Kurzinfos Mai 2012


Sozialdemokratische europäische Solidarität

Thomas Oppermann, Geschäftsführer der SPD-Fraktion: "Präsident Hollande arbeitet für Frankreich, wir arbeiten für Deutschland" (Aussage im Zusammenhang mit Rettungschirmen, Eurobonds, etc. Der Berner Bund, 25. Mai 2012, S. 3).


Trotz drohenden Strafzahlungen für die Bundesrepublik hat die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag, den 31. Mai 2012 noch einmal ihre Weigerung bekräftigt, eine EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikations-Daten umzusetzen. Die Entscheidung der EU-Kommission, Deutschland wegen dieser Frage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen und ein Zwangsgeld in Höhe von täglich rund 315'000 Euro zu beantragen, kommentierte ein Sprecher der Ministerin mit den Worten, dieser Schritt komme «nicht überraschend». Man bleibe bei der Weigerung, denn bei der Vorgabe aus Brüssel handle es sich um «die umstrittenste Richtlinie in der Geschichte der europäischen Integration».

Den Einwand, jeder Normalbürger müsse auch solche Gesetze beachten, die er für falsch halte, wollte der Sprecher nicht gelten lassen. Man strebe an, die Richtlinie auf europäischer Ebene zu verändern, und wolle durch die Weigerung, sie in nationales Recht umzusetzen, den Druck auf Brüssel aufrechterhalten. Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Mitgliedsländern vor, zur Terrorismusbekämpfung die Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Bürger auch ohne konkreten Verdacht für mindestens sechs Monate zu speichern. Die Inhalte der Gespräche oder E-Mails werden nicht registriert.

Seit das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 für ungültig erklärt hat, streiten Union und FDP um eine Neufassung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) pocht auf einer Einhaltung der EU-Richtlinie und forderte seine FDP-Kollegin am Donnerstag noch einmal zum Einlenken auf. Wenn es am Ende zu einer Verurteilung komme, «wird es auf jeden Fall teuer», so der CSU-Politiker. In Berlin wird allerdings damit gerechnet, dass das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof am Boulevard Konrad Adenauer in Luxemburg bis zu zwei Jahre dauern wird und erst die nächste Bundesregierung von möglichen Strafzahlungen betroffen wäre. Die FDP-Justizministerin will die generelle Speicherung von Internetverbindungsdaten nur für höchstens sieben Tage zulassen und weiter gehende Fristen nur bei einem konkreten Verdacht hinnehmen. Die EU-Kommission hat aber schon deutlich gemacht, dass sie dieses sogenannte Quick-Freeze-Verfahren nicht akzeptiert. Leutheusser-Schnarrenberger stellt mit ihrer starren Haltung auch die Autorität von Bundeskanzlerin Angela Merkel infrage, die schon vor einigen Wochen nachdrücklich eine Umsetzung der EU-Richtlinie angemahnt hat. Von ihrem eigenen Parteivorsitzenden Philipp Rösler muss sie keinen Widerspruch befürchten, denn der ist gegenwärtig so geschwächt, dass er keinen Konflikt mit der eigenen Bundesministerin wagen kann. Zudem steht die FDP in dieser Frage auch unter dem Druck der Piraten-Partei, die bei den jüngsten Landtagswahlen ausserordentlich erfolgreich war und jede Speicherung von Internetdaten als Eingriff in die Privatsphäre der User kategorisch ablehnt.

Leutheusser-Schnarrenberger gehörte zu den FDP-Politikern, die 2010 mit ihrer Klage gegen das ursprünglich von der grossen Koalition beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hatten. Damals meinte sie warnend, der «Speicherwahn» seit den Anschlägen vom 11. September 2001 sei gefährlich und könne «in den Überwachungsstaat führen». Es sei nicht zu vertreten, auch die Daten eines Achtjährigen aufzubewahren, der vom Schulhof aus seine Eltern anrufe. NZZ, 31. Mai 2012, S. 3.

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