Kurzinfos Juli 07


Das Sinken der österreichischen Lohnquote

Die Lohnquote ist definiert als Anteil der Bruttoentgelte für unselbständige Arbeit am gesamten Volkseinkommen. Diese lag in den sechziger Jahren konstant bei 70%. Nach einem Zwischenhoch von 72% Ende der siebziger Jahre sank die um Verschiebungen im Verhältnis von Selbständigen zu Unselbständigen bereinigte Lohnquote auf 58% (2004); im Jahr 2006 dürfte sie gar auf unter 57% gefallen sein.

In einem «Working Paper» beruft sich der Wiener Wirtschaftsforscher Fritz Breuss auf jüngste Aussagen von Währungsfonds «World Economic Outlook» und OECD «Employment Outlook», wonach der Rückgang der Lohnquoten in den führenden Industriestaaten zeitlich mit der Zunahme der Globalisierung zusammenfällt. In Europa wird dieser Effekt durch die «Mini-Globalisierung» (Öffnung der osteuropäischen Märkte) und die EU-Erweiterung noch verstärkt. Gemäss dem Theorem von Stolper-Samuelson müssten im Übergang von geschützten Märkten zu Freihandel die mit Kapital bestens ausgestatteten Länder des Westens ihre Faktor-Erträge für Kapital auf Kosten der Löhne steigern können, umgekehrt in den reich mit Arbeitskräften ausgestatteten Reformstaaten die Löhne auf Kosten der Kapitaleinkommen zulegen. Nicht ganz so eindeutig sind dagegen die Aussagen zu den Auswirkungen der zweiten Komponente der Globalisierung, der Faktor-Wanderung (Verlagerung von Betrieben, Migration), auf die Einkommensverteilung.

Eine ökonometrische Analyse hat laut Breuss die theoretischen Vermutungen bestätigt:

  • Globalisierung: Ein Anstieg der Nettoexporte um 1 % des BIP führt in den Industriestaaten zu einer um 0,3 Punkte geringeren Lohnquote, während in den neuen EU-Staaten ein vergleichbarer Anstieg der Nettoexporte die Lohnquote in etwa diesem Mass steigen lässt.
  • EU-Erweiterung: Wächst der Anteil der Exporte in die neuen EU-Staaten um einen Prozentpunkt, verringert das die Löhnquote in den alten EU- Ländern um mehr als 0,1 Punkte. In den neuen EU-Staaten führt ein vergleichbarer Anstieg der Exporte in die EU-15 zu einer Verringerung der Lohnquote um fast einen halben Punkt.
  • Direktinvestitionen des Westens in den Osten: Ein Plus der Netto-FDI-Exporte um 1 % des BIP drückt die Lohnquote in den westlichen Industriestaaten um 0,1 Punkte, wogegen in den neuen EU-Ländern die Zunahme der FDI-Importe um

1 % des BlP die Lohnquote um 0,1 Punkte wachsen lässt.

Dass in Österreich die Lohnquote stärker als im EU-Schnitt gesunken ist, liegt laut Breuss daran, dass das Land von Ostöffnung, ob nun Handel oder Direktinvestitionen, sowie Integration besonders "profitiert" hat. Die «Gewinne aus dem Freihandel» hätten sich nicht gleichgewichtig verteilt, Globalisierung, Ostöffnung und EU-Erweiterung hätten die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und deren national agierende Vertretungen geschwächt. NZZ, 21./22. Juli 07, S. 23


Eine Studie der Universität Exeter (Großbritannien) stellt die Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und herkömmlichen Pflanzen in Frage. Die Forscher fanden heraus, dass das Auskreuzungsrisiko von Gen-Pollen höher ist als bislang angenommen. Sie bezogen in ihre Untersuchungen erstmals auch Windrichtung und -geschwindigkeit als Faktoren für die Voraussage des Auskreuzungsrisikos mit ein. Ergebnis: Der Einfluss der Windrichtung für mögliche Kontaminationen durch Versuchsfelder mit Gen-Pflanzen wurde offenbar bislang nicht genügend berücksichtigt. Empfohlene Mindestdistanzen zwischen genmanipulierten und konventionellen Feldfrüchten müssen nach Meinung der Autoren der Studie möglicherweise vergrößert werden. Die Studie findet man unter www.exeter.ac.uk/news/newscrop.shtmI; DNR-EU-Rundschreiben, Juli 07, S. 15.


Der Biolandbau trägt in ärmeren Ländern nachhaltig zur Qualität und Sicherheit der Ernährung bei. Das ist das Hauptergebnis einer Konferenz der WeIternährungsorganisation (FAO) im Mai 07 in Rom. Zusammen mit dem Schweizer Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBl) und weiteren Biolandbau- und Umweltorganisationen wurde dort über Ernährungssicherung und biologische Landwirtschaft diskutiert. Die FAO appellierte nach der Konferenz an die Regierungen, den Biolandbau stärker zu fördern als bisher.

Ökologische Landwirtschaft könne durch Aufbau und Bewahrung der Bodenfruchtbarkeit, durch vielfältigen Anbau und Förderung der Artenvielfalt die Versorgung mit Lebensmitteln nachhaltig sichern, sagten die Wissenschaftler. Positiv sei auch die gute Bodenstruktur, die eine bessere Speicherkapazität für Nährstoffe und Wasser biete. Außerdem trage der Ökolandbau durch eine bessere CO2-Bindung zum Klimaschutz bei.

Gegen den Hunger in Entwicklungsländern kann der Biolandbau laut FiBl eine wichtige Rolle einnehmen: Die umweltfreundliche Wirtschaftsweise spart Kosten wegen des geringeren Betriebsmitteleinsatzes und bietet mehr Beschäftigung in Produktion und Verarbeitung. Gleichzeitig kann biologischer Landbau zur nachhaltigen lokalen Versorgung mit Lebensmitten beitragen und eröffnet auch kleineren Marktteilnehmern Exportmöglichkeiten. Allerdings fehlen den Bauern teilweise das Fachwissen über nachhaltige Anbautechniken sowie der Zugang zu landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Saatgut und Kompost. DNR-EU-Rundschreiben, Juli 07, S. 15 (Weitere Informationen Forschungsinstitut für biologischen landbau (FiBl), Ackerstraße, Postfach, CH-5070 Frick , Tel. 0041 62/8657-272, Fax -273 eMail: info.suisse@fibl.org www.fibl.org)


Die EU-Agrarpolitik trägt laut einem im August 07 veröffentlichten WWF-Report entscheidend zur Entstehung von Algenblüten und Sauerstoffmangel in der Ostsee bei. Vor allem über die Flüsse gelangten überschüssige Nährstoffe ins Meer und zerstörten wertvolle Lebensräume. Trotz früherer Schutzprogramme nehme die Belastung seit zehn Jahren wieder zu. Jährlich gelangten eine Million Tonnen Stickstoff und 35'000 Tonnen Phosphor in die Ostsee. Bereits ein Sechstel der Gesamtfläche von 70'000 Quadratkilometern ist ohne Sauerstoff. Allein in Polen und den baltischen Staaten soll der Düngerverbrauch in den kommenden zehn Jahren um bis zu einem Drittel steigen. Brüssel subventioniert die industrielle Landwirtschaft im Ostseeraum jedes Jahr mit gut zehn Milliarden Euro. Der WWF drängt auf ein Ostsee-Rettungsprogramm und hat dazu eine Kampagne rund um die Ostsee gestartet. EU-Gelder sollten nur noch fließen, wenn Landwirte die Überdüngung eindämmen, fordert die Umweltorganisation. Report und weitere Informationen: www.wwf.de; DNR-Informationen, Oktober 07, S. 25


Es gebe keine Anzeichen für einen Rückgang der Schattenwirtschaft in der EU, fasste EU-Arbeitskommissar Spidla Ende Oktober 07 einen Bericht der EU-Kommission zur Schwarzarbeit zusammen. Vielmehr scheine sie trotz einigen erfolgreichen nationalen Initiativen zu ihrer Bekämpfung in bestimmten Sektoren und bei bestimmten Beschäftigungsformen noch zuzunehmen. Laut einer zugleich vorgelegten Euro-Barometer-Umfrage ist das Phänomen in Süd- und in Osteuropa besonders verbreitet: Gaben EU-weit 5 % der befragten Beschäftigten zu, in den letzten 12 Monaten ihren Lohn ganz oder teilweise bar und undeklariert erhalten zu haben, reicht die Bandbreite von 1 % in Staaten wie Deutschland, Frankreich und Grossbritannien über 7% in Italien bis zu mehr als 10% unter anderem in Polen und Rumänien.

Schwarzarbeit kommt gehäuft bei Studenten, Arbeitslosen und Selbständigen vor, und sie konzentriert sich stark auf die Bauwirtschaft und auf Dienstleistungen im Haushalt. Angemerkt wird, dass solche Umfragen heikel seien und das Ausmass der Schwarzarbeit eher untertreiben dürften. Angesichts der negativen Folgen (Ausfall von Steuereinnahmen, Unterhöhlung der Sozialversicherungen, Sozialdumping, Wettbewerbsverzerrung) ruft die Kommission zu verstärkten Gegenmassnahmen auf. Spidla betonte vor den Medien drei Massnahmen: Senkung der Steuern und Sozialabgaben auf Arbeit, Bürokratieabbau und Kontrollen. Zwar ist die Steuerlast für einen Niedriglohnempfänger im EU-Durchschnitt von 2000 bis 2005 um rund 1,2 Prozentpunkte gesunken, doch angesichts eines Niveaus von noch immer fast 40% bestehen weiterhin Anreize für Schwarzarbeit. Ungünstig wirken sich auch höhere Steuern auf Überstunden aus. Als «schlagendes Beispiel für übertriebene Bürokratie», die zu einem Ausweichen in die Schattenwirtschaft führen könne, nennt Brüssel die in Staaten wie Deutschland, Frankreich und Österreich noch immer bestehenden Restriktionen für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten. Diese sollten baldmöglichst überprüft werden.

Da die meisten einschlägigen Kompetenzen auf nationaler Ebene liegen, richten sich all diese Aufrufe an die Mitgliedstaaten. Doch es gibt auch Ansatzpunkte auf EU-Ebene, darunter einen hängigen Gesetzgebungsvorschlag zur Sanktionierung von Arbeitgebern von illegalen Migranten. Spidla verwies zudem auf ein für 2009 geplantes online-System zum grenzüberschreitenden Austausch von Sozialversicherungs-Daten: Künftig könne der Kontrolleur mit dem Laptop auf die Baustelle kommen und feststellen, ob für jeden Arbeiter Sozialabgaben geleistet würden. NZZ, 29. Oktober 07, S. 15.


Die verbliebenen Briefmonopole in der EU werden in den meisten Mitgliedstaaten spätestens Ende 2010 fallen, während sich elf Staaten bis längstens Ende 2012 Zeit lassen können. Darauf haben sich die Post- und Telekommunikationsminister am Montag in Luxemburg geeinigt. Spätestens am 1. Januar 2011 bzw. am 1. Januar 2013 muss somit auch das Marktsegment der Standardbriefe bis zu einem Gewicht von 50 dem Wettbewerb geöffnet werden. Bisher können die Mitgliedstaaten dieses Segment als reservierten Bereich den herkömmlichen Betreibern als Monopol überlassen. Die übrigen Postdienste hat die EU bereits früher liberalisiert. Die EU-Kommission hatte die volle Öffnung per Januar 2009 vorgeschlagen, doch fand sich hierfür nicht genug Unterstützung.

Die elf Staaten, die im Dienste der Kompromissfindung eine Gnadenfrist bis Ende 2012 erhalten haben, sind Griechenland, Luxemburg und neun der zwölf Neumitglieder (alle ausser Bulgarien, Estland und Slowenien). In der Übergangszeit von Anfang 2011 bis Ende 2012 können Mitgliedstaaten, die ihren Postmarkt bereits voll liberalisiert haben, Postunternehmen, die in einem anderen EU-Staat noch im reservierten Bereich eine MonopolsteIlung geniessen, den Zugang zum frisch liberalisierten Marktsegment (Briefe unter 50 g) verweigern (Reziprozitätsklausel).

Grossbritannien, Schweden und Finnland haben die Vollliberalisierung bereits vorweggenommen; Deutschland und die Niederlande wollen Anfang 2008 folgen. Eine wichtige Rolle hat in der Debatte die Gewährleistung des Universaldienstes (Service public) gespielt. Wie bisher müssen die Mitgliedstaaten auch künftig einen flächendeckenden Universaldienst zu tragbaren Preisen sicherstellen. Darunter gehört zum Beispiel im Regelfall eine Hauszustellung während mindestens fünf Tagen pro Woche. Die Staaten können einen oder mehrere Unternehmen mit dem Universaldienst betrauen. Ist dieser mit Nettokosten verbunden und stellt er eine unverhältnismässige finanzielle Belastung für den oder die Anbieter dar, sind zwei Finanzierungsmodelle möglich: Entweder eine Entschädigung aus öffentlichen Mitteln oder ein Ausgleichsmechanismus, der die Nettokosten auf die Postanbieter und/oder –nutzer aufteilt. Beim zweiten Modell können also auch neue Anbieter, die sich auf attraktive Marktsegmente wie die Beförderung von Geschäftspost im urbanen Raum konzentrieren, zur Finanzierung des Service public herangezogen werden.

Der von den Ministern verabschiedete Kompromiss kommt sehr nahe an das heran, was das EU- Parlament (EP) im Juli in erster Lesung vorgeschlagen hat. Weil noch kleinere Differenzen verblieben sind, geht das Geschäft nun zur zweiten Lesung zurück ins Parlament. Allerdings dürfte die endgültige Einigung zwischen den beiden Gesetzgebungsorganen kaum mehr Schwierigkeiten bereiten. NZZ, 2. Oktober 07, S. 25.


Das in der schwedischen Verfassung verankerte Öffentlichkeitsprinzip erlaubt den BürgerInnen den Zugang zu sehr vielen behördlichen Akten. Ein Gericht erlaubte es Greenpeace Schweden deshalb vor kurzem, Einsicht in die Akten über gentechnisch veränderten Mais des Saatgutkonzerns Monsanto zu nehmen. Dieser war unter anderem von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit überprüft worden. Die EU-Kommission sieht darin nun einen Verstoss gegen ihre Richtlinie zu genveränderten Organismen. Sie wünscht sich für die Kommunikation zwischen ihren Behörden nämlich einen Geheimnisschutz. Dies würde allerdings dem Öffentlichkeitsprinzip Schwedens widersprechen. Die EU-Kommission hat die schwedische Regierung nun aufgefordert, ihre Rechtsprechung in diesem Punkt dem EU-Recht anzupassen. WOZ, 18.Oktober 07, S. 10.


Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat in einem Ende Oktober 07 publizierten Papier zur Europapolitik seine bekannte Haltung bestätigt, wonach es im Verhältnis Schweiz - EU zurzeit keine Alternative zum «bewährten» Bilateralismus gebe, zumal das bestehende Vertragswerk der Schweizer Wirtschaft einen guten Zugang zum EU-Binnenmarkt ermögliche. Dabei fällt auf, dass zum einen für Economiesuisse der bilaterale Weg «Zukunft» hat, zum andern aber der Verband mit Blick auf neue Kooperationsfelder bzw. neue bilaterale Abkommen mit Brüssel eine recht grosse Zurückhaltung an den Tag legt. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Absage des Dachverbands an jeglichen Flirt mit der Vollintegration fast von selbst. Nach Auffassung von Economiesuisse wäre nämlich ein Beitritt der Schweiz zur EU mit allzu vielen Standortnachteilen verbunden.

Die wirtschaftlichen Verflechtungen mit der EU sind überaus eng: Mehr als 81 % ihrer Einfuhren und mehr als 60% ihrer Ausfuhren tätigte die Schweiz im vergangenen Jahr mit den Mitgliedstaaten der EU. Zudem stammten 2005 rund 68% der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz aus dem EU-Raum, und gut 40% der schweizerischen Direktinvestitionen flossen in die EU-Mitgliedstaaten. Solche Zahlen belegen die Bedeutung stabiler Rahmenbedingungen und guter Beziehungen mit der EU, wie sie das geltende bilaterale Vertragswerk ermöglicht. So müssen für Economiesuisse die Umsetzung und Ausdehnung der bestehenden Abkommen und nicht das Schnüren neuer Verhandlungspakete im Vordergrund der helvetischen Europapolitik stehen.

Mit Umsetzung und Ausdehnung meint der Verband vor allem die Personenfreizügigkeit. Dieses Sektoralabkommen wurde 2002 für eine Periode von sieben Jahren abgeschlossen und gilt für alle EU-Länder - ausser für Rumänien und Bulgarien, die erst zu Jahresbeginn der EU beigetreten sind. Sowohl die Weiterführung des Abkommens als auch dessen Ausdehnung auf die beiden Ostländer sind aber referendumsfähig. Economiesuisse lässt keine Zweifel daran, dass eine allfällige Volksabstimmung im ersten Halbjahr 2009 unbedingt gewonnen werden muss. Dies nicht allein deshalb, weil die Schweizer Wirtschaft in hohem Masse vom freien Personenverkehr profitiere. Vielmehr drohte bei einem Nein des Stimmvolks der ganze Bilateralismus wie ein Kartenhaus zusammenzufallen.

Im Wissen darum, dass die Schweiz mit dem Bilateralismus ohnehin eine schmale Gratwanderung absolvire und dass die Bereitschaft und Fähigkeit einer immer mehr Mitglieder zählenden EU abnimmt, Sonderlösungen mit der Schweiz auszuhandeln, sind für Economiesuisse die Bedürfnisse an neuen Abkommen mit der EU weitgehend abgedeckt; Zusatzwünsche - nicht Forderungen - werden nur für die Bereiche Elektrizität und Agrarfreihandel angemeldet. Den gezügelten Appetit auf «mehr Europa» begründet Economiesuisse mit der Einschätzung, die EU fordere von der Schweiz zunehmend die Übernahme ihres «Acquis communautaire». Entsprechend reserviert steht der Dachverband denn auch der Idee eines Rahmenabkommens zwischen den beiden Seiten gegenüber. Quer will sich der Verband vor allem dann legen, wenn die EU über ein solches Abkommen quasi EWR-ähnliche Verhältnisse (automatische Übernahme des EU - Rechtsbestandes in die bestehenden Abkommen), notabene ohne Mitsprache der Schweiz, erzwingen möchte.

Eine klare Sprache findet Economiesuisse schliesslich auch für den seit 2005 schwelenden Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz betreffend die kantonalen Sonderregelungen für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften, die wesentlich zur Standortattraktivität des Landes für mobile Kapitalgesellschaften beitragen. Sie gipfelt im Satz: «Für die Schweiz ist die Steuersouveränität nicht verhandelbar.» Allerdings liegt auch Economiesuisse daran, das Konfliktpotenzial mit Brüssel zu reduzieren. Deshalb unterstützt der Verband die Strategie des Bundesrates, Dialogbereitschaft gegenüber der EU zu signalisieren und parallel dazu mittels «autonomer Massnahmen» den Steuerstandort Schweiz zu optimieren. Damit will Economiesuisse zum Ausdruck bringen, dass die Schweiz zwar im internationalen Steuerwettbewerb kein Terrain preisgeben darf, gleichzeitig aber über kurz oder lang eine aus EU-Sicht akzeptable' Lösung im Steuerkonflikt finden muss, wenn sie die Beziehungen mit Brüssel nicht nachhaltig belasten will. NZZ, 30. Oktober 07, S. 23; economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen, Beziehungen Schweiz–EU und künftige Herausforderungen, Dossierpolitik, Nr 21. 29. Oktober 2007, http://www.economiesuisse.ch/­web/­de/­PDF%20Download%20Files/­dosspol_Schweiz-EU_20071029.pdf


On observe dans de nombreux pays, y compris en Suisse, une tendance à la baisse des impôts sur les entreprises. Cette évolution résulte notamment de la concurrence fiscale à la quelle se livrent les places économiques pour attirer les entreprises. Cette tendance s'avère non seulement inéquitable mais en plus économiquement inefficace.

Au cours de ces vingt dernières années, les taux d'impôt sur les entreprises ont baissé de 45% environ à 28% en moyenne dans les pays de"l'OCDE. De 2000 a 2005, 24 des 30 pays de l'OCDE ont abaissé les taux de l'impôt sur les entreprises, mais aucun ne les a relevés. Sur la même période, la moyenne suisse a passé de 24,9% à 21.,3% alors que les bénéfices des entreprises ont augmenté plus fortement que les salaires.

Cette tendance conduit à faire reposer une part toujours plus grande des finances publiques sur les revenus et les dépenses des ménages et tend des lors à amenuiser les revenus de ces derniers ainsi que les budgets nationaux. Ces allégements fiscaux entraînent aussi des effets inefficaces et contre- productifs. En effet, les entreprises fondent de plus en plus leur réussite sur la compétitivité institutionnelle et sociétale dans lesquelles elles sont intégrées, comme par exemple la compétence des salariés, la recherche, les infrastructures publiques. Une part importante des dépenses publiques est consacrée a I'amélioration de cette compétitivité par le biais de I'éducation, la contribution à la recherche et à la mise en place d'infrastructures modernes. De ce fait, les entreprises, en tant que bénéficiaires de ces investissements, ne devraient-elles pas y contribuer fiscalement?

On constate que les pays qui ont été très actifs dans la surenchère de réduction des impôts, en particulier les nouveaux pays membres de l'Union européenne, n'ont pour la plupart pas profité des gains escomptés, a savoir un accroissement du nombre des implantations de multinationales étrangères. La réduction des impôts n'est pas une politique suffisante pour attirer les investissements. Elle peut même elle contre-productive puisque ces Etats se privent de recettes fiscales qui leur permettraient d'améliorer leurs infrastructures et d'investir dans I' éducation, des facteurs fortement recherchés par les multinationales.

A tort, l'lrlande est souvent montrée comme exemple de réussite d'un abaissement de la fiscalité. Toutefois, ce pays a attiré de nombreuses multinationales étrangères, pas uniquement grâce à des réductions d'impôts mais surtout en raison de dépenses publiques ciblées qui lui ont permis d'offrir une main-d'oeuvre fortement qualifiée ainsi que des infrastructures de pointe. Il serait fortement imprudent de penser que l'on puisse enregistrer le succès irlandais en réduisant simplement les impôts.

Une concurrence fiscale implacable risque de compromettre les bases économiques et sociales des économies. Il est dès lors urgent et primordial que les autorités coopèrent afin de négocier des niveaux équitables d'impôts sur les entreprises, ce qui suppose de réfléchir à des solutions multilatérales ou au moins régionales. La Suisse et ses cantons ont tout intérêt a contribuer activement aux débats en cours, afin d' éviter de glisser dans une spirale économique négative. Les pressions de l'UE en la matière constituent une chance pour nos cantons et notre pays de réfléchir sur les enjeux économiques d'une réduction unilatérale de l'impôt sur les sociétés. La Liberté, 1.6. 07, Philippe Gugler, doyen de la Faculté des sciences économiques et sociales de I'Université de Fribourg.


Künftig soll ein EU-weit einheitliches Logo auf Öko- oder Bioprodukten anzeigen, dass diese bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dies ist eine der Neuerungen einer Verordnung über den ökologischen bzw. biologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Lebens- und Futtermittel, auf die sich die EU-Agrarminister am 12. Juni 07 in Luxemburg auf Vorschlag der EU-Kommission verständigt haben. Sie soll 2009 in Kraft treten. Zwar gab es bereits bisher EU-Vorschriften für Bioprodukte, doch wurde zur Kennzeichnung eine Vielzahl von Logos verwendet. Nun soll die Verwendung des EU-Logos obligatorisch werden. Es darf aber durch nationale oder private Logos ergänzt werden.

Zur Information des Kunden ist anzugeben, woher die Produkte stammen. Auf verarbeiteten Lebensmitteln wie etwa Joghurts darf das Öko-Logo nur angebracht werden, wenn mindestens 95% der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Bei Erzeugnissen, die diese Anforderung nicht erfüllen, aber Zutaten ökologischen Ursprungs enthalten, kann dies in der Zutatenliste vermerkt werden. Drittstaaten können Ökoprodukte unter denselben oder gleichwertigen Bedingungen auf den EU-Markt bringen wie EU-Erzeuger.

Für Aufregung hatten im Vorfeld die Regeln hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gesorgt. Zwar dürfen diese nicht zur Herstellung von Bioprodukten verwendet werden. Doch wird nun klargestellt, dass für die unbeabsichtigte Verunreinigung mit Spuren von zugelassenen GVO künftig auch bei Bioprodukten die auf 0,9% festgesetzte allgemeine EU-Obergrenze gilt. Die bisherige Grauzone in diesem Bereich kann laut Kommission dazu führen, dass Produkte auch bei einer unbeabsichtigten Beimischung von mehr als 0,9% als «ökologisch» verkauft werden. Umweltorganisationen hatten die Toleranzschwelle aber als zu hoch kritisiert.

Einstimmig verabschiedet haben die Minister sodann die im Januar von der Kommission vorgeschlagene Reform des Obst- und Gemüsesektors (vgl. NZZ vom 30.1.07), die ab 2008 in Kraft treten soll: Mit ihr werden die Grundzüge der Agrarreform von 2003 auch auf diesen Bereich übertragen, der damit wettbewerbsfähiger und marktorientierter gemacht werden soll. Zu den Grundpfeilern gehört die «Entkoppelung» aller bisherigen EU-Beihilfen für verarbeitetes Obst und Gemüse. Statt dessen sollen die Landwirte eine von der konkreten Produktion unabhängige Betriebsprämie erhalten. Dieses Vorhaben hatte zunächst bei den wichtigsten Produzentenländern einiges Bauchweh verursacht. Es könne der Dörrpflaume den Garaus machen, gab zum Beispiel Frankreich im Januar zu bedenken.

Solchen Bedenken kommt der in Luxemburg ausgehandelte Kompromiss mit einer Reihe von Zugeständnissen und grosszügigen Übergangsfristen entgegen. So können die Mitgliedstaaten für die Verarbeitung von Tomaten von einer Übergangsfrist von bis zu vier Jahren (bis Ende 2011) Gebrauch machen, während deren die Subventionen zur Hälfte an die Produktion gekoppelt bleiben können. Bei mehrjährigen Früchten beträgt die Übergangsfrist fünf Jahre, wobei die Koppelung während der ersten drei Jahre bis 100% und danach bis 75% betragen kann. Weiter wird für eine fünfjährige Periode eine Hektarprämie für zur Verarbeitung vorgesehene Himbeeren und Erdbeeren in vier neuen Mitgliedstaaten eingeführt, darunter für Polen. Aufgestockt werden die Subventionen für die Erzeuger-Organisationen. Das sind genossenschaftsähnliche Zusammenschlüsse von Bauern, die Aufgaben wie Fortbildung, Marketing oder Krisenmanagement übernehmen. Die EU will sie stärken, um ein Gegengewicht zur Konzentration auf der Abnehmerseite (Einzelhandel) und zum Importdruck zu schaffen.

Schliesslich haben die Agrarminister die Kommission eingeladen, einen Vorschlag für ein Schulobst-Programm vorzulegen. Fischer Boel war kürzlich mit der Idee vorgeprescht, hierzu insgesamt 100 Mio. Euro an EU-Geldern pro Jahr lockerzumachen. Sie stiess damit aber kommissionsintern zunächst auf finanzielle Bedenken. NZZ, 13. Juni 07, S. 21


An einer ersten Verhandlungsrunde in Brüssel haben Delegationen der Schweiz und der EU Mitte November 07 die seit längerem geplante Arbeit an einem bilateralen Stromabkommen aufgenommen. Hauptanliegen beider Seiten ist laut Schweizer Angaben die Versorgungssicherheit im liberalisierten Umfeld. Die EU-Mitgliedstaaten wiederum haben bei der Erteilung des Verhandlungsmandats an die EU-Kommission als Verhandlungsziel die Schaffung eines integrierten Elektrizitätsmarkts zwischen der EU und der Schweiz genannt, der auf die EU-Rechtsvorschriften zum Strom-Binnenmarkt gestützt sei.

Damit schienen die EU-Staaten damals darauf zu drängen, dass die Schweiz im Gegenzug zur Integration in den Binnenmarkt die einschlägigen EU-Vorschriften übernimmt. Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie und Schweizer Delegationsleiter, sagte indessen nach den Gesprächen vor Schweizer Medien, man sei sich einig gewesen, dass es um die Lösung von Problemen gehe und dass nicht die Übernahme ganzer Gesetze oder des Acquis (EU-Rechtsbestand) im Zentrum stehe. Er habe die andere Seite als pragmatisch und offen erlebt. Die EU-Kommission wiederum sprach in einer eigenen Pressemitteilung neutral von der Aushandlung eines Abkommen mit «gemeinsamen Prinzipien und Regeln» für einen integrierten Strommarkt. Gleichwohl dürfte es schwierig sein, in zentralen Bereichen eine von den EU-Vorschriften abweichende Lösung durchzusetzen.

Die Schweiz führt indessen mit dem Stromversorgungsgesetz per 2008 bereits wesentliche Grundprinzipien ein, die den EU-Rechtsgrundlagen entsprechen. Für die Eidgenossenschaff geht es in den Verhandlungen nicht zuletzt um die langfristige Sicherung ihrer Funktion als europäische Stromdrehscheibe. Einen regen Stromhandel treibt sie vor allem mit Frankreich und Italien, wobei verkürzt ausgedrückt billiger Atomstrom aus Frankreich ein und teure Spitzenenergie nach Italien ausgeführt wird. Insgesamt wird ein jährlicher Handelsüberschuss von rund 1 Mrd. Fr. erzielt. Auch das Kommissionscommunique betonte die Bedeutung der Schweiz für den europäischen Strommarkt, die sich aus der zentralen geografischen Lage und dem hohen Anteil an Strom aus Wasserkraft (und damit der Lieferung von Spitzenenergie) ergebe.

Vor diesem Hintergrund zählen zu den Wichtigsten Verhandlungsthemen Regeln für den Stromtransit, darunter für die Nutzung des Transitnetzes, die Entschädigung für die Transitkosten und die Handhabung von Übertragungs-Engpässen. Ein heikles Thema sind hierbei die langfristigen Verträge, die Schweizer Unternehmen für den Strombezug von der französischen EdF abgeschlossen haben und die teilweise bis etwa 2020 laufen. Denn laut EU-Recht ist Netz-Engpässen im grenzüberschreitenden Handel «mit nichtdiskriminierenden marktorientierten Lösungen» (z. B. Auktionen) zu begegnen. Die vorrangige Zuteilung grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten an einzelne Unternehmen ist nicht zulässig, wie auch der EU-Gerichtshof festgehalten hat. Genau ein solcher privilegierter Netzzugang ist aber mit den Langfristverträgen verbunden; lediglich die neben ihnen verbleibenden freien Übertragungskapazitäten stehen dann noch für Auktionen und ähnliche Verfahren zur Verfügung.

Für Steinmann sind diese Lieferverträge ein zentraler Verhandlungsgegenstand. Die Priorität dabei bestehe darin, die bestehenden Verträge über die verbleibende Laufzeit durchzuziehen. Auch die EU-Staaten hätten bei Einführung der einschlägigen EU-Regeln derartige Kontrakte anmelden können.

Einen zweiten Verhandlungsgegenstand bilden Sicherheitsstandards zur Verhinderung von Netzüberlastungen. Eine solche Überlastung war 2003 der Hauptgrund für einen Blackout in Italien. Damals äusserte die EU Interesse an einer Einbindung der Schweiz in ihre Sicherheitsregeln. Inzwischen ist der Verhandlungsbereich viel breiter und die Interessenlage komplexer. Manche EU-Vertreter spielen nun das Brüsseler Interesse mit der Bemerkung herunter, die damaligen Sicherheitsanliegen seien auf anderen Wegen bereits weitgehend erfüllt worden.

Verhandelt werden soll sodann über Umweltregeln, wobei für die Schweiz die gegenseitige Anerkennung der Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Vordergrund steht. Angesichts ihres hohen Anteils an Strom aus Wasserkraft und eines zunehmenden Klima-Bewusstseins könnte dies ihre Absatzchancen auf den EU-Märkten verbessern. Ein weiteres Thema ist der gegenseitige freie Marktzugang. Hier könnten Übergangsfristen nötig werden, da die Schweiz die in der EU bereits vollzogene letzte Stufe der Liberalisierung (freie Wahl des Stromlieferanten auch für kleinere Endverbraucher) erst fünf Jahre nach Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes einführen wird (mit fakultativem Referendum). Von wirtschaftlicher. Bedeutung ist aber vor allem der Zugang zu Grosskunden. Ein eher von der EU betontes, aber laut Steinmann am ersten Verhandlungstag noch gar nicht angesprochenes Verhandlungsthema sind Wettbewerbsregeln, zum Beispiel für die Förderung von erneuerbaren Energien. NZZ, 9. November 07, S. 27


Organisierte Banden haben die EU-Staaten mit Steuerbetrugum bis zu 100 Milliarden Franken pro Jahr erleichtert. Die Schweiz diente als Zwischenlager, um die Spuren zu verwischen, nahm aber keinen Schaden. Jetzt scheinen sich die Karussell-Betrüger in Luft aufgelöst zu haben. In seiner simpelsten Form kassiert eine Firma einen Vorsteuerabzug für den Verkauf an eine Scheinfirma in einem anderen Land, die sich dann in Luft auflöst und die Mehrwertsteuer nicht abliefert. In hochentwickelten Betrügerringen werden die Güter in der EU, wo die Mehrwertsteuer erst im Bestimmungsland entrichtet werden muss, mehrmals im Kreis herumgeschickt, wodurch Millionengewinne entstehen können. Die Europäische Kommission schätzt, dass die Banden von den Mitgliedstaaten pro Jahr etwa 100 Milliarden Franken ergaunern.

Drittländer wie die Schweiz dienen vor allem dazu, die Spuren zu verwischen. Die Waren werden eingeführt, in ein ZoIllager gebracht und gleich wieder in ein EU-Land ausgeführt, ohne dass dafür Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Das Zwischenlagern in einem Drittland ist legal, und der Schweizer Fiskus nimmt dabei keinen Schaden. Bemerkbar macht sich der Karussell-Betrug nur in den Auftragsbüchern der Spediteure, welche die Ware über die Grenze und wieder zurück fahren. Die Banden verschieben wertvolle Güter mit geringem Volumen, dafür in grossen Mengen. In einer grossen deutsch-britischen Polizeioperation am Frankfurter Flughafen und nahe der Schweizer Grenze wurden im Sommer 2006 innerhalb von fünf Tagen 30 000 Mobiltelefone im Wert von 270 Millionen Franken beschlagnahmt.

Nach Angaben von Beat Gasser, Sektionschef in der Abteilung Strafsachen der Eidgenössischen Zollverwaltung, gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Hinweise auf organisierten Karussell-Betrug. Die Behörden nahmen zwar auch schon Personen fest, die zum Beispiel für Schmuckstücke einen Vorsteuerabzug geltend gemacht haben und diese anschliessend illegal wieder in die Schweiz einführen wollten. Im Vergleich zu den Karussell-Betrugsringen, die das erbeutete Geld über verschiedene Kanäle in aller Welt waschen und von denen einige unter dem Einfluss der russischen Mafia stehen sollen, fällt das jedoch unter Kleinkriminalität. Die schweizerische Mehrwertsteuer, so Gasser, sei für die bisher bekannten Betrügereien nicht anfällig. Dies hätten Abklärungen der Zoll- und der Steuerverwaltung ergeben. Die Banden schrecke weniger der im Vergleich zu den EU- Staaten tiefe Steuersatz als die strengeren Vorschriften über Registrierung und Controlling ab.

Inzwischen ist der Karussell- Betrug praktisch zum Erliegen gebracht wordem. Dazu beigetragen habe einerseits eine Informationskampagne unter den Spediteuren, die meist gar nicht wussten, dass sie im Auftrag eines Betrugs-Karussells fuhren. Anderseits habe die Schweiz die EU-Staaten mit Informationen beliefert. 25 Ermittlungen seien auf Ersuchen Grossbritanniens, des am meisten betroffenen Landes, durchgeführt worden.

Die Amtshilfe im Zollwesen schliesst Zwangsmassnahmen aus. Die Zollverwaltung ist auf die Kooperation der Spediteure angewiesen. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen auf Ersuchen eines EU-Staates ist nur auf dem Rechtshilfeweg möglich, was aber angesichts der kurzen Halbwertszeit von Scheinfirmen im Karussell-Geschäft meist zu langwierig ist. Kurzfristige Durchsuchungen auf dem Amtshilfeweg werden möglich sein, sobald das bilaterale Betrugsbekämpfungsabkommen mit der EU ratifiziert und in Kraft ist. Manche EU-Mitglieder sind aber noch nicht so weit. Auch die Schweiz hat noch nicht ratifiziert, aber alle Vorbereitungen dazu getroffen.

Grossbritannien, das den Vertrag ratifiziert hat, ersuchte die Schweiz um eine bilaterale Inkraftsetzung, um den Karussell-Betrug effizienter bekämpfen zu können. In Bern hält man wenig von vorzeitigen Spezialregelungen, zumal das Abkommen auf Wunsch Brüssels zustande gekommen war. London möchte die Amtshilfe erweitern, weil man der Abnahme des Karussell-Betrugs in den Statistiken nicht traut. NZZ, 13. November 07, S. 151


Harte Kritik hat die EU für die Festlegung ihrer Fangquoten für 2008 vom WWF geerntet. Wegen der anhaltenden Überfischung sind nach Berechnungen der Umweltorganisation rund 80 Prozent der Fischbestände in den europäischen Küstenregionen gefährdet. Grund hierfür seien zu hohe Fangquoten, eine zu grosse Fangflotte und ein mangelhaftes Fischereimanagement. Die rund 230'000 Arbeitsplätze im Fischereisektor seien ebenfalls gefährdet. Die auf zehn Jahre angelegte Gemeinsame Fischereipolitik der EU habe es nach fünf Jahren nicht geschafft, die Ausbeutung der Meere zu stoppen, kritisierte der WWF. So habe die EU die Quotenvorgaben des Internationalen Rates zur Erforschung der Meere (ICES) oftmals ignoriert. www.wwf.de/meere; www.ices.dk; DNR-Informationen, , November 07, S. 27


Für die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) der EU sollen 1'000 weitere Kilometer ausgebaut werden, um die Schifffahrt zu fördern. Grosse Teile der naturnahen Flusslandschaften und Auwälder würden hierdurch zerstört werden, warnten europäische Umweltverbände. Neben Donaugebieten, die nicht zur EU gehören und somit nicht unter EU-Naturschutzrichtlinien fallen, seien auch Abschnitte in Deutschland und Ungarn betroffen. Details zu bevorstehenden Baumassnahmen seien noch nicht veröffentlicht worden. Umweltverbände in den Donaustaaten sammeln Unterschriften für eine Petition zum Schutz der Donau. Donauschutzkommission: www.icpdr.org ; Petition: www.danubecampaign.org/de , DNR-Informationen, November 07, S. 27


Die Westafrikanische Region (ECOWAS) weigert sich, das Freihandelsabkommen EPAs mit der EU zu unterschreiben Trotz grossen Drucks und Versuchen der Europäischen Kommission, die westafrikanischen Staaten mit Entwicklungshilfe förmlich zu bestechen und ihnen schlechtere Marktzugänge auf den europäischen Markt anzudrohen, weigerten sich die Verhandlungsführer der ECOWAS-Region, ein EPA noch in diesem Jahr zu unterschreiben. Sie machten deutlich, dass eine Unterzeichnung eines EPA in diesem Jahr nur gegen die Interessen der Region laufen würde. Die EPAs sind weitreichende Freihandelsabkommen, die die Europäische Union zur Zeit mit ihren früheren Kolonien aus dem Subsahara-Afrika, der Karibik und der Pazifikregion (AKP-Staaten) verhandelt. Die EPAs gehen in vielen Bereichen, wie der Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen, weit über die Welthandelsorganisation (WTO) hinaus. Sozial- und Umweltauflagen für Ausländische Direktinvestitionen wären mit den EPAs so gut wie unmöglich, durch das Senken von Zöllen wären die heimischen Märkte massiver Konkurrenz ausgesetzt, durch eine Liberalisierung von Dienstleistungen wären die Regionen zu weiteren Marktöffnungen und Privatisierungen genötigt, demokratische Auseinandersetzungen über wirtschaftliche Grundsatzentscheidungen wären so gut wie aussichtslos. Mit den EPAs drohen Armut und soziale Ungleichheit in den AKP-Staaten dramatisch zu steigen. Bereits jetzt gehören sie zu den ärmsten dieser Welt. Dass die ECOWAS-Staaten eine Entscheidung noch in diesem Jahr abgelehnt haben, ist ein wichtiger Schritt. Es gibt den sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, NGOs und Kirchen in der Region mehr Spielraum, ihre Regierungen davon zu überzeugen, die Unterschrift unter die EPAs vollständig zu verweigern. Denn selbst im Rahmen der WTO gibt es Alternativen zu den EPAs, es besteht keinerlei Notwendigkeit, sie zu unterzeichnen. Die AKP-Staaten haben mit den EPAs nichts zu gewinnen und alles zu verlieren. Zudem setzen die EPAs neue Standards: bisher ist es auf Ebene der WTO gelungen, so sensible Bereiche wie Investitionen nicht weltweit einheitlich zu liberalisieren. Die EPAs würden ein Exempel statuieren, in dem Multinationalen Konzernen Tür und Tor geöffnet wird, ihnen Steuern zu erlassen und zu erlauben, Umwelt- und Sozialstandards mit den Füssen zu treten - alles international rechtlich abgesichert. Auch andere Bereiche wie geistige Eigentumsrechte werden in den EPAs weit radikaler gefasst als in der WTO. Damit gehen uns die EPAs alle an: es ist ein weiterer Versuch, die Interessen europäischer Konzerne unter allen Umständen durchzudrücken - auf Kosten der Menschen. Auch in Deutschland ist die Stop EPAs-Kampagne aktiv, die Stop EPAs Projektgruppe von Attac wirkt hier mit. Im November wird es beispielsweise eine Postkartenaktion an den Bundestag geben. Beteiligt Euch an den Aktionen der Stop EPAs Kampagne, informiert in Euren Städten über die Folgen der EPAs! (Oktober 2007)

Quelle und weitere Informationen: . http://www.attac.de/­wto/­epas/­epas-071018NewsWestafrika.php


Am 11. März 2007 haben 17 Europäische Attacs ihre "Zehn Prinzipien für einen demokratischen Vertrag" vorgelegt, die zu einer Neubegründung der Europäischen Union (EU) beitragen sollen. Die aufmerksame Lektüre des Reformvertrags, der von den Mitgliedstaaten der EU anlässlich des Europäischen Rats vom 18. und 19. Oktober angenommen wurde, zeigt, dass er keines der zehn Prinzipien respektiert. Mehr noch, er ist eine getarnte Neuauflage des Europäischen Verfassungsvertrages, den die französischen und niederländischen Wählerinnen und Wähler im Jahr 2005 abgelehnt haben. Dieser Text ist inakzeptabel, sowohl was sein Zustandekommen als auch was seinen Inhalt betrifft.

1. Antidemokratisches Verfahren: Die europäischen Attacs haben vorgeschlagen, einen demokratischen Prozess zur Ausarbeitung und Annahme des gesamten neuen Vertrags zu starten. Allem voran muss eine von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Versammlung eingesetzt werden. Die nationalen Parlamente müssen wirksam am Prozess beteiligt werden. Alle Mitgliedsstaaten müssen bei der Ratifizierung ein bindendes Referendum durchführen. Wir wollen einen kurzen Vertrag, der für sich alleine steht und von allen Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden kann. Demgegenüber wird uns wiederum ein langer und unlesbarer Text vorgelegt, der zudem hinter verschlossenen Türen abgefasst wurde. Er soll nun in der Mehrzahl der Mitgliedsländer auf parlamentarischem Wege angenommen werden. Und dies so schnell wie möglich, um so jede wirkliche öffentliche Debatte zu unterbinden.

2. Verschlossene Institutionen der Union: Mit der Ausnahme einiger Veränderungen von geringer Tragweite bleibt es bei der bestehenden Funktionsweise der EU, die durch eine Verletzung der Gewaltenteilung gekennzeichnet ist. Das Europäische Parlament bleibt von weiten Entscheidungsbereichen ausgeschlossen, die wichtige Zuständigkeiten der Union betreffen. Insbesondere ist dem Parlament jegliche legislative Initiative versagt. Die nationalen Parlamente können sich nicht zur Grundlage von Rechtsinitiativen äussern, selbst wenn sie in einem Teil der Zuständigkeitsbereiche am Gesetzgebungsprozess beteiligt sind. Die Kommission, eigentlich exekutives Organ der Union, ist auch mit legislativer und judikativer Gewalt ausgestattet. Dagegen behält der Rat seine Rolle als gesetzgeberisches Organ, obwohl er eigentlich nur das Treffen der nationalen Regierungen ist. Die Lobbys werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen. Die Mitglieder der Kommission können von den ParlamentarierInnen weder gewählt noch abgesetzt werden. Das Initiativrecht der BürgerInnen reduziert sich auf fromme Absichtserklärungen. Die Europäische Zentralbank (EZB) entgeht jeder demokratischen Kontrolle und behält als ihr einziges Ziel die Preisstabilität, die zu einem der Hauptziele der Union erklärt wird.

3. Keine Alternative zum Neoliberalismus: Die Presse hat viel Schaum um die Tatsache geschlagen, dass der "freie und unverfälschte" Wettbewerb nicht länger als eines der Hauptziele der Union erwähnt wird. Dies sei, so sagt man uns, der Beweis, dass der Verfassungsvertrag wirklich aufgegeben wurde. Aber man merkt bei der Lektüre des Dickichts der Paragraphen, Protokolle und Erklärungen, dass dieser Wettbewerb allgegenwärtig bleibt. Er macht es unmöglich, dem neoliberalen Modell zu entrinnen. Genau dieser Wettbewerb bestimmt das Funktionieren der Dienstleistungen im Allgemeinen Wirtschaftlichen Interesse (DAWIs). Und er könnte auf sämtliche anderen öffentlichen Dienste ebenfalls ausgedehnt werden. Der Wettbewerb dient auch als Ausrede für die Weigerung, die sozialen und steuerlichen Regeln nach oben anzugleichen. Der Vertrag, so wie er sich darstellt, macht es den Staaten unmöglich, sich für etwas anderes als den entfesselten wirtschaftlichen Liberalismus zu entscheiden.

4. Immer noch stark eingeschränkte Grundrechte: Die Charta der Grundrechte hat "verpflichtenden Charakter", aber die Rechte sind im Allgemeinen von sehr geringer Reichweite. Zudem wird bei der Anwendung der Rechte auf "einzelstaatliche Gesetzgebung und Regelungen" verwiesen. Somit schafft die Charta keinerlei europäisches Sozialrecht und beschränkt sich auf vage Formulierungen, die zu nichts verpflichten. Grossbritannien und Polen erhalten gar Ausnahmeklauseln bei der Anwendung der Grundrechte.

5. Militaristischer und auf die NATO orientierter Vertrag: Die gemeinsame Verteidigung der Union ist nur im Rahmen der NATO vorgesehen. Der Militarismus wird offiziell befördert: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus wird zu militärischen Interventionen im Ausland sogar ermuntert. All dies erscheint schon im Entwurf des Verfassungsvertrags und ist Wort für Wort in den neuen Vertrag übernommen worden.

Dieser Reformvertrag ist von A bis Z vom Neoliberalismus gekennzeichnet, sowohl in den Prinzipien, die er fördert, als auch den Politiken, mit denen er operiert. Die wenigen positiven Punkte stellen die augenblickliche Arbeitsweise der Union und ihr erschütterndes Demokratiedefizit nicht in Frage. Darum werden sich die europäischen Attacs nicht damit abfinden. Die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten sollen über ihre Zukunft entscheiden dürfen. Daher streiten wir für bindende Volksabstimmungen über den Vertrag bei der Ratifizierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat.

Attac Deutschland, Attac Frankreich, Attac Italien, Attac Polen, Attac Spanien, Attac Ungarn, Attac Niederlande, Attac Portugal, Attac Österreich. http://www.attac.de/­aktuell/­erklaerung-eu-reformvertrag.pdf 19. Oktober 2007


In der Europäischen Union wird immer mehr gentechnisch veränderter Mais angebaut. Nach Angaben des Informationsdienstes TransGen ist in diesem Jahr Genmais in Spanien, Frankreich, Tschechien, Portugal und Deutschland auf etwa 110'000 Hektar Fläche gesät worden. Vergangenes Jahr seien es 62'000 Hektar gewesen - etwa ein Prozent der Maisanbaufläche der EU. Genveränderter Mais werde in der EU derzeit ausschliesslich in den fünf genannten Ländern angebaut. Rechtlich erlaubt sei der Anbau in der gesamten EU. Spanien ist TransGen zufolge Spitzenreiter mit einem Anstieg von 40 Prozent in der Anbausaison 2007. In dem Land wachse auf über 75000 Hektar genmanipulierter Bt-Mais. Das entspreche einem Viertel der nationalen Maiserzeugung. In Deutschland betrage die Fläche dagegen nur 2650 Hektar. In der EU wird laut TransGen ausschliesslich Bt-Mais gepflanzt, der einen Wirkstoff gegen den Maiszünsler produziert. Der Mais werde als Futtermittel oder Energiepflanze verwertet. Wo der Maiszünsler, dessen Raupen sich durch den Stängel der Pflanzen bohren, besonders viel Ernte zerstöre, seien Landwirte sehr am Anbau von Bt-Mais interessiert, schreibt der von der Biotech-lndustrie finanzierte Infodienst. Kritiker lehnen die Sorte ab, weil gentechnikfreie Nachbarfelder verunreinigt werden könnten. TransGen, Aachen, www.transgen.de; DNR-Informationen , November 07, S. 17


Die 1967 gegründete Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (CH -Stiftung) ist eine interkantonale Organisation aller 26 Kantone, welche vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) den Auftrag zur Betreuung der europäischen Bildungs- und Jugendprogramme erhielt. Diese stellen ein weiteres Standbein für die Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU dar. Die CH-Stiftung hatte ihr Angebot in Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten erarbeitet, deren Informations- und Koordinationsstelle «Erasmus Schweiz» sie betreut.

Das Programm «Lebenslanges Lernen» hat vier Teilprogramme: Schulbildung, Hochschulbildung («Erasmus»), berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung. «Jugend in Aktion» umfasst mehrere Projekte; Stichworte sind etwa Begegnung, Initiativen, partizipative Demokratie, der europäische Freiwilligendienst oder die Zusammenarbeit mit Nachbarländern.

Voraussetzung für die Schweizer Teilnahme an den Programmen ist der Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der EU. Für die Umsetzung müssen alle beteiligte~ Länder eine von der Staatsverwaltung unabhängige Agentur bezeichnen. Das Schweizer Verhandlungsmandat wurde vom Bundesrat im Februar 07 verabschiedet; es ist geplant, dass die Verhandlungen noch im Jahr 07 beginnen. Ziel ist es, beim Parlament die erforderlichen Mittel 2008 zu beantragen und die Schweizer Teilnahme ab Anfang 2009 zu ermöglichen. Für alle Programme sind Bundesbeiträge von 130 Millionen Franken für vier Jahre vorgesehen, davon entfallen rund 27 Millionen Franken auf die Agentur. Sie wird ihre Arbeit nach dem Abschluss der Verhandlungen und dem Finanzierungsbeschluss auf der Basis einer Leistungsvereinnbarung mit dem SBF aufnehmen können. NZZ, 15. November 07, S. 16


Kommission diskutiert über strengere Regeln für Initiativen

Die Verwahrungsinitiative hat gezeigt, wie schwierig der Umgang mit völkerrechtswidrigen Volksinitiativen ist. Eine Parlamentskommission will nun prüfen, ob solche Begehren künftig für ungültig erklärt werden können. Das Vorhaben hat allerdings einen schweren Stand.

Im November befasste sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates mit einem Thema, das in der zu Ende gehenden Legislatur wiederholt für heftige Auseinandersetzungen gesorgt hat. Es geht um die Frage, wie mit völkerrechtlich problematischen Volksinitiativen zu verfahren ist. Politisch brisant wurde die lange Zeit bloss abstrakt geführte Diskussion mit der Verwahrungsinitiative, die nach überwiegender Auffassung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Nach langem Hin und Her will das Parlament das Begehren nun zwar umsetzen - allerdings nur mit deutlichen Abstrichen, damit die EMRK eingehalten werden kann. Der Fall scheint damit gelöst, das eigentliche Problem ist es aber noch nicht: Mit der Einbürgerungs- und der Minarett-Initiative sind nämlich bereits ähnlich gelagerte «Problemfälle» unterwegs.

Es verträgt sich schlecht mit der direkten Demokratie, ein Volksbegehren zur Abstimmung zuzulassen, seinem Anliegen anschliessend aber nicht zu entsprechen. Damit stellt sich die Frage, ob man völkerrechtswidrige Initiativen künftig besser von vorneherein für ungültig erklärt. Zu diesem Zweck müssten aber die Gültigkeitsvoraussetzungen verschärft werden. Denn heute können einzig Initiativen, die gegen zwingendes Völkerrecht (Normen von elementarer Bedeutung wie das Folter- oder das Refoulement-Verbot) verstossen, der Abstimmung entzogen werden; die EMRK zählt nicht a priori dazu.

Bei Kollisionen von Initiativen mit «einfachem» Völkerrecht obliegt es den politischen Behörden, Volkswillen und Völkerrecht miteinander in Einklang zu bringen. Gemäss heutiger Praxis steht dabei die völkerrechtskonforme Auslegung des Initiativtextes im Vordergrund. Lässt sich auf diesem Weg keine Vereinbarkeit 'herstellen, muss der Widerspruch zwischen Initiative und internationalem Recht auf anderem Weg behoben werden, wenn gar nicht anders möglich durch eine Änderung oder Kündigung des fraglichen Staatsvertrags. Handelt es sich um ein fundamental wichtiges Abkommen, hätte dies für die Schweiz allerdings schwerwiegende Konsequenzen: Sie müsste sich völkerrechtlich verantworten, mit grossen wirtschaftlichen oder politischen Nachteilen rechnen oder einen empfindlichen Reputationsschaden hinnehmen.

Wie der Fall der Verwahrungsinitiative zeigt, sind Bundesrat und Parlament offenkundig nicht gewillt, es so weit kommen zu lassen. Die EMRK zu künden, wurde während der Debatte von keiner Seite ernsthaft gefordert. Justizminister Christoph Blocher, der für seine kritische Einstellung gegenüber dem Völkerrecht bekannt ist, anerkannte, dass die Vorgaben der EMRK einzuhalten seien. Und auch die SVP, die sich die Verteidigung des Landesrechts auf die Fahnen geschrieben hat, trat nicht für die Kündigung der EMRK ein, wie sie es eigentlich konsequenterweise hätte tun müssen. Mit anderen Worten: Selbst die schärfsten Völkerrechts-Kritiker sind der Auffassung, dass bedeutende Staatsverträge einer widersprechenden Volksinitiative vorzugehen haben. Deshalb läge eigentlich der Schluss nahe, diese neuen Regeln transparent zu machen, wie sich die SPK das vornehmen will.

Die in unversöhnlichem Ton geführten Parlamentsdebatten zur Verwahrungs- und zur Einbürgerungsinitiative lassen indes annehmen, dass die Sache alles andere als einfach sein wird. So stellt sich die SVP apodiktisch gegen jegliche Einschränkung des Initiativrechts. Der Willkür des Parlaments werde durch neue Ungültigkeitsgründe Tür und Tor geöffnet, meint Fraktionschef Caspar Baader (Basel-Landschaft) auf Anfrage. Die Linke wiederum, allen voran SPK-Präsiderit Andreas Gross (sp., Zürich), ist überzeugt, dass es eine Neuregelung braucht und Initiativen namentlich nur so weit zuzulassen sind; als sie nicht gegen völkerrechtlich verankerte Grundrechte verstossen. Gross kann dabei auf Mitstreiter aus der politischen Mitte zählen, unter anderem auf Gerhard Pfister (cvp.,Zug), Vizepräsident der SPK. Auch wenn sich Gross und Pfister im Grundsatz einig sind, dass die Ungültigkeitsgründe überdacht werden müssen, gehen ihre Meinungen in wichtigen Punkten auseinander. Zum Streitfall unter den Befürwortern dürfte laut Pfister namentlich die Frage werden, ob die Gültigkeit einer Initiative weiterhin vom Parlament oder künftig vom Bundesgericht beurteilt werden soll. Je anspruchsvoller und komplexer die rechtliche Prüfung wird, desto schwieriger ist es nämlich für die Bundesversammlung als politische Behörde, dieser Aufgabe nachzukommen. Die Linke erachtet deshalb die Einführung einer richterlichen Kontrolle als dringend - eine Forderung, die in bürgerlichen Kreisen wiederum nur auf wenig Gegenliebe stösst. Unter diesen Umständen ist sehr wohl denkbar, dass die Kommission zur Einsicht gelangen wird, dass die heutigen Schwierigkeiten mit völkerrechtswidrigen Initiativen letztlich das kleinere Übel sind als eine Neuregelung. (NZZ, 21. November 07, S. 15).

Kommentar der NZZ:

Bei der Debatte über den Umgang mit völkerrechtswidrigen Volksinitiativen geht es im Wesentlichen darum, wie Kollisionen mit der EMRK, der Europäischen Menschenrechtskonvention, vermieden werden können. Die eine Auffassung geht dahin, dass die Bundesversammlung mit einer Praxisänderung den in der Verfassung statuierten Begriff des zwingenden Völkerrechts derart ausdehnen könnte, dass auch Verstösse gegen die EMRK abgedeckt wären und widersprechende Initiativen fortan ungültig erklärt werden könnten. Dieser Lösung neigt Staatsrechtsprofessor Yvo Hangartner zu, der nächste Woche vor der Staatspolitischen Kommission aulftreten wird. Wie Hangartner gegenüber der NZZ erläutert, möchte er den Kreis der vorrangigen Völkerrechtsnormen nicht nur auf die EMRK, sondern auch auf das faktisch zwingende Völkerrecht - wie die WTO - ausdehnen. Von einer expliziten Regelung der strengeren Gültigkeitsvoraussetzungen in der Verfassung rät er ab; der Weg über eine Praxisänderung sei pragmatischer. Allerdings bestehe dabei die Gefahr, dass sich die Bundesversammlung willkürlich verhalte und je nach Initiativbegehren aufgrund politischer statt rechtlicher Kriterien entscheide.

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