Kurzinfos Juni 07


Personenfreizügigkeit

Nach fünf jähriger Erfahrung mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zieht der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Thomas Daum, folgendes Fazit: «Die Personenfreizügigkeit war ursprünglich eine Konzession der Schweiz an die EU. Heute ist sie wahrscheinlich das wichtigste der bilateralen Abkommen.» Anlass für diese Äusserung bot die Präsentation des dritten Berichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den schweizerischen Arbeitsmarkt, der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Migration und für Statistik erarbeitet wurde. Er kommt zu einem durchwegs positiven Befund: Die Personenfreizügigkeit habe weder eine Migrationswelle ausgelöst noch die Schweizer von ihren Arbeitsplätzen verdrängt, noch die Lohnentwicklung negativ beeinflusst. Vielmehr habe sie zu einer ausländerpolitisch erwünschten Verlagerung der Zuwanderung geführt - nämlich von den sogenannten Drittstaaten auf qualifizierte Fachkräfte aus dem EU-Raum, nach denen die Schweizer Wirtschaft im Inland vergeblich suchte.

Die Darstellung der Personenfreizügigkeit als Erfolgsstory erfolgte am Vorabend eines weiteren "Öffnungsschritts". Am heutigen 1. Juni 07 fallen in Bezug auf die 15 «alten»EU-Staaten sowie Malta und Zypern die Zuwanderungsbeschränkungen (Kontingente für die Langzeit- und Kurzzeitbewilligungen) dahin. Staatssekretär Jean-Danie Gerber, Direktor des Seco, erwartet dennoch keine massive Zuwanderung. Nach wie vor gibt es Bedingungen für einen Aufenthalt in der Schweiz: Neben den finanziell gut Situierten können jene kommen, die über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen oder selbständig erwerbend sind, was Gerber wie folgt resümierte: «Es kommen jene, die unsere Wirtschaft braucht.» Aus heutiger Sicht sieht der Seco-Direktor deshalb keinen Anlass für die Aktivierung der sogenannten Ventilklausel, mit der die Zuwanderung erneut durch Kontingente gebremst werden könnte, falls sie ein bestimmtes Mass überschreitet.

Für die «neuen» EU-Staaten gelten die Zuwanderungsbeschränkungen noch bis 2011. Dass bisher die Kontingente für Arbeitswillige aus diesen Ländern bloss zur Hälfte ausgeschöpft wurden und auch innerhalb der EU keine ausgeprägte Wanderbewegung aus Osteuropa einsetzte, bestätigt die Bundesbehörden in ihrer Gelassenheit gegenüber der künftigen Entwicklung. Für Serge Gaillard, Leiter der Direktion Arbeit imSeco, ist denn auch klar, dass das Ausmass der Einwanderung in erster Linie durch die Konjunktur bestimmt wird. Er vermutet, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der EU den wirtschaftlichen Aufschwung in der Schweiz begünstigt hat und auch das zukünftige Wachstumspotenzial positiv beeinflussen wird. Der Schub durch die Personenfreizügigkeit könnte laut Gaillard gar helfen, die während der schwierigen neunziger Jahre akkumulierten sozialen Probleme zu lösen.

Auch Arbeitgeberdirektor Daum zeigte sich zufrieden. Die positiven Erwartungen der Wirtschaft seien noch übertroffen worden, und ohne den Zugriff auf den europäischen Arbeitsmarkt hätten jene Branchen, die als Lokomotiven des Aufschwungs wirkten, ihr effektiv realisiertes Wachstum nicht erreichen können. Er warnte denn auch vor einer politisch motivierten Anrufung der Schutzklausel und kündigte an, dass sich der Arbeitgebeverband mit voller Kraft für die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU einsetzen werde, die er als wirtschaftliche Notwendigkeit für die Schweiz bezeichnete. Er befürwortete auch den etappierten Einbezug von Rumänien und Bulgarien in das bestehende Freizügigkeitsabkommen, nachdem die EU-Osterweiterung keine unerwünschten Migrations- bewegungen ausgelöst habe. Die geltenden flankierenden Massnahmen reichten aus, um eventuelle Fehlentwicklungen rasch zu korrigieren.

An der Wirkung dieser Massnahmen gegen die Sabotierung der hiesigen Löhne und Arbeits- bedingungen äusserte Damel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds, allerdings seine Zweifel. Auch er anerkannte zwar, dass die Schweiz insgesamt von der Personenfreizügigkeit profitiere. Dennoch warf er den Behörden vor, die Situation zu euphorisch zu beurteilen. Etliche Kantone vernachlässigten ihren Kontrollaufqaben, und die Qualität der Kontrollen in den Betrieben lasse mancherorts zu wünschen übrig. Auch die Zunahme der Temporärarbeit ist den Gewerkschaften ein Dom im Auge, und die eben erfolgte Kündigung des Landesmantelvertrags durch die Baumeister habe die Basis aufgewühlt, sagte Lampart. Er liess denn auch durchblicken, dass die Gewerkschaften ihre weitere Unterstützung des freien Personenverkehrs von der konsequenten Durchsetzung beziehungsweise Anreicherung der flankierenden Massnahmen durch die Festsetzung von Mindestlöhnen abhängig machen könnten. NZZ, 1. Juni 2007, S. 16


Eine umfassende Reform des Föderalismus ist nach Auffassung des Bundesrats nicht nötig, um die bilaterale Europapolitik der Schweiz fortführen zu können. Stattdessen will er über eine Rahmenvereinbarung mit den Kantonen für mehr Mitsprache, effizientere Abläufe und ein geschlosseneres Auftreten gegenüber der EU sorgen.

Ob die Schweiz EU-Mitglied ist oder nicht: Die Auswirkungen der europäischen Einigung auf die Kantone sind beträchtlich und werden immer komplexer. Das Abkommen zu Schengen/Dublin markiert dabei einen vorläufigen Höhepunkt. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass solche Integrationsschritte auf dem bilateralen Weg die föderalistischen Institutionen nicht in ihren Grundfesten erschüttern. Sie sollen nicht reformiert, sondern allenfalls justiert werden, hält er in einem von Ständrat Thomas Pfisterer (Aargau, fdp.) geforderten 75-seitigen Bericht fest.

Auf tiefer greifende Reformen, wie sie periodisch diskutiert und gefordert werden, geht der Bericht nur am Rande ein. Von einem Ständerat, in dem ähnlich wie im Deutschen Bundesrat mit Instruktionen abgestimmt würde, hält er wenig. Da die 26 Kantone sehr unterschiedlich gross seien, erhielten sie ein zu starkes Gewicht gegenüber dem nach Bevölkerungsanteilen zusammengesetzten Nationalrat. Dafür bietet der Bundesrat Hand für eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit.

Es schwebt ihm eine Rahmenvereinbarung vor, wie sie nach der Abstimmung über Schengen/Dublin für das Polizei- und das Asylwesen ausgearbeitet wurde. Sie enthält Bestimmungen über die Mitwirkung, den Informationsaustausch, die Ausarbeitung gemeinsamer Positionen oder über die Rechte und Pflichten von Bund und Kantonen bei der Übernahme von EU-Recht. Obwohl die Rahmenvereinbarung zu Schengen/Dublin noch nicht in Kraft ist, wurde ein wichtiges Element der Zusammenarbeit bereits verwirklicht. Seit Herbst 2005 arbeitet ein «eingebetteter» Vertreter der Kantone im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in Bem. Er stellt den Informationsfluss zwischen Bundesbem und der Konferenz der Kantonsregierungen(KdK) sicher und nimmt an den Verhandlungen in den Gemischten Ausschüssen in Brüssel teil. Wie es im Bericht heisst, könnten künftig in allen Departementen des Bundes solche Kantonsvertreter wirken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmenvereinbarung für alle europapolitischen Bereiche geht noch etwas weiter als jene zu Schengen/Dublin. Bestandteil sollen auch die Schlichtung von Konflikten, die Einhaltung von Fristen oder die Weiterbildung für kantonale Angestellte sein.

Die Kantone sehen sich durch die Stossrichtung des Berichts bestätigt. Er liege auf der Linie, welche die Kantonsregierungen seit Jahren folgten, sagt Canisius Braun, Sekretär der KdK. Die Europakommission der Konferenz vertrete punkto Reformtempo aber eine andere Haltung als der Bundesrat, der eine «vorauslaufende» Änderung der Mitwirkungsrechte ablehnt und die Kantone stattdessen «schrittweise» und «wenn nötig und sinnvoll» einbinden will. «Wenn man etwas jetzt schon tun kann und es ohnehin einmal tun wird, sollte man damit nicht zuwarten. Darüber herrscht in der Kommission ein Konsens», sagt Braun. Die Kantone teilten auch die Einschätzung nicht, wonach man noch länger Erfahrungen sammeln müsse, um die Abläufe zu optimieren. Auch Pfisterer hält den Bericht in diesem Punkt für etwas gar zurückhaltend. Man sollte sich vor Vertragsabschluss über die nötigen Anpassungen des politischen Systems unterhalten und nicht erst danach. NZZ, 19. Juni 07, S. 15; http://www.news-service.admin.ch/­NSBSubscriber/­message/­attachments/­8794.pdf; http://www.news-service.admin.ch/­NSBSubscriber/­message/­attachments/­8783.pdf; http://www.admin.ch/­aktuell/­00089/­index.html?lang=de&msg-id=13096

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