Personenfreizügigkeit
Nach fünf jähriger Erfahrung mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zieht der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Thomas Daum, folgendes Fazit: «Die Personenfreizügigkeit war ursprünglich eine Konzession der Schweiz an die EU. Heute ist sie wahrscheinlich das wichtigste der bilateralen Abkommen.» Anlass für diese Äusserung bot die Präsentation des dritten Berichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den schweizerischen Arbeitsmarkt, der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Migration und für Statistik erarbeitet wurde. Er kommt zu einem durchwegs positiven Befund: Die Personenfreizügigkeit habe weder eine Migrationswelle ausgelöst noch die Schweizer von ihren Arbeitsplätzen verdrängt, noch die Lohnentwicklung negativ beeinflusst. Vielmehr habe sie zu einer ausländerpolitisch erwünschten Verlagerung der Zuwanderung geführt - nämlich von den sogenannten Drittstaaten auf qualifizierte Fachkräfte aus dem EU-Raum, nach denen die Schweizer Wirtschaft im Inland vergeblich suchte.
Die Darstellung der Personenfreizügigkeit als Erfolgsstory erfolgte am Vorabend eines weiteren "Öffnungsschritts". Am heutigen 1. Juni 07 fallen in Bezug auf die 15 «alten»EU-Staaten sowie Malta und Zypern die Zuwanderungsbeschränkungen (Kontingente für die Langzeit- und Kurzzeitbewilligungen) dahin. Staatssekretär Jean-Danie Gerber, Direktor des Seco, erwartet dennoch keine massive Zuwanderung. Nach wie vor gibt es Bedingungen für einen Aufenthalt in der Schweiz: Neben den finanziell gut Situierten können jene kommen, die über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen oder selbständig erwerbend sind, was Gerber wie folgt resümierte: «Es kommen jene, die unsere Wirtschaft braucht.» Aus heutiger Sicht sieht der Seco-Direktor deshalb keinen Anlass für die Aktivierung der sogenannten Ventilklausel, mit der die Zuwanderung erneut durch Kontingente gebremst werden könnte, falls sie ein bestimmtes Mass überschreitet.
Für die «neuen» EU-Staaten gelten die Zuwanderungsbeschränkungen noch bis 2011. Dass bisher die Kontingente für Arbeitswillige aus diesen Ländern bloss zur Hälfte ausgeschöpft wurden und auch innerhalb der EU keine ausgeprägte Wanderbewegung aus Osteuropa einsetzte, bestätigt die Bundesbehörden in ihrer Gelassenheit gegenüber der künftigen Entwicklung. Für Serge Gaillard, Leiter der Direktion Arbeit imSeco, ist denn auch klar, dass das Ausmass der Einwanderung in erster Linie durch die Konjunktur bestimmt wird. Er vermutet, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der EU den wirtschaftlichen Aufschwung in der Schweiz begünstigt hat und auch das zukünftige Wachstumspotenzial positiv beeinflussen wird. Der Schub durch die Personenfreizügigkeit könnte laut Gaillard gar helfen, die während der schwierigen neunziger Jahre akkumulierten sozialen Probleme zu lösen.
Auch Arbeitgeberdirektor Daum zeigte sich zufrieden. Die positiven Erwartungen der Wirtschaft seien noch übertroffen worden, und ohne den Zugriff auf den europäischen Arbeitsmarkt hätten jene Branchen, die als Lokomotiven des Aufschwungs wirkten, ihr effektiv realisiertes Wachstum nicht erreichen können. Er warnte denn auch vor einer politisch motivierten Anrufung der Schutzklausel und kündigte an, dass sich der Arbeitgebeverband mit voller Kraft für die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU einsetzen werde, die er als wirtschaftliche Notwendigkeit für die Schweiz bezeichnete. Er befürwortete auch den etappierten Einbezug von Rumänien und Bulgarien in das bestehende Freizügigkeitsabkommen, nachdem die EU-Osterweiterung keine unerwünschten Migrations- bewegungen ausgelöst habe. Die geltenden flankierenden Massnahmen reichten aus, um eventuelle Fehlentwicklungen rasch zu korrigieren.
An der Wirkung dieser Massnahmen gegen die Sabotierung der hiesigen Löhne und Arbeits- bedingungen äusserte Damel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds, allerdings seine Zweifel. Auch er anerkannte zwar, dass die Schweiz insgesamt von der Personenfreizügigkeit profitiere. Dennoch warf er den Behörden vor, die Situation zu euphorisch zu beurteilen. Etliche Kantone vernachlässigten ihren Kontrollaufqaben, und die Qualität der Kontrollen in den Betrieben lasse mancherorts zu wünschen übrig. Auch die Zunahme der Temporärarbeit ist den Gewerkschaften ein Dom im Auge, und die eben erfolgte Kündigung des Landesmantelvertrags durch die Baumeister habe die Basis aufgewühlt, sagte Lampart. Er liess denn auch durchblicken, dass die Gewerkschaften ihre weitere Unterstützung des freien Personenverkehrs von der konsequenten Durchsetzung beziehungsweise Anreicherung der flankierenden Massnahmen durch die Festsetzung von Mindestlöhnen abhängig machen könnten. NZZ, 1. Juni 2007, S. 16
