Kurzinfos Januar 03

EU-Vorschläge für WTO- Agrarverhandlungen

Die EU-Aussenminister haben an ihrer Ratssitzung vom Montag interne Differenzen überwunden und einstimmig den Vorschlag ("Modalitätenpapier") der EU-Kommission für die Verhandlungen über die Agrarhandelsliberalisierung in der Welthandelsorganisation (WTO) unter- stützt. Nun kann der vor Weihnachten vorgestellte Vorschlag (vgl. NZZ 17. 12. 02) offiziell nach Genf übermittelt werden. Zu den Hauptvorschlägen gehören eine Reduktion der Importzölle für Landwirtschaftsprodukte um durchschnittlich 36%, für jede Tariflinie aber mindestens um 15%, die Kürzung aller Exportunterstützungen um durchschnittlich 45% und der Abbau interner handelsverzerrender Subventionen - in der EU vor allem Preisstützungsmassnahmen - um 55%, sofern die Belastungen gleichmässig insbesondere auf die Industrieländer verteilt werden (alle Angaben gemessen an den geltenden WTO-Vorgaben). Zum Vorschlag gehören auch der bessere Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen, Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer und die Berücksichtigung der "multifunktionalem" Rolle der Landwirtschaft.

Obwohl sich der Vorschlag im Rahmen der bereits 1999 beschlossenen EU-Agrarreformen (Agenda 2000) sowie des von den Mitgliedstaaten abgesegneten Mandats für die «Dauha-Runde» der WTO zur Handelsliberalisierung bewegt, ging seine Verabschiedung nicht glatt über die Bühne. Wegen Widerständen aus Frankreich und Irland kam eine Einigung im zuständigen Beamtenausschuss der EU-Mitglieder nicht zustande, weshalb die EU Ende Januar 03 an einem einschlägigen Treffen in Genf ihren Beitrag noch nicht vorlegen konnte und sich die Minister persönlich um die Sache kümmern mussten. Die Festlegung der Agrar-Verhandlungsmodalitäten muss in der WTO am 31. März 03 abgeschlossen sein. NZZ. 28. 1. 03, S. 21


La crise de l'Euro

L 'Euro remonte face au dollar, mais il n'a jamais été aussi mal. Le ralentissement economique intervenu depuis la fin 2000 met a nu quatre faiblesses intrinseques de la construction de l'Union economique et monetaire. La premiere concerne la Banque centrale européenne(BCE). Celle-ci doit fixer un taux d'intérêt unique pour une zone dont l'heterogénéite est plus forte que prévu. Résultat: par sa politique, la BCE empire le ralentissement des pays en stagnation, comme l' Allemagne, et dope ceux qui sont déja en surchauffe, comme l'Espagne ou l'Irlande.

Deuxième problème: en ne pouvant plus devaluer, les Europeens se sont privés d'un outil d'ajustement majeur.L'Allemagne, dont la monnaie est entrée a un taux trop élevé dans l'euro et qui supporte encore les coûts de la réunification, doit se réformer sans la facilité monétaire dont jouissait la France dans les annees 1980. «Entre 1983 et 1988, les trois quarts du chemin ont été accomplis en France grâce aux dévaluations, un quart par la baisse des coûts du travail. Schröder 2003, c'est quatre fois plus dur que Delors 1983 », note Patrick Artus,directeur des etudes economiquesa la Caisse des depôts et consignations.

Troisième difficulté : II n'y a pas de gendarme dans le systeme, contrairement a ce qui s'est passé lors de la marche vers l'euro. Les Etats membres avaient alors une récompense à décrocher - l'euro; ils etaient sous l'oeil sévère des marchés financiers et l'Allemagne veillait. Un arêté de la Cour constutionnelle de Karlsruhe exigeait alors que les critères de Maastricht soient respectés strictement et durablement par les candidats. Ces gardiens ont disparu avec l'euro. Resultat, nul ne s'est soucié de prevenir le petit Portugal contre ses propres dérives, alors que, dans les années 1990, les marchés auraient tiré la sonnette d'alarme en attaquant l'escudo. En 1998, la France n'aurait pu prétendre comme elle le fait aujourd'hui qu'elle avait «d'autres priorités»que cellede réduire son déficit. Le Monde, 23. 1. 03, S. 16


Anschluss an den Euro keine Lösung für die Schweiz

Die Schweiz kann ihre Wachstumsprobleme nach Ansicht des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Jean-Pierre Roth, durch einen Anschluss an die Euro-Zone nicht lösen. Sie würde den Preis für eine stabile Währung vielmehr in Form von höheren Zinsen und mehr Inflation bezahlen, sagte Roth an einer Veranstaltung in Lausanne. Die Schweiz habe vorläufig keinerlei Interesse an einer Integration in die europäische Währungsunion. Roth bekräftigte die Vorteile einer autonomen Geldpolitik. Die Einführung des Euro habe eine neue Wirtschaftslandschaft mit Gewinnern und Verlierern geschaffen: Die Länder im Zentrum der Euro-Zone litten unter Wachstumsschwäche und hoher Arbeitslosigkeit, während sich die Staaten an der Peripherie rascher entwickelten.

Träte die Schweiz der Euro-Zone bei, müsste sie mit einer Erhöhung des Zinsniveaus und mit einer über dem Durchschnitt des Euro-Raums liegen den Inflation rechnen, sagte der SNB-Präsident und verwies auf das Beispiel der Niederlande. Jene, die einen starken Franken als Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz betrachteten, wären dann über den Inflationsanstieg über das Niveau der Partnerländer hinaus be- sorgt, ohne dass die Schweiz etwas dagegen unternehmen könnte. Wer die Wechselkursprobleme so vor die Tür verbanne, sehe sie in Form von Inflation wieder zurückkommen. Die Darstellung, wonach der flexible Frankenkurs ein Handicap für die Schweizer Wirtschaft sei, greife deshalb zu kurz. Roth antwortete damit auch jenen Kritikern aus Exportwirtschaft und Tourismus, die sich wegen der gegenwärtigen Stärke des Schweizerfrankens für eine Anbindung an den Euro einsetzen. NZZ, 22. 1. 03, S. 21


Mängel bei den Grundrechten in der EU

In der Europäischen Union ist die Wahrung der Grundrechte keineswegs so vorbildlich, wie dies von ihren Mitgliedsländern oft dargestellt wird. Wie schon in früheren Jahren sind auch 2001 vom Europäischen Parlament deutliche Defizite festgestellt worden. Der am Montag verabschiedete Bericht geht bei der Beurteilung von der Grundrechtecharta der EU aus und bezieht so auch soziale Probleme mit in die Bewertung ein. Bewusst benannt werden die Länder, in denen Verstösse gegen die Grundrechte festgestellt wurden. Besonders auffällig ist ein Fehlverhalten bei den Justiz- und Polizeibehörden erkennbar. Übergriffe von Polizisten und menschenunwürdige Haftbedingungen in Gefängnissen wurden fast überall registriert. Auch über die vielen Formen von Diskriminierungen zeigt sich das Parlament im Bericht besorgt. Vor allem gibt die Behandlung von Roma zu reden, wobei in Griechenland und Italien besonders krasse Benachteiligungen bei der Vergabe von Wohnungen vorkommen. Die EU-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Minderheiten auf ihrem Staatsgebiet anzuerkennen und deren Rechte zu garantieren. Im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen müssen wirksamere Vorkehrungen gegen die weit verbreiteten häuslichen Vergewaltigungen getroffen werden. Auch bei der Wahrung der demokratischen Rechte gibt es weiterhin deutliche Diskriminierungen. So ist die Gleichbehandlung der Frauen bei Wahlen nicht überall gewährleistet, und Behinderte erhalten nicht immer einen fairen Zugang zum Wahlverfahren.

Als beunruhigend wird die Vielzahl von ernsten Rechtsverletzungen angesehen, die vom Gerichtshof des Europarats für Menschenrechte in Strassburg in den Bereichen Verwaltung und Justiz fest- gestellt wurden. Dazu zählt die Missachtung der Rechte auf faire Gerichtsverfahren, auf Zugang zu den Gerichten, auf ein Verfahren in angemessener Zeit, auf ein unabhängiges und unparteiliches Gericht, auf Unschuldsvermutung sowie des Verbots der Doppelbestrafung. Die EU sollte deshalb Mindeststandards für das Strafverfahrensrecht verabschieden. Als besonders krass wird die Verletzung von sozialen Rechten, wie sie in der Europäischen Sozialcharta verankert sind, bezeichnet. Dies gilt vor allem für erzwungene Kinderarbeit, den Mutterschutz und den Zugang von Ausländern zum Arbeitsmarkt. NZZ, 16. 1. 03, S. 9


Start der EU-Fingerabdruck-Datenbank

Die EU nahm am 15. Januar 03 das System Eurodac zur Identifizierung von Fingerabdrücken in Betrieb. Die Mitgliedstaaten müssen fortan diese biometrischen Daten von allen Personen ab 14 Jahren erfassen, die einen Asylantrag stellen oder beim "illegalen" Grenzübertritt aufgegriffen werden. Die Fingerabdrücke werden anschliessend zur Speicherung in die von der EU-Kommission verwaltete zentrale Datenbank weitergeleitet. Dem System angeschlossen sind auch Norwegen und Island. Die Schweiz erhält ebenfalls Zugang, sofern sie sich mit der EU über den angestrebten Beitritt zu den Schengen-Dublin- Abkommen einigen kann.

Mit diesem technischen Hilfsmittel soll das ins Gemeinschaftsrecht übernommene Dublin-Erstasylabkommen wirksamer angewendet werden können. Jährlich werden in der EU rund 400000 Asylanträge gestellt. Für die Prüfung des Verfahrens ist gemäss "Dublin" grundsätzlich jener Mitgliedstaat zuständig, der als erster die Einreise des Gesuchstellers - bewusst oder ungewollt - ermöglicht hat. Diese Verantwortlichkeit bleibt auch nach dem Weiterzug des Asylsuchenden in ein anderes EU-Land, weshalb "Dublin" eine Rückübernahmepflicht des Erstasyllandes vorsieht. Dieses System funktioniert aber erst, wenn überprüft werden kann, wo ein Gesuchsteller EU-Gebiet betreten und ob er bereits einen Asylantrag gestellt hat. Die Kommission schätzt den Anteil von Mehrfachgesuchen auf 10 bis 20 Prozent sämtlicher Asylanträge in der EU.

Künftig können die Asylbehörden in den Mitgliedstaaten die von ihnen abgenommenen Fingerabdrücke mit den in der Zentraleinheit gespeicherten Daten abgleichen und innert Minuten erfahren, ob die betroffene Person in einem anderen EU-Land bereits erfasst ist. Die anonymisierten Eurodac-Daten dürfen nur für Asylverfahren und nicht als Instrument für polizeiliche Untersuchungen verwendet werden. Eine unabhängige Behörde überwacht die rechtskonforme Anwendung. Da die Eurodac-Datensammlung bei null beginnt, wird sich der "Nutzen" (NZZ-Jargon) des mit einem Aufwand von 6.5 Millionen Euro eingerichteten Systems erst später zeigen. Die Kommissionsdienste warnen vor der Erwartung, dank Eurodac auch die Zahl der Gesuche und vor allem die "illegale Zuwanderung" eindämmen zu können.

Wer illegal und ohne Dokumente einreist, kann, falls in Eurodac bereits verzeichnet, zwar in das EU-Land der Erstregistrierung zurückgeschickt, aber in der Regel nicht aus dem EU- Gebiet gewiesen werden. Falls Eurodac die Vermutungen der Kommission über das Ausmass der Mehrfachgesuche bestätigt, entlastet das System die Mitgliedstaaten indes auch von Verfahrenskosten durch mehrfache Anträge. NZZ. 15.1.03, S. 2


EU fordert von Mitgliedstaaten "Reformen"

Die Mitgliedstaaten müssten ihre Anstrengungen zur Umsetzung von Wirtschaftsreformen erhöhen, wenn die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt werden wolle. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission in einer Mitte Januar 03 verabschiedeten Mitteilung an den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs vom 21. März in Brüssel "Frühjahrsgipfel", der sich mit der vor drei Jahren in Lissabon eingeleiteten Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU beschäftigen wird. Begleitet wird die Mitteilung von einem Bericht über die Umsetzung der letztjährigen "Grundzüge der Wirtschaftspolitik", dem Schlüsseldokument der wirtschaftspolitischen Koordination, und weiteren Papierbergen. In Lissabon hatten die «Chefs» vor dem Hintergrund eines Konjunkturbooms und der «dot.com- Euphorie» ehrgeizige "Reformziele" beschlossen. Vieles davon sei unvollendet. Auf die Wirtschaftsabschwächung werde «mit politischer Trägheit und dem Abrücken von... Verpflichtungen» reagiert, tadelt Brüssel. Statt sich darauf zu verlassen, dass die Konjunktur von aussen angekurbelt werde, solle die EU die angebotsseitigen Rahmenbedingungen stärken. "Da Strukturreformen das Vertrauen stärkten, könnten sie auch kurzfristig wachstumsfördernd wirken".

Laut Kommission ist das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf der EU, gemessen zu Kaufkraftparitäten, lediglich von 70% des US- Niveaus im Jahre 1999 auf 71 % im letzten Jahr gewachsen, während die - vor allem durch die kürzeren Arbeitszeiten beeinträchtigte - Arbeitsproduktivität pro Beschäftigten von 86% auf 83% des US- Wertes geschrumpft ist. Die gesamte Beschäftigungsquote ist bis 2001 auf 64% (1999: 62)% gestiegen, doch die Beschäftigungsquote älterer Erwerbstätiger (55 bis 64 Jahre) blieb mit 38,8 (37,1)% weit unter den für 2010 erhofften 50%. Die angepeilte Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters um fünf Jahre ist kaum in Angriff genommen worden. NZZ. 15.1.03, S. 17


EU-kritischere Gewerkschaften

"Bodenmann fördert eine konsequent auf EU-Richtlinien ausgerichtete Politik. Das wäre in verschiedenen Bereichen problematisch:

  • Bei der Mehrwertsteuer oder beim Beitritt zum Euro etwa müsste die Schweiz ohnehin auf lange Übergangszeiten drängen.
  • Im Bereich des Service public versucht die EU krampfhaft, Wettbewerb auf Feldern einzuführen, wo er nicht befriedigend funktionieren kann. Der auch vom seco-Wachstumsbericht hochgehaltene Grundsatz «Je wettbewerblicher, desto produktiver» gilt im Infrastrukturbereich nicht, weil hier natürliche Monopole spielen. Ohnehin würden die eher kleinen Schweizer Infrastruktur-Unternehmungen von einer schnellen Liberalisierung im internationalen Wettbewerb kaum profitieren. Sie dürfen aber - da hat Bodenmann Recht - den Effizienzwettbewerb nicht verschlafen. Falls die Schweiz die Märkte eines Tages öffnen muss, darf für ausländische Konkurrenten kein Platz bestehen.
  • Die meisten drängenden sozialpolitischen Probleme können vorläufig gut ohne Beitritt zur EU gelöst werden. "

WoZ, 9. Januar 20003, S. 6, Serge Gaillard, geschäftsführender Sekretär des schweizerischen Gewerkschaftsbundes (Gaillard schließt seine kritischen Bemerkungen mit allgmeinen Bekenntnissen zum EU-Beitritt!).


Unfair funding of referendum campaign in Malta

Malta will hold its referendum on EU-accession on 8 March. This will be the first referendum among the Applicant Countries. And this is frightening the EU-elite in Brussels. The polls show that the referendum will be a close race. A No-vote in the first country holding a referendum is likely to influence the outcome in the other countries. This might explain the hugely unfair funding of the referendum campaign in Malta. The Malta Information Centre, the heart of the Yes-side, is funded by the Government with 2.000.000 euros. Add to this that the all the big English-speaking newspapers and the national TV are in favour ofEU-membership. The No-side gets in total only 7.000 euros from the Government! Under such conditions, no referendum can be called fair, and no result considered legitimate. The No-sides in the other Applicant States are facing the same situation. TEAM Newsletter, 29.1.03


First EU military operation in Macedonia and Bosnia

The EU is preparing to take over military engagement from the Nato-led peace-keeping force in Macedonia. This will be the first time the EU is engaged in a military operation, possibly as soon as March. Next year the EU will also take over the Nato-led SFOR mission in Bosnia. If any neutral COUlltry thought that the "EU-army" is just a far-out federal fantasy, they should know better by now. The EU's first military operation creates some interesting consequences für EU-members and non-members. Denmark willleave the Nato-led Macedonian-force when the EU takes over the operation, because of the Danish opt-out from involvement in EU military activities. On the other hand, Norway as a non EU-member, will continue to contribute to the force. The EU-Ied force will still have access to Nato's operational command. TEAM Newsletter, 29.1.03.


CMA-Gütezeichen verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt durch die Vergabe des CMA-Gütezeichens "Markenqualität aus deutschen Landen" gegen das Verbot von mengen mäßigen Beschränkungen im freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) vergibt ein Gütezeichen, mit dem das Recht verbunden ist, auf den betreffenden Erzeugnissen die Angabe "Markenqualität aus deutschen Landen" anzubringen. Die CMA behält die Verwendung ihres Gütezeichens den Erzeugnissen vor, die in Deutschland aus deutschen oder eingeführten Rohstoffen hergestellt wurden.

Auf eine Klage der Europäischen Kommission hin stellt der Gerichtshof fest, dass die Tätigkeit der CMA als staatliches Handeln zu qualifizieren ist. Die CMA ist zwar eine privatrechtliche Gesellschaft, da sie jedoch auf- grund des Gesetzes über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (AbsFondsG) errichtet worden ist, die Richtlinien dieses Fonds, der eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, zu beachten hat und nach den im AbsFondsG aufgestellten Regeln durch Pflichtbeiträge aller Betriebe der be- treffenden Wirtschaftszweige finanziert wird, kann sie nach dem Gemeinschaftsrecht nicht dieselbe Freiheit hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung genießen wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften. Die CMA ist somit verpflichtet, die Grundregeln des Vertrages über den freien Warenverkehr zu beachten, wenn sie eine allen Betrieben der betreffenden Wirtschaftszweige zugängliche Regelung einführt, die sich wie eine staatliche Regelung auf den innergemeinschaftlichen Handel auswirken kann. Folglich ist die streitige Regelung als eine dem Staat zuzurechnende öffentliche Maßnahme im Sinne von Artikel 28 EG anzusehen.

Weder der Umstand, dass die Verwendung des CMA-Gütezeichens fakultativ ist, noch das Argument, es werde damit eine "qualitätsorientierte Politik" verfolgt, nehmen dem strittigen Siegel den Charakter eines Handelshemmnisses, da seine Verwendung den Absatz der fraglichen Erzeugnisse gegenüber den Erzeugnissen, die davon nicht profitieren, begünstigt oder begünstigen kann. Das Argument der Bundesregierung, das CMA-Gütezeichen falle als bloße geografische Herkunftsangabe unter die Ausnahme zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, weist der Gerichtshof zurück: Eine Regelung, die auf das gesamte deutsche Hoheitsgebiet abstellt und für alle Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft gilt, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, ist nicht als geografische Angabe anzusehen, die nach Artikel 30 EG gerechtfertigt sein kann. Urteil vom 5. November 2002, Rs C-325/00 Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, EU-magazin, Dezember 02, S. 47

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