der transatlantischen Exporte machte dabei Verluste im Geschäft mit China und Russland wett. Experten rechnen zudem mit einer Verstetigung dieser Entwicklung. Als Gründe dafür nennen sie unter anderem den starken Trend zur Reindustrialisierung in Nordamerika infolge der durch das Fracking gesunkenen Energiekosten, die größere Wachstumsdynamik in den USA sowie den Exporte begünstigenden niedrigen Eurokurs.

Jobverluste durch Freihandel

Die "Transatlantic Trade and Investment Partnership" ist allerdings beidseits des Atlantiks einer starken Opposition ausgesetzt. In den USA stehen viele vor allem der Trans-Pacific Partnership (TPP), aber auch TTIP und anderen Vertragswerken, die den Freihandel begünstigen, kritisch gegenüber, weil sie Arbeitsplatzverlagerungen befürchten. Sie verweisen dabei vor allem auf das "Nordamerikanische Freihandelsabkommen" (NAFTA), das viele US-Unternehmen dazu bewog, Standorte nach Mexiko zu verlegen. Auch die stärkere Integration Chinas in den Weltmarkt seit den 1990er Jahren habe viele Arbeitsplätze in den USA vernichtet, erklärt der US-Ökonom David Autor vom renommierten "Massachusetts Institute of Technology" (MIT), der eine Analyse dazu erstellt hat: "Wir kommen in der Untersuchung zur Schätzung, dass in Amerika von 1999 bis 2011 unterm Strich zwischen 2 und 2,4 Millionen Arbeitsplätze durch Import-Konkurrenz verlorengegangen sind". David Autor konstatiert: "Die amerikanischen Arbeiter haben 35 lausige Jahre hinter sich".[7]

Angst vor sinkenden Standards

Die bundesdeutschen Gewerkschaften befürchten durch TTIP nicht so sehr Jobverluste als vielmehr eine Absenkung der Arbeitnehmer-Schutzrechte. Die IG Metall verweist dabei vor allem darauf, dass die USA viele der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO bisher nicht anerkannt haben. Das Freihandelsabkommen gefährde darüber hinaus die bisherigen Standards im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich, heißt es. Zudem lehnt die Gewerkschaft die in dem Vertrag vorgesehenen Schiedsgerichte zum Investitionsschutz ab, welche die Klagemöglichkeiten für Konzerne gegen Staaten ausweiten und die Entwicklung eines demokratischer Kontrolle enthobenen supranationalen Rechtssystem vorantreiben.

[1] Die transatlantischen Beziehungen zukunftsfest weiterentwickeln. www.dip.bundestag.de 12.04.2016. </br> [2] Obamas Besuch in Hannover - die letzte Chance für TTIP. www.sueddeutsche.de 18.04.2016</br> [3] Deutsche Maschinenbauer sehen in Obama-Besuch Chance für TTIP. www.welt.de 31.12.2015.</br> [4] Ein wichtiger Kick für die TTIP-Verhandlungen. www.maschinenmarkt.vogel.de 08.04.2016.</br> [5] Chancen für TTIP schrumpfen. www.swp.de 16.04.2016.</br> [6] Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland 2015. Statistisches Bundesamt. www.destatis.de.</br> [7] Amerikas Arbeiter haben lausige 35 Jahre hinter sich. Frankfurter Allgemeine Zeitung 29.03.2016.</br> [8] ttip-demo.de.</br> </br></br> http://www.german-foreign-policy.com/­de/­fulltext/­59351 [22. April 2016]


Lange war es auffallend ruhig um die geplanten Freihandelsabkommen, seit Jänner nehmen die Verhandlungen bei TTIP, CETA und TiSA aber rasant Fahrt auf. von Susanne Müller TTIP - Weiter Klagsprivileg für Transnationale Konzerne

Ende Februar 2016 ging die 12. Verhandlungsrunde über TTIP in Brüssel zu Ende, geplant ist, die Verhandlungen über dieses Freihandelsabkommen mit Jahresende abzuschließen.

Erstmals lagen dabei auch die EU-Vorschläge zur Reform des umstrittenen Investorenschutzes auf dem Tisch. Aufgrund heftiger Proteste gegen die geplanten Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) hat die EU-Kommission Teile davon "entschärft". Das Schiedsverfahren in TTIP soll durch ein ICS (Investment Court System) ersetzt werden. Beim ISDS (Investor-state dispute settlement) können sich klagewillige Konzerne selbst Schiedsrichter suchen, die dann mit den Vertretern der beklagten Staaten hinter verschlossenen Türen verhandeln.

Beim ICS wäre ein fixes Gremium von Schiedsrichtern vorgesehen, die über richterliche Erfahrung verfügen und nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Anders als bisher ist auch eine Berufungsmöglichkeit gegen die Schiedssprüche geplant. Der deutsche Richterbund stellte dennoch Anfang Februar unmissverständlich klar, dass das ICS nicht mit einem ordentlichen Gericht zu vergleichen ist. Es bleibt ein Sondergericht und Klagsprivileg für transnationale Konzerne.

Darüber hinaus soll eine "Regulierungsklausel" unterstreichen, dass Staaten das Recht haben, Gesetze und Regulierungen im Interesse des Allgemeinwohls zu verabschieden. Klingt gut, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Konzernen trotzdem ein privilegierter Investitionsschutz zugestanden wird.

Wechselseitige Deregulierung von Agrar- und Finanzsektor

Diese Vorschläge der EU-Kommission liegen nun dem US-amerikanischen Verhandlungsteam vor, inwieweit sie auch akzeptiert werden ist noch völlig offen. Ein wesentlicher Inhalt von TTIP ist der Abbau von Zöllen. In fast allen Bereichen haben sich die Verhandlungspartner genähert. Die restlichen 3% betreffen schwierige Themen wie das der landwirtschaftlichen Produkte. Amerika ist bereit, den Beschaffungsmarkt zu öffnen, wenn im Gegenzug Europa den Agrarsektor für US-Firmen öffnet. Der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon warnt diesbezüglich: "Die europäische Landwirtschaft zahlt den Preis für das Aufbrechen des Industrie- und Finanzsektors in Amerika." Denn: Die US-Agrarkonzerne drängen auf den noch besser geschützten europäischen Lebensmittelmarkt, und die EU-Finanz- und Industriekonzerne wollen über TTIP den strenger regulierten US-Finanzsektor bzw. öffentlichen Beschaffungsmarkt knacken.

Bis zum Juli sind noch zwei Verhandlungsrunden angesetzt, dazwischen wird es technische Beratungen geben. Dabei geht es um die Angleichung von Zulassungs-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die sich oftmals gravierend unterscheiden.

CETA – Sonderrechte für Konzerne bleiben

Nun hat die EU- Kommission den finalen Text des Freihandelsabkommens mit Kanada veröffentlicht. Die beiden Vertragspartner einigten sich darauf, das viel kritisierte ISDS durch das ICS zu ersetzen. Der Vertrag ist jetzt fertig ausverhandelt, weitere Verbesserungen sind nicht mehr vorgesehen. Michel Reimon meint dazu: "Ein Investitionsgerichtshof macht die Prozesse zwar transparenter – das Grundproblem bleibt jedoch bestehen. Großkonzerne bekommen Sonderrechte außerhalb der Rechtssysteme der Länder und können sie ihren Interessen entsprechend klagen. Umweltschutz und Sozialstandards in der EU werden erschwert und sind massiv bedroht". Da nun nur noch die Zustimmung der 28 Mitgliedstaaten und die des Europaparlaments fehlen, findet die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström optimistische Worte: "Wir sind zuversichtlich, dass CETA 2016 unterschrieben und 2017 in Kraft treten wird".

TiSA – Marktfreigabe für Dienstleistungen

Anfang Februar 2016 hat sich das EU-Parlament auch mit dem Dienstleistungsabkommen TiSA beschäftigt und eine Resolution dazu verabschiedet. Diese enthält zwar einige Forderungen und Verbesserungsvorschläge, ob die EU-Kommission darauf hören wird, ist allerdings höchst ungewiss. Die Mehrheit der EU-Parlamentarier stimmte nämlich gegen den Antrag, die Kommission entsprechend der Parlamentskritik zu verpflichten, ihr Verhandlungsmandat und damit ihre Verhandlungsstrategie zu ändern. Somit ist diese Resolution zahnlos und nicht mehr als ein erhobener Zeigefinger. Auch die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), fand keine Mehrheit im EU-Parlament. Somit käme es bei in Kraft treten von TiSA zu einer Marktfreigabe für alle bestehenden und zukünftigen Dienstleistungen, wenn sie nicht explizit im Vertrag davon ausgenommen wurden (Negativliste).

Auch bei TiSA steht die Kommission am Gaspedal. Bezüglich Abschluss der Verhandlungen schreibt die Presse am 4.2.2016: "Die Kommission geht davon aus, dass das Abkommen bis Ende des Jahres beschlossen wird." Die einzige realistische Möglichkeit, diese und ähnliche Freihandelsabkommen zu verhindern, besteht darin, von der österreichischen Regierung verbindliche Volksabstimmungen darüber zu fordern!

http://www.werkstatt.or.at/­index.php?option=com_content&task=view&id=1128&Itemid=86


Die in der Nacht auf Mittwoch, den 25. Mai 2016, erzielte Verständigung zwischen den Finanzministern der Euro-Staaten (Euro-Gruppe) und dem Internationalen Währungsfonds (IMF) über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung des dritten Hilfsprogramms für Griechenland ist in den Hauptstädten und von den Märkten mit Erleichterung aufgenommen worden. Man sei in einer schwierigen Situation zu einem guten Ergebnis gekommen, sagte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble. Doch was wurde eigentlich beschlossen?

Vorbehaltlich einiger letzter, eher formaler Schritte werden die Euro-Staaten eine nächste Kredittranche im Umfang von 10,3 Mrd. € aus dem bis zu 86 Mrd. € schweren Programm des Euro-Krisenfonds ESM freigeben. Eine erste Subtranche von 7,5 Mrd. € soll im Juni ausbezahlt werden, die übrigen Auszahlungen folgen nach der Sommerpause. Damit erhält die griechische Regierung gerade noch rechtzeitig vor den im Juli anstehenden hohen Rückzahlungen alter Schulden frisches Geld. Mit dem Rest der Tranche kann und muss sie einige ihrer Zahlungsrückstände gegenüber Lieferanten u. Ä. begleichen.

Poul Thomsen, der Europachef des IMF, erklärte nach der Sitzung vor den Medien, das Management des IMF wolle dessen Exekutivdirektorium empfehlen, vor Ende Jahr eine finanzielle Beteiligung gutzuheissen. Der Betrag steht noch nicht fest. Bis jetzt wird das 2015 beschlossene dritte Hilfsprogramm ausschliesslich vom ESM finanziert, der IMF hat nur zu den ersten beiden Programmen beigetragen.

Für eine Reihe von Euro-Staaten ist aber die Beteiligung des IMF eine Bedingung für die Fortsetzung der Hilfe, obwohl man dessen Geld gar nicht nötig hätte. Doch sie fürchten, dass die Europäer die in Griechenland nötigen Reformen im Alleingang schlechter durchsetzen könnten. Allerdings betonte Thomsen, der IMF werde vor einem Beschluss über seine Beteiligung prüfen, ob die von den Euro-Staaten geplanten Schuldenerleichterungen das Ziel erreichen könnten.

Griechenland hatte per Ende 2015 eine staatliche Bruttoverschuldung von 177% des Bruttoinlandprodukts (BIP), wovon ein grosser Teil auf bisherige Hilfskredite entfällt. Während in den nächsten Jahren relativ geringe Zins- und Rückzahlungen anfallen, droht die Belastung in späteren Jahren sehr hoch zu werden. Damit ist die Schuldentragfähigkeit – die Fähigkeit des Staats, seine Schulden jederzeit zu bedienen – gefährdet. Die Euro-Staaten haben 2015 versprochen, nach Abschluss der ersten Überprüfung des Programms Massnahmen zur Erleichterung dieser Schuldenlast zu prüfen. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

Auch darf der IMF nur Programme finanzieren, wenn die Schuldentragfähigkeit gegeben ist. Er hat stets auf Schuldenerleichterungen gedrängt. Dies umso mehr, als er die künftige wirtschaftliche und finanzpolitische Entwicklung in Griechenland pessimistischer einschätzt als die Europäer. Der IMF wird aber selbst keine Erleichterungen gewähren; nur die griechische Schuldenlast gegenüber den europäischen Kreditgebern soll leichter werden.

Die Euro-Staaten haben eine Art Fahrplan für den Umgang mit der Schuldenfrage sowie Ziele und Methoden hierzu vereinbart. Kurzfristig werden nur kleinere Schritte zur Verbesserung des Schuldenmanagements vorgenommen. Weitergehende Erleichterungen sollen – falls nötig – mittelfristig, nach einem erfolgreichen Abschluss des bis Juli 2018 laufenden Programms, gewährt werden. Zu den Massnahmen, die dann geprüft werden, gehören unter anderem die Verlängerung von Laufzeiten und Rückzahlungsfristen der europäischen Kredite aus dem zweiten Hilfsprogramm sowie die Deckelung und der Aufschub ihrer Zinsen. Ein nominaler Schuldenschnitt (Haircut) bleibt ausgeschlossen.

Erklärtes Ziel ist es, den griechischen Bruttofinanzierungsbedarf für Zinsen und Rückzahlungen mittelfristig unter 15% und danach unter 20% des BIP zu halten. Für die längere Frist sagt die Euro-Gruppe zudem zu, falls nötig auch nach Abschluss des Programms weitere Schuldenerleichterungen zu prüfen.

Wie bei jedem Kompromiss haben alle Beteiligten Zugeständnisse gemacht. Griechenland hat nicht nur ein Paket von Austeritäts- und Reformmassnahmen verabschieden müssen, sondern auch noch einen ungeliebten «Notfallmechanismus», der zusätzliche Massnahmen auslöst, sollte es Haushaltsziele verfehlen. In den letzten Phasen der Verhandlungen stand es aber an der Seitenlinie, während das eigentliche Tauziehen zwischen dem IMF und den Europäern stattfand.

Der wichtigste Gegenspieler der IMF-Chefin Christine Lagarde war Schäuble: Er pochte einerseits besonders vehement auf eine Teilnahme des IMF, sperrte sich aber anderseits am längsten gegen die von diesem geforderten Schuldenerleichterungen. Er hat nun erreicht, dass konkrete Beschlüsse zu Letzterem erst 2018 gefällt werden. Damit soll der "Reformdruck" auf Griechenland aufrechterhalten werden – und es können heikle Entscheide auf die Zeit nach der Bundestagswahl von 2017 verschoben werden.

Schäuble musste aber schlucken, dass die dann anzuwendenden Ziele und Methoden schon recht konkret festgelegt worden sind. Der IMF wiederum musste sich unter anderem damit zufriedengeben, dass die Schuldenerleichterungen grösstenteils erst 2018 statt wie von ihm verlangt im Voraus beschlossen werden.

Mit der Einigung und der bevorstehenden Auszahlung einer Kredittranche sind wohl ein neuer Krisensommer und eine Zahlungsunfähigkeit Griechenlands im Juli abgewendet. Aber die Beteiligung des IMF kann immer noch scheitern. Auch sind für die Schuldenerleichterungen erst Methoden und Ziele vereinbart worden. Beim 2018 anstehenden Beschluss über die konkreten Massnahmen kann es zu neuen Friktionen unter den Euro-Staaten und mit dem IMF kommen.

Auch bleibt abzuwarten, wieweit die griechische Regierung die vereinbarten Reformen angesichts grosser innenpolitischer Widerstände umsetzen wird. Die Hilfskredite können im besten Fall die hierzu nötige Zeit kaufen, die Sanierungsarbeit kann den Griechen aber niemand abnehmen. NZZ, 26. Mai 2016, S. 27.


CVP, FDP und SVP werfen dem Bundesrat vor, er verhandle mit Brüssel heimlich über ein Rahmenabkommen. Dass der Bundesrat zwei Jahre lang «die Sache verschwiegen» habe, sei «skandalös», sagte CVP-Aussenpolitikerin Kathy Riklin am 22. Mai 2016 in der «SonntagsZeitung». Wie die Zürcher Nationalrätin jüngst in Brüssel erfahren habe, müssten die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und ein institutionelles Rahmenabkommen eine Einheit bilden. Das hätten ihr offizielle Vertreter der zuständigen europäischen Gremien klar gemacht. Die EU sei nur zu einer Lösung bereit, wenn die Schweiz gleichzeitig akzeptiere, dass europäische oder gemeinsame Gerichte die Einhaltung der bilateralen Verträge überwachten, so Riklin. Für die SVP sind die angedachten Gremien aber schlicht «fremde Richter», die sie bekämpfen will. Deshalb sehen die Bürgerlichen ihren Plan gefährdet, die beiden Fragen auseinanderzuhalten und einen institutionellen Rahmenvertrag erst nach einer erfolgreichen Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit ins Auge zu fassen.

Bei der nächsten Sitzung der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats Ende Juni soll sich der Bundesrat erklären. Kommissionspräsident Roland Rino Büchel (SVP) sagte der «SonntagsZeitung», er wolle wissen, «ob Brüssel tatsächlich auf eine solche Verknüpfung besteht, ob unsere Landesregierung da mitmacht und weshalb wir nicht informiert worden sind.»

Tim Guldimann kann die Aufregung nicht verstehen. «Es ist eine Unverschämtheit zu behaupten, dass der Bundesrat das Parlament hinters Licht geführt habe», sagt der euronationale Zürcher SP-Nationalrat und frühere Schweizer Botschafter in Berlin. Die EU habe der Schweiz schon vor der Abstimmung über die Einwanderungsinitiative klar mitgeteilt, dass der Bilateralismus nur mit einer Lösung der institutionellen Fragen fortgeführt werden könne – und folglich der Schweiz ein Rahmenabkommen vorgeschlagen. Guldimann: «Deshalb wird über beides mit Brüssel verhandelt, um weiterzukommen.» Das sei nichts Neues. Die Zürcher GLP-Nationalrätin Tiana Angelina Moser, wie Guldimann Mitglied der APK, bestätigt seine Aussagen grundsätzlich: «Wir wissen, dass Gespräche und Verhandlungen parallel geführt werden.» Sie sehe deshalb «den Skandal nicht». Der Bundesrat solle jetzt zuerst fertig verhandeln und versuchen, eine Lösung zu finden.

Verhandeln kann der Bundesrat aber erst nach der Brexit-Abstimmung am 23. Juni wieder, wie Chefunterhändler Jacques de Watteville an einer Veranstaltung am Samstag sagte. Der Zeitrahmen für eine Lösung in der Personenfreizügigkeit sei nach der Abstimmung der Briten über einen EU -Austritt «sehr eng». Wie der «Bund» am Samstag berichtete, geben sich die Unterhändler um de Watteville nach dem 23. Juni nur gerade 13 Tage Zeit, um eine Lösung zu finden. Der Bund, 23. Mai 2016, S. 6.


In einem am 22. März 2016 veröffentlichten Entwurf hat die EU-Kommission die Regeln zur regulatorischen Kooperation zwischen EU und USA im TTIP-Abkommen erweitert.

Der Entwurf würde US-Behörden das Recht erteilen, jegliche neue EU-Gesetzgebung noch vor Beginn des regulatorischen Prozesses einer Kontrolle zu unterziehen – noch bevor ein Gesetzentwurf EU-Parlament und Ministerrat vorgelegt wird. Zusätzlich bestätigt die EU-Kommission in dem Vorschlag das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung (mutual recognition), wonach US-Produkte auf den europäischen Markt gelangen könnten, die nicht mit EU-Regeln in Einklang stehen. Ein Zusammenschluss aus 45 Organisationen aus der gesamten EU bezeichnete den Vorschlag der Kommission als einen Angriff auf die Demokratie und fordert einen Abbruch der TTIP-Verhandlungen. umwelt aktuell, Mai 2016, S. 27.

Vorschlag der EU-Kommission [engl.]: http://trade.ec.europa.eu/­doclib/­docs/­2016/­march/­tradoc_154377.pdf </br> Pressemitteilung Lobbycontrol: https://www.lobbycontrol.de/­2016/­03/­ttip-stellungnahme-zur-mogelpackung-der-eu-kommission/­</­br> Pressemitteilung Corporate Europe Observatory [engl.]: http://corporateeurope.org/­international-trade/­2016/­03/­ttip-regulatory-cooperation-threat-democracy


An einer ausserordentlichen Kabinettssitzung hat die französische Regierung am 10. Mai 2016 beschlossen, ihre umstrittene Arbeitsmarktreform ohne Zustimmung des Parlaments in Kraft zu setzen. Die Regierung musste offenkundig konstatieren, dass sie in der Assemblée nationale nicht über die erforderliche Mehrheit verfügt, und entschied sich deshalb den Verfassungsartikel 49 zu beanspruchen, der es der Exekutive erlaubt, eine Vorlage einseitig zu beschliessen.

Innert 24 Stunden nach diesem Erlass kann dann im Parlament ein Misstrauensantrag gegen die Regierung gestellt werden; und falls sich innert zusätzlicher 48 Stunden eine Mehrheit in der Nationalversammlung dafür findet, würde das die Regierung zum Rücktritt zwingen. Die Mitte-Rechtsopposition hat bereits ein solches Misstrauensvotum angekündigt. Staatspräsident François Hollande und sein Premierminister Manuel Valls scheinen aber darauf zu setzen, dass die Abweichler im Regierungslager zwar die Zustimmung zur Arbeitsmarktreform verweigerten, doch davor zurückschrecken werden, die Regierung ein Jahr vor den Präsidentschaftswahlen zu Fall zu bringen.

In der Nationalversammlung fehlten der Regierung dem Vernehmen nach rund 40 Stimmen; und am Morgen scheiterte ein weiterer Versuch von Premierminister Valls, die «Frondeure» im eigenen Lage zum Einlenken zu bringen und die Tausenden von Änderungsvorschlägen zurückzuziehen.

Vor gut einem Jahr hatte die Regierung bereits bei der Verabschiedung der umstrittenen «Loi Macron», die unter anderem eine weitere Lockerung des Verbots der Sonntagsarbeit vorsah, den Verfassungsartikel 49 beansprucht. Auch frühere bürgerliche Regierungen hatten die Sondervollmachten immer wieder genutzt, um unpopuläre Vorhaben durchzusetzen. Trotzdem stellt die Vorgehensweise für den bereits höchst unpopulären Staatspräsidenten François Hollande eine neue Schmach dar. Er selber hatte einmal, als er noch Oppositionsführer gewesen war, beklagt, dass die Nutzung dieses Verfassungsartikels eine «brutale Verneinung von Demokratie» darstelle.

Die Arbeitsmarktreform soll den rigiden Kündigungsschutz und auch die kostspieligen 35-Stunden-Woche-Regelungen lockern. Allerdings hat die Regierung unter dem heftigen Druck der Gewerkschaften und jugendlicher Demonstranten während der letzten Wochen bereits viele Konzessionen gemacht, welche die Reform laut dem Vorwurf der Arbeitgeber und bürgerlich-konservativen Opposition inakzeptabel verschlimmbessert haben. Entsprechend weigerte sich auch die Mitte-Rechtsopposition Hand zu einem Kompromiss zu bieten.

Laut Demoskopen begegnet auch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dem Reformvorhaben mit grösster Skepsis. Das dürfte dem Umstand anzulasten sein, dass Staatspräsident Hollande die Vorlage erst im letzten Jahr seines Quinquennats aufgegleist hatte, die Bürger kaum darauf vorbereitete und die für eine solche Reform erforderliche Überzeugungsarbeit scheute. Ganz im Gegenteil. Hollande hatte sich während den ersten vier Amtsjahre immer wieder als Garant des französischen Sozialmodells profiliert und wiederholt suggeriert, dass die 35-Stunden-Woche, der ungewöhnlich hohe Mindestlohn und der Kündigungsschutz nicht verhandelbare grosse Errungenschaften seien. NZZ, 11. Mai 2016, S. 3


Was soll rechtlich gelten, wenn sich nationale Gesetzgebung und internationale Verträge widersprechen? Diese Diskussion ist nicht erst seit der Lancierung der Selbstbestimmungsinitiative der SVP im Gang, welche fordert, den Grundsatz «Landesrecht vor Völkerrecht» in der Verfassung zu verankern. Zusätzlichen Nährboden erhielt die Diskussion durch ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichts vom vergangenen November (BGE 2C_716/2014). Das Gericht hielt darin fest, bei einer einseitigen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative habe das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU Vorrang. Das Urteil sorgte für kontroverse Reaktionen. Denn es ist eine Abkehr von der langjährig praktizierten Schubert-Praxis, die vorsieht, dass bei einem Normenkonflikt die nationale Gesetzgebung vorgeht, sofern diese neuer ist als der betroffene internationale Vertrag und der Gesetzgeber diesen Konflikt bewusst in Kauf genommen hat.

Das Bundesgericht begründete seine Abkehr damit, dass sich die EU-Staaten ebenfalls nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen könnten, um sich ihrer Verpflichtungen gegenüber der Schweiz zu entledigen. Bisher machte das Gericht solche Ausnahmen nur bei internationalen Menschenrechtsgarantien. Bleibt das Gericht bei dieser Auslegung, hiesse das, die Schweiz könnte die Zuwanderung nicht einseitig begrenzen, solange das FZA in Kraft ist. Der Bundesrat wies in der Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative folgerichtig darauf hin, dass eine einseitige Schutzklausel nur angewendet werden könnte, wenn das FZA gekündigt würde.

Nationalrat Hans-Ueli Vogt (svp., Zürich) hat den Bundesrat per Interpellation angefragt, wie er sich zu diesem Urteil positioniert und was er zu tun gedenkt, damit der Schubert-Praxis künftig weiter Rechnung getragen wird. In seiner Antwort, die am 12. Mai 2016 veröffentlicht wurde, nimmt der Bundesrat dazu Stellung. Die Schubert-Praxis soll gemäss Bundesrat nur «ein letztes Mittel» bleiben, da sie einen Vertragsbruch darstelle. Die «fundamentalen Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts» gälten unverändert. Völkerrechtliche Verträge seien bindend und von den Vertragsparteien «nach Treu und Glauben» zu erfüllen. Ein Normenkonflikt zwischen einem solchen Vertrag und dem Landesrecht lasse sich nur durch Änderung oder Kündigung des Vertrags oder eine Änderung des Landesrechts lösen.

Eine Anwendung der Schubert-Praxis stelle deshalb nur eine «behelfsmässige» Lösung» dar und könne auch nur zu einer «vorläufigen Geltung» eines völkerrechtswidrigen Gesetzes führen. Entsprechend will der Bundesrat die Schubert-Praxis auch nicht auf Verfassungs- oder Gesetzesebene verankern. Auch das Parlament habe dies bereits wiederholt abgelehnt. Entsprechend hält der Bundesrat daran fest, dass eine einseitige Schutzklausel zur Begrenzung der Zuwanderung im Einzelfall nur angewendet werden könne, falls die Schweiz das FZA kündige. NZZ, 13. Mai 2016, S. 17


Seit 2003 haben zivile Expertinnen und Experten sowie Schweizer Armeeangehörige ihr Fachwissen auch im Rahmen von "friedensfördernden" Missionen der EU zur Anwendung gebracht. Im April hat die Schweiz zwei neue Beteiligungsabkommen unterzeichnet, die das Engagement an der Seite ihrer EU verstärken. Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der EU und nimmt somit auch nicht an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU teil. Aufgrund ihrer Expertise und vor dem Hintergrund enger Beziehungen mit den europäischen Nachbarn wird die Schweiz jedoch regelmässig von der EU zur Beteiligung an "friedensfördernden" Missionen im Rahmen der GSVP eingeladen. Im Lichte ihrer aussenpolitischen Prioritäten und verfügbarer Ressourcen entscheidet die Schweiz von Fall zu Fall, ob, wann und in welchem Umfang sie an einer Mission teilnehmen will. Nach sechs abgeschlossenen Einsätzen in EU-Missionen ist die Schweiz gegenwärtig in der Operation in Bosnien-Herzegowina (EUFOR Althea) und der Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX) engagiert. Zwei neue Abkommen bilden die Grundlage für die Entsendung ziviler Experten in die Beratermissionen der EU zur Reform des zivilen Sicherheitssektors in Mali (EUCAP Sahel Mali) und in der Ukraine (EUAM Ukraine). Die grundsätzlichen Modalitäten der Teilnahme der Schweiz an solchen Missionen, wie z.B. der Status des Personals oder der Austausch klassifizierter Informationen, könnten in einem Rahmenabkommen geregelt werden. Auch im Falle des Abschlusses eines solchen Abkommens würde die Schweiz weiterhin gemäss "Direktion für europäische Angelegenheiten DEA" eigenständig und unter Berücksichtigung ihrer Neutralität über ihre Beteiligung an GSVP-Missionen entscheiden. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden, ob ein solches Abkommen verhandelt werden soll. Suisseurope, 3, Mai 2016, S. 3.


Mit einem offenen Schreiben an die Staats- und Regierungschefs der EU protestiert eine Reihe von Autoren, Künstlern und Wissenschaftler gegen das im März 2016 vereinbarte Flüchtlingsabkommen mit der Türkei. Als Autoren, Wissenschafter und Künstler seien sie verpflichtet, heisst es in dem Brief, «im Sinne der Menschenrechte zu handeln». Die Vereinbarung der EU mit der Türkei sei widerrechtlich und verstosse gegen die Menschenrechte wie auch gegen EU-Recht.

Mit viel euro-ideologischem Pathos leiten sie Ihren Appell mit den Feststellunge ein, die EU kompromittiere damit Werte, die ihre Daseinsberechtigung ausmachen. Frieden und Recht stünden im Zentrum der europäischen Idee. Jetzt setze man diese Ideale aufs Spiel und stelle den Anspruch infrage, als eine Gemeinschaft des Rechts zu gelten. Auf diesem Hintergrund weisen sie dann berechtigter Weise darauf hin, die Migranten seien schutzlos den Massnahmen ausgeliefert. «Inhaftierung und Deportation gehören zu den notwendigen Folgen dieser Politik.» Diesen Missstand gelte es aufzuheben, «um alle Asylsuchenden nach den Grundsätzen der Uno zu unterstützen, ihnen Hoffnung auf ein neues Leben zu schenken».

Das Schreiben ist u. a. von dem Pianisten Alfred Brendel, von den Schriftstellern Michael Krüger, Jeremy Adler, Gertrud Leutenegger, Navid Kermani, Dževad Karahasan, Adam Zagajewski, Adolf Muschg sowie von den Wissenschaftern Katharina Mommsen und Fritz Stern unterzeichnet worden. NZZ, 4. Mai 2016, S. 38


Der Rat der EZB hat beschlossen, die Produktion des 500-Euro-Scheins einzustellen, womit die Note mit dem grössten Nennwert mittelfristig faktisch abgeschafft wird. Die Ausgabe des 500ers soll gegen Ende des Jahres 2018 gestoppt werden. Zu diesem Zeitpunkt kommen die überarbeiteten 200er- und 100er der zweiten Serie der Euro-Banknoten auf den Markt. Die gut 600 Mio. im Umlauf befindlichen 500-Euro-Scheine müssen dann wertmässig ersetzt werden, wohl überwiegend durch 200er und 100er.

Als Grund für die Abschaffung nennt die EZB, dass die 500-Euro-Note illegale Aktivitäten erleichtere. Damit hatte EZB-Präsident Mario Draghi bereits in den vergangenen Monaten die Prüfung einer möglichen Abschaffung begründet. Strafverfolgungsbehörden und auch manche Ökonomen argumentieren, dass die Abschaffung grosse Geldscheine die Geldwäsche, die Schwarzarbeit und andere kriminelle Aktivitäten reduzieren würde. An dieser These gibt es jedoch grosse Zweifel. So räumen dem Vernehmen nach selbst EZB-Vertreter ein, dass es keinen statistisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen Kriminalität bzw. Umfang der Schattenwirtschaft und der Bargeldnutzung gebe. Selbst innerhalb des EZB-Rates rätseln Mitglieder nach eigenen Aussagen, was mit der Abschaffung des 500ers bezweckt werden soll.

Sehr kritisch äusserte sich am Mittwoch Clemens Fuest. Der neue Präsident des Münchener Ifo-Institus sagte, die Abschaffung des 500-Euro-Scheins untergrabe das Vertrauen in die EZB, da der Eindruck entstünde, der Hauptgrund für die Abschaffung sei es, die Zinsen weiter in den negativen Bereich zu bringen. Für die EZB würde es nämlich einfacher, die Negativzinsen zu verstärken, weil es für Banken und Sparkassen zugleich erheblich teurer würde auszuweichen und zum Beispiel viele kleine Scheine einzulagern.

Über die Kosten der Abschaffung machte die Zentralbank keine Angaben. Kenner der Materie gehen davon aus, dass diese sich wegen der Produktion von 200ern und 100ern zum Ersatz der grossen Scheine auf mindestens 500 Mio. € belaufen. Dazu kommen weitere Kosten, etwa für die Logistik des Austauschs. NZZ, 6. Mai 2016, S. 25.


Fast 250 Seiten an vertraulichen Papieren zu den laufenden Verhandlungen der EU und der USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) hat die Umweltorganisation Greenpeace am 2. Mai 2016 ohne Nennung der Quelle ins Internet gestellt. An Pressekonferenzen in Brüssel und Berlin forderte Greenpeace, die EU müsse die Verhandlungen einstellen. Der Umwelt- und der Gesundheitsschutz seien gefährdet.

Was Greenpeace veröffentlicht hat, sind vor allem Abschriften von «konsolidierten Texten» zu etwa der Hälfte der geplanten Verhandlungskapitel. Konsolidierte Texte sind keine Verhandlungsergebnisse, sondern Dokumente, die die Verhandlungspositionen beider Seiten zu konkreten Themen nebeneinanderstellen. Neuigkeitswert hatten dabei die US-Positionen, da die EU längst begonnen hat, ihre eigenen TTIP-Positionen zu veröffentlichen. Die Papiere reflektieren den Stand vor der jüngsten, der am 29. April abgeschlossenen Verhandlungsrunde. Ebenfalls Teil des Lecks ist ein internes, «taktisches» EU-Papier über den Verhandlungsstand.

Dem EU-Bericht kann entnommen werden, dass die USA Zugeständnisse beim Marktzugang für Autoteile von einem Entgegenkommen der Europäer beim Abbau ihrer Agrarzölle abhängig machten. Zu den geleakten Texten gehört auch jener über den Investitionsschutz. Die EU will hier die umstrittenen privaten Schiedsgerichte zur Beilegung von Konflikten zwischen Unternehmen und Staaten durch ein Gerichtssystem ersetzen. Das Leck zeigt, dass die USA hierzu bis jetzt nicht Hand bieten.

Scharf kritisiert hat Greenpeace, dass die Papiere das Vorsorgeprinzip der EU nicht erwähnten. Stattdessen wollten die USA dieses durch einen Risikomanagement-Ansatz ersetzen, der weniger Schutz biete. Laut dem im EU-Primärrecht fixierten Vorsorgeprinzip darf eine Politik oder Massnahme nicht durchgeführt werden, wenn sie der Allgemeinheit oder der Umwelt schaden kann und kein wissenschaftlicher Konsens besteht. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström beteuerte in ihrem Blog, ein kürzlich vorgelegter EU-Vorschlag erwähne das Prinzip sehr wohl. Sie bekräftigte zudem, dass die EU kein Abkommen abschliessen werde, das den Schutz von Konsumenten, Umwelt oder Lebensmittelsicherheit senken werde. Ähnliches sagte ihr Chefunterhändler, Ignacio Garcia Bercero, vor den Medien. Man habe auch sehr klar gemacht, dass die EU ihr Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen nicht ändern werde.

Malmström betonte, es sei normal, dass jede Partei möglichst viel erreichen wolle. Das heisse aber nicht, dass die andere Seite dem nachgeben oder man sich in der Mitte treffen müsse. Wo man zu weit auseinander bleibe, gebe es halt am Ende keine Einigung. So gesehen seien viele der alarmistischen Schlagzeilen ein Sturm im Wasserglas. Doch der Sturm ist für die EU peinlich. Unter dem Druck nach Transparenz hat sie Leseräume für EU- und nationale Parlamentarier eingerichtet, in denen diese auch die US-Positionen einsehen können. Dem haben die USA nur unter der Bedingung strikter Geheimhaltung zugestimmt. Nun hat es wohl in der EU ein Leck gegeben. Man werde dieses untersuchen, sagte Garcia Bercero. NZZ, 3. Mai 2016, S. 1

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