Kurzinfos Februar 2020

Ohne Grossbritannien wird es für die EU noch schwieriger, die politischen Klimaziele zu erreichen – für die Umwelt ist das nicht unbedingt schlecht. Die EU will in diesem Jahr ihre Klimaziele weiter verschärfen: Bis 2030 möchte die Kommission den Ausstoss von Treibhausgasen stärker reduzieren als bisher geplant. Ab 2050 soll es keine Nettoemissionen mehr geben. Das könnte schwierig werden. Denn mit dem Vereinigten Königreich verliert die EU einen Musterschüler in Sachen Klimapolitik.

Die Briten erzeugen pro Kopf zwar nicht viel weniger Treibhausgase als der Durchschnittsbürger der EU. Aber kaum ein Land hat seit 1990 mehr Klimagase eingespart. Das liegt unter anderem daran, dass Grossbritannien damals viel mehr Industrien beheimatete als heute und rund zwei Drittel des Stroms aus Kohlekraftwerken bezog. Heute kommt dieser vor allem aus Erdgas, Kernkraft und Windparks vor der Küste.

Die EU-Klimaziele beziehen sich auf das Jahr 1990: 2030 sollen die produzierten Treibhausgase um 40 Prozent geringer sein als 1990. Das Vereinigte Königreich ist einer der wenigen Staaten, die diesen Wert jetzt schon übertroffen haben. Die meisten Länder haben ihn noch lange nicht erreicht. Sie müssen nun mehr leisten als geplant, um die gut 2 Prozentpunkte Ersparnis wettzumachen, die der EU durch den Brexit entgehen.

Dass Grossbritannien seine Einsparungen in Zukunft getrennt verrechnet, macht für die Umwelt natürlich keinen Unterschied. Sollte die EU deswegen an der 40-Prozent-Marke scheitern, hat dies aber symbolische Bedeutung – insbesondere wenn die EU in Sachen Klimapolitik ein Vorbild bleiben will. Das bestätigt Oliver Geden, Leiter der Forschungsgruppe Europa der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin und Leitautor des Klimaberichts der Vereinten Nationen. «Im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz ist Grossbritannien kein Vorreiter. Aber diese Ziele haben weniger Symbolkraft als die 40-Prozent-Marke», sagt er.

Der Brexit wird auch die zukünftige Klimapolitik der EU beeinflussen. Der Auszug der britischen Abgeordneten schwächt leicht die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament. Zudem waren die Vertreter der britischen Regierung in Brüssel traditionell für ambitionierte Klimapolitik eingetreten.

Sie bremsten zwar direkte Eingriffe zur Unterstützung einzelner Technologien wie Wind- oder Sonnenenergie. Dafür machten sie sich für den Emissionshandel stark, also jenen Markt, auf dem Firmen Zertifikate kaufen müssen, um Klimagase produzieren zu dürfen.

In Grossbritannien gibt es sogar einen Mindestpreis für diese Zertifikate, der Emissionen für die dortigen Firmen sehr viel teurer machte als für die Konkurrenz im Rest der EU. Ob Grossbritannien nun in diesem Markt bleibt oder wie die Schweiz einen eigenen aufbaut, der mit jenem der EU nur gekoppelt ist, muss noch verhandelt werden.

Offen sind auch Budgetfragen: Im Moment wird verhandelt, wer das Loch im EU-Haushalt stopft, das der Nettozahler Grossbritannien hinterlässt. Rund ein Viertel der EU-Ausgaben soll zum Klimaschutz beitragen. Ein Teil dieses Geldes könnte in Zukunft fehlen – auch in Grossbritannien selbst. Was mit den Projekten passiert, die die EU dort finanzierte, bleibt abzuwarten.

Premierminister Boris Johnson wartete mit grossen Ankündigungen auf: Ab 2035 sollen keine Autos mehr verkauft werden, die mit Benzin, Gas oder Diesel fahren – fünf Jahre früher als bisher geplant. Die neue Regel soll auch Hybride betreffen. In vier Jahren solle das letzte Kohlekraftwerk schliessen, 2050 sollten überhaupt keine Klimagase mehr verursacht werden.

Vor einigen Jahren hatte sich Johnson noch als Kolumnist über übertriebene Sorgen wegen des Klimawandels lustig gemacht. Simon Evans, Politikanalyst der britischen Internetpublikation «Carbon Brief», hat eine einfache Erklärung für den Kurswechsel: «Die meisten Briten wünschen sich Klimapolitik. Die Konservative Partei nutzt das ganz pragmatisch für sich.» Nun müsse man abwarten, welche konkreten Massnahmen die Regierung vorschlagen werde, um ihre Ziele zu erreichen.

Grossbritannien hat eines der strengsten Gesetze zum Klimaschutz überhaupt. Die Climate Change Act wurde bereits 2008 unter dem damaligen Premierminister Tony Blair eingeführt. Seitdem legt ein Komitee unabhängiger Wissenschafterinnen und Wissenschafter zwölf Jahre im Voraus fest, wie viele Treibhausgase maximal produziert werden dürfen – dieser Wert wird rechtlich verankert, und die Regierung ist verpflichtet, daraus Massnahmen abzuleiten.

Die künftigen Entscheidungen in der britischen Klimapolitik werden von besonderem Interesse sein, da das Land 2020 die Uno-Klimakonferenz beherbergt. Die 26. Ausgabe wird im November in Glasgow stattfinden. NZZ, 11. Februar 2020, S. 6


Der kroatische Ministerpräsident Andrej Plenkovic wählte einen drastischen Vergleich, als er vor einigen Wochen den Bevölkerungsschwund in seinem Land beschrieb: «Wir verlieren jedes Jahr das Äquivalent einer Kleinstadt von 15 000 bis 16 000 Personen.» Für eine Bevölkerung von gut vier Millionen sei dies keine geringe Zahl. «Das ist ein strukturelles, fast existenzielles Problem für einige Nationen, und wir sind nicht die Einzigen», klagte Plenkovic der «Financial Times».

Schon seit langem werden in Kroatien, dem jüngsten Mitgliedsstaat der Europäischen Union, Jahr für Jahr weniger Kinder geboren. Waren es Anfang der neunziger Jahre noch gut 47 000, verringerte sich die Zahl auf 37 000 im Jahr 2018. Mit 4,07 Millionen Menschen schrumpfte die Bevölkerungszahl zu Beginn des vergangenen Jahres sogar auf den niedrigsten Stand seit 1957. Doch als Grund dafür machte Plenkovic nicht nur die rapide sinkende Geburtenrate aus. Er erwähnte auch das Recht des freien Personenverkehrs, in dessen Genuss seine Landsleute gekommen seien.

Tatsächlich verlassen ausgerechnet die Kroaten in Scharen ihr Heimatland. Der Staat an der Adria war im Sommer 2013 von seinen Nachbarn dafür beneidet worden, dass er als zweites Land des ehemaligen Jugoslawien den Beitritt zur EU schaffte und so den vollen Zugang zum gemeinsamen Binnenmarkt erhielt. Doch das versprochene Wirtschaftswunder trat nicht ein. Niedrige Löhne, mangelnde Perspektiven und eine immer noch weitverbreitete Korruption haben stattdessen vor allem junge Leute ausser Landes getrieben.

So leben nach Angaben der Luxemburger Statistikbehörde Eurostat mittlerweile 15,4 Prozent der Kroaten im arbeitsfähigen Alter in einem anderen EU-Mitgliedstaat – ein Wert, der innerhalb der EU nur noch von Rumänien mit 21,3 Prozent übertroffen wird. Zwischen 190 000 und 300 000 Kroaten sollen das Land seit 2013 bereits verlassen haben, und ein Ende des Exodus ist nicht in Sicht. Kroatien drohe ein «demografischer Kollaps», der sich auf die gesamte Wirtschaft, auf das Renten-, Gesundheits- und Bildungssystem auswirken werde, zitiert die Nachrichtenagentur AFP den Bevölkerungswissenschafter Stjepan Sterc.

Hat sich die Personenfreizügigkeit (PFZ), die auch in der Schweiz wieder zu reden gibt, im Falle Kroatiens als Gift erwiesen? Für die EU-Kommission ist sie in jedem Fall ein politisches Heiligtum – schon aus historischen Gründen. Schliesslich sollte der Kontinent nach dem Fall des Eisernen Vorhangs nicht länger durch Grenzen beschränkt sein und zusammenwachsen. Das Recht, als EU-Bürger in jedem anderen Mitgliedsstaat sein Glück zu suchen, wurde von den Hütern der Verträge stets auch als friedensförderndes Gut begriffen. Und ökonomisch schienen sowieso alle Gründe für den freien Personenverkehr zu sprechen: Würden Unternehmen nicht von der grösseren Anzahl an potenziellen Arbeitskräften profitieren und Gastländer von höheren Steuereinnahmen? Würde dies nicht umgekehrt eine Entlastung der von Arbeitslosigkeit geplagten Herkunftsländer bedeuten, und kämen die Rücküberweisungen nicht den zurückbleibenden Verwandten zugute? Zumindest nach gängiger ökonomischer Lehre gilt die PFZ als Win-win-Situation für Abwanderungs- und Zuwanderungsregionen. Sie fördere die Produktivität und Innovation und damit den Wohlstand insgesamt, sind sich die meisten Ökonomen einig. Als eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes ist sie neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital in den EU-Verträgen fixiert. Dass die bisher fast ausschliesslich von Osten nach Westen und von Süden nach Norden verlaufende Binnenmigration allerdings zu einem regelrechten Aderlass in Ost- und Südosteuropa geführt hat und dass dies die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsstaaten stark gefährdet, scheinen Experten lange ignoriert zu haben.

Geschrumpft sind die Bevölkerungen durch sinkende Geburtenraten und massive Abwanderung in fast allen exkommunistischen Staaten. Aus dem kleinen Litauen etwa wanderten seit dem EU-Beitritt 2004 eine halbe Million Bürger aus – fast jeder sechste Einwohner. In Bulgarien, Rumänien oder Lettland sieht die Lage kaum rosiger aus. Fast vier Millionen Menschen etwa verlor der EU-Staat Rumänien seit dem Sturz des kommunistischen Diktators Nicolae Ceausescu im Jahr 1990, was laut einem Bericht des Balkan Investigative Reporting Network 16,4 Prozent der Bevölkerung entspricht.

Verbunden ist die Massenabwanderung nach Westeuropa (vor allem nach Deutschland und Grossbritannien) mit einem dramatischen Braindrain von Ärzten, Technikern und Facharbeitern, die in ihren Herkunftsländern eigentlich dringend benötigt werden. Wachsen die Länder dadurch langsamer als erhofft, sehen Akademiker ihre Jobchancen schrumpfen und entscheiden sich erst recht für die Emigration – ein Teufelskreis. Doch wirklich zur Debatte stellen wollen die osteuropäischen Regierungschefs die PFZ auch nicht. «Sie ist eine der Grundlagen der EU, welche grosse Möglichkeiten für unsere Bürger schafft», liess der Kroate Plenkovic die Presse wissen.

Fast vergessen sind die Zeiten, in denen die PFZ in Westeuropa mit der sprichwörtlichen Angst vor dem «polnischen Klempner», das heisst der Sorge vor Lohndumping, verbunden war. Um ihr entgegenzukommen, wurde bei der EU-Osterweiterung von 2004 den alten EU-Staaten die Möglichkeit eingeräumt, für eine Übergangsfrist von sieben Jahren ihre Arbeitsmärkte abzuschotten. Einige Staaten wie Grossbritannien verzichteten darauf, woraufhin sich auf der Insel Zehntausende Polen niederliessen. Dass dies auch Abwehrreaktionen provozierte, war absehbar. Nicht wenige Briten stimmten auch wegen der billigen Arbeitskräfte aus dem Osten für den Brexit. Umgekehrt hat der Strom der Abwanderung in den Herkunftsländern eine antiliberale Politik gedeihen lassen, wie der bulgarische Intellektuelle Ivan Krastev glaubt: Weil sich die Jungen auf den Weg machten und die Alten und Ängstlichen zurückblieben, habe dies vielerorts den Boden für populistische Politiker bereitet. NZZ, 19. Februar 2020, S. 14.


Der britische Premierminister Johnson tut so, als sei er an einer engen Anbindung an den europäischen Binnenmarkt gar nicht interessiert. Das ist mehr als populistisches Getöse. Die Briten gehen mit guten Gründen auf Distanz.

Man könnte es allzu leicht als populistische Wichtigtuerei vor heimischem Publikum abtun, was Boris Johnson am 3. Februar 2020 in seiner Rede zur künftigen EU-Politik von sich gab: «Wir werden die volle souveräne Kontrolle über unsere Grenzen, die Zuwanderung, die Regeln des Wettbewerbs, der Staatshilfen und des öffentlichen Beschaffungswesens wiederherstellen.» Damit stellte sich Johnson diametral gegen die Forderungen Brüssels, das als Bedingung für ein Freihandelsabkommen die fortgesetzte enge Anbindung des Vereinigten Königreichs an just diese Regeln fordert.

Doch hinter Johnsons provokativen Ankündigungen steckt durchaus strategische Substanz. Grossbritannien tut gut daran, zum Auftakt der anstehenden Verhandlungen mit Brüssel über das künftige bilaterale Verhältnis selbstbewusst und distanziert aufzutreten. Zunächst ist das verhandlungstaktisch klug, denn wenn ein Land mit einem fast achtmal grösseren Block von 27 Ländern verhandelt, dann sollte es nicht schon von Anfang an Schwäche demonstrieren.

Wichtiger ist aber das strategische Ziel der Unabhängigkeit Grossbritanniens. Bisher war unter den «Remainern» im Inland wie im Ausland allzu selbstverständlich angenommen worden, die Insel werde auf ein Handelsregime der engen Kooperation mit der EU angewiesen und damit leicht erpressbar sein. Es ist das Verdienst Johnsons bzw. seines Beraters Dominic Cummings, energisch an dieser trügerischen Selbstgewissheit zu rütteln. Zwar ist es richtig, dass 45 Prozent der britischen Exporte und 53 Prozent der Importe (Zahlen für 2018) über die EU-Grenze gehen. Entsprechend berechtigt sind Warnungen vor wirtschaftlichen Turbulenzen, Arbeitsplatzverlusten und kurzzeitigen Engpässen, sollten auf einen Schlag Grenzkontrollen, Zölle und andere Hemmnisse errichtet werden. Doch diese Sichtweise wird der langfristigen Dynamik wirtschaftlicher Prozesse nicht gerecht. Zudem hat Premierminister Johnson Zeit. Da er im Dezember ein starkes Regierungsmandat errungen hat, muss er sich erst Ende 2024 wieder um seine Wiederwahl sorgen. Er kann sich folglich eine vorübergehende Wirtschaftsschwäche politisch leisten, sollten die Verhandlungen mit der EU bis Ende des Jahres scheitern. Dafür könnte er seinen Anhängern seine Logik des Brexits erklären: Soll der Brexit jenseits von fragwürdiger Symbolpolitik einen Sinn haben, dann muss Grossbritannien mehr Freiheit haben als in der Vergangenheit, für sich selbst passende Regeln und Regulierungen zu schaffen. Wozu denn sonst der dramatische Austritt, wenn sich danach möglichst nichts ändern soll?

Die Verhandlungsführer und Politiker in der EU sollten deshalb die britische Entschlossenheit, einen eigenen Weg zu gehen, nicht unterschätzen und über die Folgen nachdenken. Wenn ein beidseits nützliches Handelsabkommen scheitert, dann hat das auch für die EU negative Konsequenzen: Der Handel wird auch für die Mitgliedländer beeinträchtigt werden. Die Kooperationsbereitschaft der Briten wird auf anderen Feldern, etwa in der Verteidigungspolitik, der Aussenpolitik oder der Forschung, leiden, zum Schaden der EU. Will die EU das Vereinigte Königreich durch eine harte Verhandlungspolitik tatsächlich in diese Ecke treiben?

Manche Anzeichen deuten darauf hin. Der EU-Verhandlungsführer Michel Barnier erklärte am Montag kühl, es sei ganz am Vereinigten Königreich zu entscheiden, ob es sich weiterhin an die EU-Regeln halten oder davon abweichen wolle – davon werde dann eben das Ausmass an künftigem Freihandel abhängen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte kämpferisch, die Kommission werde die Interessen der EU bis zum Letzten verteidigen. Hier wird wenig Kompromissbereitschaft demonstriert.

Was dahintersteckt, machte der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, Manfred Weber, vergangene Woche in einem Interview mit der «Welt» deutlich: «Wenn der Brexit gefühlt zum Erfolg wird, dann ist das der Anfang vom Ende der EU.» Der Austritt aus der EU sei ein Fehler gewesen, fügte Weber an, deshalb müsse Grossbritannien dessen Folgen zu spüren bekommen. Der Brexit soll nach dem Kalkül von Brüssels zentralistischen Machtpolitikern also scheitern, um zweifelnde Mitgliedländer vor Nachahmung abzuschrecken. So argumentiert keine starke und selbstbewusste Union, sondern ein Bündnis, das Angst um die eigene Zukunft hat. Warum stellt sich Brüssel nicht der Herausforderung eines unabhängigen Grossbritannien, das im Wettbewerb der Systeme erst noch beweisen müsste, ob es dadurch stärker oder schwächer wird? Warum begleitet die EU nicht das Experiment des britischen Alleingangs mit Interesse, weil es davon vielleicht für sich selbst etwas lernen und stärker werden könnte? Weil die EU-Führung selbst nicht in die eigene Stärke und Attraktivität vertraut. Dem Muskelspiel einer derart verängstigten Union widersetzt sich London zu Recht. NZZ, 4. Februar 2020, S. 11


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 13. Februar 2020 einem Einspruch der spanischen Regierung stattgegeben und Madrid bescheinigt, dass seine Behörden bei den Sofortabschiebungen, den sogenannten Push-backs, in ihren Exklaven in Nordafrika nicht illegal gehandelt hätten. Mit dem Urteilsspruch ist es der spanischen Regierung nun freigestellt, an ihren von Menschenrechtsorganisationen kritisierten Abschiebepraktiken festzuhalten. In Ceuta und Melilla werden Jahr für Jahr Migranten, die versuchen, die meterhohen Grenzzäune zu überwinden, gegen ihren Willen auf marokkanischen Boden zurückgebracht, ohne vorher anwaltlichen Beistand erhalten zu haben. «Dieses Urteil wird von anderen Ländern in Europa als Blankocheck für Abschiebungen an der Grenze interpretiert werden», glaubt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin. Die NGO hatte die beiden Kläger, die sich juristisch gegen ihre Abschiebung gewehrt hatten, unterstützt.

In der ersten Instanz hatten sieben Richter des EGMR Spanien im Oktober 2017 wegen der Abschiebungen der zwei aus Mali und der Elfenbeinküste stammenden Männer Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Spanien wurde zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von 5000 Euro pro Person verurteilt. Die spanische Regierung reichte im September 2018 Rekurs ein, weshalb der Fall nun vor der Grossen Kammer des EGMR erneut verhandelt wurde.

Die beiden Afrikaner hatten im August 2014 mit etwa 70 weiteren Personen die Grenzanlage bei Melilla überwunden. Die spanischen Grenzschützer brachten sie umgehend nach Marokko zurück, ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit. Videoaufnahmen zeigten, dass die Migranten marokkanischen Sicherheitskräften übergeben wurden, die sie mit Schlägen und Tritten durch eines der Tore im Grenzzaun nach Marokko zurücktrieben. Die beiden Männer, die gegen Spanien geklagt hatten, wurden laut eigenen Angaben in die 300 Kilometer entfernte Stadt Fez gebracht und dort freigelassen.

Die grosse Kammer des EGMR kam nun zur Auffassung, dass sich die beiden Nordafrikaner selbst in eine illegale Situation gebracht hätten, als sie zusammen mit den anderen Migranten versuchten, den Grenzzaun zu überwinden, um auf spanischen Boden zu gelangen. Sie hätten sich dagegen entschieden, die existierenden Mittel auszuschöpfen, die es ihnen ermöglicht hätten, auf legale Weise auf spanisches Terrain zu gelangen. Die Migranten hätten bei der diplomatischen Vertretung Spaniens in ihren Heimatländern oder in Marokko Asylanträge stellen können. Sie hätten sich jedoch ohne zwingenden Grund einem Massenansturm angeschlossen, um gewaltsam die Grenze zu überwinden, hiess es in der Urteilsbegründung. Beim ECCHR kritisiert man den Zynismus der Richter, denen sehr wohl bewusst sei, dass es in den betroffenen Ländern de facto keine Möglichkeit gibt, Botschaftsasyl zu stellen. Schwarzafrikaner würden zudem an den marokkanischen Passkontrollen nicht durchgelassen, um sich bei der Asylbehörde an der Grenze von Melilla oder Ceuta zu melden, kritisiert Kaleck.

Spaniens Sozialisten hatten, als sie noch in der Opposition waren, gegen die Massenabschiebungen aus den spanischen Exklaven in Nordafrika Verfassungsbeschwerde eingelegt. Doch als Parteichef Pedro Sánchez im Sommer 2018 an die Macht kam, verteidigte er die Vorgehensweise mit den gleichen Argumenten wie die konservativen Vorgänger vom Partido Popular. Im vergangenen Dezember begannen die Behörden damit, den messerscharfen Natodraht rund um die beiden Exklaven, an dem sich viele Migranten beim Überklettern der Grenzzäune verletzten, zu entfernen. Stattdessen werden an einigen Punkten die Schutzzäune von sieben auf zehn Meter erhöht.

Trotz diesen Massnahmen ist die Zuwanderung aus dem Süden für Spanien, auch wegen der Unterstützung Marokkos, derzeit eigentlich das geringere Problem. So sank die Zahl der irregulären Grenzübertritte von Migranten aus Nordafrika im vergangenen Jahr gegenüber 2018 um 49,4 Prozent auf 32 513 Personen. Am stärksten zurück ging die Zahl der Bootsflüchtlinge – nur noch 26 168 Personen landeten letztes Jahr auf spanischem Boden, das ist im Vergleich zu 2018 ein Rückgang von 54 Prozent. Die einzige Migrationsroute, die verstärkt genutzt wurde, war die Überfahrt von den Küsten Nord- und Westafrikas auf die Kanarischen Inseln. 2700 Personen kamen 2019 nach einer zum Teil mehrere hundert Kilometer langen Bootsfahrt auf der Inselgruppe an, das sind doppelt so viele Ankünfte wie 2018. Grösseres Kopfzerbrechen bereitet der spanischen Regierung die Zunahme der Asylanträge, die sich im Vergleich zu 2018 von 54 000 auf 112 000 mehr als verdoppelt haben. Die meisten Gesuche wurden an den Flughäfen des Landes gestellt, sie kommen grossmehrheitlich von Lateinamerikanern. Spanien rangiert bei den Asylanträgen auf Rang drei in Europa, hinter Deutschland und Frankreich. Die spanischen Asylbehörden sind chronisch überlastet. Die Bearbeitung der Gesuche geht schleppend voran, manche Anträge liegen Jahre in der Schublade. 75 Prozent werden abgelehnt. NZZ, 14. Februar 2020, S. 3


Die britische Regierung hat sich gegen Kontrollen der EU nach einem Freihandelsabkommen mit Brüssel ausgesprochen. «Zu glauben, wir könnten eine EU-Aufsicht in Fragen sogenannter gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen akzeptieren, übersieht schlicht den Punkt, um den es geht», sagte der britische Chefunterhändler David Frost am 17. Februar 2020 in einer Rede vor Studenten an der Freien Universität Brüssel. Grossbritannien sei überhaupt nur deswegen aus der Europäischen Union ausgetreten, damit diese sich nicht mehr in Regeln und Vorschriften einmischen könne, erklärte Frost. Das sei nicht nur eine Verhandlungsposition, sondern der Kern des Brexits: die volle politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit Grossbritanniens.

Aus demselben Grund werde die britische Regierung auch keiner längeren Übergangsperiode zustimmen. Am 1. Januar 2021 werde das Vereinigte Königreich wie geplant seine Unabhängigkeit wiedererlangen. «Warum sollten wir dies hinauszögern wollen?», fragte Frost, der vom britischen Premierminister Boris Johnson kürzlich zum Leiter der Verhandlungen zwischen Grossbritannien und der EU ernannt wurde. Der 54-jährige ehemalige Vorsitzende des Verbands der schottischen Whisky-Hersteller berichtet in dieser Funktion direkt an Johnson. Sein erster öffentlicher Auftritt wurde in Brüssel mit Spannung erwartet. Grossbritannien hatte die EU am 31. Januar um Mitternacht verlassen. Während der Übergangsfrist, die bis Ende Jahr dauert, soll sich aber praktisch nichts ändern. Grossbritannien muss sich weiter an alle EU-Regeln halten und in den gemeinsamen Haushalt einzahlen, ohne Mitsprache in Brüssel zu haben. Ab Anfang März soll über ein dauerhaftes Handels- und Partnerschaftsabkommen verhandelt werden. Die EU hat erklärt, sie strebe bestmögliche Handelsbeziehungen ohne Zölle und Mengenbeschränkungen für britische Waren im Binnenmarkt an. Sie verlangt dafür allerdings, dass es für Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten eine eindeutig überprüfbare Chancengleichheit in Grossbritannien gibt – von Umweltstandards bis zu Regierungsbeihilfen.

Frost sagte dazu, Premierminister Johnson habe schon versichert, dass Grossbritannien weiter die höchsten Umwelt- und Sozialstandards einhalten werde. London stelle ja auch nicht die Forderung, dass die EU «höhere britische Standards» übernehme. Man erwarte nur das, was die EU auch anderen Nationen in Freihandelsabkommen versprochen habe. Wenn die EU eine solide Partnerschaft wolle, «dann ist der einzige Weg, auf der Grundlage einer Beziehung gleichberechtigter Partner aufzubauen». In seiner Brüsseler Rede wiederholte Frost den Wunsch der britischen Regierung, ein Abkommen nach dem Vorbild des Vertrages zwischen der EU und Kanada abzuschliessen.

Habe die Europäische Union den Brexit überhaupt je verstanden, fragte der Chefunterhändler die Studenten schliesslich und schickte eine Antwort gleich hinterher: Für Brüssel sei das Ergebnis des britischen Referendums von 2016 wie eine «schreckliche unvorhersehbare Naturkatastrophe» gewesen, «wie von der Art desjenigen Meteoriten, der die Dinosaurier auslöschte». Dabei habe es bereits vor dem Brexit klare Signale der Briten wie die Ablehnung der einheitlichen Währung oder das Fernbleiben vom Schengen-Raum gegeben, dass man mit dem eingeschlagenen Kurs der EU nicht zufrieden sei, so Frost. NZZ, 19. Februar 2020, S. 4.


Moskau schickte eine Sanitätseinheit der Armee zum Kampf gegen das Coronavirus, insgesamt 120 Ärzte und Pfleger mit Spezialisten für Infektionskrankheiten. 14 Flugzeuge landeten bis zum 24. März 2020 in Italien, darunter zwei Grosstransporter des Typs Il-76. Die Russen brachten laut der Agentur Sputnik News ein ganzes Container-Spital mit, samt 100 Beatmungsgeräten und 500 000 Gesichtsmasken und weiterem Material.

Aus Havanna landete am 21. März 2020 eine Sondermaschine der Alitalia auf dem Flughafen Mailand-Malpensa, mit 53 Personen des kubanischen medizinischen Dienstes an Bord. Die Hälfte sind Spezialisten für die Behandlung von Infektionskrankheiten und Wiederbelebung, einige haben laut dem Parteiorgan «Granma» in Afrika Erfahrungen mit Ebola gesammelt. Sie wurden, auf Einladung der Region Lombardei, in einem vom italienischen Zivilschutz aufgebauten Feldspital in Crema eingesetzt, in einer von der Epidemie besonders betroffenen Gegend der Lombardei.

Die Kubaner waren weniger gut ausgerüstet, sie hatten keine warmen Kleider eingepackt. Lokale Sportvereine haben Trainingsanzüge zur Verfügung gestellt, zudem sollen die wegen der Seuche ohnehin geschlossenen Modegeschäfte in Crema Kleider spenden. Jedoch haben die Kubaner das Medikament Interferon Alfa 2B dabei. Sie haben es schon in China gegen das Coronavirus eingesetzt und wollen es jetzt in Italien weiter testen.

Die Ersten aber waren die Chinesen, eine kleine Delegation von neun Fachleuten, die in Wuhan Erfahrungen mit dem Coronavirus gesammelt hatten. Sie brachten ausser wertvollem Expertenwissen laut der Agentur Xinhua 700 Beatmungsmaschinen und weiteres medizinisches Gerät mit. Der italienische Aussenminister Luigi Di Maio lobte die chinesische Solidarität.

Schlagzeilen machte in Italien der Vizepräsident des Chinesischen Roten Kreuzes, Sun Shuopeng, der an einer Pressekonferenz in Mailand erklärte, die Massnahmen der Italiener zur Epidemiebekämpfung seien, «gemäss unseren Standards», also den chinesischen, ungenügend. «Es muss schnell gehen, man muss das ganze Wirtschaftsleben stoppen und den Verkehr anhalten», erklärte er an einer Pressekonferenz in Mailand zuhanden der italienischen Regierung in Rom. Ein paar Tage später wurde seine Empfehlung dann umgesetzt.

Mehrheitlich durch Abwesenheit glänzen derweil die europäischen Länder. Deutschland hat Italien zwar 300 Beatmungsgeräte geschickt und auch aus anderen EU-Staaten wurde vereinzelt Material geliefert. Doch namentlich Russland tat weit mehr. Es liefert ein ganzes Spital mitsamt Ärzten und Pflegern. Solche dringend benötigte personelle Unterstützung hat aus der näheren oder weiteren Nachbarschaft offenbar niemand geschickt, jedenfalls ist das in den italienischen Medien kein Thema. In Italien fühlte man sich deshalb von den Partnern in der EU im Stich gelassen. NZZ, 24. März 2020, S. 3


Die Wertpapierkäufe der EZB verstossen laut deutschem Verfassungsgericht gegen das Mandat der EZB. Es fehle die Darlegung der Verhältnismässigkeit. Die Richter werfen zudem Bundesregierung und Bundestag vor, ihre Integrationsverantwortung vernachlässigt zu haben. Ein vorheriges Urteil des EuGH sei ferner nicht mehr nachvollziehbar.

Lässt sich Geldpolitik mit den Mitteln der Justiz greifen – und falls ja, wie? In Karlsruhe mussten sich die Richter in den roten Roben in den letzten Jahren immer wieder mit dieser Frage beschäftigen. Am Dienstagmorgen haben nun die Verfassungsrichter mit sieben zu eins Stimmen in einer historischen Entscheidung gleich mehreren seit dem Jahr 2015 laufenden Verfassungsbeschwerden gegen das Kaufprogramm für Wertpapiere des öffentlichen Sektors der Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Das Verfahren hat also eine lange Vorgeschichte. Das viele Jahre vor der gegenwärtigen Corona-Krise aufgelegte sogenannte Public Sector Purchase Programm (PSPP) bewegt sich nach der Auffassung des Zweiten Senats des höchsten deutschen Gerichts unter dem Gerichtspräsidenten Andreas Vosskuhle nicht mehr innerhalb der sich aus den EU-Verträgen ergebenden Kompetenzen der EZB. Die Richter begründen dies vor allem mit der fehlenden Abwägung der

Laut den Verfassungsrichtern wird es der Deutschen Bundesbank durch das Urteil untersagt, an der weiteren Umsetzung und dem Vollzug der Staatsanleihekäufe der EZB mitzuwirken. Sie darf dies nur noch dann weiterhin tun, wenn die EZB und die nationalen Zentralbanken (diese bilden zusammen das sogenannte Euro-System) innerhalb von höchstens drei Monaten nachvollziehbar darlegen, dass die mit den Staatsanleihekäufen angestrebten währungspolitischen Ziele im Vergleich zu den damit verbundenen schädlichen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen verhältnismässig sind.

Damit haben die Verfassungsrichter der EZB eine Tür geöffnet, um die grossangelegten Käufe von Schuldpapieren von Mitgliedsländern der Euro-Zone unter der Mitwirkung der Bundesbank auch künftig fortführen zu können. Allerdings weisen die Richter darauf hin, dass die Bundesbank verpflichtet ist, im Rahmen des Euro-Systems dafür Sorge zu tragen, dass die bei der EZB angehäuften Bestände an Staatsanleihen auch wieder abgetragen werden. Eine solche Rückführung ist in der Kommunikation der Zentralbank bisher überhaupt kein Thema gewesen. Im Gegenteil, die seit November 2019 wieder laufenden Käufe über monatlich 20 Mrd. € sind entfristet, sie haben also nicht einmal ein Enddatum, und die EZB stellt öffentlich keinerlei Überlegungen an, den Bestand an Staatsanleihen dereinst wieder abzubauen.

Karlsruhe verpflichtet zudem die deutsche Bundesregierung und den Bundestag, ihrer bestehenden Integrationsverantwortung innerhalb der europäischen Einigung gerecht zu werden. Die beiden Organe müssten auf eine Verhältnismässigkeitsprüfung der Staatsanleihekäufe durch die EZB hinwirken. Dies gelte auch für die Anfang Januar 2019 von der Notenbank beschlossenen Reinvestitionen von Geldern aus fällig werdenden Wertpapieren sowie die Wiederaufnahme der Anleihekäufe seit November 2019.

Das Urteil der deutschen Verfassungsrichter ist auch insofern historisch, als diese erstmals in der Geschichte der europäischen Integration einen Ultra-Vires-Akt feststellen. Ein solcher Akt liegt vor, wenn sich EU-Behörden Dinge anmassen, mit denen sie nicht (durch den deutschen Bundestag) beauftragt wurden. Das Verfassungsgericht hatte während des Prozesses den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bei mehreren Fragen zum Unionsrecht zu Rate gezogen. Der EuGH war jedoch zum Ergebnis gelangt, dass das PSPP nicht über das Mandat der EZB hinausgehe und auch nicht gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung verstosse. Letzteres sieht das Verfassungsgericht nun zwar auch so, es erkennt aber eine Verletzung des Mandats.

In den Augen der Karlsruhe Richter war das Urteil des EuGH vom Dezember 2018 schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit in der Sprache der Juristen eben ultra vires (zu deutsch: jenseits der Gewalten) ergangen. Die Auffassung der Luxemburger Richter, wonach die Beschlüsse des EZB-Rates im Hinblick auf das PSPP noch innerhalb von dessen Kompetenzen erfolgt seien, verkenne in offensichtlicher Weise die Bedeutung und Tragweite des zu beachtenden Grundsatzes der Verhältnismässigkeit. Wegen der vollständigen Ausklammerung der tatsächlichen Auswirkungen des Programms auf die Wirtschaftspolitik sei das Urteil des EuGH methodisch schlechterdings nicht mehr vertretbar. Dieses Ausblenden der wirtschaftspolitischen Auswirkungen widerspreche auch der methodischen Herangehensweise des Gerichtshofs in nahezu sämtlichen sonstigen Bereichen der Rechtsordnung der EU. Der EuGH würde damit seiner Schnittstellenfunktion nicht gerecht.

Bereits in der Hauptverhandlung Ende Juli 2019 hatten die Karlsruher Richter viel Wert auf die Frage der Verhältnismässigkeit der Massnahmen der EZB gelegt und gefragt, mit welchen Kriterien man die Politik der EZB bewerten müsse, wie man den Erfolg quantifizieren könne und wo eine in den EU-Verträgen verbotene monetäre Staatsfinanzierung denn nun anfange. Seit 2015 hat die EZB in einem monatlich unterschiedlichen Ausmass insgesamt Wertpapiere über etwa 2,7 Bio. € erworben, darunter rund 2,2 Bio. € an Staatsanleihen der Euro-Länder. Das entspricht fast einem Drittel der in der Euro-Zone ausstehenden Staatsschulden. Die Käufe haben laut Berechnungen der Notenbank das Bruttoinlandprodukt und die Inflation im Euro-Raum über die Jahre insgesamt um rund 1,9 Prozentpunkte erhöht. Zugleich sind jedoch durch die grosse Nachfrage nach Staatsanleihen die Refinanzierungskosten der Mitgliedsländer stark gesunken, was sicherlich für viele Finanzminister ein willkommener Nebeneffekt der EZB-Geldpolitik ist.

Die Verfassungsrichter kritisieren besonders, dass die Beschlüsse der EZB sich auf die Feststellung beschränken, dass das angestrebte Inflationsziel nicht erreicht werde und es keine weniger invasiven Massnahmen als die massiven Staatsanleihekäufe gebe. Eine Güterabwegung fehlte den Richtern, denn das Kaufprogramm der Notenbank hat auch erhebliche Risiken und Nebenwirkungen, nämlich beispielsweise für die Finanzstabilität insgesamt sowie den Zustand des Bankensystems. Zu den Folgen des PSPP würden zudem ökonomische und soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger gehören, die etwa als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer mittelbar betroffen seien.

Die Klagen gegen die Politik der EZB haben zu einem Duell der Gerichte geführt. Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das höchste Gericht der Europäischen Union (EU). Es überwacht die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wiederum ist das höchste Gericht des wirtschaftlich wichtigsten und bevölkerungsreichsten Mitglieds der EU und der Euro-Zone, es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen können Gerichte der Mitgliedstaaten dem EU-Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Generell hat Unionsrecht Vorrang vor nationalem Recht. Allerdings behält sich Karlsruhe in zwei Fällen ein Einschreiten vor: erstens, wenn der innerste Kern des Grundgesetzes auf dem Spiel steht, und zweitens, wenn EU-Behörden sich Dinge anmassen, mit denen sie der gewählte Bundestag nicht beauftragt hat. Die deutschen Verfassungsrichter haben zum zweiten Mal einen heiklen Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dessen Antwort gilt als weitestgehend bindend. Allerdings kann sich das Verfassungsgericht über ein Urteil des EuGH hinwegsetzen, wenn dieses aus seiner Sicht nicht mehr nachvollziehbar ist. NZZ, 6. Mai 2020, S. 1.


Mit dem Wiederaufbauplan der Kommission wäre die Verschuldung der EU wohl schon beschlossene Sache. Die Anhänger einer vertieften Integration dürfte das freuen. Doch ein heftiger Streit um die Verteilung der finanziellen Lasten steht erst noch bevor.

Nun liegt er also vor, der mit Spannung erwartete Wiederaufbauplan der EU für die Zeit nach der Corona-Krise. Aus Angst vor Leaks und mitteilungsfreudigen Beamten wurden seine wichtigsten Einzelheiten angeblich erst ganz zuletzt beigefügt. Die genauen Zahlen galten in den letzten Wochen als das am strengsten gehütete Geheimnis in Brüssel. Doch dass das Corona-Konjunkturprogramm der EU-Kommission noch einmal deutlich über dem 500-Milliarden-Euro-Paket von Angela Merkel und Emmanuel Macron liegen würde, war allgemein erwartet worden.

Angesichts der schwersten Wirtschaftskrise in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg will die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nicht tiefstapeln. Eine Scheu, mit dreistelligen Milliardensummen rhetorisch zu jonglieren und dafür grosse Worte zu finden, konnte man der Deutschen, die den EU-Haushalt schon einmal als «Mutterschiff der wirtschaftlichen Erholung» bezeichnet hat, ohnehin nie nachsagen. Vielleicht ist Pathos sogar die unvermeidbare Begleitmusik, wenn politische Schritte begründet werden müssen, für die es in Brüssel keinen Präzedenzfall gibt. Dass von den 750 Milliarden Euro, die der Wiederaufbauplan mobilisieren will, eine halbe Billion als nicht rückzahlbare Zuwendung an die von der Pandemie am schwersten getroffenen Länder fliessen soll, ist jedenfalls ein Novum. Noch nie in der Geschichte der Staatengemeinschaft wurden Kredite in dieser Grössenordnung am Kapitalmarkt aufgenommen. Die Verträge über die Arbeitsweise der EU verbieten die Kreditfinanzierung sogar ausdrücklich. Sollten Schulden dennoch aufgenommen werden, müssten sie, wie die Kommission beteuert, an strenge Bedingungen geknüpft sein, etwa zeitlich befristet sein und nicht der allgemeinen Staatsfinanzierung dienen.

Die Skeptiker einer solchen Verschuldungsmöglichkeit wird das allerdings kaum überzeugen. So wollen die sogenannten «sparsamen vier», die Länder Österreich, Niederlande, Dänemark und Schweden, als Kredit aufgenommenes Geld auch nur als Kredite verteilen. Ob sie sich damit zufriedengeben, dass mindestens ein Teil der Milliarden von den Empfängerländern zurückgezahlt werden soll und die Kommission bei der Mittelvergabe eine strikte Überwachung verspricht, ist fraglich. Die Sorge vor einer «Schuldenunion durch die Hintertür» ist gross. Auch bei jenen, die richtigerweise ahnen, dass die Rettungsmechanismen der vergangenen Jahre die wirtschaftlichen Gebrechen einiger Staaten und ihre wachsenden Staatsschulden nicht kuriert haben.

Sollten die EU-Hilfen zudem mit Kriterien der Rechtsstaatlichkeit verknüpft werden, wie dies aus guten Gründen weite Teile des Europaparlaments fordern, ist Widerstand gegen von der Leyens Plan auch von einigen ostmitteleuropäischen Staaten zu erwarten. Sie fürchten ohnehin, benachteiligt zu werden, wenn das Corona-Geld vor allem nach Italien, Spanien oder Frankreich fliesst. Und sie sind strikt gegen eine Vertiefung der europäischen Integration, wie sie etwa dem deutschen Finanzminister Olaf Scholz vorschwebt.

In einem Interview mit der «Zeit» hatte Scholz jüngst den ersten amerikanischen Finanzminister Alexander Hamilton zitiert, der 1790 die Schulden von 13 Einzelstaaten vergemeinschaftete und so dem noch wackeligen Staatenbund USA Leben einhauchte. Viel ist in Brüssel seither die Rede von einem «Hamilton-Moment», also einem möglichen Startschuss für die Vereinigten Staaten von Europa. Was Anhänger einer zügigen Integration frohlocken lässt, dürfte die Gegner einer Transfer- und Schuldenunion allerdings nur in ihrer Skepsis bestärken. NZZ, 28. Mai 2020, S. 9.


Luftige Worte und grosse Zahlen sind bisher ein Markenzeichen der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen gewesen. Und sie bleibt diesem auch beim Wiederaufbau der Wirtschaft treu. Europa leidet unter den Folgen des gesellschaftlichen Stillstandes wegen der Coronavirus-Pandemie. Nachdem bereits die einzelnen Mitgliedstaaten Hunderte von Milliarden an Hilfen bereitgestellt hatten, stellte von der Leyen Ende Mai den langerwarteten Plan der EU für den Wiederaufbau vor.

Die Kommission will der gebeutelten europäischen Wirtschaft mit insgesamt 1850 Mrd. € wieder Schwung verleihen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem leicht angepassten Sieben-Jahre-Budget der EU (1100 Mrd. €) und aus einem «Wiederherstellungsinstrument» (750 Mrd. €). Von der Leyen sprach vor dem EU-Parlament von einem neuen Generationenvertrag, den sie eingehen wolle. Zusammen mit dem bereits beschlossenen Hilfspaket von 540 Mrd. € stelle die EU fast 2400 Mrd. € zur Verfügung, um gegen die Folgen der Pandemie vorzugehen. «Lasst uns die Kraft wiederentdecken, die von der Idee des gemeinsamen Europa ausgeht», sagte von der Leyen.

Das Sieben-Jahre-Budget – auch mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) genannt – steht im Zentrum des Erholungsplanes und soll grundsätzlich so finanziert werden wie immer. Das heisst, im Wesentlichen zahlen die Mitgliedstaaten der EU gemäss den Anteilen ihrer Volkswirtschaften Beiträge ein. Deutschland kam im Rahmen des auslaufenden MFR durchschnittlich für knapp 21% des Budgets auf, nach dem Austritt des Nettozahlers Grossbritannien dürfte dieser Wert noch steigen. Der neue Vorschlag der Kommission orientiert sich am Kompromiss, den Ratspräsident Charles Michel im Februar am (gescheiterten) Gipfel den Staats- und Regierungschefs der EU vorgelegt hat. Michel plante mit rund 1095 Mrd. € für die sieben Jahre oder 1,074% des Bruttonationaleinkommens (BNI) der EU-Mitgliedstaaten. Von der Leyen fordert nun 1100 Mrd. €. Die Kommission hat sich hier bewusst mit zusätzlichen Ansprüchen zurückgehalten, weil man nicht noch mehr Streit will. Sie verspricht sich davon, schneller eine Einigung zu erzielen.

Der eigentliche Hebel für den wirtschaftlichen Wiederaufbau ist aber das «Erholungsinstrument». Von der Leyen nennt es «Next Generation EU». Dabei handelt es sich um einen Fonds, der durch Anleihen für insgesamt 750 Mrd. € gefüllt wird, welche die Kommission ausgibt. Dahinter stehen Garantien der Mitgliedstaaten, entsprechend ihren Anteilen am EU-Budget. Technisch gesehen handelt es sich um eine Erhöhung der sogenannten Eigenmittel-Obergrenze. Diese liegt derzeit bei 1,2% des GNI und stellt den maximalen Betrag dar, den die Kommission von den Mitgliedstaaten einfordern kann. Tatsächlich belief sich das Budget 2014 bis 2020 aber nur auf 1,16%. Die Differenz wurde in der Vergangenheit bereits von der Kommission als Sicherheit genutzt, um im kleineren Rahmen Anleihen zu begeben. Nun soll diese Obergrenze deutlich auf 2% erhöht werden. Mit dieser Garantie kann die Kommission sich dann an den Kapitalmärkten verschulden.

Die so aufgenommene Summe fliesst sodann ebenfalls ins Budget. Dort schlägt die Kommission einige neue Programme vor und will andere bereits bestehende Initiativen dank den zusätzlichen Geldern üppiger ausstatten. Die 750 Mrd. € sollen einerseits als Subventionen (500 Mrd. €) und andererseits als Darlehen (250 Mrd. €) verteilt werden. Diese Verteilung stellt einen der grossen Streitpunkte dar. Der Süden will viele Zuschüsse, der Norden viele Darlehen.

Die Kommission orientiert sich bei der Ausschüttung an drei Standbeinen. Die grösste Summe (560 Mrd. €) sollen die Mitgliedstaaten für Investitionen und Reformen erhalten. Die Mittel werden gemäss einem Bedürftigkeitsschlüssel an die EU-Länder verteilt, je nachdem wie stark sie von der Coronavirus-Krise getroffen worden sind. Der deutsche Ökonom Christian Odendahl schätzte am Mittwoch, dass etwa Italien insgesamt aus dem Next-Generation-EU-Programm netto 26 Mrd. € erhält, Spanien 34 Mrd. € und Polen 17 Mrd. €. Deutschland steuert dagegen netto 103 Mrd. € bei. Um an diese Gelder zu kommen, müssen die Mitgliedstaaten «Erholungs- und Belastbarkeitspläne» in Brüssel einreichen. Darin beschreiben sie, was sie mit den Hilfsgeldern machen wollen, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Grob vereinfacht gesagt müssen die Pläne die Schwerpunkte der EU berücksichtigen, nämlich die Entlastung der Umwelt, die Digitalisierung und die Stärkung der Resilienz gegenüber Krisen. Auch «Reformempfehlungen» der EU-Kommission sollten aufgenommen werden.

Sodann gibt es ein zweites, kleineres Standbein, das Firmen zugutekommt. Das Kernstück ist ein Solvenzplan. Dank einer Garantie aus dem EU-Budget soll die Europäische Investitionsbank (EIB) in Luxemburg Investitionen ins Eigenkapital von angeschlagenen Firmen mobilisieren, welche grundsätzlich aber über ein gesundes Geschäftsmodell verfügen. Als Beispiel kann man sich die deutsche Airline Lufthansa vorstellen. Wäre die deutsche Regierung nicht in der Lage, einen Aktienanteil zu kaufen, dann würden laut dieser Initiative private Investoren dank der EIB-Garantie einspringen. Die Idee dahinter ist, dass nach der Liquiditätshilfe (die Firmen konnten ihre Rechnungen am Ende des Monats nicht bezahlen) nun die Firmen in die Lage versetzt werden müssen, Verluste zu absorbieren (auch wenn sie die Rechnungen wieder bezahlen können). Diese Verluste entstehen wegen der geringeren Wirtschaftsaktivität.

Das dritte, kleinste Standbein sieht Hilfen für den Gesundheitssektor vor und soll dafür sorgen, dass Lehren aus der Coronavirus-Krise gezogen werden. Die Kompetenzen der EU sollen grundsätzlich verstärkt werden, etwa indem für ein neues EU-Programm namens EU4Health mit 9,4 Mrd. € ausgestattet wird. Die Aufstockung des EU-Budgets um 750 Mrd. € durch das Erholungsinstrument soll temporär sein, und die gemeinsamen Schulden sollen entsprechend den Anteilen am EU-Budget zurückbezahlt werden. Die Kommission schlägt vor, dass im EU-Finanzrahmen von 2021 bis 2027 vorerst nur die Zinsen berücksichtigt werden. Die Schulden selbst sollen erst ab 2028 über 30 Jahre beglichen werden. Dabei sieht sie drei Möglichkeiten, wie dies getan werden kann. Erstens können die Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend erhöht werden, zweitens können Ausgaben gekürzt werden, drittens kann die EU neue Einnahmequellen – sprich: Steuern – schaffen. In Brüssel erhoffen sich die Beamten und viele Unterstützer einer stärkeren europäischen Integration, dass die Mitgliedstaaten sich dereinst für neue Steuern entscheiden werden. Kritiker sehen dies als ersten Schritt zu einer Fiskalunion. Die Kommission erwägt vier Möglichkeiten für entsprechende Zusatzeinnahmen: erstens eine Ausdehnung des Emissionshandelssystems (ETS) auf die Seefahrt und den Flugverkehr, zweitens Zölle auf CO2-Importe, drittens zusätzliche Steuern für grosse Firmen und viertens mehr Steuern für Internetkonzerne.

Bei allem Gerede um «Wiederaufbau» und «Erholung» darf nicht vergessen werden, dass es im strikt physischen Sinne nichts aufzubauen gibt. Vielmehr will die EU noch stärker das tun, was sie schon vorher versucht hat – nämlich mit vielen Programmen die Wirtschaft in Schwung zu bringen, die Arbeitslosigkeit zu verringern und die ärmeren Länder zu den reicheren Staaten aufschliessen lassen. Wirklich neu sind nur drei Dinge.

Erstens will die Kommission eine deutlich stärkere Umverteilung als bisher. Deutschland als grösster Nettozahler und Land, das von der Coronavirus-Krise weniger betroffen ist als etwa Spanien, Frankreich und Italien, soll deutlich mehr beisteuern als bisher. Zweitens will die EU erstmals im grösseren Rahmen gemeinsam Schulden aufnehmen. Das bedeutet eine grössere Integration, auch wenn es sich um eine temporäre Massnahme handeln soll und jeder nur für seinen Anteil am Budget geradestehen würde. Und drittens gibt es Druck, neue Steuern auf EU-Ebene einzuführen, um die Schulden zurückzubezahlen.

Der nächste grosse Streit unter den EU-Mitgliedstaaten ist also schon programmiert. Insbesondere die «sparsamen vier», Österreich, die Niederlande, Dänemark und Schweden, haben Widerstand angekündigt. Ein niederländischer Diplomat sagte, man werde den Vorschlag analysieren. Doch die Positionen lägen noch weit auseinander und die Verhandlungen würden noch Zeit brauchen.

Es ist also offen, ob die Einigung zwischen Frankreich und Deutschland reicht, um einen Konsens unter allen 27 Mitgliedstaaten zu erzielen. Solange die Finanzmärkte sich ruhig halten und nicht die Zahlungsfähigkeit von hochverschuldeten EU-Staaten wie Italien infrage stellen, haben die Staats- und Regierungschefs Zeit, um sich zu streiten, und das werden sie wohl auch tun.

Die Kommission möchte, dass die Staats- und Regierungschefs bis im Juli grünes Licht zu diesem Hilfspaket geben. Ratspräsident Charles Michel kündete an, dass das Thema am Gipfel vom 19. Juni zur Sprache kommt. Sagen die Mitgliedstaaten Ja zu einer Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze, müssen sie allerdings noch den Beschluss gemäss ihren Verfassungen ratifizieren. Das bedeutet in vielen Ländern eine Zustimmung des Parlaments. Und das nimmt viel Zeit in Anspruch. Entsprechend wird das Instrument kaum Anfang Januar 2021 bereit sein.

Deshalb schlägt die Kommission zusätzlich eine Überbrückungslösung vor. Die Mitgliedstaaten sollen das laufende Budget (2014–2020) erhöhen. Dafür braucht es «nur» Einstimmigkeit im Rat der Mitgliedstaaten und die Zustimmung des EU-Parlaments. Diese Überbrückungslösung würde mit den herkömmlichen Einnahmequellen finanziert. Sprich: Die Mitgliedstaaten müssten mehr Beiträge einzahlen. Diese «Brücke» soll Anfang September bereitstehen.

«Ein exzellentes Signal aus Brüssel», kommentierte der italienische Premierminister Giuseppe Conte. Ein niederländischer Diplomat liess verlauten, die Positionen lägen noch weit auseinander. Die deutsche FDP-Europaparlamentarierin Nicola Beer bezeichnete den Vorschlag als ungeeignet für einen Kompromiss. Der Plan dürfe nicht als Einstieg in eine Schuldenvergemeinschaftung missbraucht werden. NZZ, 28. Mai 2020, S. 18


Der Bundesrat möchte Schweizer Forschern den Zugang zu europäischen Kooperationen und Förderprogrammen sichern. Er hofft, dass die Forschung nicht als Druckmittel für den Rahmenvertrag benutzt wird. Die EU signalisiert grundsätzlich grosses Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz.

Das EU-Forschungsprogramm «Horizon» hat in der Schweiz einen schalen Beigeschmack, zumindest in der Politik. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative 2014 lehnte die EU eine volle Teilnahme der Schweiz an ihrem Forschungsprogramm «Horizon 2020» ab. Erst später, nach der Nichtumsetzung der Initiative durch das Parlament, konnte der Bundesrat grünes Licht zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien geben. Damit erfüllte die Schweiz die Bedingung für die Vollassoziierung an das Programm ab 2017.

Die EU arbeitet derzeit an «Horizon Europe», der nächsten Generation des Rahmenprogramms, die 2021 startet und sich bis 2027 erstreckt. Der Bundesrat strebt wiederum einen Zugang für Schweizer Forscher zu den Fördertöpfen der EU an. Er beantragt dazu beim Parlament einen Kredit von 6 Milliarden Franken. Damit abgedeckt sind auch das Euratom-Programm, das neue Digital Europe Programme und die Teilnahme an der internationalen Infrastruktur für Fusionsforschung (Iter). Ausserdem ist eine Reserve von 614 Millionen Franken vorgesehen.

Noch nicht ausgehandelt hat die Schweiz mit der EU die Modalitäten der Teilnahme. Die Schweiz kann sich prinzipiell als vollständig assoziierter Staat, als teilassoziierter Staat oder als Drittstaat an «Horizon Europe» beteiligen. Für eine (Teil-)Assoziierung müsse das Forschungsabkommen der Bilateralen I erneuert werden, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Laut dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sind die vollständig assoziierten Staaten in vier Kategorien unterteilt. In der ersten Kategorie sind dabei nicht mehr die Efta-, sondern nur noch die EWR-Staaten.

Die Schweiz würde in die vierte Kategorie von übrigen Drittstaaten fallen, die eigentlich für Staaten wie Kanada, Australien, Japan oder Grossbritannien nach dem Brexit gedacht ist, wie es in der Botschaft heisst. Die EU-Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass die Schweiz rechtlich gesehen trotz Degradierung das gleiche Assoziierungsabkommen für das künftige Forschungsprogramm «Horizon Europe» abschliessen könnte wie bisher.

Sollte eine Vollassoziierung an das «Horizon»-Paket nicht oder vorübergehend nicht möglich sein, könnten die Verpflichtungskredite alternativ für die projektweise Finanzierung von Schweizer Partnern durch den Bund benutzt werden, schreibt der Bundesrat. Damit sollten Schweizer Forschungs- und Innovationsakteuren möglichst analoge Bedingungen wie bei einer Assoziierung geboten werden.

In den Plänen der EU-Kommission zur wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Krise soll «Horizon Europe» einen wichtigen Platz einnehmen. «Wir werden Programme stärken, die sich in der Krise bewährt haben, wie beispielsweise ‹Horizon Europe›», versprach die Kommissionschefin Ursula von der Leyen in einer Rede vor dem Europäischen Parlament am 13. Mai 2020. Weil zur Finanzierung des Wiederaufbaus erstmals auch Schulden am Kapitalmarkt aufgenommen werden sollen, sind heftige Debatten zwischen den Mitgliedstaaten um das Zahlenwerk programmiert.

Ein Sprecher der Kommission wollte sich nicht dazu äussern, mit welchen Summen das Forschungsprogramm, das im Dezember 2020 ausläuft, konkret aufgestockt werden soll. Es sollte allerdings damit zu rechnen sein, dass von der Leyen bei der Vorstellung ihres Wiederaufbauplans am 27. Mai von einigen Milliarden Euro mehr für die Forschung sprechen wird.

Vom Streit über den Wiederaufbaufonds, der an das nächste Mehrjahresbudget der EU angeschlossen werden soll, ist auch die Schweiz indirekt betroffen. Ohne eine Einigung steht nämlich auch nicht fest, in welchem Umfang sie sich beteiligen wird. Weil die Forschungszusammenarbeit nicht zu den fünf Marktzugangsabkommen gehört, die unter den Rahmenvertrag fallen, scheint die Teilnahme der Schweiz an «Horizon Europe» grundsätzlich nicht gefährdet zu sein.

Unabhängig von den stockenden Verhandlungen über das Rahmenabkommen hat die EU ein grosses Interesse an der Zusammenarbeit, wie noch wenige Wochen vor der Corona-Krise der zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn bestätigte. In der Covid-19-Forschung ist die Kooperation der EU mit den Schweizern gegenwärtig jedenfalls von entscheidender Bedeutung: So sind bei 6 von insgesamt 18 (mit 48,5 Millionen Euro finanzierten) Corona-Forschungsprojekten Schweizer Forschungsteams mit dabei, wie aus einem Kommissionsbericht hervorgeht. NZZ, 22. Mai 2020, S. 12


Der Kampf gegen die Corona-Krise dürfte die Schulden Italiens auf über 2500 Milliarden Euro anwachsen lassen. Ein möglicher Ausfall würde die heimischen Banken und Versicherungen ins Verderben stürzen.

Italiens Schuldenberg war schon vor der Coronavirus-Krise hoch. Die finanziellen Hilfen lassen ihn nun weiter wachsen. Ende 2019, vor Ausbruch der Seuche in Europa, beliefen sich die Verpflichtungen Roms auf 2410 Mrd. €. Das war fast ein Viertel der öffentlichen Schulden in der Euro-Zone.

Zur Erinnerung: In der Krise ab 2010 stemmte sich die EU dagegen, dass Griechenland von seinem Schuldenberg erdrückt wird und zahlungsunfähig wird sowie den Euro aufgeben muss. Athens Schulden machten Ende Dezember 179% des Bruttoinlandproduktes (BIP) aus. Das ist der höchste Wert in der EU, vor Italien (135%). Doch die absoluten Zahlen zeigen: Eine Zahlungsunfähigkeit der drittgrössten Volkswirtschaft in Kontinentaleuropa ist ein ungleich grösseres Problem für Europa, als Griechenland es in der Euro-Krise war. Und es wird immer schlimmer. In ihrer Frühlingsprognose rechnet die EU-Kommission damit, dass Italiens Wirtschaftsleistung 2020 um fast einen Zehntel einbricht und die Verschuldung auf 159% des BIP steigt. Das wären rund 160 Mrd. € zusätzlicher Schulden. Die Rating-Agentur Fitch stufte jüngst die Kreditwürdigkeit des Landes auf «BBB–» herunter. Das ist einen Schritt vom Schrott-Status entfernt, ab dem gewisse institutionelle Anleger nicht mehr investieren dürfen. Es besteht das Risiko, dass Italien die Schulden nicht mehr tragen kann. Nur: Wer würde darunter leiden, wenn Rom nicht mehr zahlt? Die Verschuldung Italiens ist zunächst einmal ein italienisches Problem. Das zeigen die Zahlen der Zentralbank, der Banca d'Italia. Ende Januar hielten inländische Investoren rund zwei Drittel der Schulden in der Höhe von 2444 Mrd. €. Ein Schuldenschnitt träfe also zunächst einmal Italien, und zwar mit verheerenden Folgen. Denn bildlich gesprochen sind die wichtigsten Gläubiger im Bel Paese, die Banken und Versicherungen, eigentlich Bettler. Wenn sie ihre Forderungen abschreiben müssten, drohten sie selbst in arge Nöte zu kommen.

Die italienischen Banken sind mit Abstand die wichtigsten Geldgeber ihres Staates. Per Ende Januar hatten sie 639 Mrd. € ausgeliehen. Davon entfallen 59% auf Staatsanleihen, der Rest sind Kredite. Die zwölf grössten, von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigten Banken Italiens hatten Ende 2019 italienische Staatsanleihen im Wert von 264 Mrd. €, aber nur 152 Mrd. € hartes Eigenkapital (CET1). Ein Schuldenschnitt von 60% würde es vernichten. Und als wäre das nicht genug, sassen diese Banken Ende Dezember auch noch immer auf notleidenden Krediten von 117 Mrd. €. Werden darauf Abschreiber nötig, schmilzt das für den Geschäftsgang erforderliche Eigenkapital. Die Branche kann sich einen Ausfall der Anleihen nicht leisten.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schrieb im April 2020, dass auch zehn Jahre nach der Finanzkrise Banken und Staaten in Europa unvermindert voneinander abhängig seien. Wohl forderte der deutsche Finanzminister Olaf Scholz zuletzt im Dezember, dass Staatsanleihen in der Euro-Zone mit Eigenkapital zu hinterlegen seien. Doch das schmeckt Rom nicht. Die heimischen Banken müssten dafür viel Kapital aufnehmen. Laut dem DIW wären es basierend auf Zahlen von 2018 rund 9,6 Mrd. €.

Noch härter könnte es die Versicherungen treffen. Inländische «Finanzinstitutionen» – gemeint sind in erster Linie Versicherungen und Investmentfonds – besassen Ende Januar italienische Staatsanleihen für 458 Mrd. €. Aus Zahlen der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa geht hervor, dass ihr rapportierende italienische Versicherungen Ende September heimische Staatsanleihen für 349 Mrd. € besassen. Gleichzeitig hatten sie 112 Mrd. € Eigenkapital. Ein Schuldenschnitt bereits von einem Drittel würde es vernichten.

Die mit Abstand grösste italienische Assekuranz, Generali, hatte Ende des vergangenen Jahres 63 Mrd. € in italienische Staatsanleihen investiert und wies 30 Mrd. € Eigenkapital aus. Extrem ist die Situation bei der italienischen Post, deren Aktien mehrheitlich der Staat kontrolliert. Sie besass Ende Dezember italienische Staatsanleihen im Wert von 143 Mrd. €. Davon waren 105 Mrd. € in den Büchern der Lebensversicherungs-Tochter Poste Vita. Die gesamte Gruppe hatte aber gleichzeitig nur 9,7 Mrd. € Eigenkapital.

Die starke Zuwendung der Branche zu heimischen Staatsanleihen hat auch damit zu tun, dass gewisse Produkte an die Erträge von Staatsanleihen gekoppelt sind. Entsprechend kaufen die Unternehmen sie zur Absicherung. Fällt der Staat als Schuldner nicht aus, ist das unproblematisch. Ein Schuldenschnitt hätte aber desaströse Folgen.

Die Banca d'Italia selbst hielt Ende Januar heimische Staatspapiere für 408 Mrd. €. Schätzungen von Analytikern der Bank Unicredit lassen vermuten, dass 85 Mrd. € davon das eigene Investitionsportfolio betreffen. Dazu kommen Titel, welche die Zentralbank im Rahmen der Anleihekäufe der EZB erworben hat. Der grösste Teil davon (geschätzt 320 Mrd. €) gehört zu dem vom deutschen Bundesverfassungsgericht jüngst angeprangerten Public Sector Purchase Programme (PSPP).

Diese Schuldscheine sind bei der Banca d'Italia, weil der Ausdruck «Die EZB kauft Anleihen» ungenau ist. Genaugenommen erwirbt die EZB seit 2010 jeweils zusammen mit den 19 nationalen Zentralbanken der Euro-Länder die Bonds. Die Gruppe heisst Euro-System und orientiert sich bei der Aufteilung der Käufe in der Regel am jeweiligen Anteil an der EZB. Das sind für Italien 17%. Dieser Schlüssel soll sicherstellen, dass die Liquidität allen gleichermassen zugutekommt. Jede Nationalbank kauft dabei grundsätzlich Staatsanleihen des eigenen Landes. Ende April hatte das Euro-System Wertpapiere für 2822 Mrd. € in den Büchern, davon einen Teil eben in denjenigen der Banca d'Italia. Im Rahmen des Pandemie-Programms PEPP kommen zudem laufend mehr Titel dazu.

Das führt zu einem weiteren Problem, das der Ökonom Daniel Gros in einer Publikation der Brüsseler Denkfabrik Ceps Mitte 2019 darlegte. Zunächst einmal trägt die Banca d'Italia das Risiko eines Ausfalls der Anleihen selber. Gros vertritt die Meinung, dass die Zentralbank Italiens im Prinzip mit dem öffentlichen Haushalt zu konsolidieren ist. Entsprechend würden sich bei den Staatsanleihen Schulden des Haushalts und Vermögenswerte der Banca d'Italia aufheben. Doch dann kämen die entsprechenden Verbindlichkeiten der Banca d'Italia zu den italienischen Schulden hinzu. Diese aber sind hoch, auch weil die Zentralbank die Papiere vor allem über das Clearingsystem Target-2 der EZB in anderen Euro-Ländern erworben hat. Dabei liess sich die Banca d'Italia stark vereinfacht gesagt den Kaufbetrag bei der EZB anschreiben, anstatt ihn zu überweisen.

Target-2 sorgt seit einiger Zeit besonders unter Ökonomen in Deutschland für Gesprächsstoff. Das hat mit den Salden zu tun. Die Deutsche Bundesbank wies Ende März laut der EZB ein Target-2-Guthaben von 935 Mrd. € aus, während die Banca d'Italia einen Kredit von 492 Mrd. € hatte. Doch dieses Clearingsystem sieht grundsätzlich keinen Schuldenerlass vor.

Übrig bleiben innerhalb Italiens Investmentgesellschaften (grob geschätzt per Ende Januar: 100 Mrd. €) und die Haushalte (157 Mrd. €) sowie die ausländischen Investoren (782 Mrd. €). Ein Teil der Anleihebesitzer ausserhalb Italiens dürften jedoch luxemburgische Fonds sein, deren Endbegünstigte wiederum Italiener sind. Wer die ausländischen Investoren genau sind, lässt sich nicht ganz einfach eruieren. Analytiker der Unicredit kamen im April 2019 anhand von Daten von 2018 zu folgender Aufschlüsselung. Demnach hielten ausländische Notenbanken und andere Banken je 19%, die EZB 8% und Versicherungen, Investmentgesellschaften und Haushalte 53%. Mit 78% befand sich die grosse Mehrheit der ausserhalb Italiens gehaltenen italienischen Schulden in der Euro-Zone. Das wären Ende Januar 610 Mrd. € gewesen, mehr als das BIP der kleinsten neun Volkswirtschaften der Euro-Zone zusammen. Nach Ländern aufgeschlüsselt waren 21% der Bonds in Frankreich sowie 14% in Deutschland und 14% in Luxemburg.

Schaut man sich die Situation etwas allgemeiner an, nämlich im Hinblick darauf, wie viel Geld ausländische Banken insgesamt an den Staat, Unternehmen und Haushalte in Italien ausgeliehen haben, fällt auf, dass Frankreich besonders exponiert ist. Französische Geldhäuser hatten laut Zahlen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) Ende 2019 Forderungen gegenüber italienischen Schuldnern von 286 Mrd. €. Alle von der BIZ erfassten ausländischen Banken weltweit haben Italien zusammen 707 Mrd. € geliehen. In der Euro-Zone folgen hinter Frankreich Spanien und Deutschland mit je 74 Mrd. €.

Ende Juni 2019 besass laut Angaben der Europäischen Bankenaufsicht etwa die französische Grossbank BNP Paribas italienische Staatsanleihen im Wert von 26 Mrd. € und hatte hartes Eigenkapital (CET1) für 80 Mrd. €. Das ist besser als bei den italienischen Banken. Aber eine Wertberichtigung wäre immer noch unangenehm. Bei einem Schuldenschnitt seien die meisten ausländischen Investoren – neben den italienischen Haushalten und Investmentgesellschaften – im Vergleich mit den anderen Gläubigern weniger gut geschützt, folgert Ökonom Gros. Denn die heimischen Banken und Versicherungen möchte der italienische Staat vermutlich verschonen, beziehungsweise er würde – wie es auch in Griechenland geschah – andernfalls einfach zur Rettung der Banken gerufen. Die Schulden der Banca d'Italia bei der EZB wiederum lassen sich kaum anrühren, solange Italien den Euro behalten will.

Damit verbleiben in erster Linie ausländische Investoren und die italienischen Haushalte. Ihre Forderungen sind bei einem Schuldenschnitt besonders gefährdet. Es überrascht deshalb wenig, dass diese Gläubigergruppen seit 2009 ihren Anteil an den italienischen Staatsschulden deutlich verringert haben. An deren Stelle tritt zunehmend die Banca d'Italia und damit das Euro-System der EZB. NZZ, 12. Mai 2020, S. 1


Obwohl sich die EU seit 2005 eine Behörde zur Bekämpfung von Seuchen leistet, versagte deren Frühwarnsystem in der Corona-Pandemie. Man habe schlicht noch zu wenig über das Virus gewusst und sei weiter im Lernprozess, rechtfertigt sich die Leiterin Andrea Ammon im Interview.

Kritik am Krisenmanagement der EU gibt es seit Ausbruch der Pandemie. Dabei fällt immer wieder auch der Name des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) im schwedischen Solna. Die 2005 gegründete Gesundheitsbehörde, zu deren ureigenen Aufgaben die Identifizierung von Seuchen gehört, wäre eigentlich prädestiniert gewesen, die Öffentlichkeit rechtzeitig auf die Gefahren von Covid-19 hinzuweisen. Doch tatsächlich schätzte sie das Infektionsrisiko für das Virus noch Ende Februar als «gering bis moderat» ein. Im Gespräch mit der NZZ erklärt die Leiterin des ECDC, Andrea Ammon, wie es dazu kommen konnte. Die deutsche Ärztin leitet die Behörde, die mit jährlich 60 Millionen Euro budgetiert wird und 280 Mitarbeiter beschäftigt, seit 2017. Zuvor war die gebürtige Bayerin unter anderem für das Robert-Koch-Institut in Berlin tätig.

NZZ: Frau Ammon, das ECDC wurde unter dem Eindruck der Sars-Pandemie von 2003 gegründet, die damals relativ glimpflich verlief und nur 800 Todesopfer forderte. Was unterscheidet die damalige Pandemie von der heutigen, und warum ist es Ihrer Behörde nicht gelungen, im Falle von Covid-19 die Lage besser einzuschätzen?

Frau Ammon: Zunächst haben wir es mit zwei unterschiedlichen Viren zu tun. Das Sars-Coronavirus-2, das die Covid-19-Pandemie ausgelöst hat, hat eine viel leichtere Übertragbarkeit und verursacht bei vielen Leuten viel mildere Symptome als das Sars-Coronavirus-1. Solche Viren sind schwerer unter Kontrolle zu bringen, weil die symptomatischen Fälle, kaum hat man sie einmal identifiziert, längst neue Kontaktpersonen infiziert haben. Man läuft also ständig der Entwicklung hinterher. Wir haben es ausserdem mit einem völlig neuartigen Virus zu tun. Unsere Risikoeinschätzungen können stets von dem ausgehen, was wir wissen, und zu Beginn der Krise wussten wir einfach noch zu wenig über Sars-CoV-2. Wir haben uns also zwangsläufig an den Erfahrungen von 2003 orientiert. Natürlich schaut es vom jetzigen Standpunkt so aus, als ob wir etwas verpasst hätten. Aber man muss schon fair sein und den Hintergrund dafür benennen.

NZZ: Um Ihre Arbeit besser zu verstehen: Sie sammeln alle wissenschaftlichen und technischen Daten über Krankheiten, die Sie von den Mitgliedstaaten erhalten, und werten sie dann aus. So fungieren Sie als ein Frühwarnsystem der EU für Seuchen.

Frau Ammon: Ja, wir greifen zu einem grossen Teil auf Labor- und epidemiologische Daten zurück, die von den Mitgliedstaaten erhoben und an uns weitergegeben werden. Wir haben aber auch noch andere Informationsquellen im Bereich der sogenannten ereignisbasierten Überwachungsdaten. Das bedeutet, dass wir das Internet und die sozialen Netzwerke nach neuen Informationen durchsuchen. Wenn beispielsweise Gerüchte über neue Infektionssituationen auftauchen, verfolgen wir das weiter über unsere Kontakte zu den jeweiligen nationalen Gesundheitsbehörden oder über die Weltgesundheitsorganisation. Wir sind nicht nur auf das angewiesen, was wir von den Mitgliedstaaten bekommen. Aber natürlich sind diese Daten, die aus den meldepflichtigen Systemen stammen, unerlässlich, um genaue Analysen zu Altersgruppen, Risikogruppen usw. zu erstellen.

NZZ: Können Sie nachvollziehen, dass Ihre Behörde unter Beschuss geraten ist? Am 13. Februar haben Sie auf dem Treffen der EU-Gesundheitsminister verlauten lassen, dass die Kapazität für Testlabors in Europa ausreichend sei. Wie kamen Sie zu dieser Einschätzung?

Frau Ammon: Auch diese Information haben wir so aus den Mitgliedstaaten erhalten. Wir hatten eine Umfrage gestartet und die Rückmeldung bekommen, dass die Länder die Laborkapazitäten besitzen, um das Virus zu diagnostizieren. Die grösseren Mitgliedstaaten teilten uns sogar mit, mehr als ein Labor zur Verfügung zu haben. Nur was die Kapazitäten dann eingeschränkt hat, war die Verfügbarkeit der Testkits. Das war bloss zum damaligen Zeitpunkt gar kein Thema, weil die Zahl der Infektionsfälle noch nicht so gross war. Die Aussage vom 13. Februar bezog sich darauf, dass jedes Land erst einmal in der Lage ist, die Tests durchzuführen.

NZZ: Eine andere Äusserung stammt vom 23. Februar. Damals hatten Sie das Infektionsrisiko für Covid-19 noch als «gering bis moderat» eingestuft, obwohl die Lage in Norditalien schon bedrohlich war.

Frau Ammon: Gemeint war das Risiko für die europäische Allgemeinbevölkerung. Wir haben auch immer gesagt, dass die Risikoeinschätzung nur dann zutrifft, wenn ausreichend geeignete Massnahmen getroffen sind, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Es ist natürlich schwierig, eine solche Aussage für die ganze EU zu treffen, wenn wir uns die vielen unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern anschauen.

NZZ: War der eigentliche Grund Ihrer Äusserung, dass Sie verhindern wollten, Panik zu erzeugen?

Frau Ammon: Nein. Ich halte Panik grundsätzlich für keine angemessene Reaktion. Was ich sagen möchte, ist, dass ich sicherlich mit dem Wissen von heute damals viel eindringlicher auf die Länder eingewirkt hätte, jene Massnahmen zu treffen, die dann ab der ersten Märzwoche auch von praktisch allen Staaten getroffen wurden.

NZZ: Ab wann stellte sich die Lage für Sie als bedrohlich dar?

Frau Ammon: Das waren sicherlich die letzte Februarwoche und die ersten Märztage. In diesem Zeitraum, als viele Europäer aus ihren Ferien zurückkamen und andere Karneval feierten, registrierten wir einen sprunghaften Anstieg der Covir-19-Infektionen. Von diesem Moment an haben wir gemerkt, dass wir drastischere Massnahmen brauchen.

NZZ: Welche Lektionen können Sie heute schon ziehen aus den Fehlern der Vergangenheit?

Frau Ammon: Wir sind ehrlich gesagt noch immer im Lernprozess. Mit Sicherheit aber wird es eine grossangelegte Rückschau und Evaluation auf EU-Ebene geben, was man mit Blick auf ähnliche Bedrohungen in Zukunft besser machen muss. Was man jetzt schon sehen kann, ist, dass die Aktionen zwischen den Mitgliedstaaten besser koordiniert werden müssen. Ich denke, das haben die Mitgliedstaaten auch selber erkannt, wenn sie in der jetzigen Phase, wo es um eine Lockerung der Notmassnahmen geht, versprechen, sich besser abstimmen zu wollen. Die Länder erkennen, dass sie die Pandemie besser in den Griff bekommen, wenn sie sich gegenseitig helfen.

NZZ: Müssten die Länder mehr Kompetenzen in der Gesundheitspolitik an Brüssel abgeben?

Frau Ammon: Das wird wohl eine der Fragen sein, die nach der Krise diskutiert werden. Aber wissen Sie, die Gesundheitsminister kennen sich ja. Die können auch einfach miteinander sprechen und sich austauschen, was sie planen, damit die Menschen schrittweise in ihr normales Leben zurückfinden können. Dafür braucht es nicht unbedingt eine EU-Kompetenz, das können die Staaten auch gut alleine regeln.

NZZ: Frau Ammon, die Schweiz ist kein EU-Staat. Ist sie trotzdem eingebunden in die Arbeit der ECDC?

Frau Ammon: Nein, weil es keine politische Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU gibt, die es erlauben würde, dass wir die Schweizer Kollegen direkt in unsere Arbeit einbinden. Indirekt arbeiten wir zusammen, etwa über die WHO. So wissen wir natürlich auch, wie viele Fälle in der Schweiz auftreten. Die EU-Kommission hat ausserdem die Ausnahmeregelung getroffen, dass die Schweiz vorübergehend Zugang zum EU-Frühwarnsystem hat. Das beschränkt sich auf den Austausch von Nachrichten zu Covid-19.

NZZ: Würden Sie nach heutigem Wissensstand eine Prognose wagen, was wir für den Verlauf einer zweiten Covid-19-Welle zu erwarten haben?

Frau Ammon: Nein, denn damit könnte ich nur falsch liegen. Ich denke nur, wir sollten uns darauf einrichten, dass es diese zweite Welle so oder so geben wird. Wir wissen im Moment nicht, welcher Teil der Bevölkerung schon in Kontakt mit dem Virus gekommen ist und ob daraus irgendeine Immunität entstanden ist. Aber selbst wenn sich schon ein gewisser Teil der Bevölkerung infiziert haben sollte und nun möglicherweise immun ist, wird das keinesfalls ausreichen, um eine zweite grosse Welle zu verhindern. NZZ, 4. Mai 2020, S. 4


von German-foreign-policy, 27, Mai, 2020

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8287/­

Innere Brüche und deutsche Dominanz gefährden Zusammenhalt der EU. EU-Außenbeauftragter diagnostiziert Wende zum "asiatischen Jahrhundert". BERLIN (Eigener Bericht) - Zunehmende Fraktionierungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU überschatten die für heute angekündigte Präsentation eines Hilfsplans der EU-Kommission für den Kampf gegen die Coronakrise. Grundlage der Kommissionspläne ist ein deutsch-französischer Kompromiss, der von Italien kritisiert wird, da er quantitativ nicht ausreicht, um dem Land aus der Krise zu helfen. Gleichzeitig wird er von diversen anderen EU-Staaten als zu großzügig attackiert. Darüber hinaus zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Bundesrepublik deutsche Firmen so massiv unterstützt, dass diese nach dem Ende der Krise ihre Marktdominanz wohl noch ausweiten können. Das wiederum verstärkte das bestehende Ungleichgewicht in der Eurozone so weit, dass der Bestand der EU in Gefahr geriete. Prominente Stimmen, darunter etwa der Finanzinvestor George Soros, warnen offen vor dem Zerfall der Union - zu einem Zeitpunkt, zu dem sich, wie der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Montag äußerte, "das Ende des US-geführten Systems und die Ankunft des asiatischen Jahrhunderts" zu vollziehen scheine.

Ein dünner Kompromiss

Die EU-Kommission, die an diesem Mittwoch ihre Pläne nicht nur für den langfristigen EU-Haushalt, sondern auch für ihren "Recovery Fund" zum Kampf gegen die Coronakrise vorlegen wird, kämpft dabei gegen immer stärker werdende Fraktionierungen innerhalb der Union. Für den Recovery Fund liegt ein Modell vor, auf das sich Deutschland und Frankreich in der vergangenen Woche geeinigt haben; demnach soll Brüssel 500 Milliarden Euro vergeben, und zwar nicht als Kredit, sondern als Zuschuss, berechnet danach, wie schwer die jeweiligen Länder von der Krise getroffen wurden (german-foreign-policy.com berichtete [1]). Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte stuft es als Schritt in die richtige Richtung, aber quantitativ unzureichend ein. Tatsächlich könnte Italien laut Berechnung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung mit Mitteln in Höhe von 19 bis 26 Milliarden Euro rechnen, Spanien mit 14 bis 24 Milliarden: bei weitem nicht genug, um die Krisenschäden zu überwinden.[2] Gleichzeitig fordern die Niederlande, Österreich, Dänemark und Schweden weiterhin, die Mittel nicht als Zuschuss, sondern als rückzahlbares Darlehen zu vergeben. Die EU-Staaten Ost- und Südosteuropas lehnen das deutsch-französische Modell ebenfalls ab, weil es sie zu Nettozahlern machen würde. Allerdings scheint es der Kommission zu gelingen, ihren Widerstand auszuhebeln, indem sie verlangt, die Mittelvergabe an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zu koppeln; das richtet sich gegen Ungarn und Polen, deren Verhandlungspotenzial mit der Verhinderung dieser Forderung wohl ausgelastet ist.

Deutschland startet durch

Während die Kommission bemüht ist, die gegnerischen Fraktionen mit einem Kompromiss zu besänftigen - die Rede ist davon, Zuschüsse und Kredite im Verhältnis von 70 zu 30 oder 60 zu 40 Prozent zu splitten [3] -, steht sie zugleich vor dem Problem, dass es laut aktuellem Stand die deutsche Wirtschaft schaffen könnte, im Verlauf der Coronakrise ihre Dominanz in der Union noch weiter auszubauen. Ursache ist, dass die Bundesrepublik erheblich mehr Mittel zur Unterstützung ihrer Unternehmen mobilisieren kann als alle anderen Mitgliedstaaten (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Bereits Anfang Mai hatte die Kommission mitgeteilt, der Anteil der im Kampf gegen die Krise bereits zugesagten deutschen Staatshilfen an der Gesamtsumme der Staatshilfen in der EU belaufe sich auf 52 Prozent; auf Platz zwei lägen Frankreich und Italien - mit 17 Prozent weit abgeschlagen, obwohl ihre Wirtschaft beträchtlich stärker getroffen wurde als die deutsche.[5] Demnach können deutsche Unternehmen darauf hoffen, mit einem deutlichen Startvorteil in die Phase nach der Krise zu gehen, in der die Marktanteile innerhalb der EU wohl neu verteilt werden. Fraglich ist, ob die Eurozone eine noch größere deutsche Wirtschaftsdominanz tragen könnte; die Eurokrise der Jahre ab 2010 resultierte in hohem Maß daraus, dass die schon damals gewaltigen deutschen Exportüberschüsse zu strukturellen Defiziten vor allem in südlichen Eurostaaten führten und diese damit in die Verschuldung trieben.[6] EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat schon vergangene Woche angekündigt, dies verhindern zu wollen: "Ein Übermaß an Staatshilfe werden wir ... nicht zulassen." Der "Wiederaufbauplan" sei "paneuropäisch" zu konzipieren.[7]

Asymmetrische Krisenfolgen

Vor einer weiteren Vertiefung der Risse in der EU hat am Montag auch der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell auf der diesjährigen deutschen Botschafterkonferenz gewarnt. Zwar sei die Coronakrise "in ihrem Ursprung symmetrisch", erklärte Borrell vor den per Video versammelten deutschen Diplomaten; doch sei sie "in ihren Folgen sehr asymmetrisch".[8] Das liege daran, dass "die fiskale Kapazität der Staaten" in der EU gewaltige Unterschiede aufweise. Der Kompromiss, den Berlin und Paris über den Recovery Fund erzielt hätten, sei "notwendiger denn je"; er reiche aber nicht aus. "Europa" zusammenzubringen sei "schwierig, hart", und zwar, weil "zwischen den Mitgliedstaaten große Spaltungen bezüglich vieler Themen bestehen". "Uns mangelt es an einer gemeinsamen strategischen Kultur", urteilte Borrell: "Die Bereitschaft zum Kompromiss ist geringer, als sie es sein sollte."

EU: Vom Zerfall bedroht

Längst warnen prominente Stimmen, die Coronakrise könne nicht nur die Brüche in der Union vertiefen; sie könne sie unter Umständen sogar zerstören. In diesem Sinne äußerten sich bereits im April etwa Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und vier weitere prominente SPD-Politiker. Wenn man anderen EU-Staaten in der Coronakrise die dringend benötigte Unterstützung verweigere, "riskieren wir den Zerfall Europas", hieß es in einem Schreiben der fünf Sozialdemokraten an die Bundesregierung.[9] Ähnlich äußert sich seit Wochen beispielsweise der Finanzinvestor George Soros. "Die EU kann sich jetzt entweder zusammenraufen", kommentierte Soros Anfang Mai trocken, "oder sie kann ihren Zerfall fortsetzen".[10] Zehn Tage später erklärte er: "Ich mache mir gewaltige Sorgen, ob die Europäische Union diese Krise überleben kann."[11] Ende vergangener Woche bekräftigte Soros erneut, falls die EU nicht in der Lage sei, insbesondere Italien aus der Krise zu helfen, dann werde sie "die Herausforderungen, denen sie gegenwärtig gegenübersteht", möglicherweise "nicht überleben": "Das ist keine theoretische Möglichkeit; es kann durchaus tragische Realität sein."[12]

Vom US- zum asiatischen Jahrhundert

Die Gefahr des Zerfalls droht der EU inmitten einer Phase als historisch eingestufter Umbrüche. "Analytiker haben lange über das Ende des US-geführten Systems und die Ankunft des asiatischen Jahrhunderts gesprochen", konstatierte der EU-Außenbeauftragte Borrell am Montag auf der Berliner Botschafterkonferenz: "Jetzt geschieht dies vor unseren Augen. Wenn das 21. Jahrhundert zum asiatischen Jahrhundert werden sollte, wie das 20. ein amerikanisches war, dann könnte die Pandemie durchaus als der Wendepunkt dieses Prozesses in Erinnerung bleiben."[13] Die EU solle im Verlauf des Machtkampfs zwischen den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik ihre eigene Position stärken, und dazu müsse sie genügend Einigkeit entwickeln. Es sei "ein entscheidender Moment", urteilte Borrell: "ein Moment, um in ein ehrgeiziges Europa zu investieren". Die innereuropäischen Rivalitäten stehen dem freilich - jedenfalls zur Zeit - entgegen.

[1] S. dazu Der Preis der Integration.

[2] Ronald Schönhuber: Ein Wiederaufbau mit Dissonanzen. wienerzeitung.at 25.05.2020.

[3] EU-Kommission will zum überwiegenden Teil Zuschüsse für Wiederaufbau. derstandard.at 25.05.2020.

[4] S. dazu Wer hat, dem wird gegeben (II).

[5] Germany gains most from relaxed EU state aid rules. euractiv.com 04.05.2020.

[6] S. dazu Riskante Überschüsse.

[7] Claus Hecking, Nils Kreimeier: "Wir sind schlecht gestartet, aber dann haben wir aufgeholt". capital.de 20.05.2020.

[8] Eröffnungsvortrag des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Josep Borrell, zur 18. Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen. 25.05.2020.

[9] Martin Greive: Ehemalige SPD-Spitzenpolitiker rufen Bundesregierung zu mehr Hilfe für Europa auf. handelsblatt.com 22.04.2020.

[10] Die EU muss sich zusammenraufen - oder sie zerfällt. spiegel.de 01.05.2020.

[11] George Soros: "Diese Krise bedroht das Überleben unserer Zivilisation". augsburger-allgemeine.de 11.05.2020.

[12] Guy Faulconbridge: George Soros says EU may not survive coronavirus crisis. reuters.com 22.05.2020.

[13] Eröffnungsvortrag des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Josep Borrell, zur 18. Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen. 25.05.2020.


German foreign policy, 22. Mai 2020

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8282/­

BERLIN/PARIS/ROM - Die deutsch-französische Einigung über den "Recovery Fund" der EU zur Stärkung der Wirtschaft in der Coronakrise stößt auf doppelte Kritik. Während mehrere EU-Nettozahler nicht bereit sind, die Vergabe der Mittel aus dem Fonds als Zuschüsse für die am schwersten von der Pandemie getroffenen Länder zu akzeptieren, weist der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte darauf hin, dass die in Aussicht stehenden Gelder mutmaßlich nicht genügen, um Italien aus der Krise zu helfen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Mittel für den Fonds, den Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit bis zu 1,5 Billionen Euro hatte ausstatten wollen, auf 500 Milliarden Euro gedrückt. Beobachter halten die Vergabe der Mittel als Zuschüsse nach der Weigerung Berlins, einer Einführung von "Coronabonds" zuzustimmen, und dem EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für fast alternativlos. Einflussreiche Kreise der deutschen Wirtschaft warnen, die Bundesrepublik und die EU könnten gegenüber China sowie den USA zurückfallen, wenn es nicht gelinge, die Union rasch zu stabilisieren.

Die deutsch-französische Einigung

Die am Montag erzielte deutsch-französische Einigung über den "Recovery Fund" ist zuweilen als "180-Grad-Wende" von Bundeskanzlerin Angela Merkel etikettiert worden.[1] Der Grund dafür ist, dass Merkel von der bisherigen deutschen Position abwich, EU-Unterstützung im Kampf gegen die Coronakrise dürfe nur als Kredit, keinesfalls aber als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Letzterem stellt sich Berlin nun nicht mehr in den Weg: Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sprachen sich dafür aus, Brüssel solle die Mittel aus dem Recovery Fund, der 500 Milliarden Euro umfassen soll, als Zuschüsse vergeben. Um den Fonds zu finanzieren, soll die EU erstmals Anleihen begeben. Deren Rückzahlung ist erst für die Jahre nach 2027 vorgesehen, wenn der übernächste EU-Haushalt beginnt. Sie soll über einen langen Zeitraum gestreckt werden - die Rede ist von Jahrzehnten - und von allen EU-Mitgliedern gemeinsam geleistet werden. Dabei könne man die Anteile nach dem Schlüssel berechnen, nach dem der Beitrag der einzelnen Mitglieder zum EU-Haushalt festgelegt wird, heißt es.[2]

In die Sackgasse geraten

Ursache für die deutsche Einwilligung, die Mittel als Zuschüsse zu vergeben, ist, dass Berlin mit seiner bisherigen Krisenpolitik in eine Sackgasse geraten ist. Finanzhilfen ausschließlich als Kredit zu gewähren, wäre riskant: Im Kampf gegen die Coronakrise müssen sich alle betroffenen Staaten ohnehin massiv neu verschulden; bei einigen Ländern der südlichen Eurozone treibt dies die Gesamtverschuldung in gefährliche Höhen. Kämen zusätzliche Darlehen bei der EU hinzu, dann könnte die Schuldenlast leicht untragbar werden und einen Schuldenschnitt erfordern, den freilich die Gläubiger - darunter deutsche Banken - unbedingt vermeiden wollen: Allein die Deutsche Bank ist in Italien mit fast 30 Milliarden Euro involviert. Hinzu kommt, dass nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein zentrales Element der bisherigen Krisenbekämpfung stark unter Druck geraten ist: Karlsruhe hat die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frage gestellt.[3] Zwar verwahrt sich die EZB noch explizit dagegen, dem Druck aus der Bundesrepublik nachzugeben und ihre Anleihekäufe einzuschränken, die ein unverzichtbares Mittel geworden sind, die ernsten strukturellen Ungleichgewichte in der Eurozone auszubalancieren. Dennoch ist auch dieses Instrument nach dem Karlsruher Urteil mit Ungewissheit behaftet und daher in seiner Tragfähigkeit eingeschränkt.

Politischer Druck

Zu der wachsenden ökonomischen Alternativlosigkeit kommt inzwischen eskalierender politischer Druck hinzu. Die Bundesregierung hatte bereits zu Beginn der Coronakrise mit ihrem anfänglichen Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung, dann mit ihrer hartnäckigen Weigerung, sich auf die Einführung von "Coronabonds" einzulassen, massiven Unmut in den südlichen Eurostaaten hervorgerufen, der erstmals auch traditionell EU-loyale Spektren der politischen Eliten erfasste (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Verärgerte Reaktionen löste sodann die Forderung aus, die am schwersten von der Pandemie betroffenen südlichen Eurostaaten sollten sich mit Krediten des EU-Krisenfonds ESM zufriedengeben; diese Kredite waren in der Eurokrise mit einem strikten Austeritätszwang verbunden gewesen, der in seiner Gesamtwirkung auch zu Kürzungsmaßnahmen im Gesundheitswesen führte, die nun wiederum im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie fatale Folgen hatten. Wütende Proteste fachte zuletzt das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts an, mit dem sich das Karlsruher Gericht über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellte - ein Schritt, der üblicherweise aufs Schärfste verurteilt wird, wenn ihn Gerichte anderer EU-Mitglieder, etwa Polens oder Ungarns, für sich beanspruchen.[5] Deutsche Zugeständnisse beim Recovery Fund seien nicht zu vermeiden gewesen, "wenn neben der unausweichlichen wirtschaftlichen Krise des Kontinents nicht auch noch eine schwere politische Krise riskiert werden sollte", räumen nun sogar Kommentatoren ein, die den deutsch-französischen Vorschlag an sich klar ablehnen.[6]

"Europa, Europa, Europa"

Eine unkontrollierbare Eskalation der politischen Spannungen in der EU wäre zur Zeit aus Sicht Berlins umso verhängnisvoller, als die Coronakrise Deutschland und die Union im globalen Mächtekampf zurückzuwerfen droht. Aus der Krise würden "vermutlich ... die USA und China gestärkt ... hervorgehen", urteilt etwa Siemens-Chef Joe Kaeser: die Vereinigten Staaten, weil die Pandemie "die Digitalisierung deutlich schneller vorantreiben" werde, und zwar zugunsten der großen US-Internetkonzerne; die Volksrepublik hingegen, da sie die Pandemie viel rascher überwunden habe als die Bundesrepublik und die EU: "Chinas Firmen kümmern sich bereits um große Projekte, während wir noch darüber diskutieren, wie unterbrochene Lieferketten wieder hergestellt werden sollen".[7] Besonders gefährlich für die deutsche Wirtschaft sei, dass die USA auf eine Entkopplung ("Decoupling") von China hinarbeiteten. Siemens erziele rund 20 Prozent seines Umsatzes in den Vereinigten Staaten, bereits 12 Prozent dagegen in der Volksrepublik; die deutsche Industrie drohe im Konflikt zwischen den beiden Weltmächten zerrieben zu werden. Einziger Ausweg sei eine Stärkung der EU; Kaeser fordert: "Europa, Europa, Europa - die Reihenfolge können sich die Regierungen selbst aussuchen".

Günstige Milliarden

Angesichts der Zuspitzung der Lage hat Merkel beim Recovery Fund jetzt wohl unabwendbare Zugeständnisse gemacht. Freilich sind die Zugeständnisse minimal. Gut vernetzte Beobachter betonen, die Maßnahme werde nach Artikel 122 des EU-Vertrages eingeleitet; dieser aber beziehe sich ausdrücklich auf Ausnahmesituationen.[8] Wiederholt werden kann die Maßnahme demnach auf gar keinen Fall. Darüber hinaus hat die Kanzlerin Frankreichs ursprüngliche Forderung, der Recovery Fund solle nach Möglichkeit 1,5 Billionen, mindestens aber eine Billion Euro umfassen, verweigert und den Betrag auf 500 Milliarden Euro gesenkt. Deutschland wird, gestreckt auf Jahrzehnte, ab frühestens 2028 insgesamt wohl 135 Milliarden Euro zurückzahlen müssen - ein hoher Betrag; allerdings immer noch ein günstiger Preis für den Erhalt des EU-Binnenmarkts, der der Bundesrepublik laut einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung gewaltige Einkommenszuwächse in Höhe von rund 86 Milliarden Euro pro Jahr verschafft.[9] Gänzlich aus der Debatte ist mit der deutsch-französischen Einigung die Einführung von "Coronabonds", die den südlichen Eurostaaten womöglich längerfristig hätten Hilfe schaffen können, die allerdings in der Bundesrepublik unverändert abgelehnt werden.[10]

"Nur ein erster Schritt"

Während noch unklar ist, ob die deutsch-französische Einigung auf den Recovery Fund in der EU durchgesetzt werden kann - vor allem Österreich, die Niederlande, Dänemark und Schweden sperren sich noch gegen die Gewährung von Zuschüssen statt Darlehen -, weist Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte darauf hin, dass der Schritt bei weitem nicht ausreicht, um seinem Land aus der Coronakrise zu helfen. Laut italienischen Medien kann Rom womöglich auf 80 bis 100 Milliarden Euro aus dem Fonds rechnen. An die EU wird es dafür, berechnet mit dem allgemein üblichen Haushaltsschlüssel, vermutlich 55 Milliarden Euro zahlen müssen. Der Nettozuschuss beläuft sich damit auf 25 bis 45 Milliarden Euro. Dabei steht Italien nach jüngsten Schätzungen vor einem Absturz seiner Wirtschaftsleistung um über zehn Prozent - mehr als 180 Milliarden Euro. Die deutsch-französischen Pläne für den Recovery Fund, erklärte Conte am Mittwoch, seien ein wichtiger "Schritt" auf dem Weg aus der Krise, aber auch nicht mehr: "Wenn wir die Krise gemeinsam überwinden wollen, dann muss viel mehr getan werden."[11] Denn andernfalls könne die Krise letztlich "das gesamte europäische Projekt gefährden": Die EU werde dann wohl "einen schweren Schlag hinnehmen müssen, der unsere wirtschaftliche und politische Stellung in der Welt marginalisiert".

[1] Hendrik Kafsack: Eine 180-Grad-Wende. Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.05.2020.

[2] Hendrik Kafsack: Auf dünner Rechtsgrundlage. Frankfurter Allgemeine Zeitung 20.05.2020.

[3] S. dazu Wer das Recht spricht.

[4] S. dazu Die Solidarität der EU (II) und Germany First.

[5] S. dazu Wer das Recht spricht.

[6] Gerald Braunberger: Ein Epochenbruch. Frankfurter Allgemeine Zeitung 20.05.2020.

[7] Andreas Rinke: Kaeser - China und USA gehen gestärkt aus Corona-Krise. de.reuters.com 20.05.2020.

[8] Andreas Rinke: Jonglieren mit Billionen - EU muss Budget zügig festzurren. de.reuters.com 19.05.2020.

[9] Giordano Mion, Dominic Ponattu: Ökonomische Effekte des EU-Binnenmarktes in Europas Ländern und Regionen. Herausgegeben von der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh 2019. S. dazu Germany First (II).

[10] S. dazu Germany First (III).

[11] Giuseppe Conte: Italian PM: Franco-German recovery deal is not enough. politico.eu 20.05.2020.


Von German-foreign-policy, 15. Mai 2020,

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8277/­

Die Auseinandersetzungen um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den EZB-Anleihekäufen halten an.

BERLIN - Die Auseinandersetzungen um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) halten im In- und Ausland an. Die EZB weigert sich bislang, den Anmaßungen der Karlsruher Richter nachzukommen und ihre Geldpolitik zu modifizieren; die EU-Kommission sieht sich gezwungen, mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu drohen. Tatsächlich gefährdet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur die politische Stabilität der Union, es stellt letztlich auch die Durchführung der EU-Konjunkturmaßnahmen in Frage, die die Kommission im Kampf gegen die anschwellende Coronakrise plant. Die Zeit drängt: Der Wirtschaft der Eurozone droht ein Einbruch um 7,7 Prozent; die Neuaufträge der deutschen Industrie stürzten zuletzt um 15,8 Prozent ab. Beobachter nennen den Kollaps "epochal". Im Kampf gegen die Krise warnt nun auch Bundeskanzlerin Angela Merkel davor, die Anleihekäufe der EZB zu beschränken. Im Kampf um globalen Einfluss sei die EU auf eine kraftvolle eigene Währung angewiesen.

Hürde für das EU-Konjunkturprogramm

Die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Institutionen der EU bedrohen nicht nur die politische Stabilität der Union [1], sie erschweren auch die Durchführung nennenswerter EU-Konjunkturmaßnahmen, die der anschwellenden Wirtschaftskrise entgegenwirken könnten. Einschätzungen von Wirtschaftsmedien zufolge stellt das Karlsruher Urteil dem von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geplanten Konjunkturprogramm neue Hürden in den Weg. Die EU-Kommisson will im Rahmen des konjunkturpolitischen Kompromisses, der beim jüngsten EU-Gipfel erzielt wurde, einen sogenannten Recovery Fonds aufbauen, der mit milliardenschweren Finanzmitteln ausgestattet würde, um durch Konjunkturhilfen und ökologische Investitionen die Wirtschaft der Eurozone zu beleben. Die Gelder, auf deren Bereitstellung sich die EU nach dem deutschen Veto gegen "Coronabonds" geeinigt hat, sollen Teil eines aufgestockten EU-Haushalts werden und helfen, den Wiederaufbau der EU-Wirtschaft nach der Krise voranzutreiben. Die "jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Zentralbank" erschwere dieses Vorhaben zusätzlich, heißt es nun.[2] Karlsruhe hat der Bundesbank die Teilnahme an einem älteren EZB-Aufkaufprogramm für Anleihen untersagt, sofern die EU-Notenbank die politischen Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einem "verhältnismäßigen" Vorgehen bei ihren Anleihekäufen nicht erfüllt.

Vor dem Absturz

Der Machtkampf zwischen Berlin und Brüssel droht damit die historisch beispiellose Wirtschaftskrise noch zu verschärfen, in die der europäische Währungsraum gerade eintritt. Laut Prognosen der EU-Kommission wird die Wirtschaftsleistung im gesamten Euroraum in diesem Jahr um rund 7,7 Prozent abstürzen; das wäre der schwerste Konjunktureinbruch in der Geschichte der Union.[3] Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der gesamten EU würde demnach um 7,4 Prozent schrumpfen. Für 2021 wird eine Konjunkturerholung prognostiziert, die aber mit 6,1 Prozent zu schwach ausfällt, um die Verluste dieses Jahres auszugleichen. Der Vorkrisenstand der EU-Wirtschaftsleistung wird sogar laut optimistischen Prognosen erst 2022 wieder erreicht. Vor allem Italien, das von der Pandemie besonders hart getroffen wurde, befindet sich aufgrund seiner hohen Verschuldung in einer überaus schwierigen Situation.[4] Vor Krisenausbruch beliefen sich die Schulden des Landes auf rund 2.410 Milliarden Euro - nahezu ein Viertel aller öffentlichen Verbindlichkeiten der Eurozone. Der Schuldenberg der drittgrößten Volkswirtschaft der EU dürfte nun aufgrund der kostspieligen Bekämpfung der Folgen der Coronakrise auf bis zu 2.500 Milliarden anwachsen. Weil gleichzeitig Italiens Wirtschaft massiv einbricht - laut EU-Kommission um bis zu zehn Prozent -, dürfte die Schuldenlast des Landes von rund 135 Prozent des BIP auf bis zu 159 Prozent anschwellen. Damit näherten sich die Verbindlichkeiten Roms denjenigen Athens an; diese umfassten Ende 2019 rund 179 Prozent des griechischen BIP.

"Epochal"

Doch auch die Bundesrepublik muss sich auf einen heftigen Einbruch einstellen, der vor allem die wichtigen exportabhängigen Wirtschaftszweige hart treffen wird.[5] Anfang Mai musste die deutsche Industrie den größten Auftragsrückgang seit Beginn der einschlägigen Datenerhebung melden; dabei gingen insbesondere die Auslandsaufträge enorm zurück. Insgesamt schrumpften die Neuaufträge um 15,8 Prozent, wobei die Bestellungen aus der Eurozone mit 17,9 Prozent besonders heftig kollabierten. Die Aufträge aus dem Inland sanken um 14,8 Prozent. Der Rückgang sei "epochal", wird ein Ökonom zitiert. Neben den "Spätfolgen" der Pandemiebekämpfung in China habe vor allem der Lockdown in Europa und den USA zu dem Einbruch beigetragen. Freilich sei er nur der "Tragödie erster Teil"; zu dem "Kollaps der Neuaufträge" werde sich noch eine "Welle von Auftragsstornierungen" gesellen. Neue Prognosen der Deutschen Bank prognostizieren denn auch einen Absturz des deutschen BIP um neun Prozent sowie einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf sieben Prozent.[6]

Karlsruhe gegen den EuGH

Parallel zu dem beispiellosen Wirtschaftseinbruch zeichnet sich eine Eskalation der Auseinandersetzungen um die EU-Geldpolitik ab; diese wurde vom Bundesverfassungsgericht unter Beschuss genommen, indem es die Praxis der EZB, mit ihren Anleihekäufen die Zinslast der südlichen Euroländer zu senken, für verfassungswidrig erklärte und zugleich ein anderslautendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als "willkürlich" verwarf. Karlsruhe hat damit de facto den Rechtsgrundsatz der EU ausgehebelt, dass europäisches Recht Anwendungsvorrang vor nationalem Recht genießt. Die EZB verweigert sich der deutschen Anmaßung denn auch und kündigt an, weiter an ihrer expansiven Geldpolitik festhalten zu wollen.[7] Zudem hat sie in der vergangenen Woche ihre Anleihekäufe erheblich auf einen neuen täglichen Höchstwert von durchschnittlich 6,8 Milliarden Euro ausgeweitet; manche Beobachter sehen darin eine Reaktion auf das Karlsruher Urteil.[8] Überdies kündigte die EU-Kommission an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen.

"Eine Art Atomschlag"

Vor allem konservative deutsche Kommentatoren, Politiker und Juristen warnen freilich nachdrücklich vor Rechtsschritten. Die EU-Kommission solle es "nicht zu Äußersten treiben", heißt es etwa; ein Vertragsverletzungsverfahren werde von Berlin als "eine Art Atomschlag" angesehen, bei dem "alle Beteiligten ... großen Schaden" davontrügen.[9] CDU-Europaabgeordnete stufen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar als "Fundament für eine neue Rechtskultur" in Europa ein.[10] In Zeitungsinterviews bezeichneten Richter des Bundesverfassungsgerichts ihr Urteil als "zwingend" und zogen abermals den Vorrang des Europarechts in Zweifel; jegliche rechtlichen Schritte Brüssels gegen den Karlsruher Urteilsspruch würden "Europa" "bedrohen und schwächen".[11] In Reaktion auf die Angriffe konservativer und EU-skeptischer Kräfte innerhalb der deutschen Funktionseliten ging Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch an die Öffentlichkeit, um in einer Grundsatzerklärung den EZB-Anleihekäufen "demonstrativ den Rücken" zu stärken.[12] Dabei verwies Merkel auf die globalen Ambitionen der EU, die nur realisiert werden könnten, wenn der Euro "international mehr Gewicht" erhalte. Zudem stellte die Kanzlerin eine stärkere wirtschaftspolitische Koordination der Eurozone in Aussicht, um die EZB zu entlasten; Konjunkturpolitik solle durch Konjunkturprogramme realisiert werden und nicht durch Anleihekäufe der Notenbank. Zu den Instrumenten einer kraftvolleren EU-Wirtschaftspolitik solle auch der Wiederaufbaufonds der EU-Kommission zählen, den freilich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedroht.

"Ein Attentat"

Merkel stellt sich damit einer von konservativen Kräften im deutschen Staatsapparat initiierten Eskalationsdynamik entgegen, die britische Medien kürzlich als "juristische Rakete" bezeichneten, die auf das "Herz der EU" abgeschossen worden sei [13]: Weil Berlin die Kontrolle über die Geldpolitik entglitten ist, soll die Wirtschaftspolitik der Eurostaaten nun über Konjunkturmaßnahmen und die EU-Haushaltsplanung vorgegeben werden. Nach Ansicht von Beobachtern könnten die europaskeptischen Fraktionen des deutschen Konservatismus den Bogen überspannt haben: Es handle sich um einen "konservative[n] Bauernaufstand", gegen den sich nun eine breite Koalition bilde.[14] Die Anmaßung, dass ein nationales "Verfassungsgericht in dieser Weise und in dieser Sprache in die Politik europäischer Instanzen" eingreife, sei "eine Beleidigung zu viel". In diesem Sinne bezeichnte ein Kommentator das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sogar als "Attentat".[15]

[1] S. dazu Wer das Recht spricht.

[2] Silke Wettach, Malte Fischer, Sven Böll, Max Haerder: Karlsruhes Urteil gefährdet von der Leyens Konjunkturprogramm. wiwo.de 08.05.2020.

[3] Tom Rees: Eurozone under threat from record economic plunge, Brussels warns. finance.yahoo.com 06.05.2020.

[4] Christoph G. Schmutz: Wem Italien Geld schuldet und warum gewisse Investoren schlechter vor einem Zahlungsausfall geschützt sind als andere. nzz.ch 12.05.2020.

[5] Deutsche Industrie verbucht größten Auftragsrückgang aller Zeiten. faz.net 06.05.2020.

[6] "Deutsches BIP schrumpft um 14 Prozent". boerse.ard.de 13.05.2020.

[7] Europäische Zentralbank trotzt deutschem Urteil. derstandard.at 11.05.2020.

[8] Christian Siedenbiedel: Rekord-Anleihekäufe der EZB. faz.net 12.05.2020.

[9] Klaus-Dieter Frankenberger: Die Kommission sollte es nicht zum Äußersten treiben. faz.net 12.05.2020.

[10] CDU-Europaabgeordnete warnen vor Vorstoß von der Leyens. focus.de 11.05.2020.

[11] Reinhard Müller: "Das EZB-Urteil war zwingend". faz.net 12.05.2020.

[12] Euro muss international mehr Gewicht haben. faz.net 13.05.2020.

[13] German court decides to take back control with ECB ruling. ft.com 12.05.2020.

[14] Aloysius Widmann: Wirtschaftshistoriker über Karlsruher EZB-Urteil: "Eine Beleidigung zu viel". derstandard.at 12.05.2020.

[15] Christian Reiermann: Dieses Urteil ist ein Attentat. spiegel.de 08.05.2020.


von German-foreign-policy, 7. Mai 2020

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8267/­

Bundesverfassungsgericht widerspricht EuGH-Urteil und stellt Maßnahmen zur Stabilisierung der EU in Frage.

KARLSRUHE - Mit Entsetzen haben Ökonomen und Politiker außerhalb Deutschlands auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) reagiert. Das Gericht hatte am Dienstag die Anleihekäufe als "teilweise verfassungswidrig" eingestuft und dabei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für unrechtmäßig erklärt - obwohl dessen Rechtsprechung über nationalem Recht steht. Darüber hinaus hat es die Unabhängigkeit der EZB attackiert, sie deutschen Vorgaben zu unterwerfen versucht sowie ein zentrales Instrument zur finanziellen Stabilisierung der EU, den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB, in Frage gestellt. Während Frankreichs Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire warnt, das Urteil gefährde die "Stabilität" der EU, wird Enrico Letta, ein ehemaliger Ministerpräsident Italiens, mit der Äußerung zitiert, der Gerichtsentscheid bedeute "Die Deutschen zuerst". Tatsächlich erhöht das Urteil den wirtschaftlichen Druck auf Italien - zu einer Zeit, zu der in dem Land der Unmut über Deutschland rasch wächst.

"Nicht mehr nachvollziehbar"

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von diesem Dienstag hat in zweierlei Hinsicht äußerst weitreichende Bedeutung. Zum einen betrifft es die Rechtsordnung innerhalb der EU. Das Verfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 18. Juli 2017 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das war nichts Ungewöhnliches: Zu den Aufgaben des EuGH gehört es unter anderem, die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Anwendung von EU-Recht zu unterstützen; das Bundesverfassungsgericht war mit deutschen Klagen gegen den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB befasst, die EU-Recht zu befolgen hat. Der EuGH kam der Bitte aus Karlsruhe mit einem Urteil vom 11. Dezember 2018 nach.[1] Darin erklärte er, das von der EZB am 4. März 2015 aufgelegte Public Sector Purchase Programme (PSPP), das den Kauf von Staatsanleihen vorsieht, entspreche in jeder Hinsicht den Normen der EU; es gebe an ihm also nichts zu beanstanden. Das nun wiederum akzeptiert das Bundesverfassungsgericht nicht. In seinem Urteil vom Dienstag widerspricht es dem EuGH-Beschluss vom Dezember 2018 in ungewöhnlich scharfen Worten - "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar" -, und es verpflichtet darüber hinaus die Bundesbank zu praktischen Konsequenzen, nämlich zur Einstellung der Mitwirkung am PSPP, sollte die EZB seinen Forderungen nicht entsprechen. Damit stellt es - präzedenzlos - seine Entscheidungen gegebenenfalls über diejenigen des EuGH.

Ein Land ist gleicher

Das Karlsruher Urteil ist bei der EU-Kommission umgehend auf offenen Widerspruch gestoßen. "Wir bekräftigen den Vorrang des EU-Rechts und die Tatsache, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichtshöfe bindend sind", teilte EU-Kommissionssprecher Eric Mamer mit.[2] Dass das Bundesverfassungsgericht nachgeben wird, ist unwahrscheinlich. Klar ist damit, dass sich von nun an Gerichte anderer Mitgliedstaaten ihrerseits auf den deutschen Präzedenzfall berufen können, sollten sie in Widerspruch zum EuGH geraten. Schon jetzt wird damit gerechnet, dass Gerichte aus Polen und aus Ungarn das tun; gegen beide Länder hat die EU, nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung, Rechtsstaatsverfahren eröffnet. Freilich läuft es den Vorstellungen Berlins zuwider, dass Warschau und Budapest gleichfalls nationales Recht über EU-Recht stellen könnten. Entsprechend erklärt das Bundesverfassungsgericht, die von ihm praktizierte Aushebelung von EU-Recht sei nur in engen Grenzen zulässig - und zwar dann, wenn ein "ausbrechender Rechtsakt" einer EU-Institution vorliege.[3] Karlsruhe ist offensichtlich der Ansicht, zur Feststellung eines solchen Rechtsakts berechtigt zu sein. Dafür, dass nach deutscher Auffassung auch Polen oder Ungarn dies beanspruchen dürften, liegen keine Hinweise vor.

EZB-Unabhängigkeit ausgehöhlt

Weitreichende Bedeutung hat das Urteil auch in ökonomischer Hinsicht. Zwar lehnt das Bundesverfassungsgericht den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB nicht prinzipiell ab; es verlangt aber, solche Käufe müssten "verhältnismäßig" sein - insbesondere im Verhältnis zu ihren Folgen für die Sparer, die Immobilienmärkte und den Bankensektor. Die EZB müsse nun einen Bericht vorlegen, in dem sie die "Verhältnismäßigkeit" ihrer Schritte sorgsam begründe. Damit schwingt sich das Bundesverfassungsgericht zum Befehlsgeber für die offiziell unabhängige EZB auf. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung angekündigt hat, bei der EZB auf die umfassende Prüfung der Anleihekäufe zu dringen.[4] Dass ausgerechnet Berlin jetzt die EZB-Unabhängigkeit aushöhlt, die es bislang stets eingefordert hat, ruft in der Finanzwelt außerhalb Deutschlands konsternierte Reaktionen hervor. Druckmittel zur Durchsetzung ist Karlsruhes Beschluss, komme die EZB seinen Forderungen nicht nach, dann müsse sich die Bundesbank von den Käufen von Staatsanleihen zurückziehen. Damit wäre das EZB-Programm kaum aufrechtzuhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat der EZB für die Erfüllung seiner Forderungen eine Frist von drei Monaten gesetzt.

"Schmerzstillende Mittel"

Darüber hinaus stellt das Bundesverfassungsgericht mit den EZB-Anleihekäufen ein Instrument in Frage, das in den vergangenen Jahren eine zentrale Rolle beim Erhalt der Stabilität der Eurozone gespielt hat. Die Eurozone leidet unverändert strukturell daran, dass der Euro den ökonomisch schwächeren Ländern die Möglichkeit nimmt, ihre unzureichende Schlagkraft vor allem gegenüber der übermächtigen deutschen Exportindustrie durch Abwertung ihrer Währung auszugleichen. Da Berlin jeden anderen Ausgleich - etwa durch ein Eurobudget oder durch Eurobonds - unerbittlich ablehnt, ist die EZB in der Krise mit dem systematischen Kauf von Staatsanleihen eingesprungen: quasi "als Apotheke für schmerzstillende Mittel" für die südlichen Eurostaaten, urteilt der emeritierte Direktor am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung Wolfgang Streeck - damit "der Schmerz" in jenen Ländern "so weit gelindert werden" kann, "dass ihre politische Klasse 'proeuropäisch' bleib[t]".[5] Karlsruhe stellt dieses Modell nun in Frage. Insbesondere begrenzt das Urteil vom Dienstag "die Spielräume ... für den Kauf italienischer Staatsanleihen", urteilt Clemens Fuest, Präsident des Münchner ifo-Instituts.[6]

"Die Deutschen zuerst!"

Während das EZB-Direktorium seit Dienstag Abend Krisenvideokonferenzen abhält, äußern sich zahlreiche Ökonomen und Politiker jenseits der deutschen Grenzen entsetzt. Das Karlsruher Urteil sei eine "Kriegserklärung an den EuGH", urteilt der Ökonom Guntram Wolff, Leiter des Brüsseler Think-Tanks Bruegel.[7] Die Londoner Financial Times prangert in einer redaktionellen Stellungnahme an, die EZB sei "von fehlgeleitetem, aber unbarmherzigem juristischen Druck aus Deutschland zur Geisel genommen" worden.[8] Das Karlsruher Urteil sei "kein stabilisierendes Element", erklärt mit höflicher Untertreibung Frankreichs Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire.[9] Scharfe Kritik wird vor allem in Italien laut, dessen ökonomische Stabilität von dem Karlsruher Urteil ernsthaft gefährdet wird. "Es kommt keinem Verfassungsgericht zu, zu entscheiden, was die EZB machen kann oder nicht", erklärte Ministerpräsident Giuseppe Conte gestern in einem Interview; "auch Deutschland" habe die Unabhängigkeit der Bank anerkannt.[10] In italienischen Finanzkreisen heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe "von Conte bis Prodi alle" im Land gegen sich aufgebracht; Italiens ehemaliger Premierminister Enrico Letta wird mit der Feststellung zitiert: "Die Deutschen haben "Die Deutschen zuerst!" gesagt."[11]

Als "Feind" eingestuft

Das Urteil erhöht den ökonomischen Druck auf Italien zu einer Zeit, zu der im Land ohnehin der Unmut über Deutschland rasch wächst. Auslöser waren zuletzt die Weigerung, Italien in der Covid-19-Pandemie zu Hilfe zu kommen, die Schließung der Grenzen sowie die Verhinderung jeder Art von "Coronabonds", mit denen sich Rom über die Krise retten wollte.[12] Eine Umfrage zeigte vor kurzem, dass knapp die Hälfte der Bevölkerung Deutschland als "Feind" einstuft - mehr als jedes andere Land.[13] Heftiger Unmut über die Bundesrepublik hat dabei auch linksliberale, traditionell Deutschland und der EU gegenüber positiv eingestellte Milieus in den italienischen Eliten erreicht.[14]

[1] Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020.

[2] Eszter Zalan: German court questions bond-buying and EU legal regime. euobserver.com 06.05.2020.

[3] Corinna Budras: Auf dem Höhepunkt des Argwohns. Frankfurter Allgemeine Zeitung 06.05.2020.

[4] Staatsanleihenkäufe der EZB teilweise verfassungswidrig. Frankfurter Allgemeine Zeitung 06.05.2020.

[5] Die Zeitbombe ist der Verfall Italiens. Frankfurter Allgemeine Zeitung 06.05.2020.

[6] Christian Siedenbiedel: EZB-Urteil lässt die Märkte kalt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 06.05.2020.

[7] Eszter Zalan: German court questions bond-buying and EU legal regime. euobserver.com 06.05.2020.

[8] A misguided court judgment in Germany. ft.com 05.05.2020.

[9] BCE: la décision de la justice allemande «n'est pas un élément de stabilité», réagit Le Maire. lefigaro.fr 06.05.2020.

[10] Maddalena Oliva, Marco Travaglio: Coronavirus, Conte al Fatto: "Se gli italiani continuano così, il contagio non risale. Ma la crisi sarà dolorosa". ilfattoquotidiano.it 06.05.2020.

[11] Laura Naka Antonelli: Bce è indipendente: da Conte a Prodi tutti contro Karlsruhe. Letta: Germania ha detto "prima i tedeschi". finanzaonline.com 06.05.2020.

[12] S. dazu Wer die Regeln setzt und Germany First (II).

[13] S. dazu Die Verdächtigungskampagne.

[14] S. dazu Die Solidarität der EU (II).


Von German-oreign-policy, 5. März 2020,

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8207/­

Griechenland setzt mit deutscher Unterstützung im Kampf gegen Flüchtlinge grundlegendes Völkerrecht außer Kraft.

ATHEN/BERLIN/BRÜSSEL - Mit Unterstützung Deutschlands und der EU setzt Griechenland bei seinem Vorgehen gegen Flüchtlinge grundlegende internationale Konventionen außer Kraft. Athen hat angekündigt, Flüchtlinge, die illegal aus der Türkei eingereist sind, zu Hunderten ohne jegliche Prüfung ihres Asylbegehrens in ihre Herkunftsländer abzuschieben oder sie zu langjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Dabei kann es sich auf einen neuen Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützen, der kürzlich urteilte, illegal eingereiste Flüchtlinge dürften ohne jegliche Beschränkung sofort abgeschoben werden. Solche Push-Backs sind an den Außengrenzen der EU seit Jahren gang und gäbe. Immer wieder berichten Menschenrechtsorganisationen, ungenehmigt eingereiste Flüchtlinge würden etwa mit Knüppeln aus dem Land gejagt, in Grenzflüsse geworfen oder gar zurück ins Meer getrieben. Griechenland dehnt die Push-Backs nun in aller Öffentlichkeit auf das Niveau von Massenabschiebungen aus. Experten warnen, wenn sich dies durchsetze, "dann stirbt im Jahr 2020 die Genfer Flüchtlingskonvention".

In den Grenzfluss geworfen

Menschenrechtsorganisationen kritisieren regelmäßige illegale Push-Backs an den Außengrenzen der EU schon seit Jahren. Ein Beispiel bieten die Ergebnisse detaillierter Recherchen zur Lage an der Land- und Seegrenze zwischen Griechenland und der Türkei, die die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl im Jahr 2014 publizierte. Demnach führten die griechischen Behörden sowohl zu Lande als auch zu Wasser "systematisch völkerrechtswidrige Zurückweisungen in die Türkei" durch; insgesamt könne die Zahl der Betroffenen in den konkret untersuchten Fällen, hielt Pro Asyl fest, "auf 2.000 geschätzt werden".[1] Die meisten befragten Flüchtlinge sagten aus, sie seien von griechischen Grenzbeamten misshandelt und persönlichen Eigentums beraubt worden; in einigen Fällen müsse man, heißt es bei Pro Asyl, aufgrund der Schwere der Misshandlungen von Folter ausgehen. An der Landgrenze wurden dem Bericht zufolge immer wieder Flüchtlinge "in den Grenzfluss Evros geworfen"; in der Ägäis hingegen wurden viele "in seeuntauglichen Booten auf dem Meer treibend zurückgelassen". Die Vorwürfe träfen, urteilte Pro Asyl, nicht zuletzt die EU-Grenzagentur Frontex: "Mit wenigen Ausnahmen" hätten sämtliche präzise "dokumentierten Völkerrechtsbrüche ...im Operationsgebiet von Frontex statt[gefunden]".

Ins Meer getrieben

Regelmäßige illegale Push-Backs finden Berichten zufolge auch an den Grenzen der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla statt. Eine Reihe von ihnen hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) dokumentiert, das Betroffene insbesondere vor Gericht unterstützt. Einer dieser Fälle ereignete sich am 6. Februar 2014, als rund 400 Flüchtlinge versuchten, die Grenze zwischen Marokko und Ceuta schwimmend auf dem Meer zu überwinden. Die spanische Guardia Civil setzte laut dem ECCHR "Schlagstöcke, Tränengas und Gummigeschosse gegen sie ein", wobei mindestens 15 Menschen ums Leben kamen sowie viele weitere "zum Teil schwer verletzt" wurden. 23 Flüchtlinge wurden demzufolge nach Erreichen der Küste von Ceuta "unmittelbar und ohne rechtliche Prüfung nach Marokko zurückgeschoben".[2] Belegt sind zudem diverse Fälle, bei denen es Flüchtlingen gelungen war, den meterhohen, stacheldrahtbewehrten "Grenzzaun" zwischen Marokko und Ceuta oder Melilla zu überwinden. Sie wurden - und werden - regelmäßig von der Guardia Civil aufgegriffen und umgehend zurück nach Marokko abgeschoben.

Bei Minustemperaturen ausgesetzt

Seit spätestens 2016 sind neben weiteren Push-Backs auf dem Mittelmeer - Italien ist berüchtigt dafür, Flüchtlinge nach Libyen deportiert oder sie sogar in Schiffen vor seinen Häfen festgesetzt zu haben [3] - auch zahlreiche Push-Backs an den Landgrenzen Ost- und Südosteuropas dokumentiert. Bereits 2017 berichtete etwa Médecins Sans Frontières (MSF) von vielen Sofortabschiebungen an der ungarischen Grenze, bei denen regelmäßig brutale Gewalt der Grenzbeamten zu beklagen war - in den meisten Fällen Schläge (oft mit Schlagstöcken), immer wieder aber auch Hundebisse oder Verletzungen durch den Einsatz von Reizgas.[4] Gewalttätige Push-Backs an der ungarischern Grenze dauern bis heute an. Erst vor kurzem wurde ein Fall dokumentiert, bei dem 26 Flüchtlingen aus Afghanistan die Einreise nach Ungarn mit dem Zug gelang. Auf ungarischem Territorium wurden sie von Polizisten aufgegriffen, gemeinsam mit einem Polizeihund, der einige biss, in einen Polizeitransporter gesteckt, zurück an die Grenze gefahren und bei Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt auf serbischem Territorium ausgesetzt.[5] Auch im ungarischen Fall wird Frontex von schweren Vorwürfen getroffen: Obwohl die Leitung der EU-Agentur umfassende Kenntnis von den Menschenrechtsverletzungen hatte, ordnete sie die Fortsetzung eines Frontex-Einsatzes an der ungarisch-serbischen Grenze an.[6]

Mit Knüppeln verjagt

Kaum anders ist die Lage an der kroatisch-bosnischen Grenze. Dort werden ebenfalls seit 2016 illegale Push-Backs nach Bosnien-Herzegowina dokumentiert. Im vergangenen Herbst schilderte Human Rights Watch (HRW), wie Flüchtlinge, darunter Kinder, von kroatischen Grenzbeamten geschlagen und getreten wurden; die Abschiebungen würden dabei oft, hieß es, "in entlegene[n] Gebiete[n]" durchgeführt. Zuweilen würden Flüchtlinge gezwungen, auf dem Weg nach Bosnien-Herzegowina "eiskalte Bäche zu durchqueren".[7] Anfang dieses Jahres legte die NGO Border Violence Monitoring Network einen Bericht über 311 illegale Push-Backs aus Kroatien vor, von denen 2.475 Flüchtlinge betroffen waren. In einem Fall wurde eine Gruppe von sieben Afghanen, darunter mindestens ein Minderjähriger, an der kroatisch-slowenischen Grenze aufgegriffen, mit Schlägen, Tritten und Elektroschockern attackiert, zwei Nächte auf einer Polizeistation interniert und anschließend an die kroatisch-bosnische Grenze gefahren, wo die Flüchtlinge brutal mit Knüppeln aus dem Land und damit aus der EU gejagt wurden.[8]

Wenn Unrecht zu Recht wird

Für Entsetzen hat bei Menschenrechtsorganisationen gesorgt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Mitte vergangenen Monats einem Teil der völkerrechtswidrigen Push-Backs einen Anschein von Legalität verliehen hat. Gegenstand des entsprechenden Verfahrens war der Fall zweier Flüchtlinge, die im August 2014, aus Marokko kommend, den "Grenzzaun" zur spanischen Exklave Melilla überwunden hatten, wo sie sofort von der Guardia Civil aufgegriffen und ohne Prüfung ihres Asylgesuchs nach Marokko abgeschoben wurden. Am 13. Februar urteilte die Große Kammer des EGMR nun - ein gegenläufiges früheres Urteil vollständig aushebelnd -, dies sei zu Recht geschehen: Die Flüchtlinge hätten auf legalem Wege einreisen müssen. Dass dies in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle faktisch unmöglich ist, ließ die Große Kammer außer Acht.[9] Damit hat sie den Weg gebahnt, ein zentrales Element der Genfer Flüchtlingskonvention - das Recht jedes Menschen auf Prüfung seines Asylbegehrens - de facto auszuhebeln.

Massen-Push-Backs

Dies nutzt nun die griechische Regierung beim Vorgehen gegen die immer noch mehr als 10.000 Flüchtlinge, die an der türkisch-griechischen Landgrenze ausharren und Schutz in der EU suchen. Athen hat für einen Monat das Asylrecht ausgesetzt - ein bisher beispielloser, mit dem Völkerrecht nicht in Einklang zu bringender Schritt - und angekündigt, illegal eingereiste Flüchtlinge entweder zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen oder sie umgehend wieder abzuschieben.[10] Legale Einreisen sind wegen der Schließung der Grenze nicht möglich. Darüber hinaus hat Athen am gestrigen Mittwoch ein Kriegsschiff nach Lesbos geschickt, das dort mehrere hundert Flüchtlinge aufnehmen und sie ohne Prüfung ihres Asylgesuchs in ihre Herkunftsländer abschieben soll; nach dem jüngsten EGMR-Urteil ist das, weil auch ihnen vorgeworfen wird, illegal eingereist zu sein, nicht rechtswidrig.[11] Griechische Polizisten und Militärs gehen an der Landgrenze weiterhin mit Tränengas, Blendgranaten und Wasserwerfern gegen schutzsuchende Flüchtlinge vor. Gestern machten Berichte die Runde, griechische Grenzbeamte hätten mehrere Flüchtlinge beschossen und dabei mehrere verletzt sowie einen von ihnen getötet; während Journalisten und Augenzeugen dies bestätigten, hieß es in Athen, es handle sich um "Fake News" und "türkische Propaganda".

Mit Unterstützung Berlins und der EU

Bei alledem hat die griechische Regierung volle Rückendeckung Berlins und der EU. Bereits am Freitag hatte der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis mit Bundeskanzlerin Angela Merkel telefoniert und sein Vorgehen gegen die Flüchtlinge mit ihr abgestimmt.[12] EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte Mitsotakis die volle Unterstützung der Union zu; so sollen hundert zusätzliche Frontex-Grenzbeamte an Griechenlands Land- und Seegrenze verlegt sowie sieben Patrouillenboote in die Ägäis entsandt werden. Darüber hinaus soll Athen 700 Millionen Euro zur Abwehr und Abfertigung der Flüchtlinge erhalten.

Übergang zu einem "illiberalen" System

Scharfe Kritik äußert seit einiger Zeit Gerald Knaus, Mitgründer und Vorsitzender der Denkfabrik European Stability Initiative mit Hauptsitz in Berlin und Architekt des EU-Flüchtlingsabwehrpakts mit der Türkei. Knaus urteilt: "Wir erleben einen Einschnitt der internationalen Flüchtlingspolitik." "Was die EU derzeit macht", sei "Donald Trumps größte Fantasie": An der Grenze "einfach das Asylrecht abzuschaffen und die Grenze zu militarisieren". Knaus warnt: "Wenn sich diese Herangehensweise in Europa durchsetzt, dann stirbt im Jahr 2020 die Genfer Flüchtlingskonvention."[13] Dabei werde "die Flüchtlingsfrage" möglicherweise "als Argument für den Abbau von Grundrechten" anderer Art verwendet; so sei soeben erst bekannt geworden, "dass in Ungarn offenbar Medien künftig bei 'sensiblen' Themen wie Migration eine Extra-Erlaubnis" brauchten. Es drohe womöglich der Übergang zu einem explizit "illiberalen" System.

[1] Pro Asyl: Pushed Back. Systematische Menschenrechtsverletzungen an den griechisch-türkischen See- und Landgrenzen. Frankfurt am Main, August 2014. Beachten Sie die Videoklumne zum Thema "EU als Werte-Union": https://www.youtube.com/­watch?v=GV_c4TdVTTo

[2] Hoffen auf Gerechtigkeit für Opfer von tödlichem Push-Back bei Ceuta. ecchr.eu.

[3] S. dazu Amoklauf am Mittelmeer und Amoklauf am Mittelmeer (II).

[4] Médecins Sans Frontières: Games of Violence. Unaccompanied Children and Young People Repeatedly Abused by EU Member State Border Authorities. O.O. 2017.

[5] "We told the police we wanted to apply for asylum, they laughed and said we were all Taliban". borderviolence.eu 20.02.2020.

[6] Apostolis Fotiadis: Frontex's History of Handling Abuse Evidence Dogs Balkan Expansion. balkaninsight.com 06.02.2020.

[7] EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden. hrw.org 08.11.2019. S. dazu Die nächste EU-Ratspräsidentschaft.

[8] Fabian Hillebrand: Folter an Europas Grenzen. neues-deutschland.de 16.01.2020.

[9] Paukenschlag aus Straßburg: EGMR macht Rückzieher beim Schutz von Menschenrechten an der Grenze. proasyl.de 14.02.2020.

[10] Michael Martens: Unterschätzt uns nicht. Frankfurter Allgemeine Zeitung 04.03.2020.

[11] Von der griechischen Grenzpolizei beschossen? Frankfurter Allgemeine Zeitung 05.03.2020.

[12] S. dazu Flüchtlingsschutz: "Noch zeitgemäß?"

[13] Kaja Klapsa: "Deutschland wäre der größte Verlierer, wenn es keine Einigung gibt". welt.de 04.03.2020.


German-foreign-policy, 20. Februar 2020,

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8193/­

Deutsche Wirtschaft verzeichnet milliardenschwere Brexit-Verluste. Kaum Verlagerung von Finanzjobs aus London nach Frankfurt am Main

LONDON/BERLIN - Deutsche Wirtschaftskreise dringen energisch auf den erfolgreichen Abschluss eines Handels- und Partnerschaftsabkommens mit Großbritannien. Schon jetzt verzeichnen deutsche Unternehmen jährliche Milliardeneinbußen, weil die EU noch keine Regelung für die Post-Brexit-Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich getroffen hat. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beziffert die Einbußen beim deutschen Wachstum seit dem Referendum im Juni 2016 auf 0,8 Prozentpunkte. Wird bis Jahresende keine Einigung auf ein Abkommen erzielt, dann rechnet das DIW mit Wachstumsverlusten von rund 0,6 Prozentpunkten allein im Jahr 2021. Aktuelle Schätzungen sehen das diesjährige Gesamtwachstum bei 0,7 Prozent. Dessen ungeachtet pokert Brüssel hoch und verlangt von London eine umfassende vertragliche Anpassung an die Normen und Standards der EU - einen Schritt, den Großbritanniens Regierung, durch den Austritt unabhängig geworden, strikt zurückweist. Die Zugewinne der deutschen Finanzbranche durch den Brexit fallen weitaus schwächer aus als erhofft.

Die Bedingungen der EU

Für die Verhandlungen über das geplante Handels- und Partnerschaftsabkommen, das nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase Ende des Jahres die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU regeln soll, haben Brüssel und London ihre Positionen inzwischen offiziell abgesteckt. Sie erstrecken sich vor allem auf Wirtschaftsthemen, umfassen allerdings auch die sogenannte Innere Sicherheit sowie die Außen- und Militärpolitik. Die EU-Kommission hat den Entwurf für das Verhandlungsmandat bereits am 3. Februar vorgelegt. Sie bietet dem Vereinigten Königreich zwar prinzipiell freien Handel ohne Zölle und Quoten an - nicht zuletzt im Interesse auch deutscher Konzerne, die wie etwa BMW in Großbritannien Produktionsstandorte unterhalten, deren Lieferketten wiederum eng mit dem Kontinent verflochten sind. Als Gegenleistung fordert die EU von London allerdings eine formelle Übernahme von EU-Normen, etwa Sozial-, Umwelt- oder Klimastandards sowie Beschränkungen von Staatsbeihilfen.[1] Das EU-Parlament hat vergangene Woche noch härtere Bedingungen formuliert; es verlangt beispielsweise die Einhaltung von EU-Produkt- und Verbraucherschutzstandards sowie von EU-Regelungen für die Mehrwertsteuer. Das Parlament bietet sich damit EU-Verhandlungsführer Michel Barnier als Instrument an, den Druck auf London zu erhöhen. Die Brexit-Koordinierungsgruppe des Europaparlaments, der Barnier Bericht erstatten muss, wird von dem deutschen Abgeordneten David McAllister (CDU) geleitet.

"Keine EU-Aufsicht"

Großbritanniens Position wiederum haben in Ansätzen zunächst Premierminister Boris Johnson in einer Rede am 3. Februar und zuletzt der britische Chefunterhändler David Frost am Montagabend in Brüssel vorgestellt. Demnach ist das Vereinigte Königreich nicht bereit, EU-Standards in aller Form zu übernehmen; man werde nach dem Austritt keinerlei "EU-Aufsicht" akzeptieren, ließ sich Frost vernehmen.[2] Johnson strebt ein Freihandelsabkommen nach dem Modell des Vertrages an, den die EU mit Kanada geschlossen hat.[3] Dabei ist London laut Auskunft von Frost durchaus bereit, sich auf "gemeinsame Niveaus" etwa beim Umweltschutz oder auch bei den Staatsbeihilfen zu einigen - aber auch nicht mehr: "Wie käme das bei Ihnen an", fragte Frost am Montag in Brüssel, "würde das Vereinigte Königreich fordern, dass die Europäische Union zu unserem Schutz eine dynamische Harmonisierung mit unseren in Westminster gemachten Gesetzen eingehen muss sowie mit unseren Aufsichtsbehörden und Gerichten?"[4] Sei die EU nicht bereit, sich auf eine derartige Vorgehensweise zu verständigen, dann werde Großbritannien Handelsbeziehungen anstreben, wie die Union sie mit Australien unterhalte, erklärte Johnson bereits am 3. Februar. Die EU und Australien treiben zur Zeit nach WTO-Regeln Handel, streben aber mittlerweile ein Freihandelsabkommen an.

Milliardeneinbußen

Warnungen vor einem Scheitern der Verhandlungen werden inzwischen vor allem in der deutschen Wirtschaft laut. Deutsche Exportunternehmen verzeichnen bereits jetzt aufgrund des stark gesunkenen Pfund-Kurses und wegen der allgemeinen Ungewissheit nach dem Brexit-Referendum erhebliche Einbußen im Handel mit Großbritannien. Die Exporte dorthin, die sich im Jahr 2015 noch auf über 89 Milliarden Euro beliefen - Platz drei in der Rangliste der Käufer deutscher Waren -, sanken auf weniger als 79 Milliarden Euro im vergangenen Jahr, während die Ausfuhren in die übrigen EU-Länder stiegen; das Vereinigte Königreich liegt in der deutschen Exportrangliste heute nur noch auf Platz fünf. Die brexitbedingten Einbußen haben die deutsche Wirtschaftsleistung laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin seit 2016 um ungefähr 0,8 Prozentpunkte weniger wachsen lassen, als es ohne das britische Austrittsreferendum möglich gewesen wäre.[5] DIW-Präsident Marcel Fratzscher beziffert die bisherigen Kosten des Brexits für die deutsche Wirtschaft auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.[6] Das DIW dringt mit Blick auf die bisherigen Brexit-Einbußen auf eine Einigung mit Großbritannien bis Jahresende. Bleibe sie aus, dann sei nicht nur mit einer "geringeren heimischen Produktion und dem Wegfall eines Teils der Exporte ins Vereinigte Königreich" zu rechnen, sondern auch mit ernsten Einbußen bei der Ausfuhr in Drittstaaten. Ein Brexit ohne einvernehmliches Abkommen werde das deutsche Wachstum im Jahr 2021 um wohl 0,6 Prozentpunkte senken, prognostiziert das DIW. Das wöge schwer: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sagt für dieses Jahr ein Wirtschaftswachstum von nur 0,7 Prozent voraus.

Frankfurter Wunschszenarien

Hat der Brexit der deutschen Wirtschaft insgesamt bereits deutlich geschadet, so haben sich die auf ihm beruhenden Hoffnungen der deutschen Finanzbranche kaum erfüllt. In den Jahren 2016 und 2017 kursierten - befeuert von PR-Organisationen der hessischen Bankenbranche - Vorhersagen, es werde durch den britischen EU-Austritt zu einer massiven Verlagerung von Arbeitsplätzen in der Finanzbranche nach Frankfurt am Main kommen. So hieß es etwa in einer im Sommer 2017 publizierten Studie, London werde 10.000 Finanzarbeitsplätze an Frankfurt verlieren; in der Rhein-Main-Region sei, da Finanzangestellte eine rege Nachfrage in anderen Branchen hervorriefen, mit zusätzlichen 36.000 ("vorsichtiges Szenario"), vielleicht gar 88.000 ("optimistisches Szenario") Arbeitsplätzen außerhalb des Finanzsektors zu rechnen. Allein Frankfurt am Main könne dabei auf zusätzliche Einnahmen aus den anfallenden Steuern in Höhe von 136 bis 191 Millionen Euro pro Jahr hoffen.[7] Andere Institute, etwa die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), gingen von einem Stellenzuwachs in einer Größenordnung von immerhin 8.000 Arbeitsplätzen aus.

Kein Bankenboom

Eine aktuelle Bestandsaufnahme ergibt ein deutlich anderes Bild. So haben zwar eine ganze Reihe von Finanzinstituten eine neue Präsenz in Frankfurt am Main errichtet oder bestehende Präsenzen aufgestockt - oft, weil Finanzgeschäfte innerhalb der EU nur von einem EU-Standort aus getätigt werden dürfen. Bis Ende August 2019 hatten 31 Finanzunternehmen deshalb eine neue Präsenz in Frankfurt geschaffen, deutlich mehr als in Paris (elf), in Dublin und Luxemburg (je neun) und in Amsterdam (fünf).[8] Allerdings beschränkt sich der Stellenzuwachs bislang auf lediglich 1.500 Finanzarbeitsplätze, gerade einmal ein Sechstel der ursprünglich prognostizierten Zahl. Zwar sind PR-Stellen der Frankfurter Banken optimistisch, dass bis Ende 2021 noch rund 2.000 weitere Stellen hinzukommen; doch räumt beispielsweise die Helaba ein, dass dies den Stellenabbau bei den deutschen Großbanken kaum ausgleichen wird: Demnach wird Frankfurt Ende 2021 dank des erhofften Brexit-Zuwachses 64.500 Finanzjobs aufweisen - lediglich 600 mehr als Ende 2018, bei anschließend deutlich fallender Tendenz. Zum Vergleich: Die Zahl der Finanzarbeitsplätze in London wird auf rund 380.000 beziffert.[9] Damit erweist sich, während die Wirtschaft insgesamt Einbußen hinnehmen muss, auch der lange propagierte Hoffnungsschimmer in der deutschen Finanzbranche als trügerisch (german-foreign-policy.com berichtete [10]).

[1] Jochen Buchsteiner, Thomas Gutschker, Hendrik Kafsack: London und Brüssel im Fernduell. Frankfurter Allgemeine Zeitung 04.02.2020.

[2] Jochen Buchsteiner: Genau das ist der Punkt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.02.2020.

[3] PM speech in Greenwich: 3 February 2020. gov.uk 03.02.2020.

[4] Jochen Buchsteiner: Genau das ist der Punkt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.02.2020.

[5] Geraldine Dany-Knedlik, Stefan Gebauer, Thore Schlaak: Nach dem Brexit kommt die Übergangsphase: Deutsche Wirtschaft leidet weiter unter Unsicherheit. DIW aktuell Nr. 26. 30. Januar 2020.

[6] Marcel Fratzscher: Wie der Brexit die deutsche Wirtschaft belastet. DIW Wochenbericht Nr. 6/2020.

[7] Matthias Goldschmidt: Studie prognostiziert nach Brexit starken Jobaufbau in Frankfurt. finanzen.ch 25.08.2017.

[8] Helaba: Finanzplatz Frankfurt. Mehr als Brexit. Frankfurt am Main, Oktober 2019.

[9] Rolf Obertreis: Frankfurt hat den Standort-Wettbewerb um Brexit-Banken gewonnen. tagesspiegel.de 27.01.2020.

[10] S. dazu Kein Brexit-Bankenboom.


German-foreign-policy, 18. Februar 2020

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8190/­

Operationen von BND und Crypto AG für das föderale Europa. Schweiz als Tummelplatz der BRD- und US-Geheimdienste

BERLIN/BERN/WASHINGTON Die Aufklärung der kriminellen Aktivitäten des deutschen Spionagedienstes BND gegen dutzende UN-Mitgliedsstaaten und internationale Organisationen mittels der Schweizer Crypto AG wird in der Bundesrepublik verschleppt. Parlamentarische Wortmeldungen gehen in Berlin in zeitzehrenden Anfrageverfahren unter. Während die Schweizer Regierung einen Sonderermittler eingesetzt hat, hüllen sich die deutschen Anstifter in Schweigen. Gemeinsam mit der CIA sind sie für die Ausforschung angeblich befreundeter Staaten mit betrügerischen Dechiffriermaschinen verantwortlich. An den illegalen Operationen ist offenbar der Münchener Siemens-Konzern beteiligt, dessen Beziehungen zum BND legendär sind. Die Verschleppung der Aufklärung nimmt auf strategische Interessen Rücksicht, um die Berlin und Washington konkurrieren. Die taktische Kooperation von BND und CIA geht auf die Nachkriegszeit zurück und hat den BND zu einem Instrument bei der geheimdienstlichen Formierung der EU werden lassen - mit der Crypto AG.

Krimineller Kern

Die als sensationell angekündigten Enthüllungen über den systematischen Betrug mit der Crypto AG und "Rubikon", einer jahrzehntelangen deutsch-amerikanischen Geheimdienstoperation gegen fast sämtliche UN-Mitglieder [1], zeigen auch eine Woche nach Veröffentlichung in der Bundesrepublik keinerlei institutionelle Folgen. Es sei zu klären, "ob die parlamentarische Kontrolle vorsätzlich über rund zwei Jahrzehnte umgangen wurde", heißt es über eine Anfrage der Opposition im Bundestag [2] - nachdem die vorsätzliche Umgehung in den Medienveröffentlichungen längst nachgewiesen wurde und nicht die Form, sondern der kriminelle Inhalt Kern der Enthüllungen ist. Während der belgische Militärgeheimdienst SGRS öffentlich ankündigt, Untersuchungen anzustellen, lehnt der deutsche Anstifter BND jegliche Stellungnahme ab.[3]

Lizenzproduktion

Der BND verheimlicht, dass die auf 1970 datierte Kaufübernahme der Crypto AG durch BND und CIA die Crypto-Geschäfte, die im Dreieck Washington-Bern-Bonn seit geraumer Zeit stattfanden, lediglich fortschrieb, aber nicht begründete. Bereits in den 1950er Jahren unterhielt die westdeutsche Auslandsspionage ("Organisation Gehlen", ab 1956 BND) beste Beziehungen zur Crypto AG. In Westdeutschland kamen in diesem Zeitraum etwa 10.000 Dechiffriermaschinen des Unternehmens zum Einsatz. Die in der Schweiz angesiedelte Crypto AG erteilte eine Lizenz - in der Bundesrepublik fand die Produktion unter Aufsicht der in München stationierten deutschen Agenten mit NS- und SS-Herkunft statt. Es war das zweite Mal, dass Dechiffrierprodukte des Erfinders Boris Hagelin, formell Eigentümer der Crypto AG, auf deutschem Territorium nachgebaut wurden - zum ersten Mal in den Kriegsjahren, als die Wanderer-Werke in Chemnitz einen Dechiffriertyp mit der Serien-Bezeichnung C 41 herausbrachten; ob illegal, geht aus Hagelins Aufzeichnungen nicht hervor.[4]

US-Nachkriegsszenario

Während der Nazi-Zeit hatte Hagelin, eigentlich schwedischer Staatsbürger, die US-Geheimdienste mit Großauflagen seiner Erfindungen beliefert. Unter Aufsicht von Hagelin, der in die USA übersiedelte und dort als technischer Berater fungierte, wurden über 140.000 Dechiffriermaschinen seiner Baureihe M-209 für die US-Armee produziert. Bei Kriegsende folgte Hagelin seinen Auftraggebern zurück nach Europa, wo sich der CIA-Vorläufer OSS (Office of Strategic Services) in der Schweizer Hauptstadt auf die deutsche Kapitulation und politische Neuordnung des Kontinents vorbereitete. In einer unauffälligen Parterrewohnung (Bern, Herrengasse 23) ordnete der US-Resident und spätere CIA-Direktor Allen Dulles seit 1942 die klandestinen Kontakte zu Widerstandsbewegungen im deutsch okkupierten Westeuropa. Es war daher naheliegend, den Agentenzulieferer Hagelin ebenfalls in der Schweiz zu dislozieren und ihn in das US-Nachkriegsszenario einzubinden.

"Freies Europa"

Hagelins neue Adresse war von der Herrengasse nur zwei Autostunden entfernt - in der Schweizer Gemeinde Zug. Während Hagelin den Ortswechsel vorbereitete, um dort die Crypto AG zu gründen, startete die Berner US-Residentur eine Europa-Kampagne, die in einem Feuerwerk geheimdienstlich finanzierter Kongresse für die "Vereinigten Staaten von Europa" kulminierte, so 1946 in Hertenstein (Hagelins neuer Adresse direkt benachbart), 1947 in Montreux. Aufgabe der entstehenden US-Europa-Organisationen ("Europäische Union der Föderalisten", UEF) war die Unterwanderung nationalstaatlicher Strukturen im gerade befreiten Europa durch inszenierte Massenbewegungen.[5] Jugendorganisationen wie die "European Youth Campaign" wurden von US-Agenten mit monatlichen Schecks finanziert [6], um spontane Aktionen an den französischen Grenzanlagen vorzutäuschen ("Weg mit den Schlagbäumen - freies Europa").

Unter Beobachtung

Die von Dulles gesteuerten aggressiven US-Geheimdienst-Kampagnen, die einen großeuropäischen Wirtschaftsraum unter militärischer Oberhoheit der USA vorbereiten sollten, trafen in Paris, aber auch in London auf die Traditions- und Souveränitätsansprüche der heimischen Herrschaftszirkel. Ihre Bedenken galten Washington als lästig. Sie wurden ebenso unter CIA-Beobachtung gestellt wie die dissidenten Teile der westeuropäischen Gewerkschaftsbewegung.[7] Dies war der Zeitpunkt, um Hagelins Arbeit in vollem Umfang zur Geltung zu bringen und die verdeckten Europa-Operationen mit den Instrumenten der Crypto AG im schweizerischen Zug zu maximieren: Einschleusung manipulierter Dechiffriermaschinen in die diplomatischen und militärischen Kanäle der vertrauensvollen Käufer, deren Botschaften bei Crypto mitgelesen werden konnten - darunter der Schriftverkehr von Verbündeten. Was noch fehlte, waren die operativen Gehilfen.

Reiseroute "Rubikon"

Die nationalen Geheimdienste in Paris, London, Rom oder Brüssel kamen dafür nur bedingt in Frage, da sie in Widerspruch zu Teilen ihrer eigenen Regierungen geraten wären - zu den konservativen Herrschaftszirkeln ohne "Europa"-Begeisterung. Dulles, die CIA und ihre politischen Regisseure [8] griffen deswegen auf Helfer zurück, die zuverlässig und in jeder Hinsicht kontrollierbar erschienen - auf die die "Organisation Gehlen", den späteren BND. Die wegen unzähliger Verbrechen belasteten Agenten aus den Führungskreisen der ehemaligen NS-Abwehr waren erpressbar und auf die vollständige Deckung der US-Schutzmacht angewiesen. Ihre bayerische Operationsbasis in München-Pullach mit technischer Anbindung an den ebenfalls in München tätigen Siemens-Konzern eignete sich hervorragend für den logistischen Austausch mit der Crypto AG im Schweizerischen Zug. Crypto AG und BND etablierten, teils wöchentlich, teils täglich, die Reiseroute "Rubikon".

Traumziel Großeuropa

Unter den wachsamen Augen des Schweizer Staatsschutzes war das Schweizer Staatsgebiet zum Tummelplatz systematischer Agententätigkeit deutsch-amerikanischer Operationen geworden.[9] Bis etwa 1956 als CIA-Subunternehmer, dann auf eigene Kosten, sorgte die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Geheimdienst BND und der Crypto AG für die kriminelle Ausforschung, Durchdringung und Neutralisierung des politischen Widerstands in den westeuropäischen Nachbarstaaten: für Großeuropa - das Traumziel deutscher Geopolitik seit Kaiser Wilhelm II. bis Adolf Hitler.

[1] S. dazu Ausspähen unter Freunden (II).

[2] Crypto AG - Ein Spionagethriller holt Deutschland ein. Süddeutsche Zeitung 12.02.2020.

[3] Belgien war Kunde bei der Crypto AG - war es auch Opfer? Grenzecho 14.02.2020.

[4] Boris Hagelin: The Story of the Hagelin-Cryptos. 3E 720. Hrg. Crypto AG o.J.

[5] Vgl. Hans-Rüdiger Minow: Zwei Wege - eine Katastrophe. Flugschrift No. 1. german-foreign-policy.com 2016. S. 23ff.

[6] Vgl. Euro-federalists financed by US spy chiefs. Daily Telegraph 19.09.2000.

[7], [8] Richard J. Aldrich: OSS, CIA and European Unity: The American Committee on United Europe, 1948-60. In: Diplomacy & Statecraft, Vol.8 (March 1997). S. 184-227.

[9] "Die zur Diskussion stehenden Ereignisse nahmen 1945 ihren Anfang und sind heute schwierig zu rekonstruieren und zu interpretieren", teilte das Schweizer Vereidigungsministerium der Deutschen Presse-Agentur in Wien mit. Die Welt 12.02.2020.


German-foreign-policy, 6. Februar 2020

https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8178/­

Deutsche Politiker fordern Zugriff auf die französischen Nuklearstreitkräfte. Auch "nukleare Teilhabe" soll bestehen bleiben

BERLIN - Mit einigem Unmut reagiert Paris auf die erneute Forderung aus Berlin, die französischen Nuklearstreitkräfte einem gemeinsamen EU-Kommando zu unterstellen. Der entsprechende Vorstoß des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johann Wadephul sei bereits "im Keim erstickt", heißt es in Kommentaren; einflussreiche Militärs urteilen, eine Realisierung des deutschen Ansinnens sei auf absehbare Zeit "undenkbar". Berliner Politiker und Regierungsberater dringen seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten verstärkt darauf, Zugriff auf die französische Force de frappe zu erhalten. Alternativ ist punktuell auch eine "deutsche Bombe" im Gespräch. Hatte die Bundesrepublik in ihren frühen Jahren durchgängig Nuklearwaffen in nationaler Verfügungsgewalt gewünscht, so ist ein "europäischer" Zugriff im Gespräch, seit sich die EU in den frühen 2000er Jahren in einer Phase des schnellen Ausbaus einer gemeinsamen Militärpolitik zu befinden schien. Parallel bereitet Berlin den Erwerb neuer Kampfjets für den etwaigen Abwurf von US-Atombomben ("nukleare Teilhabe") vor.

"Unter dem Kommando der EU"

Die erneute Diskussion um einen deutschen Zugriff auf die französischen Nuklearstreitkräfte hatte zu Wochenbeginn Johann Wadephul gestartet, der für die Außen- und Militärpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wadephul hatte verlangt, die Bundesrepublik müsse "eine Zusammenarbeit mit Frankreich bei den Nuklearwaffen ins Auge fassen".[1] Es sei "Realität, dass wir eine atomare Abschreckung benötigen"; daher sei es "in deutschem Interesse, dass wir auf die nukleare Strategie Einfluss nehmen können, die uns schützt". Deutschland müsse "bereit sein, sich mit eigenen Fähigkeiten und Mitteln an dieser nuklearen Abschreckung zu beteiligen". Frankreich solle im Gegenzug seine Atomwaffen "unter ein gemeinsames Kommando der EU oder der Nato stellen". Der französische Präsident Emmanuel Macron, der "uns mehrfach aufgefordert" habe, "mehr Europa zu wagen", könne "nun zeigen, dass auch er dazu bereit ist", ließ sich Wadephul zitieren. Mit welchen "eigenen Mitteln" sich die Bundesrepublik an der "nuklearen Abschreckung" beteiligen soll, erläuterte der CDU-Politiker nicht.

Von der nationalen zur "europäischen" Bombe

Das Streben der bundesdeutschen Eliten, zur Atommacht zu werden oder sich ersatzweise Zugriff auf die Nuklearstreitkräfte Frankreichs zu verschaffen, ist alt. Schon in den 1950er Jahren sprachen sich führende Bonner Politiker, darunter Bundeskanzler Konrad Adenauer und Verteidigungsminister Franz Josef Strauß, prinzipiell für eine "deutsche Bombe" aus (german-foreign-policy.com berichtete [2]). Den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnete die Bundesregierung widerstrebend erst am 28. November 1969; für die Ratifizierung ließ Bonn sich ebenfalls viel Zeit - bis zum 2. Mai 1975. In den frühen 2000er Jahren, als sich die EU in einer Phase des schnellen Ausbaus einer gemeinsamen Militärpolitik zu befinden schien, nahmen Außenpolitiker und Regierungsberater in Berlin den deutschen Zugriff auf Atomwaffen erneut ins Visier - jetzt in Form einer Schaffung "vergemeinschafteter europäischer Nuklearstreitkräfte".[3] In einem deutschen Strategiepapier wurde im Jahr 2003 der Aufbau "Vereinter Europäischer Strategischer Streitkräfte" erwogen, "die sich unter einem gemeinsamen europäischen Oberkommando des Atomwaffenpotenzials Frankreichs und Großbritanniens bedienen können".[4] "Die Supermacht Europa", hieß es dazu, "bedient sich uneingeschränkt der Mittel internationaler Machtpolitik."

Der "europäische Nuklearschild"

Mit Nachdruck fordern deutsche Außenpolitiker, Regierungsberater und Publizisten den deutschen Zugriff auf Atomwaffen seit der Wahl von US-Präsident Donald Trump. "Berlin wird es in Betracht ziehen müssen, einen europäischen Nuklearschild zu entwickeln, der auf französischen und britischen Fähigkeiten basiert", erklärte der Direktor des Berliner Global Public Policy Institute, Thorsten Benner, Mitte November 2016.[5] Zahlreiche ähnliche Äußerungen folgten.[6] Stets heißt es zur Begründung, man benötige einen Nuklearschirm und könne sich auf denjenigen der USA nicht mehr verlassen. Dabei werden vor allem zwei Varianten diskutiert. Eine läuft darauf hinaus, eigene Atomwaffen zu bauen; dabei ist von einer "Atommacht Deutschland" die Rede (german-foreign-policy.com berichtete [7]). Eine zweite sieht die Nutzung der französischen Force de frappe mit unterschiedlichen Graden der Einflussnahme vor. Die Optionen reichen von einer deutschen Kofinanzierung der französischen Nuklearstreitkräfte, die mit einem gewissen Grad an direktem Einfluss verbunden wäre, bis zur Unterstellung der Waffensysteme "unter ein gemeinsames Kommando der EU", wie sie Wadephul jetzt verlangt.

Ein klares Nein

In Frankreich ruft das erneute deutsche Drängen in Sachen Nuklearstreitkräfte erheblichen Unmut hervor. Paris hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass es seine alleinige Kontrolle über seine Atomwaffen nicht preisgeben wird. Ende 2018 stellte Bruno Tertrais, stellvertretender Direktor der Fondation pour la recherche stratégique aus Paris, in der führenden Fachzeitschrift der deutschen Außenpolitik exemplarisch fest, Frankreichs Regierung werde "keine gemeinsamen europäischen Nuklearstreitkräfte unter Führung der EU" zulassen; auch sei es "unrealistisch" anzunehmen, "dass die europäischen Partner die französischen Streitkräfte mitfinanzieren" könnten, um "im Gegenzug ein Mitspracherecht in der französischen Sicherheitspolitik" zu erlangen.[8] Zu dem penetranten Berliner Insistieren urteilen jetzt französische Kommentatoren, Wadephuls Vorstoß sei schon "im Keim erstickt".[9] Der einflussreiche General a.D. Vincent Desportes bekräftigt, die Entscheidung über den französischen Nuklearschild werde nicht "geteilt"; eine Verwirklichung des deutschen Ansinnens sei auf absehbare Zeit "undenkbar".[10] Auch Corentin Brustlein, Direktor des Centre des études de sécurité am Institut français des relations internationales (ifri) in Paris, bestätigt, es gebe "auf politischer Ebene keinerlei Bereitschaft, die Entscheidungsgewalt über den Einsatz von Atomwaffen zu teilen".[11] Ausdrücklich wird auf die Rede zur französischen Nukleardoktrin verwiesen, die Präsident Emmanuel Macron am morgigen Freitag halten will.

US-Atombomben

Mit Blick auf die Weigerung Frankreichs, sich den anmaßenden deutschen Forderungen zu öffnen, dringt Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer darauf, an der sogenannten nuklearen Teilhabe in Form von US-Atombomben, die auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel gelagert sind, festzuhalten. In Büchel befinden sich 20 Bomben des Typs B61. Sie sollen perspektivisch durch deren Nachfolgemodell B61-12 ersetzt werden.[12] Über ihrem Ziel abgeworfen würden sie bei Bedarf von Tornados der deutschen Luftwaffe. Deutschland solle "weiterhin seinen Beitrag im Rahmen der nuklearen Teilhabe leisten", bekräftigte Kramp-Karrenbauer am Montag.[13]

Milliardensummen

Die Entscheidung zur "nuklearen Teilhabe" hat kostspielige Folgen - denn die Tornados, die in Büchel stationiert sind, müssen in wenigen Jahren wegen ihres Alters ausgemustert werden. Noch für dieses Quartal hat Berlin die Entscheidung darüber angekündigt, welcher Kampfjet die für die "nukleare Teilhabe" genutzten Tornados ablösen soll. Als Favorit galt zuletzt ein US-Flugzeug - die F/A-18, die vom US-Konzern Boeing hergestellt wird.[14] Im Gespräch ist aktuell der Kauf von rund 40 F/A-18-Jets. Der Preis: mehrere Milliarden Euro.

[1] Hans Monath: "Wir sollten uns an nuklearer Abschreckung beteiligen". tagesspiegel.de 02.02.2020.

[2] S. dazu Griff nach der Bombe.

[3] S. dazu Hintergrundbericht: Atombomben für Deutsch-Europa.

[4] S. dazu "Untergang oder Aufstieg zur Weltmacht?"

[5] S. dazu Make Europe great again.

[6] S. dazu Der Schock als Chance und Griff nach der Bombe.

[7] S. dazu Die deutsche Bombe.

[8] Bruno Tertrais: Europas nukleare Frage. Internationale Politik, November/Dezember 2018. S. 108-115.

[9] Pierre Avril: Berlin défie Paris sur le dossier nucléaire. lefigaro.fr 04.02.2020.

[10] Thomas Romanacce: Un député allemand veut que la France partage ses armes nucléaires avec l'Allemagne. capital.fr 04.02.2020.

[11] Georg Ismar, Albrecht Meier: SPD will keine Beteiligung an "nuklearem Wettrüsten". tagesspiegel.de 03.02.2020.

[12] S. dazu Deutschlands Beitrag zur Bombe.

[13] Georg Ismar, Albrecht Meier: SPD will keine Beteiligung an "nuklearem Wettrüsten". tagesspiegel.de 03.02.2020.

[14] S. dazu Europas Kriegsautonomie.


https://www.solidarwerkstatt.at/­soziales-bildung/­neue-studie-bestaetigt-eu-kommission-als-motor-des-gesundheits-und-sozialabbaus, Mai 2020

Eine neue Studie zeigt: Die EU-Kommission forderte allein zwischen 2011 und 2018 63 Mal die EU-Staaten auf, im Gesundheitsbereich zu kürzen bzw. zu privatisieren. 50 Mal wurden die EU-Staaten aufgefordert, das Lohnwachstum zu begrenzen, 38 Mal die Gewerkschaftsrechte zu verschlechtern, 45 Mal den Schutz von Arbeitslosen und Menschen mit Behinderung zu reduzieren.

Die Solidarwerkstatt hat öfters darüber berichtet, wie die EU-Kommission insbesondere nach Einführung des EU-Fiskalpakts enormen Druck auf die EU-Staaten ausgeübt hat, um neoliberale Strukturreformen zu erzwingen. Der linke EU-Parlamentsabgeordnete Martin Schirdwan hat in einer Studie nachrecherchiert (1). Das Ergebnis ist eindeutig. Die EU-Kommission hat allein zwischen 2011 und 2018 sage und schreibe 63-mal die EU-Staaten aufgefordert im Gesundheitsbereich zu kürzen bzw. zu privatisieren. Der EU-Fiskalpakt hat der EU-Kommission zu einer Machtposition verholfen, die die Staaten oftmals dazu gezwungen hat, diesen Aufforderungen Folge zu leisten. Oftmals leisteten die nationalen Eliten dem wohl auch bereitwillig Folge, konnten sie doch mit dieser Schützenhilfe aus Brüssel eine Politik exekutieren, die sie im nationalen Kräfteverhältnis nie durchzusetzen vermocht hätten. Viele der Toten der Corona-Krise – gerade in Ländern wie Italien und Spanien - gehen auf das Konto dieser brutalen Austeritätspolitik.

Die Studie hat ans Tageslicht gebracht, dass auch andere Sozialbereiche und Arbeitnehmerrechte von der EU-Kommission hart attackiert wurden:

  • 50 Mal wurde zwischen 2011 und 2018 an die Mitgliedstaaten die Aufforderung gerichtet, das Lohnwachstum zu unterbinden
  • 39 Mal wurde die Anweisungen zur Verringerung der Arbeitsplatzsicherheit, des Beschäftigungsschutzes und der Rechte von ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften auf Tarifverhandlungen erteilt

Zusätzlich zu den routinemäßigen Forderungen, die Staatsausgaben für Sozialdienstleistungen generell zu senken, hat die Kommission 45 Mal spezifische Forderungen gestellt, die darauf abzielen, die Leistungen für Arbeitslose, schutzbedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verringern oder zu streichen.

Weg mit dem Deckel!

Auch Österreich war und ist von diesen "Aufforderungen" der EU-Kommission betroffen. Um aus dem "EU-Defizitverfahren" entlassen zu werden, musste sich Österreich verpflichten, seine ab 2012 seine Gesundheitskosten zu "deckeln". Sprich: Ein Wachstum der Gesundheitsausgaben wurde mit dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschränkt. Angesichts einer stark wachsenden älteren Bevölkerung und den damit verbundenen Pflege- und Behandlungsbedarf hat das in Österreich seither zu empfindlichen Kürzungen geführt. So sind in Österreich im letzten Jahrzehnt über 4.500 Akutbetten abgebaut, 29 öffentliche Krankenanstalten geschlossen und 300 Kassenarztstellen gestrichen worden. Die realen Pflegeausgaben pro Kopf der Über-75-Jährigen Bevölkerung sind um 15% gesunken.

Diese Deckelung der Gesundheitsausgaben ist in einer Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern verankert. 2021 soll das nächste Mal darüber entschieden werden, ob bzw. wie diese Deckelung erneuert wird. Angesichts der nun schrumpfenden Wirtschaft könnte die Fortsetzung dieser Deckelung, die an die BIP-Entwicklung gekoppelt ist, eklatante Kürzungen im Gesundheitsbereich nach sich ziehen.

Quelle:

(1) https://www.dielinke-europa.eu/­de/­article/­12609.neuer-bericht-überwachen-und-strafen-ende-für-den-stabilitäts-und-wachstumspakt.html

(2) Bericht: https://www.dielinke-europa.eu/­kontext/­controllers/­document.php/­948.9/­3/­d70fc8.pdf


Etliche Regierungen verwenden die Coronapandemie als Vorwand, um die Politik auf autoritäre Gleise zu bringen. Jüngstes Beispiel: Victor Orban, der einen zeitlich unbefristeten Ausnahmezustand in Ungarn ausrufen lässt. Darüber sind zurecht viele empört. Gleichzeitig herrscht enorme Blindheit gegenüber einem autoritären Großangriff auf die Demokratie, der von einer anderen Seite droht. Seine Kurzbezeichnung: ESM.

Die EU hat sich in der Corona-Krise – wieder einmal – als inkompetent und kontraproduktiv herausgestellt. Sie hat mit ihren Austeritätsvorgaben die Gesundheitssysteme in vielen EU-Staaten, insbesondere in Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland, devastiert, sodass sie nun hoch verletzlich dieser Pandemie gegenüberstehen. Und was die konkrete Hilfe angeht: China, Russland und Kuba sind solidarischer mit Italien als die EU-Staaten, die bislang eher dadurch auffällig wurden, dass sie Hilfslieferungen nach Italien blockieren bzw. erschweren.

Instrument der Erpressung und Entmündigung

Gleichzeitig ist für viele Menschen klar geworden: Der von den EU-Führern geschmähte Nationalstaat hat sich – bei aller Kritik im Detail - als handlungsfähig beim Kampf gegen die Ausbreitung des Virus und hilfreich für die Menschen erwiesen. Für die EU-Eliten ist dieser Machtverlust des imperialen Zentrums unerfreulich. Sie arbeiten jetzt schon daran, zurückzuschlagen und die Coronakrise zu nutzen, um ihre Macht zu restaurieren.

Die Instrumente dafür liegen bereit. Denn zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronapandemie werden die Nationalstaaten viel Geld in die Hand nehmen müssen. Für Nationalstaaten, die über eine eigene Währung verfügen, ist das bewältigbar, ohne sich den internationalen Kapitalmärkten ausliefern zu müssen. Doch für die Euro-Staaten ist der Euro eine Fremdwährung. Sie haben keine Verfügung darüber. Die Verfügungsgewalt liegt bei der EZB, die sogar ausdrücklich gemäß EU-Primärrecht demokratiepolitisch nicht belangt werden darf. Diese Situation war bereits nach der großen Finanz- und Wirtschaftskrise der entscheidende Hebel, um die besonders hart getroffenen Staaten politisch zu entmündigen. Dafür wurde 2012 der ESM ("Europäische Stabilitätsmechanismus") aus der Taufe gehoben. In gewohnt zynischer Art wurde er als "Rettungsschirm" für notleidende EU-Staaten verkauft, tatsächlich war und ist der ESM ein gnadenloses Instrument der Erpressung und Entmündigung.

Autoritär neoliberales Korsett

Die EU dient nicht der Solidarität, sie ist im Gegenteil so konstruiert, dass ein permanenter Wirtschaftskrieg zwischen den Mitgliedsstaaten erzwungen wird. Der finnische Europa-Minister Alexander Stubb hat den Zusammenhang präzise beschrieben: "Der Euro ist im Grunde eine darwinistische Währung geworden. Es gilt das Prinzip vom Überleben des Stärkeren." (1). Denn EU-Binnenmarkt und Währungsunion berauben v.a. die schwächeren Staaten wichtiger Instrumente (Handelsregulierung, Kapitalverkehrskontrollen, Währungsabwertung, Industriepolitik), um ihre Binnenwirtschaft schützen und entwickeln zu können. Bei einem externen Schock, wie etwa der Coronakrise, beraubt es den Staat außerdem der Möglichkeit, mit autonomen geld- und fiskalpolitischen Instrumenten gegenzusteuern und dabei die Notenbank als "lender of last resort" zu nutzen. Die Staaten müssen sich teuer auf den internationalen Kapitalmärkten, also bei großen Vermögensbesitzern, ver- und überschulden. Mit dem EU-Fiskalpakt wurde ein Werkzeug geschaffen, um zunächst die Definitionsmacht, wann "Überschuldung" bzw. "übermäßiges Defizit" vorliegt, und sodann die reale Macht, wie mit dem "Defizitsünder" zu verfahren sei, an die EU-Kommission übergehen zu lassen. Der ESM sorgt dann mit dem Geld der Steuerzahler (sh. unten) dafür, dass für diese großen Vermögensbesitzer das Verlustrisiko minimiert bzw. die Renditen gesichert werden – und zugleich der "gerettete" Staat unter drakonische Fremdbestimmung kommt.

Kurz gesagt: EU-Binnenmarkt- und Währungsunion machen aus der Gesundheitskrise eine Staatsschuldenkrise. Und der ESM macht dann aus der Staatsschuldenkrise ein Demokratiekrise. Dieser antidemokratischen Zielsetzung entspricht eine durch und durch autoritäre Konstruktion des ESM:

Eigenmächtige Erhöhung des Stammkapitals

700 Milliarden mussten von den EU-Staaten entweder direkt einbezahlt (80 Milliarden) oder in Form von "jederzeit abrufbarem" Kapitals (620 Milliarden) für den ESM bereitgestellt werden. Damit wurde ein "anfängliches Darlehensvolumen" von maximal 500 Mrd. Euro sichergestellt. Aber es kann noch viel mehr werden, denn der Gouverneursrat kann eigenmächtig eine Erhöhung des Stammkapitals – ohne Obergrenze! – beschließen, das die Nationalstaaten bereit stellen müssen. Österreich hat derzeit 2,2 Mrd. direkt einbezahlt und haftet für 19,5 Mrd. Aber im Krisenfall gilt: nach oben offen.

Alle Macht dem Gouverneursrat

Die Entscheidung über diese gewaltigen Summen trifft eine kleine Technokratenelite von Regierungsvertretern mit dem bezeichnenden Namen "Gouverneursrat", der wiederum ein Direktorium aus Leuten "mit großen Sachverstand im Bereich Wirtschaft und Finanzen" bestimmt. Selbst innerhalb dieser Technokratenelite gibt es eine klare Hierarchie. Denn mit dem ESM wird Euro-Land endgültig zur Aktiengesellschaft. Abgestimmt wird nach dem eingezahlten Grundkapital. In keiner EU-Institution sind die deutschen Eliten so mächtig wie im ESM (sh. Grafik). Nur die deutsche und französische Regierung verfügen bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit (80% des Grundkapitals) über eine sog. "Sperrminorität", alle anderen können überstimmt werden.

"Strenge Auflagen"

Die ESM-"Finanzhilfe" wird an von der EU-Kommission ausgehandelte "Strukturanpassungsprogramm" gegenüber dem Empfänger gekoppelt. Wörtlich: "Der ESM kann einem ESM-Mitglied unter strengen, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen Stabilitätshilfe gewähren. Diese Auflagen können von einem makroökonomischen Anpassungsprogramm bis zur kontinuierlichen Erfüllung zuvor festgelegter Anspruchsvoraussetzungen reichen." (Art. 12) Diese werden von der EU-Kommission "im Benehmen mit der EZB und wenn möglich unter Einbeziehung des IWF" ausgehandelt. Die bisherigen Erfahrungen z.B. mit Griechenland und Spanien zeigen, dass diese "strengen Auflagen" zu sozialen Verwüstungen, Ruinierung der öffentliche Gesundheitssysteme, hoher Arbeitslosigkeit und dauerhafter Abhängigkeit führen.

Vom Corona- zum Rüstungsbond?

Der ESM kann Kredite vergeben, Anleihen am Primär- und Sekundärmarkt kaufen, Anleihen begeben und Kredite aufnehmen. Durch die ESM-Hintertür ist die Möglichkeit für Euro-Bonds" also bereits möglich geworden, ob sie nun so genannt werden oder nicht. Insofern ist der derzeitige Streit über die Frage Eurobonds oder ESM-Kredite möglicherweise vordergründig. Entscheidend für Merkel & Co ist, dass der ESM Dreh- und Angelpunkt der Corona-Strategie der EU wird. So können die deutschen Eliten die Gesundheitskrise am besten nutzen, um ihre Hegemonie in der EU zu festigen und direkte Durchgriffsrechte auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU-Staaten zu erlangen.

Darüber hinaus sollte man auch einen anderen Aspekt nicht aus dem Auge verlieren: Corona-Bonds könnten die Tür aufstoßen, strategische Projekte, die in den nationalen Parlamenten auf Widerstand stoßen, in Hinkunft über Eurobonds zu finanzieren. Was als Corona-Bond beginnt, könnte als Rüstungsanleihe für große EU-Militärprogramme enden – von Euro-Drohnen bis zu einer neuen Generation von Kampfbombern.

Die Coronakrise führt erneut vor Augen, worauf sich jene Kräfte strategisch konzentrieren müssen, die Sozialstaat und Demokratie verteidigen wollen: Österreich muss über so zentrale Bereiche wie Budget und Währung selbst bestimmen können: demokratisch und souverän! Nur so können aus dieser tiefen Gesundheitskrise Sozialstaat, Demokratie und unsere Solidarität mit anderen Staaten, die noch härter getroffen wurden, gestärkt hervorgehen. Gerald Oberansmayr (30.3.2020) https://www.solidarwerkstatt.at/­demokratie-politik/­von-der-gesundheits-zur-demokratiekrise


Jahr für Jahr fordert die EU-Kommission im Rahmen des "Europäischen Semesters" von Österreich den rascheren Abbau von Spitalsbetten insbesondere im Akutbereich. Das hat Wirkung gezeigt: Im letzten Jahrzehnt wurden in Österreich 4.500 Akutbetten abgebaut.

Zufrieden ist die EU-Kommission damit noch lange nicht. Zuletzt wurde Österreich im "Länderbericht 2019" erneut kritisiert: "Das österreichische Gesundheitssystem ist nach wie vor von einer ineffizienten Ressourcennutzung in der Sekundärversorgung geprägt. … Die Zahl der verfügbaren Betten in der Akutversorgung (566 Betten je 100 000 Einwohner im Jahr 2015) ist zwar etwas niedriger als zehn Jahre zuvor (643 Betten pro 100 000 Einwohner im Jahr 2005), liegt aber mehr als 40 % über dem EU-Durchschnitt (402)." (EU-Kommission, Länderbericht Österreich, 27.2.2019)

Ganz eines Sinnes mit der EU-Kommission erweist sich die FPÖ. So forderte FPÖ-Chef Norbert Hofer im Mai 2016 wörtlich den "Abbau der Akutbetten" und noch im Juni 2019 kritisierte er auf der FPÖ-Webpage: "Österreich leistet sich im stationären Bereich etwa doppelt so viele Akutbetten pro 1000 Einwohner wie der EU-Schnitt." (1) Jetzt in der Corona-Krise zeigt sich, dass solche Akutbetten lebensrettend sind. Der Abbau von 4.500 Akutbetten im letzten Jahrzehnt muss daher schleunigst rückgängig gemacht werden. Es ist zu hoffen, dass Gesundheitsminister Anschober erkennt, wie verantwortungslos er als Landesrat und Grünen-Chef in Oberösterreich handelte, als er in einer Koalition mit der ÖVP 778 Akutbetten in der oberösterreichischen Spitälern abbauen ließ. Und hoffentlich bewirkt die Coronakrise auch in der Salzburger Regierungskoalition aus ÖVP, Grünen und Neos ein Umdenken. Denn das dortige Regierungsprogramm aus dem Jahr 2019 sieht vor, die Zahl der Akutbetten von derzeit 3129 auf 2904 zu reduzieren.

Südeuropäische Länder wie etwas Italien und Spanien, auf die die EU-Technokratie (EU-Kommission, EZB, ESM) noch viel direkteren Zugriff hatte als auf Österreich, demontierten noch viel radikaler ihren Gesundheitssektor. Italien baute seit Beginn der Nullerjahre sage und schreibe 75.000 Spitalsbetten ab. Diese Austeritätspolitik hat mit dazu beigetragen, dass die Coronapandemie in diesem Land derart tödliche Auswirkungen hat.

Immer wieder haben wir in den letzten Wochen unfassbare Bilder aus Italien gesehen, wo Ärzte darüber entscheiden mussten, wessen Leben sie noch retten und wen sie aufgrund mangelnder Spitalsinfrastrukturen dem Tod überließen. Dass dahinter die EU-Spardiktate stehen, wurde in unseren Medien freilich tunlichst verschwiegen. In Italien ist diese Tatsache jedoch bekannt. Zwei Drittel der ItalienerInnen sehen mittlerweile die EU-Mitgliedschaft ihres Landes als Nachteil, 50% treten für den Austritt ihres Landes aus der EU ein.

[1] Zitiert nach https://www.moment.at/­story/­kuerzungen-im-gesundheitswesen-sind-toedlich-buchstaeblich

Solidarwerksstatt Linz, 9. April 2020, https://www.solidarwerkstatt.at/­soziales-bildung/­eu-kommission-fordert-den-rascheren-abbau-von-akutbetten-in-den-spitaelern


"I don't think the EU is capable of doing anything to us other than harm. I opposed Brexit but have now reached the conclusion that the British did the right thing even if they did it for the wrong reason" (Ich glaube nicht, dass die EU für uns etwas anders tun kann, als uns zu schädigen. Ich war gegen den Brexit, bin nun aber zum Schluss gekommen, dass die Briten das richtige taten, wenn auch aus den falschen Gründen.)


Die EU-Austeritätspolitik hat die Gesundheitssysteme insbesondere in Ländern wie Italien, Spanien und Griechenland schwer getroffen. Diese Politik ist mitschuld an den vielen Corona-Toten.

Italien: 75.000 Spitalsbetten weniger

Italien hat sich bis heute nicht vom Schock der Währungsunion erfangen. Heute liegt das Niveau der italienischen Industrieproduktion real um ca. 20% unter dem Niveau des Jahres 2000. Seither geht Italien von der äußeren Abwertung (der Währung) zur inneren Abwertung (Absenkung der Sozialleistungen) über, um im EU-internen Konkurrenzkampf nicht völlig unter die Räder zu kommen. Eine der Hauptleidtragenden dieser Politik des Sozialabbaus ist das italienische Gesundheitswesen. Die Zahlen sind dramatisch: In den letzten beiden Jahrzehnten sank in Italien

• die Zahl der Krankenhäuser von 1.321 auf 1.063 (minus 20%) (1)</br> • die Zahl der Spitalsbetten von 268.057 auf 192.548 (minus 28%) (2)

In absoluten Zahlen heißt das: 258 Krankenhäuser wurden geschlossen und über 75.000 Spitalsbetten abgebaut, während gleichzeitig in diesem Zeitraum die Zahl der Menschen in Italien um rd. 3 Millionen zunahm.

"Kein Kandidat für Reanimation"

Es war aber nicht nur der "stumme Zwang" der brutalen Konkurrenz in der EU-Währungsunion, der dem italienischen Gesundheitswesen zusetzte, die EU-Institutionen gingen 2011 zur offenen Erpressung über, um Kürzungen der öffentlichen Budgets und Privatisierungen erzwingen. Im August 2011 flatterte in das Postfach der italienischen Regierung ein Brief der Europäischen Zentralbank. Die EZB erklärt in ihrem Schreiben, dass Schutz vor steigenden Zinsen auf italienische Staatsanleihen nur unter der Bedingung harter Einschnitte gewährt würde. Sie hatte in der Troika die EU-Kommission und den Internationalen Währungsfonds hinter sich. Die italienische Regierung führte diese harten Einschnitte durch. Die realen Gesundheitsausgaben pro Kopf sanken seither um 10% (3). Über 45.000 Beschäftigte (minus 6,5%) im Gesundheitssektor wurden abgebaut (4). In Italien gibt es mittlerweile nur mehr 3,2 Betten auf 1.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Frankreich sind es 6, in Deutschland 8.

Jede dieser GesundheitsarbeiterInnen, jedes dieser Krankenhäuser und Betten fehlt heute schmerzlich in der Bekämpfung der Corona-Krise. So berichtet eine Ärztin, die im Mailänder Spital San Paolo ihren Dienst leistet, davon, dass über Siebzigjährige mit Vorerkrankungen den Vermerk "kein Kandidat für Reanimation" erhalten - um Ressourcen zu schonen: "Es fehlt an Betten, Beatmungsgeräten, ärztlichem Material und vor allem Personal." (6)

Spanien: Private Spitäler sperren mitten in der Corona-Krise zu Ähnlich verhält es sich in Spanien, das mittlerweile beim Zuwachs der Corona-Toten Italien überholt hat. Auch hier haben die EU-Spardiktate ab 2012 zu massiven Kürzungen im Gesundheitsbereich geführt und eine Privatisierungswelle bei Krankenhäusern ausgelöst. Alleine in Madrid ging die Zahl der Spitalsbetten um rund 3.000 zurück, während die Einwohner der Region um 500.000 zunahmen. Heute gibt es nur noch 9,5 Betten in Intensivstationen pro 100.000 Einwohner. In Österreich sind es 28,9. In Madrid stehen den 33 öffentlichen Krankenhäuser heute 50 private Kliniken gegenüber. Sieben davon haben jetzt, mitten in der Corona-Krise, "für unbestimmte Zeit" geschlossen". (7)

Eine Ärztin aus dem Westen von Madrid berichtet von Zuständen "wie in einem Horrorfilm." Leichen werden in einer Eislaufarena gelagert. Die Krematorien sind überlastet, weil nicht genügend Schutzmaterial für Bestatter zur Verfügung steht. [8]

Griechenland: Halbierung der Gesundheitsausgaben

Am härtesten unter die Räder kam das griechische Gesundheitssystem, nachdem Athen infolge der Finanzkrise unter den EU-"Rettungsschirm" vergattert wurde. Die staatlichen Gesundheitsausgaben wurden zwischen 2009 und 2016 von 16,2 Milliarden auf 8,6 Milliarden fast halbiert. Mehr als 13.000 Ärzte und über 26.000 sonstige im Gesundheitswesen angestellte wurden entlassen. 54 der 137 Krankenhäuser wurden geschlossen und das Budget der übriggebliebenen um 40 Prozent gesenkt. Insgesamt fielen zwischen 2011 und 2016 bei etwa elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern mehr als drei Millionen Menschen völlig aus dem Schutz einer Krankenversicherung (9).

Die Zahl der Corona-Erkrankungen in Griechenland ist zwar noch weit von Italien und Spanien entfernt, allerdings ist das kaputtgesparte Gesundheitssystem auch kaum in der Lage, Testungen im größeren Stil durchzuführen. Die Dunkelziffer dürfte entsprechend hoch sein. Dramatisch ist die Situation in den Flüchtlingslagern auf den Inseln sein. Die Flüchtlinge werden, auf engstem Raum eingepfercht, ihrem Schicksal überlassen. Die griechische Zeitung Efsyn vermutet, dass in den Flüchtlingslagern eine Art Großversuch zur Herdenimmunität gegen Covid-19 läuft. Die Zeitung titelt: "Und wer von den Flüchtlingen überlebt, der lebt…" (10). Solidarwerkstatt Linz, (30.3.2020)

Quellen:

[1] https://www.statista.com/­statistics/­557042/­hospitals-in-italy/­ </br> [2] https://www.statista.com/­statistics/­557293/­hospital-beds-in-italy</­br> [3] www.opendemocracy.net, 24.3.2020</br> [4] https://www.statista.com/­statistics/­953592/­nhs-workforce-in-italy/­</­br> [5] https://www.israeldefense.co.il, 24.3.2020</br> [6] Kurier, 15.3.2020</br> [7] Der Standard, 28.3.2020</br> [8] Der Spiegel, 25.3.2020</br> [9] Freitag, 18.3.2020</br> [10] Telepolis, 26.3.2020 30. März 2020, https://www.solidarwerkstatt.at/­soziales-bildung/­austeritaet-toetet


"Lohndumping als europäisch sanktioniertes Geschäftsmodell"

Der EuGH hat Ende 2019 erneut zum Schlag gegen Gewerkschaften und Arbeitnehmer-Rechte ausgeholt. Die EU-Richter erklärten die Dumpinglöhne beim Bordservice in mehreren Zügen der ÖBB, die 1.000 Euro unter österreichischem Kollektivvertragsniveau lagen, für rechtlich korrekt. Die Gewerkschaft warnt vor einem Dammbruch in der Verkehrsbranche .

Die ÖBB hatten zwischen 2012 und 2016 Do & Co beauftragt, die Zugrestaurants und das Bordservice in mehreren Zügen zu betreuen. Die Züge verbanden München und Salzburg mit Budapest. Den Auftrag vergab Do & Co weiter an die eigene Tochtergesellschaft Henry am Zug in Österreich. Diese Firma reichte den Auftrag wieder an ein Subunternehmen weiter, die Henry am Zug Hungary Kft, die ihren Sitz in Ungarn hat. Die ungarischen Angestellten, die für dieses Unternehmen tätig waren, wurden nach ungarischen Bestimmungen angestellt, entlohnt und sozialversichert, obwohl sie die meiste Zeit in Österreich tätig waren. Das Unternehmen sparte sich damit einen Großteil der Lohnkosten. Konkret: Statt nach österreichischem Kollektivvertrag zumindest monatlich 1.500 Euro zu erhalten, wurden die Beschäftigten mit 500 Euro abgespeist. Lohndumping pur, das die Kassen des Unternehmens klingeln ließ. In Hochzeiten arbeiteten auf diese Weise immerhin bis zu 120 ArbeitnehmerInnen bei Henry am Zug.

500 Euro statt 1.500 Euro Monatslohn

Entzunden hatte sich der Rechtsstreit, als nach einer Untersuchung des Arbeitsinspektorats zahlreiche Rechtsverstöße durch Do & Co festgestellt wurden. Daraufhin brummte das zuständige Wiener Magistrat dem Unternehmen eine Millionenstrafe auf, weil die österreichischen Mindestlöhne nicht eingehalten wurden. Dagegen berief Geschäftsführer Michael Dobesberger, unterlag damit aber beim Bundesverwaltungsgericht. Darauf wandte sich Dobesberger an den EuGH. Und dieser entschied knapp vor Weihnachten: Alles korrekt im Sinne der Kapitalseite. Die Arbeitnehmer dürfen um 1.000 Euro unter österreichischem Kollektivvertrag bezahlt werden, weil ja das Aus- und Einladen der Getränke und Speisen in Ungarn erfolge. Dass 80% der Tätigkeiten auf österreichischem Territorium für einen österreichischen Auftraggeber ausgeübt wurden, interessierte die EU-Richter nicht weiter. Sie blieben damit ihrer konzernfreundlichen Rechtsprechung treu, die nationale Kollektivverträge Schritt für Schritt zugunsten des neoliberalen EU-Binnenmarkts auszuhöhlen. Bereits im September 2019 hatte der EuGH mit einer skandalösen Entscheidung in der Causa Andritz dem östereichischen Antidumping-Gesetz einen empfindlichen Schlag versetzt.

Weitreichende Konsequenzen

Die Konsequenzen des EuGH-Urteils könnten weitreichend sein. Wenn es reicht, dass jemand in einem Billiglohnland in den Zug oder Bus ein- bzw. aussteigt, dann könnte das Lohndumping bald auf andere Berufsgruppen überspringen: Lokomotivführer, Zugbegleiter, Buschauffeure, Reinigungspersonal, andere Caterer. Gerade die zunehmende Liberalisierung im Verkehrsbereich, die über diverse EU-Richtlinien durchgesetzt wird, öffnet dafür Tür und Tor. Die türkis-grüne Regierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm bekanntlich dafür ausgesprochen, diese Liberalisierung im Eisenbahnbereich zu forcieren.

Mit dem EuGH-Urteil droht – so Roman Hebenstreit, Chef der Transportgewerkschaft Vida - "Lohndrückerei zum europäisch sanktionierten Geschäftsmodell erhoben zu werden." Nachsatz des Gewerkschafters: "Dann braucht sich keiner wundern, wenn arbeitende Menschen zunehmend das Vertrauen in die EU verlieren." (Standard, 23.12.2020). Solidarwerkstatt Linz, (Jänner 2020)

https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­eugh-urteil-lohndumping-als-europaeisch-sanktioniertes-geschaeftsmodell


Die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zu einem "European Green Deal" aufgerufen, durch den die EU bis 2030 die CO2-Emmissionen um 50 bis 55% senken und bis 2050 CO2-neutral werden soll. Das sei Europas "Man on the moon"-Moment, so Van der Leyen euphorisch. Doch die Lektüre des 29-seitigen EU-Papiers lässt erhebliche Zweifel aufkommen.

Man findet in diesem EU-Papier viele vernünftige Überschriften. Vieles bleibt jedoch vage. Und dort wo es konkret wird, ist etliches beunruhigend. Im Verkehrsbereich etwa will die EU vor allem auf die Förderung von Elektroautos setzen. Der Verkehrsexperte Winfried Wolf hat ausführlich dargelegt, warum das ein Weg in die Sackgasse ist – klimapolitisch wie aus vielen anderen Gründen. Statt endlich eine echte Verkehrswende weg vom Automobilismus anzutreten, würde damit der Autoindustrie ein zweiter Frühling verschafft.

Blinde Flecken…

Konsequenterweise wird im EU-Green Deal mit keiner Silbe der Ausbau der "Transeuropäischen Netze" (TEN) der EU in Frage gestellt. Laut EU-Verordnung sollen bis 2030 einige tausend TEN-Autobahn-Kilometer errichtet werden, bis 2050 einige zehntausend Zubringerstraßen zu diesen TEN-Autobahnen. In Österreich zählen einige Megaprojekte (z.B. Lobau-Autobahn, Osttangente Linz, 3. Piste am Flughafen Schwechat) zu diesen TEN. Ebenfalls nicht in Frage gestellt wird die Initiative der EU-Kommission "Überwindung der Wachstumsgrenzen im europäischen Flugverkehr" (Juni 2017), die dem klimafeindlichen Flugverkehr Flügel verleihen soll. Das Credo dieser EU-Initiative: "Mehr Flüge bedeuten mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze" (EU-Kommission, 8.6.2017). Es mutet daher absurd an, dass im EU-Green-Deal die Herstellung eines "Einheitlichen Europäischen Luftraums" als wirksame Maßnahme gegen den Klimaschutz gepriesen wird, obwohl dieser "Einheitliche Europäische Luftraum" das ausdrückliche Ziel hat "die Luftraumkapazitäten zu verdreifachen" (https://www.europarl.europa.eu).

Mit keiner Silbe werden auch der neoliberale EU-Binnenmarkt und Freihandelsverträge wie etwa das EU-Mercosur-Abkommen im "Green Deal" hinterfragt. Im Gegenteil: Diese Handelspolitik wird im EU-Papier als Chance verklärt, "den ökologischen Wandel in der EU zu unterstützen." Dabei zeigt sich: EU-Binnenmarkt und Freihandelsverträge heizen dem Klima ein – durch das Ankurbeln von fossilen Verkehrsströmen, Zerstören regionaler Wirtschaftskreisläufe, Förderung von Agrokonzernen und Massentierhaltung, Vernichtung von Regenwäldern usw. Ebenso sucht man im "Green Deal" vergeblich eine Absage an die Energiecharta. Dieser Vertrag ermöglicht es Konzernen, gegen Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie sich durch staatliche Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Energien in ihren Profiterwartungen enttäuscht sehen. Sowohl alle EU-Staaten als auch die EU selbst und die EU-Atomgemeinschaft EURATOM sind Mitglieder dieses Energiecharta-Vertrags.

… und gefährliche Drohungen

Auch die derzeit in der EU massiv vorangetrieben Aufrüstung ("Ständig Strukturierte Zusammenarbeit") wird im EU-Green Deal totgeschwiegen, obwohl man weiß, dass gerade das Militär einer der größten Klimakiller ist. Das EU-Papier betont vielmehr, dass "die Auswirkungen der Klimapolitik zu einem integralen Bestandteil … auch im Kontext der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) werden soll". Das ist eine gefährliche Drohung, denn in der EU-Globalstrategie von 2016 wird als eine wesentliche Aufgabe dieser GASP genannt, die "Aufrechterhaltung des Zugangs zu Rohstoffen" – wenn nötig auch durch Militär - abzusichern. Globale EU-Militäreinsätze in Zukunft für Lithium, Kupfer und Kobalt, um die E-Car-Motoren am Laufen zu halten?

"Green Deal im Keim erstickt"

Wer anstelle einer echten Verkehrswende auf die Förderung von Elektroautos setzt, dem muss klar sein: Damit wird der Hunger nach Strom enorm angekurbelt. Neben der Autoindustrie könnte daher eine weitere Industrie zu den großen Gewinnern des "Man on the moon"-Projekts der EU gehören: die Atomindustrie. Denn die Atomenergie, die in der EU durch den EURATOM-Vertag ohnehin privilegiert ist, wurde in der EU-Gipfelerklärung als möglicher Teil eines "Green Deals" der EU anerkannt und damit ein Persilschein als "grüne Energie" ausgestellt. Die Initiative "Atomstopp – atomkraftfrei leben" empört sich darüber zu Recht:

"Das klägliche Einknicken vor der Atomlobby beim gestrigen Klimakompromiss kann nur als Katastrophe und absolut jenseitiger Einstand für Kommissions-Präsidentin Ursula Von der Leyen und Rats-Präsident Charles Michel bezeichnet werden […] Die Einstufung von Atomkraft als grüne Energie wird sich als nachhaltiger Fehler herausstellen, egal wie die Atomstaaten mit dem neuen Persilschein weiterverfahren: Der ausnehmend teure und vollkommen unwirtschaftliche Neubau von AKWs dauert lang und ist auf abenteuerliche Finanzierungsmodelle angewiesen – auf diese Weise werden hohe Summen an Steuergeldern auf Jahrzehnte gebunden. Setzen Frankreich, Tschechien & Co andrerseits auf Laufzeitverlängerung alter Reaktoren, wird neben der Klimakrise gleich noch ein zweites Bedrohungsszenario eröffnet, weil mit jedem Jahr das Risiko schwerer Unfälle drastisch ansteigt […] Kapital- und Zeitvergeudung, atomverstopfte Netze, Energiewende vertagt, Gefahr verlängert – das sind die fatalen Ergebnisse des gestrigen Gipfels. Statt auf eine visionäre, zukunftsfähige Ausgestaltung der europäischen Energieversorgung zu setzen, lassen sich EU-Kommission- und Rat unter Von der Leyen und Michel von Bremsern erpressen und auf Stillstand einbetonieren. Die Chance auf einen Green Deal, der den Namen verdient, haben beide damit im Keim ersticken lassen!" (www.atomstopp.at, 13.12.2019) In der Tat: Wer nach Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima die Welt mit Atomkraftwerken retten will, die jahrtausendelang zukünftigen Generationen radioaktiven Giftmüll hinterlassen, schickt - auch sprichwörtlich - keinen Mann (und keine Frau) auf den Mond, er belegt damit eher, dass er hinter selbigem lebt.

Gerald Oberansmayr (21.12.2019)

https://www.solidarwerkstatt.at/­umwelt-energie/­eu-green-deal-hinterm-mond


von Lee Jones, Professor für Internationale Politik an der Queen Mary University of London, zieht Lehren aus der Brexit-Wahl. Der Beitrag stammt von Makroskop (Kritische Analysen zu Politik und Wirtschaft).

Was auch immer Sie anderswo lesen mögen, die britischen Parlamentswahlen waren kein Triumph nach Trump-Art. Großbritannien ist auch nicht von Menschen bevölkert, die egoistisch, rassistisch und dumm sind. Sie haben nicht aufgrund einer demagogischen Meinungsmache eine Wahl getroffen, die ihren eigenen Interessen zuwiderläuft. Es war primär eine Wahl über und vor allem für die Demokratie.

Das Ergebnis der Wahlen zum britischen Unterhaus ist für die politische Zukunft nicht nur Großbritanniens wegweisend, wie ich im Folgenden darlegen möchte. Zunächst die Fakten: Eine große Mehrheit der Wähler hat der konservativen Partei unter Führung von Boris Johnson, die sich unzweideutig für einen Brexit aussprach, ihre Stimme gegeben. Die Labour-Partei, die sich faktisch für einen Verbleib in der EU stark machte, fuhr dagegen ihr schlechtestes Wahlergebnis seit den 1930er Jahren ein. Sie büßte ihre Mehrheit in vielen ihrer bisherigen Wahlhochburgen ein und ihr Zuspruch fiel in Arbeitervierteln doppelt so stark wie in anderen Wahlbezirken.

Europäisierung der britischen Politik

In vielerlei Hinsicht signalisiert diese Wahl eine "Europäisierung" der britischen Politik. In ganz Europa sterben sozialdemokratische Parteien. Labour folgt der deutschen SPD, den französischen Sozialisten, der italienischen PDSI und vielen anderen, zumindest dem Namen nach europäischen sozialdemokratischen Parteien ins Wählerniemandsland. Sie alle starben und sterben am Kreuz der Europäischen Union. Der allgemeine Trend dieser Niedergangsgeschichte ist offensichtlich. Auf die Niederlage der organisierten Arbeiterschaft in den 1980er Jahren folgte die Umgestaltung der traditionellen Arbeiterparteien zu Mitte-Links Parteien, die beanspruchten, einen sogenannten "dritten Weg" entdeckt zu haben. Sie wandten sich mit diesem Narrativ primär an die Wähler aus den liberalen Mittelschichten und wurden faktisch zu politischen Gehilfinnen eines vermeintlich alternativlosen progressiven Neoliberalismus. Sie verrieten damit die Sache ihrer traditionellen Wählerschaft – der Arbeiter – nahmen aber wie selbstverständlich an, dass sie ihnen dennoch die Treue halten würden.

Die Linke ließ auch ihren traditionellen EU-Skeptizismus hinter sich. Sie verließ sich zum Schutz von Arbeitnehmerinteressen auf die unverbindlichen Willensbekundungen in der Europäischen Sozialcharta statt wie früher auf die Kampfkraft der organisierten Arbeiterschaft. Die EU aber ist keine institutionalisierte Form einer "sozialen Marktwirtschaft", sondern läuft auf eine Konstitutionalisierung der Herrschaft des "Marktes" hinaus, der sich dadurch der wirksamen demokratischen Kontrolle und Einhegung entzogen hat.

Im Laufe der Zeit hat sich so zwischen den sozialdemokratischen Parteien – die zur Vertretung der Interessen der Arbeiterschaft gegründet wurden – und den heutigen Lohnabhängigen eine große Kluft aufgetan. Die so entstandene Repäsentationslücke wurde zunehmend von populistischen Parteien, sowohl aus dem rechten als auch dem linken politischen Spektrum geschlossen.

Großbritanniens Labour-Partei schien diesem europäischen Trend zu trotzen. Die Wahl Jeremy Corbyns zu ihrem Parteivorsitzenden führte geradezu zu einem "linken Revival", das seinen Ausdruck in einem Zustrom von Hunderttausenden neuer Parteimitglieder fand und Labour zur größten sozialdemokratischen Partei Europas machte. Aber letztendlich gelang es Corbyn nicht, die Transformation von Labour zu einer pro-europäischen Partei, die von linksliberalen Kräften aus der metropolitanen gehobenen Mittelschicht dominiert wird, rückgängig zu machen. Tatsächlich teilten selbst viele seiner Anhänger deren "progressive" neoliberale Weltsicht.

Labour verliert die Brexit-Wahl

Diese Tatsache erwies sich im Zusammenhang mit dem britischen EU-Referendum von 2016, in dem sich eine Mehrheit der britischen Wählerschaft für einen Austritt aus der EU aussprach, für Labour als verhängnisvoll. Das vom politischen Establishment nicht erwartete Pro-Brexit Votum, wurde ganz maßgeblich durch die Stimmen der Arbeiterschaft erst möglich und ist zweifelsohne eine seit Jahrzehnten nicht mehr beobachtete politische Entscheidung entlang der Klassenzugehörigkeit der Wähler. Nicht Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit erklären, wie "Remainer" nichtsdestotrotz unablässig verkündeten, den Ausgang des Referendums. Vielmehr ist das Referendum als Aufforderung an die Politik zu interpretieren, ihnen, den Wählern, wieder zuzuhören und als Repräsentanten ihrer Interessen zu agieren. Die Einwanderungspolitik ist dabei nur ein Politikfeld, das die Wähler als nicht mit ihren politischen Präferenzen als kompatibel adressierten. Das Referendum war aber in erster Linie Ausdruck des Wunsches vieler Briten nach einem grundsätzlichen politischen und ökonomischen Wandel.

Letztendlich haben die Konservativen die Wahl gewonnen, weil sie diese Botschaft des Referendums besser verstanden haben als die Labour Partei. Beide Parteien hatten sich vor dem Referendum für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Während aber die Konservativen das Ergebnis des Referendums sofort akzeptierten, konnten sich viele Labour-Repräsentanten nicht mit dem Brexit-Votum abfinden. Hochrangige Parteifunktionäre und ihre medialen Sprachrohre haben, ganz im Gegenteil, die letzten dreieinhalb Jahre unablässig versucht, die Wählerschaft als dumme, ignorante Rassisten oder gar Faschisten zu diffamieren. Schließlich gelang es der Remainer-Fraktion von Labour, die Partei dazu zu bewegen, sich für ein zweites Referendum auszusprechen. Wie wir heuten wissen, führte diese Entscheidung zu einem Wahldesaster für die Labour-Partei.

Warum wissen wir, dass ihre Haltung zum Brexit den Ausschlag gab? Nun, weil wir Zeugen eines in der Politikwissenschaft äußerst seltenen Ereignisses, nämlich eines Experiments in der realen Welt wurden. Wir können die Wahlergebnisse von 2017 und 2019 ziemlich unproblematisch miteinander vergleichen und dabei die Haltung zum Brexit als ursächlichen Faktor für die Wahlschlappe von Labour identifizieren. Die Wahlstrategie der Konservativen unterschied sich zu der von 2017 kaum. Sie fokussierte weiterhin darauf, mit einer Pro-Brexit Kampagne Wähler aus der Arbeiterklasse für sich zu gewinnen. In 2017 war dieser Strategie kein Erfolg beschieden. Im Gegenteil gelang es Corbyns Labour-Partei, die Konservativen ihrer Mehrheit im Parlament zu berauben. In 2019 nun ziehen die Konservativen mit großer Mehrheit ins Unterhaus ein. Was also war diesmal anders?

Nicht die Labour-Führung: Corbyn hatte beide Male das Sagen. Ja, Corbyn wurde die Befähigung zum Premierminister abgesprochen, aber das war 2017 nicht anders. Sicherlich ist Boris Johnson als Spitzenkandidat besser geeignet als seine Vorgängerin Theresa May. Aber, trotz seiner angeblichen Stärken als Wahlkämpfer, wurde der Wahlkampf von ihm dilettantisch geführt. Ein Fauxpas jagte den anderen. In Interviews wich er Fragen tollpatschig aus und versteckte sich sogar einmal vor einem Interviewer in einem Kühlschrank.

Auch die Forderungen von Labour zur Sozial- und Wirtschaftspolitik unterscheiden sich zwischen 2017 und 2019 kaum. Ihr entsprechendes Wahlprogramm enthielt weiterhin die Forderung nach einer Verstaatlichung der öffentlichen Daseinsvorsorge und einer Erhöhung bestimmter Steuern. Umfragen belegen, dass solche Forderungen an Popularität nichts eingebüßt haben. Sie sind sogar so populär, dass die Konservativen sich gezwungen sahen, der staatlichen Sparpolitik abzuschwören und Investitionen in die öffentliche Infrastruktur zu versprechen.

Der Hauptunterschied zwischen 2017 und 2019 besteht lediglich darin, dass sich die Labour-Partei vor zwei Jahren dafür ausgesprochen hatte, das Ergebnis des Referendums zu respektieren, während sie dieses Mal ankündigte, ein zweites Referendum abhalten zu wollen, um so einen Brexit zu verhindern.

Wahl über und für die Demokratie

Die Arbeiterklasse konnte 2017 noch glauben, dass Labour nach vielen Jahren, in denen sie von der Partei mit Missachtung und Ignoranz bedacht wurden, endlich wieder bereit war, ihre Interessen ernst zu nehmen. Corbyn hatte sich zwar halbherzig für einen Verbleib in der EU ausgesprochen, aber war als ein lebenslanger sozialistischer Euroskeptiker bekannt und bestand darauf, dass das Ergebnis als Ausdruck des demokratisch bestimmten Willens der Briten zu respektieren sei. Die Angriffe der "Remainer" auf Corbyn nach dem Referendum führten sogar zu einer verstärkten Unterstützung von Corbyn durch die Parteibasis. Die Arbeiterklasse hatte daher guten Grund zu dem Glauben, dass Labour nach Jahren als pro-europäische, neoliberale Funktionspartei endlich zu ihren Wurzeln zurückkehren würde. Das überraschend gute Ergebnis von Labour bei der Wahl in 2017 gab sicherlich Anlass dazu, diesen Glauben als gerechtfertigt zu erachten. Sukzessive aber setzte sich die pro-europäische und linksliberale Fraktion in der Labour-Partei durch. Die Brexit-Politik der Labour Partei über die letzten Jahre läuft unzweifelhaft auf eine Remain-Position hinaus. Man hatte letztendlich das Unmögliche gefordert: vom Abkommen mit der EU wurde verlangt, dass es alle Vorteile einer EU-Mitgliedschaft gewährleistet. Daher wurde erbitterter Widerstand gegen das von Premierministerin Theresa May mit Brüssel verhandelte Abkommen im November 2018 geleistet, was zu einer Verschiebung des Brexit führte und die britische Politik in eine tiefe Krise stürzte.

Da Großbritannien zum Zeitpunkt der Europawahl noch in der EU war, nahmen ihre Parteien auch an dieser Wahl teil. In dieser Wahl verlor Labour viele proeuropäische Wähler an die Liberaldemokraten. Eine Steilvorlage für die Remainer in der Labour-Partei, die sie auf einem Parteikongress im Sommer dazu nutzte, einen Beschluss über die Abhaltung eines zweiten Referendums herbeizuführen. Wie ich damals schon anmerkte, handelte es sich dabei um einen Akt, den man als "elektoralen Selbstmord" bezeichnen könnte.

Im Gegensatz dazu haben die Konservativen, die bei den Europawahlen massiv Stimmen an die neu gegründete Brexit-Partei verloren, ihren Einsatz für den Brexit verdoppelt. Sie haben z.B. Theresa May, die sich vor dem Referendum für einen Verbleib in der EU aussprach, gegen den bekennenden Brexiteer Boris Johnson ausgetauscht. Er tat tatsächlich alles in seiner Macht stehende, um Großbritannien zum nun vereinbarten Termin am 31. Oktober aus der EU zu führen. Die Parlamentsmehrheit dagegen arbeitete hartnäckig daran, das Abkommen mit der EU zu vereiteln und zwang Johnson schließlich dazu, den Austrittstermin noch einmal zu verschieben.

Was die Remainer über eine Niederlage für den Premierminister jubeln ließ, erwies sich als ihr politischer Selbstmord. Denn die weitere Verschiebung machte eine Neuwahl unumgänglich und ermöglichte den Konservativen, den Wahlkampf mit dem Versprechen zu führen, den Brexit endlich über die Bühne zu bringen. So konnten sie die Wähler, die für einen Austritt aus der EU gestimmt hatten, auf ihre Seite ziehen, was ihnen zu ihrer großen Mehrheit im Parlament verhalf.

Was auch immer Sie anderswo lesen mögen, die britischen Wahlen waren kein Triumph nach Trump-Art. Großbritannien ist nicht von Menschen bevölkert, die egoistisch, rassistisch und dumm sind und aufgrund einer demagogischen Meinungsmache eine Wahl trafen, die ihren eigenen Interessen widerspricht. Es war im Gegenteil primär eine Wahl über und vor allem für die Demokratie. Die Frage, um die es bei dieser Wahl ging, war die folgende: Soll Großbritannien ein Land bleiben, in dem die Stimmen einer demokratischen Wahl zählen oder nicht? Die Entscheidung, die die Wähler treffen mussten, war einfach: eine konservative Mehrheitsregierung, die die Spielregeln einer Demokratie respektierte, oder eine Labour-Minderheitenregierung, die dies partout nicht tun wollte.

Labour hat wirklich alles versucht, diese Wahl als eine Wahl über alles außer dem Brexit zu inszenieren. Sie versprach ihren potentiellen Wählern alles von der Erhöhung öffentlicher Investitionen und Sozialleistungen bis hin zu einer grünen industriellen Revolution und oben drauf noch ein freier Internetanschluss über ein Glasfaser-Breitband.

Es ist nun nicht so, dass die Arbeiterklasse all diese Dinge nicht braucht oder will. Aber was sie vor allem braucht und will, ist, dass ihre Stimme bei demokratischen Wahlen zählt. Das Motto der Brexiteers lautete: "Take back control". Es fand so großen Widerhall, weil die meisten "einfachen Leute" keine Kontrolle über die politischen Umstände ihrer Existenz haben, sie aber von den harten Winden der neoliberalen Globalisierung wirklich bedroht wird.

Politischen Einfluss können sie nur mit ihrer Stimme in der Wahlkabine ausüben. Wenn diese Stimme nicht mehr zählt – wenn sie von Politikern einfach ignoriert wird – werden sie auch noch um dieses bißchen politische Selbstbestimmung gebracht. Wenn eine demokratische Entscheidung über den Austritt aus der EU nicht respektiert wird, warum sollten sie dann dem Versprechen einer sozialistischen Transformation der britischen Gesellschaft Glauben schenken?

Letztendlich haben sich die britischen Wähler auf die Seite der Partei geschlagen, die zwar wenig tun wird, um ihre sozioökonomische Lage zu verbessern (und sie wissen das auch), die ihnen aber wenigstens als Bürgern ihres Landes ihren Respekt zollt.

Vereinigtes Verliererland Großbritannien?

Während viele Linke das Ergebnis der Wahl als Sieg eines "rassistischen", "hart-rechten", an Thatcher gemahnendes gesellschaftlichen Umbauprojekts präsentieren, wird in Wahrheit Boris Johnson das Land ganz anders regieren müssen, als seine konservativen Vorgänger. Er dürfte wissen, dass die Stimmen der Arbeiterklasse, die ihm seinen Wahlsieg bescherten, ohne Rücksicht auf deren Interessen zu nehmen, bei der nächsten Wahl mit Sicherheit wieder verloren gehen. Die Konservativen haben in der Wirtschaftspolitik bereits einen Linksschwenk vollzogen: Deregulierung, Angriffe auf Arbeitnehmerrechte, Austeritätspolitik sind von ihrer Agenda verschwunden. Werden sie wieder auf die Agenda gesetzt, werden sie schlicht die nächsten Wahlen verlieren.

Damit sich die Linke in Großbritannien und Europa wieder als progressive politische Kraft präsentieren kann, muss sie den Erhalt und den Ausbau der Demokratie in den Mittelpunkt ihrer politischen Agenda stellen. Hätte Labour das bereits 2016 getan, würde sie die "Volksregierung" bilden, von der Boris Johnson nun schwadroniert.

*) Dr. Lee Jones ist Mitbegründer von The Full Brexit, einer Gruppe, die sich für Volkssouveränität, Demokratie und wirtschaftliche Erneuerung von links einsetzt. Er ist Professor für Internationale Politik an der Queen Mary University of London. Weitere Informationen finden Sie unter www.leejones.tk. Veröffentlichung auf https://makroskop.eu/­

https://www.solidarwerkstatt.at/­demokratie-politik/­sterben-am-kreuz-der-eu


Von Susanne K. Schmidt, 28.02.2020 (editiert am 02.03.2020)

Das Ausmaß der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union ist einzigartig. Migration und wohlfahrtsstaatliche Absicherung stehen aber in einem Spannungsverhältnis. Der Kampf einiger Kommunen gleicht dem gegen Windmühlen. Eines fällt in den teils heftig geführten politischen Auseinandersetzungen über den Umgang mit Migration in der Bundesrepublik immer wieder auf: Bürgermeister melden sich dahingehend zu Wort, dass die Kommunen nicht durch Geflüchtete vor Probleme gestellt werden, sondern durch die EU-Zuwanderung.[1] Schon 2013 hatte der Deutsche Städtetag medienwirksam vor steigender Armutszuwanderung aus Südosteuropa gewarnt. Dagegen befand die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten verfügten über alle notwendigen Instrumente, eine befürchtete Einwanderung in ihre Sozialsysteme zu verhindern. Dafür wurden auf Bundesebene verschiedentlich Gesetze geändert.

Doch wie lassen sich die weiterhin ungelösten Schwierigkeiten vieler Kommunen erklären? Die Erfahrungen der drei deutschen Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Bremerhaven zeigen die erheblichen Widersprüche im relevanten Europarecht, die zu Anwendungsproblemen bei den Kommunen führen. Es fehlt an politischer Gestaltung, da die kontroverse Materie weitgehend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überantwortet wird. Europaweite Freizügigkeit und nationale soziale Sicherung sind nicht leicht zu vereinen.[2]

Zwei Vorbemerkungen sind wichtig: Erstens kann "Armutsmigration" nicht ohne "qualifizierte Migration" gedacht werden. Die überwiegende Mehrheit der Zuwanderer ist qualifiziert. Eine Studie des IMF von 2016 findet gerade für den süd-osteuropäischen Raum einen Verlust an Bruttosozialprodukt aufgrund von "brain-drain" in die entwickelten europäischen Länder.[3] Die wahren Kosten der EU-Binnenmigration fallen also nicht in Deutschland an, das als Ganzes eher profitiert. Zweitens erfolgt aufgrund mangelnder Kenntnisse von Sprache und Strukturen sowie sozio-kultureller Distanz der Zugang zur deutschen Gesellschaft teilweise über Mittelsmänner, die Ausbeutungsstrukturen etablieren. Für das geographisch konzentrierte Problem der Armutszuwanderung spielen auch organisierter Sozialleistungsmissbrauch über Scheinfirmen und fingierte Arbeitsverträge eine Rolle. Unseriöse Vermittler bieten Dienstleistungen um Behördengänge, Anträge und Arbeits- sowie Mietverträge an, so dass eher davon gesprochen werden kann, dass mit den Zugewanderten betrogen wird, als dass sie selbst aktiv wären. Gegen diesen Missbrauch wird vermehrt in Schwerpunktaktionen vorgegangen.[4]

Das europäische Freizügigkeitsregime

Die Grundzüge des europäischen Freizügigkeitsregimes sind relativ bekannt. 2007 wurden Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen und die Bundesrepublik setzte, wie schon bei der großen Ost-Erweiterung von 2004, die Freizügigkeit für die erlaubten sieben Jahren aus. Mit der Aufnahme Südosteuropas hat die ökonomische Heterogenität in der EU ihren (vorläufigen) Höhepunkt erlangt. Bereits in den Römischen Verträgen, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft von 1958 gründeten, ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit als eine der "vier Freiheiten" verankert. Außerdem findet sich schon hier ein Diskriminierungsverbot auf der Basis von Nationalität (Art. 7 EWG-Vertrag). Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft dehnte dann der Maastrichter Vertrag die Personenfreizügigkeit auf nicht-erwerbstätige Unionsbürger aus. Die Verantwortung für die soziale Absicherung der Bevölkerung liegt aber bei den Mitgliedstaaten und erfolgt über die Verordnungen zur Koordinierung der Sozialversicherung. Auch die derzeitige Diskussion über eine mögliche Indexierung von Kindergeldzahlungen findet in diesem Rahmen statt. Ebenfalls wichtig ist die Freizügigkeits- oder Bürgerschaftsrichtlinie von 2004, die kurz vor der Ost-Erweiterung beschlossen wurde und ein abgestuftes Freizügigkeitsrecht für nicht-erwerbstätige EU-Bürger entwirft. Diese dürfen sich in den ersten drei Monaten frei in anderen Mitgliedstaaten aufhalten und sind nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts Inländern völlig gleichgestellt. Zwischen drei Monaten und fünf Jahren sind EU-Bürger aufenthaltsberechtigt, so sie finanziell unabhängig sind und über umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe darf aber nicht automatisch das Aufenthaltsrecht beenden.

Weitaus weniger bekannt ist, wie sehr die Modalitäten der sozialen Absicherung von Unionsbürgern von der Rechtsprechung des EuGH bestimmt sind. Fragt man, warum sich der Unionsgesetzgeber auf eine so uneindeutige Regelung wie die eben genannte einigen wollte – die finanzielle Unabhängigkeit fordern, aber die Inanspruchnahme von Leistungen nicht untersagen –, landet man beim Urteil Grzelczyk von 2001. Hier interpretierte der EuGH die Vertragsbestimmungen zur Unionsbürgerschaft dergestalt, dass ein französischer Student in Belgien nach dreijährigem Studium Anspruch auf soziale Unterstützung erhielt.

Hinter dieser Auslegung des Primärrechts konnte die EU-Legislative schlecht zurückbleiben. Der Verfassungsrechtler Dieter Grimm kritisiert den weitreichenden Einfluss des EuGH (statt des Europäischen Gesetzgebers!) auf die europäische Politik und spricht von einer Überkonstitutionalisierung der EU.[5] Den zwischenstaatlichen Vertrag zur Wirtschaftsgemeinschaft transformierte die Rechtsprechung des EuGH zum Vorrang und zur Direktwirkung des Europarechts schon Anfang der 1960er Jahre in eine Art Verfassung. Aber im Vergleich zu nationalen Verfassungen, die vorrangig Staatsorganisationsrecht und individuelle Grundrechte regeln, enthält der EU-Vertrag detaillierte Ausführungen zu materiellen Politikzielen: den vier Freiheiten von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital, dem EU-Wettbewerbsrecht oder auch dem EU-Bürgerschaftsstatus. National kann die gewählte Legislative diese Materien einfachgesetzlich regeln.

Indem der EuGH in der Auslegung der Verträge zu Details materieller Politik Stellung nimmt, ist sein Einfluss auf die Gestaltung von Richtlinien und Verordnungen weitaus größer, als man das vermuten würde. Zudem muss Richterrecht des EuGH auch direkt angewandt werden. Dies betrifft beispielsweise die Frage, wer als Arbeitnehmer unter EU-Recht zu gelten hat. EU-Arbeitnehmer sind in jeglicher Hinsicht Einwohnern gleichgestellt. Das betrifft jeden, der eine Tätigkeit ausübt, die nicht ‚unwesentlich und untergeordnet‘ ist, wie der EuGH bereits Anfang der 1980er Jahre feststellte (Urteil Levin). Damit erreichen EU-Bürger als Arbeitnehmer bereits mit einer relativ geringen Erwerbstätigkeit die volle rechtliche Gleichstellung.[6]

Absicherung in Deutschland: hoch umstritten

Wie aber steht es um die Absicherung von EU-Bürgern, die nicht erwerbstätig sind? Zunächst muss im deutschen Grundsicherungssystem zwischen Leistungen des Sozialgesetzbuchs für Erwerbsfähige (SGB II) – finanziert aus Bundesmitteln – und der (kommunal finanzierten) Sozialhilfe des SGB XII differenziert werden. Absicherung im Sozialgesetzbuch umfasst die Krankenversicherung. Erst 2006 wurden Ausländer aus den SGB-II-Leistungen zur Arbeitssuche ausgenommen. Aus der Sozialhilfe (SGB XII § 23) sind EU-Bürger in den ersten drei Monaten des Aufenthalts ausgeschlossen oder wenn sie wegen des Sozialhilfebezugs einreisen. Als Ermessensleistung kann die Unterstützung aber gewährt werden.

In der deutschen Sozialgerichtsbarkeit war und ist die Frage des Ausschlusses von nicht-erwerbstätigen EU-Ausländern aus den SGB-Leistungen hoch umstritten. Schließlich verbietet das Europarecht eine Diskriminierung auf der Basis von Nationalität. Die EU-Koordinierungsverordnungen bestimmen für die Sozialversicherung den zuständigen Sozialversicherungsträger nach dem Ort der Erwerbstätigkeit oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Nachdem viele Sozialgerichte den Ausschluss als europarechtswidrig gewertet hatten und teils Leistungen zusprachen, bestätigte der EuGH für viele überraschend in verschiedenen Urteilen 2014/15 den Ausschluss des SGB II (Dano; Alimanovic; Garcia Nieto). Auf die nun besser geklärte europarechtliche Situation folgten drei Entwicklungen:

(1) Zunächst urteilte das Bundesozialgericht Ende 2015, dass mittellose EU-Bürger Anrecht auf Sozialhilfe haben, denn nach sechs Monaten sei das Ermessen des Art. 23 SGB XII auf null reduziert und der Aufenthalt verfestigt. Dieses Urteil war auch eine Reaktion auf die Ausländerbehörden, die bei EU-Bürgern nur selten das Aufenthaltsrecht entziehen.

(2) Unter Bundesarbeitsministerin Nahles folgte daraufhin Ende 2016 eine Änderung des Artikels 23 SGB XII,[7] so dass die Gleichbehandlung von EU-Bürgern erst nach fünf Jahren legalen Aufenthalts erfolgt. Für Hilfebedürftige billigt das Gesetz eine vierwöchige Überbrückungsleistung sowie ein Darlehen zur Finanzierung der Rückkehr ins Heimatland. Ausländerbehörden sollen das Aufenthaltsrecht eng kontrollieren und durch Meldungen an die Familienkasse Kindergeldzahlungen unterbinden. Für mittellose EU-Bürger ist das Kindergeld oft die einzige staatliche Unterstützungsleistung.[8]

(3) Aber auch damit bleibt der Ausschluss strittig. Zu erwähnen sind zunächst das Europäische Fürsorgeabkommen[9] und das Deutsch-Österreichische Fürsorgeabkommen, die eine Gleichbehandlung mit Deutschen vorsehen. Schließt man nur einige EU-Bürger aus, wird nach Staatsangehörigkeit diskriminiert. Auch verfassungsrechtlich ist unklar, ob ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums direkt aus Art. 1 GG folgt. Eine entsprechende Vorlage an das Bundesverfassungsgericht existiert.

Herausforderungen für arme Kommunen

Die unübersichtlichen europarechtlichen Bestimmungen und andauernden deutschen Reformbemühungen deuten die Schwierigkeiten der kommunalen Ebene bereits an. Was bringt die Bürgermeister wiederholt dazu, mit kontroversen Stellungnahmen zur EU-Binnenmigration aufzufallen?

Je nach Arbeitslosenquote, Mietniveau und Immobilienleerstand wirkt sich Zuwanderung auf kommunaler Ebene sehr unterschiedlich aus. Es ist nicht der absolute Zuzug relevant, sondern ob die Integration in den Arbeitsmarkt rasch gelingt. In Städten mit geringer Arbeitslosigkeit wie München sind nicht nur die Aussichten auf Integration über Erwerbsarbeit besser, zudem haben reichere Städte mehr Mittel, die Folgen prekärer Zuwanderung zu kompensieren. Anders Dortmund, Gelsenkirchen und Bremerhaven. Diese drei Städte gehören zu den ärmeren Kommunen und haben erheblich mit Langzeitarbeitslosigkeit zu kämpfen. So betrug die Arbeitslosenquote im November 2017 in Bremerhaven 12,2 Prozent, in Dortmund 10,4 Prozent und in Gelsenkirchen 13,8 Prozent im Vergleich zu 5,3 Prozent im Bundesdurchschnitt und 3,9 Prozent in München. Die Beschäftigungsquote der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien (EU-2) erreichte 2016 in Dortmund 34,6 Prozent im Vergleich zu 62,2 Prozent der deutschen Bevölkerung.

Welche Problemlagen werden in den Städten übereinstimmend beschrieben? Die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien ist jeweils in bestimmten Vierteln konzentriert. Das ist etwa die Nordstadt in Dortmund und in Gelsenkirchen der Süden der Stadt. Zu den Herausforderungen zählen die prekären Lebensverhältnisse und die mangelnde Existenzsicherung der Zugewanderten, ein oft ungeklärter oder fehlender Kranken-versicherungsschutz sowie verwahrloste und ausbeuterische Wohnverhältnisse. Aber auch die Fluktuation ist in dieser Gruppe hoch. 2016 zogen in Gelsenkirchen innerhalb von sieben Monaten etwa 1.600 Bürger zu, während 1.500 die Stadt wieder verließen.[10] Dies erschwert insbesondere die Beschulung von Kindern. Weil in der Not jede Art von Erwerbsarbeit angenommen werden muss, resultieren vielfältige Abhängigkeiten und Ausbeutungsstrukturen, die teilweise kriminelle Züge tragen, wenn Scheinarbeitsverträge aufgesetzt und gegen Provision Kindergeld- und Sozialleistungsanträge gestellt werden. Soziale Spannungen ergeben sich aus dem Zuzug in bestimmte Wohnviertel und dort insbesondere in heruntergekommene, verwahrloste Immobilien. Beschwerden beziehen sich zumeist auf Lärmbelästigungen und die Vermüllung der Wohnumgebung. So ähnlich diese Probleme in allen Städten sind, so unterschiedlich ist der Umgang mit ihnen.

Unterschiedliche Strategien

Dortmund verfolgt im "Dortmunder Konsens" die explizite Strategie der Bewältigung von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung im Verbund mit verschiedenen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Für die kommunale Gesamtstrategie beantragt das Sozialdezernat vor allem aus dem Europäischen Sozialfonds zusätzliche Mittel. Seit 2014 dokumentieren regelmäßige Sachstandsberichte zur "Zuwanderung aus Südosteuropa" detailliert die Entwicklung und werten die verschiedenen Maßnahmen aus.[11] Getragen ist der Ansatz von der Annahme, dass Betroffene auch bei fehlender sozialer Fürsorge nicht wegziehen. Einen Eindruck des notwendigen Aufwands vermittelt die Dokumentation des Beratungsangebots für Neuangekommene "Willkommen Europa": "Insgesamt konnten (…) im Zeitraum 2014 bis 2016 10.005 Ansprachen, 7.325 Kurzberatungen und 6.263 Beratungen durchgeführt werden".[12] Eine wichtige Aufgabe ist die Klärung des Krankenversicherungsschutzes. Die Dortmunder Sozialdezernentin war sehr aktiv, das Thema auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu setzen. Auch Gelsenkirchen verabschiedete frühzeitig 2013 ein ressortübergreifendes Handlungskonzept, beantragt EU-Mittel und klärt den Krankenversicherungsschutz. Stärker als Dortmund werden aber die ordnungspolitischen Instrumente betont. Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit von Ausländerbehörde, Jobcenter, Sozialverwaltung und Bauverwaltung sowie Ordnungsamt koordiniert.[13] Seit Frühjahr 2016 und in direkter Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Bezug von Sozialhilfe werden neu gemeldete EU-Bürger über die rechtlichen Bedingungen der EU-Freizügigkeit unterrichtet. Dies geschieht mit sogenannten Begrüßungsbesuchen von Mitarbeitern der Sozialverwaltung und des kommunalen Ordnungsdienstes, die über Unterstützungsmaßnahmen aufklären, Regeln und Pflichten des Zusammenlebens einfordern und gleichzeitig den tatsächlichen Aufenthalt der Gemeldeten feststellen. Auch diese Strategie ist sehr aufwendig. Im Jahr 2016 wurden mit 680 Hausbesuchen etwa 4.000 neu gemeldete Personen aus Rumänien und Bulgarien kontrolliert. Um dies zu leisten, bekam der Ordnungsdienst sechs zusätzliche Stellen.

Die Strategie zielt auch darauf, eine Anspruchsberechtigung nach fünf Jahren zu verhindern und Zuzugsanreize zu verringern. Erbringen Unionsbürger nach sechs Monaten nicht den Nachweis der Freizügigkeitsvoraussetzungen wird die Ausländerbehörde aktiv. Arbeitsverträge und Anträge auf Aufstockerleistungen werden streng überprüft. Außerdem wird gegen Problemimmobilien vorgegangen. Bremerhaven ist durch eine weit passivere Einstellung der Behörden gekennzeichnet. Ein koordiniertes Konzept zum Umgang mit der Zuwanderung – hier vor allem aus Bulgarien – wurde nicht konsequent verfolgt. So kam es zu einem großen Betrugsskandal, nachdem vielfach durch fingierte Arbeitsverträge der Bezug von Aufstockerleistungen nach SGB II erschlichen worden war. Ein Untersuchungsausschuss der Bremer Bürgerschaft arbeitete diese Vorfälle auf.[14] Zwischen 2013 und 2016 entstand insgesamt ein Schaden von circa 7 Millionen Euro. Schon 2013 gab es erste Anzeichen für einen organisierten Betrug, da Anträge auf Aufstockerleistungen auf ähnlich lautenden Arbeitsverträgen beruhten und immer dieselben Personen die Betroffenen bei Behördengängen begleiteten. Die Bulgaren wurden in überteuert vermieteten Problemimmobilien unterbracht, die Mietverträge orientierten sich an der fachlichen Weisung des Magistrats zum Höchstsatz der Mietübernahme. Einen Teil der Leistungen mussten die Betroffenen sofort wieder abführen. Die EU-Bürger wurden bei den Häfen und auf Baustellen mit Billigstlöhnen beschäftigt, womit sie zum Teil ihre "Schulden" für Beratungsleistungen abzahlten.

Der Untersuchungsausschuss folgerte, die administrativen Strukturen hätten den Betrug erleichtert, denn Sozialdezernat, Jobcenter, Zoll und Polizei schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Wiederholte Hinweise von der Arbeiterwohlfahrt an die Behörden auf Ausbeutungsstrukturen wurden ignoriert. Aber selbst für den Ausschuss war es aufgrund des Sozialdatenschutzes schwierig, notwendige Akten von der Bundesanstalt für Arbeit zu bekommen.

Grenzen kommunaler Handlungsfähigkeit

Alle drei Städte sind sozialdemokratisch geprägt und als relativ arme Städte in ähnlicher Weise mit der Herausforderung der Armutsmigration aus Bulgarien und Rumänien konfrontiert. Am aktivsten bemüht sich Dortmund um Integration. Ohne Zahlungen aus dem SGB sind hierfür erhebliche Anstrengungen um Projektgelder erforderlich. Da viele bulgarische Zuwanderer aus Plovdiv stammen, versuchte Dortmund, auf die Strukturen dort einzuwirken. Auch in Bremerhaven erfolgte die Zuwanderung insbesondere aus einer Stadt, dem bulgarischen Varna, was nahelegt, dass teilweise bereits in den Herkunftsländern an die migrierenden Unionsbürger herangetreten wird. Gelsenkirchen setzt stärker auf das Ordnungsrecht und die Überprüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen. Bremerhaven bewilligte zehn neue Stellen im Jobcenter Bremerhaven zur Antragsbearbeitung und blieb sonst weitgehend passiv. Mit den einsetzenden Untersuchungen verschwanden viele der betroffenen Bulgaren spurlos.

Letztlich verweisen alle Strategien auf die Grenzen kommunaler Handlungsfähigkeit: die hoffnungslosen Perspektiven insbesondere der Roma in Südosteuropa sind kaum durch Aktivitäten deutscher Kommunalpolitiker zu ändern; Gelsenkirchen wendet erhebliche Mittel auf und kann dennoch die von hoher Fluktuation geprägte EU-2-Bevölkerung nicht erfolgreich integrieren. Bremerhaven schließlich zeigt, wie ein relativ voraussetzungsloser Einbezug von EU-Bürgern in die Strukturen des SGB auch Ausbeutungsstrukturen statt Integration fördern kann. Ein solcher Einbezug wird teilweise von der Sozialgerichtsbarkeit als Lösung favorisiert.

Voraussetzungen der Freizügigkeit

Das Ausmaß der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union ist einzigartig. Migration und wohlfahrtsstaatliche Absicherung stehen aber in einem Spannungsverhältnis, da Erstere die Grenzen überwindet, die Letztere für die Umverteilung benötigt. Implizite normative Vorbedingung der gegenseitigen Öffnung ist, dass jeder Mitgliedstaat seine Bevölkerung so hinlänglich vor Armut schützt, dass kein Migrationsanreiz aus Verelendung resultiert. Nach der Ost-Erweiterung scheint dies in Anbetracht der sozio-ökonomischen Heterogenität der Mitgliedstaaten nicht mehr gegeben.

Wie ein Soziales Europa hier absichern sollte, muss diskutiert werden. Da alle Länder der Ost-Erweiterungsrunden mit teils massiver, qualifizierter Abwanderung kämpfen, wird man in europäischen Verhandlungen kaum auf eine angemessene soziale Absicherung der mittellosen Bevölkerung vor Ort dringen können, um Migrationsanreize zu unterbinden.

Ebenso notwendig erscheint eine klarere politische Regelung der Voraussetzungen der Freizügigkeit. Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Gertrude Lübbe-Wolf spricht von einer "Diplomatisierung des Rechts" in Europa, bei der es Uneindeutigkeiten allen Beteiligten erlauben, ihr Gesicht zu wahren und Konflikte beizulegen.[15] Diese Formelkompromisse müssen aber irgendwo implementiert werden. Die systematische Überprüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, wie sie das Europarecht als Schutz vorsieht und wie sie in Gelsenkirchen vollzogen wird, gleicht dem Kampf gegen Windmühlen. Eine Wiedereinreisesperre ist nicht erlaubt und wäre auch nicht umsetzbar. Zudem kann bereits mit einer geringfügigen Beschäftigung in den Arbeitnehmerstatus gewechselt werden.

Auch wenn die Bundesrepublik als Ganzes von der EU-Migration profitiert, ist die hier skizzierte Entwicklung ein Beispiel dafür, wie die Kosten der Integration nationale Ungleichheit verschärfen und dadurch den europäischen Integrationsprozess in Frage stellen. Betroffen sind gerade jene Städte, die ihrer Bevölkerung bereits weniger Lebensperspektiven bieten können und zur Bewältigung der Probleme noch zusätzliche erhebliche finanzielle und administrative Mittel aufwenden müssen.

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Literatur und Anmerkungen

[1] Sinti und Roma kritisieren Duisburger Oberbürgermeister scharf. Der Spiegel, 9.8.2018.</br> [2] Das Folgende beruht auf meinem Aufsatz: Ein Kampf der Staatsgewalten? Die schwierige soziale Absicherung des europäischen Freizügigkeitsregimes. In: Zeitschrift für Sozialreform, 2019, im Erscheinen.</br> [3] Atoyan, Ruben et al.: Emigration and its Economic Impact on Eastern Europe. Staff Discussion Notes No. 16/7, 2016.</br> [4] NRW, Staatskanzlei: Bericht an den Landtag zu den Maßnahmen der Landesregierung zum Umgang mit der EU-Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Düsseldorf 2017. Vorlage 16/4885.</br> [5] Grimm, Dieter: Europa ja – aber welches? C.H. Beck 2016.</br> [6] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU, 3. Februar 2016, Ziffer 2.2.1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/­bsvwvbund_03022016_MI12100972.htm</­br> [7] Deutscher Bundestag, 2016 Drucksache 18/10211.</br> [8] Eine derzeit diskutierte Änderung sieht vor, in den ersten drei Monaten des Aufenthalts keine Zahlungen zu gewähren.</br> [9] Vertragspartner sind hier die ursprünglichen EU-15-Länder mit Ausnahme von Österreich und Finnland sowie Estland, Malta, Türkei, Island und Norwegen.</br> [10] Stadt Gelsenkirchen Drucksache Nr. 14-20, S. 2.</br> [11] Siehe www.dortmund.de, Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa, verschiedene Jahre. 2018: Drucksache Nr.: 11011-18.</br> [12] Stadt Dortmund Drucksache Nr.: 07786-17, S. 43.</br> [13] www.gelsenkirchen.de: Stichwort Zuwanderung EU-Ost. Bspw. Drucksache Nr. 14-20.</br> [14] Bremische Bürgerschaft 2016 Drucksache 19/623; Bremische Bürgerschaft 2018, Drucksache 19/695.</br> [15] Lübbe-Wolff, Gertrude: Diplomatisierung des Rechts. Rechtskolumne, in: Merkur, 71 (2017), 57-65.</br>

https://makroskop.eu/­2020/­02/­wie-die-eu-freizuegigkeit-den-integrationsprozess-in-frage-stellt/­


Der große britische Gewerkschaftsbund TUC hatte sich zwar gegen den Brexit ausgesprochen, doch ein großer Teil der Basis war dafür. Brian Denny, Gewerkschafter in der Gewerkschaft RMT (besonders im Transportwesen verankert), gibt eine Bestandsaufnahme.

Interview von Ruptures1) mit Brian Denny (UK-Gewerkschaft)

Ruptures – Mit dem Coronavirus steht das Vereinigte Königreich vor seiner ersten Krise nach dem Brexit. Wird diese Situation anders gehandhabt, als es bei einer Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union der Fall gewesen wäre?

BD – Der Brexit ist ein Prozess der Wiedererlangung von Souveränität und Unabhängigkeit. Und in diesem Zusammenhang bestärkt die Epidemie die Entscheidung des Vereinigten Königreichs: Es ist klar, dass nur der Nationalstaat in der Lage ist, mit dieser Situation umzugehen und sich in der Krise zu organisieren. Die Europäische Union tut nichts, weil sie nichts dagegen tun kann. Sogar Emmanuel Macron sollte dies erkennen. Mehr und mehr Europa, mehr und mehr Globalisierung, immer weniger Grenzen, da trägt man in vollem Bewusstsein die ganze Last jeder Krise, indem man sich der unverzichtbaren Instrumente zu ihrer Bewältigung beraubt.

Ruptures – Die britische Regierung setzt beträchtliche finanzielle Mittel frei, um die Auswirkungen der Pandemie zu begrenzen. Wäre dies vor dem Brexit möglich gewesen?

BD – Der Effekt ist eher psychologischer Natur als eine Frage die den Haushalt oder das Recht betrifft: Wir wissen, dass diese Entscheidungen national sind, und deshalb sind wir in dieser Situation nur uns selbst gegenüber rechenschaftspflichtig. Dies wird konkret am Coronavirus sichtbar, aber noch allgemeiner auf der Ebene wo die Entscheidungen für die expansive Finanzpolitik getroffen werden. Der Plan der Regierung scheint darin zu bestehen, die Wirtschaft durch die Zuweisung der notwendigen öffentlichen Mittel zu entwickeln. Dies ist das Gegenteil der Sparidee, auf der die EU besteht, und ganz allgemein auch der Globalisierung.

Ruptures – Ist es nicht verwunderlich, dass die Konservative Partei, die sich bisher von einem ungezügelten Wirtschaftsliberalismus leiten ließ, eine solche Politik ins Werk setzt?

BD – Es ist nicht so überraschend. Die Tories haben im Laufe ihrer Geschichte manchmal großen Pragmatismus und ein echtes Verständnis der Situation gezeigt. Dieser Pragmatismus und dieses Realitätsbewusstsein zeigt sich nun auch beim Brexit: Die EU-Anhänger innerhalb der Tory-Partei haben jetzt deutlich gemacht, dass für sie die Sache erledigt ist – so zum Beispiel der ehemalige Vize-Premierminister unter John Major, Michael Heseltine, der unter den Konservativen einer der schärfsten Gegner des Brexit war. Die Bürger haben gewählt, und das Blatt hat sich gewendet. Man muss wirklich ein Sozialdemokrat sein, um das Gegenteil daraus zu machen…

Ruptures – In der Tat ist dies nicht die Haltung von Jeremy Corbyn's Labour Party…

BD – Ein Teil der sehr gespaltenen Labour Party erklärt, dass ihr neues Ziel die baldige, – am liebsten schon morgen- Rückkehr des Vereinigten Königreichs in die Europäische Union ist. Das wäre zum Lachen, wenn es nicht so dramatisch wäre. Diese Analysen sind grob und extrem vereinfachend, sie zeugen von Resignation und sind unangemessen. Sie sind charakteristisch für ein Denken, das zehn Jahre der Geschichte hinterher läuft!

Ruptures – Ist es nicht schmerzhaft für einen Gewerkschafter wie Sie, eine solche Erklärung abzugeben, die für die Konservativen günstiger ist als für die Labour Party?

BD – Der Brexit hat von Anfang an die Rechts-Links-Spaltung überwunden. Es war immer klar, dass wir uns in einer wichtigen Souveränitätsfrage befanden, die über die üblichen Positionen auf dem politischen Schachbrett hinausging. Das nationale Interesse hatte bei diesem Thema Vorrang.

Ruptures – Fürchten Sie aber nicht ein schwieriges Erwachen, wenn die Regierung, um politisch erfolgreich zu sein, die Voraussetzungen für eine weitgehende Deregulierung, insbesondere des Londoner Finanzplatzes, schafft, und zwar ohne jegliche Kontrolle?

BD – Dieses Phänomen der extremen Liberalisierung der Finanzaktivitäten gab es leider schon vor dem Brexit in der City. Die Europäische Union hat nichts getan, um dieses Phänomen zu verhindern… Und es ist in der Tat die Globalisierung, die die Sozialdemokraten so sehr anspricht – Anthony Blair war ein brillantes Beispiel dafür -, die die Idee dieser unbegrenzten und grenzenlosen Expansion des Finanzkapitalismus in sich trägt.

Ruptures – Auch um den Preis des Schwarzgeldes?

BD – Man kann sich im Kontext der Globalisierung nicht gegen schmutziges Geld wehren, sie erzeugt und verbreitet es. Unter diesem Gesichtspunkt wird sich eine starke Souveränität als viel effektiver erweisen. Natürlich ist der Brexit nicht die Lösung für alles. Es ist ein Prozess, und er wird das sein, was wir daraus machen. Lassen Sie mich hinzufügen, dass Singapur, das oft als Beispiel für Deregulierung angesehen wird, entgegen der landläufigen Meinung von massiven staatlichen Eingriffen profitiert. Die EU hat auch … ein Freihandelsabkommen mit diesem Land.

Ruptures – Wie wird innerhalb der Gewerkschaften diese expansive Finanzpolitik der Konservativen mit massiven Investitionen, zum Beispiel in den öffentlichen Verkehr, erlebt?

BD – Gewerkschaften sind keine politischen Parteien. Sie müssen die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. In gewisser Weise ist es für uns einfacher, es zwingt uns, viel pragmatischer zu sein als politische Parteien. Wir begrüßen daher die Entscheidungen, insbesondere die Ankündigung der Entwicklung von Bahn- und Busnetzen. Diese Investitionen sind unerlässlich, und niemand in den Gewerkschaften ist dagegen. Wir sind sogar der Meinung, dass wir noch weiter gehen müssen und dass wir noch zu eng mit der europäischen Politik verbunden sind, insbesondere im Bereich der Eisenbahn. Die Verbindung muss gelöst werden. Wir sind dabei, den Handlungsspielraum für eine Politik zugunsten des öffentlichen Verkehrs zurückzugewinnen. Wir müssen noch weiter gehen.

Ruptures – Das heißt?

BD – Das Vereinigte Königreich war in den 1980er und 1990er Jahren bei der Deregulierung und Privatisierung des Schienenverkehrs an vorderster Front dabei. Die darauf folgenden großen Funktionsstörungen führten zur Wiederaneignung bestimmter Strecken durch die öffentliche Hand: Dies war 2018 der Fall bei der Londoner Nordost-Eisenbahn sowie bei der Ostküstenlinie (die London mit Edinburgh verbindet). Dies eröffnet neue Perspektiven.

Ruptures – Ironischerweise könnten Unternehmen wie Eurostar angesichts der Coronavirus-Krise vom Brexit profitieren.

BD – Dies ist ein gutes Beispiel, der Eurostar wird eine starke öffentliche Unterstützung brauchen, um die Krise zu überstehen. Diese öffentliche Intervention wird in einem von der Brexit-Mentalität getriebenen Vereinigten Königreich um so leichter sein. Wir haben jetzt eine größere Reaktionsfähigkeit. Auch die Privatwirtschaft wird, entgegen der Auffassung der Befürworter der Globalisierung und der Europäischen Union, von unserer wiedergewonnenen Souveränität profitieren.

Ruptures – Zu diesen Unterstützern der EU gehört der TUC, der grosse britische Gewerkschaftsverband. Wie reagieren die Gewerkschaftsführer, die von der Abstimmung des Volkes irgendwie überrascht wurden?

BD – Der TUC hat das EU-Projekt immer unterstützt, weitgehend ohne Mandat der Gewerkschaftsmitglieder. Heute ist er sehr still, da Millionen Mitglieder, die Basis der Gewerkschaften, eindeutig dafür gestimmt haben, dass das Land die EU verlässt. Die Führung nimmt nun die neue Situation mit einem gewissen Realismus auf, nimmt den Austritt aus der EU jedoch nur widerwillig in Kauf. Der Apparat ist offensichtlich nicht begeistert von der Chance, die der Brexit darstellt

8. April 2020

Interview von Julien Lessors, in https://ruptures-presse.fr/­deutsch/­interview-denny-uk-gewerkschaft-souverainitaet/­, « mensuel progressiste radicalement eurocritique »


Der französische Präsident vertraut darauf, dass der »Brexit nicht erfolgreich sein darf »: eine explosive Bestätigung, die jedoch nur wenige Reaktionen hervorgerufen hat.

Die Verhandlungen zwischen London und Brüssel begannen am 3. März 2020. Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar aus der Europäischen Union ausgetreten, es ist daher notwendig, den Rahmen auszuhandeln, der die Beziehungen – vor allem Handel, aber auch Fischerei, Verkehr, Sicherheit und Verteidigung – zwischen den beiden Seiten am Ende der « Übergangszeit », d.h. ab dem 1. Januar 2021, bestimmen wird.

Die von Boris Johnson und der EU-27 definierten Ausgangspositionen scheinen unvereinbar zu sein. Die europäischen Staats- und Regierungschefs fordern von den Briten, dass sie sich an alle gegenwärtigen EU-Regeln anpassen, und sogar an die zukünftigen – wie Paris es verlangt. Umgekehrt behaupten die Briten, dass sie den Brexit nicht dazu durchgezogen haben, um immer weiterhin den EU-Regeln unterworfen zu bleiben. Und man frägt sich: Warum werden den Briten so drakonische Bedingungen auferlegen, die bisher von keinem Handelspartner verlangt wurden? Warum diese übermässigen Forderungen? Vielleicht hat Emmanuel Macron, mehr oder weniger bewusst, einen Teil der Antwort gegeben. Der französische Präsident nahm an der Münchner Sicherheitskonferenz teil, die dieses Jahr vom 14. bis 16. Februar stattfand. Am Rande der Konferenz traf er in kleinen Gruppen mit verschiedenen deutschen Persönlichkeiten zusammen.

Eine von ihnen enthüllte, dass der Herr des Elysée-Palastes ein Geständnis abgelegt hatte, das seine Gesprächspartner erstaunte: « Der Brexit darf kein Erfolg werden« . Die Information wurde von Le Monde (18.02.20) bekannt gegeben, und ihr wurde nicht widersprochen.

Der Satz ist wirklich nicht unbedeutend, zu einer Zeit, in der die offizielle Rede der europäischen Staats- und Regierungschefs eine « Einigung zugunsten von beiden Seiten » fordert. Das Geständnis zeugt von einem Geisteszustand, der nicht überraschend ist: seit dem britischen Referendum vom Juni 2016 sind die Brüsseler Eliten nicht nur durch den Austritt Großbritanniens traumatisiert, sondern vor allem durch den « Dominoeffekt », der dadurch entstehen könnte.

Für Emmanuel Macron, stellt sich die Frage zweifellos viel konkreter als bisher: was wäre, wenn der Brexit nicht nur keine der angekündigten Katastrophen verursachte, sondern dem Land auch bemerkenswerte Erfolge ermöglichte? Sollte dies der Fall sein, könnte die Zahl der Austrittskandidatenländer schnell zunehmen… Also muss der Brexit scheitern, träumt man im Elysée-Palast. Dass ein solcher Wunsch vor Zeugen geäußert wurde, mag überraschen. Aber wir sollten dem Präsidenten in diesem Punkt danken: sein Eingeständnis, ob ungeschickt oder berechnend, hat das Verdienst, die Ängste des Staatsoberhauptes und wahrscheinlich auch seiner Kollegen im Europäischen Rat in unverblümter Weise zu offenbaren. 4. März 2020

https://ruptures-presse.fr/­deutsch/­macron-brexit-erfolg-muenchen/­


Die Geschichte einer Wanderlegende

von Dr. Edgar Wunder

Politische Beteiligung ist fast immer sozial verzerrt, egal ob bei Wahlen oder in Bürgerinitiativen. Sozial Bessergestellte besitzen mehr Ressourcen, um sich zu beteiligen. Sozial marginalisierte Menschen werden hingegen zu großen Teilen apathisch und beteiligen sich nicht mehr. Seit der 1933 erschienenen Marienthal-Studie ist das ein immer wieder bestätigter Befund. Das Ausmaß dieser "sozialen Selektivität" ist aber unterschiedlich je nach Beteiligungsform. Ob bei Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen die soziale Verzerrung stärker oder schwächer ist als bei Wahlen, war bis vor kurzem in Deutschland noch nie Gegenstand einer systematischen empirischen Untersuchung. Die Forschungslücke schließt nun eine im Herbst 2019 publizierte Studie von Angelika Vetter und Jan Velimsky von der Universität Stuttgart (Politische Vierteljahresschrift 60, 487-512).

Die Befunde der Studie sind für Mehr Demokratie auch deshalb bedeutsam, weil sie ein in den letzten Jahren oft angeführtes Argument gegen den Ausbau direkt-demokratischer Instrumente als unrichtig entkräften. Im Anschluss an den Hamburger Volksentscheid 2010, bei dem eine geplante Schulreform abgelehnt wurde, behauptete der Politikwissenschaftler Wolfgang Merkel, Schuld sei eine besonders hohe soziale Selektivität bei direkt-demokratischen Abstimmungen. Einziger Anhaltspunkt dafür war eine geringere Beteiligung in "sozial schwachen" Stadtteilen –ein Effekt der aber auch bei Wahlen auftritt. Merkel versäumte eine empirische Überprüfung seiner Annahme. Eine von mir durchgeführte Hochrechnung unter der Annahme, dass die Abstimmungsbeteiligung in allen Stadtteilen gleich gewesen wäre, hätte gezeigt: Auch in diesem Fall wäre die Hamburger Schulreform mehrheitlich abgelehnt worden –soziale Selektivität kann dafür also nicht verantwortlich gemacht werden.

Dennoch behauptete Merkel (2011) kurzerhand: "Volksabstimmungen verstärken die Tendenz der Überrepräsentation jener gut situierter Schichten, die schon in den Organisationen und Institutionen der repräsentativen Demokratie überproportional vertreten sind." Die Interessen "des unteren Drittels unserer Gesellschaft" seien deshalb "in repräsentativen Institutionen besser aufgehoben als in Entscheidungen, die ‚das Volk‘ trifft." Bei einem Ausbau direkt-demokratischer Instrumente würde "der schleichende Ausschluss der unteren Schichten noch erheblich beschleunigt". Obwohl ohne jeden empirischen Beleg, wurden diese Behauptungen von Gegnern direkt-demokratischer Verfahren rasch aufgegriffen und als vermeintlich gesichertes Wissen im Sinne einer Wanderlegende immer weiter verbreitet.

Vetter & Velimsky (2019) haben nun für sämtliche 56 Bürger- und Volksentscheide, die es im Zeitraum 2000-2017 in deutschen Großstädten gab, das Ausmaß sozialer Selektivität quantifiziert und mit der sozialen Selektivität bei Kommunalwahlen in diesen Städten verglichen. Dazu untersuchten sie kleinräumig differenziert die Arbeitslosenquote, das Bildungsniveau und das Durchschnittseinkommen in den Orts- und Stadtteilen aller Städte und prüften eventuelle Zusammenhänge mit der Beteiligung bei Wahlen und Abstimmungen. Das Ergebnis: Die soziale Verzerrung zu Ungunsten der "unteren Schichten" ist bei Wahlen signifikant stärker als bei Bürger- und Volksentscheiden. Also genau das Gegenteil dessen, was Merkel behauptet hatte.

Daraus kann die politische Schlussfolgerung gezogen werden: Wer der problematischen sozialen Polarisierung unserer Gesellschaft entgegen treten will, der sollte direkt-demokratische Instrumente stärker ausbauen. Denn die Teilnahme an Wahlen ist stärker zugunsten der "oberen" Schichten verzerrt als die Teilnahme an Bürger- und Volksentscheiden.

Einen wichtigen Punkt übersahen aber auch Vetter & Velimsky (2019). Wer den sozialen Bias von Politik-Ergebnissen in parlamentarischen vs. direktdemokratischen Verfahren miteinander vergleichen will, der muss die soziale Zusammensetzung der jeweiligen Entscheider miteinander vergleichen. Beim Bürger- und Volksentscheid sind die Entscheider der Sachfrage die Stimmbürgerinnen und -bürger. Im parlamentarischen Verfahren sind die Entscheider der Sachfrage die Abgeordneten bzw. Stadträte, jedoch nicht etwa deren Wählerinnen und Wähler. Ein korrekter Vergleich müsste also die soziale Zusammensetzung von Abgeordneten und Stadträten mit der sozialen Zusammensetzung der Abstimmenden bei Bürger- und Volksentscheiden vergleichen. Denn die unhinterfragte Vorstellung, die Interessenlage von Abgeordneten sei identisch mit der Interessenlage von deren Wählenden, kann nur als naiv bezeichnet werden. Die Idee der politischen Repräsentation ist insofern eine Fiktion. Daraus folgt: Bei ausnahmslos allen Bürger- und Volksentscheiden dürfte das Ausmaß der sozialen Verzerrung unter den Entscheidern ganz erheblich geringer gewesen sein als bei wirklich jeder parlamentarischen Entscheidung. Wie massiv Parlamentsentscheide zugunsten der Interessen der sozial Bessergestellten verzerrt sind, hat einer von Merkels eigenen Schülern, Armin Schäfer, in einer anderen Veröffentlichung selbst aufgezeigt.

Fazit: Wer direktdemokratische Verfahren wegen "sozialer Selektivität" ablehnt, ist einer haltlosen Wanderlegende aufgesessen. Es ist wissenschaftssoziologisch interessant, wie sich solche empirisch ungeprüften Spekulationen in den letzten zehn Jahren im Wissenschafts- und Politikbetrieb verbreiten konnten und wie unkritisch sie aufgenommen wurden. Offenbar reichte dafür aus, dass ein bekannter Professor für Politikwissenschaft die Behauptung aufstellte, sie publikumswirksam verbreitete und es eine Nachfrage nach einem derartigen (Pseudo-)Argument unter Ablehnern von Volksabstimmungen gab. mdmagazin, Zeitschrift für direkte Demokratie, Ausgabe 2.2020, www.mehr-demokratie.de


Für die nächsten Jahre plant die EU einen massiven Ausbau ihrer Grenzschutzagentur Frontex. Soll sich die Schweiz daran beteiligen? Während die Grünen dem Vorhaben eine klare Absage erteilen, tut man sich bei der SP schwer damit.

Von Heiner Busch

Noch bis zum 27. März konnten sich «interessierte Kreise» dazu äussern, ob sich die Schweiz weiterhin an der sogenannten Europäischen Grenz- und Küstenwache, kurz: Frontex, beteiligen und die neue Frontex-Verordnung übernehmen soll. Das Vernehmlassungsverfahren, das der Bundesrat im Dezember 2019 eröffnete, hatte in den letzten Wochen davor besondere Aktualität erhalten.

Am 12. März hat die in Warschau ansässige EU-Agentur an der griechisch-türkischen Grenze zwei «Soforteinsätze» gestartet: 600 GrenzschützerInnen aus diversen Schengen-Staaten waren bisher schon dort präsent. Nun werden weitere 100 ihre griechischen KollegInnen unterstützen. Bei diesen Soforteinsätzen geht es um die Abriegelung der EU-Aussengrenze – notfalls durch den Einsatz von Tränengas und Schockgranaten. Österreich etwa hat dafür die Spezialeinheit Cobra aufgeboten. Gemäss der neuen Frontex-Verordnung dürfen die zu «gemeinsamen Operationen» abgestellten «Einsatzkräfte» nun auch selbstständig Menschen an der Grenze zurückweisen, unmittelbaren Zwang anwenden und Waffen einsetzen – und zwar nicht nur zur Selbstverteidigung. «Nicht-letale Waffen», insbesondere Schlagstöcke und Tränengas, sollen demnach auch genutzt werden, «wenn eine geringere Anwendung von Zwang als eindeutig unzweckmässig erachtet wird».

Die neue Verordnung beschert Frontex zudem mehr Personal. Bis 2027 soll eine «ständige Reserve» auf 10&#8201;000 GrenzwächterInnen anwachsen: 3000 davon wären fest bei Frontex angestellt, 1500 weitere sollen die Schengen-Staaten langfristig und 5500 jeweils kurzzeitig für Operationen abstellen. Das schweizerische Grenzwachtkorps müsste dann 16 MitarbeiterInnen fest und 59 ad hoc an die Agentur delegieren. Die Frontex-Verordnung ist längst nicht die einzige Schengener Neuerung, die auf der politischen Tagesordnung der Schweiz steht. Mit einem ganzen Paket von Verordnungen soll der Ausbau der Datenbanken im Bereich Polizeikooperation und Migrationskontrolle rechtlich eingekleidet werden. Bereits im Juni 2019 hat das Parlament der Beteiligung am Ein- und Ausreisekontrollsystem (EES) zugestimmt. Darin werden demnächst alle Drittstaatsangehörigen, die zu einem Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern registriert. Im März 2020 hat der Bundesrat auch die Botschaften für die Übernahme der Verordnungen über das «Reiseinformations- und Genehmigungssystem» (ETIAS) und das Schengener Informationssystem (SIS) vorgelegt. In ETIAS müssen sich Drittstaatsangehörige, die kein Visum benötigen, vor ihrer Einreise anmelden. Im SIS werden in Zukunft auch alle Einreisesperren gespeichert. Das System ist zudem um eine Fingerabdruckdatenbank ergänzt worden.

Im Januar 2020 endete ferner die Vernehmlassung über zwei EU-Verordnungen zur «Interoperabilität», mit der die EU die Schengener Datenbanken und vor allem ihre biometrischen Komponenten zusammenschalten will. Dadurch wird praktisch eine Megadatenbank über AusländerInnen aus Drittstaaten entstehen. Niemand soll unerkannt einreisen können, lautet die Parole.

Im Schengen-Assoziierungsabkommen, das 2004 vom Parlament angenommen und 2005 im Referendum bestätigt wurde, verpflichtete sich die Schweiz, jede Neuerung des Schengen-Acquis zu übernehmen. Zwar könnte das Parlament die Übernahme neuer Verordnungen oder Richtlinien verweigern – allerdings mit der Konsequenz, dass die Schweiz dann aus der Schengen-Kooperation ausgeschlossen würde. Die beiden linken Fraktionen des Parlaments, SP und Grüne, haben damals dem Abkommen zugestimmt. Als pro-EU Parteien erhofften sie sich vom Abbau der Schengener Binnengrenzen auch einen Abbau der schweizerischen Isolationspolitik. Dass man sich mit dem Schengen-Beitritt auch an der Abschottung der EU-EFTA-Aussengrenzen und einer repressiven Migrations- und Asylpolitik beteiligte, drang erst nach dem Referendum von 2005 in die Köpfe.

Bei den Grünen kehrte die Ernüchterung recht schnell ein. Bei der Übernahme der ersten Frontex-Verordnung 2008 sagten bereits 17 der 22 grünen NationalrätInnen Nein. 2017 stimmte die Fraktion dann geschlossen gegen die Revision der Verordnung, die Frontex zur «Europäischen Grenz- und Küstenwache» adelte. «Die Grünen sagen seit geraumer Zeit durchgängig Nein zu den Vorlagen, die die Festung Europa noch weiter ausbauen», sagt Fraktionspräsident Balthasar Glättli, der 2005 als Generalsekretär von Solidarité sans frontières für das Nein zu Schengen geworben und sich damit in seiner Partei viel Ärger eingehandelt hatte. «Wir allein können nicht verhindern, dass die Schweiz Frontex oder der Erweiterung des SIS zustimmt, aber wir haben zumindest eine kohärente Position.»

Glättli weiss, dass Schengen-Vorlagen nur in einer unheiligen Allianz zwischen der Linken und der SVP aus den Angeln gehoben werden könnten. Wenn die Schweiz dadurch aus der Schengen-Kooperation hinausfliege, bedeute das jedoch nicht automatisch eine Mehrheit für eine progressive Politik. «Wir hätten einiges zu tun, um in der Öffentlichkeit unsere Argumente gegenüber denen der SVP deutlich zu machen.» Bisher gab es nur ein von SVP und Linken auch inhaltlich gemeinsam getragenes Referendum gegen eine Weiterentwicklung des Schengen-Acquis: die Abstimmung über die biometrischen Pässe im Mai 2009, die mit einer hauchdünnen Differenz von gerade einmal 5680 Stimmen angenommen wurde. Eine neue Gelegenheit ist nicht in Sicht.

Die SP-Fraktion ist derweil gegenüber Schengen erheblich freundlicher eingestellt: 2008 sagten 2 NationalrätInnen Nein zu Frontex, 21 enthielten sich und 17 stimmten zu. 2017 schienen die Bedenken bei den SozialdemokratInnen vergessen: 37-mal Ja, 2-mal Nein und 3 Enthaltungen. In den Vernehmlassungen der SP, zum Beispiel zum Informationssystem SIS, manifestiert sich zwar ein gewisses Unbehagen. Die faktische Abschaffung des Datenschutzes für AusländerInnen auf EU-Ebene versucht man etwa durch etwas mehr Datenschutz in der schweizerischen Umsetzung der SIS-Verordnungen abzubremsen.

Im Abstimmungsverhalten der Fraktion hat sich dieses Unbehagen – bisher jedenfalls – nicht niedergeschlagen: Im Juni sagten 32 SP-NationalrätInnen Ja zum Ein- und Ausreisesystem, 4 enthielten sich, 5 lehnten die Vorlage ab – darunter die Baselbieterin Samira Marti. Sie steht auch dem Ausbau von Frontex «sehr kritisch» gegenüber: «Die Europäische Union fokussiert seit Jahren auf den Ausbau des Grenzschutzes unter dem Vorwand, illegale Migration verhindern zu wollen – ohne legale Fluchtwege nach Europa zu schaffen.»

In den letzten Monaten hat sich Marti insbesondere mit dem Schicksal der auf der Balkanroute blockierten Geflüchteten befasst. «In Kroatien werden Hunderte Migranten daran gehindert, einen Asylantrag zu stellen. Ob und wie Frontex dabei mitwirkt, ist mindestens unklar. Ohne dass die Schweiz also einen entsprechenden eigenständigen Solidaritätsbeitrag zur Linderung der humanitären Krise leistet, werde ich der Vorlage nicht zustimmen.» https://www.woz.ch/­-a742, WoZ, Nr. 13/2020 vom 26.03.2020

Weitere Lektüre:

Drohnen für Frontex, Le monde diplomatique, Februar 2020. https://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5661917

In der Falle von Moria, Le Monde diplomatique, Februar 2020, https://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5661928


L'UE, une affaire allemande. Pour des raisons géographiques, historiques. Et bien sûr économiques. Dès lors, quand la chancelière franchit ses propres « lignes rouges », c'est qu'à Berlin, on s'inquiète vraiment. Il convient, a martelé Angela Merkel, d'« agir en responsabilité pour que l'euro puisse subsister ». Rien de moins. C'était l'objet de la proposition conjointe du « couple franco-allemand » annoncée le 18 mai : un plan de 500 milliards qui seraient empruntés sur les marchés par la Commission européenne puis donnés – et non prêtés – aux secteurs et régions agonisants.

C'est la violence de la crise déclenchée par le virus qui a conduit Mme Merkel à briser ce tabou majeur : une mutualisation des dettes et un remboursement collectif, non par les bénéficiaires, mais par les Etats les plus riches : l'Allemagne, bien sûr, mais aussi la France, qui, si le plan était adopté par les Vingt-sept, co-financeraient le renflouement italien ou espagnol – un point sur lequel le président français ne s'est pas étendu. Il s'est en revanche flatté d'avoir amené sa partenaire vers les vues traditionnelles de Paris : plus de centralisation économique et budgétaire.

La concession allemande doit probablement plus au réalisme de sa partenaire qu'au charme jupitérien. Berlin est depuis longtemps accusé – à juste titre – de profiter largement de la monnaie unique pour accumuler excédents commerciaux et budgétaires, et ce, au détriment des pays les plus faibles. Cette situation menaçait de devenir explosive.

Car si tous les pays sont touchés par une brutale récession avec des conséquences sociales jamais connues depuis la guerre, la puissance économique germanique devrait permettre de remonter la pente, là où les pays du sud risquent de plonger sans retour. Avec à la clé une aggravation du fossé au sein même de la zone euro. C'est politiquement de moins en moins tenable, et, surtout, économiquement, périlleux : quel avenir pour une puissance massivement exportatrice si nombre de ses voisins sombrent ?

Un autre événement germano-allemand, et non des moindres, a bousculé la chancelière : l'arrêt historique du Tribunal constitutionnel fédéral du 5 mai. Les juges de Karlsruhe ont exigé de la Banque centrale européenne (BCE) qu'elle s'explique sur le programme de création monétaire massive lancé en 2015, et fixé un ultimatum de trois mois. Il est peu probable qu'à cette échéance de très court terme, la Cour ordonne finalement à la banque centrale allemande de se retirer du programme, comme elle en a brandi la menace, car cette arme nucléaire provoquerait illico la désintégration de l'euro : pour l'Italie et l'Espagne notamment, mais aussi pour la France, cesser l'injection monétaire de la BCE reviendrait à débrancher le respirateur artificiel d'un patient Covid en réanimation.

En revanche, les juges constitutionnels ont rappelé que la participation de Berlin à un programme de planche à billets (quels que soient les déguisements inventés par les juristes financiers) était contraire à l'« identité constitutionnelle » du pays. Le nouveau programme lancé en mars, censé combattre la course à l'abîme économique déclenchée par le virus, est donc dans le viseur. Bref, le sauvetage de la zone euro par la voie monétaire, comme c'est le cas depuis 2011, est désormais interdit. Ne reste que la voie budgétaire, par la communautarisation des dettes.

Le Tribunal constitutionnel a posé, par son verdict, une bombe encore plus explosive, cette fois pour l'UE dans son entier. Il a confirmé que, de son point de vue, il existe des circonstances où le droit national doit prévaloir sur le droit européen, ce qui a immédiatement fait hurler les partisans de l'intégration. Ce faisant, il prolonge ses sentences précédentes et confirme ainsi que la primauté du droit communautaire, à l'origine simplement auto-proclamée par la Cour de justice de l'UE, ne vaut que dans la mesure où les Etats l'acceptent.

Si les juges constitutionnels allemands ont strictement dit le droit, ils ont aussi traduit un état d'esprit répandu parmi les Allemands, peu enclins à accepter des sacrifices supplémentaires (notamment en matière d'affaiblissement de l'épargne) au nom de « l'Europe ». Un état d'esprit populaire sur lequel pourrait surfer une partie de l'élite dirigeante d'outre-Rhin, y compris au sein même du parti de la chancelière.

Et un état d'esprit qui est partagé – pour des raisons certes diverses – dans de nombreux pays de l'UE. L'Europe, ou plutôt sa mise au rancart : une affaire des peuples. (éditorial paru dans Ruptures du 26/05/20) Pierre Lévy – @LEVY_Ruptures. https://ruptures-presse.fr/­actu/­euro-karlsruhe-allemagne-edito/­ 30 mai 2020

Le tribunal de Karlsruhe a ainsi confirmé que la primauté du droit communautaire ne vaut que dans la mesure où les Etats l'acceptent

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