Kurzinfos Februar 2017


Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Mindestlöhne im Transportsektor ein, da diese "den Binnenmarkt und den freien Warenverkehr einschränken". Die Gewerkschaft vida wehrt sich und bezeichnet die EU-Kommission als "Schutzpatron des Sozialabbaus".

Im Transportgewerbe führt das EU-Binnenmarktregime zu besonders massivem Lohndumping. Schundlöhne von 400 Euro monatlich sind keine Seltenheit. Mit Hilfe des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes versucht Österreich kollektivvertragliche Mindestlöhne auch in dieser Branche durchzusetzen. Gegen diesen Versuch, dem Lohndumping im Transportgewerbe entgegenzutreten hat nun die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Denn: Mindestlöhne "schränken den Binnenmarkt und freien Warenverkehr ein" (OÖN, 28.4.2017). Ähnliche Vertragsverletzungsverfahren wurden auch gegen Deutschland und Frankreich eingeleitet.

Die österreichische Gewerkschaft vida ist über diese Vorgehensweise der EU-Kommission empört. Vida-Fachsekretär Karl Delfs: "EU-Kommissionschef Juncker und Verkehrskommissarin Bulc scheinen sich in ihren Rollen als Schutzpatrone des Sozialabbaus in Europa offensichtlich recht wohl zu fühlen" (ÖGB-Presseaussendung, OTS 28.4.2017). Die EU-Kommission und der EUGH haben in der Vergangenheit wiederholt gewerkschaftsfeindliche Entscheidungen gefällt, die sie mit dem "freien EU-Binnenmarkt" begründeten. Insbesondere in den süd(ost-)europäischen Staaten haben die EU-Institutionen einen regelrechten Kahlschlag bei den Kollektivverträgen durchgesetzt.

Einmal mehr zeigt sich, dass die Beschwörung des "sozialen Europas" substanzlos ist, wenn nicht der Ausstieg aus den neoliberalen EU-Verträgen thematisiert wird. Denn es sind genau diese Verträge, die zu Lohn- und Sozialdumping führen und die der EU-Kommission eine Machtfülle geben, durch die demokratische Entscheidungen von Parlamenten und gewerkschaftlich erkämpfte Kollektivverträge ausgehebelt werden können.

Die britische TransportarbeiterInnen-Gewerkschaft hat daraus die Konsequenzen gezogen und für den Brexit aufgerufen ("Vote leave!"). Es ist erfreulich, dass die Enttabuisierung des EU-Austritts mittlerweile auch in ATTAC-Kreisen diskutiert wird (sh. Beitrag der spanischen Aktivistin Cristina Asensi). Werkstatt-Rundbrief 11/2017 http://www.solidarwerkstatt.at/­index.php?option=com_content&view=article&id=1701:schutzpatron-des-sozialabbaus&catid=63&Itemid=90


EU stellt Schweiz als Nettoempfängerin von EU-Geldern dar

Ist die Schweiz ein Nettoempfänger des EU-Haushalts, ein Staat, in den aus diversen EU-Töpfen mehr Geld fliesst, als er selbst einzahlt? Diesen Schluss legen Daten nahe, die der EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vorgelegt hat. Danach hat die Schweiz im Haushaltsjahr 2016 (Januar bis November) netto 88,8 Mio. € von der EU erhalten. Ihre Einzahlungen – zum Beispiel für die Beteiligung an EU-Programmen – betrugen 262,6 Mio. €, während sie 351,4 Mio. € «zurückerhielt».

Die CDU-Abgeordnete Ingeborg Grässle hatte wissen wollen, welche Mittel der EU-Haushalt von Drittstaaten erhält und wie viel Geld in diese fliesst. Laut Oettingers Tabelle haben Drittländer in der erwähnten Periode insgesamt rund 4,3 Mrd. € einbezahlt und 9,9 Mrd. € erhalten, was einen Saldo von 5,5 Mrd. € zulasten der EU ergibt. Ein wichtiger Nettoempfänger war die Türkei mit einem Saldo von 1,4 Mrd. €, während Norwegen netto 269 Mio. € zahlte.

Die Zahlen der EU berücksichtigen allerdings wesentliche Geldflüsse nicht: So fliessen ihre – mit dem Zugang zum EU-Binnenmarkt begründeten – Kohäsionsbeiträge ebenso wie jene von Island, Liechtenstein und Norwegen nicht via EU-Budget, sondern direkt in die 13 neuen EU-Mitgliedstaaten. 2016 zahlte die Schweiz laut Angaben des Aussendepartements (EDA) allein an die 2004 beigetretenen EU-10-Staaten 151,8 Mio. Fr. Unter Einrechnung dieser Summen wäre sie somit Nettozahler gewesen. Hinzu kommt laut Kommission, dass ein Teil des in die Schweiz fliessenden EU-Geldes an dort ansässige Uno-Organisationen und andere Gremien geht, die EU-Programme ausführen und mit der Schweiz wenig zu tun haben. Umgekehrt enthalten ihre Zahlungen Kartellbussen, die Schweizer Unternehmen an die EU berappen. Viele dieser Elemente schwanken zudem von Jahr zu Jahr. NZZ, 24. Februar 2017, S. 25.


Bekanntlich ist das EU keine Unternehmung zur Überwindung von Grenzen, sondern deren Verschiebung an die Aussengrenzen des EU-Grossmachtprojektes. Die EU-Kommission hebt eine Visa-Sonderregelung für türkische Touristen auf den Ägäisinseln auf. Ohnehin konfrontiert mit der Flüchtlingskrise, die ihr Leben grundlegend verändert hat, müssen die Griechen zwischen Lesbos und Rhodos nun mit sehr viel weniger türkischen Touristen auskommen. Die EU-Kommission will eine Sonderregelung nicht verlängern, die türkischen Gästen kurze Reisen ohne Schengen-Visa auf nahe gelegene Inseln in Griechenland erlaubt.

Trotz grossen Anstrengungen, die beteiligten EU-Kommissare umzustimmen, sei die Verlängerung der Regelung nicht gelungen, schrieb der griechische Vizeaussenminister Giorgos Katrougalos dieser Tage der Vorsteherin der Inselregion Nordägäis, Christiana Kalogirou. Diese zeigte sich ebenso überrascht wie kämpferisch. «Völlig inakzeptabel» nannte sie die Entscheidung Brüssels. Ironischerweise verantwortet diese auch ihr Parteifreund Dimitris Avramopoulos von der konservativen Nea Dimokratia mit, der EU-Kommissar für Migration und Inneres ist.

Seit dem Sommer 2012 konnten türkische Touristen auf Fährbooten zu einer der griechischen Inseln vor der Küste fahren, ohne erst den Gang zum griechischen Konsulat oder zu einem «Servicecenter» eines anderen EU-Landes anzutreten. Dort müssen nämlich für den Erhalt eines Schengen-Visums selbst Wochenendreisen begründet und mit Kontoauszügen, Hotel- und Flugbuchungen dokumentiert werden.

Jedes Jahr liess das griechische Aussenministerium das sogenannte Pilotprogramm zur Visa-Erleichterung für die griechischen Inseln in Brüssel verlängern. Es galt für Reisen von türkischen Hafenstädten für maximal 15 Tage und für die Feriensaison von April bis Oktober. Sieben Ägäis-Inseln fielen unter die Sonderregelung: Lesbos, Chios, Samos, Kos, Rhodos, Simi und Kastelorizo. Doch vor allem die Inseln im Nordosten der Ägäis, auf denen derzeit rund 15 000 Flüchtlinge faktisch interniert sind, profitierten von den Reiseerleichterungen für die türkischen Nachbarn. Entsprechend gross ist nun die Empörung.

«Das wird sehr schwere Folgen haben», sagt Pantelis Symiakakis, der Manager des grossen Hotels «Chandris» in Chios, voraus. Besucher aus Europa kämen wegen der Berichte über die Flüchtlinge nicht mehr, berichtet Symiakakis. Dieses Jahr gebe es gar nur noch eine Charterflugverbindung nach Chios: eine Maschine aus Slowenien alle zehn Tage. Viel verspricht sich der Hotelmanager nicht davon. Nur die Griechen vom Festland und eben die türkischen Touristen liessen sich nicht von der Flüchtlingskrise abschrecken. 6500 Besucher aus der Türkei kamen im vergangenen Jahr zwischen Juni und Oktober allein nach Chios. Die meisten reisten für einen kurzen Abstecher über das Wochenende an.

Nicht nur die Hotels, sondern auch die Geschäfte hängen mehr oder weniger von türkischen Touristen ab. In den Cafés und Tavernen rund um das grosse Hafenbecken von Chios-Stadt sind die Speisekarten längst schon auf Türkisch verfasst. Autovermieter werben um die Besucher von der Küste. Boutiquen, Souvenirläden, selbst Lebensmittelgeschäfte haben die türkischen Kunden im Blick. Während auf dem Festland die Wirtschaftskrise in ihr neuntes Jahr geht, ist die Situation auf den Inseln bis jetzt deutlich besser. Während der Saison wird sieben Tage die Woche gearbeitet. Nahezu jeder hat einen Job.

Im Aussenministerium in Athen verweist man auch auf die positive Wirkung der unkomplizierten Begegnungen zwischen Griechen und Türken auf den Inseln. «Wir wollen das», sagt Stratos Efthymiou, der Sprecher des Ministeriums. Gerade in Zeiten erhöhter Spannungen zwischen den beiden Ländern ist die Verflechtung im Alltag auch politisch relevant und wichtig.

Die Gründe, die Brüssel zum Stopp der Visaerleichterungen veranlassten, sollen zum einen prinzipieller Natur sein: Ausnahmen von den Visa-Regeln für die Schengen-Zone werden auf Dauer nicht toleriert. Zum anderen gibt es offenbar die Sorge, Flüchtlinge könnten als Feriengäste getarnt auch die Fährboote besteigen. Schliesslich galt das erleichterte Verfahren generell für alle Nicht-EU-Bürger. Allerdings gibt es Passagierlisten und Ausweiskontrollen in den Häfen auf beiden Seiten. NZZ, 15. Februar 2017, S. 6


Vor dem EU-Parlament in Brüssel präsentierte EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker am 1. März 17 ein Weissbuch zur Zukunft Europas. In bekannter Übergriffigkeit erweist sich Juncker als unfähig, zwischen der EU und Europa zu unterscheiden.

Das Weissbuch skizziert fünf Zukunftsszenarien für das Jahr 2025, deren Elemente teilweise kombinierbar sind. Angesichts des Brexit und der verbreiteten EU-Skepsis plädiert Juncker nicht einfach für mehr europäische Integration. Vielmehr mimt das Weissbuch Bereitschaft, die EU etwas flexibler zu denken, wobei eine Union von 27 EU-Staaten allen fünf Szenarien zugrunde liegt und Juncker bewusst darauf verzichtet hat, ein Modell der Desintegration ins Weissbuch aufzunehmen.

Das erste Szenario steht unter dem Titel «Weiter so wie bisher». Die EU würde sich auf bereits beschlossene Prioritäten wie die Energie-Union oder den digitalen Binnenmarkt konzentrieren; in der Währungsunion oder der Migrationspolitik wären nur schrittweise Reformen möglich.

Das zweite Szenario sieht eine klare Konzentration auf den Binnenmarkt vor, dessen Funktionieren der eigentliche Daseinszweck der EU würde. In allen anderen Politikfeldern wie der Verteidigungspolitik gäbe es kein Zusammenrücken, und an den Grenzen zwischen den EU-Staaten würden wohl systematischere Kontrollen eingeführt. Auch eine Aussenhandelspolitik oder der Einsatz von "Entwicklungshilfe für Migrationspartnerschaften" in Afrika würden erschwert.

Das dritte Szenario sieht unter dem Titel «Wer mehr will, tut mehr» ein Europa mehrerer Geschwindigkeiten vor. So könnten forsche Staaten in der Verteidigungspolitik oder beim Austausch von Geheimdienstinformationen zur Terrorbekämpfung ihre Kooperation intensivieren, ohne von den Skeptikern gebremst zu werden. Auch in der Wirtschafts- und Währungsunion könnte eine Koalition williger Länder Steuerregeln oder die Sozialstandards harmonisieren. In der Schengen- und der Euro-Zone ist ein Europa mehrerer Geschwindigkeiten längst Realität, aber nicht als offizielle Organisationsform der EU anerkannt. Juncker gab zu bedenken, dass Europa noch schwerer verständlich werden könnte. Dennoch könne er diesem Ansatz einiges abgewinnen, da das Voranschreiten einer «Avantgarde» Fortschritte ermögliche. Zudem wäre das Ziel nicht der Ausschluss zögerlicher Mitgliedstaaten, sondern ihr späterer Einbezug.

Das vierte Szenario steht unter dem Titel «Weniger, aber effizienter». Es sähe vor, dass die EU beim Konsumentenschutz oder in der Gesundheitspolitik die Harmonisierung auf ein Minimum zurückfährt. Im Gegenzug würden die EU-Kompetenzen in prioritären Bereichen wie Verteidigung, Handel oder Grenzschutz gestärkt, damit die EU die in sie gesetzten Erwartungen auch erfüllen kann. Allerdings räumt auch Juncker im Weissbuch ein, dass die 27 verbleibenden EU-Staaten wohl Schwierigkeiten hätten, sich politisch auf die prioritären Bereiche zu einigen.

Das fünfte Szenario schliesslich sieht einen flächendeckenden Integrationsschub in allen Politikbereichen vor. Das Modell «Viel mehr gemeinsames Handeln» würde Europa nach Ansicht der EU-Kommission zwar in vielerlei Hinsicht effizienter machen. Doch scheine im gegenwärtigen politischen Klima in vielen Ländern fraglich, ob die Mehrheit der Bevölkerung dafür wäre. NZZ, 2. März 2017, https://ec.europa.eu/­commission/­sites/­beta-political/­files/­weissbuch_zur_zukunft_europas_de.pdf


Auf Antrag von Bildungsminister Johann Schneider-Ammann hat der Bundesrat am 26. April 2017 entschieden, vorerst (bis 2020) auf eine Vollassoziierung beim EU-Programm "Erasmus+" zu verzichten, wie mehrere Quellen bestätigen. Bereits im Februar 17 hatte die Luzerner Zeitung berichtet, dass die Schweiz auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen verzichte, die die EU nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 abgebrochen hatte. Tatsächlich könnte eine Vollmitgliedschaft die Schweiz teuer zu stehen kommen. Seitens der EU lagen Forderungen von 684 Millionen Franken auf dem Tisch. Das Parlament hatte 2013 indes bloss einen Betrag von 185 Millionen Franken gutgeheissen. Zusätzliche 130 Millionen hatte es für die nationale Umsetzung und Begleitmassnahmen gesprochen. NZZ, 27. April 2017


Am 26. April 2017 präsentierte die EU-Kommission Ideen für eine «soziale Säule» der EU und der Währungsunion. Die Bürger sollen von der EU nicht nur den kalten Wettbewerbswind des Binnenmarkts spüren, sondern auch warme Westen erhalten. Brüssel hofft, damit in diesen euroskeptischen Zeiten ihre Herzen zurückzugewinnen.

Es ist nicht der erste Anlauf der EU in dieser Richtung. Und er dürfte ähnlich wirkungslos bleiben wie die bisherigen Versuche. Denn die EU hat in der Sozialpolitik nur begrenzte Kompetenzen. Finanziert werden die «warmen Westen» grösstenteils aus nationalen Mitteln, weshalb auch die Entscheidungen auf die nationale Ebene gehören. Zudem sind die Unterschiede zwischen den nationalen Systemen und Präferenzen enorm. Für osteuropäische Staaten sind gemässigte Sozialstandards ein Wettbewerbsvorteil auf ihrer Aufholjagd. Frankreich und andere Südeuropäer hingegen wollen mit einer ehrgeizigeren EU-Sozialpolitik nicht zuletzt unliebsame Konkurrenz durch «polnische Klempner» bändigen. Deutschland wiederum betreibt zwar viel Sozialpolitik, will dies aber autonom tun.

Deshalb wird sich die «soziale Säule», soweit bisher bekannt, weitgehend auf allgemeine Grundprinzipien konzentrieren, darunter der Ruf nach nationalen Mindestlöhnen. Ergänzt wird dies durch einen Gesetzesvorschlag zur Elternzeit. Befürworter einer EU-Sozialpolitik wird Juncker damit enttäuschen, weil er nicht «liefert». Gegner reizt er mit dem Ruf nach mehr Europa in einem Bereich mit begrenzten Kompetenzen, obwohl er sich doch auf Kernbereiche beschränken wollte. NZZ, 25. April 2017, S. 34; http://europa.eu/­rapid/­press-release_IP-17-1007_de.htm


"Die Europäische Währungsunion (EWU) ist ein wenig wie ein Atom eines radioaktiven Iso-tops: Die meiste Zeit ist es stabil, bis es zerfällt. Und es ist schwierig, den genauen Zeitpunkt des Zerfalls vorherzusehen. Der Zerfall mag sehr bald, irgendwann oder auch niemals gesche-hen. Anders als bei einem radioaktiven Teilchen kann man bei der Währungsunion aber die Ursachen der Instabilität erforschen. Sie liegen in der Unterschiedlichkeit der EWU-Mitglieder. Die Mitglieder haben ihre eigenen historisch gewachsenen wirtschaftlichen, gesell-schaftlichen und kulturellen Strukturen. Auch die Einstellungen zu Inflation, Staatsverschul-dung und zum Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Dirigismus und marktwirtschaftli-chem Laissez-faire sind länderspezifisch. Die Entwicklung der Löhne und Preise erfolgt deshalb nach den landeseigenen Gesetzmässigkeiten. In der Folge driftet die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer auseinander. Wechselkursanpassungen, die solche Entwicklungen ausgleichen könnten, gibt es in der EWU nicht". Beitrag von Kai A. Konrad, Direktor am Max-Planck-Institut für Stuerrecht und öffentliche Finanzen in der NZZ, 18. April 2017 (https://www.nzz.ch/­meinung/­europaeischen-waehrungsunion-die-kosten-werden-untragbar-ld.1085631)


Noch vor Beginn der Brexit-Verhandlungen entwickelt sich der Umgang mit Gibraltar zum Zankapfel zwischen der Europäischen Union (EU) und Grossbritannien. Der Regierungschef der britischen Exklave auf der iberischen Halbinsel, Fabian Picardo, warf dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk am Montag vor, Spanien überzogene Mitspracherechte einzuräumen.

«Wir werden kein Opfer des Brexit werden, weil wir nicht die Schuldigen für den Brexit sind», sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. «Wir haben für den Verbleib in der EU gestimmt.» Gibraltar dürfe nicht zum Sündenbock werden, indem man Spanien gestatte, sich wie ein Rüpel aufzuführen. Hinter den Äusserungen Picardos steckt die Furcht, Spanien könne die wirtschaftlichen Beziehungen der Halbinsel zur EU abwürgen.

Der britische Aussenminister Boris Johnson betonte am Montag in Luxemburg, die Souveränität Gibraltars stehe ausserfrage und dabei werde es auch keine Änderungen geben. Bereits am Sonntag hatte Premierministerin Theresa May mit Blick auf die Exklave betont, Grossbritannien stehe zu seinen Verpflichtungen.

Spanien hatte die Felsen-Halbinsel zwar 1713 an Grossbritannien abgetreten, beansprucht sie aber weiter für sich. Am Freitag hatte die EU Spanien ein Veto-Recht angeboten bei den Verhandlungen über die künftigen Handelsbeziehungen zwischen Gibraltar und den 27 EU-Staaten. Der ehemalige spanische Diktator Francisco Franco hatte die Grenze zu Gibraltar 1969 abriegeln lassen. Erst 1985 kam es wieder zu einem normalen Grenzverkehr. Handelszeitung, 3. April 2017. Die Geschichte zeigt, das die EU nicht ein Friedensprojekt ist, sondern ein Instrument der Machtpolitik der Regierungen mancher Mitgliedstaaten. Die Mehrheit der Gibraltarer hat in mehreren Abstimmungen klar gemacht, dass sie nicht zu Spanien wollen. Angesichts der Selbstbestimmungsrechte, die sie als Überseeterritorium im Vereinigten Königreich haben, nicht erstaunlich.


Public Eye (Erklärung von Bern) publizierte im April 2017 eine Nummer zum Thema "Das steckt in Ihren Schuhen". Unter anderem wird die unerfreuliche Reaktion der EU-Kommission auf einen kritischen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in der Schuhproduktion beschrieben. Die Reaktion erfolgte auf Druck von Leder- und Schuhlobbyisten (Dierstrasse 12, Postfach, 8021 Zürich, www.publiceye.ch/schuhe).


Lesenswertes Interview mit dem neuen EU-Botschafter in der Schweiz. Ein schönes Beispiel dafür, wie man Probleme wegredet, überdeckt und versucht, Zuversicht zu verbreiten, z.B. "Der Euro ist ein Erfolg". Weiterhin pflegt er den Mythos von den gleichen Werten der Schweiz und der EU. https://www.nzz.ch/­schweiz/­eu-botschafter-michael-matthiessen-damit-wuerde-eine-grenze-ueberschritten-ld.152966, 23. März 2017


Nachdem Brüssel im Gefolge der "Masseneinwanderungsinitiative" in fast allen Bereichen bilaterale Verhandlungen stocken liess, um gehörig Druck auf die Schweiz auszuüben, nehmen Bern und Brüssel die Gespräche über alle hängigen Dossiers im April 17 wieder auf. Parallel verhandeln sie über ein institutionelles Abkommen. Ziel ist Einvernehmen über alle offenen Fragen bis Ende Jahr 17.

«Wir haben heute vereinbart, die technischen Gespräche in sämtlichen Bereichen wiederaufzunehmen»: Mit diesem Satz hat die Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard am Donnerstag vor den Medien in Brüssel das wohl wichtigste Ergebnis ihres Treffens mit dem EU-Kommissions-Präsidenten Jean-Claude Juncker zusammengefasst. Auch dieser bestätigte, dass «alle sogenannt blockierten Elemente» deblockiert worden seien.

Parallel dazu wollen die beiden Partner die Gespräche über ein institutionelles Rahmenabkommen fortsetzen. Es gebe noch offene Fragen, doch wolle man die Verhandlungen bis Ende Jahr abschliessen, meinte Juncker. Die Schweiz hatte zuletzt wiederholt geklagt, dass die EU trotz der im Dezember beschlossenen EU-konformen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative das Vorankommen in einer Reihe von bilateralen Dossiers weiter blockiere. Manche Themen, darunter die Teilnahme der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon 2020, hat die EU rasch deblockiert, in anderen Fragen klemmte es aber weiter. Was genau warum feststeckte, blieb stets schwammig. Besonderes Kopfweh bereitete der Schweiz eine ausstehende Aktualisierung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Dabei geht es um die für Exporteure sehr wichtige gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte. Nun ist die EU bereit, über alle hängigen Dossiers wieder zu reden. Das institutionelle Abkommen wiederum ist für die EU seit Jahren Voraussetzung für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen etwa im Strombereich. Umstritten sind laut Leuthard vor allem noch Fragen zur Streitschlichtung und zu staatlichen Beihilfen. Sie sei aber zuversichtlicher als auch schon. Aussenminister Didier Burkhalter hatte bereits am Mittwoch bei einem separaten Besuch in Brüssel gesagt, es habe bei kürzlichen informellen Treffen Anzeichen gegeben, dass sich die EU bei den für die Schweiz bisher nicht akzeptablen Punkten etwas bewegen könnte.

Das geplante Abkommen gäbe dem EU-Gerichtshof eine wichtige Rolle bei der Streitschlichtung. Umstritten ist bis jetzt, was geschieht, wenn anschliessend keine Lösung zur Umsetzung eines Urteils gefunden wird. Aus Schweizer Sicht sollen die dann möglichen Gegenmassnahmen maximal bis zur vollen oder teilweisen Suspendierung des betroffenen Abkommens gehen können. Zudem soll die Angemessenheit solcher Massnahmen von einem Schiedsgericht überprüft werden können. In diesen Punkten scheint sich die EU Zugeständnisse vorstellen zu können, was laut Burkhalter aber noch bestätigt werden muss.

Zum Gesamtbild zählt die Frage, ob die Schweiz erneut einen Kohäsionsbeitrag an ärmere EU-Staaten leisten wird. Man habe immer gesagt, dass man selbstverständlich weiterhin am Abbau sozialer Ungleichgewichte in Europa partizipieren wolle, sagte Leuthard. Man habe aber ebenfalls immer gesagt, dass dies ein Entscheid des Bundesrats bzw. dann des Parlaments sei. Wann man einen Vorschlag vorlegen wolle, werde man im Lichte einer Gesamtbeurteilung (der bilateralen Beziehungen) entscheiden.

Doch auch die EU strebt eine Gesamtschau an. Er sei mit Leuthard einig geworden, über alle offenen Punkte schnell zu diskutieren, «so dass wir vor Jahresende ein komplettes Einverständnis über alle noch offenen Fragen erzielen können», sagte Juncker. Im Umkehrschluss kann das heissen, dass die am 6. April 17 verkündete Deblockade wieder im bilateralen Sand stecken bleiben könnte, sollte es im institutionellen Bereich nicht vorangehen. Zur Überprüfung der Fortschritte wollen sich Leuthard und Juncker im Sommer wieder sprechen, und für den Spätherbst kündete der Kommissionspräsident einen Besuch in der Schweiz an: Schliesslich sei es nicht in Ordnung, dass immer nur die Schweizer Kollegen reisen müssten, meinte er. NZZ, 7. April 2017, S. 1


NGOs haben das Vorgehen der EU-Kommission bei der Diskussion rund um die Revision von Anhängen des Chemikalienregisters REACH für die Behandlung von Nanomaterialien scharf kritisiert.

Bei einem Treffen der zuständigen EU-Behörden im Bereich Nanomaterialien (CASG-Nano) wurde ein neues Non-Paper, also ein inoffizieller Entwurf, der EU-Kommission diskutiert. Dieses habe laut Tatiana Santos, Chemikalienexpertin des Europäischen Umweltbüros, Empörung bei NGOs, Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ausgelöst. Grund dafür war der äußerst geringe Umfang der Veränderungen im Dokument, verglichen mit der Vorgängerversion von 2014. Die bei dem letzten Treffen der CASG-Nano eingebrachten Äußerungen waren von der Kommission nicht eingearbeitet worden. Dies zeige den Unwillen der Kommission, die Kommentare der Mitgliedstaaten miteinzubeziehen, so Gregory Moore von der Schwedischen Chemikalienagentur.

Der REACH-Ausschuss hat Mitte März 17 ebenfalls über die Definition von Nanomaterialien diskutiert, jedoch dazu keine Ergebnisse veröffentlicht. Umwelt Aktuell, Mai 2017, S. 10,

Quellen:

Meldung auf Chemical Watch (https://chemicalwatch.com/­54485/­commissions-nanomaterials-proposals-outrage-member-states-say-ngos)

Ergebnisse des CASG-Nano-Treffens: http://files.chemicalwatch.com/­Item%208%20-%20Support%20to%20RC%20REACH%20Annexes%20nano%20NonPaper_%20Commission%20proposed%20annex%20changes%20%282%29%20%281%29.pdf

Agenda des REACH-Ausschusses: http://ec.europa.eu/­transparency/­regcomitology/­index.cfm?do=search.documentdetail&Dos_ID=14125&DS_ID=49961&Version=1


Seit März 17 steht für den Überprüfungsausschuss für die Einhaltung der Aarhus-Konvention fest: Die Europäische Union verstößt aufgrund fehlenden wirksamen Zugangs zu Gerichten auf EU-Ebene gegen ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Aarhus-Übereinkommens. Nach einer ersten Bewertung im Jahr 2008 - die Nichtregierungsorganisation (NGO) ClientEarth hatte zusammen mit anderen Organisationen und Privatpersonen den Prozess angestoßen - und einer Entwurfsveröffentlichung im Juli letzten Jahres (EU-News 25.07.2016) erfolgte nun die zweite Veröffentlichung durch den Ausschuss.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) begrüßte das Ergebnis. Während Unternehmen relativ einfachen Zugang zum Gerichtshof der Europäischen Union hätten, um ihre geschäftlichen Interessen zu verteidigen, hätten Umwelt-NGOs gegenwärtig praktisch keinen Zugang zum Gericht, um die Umwelt zu verteidigen, es sei denn es handele sich um fehlenden Zugang zu Dokumenten. Denn die EU-Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Übereinkommens beschränken vor Gericht anfechtbare Maßnahmen von EU-Organen auf einen "individuellen Geltungsbereich". Die meisten Entscheidungen, die NGOs anzufechten versuchen seien aber eher von allgemeiner Tragweite. Der Aarhus-Überprüfungsausschuss (Aarhus Compliance Committee) stellte fest, dass dies mit den Anforderungen des Übereinkommens unvereinbar ist.

EEB-Generalsekretär Jeremy Wates sagte: "Die EU muss nun rasch handeln, um die Ergebnisse des Ausschusses zu berücksichtigen und ihre Empfehlungen umzusetzen. Die europäischen Gerichte müssen offen für NGOs und die Öffentlichkeit sein, wenn sie Entscheidungen von Institutionen wie der Europäischen Kommission in Frage stellen wollen." Umwelt Aktuell, Mai 2017, S. 22

Bericht des Ausschusses: http://www.unece.org/­fileadmin/­DAM/­env/­pp/­compliance/­C2008-32/­Findings/­C32_EU_Findings_as_adopted_advance_unedited_version.pdf

Bemerkung:

Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der Bürgern Rechte im Umweltschutz überträgt. Sie wurde 1998 in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen von UN-Verhandlungen geschlossen und regelt drei Bereiche, die als "Säulen" der Konvention bezeichnet werden: erstens den Zugang zu Umweltinformationen, zweitens die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Projekten mit Umweltauswirkungen sowie drittens den erweiterten Zugang zu Gerichten bei Projekten mit Umweltrelevanz. Die EU hat die Aarhus¬Konvention im Jahr 2007 übernommen. Grundlegend ist die Verordnung 1367/2006/EG.


Fünfzehn Anrainerstaaten haben einen 10-Jahres-Plan zum Schutz der Fischbestände im Mittelmeer beschlossen. Bei der MedFish4Ever-Ministerkonferenz auf Malta Ende März waren mit Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Slowenien, Kroatien, Griechenland und Zypern acht EU-Staaten vertreten. Außerdem unterzeichneten sieben weitere Mittelmeeranrainer, nämlich Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Türkei, Albanien und Montenegro.

Sie einigten sich auf ein detailliertes Arbeitsprogramm für die nächsten zehn Jahre:

Bis 2020 sollen für alle wichtigen Bestände im Mittelmeer angemessene Daten erhoben und diese Bestände regelmäßig wissenschaftlich bewertet werden;

Einführung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne für alle wesentlichen Fischereien;

Unterbindung der illegalen Fischerei; alle Staaten sollen bis spätestens 2020 über den rechtlichen Rahmen und die erforderlichen personellen und technischen Kapazitäten verfügen, um ihre Kontroll- und Inspektionspflichten zu erfüllen;

Förderung nachhaltiger handwerklicher Fischerei und Aquakultur durch Vereinfachung von Finanzierungsprogrammen für lokale Projekte wie die Flottenmodernisierung mit schonenden Fanggeräten und -techniken, soziale Eingliederung und die Beteiligung der Fischer am Umweltschutz.

Der für Fischerei zuständige EU-Kommissar Karmenu Vella nannte die Unterzeichnung der MedFish4Ever-Erklärung von Malta historisch. Die Bestände im Mittelmeer sind in den letzten zehn Jahren alarmierend geschrumpft. Studien der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und eines wissenschaftlichen Ausschusses für die Fischerei belegen, dass 93 Prozent der Bestände überfischt sind. In den vergangenen 50 Jahren habe das Mittelmeer 41 Prozent seiner Säugetiere und 34 Prozent des gesamten Fischbestandes verloren. Das gefährde Existenzgrundlagen, Ernährungssicherheit, regionale Stabilität und Sicherheit. Deshalb hat die JRC-Forschungsstelle eine öffentliche Datenbank entwickelt, um den Zustand der Bestände besser überwachen zu können. Umwelt Aktuell, Mai 2017, S. 26


Polens Regierung verlangt Kontrolle über die Verteilung von EWR-Kohäsionsgeldern für zivilgesellschaftliche Projekte. Norwegen will dies nicht zulassen und ist bereit, Zahlungen notfalls zu sperren. Norwegen droht Polen damit, bei seinen Zahlungen in den Fonds des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugunsten ostmitteleuropäischer EU-Mitglieder den Geldhahn zuzudrehen. Streitpunkt ist die polnische Forderung nach einem direkten Mitspracherecht staatlicher Stellen bei der Verteilung der Mittel. Norwegen erachtet es als essenziell, dass nur unabhängige Organisationen entscheiden, welche zivilgesellschaftlichen Projekte gefördert werden.

Gespeist wird der Finanzpool, der ähnlich dem Schweizer Kohäsionsfonds zur Verminderung des West-Ost-Gefälles innerhalb der EU beitragen soll, von den EWR-Mitgliedern Norwegen, Island und Liechtenstein. Norwegen leistet mit einem Anteil von 96 Prozent den weitaus grössten Teil der Zahlungen.

Auf der Empfängerseite sind Polen, Ungarn und Rumänien die grössten Nutzniesser des Programms. Norwegen verhandelt mit Polen derzeit um rund 800 Millionen Euro, die bis 2021 zur Verteilung gelangen sollen, mit Ungarn über 215 Millionen. Ein kleinerer Teil davon, in Polen etwa 40 Millionen Euro, ist für zivilgesellschaftliche Initiativen vorgesehen.

Weil Polens national-konservative Regierung befürchtet, dass Projekte gefördert werden könnten, die ihrem Weltbild zuwiderlaufen (etwa hinsichtlich der Rechte sexueller Minderheiten), möchte sie die Verteilung selber überwachen. Der zuständige Regierungsvertreter, Vizeministerpräsident Glinski, stellte sich im Gespräch mit einer polnischen Publikation auf den Standpunkt, es handle sich um öffentliche Mittel, über die deshalb die Regierung die Verfügungsgewalt haben sollte.

In Oslo sieht man das jedoch ganz anders. Es gehe nicht an, dass Gelder für den zivilgesellschaftlichen Sektor der Kontrolle durch eine Regierung unterlägen, erklärte die norwegische Ministerpräsidentin Solberg unlängst. Sie gab damit zu erkennen, dass man auf einer Evaluation der Projekte durch regierungsunabhängige Stellen beharre.

Weil die Kohäsionszahlungen zu den Pflichten Norwegens gegenüber der EU gehören, nahm Solberg das Thema vergangene Woche in einem Gespräch mit dem EU-Kommissions-Präsidenten Juncker auf. Oslo äusserte die Bereitschaft, Gelder zurückzuhalten, wenn man mit Polen nicht zu einer Einigung komme. Dass dies keine leere Drohung ist, hatte Oslo schon 2014 und 2015 demonstriert, als bei einem ähnlich gelagerten Streit mit Ungarn tatsächlich die Auszahlung von Mitteln blockiert wurde.

In norwegischen Medien wurde darauf hingewiesen, dass in Polen wie Ungarn heute ein politisches Klima herrsche, in welchem autoritär auftretende rechtskonservative Regierungen versuchten, Medienfreiheit und Bürgerrechte einzuschränken. Deshalb sei tatsächlich zu befürchten, dass Organisationen links der Mitte, mit feministischer Ausrichtung oder mit einem Engagement für die Gleichstellung sexueller Minderheiten keine Gelder zugesprochen bekämen, wenn diese Regierungen die Verteilung kontrollieren könnten. NZZ, 12. Mai 2017, S. 6


«Bezahlen, gehorchen, Maul halten» – das ist laut einem Osloer Wirtschaftskommentator die Kurzformel für die norwegische Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Mit dieser Meinung scheint er nicht allein zu sein. Eine Umfrage, die die norwegische Bewegung «Nej til EU» («Nein zur EU») zum 25. Jahrestag des EWR-Beitritts Norwegens in Auftrag gegeben hatte, förderte eine überraschend starke Anti-EU-Stimmung in dem nordischen Land zutage. So sprachen sich 47 Prozent der Befragten für eine Volksabstimmung aus zum Thema, ob das Binnenmarktabkommen neu zu verhandeln sei oder ob man sich daraus direkt verabschieden solle. Jeder Fünfte sah hingegen diesbezüglich keinen Handlungsbedarf.

Die Chance für eine allfällige Neuverhandlung der Teilnahme am europäischen Binnenmarkt wittern Norwegens EU-Kritiker im Brexit. Man hofft darauf, dass Grossbritannien beim Poker mit Brüssel über die «Zeit danach» auch Themen ansprechen wird, an die man sich seinerzeit nicht getraut hatte. Sollte London für sein zukünftiges Verhältnis mit der EU mehr herausschlagen können, als es Oslo beim EWR-Beitritt gelungen war, würde das zweifellos in Norwegen der Forderung Vorschub leisten, nochmals über die Bücher zu gehen. NZZ, 9. Mai 2017, S. 11


Formell beginnen die Brexit-Verhandlungen nach den britischen Wahlen vom 8. Juni, doch der Nervenkrieg zwischen London und Brüssel ist bereits in vollem Gang. So hatte ein für die Briten unvorteilhafter Artikel über ein Diner zwischen Premierministerin Theresa May und EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker in der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» den Eindruck erweckt, dem Journalisten seien aus Junckers direktem Umfeld vertrauliche Einzelheiten zugetragen worden. Als unfreundlicher Akt wurde derweil in Brüssel aufgefasst, dass London mit Verweis auf die Wahlen eine Aktualisierung des EU-Finanzrahmens blockiert, mit der etwa Auslagen in der Flüchtlingskrise berappt werden sollen. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Eskalation am 3. Mai 17: May warf der EU die Einmischung in den britischen Wahlkampf vor.

Zuvor hatte der Brexit-Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, in Brüssel den Entwurf für das EU-Verhandlungsmandat vorgestellt – wobei er sich hart in der Sache, aber versöhnlich im Ton gab. Das jüngste Treffen mit May habe in «herzlicher» Atmosphäre stattgefunden, sagte der Franzose, der erklärte, er wolle zwischen den verbleibenden EU-Staaten (EU-27) und London eine «Entente cordiale» konstruieren. Dass die Positionen noch «sehr weit» auseinanderlägen, treffe zu, sei aber nicht erstaunlich und zeige, dass rasch und intensiv verhandelt werden müsse.

Das Mandat konkretisiert die am Ende April 17 von den EU-Regierungschefs beschlossenen Leitlinien und beschränkt sich auf den Austrittsvertrag, über den die EU zuerst sprechen will. Im Zentrum stehen dabei die Vermeidung einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland, die «Austrittsrechnung» und die Rechte von britischen und EU-Bürgern, die auf der jeweils anderen Seite des Ärmelkanals wohnen. Stimmen die Europaminister der EU-27 dem Mandat erwartungsgemäss zu, wäre Barnier nur dazu ermächtigt, über diese Punkte zu sprechen. Zu Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen und Übergangsregelungen sind die EU-27 erst bereit, wenn zum Austrittsvertrag genügend Fortschritte erzielt worden sind, die dann nicht mehr in Frage gestellt werden.

Ganz abgesehen davon, dass die Briten diese Sequenzierung der Verhandlungen erneut abgelehnt haben und von Anfang an auch über einen Freihandelsvertrag sprechen wollen: Das EU-Mandat präsentiert ihnen auch inhaltlich schwerverdauliche Kost. Die EU nennt zwar keine Zahlen für die «Austrittsrechnung», doch zeugt das Mandat von einer harten Verhandlungsposition. Zudem will die EU für ihre 3,2 Millionen Bürger auf der Insel und für die 1,2 Millionen in der EU wohnhaften Briten weitreichende Rechte sichern, die vom Aufenthalt über den Zugang zum Arbeitsmarkt bis zur Anerkennung von Diplomen reichen. Wer zum Zeitpunkt des Brexit am 29. März 2019 in Grossbritannien lebe, solle dort «für den Rest seines Lebens weiterleben wie heute», betonte Barnier. Auch EU-Bürger, die bereits aus Grossbritannien weggezogen sind, sollen gewisse Rechte behalten.

Diese «Bürgerrechte» blieben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einklagbar, dessen Rechtsprechung sich London also auf Jahrzehnte hinaus nicht entziehen könnte. Ohnehin soll der Brexit-Vertrag einen Schlichtungsmechanismus enthalten für Fälle, in denen in der Umsetzung ein Konflikt entsteht. Wo es dabei um die Auslegung von EU-Recht geht, führt aus Brüsseler Sicht kein Weg an der Zuständigkeit des EuGH vorbei. Die EU erweist sich erneut als auf fremde Rechtssysteme übergriffig, wie bezüglich der Schweiz auch bekannt ist. NZZ, 4. Mai 2017.


Die Europäische Zentralbank beginnt mit der Reinvestition frei werdender Mittel aus dem Staatsanleihe-Kaufprogramm. Zugleich beklagen Kritiker die Marktverzerrungen durch die Wertpapierkäufe, unter anderem bei deutschen Bundesanleihen.

Seit April 17 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Wertpapierkäufe wie angekündigt gedrosselt. Statt für 80 Mrd. kauft sie für 60 Mrd. € verschiedenste Arten von Wertpapieren. Bisher hat sie Staatsanleihen und andere Schuldtitel im Umfang von rund 1,5 Bio. € erworben, Ende 2017 dürften die Wertpapierkaufprogramme (APP) ein Volumen von 2,28 Bio. € erreicht haben. Doch damit nicht genug. Die Käufe erhöhen sich dadurch, dass Gelder von auslaufenden Papieren reinvestiert werden. Kenner gehen davon aus, dass im Jahr 2017 etwa 19 Mrd. € wieder angelegt werden (monatlich knapp 2 Mrd. €) und 2018 rund 80 Mrd. € (monatlich 6,7 Mrd. €). Die Zahlen für 2018 erhöhen sich noch, wenn die Zentralbank viele kurz laufende Papiere im Jahr 2017 erwirbt. Die EZB wollte zu den Berechnungen keine Stellung nehmen.

Im Dezember 2015 hatte der EZB-Rat entschieden, die Gelder aus fällig werdenden Papieren zu reinvestieren. Der Entscheid wurde für bereits existierende Programme sofort umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Staatsanleihen und anderen öffentlichen Bonds (Public Sector Purchase Programme, PSPP) fanden im März nun die ersten Rückzahlungen von Geldern statt, wie die EZB bestätigt.

Diese Mittel reinvestiert die Zentralbank. Für die Programme zum Erwerb von Asset-backed Securities (ABSPP), Covered Bonds (CBPP3) und Unternehmensanleihen (CSPP) hat sie bereits Reinvestitionen vorgenommen, weil die Laufzeiten der für diese Programme geeigneten Bonds kürzer sind.

Die Kaufprogramme stehen bereits länger vor allem in Deutschland in der Kritik, weil sie zahlreiche Nebenwirkungen zeitigen. Dazu gehören Risikokonzentration in der Notenbankbilanz und Vergemeinschaftung von Schulden, Schädigung von Sparern sowie zu Fehlallokationen von Kapital. NZZ, 3. Mai 2017, S. 27


Eine Rückkehr Griechenlands an den Kapitalmarkt ist ohne Klärung der Frage der Schuldentragfähigkeit des Landes vorerst kaum durchführbar. Zwar scheinen sich Griechenland und seine Gläubiger erneut auf ein Paket von Spar- und Reformmassnahmen zu einigen. Aber bei einer wichtigen Frage sind Schuldner und Gläubiger und die Gläubiger untereinander nach wie vor uneinig: Kann Griechenland seine hohen Schulden auf Dauer tragen, oder muss ein Teil erlassen werden? Eine Einigung muss nicht zuletzt erreicht werden, weil Griechenland schon 2018 an den Kapitalmarkt zurückkehren soll.

Griechenland hat öffentliche Schulden von 326 Mrd. € und ist mit einer Schuldenquote von 180% des Bruttoinlandproduktes das am meisten verschuldete Land der Europäischen Union. Brisant ist, dass die Schulden durch die Umschuldung von 2012 zu fast drei Vierteln von offiziellen europäischen Institutionen (226 Mrd. €) wie der Europäischen Zentralbank und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie dem Internationalen Währungsfonds (IMF; 13 Mrd. €) gehalten werden.

Unter den offiziellen Gläubigern bestehen hauptsächlich drei Vorstellungen zur Schuldentragfähigkeit und Notwendigkeit eines Schuldenerlasses: Vor allem Deutschland sieht kein Problem einer exzessiven Verschuldung, sondern nur eine mangelhafte Reformbereitschaft Griechenlands. Die europäischen Institutionen erkennen zwar ein Problem der Tragfähigkeit, sind aber überzeugt, dass weitere Reformen und Sparmassnahmen es lösen werden. Am anderen Ende des Spektrums steht der IMF, der die Verschuldung als völlig untragbar einschätzt und umfassende Restrukturierungen in Form von Schuldenschnitten oder Zinssenkungen fordert.

Als unabhängiger Beobachter hat nun das auf internationale Verschuldung spezialisierte Peterson Institute for International Economics (PIIE) die Frage der Tragbarkeit der griechischen Schulden zu klären versucht. In einem Arbeitspapier kommt es zu drei Schlüssen: Erstens sei unter allen sinnvollen Annahmen für Wachstum und Fiskalpolitik sowie unter Berücksichtigung von Erfahrungen mit anderen verschuldeten Ländern ein signifikanter Schuldenerlass unabdingbar. Zweitens könnten die Vorschläge der Euro-Gruppe von Mai 2016 die Tragbarkeit erreichen, aber nur unter der Voraussetzung extremer Laufzeitverlängerungen (bis mindestens 2080) und des Aufschubs von Zinszahlungen, was zu einer jahrzehntelang steigenden Belastung der europäischen Rettungsanker führen würde.

Ein Ausweg aus dem Dilemma wäre drittens eine Verschiebung der Rückkehr Griechenlands an den Kapitalmarkt, kombiniert mit einer über 2018 fortgesetzten Unterstützung durch den ESM. Da dann keine knappen griechischen Finanzressourcen für relativ hohe Marktzinsen ausgegeben werden müssten, sinke das Ausmass von Schuldenerlass und Austerität bis zum Erreichen der Schuldentragfähigkeit. Zwar wachse die Exponierung der Euro-Gruppe vorerst weiter, aber paradoxerweise weniger als unter ihren eigenen Plänen. NZZ, 8. Mai 2017, S. 21


Perry Anderson, Professor für Geschichte und Soziologie an der University of California in Los Angeles veröffentlichte im Le Monde Diplomatique einen lesenswerten Artikel über den Niedergang der Linke in der EU-Diskussion. Er stellt fest "Sechzig Jahre nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist das Unbehagen an dem, was aus ihr geworden ist, größer denn je. Die EU gilt als neoliberales Elitenprojekt." "Nachdem die politische Kaste in Brüssel den in mehreren Referenden ausgedrückten Willen der EU-Bevölkerung missachtet und diktatorische Haushaltsregeln verfassungsrechtlich verankert hat, ist es keine Überraschung, dass so viele unterschiedliche Bewegungen entstanden sind, die gegen diese oligarchischen Methoden protestieren.". "Ihre [der EU-Politik] schärfsten Kritiker sind heute [aber] nicht linke Antikapitalisten, sondern rechte Kräfte." Und Anderson stellt die Frage "Warum sind die Rechten erfolgreicher als die Linken?" "Dass die rechten Bewegungen stärker sind als die linken, rührt vor allem daher, dass sie sich von Anfang an auf das dritte Thema, die fremdenfeindliche und rassistische Ablehnung von Zuwanderern, konzentriert haben, um möglichst große Teile der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen für sich zu gewinnen. Dabei gerieren sie sich (mit Ausnahme der rechten Bewegungen in den Niederlanden und in Deutschland, die wirtschaftsliberal ausgerichtet sind) als Verteidiger des Sozialstaats, der ihrer Meinung nach durch die Zuwanderung untergraben wird. Aber es wäre falsch, die Erfolge der Rechten allein mit dieser Prioritätensetzung zu erklären, denn einige punkten auch in anderen Bereichen, am deutlichsten beim Thema Währungsunion. Als mit den Maastricht-Verträgen der Euro eingeführt und die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet wurde, entstand ein System, in dem sich die Durchsetzung strikter Haushaltsdisziplin und die Abschaffung der Volkssouveränität gegenseitig bedingen. Diese Entwicklung haben die linken Bewegungen vielleicht genauso scharf, wenn nicht schärfer kritisiert als die rechten. Aber die Lösungsvorschläge der Linken sind meistens weniger radikal. [..] Sie fordert allenfalls technische Verbesserungen bei der gemeinsamen Währung, die meist zu kompliziert sind und sich politisch schlecht verkaufen. Was die Zuwanderung betrifft, wollen sie vage Quotenlösungen, aber auch die sind der Wählerschaft nicht so leicht zu vermitteln wie die schlichten Angebote der Rechten." "Für die linken Bewegungen gegen das System in Europa ergibt sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre eine eindeutige Lehre: Wenn sie nicht von den Rechten abgehängt werden wollen, können sie es sich nicht leisten, das bestehende System weniger radikal anzugreifen als diese. Zugleich muss ihre Opposition kohärenter werden. Und sie müssen von der Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass die heutige EU als neoliberales Konstrukt sich nicht mehr von innen reformieren kann. Das heißt: Die Union müsste dekonstruiert werden, bevor etwas Besseres aufgebaut werden kann. Das könnte durch den Austritt aus der bestehenden EU geschehen oder durch einen Neuaufbau Europas auf einem anderen Fundament. Damit wären die Maas¬tricht-Verträge tot. Beide Entwicklungen sind allerdings wenig wahr¬scheinlich – außer im Gefolge einer weiteren und noch tieferen ökonomischen Krise." Le Monde diplomatique vom 09. März 2017, https://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5381578


Mit einem neuen Gesetz reagiert Frankreich auf die negativen Folgen der Globalisierung für die Menschenrechte und macht Unternehmen haftbar für unverantwortliche Geschäftspraktiken. Vier Jahre ist es her, dass in Bangladesch das Rana-Plaza-Gebäude einstürzte. Dabei kamen mehr als 1100 Menschen ums Leben, hauptsächlich Arbeiterinnen aus Textilfabriken, die für europäische Modekonzerne produzierten, darunter auch die beiden französischen Einzelhandelsketten Auchan und Carrefour. Im Febraur 17 hat die französische Nationalversammlung nach langem Ringen mit dem Senat ein Gesetz verabschiedet, das Fälle wie diesen in Zukunft vermeiden soll: das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten (»Loi relative au devoir de vigilance des sociétés anonymes et des entreprises donneuses d'ordre«). Es ist in seiner Tragweite für den Bereich Wirtschaft und Menschenrechte bislang einzigartig. Das Gesetz verpflichtet große französische Unternehmen dazu, mit angemessenen Maßnahmen Menschenrechts- und Umweltrisiken zu identifizieren und diesen vorzubeugen sowie öffentlich Rechenschaft darüber abzulegen. Verletzungen dieser Pflicht können mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro geahndet werden. Dieses kann auf bis zu dreißig Millionen Euro erhöht werden, wenn die Pflichtverletzung Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht, wobei jede Person mit einem begründeten Interesse klageberechtigt ist. Bedeutsam ist das Gesetz, das François Hollande bereits als Präsidentschaftskandidat versprach, aus zwei Gründen: Zum einen bricht es mit dem in Europa vorherrschenden Politikansatz, der bei der Regulierung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen vor allem auf freiwillige Selbstregulierung und Marktmechanismen setzt. Die meisten europäischen Staaten beschränken sich in ihrer Politik bislang vor allem auf die Unterstützung freiwilligen unternehmerischen Engagements im Rahmen von Corporate-Social-Responsibility-Instrumenten und auf die Schaffung von Transparenz. Dadurch soll es Konsumenten und Investoren ermöglicht werden, ihre Entscheidungen auf der Grundlage von Menschenrechtskriterien zu treffen. Zudem ziehen einige europäische Regierungen in Erwägung, die öffentliche Beschaffung und das Subventionswesen stärker an solche Kriterien zu knüpfen. Mit dem neuen französischen Gesetz liegt in Europa jetzt erstmals ein weitreichendes Instrument vor, das Unternehmen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt und es ermöglicht, sie für unverantwortliche Geschäftspraktiken haftbar zu machen. Für diese Art von Instrumenten haben sich Teile der europäischen Zivilgesellschaft seit langer Zeit stark gemacht. Zum anderen bezieht sich das Gesetz nicht nur auf die menschenrechtlichen Risiken, die aufgrund der Aktivitäten des eigenen Unternehmens entstehen, sondern auch auf die Aktivitäten abhängiger Tochtergesellschaften und unabhängiger Zulieferbetriebe, mit denen das Unternehmen eine etablierte Geschäftsbeziehung unterhält. Ein Unternehmen wie Carrefour kann in Zukunft also für Menschenrechtsverstöße in bangladeschischen Textilfabriken in Haftung genommen werden, sofern es angemessene Sorgfaltsmaßnahmen unterlässt. Damit rüttelt das Gesetz am gesellschaftsrechtlichen Fundament der wirtschaftlichen Globalisierung, demzufolge Unternehmen grundsätzlich nicht für durch Tochter- und Zulieferunternehmen verursachte Schäden haften, selbst wenn diese Unternehmen faktisch unter ihrer Kontrolle stehen. Die Externalisierung menschenrechtlicher und ökologischer Risiken auf Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländer wird erschwert. Die Wirkung des Gesetzes wird stark von seiner Auslegung abhängen, insbesondere muss geklärt werden, worin angemessene Sorgfaltsmaßnahmen entlang der Lieferkette genau bestehen. Ohne Zweifel macht Frankreich mit der Verabschiedung des Gesetzes aber einen großen Schritt hin zu einer besseren Regulierung der Aktivitäten europäischer Unternehmen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in der Wirtschaft an der Tagesordnung sind. http://www.euractiv.de/­section/­entwicklungspolitik/­opinion/­globalisierung-und-menschenrechte-frankreich-wird-zum-vorreiter/­ 23. Februar 2017


Überschrift eines Artikels in der Zeit, von Wolfgang Streeck, emeritierter Direktor am Max-Planckinstitut für Gesellschaftsforschung in Köln. Auszug aus dem lesenswerten Artikel "Schon Keynes wusste, dass ein Goldstandard nicht mit Demokratie vereinbar ist – und der Euro kommt einem verschärften Goldstandard gleich. Ebenso wenig mit Demokratie vereinbar ist ein zwischenstaatliches Transferregime, wenigstens eins von wirtschaftlich relevanter Größenordnung. Dies gilt für Geber- wie Nehmerländer – für die einen, weil ihre Wähler, zumal wenn sie sich eine Schuldenbremse auferlegt haben, andere Verwendungen für ihre Steuern vorziehen werden, und für die anderen, weil die Auflagen, ohne die es keine Unterstützung geben kann, ihnen als illegitime Eingriffe in ihre Selbstbestimmung erscheinen müssen. Im Ergebnis wird die Öffentlichkeit der Geberländer die zu leistenden Ausgleichszahlungen für zu hoch und die ihnen im Gegenzug eingeräumten Kontrollrechte für zu gering halten, während den Nehmerländern die gebotenen Leistungen zu gering und die geforderten Kontrollen zu weitgehend erscheinen werden." http://www.zeit.de/­2016/­43/­europaeische-union-brexit-italien-spaltung/­seite-2 27. Oktober 2016


Lesenswerter Artikel von Angela Nagle im Le Monde diplomatique (http://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5396953). 06. April 2017

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