Anhörung der Schweiz im EU-Parlament
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments beschäftigt sich periodisch mit der Verwirklichung des Binnenmarkts in den EWR-Staaten und in der Schweiz. Im Herbst 15 will das Parlament einen neuen Bericht zum Thema verabschieden, weshalb Anfangs Mai der Schweizer Botschafter bei der EU, Roberto Balzaretti, und andere Referenten an einer Anhörung in Brüssel zum Berichtsentwurf Stellung nehmen konnten. Mit Überraschungen wartet der vom Baden-Württemberger CDU-Abgeordneten Andreas Schwab entworfene Text nicht auf. Vielmehr wird die Absage der EU-Kommission, mit der Schweiz über die Personenfreizügigkeit zu verhandeln, «voll und ganz befürwortet».
Zwar verfügt das EU-Parlament in den Beziehungen zur Schweiz über viel weniger Gewicht als die Kommission und die EU-Staaten, doch war die lebhafte Debatte im Ausschuss ein Gradmesser für die Stimmungslage in Brüssel. Balzaretti erinnerte an die engen Wirtschaftsbeziehungen und rief die EU dazu auf, eine konstruktive Lösung zu suchen. Dabei könne es neben dem Freizügigkeitsabkommen auch um andere Massnahmen gehen, die der Schweiz eine bessere Steuerung der Zuwanderung ermöglichten. Zudem forderte der Schweizer Botschafter die EU auf, die Freizügigkeit nicht isoliert zu betrachten und den Bilateralismus in anderen Gebieten weiterzuentwickeln.
Doch im Zentrum des Interesses der Europaparlamentarier stand die Freizügigkeit. Der Bundesrat müsse sich im Klaren sein, dass Verhandlungen seitens der EU trotz dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative «nicht denkbar» seien, betonte Schwab. Ins gleiche Horn stiess Kristin Schreiber, die in der EU-Kommission die Direktion für die Steuerung des Binnenmarkts leitet und Kontingente als «ausgeschlossen» bezeichnete. Kaum Unterstützung für die Schweiz gab es auch von Vicky Ford, die den britischen Konservativen angehört, die gegenüber der Personenfreizügigkeit eigentlich kritisch eingestellt sind. Jedes EU-Land habe seine Probleme mit der Zuwanderung, weshalb es schlecht ankomme, wenn die Schweiz den Unterschied zwischen Freizügigkeit und Migration aus Drittstaaten verwische.
Ihre harte Haltung gegenüber der Schweiz bei der Freizügigkeit wie auch die Forderung nach einem institutionellen Abkommen begründeten die Parlamentarier auch damit, dass die Freizügigkeit ein untrennbarer Pfeiler des Binnenmarktes sei, dessen Regeln auch von der Schweiz einzuhalten seien. Die Kommissionsbeamte Schreiber zog einen Vergleich zum Sport: «Im Fussball ist es auch nicht möglich, dass ein Team mit zwölf Spielern antritt oder die Offside-Regeln nicht akzeptiert.» Die in Leiden und Basel lehrende Europarechtlerin Christa Tobler, die als Expertin vorgeladen worden war, kritisierte diese Begründung mit Blick auf die Personenfreizügigkeit. Der Bilateralismus unterscheide sich vom EU- und vom EWR-Recht, zumal sich die Schweiz nur partiell und nur an drei von vier Pfeilern des Binnenmarkts beteilige. Brüssel könne daher die Ablehnung von Verhandlungen zur Freizügigkeit mit der Bedeutung dieses Prinzips für die EU und für die bilateralen Verträge I begründen, nicht aber mit der Unteilbarkeit des Binnenmarkts, an dem die Schweiz nicht voll beteiligt sei. NZZ, 8. Mai 2015, S. 11
