Nachspiel der «Luxleaks»-Enthüllungen
Am Mittwoch wurde in Luxemburg das mit Spannung erwartete Urteil im «Luxleaks»-Prozess verkündet. Zwei ehemalige Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), die einem Journalisten vertrauliche interne Dokumente zu Steuerpraktiken von Konzernen übergeben hatten, wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Der Journalist, der sich ebenfalls vor dem Bezirksgericht Luxemburg zu verantworten hatte, wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den französischen Fernsehjournalisten Edouard Perrin eine Geldstrafe und für die beiden früheren PwC-Angestellten jeweils 18 Monate Haft auf Bewährung gefordert. Den Angeklagten wurde unter anderem Diebstahl, die Verletzung von Geschäfts- und Berufsgeheimnissen sowie betrügerisches Eindringen in IT-Systeme vorgeworfen. Nun wurde Antoine Deltour zu einer Haftstrafe auf Bewährung von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 1500 verurteilt, Raphaël Halet zu neun Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 . Beide hatten im Prozess betont, ihre Motivation sei gewesen, Missstände öffentlich zu machen.
Deltour sieht das Urteil auch als Warnung für weitere Whistleblower, was schädlich für ein gutes Funktionieren der Demokratie sei. Wenn man die Personen, die am Anfang der «Luxleaks»-Enthüllungen stünden, verurteile, prangere man auch die rechtlichen Schritte gegen Steuervermeidung an, die dadurch Aufwind erhalten hätten, sagte er. Die Anwälte der früheren PwC-Mitarbeiter wollen Berufung einlegen. Die Verteidigung hatte Freisprüche für alle drei Franzosen gefordert.
Das Urteil wurde von verschiedenen EU-Parlamentariern kritisiert. Laut dem deutschen EU-Parlamentarier Sven Giegold (Grüne), der als Zeuge der Verteidigung aussagte, verdient Schutz statt Strafe, wer im Interesse des Gemeinwohls illegales oder illegitimes Verhalten von Firmen oder Staaten öffentlich macht. Das Urteil zeige, dass Gesetze geändert werden müssten, um Whistleblower zu schützen. Laut Michael Theurer, Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Delegation im Europäischen Parlament, hätte der Mut der Whistleblower belohnt und nicht bestraft werden müssen. Dank dieser Zivilcourage sei auf dem Weg zu Vorschriften für «fairen Steuerwettbewerb» öffentlicher Druck aufgebaut worden. Er fordert ebenfalls eine EU-Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern.
Angestossen wurde das Verfahren 2012 durch eine Klage von PwC, die in einer Stellungnahme zum Urteil unter anderem auf die Vertraulichkeit der Kundendaten hinweist, die weiterhin geschützt werden soll. Im Mai 2012 hatte Perrin die Praktiken publik gemacht. Grössere Wellen schlugen die rund 45 000 Seiten umfassenden Dokumente aber erst zweieinhalb Jahre später, als das Journalisten-Konsortium ICIJ unter dem Namen «Luxleaks» darüber berichtete. Damit wurde die umfangreiche und teilweise fragwürdige Nutzung von Steuerrulings durch Luxemburg breiter bekannt. Steuerrulings sind nicht per se illegal. Steuerbehörden können damit aber gewissen Konzernen Steuervorteile verschaffen. Die EU-Kommission hat einzelne Rulings wegen ihrer möglichen Wirkung als Staatshilfe unter die Lupe genommen. Aufgrund der «Luxleaks»-Enthüllungen wurde zudem ein Sonderausschuss im EU-Parlament eingesetzt. Nicht zuletzt wurden die Steuerbehörden der EU-Staaten – im Zuge genereller Bestrebungen zu Transparenz – verpflichtet, ab 2017 Informationen zu Rulings automatisch auszutauschen. NZZ. 30. 6. 2016 Mitglieder des Europäischen Parlaments, die am Entwurf der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beteiligt waren, melden schwerwiegende Bedenken wegen der Fehlinterpretation der Richtlinie im Urteil zum "LuxLeaks"-Prozess vom 29. Juni 2016 an. Im folgenden Statement von Jean-Marie Cavada, Sergio Cofferati, Laura Ferrara, Constance Le Grip und Julia Reda heisst es: "Obwohl unstrittig ist, dass Antoine Deltour mit seiner Veröffentlichung im öffentlichen Interesse handelte, zieht das Urteil die kürzlich von der EU verabschiedete Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen heran, um festzustellen, dass die in der Richtlinie enthaltene Ausnahme für Whistleblowerschutz in seinem Fall nicht gelte. Deltour wurde zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Strafe verurteilt.
Es ist beunruhigend, dass das Gericht, entgegen dem gesetzlichen Rückwirkungsprinzip, bei seinem Urteil eine Richtlinie zu Ungunsten des Angeklagten heranzieht, die zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat nicht in Kraft getreten war. Bis heute ist sie noch nicht in Luxemburger Recht umgesetzt.
Die an der Gestaltung der Richtlinie zum Geschäftsgeheimnisschutz beteiligten Abgeordneten halten es für notwendig, klarzustellen, dass das Gericht eine falsche Fassung der Richtlinie für das Urteil herangezogen hat. Die beteiligten Abgeordneten haben in den Verhandlungen darauf abgezielt, die Ausnahmeregelung zum Schutz von Whistleblowern gerade mit Blick auf Fälle wie den von Deltour weiter zu fassen, um auch die Veröffentlichung von unethischem Verhalten abzudecken. Die im Urteil zitierte Formulierung entspricht nicht der endgültig verabschiedeten Version der Richtlinie.
Aus diesem Grund entspricht auch die Interpretation der Absicht des Gesetzgebers im Urteil nicht der Realität. Der Fall "LuxLeaks" sollte uns daran erinnern, dass die Ausnahmeregelung zum Schutz von Whistleblowern in der Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen nicht ausreicht. Sie darf nur als erster Schritt dienen, dem weitere Schritte für einen europaweiten einheitlichen Whistleblowerschutz folgen müssen." NZZ, 1. Juli 2016
