Kurzinfos Juli 2022

Das EU-Parlament stimmt für die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die Energie-Nachhaltigkeits-Taxonomie. Mehrere Staaten wollen gegen die Entscheidung klagen. Umweltverbände sehen in der Aufnahme von Gas und Atomkraft die europäischen Klimaziele gefährdet.

Das EU-Parlament hat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission angenommen. Bestimmte Atom- und Erdgasaktivitäten werden unter Bedingungen in die EU-Taxonomie aufgenommen. Die Kommission und das Parlament vertreten die Auffassung, dass private Investitionen in Erdgas- und Atomkraftaktivitäten beim ökologischen Wandel eine Rolle spielen. Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der EU, das die Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit leiten soll. Sie soll Investor*innen dazu bringen, umweltfreundlich zu investieren und gilt somit als wichtiges Instrument im Kampf gegen die Klimakrise. Damit das Parlament die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die Taxonomie hätte verhindern können, wären die Stimmen der absoluten Mehrheit von 353 Abgeordneten nötig gewesen. Die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft in die Taxonomie, und die damit einhergehende Klassifizierung der beiden Energiequellen als nachhaltig, wird schon seit langem stark diskutiert. Sowohl Stimmen innerhalb des Parlaments, als auch zivilgesellschaftliche Organisationen halten die auf Aufnahme der beiden Energiequellen für eine fatale Fehlentscheidung. Und die ZDF-heute Show Twitterredaktion spottete: "Atomstrom gilt in der EU künftig als nachhaltig. Tschernobyl und Fukushima hoffen jetzt auf eine Einstufung als Kurort."

Bereits vor der Abstimmung haben 24 Umwelt- und Klimaorganisationen mit einem offenen Brief an die deutschen EU-Abgeordneten versucht, die Aufnahme von fossilem Gas- und Atomkraft in die Taxonomie zu verhindern. Die Einstufung beider Energieträger als nachhaltig sei weder klima- oder umweltwissenschaftlich haltbar noch seien Risikoauswirkungen auszuschließen, heißt es in dem Brief. Die Aufnahme von Gas und Atomkraft stelle die Legitimität und Wirksamkeit der Taxonomie in Frage. Auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs zementiere die Aufnahme der beiden Energieträger in die Taxonomie die Abhängigkeit von Gas aus Russland und fülle damit mit zig weiteren Milliarden Euro die Kriegskasse Putins.

Klimaaktivistin Luisa Neubauer bewertet die Abstimmungsergebnisse im Parlament als harten Tag im Kampf für eine nachhaltige Zukunft. Greenwashing kenne man von fossilen Konzernen.

Bis zum 11. Juli 2022 kann der Rat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung noch ablehnen. Dafür müssten allerdings mindestens 20 EU-Staaten, die wenigstens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU abbilden, zusammenkommen. Dies gilt als unwahrscheinlich. Die Regierungen Österreichs und Luxemburgs wie auch die Umweltrechtsorganisation Client Earth haben bereits angekündigt, gegen den delegierten Rechtsakt vor Gericht zu ziehen. Sollten diese Anstrengungen erfolglos bleiben, tritt die Taxonomie-Verordnung am 1. Januar 2023 in Kraft. EU-News, 07. Juli 2022

Europäisches Parlament: Pressemitteilung, https://www.europarl.europa.eu/­news/­de/­press-room/­20220701IPR34365/­taxonomie-keine-einwande-gegen-einstufung-von-gas-und-atomkraft-als-nachhaltig

Umweltverbände: Offener Brief, https://www.dnr.de/­presse/­pressemitteilungen/­eu-parlament-muss-fossiles-gas-und-atomkraft-der-eu-taxonomie-verhindern


Brüssel will Geldströme zu erneuerbaren Energien wie Solar- und Windkraft umleiten. Deshalb hat die Kommission die Taxonomie, ein «grünes» Label, erfunden. Dass auch Atomkraft und Erdgas «nachhaltig» sein sollen, ist umstritten. Doch das EU-Parlament stützt den Kurs. Trotzdem geben die Gegner noch nicht auf.

Selten ist die Ausgangslage vor einer Abstimmung im EU-Parlament so spannend gewesen wie bei dieser Abstimmung. Die Abgeordneten mussten sich zu einem Teil der sogenannten EU-Taxonomie äussern, konkret zur Frage, ob Erdgas und Atomkraft als «grün» gelten sollen.

Kritiker der Kommission scheitern

Umweltschützer hatten den entsprechenden Vorschlag der Kommission als Grünfärberei kritisiert und unter Slogans wie «Not my Taxonomy» dagegen mobilisiert. Atomkraft sei gefährlich für die Umwelt und Erdgas schädlich für das Klima. Es war aber bis zuletzt unklar, ob die Gegner genügend Stimmen zusammenbringen würden und den sogenannten delegierten Rechtsakt versenken könnten.

Um die Kommission zu bremsen, waren 353 Voten nötig, die absolute Mehrheit der 705 Abgeordneten. Bei der Abstimmung sprachen sich dann allerdings nur 278 Parlamentarier gegen die Kommission aus. Damit konnten sich die Kritiker nicht durchsetzen. Im Plenum in Strassburg wurde es laut, als die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Resultat bekanntgab. Doch sie fuhr unbeirrt mit der nächsten Abstimmung fort.

Für den Lärm dürften vor allem Sozialdemokraten und Grüne verantwortlich gewesen sein. Sie hatten bereits im Vorfeld klargemacht, dass sie den Vorschlag nicht unterstützen. Entsprechend enttäuscht reagierten ihre Vertreter dann auch.

«Trauriger Tag» oder «Sieg der Vernunft»?

«So wird die Taxonomie zur Mogelpackung», schrieb Joachim Schuster, der Sprecher für wirtschaftspolitische Belange der Europa-SPD, in einer Mitteilung. Das Parlament habe eine Chance verpasst, die Kommission in die Schranken zu weisen. Die konservative Mehrheit im Plenum beteilige sich am «Greenwashing», klagte Schuster.

«Heute ist ein trauriger Tag für die europäische Energiewende, für ein nachhaltiges Gütesiegel für die Finanzbranche und für ein Ende der Energieabhängigkeit von Russland», kommentierte seinerseits Michael Bloss von den Grünen. Europäisches Geld könne nun weiter unter dem Siegel der Nachhaltigkeit den russischen Angriffskrieg finanzieren, schrieb er weiter.

Dabei ignoriert er allerdings, dass die 27 EU-Staaten bereits ein Embargo gegen Kohle und gegen einen Grossteil des russischen Erdöls beschlossen haben. Beim Erdgas wiederum dreht der russische Präsident Wladimir Putin seinerseits den Hahn immer weiter zu.

Auch bei den Umweltschutzorganisationen gab es lange Gesichter. «Heute haben die fossilen Gas- und Atomlobbys den Jackpot geknackt, während die Menschheit den Preis dafür zahlen wird», schrieb die Nichtregierungsorganisation WWF.

Es gab aber auch Christlichdemokraten, die sich nicht der offiziellen Linie der Fraktion angeschlossen hatten und gegen die Kommission stimmten. Dazu gehörte Markus Ferber von der CSU. Er schrieb auf dem Kurznachrichtendienst Twitter von einem «Rückschlag für echten Umweltschutz».

Zufriedener waren dagegen die Abgeordneten der AfD. «Dies ist ein Sieg der Vernunft», teilte der AfD-Wirtschaftssprecher Gunnar Beck mit. Für Deutschland sei es unabdingbar, dass Kernenergie und Gas im Rahmen des EU-Green-Deal förderfähig blieben.

Der französische Abgeordnete Pascal Canfin von der liberalen Renew-Fraktion schrieb, die Befürchtungen, die in Bezug auf den delegierten Rechtsakt geäussert worden seien, seien nicht gerechtfertigt. Atomkraft und Erdgas würden nicht mit den erneuerbaren Energien gleichgestellt, und es gäbe strenge Bedingungen. Renew wird vor allem von Parlamentariern der Partei des französischen Präsidenten Emmanuel Macron geprägt. Und für Paris ist Atomkraft unantastbar.

Taxonomie als Richtschnur für alle möglichen Lagen

Mit dem Votum des Parlaments ist nun der Weg für die umstrittene Taxonomie frei. Die Konsequenzen könnten weitreichend sein. Die Beamten der EU-Kommission haben nämlich alle Wirtschaftsaktivitäten in «umweltfreundlich» und «nicht umweltfreundlich» eingeteilt. Damit gebärdet sich das Gremium der Präsidentin Ursula von der Leyen als eine Art Finanzberater und will Anlegern den Weg zu «grünen» – und damit implizit «guten» – Investitionen weisen, auch wenn man das grundsätzlich privaten Anbietern überlassen könnte.

Das Klassifizierungssystem Brüssels soll grundsätzlich an allen Orten zum Einsatz kommen, an denen man sich fragt, was genau «grün» ist und was nicht. So werden dereinst möglicherweise «nachhaltige» Anleihen darauf aufgebaut, Banken könnte erlaubt werden, grüne Anlageprodukte mit weniger Eigenkapital zu unterlegen, und die Europäische Zentralbank trägt sich vielleicht mit dem Gedanken, grüne Anleihen bevorzugt zu kaufen.

Gegner hoffen auf den Gerichtshof

Wenn weder das Parlament noch die EU-Staaten bis am 11. Juli den delegierten Rechtsakt der Kommission ablehnen, tritt dieser per 1. Januar 2023 in Kraft. Das dürfte nun nach dem Ja des Parlaments der Fall sein. Denn es gibt zwar unter den Mitgliedstaaten erbitterte Gegner der Atomkraft und von Erdgas, doch müssten 20 Länder Nein sagen. Eine solche Mehrheit ist nicht in Sicht.

Doch die Gegner haben noch nicht alle Hoffnung aufgegeben. Claude Turmes, der Energieminister Luxemburgs, kündigte auf Twitter an, dass sein Land gemeinsam mit Österreich gegen die Taxonomie vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen werde.

Die Kommission habe nach Ansicht vieler Juristen ihre in den EU-Verträgen definierten Befugnisse überschritten, kommentierte Jutta Paulus von den Grünen. Als problematisch gilt insbesondere, dass sogenannte delegierte Rechtsakte eigentlich nur für nicht umstrittene technische Details vorgesehen sind. NZZ, 7. Juli 2022, S. 21


Brüssels neues Digitalgesetz und die Automatisierung der Zensur, Le Monde diplomatique, Juli 2022, S. 4. https://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5863682


Ist der EU-Aufbaufonds eine Einladung zum ungezügelten Schuldenmachen? Der Bundesrechnungshof warnt genau davor Bei der Verhandlung über den Wiederaufbaufonds in Karlsruhe liess der Bundesrechnungshof kein gutes Haar am EU-Aufbaufonds. Ökonomen erachten ihn jedoch für die Krisenbekämpfung als Erfolg und auch für künftige Krisen geeignet – allerdings müssten die Schulden schneller getilgt werden.

Geben die EU-Verträge die Schaffung des Corona-Wiederaufbaufonds über 750 Milliarden Euro her? Und falls ja, können dann nicht ähnliche Verschuldungsinstrumente in Zukunft ebenfalls auf Basis der bestehenden Verträge geschaffen werden? Darum ging es vor allem am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen den Wiederaufbaufonds. Die Diskussion berührt die Grundfesten der EU.

Einführung schuldenfinanzierter Transfers

Aus Sicht des deutschen Bundesrechnungshofs ist der Wiederaufbaufonds in vielerlei Hinsicht einzigartig, wie Ahmet Demir sagte, der als Vertreter der Behörde in Karlsruhe Stellung nahm. Bei dieser Einschätzung hätten wohl die meisten Prozessteilnehmer noch klar zugestimmt. Doch darüber hinaus zerriss Demir das neue Instrument. Durch den Fonds führe die EU schuldenfinanzierte Transfers ein, und die Mitgliedstaaten könnten mit der Hilfe von Brüssel nun Gelder aufnehmen und sich diese dann selbst zuweisen, ohne dass die Schulden in die nationalen Statistiken eingehen würden. Dadurch komme es zu einer Aushebelung der Fiskalregeln und zu massiven Fehlanreizen. Zudem bezweifelte Demir, dass mit dem Fonds die von Brüssel angestrebten Ziele erreicht würden.

Für eine solidarische gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten während der Pandemie hätte es aus seiner Sicht auch andere Finanzierungsmöglichkeiten gegeben, etwa zwischenstaatliche Massnahmen. Darüber hinaus kritisierte der Rechnungshof, dass es bis heute keinen Tilgungsplan für die Schulden gebe, so dass diese Frage immer weiter in die Zukunft verlagert werde. Durch den Wiederaufbaufonds würden sich ferner in der EU die gegenseitigen Abhängigkeiten erhöhen. Die Währungsunion werde nicht stabiler, sondern instabiler, was auch daran liege, dass durch den neuen Fonds die gesamte Verschuldung in der EU weiter in die Höhe getrieben werde. Die zusätzlichen jährlichen Belastungen für den Bundeshaushalt in den kommenden Jahrzehnten taxieren der Rechnungshof und verschiedene Ökonomen auf rund 3 bis 5 Milliarden Euro plus Zinsbelastungen. Die Summe wird weitherum als unproblematisch angesehen. Die grösste Gefahr durch den Wiederaufbaufonds sieht der Bundesrechnungshof daher in einem möglichen Dammbruch zum Schuldenmachen, denn mit dem Fonds werde die Tür für ähnliche Vehikel in neuen Krisen geöffnet. Brüssel hat die Gelder ausserhalb des regulären Haushalts als «sonstige Einnahmen» aufgenommen und bezieht sich dabei als Ermächtigungsgrundlage auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Wortlaut siehe Fussnote), wie auch Clemens Ladenburger, stellvertretender Generaldirektor des Juristischen Dienstes der EU-Kommission, bei der Verhandlung bestätigte.

Wehender Geist der Solidarität

Dieser Artikel erlaubt es Brüssel, «im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten» je nach Wirtschaftslage angemessene Massnahmen zu beschliessen. Werde ein Mitgliedstaat beispielsweise von einer Naturkatastrophe oder einem aussergewöhnlichen Ereignis getroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, könne die Union unter bestimmten Bedingungen finanziellen Beistand leisten. Derlei schwammig formulierte Vorgaben öffnen möglichen weiteren Forderungen – die es bereits gibt – für neue gleichwertige Instrumente, die im Prinzip ein Schattenhaushalt sind, Tür und Tor. Das befürchten jedenfalls nicht nur die Beschwerdeführer in Karlsruhe, sondern auch der Bundesrechnungshof.

Der EU-Kommissions-Vertreter Ladenburger beteuerte, ohne eine Vertragsänderung könne das neue Konstrukt nicht zum Normalzustand werden und jede Neuauflage benötige die erneute einstimmige Zustimmung des EU-Rats und eine Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten. Aus ökonomischer Sicht bestätigten die drei als Sachverständige geladenen Wirtschaftswissenschafter unisono den stabilisierenden Nutzen des Fonds in der Hochphase der Pandemie und der damals drohenden und sich dann einstellenden schweren Rezession. Clemens Fuest machte darüber hinaus jedoch auf die bestehende Zeitinkonsistenz dieser Wirtschaftspolitik aufmerksam: Einerseits sage man nun, der Fonds sei eine gute Idee gewesen, anderseits wolle man ihn aber nie wieder nutzen. Ein zeitkonsistentes Szenario sei es, sagte der Präsident des Münchener Ifo-Instituts, das Konstrukt in der nächsten Krise wieder zu nutzen. Dies wüssten auch die Profiteure, was zu Anreizproblemen führe, die Ökonomen als Moral Hazard bezeichnen. Es besteht also ein Anreiz zu unsolider Haushaltspolitik, weil man auch in der nächsten Krise auf die Solidarität und Hilfe der anderen Mitgliedstaaten vertrauen kann.

Vorkehrungen gegen Moral Hazard

Entsprechend schlug Fuest vor, es müsse Vorkehrungen gegen Moral Hazard und Anreize für eine solide Finanzpolitik geben. Diese Forderungen sind jedoch in der Praxis schwierig umsetzbar. In der Realität wurden die Verschuldungsregeln in den vergangenen beiden Jahrzehnten zunehmend aufgeweicht, was die Verbindlichkeiten in der EU weiter nach oben getrieben und die Anfälligkeit für Krisen eben erhöht hat. Zur Lösung des Problems schlug Fuest vor, die durch den Aufbaufonds vergebenen Kredite müssten viel schneller, am besten im Rhythmus des Konjunkturverlaufs, getilgt werden. Beim jetzigen Fonds läuft die Tilgung bis 2058, was die jährliche Belastung des deutschen Bundeshaushalts so niedrig macht. Eine schnellere Tilgung mache die Nutzung des Instruments für die Politik weniger verführerisch. Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Massnahmen beschliessen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.

(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder aussergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschliessen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss. NZZ, 28. Juli 2022, S. 23


15 Monate nach dem EU-Rauswurf: «Die Schweizer Medtech-Industrie geht nicht zugrunde, wenn Europa Nadelstiche setzt» Um die Schweiz zu strafen, wählte Brüssel ein leichtes Ziel: die Medizintechnik. Doch was nicht umbringt, macht stärker. Jetzt haben viele Schweizer Firmen einen Vorsprung vor der EU-Konkurrenz. Die Medtech-Branche war das erste Opfer des Streits um das Rahmenabkommen mit der EU. Die Schweizer Firmen können auf den grossen europäischen Markt nicht verzichten. Doch im Frühjahr 2021 entschied die EU-Kommission, die bisherige enge Kooperation beim Marktzugang Knall auf Fall zu beenden und die Schweiz als normales Drittland einzustufen – was manche Firmen wie ein Schlag vor den Kopf traf. Da war es nicht selbstverständlich, dass die Zwischenbilanz so schnell so positiv ausfallen würde.

Inzwischen ist klar: «Die Schweizer Unternehmen haben ihre Aufgaben gut gelöst. Wir haben jetzt sogar einen Vorsprung vor den durchschnittlichen EU-Firmen», sagt Daniel Delfosse, der beim Branchenverband Swiss Medtech für Regulierung zuständig ist. Von Zerknirschung ist in dem Sektor, der 63 000 Mitarbeiter in der Schweiz beschäftigt, wenig zu spüren. «Wir werden überleben und sind stark unterwegs», so Delfosse.

Mitten in Europa – aber nicht mehr dabei

Bis dahin war es kein leichter Weg. Die EU hatte sich ihr Ziel gut überlegt. Innerhalb des Bündnisses läuft derzeit die Umstellung von der alten Medizinprodukte-Direktive auf die neue Medizinprodukte-Regulierung (MDR). Dabei geht es um die Anforderungen, die Firmen erfüllen müssen, wenn sie in der EU ihre Produkte verkaufen wollen – von Implantaten bis zu Rollatoren. Mitten in dieser bürokratischen Grossübung stufte die EU die Schweiz im Mai 2021 auf den Status eines Drittlandes zurück.

Das bedeutet, dass Schweizer Firmen nun genau dieselben Kriterien erfüllen müssen wie zum Beispiel solche aus den USA. Sie müssen einen Bevollmächtigten in der EU haben, welcher der alleinige Ansprechpartner für EU-Behörden oder Patienten ist. Dahinter verbirgt sich weit mehr als ein simpler Briefkasten: Es geht um eine mit Kapital, Kompetenzen und qualifiziertem Personal ausgestattete Niederlassung. Ausserdem müssen die Firmen die Etikettierung ihrer Produkte anpassen, Verträge aktualisieren und interne Abläufe neu ordnen. All das musste im Frühjahr 2021 auf einen Schlag parat sein, eine Übergangsfrist gab es nicht.

Wer zuvor misstrauisch war, war im Vorteil. So wie Medartis, ein Basler Hersteller von Implantaten mit 830 Mitarbeitern. «Wir sind vom schlimmsten Fall ausgegangen und haben uns darauf vorbereitet, dass die Schweiz zum Drittland wird. Wir wollten uns nicht darauf verlassen, dass sich alles noch irgendwie findet», sagt Claudia De Santis, die bei Medartis die Regulierung steuert. Innerhalb von fünf Monaten wurde die prophylaktische Anpassung an den Drittland-Status gestemmt und die Tochtergesellschaft in Deutschland zum EU-Bevollmächtigten und Importeur aufgewertet. Viele Medtech-Firmen handelten ebenso vorausschauend.

Überraschender Schlag mit politischer Absicht

Doch der schmerzhafteste Nadelstich traf woanders. Medizinprodukte müssen auf Sicherheit und Leistung geprüft und zugelassen werden, um in den Verkauf zu gelangen. Früher war es so, dass in der EU auch Produkte anerkannt wurden, die nur von einer Schweizer Prüfstelle zugelassen worden waren. Doch obwohl die EU das zugrunde liegende Abkommen nicht kündigte, stellte sie die Anerkennung im Mai 2021 über Nacht ein – nicht nur für neue Produkte, die erst noch auf den Markt kommen sollen, sondern auch für bereits im Umlauf befindliche. Medtech-Firmen, die ihre Bestandsprodukte nicht bei einer Prüfstelle in der EU zertifiziert hatten, standen plötzlich vor verschlossenen Türen. «Dieser Entscheid der EU kam völlig überraschend und war ein harter Schlag», sagt Daniel Delfosse von Swiss Medtech. Der politische Zusammenhang gilt als offensichtlich. Der Schritt weckte auch im Bündnis Kritik: Deutschland entschied unilateral, die Zertifikate für Bestandsprodukte weiterhin anzuerkennen. Mehr als ein Drittel der Schweizer Medtech-Exporte in die EU gehen nach Deutschland. Der Schaden ist überschaubar: Etwa 350 Schweizer Medtech-Firmen exportieren in die EU. Davon hatten 54 Unternehmen nur eine Zulassung von einer Stelle in der Heimat. Es handelt sich um KMU, und ihr Anteil am EU-Export der Branche liegt unter 10 Prozent. Für die jeweilige Firma ist das Verkaufsverbot ein Schlag ins Kontor, aber insgesamt ist es für den Sektor nicht bedeutend.

Die Zulassungsstellen der EU sind am Anschlag

Bis heute ist es keiner der 54 Schweizer Firmen gelungen, sich eine neue Zulassung von einer EU-Prüfstelle zu besorgen. Dies deshalb, weil die Stellen vollkommen überlastet sind. Denn auch EU-Firmen müssen ihre Bestandsprodukte nach der neuen Medizinprodukte-Regulierung zulassen. Dafür haben sie, anders als die Schweizer Konkurrenten, eine Übergangsfrist bis Frühjahr 2024. Aber das dürfte nicht reichen. «Das System in Europa ist nicht bereit», sagt Delfosse.

Es gibt zu viele Produkte für zu wenige Prüfstellen. EU-Hersteller bieten im Bündnisgebiet rund 500 000 Medizinprodukte an, die unter anderem durch 30 000 Zertifikate von sogenannten Benannten Stellen abgedeckt werden. Sie alle müssen erneuert werden – und geschafft ist das laut Delfosse bei nicht einmal 4000 Zertifikaten. Eine Umfrage des Verbandes Medtech Europe ergab, dass die Zertifizierung inzwischen doppelt so lange dauert wie früher. Bis zu 30 Prozent der europäischen KMU haben noch nicht einmal Zugang zu einer Benannten Stelle, so sehr staut es sich.

Hier kommt der Vorsprung ans Licht, den jetzt viele Schweizer Firmen besitzen. Angesichts der politischen Querelen haben sie sich früh mit der Zulassung sowie dem drohenden Drittland-Status beschäftigt und in den allermeisten Fällen gehandelt. Die EU-Firmen kamen später und stehen nun auf eigenem Boden in der Warteschlange.

Die Schweizer waren vor dem Stau

«Weil wir bereit waren, haben wir nun einen Wettbewerbsvorteil in der EU», sagt auch Claudia De Santis von Medartis. Der Implantatehersteller meldete am Dienstag für das erste Halbjahr einen Umsatz von 88 Millionen Franken, 17 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Rund die Hälfte des Umsatzes wurde in Europa erzielt, wo der Absatz in ähnlichem Ausmass zulegte.

Medartis blieb im Medtech-Streit vom Schlimmsten verschont, weil das Unternehmen schon seit langem eine Zulassungsstelle in der EU beauftragt, nämlich den deutschen TÜV Rheinland. «Die meisten Firmen mit einer gewissen Grösse sind immer zu grösseren Benannten Stellen in der EU gegangen», sagt De Santis. Trotzdem war die Umstellung auf die MDR sehr aufwendig, und der Zeitdruck und die Unsicherheit waren gross. «Als wir das Zertifikat bekommen haben, haben wir erst einmal tief durchgeatmet.»

Insgesamt hat die Anpassung Medartis rund 2 Millionen Franken gekostet. Bis zu 90 Mitarbeiter waren in Spitzenzeiten involviert. «Am Ende hat jeder in der Firma gewusst, was die MDR ist», sagt De Santis. Aus ihrer Sicht hat die neue Regulierung viele Vorteile gebracht – auch intern. Das Verständnis für Regulierung und Compliance sei in vielen Medtech-Firmen stark gewachsen. Man solle deshalb den Aufwand nicht nur als Last sehen, sondern als potenziellen Vorteil: «Wenn man gut dokumentiert, ist man schneller im Markt und macht somit schneller Umsatz.»

Manche ausländische Firmen meiden jetzt die Schweiz

Doch es gibt trotz allem Schattenseiten. Das sind nicht primär die wiederkehrenden Kosten für die Branche von jährlich rund 2 Prozent, die Swiss Medtech durch den höheren Aufwand in der EU erwartet. Verglichen mit der Teuerung fallen sie wenig ins Gewicht. Aber die Kluft zwischen Brüssel und Bern macht den Schweizer Markt unattraktiver für ausländische Firmen. Zwar erkennt die Schweiz eine EU-Zulassung weiterhin an – anders als in der Gegenrichtung. Doch auch diese Firmen brauchen nun in der Schweiz einen Bevollmächtigten, müssen die Verwaltung umstellen und die Etiketten anpassen. Das lohnt sich für viele nicht immer.

5000 ausländische Firmen hätten bisher Medizintechnik in die Schweiz geliefert, heisst es von Swiss Medtech. «Wir schätzen, dass wir mindestens tausend Unternehmen verlieren werden, weil der Aufwand für sie zu gross und der Markt zu klein ist», so Daniel Delfosse. Seit Anfang August, als eine Übergangsfrist ablief, seien bereits geschätzt 10 Prozent der importierten Produkte nicht mehr verfügbar. «Spitäler und Einkäufer tun seit Monaten alles, um umzudisponieren und Ersatzprodukte zu finden», sagt Delfosse.

Unter dem Strich ist für den Verbandsvertreter aber klar: «Die Schweizer Medtech-Industrie wird nicht zugrunde gehen, wenn Europa Nadelstiche setzt.» Delfosse fordert vielmehr, dass Bern die Freiheiten nutzt, die sich durch den Rauswurf aus dem Binnenmarkt ergeben. So könnte die Schweiz jetzt unilateral die amerikanische Zulassung von Medizinprodukten anerkennen, was die EU bis jetzt nicht tut. Das würde Schweizer Patienten schneller den Zugang zu Technologien eröffnen als EU-Patienten und die Versorgungssicherheit erhöhen, ist Delfosse überzeugt. «Es wäre ein weiteres Paradox: Europa straft uns, aber wir öffnen uns.» NZZ, 17. August 2022.


Die Europäische Union soll grösser und schlagkräftiger werden und dafür das Einstimmigkeitsprinzip aufgeben. Olaf Scholz umreisst die Kernprobleme Europas – und vergisst dabei fast die Migration. Obwohl Deutschlands Militär angeblich gerade noch «blank» dastand, kann sich der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz vorstellen, dass die Bundesrepublik «besondere Verantwortung beim Aufbau der ukrainischen Artillerie und Luftverteidigung» übernimmt, damit sich das Land auf Dauer selbst verteidigen kann. Das sagte Scholz am Montag in seiner europapolitischen Grundsatzrede an der Karls-Universität Prag. Wie Deutschland dieser Verantwortung real gerecht werden könnte, sagte er nicht. Scholz sprach sich dafür aus, für Europa ein neues Luftverteidigungssystem zu schaffen und die Verteidigungsfähigkeit der Union zu stärken.

Für den deutschen Bundeskanzler war es zugleich sein Antrittsbesuch im Nachbarland und bei dessen Ministerpräsidenten Petr Fiala. Tschechien hat seit dem 1. Juli die EU-Rats-Präsidentschaft inne. Fiala spielt daher bei der Lösung aktueller europäischer Probleme derzeit eine besondere Rolle. Tschechien ist zudem eines der europäischen Länder, mit denen Deutschland über einen Ringtausch Waffen in die Ukraine liefern will. Abgemacht hatte man dies bereits im Mai, passiert ist bis anhin nichts, es wurde nicht einmal ein Vertrag unterzeichnet. Der Krieg dauert inzwischen mehr als sechs Monate. Geplant ist, dass die tschechischen Streitkräfte 20 T-72-Panzer sowjetischer Bauart in die Ukraine liefern und dafür 15 deutsche Leopard-2-Panzer aus Industriebeständen bekommen. Am Montagnachmittag gaben Scholz und Fiala bekannt, den Ringtausch nun «konkret verabredet» zu haben.

Nach dem Kriegsausbruch hatte Scholz von einer «Zeitenwende» gesprochen. Auf diese Aussage kam er nun zurück. Das ganze Konzept Europa müsse erneuert werden, sagte er sinngemäss. Der Druck auf Europa werde wachsen, und zwar unabhängig vom derzeitigen Krieg Russlands und von seinen Folgen, so Scholz: «In einer Welt mit acht, künftig wohl mit zehn Milliarden Menschen ist jeder einzelne unserer europäischen Nationalstaaten für sich genommen viel zu klein, um allein seine Interessen und Werte durchzusetzen.»

Hat die EU bald 36 Mitgliedstaaten?

Folgerichtig plädierte Scholz für eine Stärkung und Vergrösserung der Europäischen Union – bei den Ländern des Westbalkans stehe man schon seit zwanzig Jahren im Wort, und auch die Ukraine, die Moldau und sogar Georgien seien Kandidaten. Sie müssten allerdings auch die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen.

Scholz malte die Vision einer «Europäischen Union aus 27, 30 oder 36 Staaten, mit dann mehr als 500 Millionen freien und gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, mit dem grössten Binnenmarkt der Welt, mit führenden Forschungseinrichtungen und innovativen Unternehmen, mit stabilen Demokratien, mit einer sozialen Versorgung und einer öffentlichen Infrastruktur, die ihresgleichen suchen auf der Welt» – das sei der Anspruch, den er mit einer geopolitischen EU verbinde. Freilich habe man dann mit einem viel grösseren EU-Parlament und teilweise gegenläufigen Interessen zu tun, so dass am Einstimmigkeitsprinzip nicht festgehalten werden sollte, weil sonst ein einzelnes Land mit seinem Veto alle anderen am Fortkommen hindern könne. Scholz plädierte deutlich für das Prinzip der Mehrheitsentscheidung.

Wenn man das EU-Parlament nicht aufblähen wolle, brauche es zudem eine «neue Balance, was seine Zusammensetzung angeht», sagte Scholz. «Und zwar unter Beachtung auch des demokratischen Prinzips, wonach jede Wählerstimme etwa das gleiche Gewicht haben sollte.» Im EU-Parlament sind Länder mit kleinerer Bevölkerung überproportional vertreten – bevölkerungsstarke Länder wie Deutschland unterproportional. Scholz sagte weiter: «In den Verträgen ist aus gutem Grund eine Höchstzahl von 751 Abgeordneten vorgesehen. Diese Zahl aber werden wir überschreiten, wenn neue Länder beitreten.» Mit aufgeblähten Parlamenten kennt sich der Sozialdemokrat aus: Der Deutsche Bundestag hat laut Verfassung 598 Sitze, im echten Leben jedoch 736 – nach jeder Wahl waren es ein paar mehr. Es gelingt seit Jahren nicht, das Wahlrecht so zu reformieren, dass der vorgesehene Zustand wieder hergestellt ist.

Ein schönes Gemälde, doch stimmt es?

Mit seiner Rede hat sich Scholz erstmals umfassend in der Europapolitik positioniert. Die Rede gleicht einem Rundumschlag, der auch nötige Entwicklungen in Technologie und Wirtschaft, bei Chips und Halbleitern, Rohstoffen und Energiewirtschaft einschliesst. Welchen ordnungspolitischen Rahmen er sich dafür vorstellt, beschreibt Scholz in seiner Rede nicht.

Kurz vor Schluss kommt er noch kurz auf das drängende und hoch umstrittene Thema Migrationspolitik zu sprechen; es macht im Manuskript eine von 25 Seiten aus. Scholz plädiert für einen wirksamen Schutz der Aussengrenzen und für «verbindliche Partnerschaften mit Herkunftsstaaten – und zwar auf Augenhöhe». Es müsse mehr legale Wege nach Europa geben, dafür müssten die Herkunftsländer ihre Staatsangehörigen ohne Perspektive in Europa aber auch zurücknehmen. Dieser Vision steht eine gegenläufige Realität gegenüber: Die illegale Migration über das Mittelmeer hat wieder enorm zugenommen, und es wird kaum jemand ausgeschafft.

Auch der französische Präsident Emmanuel Macron hatte einst eine europapolitische Grundsatzrede gehalten, die bis heute nachhallt – im Jahr 2017, an der Pariser Sorbonne. Macron hatte damals die «Neugründung» eines souveränen, demokratischen und vereinigten Europas gefordert. Konkret sprach er sich unter anderem für ein gemeinsames Budget für die Euro-Länder, einen gemeinsamen EU-Verteidigungsetat sowie eine europäische Interventionstruppe und einheitliche Regeln für Auslandseinsätze aus. Realiter ist aber von der enthusiastischen Vision auch nach dieser Rede kaum etwas in der Wirklichkeit angekommen. NZZ, 30. August 2022, S. 1


– ausgerechnet in Ostmitteleuropa

Die Mitgliedstaaten sollen ihre Vetomacht einschränken – als Konzession an den Imperialismus Russlands. Doch gerade die kleineren EU-Staaten verteidigen ihre Souveränität gegen eine Vereinnahmung durch Brüssel und Berlin mit guten Gründen.

Bundeskanzler Scholz ruft in Prag zur Stärkung der Europäischen Union auf.

Verschwende keine Krise, die der eigenen Machtausweitung dienen könnte. Nach diesem Motto nutzen EU-Politiker seit je Notlagen, um die Kompetenzen der EU-Institutionen in Brüssel Schritt für Schritt auszuweiten. Die Finanzkrise, die Euro-Krise, die Pandemie und nun der Ukraine-Krieg – allein in den letzten fünfzehn Jahren mangelte es nicht an Rechtfertigungen für die voranschreitende Machtkonzentration in Brüssel.

In die Reihe dieser Machtpolitiker hat sich Bundeskanzler Scholz mit seiner Grundsatzrede in Prag gestellt. Einen Tag nach dem Überfall der Ukraine durch Putins Truppen hatte Scholz völlig zu Recht eine sicherheitspolitische Zeitenwende in Europa ausgerufen. Nun nutzt er diesen Einschnitt nicht etwa nur zur Rechtfertigung höherer nationaler Verteidigungsausgaben oder einer intensiveren Zusammenarbeit im Rahmen des westlichen Verteidigungsbündnisses Nato. Nein, es müssen auch mehr Kompetenzen für Brüssel her.

Die Zeitenwende bedeute, stellte Scholz fest, dass das durch die EU-Verträge festgelegte Prinzip der Einstimmigkeit der Mitgliedländer in wichtigen Bereichen wie der Aussenpolitik oder der Steuerpolitik nicht mehr funktioniere.

Erweiterung und Zentralisierung der EU zugleich

Gerade erst im Pandemiejahr 2020 hatte Berlin die Hand gereicht, um das Verbot gemeinschaftlicher Schulden zu schleifen und die Finanzhoheit der Mitgliedstaaten durch die Schaffung des EU-Aufbaufonds zu unterminieren. Jetzt sollen die Nationalstaaten Souveränität auch in Steuerfragen und in der Aussenpolitik abgeben – und das wegen Putins Artilleriegranaten im Osten der Ukraine. Als Antwort auf die neuen geopolitischen Herausforderungen durch China und Russland soll die EU an Gewicht zulegen. Scholz sprach sich deshalb für eine Erweiterung der Union im Osten aus. Dieser Schritt war in der Vergangenheit von EU-Skeptikern wie den Briten propagiert worden, weil er eine Konzentration der Kompetenzen in Brüssel erschwert. Doch Scholz will beides, mehr Grösse und mehr Macht. Der Schlüssel dazu ist die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips: Wenn einzelne nationale Regierungen unliebsame Beschlüsse in der Zentrale nicht mehr blockieren können, geben sie Garantien für ihre nationale Souveränität auf.

Scholz hielt seine Rede bewusst in Tschechien als Geste an die mehrheitlich kleinen ostmitteleuropäischen Mitgliedstaaten. Doch das verleiht seinen Ideen nicht einen höheren Realitätsgehalt. Gerade die Ostmitteleuropäer, die ihre nationale Souveränität erst nach dem Mauerfall wiedergewonnen haben, legen besonderen Wert darauf, nicht von den grossen westeuropäischen Staaten überstimmt und dominiert zu werden. Und das mit gutem Grund. Scholz selbst erwähnte als Beispiele für eine entschlossene Durchsetzung einheitlicher Standards die Asyl- und Migrationspolitik oder die Menschenrechte.

Doch gerade in diesen Fragen pochen osteuropäische Regierungen aus Sorge um die nationale Identität als Kleinstaat auf ihre eigenen Interpretationen. Sie wollen nicht in der von Scholz postulierten europäischen «Wertegemeinschaft» aufgehen.

Frankreichs Vorstoss verpufft in Berlin

Daran ändern versöhnlich gemeinte Phrasen nichts. «Auch in Zukunft muss jedes Land mit seinen Anliegen Gehör finden», erklärte Scholz an die Adresse der kleinen Mitgliedstaaten. Das klingt schön, Vetorechte sind sicherer. Scholz lehnte auch vehement den französischen Vorschlag ab, künftig verschiedene Kreise von Integration in der EU zuzulassen und damit die nationalen Differenzen zu entschärfen und eine neue Osterweiterung zu erleichtern. Ein Wildwuchs und Dschungel wäre das, erklärte er mit offenkundigem Ekel vor natürlichen Wachstumsprozessen. Eine Rede, die zur Einigung Europas aufrief, machte vielmehr die tiefe Spaltung in den zentralen Zukunftsfragen deutlich. NZZ, 30. August 2022, S. 19


Kurz vor dem Antikriegstag 2022 bekräftigt Bundeskanzler Olaf Scholz das Berliner Dringen auf eine Formierung der EU als auch militärisch schlagkräftige Weltmacht. In einer programmatischen Rede an der Prager Karls-Universität plädierte Scholz dafür, die Union in ein "weltpolitikfähige[s], geopolitische[s] Europa" zu transformieren. Dazu sei einerseits "europäische Souveränität" auf wirtschaftlicher Ebene erforderlich, beispielsweise der Besitz einer eigenen High-Tech-Produktion, um im Falle eskalierender Auseinandersetzungen wie aktuell mit Russland ökonomisch von keinem Rivalen abhängig zu sein. Darüber hinaus verlangt Scholz – wie schon andere deutsche Politiker zuvor –, in der Außenpolitik Mehrheitsentscheidungen einzuführen; dann müssten auf abweichende Interessen kleinerer Mitgliedstaaten keinerlei Rücksichten mehr genommen werden. Gewicht legt Scholz nicht zuletzt auf die Schaffung militärischer Strukturen der EU und auf eine dichtere Verschmelzung der europäischen Rüstungsindustrie. Langfristiges Ziel sind schlagkräftige EU-Streitkräfte, die auch unabhängig von der NATO intervenieren können.

Der Krieg als Chance

In seiner Rede an der Prager Karls-Universität hat Kanzler Olaf Scholz den alten Berliner Anspruch auf eine weltpolitische Führungsposition der deutsch dominierten EU wiederholt. Die Staaten Europas, auch Deutschland, seien "für sich genommen viel zu klein", um auf globaler Ebene im Alleingang ihre Interessen durchsetzen zu können, stellte Scholz fest; sie seien deshalb auf die EU mit ihrem potenziell deutlich größeren Gewicht angewiesen.[1] Dies sei denn auch der Grund dafür, dass "viele in den vergangenen Jahren nach einer stärkeren, souveräneren, geopolitischen Europäischen Union gerufen" hätten. Dies hat unter anderem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen getan.[2] Der Kanzler schloss sich in Prag explizit der Forderung nach "einem weltpolitikfähigen, geopolitischen Europa" an, um "unsere Werte und Interessen weltweit durchzusetzen". Die Hoffnung, dies könne jetzt gelingen, nachdem von der Leyen und andere jahrelang folgenlos die Schaffung einer "geopolitischen EU" proklamiert hatten, begründete Scholz mit dem Ukraine-Krieg: Dieser habe die Staaten der EU mit der gemeinsamen Aufrüstung der Ukraine, mit den gemeinsam beschlossenen Russland-Sanktionen sowie mit der gemeinsamen Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge zu neuer Geschlossenheit geführt.

Von Rivalen unabhängig

Scholz drang in Prag zum wiederholten Male auf "europäische Souveränität" – also auf die Fähigkeit der EU, so weit wie möglich unabhängig von äußeren Mächten operieren zu können. Dies schließt ökonomische Unabhängigkeit und besonders den Besitz industrieller Kapazitäten zur Herstellung unverzichtbarer High-Tech-Produkte ein. Der Nachholbedarf gegenüber mehreren Staaten Ostasiens und den USA ist groß; "dort, wo Europa verglichen mit dem Silicon Valley, Shenzhen, Singapur oder Tokio zurückliegt, wollen wir uns an die Spitze zurückkämpfen", sagte Scholz. Er nannte exemplarisch etwa den Aufbau einer Halbleiterproduktion, eines Raumes für Mobilitätsdaten, ein Wasserstoffnetz sowie einen "unabhängige[n] Zugang zum All". Entsprechende Bestrebungen sind längst im Gange. So subventioniert die EU mit Milliardensummen Halbleiterkonzerne wie Intel, die begonnen haben, neue Produktionsstätten in der EU zu errichten.[3] Kostspielige Wasserstoffprojekte sind mittlerweile in Arbeit.[4] Volkswagen errichtet eigene Batteriefabriken. Freilich sind europäische Konzerne dabei auf Unterstützung von Konzernen aus den Vereinigten Staaten und Ostasien abhängig: Halbleiter stellt der US-Konzern Intel her; den Aufbau einer VW-Batterieproduktion unterstützt maßgeblich der chinesische Konzern Gotion.[5]

Innere Widerstände ausschalten

Um nicht nur wirtschaftlich unabhängig zu werden, sondern auch außenpolitisch größere Schlagkraft zu erhalten, sprach sich Scholz für eine Straffung der Entscheidungsstrukturen der EU aus. So solle besonders "in der gemeinsamen Außenpolitik, aber auch in anderen Bereichen wie der Steuerpolitik, schrittweise zu Mehrheitsentscheidungen" übergegangen werden, erklärte der Kanzler. Die Forderung wird schon seit Jahren von Politikern aus der Bundesrepublik vorgetragen.[6] Zuletzt entbrannte sie neu, nachdem Tschechien, die Slowakei und Ungarn, die sämtlich Binnenländer sind und kein Erdöl über eigene Häfen beziehen können, ein komplettes EU-Erdölembargo gegen Russland verhinderten und durchsetzten, dass Öl über Pipelines auch weiterhin geliefert werden darf. Scholz forderte jetzt in Prag, die EU müsse "zunächst in den Bereichen mit Mehrheitsentscheidungen ... beginnen", in denen es "ganz besonders darauf ankommt, dass wir mit einer Stimme sprechen" – etwa "in der Sanktionspolitik". Faktisch liefen EU-Mehrheitsentscheidungen über Sanktionen darauf hinaus, dass Staaten wie Tschechien, die Slowakei und Ungarn zu einer Abkopplung von einem Energielieferanten gezwungen werden können, ohne dafür Ersatz finden zu können. Vor allem kleinere Mitgliedstaaten lehnen aus diesem Grund Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik bisher ab.

Eigene Führungsstrukturen

"Europäische Souveränität" strebt Berlin auf lange Sicht nicht zuletzt auf militärischem Feld an – um nicht auf Dauer auf die NATO und damit auf die Vereinigten Staaten angewiesen zu sein. Erst im März 2022 hatten die Außen- und Verteidigungsminister der Union den "Strategischen Kompass" der EU verabschiedet, der zuweilen als "Militärdoktrin" bezeichnet worden ist. Er sieht unter anderem die Schaffung einer 5.000 Soldaten starken Eingreiftruppe vor, die binnen kürzester Frist in Kampfeinsätze aller Art entsandt werden kann.[7] Scholz bekräftigte in Prag, die Bundesrepublik werde "gemeinsam mit anderen EU-Partnern" dafür sorgen, dass die Eingreiftruppe spätestens 2025 einsatzfähig sei. Zudem gelte es, "eine klare Führungsstruktur" aufzubauen; so solle "die ständige EU-Kommandozentrale und mittelfristig ein echtes EU-Hauptquartier mit allem" ausgestattet werden, "was dafür finanziell, personell und technisch gebraucht wird". Darüber hinaus müssten Unternehmen in der EU "bei Rüstungsprojekten noch viel enger zusammenarbeiten". Dies wird bislang unter anderem über die EU-Verteidigungsagentur und das Militarisierungsprojekt PESCO forciert, bisher allerdings noch mit recht mäßigem Erfolg. Das bedeutendste Rüstungsprojekt in der EU, das deutsch-französisch-spanische FCAS, steht womöglich vor dem Scheitern.[8]

Deutsche Profiteure

Nicht zuletzt bekräftigte Scholz in Prag, die westlichen Mächte, darunter die EU, würden auch weiterhin die Ukraine aufrüsten; dabei wolle man sich künftig aber enger abstimmen. "Gemeinsam mit den Niederlanden" habe die Bundesrepublik "eine Initiative gestartet, die auf eine dauerhafte und verlässliche Arbeitsteilung zwischen allen Partnern der Ukraine abzielt", teilte Scholz mit. So könne er sich etwa "vorstellen, dass Deutschland besondere Verantwortung beim Aufbau der ukrainischen Artillerie und Luftverteidigung übernimmt". Das entspricht zum einen bisherigen Schwerpunkten Berlins, zum anderen den speziellen Interessen der deutschen Rüstungsindustrie. So liefert die Bundesrepublik der Ukraine bislang unter anderem die Panzerhaubitze 2000, die von Krauss-Maffei Wegmann (KMW) hergestellt wird, sowie den Mehrfachraketenwerfer MARS II aus dem Hause KMW. Geliefert werden soll zu dem das Luftverteidigungssytem IRIS-T SLM, das vom deutschen Rüstungskonzern Diehl hergestellt wird. Weitere derartige Aufträge brächten deutschen Waffenschmieden neue Profite. Die Ausbildung ukrainischer Soldaten an dem Gerät findet schon heute in Deutschland statt – an der Artillerieschule in Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz sowie auf dem Truppenübungsplatz Putlos (Schleswig-Holstein). 31. August 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9009

[1] Zitate hier und im Folgenden: Rede von Bundeskanzler Scholz an der Karls-Universität am 29. August 2022 in Prag.

[2] S. dazu Die Lust an der Macht. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8046

[3] S. dazu Chip-Unabhängigkeit für künftige Konflikte. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8836

[4] S. dazu Deutschlands neue Wasserstoffwelt. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8852

[5] Stefan Menzel: Mit "Salzgiga" in die Zukunft – VW legt Grundstein für Musterwerk zur Batterieproduktion. handelsblatt.com 07.07.2022.

[6] S. dazu Die "Koalition der Entschlossenen" (II). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8402

[7] S. dazu Das Kräftemessen des 21. Jahrhunderts. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8876

[8] S. dazu Streit um das Luftkampfsystem. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9008


Der militärisch-industrielle-Komplex der EU jubelt über den Ukraine-Krieg und will ihn verlängern, um den Höhenflug der Rüstungsausgaben nicht zu gefährden und die Zentralisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik zu erzwingen.

Seit vielen Jahren liegen die Pläne für einen massiven Aufrüstungsschub in den Schubladen des militärisch-industriellen-Komplexes (MIK) der EU. Doch es gab lange ein Problem: Wie soll man den Menschen erklären, dass zusätzliche hunderte Milliarden für Kriegsgerät und Eingreiftruppen ausgegeben werden, wenn es in so wichtigen Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Bildung und Klimaschutz an allen Ecken und Enden mangelt? Das ist umso schwieriger zu erklären, als gerade die neoliberale EU-Austeritätspolitik über viele Jahre hinweg maßgeblich zu Kürzungen im Sozialbereich geführt und zu tiefen inneren Spaltungen geführt hat.

Dietmar Ecker, Betreiber der "Europa-Informationsagentur", riet schon vor vielen Jahren, dieses Dilemma der Machteliten durch ein uraltes Herrschaftsrezept aufzulösen: "Ich darf den Feind nicht innen suchen, das kann nicht gehen. Ich muss Europa auch definieren durch Abgrenzung von anderen Kulturen, von anderen Wirtschaftsinteressen. Europa brauchte einen Außenfeind. In der Massenkommunikation brauchst du Schwarz-Weiß-Welten. Das ist nicht schön, das ist nicht politisch korrekt, aber es ist so." (zit. nach: Standard, 9.1.2006).

"Der gemeinsame Außenfeind schweißt die EU zusammen"

Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die EU diesen Außenfeind in Putins Russland dingfest gemacht, um europäische Weltmachtsphantasien mit hunderten Milliarden für die Rüstungsindustrie materiell zu unterfüttern. Dass schon jetzt die Militärausgaben der EU-Staaten das 4- bis 5-Fache der russischen ausmachen, die der NATO sogar das 16-Fache, spielt keine Rolle. Augenblicklich wurden schon lange vorbereitete Pläne aus der Schublade gezogen: Die deutsche Regierung beschloss im Handumdrehen ein 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr; der "Strategische Kompass", der bereits seit Jahren hinter den Kulissen vorbereitet wurde, wurde im EU-Rat ohne Widerrede durchgewunken. Auch im österreichischen Parlament sind sich plötzlich Regierung und Opposition einig, dass die Militärausgaben verdoppelt werden müssen. "Die Wirtschaft ordnet sich der Politik unter. Der gemeinsame Außenfeind schweißt die EU zusammen", freut sich Paul Schmidt, Generalsekretär einer Propagandatruppe namens "Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik".

MIK: Herzkammer der EU

Der militärisch-industrielle Komplex ist die Herzkammer der Europäischen Union, seine Interessen sind – weltweit einzigartig – sogar im EU-Primärrecht einzementiert. Der MIK jubelt über diesen Krieg und will ihn verlängern, um den Höhenflug der Rüstungsausgaben nicht zu gefährden und die Zentralisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik zu erzwingen. Denn zur militärischen Supermacht kann die EU nur werden, wenn es gelingt, das militärische Potential der EU nicht nur auszubauen, sondern es auch unter einem zentralen Kommando einsatzfähig zu machen. Der Geostrategie und Berater des EU-Rats James Rogers brachte das auf die Formel: "Die Europäische Union muss ein Superstaat und eine Supernation werden, was sie dann wiederum in die Lage versetzt, eine Supermacht zu werden." (1)

Krieg als "Gründungsakt" und "Quantensprung" für Supermachtsprojekt Den Krieg in und gegen Jugoslawien haben die politischen Eliten – insbesondere in Berlin – angeheizt und instrumentalisiert, um den Startschuss für dieses Projekt zu setzen. Der seinerzeitige deutsche Kanzler Gerhard Schröder feierte die Bombardierung Jugoslawiens durch die NATO im Jahr 1999 gar als "Gründungsakt des atlantischen Europas" (2). Dieses Supermachtsprojekt ist seither immer wieder ins Stocken geraten. Aufgegeben wurde es nie. Den Ukrainekrieg sehen die EU-Machteliten als Jahrhundertchance, um nun zum "Quantensprung" in diese Richtung anzusetzen. Der "Außenfeind Russland" und grelle Schwarz-Weiß-Propaganda sind dafür unentbehrlich. Kriege sind dafür unentbehrlich. Juli 2022; https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­europa-braucht-einen-aussenfeind

Quellen:

(1) James Rogers/Simón Luis, The new ‘long telegram', Group on a Grand Strategy, Nr. 1, 2011

(2) Gerhard Schröder, Rede in Berlin zum Stand der deutschen Einheit, 19.4.1999


Wenn das Land in der Währungsunion bleibt, wird Griechenland nie auf einen grünen Zweig kommen. Genau zehn Jahre ist es her, seit der damalige EZB-Chef Mario Draghi im Sommer 2012 die Euro-Krise beendete. Mit dem Ausspruch, die Zentralbank werde alles tun («whatever it takes»), um den Zusammenbruch der Währungsunion zu verhindern, vermochte er die Anleger weltweit zu beruhigen. Die Kurse der südeuropäischen Staatsanleihen erholten sich so schnell, dass das Schreckensszenario eines grossen Staatsbankrotts bald verschwand.

Ein letztes Drama

Nur ein Euro-Land, Griechenland, war noch nicht ganz aus dem Schneider. Die Wirtschaftskrise war so gravierend, dass die etablierten Parteien im Januar 2015 die Mehrheit verloren. Die neue Regierung forderte eine Schuldenreduktion und liebäugelte mit dem Austritt aus der Währungsunion, was erneut Panik auf den Finanzmärkten und einen mehrmonatigen Machtkampf mit Brüssel und Frankfurt auslöste. Im Sommer 2015 gab Athen schliesslich nach, obwohl sich eine klare Mehrheit der griechischen Bevölkerung in einem Referendum gegen neue Sparmassnahmen ausgesprochen hatte. Ein Austritt aus der Währungsunion war vom Tisch.

Seither ist es um Griechenland ruhig geworden. Für gelegentliche Schlagzeilen sorgt einzig die griechische Asylpolitik, aber von der wirtschaftlichen Lage des Landes ist nicht mehr die Rede. Sieben Jahre nach dem dramatischen Sommer von 2015 scheint es fast, als habe das Land in seiner jüngeren Geschichte nie eine Wirtschaftskrise erlebt.

Stimmt der Eindruck?

Die Lage hat sich tatsächlich verbessert. Der «Draghi-Effekt» hat sich als dauerhaft erwiesen. Die EZB hält die Mehrheit der griechischen Staatsschulden und sorgt dafür, dass die Zinsen bei neuen Anleihen tief bleiben. Darüber hinaus haben Brüssel und Frankfurt die Laufzeiten der alten Anleihen verlängert und die Zinsen gesenkt.

Dank dieser Massnahmen leidet Griechenland nicht mehr im selben Mass unter der grossen Schuldenquote, die fast 200 Prozent des BIP erreicht hat. Der jährliche Schuldendienst ist seit 2015 von 9 auf 6,5 Prozent des BIP gesunken.

Auch andere wirtschaftliche Kennzahlen zeigen, dass die Krise vorbei ist. 2015 hatte die Arbeitslosigkeit 25 Prozent betragen, heute liegt sie bei 15 Prozent. Der dramatische Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens ist schon vor Jahren gestoppt worden und hat seither wieder zugenommen. Und dank neu gewonnener Stabilität und EU-Corona-Krediten vermochte Griechenland die Covid-Krise ohne Staatsbankrott zu bewältigen. Im jüngsten Länderbericht vom Juni schreibt der Internationale Währungsfonds, die wirtschaftliche Erholung seit dem Ende der Pandemie habe alle Erwartungen übertroffen. Diese erfreulichen Nachrichten ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass Draghis Intervention nur den finanziellen Zusammenbruch verhinderte, aber die fundamentalen Schwächen Griechenlands nicht zu lindern vermochte.

Die Auswanderungswelle hält an

Die Auswanderungsrate ist nach wie vor sehr hoch, und es sind vor allem die jungen und gut qualifizierten Arbeitskräfte, die das Land verlassen. 2012 emigrierten 125 000 Personen, 2019 waren es immer noch knapp 100 000, also weit mehr als vor dem Ausbruch der Euro-Krise, als im Durchschnitt etwa 65 000 Personen ausgewandert waren.

Auf welchem Niveau sich die Auswanderung nach dem Ende der Pandemie einpendeln wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Ein starker Rückgang wäre eine grosse Überraschung, weil die schwache private Investitionstätigkeit auf eine anhaltende Misere hindeutet. Sie ist in absoluten Zahlen so gering wie vor dreissig Jahren.

Entsprechend ist der Produktivitätsfortschritt äusserst bescheiden. Dieser schwachen Investitionstätigkeit liegt das Problem zugrunde, dass, gemessen an der bescheidenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, das griechische Lohn- und Preisniveau viel zu hoch ist, um eine wettbewerbsfähige Exportwirtschaft abseits des Tourismus aufzubauen. Privates ausländisches Kapital kommt kaum ins Land.

Würde die EZB ihre Garantie aufkündigen, käme an den Finanzmärkten sofort wieder Panik auf. So zeichnet sich immer deutlicher ab, dass Griechenland zu einem langfristigen wirtschaftlichen Kriechgang verurteilt ist, wenn es in der Währungsunion bleibt. Dasselbe gilt im Übrigen auch für die anderen südeuropäischen Länder.

Eben wurde bekannt, dass mehrere Hedge-fonds Geld sammeln, um auf einen Kursrückgang der italienischen Staatsanleihen zu wetten, weil sie sehen, dass dem Land der lange Atem für weitreichende Reformen fehlt. Die Attacke wird den Euro nicht gefährden können, aber sie macht bewusst, wie unvollendet und verwundbar die Währungsunion immer noch ist. Tobias Straumann, NZZ am Sonntag, 28. August 2022, S. 31, Tobias Straumann ist Professor für Wirtschaftsgeschichte an der Universität Zürich.


Nach fünfzehn Monaten Stillstand geht der EU-Aktivismus wieder los Ende August 2022 will die Operation Libero ihre vor Monaten angekündigte Europa-Initiative vorstellen. Auch andere «Europa-Freunde» machen Druck. Nur der Bundesrat bleibt still. Fast fünfzehn Monate ist es nun her, dass der damalige Bundespräsident Guy Parmelin die Verhandlungen mit der EU in Brüssel offiziell abgebrochen hat. Der Bundesrat hatte «Klärungen» verlangt, die ausblieben. Seither begnügt sich die Landesregierung mit einer Agenda, «explorativen Gesprächen» und resignierten Äusserungen. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» sagte Bundespräsident Ignazio Cassis im Juli 2022: «Der Bundesrat würde sehr gerne bessere Beziehungen zur Europäischen Union haben. Die Frage ist bloss, wie?» Thema EU in der Bundesverfassung verankern

Bei der Frage nach dem Wie wollen verschiedene Organisationen dem Bundesrat nun Beine machen. Im Lead sind die Operation Libero und die Grünen, Ende August 2022 ihre vor Monaten angekündigte Europa-Initiative vorstellen. Geht es nach ihnen, wird das Thema «Europa» in der Bundesverfassung verankert. Gegenüber den Zeitungen von CH-Media sagt Sanija Ameti, die Co-Präsidentin der Operation Libero: «Wir wollen eine institutionelle Lösung. Damit sollen alte Abkommen aufdatiert und neue Abkommen abgeschlossen werden können.» Der Kern der Europa-Initiative, die offiziell Ende Jahr lanciert werden soll, ist demnach eine institutionelle Lösung.

Ebenfalls in Bewegung gesetzt hat sich die Europäische Bewegung Schweiz (früher Nebs). Laut den CH-Media-Portalen wählt sie den parlamentarischen Weg. Via Bundesbeschluss will sie den Bundesrat dazu bringen, «die EU umgehend um die Aufnahme von Verhandlungen zu ersuchen», wie der Präsident der Bewegung, der SP-Nationalrat Eric Nussbaumer, erklärt.

Der Entwurf für den Beschluss enthält drei Artikel. Im ersten wird das Legislaturziel des Bundesrats vom 21. September 2020 nochmals bekräftigt: «Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU.» Im zweiten Artikel soll die Schweiz ihren Willen zu Assoziierungsabkommen für die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt bekunden und sich zu einer Lösung der offenen institutionellen Fragen mit der EU bekennen. Mit dem dritten Artikel wird Druck gemacht. Kommt der Beschluss durch, ist der Bundesrat aufgefordert, die Europäische Union umgehend um einen Verhandlungsbeginn zu bitten. Zudem soll er die Assoziierung der Schweiz bei den EU-Programmen wie Horizon oder Digital Europe vorantreiben.

Laut Eric Nussbaumer braucht der Bundesrat nun einen klaren Auftrag der Bundesversammlung. Mit einem Bundesbeschluss könne dieser in weniger als einem Jahr erteilt werden. Das sei viel schneller als ein Umweg über die von Operation Libero und Grünen geplante Volksinitiative, die frühestens in fünf Jahren zur Abstimmung kommen könnte.

Aussenpolitiker machen Druck

Die Europäische Bewegung Schweiz stützt sich bei ihrem Vorgehen auf einen Beschluss der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK), den diese Ende August 2022 fasste. Mit 18 zu 7 Stimmen reichte die APK eine Kommissionsmotion ein, die verlangt, dass das Parlament beim sehnlichst erwarteten Europabericht des Bundesrats mitreden kann. Der Bundesrat solle deshalb einen einfachen Bundesbeschluss mit den Schlussfolgerungen zum Bericht vorlegen.

Der Europabericht ist ein wichtiges Strategiedokument, das die Stossrichtung für die politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vorgibt. Da die Bundesversammlung dazu noch nicht formell Stellung nehmen konnte, sollen die Räte die Möglichkeit erhalten, ihre Schlussfolgerungen zum Europabericht in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses festzuhalten. Wie die Kommission mitteilte, wird vom Bundesrat zudem eine umfassende Information über die bisherigen Resultate und die nächsten Schritte in den Sondierungsgesprächen mit der EU erwartet.

Ziel der Aussenpolitiker ist demnach eine öffentliche Debatte: Das Parlament will erzwingen, dass es sich offiziell zu den nächsten Schritten in der Europapolitik äussern kann. Damit verschafft es seinem Ärger über das seit dem Abbruch des Rahmenabkommens herrschende Schweigen Luft.

Ob eine öffentliche Debatte und die Forderungen nach institutionellen Lösungen mit der EU reichen, um den Elefanten im Raum sichtbar zu machen, ist allerdings fraglich. Denn an den Ursachen für die Blockade hat sich in den vergangenen fünfzehn Monaten nichts geändert: Grundsätzlich wäre die Schweiz bereit, der EU in praktisch allen wesentlichen Punkten entgegenzukommen, wenn ihr die EU dafür in wenigen wesentlichen Punkten entgegenkommen würde. Doch die Schweizer Verhandler schaffen es weder, sich intern auf die No-Gos zu einigen, noch bringen sie den Dialog mit der EU vorwärts.

Die neuen Probleme sind die alten

Umstritten waren beim Rahmenabkommen insbesondere die drei Bereiche Lohnschutz, Übernahme der Unionsbürgerrichtline und Streitbeilegung. Damit in den Bereichen Lohnschutz und Zuwanderung die von der EU geforderte dynamische Rechtsübernahme mehrheitsfähig ist, würde die Schweiz gerne Schutzklauseln und Ausnahmen definieren. Bei der EU-Kommission beisst sie mit solchen Forderungen bis jetzt aber auf Granit.

Cassis formulierte das Dilemma so: «Das Paket, das wir geschnürt haben, beinhaltet die Möglichkeit von Ausnahmen, von Schutzklauseln, von verschiedenen Mechanismen. Es ist schon fast ein Ding der Unmöglichkeit, dass wir uns in der Schweiz auf eine Verhandlungsposition einigen. Falls wir dies eines Tages schaffen, müsste dann aber immer noch die EU einverstanden sein. Und die EU hat bekanntlich ganz andere Vorstellungen. Die Frage ist, wie gelingt es uns, einen gemeinsamen Nenner zu finden?»

Nach mehr als einem Jahr Kopfzerbrechen ist der Bundesrat in dieser Frage nur unwesentlich weitergekommen. Der Aktivismus der «Europafreunde» im Parlament wird daran nicht viel ändern. Die politischen Mehrheitsverhältnisse sind dieselben wie vor fünfzehn Monaten, die grossen Fragen nach wie vor offen. Nicht nur der Bundesrat würde «sehr gerne bessere Beziehungen zur Europäischen Union haben». Die Frage ist bloss, wie? NZZ, 29. August, S. 8.


Im Brexit-Konflikt um die Assoziierung an das EU-Forschungsprogramm schlägt Grossbritannien erstmals den Rechtsweg ein. Die Briten sind überzeugt, das Recht auf ihrer Seite zu haben – denn anders als die Schweiz haben sie einen vertraglichen Anspruch auf Teilnahme an Horizon Europe.

Normalerweise sind die Rollen im Brexit-Streit klar verteilt. Hier Grossbritannien, das seine Verpflichtungen kreativ interpretiert und mit einem neuen Gesetzesprojekt zum Nordirland-Protokoll gar den unilateralen Vertragsbruch propagiert. Dort die EU, die akribisch über die Umsetzung der Brexit-Verträge wacht und gegen London auch schon juristisch vorgegangen ist. Nun aber haben die Akteure die Rollen getauscht: Weil die EU Grossbritannien die Forschungszusammenarbeit verweigert, leitet die britische Regierung erstmals rechtliche Schritte gegen Brüssel ein.

Brüsseler Blockade

Konkret wirft London der EU den Bruch des Ende 2020 besiegelten Brexit-Freihandels- und Kooperationsabkommens vor. Dieses regelt nicht nur den Handel zwischen der EU und Grossbritannien, sondern sieht explizit auch die britische Assoziierung an Horizon Europe vor, das mit 95,5 Milliarden Euro höchstdotierte Forschungsförderungsprogramm der Welt.

Doch die EU-Gremien haben seit eineinhalb Jahren keinerlei Anstalten gemacht, diese Assoziierung mit Beschlüssen in die Tat umzusetzen. Vielmehr hat Brüssel die Frage der Forschungszusammenarbeit politisch mit dem Streit um das Nordirland-Protokoll verknüpft. Von der Blockade betroffen sind auch das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus sowie das Nuklearforschungsprogramm Euratom.

London sieht sich im Recht

Nun hat London im Rahmen des Streitschlichtungsmechanismus des Freihandelsabkommens «formelle Konsultationen» mit Brüssel beantragt. Diese dauern bis Mitte September, können aber verlängert werden. Einigen sich die Parteien nicht, kann London ein Schiedsgericht anrufen. Dieses stellt in einem mehrstufigen Verfahren fest, ob ein Vertragsbruch vorliegt. Sollte London recht erhalten und Brüssel den Entscheid nicht umsetzen, könnten die Briten Vergeltungsmassnahmen ergreifen, über deren Verhältnismässigkeit wiederum das Schiedsgericht befinden könnte.

Die Briten geben sich überzeugt davon, dass sie das Recht auf ihrer Seite haben. In London heisst es, das Brexit-Handelsabkommen von 2020 erlaube zwar Gegenmassnahmen wegen Streitigkeiten aus dem ersten Brexit-Vertrag von 2019, der das Nordirland-Protokoll umfasst. Doch habe man die Forschungskooperation bewusst von solchen Schritten ausgenommen.

Allerdings weiss auch die britische Regierung, dass die Streitschlichtung Jahre dauern kann. Da das Forschungsprogramm Horizon Europe nur bis 2027 läuft, schliesst sich wohl 2023 das Zeitfenster, in dem eine Beteiligung noch Sinn ergibt. Kurzfristig bietet sich für die zuständige Aussenministerin Liz Truss aber auch die Möglichkeit, im Rennen um die Nachfolge von Premierminister Boris Johnson zu punkten. Dass sie der EU einen «klaren Vertragsbruch» vorwarf, verhalf ihr in der Boulevardpresse zu markigen Schlagzeilen.

Schweiz hat keinen Rechtsanspruch

Grossbritannien steht im Streit mit Brüssel nicht allein. Die EU verweigert auch der Schweiz die Assoziierung an Horizon Europe, wobei sie diesen politisch motivierten Nadelstich mit den gescheiterten Verhandlungen über das Rahmenabkommen begründet. Allerdings hat die Schweiz, anders als Grossbritannien, keine vertragliche Zusicherung für die Teilnahme an Horizon. Sowohl in Bern wie auch in London heisst es, das Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU schaffe keine vergleichbaren Rechtsansprüche. Ohnehin steht dem Bundesrat der Streitschlichtungsmechanismus aus dem Brexit-Handelsabkommen nicht offen. Die Schweiz und die EU versuchen Streitigkeiten jeweils im Gemischten Ausschuss auszuräumen, wo man sich aber in politisch heiklen Fällen kaum je einig wird.

Forscher zahlen die Zeche

Die Ausgangslage im Streit mit Brüssel mag sich für Bern und London unterscheiden, doch sind die Folgen ähnlich. Zwar können die beiden Regierungen die Finanzierung von Projekten übernehmen, wenn die EU-Gelder nicht fliessen. Doch bleiben Forschende von Schweizer und britischen Institutionen von gewissen Projekten ausgeschlossen, unter anderem von den prestigeträchtigen Grants des European Research Council (ERC).

Zudem sind sie in Verbundprojekten von der Leitung ausgeschlossen und dürfen höchstens einzelne «Work Packages» verantworten. Der «Guardian» berichtete jüngst über einen führenden Astrophysiker der Universität Cambridge, der deshalb eine leitende Funktion in einem rund 2,8 Millionen Euro schweren Projekt der Europäischen Weltraumorganisation verlor.

In einem Brief an den EU-Kommissar Maros Sefcovic im Namen der britischen Universitäten appellierte jüngst auch Paul Boyle, der Vizerektor der Universität Swansea, an die Vernunft: Ein Ausschluss der britischen Universitäten von Horizon sei eine «Lose-lose-Situation für Gesundheit, Wohlfahrt und Wohlstand» in Europa und darüber hinaus.

Kooperation zwischen Bern und London?

Da die Schweiz und Grossbritannien zu den weltweit führenden Forschungsplätzen gehören, steht als Alternative zu Horizon auch eine Vertiefung der bilateralen Kooperation im Raum. Zwar heisst es in Bern wie in London, eine Assoziierung an das EU-Programm habe Priorität. Doch im Frühling 2022 unterzeichneten Boris Johnson und Bundespräsident Ignazio Cassis eine Erklärung, die auch eine «Vertiefung der institutionellen Kooperation» in Forschung, Wissenschaft und Technologie vorsieht, wobei Studenten und Forscher unterstützt werden sollen. Bisher ist aber unklar geblieben, wie die beiden Seiten diese hehren Ziele – über die ohnehin mögliche Kooperation zwischen einzelnen Hochschulen hinaus – konkret umsetzen könnten. NZZ, 18. August 2022, S. 4


Eine der einflussreichsten deutschen Tageszeitungen unterzieht die wiederholt vorgetragenen Führungsansprüche der Bundesregierung auf EU- und globalem Niveau einer Art konstruktiver Manöverkritik. Die Führungsansprüche sind nicht neu; schon vor mehr als zehn Jahren hatte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, von einer "Zeitenwende" gesprochen und offen erklärt, Berlin müsse "Europa in eine neue Zeit führen". Seit mehreren Monaten preschen immer mehr Berliner Spitzenpolitiker, darunter Bundesminister, erneut vor und äußern wie zum Beispiel Außenministerin Annalena Baerbock: "Wir sind bereit, ... zu führen". Zur Durchsetzung des Führungsanspruchs verlangt Kanzler Olaf Scholz die Einführung von Mehrheitsentscheidungen in der EU-Außenpolitik. Dies werde kaum gutgehen, heißt es jetzt in der konservativen Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Einige EU-Staaten hätten schon weniger gravierende Beschlüsse zur Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Union nicht befolgt. Berlin habe sich zuletzt allzu oft "auf das Einfordern von Gefolgschaft" beschränkt; zukünftig müsse es, wolle es Erfolge erzielen, "kooperativ" vorgehen.

"Zeitenwende"

Deutsche Führung in Europa, womöglich gar in der Welt ist in Berlin in der Vergangenheit immer wieder eingefordert worden. Im Herbst 2011 etwa, als die Bundesrepublik der EU in der Eurokrise ihre Austeritätspolitik oktroyierte, erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder: "Wir befinden uns in Europa in einer gewissen Zeitenwende. ... Wir spüren, dass wir dieses Europa in eine neue Zeit führen müssen."[1] Kauder triumphierte mit Blick auf die Berliner Austeritätsdiktate: "Auf einmal wird in Europa Deutsch gesprochen." Beobachter urteilten damals, ein "deutsches Europa" gewinne "Kontur".[2] Auch in Think-Tanks der deutschen Außenpolitik ist die deutsche Dominanz innerhalb der EU immer wieder thematisiert worden. Die Bundesrepublik solle ihre "Führungsrolle" in der Union festigen, hieß es etwa in einem Strategiepapier der Münchner Sicherheitskonferenz aus dem Jahr 2020: "Nur wenn Deutschland sich der Führungsrolle stellt, die ihm als größtem Mitgliedstaat der Union zukommt, wird Europa in der Lage sein, souverän zu handeln".[3] Der Titel des Dokumentes: "Zeitenwende – Wendezeiten". Gut ein Jahr zuvor hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Berliner Anspruch global ausgeweitet und verlangt, "Europa" müsse seine "einzigartige Marke verantwortlicher globaler Führung stärken".[4]

"Führungsmacht"

Ähnliche Äußerungen werden inzwischen, anknüpfend an die von Kanzler Olaf Scholz nun auch offiziell ausgerufene "Zeitenwende", regelmäßig aus der deutschen Regierungskoalition vorgetragen. "Deutschland muss den Anspruch einer Führungsmacht haben", forderte der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil am 21. Juni 2022; dabei gelte es "auch militärische Gewalt als ein legitimes Mittel der Politik zu sehen".[5] Seit diesem Vorstoß äußern sich auch Regierungsmitglieder öffentlich in diesem Sinn. Deutschland werde "in den nächsten Monaten konkrete Vorschläge machen", um die von Berlin dominierte EU für die Zukunft als "geopolitischen Akteur" zu positionieren, kündigte Kanzler Scholz im Juli in einem Zeitungsbeitrag an.[6] Außenministerin Annalena Baerbock erklärte am 5. September 2022 in ihrer Eröffnungsrede zur diesjährigen Berliner Botschafterkonferenz: "Wir sind bereit, ... zu führen". Baerbock präzisierte freilich – vermutlich mit Blick auf die grüne Wahlklientel –, die "Führung" sei "in Solidarität mit unseren Freundinnen und Freunden in Verantwortung" geplant.[7] Ohne Wortblasen kam Verteidigungsministerin Christine Lambrecht aus, die eine Woche später, am 12. September, trocken formulierte, Deutschland sei "Führungsmacht" – und zwar "auch im Militärischen".[8]

"Belehrungen aus Berlin"

Die Berliner Führungsansprüche werden zur Zeit von einer der einflussreichsten deutschen Tageszeitungen mit einer Art konstruktiver Kritik begleitet. "Die Wiedervereinigung und der Umzug von Bonn nach Berlin" hätten "tatsächlich bewirkt, was manche unserer Nachbarn befürchtet hatten", heißt es in einem aktuellen Kommentar in der konservativen Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Seit der Regierungszeit Gerhard Schröders tritt Deutschland nach außen zunehmend selbstbewusster, gar nicht so selten auch selbstherrlich auf."[9] Deutsche Führung" sei "in den vergangenen Jahren" in der Praxis "oft auf das Einfordern von Gefolgschaft hinaus[gelaufen]"; so habe die Bundesregierung "in der Eurokrise ... Austerität von den Partnern" verlangt, "in der Flüchtlingskrise die Aufnahme von Asylbewerbern, in der Russlandpolitik die Hinnahme von Nord Stream 2". "Die antideutschen Ressentiments, die in Europa wieder aufleben", seien "auch eine Reaktion auf die ‘Führung‘ aus Berlin, die in Wirklichkeit oft aus Alleingängen bestand". Immer wieder, von der Klima- über die Atom- bis zur Frauenpolitik, presche die Bundesregierung unabgestimmt voran. "Unsere Partner", hält die Frankfurter Allgemeine fest, "kennen ... die Belehrungen aus Berlin. Sie folgen ihnen selten."

"Nur kooperativ möglich"

Ausdrücklich warnt die Zeitung vor Versuchen, bestehende Widerstände in der EU durch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen auch in der EU-Außenpolitik zu brechen. Letzteres gehört seit Jahren zum Kernbestand deutscher Forderungen an Brüssel; Kanzler Scholz hat sich den Plan kürzlich explizit zu eigen gemacht. "Die Mehrheitsregeln im Rat begünstigen ... die großen Mitgliedstaaten, weil sie die Einwohnerzahl berücksichtigen", konstatiert die Frankfurter Allgemeine; Scholz gehe es "letztlich darum, kleineren EU-Ländern das Vetorecht zu nehmen".[10] Das aber sei riskant: In der Außenpolitik gehe es "in letzter Konsequenz ... um Krieg und Frieden"; "die Vorstellung", andere EU-Mitgliedstaaten "bei Fragen von solcher Tragweite einfach mal überstimmen" zu können, sei "befremdlich": Dies sei nicht einmal in der NATO möglich. Schon dem weniger weit reichenden Beschluss aus dem Jahr 2015, Flüchtlinge innerhalb der EU umzuverteilen, hätten sich bekanntlich "mehrere osteuropäische Staaten erfolgreich" verweigert. Die Zeitung rät daher ausdrücklich von jeglichen Mehrheitsentscheidungen in der EU-Außenpolitik ab: "Wenn Deutschland Führungsmacht sein will, ... dann wird das in Zukunft nur noch kooperativ gehen". Das gelte auch für den Bereich, den Scholz als ersten künftig Mehrheitsentscheidungen unterwerfen will: für die Sanktionspolitik.

"Keine Führung ohne Kernwaffen"

Jenseits des Rats, von offenem Dominanzgehabe abzulassen und stattdessen die kleineren EU-Mitgliedstaaten durch "Kompromisssuche und Konsensbildung" einzubinden, verweist die Frankfurter Allgemeine auf ein Grundproblem der Berliner Außenpolitik: darauf, dass Deutschland – anders als etwa Frankreich oder Großbritannien – nicht über Nuklearwaffen verfügt. "Eine Führungsmacht ohne Kernwaffen" aber, konstatiert die Zeitung, "hat man seit 1945 nicht mehr gesehen".[11] Auch aus diesem Grund werden in der Bundesrepublik seit Jahren immer wieder Forderungen laut, entweder eine EU-Nuklearstreitmacht aufzubauen – mutmaßlich unter Rückgriff auf das französische Atompotenzial – oder sogar einen deutschen Besitz von Nuklearwaffen anzustreben. Zuletzt hat der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, im Mai 2022 den Aufbau eines eigenen "atomaren Schutzschirms" durch die EU verlangt (german-foreign-policy.com berichtete [12]). 21. September 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9029

[1] "Auf einmal wird in Europa Deutsch gesprochen". welt.de 15.11.2011. S. dazu Jetzt wird Deutsch gesprochen. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­5414

[2] Gunter Hofmann: Deutsches Europa. zeitschrift-ip.dgap.org 09.12.2011. S. dazu Alte Dämonen. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­5438

[3] Zeitenwende - Wendezeiten. Sonderausgabe des Munich Security Report zur deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. München, Oktober 2020. S. auch Die "Koalition der Entschlossenen" (II). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8402

[4] Ursula von der Leyen: A union that strives for more: My agenda for Europe. Political guidelines for the next European Commission 2019-2024. 16.07.2019. S. auch Die Lust an der Macht. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8046/­

[5] "Der Westen hat sich zu lange sicher gefühlt". ipg-journal.de 22.06.2022.

[6] Olaf Scholz: Nach der Zeitenwende. Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.07.2022. S. dazu Deutschland als Führungsmacht. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8981

[7] Eröffnungsrede von Außenministerin Annalena Baerbock auf der 20. Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen. auswaertiges-amt.de 05.09.2022.

[8] "Deutschlands Gewicht macht uns zur Führungsmacht". tagesschau.de 12.09.2022. S. auch "Wir sind Führungsmacht". https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9021

[9] Nikolas Busse: Keine Führungsmacht. Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.09.2022.

[10] Nikolas Busse: Die falsche Lehre aus dem Krieg. Frankfurter Allgemeine Zeitung 03.09.2022.

[11] Nikolas Busse: Keine Führungsmacht. Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.09.2022.

[12] S. dazu Die "Atom-Supermacht Europa". https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8931


«Die ganze Welt sollte wissen, dass wir auf der Seite unseres aserbaidschanischen Brudervolks stehen», erklärte Mitte September 2022 der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan vor der Nationalversammlung in Ankara. «Die Unterstützung der Türkei ist absolut und vollständig», doppelte auch Erdogans rechtsnationalistischer Regierungsalliierte Devlet Bahceli via Twitter nach. Die Streitkräfte des aserbaidschanischen Brudervolks hatten gerade Armenien überfallen, Dörfer und Kleinstädte mit türkischen Killerdrohnen und Artillerie beschossen und strategische Höhen im armenischen Territorium besetzt.

Armenien leidet erneut

Weniger als zwei Jahre nach dem Angriffskrieg Aserbaidschans gegen die Armenier von Berg-Karabach, führt das aserbaidschanische Militär erneut einen Krieg gegen die Republik Armenien. Insgesamt 600 Soldaten sollen bislang ums Leben gekommen und nochmals so viele verwundet worden sein. 7600 Zivilisten mussten evakuiert werden. Zahllose zivile Gebäude wurden zerstört.

Ein verstörendes Video macht seither in den sozialen Medien die Runde: Es zeigt, wie die 36-jährige armenische Soldatin Anush Apetyan in der armenischen Stadt Jermuk gefangen genommen und von aserbaidschanischen Soldaten vergewaltigt, gefoltert, getötet und ihre Leiche schliesslich zerstückelt wird. Ihre Peiniger stecken ihr die abgetrennten Finger in den Mund und stechen ihr die Augen aus. Dabei filmten sie ihren Gewaltakt minutiös und luden das Video ins soziale Mediennetz «Telegram» hoch. Infosperber ist im Besitz des Videos. Die Soldatin Apetyan lässt drei Kinder im Alter von 16, 15 und 4 Jahren zurück.

Infokrieg dient der Einschüchterung

Dieses Video und weitere Gewaltdarstellungen, welche aserbaidschanische Soldaten ins Netz gestellt haben, riefen in Armenien schlagartig das Trauma vom 1915 wach: Damals verordneten die regierenden Jungtürken die Deportation der gesamten armenischen Bevölkerung des Osmanischen Reichs in die Wüste. Über 1,2 Millionen Menschen gingen auf diesen Deportationsrouten, die in Wirklichkeit nichts anders als Todesrouten waren, elendig zugrunde. Das Schicksal von Anush Apetyan spielte sich damals tausendfach ab.

«Wir rufen ohne Stimmen, und ohne Hoffnung, gehört zu werden», umschrieb einst der armenische Dichter Vahan Teryan das nationale Trauma. Das griff vor kurzem der junge armenische Schriftsteller Grigor Shashikyan auf: «Wir sind ganz allein auf uns gestellt», sagte er. «Nun kann meine Generation an der eigenen Haut spüren, was Vahan Teryan genau meinte.»

Aus Angst vor Übergriffen aus Aserbaidschan oder aus der Türkei hielt Armenien auch nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion an einer strategischen Allianz mit Russland fest. Denn aus armenischer Sicht war nach 1915 «der Türke» der Inbegriff der existenziellen Bedrohung schlechthin. Doch Russland eilte dem treuen Alliierten nicht zu Hilfe – nicht, als Aserbaidschan mit Hilfe der Türkei 2020 den Krieg in Bergkarabach anzettelte, und auch nicht Mitte September, als Aserbaidschan armenisches Territorium angriff.

Aufgrund seiner angeblichen Nähe zu Russland wurde Armenien ironischerweise vom Westen schon immer ignoriert. Dass aserbaidschanische Soldaten ihre Gewalttaten straflos begehen und sich mit diesen in den sozialen Medien gar brüsten dürfen, nährt in der armenischen Bevölkerung die Überzeugung, dass Aserbaidschan den Krieg gegen ihr Land so lange fortsetzen werde, bis es die armenische Republik, wie sie heute existiert, nicht mehr gibt.

Drei Tage nach dem Überfall der aserbaidschanischen Armee wurde Jerewan völlig unerwartet von einem hohen Gast besucht: Die Vorsitzende des Repräsentantenhauses der USA, Nancy Pelosi, brandmarkte vor dem armenischen Parlament die «tödlichen Angriffe Aserbaidschans auf armenisches Territorium» als völkerrechtswidrig und verurteilte diesen Angriff auf die Souveränität Armeniens scharf. Europa will Geschäftspartner nicht verstimmen

Ihre feurige Rede war ein Seitenhieb auf Russland, das seinen strategischen Alliierten in seiner Not schutzlos liess. Der Besuch der alten Dame aus den USA war zugleich aber auch eine unmissverständliche Kritik an die Adresse Europas.

Darum bemüht, das russische Gas durch andere Quellen zu ersetzen, hat Ursula von der Leyen im Juli 2022 Aserbaidschans Hauptstadt Baku besucht. Dort schloss die alte Dame aus Brüssel, die sich gerne als starke Politikerin der EU inszeniert, ein neues Abkommen für eine doppelte Menge an Erdgas aus Aserbaidschan für die EU und lobte ihren Gastgeber Ilham Alijew mehrfach als «vertrauenswürdigen Partner». Offenbar um den werten Partner nicht zu verstimmen, verlor Frau von der Leyen bislang auch kein Wort, weder über Aserbaidschans völkerrechtswidrigen Krieg, noch über die Kriegsverbrechen seiner Truppen.

Widersprüchliches Verhalten

Wie sinnvoll eine Politik ist, die den einen Herrscher – Putin – als moralisch verwerflichen Diktator anprangert und den zweiten Herrscher – Alijew – als «vertrauenswürdigen Partner» reinwäscht, bleibt das Geheimnis von Frau von der Leyen. Infosperber, 29. September 2022


Der Europäische Rechnungshof (ECA) hat festgestellt, dass immer noch zu viel illegal gefangene Fische und Meeresfrüchte auf europäischen Tellern landen. Zwar gebe es wirksame EU-Vorschriften zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU), diese würden jedoch durch mangelnde Anstrengungen der Mitgliedstaaten untergraben.

Unter anderem fehlten abschreckende Sanktionen und eine einheitliche Umsetzung bei den Kontrollen. Dadurch seien "diese Maßnahmen nicht so wirkungsvoll, wie sie sein sollten", konstatiert der Rechnungshof in einem entsprechenden Sonderbericht. In mehreren Mitgliedstaaten sei der wirtschaftliche Nutzen des illegalen Fischfangs höher als der wirtschaftliche Schaden durch verhängte Sanktionen..

IUU stelle "eine der größten Bedrohungen für die marinen Ökosysteme" dar, da sie die Bemühungen um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände unterlaufe, so der ECA. Die EU sei, gemessen an ihrer Fischereiflotte von rund 79.000 Schiffen, ein wichtiger Global Player im Fischereisektor. Darüber hinaus sei die EU die weltgrößte Importregion für Fischereierzeugnisse mit einem Anteil von 34 Prozent des weltweiten Handels. Im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) hatte sich die EU verpflichtet, die IUU bis 2020 zu beenden. Anlass für Kritik vom ECA: "Sie hat dieses Ziel jedoch verfehlt. Zudem bietet die Legalität eines Produkts allein noch keine Gewähr dafür, dass es auch nachhaltig gewonnen wurde."

Die Meeresschutzorganisation Oceana begrüßte den ECA-Bericht: "Wenn illegale Fangtätigkeiten aufgedeckt werden, ist eine Geldstrafe von 200 Euro nicht abschreckend genug für Schiffe, die mit einem Gewinn von Tausenden von Euro arbeiten." EU-News, 29. September 2022

Sonderbericht 20/2022: EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei – Kontrollsysteme sind vorhanden, werden aber durch uneinheitliche Kontrollen und Sanktionen der Mitgliedstaaten beeinträchtigt https://eca.europa.eu/­de/­Pages/­DocItem.aspx?did=61941

Oceana: The EU must do more to block illegal seafood products from the EU market https://europe.oceana.org/­press-releases/­eu-must-do-more-block-illegal-seafood-products-eu-market/­


Interview mit der Staatssekretärin Leu

NZZ: Frau Leu, Sie waren letzte Woche erneut für Sondierungen mit der EU in Brüssel. Wie lange dauern diese Gespräche noch?

Frau Leu: Sondieren bedeutet, das Feld abzustecken für künftige Verhandlungen. Beide Seiten wollen verhindern, dass ein neuer Anlauf scheitert. Mit einer Frist würden wir uns selbst schaden.

NZZ: Vor den Sommerferien sagten Sie, solche Sondierungen könnten drei oder vier Jahre dauern. Haben wir so viel Zeit?

Frau Leu: Wenn wir genau abklären, ob es eine gemeinsame Basis gibt, ist das gut investierte Zeit. Zudem ist das Thema komplex. Wir sprechen über ein Paket mit verschiedenen Themen. Die Schweiz möchte vorwärtsmachen. Leider legt die EU keine grosse Eile an den Tag und hat die Termine mehrmals hinausgezögert. Obschon für Anfang Oktober eine nächste Runde festgelegt wurde, sind Verzögerungen wohl Teil ihres generellen Ansatzes in diesen Explorationen.

NZZ: Wie meinen Sie das?

Frau Leu: Die EU versucht, Druck aufzusetzen.

NZZ: Die EU will die Schweiz mürbe machen, bis sie sich bewegt . . .

Frau Leu:. . . das haben Sie jetzt gesagt.

NZZ: In Brüssel ist das Gegenteil zu hören: Die Schweiz spiele auf Zeit und sage nicht, was sie wolle.

Frau Leu: Das stimmt nicht. Der Bundesrat hat rasch und klar gesagt, was sein Plan ist. Bereits im Februar hat er beschlossen, der EU ein Paket für neue Gespräche vorzuschlagen. Und im Juni hat er entschieden, die Explorationen zu intensivieren. Das hat er so auch klar öffentlich kommuniziert.

NZZ: Kommt man sich inzwischen beim grössten Streitpunkt, der Personenfreizügigkeit, näher?

Frau Leu: Dazu laufen technische Gespräche. Die Übungsanlage ist anders als in den Verhandlungen über das Rahmenabkommen. Damals gab es gewisse rote Linien. Über die heikelsten Fragen durften die Schweizer Unterhändler nicht verhandeln. Heute können wir offener mögliche Lösungen ausloten. Natürlich verteidigen wir aber weiterhin zentrale Interessen der Schweiz, namentlich beim Lohnschutz sowie bei der Zuwanderung in die Sozialwerke.

NZZ: Bis jetzt sieht es nicht gut aus: Sie wollten die EU dazu bringen, die Schweiz bei der Forschung wieder stärker einzubinden. Dort geht es nicht einmal um den Zutritt zum Binnenmarkt . . .

Frau Leu:. . . so ist es, tatsächlich.

NZZ: Trotzdem blockt die EU ab. Weshalb?

Frau Leu: Das gehört eben zu dieser – ich kann es nicht anders nennen – Druckpolitik der EU. Für die Suche nach Lösungen ist dies nicht förderlich. Gerade vor dem Hintergrund, dass Europa zusammenstehen sollte, ist dieses Verhalten schwer nachvollziehbar.

NZZ: Die EU hat wohl gelernt, dass die Schweiz bei der Forschung empfindlich ist.

Frau Leu: Sie hat gemerkt, dass es uns schmerzt, wenn sie die Forschungszusammenarbeit so stark einschränkt. Die EU weiss aber auch, dass dieses Druckmittel ein Ablaufdatum hat. Irgendwann ist die Teilnahme nicht mehr gleich interessant, wenn einmal die meisten Kooperationen vergeben sind. Wir haben hervorragende Hochschulen. Die Forscher dürften unter diesen Umständen vermehrt Kooperationen in den USA, in Grossbritannien oder anderen Ländern eingehen. Die Schweiz würde zudem einen namhaften finanziellen Beitrag an das Forschungsprogramm leisten. Die EU nimmt hier also auch eigene Nachteile in Kauf.

NZZ: Als Sie Ihr Amt angetreten haben, sagten Sie, mit «Verhandlungskreativität» sollte eine Lösung möglich sein. Würden Sie das heute auch noch sagen?

Frau Leu: Wir sind noch nicht in Verhandlungen, sondern erst am Abstecken des Terrains. Auch wenn es nicht alle wahrhaben wollen: Der Bundesrat hat die Forderung der EU, ein klares Bekenntnis abzugeben, längst erfüllt. Mit dem neuen Paketansatz hat er sich bereit erklärt, sich institutionell an die EU anzunähern. Dazu gehört die dynamische Rechtsübernahme, die eine wesentliche Veränderung in unseren bilateralen Beziehungen darstellen würde. Wir sind auch bereit, miteinander eine Streitbeilegung festzulegen und über eine Verstetigung des Schweizer Beitrages zu sprechen. Der zweite Kohäsionsbeitrag ist bereits in Umsetzung. Die Schweiz hat positive Zeichen ausgesandt und auch klare Vorschläge präsentiert. Die EU ist bereit, auf den Paketansatz einzusteigen, das ist positiv. Aber auch sie muss sich noch bewegen.

NZZ: Die EU verlangte vor allem auch einen verbindlichen Zeitplan, da ist der Bundesrat noch nicht so weit.

Frau Leu: Der Zeitplan hängt auch von der EU ab. Auch ich dachte zu Beginn, wenn die Sondierungen gut laufen, könnten wir im Herbst mit den Verhandlungen beginnen. Es lief leider langsamer als erwartet – und dies nicht unseretwegen.

NZZ: Aber auch inhaltlich gibt es Fragezeichen: Wie weit will der Bundesrat der EU bei den grossen Streitfragen rund um Lohnschutz und Sozialwerke entgegenkommen? Er verlangt verbindliche Ausnahmen. Dies ist doch letztlich der entscheidende Punkt.

Frau Leu: Es stimmt, dass die EU grundsätzlich keine Ausnahmeregelungen mag. Als Nichtmitglied mit nur sektoriellem Zugang zum Binnenmarkt braucht die Schweiz aber in sensiblen Bereichen Ausnahmen, etwa beim Lohnschutz. Die politische Diskussion sollte auch die Realitäten und die Zahlen berücksichtigen. Wir sind schon heute stark in den freien Personenverkehr eingebunden: 8 bis 10 Prozent aller Menschen, welche die Freizügigkeit nutzen, kommen in die Schweiz. Die Zahl der EU-Bürgerinnen und -Bürger, die hier leben, ist dreimal so hoch wie umgekehrt. Hinzu kommen Hunderttausende Grenzgänger und Dienstleistungserbringer, die in einem EU-Staat leben und in der Schweiz Arbeit leisten. Das zeigt: Die bestehenden Regelungen haben nicht zu einer Marktbehinderung geführt. Der Zugang in die Schweiz ist gewährleistet.

NZZ: Mit anderen Worten: Die EU übertreibt?

Frau Leu: Sie ist einfach sehr prinzipiell unterwegs. Man sollte auch nicht vergessen, dass die relativ grosse Zuwanderung bei uns immer wieder für politische Diskussionen sorgt. Es liegt im beidseitigen Interesse, dass wir die Personenfreizügigkeit weiterführen können. Das wird nur möglich sein mit einer Lösung, die auch in der Schweiz eine Mehrheit findet.

NZZ: Sie werden im Inland teilweise kritisiert: Parlamentarier nehmen Sie als defensiv wahr, europafreundliche Kreise wünschen sich mehr Engagement. Was sagen Sie dazu?

Frau Leu: Europapolitik ist Sache des Gesamtbundesrats. Er ist mein Auftraggeber. Ich halte mich an seinen Auftrag.

NZZ: Am Dienstag treffen Sie Ihr Pendant der EU: Stefano Sannino, den Generalsekretär des Auswärtigen Diensts. Was werden die Themen sein? Frau Leu: Mit ihm sprechen wir über unsere gemeinsamen aussenpolitischen Interessen. Das ist viel weniger kontrovers, wir haben hier grosse Übereinstimmung. Das sieht man zum Beispiel angesichts des Kriegs gegen die Ukraine oder der Situation auf dem Westbalkan. Ein Thema wird auch der Einsitz der Schweiz im Uno-Sicherheitsrat in den nächsten zwei Jahren sein: Die EU ist hier an einer engen Zusammenarbeit interessiert, wohl auch weil sie seit dem Brexit nur noch ein ständiges Mitglied im Sicherheitsrat hat (Frankreich; Anm. d. Red.).

NZZ: Die bilaterale Beziehungskrise wird kein Thema sein?

Frau Leu: Nicht direkt, aber wir hoffen, dass die gute Zusammenarbeit in der Aussenpolitik hilft, das bilaterale Verhältnis zu verbessern. Sie zeigt in aller Deutlichkeit, dass wir dieselben Interessen und Werte haben. Gerade in der unsicheren geopolitischen Lage, in der wir uns befinden, ist der Zusammenhalt in Europa entscheidend.

NZZ: Die tschechische EU-Rats-Präsidentschaft hat Bundespräsident Cassis an die erste Zusammenkunft der «europäischen politischen Gemeinschaft» eingeladen. Sind die Pläne für die Schweiz von Interesse?

Frau Leu: Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine gibt es Bewegung in dieser Diskussion. Das ist auch für die Schweiz interessant, auch wenn solche Ideen nicht neu sind. Früher drehte sich die Diskussion stets um Länder, die auf dem Weg zu einem EU-Beitritt sind. Jetzt ist die Perspektive offener. Neben der Schweiz ist auch Grossbritannien eingeladen. Wir dürfen uns aber keine Illusionen machen. Die EU schützt den Zugang zu ihrem Binnenmarkt stark, das wird kaum Teil einer solchen Gemeinschaft sein.

NZZ: Im Ukraine-Krieg sucht die Schweiz ihre Rolle. Russland sagt, sie sei nicht mehr neutral. Zu Recht?

Frau Leu: Nein. Die Übernahme der EU-Sanktionen ist mit der Neutralität vereinbar. Die Massnahmen gehen zwar weit und richten sich gegen ein ständiges Mitglied des Uno-Sicherheitsrats. Aber es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass die Schweiz Sanktionen der EU übernimmt. Ein Land, das mit Sanktionen belegt wird, ist darüber nie erfreut.

NZZ: Der Bundesrat hat den jüngsten Neutralitätsbericht zurückgewiesen. Weshalb tut sich die Schweiz so schwer damit, die Neutralität im In- und Ausland zu erklären?

Frau Leu: Der Bundesrat hat den Neutralitätsbericht nicht zurückgewiesen. Er wird überarbeitet und im Herbst veröffentlicht. Der rechtliche Kerngehalt der Neutralität ist begrenzt, während der Bundesrat die Neutralitätspolitik flexibel den Umständen anpassen kann. Andere Länder haben oft Mühe, die Neutralität zu verstehen. Ich stelle generell fest, dass es nicht einfach ist, die Schweiz im Ausland zu erklären. Wir sind ein spezielles Konstrukt. Niemand versteht zum Beispiel, warum wir jedes Jahr einen anderen Präsidenten haben.

NZZ: In den hektischen Tagen nach dem Kriegsbeginn entstand der Eindruck, dass der Bundesrat selber nicht genau weiss, welche Neutralitätspolitik er verfolgen will.

Frau Leu: Ich möchte nicht behaupten, dass kommunikativ alles perfekt lief. Aber man muss doch sehen, dass der Bundesrat innerhalb von vier Tagen entschieden hat, die Sanktionen der EU zu übernehmen. Bei einem Sanktionsregime habe ich noch nie einen derart schnellen Entscheid gesehen.

NZZ: Wird die Neutralität im Ausland noch verstanden?

Frau Leu: Die Neutralität bleibt ein Markenzeichen der Schweiz, das grundsätzlich positiv wahrgenommen wird. Am schwersten tut sich damit unsere Nachbarschaft, die andere Prioritäten hat. Für sie steht das Zusammenwachsen Europas im Vordergrund, während die Neutralität auch einen eigenständigen Kurs bedeutet. Neutralität ist und bleibt ein wichtiges Instrument der Schweizer Aussenpolitik.

NZZ: Ein Konflikt zwischen China und Taiwan ist ein realistisches Szenario. Die Seco-Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen Fleisch hat vor ihrem Rücktritt gesagt, die Schweiz würde allfällige Sanktionen der EU übernehmen. Sehen Sie das auch so?

Frau Leu: Bei dieser Frage handelt es sich um einen weitreichenden Entscheid des Bundesrats. Ich kann diesen auf meiner Stufe nicht präjudizieren.

NZZ, 13. September 2022.


Rechtsprofessor Alain Griffel hält das neue Gesetz für den Bau alpiner Solarkraftwerke – die «Lex Grengiols» – für verfassungswidrig und untauglich. Er hat einen anderen Vorschlag, um Naturschutz und Versorgungssicherheit zu versöhnen.

Ein vom Parlament in diesen Tagen verabschiedetes dringliches Gesetz soll grosse Solaranlagen in den Alpen möglich machen. Konkret sind solche in Grengiols VS oder oberhalb von Gondo VS.

Der Bund: Sie haben im Zusammenhang mit der «Lex Grengiols» von einem «Putsch» gegen Umweltrecht und Verfassung gesprochen. Unterdessen hat der Nationalrat korrigiert. Ist das bereinigte Gesetz nun vereinbar mit der Verfassung?

Griffel: Ich stehe dazu: Der Ständerat hat jegliche Fesseln abgelegt und jedes Bewusstsein dafür verloren, dass er eigentlich die Verfassung hüten soll. Die vom Nationalrat korrigierte Version ist weniger dramatisch, aber es hat immer noch zahlreiche Punkte drin, die mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sind. Insgesamt ist das derzeitige Verhalten des Parlaments für mich Ausdruck einer Allmachtsfantasie. Es meint offenbar, ohne Schranken alles tun zu können.

Der Bund: Beginnen Sie mit dem gravierendsten Punkt …

Griffel: Jeder Verfassungsbruch ist gravierend. Aber zuoberst auf der Liste steht für mich dieser Punkt: Das Gesetz sieht vor, dass der Bau von alpinen Solaranlagen allen anderen Interessen «grundsätzlich vorgeht». Aber: Der Natur- und Heimatschutz-Artikel in der Verfassung verlangt bei Landschaftsschutzobjekten von nationaler Bedeutung die «ungeschmälerte Erhaltung» oder jedenfalls die «grösstmögliche Schonung». Falls dem andere Interessen entgegenstehen, verlangt die Verfassung eine umfassende Interessenabwägung. Nun kann das Parlament nicht einfach ein Anliegen als generell übergeordnet bezeichnen. Das könnte nur die Verfassung selbst.

Der Bund: Was bedeutet «umfassende Interessenabwägung»?

Griffel: Beim Bau von Kraftwerken bestehen ja immer mehrere verschiedene öffentliche Anliegen. Alle sind auf die Verfassung zurückzuführen. Dazu zählen eine sichere und klimaneutrale Stromversorgung oder der Schutz von Natur und Landschaft. Nicht alle Interessen können aber zu hundert Prozent berücksichtigt werden. Sie müssen gegeneinander aufgewogen werden, um insgesamt ein Optimum herauszuholen. Aber das ist nur im Einzelfall möglich, also bei einem konkreten Projekt. In Streitfällen müssen dann Gerichte urteilen.

Der Bund: Sagen Sie damit, dass das Parlament seine Kompetenzen überschreitet?

Griffel: Genau. Das Parlament nimmt etwas vorweg, was eine Verwaltungsbehörde im Einzelfall prüfen soll und was dann allenfalls ein Gericht entscheiden muss. Etwa dann, wenn Betroffene oder Umweltverbände gegen ein Projekt Beschwerden einlegen.

Der Bund: Aber in Mooren ist eine Interessenabwägung nicht möglich: Der Moorschutz gilt absolut.

Griffel: Ja, Volk und Stände haben das mit der Annahme der Rothenthurm-Initiative 1987 in die Verfassung geschrieben. In den übrigen Schutzgebieten aber muss die Interessenabwägung vorgenommen werden. Alles andere widerspricht der Verfassung und damit dem Volkswillen.

Der Bund: Sie kritisieren an der «Lex Grengiols» auch, das Parlament greife in die Kompetenzen der Kantone ein. Erklären Sie.

Griffel: Der Nationalrat befreit Solargrossanlagen von der Planungspflicht. Präziser: Es muss dafür keine raumplanerische Grundlage mehr geschaffen werden. Für die Raumplanung sind aber die Kantone zuständig. Auch hier verhält sich das Parlament also übergriffig.

Der Bund: Die Mehrheit des Parlaments sieht das anders und will die «Lex Grengiols» schon in den nächsten Tagen in Kraft setzen, weil der Ausbau der Stromversorgung dringend ist.

Griffel: Das Argument leuchtet mir nicht ein: Das Gesetz taugt nicht dafür, eine allfällige Strommangellage in diesem Winter abzuwenden. Denn die Kraftwerke, die das Gesetz ermöglichen soll, gehen frühestens in ein paar Jahren ans Netz. Aber ohne gut begründete Dringlichkeit sehe ich hier einen weiteren Verfassungsbruch. Das Gesetz müsste zudem einem obligatorischen Referendum unterstellt werden, weil die Vorlage inhaltlich gegen die Verfassung verstösst. Volk und Stände müssen darüber entscheiden können. Am anderen Ende dieser Denkweise, wirklich ganz am anderen Ende, stehen Putin und Lukaschenko.

Der Bund: Der Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion wurde jahrzehntelang durch Natur- und Landschaftsschützer immer nur blockiert. Jetzt gehört doch der Versorgungssicherheit der Vorrang.

Griffel: Das ist ein Scheinargument. Ich mache ein Beispiel: Wer ist schuld, wenn ein Nachbar im Beschwerdeverfahren ein Bauprojekt zu Fall bringt? Der Nachbar oder der Bauherr, dessen Bauprojekt als rechtswidrig beurteilt wurde? Und so ist es auch bei Kraftwerkprojekten: Umweltorganisationen können ja nur eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen. Ein rechtskonformes Projekt würde dem standhalten.

Der Bund: Widersprüche zur Verfassung gibt es auch in anderen Gesetzen. Das Volk hat auch schon Initiativen zugestimmt, die Verfassungsartikeln widersprechen. Warum soll das nicht auch hier möglich sein? Gerade wenn die Versorgungssicherheit auf dem Spiel steht?

Griffel: Gegenfrage: Soll man die Verkehrsregeln «ein bisschen» übertreten dürfen? Soll man auch seine Frau «ein bisschen» schlagen dürfen? Und warum soll man ausgerechnet die Verfassung – also die rechtliche Grundordnung unseres Staates – verletzen dürfen? Das passt zu einer Bananenrepublik, aber nicht zu einem Rechtsstaat. Am anderen Ende dieser Denkweise, wirklich ganz am anderen Ende, stehen Putin und Lukaschenko. Sie machen einfach, was ihnen passt. Verfassung und Recht ist dazu da, die Macht der Politik zu begrenzen.

Der Bund: Wenn die «Lex Grengiols» der Verfassung widerspricht – was sind die Folgen? Was wird jetzt passieren?

Griffel: Zunächst: Was das Parlament beschliesst, gilt – auch wenn es der Verfassung widerspricht. Auch das steht übrigens so in der Verfassung. Aber: Bei dieser Hauruck-Gesetzgebung bleibt so viel unklar. Und je unklarer die Regelungen sind, desto mehr zwingt man Betroffene und Verbände, mit ihren Anliegen ans Bundesgericht zu gelangen, um die Widersprüche zur Verfassung oder zu anderen Gesetzen zu klären. Das Gesetz wird unzählige neue Verfahren und Streitfälle generieren, mit den entsprechenden Verzögerungen.

Der Bund: Bedeutet das, für den Bau der Kraftwerke und die Versorgungssicherheit ist mit dem Gesetz gar nichts gewonnen?

Griffel: Ja, überhaupt nichts. Wenn es den Haudegen im Parlament so gelingt, das Umweltrecht wieder auf den Stand von vor fünfzig Jahren zurückzustutzen, wird das heftigen Widerstand provozieren. Wir werden in den Alpen wieder Protestcamps haben, als einzige noch mögliche Widerstandsform. Dann kann man Lukaschenko und Putin fragen, wie man diese am besten wegknüppelt.

Der Bund: Da wollen wir nicht hin.

Griffel: Eben. Da sind mir die komplizierten und halt langwierigen Rechtsverfahren weitaus lieber. Die Auseinandersetzungen, die bis zu einem gewissen Grad unvermeidbar sind, finden heute zumindest in diesem geordneten Rahmen statt.

Der Bund: Ist Ihnen auch lieber, dass uns der Strom ausgeht?

Griffel: Nein, natürlich nicht. Aber es gibt andere Wege, um Rechtsstaat und Versorgungssicherheit unter einen Hut zu bringen.

Der Bund: Welche?

Griffel: Es braucht zuerst eine umfassende, schweizweite Auslegeordnung: Wo und wie gewinnen wir am besten und am effizientesten erneuerbare Energien?

Der Bund: Das ist eine technische Frage.

Griffel: Richtig, da bin ich nicht der Fachmann. Aber wenn das beantwortet ist, müssen wir klären, wie sich die sinnvollsten Projekte am besten mit den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes vereinen lassen.

Der Bund: Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat das mit dem Runden Tisch Wasserkraft ja bereits versucht.

Griffel: Ja, das ist ein guter Anfang. Frau Sommaruga hat die Umweltverbände und die Stromproduzenten zusammengebracht und die Diskussion moderiert. Aber wir müssen die Debatte wegholen von einzelnen Projekten wie Grengiols und im ganzen Land offen nach den besten Lösungen suchen. Erst wenn wir das gemacht haben, können wir die Frage beantworten, ob ein Ausbau der erneuerbaren Energien unter Wahrung von Natur- und Landschaftsschutz möglich ist. Der Bund, 29. September 2022.


Paradoxe Situation im Parlament: Eine rechtsbürgerliche Lobby treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien mit ungekannter Dringlichkeit voran. Was steckt dahinter?

Ende letzter Woche machte sich ein Brief mit brisantem Inhalt auf den Weg. Vom Bergrücken des Oberwalliser Breithorns runter ins Tal, durch den Lötschberg nach Bern und rein ins Parlament. Schliesslich ins Postfach von Nationalratspräsidentin Irène Kälin. Ein Brief, verfasst von einer Bauernfamilie, deren Alp einem dieser grossen, glitzernden Projekte zu weichen droht, die der Schweiz die Energiewende bringen sollen. Ein Brief, der quer liegt zur neuen hochenergetischen Stimmung in Bundesbern. Wo in der Energiepolitik plötzlich alles möglich erscheint, was jahrelang blockiert war. Wo endlich alles rundläuft – oder etwa doch nicht?

Dringlichkeit verdrängt Debatte

Peter Grabers* frühste Erinnerung an die Alp Furggen hoch über der kleinen Gemeinde Grengiols ist, wie er als siebenjähriger Bub das erste Mal mit den Kühen hilft. Er hat seinen Vater und seinen Grossvater auf der Alp arbeiten sehen. Heute ist Graber sechzig Jahre alt. Er hofft, dass bald seine Kinder die Bewirtschaftung der Alp übernehmen. «Es wird schon jemand weitermachen», sagt er. Aber ob es dazu kommt, kann er kaum beeinflussen. Das entscheidet sich in diesen Tagen auch im Parlament in Bern.

Dort ist gerade Herbstsession, der Fokus liegt auf der wackligen Energieversorgung. Entsprechend hektisch ist der Betrieb. Bewährte Massstäbe gelten nichts mehr, Dringlichkeiten verdrängen Debatten. Vor allem aus dem Ständerat kommen immer neue Vorschläge. Angekoppelt an den Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, soll einerseits eine Solarpflicht für Neubauten kommen, andererseits der Bau von Solargrossanlagen beschleunigt werden. Keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr, keine Planungspflicht. Alle Regulierungen, die für den von der Verfassung verlangten Ausgleich der Interessen sorgen sollen: pulverisiert.

Das Gesetz ist auf zwei Grossprojekte zugeschnitten, die in Planung oder angekündigt sind. Beide liegen im Wallis, eines davon in Grengiols. Auf der Alp Furggen soll im Winter 2023/24 die grösste Solaranlage im Alpenraum in Betrieb gehen. Hunderte doppelseitige Fotovoltaikmodule würden dann meterhoch auf Stelen aus dem Boden ragen und gemäss Angaben der Initiant:innen um den umtriebigen ehemaligen SP-Präsidenten und heutigen Hotelier Peter Bodenmann bis zu zwei Terawattstunden Strom pro Jahr liefern – drei Prozent des nationalen Stromverbrauchs. Noch ist jedoch vieles unklar: Wie wird das Material auf die Alp geschafft? Ist der Baugrund überhaupt geeignet? Wie kann die Anlage ans Netz angeschlossen werden? Doch mit dem neuen Gesetz könnte trotzdem drauflosgebaut werden, sobald die Gemeinde damit einverstanden ist. Selbst den bundesrätlichen Segen hat «Grengiols Solar». «Wir wissen alle, dass ein ordentliches Bewilligungsverfahren Zeit braucht», sagte Simonetta Sommaruga in der Debatte. Bedenken gegen das Vorgehen wischte sie mit dem Hinweis auf die einträchtige Unterstützung im Dorf vom Tisch.

Powerplay der Lobbyisten

Milchbauer Peter Graber sagt dagegen, Bodenmann habe dem armen Dorf so viel Geld versprochen, «da traut sich niemand, dagegen zu sein». Er enthielt sich an der Gemeindeversammlung, als konsultativ über die Solaranlage abgestimmt wurde, «ich will ja nicht das ganze Dorf gegen mich haben». Seine Situation findet in der laufenden politischen Debatte keine Erwähnung. Auch nicht in all den bewundernden Reportagen aus Grengiols, die seit der Ankündigung des Projekts erschienen sind. «Der Grund, Ihnen diesen Brief zu schreiben, ist eine verzweifelte Hoffnung, auf unsere Existenz als Bewirtschafter aufmerksam zu machen», schreibt er an Irène Kälin. Sein Schicksal ist noch nicht mal ein Kollateralschaden in der laufenden Diskussion um einen schnellen Zubau der Erneuerbaren.

«Ich bin völlig baff», sagt FDP-Nationalrat Kurt Fluri, angesprochen auf die Dynamik, mit der Energieprojekte vom Ständerat vorangetrieben werden. Er meint das nicht im positiven Sinn. Fluri, auch Präsident der Stiftung Landschaftsschutz, klagt: «Wir erleben einen umweltrechtlichen und staatsrechtlichen Irrsinn. Die Umwelt wird der Lynchjustiz ausgeliefert.» Fluri hat als Treiber der bedenklichen Entwicklung den Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder, der die Interessen der Gebirgskantone vertrete, ausgemacht. Und seinen FDP-Kollegen Ruedi Noser, der für die Wirtschaft agiere. Es sind neue Kräfte, die für die erneuerbaren Energien weibeln. Nicht links-grüne, sondern rechtsbürgerliche. Dahinter stecke eine gewisse Panik, sagt Fluri, dass der Winterstrom nicht reiche, «aber es geht auch ums Geld und darum, den verhassten Umweltverbänden eins reinzubremsen».

Das Powerplay von Rieder und Noser ist so aggressiv, dass sich selbst Solarlobbyorganisationen davon distanzieren. «Der Gesetzesentwurf entstand ohne Rücksprache mit uns», sagt David Stickelberger, Geschäftsleiter des Branchenverbands Swissolar. Er befürchtet einen Imageschaden für die Solarenergie. Beim Projekt in Grengiols ist er skeptisch: «Es gibt bisher keine Planung, da hat einfach jemand ein Rechteck auf eine Landkarte gezeichnet.» Doch das reicht schon im Krisenjahr 2022, um zum Hoffnungsträger für die schnelle Energiewende zu werden.

Das atemberaubende Tempo, in dem nun die erneuerbare Stromproduktion ausgebaut werden soll, steht im Kontrast zum jahrelangen Stillstand. Doppelt paradox: «Denselben Leuten, die früher auf der Bremse standen, kann es heute nicht schnell genug gehen», stellt SP-Umweltpolitikerin Martina Munz fest. Die drohende Stromlücke scheint die perfekte Gelegenheit zu bieten, an neue Subventionen zu gelangen und störende Regularien zu beseitigen. Das Rennen dafür ist eröffnet. Der fleissige Lobbyist Rieder fordert schon neue Subventionen für Stromfirmen zum Ausbau der Wasserkraft, obwohl dort ohne massive Eingriffe in die Natur kaum Potenzial für neue Kraftwerke besteht.

«Verfassungswidrig»

Rieders Parteikollegin aus Luzern, Mitte-Nationalrätin Priska Wismer, vertritt derweil als Vizepräsidentin der Lobbyorganisation Suisse-Eole die Interessen der Windenergie. «Solar hat es vorgemacht, jetzt haben auch die Vertreter der anderen Energieträger gemerkt, dass etwas drinliegt», sagt sie. Wismer verlangt, dass vom Bundesgericht bewilligte Projekte sofort realisiert werden können, ohne weitere Einsprachemöglichkeit. So könnten neun bis zehn derzeit blockierte Windkraftparks in den nächsten Jahren gebaut werden.

Allerdings steht nun das Bundesamt für Justiz auf der Bremse: In einem Gutachten hat es festgestellt, dass die «Solaroffensive» mit ihrem Aushebeln der Bewilligungsmechanismen gegen die Verfassung verstösst. Damit müsste – zieht das Parlament die Sache durch – die Stimmbevölkerung zwingend über die Solaroffensive abstimmen. Für den Walliser Bergbauern Peter Graber ist das ein Erfolg. Auch wenn noch unklar ist, ob für «Grengiols Solar» nicht doch noch ein Türchen aufgeht. Dass er aber auf seiner Alp bleiben, seine fünfzig Kühe und vierzig Jungtiere auch weiterhin auf der Schulter des Breithorns sömmern kann, ist gleichwohl unwahrscheinlich. Nachdem sein Brief die Runde im Nationalrat gemacht hatte, erhielt Graber einen Anruf von Grengiols' Gemeindepräsidenten Armin Zeiter, einem energischen Befürworter des Projekts. Zeiter offenbarte Graber, er sei sehr enttäuscht von ihm. Dann erklärte er ihm, die Bewirtschaftung der Alp werde neu ausgeschrieben. «Das Land gehört der Bürgergemeinde, und es gibt noch weitere Interessenten», begründet Zeiter auf Anfrage kühl. WOZ, 22. September 2022, S. 3.


Um der Nato beitreten zu können, hat Schweden der Türkei weitgehende Konzessionen gemacht. Wie es scheint, bekommen die Kurd:innen im Land diese nun mit aller Härte zu spüren. Schweden und Finnland wollen in die Nato, und dafür schrecken die beiden Länder auch vor den ganz grossen Konzessionen an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht zurück. Ein Beitritt muss von den Mitgliedern des Bündnisses einstimmig gutgeheissen werden – und das Mitglied Türkei lässt sich sein Ja teuer bezahlen. Die Liste der Konzessionen, die Ankara am Nato-Gipfel Ende Juni in Madrid aushandeln konnte, ist lang. Alle aber haben sie eines gemeinsam: Sie dienen Erdogans Krieg gegen die kurdische Bewegung. Einschränkungen von Waffenlieferungen in die Türkei, die nach ihrer Invasion in Rojava 2019 beschlossen wurden, werden fallen gelassen; die beiden Länder verpflichten sich, zukünftig keine Rüstungsembargos gegen die Türkei zu verhängen; und obendrein verkaufen die USA der Türkei vierzig neue F16-Kampfflugzeuge und rüsten Jäger auf, die die Türkei von den USA gekauft hatte. Der Jet wurde gegen Rojava, die Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien, eingesetzt.

Wirklich Routineprozesse?

Mit einer der Abmachungen opfern Schweden und Finnland gar einen Teil ihrer eigenen Bevölkerung Erdogans Machtpolitik: Die tür¬kische Delegation hatte am Nato-Gipfel klargemacht, dass ihr Ja zum finnischen und besonders zum schwedischen Nato-Beitritt davon abhängen würde, ob politische Flüchtlinge an die Türkei ausgeliefert würden. Diese Abmachung trifft vor allem Kurd:innen in Schweden, wo ihre Community besonders gross ist.

Nach den Verhandlungen in Madrid sagte Erdogan an einer Medienkonferenz, dass sich Schweden zur Auslieferung von 73 Personen bereit erklärt habe. Ein Dementi gab es aus Stockholm nicht – nur einen Kommentar, wonach man sich an Gesetze halten werde.

In Schwedens kurdischer Diaspora geht nun die Angst um.

Nun scheinen sich die ersten Folgen des Deals zu zeigen. Mitte August kündigte die schwedische Regierung an, einen wegen Kreditkartenbetrug verurteilten kurdischen Türken ausliefern zu wollen – eine «Routineangelegenheit», wie Justizminister Morgan Johansson sagte. Die Auslieferung eines normalen Kriminellen? Gemäss Recherchen des öffentlich-rechtlichen Senders SVT wurde der Mann fälschlicherweise verurteilt. Zudem war er aufgrund seiner Konvertierung zum Christentum und seiner Militärdienstverweigerung zuvor in Italien als Flüchtling anerkannt worden.

Eine Woche nach der Regierungs¬ankündigung wurde in Schweden der kurdische Flüchtling Zinar Bozkurt festgenommen. Bei der Beantragung des Asyls hatte Bozkurt vor acht Jahren seine Homosexualität, seine kurdische Identität und seine Unterstützung der linken Partei HDP als Fluchtgrund angegeben. Nachdem ihm die schwedische Sicherheitspolizei Säpo Kontakte zur PKK unterstellt hatte, wurde der Antrag von der Migrationsbehörde zurückgewiesen – zu einer Auslieferung kam es vorerst jedoch nicht. «Warum die Polizei beschloss, dass Zinar ein Sicherheitsrisiko für Schweden darstelle, und warum der Fall überhaupt bei der Säpo landete, ist uns unklar», sagt sein Anwalt Miran Kakaee gegenüber der WOZ. Die Säpo will auf Anfrage nichts sagen.

Sind die beiden Fälle also wirklich Routineprozesse, wie das schwedische Justizministerium behauptet? Die aktuelle Häufung möglicher Auslieferungen spreche eine andere Sprache, sagt Kakaee. In den letzten dreis¬sig Jahren habe Schweden gerade einmal fünf Personen an die Türkei ausgeliefert; zudem sei die Auslieferung von Leuten mit politischem Profil unüblich. Von den bisher 33 Auslieferungsgesuchen aus Ankara wurden 19 abschlägig beantwortet, 5 wurden nicht beantwortet, und bei 9 Fällen ist die Entscheidung noch hängig. «Vielen der Betroffenen droht in der Türkei Folter», begründet Kakaee die bisherige Zurückhaltung Schwedens. Bei 28 der 33 Gesuche gehe es um zumindest mutmassliche Mitglieder der PKK, anderer linker Gruppen oder der Gülen-Bewegung.

Ein Präzedenzfall?

In Schwedens kurdischer Diaspora geht nun jedoch die Angst um. Kakaee sagt, dass sich derzeit viele seiner Man¬dan¬t:in¬nen bei ihm erkundigen würden, was die Nato-Absprachen für sie bedeuteten. Dass unter Kur¬d:in¬nen in Schweden die Furcht umgeht, bestätigt auch Ridvan Altun vom Kurdischen Zentrum für eine demokratische Gesellschaft: «Wir Kur¬d:in¬nen sind vor Erdogans Unterdrückung nach Europa geflüchtet. Und jetzt werden wir auf türkischen Druck hin auch hier verfolgt.»

Seit seiner Festnahme befindet sich Zinar Bozkurt im Hungerstreik. «Zinars Fall ist in die Mühlen der Nato-Beitrittsverhandlungen geraten», sagt sein Anwalt Kakaee. Selbst wenn seine Verhaftung keine Folge der Nato-Verhandlungen wäre: «Der Ausgang der Sache wird auch politische Folgen haben» – die Auslieferung könnte zum Präzedenzfall werden. Derweil droht Erdogans Regierung weiter damit, die Beitrittsgesuche aus Europas Norden abzuschiessen, sollten ihre Forderungen nicht erfüllt werden. WOZ, 8. September 2022, S. 12


In den Beziehungen zur EU schliesst der Bundesrat das einzige bereits funktionierende Modell – den EWR – diskussionslos aus. Stattdessen träumt man von einer Konfliktlösung nach dem Vorbild des Zollsicherheitsabkommens oder von einem «Ukraine»-Modell.

Als das Vereinigte Königreich und die EU am Heiligabend 2020 den Durchbruch erzielten, der zum Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) führte, waren selbst glühende Schweizer InstA-Freunde verunsichert. Den Briten war es gelungen, trotz enormem Druck der Kommission und obwohl die Regierung May im Chequers-Plan vom Juli 2018 entsprechende Zusagen gemacht hatte, jede Zuständigkeit des EuGH zu vermeiden. Das TCA enthält sogar zwei Vorschriften, welche eine solche Kompetenz ausdrücklich ausschliessen, etwas, was in einem Abkommen dieser Art absolut unüblich ist. Stattdessen sieht das TCA klassische Schiedsgerichte vor, die im Konfliktfall entscheiden.

Falsche Schlussfolgerungen in der Schweiz

Die helvetischen InstA-Befürworter sagten in der Folge, die Lage der Schweiz sei mit der des Vereinigten Königreichs nicht vergleichbar. Während Letzteres aus dem Binnenmarkt ausgeschieden sei, gehe es für die Schweiz darum, ihrer Wirtschaft den privilegierten Zugang zum Binnenmarkt zu sichern. Wer aber den privilegierten Zugang haben wolle, der müsse den EuGH als oberste Instanz anerkennen. Dass das im InstA-Entwurf vorgesehene «Schiedsgericht» praktisch jede bedeutungsvolle Frage dem EuGH zur verbindlichen Entscheidung übersenden müsse, sei nur «logisch».

Dieser Schluss war schon deshalb falsch, weil die drei EWR/Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein einen sehr viel breiteren Zugang zum Binnenmarkt haben als die Schweiz bisher angestrebt hat, ohne dem EuGH unterstellt zu sein. In Wahrheit war das «Schiedsgerichtsmodell», das den Assoziationsverträgen der EU mit den postsowjetischen Republiken Ukraine, Georgien, Moldau und Armenien entnommen war, als Point of no Return auf dem Weg zu einem EU-Beitritt gedacht.

Mit der Anerkennung des EuGH hätte die Schweiz entgegen anderslautenden Behauptungen auch die faktische Überwachungskompetenz der Europäischen Kommission akzeptiert. Ursprünglich, im Jahr 2013, wollte der Bundesrat gar die direkte Entscheidungungsmacht des EuGH vertraglich verankert wissen. Als der Widerstand dagegen zu gross wurde, setzte man ab 2018 auf den Mechanismus mit dem Pro-forma-Schiedsgericht.

Nach der Beendigung der InstA-Verhandlungen im Mai 2021 hat der Bundesrat (wie schon 2013) auf die Erstellung einer Auslegeordnung verzichtet und nach einer kurzen Verschnaufpause ein «vertikales» Modell aus dem Hut gezaubert. Danach sollen die Fragen der Überwachung und der Konfliktlösung nicht mehr generell, sondern in den einzelnen Abkommen individuell geregelt werden.

Gleichzeitig will man die Verhandlungsmasse vergrössern (Bilaterale III) und winkt mit einem Kohäsions-Check. Was die konkreten Mechanismen angeht, so hält sich Bern bedeckt. Das einzige bereits funktionierende Modell – den EWR – will der Bundesrat freilich ohne Diskussion ausschliessen. Stattdessen träumt man zum einen davon, die EU könnte zu einer politischen Konfliktlösung nach dem Vorbild des Zollsicherheitsabkommens von 2009 Hand bieten. Zum anderen geistert das «Ukraine»-Modell nach wie vor in den Berner Köpfen herum. Bei der Erweiterung der Verhandlungsmasse wird man den Eindruck nicht los, es gehe darum, das Fuder so hoch zu laden, dass Volk und Ständen nichts anderes übrigbleibt, als Ja zu sagen.

Es geht um völkerrechtliche Konflikte

Dass die EU dem Mechanismus des Zollsicherheitsabkommens zustimmen wird, ist praktisch schon mit Rücksicht auf die EWR/Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein ausgeschlossen. Das «Ukraine»-Modell bedeutet Unterstellung unter das Gericht der Gegenseite. Artikel 13 im EU-Vertrag bezeichnet den EuGH ausdrücklich als Organ der EU. Damit fehlt ihm der Schweiz gegenüber die Parteineutralität. Das erinnert an die ungleichen Verträge («unequal treaties»), die die imperialistischen Mächte im 19. Jahrhundert China und Japan aufgezwungen haben. In China und in Japan gab es damals je ein britisches Gericht, in China auch ein amerikanisches. Die heutige Abneigung Chinas gegen den Westen hat ihren Grund (auch) in diesen Abkommen.

Gegen die hier vertretene Position kann man nicht einwenden, Schweizer Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig seien, unterständen bereits heute der Zuständigkeit von Kommission und EuGH. Dass ausländische Unternehmen sich an die Rechtsordnung des Staates bzw. der internationalen Organisation zu halten haben, auf deren Markt sie Geschäfte machen, ist eine Selbstverständlichkeit.

Schweizer Firmen haben wegen Kartellrechtsverstössen über die Jahre und Jahrzehnte Brüssel enorme Summen bezahlt. Umgekehrt sind in der Schweiz Firmen aus dem EU-Raum wegen solcher Rechtsverletzungen gebüsst worden. Auch die UBS Schweiz hätte die Kompetenz des EuGH anerkennen müssen, wenn die Grossbank in ihrem Geldwäschereiprozess vor den französischen Gerichten einen Antrag auf Einholen einer Vorabentscheidung des EuGH zur Auslegung des Zinsbesteuerungsabkommens Schweiz - EU gestellt hätte.

Bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU geht es jedoch um völkerrechtliche Konflikte. Dass der EuGH z. B. in einem Fall Schweizer Bauern recht gegeben hat, die als selbständige Grenzgänger Ackerland in Deutschland bewirtschafteten, ist vollkommen irrelevant. Es gibt nur ein einschlägiges Präjudiz, den Fall des Flughafens Zürich. Und den hat die Schweiz mit Pauken und Trompeten verloren. Das Gebot der guten Regierungsführung («good governance») erfordert, dass alle zur Verfügung stehenden Modelle vorurteilslos analysiert werden. Dazu gehört auch der EWR. Efta-Überwachungsbehörde und Efta-Gerichtshof wären für die Schweiz parteineutrale Institutionen mit je einem Schweizer Mitglied. Im Gegensatz zum Zollsicherheitsabkommen und zum «Ukraine»-Modell enthält das EWR-Recht mit dem Vorabentscheidungsverfahren auch ein Prozedere, das den Bürgern und Unternehmen eigene Rechte einräumt.

Es entspricht nicht demokratischer Tradition, dass alle Macht bei der Bundesverwaltung liegt. Gerade das wäre aber beim Ansatz des Zollsicherheitsabkommens und beim «Ukraine»-Modell der Fall. Auch das «Andocken» an die Institutionen des Efta-Pfeilers, die Efta-Überwachungsbehörde und den Efta-Gerichtshof, das die EU der Schweiz 2013 und dem Vereinigten Königreich 2018 offeriert hat, ist zu prüfen. Es würde die Beibehaltung des sektoriellen Ansatzes erlauben. Schliesslich ist auch denkbar, dass die Schweiz auf eine Institutionalisierung der bilateralen Verträge verzichtet. Hier ist aber auch zu überlegen, bis zu welchem Grad ein Systemwettbewerb mit der EU möglich wäre. Es gibt nämlich einen faktischen Zwang, EU-Recht zu übernehmen («Brussels effect»). Ob so oder anders: Das «vertikale» Modell des Bundesrates mit den angedachten Überwachungs- und Konfliktlösungsmechanismen und dem Hochladen des Fuders kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Carl Baudenbacher, NZZ, 2. September 2022, S. 19


Ein Rechtsexperte kritisierte, das Energiegesetz sei nicht verfassungskonform. Im Bundeshaus wird das gar nicht abgestritten. Die Dringlichkeit bei der Versorgungssicherheit sorge für einen Handlungszwang, wird jedoch argumentiert.

Das Parlament sei «ausser Rand und Band», kritisierte der Umweltrechtler Alain Griffel. Griffel sagt, dass das dringliche Gesetz für zwei neue grosse Photovoltaik-Anlagen in den Alpen und für die Aufstockung der Grimsel-Staumauer gleich mehrfach die Verfassung verletze.

Mit der Kritik sind nicht alle einverstanden. So auch Philipp Bregy, Fraktionschef der Mitte. «Ich mag diesen Terminus ausser Rand und Band gar nicht, weil er disqualifiziert das Parlament.» Er lese die Dinge anders und habe überhaupt keine Bedenken wegen der Verfassungsmässigkeit. «Ich erachte es als meine Pflicht als Parlamentarier, in einer solchen Krise die nötigen Entscheide zu treffen, um möglichst schnell aus dieser Krise herauszukommen», so Bregy.

Praktisch gleich argumentiert auch der Fraktionschef der SP, Roger Nordmann. «Wir sehen jetzt, dass die internationale Lage ganz schwierig ist.» Die Sprengung von beiden Nordstream-Pipelines zeige laut Nordmann, «dass wir auf längere Zeit ein Problem bei der Gasversorgung haben werden, das sich auf dem Strom widerspiegelt». Wir müssten daher rasch und massiv die Menge Winterstrom erhöhen, sagt der SP-Politiker.

Der Energie-Spezialist der SVP, Albert Rösti, gibt indes zu, dass das Gesetz möglicherweise nicht im Einklang mit der Verfassung sein könnte. «Selbstverständlich finden Sie einige Artikel in der Verfassung, wo man von einem Ritzen der Verfassung sprechen kann. Aber letztlich fühle ich mich hier als Parlamentarier, als Volksvertreter verantwortlich, dass es dereinst genügend Strom gibt. Und da mache ich, gestützt auf die Verfassung, eine Güterabwägung, die dieses Ziel erfüllen wird.»

Matthias Jauslin von der FDP sieht dies deutlich kritischer. Er teile die Kritik am Parlament und könne sie hundertprozentig nachvollziehen. «Ich habe schon immer gesagt: Das Parlament ist im Modus Hyperaktivismus, und das kommt nicht gut.»

Dem Prozess ebenfalls kritisch gegenüber eingestellt ist die Grüne Fraktionschefin Aline Trede. Auch ihrer Meinung nach verletzt das Gesetz die Verfassung. «Wir haben hier Dringlichkeiten angesprochen, die eigentlich gar keine Dringlichkeit verlangen. Wir haben Projekte in Bundesgesetze geschrieben, konkrete Projekte, die dort nichts zu suchen haben.» Dies sei nicht zielführend, so Trede. «Wir haben so viel erreicht in der Solar-Offensive. Dinge, die wir vor einem Jahr undenkbar hätten durchbringen können. Und ich glaube, es würde niemand verstehen, wenn wir jetzt da dagegen wären.»

Dem schliesst sich auch FDP-Mann Matthias Jauslin an. Niemand würde ein Nein verstehen. «Wir befinden uns jetzt in einer Sachzwangslage und werden nach der Schlussabstimmung diesem Gesetz so zustimmen im Wissen, dass wir nicht ganz auf Verfassungslinie sind.»

Aus: «Wie Politiker den möglichen Verfassungsbruch rechtfertigen», https://www.srf.ch/­news/­schweiz/­dringliches-energiegesetz-wie-politiker-den-moeglichen-verfassungsbruch-rechtfertigenm 30. September 2022.


Eine Folge des EU-Ukraine-Assoziationsabkommens: rasanter Ausverkauf der fruchtbaren ukrainischen Schwarzerdeböden an westliche Investoren Erstaunlich wenig wird über einen der zentralen Auslöser gesprochen, der den Konflikt in der Ukraine ab 2013/2014 eskalieren ließ: das EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen. Eine Auswirkung des Abkommens zeigt sich derzeit besonders: Der Ausverkauf der fruchtbaren ukrainischen Schwarzerdeböden an westliche Investoren rauscht in die Höhe.

Die EU drängte auf dieses Abkommen, um die Ukraine wirtschaftlich und geopolitisch in den eigenen Vorhof hinüberzuziehen. Der "Spiegel" fand dazu 2013 deutliche Worte: »Der Kampf um die Ukraine ist einer zwischen dem russischen Präsidenten und der deutschen Kanzlerin. (…) Fast 25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges geht es darum, wer es schafft, die früheren Sowjetrepubliken der Region in seinen Einflussbereich zu ziehen. Es geht um Geopolitik, um das ›Grand Design‹, wie es die Experten gern nennen.« (Spiegel online, 26.11.2013). "Es geht um Geopolitik"

Das Assoziierungsabkommen spielte dafür eine entscheidende Rolle. Offiziell ging es darum, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft zu fördern, ohne den Staaten aber eine realistische Beitrittsperspektive zu eröffnen. Letztlich aber wird darauf hingearbeitet, die Nachbarländer in eine großeuropäische Wirtschaftszone einzubeziehen und neoliberale »Reformen« zu forcieren: "Was nicht gesagt wird, ist, dass das Hauptmotiv der wirtschaftlichen Integration darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken, Ökonomien in die expandierende Wirtschaft des Imperiums (der EU) einzugliedern und Zugang zu natürlichen Ressourcen in der energiereichen Nachbarschaft zu erhalten. Die riesige Ansammlung von Wohlstand und wirtschaftlicher Macht der EU hat ihr einen Hebel gegeben, um marktfreundliche Reformen einschließlich Privatisierung, Handelsliberalisierung und die Übernahme der EU-Regulationsmechanismen durchzusetzen und gleichzeitig die weiterführenden Debatten in den peripheren Gesellschaften zu umgehen" 1).

Neoliberalismus plus militärische Anbindung

Der damalige ukrainische Präsident Janukowitsch verweigerte 2013 die Unterschrift unter das EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen. Die Bedenken waren nur zu berechtigt, dass die Ukraine mit diesem Abkommen ihre Neutralität zwischen Ost und West, die jahrzehntelang den Frieden gesichert hatte, verlieren und zum Spielball westlicher Konzerne werden würde. Denn dieses Assoziierungsabkommen sah die Verpflichtung auf eine "freie Marktwirtschaft", die Abschaffung von Schutzzöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen, den Abbau staatlicher Subventionen sowie die Liberalisierung des Kapitalverkehrs vor. Das gefährdete nicht nur den engen wirtschaftlichen Austausch mit Russland, das musste letztlich zur Deindustrialisierung der Ukraine führen, die hinsichtlich Produktivität nicht mit den westlichen Konzernen Schritt halten konnte.

Dieses Abkommen beinhaltete aber nicht nur die neoliberale ökonomische Unterordnung der Ukraine unter die EU, sondern auch die militärische Anbindung. So heißt es unter anderem:

• Die EU und die Ukraine "intensivieren ihre Kooperation und fördern die stufenweise Konvergenz auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik …insbesondere in Hinblick auf die wachsende Teilnahme der Ukraine an EU-geführten zivilen und militärischen Krisenmanagementoperationen" (neudeutsch für Kriegseinsätze) sowie "wichtige Übungs- und Trainingsaktivitäten, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausgeführt werden." (Artikel 10) Unterm Strich bedeutet das die Einbindung in die EU-Schlachtgruppen ("Battlegroups").

• Auch rüstungsindustriell soll die Ukraine an- und eingebunden werden: "Die Ukraine und die Europäische Verteidigungsagentur werden enge Kontakte etablieren, um die Verbesserung der militärischen Kapazitäten zu diskutieren." (Artikel 10) Diese militär- und sicherheitspolitische Kooperation soll sich "bis in den Weltraum" (Artikel 7) erstrecken.

• Als Ziel dieser militärischen Vereinbarungen des Assoziierungsabkommens wird die "immer tiefere Einbindung der Ukraine in die sicherheitspolitische Area der EU" definiert (Artikel 4). "Lieferant billiger Rohstoffe und Arbeitskräfte"

Nachdem Janukowitsch zurückgetreten war, wurde umgehend eine neue westorientierte Regierung inthronisiert und das EU-Ukraine-Abkommen unterzeichnet. Es folgte eine Reihe neoliberaler Wirtschaftsreformen, die breite Teile der Bevölkerung verarmen ließen. Laut Angaben der Weltbank stieg die Zahl der Menschen in der Ukraine, die unterhalb der offiziellen Armutsschwelle leben, von 15 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2014 auf 25 Prozent im Jahr 2018. Das Gesundheitssystem kollabierte. Die Industrieproduktion ging dramatisch zurück. Der Handel mit Russland brach ein, jener mit der EU entwickelten sich in die prognostiziert asymmetrische Richtung. Joachim Becker, Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien: "Die EU hat für die Ukraine offenbar eine Rolle als Lieferant billiger Rohstoffe (gerade auch im Agrarbereich) und billiger Arbeitskräfte vorgesehen." 4)

In diesem neoliberalen Assoziierungsabkommen liegen auch wichtige wirtschaftliche Gründe für die Abspaltung der Oblaste Donezk und Luhansk. Die in diesen östlichen Regionen konzentrierte Schwerindustrie wäre rasch unter die Räder des neoliberalen EU-Abkommens geraten. Westliche Konzerne hätten sich bestenfalls einzelne Filetstücke herausgepickt. Gerade die Gewerkschaften in diesen Regionen hatten sich gegen das Assoziierungsabkommen ausgesprochen.

Ausverkauf der fruchtbaren Schwarzerdeböden

Eine der größten wirtschaftlichen Schätze der Ukraine sind die fruchtbaren Schwarzerdeböden. Die Ukraine verfügt 32 Millionen Hektar Ackerboden bester Qualität; das entspricht einem Drittel der gesamten Ackerbaufläche der Europäischen Union. Darauf richteten sich die besonders begehrlichen Blicke von Investoren aus EU und USA. Doch die Ukraine hatte nach den katastrophalen Erfahrungen mit der Raubtierprivatisierung Anfang der 90er Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion den Handel mit landwirtschaftlichem Grund und Boden untersagt, da ein Ausverkauf an ausländische Konzerne befürchtet wurde. Das Assoziierungsabkommen mit der EU sah aber vor, dass die Ukraine ihre Landwirtschaft für ausländische Investitionen öffnen soll. Doch noch einige Jahre nach dem prowestlichen "Regime-Change" wagten es die ukrainischen Regierungen nicht, das Verbot des Ausverkaufs von fruchtbarem Ackerboden anzutasten, da zwei Drittel der Bevölkerung dies ablehnten. Aber der Druck von EU und IWF wurde immer größer. Die 2019 gewählte Regierung Selenskyj erwies sich schließlich als willfährig. Im März 2020 beschloss das ukrainische Parlament, landwirtschaftlichen Boden zum Handelsgut zu machen und für Auslandskapital zu öffnen, das entsprechende Gesetz trat Anfang 2021 in Kraft.

Und tatsächlich rauschte ab 2021, insbesondere ab Beginn des russischen Einmarsches, der Ausverkauf von ukrainischem Ackerland an westliche Investoren rasant in die Höhe.

EU-Freihandelsabkommen als Einfallstor für Kriege

Ohne den russischen Einmarsch in der Ukraine damit im Geringsten zu rechtfertigen, ist es doch wichtig, einen Blick auf das gesamte Bild zu werfen: Die Politik der EU, die "Nachbarschaft" in Osteuropa bzw. im Mittelmeerraum durch neoliberale Freihandels- und Assoziierungsabkommen an das imperiale Zentrum anzubinden, mündet immer wieder in Gewalt und Krieg. Jugoslawien geriet ins Fadenkreuz westlicher Strategien, als sich dessen Regierung Anfang der 90er Jahre weigerte, die neoliberalen "Strukturanpassungsprogramme" des Internationalen Währungsfonds umzusetzen. Dasselbe widerfuhr Libyen, als sich Gaddafi einem Freihandelsabkommen mit der EU widersetzte; und Syrien wurde erst ab dem Zeitpunkt als "Schurkenstaat" geächtet, nachdem ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und Syrien nicht zustande gekommen war.

Eine blutige Diktatur wie Ägypten, in der Folter und Hinrichtung von Oppositionellen auf der Tagesordnung stehen, braucht dagegen nichts zu fürchten. Denn mit Ägypten verhandelt die EU derzeit ein Freihandelsabkommen; die ägyptische Diktatur vergibt Großaufträge an westliche Unternehmen – erst vor kurzem ging ein 8-Milliarden-Auftrag Ägyptens an den deutschen Konzern Siemens, der größte Auftrag in der 175-jährigen Geschichte des Unternehmens. Solange solche Milliarden sprudeln, drücken auch grüne Minister wie Habeck und Baerbock alle Augen zu. https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­vom-freihandel-zum-krieg. Gerald Oberansmayr, (Werkstatt-Blatt 3/2022, Oktober) Quellen

(1) Dimitrovova, Bogdana: Imperial re-bordering of Europe: the case of the European Neighbourhood, in: Cambridge Review of International Affairs, Nr. 2/2012, S. 249–267, S. 254.

(2) Oleh Tyahnybok meets with Germany's ambassador; en.svoboda.org.ua 29.04.2013

(4) Interview mit ao Univ.Prof.Dr. Joachim Becker, in: Werkstatt-Blatt 3. Juni .2014

Kasten:

Zwischen 1.1.2021 und Ende September 2022 wechselten 1,79 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche den Besitzer. Zwei Drittel davon – das sind 1,15 Millionen Hektar - gingen an ausländische Investoren. Das entspricht fast der gesamten Fläche des Bundeslandes Oberösterreich. So richtig explosionsartig entwickelte sich der Ausverkauf erst mit dem Krieg: 15% der Fläche wurde in den 14 Monaten zwischen Anfang 2021 und Februar 2022 ans Ausland verkauft. 85% in den sieben Monaten des Krieges seither (bis Ende September 2022). Über 85% der Auslandsunternehmen, die in der Ukraine Grund und Boden aufkaufen, haben ihren Sitz in der Europäischen Union, knapp 13% in den USA, ca. 2% entfallen auf den Rest der Welt. (Quelle: https://landmatrix.org)


Auf einem Krisentreffen mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron will Kanzler Olaf Scholz die seit geraumer Zeit anschwellenden deutsch-französischen Streitigkeiten lindern. Scholz soll in der französischen Hauptstadt mit Macron zusammentreffen – anstelle der ursprünglich geplanten Regierungskonsultationen, wegen zunehmender Konflikte zwischen den beiden Ländern kurzfristig abgesagt wurden. Streit herrscht zwischen Berlin und Paris unter anderem im Rüstungsbereich; so ist die Zukunft sowohl des Luftkampfsystems FCAS, des wichtigsten und teuersten Rüstungsprojekts in der EU, als auch des geplanten Kampfpanzers MGCS ungewiss. Beide gelten als deutsch-französische Vorhaben von zentraler Bedeutung. Streit gibt es zwischen Deutschland und Frankreich auch in Energiefragen – etwa bezüglich der MidCat-Pipeline, die Erdgas aus Spanien in Richtung Deutschland transportieren sollte, nun aber an französischen Widerständen gescheitert ist. Besonderen Unmut hat in Frankreich Berlins Alleingang mit dem 200-Milliarden-Euro-Schutzschirm ("Doppelwumms") ausgelöst.

Streit um den Kampfjet

Zu den nicht gelösten Konflikten zwischen Berlin und Paris gehört zunächst der Streit um das geplante Luftkampfsystem FCAS (Future Combat Air System), das aus einem Kampfjet der modernsten, sechsten Generation sowie begleitenden Kampfdrohnen und Drohnenschwärmen besteht. Es wird wohl rund 100 Milliarden Euro kosten, vielleicht sogar mehr, und es soll ab spätestens 2040 einsatzreif sein. Letzteres steht freilich mittlerweile in Frage. Gemeinsam bauen sollten das FCAS ursprünglich der französische Konzern Dassault sowie die in Deutschland ansässige Militärsparte von Airbus. Später hinzugekommen ist Indra Sistemas aus Spanien. Die Erweiterung hat dazu geführt, dass die Aufträge für Dassault und für Airbus Defence and Space schrumpfen, was vor allem bei Dassault heftigen Unmut hervorruft. Da bei dem Konzern die Auffassung herrscht, die französische Rüstungsindustrie könne das FCAS auch alleine bauen, steht bereits seit Monaten ein Scheitern des gesamten Projekts im Raum; die Verzögerungen sind mittlerweile erheblich.[1] Ähnliche Streitigkeiten gibt es auch um den Kampfpanzer der nächsten Generation (MGCS, Main Ground Combat System), ein weiteres deutsch-französisches Vorhaben, von dem gleichfalls ungewiss ist, ob es tatsächlich zustande kommt. Ein Scheitern eines oder beider Projekte wäre ein heftiger Schlag für die Pläne zur Stärkung der EU-Rüstungsindustrie.

Streit um die Luftabwehr

Streit gibt es auch um die Pläne zum Ausbau der europäischen Flug- und Raketenabwehr, die am 13. Oktober in der Unterzeichnung einer Absichtserklärung für die European Sky Shield Initiative (ESSI) Gestalt annahmen. Beteiligt sind 15 Staaten Europas, darunter führend die Bundesrepublik Deutschland.[2] Beabsichtigt ist die gemeinsame Beschaffung dreier Systeme. Um für Schutz auf Entfernungen von bis zu 40 Kilometern zu sorgen, soll das von Diehl Defence (Überlingen) hergestellte Luftverteidigungssystem IRIS-T SLM genutzt werden. Für größere Entfernungen ist das US-amerikanische Patriot-System vorgesehen, während ergänzend das israelische System Arrow 3 zum Einsatz kommen soll; es kann Ziele in rund 100 Kilometern Höhe und bis zu 2.400 Kilometern Entfernung bekämpfen und gilt als geeignet zur Abwehr von Atomangriffen. Nicht zum Zuge kommt bei der ESSI das französisch-italienische Abwehrsystem SAMP/T; damit gehen die Waffenschmieden Frankreichs sowie Italiens bei dem Projekt, in das erhebliche Summen fließen werden, mutmaßlich leer aus. Aus Protest gegen die Entscheidung nehmen sowohl Paris wie auch Rom bislang nicht an der ESSI teil. Insbesondere in Paris heißt es, es sei auf keinen Fall einzusehen, dass US-amerikanische und israelische Systeme für ein europäisches Projekt beschafft würden, französisch-italienische aber nicht.

Streit um die MidCat-Pipeline

Massive Konflikte bestehen darüber hinaus in Energiefragen. Einer betraf Überlegungen, die Arbeiten an der MidCat-Pipeline (Midi-Catalonia) aus der spanischen Region Katalonien nach Südfrankreich wieder aufzunehmen. MidCat sollte Erdgas aus Spanien und Portugal, die mit Pipelines aus Algerien und insgesamt sieben Flüssiggasterminals gut versorgt sind, weiter in Richtung Westen leiten und so den Mangel besonders in Deutschland lindern. Die Arbeiten an der Pipeline waren vor Jahren eingestellt worden – aus Kostengründen und weil die Leitung, so etwa in den französischen Pyrenäen, Naturschutz- wie auch Weinanbaugebiete gekreuzt und beschädigt hätte. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hatte Berlin sich mit voller Macht um die Wiederaufnahme der Pläne bemüht und dabei versucht, Spanien und Portugal gegen Frankreich auszuspielen; in Berlin war zuletzt ungewöhnlich viel von einer "deutsch-spanischen Freundschaft" die Rede.[3] Die taktischen Manöver Berlins riefen in Paris ebenso heftigen Unmut hervor wie die Überzeugung, Deutschland dringe auf den Bau kostspieliger Infrastruktur für Erdgas, die sich entweder nicht rentieren oder die Nutzung fossiler Energieträger empfindlich verlängern werde.[4] Präsident Emmanuel Macron ließ sich nicht auf die Wiederaufnahme der MidCat-Pläne ein.

Streit um Erdgas

Stattdessen vereinbarten die Staats- und Regierungschefs Frankreichs, Spaniens und Portugals ein Ersatzprojekt: eine Pipeline, die aus Barcelona durch das Mittelmeer nach Marseille führen (BarMar) und möglicherweise zunächst Erdgas, auf lange Sicht aber vor allem grünen Wasserstoff transportieren soll. Der Bau der Leitung wird deutlich länger dauern als MidCat und wohl erst um 2030 abgeschlossen sein, sofern er wirklich zustande kommt. Vieles ist noch unklar: Ein konkreter Zeitplan liegt nicht vor; der Meeresboden zwischen Barcelona und Marseille gilt als ökologisch sehr sensibel; wie der grüne Wasserstoff in Spanien erzeugt werden soll, ist noch lange nicht abschließend geklärt.[5] Fest steht freilich, dass Deutschland nicht kurzfristig auf Lieferungen von Erdgas aus spanischen Flüssiggasterminals hoffen kann.

Streit um den "Doppelwumms"

Anhaltenden Unmut hat die Bundesregierung in Frankreich zudem mit der Ankündigung ihres 200 Milliarden Euro schweren Schutzschirms gegen die Folgen der dramatisch hohen Energiepreise ("Doppelwumms") ausgelöst. Berlin ist damit nicht nur ohne jegliche Abstimmung mit den anderen EU-Staaten vorgeprescht. Es bringt auch erheblich höhere Mittel auf, als die meisten von diesen aufzuwenden in der Lage sind, und es verschafft damit der deutschen Wirtschaft einen Vorteil gegenüber ihrer innereuropäischen Konkurrenz (german-foreign-policy.com berichtete [6]). Dies stößt auch in Frankreich auf scharfe Kritik. "Wir warten darauf, dass klar wird, wie die 200 Milliarden Euro verwendet werden", äußert der französische Finanz- und Wirtschaftsminister Bruno Le Maire: "Auf jeden Fall müssen diese Pläne den gemeinsamen Binnenmarktregeln entsprechen, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen."[7] Pariser Regierungskreise wurden mit der Aussage zitiert, man wundere sich "über die Berliner Methode, Milliardenpläne zu verkünden", ohne zugleich "zu erläutern, wofür die hohen Summen verwendet werden" sollten; es wirke "so, als entscheide Deutschland für sich allein und mache sich nicht einmal die Mühe, die engsten Verbündeten in seine Pläne einzuweihen".[8] Präsident Emmanuel Macron wurde sogar mit der offenen Warnung zitiert, es sei "weder für Deutschland noch für Europa gut", dass Berlin "sich isoliert".[9] 25. Oktober 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9062

[1] S. dazu Streit um das Luftkampfsystem. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9008

[2] Raketenschirm für Europa. Frankfurter Allgemeine Zeitung 14.10.2022.

[3] Staatsbankett zu Ehren des spanischen Königspaares. bundespraesident.de 17.10.2022.

[4] Christian Geinitz, Hans-Christian Rößler, Michaela Wiegel: Pipeline in ferner Zukunft. Frankfurter Allgemeine Zeitung 22.10.2022.

[5] Davide Basso, Paul Messad: France trades MidCat pipeline for an already controversial new project. euractiv.com 21.10.2022.

[6] S. dazu "Doppelwumms" mit Folgen. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9042

[7] Michaela Wiegel, Niklas Záboji: "Kritik an der französischen Atomkraft ist unangebracht". Frankfurter Allgemeine Zeitung 21.10.2022.

[8], [9] Thomas Gutschker, Michaela Wiegel: Ist Scholz isoliert? Frankfurter Allgemeine Zeitung 21.10.2022.


Die deutsche Spitzenpolitik kündigt an, "nach knapp 80 Jahren der Zurückhaltung" wieder militärische "Führungsmacht" in Europa zu werden. Eine gefährliche Drohung.

Am 18. Juli 2022 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Gastbeitrag des deutschen Kanzlers Olaf Scholz mit dem Titel: "Nach der Zeitenwende". Einleitend heißt es:

"Der Imperialismus ist zurück in Europa. Viele hatten die Hoffnung, enge wirtschaftliche Verflechtung und gegenseitige Abhängigkeiten würden zugleich für Stabilität und Sicherheit sorgen. Diese Hoffnung hat Putin mit seinem Krieg gegen die Ukraine nun für alle sichtbar zerstört. Die russischen Raketen haben nicht nur in Charkiw, Mariupol und Cherson massive Zerstörung verursacht, sondern auch die europäische und internationale Friedensordnung der vergangenen Jahrzehnte in Schutt und Asche gelegt."

An diesem Absatz ist nahezu alles falsch.

Die Rückkehr des Imperialismus Nicht mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins kam der Imperialismus nach Europa zurück. Sollte er jemals verschwunden gewesen sein, so kam er spätestens mit den NATO-Bomben auf die BR Jugoslawien im Jahr 1999 zurück. Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, mit dem die westlichen Großmächte vor aller Öffentlichkeit das Recht des Stärkeren demonstrieren wollten, dem das Recht gleichgültig war, weil ein den Krieg völkerrechtlich legitimierendes UN-Mandat im Sicherheitsrat nicht durchsetzbar war. Die deutschen Machteliten waren die treibende Kraft hinter diesem Krieg und dessen Hauptprofiteure. 2001 meldete die deutsche "Welt" in einer Art und Weise Vollzug, die tatsächlich eine "Zeitenwende" signalisierte, weil sie unmissverständlich die Rückkehr eines imperialistischen Deutschlands signalisierte:

"Wenn demnächst auf die eine oder andere Weise Mazedonien noch dazukommt, wird die gesamte Region ein unerklärtes Protektorat der Europäischen Union sein. …. Ja, der Balkan ist unser Hinterhof. Ja, wir haben dort Interessen, für die wir einstehen wollen. Ja, militärische Macht gehört in letzter Konsequenz eben doch zu den Mitteln, diese Interessen und Werte durchzusetzen. Franzosen und Briten war dieser selbstbewusste Kanon vielleicht nicht neu, doch auch sie blieben auf dem Balkan ohne Macht – bis die Deutschen sich besannen, zögerlich noch unter der Regierung Kohl, zur Entschlossenheit gezwungen unter der Regierung Schröder. So hat sich Europa verändert, weil vor allem die Deutschen sich verändert haben. … In diesem Selbstbewusstsein haben die Europäer die politischen Regeln des Westens in Südosteuropa durchgesetzt. … Wer Stärke zeigt, wer Interessen hat und sie durchsetzen will – der haftet lange." (Die Welt, 30.06.2001)

Räuberische Handelsverträge

Auch der nächste Satz über die enttäuschte Hoffnung, "enge wirtschaftliche Verflechtung und gegenseitige Abhängigkeiten würden zugleich für Stabilität und Sicherheit sorgen", trieft vor Heuchelei: Die EU hat gegenüber der osteuropäischen Peripherie oder den angrenzenden Staaten im Mittelmeer vor allem räuberische Freihandelsabkommen exportiert, die eben nicht von gegenseitigen, sondern von zutiefst einseitigen Abhängigkeiten zugunsten des westeuropäischen Zentrums und dessen Konzerne geprägt waren. Diese neoliberalen Freihandelsabkommen mündeten in soziale Spaltungen, Gewalt und Krieg. Nicht zuletzt das neoliberale EU-Ukraine-Assoziationsabkommen, das von EU und USA durchgepeitscht wurde, brachte die ukrainische Tragödie ins Rollen.

"In Schutt und Asche"

Besonders abenteuerlich ist der letzte Satz, dass die russische Aggression gegen die Ukraine "die vergangene internationale Friedensordnung in Schutt und Asche" gelegt hätten. Wer so einen Unfug schreibt, muss – sofern er redlichen Gemüts ist - die letzten drei Jahrzehnte als Eremit in völliger Weltabgeschiedenheit verbracht haben. Denn die internationale Friedensordnung wird nicht erst seit dem russischen Überfall auf die Ukraine, sie wird bereits seit Jahrzehnten "in Schutt und Asche" gelegt – vor allem durch die Kriege westlicher Großmächte gegen Irak, Jugoslawien, Afghanistan, und Libyen. Friedensforscher kommen zu dem Schluss, dass die westlichen Kriege, die oftmals als "War on Terror" firmierten, vier bis fünf Millionen Menschen das Leben gekostet haben könnten, Abermillionen wurden zur Flucht gezwungen, Staaten wurden völlig zerrüttet, Bevölkerungen ins Elend getrieben.

Was den Westen am russischen Krieg empört, ist nicht, dass dieser völkerrechtswidrig und neoimperialistisch ist, sondern dass sich Moskau anmaßt, zu jenen verbrecherischen Mitteln zu greifen, die NATO und EU bisher als ihr exklusives Privileg betrachteten.

Quantensprung für alte Agenda

Das macht den Krieg Putins nicht besser, lässt aber das von Olaf Scholz in den einleitenden Sätzen aufgebaute Kartenhaus einknicken und alles Folgende als das erkennen, was es ist: die beschleunigte Fortsetzung einer alten Agenda, die mit der Gründung der Europäischen Union (Vertrag von Maastricht) Anfang der 90er Jahre begonnen wurde: Die EU muss militärische Supermacht werden und Deutschland deren Führungsmacht.

Der damalige Generalinspekteur der deutschen Bundeswehr, Vier-Sterne-General Klaus Naumann, formulierte das 1993 zackig: "Es gelten nur mehr zwei Währungen in der Welt: wirtschaftliche Macht und militärische Mittel, sie durchzusetzen." (Spiegel-Interview, 18.1.1993). Diese "Zeitenwende" begann vor drei Jahrzehnten, zunächst schleichend, mit dem Jugoslawien- und Afghanistankrieg erhielt sie um die Jahrtausendwende einen Schub, wurde ab der Wirtschaftskrise 2008 ff wieder schleppend, bekam mit der EU-Globalstrategie 2016 frischen Wind unter den Flügeln und soll nun mit dem "Strategischen Kompass" zum "Quantensprung" (O-Ton, EU-Rat)ansetzen: hunderte Milliarden für neue Rüstungspakete, Aufbau von Streitkräften unter zentralem Brüsseler Kommando für weltweite Kriegseinsätze, uniforme EU-Außenpolitik. Diese Pläne wurden seit langem entwickelt. Der Ukraine-Krieg war der willkommene Anlass, sie aus der Schublade zu holen.

Preußischer Kommandoton

Unter diesem Blickwinkel ergeben dann die weiteren Ausführungen von Olaf Scholz im FAZ-Artikel einen beklemmenden Sinn: Scholz unterstreicht, dass die EU "geopolitischer Akteur" werden müsse. Das erfordere vor allem eines: "Geschlossenheit". Ab hier verfällt Scholz in preußischen Kommandoton: "Unser Ziel muss es sein, … unsere Reihen zu schließen. … Schluss mit den egoistischen Blockaden europäischer Beschlüsse durch einzelne Mitgliedstaaten. Schluss mit nationalen Alleingängen, die Europa als Ganzem schaden." Dann kommt Scholz zum Punkt: "Nationale Vetos, etwa in der Außenpolitik, können wir uns schlicht nicht mehr leisten" (FAZ, 18.6.2022). Nicht auszudenken, wenn ein Land (gar ein neutrales?) sich "mit einer egoistischen Blockade" bei EU-Kriegseinsätzen querlegen würde.

Fürs Kriegführen braucht man aber nicht nur den zentralisierten politischen Willen, sondern auch die entsprechenden Mittel. Scholz kündigt an, mit dem 100 Milliarden Sondervermögen für die Bundeswehr werde "Deutschland in Europa bald über die größte konventionelle Armee im Rahmen der NATO verfügen." Deutschland werde daher "den Kern" der ab 2025 einsatzbereiten EU-Eingreiftruppe übernehmen. Um "eine klare Führungsstruktur" sicherzustellen, solle die Truppe für globale Militärmissionen "aus einem echten EU-Hauptquartier" befehligt werden.

Weitere deutsche SpitzenpolitikerInnen meldeten sich nach dem Chef zu Wort: Die deutsche SPD-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht führte aus, dass mit diesem 100-Milliarden-Sondervermögen, das über Kredite finanziert wird, das Militärbudget Deutschlands sofort auf 2% des BIP klettern werde. Dieses Sondervermögen reiche aber nur bis 2026. Um den 2%-Anteil langfristig abzusichern, müsse ab dann der reguläre Militärhaushalt schlagartig um 35 Milliarden erhöht werden, aber nicht mehr über Kredite, sondern – so Lamprecht - "über Umschichtung im Haushalt" zu Lasten "anderer Mittel der staatlichen Daseinsvorsorge" (Rede Lambrecht, 12.9.2022). Im Klartext: Bald müssen die Leute den Gürtel enger schnallen, um die deutsche Hochrüstung zu finanzieren. Der neue SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil ergänzte kurz und knackig: "Nach knapp 80 Jahren der Zurückhaltung hat Deutschland heute eine neue Rolle im internationalen Koordinatensystem. […] Deutschland muss den Anspruch einer Führungsmacht haben. Friedenspolitik bedeutet für mich, auch militärische Gewalt als ein legitimes Mittel der Politik zu sehen."

Wenn die deutsche Spitzenpolitik ankündigt, "nach knapp 80 Jahren" die militärische Zurückhaltung aufzugeben, dann sollten bei Friedensbewegten alle Alarmglocken läuten.

https://www.solidarwerkstatt.at/­demokratie-politik/­die-reihen-schliessen. Gerald Oberansmayr (Oktober 2022), Werkstatt-Blatt 3/2022


Zwischen Frankreich und Deutschland läuft es gar nicht gut – und das inmitten der schwersten Energiekrise der EU

Die EU-Staaten suchen gerade nach dem Königsweg, um die Energiekrise zu stemmen. An Ideen zur Senkung der Preise und zur Sicherung der Versorgung mangelt es nicht – an Differenzen aber auch nicht. Ausgerechnet die zwei wichtigsten Mitgliedstaaten liegen bei zentralen Fragen über Kreuz.

Die Europäische Union steht wohl erst am Anfang einer Krise, in der dem Kontinent Massenarbeitslosigkeit, Firmenpleiten und ein erheblicher Wohlstandsverlust drohen. In diesen Zeiten, so sollte man meinen, liegt es an den 27 Staats- und Regierungschefs, konstruktiv, gemeinschaftlich und unaufgeregt nach Lösungen zu suchen. Doch gleich zu Beginn des wichtigen Herbstgipfels der EU vom Oktober 2022 fällt ein Satz, den man so noch nicht in Brüssel gehört hat.

«Deutschland isoliert sich»

«Ich glaube, es ist nicht gut, weder für Deutschland noch für Europa, wenn sich ein Mitgliedstaat selbst isoliert», sagt Emmanuel Macron vor den versammelten Journalisten im Ratsgebäude, und man kann dem französischen Staatspräsidenten dabei förmlich ansehen, wie sauer er auf den deutschen Bundeskanzler ist. Olaf Scholz hat in den Tagen zuvor schon klargemacht, dass er den von Frankreich und anderen EU-Staaten geforderten Höchstpreis auf Gas sowie die Aufnahme neuer europäischer Schulden zur Bewältigung der Energiekrise vehement ablehnt.

Kurz vor Macron war Scholz bereits vor die Mikrofone getreten und hatte seine Statements abgegeben. Auf die Frage, ob sich Berlin nicht unsolidarisch verhalte gegenüber dem Rest der EU, erklärte der Bundeskanzler, dass Deutschland im Gegenteil «sehr solidarisch» sei, denn immerhin bestreite man mit 26 Prozent den Löwenanteil des EU-Budgets. Zudem tue man mit dem Entlastungspaket, das Unternehmer und Verbraucher vor den explodierenden Gas- und Strompreisen schützen soll, auch nichts anderes als Frankreich, Italien und Spanien, die sich zuerst um die eigenen Bürger kümmerten, so Scholz.

Kein einziges Land in der EU würde bestreiten, dass Deutschland die höchsten Geldbeträge nach Brüssel überweist. Die Zahlen sind allgemein bekannt, und in den vergangenen Jahrzehnten hatten es Angela Merkel und ihre Vorgänger nicht nötig, das herauszustreichen. Dass Scholz es offenbar nötig hat, zeigt, dass die Nerven blank liegen.

Es hat sich viel Ärger angestaut beim französischen Präsidenten, gerade was das Energie-Dossier betrifft. So war Macron verschnupft, als die Ampelregierung sich nicht stärker mit dem Nachbarn abstimmte bei der Entwicklung des «Doppel-Wumms», des Hilfspakets in der Höhe von 200 Milliarden Euro. Und auch bei der Debatte über einen möglichen Höchstpreis für Erdgas – einem wie auch immer ausgeprägten «Preisdeckel» – gab es vor dem Gipfel keinen Konsens zwischen Paris und Berlin. Vielmehr stehen sich die beiden grössten Volkswirtschaften der Europäischen Union hier diametral gegenüber.

Ein Deckel für jeden Topf

Frankreich gehört zu den 15 Ländern, die einen breiten Preisdeckel fordern. Dieser würde bedeuten, dass die EU-Firmen für sämtliches Erdgas nicht mehr als einen vorher definierten Maximalpreis bezahlen. Der Vorteil? Nicht nur die Preise für Erdgas in der EU würden sinken, auch Strom wäre günstiger. Schliesslich sind es derzeit vor allem die teuren Gaskraftwerke, die den Strompreis definieren. Fallen dank niedrigeren Gaspreisen die Grenzkosten, sinken auch die Preise für Elektrizität.

Es gibt aber auch gravierende Risiken, und Deutschland und die Niederlande gehören zu den 12 Ländern, die sie am lautesten vortragen. Ein Preisdeckel, argumentieren sie, könnte die Versorgungssicherheit in Europa stark gefährden. Denn gerade Schiffe mit verflüssigtem Erdgas (LNG) – wie sie dieser Tage vor Spanien vor Anker liegen – könnten ihre Ware zu anderen Kunden transportieren, falls diese mehr als die Europäer bieten. Hinzu kommt, dass die Konsumenten einen geringeren Anreiz hätten, Gas und Strom zu sparen.

Weil sich mehr Mitgliedstaaten für den Preisdeckel als gegen ihn aussprachen, musste die EU-Kommission entgegen ihren ursprünglichen Absichten eine Deckel-Lösung vorschlagen. Das hat sie im Oktober 2022 getan. Sie skizzierte aber nur grob eine Preisobergrenze und teilte mit, eine detailliertere Ausarbeitung würde erst erfolgen, wenn sich alle Mitgliedstaaten darauf einigten.

Die Kommission bevorzugt einen «dynamischen» Preisdeckel, der nur im Notfall aktiviert würde. Betroffen wären Transaktionen am Spotmarkt. Dabei wird kurzfristig, also in ein bis zwei Tagen, lieferbares Gas gehandelt. Grob gerechnet ein Drittel der in der EU verbrauchten Menge Erdgas wird so am Markt gehandelt, der Rest wird weiter im Voraus verkauft.

«Dynamisch» bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Importeure etwa für LNG immer fünf Euro mehr bezahlen als konkurrierende Käufer in Asien. Der LNG-Markt ist nämlich ein globaler Markt, und dank der vergleichsweise einfachen Verschiffbarkeit des Produktes stehen die Europäer vor allem mit Ländern wie Japan im Wettbewerb. Der G-7-Verbündete, der auch auf Flüssiggas angewiesen ist, hätte an einem solchen Preisdeckel wohl kaum Freude.

«Iberische Lösung» nicht billig

Ein anderer möglicher Kompromiss wäre wohl das sogenannte iberische Modell, für das sich auch Macron erwärmen könnte. Die Staaten zahlen dabei einen Teil der Kosten für Erdgas, das zur Stromproduktion verwendet wird. Der Elektrizitätspreis sinkt dadurch. Doch: Für die Differenz zwischen Marktpreis und subventioniertem Preis muss der Steuerzahler aufkommen. Und gerade das Beispiel Spanien zeigt, dass benachbarte Länder gerne den verbilligten Strom kaufen. Scholz kann sich nicht für den Weg der Iberer begeistern; auch deshalb nicht, weil Deutschland viel mehr grenzüberschreitende Leitungen hat als Spanien und Portugal. Das Risiko besteht, dass deutsche Steuerzahler Stromkunden auch ausserhalb der EU, also etwa in der Schweiz und in Grossbritannien, subventionieren würden. Eine Übertragung des iberischen Modells auf die gesamte EU könnte im Winter zu «massiven Engpässen» führen, heisst es aus Berlin.

Deutschland und anderen Nettozahlern wie den Niederlanden gefällt es zudem nicht, dass Staaten wie Frankreich bereits wieder nach zusätzlichen gemeinsamen Schulden rufen. Aber Berlin und Den Haag sind bereit, Hilfsgelder, die eigentlich für die Folgen der Pandemie gedachten waren und noch nicht abgerufen wurden, umzuleiten.

Auch Polen ist sauer

Ebenfalls nicht herzerwärmend dürfte für Scholz sein, dass Macron unmittelbar vor dem Gipfel mit dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez und dem portugiesischen Premierminister Antonio Costa das Projekt «Midcat» begraben hat. Deutschland versprach sich von dieser Erdgas-Pipeline über die Pyrenäen einen besseren Zugang zu spanischem Flüssiggas. Immerhin planen die drei Länder nun einen Ersatz für Midcat: Durch eine Unterwasserpipeline von Barcelona nach Marseille soll zunächst Erdgas und dann Wasserstoff fliessen. Verärgert hat Scholz freilich nicht nur die Franzosen. Auch der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki griff die deutsche Regierung mit Blick auf die wirtschaftliche Abhängigkeit von Russland scharf an. «Dieses theoretisch billige russische Gas für die deutsche Wirtschaft sollte ein Segen für sie sein, aber es ist zum Fluch für ganz Europa geworden», wetterte Morawiecki. Alle Länder könnten heute das «Fiasko der deutsch-russischen Politik» sehen. NZZ, 21. Oktober 2022, S. 25


Es besteht in der Schweiz eine Tendenz zur Politik via Notrecht. Dies lässt die Frage der Notwendigkeit eines Verfassungsgerichts in neuem Licht erscheinen.

Einigen sich sämtliche Parteien über Nacht in einer bisher stark umstrittenen Frage, besteht Grund, das Ganze zu hinterfragen. Die innerhalb ein und derselben Session beratenen und beschlossenen «dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» in Abänderung des Energiegesetzes mit dem Ziel, in Anbetracht einer drohenden Winterstromlücke alpine Gross-Solaranlagen und die Erhöhung der Grimsel-Staumauer bis Ende 2025 zu ermöglichen, verdienen denn auch einen kritischen zweiten Blick. Das eingeschlagene Beratungstempo, das gewählte Inkraftsetzungsverfahren sowie die vorgenommenen Eingriffe in die von Verfassung und Gesetz festgelegte Abwägung der Interessen bei der Erstellung von Energieproduktionsanlagen erfüllen zwar (punktuell) den Wunsch nach Verfahrensbeschleunigung, passen aber auch in die gegenwärtig zu beobachtende Tendenz zur Politik qua Notrecht (NZZ 12. 9. 22) mit der zwangsläufig drohenden Qualitätseinbusse.

Schludrige Instant-Gesetzgebung

Vorauszuschicken ist, dass die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegenüber den drei konkreten mit der Vorlage geförderten Projekten aus Sicht ihres Stiftungszweckes keine rechtlichen Einwände hat: Die beiden geplanten alpinen Solaranlagen Gondo und Grengiols befinden sich nicht in Schutzgebieten von nationalem Interesse, die zweite beeinträchtigt höchstens den vom Kanton Wallis bisher geförderten Landschaftspark Binntal. Und gegen die Erhöhung der Grimsel-Staumauer als Eingriff in eine bereits stark von Technik geprägte Landschaft hatten wir uns nie gewehrt.

Die bei allem Respekt gegenüber dem Parlament nicht anders als schludrig zu bezeichnende Instant-Gesetzgebung zeigt sich bereits daran, dass die Realisierbarkeit des Projektes Grengiols innerhalb der Geltungsdauer des Gesetzes bisher offenbar bloss an einer Hotelbar in Brig geprüft worden ist und daher eher fraglich ist. Und wenn gemäss dem Projektverantwortlichen für die Grimsel-Staumauer-Erhöhung das Gesetz das Vorhaben nicht beschleunigen wird, spricht das ebenfalls Bände. Beide Projekte einer diesbezüglichen Überprüfung zu unterziehen, wäre bis zur nächsten Session möglich gewesen.

Die gemäss Titel «kurzfristige Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» ist dahingehend zu relativieren, dass damit frühestens der Winter 2024/25 gemeint ist, vermutlich eher der folgende. Dass unter diesen Umständen das dringliche Verfahren überhaupt anwendbar war, ist in einer ersten, der Öffentlichkeit zugänglichen Einschätzung des Bundesamtes für Justiz nicht befürwortet worden. Es wurde versäumt, diese wichtige Frage eingehend zu prüfen. Der Ständerat hat am ersten Sessionstag zwei Motionen aus seiner Mitte abgelehnt, welche die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen und allgemeinen Bundesbeschlüssen verlangten, was heute ausgeschlossen ist (Art. 190 BV). Als Begründung ist unter anderem angeführt worden, das Parlament und namentlich der Ständerat seien für die Beachtung der Verfassung demokratisch stärker legitimiert, somit zuständig und auch verantwortlich: Ein Verfassungsgericht sei nicht notwendig, der Ständerat müsse nur seine Aufgaben wahrnehmen, hiess es.

Genau drei Tage später beschlossen dieselben Stimmen eine Verletzung von Art. 78 BV, welcher bei Eingriffen in den Natur- und Landschaftsschutz eine Interessenabwägung verlangt, sowie von Art. 89 BV, der nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine umweltverträgliche Energieversorgung und damit ebenfalls eine entsprechende Werteabschätzung verlangt.

Ausnützung eines günstigen «Momentums»

Das festzustellen, bedarf keines juristischen Sachverstandes. Aber erst die klare Einschätzung des Bundesamtes für Justiz brachte die beiden vorberatenden Kommissionen sowie Stände- und Nationalrat dazu, die offensichtlichsten Verfassungsverletzungen zu eliminieren. Als Krönung des parlamentarischen Schnellschusses ist noch das Grimselprojekt in das Gesetz aufgenommen worden, ohne das Gewaltenteilungsprinzip und die kantonalen Kompetenzen zu beachten.

Trotz den klaren verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeiten ist das Gesetz als verfassungskonform und dringlich erklärt worden, was ein Referendum praktisch unmöglich macht.

Die auch in der NZZ gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit vorgebrachten Argumente leuchten ein (NZZ 13. 9. 22 / 5. 10. 22). Wenn allerdings das Parlament unter dem Schutzschild von Verfassungsbestimmungen (Art. 190 und 189 Abs. 4 BV) willkürlich und unter Ausnützung eines günstigen «Momentums» die Verfassung übergeht, wenn der Bundesrat dieses Vorgehen stützt und über staatsrechtliche Einsprüche (wie etwa denjenigen von Prof. Griffel) einfach hinweggeht, wird die Notwendigkeit eines Verfassungsgerichts nicht länger zu bestreiten sein. NZZ, 20. Oktober 2022, S. 18, Kurt Fluri ist Jurist und Nationalrat (FDP, Solothurn).


Die Missstände bei Frontex sollen der Vergangenheit angehören – doch EU-Parlament und Experten haben Zweifel Nach der Veröffentlichung eines Ermittlungsberichts über Missstände in der europäischen Grenzschutzbehörde hat das EU-Parlament der Agentur die Haushaltsentlastung verweigert. Frontex kommt nicht zur Ruhe – und steckt in einer Zwickmühle.

Sie sei schockiert gewesen, als sie den Untersuchungsbericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (Olaf) über Frontex gelesen habe, sagte die EU-Kommissarin Ylva Johansson. Dann warb sie vor dem EU-Parlament für einen Neuanfang und für die neue Interimsleiterin der Grenzschutzagentur.

Doch es half nichts. Mitte Oktober 2022 lehnte eine Mehrheit der EU-Parlamentarier die Haushaltsentlastung für Frontex ab, nachdem der Agentur Mitwissen bei Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Aussengrenzen und das Unterschlagen von Beweismaterial nachgewiesen worden war.

Gemeinsam mit dem deutschen Portal für Informationsfreiheit «Frag den Staat» hatte der «Spiegel» grosse Teile des Untersuchungsberichts von Olaf veröffentlicht, der zuvor nur wenigen Personen zugänglich gewesen war.

Frontex wusste von illegalen Zurückweisungen

Der Agentur lag demnach Beweismaterial für illegale Zurückweisungen auf dem zentralen Mittelmeer sowie in der Ägäis vor – darunter eine, bei der mindestens zwölf Menschen starben. Immer wieder waren bei der Behörde in Warschau Berichte von Frontex-Mitarbeitern eingegangen, die Grundrechtsverletzungen an den europäischen Aussengrenzen durch die nationalen Behörden dokumentierten.

Die Behörde selbst hatte mit ihren Flugzeugen Videomaterial von Zurückweisungen erstellt. Mehrfach forderten Mitarbeiter die Agentur dazu auf, wegen der illegalen Zurückweisungen in libysches und türkisches Hoheitsgebiet die internen Kontrollmechanismen in Gang zu setzen und die Vorgänge zu prüfen.

Doch die damalige Führung der Agentur unter Fabrice Leggeri verheimlichte die Vorwürfe und vertuschte die Vorfälle. Sie stufte deren Wichtigkeit herunter und verhinderte damit, dass der interne Kontrollmechanismus in Gang gesetzt werden konnte. Die Grundrechtsbeauftragten, die bei Verdacht auf schwerwiegende Rechtsverletzungen zum Zug kommen, wurden von Leggeri an ihrer Arbeit gehindert. Den Zugang zu dem Datenmaterial gewährte er nur ausgesuchten Personen.

Bereits im Frühjahr 2022 war Leggeri nach Bekanntwerden der Ermittlungen zurückgetreten. In einer Stellungnahme spricht Frontex angesichts der Ergebnisse des neuen Ermittlungsberichts von einer «Momentaufnahme» und von «Praktiken der Vergangenheit». Trotzdem betrachte man die Ergebnisse der Ermittlungen als eine «Gelegenheit, um Veränderungen zum Besseren vorzunehmen», so Frontex. Neben Leggeri seien auch die beiden anderen Hauptbeschuldigten, beides enge Mitarbeiter, nicht mehr im Amt, betont Lena Düpont, die innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion im EU-Parlament. Die Agentur habe in der Zwischenzeit ihre Hausarbeit gemacht, Personal ausgewechselt und Grundrechtsbeauftragte eingestellt. Die Kontrollmechanismen würden wieder funktionieren, so Düpont. Doch daran gibt es Zweifel.

Es fehlen Kontrollmechanismen

Seit Jahren kritisieren EU-Parlamentarier fehlende Kontrollmechanismen bei der Agentur. Die Abgeordneten kämen nur sehr mühsam und unzureichend an Informationen. Das Fehlen einer externen Kontrolle liege auch an der institutionellen Architektur, in die Frontex eingebettet sei, sagt Bernd Kasparek vom Institut für Migrationsforschung an der Berliner Humboldt-Universität. Er forscht seit Jahren zu Frontex. Wie andere europäische Agenturen hätte sich auch Frontex ursprünglich von politischer Einflussnahme unabhängig machen sollen. Ihr Auftrag bestand zunächst ausschliesslich darin, Informationen zu Migrationsbewegungen zu sammeln und Expertisen zu entwickeln, mit denen nationale Behörden unterstützt werden sollten. Die Unabhängigkeit von politischen Entscheidungsträgern ist dafür essenziell.

Seit ihrer Gründung 2005 wurde die Agentur immer weiter ausgebaut. Das Budget stieg von 6 Millionen auf 754 Millionen Euro. Neben Aufklärungsarbeit an den Grenzen ist Frontex nun auch für die Ausbildung von Küstenwachen, die Hilfe bei der Seenotrettung und bei Abschiebungen zuständig.

Auf eine steigende Zahl der Grenzübertritte hätten die Mitgliedstaaten jeweils mit einem Ausbau der Agentur reagiert, sagt Bernd Kasparek. «Dagegen wurden die Kontrollmechanismen über die Jahre nur unzureichend angepasst.» Die Verweigerung von Finanzmitteln sei die einzige Möglichkeit des Parlaments, externen Druck auf Frontex aufzubauen.

Olaf, das Amt für Betrugsbekämpfung, ist als einziger Akteur mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und doch kein direktes Kontrollorgan für Frontex. Die Agentur hat auch keinen direkten politischen Verantwortlichen. «Was auf nationaler Ebene das Innenministerium ist, existiert auf europäischer Ebene nicht», sagt Kasparek. So ist die Agentur letztlich von den Mitgliedstaaten abhängig. «Frontex steckt in einer Zwickmühle»

Denn der Verwaltungsrat, der die Führung der Agentur beaufsichtigt, besteht aus den Leitern der nationalen Grenzbehörden aller Mitgliedstaaten. Ergänzt wird er lediglich von zwei Mitgliedern der EU-Kommission.

An den europäischen Aussengrenzen, an denen Frontex nicht nur mit Überwachung aus der Luft, Risikoanalysen und Geodaten, sondern auch mit eigenen Beamten die nationalen Behörden unterstützt, ist Frontex nicht weisungsbefugt. Die Beamten der Agentur assistieren, die nationalen Grenzschützer führen aus.

Im Olaf-Bericht wird vermerkt, nationale Grenzschützer hätten die Arbeit von Frontex mehrfach behindert: Im April 2020 verweigerte die maltesische Küstenwache die Weitergabe eines Positionsberichts eines auf dem zentralen Mittelmeer in Not geratenen Flüchtlingsbootes. Offenbar, so legt der Bericht nahe, um das Boot unbemerkt von Frontex in italienisches Küstengebiet weiterzuschleppen und damit die italienischen Behörden für die weitere Versorgung der Schiffbrüchigen verantwortlich zu machen.

Während sich die maltesischen Beamten in diesem Fall der Kontrolle durch Frontex entzogen, arbeitet die Grenzschutzagentur in anderen Fällen meist eng mit den nationalen Grenzschützern zusammen. «Frontex steckt in einer Zwickmühle. Denn die Agentur ist von den Mitgliedstaaten abhängig, muss sie aber gleichzeitig beaufsichtigen», sagt Kasparek.

Mitgliedstaaten lehnen Unterstützung durch Frontex ab

Die Mitgliedstaaten sind dabei im Zweifelsfall am längeren Hebel: Im vergangenen Jahr, als es an der Grenze zwischen Weissrussland und Polen zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Migranten und Grenzschützern kam, lehnte Polen eine Unterstützung durch Frontex ab – trotz Drängen der EU-Kommission. Ein Bericht von Amnesty International kam zu dem Ergebnis, dass es an der polnisch-weissrussischen Grenze regelmässig zu illegalen Zurückweisungen kommt.

Sollte Frontex künftig stärker Grundrechtsverletzungen der nationalen Behörden dokumentieren, was angesichts der Ergebnisse des Olaf-Berichts auf der Hand läge, könnten Mitgliedstaaten eine Unterstützung durch die Agentur wohl vermehrt ablehnen, fürchtet Kasparek. NZZ, 25. Oktober 2022, S. 5


Die Europäische Zentralbank (EZB) hat 2019 ein Programm zur Stützung der Konjunktur lanciert, das auch eine Subventionierung von Banken war. Durch die nun erfolgte Zinswende explodieren die Gewinne der Banken aus diesem Programm. Wann greift die EZB ein?

Einen «Free Lunch», also einen risikolosen Gewinn, gibt es an den Finanzmärkten nicht. Das war bisher zumindest die herrschende Meinung unter Marktteilnehmern. Die Europäische Zentralbank (EZB) sorgt jedoch über zwei Mechanismen dafür, dass grosse Geschäftsbanken quasi risikolos Dutzende Milliarden Euro zulasten der Notenbank verdienen können. Geplant war das einst etwas anders, deshalb stossen die hohen Gewinne der Banken inzwischen auch vielen Mitgliedern des EZB-Rates auf.

EZB nimmt Zufallsgewinn ins Visier

Allein die DZ Bank, Deutschlands zweitgrösste Privatbank, verdient 2022 an dem System risikolos einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag, 2023 könnte es noch sehr viel mehr sein. Über die gesamte Euro-Zone gerechnet dürften die Bankgewinne aus den EZB-Geschäften im Jahr 2023 bei knapp 29 Milliarden Euro und 2024 noch bei 3,4 Milliarden Euro liegen, hat Karsten Junius ausgerechnet, der Chefökonom der Basler Bank J. Safra Sarasin. Dabei können sich die Banken langfristig sehr günstig Geld von der EZB leihen und es sehr kurzfristig zu höheren Zinsen wieder bei der EZB anlegen.

Änderungen des bisherigen Systems sind mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden, weshalb die Optionen heiss diskutiert werden. Letztlich geht es der Notenbank dabei auch um die Reduktion ihrer gewaltigen Bilanzsumme, die in den vergangenen Jahren auf fast 9 Billionen Euro gewachsen ist, was 65 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) der Euro-Zone entspricht. 2010 hatte die Bilanz nur 20 Prozent und 2019 rund 37 Prozent des BIP ausgemacht.

Wie kommen die Milliardengewinne zustande? Die EZB hatte im September 2019 mit der Lancierung einer neuen Serie von zielgerichteten langfristigen Refinanzierungsoperationen für Geschäftsbanken begonnen, die im Fachjargon als Targeted Longer-Term Refinancing Operations III, kurz TLTRO III, bezeichnet werden. Eingeführt wurde das Instrument von der EZB in seiner ursprünglichen Form im Nachgang der Finanzkrise, um damalige Probleme bei der Kreditvergabe im Bankensektor zu beheben.

Subventionen für den Bankensektor

Die 2019 lancierten TLTRO III erachten Marktteilnehmer als Subvention für den Bankensektor, mit denen die Notenbank die Geschäftsbanken für die bis zum Sommer herrschenden Negativzinsen entschädigen wollte. Insgesamt gab die EZB zehn Tranchen des TLTRO-III-Kredits mit einer Laufzeit von je drei Jahren heraus, die letzte Tranche Ende 2021. Mit den Refinanzierungsgeschäften beabsichtigte die Notenbank nach eigenen Angaben, die Banken auch in schwierigen konjunkturellen Zeiten zur Kreditvergabe an Unternehmen und Privatpersonen zu animieren, um die Wirtschaft zu unterstützen. Das galt besonders für die Zeit nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Europa im Frühjahr 2020. Die Konditionen waren absichtlich von Anfang an attraktiv, doch inzwischen haben sich die Kredite durch die steigenden Zinsen zu einem äusserst einträglichen Geschäft für die Banken entwickelt.

Mit dem Segen der Notenbanker konnten sich die Geschäftsbanken also Geld für drei Jahre leihen und die nicht an Unternehmen und Privatpersonen weitergegebenen Mittel über Nacht wieder bei der EZB zu einem höheren Zinssatz anlegen – ein wunderbares Geschäft. Im Detail funktionierte das wie folgt: Die Banken durften von der EZB Geld leihen mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie mit Zinssätzen von bis zu –1 Prozent für zumindest einen Teil der Laufzeit. Sie bekamen also Geld von der EZB dafür, dass sie sich an dem Programm beteiligten. Dafür mussten die Banken nur versprechen, in der Krise ihre Kreditvergabe nicht zu reduzieren. Das erhaltene Geld durften sie dann wieder bei der EZB zum Einlagensatz der Notenbank über Nacht anlegen, sofern sie es nicht an ihre Endkunden weitergegeben hatten. Der Einlagensatz betrug bis 26. Juli dieses Jahres –0,5 Prozent, die Banken verdienten also bis zu 50 Basispunkte mit den TLTRO-Krediten, die insgesamt ein Volumen von 2,1 Billionen Euro erreicht haben.

Notenbank prüft ihre Optionen

Ende Juli 2022 startete die EZB dann den Zinserhöhungszyklus. Derzeit liegt der Zins bei 0,75 Prozent, am Jahresende wird der Einlagensatz voraussichtlich sogar bei 2 Prozent oder höher notieren – Tendenz weiter steigend. Dann könnten Banken mit den TLTRO-Krediten 2 Prozentpunkte oder mehr verdienen. Aus der Sicht eines Asset-Managers, der nicht zitiert werden möchte, handelt es sich durchaus um einen «Free Lunch» oder zumindest um eine Art Zufallsgewinn. Junius von Safra Sarasin ergänzt, die EZB habe bei der Lancierung der TLTRO-Tranchen 2019 nicht bedacht, dass sie während der drei Jahre Laufzeit so kräftige

Zinserhöhungen vornehmen könnte.

Die Gewinne der Banken aus diesem Mechanismus entsprechen zugleich den Verlusten der EZB daraus. Das hat in den vergangenen Wochen Kritik hervorgerufen, nicht zuletzt von Politikern, die ein Ende der Geschäfte verlangen. Besonders angesichts der einbrechenden Konjunktur und der hohen Inflation durch die Energie- und Lebensmittelpreise seien diese Zufallsgewinne für die Banken unangemessen, so der Tenor der Kritiker. Viele Beobachter haben sich gewundert, dass die EZB nicht schon bei ihrem Treffen im September den Banken diesen Geldhahn zumindest etwas zugedreht hat, weshalb Bankaktien direkt im Anschluss an das Ratstreffen zu den grossen Börsengewinnern zählten. Die EZB-Präsidentin Christine Lagarde tönte aber an, die Bedingungen der TLTRO-III-Kredite zu gegebener Zeit zu prüfen.

Aus der Sicht von Marktbeobachtern hat die EZB mehrere Optionen: Erstens könnte sie die Konditionen der TLTRO III für die Tranchen mit einer Restlaufzeit bis maximal Ende 2024 ändern und von den Banken einen höheren Zins verlangen. Das würde die Gewinne der Banken senken oder sie zu einer vorzeitigen Rückzahlung der Gelder bewegen. Damit einhergehend würde sich zugleich die hohe Liquidität am Markt reduzieren, was auch aus geldpolitischer Sicht wegen der hohen Inflationsraten erwünscht wäre.

Allerdings könnten nachträgliche Änderungen zu rechtlichen Problemen führen. Zudem würden Änderungen im Nachhinein von den Banken als unfair erachtet werden und die Glaubwürdigkeit der EZB für mögliche ähnliche Geschäfte in der Zukunft verringern.

Reinvestitionen von Anleihen stoppen

Zweitens könnte die Notenbank die Mindestreserven, welche die Banken bei ihr unverzinst hinterlegen müssen, deutlich erhöhen. Dies würde zulasten der verzinsten Überschussreserven, welche die Banken bei der EZB anlegen dürfen, gehen. Drittens könnte die EZB einen gestaffelten Zins bei den Überschussreserven einführen. Beide Varianten könnten entweder für alle Banken gelten oder von der ausstehenden Menge an TLTRO-III-Krediten der jeweiligen Bank abhängig sein. Junius von Safra Sarasin plädiert für Ersteres, weil Banken den niedrigeren Zins sonst durch Verleihen der Liquidität an andere Banken leicht umgehen könnten.

Die Varianten zwei und drei würden jedoch nicht zur geldpolitisch erwünschten Verringerung der Liquidität im Markt führen. Junius schlägt deshalb vor, dass die EZB die Liquidität durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen reduzieren könnte, damit die Banken ihre überschüssige Liquidität gegen länger laufende EZB-Papiere tauschten. Genau das macht bereits die Schweizerische Nationalbank (SNB). Liquiditätsabsorbierende Repo-Geschäfte der Notenbank hätten laut Junius ferner den gleichen Effekt.

Bei der Bilanzsumme der EZB in der Höhe von fast 9 Billionen Euro machen die TLTRO III rund 2,1 Billionen aus, die verschiedenen Wertpapierkaufprogramme haben die Bilanz um 4,9 Billionen Euro erhöht. Viele Beobachter halten es inzwischen für angebracht, dass die EZB ihre Bilanz reduziert. Das kann nicht nur durch Änderungen bei den TLTRO III geschehen, sondern auch durch die Reduktion des Anteils der Wertpapiere. Die EZB müsste dazu einfach die Gelder aus fällig werdenden Anleihen nicht mehr reinvestieren. Marktteilnehmer gehen davon aus, dass dieser Prozess in der ersten Jahreshälfte 2023 starten könnte. NZZ, 25. Oktober 2022, S. 25


Das Parlament hat dringliche Massnahmen beschlossen, damit die Grimselstaumauer erhöht und alpine Solaranlagen schnell gebaut werden können. Das sei nicht verfassungskonform, warnen Staatsrechtler. Das Referendum ergreifen will trotzdem niemand.

Raimund Rodewald findet klare Worte. «Die Legislative benimmt sich, als wäre sie die Exekutive. Es geht um massive Machtfragen. Da schimmert eine politische Haltung durch, die mir Angst macht», sagt der Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Ist der bekannteste Landschaftsschützer der Schweiz einfach ein schlechter Verlierer? Grosse Solaranlagen in den Bergen können künftig einfacher gebaut werden. Es braucht dafür kein Planungsverfahren mehr. Und der Grimselsee soll 23 Meter höher gestaut werden, damit er mehr Strom hergibt. Beides gilt als nationales Interesse und wird grundsätzlich höher gewichtet als andere nationale Interessen wie der Naturschutz. Das hat das Parlament am letzten Tag der Herbstsession 2022 definitiv beschlossen. Die «Solaroffensive», auch «Lex Grengiols» genannt, ist eine Ergänzung des Energiegesetzes. Inspiriert vom Walliser SP-Turbo Peter Bodenmann, ausgeheckt von FDP-Ständerat Ruedi Noser und Mitte-Ständerat Beat Rieder und in beispiellosem Tempo durch die Session gepeitscht.

Die Medienkommentare dazu sind grösstenteils bewundernd: Endlich geht es vorwärts. Endlich macht das träge Parlament Tempo.

Erfolg? Desaster?

Doch mehrere Staatsrechtler, darunter der Zürcher Professor Alain Griffel, kritisieren das Vorgehen heftig. Griffel listet eine ganze Reihe von Punkten auf, die er verfassungsrechtlich für hoch problematisch hält: den grundsätzlichen Vorrang der Bauprojekte vor anderen nationalen Interessen ebenso wie die fehlende Planungspflicht, die ausserdem rechtswidrig in die Kompetenzen der Kantone eingreife. Dass das Parlament mit dem Grimselstausee einen Einzelfall auf Gesetzesebene regle, verletze die Gewaltenteilung. Ausserdem sei die Dringlichkeit des Gesetzes nicht gegeben: «Denn eine allfällige Strommangellage diesen Winter kann es nicht abwenden.» Und als dringliches Gesetz, das teilweise gegen die Verfassung verstosse, müsste es dem obligatorischen Referendum unterstellt werden: «Nötig wäre eine Abstimmung von Volk und Ständen, und zwar ohne Unterschriftensammlung.»

Ist die «Lex Grengiols» ein Fortschritt für den Klimaschutz? Ist das Vorgehen des Parlaments verfassungswidrig? Das sind zwei grundverschiedene Fragen, die man auseinanderhalten sollte. Doch in der Diskussion vermischen sie sich dauernd. Selten war das Fazit von Links-Grün über einen Parlamentsentscheid so unklar: Ist er ein Erfolg? Oder ein Desaster? Viele sehen ihn als Erfolg – auch weil die ursprüngliche Vorlage des Ständerats noch viel heftiger war. «Geradezu kriminell», sagt Griffel. Der Ständerat wollte einen vollständigen Freipass für alpine Solaranlagen, auch in Biotopen von nationaler Bedeutung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Das hat der Nationalrat verhindert.

«Aber wie soll man ohne Planungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung machen?», fragt Raimund Rodewald. «Wir haben die schlimmsten Böcke des Ständerats korrigiert», sagt die Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz. Sie habe sich in der Schlussabstimmung enthalten, weil sie die fehlende Planungspflicht und das Grimselprojekt im Gesetzestext für problematisch halte. «Aber das Bundesamt für Justiz sagte klar, die Vorlage sei nach unseren Korrekturen verfassungskonform.» Die Präsidentin der Gewässerschutzorganisation Aqua Viva klingt müde und defensiv: «Ich erwarte vom Bundesamt, dass es das sauber abklärt. Als Laien können wir das nicht in dieser Geschwindigkeit beurteilen.» Der Druck, die Verfahren für den Bau von Energieanlagen zu beschleunigen, sei riesig. «Wir müssen eine verfassungskonforme Beschleunigung hinbekommen, sonst kommen noch mehr solche Gesetze.»

Die «Lex Grengiols» ist bereits am Samstag, den 1. Oktober 2022, in Kraft getreten. Die Referendumsfrist läuft seit Montag, dem 3. Septeber 2022. Doch es ist absehbar, dass niemand das Referendum ergreifen wird. Die Umweltallianz, zu der der WWF, Greenpeace, Pro Natura und der VCS gehören, will jedenfalls nicht. «Ein Referendum wäre chancenlos», sagt Georg Klingler von Greenpeace. «Und es wäre verheerend, wenn wir Teile von etwas bekämpfen müssten, das wir selber gefordert haben.» Er beurteilt vieles an der Vorlage positiv, etwa die Fördermittel für grosse alpine Solaranlagen: «Damit wird die systemrelevante Rolle der Fotovoltaik endlich anerkannt.» Und die Solarpflicht bei Neubauten sei trotz Einschränkung – sie gilt nur noch für sehr grosse Dächer – erfreulich. Aber eben: Ob das Vorgehen des Parlaments rechtmässig war, ist eine andere Frage.

Es geht wohl so weiter

Die Demokratischen Jurist:innen der Schweiz (DJS) hätten sich mit der «Lex Grengiols» noch nicht beschäftigt, sagt Generalsekretärin Manuela Hugentobler auf Anfrage der WOZ.

«Dieses Vorgehen des Parlaments darf sich nicht wiederholen», sagen beide, Klingler und Munz. Doch das dürfte Wunschdenken sein, denn es geht wohl schon in der Wintersession ähnlich weiter: Die Umweltkommission des Nationalrats möchte auch für Windkraftprojekte ein dringliches Gesetz schaffen. Und der Ständerat will einen dauerhaften Freipass für Energieanlagen auch in Biotopen von nationaler Bedeutung (siehe WOZ Nr. 37/22). «Inakzeptabel», sagt Klingler über das zweite Vorhaben. «Wir setzen alles daran, dass das Parlament hier wieder zur Vernunft findet.»

Die «Lex Grengiols» ist hingegen befristet – bis 31. Dezember 2025. Aber glaubt wirklich jemand, die beschädigte Rechtskultur der Schweiz lasse sich danach einfach so wiederherstellen? WOZ, 6. Oktober 2022, S. 5


Die Sicherung der Stromversorgung verlange rasche Massnahmen, findet die Bundesversammlung. Diese widersprächen der Verfassung, sagt der Zürcher Staatsrechtsprofessor Alain Griffel. Er befürchtet einen Schaden für die demokratische Kultur weit über die aktuelle Vorlage hinaus.

WOZ: Alain Griffel, Sie haben am Radio gesagt, Sie hätten nie erwartet, dass sich das Parlament so verhält. Warum ist es doch passiert?

Alain Griffel: Ich gehöre nicht zu jenen Staatsrechtlern, die fanden, die Coronamassnahmen seien rechtlich unzulässig. Denn die Pandemie war eine ausserordentliche Notsituation, das dringliche Handeln war nötig. Aber ich habe den Eindruck, dass Corona im Parlament den Eindruck hinterlassen hat: Man darf jetzt eigentlich alles. Und sogar im Bundesrat: Die Verordnungen zum Notkraftwerk in Birr hätten eigentlich die Feststellung einer akuten Strommangellage vorausgesetzt.

WOZ: Das Notrecht in der Pandemie hatte zumindest noch eine Verfassungsgrundlage.

Alain Griffel: Ja. Jetzt foutiert man sich einfach darum. Dass wir möglicherweise im Winter in eine Strommangellage schlittern, ist ja wirklich keine gute Situation. Aber das, was man jetzt auf dringlichem Weg beschlossen hat, wird diesen Winter nichts ändern. Das wird einfach als Vorwand genommen, um «vorwärtszumachen». Ich habe grosse Zweifel daran, dass auch nur eins von den Projekten, die jetzt auf dem Gesetzesweg durchgeprügelt werden sollen, in fünf Jahren schon am Netz ist.

Das bisherige rechtliche System bei solchen Projekten ist zu etwas sehr Komplexem herangewachsen. Weil sich in der Umsetzung viele komplexe Fragen stellen: Man kann nicht mehr wie vor siebzig Jahren mit einem einfachen Beschluss eine Autobahn durch eine Moorlandschaft bauen. «Die Umwelt¬organisationen noch mehr in die Ecke zu drängen, ist sicher Teil des Kalküls.»

WOZ: Die Grimselstaumauer im Expressverfahren zu erhöhen, widerspreche dem kantonalen Recht, stand in Berner Zeitungen.

Alain Griffel: Ja, natürlich. Es widerspricht allem Möglichen. Das Parlament schafft mit seinem Vorgehen ganz viele neue Fragen. Wenn man keine raumplanerische Grundlage braucht: Wer muss dann was wann in welchem Rahmen prüfen, wer ist überhaupt zuständig? Was ist mit dem Gewässerschutzrecht, mit Rodungsbewilligungen und so weiter? Man zwingt die Umweltorganisationen fast dazu, solche Fragen bis vor Bundesgericht zu bringen, damit sie geklärt sind. Das wird sicher nicht zu einer Beschleunigung, eher zu einer Verlangsamung von Bauvorhaben führen.

WOz: Die Umweltorganisationen werden noch mehr unter Druck kommen. Man wird ihnen Zwängerei vorwerfen.

Alain Griffel: Das ist sicher Teil des Kalküls: die Umweltorganisationen noch mehr in die Ecke zu drängen. Weil diese Vorlage Verfassungsverstösse enthält, hätte sie dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssen, für das man keine Unterschriften sammeln muss. Das hat das Parlament jedoch nicht getan. Das ist ein weiterer Punkt, wo das Parlament bewusst die Verfassung umgeht. Müsste der Bundesrat das Parlament nicht daran erinnern? Nein. Das Parlament müsste das selber. Es hat die Aufgabe, die Verfassung zu hüten. Umso mehr, als der Ständerat es in dieser Session gerade wieder abgelehnt hat, die Verfassungsgerichtsbarkeit moderat zu erweitern.

WOZ: Halten Sie es für Zufall, dass der Verfassungsbruch gerade bei diesem Thema passiert?

Alain Griffel: Nein. Mit dem Krieg in der Ukraine und der Versorgungskrise ist ein grosser politischer Druck entstanden. Und gewisse Kreise nutzen das schamlos aus, um den Umweltschutz abzubauen.

WOZ: Auch die SP stellt sich dem nicht entgegen.

Alain Griffel: Ja. Das erstaunt mich; sie hat bisher doch etwas mehr auf Verfassungstreue und Rechtskonformität geachtet als gewisse andere Parteien.

WOZ: Wladimir Putin will die demokratische Kultur Westeuropas destabilisieren. Die Schweizer Solaroffensive hat er dabei sicher nicht im Blick – könnte man dennoch sagen, dass der Beschluss in seinem Sinn ist?

Alain Griffel: Im Endeffekt ist das tatsächlich eine Destabilisierung. Am anderen Ende dieser Entwicklung stehen Länder wie Russland, in denen das Recht seine machtbegrenzende Funktion völlig verloren hat und Spielball der Machthaber ist. So weit wird es in der Schweiz hoffentlich nie kommen, aber es ist ein Schrittchen in diese Richtung. Eine Verfassung dient in einem Rechtsstaat gerade auch dazu, die Macht der Staatsorgane zu begrenzen. Auch die Macht des Parlaments. Eben weil wir in der Schweiz nur eine sehr beschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit haben, haben wir da keine Kontrolle, und das nützt das Parlament seit neustem schamlos aus.

WOZ: Sehen Sie die Gefahr, dass es bei anderen Themen auch wieder geschehen wird?

Alain Griffel: Natürlich! Das ist für mich das staatspolitische Hauptproblem. Ich bin überzeugt, dass da ein Kalkül dahinter ist, dass einige Parlamentarier ganz bewusst Breschen in diese Dämme schlagen, die bisher noch einigermassen hielten, damit man sich in anderen Kontexten auf dieses Präjudiz berufen kann: Schaut, dort hat man das ja auch so gemacht. Keine Vernehmlassung, kein Einbezug der Kantone und der politischen Organisationen, keine Abstützung durch eine bundesrätliche Botschaft, alles im Hauruckverfahren, irgendwie dringlich. Da gibt es dann auch einen Gewöhnungseffekt: Warum sollen wir es in diesem Fall nicht wieder so machen? Geht ja, haben wir ja schon einmal gemacht, und ist ja gar nichts passiert.

WOZ: Es geht nicht mehr nur um Umweltpolitik.

Alain Griffel: Nein, es ist eine eminent staatspolitische Geschichte geworden. WOZ, 6. Oktober 2022, S. 5

Alain Griffel, Professor für Staatsrecht, Uni Zürich


Schweizer und EU-Abgeordnete fordern neue Verhandlungen zum Rahmenabkommen – ein Detail lässt aufhorchen.

Ein Treffen zwischen der Europa-Delegation des Schweizer National- und Ständerats und EU-Parlamentariern, das Anfangs Oktober 2022 in Rapperswil-Jona stattgefunden hat, hat sich in gegenseitiger Harmonie aufgelöst. Beide Parteien wollen mit dem bilateralen Dialog vorwärtsmachen. In einer gemeinsamen Erklärung, die im Namen der beiden Delegationspräsidenten, des St. Galler Ständerats Benedikt Würth (Mitte) und des EU-Abgeordneten Andreas Schwab (CDU), verabschiedet wurde, wird festgehalten, dass eine Lösung im Interesse beider Seiten sei.

So freundlich der Ton ist, inhaltlich enthält das Papier wenig Überraschendes. Das mag allerdings auch daran liegen, dass von Schweizer Seite her Befürworter eines Rahmenabkommens teilgenommen haben, die es heute noch bedauern, dass der Bundesrat die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen vor zwei Jahren abgebrochen hat.

Das zeigt sich darin, dass die Parlamentarier übereingekommen sind, dort wieder anzusetzen, wo der Bundesrat im Mai 2021 entnervt aufgab: So wird der umstrittene Mechanismus der Streitschlichtung, der dem Europäischen Gerichtshof eine dominierende Rolle einräumt, explizit als «angemessener Kompromiss» bezeichnet. Auch künftige institutionelle Lösungen zwischen der Schweiz und der EU sollten «darauf zurückgreifen», heisst es.

Uneinigkeit herrscht nach wie vor über die beiden Knackpunkte, den Lohnschutz und die Personenfreizügigkeit. Hier sollen die Instrumente, die im Rahmenabkommen zur Sicherung der flankierenden Massnahmen enthalten seien, «Basis jeder Entwicklung» sein. Man solle, finden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, weiter auf die bereits im Rahmenabkommen skizzierten Kompromisse hinarbeiten. Die autonome Durchführung der Arbeitsmarktkontrollen müsse dabei, hält die Schweizer Seite fest, garantiert sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Zum ersten Mal seit dem Ende der offiziellen Verhandlungen führen die beiden Parteien Parallelverhandlungen – und das in der Schweiz. Dabei werden alle kritischen Punkte thematisiert und Differenzen ohne Wertung zur Kenntnis genommen. Am interessantesten ist aber ein Nebensatz. Denn würde, steht im Papier, der Bundesrat ein neues Verhandlungsmandat verabschieden, würde das Brüssel offenbar zum Signal nehmen, der Schweiz wieder Zugang zum aktuellen Horizon-Programm zu gewähren. In der Tonalität unterscheidet sich das Papier stark von der letzten Wortmeldung zum bilateralen Verhältnis. Vor knapp einem Monat sagte Staatssekretärin Livia Leu in einem Interview mit der NZZ, die EU setze im Umgang mit der Schweiz auf «Druckpolitik». Brüssel arbeite mit Verzögerungen und lege generell keine besonders grosse Eile an den Tag. «Auch wenn es nicht alle wahrhaben wollen: Der Bundesrat hat die Forderung der EU, ein klares Bekenntnis abzugeben, längst erfüllt», sagte Leu im Interview. Mit dem neuen Paketansatz habe der Bundesrat sich bereit erklärt, sich institutionell der EU anzunähern. Die EU sei dagegen «sehr prinzipiell unterwegs». Wie lange die Sondierungen noch dauern und ob die beiden Seiten danach in Verhandlungen einsteigen, liess Leu damals offen. NZZ, 12. Oktober 2022, S. 12.


Während die EU zusehends ihre Wälder verfeuert und deshalb ihre Kapazitäten für Kohlendioxidsenken aufs Spiel setzt, legt der WWF ein Rettungsprogramm für das grüne Herz Europas vor. Studie: EU verliert ihre CO2-Senken rapide Die EU verliert in "alarmierendem Tempo" ihre Wälder als Senke für Kohlendioxid. Dies geht aus einer neuen Studie der Partnership for Policy Integrity (PFPI) im Auftrag der Forest Defenders hervor, über die der Informationsdienst Euractiv berichtet. Der Hauptgrund: Die Nutzung von Holz als Brennstoff. Die 27 EU-Mitgliedstaaten hätten seit 2002 einen Rückgang um ein Viertel jährlich der Kapazität der europäischen Wälder, CO2 zu absorbieren, zu verzeichnen. Um bis 2050 klimaneutral zu werden, hat sich die EU das Ziel gesetzt, die CO2-Speicherung in Wäldern, Böden und anderen Bodenkohlenstoffsenken zu erhöhen. Bei den derzeitigen Rückgangsraten dürften die meisten EU-Länder ihre nationalen Ziele für 2030 nicht mehr erreichen. In einigen Mitgliedstaaten bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen der Nutzung von Biomasse und dem Verlust von CO2-Senken. So hätten Forschungen in Finnland ergeben, dass laut detaillierten Statistiken besonders die Verbrennung von Rundholz als eine Ursache für den Senkenverlust sei, während in Estland mehr als die Hälfte der Menge an geschlagenem Holz für die Brennstoff- oder Pelletproduktion verwendet wird, heißt es in der Studie.

Die Gesamtnutzung von solider Biomasse war dem Bericht zufolge im Jahr 2020 um 239 Prozent höher als im Jahr 1990, wobei die Nutzung im Energiesektor – Wärme- und Stromerzeugung – in diesem Zeitraum um mehr als 1.000 Prozent gestiegen ist, wie aus den offiziellen Statistiken laut PFPI hervorgeht. EU-News, 10. November 2022

Euractiv: Europas Wald-CO2-Senken schrumpfen rapide https://www.euractiv.de/­section/­energie-und-umwelt/­news/­europas-wald-co2-senken-schrumpfen-rapide/­


Um die Abhängigkeit von fossilen Energien schnell zu reduzieren und damit die Energiepreise zu senken, hat die EU-Kommission eine Dringlichkeitsverordnung für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgeschlagen. Die Verordnung, die keiner Zustimmung des EU-Parlamentes bedarf, soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und damit das Ausbautempo der erneuerbaren Energien erhöhen. Naturschutzverbände befürchten einen Ausbau auf Kosten der Natur. Die aktuelle Energiekrise nahm die EU-Kommission zum Anlass, durch eine Dringlichkeitsverordnung den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Als einen Grundbaustein der Verordnung stellt die Kommission die erneuerbaren Energien in ein "überwiegendes öffentliches Interesse". Damit wird der Ausbau der Erneuerbaren anderen öffentlichen Belangen, wie etwa dem Naturschutz, vorangestellt. Weitere Bestandteile der Verordnung sind verkürzte Genehmigungsverfahren für Solaranlagen und Wärmepumpen sowie ein erleichtertes Repowering von Energieanlagen. Die Verordnung soll ein Jahr gelten und bedarf nur der Zustimmung des EU-Rats[JG3] . Dieser außergewöhnliche Vorgang ist laut EU-Kommission von Artikel 122 der europäischen Verträge gedeckt, der besagt, dass der Rat bei gravierenden Schwierigkeiten der Versorgung im Energiebereich Maßnahmen auf Vorschlag der Kommission erlassen kann. Dabei ist die Zustimmung des Parlaments nicht nötig. Natur- und Umweltschutzverbände begrüßen die Anstrengungen zum Ausbau erneuerbarer Energien, sehen die Verordnung jedoch überwiegend kritisch. Hauptkritikpunkt ist der Status des "überwiegenden öffentlichen Interesses" der Erneuerbaren. Dies hätte zur Folge, dass Naturschutzvorschriften ausgehebelt werden und so der Artenschutz leidet. So meint der Präsident des NABU, Jörg-Andreas Krüger: "Selbstverständlich braucht es eine Beschleunigung beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie. Diese lässt sich aber nicht dadurch erreichen, dass auf EU-Ebene ein pauschaler Vorrang von Erneuerbaren gegenüber jedwedem anderen Belang, etwa der Natur, festgestellt wird." EU-News, 10. November 2022 2022

Kommission beschleunigt grünen Wandel weg von russischem Gas (europa.eu) https://ec.europa.eu/­commission/­presscorner/­detail/­de/­ip_22_6657?utm_source=T%26E%20EEB%20super%20list&utm_campaign=e4b5fa816c-EMAIL_CAMPAIGN_2022_01_31_01_15_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_7a91882d26-e4b5fa816c-512879857

EU-Eilverordnung zu Erneuerbaren: Naturschutz wird zum Sündenbock für Versagen der Mitgliedstaaten – BUND e.V. https://www.bund.net/­service/­presse/­pressemitteilungen/­detail/­news/­eu-eilverordnung-zu-erneuerbaren-naturschutz-wird-zum-suendenbock-fuer-versagen-der-mitgliedstaaten/­

NABU: Umweltstandards nicht per EU-Notverordnung aushebeln (kommunalwirtschaft.eu) https://kommunalwirtschaft.eu/­component/­presse/­detail/­i53091


Schutz vor Cyberkrieg und anderen Bedrohungen: Die EU will militärisch nicht im Abseits stehen

Die EU hat militärisch viel vor. Sie will die Cyberabwehr stärken und gemeinsame Rüstungsprojekte fördern. Sie beginnt im November 2022 mit einem Ausbildungsprogramm für rund 15 000 Soldaten, und sie finanziert Waffenlieferungen an Kiew.

Es war eine vielsagende Szene, die sich am 10. November 2022 im Brüsseler Berlaymont-Gebäude abspielte. Gleich vier EU-Kommissarinnen und Kommissare hatten sich im Pressesaal vor die Mikrofone gestellt. Die Dänin Margrethe Vestager, der Spanier Josep Borrell, der Franzose Thierry Breton und die Rumänin Adina Valean referierten feierlich ihre neuesten Pläne im Sicherheits- und Verteidigungsbereich – darunter eine Strategie zum Schutz vor Cyberangriffen und ein Aktionsplan zur «militärischen Mobilität».

Doch auf die erste kritische Frage eines Journalisten waren sie nicht vorbereitet. Ob die EU auch Massnahmen für ihre Mitarbeiter getroffen habe, die sich zur COP-27-Klimakonferenz nach Sharm al-Sheikh aufgemacht hätten, wollte ein «Politico»-Reporter wissen. Die ägyptische Regierung habe nämlich alle Delegierten eingeladen, eine offizielle Smartphone-App herunterzuladen, die von Sicherheitsberatern als eine Art «Cyberwaffe» enttarnt worden sei. Mit ihr seien die Gastgeber in der Lage, alle privaten E-Mails, Kontakte und Sprachnachrichten mitzulesen.

Die vier Kommissionsmitglieder tauschten betretene Blicke aus, doch beantworten wollte die Frage niemand. Einmal mehr schien die EU-Exekutive von der Wirklichkeit eingeholt worden zu sein, obwohl sie doch seit Monaten fieberhaft Programme auflegt, in denen es darum geht, in der einen oder anderen Form «Resilienz aufzubauen» und sich vor allen möglichen Bedrohungen schützen zu können.

Digitale Gegenangriffe erwünscht

Das Cyberabwehrprogramm und der Plan zur «militärischen Mobilität» sind die jüngsten Antworten aus Brüssel auf die veränderte geopolitische Lage. Dabei schlägt die Kommission im Cyberbereich nicht nur eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Eindämmung von digitalen Angriffen vor. Sie ruft die Länder auch dazu auf, «in das gesamte Spektrum der Fähigkeiten zur Cyberabwehr» zu investieren, einschliesslich «aktiver Verteidigungsfähigkeiten».

Im Klartext ist damit eine Ermunterung zu digitalen Gegenangriffen gemeint – sogenannte Hackbacks, bei denen die angegriffene Seite die Computersysteme des Angreifers oder andere Teile von dessen kritischer In¬fra¬struktur lahmlegt. In Deutschland, wo man sich vor dem Risiko einer Eskalation fürchtet, wird ein solcher Gegenschlag allerdings kritisch gesehen. Die Ampelkoalition lehnt ihn bis anhin ab. Der zweite Vorstoss der Kommission will dafür sorgen, dass innerhalb der EU schneller Soldaten und Panzer grenzüberschreitend verlegt werden können. Die Kommission will das derzeitige militärische Transportnetzwerk umfassend überprüfen und Verwaltungsverfahren für die Logistik der Streitkräfte beschleunigen, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein, wie sie mitteilte. Ein solches Programm zur Schaffung eines «militärischen Schengenraums» existiert allerdings schon längst in Brüssel, es ist ein Teil der Verteidigungsinitiative Pesco.

Kein Mangel an Projekten

Tatsächlich herrscht kein Mangel an EU-Programmen für Rüstungs- und Verteidigungsprojekte. Daneben gehören auch militärische Auslandsmissionen (mit teilweise zweifelhaftem Erfolg) seit vielen Jahren zum Portfolio der Staatengemeinschaft. Einen echte gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik gibt es trotzdem bis anhin nur auf dem Papier. Schliesslich organisieren die meisten EU-Staaten ihre Verteidigung ohnehin im Rahmen der Nato.

Mit dem Krieg in der Ukraine ist jedoch einiges in Bewegung geraten. Die EU-Staaten haben sich angesichts der russischen Bedrohung verpflichtet, mehr Geld in ihr Militär sowie ihre Rüstungsindustrie zu investieren, und bei dieser Entwicklung möchte Brüssel nicht im Abseits stehen. Man müsse einen «Quantensprung nach vorne machen» heisst es im «Strategischen Kompass», dem im Frühjahr 2022 veröffentlichten sicherheitspolitischen Grundsatzdokument der EU. Ohne «hard power», also ohne militärische Schlagkraft, werde man vom Rest der Welt nicht ernst genommen, glaubt Borrell, der Aussenbeauftragte.

Nur was genau hat die EU bisher vorzuweisen ausser der Ankündigung, eine neue Eingreiftruppe mit 5000 Soldaten bereitzustellen? Schon 2004 wurde eine vergleichbare Formation in Form der (bisher arbeitslosen) «battle groups» ins Leben gerufen.

Die zwei eindrücklichsten Projekte in jüngster Zeit haben direkt mit der Ukraine zu tun. Das eine ist die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern für das angegriffene Land, finanziert über die sogenannte Europäische Friedensfazilität. Mit diesem Fonds sollte ursprünglich afrikanischen Partnerstaaten geholfen werden, die sich Waffenkäufe in Europa nicht leisten können. Der Fonds ist mit 5,7 Milliarden Euro ausgestattet, und er ist nicht Teil des regulären Haushalts der EU, welcher eine Finanzierung militärischer Projekte ausdrücklich ausschliesst.

Keine Macht, nur ein Moderator

Das zweite ist eine Ausbildungsmission für rund 15 000 ukrainische Soldaten, die ebenfalls mit Mitteln aus der Friedensfazilität bestritten wird. Das Trainingsprogramm EUMAM Ukraine sieht vor, militärische Grundlagen sowie spezielle Fähigkeiten etwa bei der Minenräumung, beim Schutz vor chemischen und nuklearen Waffen oder bei der Cyberabwehr zu vermitteln. Der Einsatz wird von Brüssel aus gesteuert, die beiden nachgeordneten Hauptquartiere liegen in Polen und in Deutschland.

Doch reichen die Beispiele aus, um die EU eine Militärmacht zu nennen? Der Verteidigungsexperte Christian Mölling von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin würde lieber von einem «Moderator» als von einem militärischen Akteur sprechen. Es bestehe eine zu grosse Lücke zwischen den hohen Ambitionen Brüssels und der Wirklichkeit, in der das Kerngeschäft der Friedenssicherung von den Nationalstaaten organisiert werde.

Selbst die Ausbildungsmission für die Ukrainer sei letztlich kein grosser Wurf, findet Mölling: «Die Amerikaner und Briten bilden ukrainische Soldaten seit 2014 aus, mehrere EU-Staaten seit Kriegsbeginn. Erst jetzt, im neunten Kriegsmonat, kommt die Initiative aus Brüssel, von der noch nicht klar ist, welchen Mehrwert sie bringt.» NZZ, 11. November 2022.

Abgesehen von den USA gibt niemand so viel für «Verteidigung» aus wie die Europäische Union

Quelle: IISS The Military Balance 2021


Ein Zugeständnis der neuen Regierung an Ankara löst Kritik aus Vor Gesprächen des schwedischen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson in der Türkei hat die neue Regierung in Stockholm – zumindest auf rhetorischer Ebene – signalisiert, zu Konzessionen gegenüber Ankara bereit zu sein. Die Opposition reagiert empört.

Die neue schwedische Regierung unter dem bürgerlichen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson hat ihre Bereitschaft signalisiert, auf Distanz gegenüber den syrisch-kurdischen Milizen der YPG und deren politischer Organisation PYD zu gehen. Es handelt sich um ein Zugeständnis an die Türkei, die diese Gruppierungen eng mit der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) verbunden sieht. Die PKK wird nicht nur von der Türkei, sondern auch den USA und der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuft.

Die YPG-Milizen allerdings wurden in der Vergangenheit von den USA und anderen westlichen Ländern – auch Schweden – bei ihrem Kampf gegen den Islamischen Staat unterstützt. Nun jedoch erklärte der schwedische Aussenminister Tobias Billström gegenüber dem Rundfunk, die syrisch-kurdischen Organisationen, um die es gehe, seien «zu nahe an der PKK», als es den Beziehungen zwischen Schweden und der Türkei förderlich sei. Die schwedische Mitgliedschaft in der Nato (deren Ratifikation die Türkei nach wie vor verweigert) sei von übergeordnetem Interesse für Stockholm.

Eine Richtungsänderung – oder nicht?

Billström machte diese Äusserungen im Vorfeld eines Besuchs von Ministerpräsident Kristersson in Ankara. Kristersson selbst sagte, man verstehe die Sicherheitsbedürfnisse der Türkei. Die Bekämpfung des Terrorismus sei ein gemeinsames Anliegen. Aus Ankara hiess es sinngemäss, man bewerte die schwedischen Schritte als positiv, halte sie aber noch nicht für hinreichend.

Zu Hause ist die schwedische Regierung deshalb unter Druck geraten. Sie sei im Katz-und-Maus-Spiel zwischen Ankara, Stockholm und Helsinki unnötig Konzessionen eingegangen, lautet etwa die Kritik. Aussenminister Billström wurde von der Opposition und ihr nahestehenden Medien angegriffen für seine Aussage, die Türkei sei eine Demokratie, wenn auch eine mit gravierenden Fehlern. Vertreter kurdischer Bevölkerungsgruppen in Schweden beschuldigten die Regierung, vor Ankara eingeknickt zu sein.

Der prominente Sozialdemokrat Morgan Johansson sprach von einer «beunruhigenden Entwicklung». Ministerpräsident Kristersson hielt dem entgegen, seine Regierung implementiere lediglich das trilaterale Abkommen, das Schweden, Finnland und die Türkei im Sommer abgeschlossen hätten. Ausgehandelt hatte es für Stockholm die damals noch regierende Sozialdemokratische Partei; Johansson hatte in deren Kabinett den Posten des Justizministers bekleidet.

«Finnland hat es einfacher»

Auch in Finnland zeigten sich einige politische Vertreter erstaunt über die neue Rhetorik aus Stockholm. Von zwei Abgeordneten des aussenpolitischen Ausschusses des finnischen Parlaments hiess es, Schweden distanziere sich damit von Verbündeten der Nato in Syrien. Das sei ein «unglücklicher» Entscheid. Es sehe danach aus, dass sich Stockholm von Ankara habe erpressen lassen.

Nüchterner analysierte die Lage Pär Stenbäck, ein früherer finnischer Aussenminister. Schweden stehe seitens der Türkei unter bedeutend grösserem Druck als Finnland und habe Ankara etwas anbieten müssen, sagte er laut der finnischen Radio- und Fernsehgesellschaft Yle. Man habe dies in Form einer verbalen Bekräftigung des geschlossenen Abkommens getan. Ob das ausreichend sei, bleibe abzuwarten. Finnland habe es diesbezüglich einfacher, weil es weniger Kurden in seiner Bevölkerung habe, sagte Stenbäck. Auch sei es in Finnland nicht zu gegen Ankara gerichteten konfrontativen Kundgebungen kurdischer Gruppierungen gekommen, wie man sie in Schweden gesehen habe. Deshalb habe die Türkei weniger Druck auf Finnland ausgeübt im Hinblick auf politische Zugeständnisse.

Er verstehe natürlich die Enttäuschung kurdischer Interessenvertreter in Schweden, sagte Stenbäck. Doch sei es so, dass für Stockholm das sicherheitspolitische Interesse nun von grösserer Wichtigkeit sei. Deshalb sei es logisch, dass Schweden einen Weg suche, der Türkei Entgegenkommen zu signalisieren. Er glaube aber nicht, dass Stockholm die Menschenrechte der in Schweden lebenden Kurden in irgendeiner Weise beeinträchtigen werde. NZZ, 8. November 2022, S. 3.


Nach dem Scheitern der Volksinitiative zur Firmenverantwortung tritt der weniger weit gehende Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Doch die jüngsten Entwicklungen im Ausland lassen vermuten, dass eine neue Verschärfung der Regeln aufs Tapet kommen wird.

Die Volksinitiative zur Firmenverantwortung (verkürzt: Konzerninitiative) ist im November 2020 an der Urne knapp gescheitert. Deshalb tritt der vom Parlament beschlossene Gegenvorschlag 2022 in Kraft. Der Gegenvorschlag verlangt von grösseren Firmen nach EU-Muster Berichterstattungspflichten zu Themen wie Umwelt, Menschenrechte und Korruption; betroffen sind börsenkotierte Firmen und nichtkotierte Finanzdienstleister ab 500 Mitarbeitern. Hinzu kommen spezifische Sorgfaltspflichten in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmaterialien. Diese Pflichten umfassen jeweils die ganze Lieferkette.

Der Bundesrat hat im April 2022 seinen Entwurf zur Umsetzungsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung muss unter anderem regeln, welche Firmen von den neuen Pflichten in Sachen Kinderarbeit ausgenommen sind. Der Bundesrat will eine generelle Ausnahme für Unternehmen, welche die Schwellenwerte für die Pflicht zu einer ordentlichen Revision (z. B. 250 Mitarbeiter) nicht erreichen. Zudem sind Ausnahmen für grössere Firmen mit geringen Risiken vorgesehen.

Trend zur Verschärfung

Die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision sei «international abgestimmt», hatte der Bundesrat im Vorfeld des Urnengangs über die Volksinitiative betont. Gemeint war damit vor allem die Anlehnung an die EU-Regeln. Die jüngste Entwicklung lässt allerdings mutmassen, dass der europäische Trend in Richtung deutlich verschärfter Regeln geht. Auf EU-Ebene und in diversen Mitgliedstaaten sind dazu schon seit längerem Diskussionen in Gang. Mittlerweile liegen konkrete Gesetzesvorschläge vor.

So hat die deutsche Regierung im März 2022 den Entwurf eines «Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten» verabschiedet. Das Gesetz steckt derzeit im Parlament; gemäss Plan der Regierung soll es vor der Sommerpause und damit auch vor den Bundestagswahlen vom Herbst unter Dach sein.

Im Vergleich zu den Schweizer Regeln geht der Gesetzesvorschlag wesentlich weiter. Der auffälligste Unterschied: Das geplante Gesetz fordert von den Unternehmen spezifische Sorgfaltspflichten nicht nur für einzelne Bereiche wie Kinderarbeit und Konfliktmineralien, sondern generell in Sachen Umwelt und Menschenrechte. Dies entsprach einem Kernanliegen der Schweizer Konzerninitiative.

Im Unterschied zu jener Initiative umfassen allerdings die Sorgfaltspflichten im geplanten deutschen Gesetz nebst den betroffenen Firmen im Prinzip nur die direkten Zulieferer und nicht die ganze Lieferkette. In Sachen Unterlieferanten greifen die Sorgfaltspflichten erst, wenn das betroffene Unternehmen konkrete Hinweise auf Verstösse hat.

Im Unterschied zu den neuen Schweizer Regeln sieht der deutsche Gesetzesvorschlag eine behördliche Überprüfung vor. Zudem wird von den Unternehmen ein Verfahren für Verdachtsmeldungen von Hinweisgebern verlangt. Und das geplante deutsche Bussenregime bei Verstössen ist im Vergleich zur Schweiz strenger.

Im Vergleich zur Schweizer Konzerninitiative geht der deutsche Gesetzesvorschlag aber in zentralen Punkten klar weniger weit. So sieht der deutsche Vorschlag keine neuen Haftungsregeln vor. Zudem sollen die verlangten Sorgfaltspflichten nach einer Übergangsfrist nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern gelten.

EU-Parlament will weiter gehen

Die deutsche Haltung dürfte auch in den Diskussionen auf EU-Ebene erheblichen Einfluss haben. Für die Schweiz wird vor allem der Inhalt der geplanten EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen politisch bedeutend sein. Das EU-Parlament hat im März mit grossem Mehr eine Empfehlung für eine solche Richtlinie beschlossen.

Der Vorschlag des EU-Parlaments betrifft Grossfirmen sowie kleinere Betriebe in Risikobereichen. Er umfasst breite Sorgfaltspflichten zu Umwelt und Menschenrechten einschliesslich Arbeitnehmerrechten und soll im Grundsatz die ganze Lieferkette betreffen. Zudem sieht der Vorschlag auch nationale Haftungsregeln bei Schäden vor – auch wenn diese Schäden von juristisch selbständigen Tochtergesellschaften im Ausland verursacht wurden. Die vorgeschlagenen Haftungsregeln liegen nahe bei den Forderungen der Schweizer Konzerninitiative. So sollen Unternehmen bei Schäden grundsätzlich haften – ausser sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt angewendet haben.

Offener Ausgang

Der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders hat angedeutet, dass die EU-Kommission einen weitgehenden Vorschlag mit Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln machen werde. Was die EU am Ende beschliessen wird, ist allerdings offen. Es würde nicht überraschen, wenn der EU-Ministerrat deutlich weniger weit gehen will als das Parlament. Zurzeit ist aber zu vermuten, dass künftige EU-Bestimmungen einiges weiter gehen werden als die neuen Schweizer Regeln. Bestätigt sich dies, entsteht Anpassungsdruck für die Schweiz. Inländische Anhänger einer schärferen Regulierung werden den Bundesrat rasch daran erinnern, dass er die bald in Kraft tretenden Schweizer Regeln im Abstimmungskampf mit dem Argument der EU-Kompatibilität verkauft hatte. Zudem wird sich die Frage stellen, ob die Schweiz zur Sicherung des EU-Marktzugangs mitziehen muss – auch ohne Rahmenvertrag mit der EU. NZZ, 8. November 2022, S. 22


In der Politik bezüglich der EU wächst in manchen Kreisen die Ungeduld mit dem Bundesrat. Immer wieder preschen einzelne Parlamentarier oder ganze Kommissionen vor. Zuletzt sorgte der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth, der die EU/Efta-Delegation des Parlaments präsidiert, im September 2022 für Wirbel. Nach einem Treffen zwischen Politikern der Schweiz und der EU veröffentlichten Würth und der süddeutsche CDU-Mann Andreas Schwab eine gemeinsame Erklärung. Schwab präsidiert im EU-Parlament die für die Schweiz zuständige Delegation.

Würth und Schwab bezeichnen den umstrittenen Mechanismus der Streitbeilegung, ein Schiedsgericht, das eine prominente Rolle für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorsah, als «angemessenen Kompromiss». Sie erwarteten, dass künftige Verhandlungen auf diese Lösung zurückkommen.

Die fraglichen Stellen könnten auch von der EU-Kommission stammen. Diese bekundet nach wie vor Mühe, sich mit dem Scheitern des Rahmenabkommens abzufinden. Im Hinblick auf einen Neuanlauf hält sie an ihren bekannten Positionen fest – oder hat diese sogar noch verschärft. Es ist üblich, vor Verhandlungen Maximalforderungen zu stellen. Irritierend ist jedoch, dass ein Schweizer Aussenpolitiker in einem heiklen Punkt die Position der Gegenseite übernimmt – und das bevor Bern und Brüssel Verhandlungen aufgenommen haben. NZZ, 2. November 2022, S. 17.


Immer mehr Menschen aus Kroatien wandern in die Schweiz ein, um zu arbeiten. Deshalb aktiviert der Bundesrat eine Schutzklausel, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Kroatinnen und Kroaten im Jahr 2023 zu beschränken. Zwischen Januar und Oktober 2022 hat die Schweiz rund 2400 B-Bewilligungen für kroatische Arbeitskräfte erteilt. Dies ist ein Vielfaches mehr als in den letzten Jahren und überschreitet die festgelegten Schwellenwerte im Freizügigkeitsabkommen.

Warum verlassen so viele Kroatinnen und Kroaten ihr Heimatland? Im EU-Mitglied-Land Kroatien sind die Preise sehr hoch – vor allem durch die Inflation, den Krieg in der Ukraine und aufgrund der Energiekrise. Für die Menschen wird es immer schwieriger, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Bedingungen sind auch für gut ausgebildete Leute schwierig. Die Korruption und die schlechten Arbeitsbedingungen führten dazu, dass viele keine Zukunftsperspektive in ihrem Heimatland mehr sehen.

Die Auswanderung hat in Kroatien seit dem EU-Beitritt und damit auch durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit extrem zugenommen. So leben in Kroatien 400'000 Menschen weniger als noch vor zehn Jahren. Diese Entwicklung wirkt sich stark auf die Wirtschaft aus. Jede vierte Pflegekraft habe bereits das Gesundheitssystem Kroatiens verlassen. Auch das Schulsystem leidet stark unter der Auswanderung. Viele Schulen müssen schliessen, weil es zu wenig Kinder hat. Für die Infrastruktur und für die langfristige Entwicklung sei dies sehr schlecht, zumal vor allem die besser Ausgebildeten gehen.

Die kroatische Regierung versucht, mit finanziellen Anreizen der stetigen Auswanderung entgegenzuwirken – so etwa mit Steuererleichterungen. Zudem wurde der Mindestgehalt auf 620 Euro angehoben. Für Rückkehrwillige gibt es eine Finanzhilfe, mit der sie sich in Kroatien selbstständig machen können. Diese wird aber von den wenigsten angenommen. Die Versuche der kroatischen Regierung sind bislang nicht besonders erfolgreich. SRF 4 News, 16. November 2022


Brüssel harmonisiert die Zulassung von Zügen EU-weit, um interne Verbindungen zu erleichtern. Für die Schweiz wird es deswegen jedoch komplizierter. Das Beispiel zeigt erneut, dass die EU nicht ein Projekt der Zusammenarbeit in Europa ist, sondern ein Projekt der Monopolisierung von Zusammenarbeit und der Blockbildung ist. Es waren tumultartige Szenen, die für eine Schweizer Bahn ungewohnt sind. Italienische Grenzgänger blockierten im September 2022 in Domodossola einen Zug der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (BLS). Sie protestierten damit gegen die Zustände im Bahnverkehr nach Brig. Über 2000 «Frontalieri» pendeln gemäss der Lokalzeitung «Walliser Bote» täglich mit dem Zug ins Oberwallis, vor allem um auf Baustellen zu arbeiten. Die Züge der BLS sind in den Spitzenzeiten regelmässig überfüllt. Am fraglichen Tag spitzte sich die Lage zu, weil es auch noch zu Ausfällen kam.

Die Grenzgänger aus Italien bekommen im Kleinen die Probleme zwischen der Schweiz und der EU zu spüren. Die BLS wollte ab dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2022 ihre neuen Triebzüge von Stadler Rail einsetzen, die mehr Platz bieten. Doch Fahrten bis Domodossola sind vorderhand nicht möglich, weil sich die Zulassung in Italien wegen EU-Regelungen verzögert.

Dass die BLS für Fahrten bis Domodossola eine separate Zulassung benötigt, ist neu. Die Schweiz arbeitete im grenzüberschreitenden Verkehr mit Italien bisher pragmatisch zusammen, wie sie es auch mit anderen Nachbarstaaten tut. Die Strecke von Iselle bis Domodossola stellt einen Spezialfall dar: Sie ist mit dem Schweizer Stromsystem elektrifiziert, aber für die Infrastruktur ist die italienische Betreibergesellschaft verantwortlich. Bern und Rom haben in einem Abkommen festgelegt, dass Rollmaterial, das in der Schweiz zugelassen ist, automatisch auch bis Domodossola verkehren darf. Verletzt Italien dieses nun?

Das Abkommen über die Simplonstrecke sei zwar vom Rahmenvertrag unabhängig, sagt Michael Müller, der Sprecher des Bundesamts für Verkehr (BAV). In den EU-Mitgliedsstaaten stehe europäisches Recht aber grundsätzlich über den nationalen Regelungen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Die EU hat ihr Recht mit dem vierten Bahnpaket weiterentwickelt und die Zulassungsverfahren für Rollmaterial harmonisiert. Damit will sie die Schiene im Wettbewerb mit der Strasse stärken. Bei grenzüberschreitenden Fahrten ist es ein Nachteil, wenn die Bahnen für jedes Land eine separate Genehmigung benötigen.

Im Regionalverkehr von der Schweiz in die Nachbarstaaten hat die Reform nun aber einen gegenteiligen Effekt. Die Zulassung von neuem Rollmaterial wird komplizierter. Die BLS muss zusätzlich ein Verfahren bei der europäischen Eisenbahnagentur durchlaufen, um ihre Triebzüge bis Domodossola einsetzen zu können. Dies hat mit den «ungelösten institutionellen Fragen zwischen Bern und Brüssel zu tun, also etwa mit der dynamischen Rechtsübernahme und mit einer juristischen Streitbeilegung» - also mit der Weigerung der Schweiz, rechtlich im Bereich der Verträge zu einem Satelliten der EU zu werden. Ohne eine Unterwerfung der Schweiz will die EU die bilateralen Verträge nicht weiterentwickeln.

Dazu gehört das Landverkehrsabkommen, mit dem Bern und Brüssel den Schienenverkehr teilweise geöffnet haben. Die Schweiz hat die technischen Aspekte des vierten EU-Bahnpakets jedoch nicht vollständig umgesetzt. Die EU betrachte sie deshalb als Drittstaat, sagt der BAV-Sprecher Müller. Sie sei nicht bereit, die nötigen Anpassungen am Landverkehrsabkommen vorzunehmen. Die Folge sei, dass die EU-Mitgliedsstaaten die bestehenden Vereinbarungen mit der Schweiz nicht mehr anwenden dürften.

Mehr Bürokratie

Die Schweiz hat derartige Abkommen nicht nur mit Italien, sondern auch mit Frankreich und Deutschland abgeschlossen. Das BAV versucht nun, diese mit den Nachbarstaaten und der EU-Kommission neu zu verhandeln. Das ist aufwendig. Bis anhin schloss der Bund Vereinbarungen mit den jeweiligen Zulassungsbehörden ab. Neu müsse die Schweiz derartige Abkommen mit den nationalen Ministerien aushandeln, sagt der BAV-Sprecher Müller. Vor allem aber müssten die fraglichen Staaten ein Mandat der EU-Kommission einholen, die eine Vereinbarung auch genehmigen müsse. Ob Brüssel am Ende zustimme, sei offen.

Mit anderen Worten: Wenn sie will, kann die EU die Schweiz hinhalten. Nadelstiche beim grenzüberschreitenden Regionalverkehr würden die Nachbarstaaten jedoch ebenfalls treffen. Diese und die Schweiz haben in den letzten Jahren viel in den Ausbau der internationalen S-Bahn-Netze investiert, etwa im Grossraum Genf oder zwischen der Lombardei und dem Tessin. Dass die BLS mit ihren neuen Zügen vorderhand nicht über die Grenze fahren darf, betrifft nicht nur Schweizer Touristen, die den bekannten Samstagsmarkt in Domodossola besuchen. Sondern eben auch die italienischen Grenzgänger, die unter der Woche nach Brig zur Arbeit fahren.

Trotz der wuchernden Bürokratie reagiert die BLS unbürokratisch. Passagiere von Bern müssen neu zwar in Brig umsteigen. Von dort bis Domodossola sollen ab dem Fahrplanwechsel vom Dezember aber in den Spitzenzeiten drei zusammengekuppelte ältere Triebzüge zum Einsatz kommen. Diese bieten im Vergleich zu heute deutlich mehr Sitzplätze. Der Bahnbetrieb wird damit aufwendiger. Aber die BLS hofft, dass sich die Situation für Pendler verbessert. NZZ, 18. November 2022, S. 8


Das im letzten EM besprochene Strategiepapier der SP Schweiz wurde am SP-Parteitag in Basel vom 21. Oktober 2022 diskutiert und stiess auf mehr Widerstand, als zu erwarten war. Von einigen JUSO-Vertreterinnen und Vertretern wurde sogar der Antrag gestellt, das Europapier zurückzuweisen, mit folgender Begründung:

«Das vorliegende Papier betrachtet die EU aus einer unrealistischen und verklärten Perspektive. Die institutionellen Mängel und Schwachstellen werden nicht bzw. viel zu wenig berücksichtigt. Die im Papier erwähnten Reformen und Verbesserungen der EU sind leider unrealistisch und politisch quasi unmöglich. Auch innenpolitisch sind die grosse Mehrheit der Forderungen nicht mehrheitsfähig, weder im Parlament noch in der Bevölkerung. Zudem hat unsere Partei wichtigeres zu tun als eine zum Scheitern verdammte Kampagne/Diskussion über einen EU-Beitritt zu führen. Falls es die Organe der Partei für nötig halten, ein neues Papier zu verfassen, sollte eine Gruppe beauftragt werden, die ein breiteres Meinungsspektrum zur EU beinhaltet und Vertre-ter*innender verschiedenen Ebenen der Partei beinhaltet.»

Zudem wird gefordert: «Die SP diskutiert im vorliegenden Papier die Vor- und Nachteile eines EU-Beitrittes und definieren klare Bedingungen, welche für einen allfälligen Beitritt erfüllt werden müssen.» https://www.sp-ps.ch/­wp-content/­uploads/­2022/­07/­Europa_Schlussdokumentation_deutsch.pdf. Die Anträge wurden abgelehnt.


Die für heute angekündigte Ernennung der Ukraine zum EU-Beitrittskandidaten ruft in Südosteuropa schweren Unmut hervor. Zwar heißt es regelmäßig, man habe keine Einwände dagegen, die Ukraine dergestalt aufzuwerten. Allerdings werde damit etwa Bosnien-Herzegowina "erniedrigt", da ihm der gleiche Status seit Jahren verweigert werde, warnt die einstige kroatische Ministerpräsidentin Jadranka Kosor. Dem Land wurde – ebenso wie Serbien, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien und dem Kosovo – auf dem EU-Gipfel im Juni 2003 der Beitritt zur Union in Aussicht gestellt. "Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union", hieß es damals. Ähnliches soll heute der Ukraine und Moldawien zugesagt werden – allerdings ebenso unverbindlich. Mit Blick auf die Versprechungen gegenüber Kiew dringt jetzt auch Nordmazedonien erneut darauf, Beitrittsverhandlungen mit der EU beginnen zu dürfen. Dies scheitert an einem Veto Bulgariens. In Bulgarien befürworten zur Zeit fast 40 Prozent der Bevölkerung einen Austritt aus der NATO; das lässt es Berlin als heikel erscheinen, den Druck auf Sofia zu verstärken.

"Ein moralischer Schub"

Die EU-Staats- und Regierungschefs schlossen sich dem Vorschlag der Kommission an und erklärten die Ukraine und Moldawien offiziell zu EU-Beitrittskandidaten. Beide erfüllen die bislang dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht. Die Ukraine erhält den Status, weil ihr das – so hat es ein hochrangiger EU-Beamter formuliert – im Krieg gegen Russland "einen moralischen Schub" verleihen soll.[1] In Moldawien steht die Regierung unter anderem wegen der krass gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise stark unter Druck. Da Präsidentin Maia Sandu und Ministerpräsidentin Natalia Gavrilița klar auf die EU orientiert sind und bei ihrem etwaigen Sturz weniger prowestlich ausgerichtete Kräfte an die Macht gelangen könnten, gilt die Ernennung des Landes zum Beitrittskandidaten als strategisch hilfreiche Stütze für die Regierung. In Georgien wiederum, das sich nicht wirklich negativ von der Ukraine und Moldawien abhebt, strebt die aktuelle Regierung zwar den EU-Beitritt an, ist aber, anders als Teile der Opposition, auf eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber dem Westen bedacht. Die EU-Kommission erklärt nun, das Land dürfe noch nicht zum Beitrittskandidaten erklärt werden; es müsse zunächst eine Reihe an Vorbedingungen erfüllen.[2] Die Entscheidung stärkt Georgiens offen prowestliche Opposition.

Doppelte Standards

Die flexiblen doppelten Standards der EU zeigen sich auch beim Blick auf Südosteuropa. Dort kommen die Beitrittsbestrebungen Serbiens und Montenegros, Nordmazedoniens und Albaniens sowie Bosnien-Herzegowinas und des von Serbien abgespaltenen Kosovo kaum voran, obwohl der gesamten Region im Juni 2003 auf dem EU-Gipfel in Thessaloniki der EU-Beitritt klar in Aussicht gestellt worden war. 19 Jahre später schleppen sich die Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Montenegro dahin, während Verhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien noch nicht gestartet wurden und Bosnien-Herzegowina bis heute nicht einmal zum Beitrittskandidaten erklärt worden ist; das Kosovo wird unverändert von fünf EU-Mitgliedern (Spanien, Slowakei, Rumänien, Griechenland, Zypern) aufgrund seiner völkerrechtswidrigen Sezession von Serbien nicht einmal als Staat anerkannt. Davon, dass die Bedingungen für den EU-Beitrittskandidatenstatus von Bosnien-Herzegowina in geringerem Umfang erfüllt würden als von der Ukraine oder Moldawien, kann keine Rede sein. Dennoch erklärte der Leiter der EU-Delegation für das Land, Johann Sattler, zuletzt am Dienstag, die Regierung in Sarajevo habe die Annäherung an die EU noch nicht im erforderlichen Maß vorangebracht.[3]

"Vernachlässigt und erniedrigt"

Die Benachteiligung insbesondere Bosnien-Herzegowinas gegenüber der Ukraine hat in Südosteuropa herben Unmut ausgelöst. Indem sie "der Ukraine grünes Licht gegeben" habe, habe die EU "eine andere Region vollständig vernachlässigt und erniedrigt", protestierte zu Wochenbeginn die einstige Ministerpräsidentin Kroatiens Jadranka Kosor.[4] Die Regierung Sloweniens hat in Aussicht gestellt, sich beim heute startenden EU-Gipfel für die sofortige Ernennung Bosnien-Herzegowinas zum Beitrittskandidaten stark zu machen. Bleibt dies aus, dann drohen neue Auseinandersetzungen: Milorad Dodik, einflussreichster Politiker der bosnischen Serben, hat angekündigt, in diesem Fall die Unterschrift unter eine Vereinbarung zurückzuziehen, in der sich kürzlich er und zahlreiche weitere führende Politiker des Landes verpflichtet haben, gemeinsam auf die EU-Mitgliedschaft hinzuarbeiten.[5] Dodik hatte zuvor Schritte vorbereitet, die geeignet waren, den Zusammenhalt Bosnien-Herzegowinas weiter zu schwächen und unter Umständen sogar eine Sezession der Republika Srpska in die Wege zu leiten.[6] Diese Schritte hat die Republika Srpska zuletzt vertagt – allerdings nur in der, freilich recht vagen, Hoffnung auf Zugeständnisse der EU beim Beitrittsprozess.

Wackelkandidat Bulgarien

Protest ruft auch hervor, dass die EU den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien unverändert verschleppt. Ursache ist, dass Bulgarien ein Veto dagegen eingelegt hat (german-foreign-policy.com berichtete [7]). Zwar erhöhen nicht zuletzt Berlin und Paris den Druck auf Sofia, sein Veto fallenzulassen. Allerdings gilt dieser Wunsch als heikel. Erst kürzlich ist Bulgariens Regierung unter anderem an der Frage zerbrochen, ob man mit Blick auf das Veto Zugeständnisse machen könne; der Ministerpräsident Kiril Petkow wurde denn auch per Misstrauensvotum gestürzt. Die Haltung der bulgarischen Bevölkerung in Sachen Ukraine-Krieg lässt das Land dabei als Wackelkandidat erscheinen. So sind einer aktuellen Umfrage zufolge trotz des Kriegs 30 Prozent der Bulgaren der Meinung, Russland sei der wichtigste strategische Partner ihres Landes. Nur 33 Prozent halten Russland für eine Bedrohung für Bulgarien; ebenso viele denken dies von den USA. Die Zahl derjenigen, die für den Austritt aus der EU plädieren, ist von 27 auf 33 Prozent gestiegen, während die Zahl der Anhänger eines Austritts aus der NATO von 27 auf 38 Prozent in die Höhe geschnellt ist.[8] Zuviel Druck auf Sofia verbietet sich daher aus Sicht Brüssels und Berlins.

Unverbindliche Versprechungen

Bei alledem weisen Politiker in Südosteuropa darauf hin, dass die Ukraine vom Status eines EU-Beitrittskandidaten nicht wirklich profitiert und ihre Aussichten, tatsächlich in die Union aufgenommen zu werden, nicht größer sind als diejenigen beispielsweise Nordmazedoniens oder Bosnien-Herzegowinas. Diesen beiden war, gemeinsam mit den vier anderen Nicht-EU-Ländern Südosteuropas, auf dem EU-Gipfel im Juni 2003 in Thessaloniki ähnlich viel versprochen worden wie heute Kiew. Damals hieß es: "Die EU bekräftigt, dass sie die europäische Ausrichtung der westlichen Balkanstaaten vorbehaltlos unterstützt. Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union."[9] Ähnliche Formulierungen sind in diesen Tagen über die Zukunft der Ukraine sowie Moldawiens zu hören, von denen es schon jetzt allerdings auch heißt, selbstverständlich hätten sie die "Kopenhagener Beitrittskriterien" zu erfüllen, an denen etwa Serbien und Montenegro bis heute scheitern. Bleibt die erhoffte Annäherung der Ukraine an die EU jenseits unverbindlicher Versprechungen aus, ist mit schwerem Unmut auch dort zu rechnen – mit entsprechenden politischen Folgen. 23. Juni, 2022; https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8956

[1] Thomas Gutschker: "Streng nach Lehrbuch". Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.06.2022.

[2] Reinhard Veser: Georgiens Schwierigkeiten mit der EU. Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.06.2022.

[3] Warnings of more political instability if Bosnia fails to secure EU candidate status. intellinews.com 22.06.2022.

[4] Sebastijan R. Maček, Zoran Radosavljevic: Croatia ex-pm: By only backing Ukraine, EU humiliated Bosnia. euractiv.com 20.06.2022.

[5] Warnings of more political instability if Bosnia fails to secure EU candidate status. intellinews.com 22.06.2022.

[6] S. dazu Zurück auf Los. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8945

[7] S. dazu Die Glaubwürdigkeit der EU. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8946

[8] Nearly 40% of Bulgarians want out of Nato as pro-Russian propaganda strengthens. bne.eu 05.06.2022.

[9] Gipfeltreffen EU – westliche Balkanstaaten. Erklärung. Thessaloniki, 21. Juni 2003.


Am 17. Juni 2022 haben die Mitgliederstaaten der Welthandelsorganisation WTO ein Übereinkommen über schädliche Fischereisubventionen beschlossen und setzten damit auch ein UN-Nachhaltigkeitsziel (Nr. 14.6) um. Das Übereinkommen beinhaltet ein entschiedenes Verbot von Subventionen, die zur illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei beitragen, hinzu kommen neue Transparenzbestimmungen. Es umfasst außerdem ein absolutes Verbot von Subventionen für die unregulierte Hochseefischerei. Drittens werden mit der Bestimmung zu überfischten Beständen in der ersten Phase des Übereinkommens Nachhaltigkeitsvorschriften für Subventionen bei den am stärksten gefährdeten Beständen eingeführt. Entwicklungsländer sollen technische Hilfe bei der Umsetzung des Übereinkommens erhalten – es wurde ein spezieller Treuhandfonds angekündigt. Allerdings müssen vor Inkrafttreten des WTO-Abkommens die Verhandlungen über das UN-Nachhaltigkeitsziel Nr. 14.6 abgeschlossen werden. EU-News | 22. Juni 2022

BMWK-Pressemitteilung: BMWK - 12. WTO-Ministerkonferenz einigt sich auf mehrere Abkommen, https://www.bmwk.de/­Redaktion/­DE/­Pressemitteilungen/­2022/­06/­20220617-12-wto-ministerkonferenz-einigt-sich-auf-mehrere-abkommen.html

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