Seit 2001 wurden EU-weit die Grenzwerte von 33 besonders gefährlichen Spritzmitteln erhöht. Darunter sind auch Mittel, die das Erbgut schädigen können und die als krebserregend, hormonell wirksam, fortpflanzungsschädigend oder besonders giftig für die Umwelt eingestuft werden. Das geht aus einer Anfang Juni 05 veröffentlichten Untersuchung hervor, die im Auftrag des Greenpeace-EinkaufsNetzes erstellt wurde.
Seit dem Jahr 2001 wurden durch EUGesetzgebung bei insgesamt 126 Pestizid-Wirkstoffen die in Deutschland für pflanzliche Lebensmittel geltenden Grenzwerte angehoben. Das nennt man "Harmonisierung", die Angleichung nationaler Gesetze an einheitliches EU-Recht. Leider entscheidet sich die Kommission meistens für den schwächeren Standard. 33 der untersuchten Spritzmittel gelten für Mensch und Umwelt als hoch gefährlich. Wie aus der Greenpeace- Untersuchung hervorgeht, ist jedes davon in mindestens drei von insgesamt zwölf ausgewerteten international anerkannten "Schwarzen Listen" für besonders gefährliche Chemikalien aufgeführt. Doch selbst für diese Gifte wurden die Höchstmengen teils 300-fach erhöht.
"Anstatt gefährliche Pestizide zu verbieten, erhöhen die staatlichen Verbraucherschützer die Grenzwerte und servieren uns Lebensmittel mit immer höherem Giftgehalt. So werden zwar die Interessen der Chemieindustrie und besonders spritzwütiger Landwirte geschützt, aber die Gesundheit der Verbraucher bleibt auf der Strecke", sagt Manfred Krautter, Chemieexperte von Greenpeace. "Nur von Bio-Ware können Verbraucher heute pestizidfreie Qualität erwarten."
Als "höchst gefährlich" stuft die Weltgesundheitsorganisation beispielsweise das Insektizid Methomyl ein, die EU listet es als "hormonell wirksam". Die Grenzwerte für Methomyl wurden dennoch in Mandarinen und Zitronen um das 20-fache und in Tomaten und Pflaumen um das 10- fache angehoben. Von Dimethoat, einem Insektizid der BASF, darf in Kirschen künftig 20-mal und in Frühlingszwiebeln 40- mal mehr enthalten sein, obwohl es das internationale Pestizid-Aktions-Netzwerk als "besonders schädlich für Mensch und Umwelt" einstufte. Dimethoat kann die Entwicklung des Kindes im Mutterleib stören und steht im Verdacht, Krebs auszulösen.
Verantwortlich für die Festlegung der Pestizid- Höchstmengen ist die EU-Kommission. Deren Entscheidungsgrundlagen bleiben jedoch geheim: Wissenschaftlichen Untersuchungen, Stoffdaten und EU-interne Entscheidungsprozesse zur Festlegung von Pestizid- Höchstmengen sind bislang für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Greenpeace fordert, dass die Unterlagen und die Entscheidungswege zur Festsetzung von Pestizidhöchstmengen in der EU öffentlich gemacht werden. Autor: Daniel Unsöld, DNR EU- Koordination Weitere Informationen Greenpeace Deutschland, Chemieexperte Manfred Krautter, Große Elbstr. 39, 22767 Hamburg Tel. 040 / 30618-358 Untersuchungsbericht (1,85 MB): http://de.einkaufsnetz.org/download/ 17956.pdf, DNR-EU-Rundschreiben, Juli 05, S. 23