Gesunkene EU-Begeisterung der Schweizer Aussenministerin Calmy-Rey
2003 hatten die Schweizer Euronationalen Morgenluft gewittert. Endlich eine EU-Befürworterin an den Schalthebeln der Macht! Heute ist die Begeisterung der Ernüchterung gewichen. Zwar sprach sich Calmy-Rey für die Bilateralen Verträge aus, doch von einem Beitritt spricht sie nie. Calmy-Rey sei skeptischer geworden gegenüber einem EU-Beitritt, bestätigt ein EDA-Mitarbeiter. Nicht zuletzt schätzt sie die Freiheit ausserhalb der EU. Als Aussenministerin eines vergleichbaren EU-Landes hätte sie viel weniger Handlungsspielraum. NZZ am Sonntag, 11. Mai 2008, S. 31
Im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU soll es trotz neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine zusätzlichen Pflichten und Voranmeldungen geben. Darauf haben sich laut Angaben beider Seiten Delegationen der Schweiz und der EU beide Parteien in Brüssel verständigt (Ende Mai 08). Allerdings müssten nun noch Detailfragen geklärt werden, sagte der Schweizer Verhandlungsleiter, Hermann Kästli. Eine nächste Verhandlungsrunde sei noch vor der Sommerpause geplant. Mit dieser Entwicklung hat sich ein von der Schweiz eingebrachter Ansatz durchgesetzt (vgl. NZZ .vom 30. 5. 08). Nötig geworden sind die Verhandlungen, weil die EU neue Sicherheitsvorschriften für den Warenverkehr mit Drittstaaten erlassen hat. So müssen ab dem 1. Juli 2009 den Zollbehörden für jede Lieferung zahlreiche zusätzliche Daten 1 Stunde (Strassenverkehr), 2 Stunden (Bahn) bzw. 30 Minuten (Luft) vor dem Grenzübertritt elektronisch geliefert werden. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens zwischen der Schweiz und der EU hätte dies zu erheblichen Störungen führen können.
Die nun angestrebte Lösung vermeidet solche Friktionen, indem sie die Schweiz, die ohnehin ähnliche Sicherheitsstandards kennt, gewissermassen in den «Waren-Sicherheitsraum EU» integriert: Den neuen Sicherheitsbestimmungen soll lediglich der Warenverkehr zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten unterworfen werden. Dies bedingt, dass die Schweiz an ihren internationalen Flughäfen für Luftfracht von und nach Ländern ausserhalb der EU das EU-Sicherheitsregime übernimmt. Bei Ausfuhren ist die Arbeitsteilung noch zu klären. Hingegen soll es beim Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU (sowie beim Transit durch die Schweiz) beim Status quo bleiben. NZZ, 31. Mai/ 1. Juni 2008, S. 23