Kurzinfos Juli 2019

Mit Applaus begrüßt die deutsche Exportindustrie die Einigung auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur. Das Abkommen, das Ende vergangener Woche nach 20 Jahre währenden Verhandlungen fertiggestellt wurde, senkt die Zölle dramatisch, mit denen die vier Mitgliedstaaten des Mercosur, darunter Brasilien, bislang ihre Industrie schützten. Es öffnet die Länder damit für Exporteure aus der EU. Die EU-Kommission spricht von Zolleinsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro. Ein guter Teil davon wird den größten Mercosur-Lieferanten der EU, deutschen Unternehmen, zugute kommen. Umgekehrt öffnet das Abkommen die Agrarmärkte der EU für die südamerikanische Agrarindustrie - zum Schaden insbesondere französischer und irischer Bauern. Tatsächlich hat Berlin das Abkommen gegen Widerstand aus Paris durchgesetzt. Protest wird auch in Südamerika laut: Dort warnen Gewerkschaften vor einem "Todesurteil" für die einheimische Industrie und der Reduktion des Mercosur auf einen kolonialen Status als Rohstofflieferant der EU und Absatzmarkt für europäische Konzerne.

Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur [1], die schon vor rund 20 Jahren aufgenommen worden waren, haben Ende vergangener Woche zum Erfolg geführt. Beide Seiten einigten sich auf einen Vertragstext, der die Zölle auf beiden Seiten des Atlantiks dramatisch senkt und damit dem Handel einen gewaltigen Schub verleihen soll. Die EU hat bereits Freihandelsvereinbarungen mit zahlreichen Ländern und regionalen Zusammenschlüssen in Lateinamerika geschlossen.[2] Dem neuen Abkommen mit dem Mercosur kommt allerdings - neben demjenigen mit Mexiko - spezielle Bedeutung zu. Ist Mexiko für die EU nicht nur als Absatzmarkt interessant - seine Einwohnerzahl ist die zweithöchste unter den Ländern Lateinamerikas -, sondern vor allem als Produktionsstandort für Verkäufe in die USA, so ragt der Mercosur ebenfalls wegen seiner Marktgröße, aber auch wegen seiner politischen Rolle heraus. Brasilien, das die größte Bevölkerung ganz Lateinamerikas verzeichnet, erarbeitet gut drei Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung des Mercosur und strebt nicht nur ökonomisch, sondern auch politisch eine Führungsposition in Südamerika an.

Auf Seiten der EU erhoffen sich von dem Abkommen vor allem Industrieunternehmen steigende Profite. Der Mercosur hat seine Wirtschaft bislang mit relativ hohen Zöllen geschützt; so liegen die Zölle für die Einfuhr von Autos bei 35 Prozent, für Autoteile bei 14 bis 18 Prozent, für Maschinen bei 14 bis 20 Prozent.[3] Laut Schätzung der EU-Kommission können Unternehmen aus der EU nach dem Inkrafttreten des Vertrages und der damit verbundenen Abschaffung der Zölle bis zu vier Milliarden Euro jährlich sparen. Vor allem aber werden sie in die Lage versetzt, ihre Produkte in den Mercosur-Staaten günstiger anzubieten und Konkurrenten zu verdrängen. Der größte Lieferant des Mercosur in der EU ist die Bundesrepublik; entsprechend können deutsche Unternehmen als Hauptprofiteure des Freihandelsabkommens gelten, zumal die deutsche Industrie seit Jahrzehnten eine starke Stellung nicht zuletzt in Brasilien hält - so etwa in der Industriemetropole São Paulo.[4] Exportzuwächse erhofft sich insbesondere die Kfz-Branche. Dies betrifft zum einen die Lieferung von Fahrzeugen vor allem auf den schnell wachsenden brasilianischen Automarkt, daneben aber auch den Export von Autoteilen an Fabriken im Mercosur, darunter VW do Brasil und Mercedes-Benz Argentina. Deutschland ist - nach China und vor den USA - Brasiliens zweitwichtigster Kfz-Zulieferer.[5]

Im Mercosur wiederum rechnet vor allem die Agrarbranche mit einer deutlichen Steigerung ihrer Exporte. Dies betrifft insbesondere die Ausfuhr von Soja, Rindfleisch, Geflügel und Zucker. Zwar stellt die EU, soweit bislang bekannt, bei bestimmten landwirtschaftlichen Produkten nur eine quotierte Menge tatsächlich zollfrei und erhebt Abgaben auf darüber hinaus gehende Lieferungen. Dennoch wird mit einem erheblichen Anstieg agrarischer Mercosur-Exporte gerechnet. Faktisch führt dies aller Voraussicht nach zu einer Stärkung der Rolle des Mercosur als Rohstoff- und Agrarlieferant der EU, während gleichzeitig die Industrie des Mercosur - soweit vorhanden - unter wachsenden Konkurrenzdruck gerät. Südamerikanische Kritiker warnen bereits ausdrücklich, das Freihandelsabkommen werde "katastrophale Auswirkungen" haben; es könne sich als "Todesurteil für unsere Industrie" erweisen, heißt es in einer Erklärung von insgesamt 20 Gewerkschaften aus den Mercosur-Staaten und Chile.[6] Tatsächlich ist die Vereinbarung geeignet, den Mercosur auf eine klassisch koloniale Stellung festzulegen - als Absatzmarkt für EU-Industrieprodukte und Lieferant von Rohstoffen.

Innerhalb der EU hat das Freihandelsabkommen alte Risse offengelegt und die Spannungen in der Union weiter erhöht. Ausdrücklich unterstützt worden ist die Einigung auf den Vertrag vor allem von Deutschland, dessen Industrie die größten Profite erwartet. Explizit befürwortet wird die Vereinbarung außerdem von Spanien und Portugal [7], die von den historischen Bindungen an ihre ehemaligen Kolonien zu profitieren hoffen. Scharf kritisiert ist das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen allerdings von EU-Staaten, deren Landwirtschaft durch die Konkurrenz aus dem Mercosur erhebliche Einbußen zu erleiden droht; vor allem Frankreich und Irland haben sich deshalb energisch um klare Änderungen an dem Vertrag bemüht. Durchgesetzt hat sich letzten Endes die deutsche Position. Für Frankreich schmerzlich ist nicht nur die erneute Niederlage im Machtkampf gegen die Bundesrepublik, sondern auch, dass Berlin Madrid, mit dem Paris manches Interesse teilt, in Sachen Mercosur auf seine Seite gezogen hat. Freilich muss das Abkommen noch vom Europaparlament und von den nationalen Parlamenten abgesegnet werden. Widerstände sind dabei nicht ausgeschlossen.

Scharfer Protest kommt zudem von zahlreichen europäischen Nicht-Regierungsorganisationen. Die Kritik gründet sich zum einen darauf, dass das Freihandelsabkommen nicht zuletzt mit Brasiliens ultrarechtem Präsidenten Jair Messias Bolsonaro ausgehandelt wurde. Bolsonaro hatte unter anderem angekündigt, der Polizei beim Schusswaffengebrauch zur Kriminalitätsbekämpfung völlig freie Hand zu lassen. Tatsächlich nehmen die Polizeimorde mittlerweile dramatisch zu. Allein in Rio de Janeiro, wo ein Anhänger des Präsidenten als Gouverneur amtiert, wurden in den ersten vier Monaten 2019 558 Menschen von Polizisten umgebracht - mehr als je zuvor.[8] Im Mai gingen mit 171 Todesopfern 32,2 Prozent aller Morde in Rio auf das Konto der Polizei - auch dies ein Rekord.[9] Andererseits knüpft die Kritik daran an, dass Bolsonaro nicht nur Vertretern der Agrarindustrie wichtige Posten in seinem Kabinett verschafft hat, sondern auch systematisch Schutzrechte der indigenen Bevölkerungsteile niederreißt, um Agrarkonzernen den Zugriff auf noch nicht industriell genutzte Territorien zu erleichtern. Indem das Freihandelsabkommen EU/Mercosur den brasilianischen Agrarexport befeuere, könne es dazu führen, dass nicht nur noch mehr Regenwald abgeholzt werde, sondern auch Übergriffe auf indigene Bevölkerungsgruppen zunähmen, lautet die Befürchtung. Die EU, so heißt es, dürfe sich nicht zu Bolsonaros Komplizin machen. Genau das tut sie, tritt das nun ausgehandelte Freihandelsabkommen in Kraft. www.german-foreign-policy, 02. Juli 2019, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7982/­ </br>[1] Dem Mercosur gehören Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay als Vollmitglieder an. Die Mitgliedschaft Venezuelas ist dauerhaft suspendiert. Bolivien befindet sich im Beitrittsprozess. </br> [2] Die EU unterhält Freihandelsvereinbarungen mit Mexiko, mit Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama), mit 15 Staaten der Karibik, mit Teilen der Andengemeinschaft (Kolumbien, Peru, Ecuador) und mit Chile. </br> [3] Darum geht es im Freihandelsvertrag mit Mercosur. Frankfurter Allgemeine Zeitung 01.07.2019. </br> </br> [4] S. dazu Der Chicago Boy und sein Präsident. </br> [5] Branche kompakt: Brasiliens Kfz-Markt auf Erholungskurs. gtai.de 27.02.2019. </br> [6] Marta Andujo: Nach der Euphorie kommt Kritik am EU-Mercosur-Freihandelsabkommen. amerika21.de 01.07.2019. </br> [7] Christoph G. Schmutz: Unterhändler ringen um ein Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. nzz.ch 27.06.2019. </br> [8] Número de mortos pela polícia aumenta no Rio. metropoles.com 05.06.2019. </br> [9] Polícia do RJ cometeu 1 em cada 3 homicídios no estado em maio. otempo.com.br 28.06.2019.


Wie die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sowie das Climate Action Network (CAN) Europe im Mai mitteilten, hat das Gericht der EU (EuG) in seinem Urteil eine Klimaklage für unzulässig erklärt. Als Begründung führte das Gericht an, dass die Kläger Innen aufgrund mangelnder individueller Betroffenheit nicht befugt seien, die Klimapolitik der EU vor Gericht anzufechten.

Die zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband aus Schweden wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die beiden gesetzgebenden EU-Institutionen, also das EU-Parlament und der Ministerrat, die EU-Klimaziele für 2030 deutlich erhöhen. Eine C02-Reduktion von 40 Prozent sei zu wenig, um die Klimakrise einzudämmen und die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Beruf und Eigentum zu schützen. Sowohl EU-Parlament als auch –Rat hatten im Oktober 2018 auf die Klage mit einem Antrag auf Klageabweisung wegen Unzulässigkeit reagiert, ohne sich mit den Forderungen nach der Notwendigkeit und Machbarkeit einer ambitionierteren Klimaschutzpolitik auseinanderzusetzen. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Die Kläger Innen wollen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Revision gegen das EuG-Urteil einlegen. Umwelt Aktuell, Juli 2019, S. 11; People's Climate Case: www.peoplesclimatecase.caneurope.org/de


Im Juli hat das Aussendepartement (EDA) eine diplomatische Sanktionsmassnahme ergriffen – und den Botschafter der EU in der Schweiz, Michael Matthiessen, zu sich zitiert. Staatssekretär Roberto Balzaretti habe den EU-Botschafter «zu einem Gespräch einbestellt», bestätigt das EDA auf Anfrage. Dabei habe Balzaretti gegenüber dem Botschafter «das Unverständnis und die Missbilligung der Schweiz über den Entscheid der Europäischen Kommission, die Äquivalenz der Schweizer Börse nicht zu verlängern, zum Ausdruck gebracht».

Seit Anfang Juli anerkennt die EU die Schweizer Börse nicht mehr als gleichwertig. Es handelt sich dabei um eine Strafaktion, weil die Schweiz bisher dem Rahmenabkommen mit der EU nicht zustimmen wollte.

Bei Schweizer Politikern stösst die Einbestellung des EU-Botschafters auf Zuspruch. CVP-Fraktionschef Filippo Lombardi findet die Eskalation zwar schade. «Die Schweiz hat diese Situation aber nicht gewählt.» EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker habe zuletzt beleidigt auf die langen Mitwirkungs- und Entscheidungsverfahren in der Schweiz reagiert. Und es sei die EU-Kommission gewesen, welche die Börsenäquivalenz nicht verlängert habe. Lombardi spricht von einer «offensichtlichen Diskriminierung der Schweiz». Dies habe das EDA der EU klar mitteilen müssen. Martin Naef, SP-Nationalrat und Co-Präsident der Neuen Europäischen Bewegung (Nebs), bezeichnet die Zitierung des Botschafters als «scharfe Reaktion der Schweiz». Naef hätte sich gewünscht, dass es nicht so weit käme. «Dies zeigt, wo der Dialog zwischen der Schweiz und der EU angekommen ist.» Für FDP-Fraktionschef Beat Walti befindet sich die Verhandlungskultur zwischen der Schweiz und der EU mittlerweile auf «bescheidenem Niveau». Die EU habe in einer «wirklich technischen Frage sachlich nicht haltbar einfach die Muskeln spielen lassen». Es sei deshalb richtig, dass dies der EU «klar kommuniziert» wurde.

Allerdings hat sich Botschafter Matthiessen von der Einbestellung offensichtlich nicht beeindrucken lassen. Sonst hätte er sich diese Woche an einem Podiumsgespräch nicht zur Aussage hinreissen lassen: Wer nicht am Tisch sitze, komme auf die Speisekarte. Sonntagszeitung, Sonntag 14. Juli 2019, S. 29.


Eine gemeinsame Bankenaufsicht bei der EZB und eine einheitliche Bankenabwicklung im Insolvenzfall sollen die Euro-Zone krisenfest machen. Dazu soll ein Notfallfonds kostspielige Rettungsaktionen der Steuerzahler für marode Geldhäuser verhindern. Das deutsche Bundesverfassungsgericht gibt diesem System nun seinen Segen. Aber die Richter machten gewisse Einschränkungen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einmal mehr eine Einordnung Deutschlands in die europäische Kompetenzordnung durch Massnahmen der Bundesregierung gutgeheissen und zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden gegen die Bankenunion abgewiesen. Es bleibt damit seiner EU-freundlichen Rechtsprechung treu. Die Teilnahme Deutschlands an der Europäischen Bankenunion verstosse nicht gegen das Grundgesetz. Zwar würden die Regelungen der Bankenunion den vorgegebenen Rechtsrahmen weitgehend ausschöpfen, ihn aber nicht überschreiten, sagte Andreas Vosskuhle, der Präsident des BVerfG, am Dienstag, den 31. Juli 2019 bei der Urteilsverkündung des Zweiten Senats in Karlsruhe. Die Teilnahme Deutschlands an der Bankenunion ist im Sinn der Interpretation des Gerichts unter gewissen Einschränkungen von den Europäischen Verträgen gedeckt. Wichtig für die Entscheidung war dabei unter anderem, dass die Bankenaufsicht nicht vollständig an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen worden ist.

Die Bankenunion beruht auf drei Säulen, der einheitlichen Bankenaufsicht, der einheitlichen Bankenabwicklung und der gemeinsamen Einlagensicherung (Edis). Die einheitliche Aufsicht (Single Supervisory Mechanism, SSM) über «signifikante Banken» (Grossbanken) wurde im Euro-Raum in den letzten Jahren von nationalen Behörden auf die EZB übertragen. Die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Mechanism, SRM) eines signifikanten Instituts kommt im Fall der Insolvenz zum Einsatz. Dazu wurde mit dem Single Resolution Board (SRB) eine Agentur der EU geschaffen, die sich um die Abwicklung insolventer Banken kümmert. Der Abwicklungsmechanismus wird ergänzt durch einen einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Dieser ist seit dem Jahr 2016 im Aufbau und soll innerhalb von acht Jahren rund 1% der gedeckten Einlagen aller teilnehmenden Banken in den Mitgliedsstaaten der Bankenunion enthalten.

Im Rahmen der Errichtung dieser drei Säulen wurden wie erwähnt also immer mehr Kompetenzen von nationalen Behörden auf europäische Institutionen wie die EZB und das SRB verlagert. Die sechs Kläger um den Prozessbevollmächtigten und Wirtschaftspolitik-Experten Markus C. Kerber hatten in der mündlichen Verhandlung Ende 2018 vor allem drei Punkte in ihren Beschwerden geltend gemacht: Erstens würden durch die Bankenunion nationale Aufsichtsrechte ohne ausreichende Grundlagen in den EU-Verträgen beschränkt («ultra vires»), wogegen die Haftungsrisiken für die nationalen Steuerzahler steigen würden. Dieser Vorgang gefährde – zweitens – auch die Finanzstabilität in Deutschland. Die Finanzstabilität wiederum sei jedoch eine nationale Pflichtaufgabe, auf die ein Grundanspruch der Bürger gegenüber dem Staat bestehe. Die Finanzstabilität sei somit letztlich ein Teil der Eigentumsgarantie, die der Staat den Bürgern gebe. Drittens waren die Kläger der Meinung, dass die von den Kreditinstituten im Rahmen der Bankenunion verlangte Zwangsabgabe zugunsten des Bankenrestrukturierungsfonds SRF eine Steuer sei, welche die EU nicht erheben dürfe.

Die Richter haben sich der Sichtweise der Kläger jedoch nicht angeschlossen. Die Verordnung zur einheitlichen Bankenaufsicht überschreite jedenfalls «nicht in offensichtlicher Weise» die rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen (Art. 127 Abs. 6 AEUV). Die Aufsicht über die Kreditinstitute sei der EZB nämlich nicht vollständig übertragen worden, und zudem seien umfangreiche Befugnisse bei den nationalen Aufsichtsbehörden verblieben. Das gelte beispielsweise auch für die Aufsicht über kleine und mittlere Banken. Auch durch die Errichtung und Kompetenzausstattung der einheitlichen Abwicklungsbehörde (SRB) als Agentur der EU liege keine «offensichtliche Kompetenzüberschreitung» vor, wenngleich das Verfassungsgericht hier Bedenken hegt. Deshalb weist das Gericht darauf hin, dass die Abwicklungsbehörde ihre zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse strikt beachten müsse. Soweit die Gründung von unabhängigen Agenturen (wie der Bankenabwicklungsbehörde) auf Ausnahmefälle beschränkt bleibe, sei die geschützte Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3) nicht berührt.

Eine gewisse Senkung des demokratischen Legitimationsniveaus durch die Verordnung über die einheitliche Bankenaufsicht wird nach Ansicht des Gerichts durch Transparenzanforderungen sowie Berichts- und Rechenschaftspflichten gegenüber den nationalen Parlamenten ein Stück weit ausgeglichen. Auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages durch die Bankenabgabe sieht das höchste deutsche Gericht nicht in verfassungsrechtlicher Weise beeinträchtigt. Eine offensichtliche Überschreitung der Kompetenz im Rahmen der Binnenmarktharmonisierung durch die Verordnung zur einheitlichen Bankenaufsicht liege nicht vor.

Finanzstaatssekretär Jörg Kukies sah die Rechtsauffassung der Bundesregierung nach der Urteilsverkündung bestätigt. Die Verlagerung von Kompetenzen an die EZB sei richtig und sachgemäss gewesen. Letztlich solle die Bankenunion ja die deutschen Steuerzahler vor der Rettung von Banken mit Steuergeldern schützen. Der Kläger und Prozessbevollmächtigte Markus Kerber sieht die Finanzstabilität in Deutschland jedoch gerade durch die Bankenunion gefährdet. Er lobte zwar, dass das Gericht den Bedenken der Kläger in dem umfangreichen Urteil Rechnung getragen habe. Doch durch die extrem EU-freundliche Rechtsprechung werde die Demokratie in Deutschland auf dem Altar "Europas" geopfert. NZZ, 31. Juli 2019, S. 19


Der Zugang zu den EU-Finanzmärkten über Äquivalenzbeschlüsse ist weder für die Schweiz noch für das Post-Brexit-Grossbritannien ein Spaziergang, wie ein Papier der EU-Kommission zeigt. Erstmals haben zudem fünf weitere Drittstaaten eine Gleichwertigkeitsanerkennung im Bereich Rating-Agenturen verloren.

Drittstaaten wie die Schweiz – und wohl bald auch Grossbritannien – müssen sich auf einen harten Kurs der EU beim Zugang zu ihren Finanzdienstleistungsmärkten einstellen. Diesen Eindruck vermittelt zumindest ein am Montag, den 29. Juli 2019 veröffentlichtes Strategiepapier der EU-Kommission, in dem diese eine Bilanz ihres Vorgehens bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungs-Vorschriften von Drittstaaten zieht und ihre künftige einschlägige Politik umreisst. Dabei betont sie unter anderem, dass es bei den Gleichwertigkeitsbeschlüssen um eine unilaterale Massnahme gehe, auf die selbst bei Erfüllung der Kriterien kein automatisches Recht bestehe.

Auch hebt die Kommission hervor, dass sie und die drei EU-Aufsichtsbehörden für Börsen, Versicherungen und Banken nach solchen Beschlüssen die Lage in den entsprechenden Ländern weiter beobachten würden, um sicherzugehen, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt würden. Und wie zur Illustration hat Brüssel gleichentags bestehende Gleichwertigkeitsbeschlüsse im Bereich Kreditrating-Agenturen für Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada und Singapur aufgehoben. Es ist das erste Mal, dass solche Beschlüsse wieder aufgehoben wurden. Worum geht es bei der Gleichwertigkeit? Viele gesetzliche EU-Regelungen für den Finanzsektor enthalten Drittstaaten-Regime, also Vorgaben zum Umgang mit Drittstaaten. Diese stellen häufig auf Gleichwertigkeitsbeschlüsse (Äquivalenzentscheide) ab: Wird der Rechts- oder Aufsichtsrahmen eines Drittlands von der EU-Kommission in einem bestimmten Bereich als gleichwertig mit jenem der EU anerkannt, erhalten Akteure aus diesem Staat vereinfachten Zugang zu EU-Märkten, oder EU-Akteure können Dienste in diesem Staat ebenso nutzen wie in der EU. Damit sollen Risiken durch grenzüberschreitende Tätigkeiten kontrolliert werden, und zugleich sollen solche Aktivitäten dort, wo Gleichwertigkeit gegeben ist, erleichtert werden.

In der Schweiz hat vor allem die Börsenäquivalenz, die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung, hohe Wellen geschlagen. Die EU hat die Börsenäquivalenz im Ringen um das Rahmenabkommen nur befristet gewährt und Ende Juni auslaufen lassen. Doch insgesamt enthält das Finanzdienstleistungsrecht der EU rund 40 Vorschriften, die der Kommission Gleichwertigkeitsbeschlüsse ermöglichen. Bisher hat sie über 280 solche Entscheide für mehr als 30 Drittstaaten getroffen. Dabei geht es stets um Einzelfallbeschlüsse für bestimmte, begrenzte Bereiche. In vielen dieser Sektoren haben auch Schweizer Anbieter vitale Interessen.

Die Aberkennung der Gleichwertigkeit der Regulierung von Rating-Agenturen begründet die Kommission damit, dass die betroffenen fünf Staaten die Standards für solche Agenturen seit der Verschärfung der einschlägigen EU-Vorschriften im Jahr 2013 nicht mehr erfüllten. Die EU hat damals unter anderem verfügt, dass Agenturen in einem Jahreskalender im Voraus Termine für unverlangte Länderbewertungen festlegen müssen.

Damit reagierte sie auf Erfahrungen während der Schuldenkrise, als Länder-Ratings überraschend kurz vor Hilfsbeschlüssen revidiert wurden. Die fünf Drittstaaten hätten nach Gesprächen mit Brüssel entschieden, ihre Vorschriften angesichts des begrenzten Umfangs der betroffenen Aktivitäten nicht anzupassen, teilte die Kommission nun mit.

In der Tat ist die praktische Bedeutung der Aberkennung wohl begrenzt, da die drei international dominierenden Rating-Agenturen alle in den USA ansässig sind und die US-Regulierung weiterhin als gleichwertig gilt. Von einiger Bedeutung ist zwar auch die kanadische Agentur DBRS. Doch diese teilte auf Anfrage mit, der Entscheid werde keinen Einfluss auf ihr Geschäft haben. Ihre Agenturen in den USA und Kanada könnten weiterhin Ratings erstellen, die dann durch die in der EU registrierten DBRS-Agenturen bestätigt würden und damit auch in der EU verwendet werden könnten. Tatsächlich sieht das EU-Recht eine solche Möglichkeit vor.

Gleichwohl hat die erstmalige Aberkennung von Gleichwertigkeiten Signalwirkung: Sie zeigt, dass das Gleichwertigkeitsregime keine Sicherheit auf Dauer bieten kann. Noch wichtiger ist aber ein Hinweis in der Mitteilung vom 28. Juli 19, wonach das Regime einem Drittstaat weder das Recht gewähre, überhaupt bewertet zu werden, noch das Recht, Gleichwertigkeit gewährt zu erhalten – selbst wenn die relevanten Kriterien erfüllt seien.

Bei der Beurteilung werde auch der «politische Gesamtkontext» bewertet, hielt die Kommission weiter fest. All dies zeigt, dass diese auch künftig einen enormen Ermessensspielraum beanspruchen will. Gegenüber der Schweiz hat die Kommission diesen bereits genutzt (oder aus Berner Sicht eher missbraucht), um Druck beim sachfremden Thema Rahmenabkommen auszuüben. Ähnliches könnte bald auch Grossbritannien blühen, das nach dem Brexit ebenfalls auf Gleichwertigkeitsbeschlüsse angewiesen sein wird. NZZ, 30. Juli 2019, S. 21.


Der EU-Rechnungshof (ECA) hat die EU-Kommission für ihre Berichterstattung in Sachen Nachhaltigkeit kritisiert. Es werde nicht deutlich, wie der EU-Haushalt und die Politikbereiche zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen. Laut der Analyse "Nachhaltigkeitsberichterstattung: eine Bestandsaufnahme bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU" sind "die Voraussetzungen für eine aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene weitgehend noch nicht vorhanden. Die Prüferinnen empfehlen, dass die EU rasch eine Strategie für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erarbeite. Zudem müssen Nachhaltigkeit und die Sustainable Development Goals (SDGs) in den EU-Haushalt und die Leistungspläne einbezogen werden. Darüber hinaus müsse die Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen EU -Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU vorangetrieben werden. Nicht zuletzt sei die Berichterstattung einer Prüfung zu unterziehen, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Umwelt Aktuell, Juli 2019, S. 20


Eine im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament erstellte Studie legt offen, wie im sogenannten Komitologieverfahren mehr als 25.000 Expertinnen in 800 Ausschüssen in zahlreichen Politikbereichen politische Entscheidungen treffen. Das EU-Parlament bleibt dabei außen vor. Unter demokratischen Gesichtspunkten handelt es sich daher ein ein höchst fragwürdiges Verfahren.

In Komitologieausschüssen kommen Vertreterinnen der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission mit nationalen Expertinnen zusammen und erlassen Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte. Nach Ansicht der Grünen handelt es sich um nichts anderes als umdeklarierte politische Entscheidungen, zum Beispiel über die Zulassung von hormonverändernden Chemikalien, von Herbiziden wie Glyphosat und Neonikotinaiden sowie über die Typenzulassung von Dieselfahrzeugen. Die europäischen Grünen fordern mehr Transparenz, Entscheidungen über Zulassungen nur mit qualifizierter Mehrheit und mit Vetorechten für das EU-Parlament. Die EU-Regierungen haben die im Jahr 2017 initiierte Reform des Komitologieverfahrens bislang auf Eis gelegt. Umwelt Aktuell, Juli 2019, S. 20, Studie: www.greens-efa.eu/files/doc/docs/a42ae439196e2adf69a5d317ad0e7a56.pdf


Im «Goldenen Hirschen» sind die Meinungen gemacht. Am Stammtisch des geschichtsträchtigen Hotels im Zentrum von Reutte ereifert sich eine Gruppe älterer Männer über die Verkehrslawine, die sich seit Jahren über das Lechtal ergiesst. «Wir Einheimischen mussten uns ja einkapseln!», sagt einer und nimmt noch einen Schluck Bier. Doch endlich habe die Politik etwas unternommen. Er ist zufrieden über die Fahrverbote, die seit Mitte Juni 19 Durchreisende davon abhalten, nach Reutte hineinzufahren.

Helmut Kraus, seit fast einem halben Jahrhundert Hotelier des «Hirschen», erinnert sich gut an die endlosen Autokolonnen, die sich an den Wochenenden durch das Dorf mit seinen knapp 7000 Einwohnern wälzten. «Es gab kein Durchkommen. Wenn Sie sehen, was da vor dem Hotel los war, da geht Ihnen das Licht aus, das war der Hammer.» Alle hier, von der Tankstellen-Verkäuferin über die an der Hauptstrasse wohnhafte Jugendliche bis zum Museumsmitarbeiter, erzählen Geschichten des totalen Stillstands. Die Menschen aus Reutte, das seinen Wohlstand seit Jahrhunderten der Lage an einer von Europas wichtigsten Nord-Süd-Routen verdankt, haben die Nase voll vom Verkehr.

Gegenüber dem «Hirschen», direkt am Hauptkreisverkehr, sitzt Bürgermeister Luis Oberer. Auch er ist lärmgeprüft: Bis zu 31 000 Fahrzeuge seien an Spitzentagen vor seinem Fenster durchgefahren, erklärt der jugendlich wirkende 70-Jährige. Oberer kam einst «als Kind der 68er» ins Dorf, was erhebliche Integrationsprobleme mit sich gebracht habe, wie er eingesteht. Auch er war nur auf der Durchreise, wollte Geld verdienen im örtlichen Metallwerk. Doch er blieb, und seit zehn Jahren ist er Bürgermeister – ein Unabhängiger mit sozialdemokratischem Parteibuch, gewählt im tief konservativen Teil Tirols.

Auf der Fahrt in Richtung Grenze erklärt Oberer das Problem: Von Stuttgart aus führen zwei Autobahnen Richtung Tirol – die A 7 und die A 8. Über sie gelangen Europas Lastwagen an die italienischen Häfen. Im Sommer kommt der ständig wachsende Ferienverkehr dazu. Die A7 endet in Füssen, und die Strasse wird einspurig. Durch Reutte führt einzig eine Hauptstrasse weiter nach Süden. Ein grosser Teil der 2,5 Millionen Lastwagen, die jährlich über den Brenner fahren, quetscht sich durch das Lechtal und die Region Kufstein – mehr als über alle anderen Alpenpässe zusammen.

Das sorgt seit Jahrzehnten für Unmut. Tirol und Bayern verhandelten immer wieder über eine Entlastung und unterschrieben Vereinbarungen, um den Schwerverkehr auf die Bahn umzulagern. Statt dessen wächst dieser stetig, was die Tiroler Landesregierung 2017 dazu veranlasste, durch Blockabfertigungen vor Tunnels die Zahl der durchgelassenen Lastwagen zu Spitzenzeiten zu begrenzen. Dazu kamen Nachtfahrverbote und verstärkte Kontrollen.

Die Massnahme stiess auf Kritik aus Brüssel, Rom und Berlin. Sie dreht sich um die Frage der Verhältnismässigkeit, da der freie Warenverkehr innerhalb der EU einen hohen Stellenwert geniesst. Doch der Konflikt eskalierte erst im Juni, als der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter Auto-Fahrverbote für die Ferienzeit verkündete. Diese gelten an den Wochenenden für die Region Reutte, Innsbruck und Kufstein. Während Reisende, die aus der Region stammen oder dort zu tun haben, weiter durch die Orte fahren dürfen, muss der Transitverkehr auf den Autobahnen und den Bundesstrassen bleiben.

«Ich hätte nie im Leben gedacht, dass die Deutschen wegen dieser marginalen Massnahme so einen Tango aufführen», wundert sich Platter in seinem Büro in der Innsbrucker Altstadt. Die Fahrverbote seien eine Form der Notwehr gewesen, erklärt er, die Belastung der Betroffenen sei zu gross geworden. In den verstopften Strassen habe es auch für Polizei und Krankenwagen kein Durchkommen mehr gegeben. «Ich musste handeln.» Dass die Entscheidung nur drei Tage nach dem überraschenden österreichischen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof im Maut-Streit mit Deutschland erfolgt sei, sei Zufall gewesen. Der zeitliche Zusammenfall trug aber zur aufgeheizten Atmosphäre bei.

Der deutsche Verkehrsminister droht den Tirolern nun mit einer Klage, Bayerns Verkehrsminister nannte sie «reine Schikane». Platter, der die grosse Mehrheit der Tiroler und auch die österreichische Regierung hinter sich weiss, gab zurück. «Der bayrische Löwe brüllt, der Tiroler Adler lässt sich jedoch nicht beeindrucken», meinte er mit feinem Gespür für den Lokalpatriotismus. Spass mache ihm der Konflikt keinen, versichert er im Gespräch: «Ich habe auch keine Freude, wenn ich mich mit den bayerischen Freunden freundlich austauschen muss.» Man weiss nicht recht, ob man ihm glauben soll.

Am 25. Juli trafen sich die Konfliktparteien in Berlin. Eine Lösung brachte dies zwar nicht, doch man einigte sich auf konkrete Schritte zur Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene. Die Kapazität der rollenden Landstrasse soll auf 450 000 Lastwagen pro Jahr vergrössert werden, die Ströme grenzüberschreitend besser gelenkt werden. Wien will die jährlichen Subventionen dafür auf 30 Millionen Euro verdreifachen; die bestehende Kapazität wird bis jetzt aufgrund mangelnder Nachfrage nicht ausgeschöpft. Platter sieht auch Fortschritte auf dem Weg zu einer starken Erhöhung der Korridor-Maut, deren tiefer Preis ein Hauptgrund für die Verkehrsströme durch Tirol ist.

«Ich glaube, es ist neuer Schwung hineingekommen», zeigt er sich am Tag nach dem Gipfel zuversichtlich, «aber ich bin ein gebranntes Kind.» Die Deutschen hätten seit Jahren alle möglichen Papiere unterzeichnet und kaum etwas eingehalten, kritisiert nicht nur der Landeshauptmann. Die Verlagerung auf die Schiene kommt nicht voran. Andere Faktoren, wie das Lohndumping in der Lastwagenbranche, müssten aber auf EU-Ebene angegangen werden. Die staatlich subventionierten Dieselpreise in Österreich tragen ebenfalls zur Verkehrsflut bei; auch das Benzin ist erheblich billiger als in Deutschland.

Luis Oberer bleibt denn auch bei allem Lob für die Entlastung durch die Fahrverbote kritisch: «Es ist die Summe, die den extremen Verkehr verursacht. Aber niemand denkt über sein eigenes Verhalten nach», meint der Bürgermeister von Reutte, das eine der höchsten Autodichten pro Einwohner im autoaffinen Österreich hat. Er wäre deshalb für eine CO2-Steuer – im Gegensatz zu Platters Österreichischer Volkspartei. Eine positive Bilanz nach vier Wochen Fahrverboten zieht der Leiter der Tiroler Verkehrspolizei. Oberst Markus Widmann steht am letzten Samstag im Juli an einer Autobahnabfahrt in der Nähe von Innsbruck. Die Bergkulisse im Hintergrund könnte von einer Postkarte stammen, und die Kontrollstelle der Polizei tut wenig, um die Idylle zu stören. «Das Verkehrsaufkommen ist überraschend tief dafür, dass in Süddeutschland die Ferien begonnen haben», kommentiert Widmann.

Waren es am ersten Wochenende noch etwa 1000 Fahrzeuge pro Tag, die zurück auf die Autobahn oder die parallele Hauptstrasse geschickt wurden, sind es nun nur noch einige wenige. Fast alle Autofahrer reagierten mit viel Verständnis, findet Widmann. Die Leute hätten ihr Verhalten angepasst, auch wegen der Medienberichte, vermutet Widmann.

Auf der weniger im Fokus stehenden Tauernautobahn im Bundesland Salzburg staut sich der Verkehr derweil auf 40 Kilometern. Es dürfte nicht das letzte Mal sein. «Im Winter wird es wieder Fahrverbote geben», kündigt Platter an. Über die Details werde man im Herbst entscheiden. NZZ, 3. August 2019, S. 7


Im Hinblick auf die Wahlen im Herbst warbt die Operation Libero – Kampftruppe für eine Demokratie im Laufgitter, das sie selber selber zimmern möchten – für KandidatInnen aus verschiedenen Parteien, von der FDP bis zu den Grünen. Der Verein ist die KandidatInnen gezielt angegangen und hat ihnen die Finanzierung von Werbung versprochen, wie aus einer Art Vertrag hervorgeht, der der WOZ vorliegt. Im Gegenzug mussten sich die KandidatInnen zu vorformulierten Positionen bekennen.

Das als «vertraulich» klassifizierte Papier legte auf der ersten Seite fest, dass die «schriftlich festgehaltene Zustimmung» der KandidatInnen zu den aufgelisteten «Anforderungen, Einschätzungen und Positionen» die «verbindliche Grundlage für die Unterstützung der Kandidierenden» darstellt. Um Werbung finanziert zu erhalten, müssen die KandidatInnen zwingend überall «Ja» oder «eher Ja» ankreuzen. Da drängt sich der Schluss auf: Der Verein versucht, KandidatInnen zu kaufen.

Den PolitikerInnen wurde dafür ein Kampagnenbudget von insgesamt 1,5 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Nach mehrmaligem Nachhaken bestätigt der ehemalige Nationalrat Tim Guldimann (SP), der mit der Operation Libero hinter der Kampagne steht, den Betrag. Dieser sei jedoch eine Zielgrösse, die noch nicht erreicht sei. Wie viel bereits beisammen ist, will man auch bei der Operation Libero derzeit nicht sagen; und auch nicht, woher das gesammelte Geld stammt. Auf Nachhaken werden die entsprechenden Informationen auf Mitte September in Aussicht gestellt.

Dass die Operation Libero mit so viel Geld rechnet, hat einen Grund. Viele Positionen in ihrem Papier – die nur sehr stark verwässert auf ihrer Website zu finden sind – decken sich mit jenen von mächtigen Wirtschaftsverbänden. Neben einer offenen Gesellschaftspolitik fordert sie von den KandidatInnen einen rechten Wirtschaftskurs. Brisant sind vor allem drei Punkte.

Erstens: Die KandidatInnen müssen in der Klimapolitik auf «Kostenwahrheit» und «Innovation» setzen. Kurz: Mobility Pricing, das ärmere Leute ungleich härter trifft, ja. Verbote wie etwa von Ölheizungen nein. Zudem müssen sich die KandidatInnen zu einem Stromabkommen mit der EU bekennen, das den Markt durchliberalisieren würde.

Zweitens gibt das Papier eine «zügige Unterzeichnung des vorliegenden Rahmenabkommens» vor. Kurz: ein Ja zum EU-Vertrag, mit dem ein Grossteil des heutigen Lohnschutzes preisgegeben würde, wie selbst Bürgerliche warnen. Am brisantesten ist der dritte Punkt: Die KandidatInnen müssen sich zu einer «schrittweisen Anpassung des durchschnittlichen Rentenalters» bekennen. Im Klartext: Rentenalter 66, 67 oder höher, wie es FDP und SVP fordern. Dass die Operation Libero versucht, KandidatInnen auf diese Positionen zu verpflichten, indem sie ihnen Werbung verspricht, ritzt nicht nur an der Demokratie. Es stellt sich die Frage, ob das verfassungswidrig ist. Das Instruktionsverbot in Artikel 161 der Bundesverfassung verpflichtet ParlamentarierInnen, «ohne Weisungen» zu stimmen. Der Basler Verfassungsrechtler Markus Schefer sagt, dass Artikel 161 damit nicht verletzt werde, da dieser solche Instruktionen automatisch ungültig mache. Allerdings widerspreche das Vorgehen der Grundidee des Instruktionsverbots.

KandidatInnen von FDP oder GLP mussten sich kaum verbiegen, um von der Werbung zu profitieren. Anders sieht es bei jenen von CVP und vor allem von SP und Grünen aus. Er fühle sich nicht gekauft, sagt der beteiligte Zürcher CVP-Kandidat Philipp Kutter, er agiere weiterhin unabhängig. Die grüne Nationalrätin Sibel Arslan kann die Kritik nachvollziehen. Sie beteuert jedoch, nicht wegen der versprochenen Kampagnenunterstützung dem Papier zugestimmt zu haben, das eine Rentenaltererhöhung verlangt, sondern vor allem wegen der postulierten offenen Migrationspolitik. Auch SP-Nationalrat Eric Nussbaumer sagt, dass er die Kritik verstehe, sich aber nicht habe kaufen lassen. Er sei an der überparteilichen Zusammenarbeit interessiert, die der Verein biete.

Laura Zimmermann, Kopräsidentin der Operation Libero, weist die Vorwürfe zurück: «Wir haben einen Verein gegründet, der Empfehlungen für Kandidierende abgibt, die über Parteigrenzen hinweg Politik machen – das ist urdemokratisch.» Einige KandidatInnen seien von sich aus auf sie zugekommen, zudem seien die Mittel beschränkt und die KandidatInnen würden nur indirekt als Teil der gemeinsamen Kampagne unterstützt. Das Vorgehen widerspreche nicht der Grundidee des Instruktionsverbots.

Was die Operation Libero tut, ist jedoch entgegen Zimmermanns Darstellung keine Wahlempfehlung, wie sie Verbände abgeben, die alle KandidatInnen befragen, um einige zu empfehlen. Der Verein ist gezielt KandidatInnen angegangen und hat ihnen keine Empfehlung, sondern die Finanzierung einer Kampagne angeboten, falls diese sich zu ihren «Anforderungen» bekennen. Guldimann macht gegenüber der WOZ kein Geheimnis daraus: Sein Ziel ist, mit 1,5 Millionen Franken im Rücken die Mehrheiten im Parlament zu verschieben. WOZ, Nr. 35, 29. August 2919


Der Austritt Großbritanniens wird den Anteil der EU an den globalen Finanzmärkten um ein Drittel reduzieren und zugleich die Binnenverhältnisse in der Union zugunsten Frankreichs verschieben. Dies ist das Ergebnis einer neuen Untersuchung über die Folgen des Brexit für die Finanzbranche der Union. Demnach wird die EU nach dem Brexit nur noch 14 Prozent der globalen Kapitalmarktaktivitäten abwickeln - ein Drittel des US-Volumens, etwa genausoviel wie China. Neue Nummer eins in der EU-27 wird Frankreich sein - mit einigem Abstand vor der Bundesrepublik. Die Schrumpfung ist auch darauf zurückzuführen, dass es der EU nicht gelungen ist, Großbanken und andere Finanzinstitute im großen Stil aus London auf den Kontinent zu holen. Brüssel hatte das mit strikten Normen versucht, die vorsehen, dass Finanzgeschäfte in der EU nur von rechtlich selbständigen Einheiten in einem EU-Staat abgewickelt werden können. Tatsächlich hat sich die Branche beim Umzug auf den Kontinent auf das Notwendigste beschränkt; der erhoffte Bankenboom etwa in Frankfurt am Main bleibt aus.

Die Bemühungen der EU, Banken und andere Unternehmen der Finanzbranche anlässlich des Brexit zum Umzug aus London in die verbleibenden 27 EU-Staaten zu bewegen, kommen bislang in deutlich geringerem Umfang als erhofft voran. Bereits zu Jahresbeginn hatte eine Analyse der Nachrichtenagentur Bloomberg ergeben, dass Finanzinstitute wie JPMorgan Chase & Co. oder die Deutsche Bank jeweils planten, 400 bis 500 Arbeitsplätze auf den Kontinent zu verlegen - kaum zehn Prozent der Zahl, von der noch im Jahr 2016 die Rede gewesen war. Damals hatten manche Experten behauptet, insgesamt werde London wohl mehr als 200.000 Finanzjobs verlieren. Jetzt räumen Spezialisten wie etwa die Beratungsfirma EY ein, man gehe nur noch von 7.000, maximal 10.000 Arbeitsplatzverlegungen in die künftige EU-27 aus.[1] Damit verliert London weniger als die Deutsche Bank, die in einer Krise steckt und deshalb die Streichung von 18.000 Arbeitsplätzen angekündigt hat, davon möglicherweise 6.000 in Deutschland. Die Finanzbranche beschäftigt in London nach jüngsten Angaben rund 700.000 Personen. In Frankfurt am Main, das sich als Rivale der britischen Hauptstadt sieht und vom Brexit profitieren will, sind es rund 70.000.

Dabei warnen Beobachter, die EU könne sich mit dem Versuch, größtmögliche Teile der Londoner City zur Übersiedlung zu nötigen, noch in eine Sackgasse manövrieren. EU-Regeln schreiben vor, dass Finanzinstitute diverse Finanzgeschäfte über rechtlich selbständige Einheiten in einem EU-Staat abwickeln müssen. Durch diese Vorschriften gezwungen, haben laut Angaben der EZB inzwischen 24 Großbanken die Verlegung ihrer EU-Zentralen aus der britischen Hauptstadt auf den Kontinent eingeleitet; die EZB rechnet dabei mit der Verschiebung von Vermögenswerten in Höhe von gut 1,3 Billionen Euro.[2] Allerdings kommt der Prozess nur schleppend in Gang. Vor einigen Wochen mahnte der Chef der EZB-Bankenaufsicht, Andrea Enria, bislang hätten die Kreditinstitute deutlich weniger Personal und Funktionen auf den Kontinent verlegt als geplant: "Banken sollten nun die Umsetzung ihrer Brexit-Pläne beschleunigen".[3] Beobachter weisen darauf hin, dass das Zögern der Finanzbranche nicht zuletzt auf desolate Nachrichten aus der Eurozone zurückzuführen ist - von der drohenden Rezession über das eklatante Schwächeln etwa der Deutschen Bank bis hin zur Möglichkeit einer erneuten Eskalation der Eurokrise. Im Bemühen, Kreditinstitute mit starren Normen zum Umzug in die EU-27 zu nötigen, schotte sich die EU nun nur noch weiter ab, heißt es in US-Kommentaren; ihr Finanzmarkt werde dadurch "weniger global und weniger attraktiv".[4]

Tatsächlich hat der Finanzplatz London in mancher Hinsicht zuletzt sogar an Bedeutung gewonnen. So ist der Anteil der City am globalen Währungshandel von 37 Prozent im Jahr 2016 auf heute 43 Prozent gestiegen; gleichzeitig ist New York von einem Fünftel auf ein Sechstel zurückgefallen, während Singapur und Hongkong bei jeweils acht Prozent liegen. Nummer zwei in Europa nach Großbritannien ist die Schweiz (3,3 Prozent).[5] Ähnlich sieht es beim globalen Derivatehandel aus - London hat dort seinen Anteil auf 50 Prozent steigern können und damit New York deutlich hinter sich gelassen, das auf knapp ein Drittel abgerutscht ist. Kein europäischer Staat außer dem Vereinigten Königreich hält einen Anteil von mehr als zwei Prozent.[6] Großbritannien liegt zudem auf dem Fintech-Sektor weit vorn. Im Jahr 2017 stiegen die Investitionen in britische Fintech-Unternehmen um 153 Prozent auf mehr als 1,6 Milliarden US-Dollar und erreichten 2018 sogar 3,3 Milliarden US-Dollar - 56 Prozent der Investitionen, die in ganz Europa in der Branche getätigt wurden. Ganz unabhängig vom Brexit, so heißt es in Fachkreisen, leuchte "Londons Fintech-Szene heller denn je zuvor".[7]

Zu den Auswirkungen, die die Trennung vom Finanzplatz London für die Finanzmärkte der EU-27 hat, liegt nun eine aktuelle Untersuchung des Londoner Think-Tanks New Financial vor. Demnach wickelt das Vereinigte Königreich zur Zeit rund 31 Prozent aller EU-Kapitalmarktaktivitäten ab - mehr als Frankreich und Deutschland zusammen. Der Brexit wird den EU-Kapitalmarkt damit um ein knappes Drittel verkleinern. Dann verfügt die EU nicht mehr über einen Anteil von immerhin 21 Prozent an den globalen Kapitalmarktaktivitäten - halb so viel wie die USA -, sondern nur noch über einen Anteil von 14 Prozent, in etwa so viel wie China.[8] Die Auswirkungen dieser massiven Schrumpfung auf den globalen Einfluss und damit auf die Weltmachtambitionen Berlins und der EU [9] liegen auf der Hand.

Hinzu kommen womöglich weitreichende innere Folgen für die EU. Die Union werde mit ihrem stärksten Finanzmarkt nicht nur Marktvolumen, sondern auch wertvolles Know-how verlieren, heißt es in der New Financial-Untersuchung. Sie werde zudem noch stärker als bisher mit einem labilen Bankensektor zu kämpfen haben. Zugleich sei damit zu rechnen, dass bedeutende EU-Kapitalmarktaktivitäten weiterhin von London aus und damit von außerhalb der Union gesteuert würden.[10] Nicht zuletzt verschöben sich die Gewichte innerhalb der EU-27 erheblich. Sei bisher das Vereinigte Königreich auf dem EU-Finanzmarkt die unbestrittene Nummer eins gewesen, so werde ihm nach dem Brexit Frankreich auf dieser Position folgen - mit einem Anteil von rund 24 Prozent an den Kapitalmarktaktivitäten der verkleinerten Union. Deutschland werde mit einem Anteil von 19 Prozent nur den zweiten Platz einnehmen. Die Autoren der Analyse kommentieren diese für die EU eher ungewöhnliche Reihenfolge mit der Parole "Vive le Brexit". 19. September 2019, www.germand-foreign-polcies.com, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8050/­ </br></br> [1] Lionel Laurent: Move Your Bankers to Paris or Frankfurt... Or Else. washingtonpost.com 23.08.2019.</br> [2] Banken bringen wegen Brexit Billionenwerte in Euro-Raum. manager-magazin.de 28.08.2019.</br> [3] EZB-Bankenaufsicht mahnt Geldhäuser zur Eile bei Brexit-Vorbereitungen. handelsblatt.com 04.09.2019.</br> [4] Lionel Laurent: Move Your Bankers to Paris or Frankfurt... Or Else. washingtonpost.com 23.08.2019.</br> [5], [6] Tim Wallace, Harriet Russell: London more dominant than ever in currency and derivatives market as UK defies Brexit blues. telegraph.co.uk 16.09.2019.</br> [7] Why London's Fintech Scene is Largely Unfazed by Brexit. thefintechtimes.com 17.09.2019.</br> [8] Panagiotis Asimakopoulos: Report: what do EU capital markets look like on the other side of Brexit? newfinancial.org September 2019.</br> [9] S. dazu Die Lust an der Macht.</br> [10] Panagiotis Asimakopoulos: Report: what do EU capital markets look like on the other side of Brexit? newfinancial.org September 2019.


Europa steuert gemäss manchen Wirtschaftskreisen auf die demographische Falle zu: Immer mehr Leute verlassen altersbedingt den Arbeitsmarkt, während die Zahl der Neueinsteiger nicht ausreiche, um die entstehende Lücke zu schliessen. In den mitteleuropäischen Polen, Tschechien und Ungarn können es sich vor allem junge Studienabgänger, aber auch Industriearbeiter heute leisten, wählerisch zu sein. Die Knappheit spiegelt sich in stark steigenden Einkommen. In Polen, Tschechien und Ungarn haben die Löhne jüngst stark zugenommen. Die Auswanderung vieler Landsleute nach Westen sowie der Wirtschaftsboom der vergangenen Jahre haben die Arbeitsmärkte ausgetrocknet.

Trotz der konjunkturellen Abkühlung bleibt das Thema auch in Deutschland virulent. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sehen 60% der befragten Unternehmen den Fachkräftemangel als grösstes Geschäftsrisiko. Obwohl so viele Menschen in Deutschland arbeiten wie nie zuvor, sind mehr als eine Million Stellen unbesetzt. Ein besonderes Nachwuchsproblem hat dabei der Osten Deutschlands, der besonders stark um Schweizer Ansiedlungen wirbt. Hier haben Firmen im Schnitt jeweils ein Drittel ihrer Ausbildungsplätze nicht besetzen können, im Westen ist es ein knappes Viertel. Die Regierung in Berlin hat im Juni 19 ein Gesetz verabschiedet, dank dem mehr Fachleute von ausserhalb Europas angezogen werden sollen.

Selbst in Ländern wie Spanien, das nach wie vor unter einer hohen Arbeitslosenquote ächzt, sind in einigen Branchen Knappheitserscheinungen auszumachen. So kann der börsenkotierte Technologiekonzern Indra Sistemas, der unter anderem Satellitenkommunikationssysteme entwickelt, jährlich bis zu 800 Stellen nicht besetzen und muss Fachleute aus dem Ausland anwerben.

Auch in der Schweiz hat sich die Situation in den zurückliegenden Jahren akzentuiert. Laut Umfragen leiden hierzulande gut 90 000 kleine und mittelgrosse Unternehmen unter einem mehr oder weniger grossen Fachkräftemangel. Er ist zwar keinesfalls flächendeckend. Die Situation spitzt sich allerdings zu. Unter Ausklammerung der Einwanderung steigen bereits heute mehr Erwerbstätige altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus, als neue hinzukommen. Gesucht sind vor allem Pflegefachleute, Elektromonteure, Projektleiter, Softwareentwickler, Ingenieure, Verkaufsberater oder Sanitärinstallateure. Besonders akut ist die Situation bei den Pflegeberufen. Mit der nahenden Pensionierung der Babyboomer werden in der Branche auf einen Schlag viele Fachkräfte wegfallen. Gleichzeitig nimmt mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung der Bedarf nach Pflegeleistungen kontinuierlich zu.

Über alle Branchen hinweg betrachtet, prognostizieren die Ökonomen der UBS für die kommenden zehn Jahre eine Lücke von 690 000 Vollzeitstellen für die Schweiz. Wie gross der Fachkräftemangel tatsächlich ausfallen wird, hängt allerdings von Faktoren wie dem Wirtschaftswachstum oder der Einwanderung ab.

In einigen Bereichen dürfte die Automatisierung und Digitalisierung dazu beitragen, den Arbeitskräftemangel abzufedern. Relativ gross ist der Spielraum für Automatisierungen laut einer Studie der Credit Suisse in der Spitzenindustrie sowie bei den Unternehmensdienstleistern. Im Gegenzug werden der Einsatz und die Überwachung von Computerprozessen, Maschinen und Robotern aber zusätzlichen Bedarf an Computer- und Software-Spezialisten, Wartungsfachkräften, Mechatronikern, Ingenieuren, Big-Data-Spezialisten oder Tele-Chirurgen generieren. Die Entwicklung der Vergangenheit gibt einen Anhaltspunkt, wohin die Reise geht. So hat in der Schweiz der Anteil der Arbeitsstellen, für die lediglich eine mittlere Qualifikation erforderlich ist, in den zurückliegenden zwanzig Jahren markant abgenommen. Gleichzeitig ist der Anteil hochqualifizierter Jobs laut einem Vergleich der 23 wichtigsten Industriestaaten der OECD hierzulande am stärksten gewachsen.

Es gibt aber einige Faktoren, welche die Klagen über den ausgeprägten Fachkräftemangel relativieren. Zum einen haben die (realen) Löhne – ökonomisch ein guter Knappheitsindikator – in der Schweiz in den zurückliegenden Jahren stagniert. Selbst in besonders betroffenen Branchen wie dem Ingenieurwesen oder den Pflegeberufen lassen sich keine ausgeprägten Lohnsteigerungen feststellen. Zum anderen besteht in der Schweiz nach wie vor ein relativ grosses Reservoir an nicht ausgeschöpften Arbeitskräften. 2018 belief es sich auf 830 000 Personen.

Das Hauptproblem ist aber, dass sich das Angebot an Arbeitskräften oftmals nicht mit der Nachfrage der Unternehmen deckt. So lässt sich beispielsweise nicht jeder arbeitslose Landwirt oder Bäcker zum eidgenössisch diplomierten Automatiker ausbilden. Gleichzeitig gibt es beispielsweise bei den Informatikern trotz erheblichem Mangel an Softwareentwicklern, System-Engineers oder Projektmanagern eine relativ grosse Anzahl an Stellensuchenden. Denn viele von ihnen bringen nicht die geforderte Spezialisierung mit, beherrschen nicht die neusten Technologien und bekunden auf dem Arbeitsmarkt Mühe.

Tatsächlich hat sich in der jüngsten Vergangenheit die Schere zwischen dem Anforderungsprofil der Unternehmen und dem vorhandenen Arbeitskräftepotenzial geöffnet. Dies ist in Anbetracht der zunehmenden Spezialisierung und der Entwicklung hin zu besonders bildungsintensiven Arbeitsplätzen nicht erstaunlich.

Bisher hat die Schweiz ihren Mangel an qualifizierten Spezialisten einigermassen problemlos durch die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte abfedern können. Mit ihren hohen Löhnen wirkt sie nach wie vor als Magnet. In Zeiten, da die Arbeitsmärkte in den Nachbarländern boomen und auch dort die Nachfrage nach gut ausgebildetem Personal hoch ist, ist die Rekrutierung im Ausland allerdings schwieriger geworden. So hat die Zahl der eingereisten Personen jüngst deutlich nachgelassen. Ausserdem ist der politische Widerstand gegen die Zuwanderung in den zurückliegenden Jahren gewachsen, wie das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP zeigt. NZZ, 18. September 2019, S. 26


Dass die EU-Kommission Ende Juni 19 die Fortschritte auf dem Weg zu einem Rahmenabkommen als ungenügend erachtete und die Schweizer Börsenäquivalenz nicht verlängerte, löste bei den Mitgliedstaaten keineswegs nur Begeisterung aus. Doch Bemühungen, die Kommission zu einem Kurswechsel zu bringen, blieben aus. Nun aber melden sich erstmals die Nachbarregionen der Schweiz zu Wort, die von einer Eskalation zwischen Bern und Brüssel unmittelbar betroffen wären. Auf Initiative Baden-Württembergs haben insgesamt neun Regionalpräsidenten ein gemeinsames Schreiben an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker versandt, in dem sie eindringlich vor einer einer negativen Dynamik warnen, die die Chancen des Rahmenabkommens schmälern würde.

Der am 2. September versandte Brief, der der NZZ vorliegt, ist von deutscher Seite von den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg) und Markus Söder (Bayern) signiert. Aus Österreich unterzeichneten die Landeshauptleute aus Tirol und Vorarlberg, aus Frankreich die Regionalpräsidenten von Auvergne-Rhône-Alpes, Bourgogne-Franche-Comté sowie Grand Est. Aus Italien stehen die Unterschriften des Regionalpräsidenten des Aostatals sowie des Landeshauptmanns der Provinz Bozen-Südtirol unter dem Schreiben. Demgegenüber fehlen die von Vertretern der Lega und der Forza Italia geführten Regionen Lombardei und Piemont. Dem Vernehmen nach wurden auch die Präsidenten dieser Regionen angefragt, doch wollten sie zuerst die Regierung in Rom konsultieren und gaben danach keine Rückmeldung mehr.

Das Schreiben der neun Regionalpräsidenten ist in englischer Sprache verfasst. Die Wortwahl ist sehr diplomatisch und wirkt manchmal etwas kryptisch, offene Kritik an der Kommission wird vermieden. Die jüngsten Entwicklungen geben den Regionalpräsidenten aber «Anlass zu grosser Sorge», wie sie schreiben. Die Schweiz sei angehalten, sich auch mit Blick auf das Rahmenabkommen an Abmachungen zu halten – der Vertragstext wird als «fair und ausgeglichen» bezeichnet. Nach der Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz drohe aber eine Dynamik, die die Schweiz und die EU weiter auseinandertreibe.

Die Regionalpräsidenten befürchten, dass eine Ablehnung des Rahmenabkommens bei einer Volksabstimmung den bilateralen Verträgen die Grundlage entzöge – mit negativen wirtschaftlichen Folgen für die Nachbarregionen. Zudem weisen sie darauf hin, dass die Schweiz als direkte Demokratie besonders auf den Einbezug aller relevanten Gruppierungen achten müsse. Sie plädieren daher für mehr Verständnis: «Es ist wichtig, mit Besonnenheit und Vorsicht zu reagieren und der Schweiz genug Zeit zu geben, um alle sozialen Gruppen zu involvieren.»

Der Brief ist an EU-Kommissions-Präsident Juncker adressiert. In Kopie ging er aber unter anderem auch an Ursula von der Leyen, die Junckers Nachfolge antritt und den künftigen Kurs gegenüber der Schweiz mitprägen wird. Dass sich die Nachbarregionen erstmals überhaupt koordiniert in die Beziehungen zwischen Bern und Brüssel einschalten, zeigt, dass sie die Gefahr einer Negativspirale als gross einstufen. Doch während den Regionen keine formelle Rolle zukommt, ist von der Leyen an die Beschlüsse aller Mitgliedstaaten gebunden, bei denen das Verständnis für die Schweiz insgesamt kleiner ist. NZZ, 4. September 2019, S. 13


Der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Mitte September 2019 entschieden, dass Produkte mit einer genmanipulierten Sojabohne von Bayer-Monsanto weiterhin in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Die RichterInnen wiesen damit eine gemeinsame Klage (Rechtssache C-82/17 P) von Testbiotech, dem Europäischen Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen und dem Verein Sambucus zurück. Die Nichtregierungsorganisationen (NGO) hatten im Frühjahr 19 gegen die Zulassung der Gensoja MON 87701 × MON 89788 geklagt. 2012 hatte die EU-Kommission den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die diese Soja enthalten, genehmigt. Die Bohne wurde genetisch so verändert, dass sie sowohl gegen für sie schädliche Insekten als auch gegen Unkrautvernichtungsmittel resistent ist. Die NGOs monierten, dass gesundheitliche Risiken für VerbraucherInnen durch die Gensoja vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden seien. Deshalb hätte die EU-Kommission sie nicht für den Import zulassen dürfen. Klage: www.testbiotech.org/eugerichtX; EuGH-Entscheid zur Rechtssache C-82/17 www.kurzlink.de/eugh-gensoja-09.2019, Umwelt Aktuell, Oktober 2019, S. 15


Die EU-Kommission, das EU-Parlament und die Länder, die 2015 die Amsterdam-Erklärung zur Förderung nachhaltiger Lieferketten von Agrarrohstoffen unterschrieben haben, sollen sich endlich wirksam für den Schutz des Amazonas-Urwalds einsetzen. Das fordern Umwelt-, Natur- und Waldschutzorganisationen in einem offenen Brief an die zuständigen Institutionen. Das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen müsse ausgesetzt werden. Darüber hinaus sollte die EU verbindliche Gesetze vorlegen, die Produkte und Dienstleistungen verbieten, für die Wald abgeholzt, zerstört oder bei deren Entstehung Menschenrechte verletzt worden sind. Umwelt Aktuell, Oktober 2019, S. 24


Auf Kritik an Handelsverträgen reagiert die EU-Kommission häufig mit einem Verweis auf die enthaltenen Nachhaltigkeitskapitel. Powershift, BUND, das Forum Umwelt und Entwicklung und die Grüne Liga stellen in einer Studie jedoch fest, dass diese Kapitel nicht zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen. Statt die Umweltstandards in den betroffenen Ländern zu schützen, gelte in den Verträgen weiterhin die Maxime "Handel um jeden Preis". Die Nachhaltigkeitskapitel bekennen sich zwar zu den Zielen multilateraler Umweltabkommen und sehen verschiedene Überwachungs- und Beratungsinstanzen vor, die sicherstellen sollen, dass Umweltvorschriften eingehalten werden. Wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gebe es jedoch nicht, so die Studie. An den Beispielen Peru, Südkorea, Ukraine und USA zeigt die Studie, wie die Vertragsbestimmungen zur Nachhaltigkeit in der Praxis ohne Konsequenzen ausgehebelt oder umgangen wurden. Umwelt Aktuell, Oktober 2019, S. 25


In einem gemeinsamen Memorandum üben einige renommierte ehemalige Notenbanker scharfe Kritik an der fortdauernd ultraexpansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Im Kern werfen sie Mario Draghi und den Mitgliedern des EZB-Rates vor, die Grenze zur monetären Staatsfinanzierung, die in den EU-Verträgen strikt verboten ist, überschritten zu haben. Die Unterzeichner des Memorandums sind Hervé Hannoun (früherer Deputy Governor der Banque de France), Otmar Issing (früherer Chefökonom und zugleich Mitglied des EZB-Rates), Klaus Liebscher (früherer Gouverneur der Österreichischen Nationalbank), Helmut Schlesinger, (früherer Präsident der Deutschen Bundesbank), Jürgen Stark (früherer Chefökonom der EZB und zugleich Mitglied des EZB-Rates) sowie Nout Wellink (früherer Gouverneur der niederländischen Zentralbank). Die Einschätzungen werden zudem geteilt von Jacques de Larosière, dem früheren Gouverneur der Banque de France.

Das Memorandum der Notenbanker alter Schule ist eine Breitseite gegen die Politik von Draghi in den vergangenen etwa fünf Jahren. Als frühere Zentralbanker und EU-Bürger beobachteten sie mit zunehmender Sorge den fortdauernden Krisenmodus der EZB, schreiben die Unterzeichner des Memorandums. Besonders kritisch sehen sie die Wiederaufnahme des Kaufs von Wertpapieren (Quantitative Easing), besonders Staatsanleihen, die der EZB-Rat in seiner Sitzung im September 2019 beschlossen hat. Es bestehe ein breiter Konsens, dass nach Jahren des Quantitative Easing eine Wiederaufnahme der Anleihekäufe kaum positive Effekte auf das Wachstum haben werde. Zugleich werde der Verdacht erhärtet, hinter den Käufen von Staatsanleihen stecke die Intention, verschuldete Regierungen vor steigenden Zinssätzen zu schützen.

Ferner warnen die Notenbanker a. D. vor den negativen Nebeneffekten der extrem niedrigen oder sogar negativen Zinsen. Die Kollateralschäden würden sich ausgehend vom Bankensektor über Versicherungsunternehmen und Pensionskassen in den gesamten Finanzsektor ausbreiten. Darüber hinaus würden die Umverteilungseffekte in Richtung der Besitzer von realen Vermögenswerten in der Bevölkerung soziale Spannungen auslösen. Die Suche nach höheren Renditen treibe zugleich die Preise einiger Vermögenswerte künstlich auf Niveaus, die bei einer abrupten Korrektur zu einer schweren Krise führen könnten. Zudem trage die Geldpolitik zu einer «Zombifizierung» der Wirtschaft bei, die laut Studien der OECD und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in einigen Ländern bereits erhebliche Niveaus erreicht habe und zu einem schwächeren Produktivitätswachstum beitrage.

Zugleich kritisieren Issing und seine Kollegen, dass sich die EZB inzwischen auf ein Punktziel bei der Inflationsrate fixiere. Eine Teuerungsrate von zum Beispiel 1,5% sei inzwischen für den Zentralbankrat offenbar inakzeptabel. Diese Verschiebung des Inflationsziels stehe aber nicht im Einklang mit den EU-Verträgen, in denen als Auftrag an die EZB lediglich von der Wahrung von Preisstabilität die Rede sei. Diese sei im Oktober 1998 mit einer Inflationsrate von unter 2% definiert und auch bei der Überprüfung der geldpolitischen Strategie im Jahr 2003 nicht geändert worden. Zugleich weisen die ehemaligen Notenbanker darauf hin, dass derzeitige Überlegungen, die Definition der 2%-Grenze als ein symmetrisches Inflationsziel zu interpretieren, den Abschied von einer Geldpolitik bedeuteten, die sich auf Preisstabilität fokussiere. Das sei vor allem dann gegeben, wenn symmetrisch in dem Sinn verstanden werde, dass nach Jahren der Unterschreitung der 2%- Marke für eine ähnlich lange Dauer ein Überschiessen über die 2%-Marke toleriert würde.

Durch den Appell der renommierten Notenbanker gerät die EZB in zunehmend schwieriges Fahrwasser. Bereits in der Sitzung Mitte September, in der Draghi ein neues, grosses Massnahmenpaket durchdrückte, verweigerten rund zehn Mitglieder des 25-köpfigen Zentralbankrates ihre Gefolgschaft bei der Wiederaufnahme von Wertpapierkäufen, unter ihnen die Vertreter aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Auch in der Ökonomenzunft insgesamt ist die Kritik am Restart der Anleihekäufe weit verbreitet. In der vergangenen Woche war dann überraschend Sabine Lautenschläger ohne Begründung aus dem EZB-Direktorium zurückgetreten. Sie war eine langjährige, allerdings moderate Kritikerin der ultraexpansiven Geldpolitik. NZZ, 5. Oktober 2019, S. 31


Deutsche Forderungen für den künftigen EU-Haushalt führen zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Kommission und rufen ernsten Widerstand in der südlichen und östlichen Peripherie der Union hervor. Um die globale Macht der EU auszubauen, wie insbesondere Berlin es verlangt, will die Kommission im Etat für die Jahre 2021 bis 2027 die Mittel für die Förderung modernster Technologien massiv aufstocken und zweistellige Milliardensummen für Aufrüstung sowie Militäreinsätze bereitstellen. Dafür will sie Mittel kürzen, die zur Angleichung der Lebensverhältnisse in der Union vorgesehen sind, und einen Sonderrabatt abschaffen, der die deutschen Beitragszahlungen senkt. Gemessen an der Wirtschaftsleistung überweist die Bundesrepublik erheblich weniger Geld an Brüssel als ärmere Mitgliedsländer wie Portugal oder Bulgarien. Berlin besteht auf dem Sonderrabatt und inszeniert sich als "übermäßig stark belastet". Tatsächlich profitiert Deutschland jährlich in dreistelliger Milliardenhöhe vom Binnenmarkt und von der Gemeinschaftswährung - mehr als jeder andere EU-Staat.

Die Pläne der EU-Kommission, um die sich die aktuellen Auseinandersetzungen drehen, sehen vor, den EU-Haushalt für die Jahre von 2021 bis 2027 auf ein Volumen von insgesamt 1,11 Prozent der Wirtschaftsleistung der EU-27 zu veranschlagen. Das ist mehr als im aktuellen Haushaltszeitraum (2014 bis 2020), in dem sich das Budget auf 1,0 Prozent der EU-28-Wirtschaftsleistung beläuft, aber weniger als im vorherigen Zeitraum (2007 bis 2013), als 1,12 Prozent der Wirtschaftsleistung erreicht wurden. Die Kommission hält die Steigerung für unumgänglich, um Ziele zu erreichen, die insbesondere Deutschland verfolgt: die globale Macht der EU auszubauen und die Union nach außen stärker abzuschotten. Dazu sind nicht nur immense Summen zur Förderung der modernsten Technologien vorgesehen, um die Industrie der Mitgliedstaaten in der Konkurrenz vor allem mit chinesischen und US-amerikanischen Konzernen zu unterstützen. Vorgesehen ist auch die Bereitstellung von 13 Milliarden Euro für den EU-Rüstungsfonds; zudem sollen 10,5 Milliarden Euro unter dem irreführenden Titel "Europäische Friedensfazilität" für Militäreinsätze ausgegeben werden. 6,5 Milliarden Euro will die Kommission zur Verbesserung der "militärischen Mobilität", insbesondere zur baulichen Anpassung der Infrastruktur an der Bedarf der Streitkräfte, ausgeben. Für die Abschottung der Grenzen stehen künftig 34,9 Milliarden Euro (aktueller Haushalt: 13 Milliarden Euro) bereit.[1]

Um die Ausgaben zu stemmen, will EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger einerseits sparen und die Agrarbeihilfen wie auch die Kohäsionspolitik deutlich kürzen. Demnach stehen in Zukunft für beides nur noch gut 29 Prozent der EU-Ausgaben zur Verfügung. Für die Kohäsionspolitik, die einer Angleichung der Lebensverhältnisse in der EU dient, hatten nach der Osterweiterung der Union noch mehr als 35 Prozent des EU-Etats ausgegeben werden können. Die Agrarbeihilfen hatten damals sogar bei über 40 Prozent gelegen. Da die Kürzungen aber nicht ausreichen, um die ehrgeizigen Weltmachtpläne insbesondere Berlins zu finanzieren, sieht sich Brüssel darüber hinaus veranlasst, aktuell gewährte Rabatte zu streichen. Deutschland, außerdem Dänemark, Schweden, die Niederlande und Österreich erhalten gegenwärtig einen Rabatt auf ihre Beitragszahlungen, müssen also, gemessen an ihrer Wirtschaftsleistung, deutlich weniger Geld an Brüssel abführen als ärmere Mitgliedstaaten. So zahlt die Bundesrepublik 0,75 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung in den aktuellen EU-Haushalt (2014 bis 2020) ein; nur die Niederlande (0,67 Prozent) sowie Schweden (0,71 Prozent) liegen darunter. Länder wie etwa Bulgarien (0,87 Prozent) oder Portugal (0,88 Prozent) hingegen zahlen prozentual erheblich mehr.

Das Vorhaben der EU-Kommission, den Rabatt für Deutschland zu streichen, hat in Berlin massive Proteste ausgelöst. In der deutschen Hauptstadt wird nicht nur regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik aktuell rund 13,5 Milliarden Euro jährlich mehr nach Brüssel überweist, als sie von dort über die verschiedenen Haushaltsposten wieder erhält; damit ist sie der größte Nettozahler in der Union vor Frankreich (6,9 Milliarden Euro). Deutsche Regierungsstellen haben mehrfach Angaben an die Medien lanciert, denen zufolge die deutschen Nettozahlungen bis zum Jahr 2027, würden die Pläne der Kommission realisiert, auf bis zu 30 Milliarden Euro stiegen.[2] Zwar hat nicht zuletzt Haushaltskommissar Oettinger (CDU) inzwischen öffentlich darauf hingewiesen, dass die Berliner Zahlenangaben nicht nur auf dubiosen Annahmen beruhen, sondern als "schlichtweg falsch" eingestuft werden müssen; demnach beliefen sich die deutschen Nettozahlungen im Jahr 2027 allenfalls auf 23,5 Milliarden Euro.[3] Die Bundesregierung verwendet die überhöhten Angaben jedoch weiter, um Druck zu machen. "Deutschland wird übermäßig stark belastet", wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel Mitte Oktober zitiert.[4] Merkel besteht darauf, den Rabatt für die Bundesrepublik beizubehalten.

Tatsächlich übersteigen die deutschen EU-Gewinne den Abfluss durch Nettozahlungen in den EU-Haushalt erheblich. So weist die EU-Kommission in einem aktuellen Papier darauf hin, dass die Gelder, die im Rahmen der Kohäsionspolitik gezahlt werden, keineswegs nur dem Empfängerland zugute kommen: "Beispielsweise profitieren deutsche Unternehmen von Kohäsionsausgaben in Polen". Dies geschieht etwa direkt durch die Vergabe öffentlicher Aufträge an deutsche Firmen, aber auch indirekt durch die verbesserte Anbindung der Produktionsstandorte deutscher Konzerne in Polen. Erst kürzlich hat Jerzy Kwieci&#324;ski, Polens Minister für Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung, bestätigt, "sogenannte Netto-Zahler, also auch Deutschland", profitierten von EU-Transferzahlungen an sein Land "durch öffentliche Ausschreibungen und steigende Exporte" sehr: "Jeder aus Deutschland nach Polen transferierte Euro kommt als 1,20 Euro zurück."[5]

Hinzu kommt, dass die Bundesrepublik aus den ökonomischen Vorteilen, die der EU-Binnenmarkt bietet, unter allen Mitgliedstaaten den größten Nutzen zieht. Dies bestätigt eine im Mai publizierte Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung. Demnach verdankt Deutschland dem EU-Binnenmarkt jährliche Einkommenszuwächse in Höhe von 86 Milliarden Euro - mehr als jedes andere Land der Union. Viel geringer ist der Integrationsvorteil für die Länder an der südlichen und der östlichen Peripherie: Während der binnenmarktbedingte Einkommenszuwachs pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland bei 1.024 Euro pro Jahr liegt, erreicht er in Spanien 589 Euro, in Griechenland 401 Euro, in Polen 382 Euro und in Bulgarien 193 Euro.[6] Darüber hinaus ist die Bundesrepublik der Hauptprofiteur der Einführung des Euro. Wie eine Untersuchung des Freiburger Centrums für Europäische Politik (cep) vom Februar 2019 zeigt, hätte allein die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2017 um rund 280 Milliarden Euro niedriger gelegen, gäbe es die EU-Einheitswährung nicht. Unter den acht vom cep untersuchten Euroländern ist Deutschland - neben den Niederlanden - demnach das einzige, das von der Einführung des Euro profitiert.[7]

Nicht zuletzt mit Blick auf die gewaltigen Gewinne, die der angebliche Nettozahler Deutschland aus der EU, ihrem Binnenmarkt und ihrer Einheitswährung zieht, regt sich nun gegen die Bemühungen, die Transferzahlungen zu senken, energischer Protest. Am Dienstag sind 16 Länder der südlichen und der östlichen Peripherie in Prag zusammengekommen, um eine gemeinsame Erklärung zu verabschieden, in der sie sich gegen die geplante Kürzung der EU-Kohäsionsmittel aussprechen. Die Kohäsionspolitik habe hohe Bedeutung für den Versuch, "die Konvergenz der Regionen und der Mitgliedstaaten" zu forcieren, heißt es in dem Papier; die in Brüssel geplanten Mittelkürzungen hingegen stellten die Verringerung der Ungleichheiten in der Union ernsthaft in Frage.[8] Einige Unterzeichnerstaaten plädieren explizit für eine stärkere Aufstockung des EU-Etats. Dass der deutsche Hauptprofiteur der europäischen Integration sich darauf einlassen wird, kann nach gegenwärtigem Stand allerdings als ausgeschlossen gelten. 07. November 2019, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8098/­</­br></­br> [1] EU budget: Commission proposes major funding increase for stronger borders and migration. europa.eu 12.06.2018. EU-Haushalt für 2021-2027: Kommission begrüßt vorläufige Einigung über den Europäischen Verteidigungsfonds. europa.eu 20.02.2019.</br> [2], [3] Björn Finke: Deutschlands EU-Beitrag soll um 8,5 Milliarden Euro steigen. sueddeutsche.de 06.11.2019.</br> [4] Angela Merkel fordert EU-Etat mit Deutschland-Rabatt. zeit.de 17.10.2019.</br> [5] Mathias Brüggmann: Polnischer Wirtschaftsminister: "Jeder nach Polen transferierte Euro kommt als 1,20 Euro zurück". handelsblatt.com 10.10.2019.</br> [6] Giordano Mion, Dominic Ponattu: Ökonomische Effekte des EU-Binnenmarktes in Europas Ländern und Regionen. Herausgegeben von der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh 2019.</br> [7] Alessandro Gasparotti, Matthias Kullas: 20 Jahre Euro: Verlierer und Gewinner. Eine empirische Untersuchung. cepStudie. Freiburg, Februar 2019.</br> [8] Friends of Cohesion: Joint Declaration on the Multiannual Financial Framework 2021-2027. vlada.cz 05.11.2019.


Schwere Vorwürfe wegen rassistischer Attacken, offizieller Ehrungen für NS-Kollaborateure und exzessiver Polizeigewalt gegen Flüchtlinge begleiten die Vorbereitungen Kroatiens auf die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft zum 1. Januar 2020. Am gestrigen Mittwoch hielt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in Zagreb auf, um die im Rahmen der kroatischen Ratspräsidentschaft anstehenden Aufgaben mit Ministerpräsident Andrej Plenkovi&#263; zu besprechen. Die kroatische Regierung will sich unter anderem darum bemühen, die Abwehr von Flüchtlingen effizienter zu gestalten. Kroatiens Grenzpolizei schiebt schon seit Jahren Flüchtlinge in hoher Zahl und unter Einsatz brutaler Gewalt völkerrechtswidrig nach Bosnien-Herzegowina ab. Zudem hat der Europarat dem Land eine Zunahme des Rassismus und der Verherrlichung des faschistischen Ustaša-Regimes bescheinigt. Eine populäre Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an kroatische NS-Kollaborateure findet unter dem "Ehrenschutz" des Zagreber Parlaments statt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bei einem Besuch in Zagreb mit dem kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenkovi&#263; die EU-Ratspräsidentschaft seines Landes besprochen, die am 1. Januar 2020 beginnt. Berlin werde "die Agenda der kroatischen Präsidentschaft aus vollem Herzen und mit voller Kraft unterstützen", sagte die Kanzlerin zu; man verfolge "die gleichen Prioritäten" und werde auch weiterhin "sehr engen Kontakt halten".[1] Zu den Prioritäten zählen neben der Regelung des britischen Austritts aus der EU die Verabschiedung des Haushalts der Union sowie das Bemühen, die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Albanien und Nordmazedonien gegen Frankreich durchzusetzen. Paris hatte den Start der Verhandlungen kürzlich blockiert.[2]

Kroatien, dem Land, das zum 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird, hat im vergangenen Jahr die Antirassismus-Kommission des Europarats ein desolates Zeugnis ausgestellt. Wie es in einem Bericht der Institution heißt, der am 15. Mai 2018 publiziert wurde, nimmt in der kroatischen Öffentlichkeit "rassistische und intolerante Hassrede" zu; als "Hauptziele" nennt die Antirassismus-Kommission "Serben, LGBT und Roma".[3] Rassistische Kommentare erlebe man auch im Fernsehen; so habe der Zagreber Sender Z1 TV behauptet, kämen Kinder der serbisch-orthodoxen Kathedrale in Kroatiens Hauptstadt nahe, dann drohten sie "Opfer von Tschetnik-Schlächtereien" zu werden. Tatsächlich sind Einrichtungen der Serbisch-Orthodoxen Kirche in Kroatien allein im Jahr 2016 rund zwanzig Mal angegriffen und beschädigt worden. Bereits 2014 hatten kroatische Nationalisten ein Café in Vukovar an der Grenze zu Serbien, das als Zentrum der serbischsprachigen Minderheit gilt, überfallen und die Besitzer schwer verletzt. Die Antirassismus-Kommission des Europarats hielt außerdem fest, "besonders unter jungen Leuten" werde der kroatische Nationalismus immer stärker; er äußere sich insbesondere "in Lob für das faschistische Ustaša-Regime". Dass kroatische Fußball-Nationalspieler während der Fußball-WM 2018 Lieder mit Ustaša-Parolen grölten, hat weltweit für Aufsehen gesorgt.[4]

Die Ustaša-Bezüge kommen dabei nicht von ungefähr. Während der Vorbereitung der Abspaltung Kroatiens von Jugoslawien und vor allem im Verlauf des Sezessionskrieges in der ersten Hälfte der 1990er Jahre hatte der alte Ustaša-Faschismus als bedeutender ideologischer Bezugspunkt vieler Separatisten eine wichtige Rolle gespielt - gefördert insbesondere von dem damaligen kroatischen Präsidenten Franjo Tu&#273;man, der in der Bundesrepublik zu jener Zeit tatkräftige Unterstützung bei der Abtrennung Kroatiens aus dem jugoslawischen Staat fand (german-foreign-policy.com berichtete [5]). Die Ustaša-Verehrung in Teilen der kroatischen Bevölkerung ist seitdem erhalten geblieben. So wird im österreichischen Bleiburg unweit der Grenze zu Slowenien jedes Jahr eine große öffentliche Gedenkveranstaltung abgehalten, die an die wohl fünfstellige Zahl kroatischer NS-Kollaborateure erinnert, die dort von jugoslawischen Partisanen ab Mai 1945 wegen ihrer Verbrechen während ihrer Zusammenarbeit mit den Nazis hingerichtet wurden. Das Bleiburger Ustaša-Gedenken, an dem im vergangenen Jahr beispielsweise ein Leugner des Massenmordes im Ustaša-KZ Jasenovac sowie ein Redner einer NPD-Veranstaltung teilgenommen hatten, findet seit 2003 unter dem Patronat der kroatischen Bischofskonferenz und inzwischen zusätzlich unter dem "Ehrenschutz" des kroatischen Parlaments statt. Regelmäßig sind hochrangige Politiker bis hin zu Ministern der kroatischen Regierungspartei HDZ zugegen. Im vergangenen Jahr ließ sich Ministerpräsident Plenkovi&#263; entschuldigen, er könne nur deshalb nicht kommen, weil er am selben Tag eine berühmte Politikerin auf einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei begrüßen werde - Bundeskanzlerin Merkel.

Merkels Auftritt an jenem 18. Mai im kroatischen Europawahlkampf hat Wellen geschlagen. Auf der Veranstaltung pries nicht nur der 29-jährige HDZ-Spitzenkandidat Karlo Ressler im Beisein der deutschen Kanzlerin das Bleiburger Ustaša-Gedenken. Die HDZ, die im Rahmen der Europäischen Volkspartei (EVP) eng mit der CDU kooperiert, ließ zudem das in Kroatien populäre Lied "Lijepa li si" singen, zu dem Ministerpräsident Plenkovi&#263; begeistert und Kanzlerin Merkel höflich den Takt klatschten. "Lijepa li si" stammt von Marko Perkovi&#263; (Künstlername: "Thompson"), einem in Kroatien äußerst populären Sänger, der in seinen Liedern immer wieder die Ustaša rühmt. Seine Auslandskonzerte sind deshalb in der Vergangenheit zuweilen verboten worden, auch in Deutschland. "Lijepa li si", eine nationalistische Hymne, nimmt unter anderem Herceg-Bosna für Kroatien in Anspruch; das Gebiet gehört zum Nachbarland Bosnien-Herzegowina. Dass die deutsche Kanzlerin zu dem Lied geklatscht hatte, führte dazu, dass in der deutschen Botschaft in Sarajevo Protestbriefe eintrafen. Aus Berlin hieß es entschuldigend, Merkel, des Kroatischen nicht mächtig, habe vom nationalistischen Inhalt des Liedes schlicht nichts geahnt. Kroatien, das mit rassistischen und nationalistischen Ausfällen von sich reden macht, zählt zu den Schwerpunkten seiner Ratspräsidentschaft unter anderem das Bemühen um die Abwehr von Flüchtlingen. Das Land wird seit langem scharf kritisiert, weil seine Repressionskräfte seit 2016 illegale Sammelabschiebungen nach Bosnien-Herzegowina durchführen und dabei auch brutale Gewalt anwenden. So konnte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch dokumentieren, wie zahlreiche Flüchtlinge von kroatischen Grenzbeamten geschlagen und getreten wurden, darunter auch Kinder; manche wurden zu Spießrutenläufen zwischen Reihen kroatischer Polizisten gezwungen. Die Abschiebungen, die internationalem Recht zuwiderlaufen, würden dabei "in entlegene[n] Gebiete[n]" durchgeführt, heißt es bei Human Rights Watch; teilweise seien die Flüchtlinge dabei "gezwungen" worden, "eiskalte Bäche zu durchqueren".[6] Aktuell wird ein Vorfall untersucht, bei dem ein Flüchtling durch einen Schuss aus einer Waffe eines kroatischen Polizisten schwer verletzt wurde.[7] Kroatiens Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarovi&#263; hat im Juli, in einem Interview auf die Polizeigewalt an der kroatischen Grenze angesprochen, erklärt: "Natürlich gibt es ein bisschen Gewalt, wenn man Menschen abschiebt." Sie habe sich allerdings "vom Innenminister, vom Polizeichef und von den Polizisten vor Ort" versichern lassen, "dass sie nicht zu viel Gewalt anwenden".[8] 21. November 2019, www.german-foreign-policy.com, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8112/­ </br></br> [1] Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und dem kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenkovi&#263; in Zagreb. 20.11.2019.</br> [2] S. dazu Kollateralschäden im Führungskampf.</br> [3] ECRI Report on Croatia (fifth monitoring cycle). Strasbourg. Adopted on 21 March 2018. Published on 15 May 2018.</br> [4], [5] S. dazu Salonfähige Parolen.</br> [6] EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden. hrw.org 08.11.2019.</br> [7] Polizeischuss verletzt Migrant. zdf.de 17.11.2019.</br> [8] Andrea Beer: "Natürlich gibt es Gewalt, wenn man Menschen abschiebt". ard-wien.de 12.07.2019.


Hinter den Kulissen wird sowohl in Brüssel wie auch in Bern die Ansicht geteilt, dass vor der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative der SVP im Mai 2020 wohl kaum "Fortschritte" beim institutionellen Rahmenabkommen (InstA) möglich sind. Zunächst einmal gab Ursula von der Leyen am Donnerstag, den 21. Mai 2019, bekannt, dass die Schweiz auch unter ihrer Führung Chefsache bleiben werde. Die erste Präsidentin der EU-Kommission setzt auf Kontinuität und behält die Organisation ihres voraussichtlich noch bis Ende Monat amtierenden Vorgängers Jean-Claude Juncker bei. Von der Leyen «leitet» die Beziehung zur Schweiz, und Kommissar Johannes Hahn soll seine Aufgaben zu Ende führen.

Die "Schweiz" behält damit wie gewünscht einen direkten Ansprechpartner in der Kommission. Die Verhandlungen selbst, so betonte eine Sprecherin der Kommission, würden als abgeschlossen betrachtet. Nachdem die EU gegenüber Grossbritannien bei der neuerlichen Öffnung des Brexit-Vertrages eine gewisse Flexibilität gezeigt hat, ist diese Aussage eventuell mit Vorsicht zu geniessen.

Der Schweizer Chefunterhändler Balzaretti trat Mittel November 2019 an einer Tagung zu den Beziehungen der Schweiz mit der EU an der Universität in der belgischen Stadt Gent auf. Er plädierte dabei für Geduld. Die Schweiz brauche Zeit, um einen Konsens von unten nach oben («bottom-up») zu erarbeiten. Das möge zwar manchmal etwas schwerfällig sein. Doch ein breit abgestützter Entscheid halte dafür besser. Zu wenig Konsultationen könnten dagegen schon einmal zu einem Chaos führen, wie es die EU mit dem Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) erlebte. Der Vertrag löste heftigen Widerstand aus und scheiterte beinahe am Nein eines Regionalparlaments in Belgien. Die zusätzlichen Konsultationen stiessen in Brüssel teilweise auf Unverständnis. Dank ihnen könne man der EU aber bessere Lösungen vorschlagen, sagte Balzaretti. Man arbeite mit den Sozialpartnern und den Kantonen derzeit an möglichen «Klarstellungen».

Der Bundesrat verlangte in einem Brief im Sommer von der EU solche Klarstellungen bei zwei Fragen zur Personenfreizügigkeit und bei den staatlichen Beihilfen, um Ja zum InstA sagen zu können. Heikel ist etwa die Frage nach einer Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie der EU. Dieser Zankapfel ist im Abkommen nicht erwähnt. Balzaretti wies darauf hin, dass es sich dabei um eine Freizügigkeit für Bürger der EU handelt. Die Personenfreizügigkeit, welche die Schweiz mit der EU vereinbart hat, dreht sich dagegen um Arbeitnehmer und Selbständige. Der Bundesrat, das geht aus einer entsprechenden einseitigen Deklaration in dem Brief vom Juni 2019 hervor, will separat darüber verhandeln.

Die Kantone befürchten, dass dank einer Aussage über staatliche Beihilfen in einem zum Vertragspaket gehörenden Anhang unter Umständen EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unverzüglich nach möglichen wettbewerbsverzerrenden staatlichen Beihilfen bei Kantonalbanken, Steuervorbescheiden und im Gesundheitswesen suchen könnte. Grundsätzlich will die Schweiz laut Balzaretti aber einen derartigen horizontalen Effekt verhindern und das Thema jeweils in den einzelnen Sektoren separat verhandeln.

Beim Lohnschutz schliesslich will Balzaretti verhindern, dass der Europäische Gerichtshof die Massnahmen der Schweiz aushebeln kann. Tobler wiederum würde in einer Klarstellung festhalten wollen, dass der Schweizerische Arbeitsmarkt aufgrund des hohen Lohnniveaus eine Sonderposition einnehme und der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» dauerhaft gelten müsse. NZZ, 22. November 2019.


«Es kühlt ab», sagt Pierre Moscovici, der Wirtschaftskommissar der abtretenden Kommission von Präsident Jean-Claude Juncker, am Mittwoch, den 20. November 2019 in Brüssel vor den Medien. Er meinte damit die abnehmende Wirtschaftsdynamik in der Euro-Zone. Länder wie Deutschland und die Niederlande müssten deshalb die Heizung aufdrehen – sprich: Der Staat soll mehr Geld ausgeben. Gleichzeitig hätten andere, die bereits in einem warmen Zimmer sässen, den Thermostat hinunter zu drehen. Moscovici meint beispielsweise Italien und Frankreich. Der Vergleich enthält die Botschaft der Kommission: Rom soll weniger ausgeben, Berlin mehr, damit alle Euro- Länder weiter warm haben.

Offensichtlich sind viele Mitgliedstaaten in der Euro-Zone bei ihren Haushaltsplänen für 2020 wenig "ambitioniert" (NZZ-Speak). Und Brüssel bleibt auch gegenüber "undisziplinierten" Regierungen milde gestimmt. Rom präsentierte vor einem Jahr laut Schätzungen der Kommission für 2018 einen Ausgabenüberschuss der öffentlichen Hand (Defizit) im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) von 1,9% und für das Folgejahr einen von 2,9%. Die Schulden im Verhältnis zum BIP wurden auf 131% für beide Jahre veranschlagt. Die Kommission empfahl ein Defizitverfahren, das zu einer Busse führen kann. Die mittlerweile deutlich europafreundlichere Regierung Italiens legt ein wenig berauschendes Budget vor und kommt dennoch mit einer Verwarnung davon. Euronationale Einstellung wird honoriert. Laut Angaben der Kommission ist für 2019 mit einem Defizit von 2,2% zu rechnen und für 2020 mit einem solchen von 2,3%. Die Schuldenquote soll gar 136% und dann 137% betragen. Das ist kaum besser als im Vorjahr. Die im Maastricht-Vertrag festgehaltenen Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sehen beim Defizit maximal 3% vor und bei den Schulden 60%.

Aber auch Frankreich plant mehr auszugeben als einzunehmen. Paris wird laut mit Brüssel übereinstimmenden Schätzungen 2019 ein Defizit von 3,1% einfahren und damit als einziges Land der Euro-Zone die Maastricht-Massgabe verpassen. 2020 ist dann ein Ausgabenüberhang von noch 2,2% vorgesehen. Die Kommission schreibt jedoch, die Abweichung sei temporär, nahe dem Referenzwert und nur dem Effekt einer einzigen Massnahme geschuldet. Paris wird von Brüssel «eingeladen», mit passenden Korrekturen die Einhaltung der Regeln 2020 sicherzustellen. Neben Italien und Frankreich riskieren auch Belgien, Spanien, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Finnland, den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit ihrer Haushaltsplanung 2020 zu verletzen. Wien, Lissabon und Madrid haben aufgrund von Wahlen und der Formierung der Regierung noch Budgets eingereicht, welche auf den Vorjahreswerten basieren. NZZ, 21. November 2019


Zuerst hat der französische Finanzminister Bruno Le Maire seine "europäischen" Kollegen öffentlich dazu aufgefordert, das geplante Blockchain-basierte Zahlungssystem mitsamt Kryptowährung Libra in der EU bis auf weiteres zu verbieten. Es müsse sichergestellt werden, dass Libra in keiner Art und Weise die staatliche Souveränität beeinträchtige und völlig risikofrei sei. Sogleich stimmte ihm der deutsche Finanzminister Olaf Scholz zu. Die EU weiss allerdings nicht, welche Gesetze und Vorschriften sie auf Facebooks Digitalwährung Libra anwenden muss. Das steht im Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission, der am Mittwoch, den 6. November 2019 veröffentlicht worden war und am Freitag, den 8. November 2019 beim Finanzministertreffen in Brüssel zur Debatte stand.

Facebook oder Libra werden zwar gar nicht beim Namen genannt. Vielmehr ist vom Gattungsbegriff «Stablecoins» und von «Einheiten, die vorhaben, Stablecoins herauszugeben» die Rede. Doch es ist klar, worum es geht. Denn es gibt derzeit kein anderes Projekt mit vergleichbarem Umfang.

In der EU ist die Skepsis bezüglich Libra gross. Nun haben sich Mitgliedstaaten und Kommission provisorisch auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Und diese ist für Libra nicht positiv. Im Papier werden in einem ersten Abschnitt die Vorteile eines solchen Projektes aufgelistet. Technologische Innovationen könnten für den Finanzsektor wirtschaftlichen Nutzen generieren, den Wettbewerb fördern, Finanzdienstleistungen für ein bisher ausgeschlossenes Publikum erschliessen, die Wahl für Konsumenten vergrössern, die Effizienz erhöhen, Kostenersparnisse für Banken und für die Wirtschaft insgesamt ermöglichen.

Unmittelbar darauf folgt eine Liste mit Risiken, die mindestens so lange ist: Konsumentenschutz, Privatsphäre, Besteuerung, Cybersicherheit, operative Widerstandsfähigkeit, Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus, die Integrität des Marktes, angemessene Führungsstrukturen, Rechtssicherheit, geldpolitische Hoheit, Geldpolitik, Sicherheit und Effizienz von Zahlungssystemen, Finanzstabilität und fairer Wettbewerb.

Die Schlussfolgerung ist dann auch wenig überraschend. Solange nicht sämtliche rechtlichen, regulatorischen und aufsichtsbezogenen Risiken identifiziert und ausgeräumt sind, wird kein Stablecoin in der EU zugelassen. Das kommt im Prinzip einem Verbot einer Digitalwährung gleich, die es noch gar nicht gibt.

Zwischen den Zeilen kann man die Forderungen an Facebook herauslesen: Erstens wird Stablecoin, so wie sich das Projekt heute präsentiert, in der EU keine Chance haben. Zweitens erwartet die EU dringend vollständige und angemessene Informationen, damit man wie eingangs erwähnt überhaupt einschätzen kann, wie Libra zu regulieren ist. Drittens ermutigt man sämtliche Konkurrenten von Libra, ihrerseits eine bessere Lösung vorzulegen. So sollen die traditionellen Anbieter von Zahlungsdienstleistungen schnellere und günstigere grenzüberschreitende Überweisungen ermöglichen, und darüber hinaus begrüsst die EU, dass Nationalbanken sowie die Europäische Zentralbank derzeit eigene Digitalwährungen evaluieren.

Man stimme mit den Finanzministern der EU überein, dass Stablecoin-Initiativen erst lanciert werden sollten, wenn die Fragen und Bedenken der Regulatoren ausgeräumt seien, schreibt Dante Disparte, Verantwortlicher für Kommunikation der Libra Association, in einer Stellungnahme zum EU-Papier. Projekte wie Libra würden das Bedürfnis nach effizienten, günstigen und schnellen grenzüberschreitenden Überweisungen belegen, so die Dachorganisation von Facebooks Stablecoin-Projekt weiter. NZZ, 9. November 2019, S. 28.


Geht es in der EU um die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, so gilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) gemeinhin als sicherer Fels in der Brandung (ausser es geht um die EU selber). Regierungskritiker aus Ländern wie Polen oder Ungarn, in denen die Justiz offenkundig unter politischen Druck geraten ist, dürfen jedenfalls ihre Hoffnungen auf die Luxemburger Richter setzen, wenn sonst nichts mehr zu helfen scheint. Denn noch kann es sich kein EU-Mitgliedstaat leisten, Entscheide und Urteile des obersten Gerichtes der Union einfach zu ignorieren.

Entsprechend gross dürfte die Enttäuschung mancher Kritiker der nationalkonservativen PiS-Regierung in Warschau sein, die am Dienstag, den 19. November 2019, erwartungsvoll nach Luxemburg schauten. Der EuGH beschäftigte sich einmal mehr mit den institutionellen und personellen Veränderungen im polnischen Justizsystem – nach den umstrittenen Regelungen zur Zwangspensionierung von Richtern ging es dieses Mal um die 2018 geschaffene Disziplinarkammer an Polens Oberstem Gericht.

Die Disziplinarkammer ist ein Herzstück der Justizreformen. Sie wurde gegründet, nachdem die PiS-Regierung im April 2019 eine Senkung des Rentenalters am Obersten Gericht beschlossen hatte. Richter, die sich dagegen wehren wollten, vorzeitig in den Ruhestand geschickt zu werden, sollten sich an die Kammer wenden können. Doch das Oberste Gericht in Warschau äusserte Zweifel an der Rechtmässigkeit des neuen Gremiums und rief daraufhin den EuGH an.

Ende Juni 2019 kam der Generalanwalt in Luxemburg, Evgeni Tanchev, dann in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass die Disziplinarkammer ihren Zweck, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, tatsächlich nicht erfüllen könne. Dafür sorge schon die Zusammensetzung des Gremiums, dessen Mitglieder vom sogenannten Landesjustizrat bestimmt werden. Weil der Rat seit einem Gesetz von 2017 wiederum zur Hälfte aus Politikern und zur Hälfte aus Richtern bestehe, die vom Parlament bestimmt würden, sei ein Schutz vor politischem Einfluss nicht gegeben. Doch dieser Einschätzung des Generalanwalts schloss sich der EuGH nun nicht an. Es sei nicht erkennbar, wie «der blosse Umstand, dass die Richter der Disziplinarkammer vom Präsidenten der Republik ernannt werden», eine Abhängigkeit von der Politik schaffe oder Zweifel an der Unparteilichkeit der Richter aufkommen lasse, hiess es – wenn diese nach ihrer Ernennung nicht Druck ausgesetzt seien und Weisungen unterlägen. Auch sei die vorherige Einschaltung des Landesjustizrats sogar geeignet, den Spielraum des Präsidenten zu beschränken – sofern das Gremium selbst hinreichend unabhängig sei. Prüfen müsse das Oberste Gericht in Warschau erst einmal selber, unter welchen Umständen die Mitglieder des Landesjustizrats bestellt würden und wie dieser seine Aufgabe, über die Unabhängigkeit der Justiz zu wachen, erfülle.

Zweifelt der EuGH selber an der «hinreichenden Unabhängigkeit» der polnischen Justiz? Kritische Signale sind aus den Äusserungen der Luxemburger Richter herauszulesen, doch wurde auf ein eindeutiges Urteil für dieses Mal verzichtet und der Ball an Warschau zurückgespielt. Die PiS-Regierung gab sich jedenfalls triumphierend. Von einer «grossen Niederlage» der oppositionellen Richter sprach am Dienstag der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro. Und Ministerpräsident Mateusz Morawiecki kündigte eine Fortsetzung der Justizreformen an: «Ein besserer Staat bedeutet ein besseres Justizsystem. Wir werden unsere Reformen in diesem Bereich fortsetzen.»

Morawiecki könnte allerdings zu früh frohlocken, denn abwenden wird die EU-Justiz ihren Blick von der Entwicklung in Polen nicht. Noch immer sind wegen des Umbaus der Justiz mehrere Vertragsverletzungsverfahren hängig – und neue Klagen jederzeit denkbar. NZZ, 20. November 2019, S. 5


Kritik am türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wird von einem von der EU mitfinanzierten Bericht als islamfeindlich eingestuft. Knapp 850 Seiten lang ist der «Europäische Islamophobie-Report 2018», erschienen im September 2019 und finanziert aus dem EU-Programm «Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und der Türkei», Kostenpunkt: 126'951 Euro. Der Bericht will «Dynamiken, die den Aufstieg des antimuslimischen Rassismus in Europa unterstützen», analysieren, unterstützt aber faktisch den totalitären politischen Islamismus.

Kritische Kommentare von Politikern, Wissenschaftlern und Journalisten zum politischen Islam oder Kritik an dem türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan werden als «islamophob» taxiert, und im gleichen Zug diskreditierte man auch zahlreiche Vertreter eines moderaten Islam – darunter den deutschen Aktivisten Ahmad Mansour oder die Rechtsanwältin Seyran Ates, Imamin einer liberalen Moschee, die im Bericht als «zentrale Figur im Islamophobie-Netzwerk» bezeichnet wird. Auch die Schweizer Islamkritikerin Saïda Keller-Messali taucht als Islamhasserin auf. Sie hat am Dienstag, den 12. November 2019 eine Klage gegen die Verfasser der Studie angekündigt, wie das Magazin Crime-Schweiz berichtete.

Die eindeutige politische Schlagseite erstaunt wenig, wenn man sich den Hintergrund der Verfasser dieses Berichts ansieht. Verantwortlich zeichnen die österreichischen Politikwissenschaftler Farid Hafez und Enes Bayrakli sowie die Stiftung für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Forschung (Seta). Seta ist eng verbandelt mit der türkischen Regierungspartei AKP und vor allem in Berlin und Brüssel aktiv.

Die Stiftung betont umgehend ihre Unabhängigkeit, insbesondere auch von Erdogan. Doch ihr Gründer ist heute Sprecher und Berater von Erdogan, auch andere wichtige Mitglieder der Stiftung wechselten später in die türkische Regierung. Bereits im Juni geriet die Stiftung zudem in die Schlagzeilen, nachdem sie unter dem Titel «Der verlängerte Arm ausländischer Medienorganisationen in der Türkei» eine Liste von 143 ausländischen Journalisten veröffentlicht hatte. Alle hatten sich kritisch zu Erdogan geäussert. Diese Art von islamistischer Propaganda wird von der EU mit staatlichen Geldern gefördert. Der Bund, 14. November 2019, S. 10.


Frankreich hat beschlossen, dem Europarat, in dem es derzeit (2019) den rotierenden Vorsitz des Ministerrats innehat, konkrete Vorschläge zum Geschichtsunterricht in Europa zu unterbreiten. Ende November 2019 soll anlässlich eines Treffens aller europäischen Bildungsminister eine Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in den Mitgliedstaaten des Europarates (History Observatory for Peace in Europe, Hope) gegründet werden. Die souveräne Kompetenz von Staaten, Regionen oder Kantonen bei der Erstellung ihrer Lehrpläne wird dabei offiziell nicht infrage gestellt. Aber die präsentierte Bestandsaufnahme soll weit über die Fachkreise hinaus eine breite öffentliche Debatte anstossen.

Offiziell geht es nicht darum, alle europäischen Länder zur Entwicklung eines vereinheitlichten Geschichtsunterrichts zu bewegen oder ihnen gar vereinheitlichte Lehrpläne aufzuzwingen. Drei Anliegen sollten jedoch allen gemein sein: Erstens soll unsere Geschichtsschreibung auf Fakten beruhen. Zweitens ist sicherzustellen, dass zwangsläufig unterschiedlich wahrgenommene nationale Ereignisse auf eine Art vermittelt werden, dass sie zur Aussöhnung beitragen und diese nicht sogar noch behindern. Und drittens sollen diese unterschiedlichen Geschichtsschreibungen ein gemeinsames europäisches Bewusstsein entstehen lassen. Der zweite Punkt wäre durchaus zu begrüssen, wenn er nicht faktisch im Dienste des dritten Punktes stehen wird. Und – statt um ein "europäisches Bewusstsein" sollte es um ein demokratisches Bewusstsein gehen und eine Geschichte der Demokratie in den einzelnen Ländern! NZZ, 27. November 2019. S. 9.


Der Vorstand des Personals öffentlicher Dienste wollte sich zum Rahmenabkommen mit der EU bekennen. Der Vorstand des Personals öffentlicher Dienste argumentierte dabei tatsächlich mit dem Werkplatz des Industrie- und des Dienstleistungssektors. Der Berner Bund, der Tagesanzeiger und die Basler Zeitung widmeten der Anwandlung der VPOD-Vorstandes unter dem Titel "Eine Gewerkschaft schert aus" Dreiviertel Seiten (Berner Bund S. 11, 9. November 2019). Die Basis lehnte das Ansinnen des Vorstandes allerdings dann ab: es wurde zuerst abgelehnt, den Abschluss eines Rahmenvertrages als Ziel zu betrachten und schliesslich wurde das gesamte Positionspapier des Vorstandes verworfen. Der Berner Bund widmete dem Entscheid der Basis dann noch eine Sechzehntel Seite (S. 7, 11. November 2019, rechts unten unter dem Titel "VPOD-Basis lehnt Rahmenvertrag ab").


Alle sieben Jahre versuchen die EU-Staaten, sich auf ein gemeinsames mehrjähriges Budget zu einigen. Der nächste solche Finanzrahmen (MFR) muss Ende 2020 bereit sein und deckt die Periode 2021 bis 2027 ab. Die Debatte darüber lässt die sonst verdeckten Gräben zwischen den Mitgliedstaaten deutlich werden. Aus Berlin wurden der Presse Zahlen zugespielt, die eine Steigerung der deutschen Nettobeitragszahlungen für diesen ersten MFR nach dem Brexit um 100% suggerierten. Offiziell bekannte sich niemand zu den Zahlen, doch die implizite Botschaft war klar: Schaut her, wie tief wir nach dem Austritt Grossbritanniens ins Portemonnaie greifen müssen.

Das erboste den zuständigen Budgetkommissar der EU, den Deutschen Günther Oettinger. Er rief das Pressekorps in Brüssel zusammen und dozierte darüber, dass solche Nettozahlen grober Unfug seien – und wenn man sie dann doch heranziehe, dann seien die Werte deutlich niedriger als behauptet. Dann folgte der nächste Akt, diesmal in Prag. Dort trafen sich Vertreter jener 16 EU-Mitgliedstaaten, die von 2014 bis 2018 im Durchschnitt pro Jahr am meisten Gelder aus dem Haushalt erhalten haben. An der Spitze dieser Rangliste steht mit einigem Abstand Polen (11 Mrd. €), vor Rumänien, Ungarn und Griechenland (je rund 4,5 Mrd. €). Diese «Freunde der Kohäsion» forderten in einer gemeinsamen Erklärung, dass die entsprechenden Zahlungen innerhalb der EU von reichen Staaten an ärmere Länder nicht wie von der EU-Kommission vorgeschlagen gekürzt, sondern vielmehr auf dem Niveau von 2014 bis 2020 beibehalten werden.

Die Kommission will, dass alle Mitgliedstaaten nach dem Abgang des wichtigen Nettozahlers Grossbritannien etwas mehr in den EU-Topf einzahlen. Berlin soll laut dem Plan der Kommission von 2021 bis 2027 jährlich im Durchschnitt knapp 33 Mrd. € nach Brüssel überweisen. Das ist die höchste Summe aller Mitgliedstaaten. In der derzeit noch laufenden Periode liegt der Betrag bei 25 Mrd. €. Deutschland erhält aber auch direkt etwas zurück, beispielsweise Agrarsubventionen und auch in geringem Umfang Kohäsionsgelder. Zieht man die verschiedenen Rückflüsse ab, trägt Berlin laut Oettinger 2021 als Nettozahler rund 18 Mrd. € zum EU-Haushalt bei und 2027 etwa 24 Mrd. €.

Zudem sollen sämtliche Rabatte gestaffelt über mehrere Jahre verschwinden, die im Zusammenhang mit Extrawürsten für London eingeführt worden waren. Sie führten zur bemerkenswerten Tatsache, dass gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE) – ein bei grossen Staaten mit dem Bruttoinlandprodukt (BIP) vergleichbares Mass – die reichen Länder Niederlande, Schweden, Deutschland, Dänemark und Österreich relativ gesehen 2020 am wenigsten beisteuern. Ihr Beitrag liegt bei 0,7% des BNE, derjenige der Länder mit unterdurchschnittlichem BIP pro Kopf bei 0,85%. Die EU-Kommission will die Mitglieder aber nicht nur wegen des Brexits um höhere Beiträge bitten. Der Ersatz der fehlenden Gelder aus Grossbritannien macht nämlich «nur» 13% der von Brüssel angestrebten höheren Einzahlungen aus. Ein deutlich grösserer Teil des Anstiegs (40%) geht auf Kosten der Inflation über die Periode von sieben Jahren, nochmals 20% ergeben sich aus dem Wirtschaftswachstum. Rund ein Viertel schliesslich ist für neue und mehr Ausgaben, etwa in den Bereichen Digitalisierung, Forschung, Klimaschutz und Grenzschutz, vorgesehen. Doch EU-Kommissar Oettinger plant auch Umschichtungen. Er will insbesondere die traditionell grössten Budgetposten, Agrarsubventionen und Kohäsion, kürzen. Die neu veröffentlichten Zahlen zeigen nun, dass der Kommissionsvorschlag für den nächsten MFR insbesondere Polen und Ungarn stark belastet. Diese müssten nämlich – neben höheren Beiträgen – auch empfindliche Reduktionen der Fördergelder hinnehmen. Entsprechend überrascht der Protest der «Freunde der Kohäsion» in Prag wenig. Insbesondere die Agrarsubventionen sind jüngst durch eine umfangreiche Recherche der «New York Times» zusätzlich unter Druck geraten. Das amerikanische Blatt hat aufgezeigt, dass beispielsweise in Ungarn grosse Summen direkt an Vertraute des Premierministers Viktor Orban fliessen. Die Zeichen stehen in der Budgetdebatte also vorerst auf Sturm. Eine Einigung vor Ende 2020 wäre eine Überraschung. NZZ, 6. November 2019


Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen «mangelnder Solidarität» in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstossen. Das befand am 30. November 2019 die Generalanwältin des EU-Gerichtshofes. Folgen die Richter ihrem Gutachten, dürfte sich der Graben zwischen Ost- und Westeuropäern weiter vertiefen.

Es gibt Leute, die in der Flüchtlingskrise von 2015 einen «europäischen 11. September» sehen, einen Moment also, von dem an alles anders wurde auf dem Kontinent. Der Vergleich wirkt übertrieben, doch dass die Massenmigration infolge des syrischen Bürgerkrieges tiefe gesellschaftliche Gräben in Europa aufgerissen hat, ist unbestritten. So sorgt vor allem ein Beschluss vom 22. September 2015 bis heute für böses Blut zwischen Ost- und Westeuropäern: Mit qualifizierter Mehrheit und gegen den Willen der Slowakei, Ungarns, Rumäniens und Tschechiens hatte der Europäische Rat damals die Umverteilung von 120 000 Asylbewerbern beschlossen. In einem Zeitraum von zwei Jahren sollten die Migranten nach festen Quoten von Italien und Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten gebracht werden. Dagegen allerdings sperrten sich mehrere ost- und mitteleuropäische Staaten. Der Streit mündete in einer Klage Ungarns und der Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Nachdem das Gericht im September 2017 befand, der Beschluss des Rates sei «erforderlich und verhältnismässig» gewesen, weigerten sich Tschechien, Ungarn und Polen dennoch, ihn umzusetzen. Und so erhob die EU-Kommission im Dezember 2017 ihrerseits Klage gegen die drei Staaten, die seit 2015 keinen einzigen – oder im Falle Tschechiens lediglich zwölf – Migranten aus dem Umverteilungsprogramm aufgenommen haben.

Nun gab die Generalanwältin des EuGH, Eleanor Sharpston, in einem Gutachten ihre Einschätzung ab. Dabei setzte sich die britische Juristin vor allem mit der innenpolitischen Argumentation der beklagten Staaten auseinander. Die drei Länder hatten ihre Sorge um die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit vorgebracht und argumentiert, es sei die ausschliessliche Aufgabe der Mitgliedstaaten, sich in ihrem Territorium um diese Fragen zu kümmern. Die Generalanwältin wies diese Begründung aber zurück: Es sei den Ländern ohne weiteres möglich gewesen, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen. Die Aufnahme eines Asylbewerbers hätte mit berechtigten Gründen jederzeit abgelehnt werden können.

Laut Sharpston seien alle EU-Staaten in der Notsituation von 2015 in der Pflicht gewesen, den Ratsbeschluss angemessen umzusetzen, denn nur so habe man den «unerträglichen Druck» auf die Länder an den EU-Aussengrenzen mildern können. Dies, so die Generalanwältin, sei das «Wesen von Solidarität». Auch hätte das Programm für den Fall, dass es Schwierigkeiten bei der Umsetzung gegeben hätte, zeitweise (allerdings nicht einseitig) ausgesetzt werden können. Mit ihrer Weigerung, sich an den Umsiedlungen zu beteiligen, hätten Tschechien, Ungarn und Polen also klar gegen geltendes EU-Recht verstossen. NZZ, 1. November 2019, S. 3


Andreas Schwab, Vorsitzender der Schweiz-Delegation im EU-Parlament, und Nationalrat Hans-Peter Portmann (FDP), Vorsitzender der Schweizer Parlamentsdelegation, haben in Strassburg eine gemeinsame Erklärung präsentiert. Kern der Erklärung ist eine Art Gegengeschäft: Das Schweizer Parlament wird aufgerufen, den Kohäsionsbeitrag «ohne weitere Verzögerung» freizugeben. Ein Entscheid ist in der Dezembersession geplant. Im Gegenzug rufen beide Seiten die EU-Kommission auf, ihren Entscheid zu überprüfen, der Schweiz die Börsenäquivalenz nicht mehr zu gewähren. Das vorgeschlagene "Geschäft" ist so einseitig wie das Rahmenabkommen: die Schweiz zahlt und die EU-Kommission wird aufgerufen, einen Entscheid zu überprüfen. Der Bund, 28. November, S. 9.


Menschenrechtsanwälte werfen der EU und ihren Mitgliedstaaten "crimes against humanity" ("Verbrechen gegen die Menschheit") vor und haben beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Anzeige wegen des Flüchtlingssterbens im Mittelmeer erstattet.

Die EU-Flüchtlingsabwehr habe das Mittelmeer in die "tödlichste Migrationsroute der Welt" transformiert, heißt es in dem Anzeigedokument; dass dort in den vergangenen Jahren weit mehr als 10.000 Menschen zu Tode gekommen seien, sei keiner "Naturkatastrophe" und keinem "tragischen Fehler" geschuldet, sondern einer bewusst gestalteten Politik. Die Anwälte belegen dies detailliert an zwei Maßnahmen. Demnach hat die Ablösung der italienischen Seenotrettungsoperation "Mare Nostrum" durch die Frontex-Operation "Triton" im Herbst 2014 die Zahl der Opfer absehbar erhöht. Zudem hat die Kooperation mit der libyschen Küstenwache zur Internierung Zehntausender Flüchtlinge in Folter- und Mordlagern geführt. Beides hat besonders die Bundesregierung forciert, und dies in voller Kenntnis der mörderischen Folgen.

Die Menschenrechtsanwälte Omer Shatz und Juan Branco haben am gestrigen Montag beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten erstattet. Shatz lehrt an der Yale Law School in New Haven (Connecticut) und an der Pariser Sciences Po; Branco hat unter anderem für den IStGH und für das Pariser Außenministerium gearbeitet sowie WikiLeaks und Julian Assange beraten. Die Anzeige ist in doppelter Hinsicht ein Novum. Zum einen wird der IStGH, sofern er Untersuchungen einleitet, erstmals gegen EU-Staaten ermitteln, darunter Deutschland. Nach seiner Gründung hatte das Gericht jahrelang ausschließlich Strafverfahren gegen Politiker aus afrikanischen Ländern angestrengt und erst spät, als seine Legitimität in Afrika vollends zu schwinden drohte, Ermittlungen in einigen Staaten Asiens und Südamerikas aufgenommen. Shatz und Branco konstatieren nun: "Mitarbeiter und Repräsentanten der EU und ihrer Mitgliedstaaten unterscheiden sich in nichts von jeder anderen nicht-europäischen Person. Sie verdienen dieselbe strenge Behandlung".[1] Ein Novum ist die Anzeige zum anderen, weil sie erstmals den Tod zahlloser Flüchtlinge bei der Überfahrt über das Mittelmeer auf die Tagesordnung des IStGH setzt.

Dabei fokussieren Shatz und Branco ihre Anzeige beim IStGH auf zwei politische Maßnahmen der EU. Eine von ihnen betrifft den Übergang von der italienischen Seenotrettungsoperation "Mare Nostrum" zur Frontex-Operation "Triton". Die italienische Regierung hatte im Oktober 2013 nach einer Serie furchtbarer Bootsunglücke, bei denen viele hundert Flüchtlinge zu Tode kamen, "Mare Nostrum" gestartet, um das Massensterben im Mittelmeer zu beenden. Bis zum 31. Oktober 2014 gelang es in der Tat, mehr als 150.000 Menschen das Leben zu retten. Rom drang darauf, die Maßnahme in eine EU-Operation zu überführen, scheiterte jedoch: Brüssel beschloss, "Mare Nostrum" durch eine Frontex-Operation ("Triton") zu ersetzen. "Triton" unterschied sich dabei von der Vorläuferoperation nicht zuletzt dadurch, dass Rettungseinsätze nur noch innerhalb einer 30-Meilen-Zone vor den italienischen Küsten durchgeführt werden durften. Die Entscheidung für "Triton" fiel, obwohl Frontex-Mitarbeiter ausdrücklich gewarnt hatten, eine Abkehr von "Mare Nostrum" werde zu "viel mehr Toten auf See" führen.[2] Brüssel nahm das Massensterben demnach wissentlich in Kauf. Auf der Mittelmeer-Zentralroute, die "Mare Nostrum" einigermaßen abgedeckt hatte, kamen in den Jahren von 2015 bis 2018 laut Angaben der International Organization for Migration (IOM) mindestens 11.897 Menschen ums Leben - "vermeidbare Todesopfer", konstatieren Shatz und Branco.

Die zweite Maßnahme, die Shatz und Branco ins Zentrum ihrer Anzeige rücken, ist die EU-Unterstützung für den Auf- und den Ausbau der sogenannten libyschen Küstenwache. Brüssel reagierte damit auf das im internationalen Recht festgeschriebene Verbot, Flüchtlinge ohne jegliche Prüfung ihres Asylantrags in ein Bürgerkriegsgebiet abzuschieben. Durften Bootsflüchtlinge wegen des Non-Refoulement-Gebotes nicht nach Libyen zurückgebracht werden, so gestattete es der Aufbau der Küstenwache, sie bereits am Verlassen der libyschen Hoheitsgewässer zu hindern - aus Sicht der EU ein optimales Resultat. Freilich nahm Brüssel damit zugleich in Kauf, dass die Flüchtlinge von den Küstenwächtern in den berüchtigten libyschen Lagern interniert wurden und werden. Die Zustände in den Lagern, in denen Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, sogar Versklavung und Mord an der Tagesordnung sind, sind schon seit Jahren bekannt.[3] Das hat die EU nicht davon abgehalten, die Effizienz der Küstenwache durch Ausbildungsmaßnahmen und durch Bereitstellung von Informationen über den Aufenthaltsort von Flüchtlingsbooten zu steigern - mit der Folge, dass die Zahl der internierten Flüchtlinge weiter stieg. Shatz und Branco schätzen die Zahl derjenigen, die von der Küstenwache aufgegriffen und in Lager gesteckt wurden, allein für die Jahre 2016 bis 2018 auf mehr als 40.000.

Beide Maßnahmen hat die Deutsche Bundesregierung maßgeblich vorangetrieben. So wurde "Mare Nostrum" vor allem auf deutschen Druck beendet. Berlin hatte sich dafür stark gemacht, weil - so formulierte es der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière - "Mare Nostrum", ursprünglich "als Nothilfe gedacht", sich "als Brücke nach Europa erwiesen" habe; das müsse geändert werden. Der damalige deutsche "Triton"-Leiter Klaus Rösler legte großen Wert darauf, Rettungsoperationen strikt auf die 30-Meilen-Zone zu beschränken; in einem Schreiben mit Datum vom 9. Dezember 2014 an den Direktor der italienischen Grenzpolizei setzte er sich dafür ein, Notrufen von außerhalb dieser Zone nicht mehr Folge zu leisten, um den Flüchtlingen keine "Anreize" zu bieten. Der zeitweiligen Befehlsverweigerung italienischer und maltesischer Behörden verdankten allein am dritten Februarwochenende 2015 mehr als 2.700 Flüchtlinge, die außerhalb der 30-Meilen-Zone in Seenot gerieten, ihr Leben (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Der damalige Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und heutige UN-Generalsekretär António Guterres protestierte: "Einige Regierungen räumen der Abwehr von Flüchtlingen höhere Priorität ein als dem Recht auf Asyl".[5] Berlin blieb hart. Nach dem Tod von rund 700 Menschen, deren Boot am 19. April 2015 außerhalb der 30-Meilen-Zone und damit jenseits der "Triton"-Zuständigkeit kenterte, teilte der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit, man werde sich nun darauf konzentrieren, "Schlepperorganisationen das Handwerk" zu legen.[6]

Auch die Übertragung der Flüchtlingsabwehr an die sogenannte libysche Küstenwache ist von Berlin systematisch gefördert worden. Die EU hatte schon 2013 begonnen, in dem Land eine Küstenwache aufzubauen; das Vorhaben litt jedoch unter dem 2014 neu entflammten Bürgerkrieg. Als der deutsche UN-Sondergesandte Martin Kobler Ende 2015 die sogenannte Übergangsregierung in Tripolis installierte - nicht zuletzt, um eine formelle Ansprechstelle für die Flüchtlingsabwehr zu erhalten -, unterstützte er dabei auch eine erneute Kooperation zwecks Auf- und Ausbau von Libyens Küstenwache.[7] Im Jahr 2016 dehnte Brüssel die Trainingsmaßnahmen für die Küstenwächter aus und kündigte offiziell an, ihnen die nötigen Daten zum Abfangen von Flüchtlingen zu übermitteln.[8] Praktisch durchgeführt wurde die Ausbildung von der EU-"Operation Sophia" im Mittelmeer, an der sich auch Einheiten der deutschen Marine beteiligten. Die EU hielt an der Kooperation fest, obwohl regelmäßig brutale Übergriffe der Küstenwächter bekannt wurden - und obwohl von ihnen festgesetzte Flüchtlinge regelmäßig in libyschen Lagern interniert wurden, die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Niger in internen Schreiben offen als "Konzentrationslager" einstuften.[9] Die Bundesregierung zog keinerlei Konsequenzen daraus. Die gestern erstattete Anzeige ist der jüngste Schritt in den Bemühungen internationaler Menschenrechtler, gegen die mörderische deutsch-europäische Flüchtlingsabwehr auf dem Rechtswege vorzugehen und deren politische Organisatoren zur Rechenschaft zu ziehen. Weitere Verfahren sind bereits eingeleitet worden. german-foreign-policy.com berichtet in Kürze. german-foreign-policy.com, 4. Juni 2019 </br> </br> [1], [2] Omer Shatz, Juan Branco: Communication to the Office of the Prosecutor of the International Criminal Court Pursuant to the Article 15 of the Rome Statute. Paris, 03.06.2019. </br> [3] S. dazu Libysche Lager und Das Erfolgsbarometer der EU. </br> [4] S. dazu Kein Ende in Sicht. </br> [5] Europa lässt weiter sterben. proasyl.de 23.12.2014. </br> [6] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Unglück im Mittelmeer. Berlin, 19.04.2015 </br> [7] S. dazu Gegen Terror und Migration (II). </br> [8] S. dazu Lager für Europa (II). </br> [9] S. dazu Rückschub in die Hölle. https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­die-toedlichste-migrationsroute-der-welt


Auch nach der Oktober-Einigung auf die Modalitäten für den britischen Austritt aus der Union befeuerten die EU-27 die Remain-Fraktion im britischen Parlament. Einhellig hatten die Staats- und Regierungschefs der Union die Bitte von Premierminister Boris Johnson zurückgewiesen, sich gegen eine erneute Verschiebung des Brexit-Termins auszusprechen. Ein derartiges Votum hätte faktisch die Annahme des Deals durch das Londoner Unterhaus und damit das Ende der Streitigkeiten um den EU-Austritt durchgesetzt. EU-Ratspräsident Donald Tusk lockte die britischen Befürworter eines Verbleibs in der EU mit der Aussage: "Unsere Tür wird immer offen sein."

Der Deal für den Austritt Großbritanniens aus der EU, auf den sich Brüssel und London am 17. Oktober 2019 nach harten Verhandlungen geeinigt haben, basiert auf der Übereinkunft, die die damalige Premierministerin Theresa May im November 2018 mit der Union erzielt hatte; doch unterscheidet er sich in einigen entscheidenden Punkten von ihr. So hatte die Übereinkunft vom November 2018 für den Fall, dass sich beide Seiten nicht auf Regelungen für den Handel über die irisch-nordirische Grenze einigen könnten, vorgesehen, dass Großbritannien faktisch in einer Zollunion mit der EU verbliebe - dies, ohne deren Regeln mitbestimmen zu können. Das hätte das Vereinigte Königreich jeglicher Möglichkeit zu einer eigenständigen Handelspolitik beraubt und ihm eine ökonomisch abhängige Position an der Peripherie der Union eingebracht. Der gestern beschlossene Deal entlässt nun nicht nur Großbritannien, sondern auch Nordirland ökonomisch in die Unabhängigkeit.[1] London erhält damit insbesondere die Chance, in Kürze seine eigenen Handelsverträge zu schließen.

Hinzu kommt, dass die aktuelle Regelung für die irisch-nordirische Grenze alle vier Jahre vom nordirischen Parlament demokratisch bestätigt werden muss - und damit prinzipiell demokratisch veränderbar ist. Die Übereinkunft vom November 2018 hatte für den sogenannten backstop keinerlei Möglichkeit zur Veränderung vorgesehen und ihn damit prinzipiell dauerhaft in Geltung gesetzt. Die Veränderbarkeit ist für Nordirland von Bedeutung, da Kritiker vermuten, der jetzige Deal könne dem Handel in der Region einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand zumuten und ihm damit langfristig schaden. Ursache für den Mehraufwand ist, dass Nordirland zwar rechtlich aus der EU und deren Zollunion ausscheidet, gleichzeitig jedoch ihre Binnenmarkt- und Zollregeln einhalten soll. Um diese sehr spezielle Doppelrolle zu realisieren, werden komplexe Regularien in Kraft gesetzt. Allerdings ist dies in Zukunft demokratisch korrigierbar.[2]

Positive Reaktionen waren gestern unter anderem aus der deutschen Wirtschaft zu hören. Die harte Haltung der EU, die lange Zeit auf einem unbefristeten "backstop" beharrt und London jegliches Zugeständnis verweigert hatte, hatte in Wirtschaftskreisen zunehmend Sorgen geweckt, der Brexit könne ohne Deal vollzogen werden und massive Geschäftsverluste mit sich bringen - dies in einer Zeit, in der die globale Konjunktur stocke und die Bundesrepublik ohnehin in eine Rezession zu geraten drohe. Tatsächlich haben die Ungewissheiten, die die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zu Großbritannien seit dem Referendum vom 23. Juni 2016 umgeben, den Austausch mit dem einst fünftwichtigsten Handelspartner Deutschlands bereits jetzt stark geschwächt; während die Exporte deutscher Unternehmen insgesamt kontinuierlich stiegen, gingen diejenigen nach Großbritannien von einem Wert von 89 Milliarden Euro im Jahr 2015 schrittweise auf 82 Milliarden Euro im Jahr 2018 zurück und sind in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres weiter gesunken - auf nur noch 47,1 Milliarden Euro.[3] Bereits im vergangenen Jahr hatte das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) gewarnt, im Falle eines "harten" Brexits könnten die deutschen Exporte in das Vereinigte Königreich möglicherweise auf weniger als die Hälfte kollabieren.[4] Vor zweistelligen Milliardenverlusten warnte dieses Jahr auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).[5]

Entsprechend zeichnet sich nun in Wirtschaftskreisen Erleichterung ab. Zwar heißt es weithin, man müsse zunächst die Sitzung des britischen Unterhauses am Samstag abwarten; ob es dort für den neuen Deal eine Mehrheit gebe, sei ungewiss. Stimme das Parlament nun aber dem Deal zu, erklärt beispielsweise der Chefökonom der Commerzbank, Jörg Krämer, dann "hätten wir Ende Oktober endlich eine saubere Scheidung, was gerade für die exportorientierte deutsche Wirtschaft sehr wichtig wäre".[6] Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach gestern gleichfalls von "Licht am Ende des Tunnels"; negative Folgen des britischen EU-Austritts für die deutsche Wirtschaft könnten mit Hilfe des neuen Deals gedämpft werden.[7] Allerdings wiesen Beobachter auch darauf hin, dass bei einer Ablehnung des Deals durch das britische Unterhaus die Unsicherheit fortbestehe und neue Spannungen entstehen könnten. So sei in diesem Falle mit baldigen Neuwahlen zu rechnen, die laut aktuellen Umfragen voraussichtlich die Tories gewinnen dürften. In deren Reihen sind zuletzt die Anhänger eines "harten" Brexits erstarkt.

Die Tür für eine Ablehnung des Deals durch das Parlament in London hat am gestrigen Donnerstag die EU offengehalten. Premierminister Boris Johnson hatte seine Amtskollegen in Brüssel gebeten, eine erneute Verschiebung des Austrittsdatums abzulehnen; dies hätte das britische Parlament vor die Entscheidung gestellt, entweder dem Deal zuzustimmen oder einen "harten" Brexit einzuleiten. In dieser Situation hätte eine Mehrheit für den gestern beschlossenen Deal als sicher gegolten.[8] Hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sich noch in diesem Sinne geäußert, so haben die Staats- und Regierungschefs Johnsons Ansinnen zurückgewiesen. Damit ist eine erneute Brexit-Vertagung seitens der Union möglich, was den Remainern im britischen Unterhaus eine gewisse Chance für weitere taktische Manöver bietet, um den Austritt zumindest noch ein wenig zu verzögern. EU-Ratspräsident Donald Tusk befeuerte dies gestern noch mit der Äußerung, er hoffe, Großbritannien werde in die EU zurückkehren: "Unsere Tür wird immer offen sein."[9] 18. Oktober 2019, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8078/­ </br></br> [1],[2] Brexit: What is in Boris Johnson's new deal with the EU?</br> [3] Deutscher Außenhandel mit Großbritannien sinkt weiter. de.reuters.com 14.10.2019.</br> [4] S. dazu Das Feiglingsspiel der EU.</br> [5] S. dazu Va banque (II).</br> [6] Ökonomen-Stimmen zur Brexit-Einigung. handelsblatt.com 17.10.2019.</br> [7] Altmaier zu Brexit-Abkommen: "Licht am Ende des Tunnels". handelsblatt.com 17.10.2019.</br> [8] Erleichterung nach Brexit-Einigung. Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.10.2019.</br> [9] "Our door will always be open" - EU leaders endorse Brexit deal. news.sky.com 17.10.2019.


Im Kampf um die Einhaltung der deutschen Kürzungsdiktate kündigt die EU-Kommission eine Verschärfung ihres Vorgehens gegen Italien an. Aufgrund der hohen italienischen Staatsverschuldung befürworte man die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Rom, heißt es in Brüssel. Dem müssten nun nur noch die Finanzminister der Mitgliedstaaten zustimmen. Auf Rom käme womöglich ein milliardenschweres Bußgeld zu. Deutsche Medien befeuern die Debatte: Die italienische Regierung bringe mit ihrer Etatpolitik "die ganze EU in Gefahr"; Brüssel dürfe jetzt "nicht nachgeben". Das Vorgehen der Union gegen "Defizitsünder" wie Italien korrespondiert mit ausbleibenden Aktionen gegen "Überschusssünder", deren Exportwalze ökonomisch schwächere Staaten ins Minus stürzt. Offiziell stuft die Union nicht nur Defizite von über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, sondern auch Überschüsse von mehr als sechs Prozent als "stabilitätsgefährdend" ein. "Überschussverfahren" drohen allerdings nicht. Einen erheblich "stabilitätsgefährdenden" Überschuss erzielt regelmäßig die Bundesrepublik.

Vor dem Hintergrund zunehmender innenpolitischer Grabenkämpfe in der italienischen Regierungskoalition kündigt die EU-Kommission eine Verschärfung der haushaltspolitischen Auseinandersetzungen mit Rom an. Aufgrund der hohen italienischen Staatsverschuldung, die Ende 2018 rund 132 Prozent des italienischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug, halte die Kommission die Einleitung eines Defizitverfahrens für gerechtfertigt, wird berichtet. Dies geschehe ausgerechnet "mitten in einer Regierungskrise" in Rom.[1] Die EU-Kommission sei der Ansicht, heißt es weiter, Italien habe "keine ausreichenden Maßnahmen" zur Reduzierung seines Defizits eingeleitet. Dem von Brüssel angeregten Verfahren, das den klammen italienischen Haushalt mit einer milliardenschweren Geldbuße noch mehr belasten könnte, müssen noch die EU-Finanzminister zustimmen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Wochen Zeit, Brüssels Einschätzung zu prüfen und gegebenenfalls das Defizitverfahren weiterzuverfolgen.[2] Das theoretisch mögliche Bußgeld kann eine Höhe von 0,2 Prozent des BIP betragen. Das entspräche im Falle Italiens mehr als vier Milliarden Euro.

Brüssel und Berlin nehmen mit ihrer Kritik vor allem Steuererleichterungen im Umfang von rund 30 Milliarden Euro aufs Korn, die der stellvertretende Regierungschef Matteo Salvini umsetzen will, sowie die Rücknahme einer Mehrwertsteuererhöhung, die mit 23 Milliarden Euro zu Buche schlagen würde. Daraus entstünde eine Haushaltslücke, die Beobachter auf mehr als fünf Prozent des BIP beziffern, sodass Italien nicht nur wegen seiner gewaltigen Staatsschulden, sondern auch wegen seiner hohen Neuverschuldung gegen den EU-Stabilitätspakt verstieße. Die Brüsseler Entscheidung, nun den schon lange währenden haushaltspolitischen Streit mit Rom zu eskalieren, stößt in der deutschen Öffentlichkeit überwiegend auf Zustimmung. Staatsnahe Medien bezeichnen das drohende Defizitverfahren als einen "Akt der Notwehr" [3], da Rom mit seiner Etatpolitik nicht nur Italien, sondern "die ganze EU in Gefahr" bringe. Lega-Chef Salvini setze auf Erpressung: Da Italien zu den "Großen in der EU" zähle, kalkuliere er damit, dass ein italienischer "Staatsbankrott den Euro insgesamt in Lebensgefahr" brächte. Folglich glaube er, "die EU am Nasenring vorführen zu können". Mit "irrwitzigen Versprechen von niedrigeren Steuern und gleichzeitig höheren Sozialleistungen" kaufe er sich Stimmen. Brüssel dürfe ihm "nicht nachgeben".

In Rom beteuerte der parteilose Ministerpräsident Giuseppe Conte, Italien gedenke die Schuldenregeln der EU einzuhalten: "Ich werde bis zum Schluss die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um ein Verfahren abzuwenden, das dem Land sicherlich nicht gut tut." Conte verfügt freilich über keine reale Machtbasis, da er von der Regierungskoalition in Rom als unabhängiger "Experte" und als Aushängeschild eingesetzt wurde, während die Parteichefs der rassistischen Lega und der Fünf-Sterne-Bewegung als stellvertretende Regierungschefs permanent um Machtpositionen ringen. Lega-Politiker konterkarierten denn auch die Deeskalationsbemühungen ihres Ministerpräsidenten umgehend, indem sie ihre harte Haltung bekräftigten: "Unsere Wirtschaft stagniert bereits. Wenn wir Ausgaben senken oder Steuern erhöhen, dann werden wir definitiv eine Rezession bekommen. Ist es das, was die Kommission will?", wird der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Abgeordnetenhaus, Claudio Borghi (Lega), zitiert. Conte hat kürzlich gar mit seinem Rücktritt gedroht, sollten seine Stellvertreter sich nicht zu ihrer "Verantwortung als Vize-Regierungschefs bekennen".[4] Insbesondere Lega-Chef Salvini, dessen Partei bei der EU-Wahl zur stärksten Kraft im Land wurde, tendiere dazu, sich in die "Wirtschafts-, Finanz- und Außenpolitik" einzumischen, kommentieren deutsche Beobachter.[5]

Unterdessen erklärt EU-Finanzkommissar Valdis Dombrovskis, man sei in Brüssel über Detaildebatten längst hinaus: "Alle wirtschaftlichen Hauptindikatoren" Italiens befänden sich im roten Bereich. Die Sache sei nicht nur eine italienische Angelegenheit: "Was in einem Staat der Eurozone passiert, betrifft auch die anderen." Diese Haltung wiederum spielt der italienischen Rechten in die Hände: Sie kann die - maßgeblich durch Berliner Vorgaben im Verlauf der Eurokrise geformte - Austeritätspolitik nutzen, um ihre Stellung mit einer nationalistischen Mobilisierung gegen die EU weiter auszubauen.

Tatsächlich legt Brüssel im Falle eines anderen, ebenfalls schwerwiegenden Ungleichgewichts in der EU andere Maßstäbe an. So werden die enormen Handelsüberschüsse Deutschlands, die zur Defizitbildung in den Importländern wie Italien führen, gleichermaßen als "stabilitätsgefährdend" für die Eurozone angesehen. Der deutsche Handelsüberschuss stieg von rund 65 Milliarden Euro im Jahr der Einführung der EU-Währung (1999) über 195 Milliarden am Vorabend der Weltwirtschaftskrise (2007) auf einen vorläufigen Spitzenwert von 248,9 Milliarden im Jahr 2016, um hiernach leicht zu sinken - auf immer noch 227 Milliarden im Jahr 2018.[6]

Alljährlich mahnt Brüssel die Bundesregierung offiziell, den extremen Leistungsbilanzüberschuss abzubauen, der Defizite im Ausland verursacht - so etwa 2015, als der Überschuss 8,7 Prozent des deutschen BIP erreichte und deutsche Medien bereits von "einer Brüsseler Tradition" solcher Mahnungen schrieben, die freilich völlig folgenlos bleibe.[7] "Deutschland kann stolz auf seine industrielle Stärke und seine Exporte sein", erklärte der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nach der erneuten "Verwarnungsrunde". 2016 betrug der deutsche Überschuss 8,5 Prozent, was im vierten Folgejahr weit jenseits der in der EU gültigen Obergrenze von sechs Prozent lag. EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici forderte damals: "Die Bundesregierung muss mehr tun, um Ungleichgewichte zu bekämpfen. Deutschland muss mehr öffentlich investieren und die Binnennachfrage ankurbeln. Deutschland hat schon einiges getan, aber noch nicht genug." In den beiden nächsten Jahren fiel der deutsche Schuldenexport etwas geringer aus [8], doch blieb er immer noch weit oberhalb der EU-Vorgaben: 2017 waren es 7,9 Prozent, 2018 7,4 Prozent.[9]

Anders als im Haushaltsstreit mit Italien wird es bezüglich des deutschen Überschusses auch weiterhin bei folgenlosen Mahnungen aus Brüssel bleiben: Die Einleitung eines Verfahrens gegen Berlin ist nicht möglich: Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat die Einführung von Schritten gegen "Überschusssünder" verhindert, die dem Defizitverfahren gegen "Defizitsünder" entsprächen. Die aktuellen Regelungen zur Einleitung von Verfahren gegen Staaten mit zu hohem Defizit wurden erst nach Ausbruch der Eurokrise auf Druck Berlins durchgesetzt; bestraft werden in der EU seitdem die Defizitländer, nicht aber diejenigen, die diese mit ihrer Exportwalze ins Minus stürzen.[10] Es verwundert folglich nicht, dass Europapolitiker aus Frankreich und Italien die Bundesrepublik inzwischen offen dafür kritisieren, die Reform der EU zu verzögern: Deren Strukturen kommen der deutschen Interessenlage zugute.[11] Die Eurozone benötige eine "gemeinsame Wirtschaftspolitik, die Ungleichgewichte verringert", klagten zuletzt etwa Sabine Thillaye, Vorsitzende des Europa-Ausschusses der französischen Nationalversammlung, sowie Sandro Gozi, Vorsitzender der Europa-Union, gegenüber deutschen Medien. Die Bundesregierung mache sich kaum Gedanken, wie EU-Ländern zu helfen wäre, "die strukturelle Nachteile durch die Einführung des Euro" erlitten hätten. In diesem Zusammenhang verwiesen die Autoren auf eine Untersuchung des Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg, der zufolge Deutschland der ökonomische Hauptgewinner der Eurozone ist, während Frankreich und Italien zu den größten Verlierern der Einheitswährung zählen - german-foreign-policy.com berichtete.[12] www.german-foreign-policy 07. Juni 2019, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7960/­ </br></br> [1] EU-Kommission empfiehlt Defizitverfahren gegen Italien. spiegel.de 05.06.2019.</br> [2] Werner Mussler, Gustav Theile: EU-Kommission fordert Defizitverfahren gegen Italien. faz.net 05.06.2019.</br> [3] Michael Strempel: "Ein Akt politischer Notwehr". tagesschau.de 05.06.2019.</br> [4], [5] Matthias Rüb: Conte stellt Ultimatum. faz.net 03.06.2019.</br> [6] Entwicklung des deutschen Außenhandels. bpb.de 30.04.2019.</br> [7] Christopher Ziedler: Brüssel rügt deutschen Exportüberschuss. stuttgarter-zeitung.de 26.11.2015.</br> [8] Deutschlands Überschuss schwillt an. n-tv.de 20.08.2018.</br> [9] Deutschland weiter mit weltgrößtem Exportüberschuss. zeit.de 19.02.2019.</br> [10] Florian Eder: Schäuble verhindert Strafe für deutschen Überschuss. welt.de 20.11.2011.</br> [11] Christoph von Marschall: "Deutschland verzögert Reform der Eurozone". tagesspiegel.de 03.03.2019.</br> [12] Albrecht Meier, Antje Sirleschtow: Der Euro hat Franzosen und Italiener ärmer gemacht. tagesspiegel.de 26.02.2019. S. dazu Die Wahl der Wirtschaft.


EU-Experte Quatremer ist der Meinung, dass die "extrem enge Vernetzung" deutscher EU-Bürokraten und -Politiker nicht nur erklärt, "weshalb die europäischen Institutionen nie Deutschland kritisieren" - auch nicht etwa wegen seines exzessiven Handelsüberschusses, das seit vielen Jahren offen gegen die EU-Normen verstößt. Man müsse darüber hinaus konstatieren, dass Deutschland auch deshalb "europäisch" bleibe, "weil es ein 'deutsches Europa' geformt hat, das einzig deutschen Interessen dient". 03. Juli.2019 https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7983/­


Wachsende rüstungsindustrielle Spannungen zwischen Berlin und Paris begleiten die jüngsten Schritte zur Entwicklung eines EU-Luftkampfsystems der nächsten Generation. Die Unterzeichnung neuer Vereinbarungen für das Future Combat Air System (FCAS) am Montag in Paris ist von Mahnungen aus dem Bundestag überschattet worden, mindestens 50 Prozent der Aufträge bei Entwicklung und Bau des FCAS müssten deutschen Unternehmen zugutekommen. Zugleich bemüht sich Berlin, die Kräfteverhältnisse bei Entwicklung und Bau eines neuen deutsch-französischen Kampfpanzers zu deutschen Gunsten zu verschieben. Der Kampfpanzer ist als Teil eines künftigen Main Ground Combat Systems (MGCS) konzipiert, das - wie das FCAS - in enger Verbindung mit anderen Waffen operieren soll, darunter unbemanntes Gerät. Während die Bundesregierung die deutsch-französischen Kampfsysteme in der EU als Standard etablieren will, um möglichst viel Profit nach Deutschland zu lenken, entwickelt inzwischen Großbritannien, von Deutschland und Frankreich ausgegrenzt, ein rivalisierendes Kampfflugzeug.

Berlin und Paris haben die Entwicklung und den Bau ihres neuen Luftkampfsystems (Future Combat Air System, FCAS) am Montag mit der Unterzeichnung neuer Vereinbarungen vorangetrieben. Dabei ging es unter anderem um die Festlegung der Projektorganisation und der Managementstrukturen, aber auch um die förmliche Einbindung Spaniens in das bislang binationale Gesamtvorhaben.[1] Parallel zu der Unterzeichnungszeremonie am Rande der weltgrößten Luftfahrtmesse in Le Bourget im Nordosten von Paris wurde ein erstes Modell des Kampfflugzeugs enthüllt, um das sich das FCAS mit Drohnen und Drohnenschwärmen sowie mit einer engen Anbindung an Satelliten sowie Aufklärungsflugzeuge zentriert. Es sei "ein großer Tag für die europäische Verteidigungsunion", lobte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Das FCAS soll - voraussichtlich ab 2040 - den Eurofighter und die französische Rafale ablösen und laut den Plänen Berlins zum zentralen Luftkampfsystem der europäischen Streitkräfte werden. Die Kosten sind immens; Beobachter sprechen von bis zu 100 Milliarden Euro.[2]

Überschattet worden ist die Unterzeichnung von Mahnungen aus dem Bundestag. Dessen Haushaltsausschuss hat am 5. Juni die ersten 32,5 Millionen Euro für das FCAS freigegeben. Dabei handelt es sich um den deutschen Anteil an einer 65 Millionen Euro teuren Konzeptstudie, die von Dassault Aviation und Airbus Defence & Space erstellt wird und den Anfangsschritt zur Entwicklung des Kampfjets bilden soll. Bei der Arbeit an dem Kampfjet, dem zentralen Element des FCAS, hat die französische Dassault die Leitung inne, während das Gesamtsystem im Zusammenspiel mit Drohnen, Drohnenschwärmen und anderem Gerät unter der Federführung von Airbus Defence & Space mit Sitz in Ottobrunn bei München gestaltet wird. Weil Berlin fürchtet, bei dem Kampfjet von Paris übervorteilt zu werden, hat der Haushaltsausschuss die Bundesregierung verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen an die Industrie einen Anteil von 50 Prozent für deutsche Firmen durchzusetzen. Der Bau des FCAS müsse "eine in Deutschland ansässige industrielle Struktur" hervorbringen, heißt es in dem Beschluss.[3] Dies soll sicherstellen, dass die neu zu entwickelnden Technologien wie auch die Unternehmensprofite zumindest zur Hälfte Deutschland zugute kommen.

Verschärft wird der Einflusskampf um das FCAS durch Auseinandersetzungen um den neuen deutsch-französischen Kampfpanzer und das mit diesem verbundene Main Ground Combat System (MGCS). Das MGCS ist als Verbund verschiedener bemannter und unbemannter Fahrzeuge konzipiert und um den neuen Kampfpanzer zentriert. Bei ihm hat Deutschland die industrielle Führung inne. Der Kampfpanzer soll dabei von der deutsch-französischen KNDS (KMW + Nexter Defence Systems) entwickelt und gebaut werden, einem eigens dafür gegründeten Joint Venture aus der deutschen Kraus-Maffei Wegmann und der französischen Nexter. Seit geraumer Zeit bemüht sich nun aber auch der Düsseldorfer Rheinmetall-Konzern um eine stärkere Beteiligung an dem Projekt. Rheinmetall hat unlängst in einem neuen Joint Venture mit der Landfahrzeugsparte der britischen BAE Systems die Mehrheit erhalten und ist jetzt dabei, im europäischen Panzer- und Militärfahrzeugbau die Führung zu übernehmen (german-foreign-policy.com berichtete [4]). In diesem Kontext will der Konzern nun auch bei KNDS einsteigen. Dazu wiederum ist die Übernahme von KMW im Gespräch.

Dies freilich stößt in Frankreich auf entschiedenen Widerspruch. KNDS basiert darauf, dass KMW und Nexter ein vergleichbares ökonomisches Gewicht besitzen, dass sich also deutsche und französische Interessen im Unternehmen die Waage halten. Rheinmetall ist deutlich stärker; der Einstieg des Konzerns bei KNDS würde die Kräfteverhältnisse erheblich zuungunsten der französischen Seite verschieben. Dies wiegt nicht zuletzt deshalb schwer, weil der neue Kampfpanzer und das um ihn zentrierte MGCS gewaltige Gewinne erzielen sollen. KMW-Chef Frank Haun hat kürzlich den Markt für gepanzerte Systeme und Artillerie in Europa bis zum Jahr 2050 auf mehr als 100 Milliarden Euro geschätzt; wenn KNDS davon auch "nur die Hälfte abbekomme", sei man "glücklich", wird Haun zitiert.[5] Nicht zuletzt mit Blick auf die verlockenden Gewinne fordert der Haushaltsausschuss des Bundestags jetzt die Bundesregierung auf, eine Klärung in Sachen KMW/Rheinmetall durchzusetzen. Es gelte "eine Konsolidierung der deutschen Landsystemindustrie" zu erzielen, heißt es in einem Beschluss des Ausschusses. Um den Druck auf Paris zu erhöhen, dringen die Abgeordneten darauf, bis zu einer "Einigung für MGCS" notfalls sogar den deutsch-französischen Kampfjet auf Eis zu legen und "keine weiteren Schritte für FCAS parlamentarisch zu beraten".[6]

Der deutsch-französische Streit um nationale industrielle Vorteile bei der geplanten massiven Aufrüstung der EU spitzt sich zu einer Zeit zu, zu der zumindest das FCAS neue Konkurrenz bekommt. Bereits jetzt haben sieben europäische Staaten beschlossen, nicht auf das deutsch-französische FCAS zu warten, sondern die F-35-Kampfjets des US-Konzerns Lockheed Martin zu beschaffen.[7] Hinzu kommt, dass die britische BAE Systems ihrerseits begonnen hat, einen eigenen Kampfjet der jüngsten Generation zu entwickeln. BAE Systems hatte seit 2014 gemeinsam mit Dassault an dem Projekt gearbeitet, war allerdings 2018 von Airbus aus dem Geschäft gedrängt worden: Großbritanniens Austritt aus der EU stehe seiner Teilnahme am Bau eines EU-FCAS im Weg, hieß es.[8] Daraufhin hat der britische Konzern gemeinsam mit weiteren britischen Unternehmen und der italienischen Leonardo die Arbeit an einem eigenen Luftkampfsystem aufgenommen; das Projekt läuft unter der Bezeichnung "Tempest". Es soll ähnliche Eigenschaften aufweisen wie das FCAS, allerdings wohl bereits ab 2035 einsatzfähig sein. Mittlerweile zieht Schweden eine Beteiligung an dem britischen Vorhaben in Betracht.[9] In Paris war jetzt zum wiederholten Male zu hören, die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit BAE Systems sei weiterhin eine Option. Kommt es nicht dazu, dann hätte der Ausschluss des britischen Konzerns vom FCAS der deutschen und der französischen Industrie keine Vorteile gebracht, sondern Nachteile: Sie müssten sich den europäischen Markt dann mit ernst zu nehmender Konkurrenz aus Großbritannien teilen. www.german-foreign-policy, 19. Juni 2019, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7970/­ </br></br> [1] Die europäische Zukunft beginnt heute. bmvg.de 18.06.2019.</br> [2] S. dazu Europas Kriegsautonomie.</br> [3] Thomas Wiegold: Bundestag billigt ersten Schritt für deutsch-französisches Kampfflugzeugprojekt. augengeradeaus.net 05.06.2019.</br> [4] S. dazu Rheinmetall im Aufwind.</br> [5] Gerhard Hegmann: Unten deutsch, oben französisch - Der seltsame neue Euro-Panzer. welt.de 12.06.2018.</br> [6] Thomas Wiegold: Weitere Vereinbarungen für FCAS unterzeichnet. augengeradeaus.net 17.06.2019.</br> [7] Es handelt sich um Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen und Polen.</br> [8] Airbus and Dassault to team up on combat fighter. france24.com 25.04.2018.</br> [9] Gareth Jennings: Sweden confirms UK Tempest talks, ambivalent on Franco-German FCAS. janes.com 21.05.2019.


Etwas erstaunlich ist die Position der Gewerkschaften bezüglich der neuen Sozialversicherung (Überbrückungsrente für Ausgesteuerte über 60 Jahre), welche ältere Arbeitnehmer in Hinblick auf die SVP-Kündigungsinitiative für die Freizügigkeit einnehmen soll. Die neue Rente würde den Unternehmungen die Kündigung älterer Arbeitnehmer erleichtern, um diese mit billigeren ausländischen Fachkräften ersetzen zu können. Die Kosten werden dann der Allgemeinheit aufgebürdet. So stellt man sich soziale Politik nicht vor. Eine solche Rente müsste, wenn sie eingeführt würde, vollkommen zulasten der Unternehmungen gehen. Sie müsste dabei so ausgestaltet sein, dass die einzelnen Unternehmungen Arbeitende mit entsprechenden Anreizen möglichst lange in den Unternehmungen halten möchten.

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign