Seit 2016 ist in der EU über eine Reform der mehr als 20 Jahre alten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten gestritten worden. Nun ist deren Verschärfung unter Dach.
In der EU ist die Verschärfung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern politisch unter Dach: Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Strassburg mit deutlicher Mehrheit den einschlägigen Kompromiss gebilligt, den seine Unterhändler Anfang März mit jenen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erzielt haben. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der neuen Regeln in nationales Recht. Konkret geht es um eine Änderung der Entsenderichtlinie von 1996, die gesetzliche Regeln enthält für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitgeber zur Ausführung eines Auftrags für eine begrenzte Zeit in einen anderen Mitgliedstaat schickt. Ein Beispiel hierfür sind polnische Bauunternehmen, die auf deutschen Baustellen tätig sind. Die Richtlinie verfolgt ähnliche Ziele wie die im Schweizer Entsendegesetz formulierten «flankierenden Massnahmen».
Mit der Reform habe sich Europa für den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» entschieden, erklärte die niederländische Sozialdemokratin Agnes Jongerius, eine der zuständigen Berichterstatterinnen des Parlaments. Der nun verabschiedete Kompromiss hält unter anderem fest, dass entsandte Arbeitnehmer künftig vom ersten Tag an nicht nur – wie bisher – denselben Mindestlohn (sofern vorhanden) erhalten müssen wie lokale Arbeitnehmer, sondern neu auch dieselben Lohnzuschläge wie zum Beispiel Weihnachts- oder Schlechtwettergeld.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen können die Mitgliedstaaten umfassende, repräsentative regionale Tarifverträge oder Branchentarifverträge anwenden, was bisher nur im Bausektor der Fall war. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden, sie dürfen dem Entsandten nicht vom Lohn abgezogen werden. Die Dauer der Entsendung wurde auf höchstens 12 Monate festgelegt, mit einer möglichen Verlängerung um 6 Monate. Nach dieser Frist dürfen die Arbeitnehmer zwar weiterhin im Gastland bleiben und arbeiten, doch gelten dann sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften dieses Landes. Der Westen drängt
Die EU-Kommission hatte die Reform 2016 vorgeschlagen. In der politischen Debatte drängten Gewerkschaften und westeuropäische Mitgliedstaaten unter französischer Führung auf scharfe Regeln, um Lohndumping zu verhindern. Arbeitgeber und einige osteuropäische Staaten hingegen versuchten diese Verschärfung zu bremsen, mit begrenztem Erfolg. NZZ, 30. Mai 2018, S. 25
