Kurzinfos März 2006


Nüchterne Bilanz der Schweizer Unternehmen nach EU-Osterweiterung

In Wirtschaftskreisen wurde die am 1. Mai 2004 Realität gewordene Aufnahme von zehn neuen Ländern in die EU als grosse Chance für die Schweizer Unternehmen verstanden, sich neue Märkte. zu erschliessen. Haben sich mittlerweile solche Hoffnungen und Erwartungen erfüllt? Osec Business Network Switzerland wollte es genau wissen. Der Schweizer Exportförderer hatte im November 2005 in Kooperation mit sieben kantonalen lndustrie- und Handelskammern und dem Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen an der Universität St. Gallen einen detaillierten Fragebogen an rund 8000 Firmen verschickt, von denen 966 geantwortet haben. Das Fazit dieser Umfrage lautet, dass von einem dynamischen Auf- und Ausbau der Geschäftstätigkeit mit den neuen Märkten schwerlich gesprochen werden kann. Vor der EU - Erweiterung unterhielten 28,3% der befragten Unternehmen Geschäftsbeziehungen in den neuen EU- Ländern; seit deren Beitritt zur Union ist dieser Anteil lediglich um 2,4 Prozentpunkte gestiegen. Dieses auf den ersten Blick ernüchternde Ergebnis mag damit zusammenhängen, dass wohl viele Unternehmen, die nach dem Zusammenbruch des Sowjetimperiums im Osten Geschäftsmöglichkeiten gewittert hatten, schon vor der EU-Erweiterung entsprechend handelten.

Besonders sticht ins Auge, dass die grosse Mehrheit der antwortenden Firmen weder positive noch negative Auswirkungen der EU-Erweiterung auf ihr Unternehmen sieht. Gleichzeitig mag überraschen, dass lediglich 17,5% der Befragten positive Implikationen erkennen. Allerdings ist dieser Anteil bei jenen Unternehmen, die schon vor dem 1. Mai 2004 Geschäftsbeziehungen mit den neuen EU-Ländern unterhielten, wesentlich bedeutender (40,7%). Die Kategorie der Unternehmen mit langjähriger «Ost-Erfahrung» gewichtet zudem statistisch signifikant die Vor- und Nachteile der EU-Erweiterung anders als die im «neuen» Europa (noch) nicht aktiven Gesellschaften. Oft messen Unternehmen, die schon während der Transformationsphase in der Region tätig waren, dem Wegfall der Handelsbeschränkungen, der Vereinheitlichung von Normen und Standards, der höheren Rechtssicherheit bzw. Rechtsangleichung und dem Wegfall von Investitionshemmnissen weit mehr Bedeutung bei als die anderen befragten Unternehmen. Ähnlich unterschiedliche Einschätzungen resultierten bei der Frage nach den wichtigsten Nachteilen der EU-Erweiterung. Der steigende Wettbewerbs- bzw. Preisdruck in der Schweiz, aber auch der sich verstärkende Wettbewerb sowie die wachsenden Kosten in den neuen EU- Mitgliedstaaten werden von deutlich mehr "ost-erprobten" Unternehmen eher als Nachteil empfunden als von den anderen Firmen.

Zwar können 40% der befragten Firmen seit der EU-Osterweiterung keine wesentlichen Hemmnisse für ihre Geschäftsbeziehungen mit den neuen EU-Staaten mehr erkennen. Aber dass es sie gibt, liegt, wie die Umfrage ergeben hat, klar auf der Hand. Verwiesen wurde in den Antworten besonders häufig auf eine überbordende Bürokratie, auf Korruption und Kriminalität, auf Probleme mit einer andersartigen Mentalität, auf fehlende Fremdsprachenkenntnisse der Arbeitnehmer in diesen Ländern, auf die Schwierigkeiten, verlässliche Geschäftspartner zu finden, auf unterschiedliche Produktanforderungen, auf ungenügende Infrastruktur und last, but not least auf Mängel bei der Umsetzung von EU-Recht. NZZ, 14. März 2006, S. 23


In dem seit September 2005 schwelenden steuerpolitischen Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Schweiz hat Bern Anfangs März 06 der Brüsseler Behörde ein zehnseitiges Schreiben übergeben. Darin wird ausführlich und detailliert auf ein Aide-Memoire der Kommission vom 15. Dezember Stellung genommen, das im Wesentlichen besagt, gewisse Bestimmungen zur Unternehmensbesteuerung in einzelnen Kantonen seien mit dem Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz - EU von 1972 nicht vereinbar. Aus Sicht Berns ist jedoch die Vermutung der Kommission unbegründet, dass die bestimmten Unternehmen gewährten Steuererleichterungen staatliche Beihilfen darstellen, die den Wettbewerb verfälschten und den Warenhandel in einer mit dem guten Funktionieren des FHA unvereinbaren Weise beeinträchtigten.

Die Schweiz begnügt sich in ihrem Antwortschreiben nicht mit einer «fachtechnischen» Stellungnahme zu den von der Kommission kritisierten kantonalen Steuerregimen für Holdinggesellschaften, für Verwaltungsgesellschaften (Firmen, die in der Schweiz eine Verwaltungs-, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben) und für gemischte Gesellschaften (Firmen, deren Geschäftstätigkeit in der Schweiz praktisch bedeutungslos ist, die also vor allem Ausland-Ausland-Geschäfte tätigen). Vielmehr wird zunächst Grundsätzliches behandelt und erklärt, warum nach Auffassung der Schweiz die kantonalen Regime nicht in den Anwendungsbereich des FHA fallen können. Es sind vor allem folgende drei Gründe: Zum einen regelt dieses Abkommen einzig den Handel mit bestimmten Waren. Entsprechend war beim Abschluss des FHA keine Rechtsharmonisierung beabsichtigt - auch nicht im fiskalischen Bereich. Zum andern bieten aus Sicht der Schweiz die Bestimmungen des FHA über Wettbewerb und staatliche Beihilfen (Art. 23) keine ausreichende Grundlage für eine wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Unternehmensbesteuerung. Dies gelte um so mehr, als das FHA ein klassischer Staatsvertrag sei, der durch jede Vertragspartei in autonomer Weise ausgelegt werde.

Drittens schliesslich ist für Bern auch der Verweis auf die EU-Wettbewerbsregeln bei der Interpretation von Art. 23 FHA verfehlt. Nicht nur, dass die Schweiz nie ihre Einwilligung für eine solche Interpretation gegeben habe. Vielmehr könne die EU der Schweiz auch nicht ihre evolutive Wettbewerbsregelung aufzwingen, wie es die Kommission mit dem Argument versucht, Steuererleichterungen kämen in der EU staatlichen Beihilfen gleich, und diese Sicht der Dinge müsse auch beim FHA gelten. Bis zum 15. Dezember 2005 hat die Kommission denn auch nie festgestellt, die schweizerische Unternehmensbesteuerung könnte das gute Funktionieren des FHA tangieren, obschon die kantonalen Regime seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts existieren.

Doch selbst wenn die kantonalen Steuerregimes unter den Anwendungsbereich des FHA fielen, stellten sie keine Subventionierung von Unternehmen dar, wird seitens der Schweiz festgestellt. Im Antwortschreiben wird etwa darauf verwiesen, dass von einer fiskalischen Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige nicht die Rede sein könne, weil die kantonalen Massnahmen allen wirtschaftlichen Akteuren offen stehen und folglich nicht diskriminierend seien. Dies treffe auch mit Blick auf die von der Kommission ganz besonders monierte Unterscheidung zwischen den in der Schweiz getätigten (steuerbaren) Geschäften und den im Ausland getätigten (nichtsteuerbaren) Geschäften zu.

Schliesslich bläst die Schweiz in ihren «Reponses» zum Gegenangriff, indem sie Brüssel vorwirft, mit zwei Ellen zu messen. Sie verweist darauf, dass etwa im Rahmen der OECD nur die zentralstaatlichen Steuersysteme, nicht aber die zumeist am Äquivalenzprinzip orientierten Regimes der unteren Staatsebenen auf allfällige schädliche Steuerpraktiken abgeklopft werden. Ebenso verfahre die EU mit ihren Mitgliedstaaten. Deshalb mute es eigenartig an, dass Brüssel sich nun ausgerechnet gegenüber dem Drittland Schweiz anders verhalte. NZZ, 10. März 2006, S. 21


Die Zürcher Regierung veröffentlichte im März 06 einen Auslegeordnung zur EU-Frage. «Die Frage, ob der bilaterale Weg fortzusetzen oder eher ein Beitritt in die EU prioritär zu verfolgen sei, wird durch den vorliegenden Bericht nicht entschieden.» Tatsächlich enthält der Bericht «Zürich und Europa» nicht einen Positionsbezug des Regierungsrates für oder gegen einen EU-Beitritt. Auf knapp 300 Seiten werden in Buchform Materialien präsentiert, welche die Standortbestimmung ermöglichen, aber nicht vorwegnehmen sollen, wie Daniel Brühlmeier an einer Medienkonferenz sagte. Brühlmeier ist in der Staatskanzlei verantwortlich für das Thema Aussenbeziehungen. Regierungssprecherin Susanne Sorg kündigte an, der Regierungsrat werde seine Position «im letzten Quartal 06» veröffentlichen, im Zusammenhang mit einer Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen. Warum lässt sich der Zürcher Regierungsrat überhaupt zur Aussenpolitik vernehmen; die ja Sache des Bundes ist? Als grösster Wirtschaftskanton, als Bildungs- und Forschungsplatz sowie als Grenzkanton sei der Kanton Zürich von den Auswirkungen der bilateralen Verträge oder eines allfälligen EU-Beitrittes stärker betroffen als alle anderen Kantone, sagte Brühlmeier. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung hat deshalb für acht Politikbereiche Vor- und Nachteil~ aufgelistet, die sich aus den Bilateralen und einem EU-Beitritt ergeben. Bei zweien - innere Sicherheit so- wie Bildung und Forschung - sieht sie klare Vorteile im Beitritt, bei einem Bereich - Finanzplatz, Zinsniveau und Steuern - bevorzugt sie ebenso klar den bilateralen Weg. Bei den anderen Themen fällt das Urteil zwiespältig aus.

Dass ein Beitritt für den Bildungs- und Forschungsplatz praktisch nur Vorteile bringen soll, begründet die Arbeitsgruppe damit, dass für die Schweiz und den Kanton Zürich die Teilnahme an europäischen Ausbildungs- und Forschungsprogrammen sehr wichtig sei. Diese könne zwar auch über bilaterale Verträge erreicht werden, doch müsse sie für jedes einzelne Programm wie" der neu ausgehandelt werden. Auch könne die Schweiz als Nicht-Mitglied keinen Einfluss auf den Inhalt solcher Programme nehmen. Ebenso eindeutig fällt das Urteil für den Finanzbereich aus: «Der EU-Beitritt ist bezüglich Zinsen, Geld- und Währungspolitik, der Steuern, des Finanzplatzes und der öffentlichen Haushalte nicht im Interesse der internationalen Standortattraktivität des Kantons Zürich», heisst es im Bericht. So wird darauf hingewiesen, dass ein Beitritt den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen einschränken würde. Dass die Schweiz die Mehrwertsteuer auf europäisches Niveau verdoppeln müsste, würde dazu führen, dass finanzielle Mittel aus dem Kanton Zürich abflössen - finanzielle Mittel, die der Bevölkerung und der Wirtschaft für Konsum und Investitionen fehlten. Schädlich für den Finanzplatz Zürich sei auch die unsichere Zukunft des Bankgeheimnisses - nicht wegen dessen faktischer Bedeutung, sondern wegen der Tatsache, dass Kunden den Finanzplatz als weniger sicher wahrnehmen könnten. '

Sowohl ein Beitritt als auch die bilateralen Verträge können sich auf das Verhältnis zwischen Kantons- und Regierungsrat sowie auf die Volksrechte auswirken. Gemäss Bundesverfassung wirken die Kantone an der Vorbereitung von aussenpolitischen Entscheiden mit, die sie direkt betreffen. Da der Kantonsrat Gesetze beschliesst und nicht der Regierungsrat, müsste dieser mit Zusagen gegenüber dem Bund zuwarten, bis der Kantonsrat seine Arbeit abgeschlossen hätte. Um solche Situationen zu vermeiden, schlägt die Arbeitsgruppe vor, «unter bestimmten Bedingungen gewisse wichtige Legislativkompetenzen an den Regierungsrat zu delegieren».

Nach einem EU-Beitritt müsste zudem bei kantonalen Vorlagen geprüft werden, ob sie EU- konform wären. Für den Zeitraum von 1993 bis 1998 wird allerdings nur gerade eine Vorlage erwähnt, die im Widerspruch zu EU-Recht gestanden wäre: die Volksinitiative «Stopp der importierten Arbeitslosigkeit». Und schliesslich hätten in der Schweiz lebende EU-Bürger Anspruch auf das Wahlrecht auf Gemeindeebene. Regierungsrat des Kantons Zürich (Hrsg.): Zürich und Europa. Verlag Schulthess, Zürich 2006. 294 Seiten, Franken 58.-. NZZ, 31. März 2006, S. 51


Poor translations of EU jargon can alienate ordinary people, with EU translators' increasing reliance on the internet raising the risk of mistakes, European Commission terminologist Alex Andersen told EUobserver. The commission currently employs 20 terminologists, one for each official language, to advise translators how to handle industrial terms such as "biomass" as well as EU jargon such as "subsidiarity". Over-literal translations can fall foul of connotations in the target language, creating unwelcome effects Mr Andersen explained. Translating "European Union" directly into Danish instead of opting for "europæisk sammenslutning [European Association]" also hits the wrong note and can have far-reaching implications such as galvanising support for Danish opt-outs on EU policy.

"The word 'union' doesn't appeal to Danish people. It has negative connotations because people think back to the historic union between the Nordic countries when they in turn dominated each other," the expert stated. Mr Andersen, from Denmark, has over 30 years' experience in EU terminology and speaks Danish, Swedish, Dutch, German, French, English, Italian, Portuguese and - the hardest to learn - Finnish. But a question mark hangs over the future of the terminologists' role in the European Commission and other EU institutions, with some Brussels directors wondering if they still need them in an age when internet search engine Google supposedly has a solution to any terminology problem. "With Google you often end up just confirming your own good or bad idea," Mr Andersen said. "And it does not help the harmonisation of EU terms among the different institutions.

05. April 2006 - 17:51 CET | By Andrew Rettman, EUOBSERVER / BRUSSELS -


Die Visa-Gebühren für die Einreise in die Länder der Europäischen Union werden fast verdoppelt. Die EU-Innen- und Justizministerhaben sich Ende April 06 in Luxemburg auf eine Anhebung der Sätze von 35 auf 60 Euro geeinigt. Griechenland, Ungarn und Schweden wandten sich dagegen. Die Kritiker machten geltend, dass allzu hohe Visa-Gebühren mittellose Reisende vom Balkan, aus Afrika und anderen armen Regionen benachteiligen würden. Dagegen erklärte der EU-Justizkommissar Frattini, die zusätzlichen Einnahmen seine notwendig, um die Einführung von biometrischen Pässen und Einreisedokumenten zu finanzieren. Infolge dieser Sicherheitsrnassnahmen verteure sich die Ausgabe solcher Papiere. Nach den Vorstellungen der EU sollen Kinder unter sechs Jahren, Studierende, Lehrkräfte und internationale Forschungsbeauftragte von der Gebühr ausgenommen werden. NZZ, 28. April 2006, S. 3


Die EU-Kommission hat im März 06 die Markteinführung von gentechnisch verändertem Mais der Sorte 1507 für den Gebrauch als Nahrungsmittel genehmigt. Damit ist in der EU der Weg frei für die Vermarktung dieser Maissorte als Nahrungsmittel, Nahrungsbestandteil oder daraus gewonnenes Produkt wie Öl und Stärke. Es ist die erste Genehmigung nach der EU-Verordnung 1829/2003, die die Zulassung von genetisch veränderten Nahrungs- und Futtermitteln regelt. Die Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln der EU schreiben vor, dass bei den betreffenden Produkten auf den Gen- Mais hingewiesen werden muss.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte im März 2005 die Genehmigung von Genmais 1507 befürwortet. Aus Sicht der EU-Kommission ist die Sicherheit bei der Nutzung genmanipulierter Lebensmittel schon allein dadurch gewährleistet, dass Fachgremien auf der Basis von Studien Voten für oder gegen eine Nutzung abgeben. Außerdem würden die Verbraucher/innen durch die Kennzeichnungspflicht ausreichend informiert. Experten weisen hingegen stets darauf hin, dass es keine wissenschaftlich gesicherten Daten über die Risiken gentechnisch veränderter Organismen gebe.

Der Mais der Linie 1507 wurde nach Angaben der EU-Kommission so konstruiert, dass er gegenüber dem Europäischen Kornbohrer und anderen Schädlingen resistent ist. Der Mais weise zudem eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium auf. Auf diese Weise sei eine verbesserte Unkrautbekämpfung mit diesem chemischen Unkrautvernichtungsmittel möglich. DNR EU-Rundschreiben, April 2006, S. 9


Umwelt- und Agrarverbände haben von der EU-Kommission eine nachhaltige Forschungspolitik verlangt. Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm sei einseitig zu Gunsten der Agrarlobbyausgerichtet. 2,5 Milliarden Euro will die Kommission in die Forschung über "Food, Feed and Agriculture" investieren. In einem gemeinsamen Offenen Brief kritisierten der NABU, der BUND, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (Abl), das Gen-ethische Netzwerk und weitere Organisationen, dass der Förderschwerpunkt für die Agrarforschung bei der Gentechnik liege. Umwelt- und Verbraucherschutzinteressen blieben dabei unberücksichtigt. Die Verbände fordern, dass sie bei der MitteIvergabe für das 7. Forschungsrahmenprogramm einbezogen werden. (mbu) Offener Brief im Internet: www.nabu.de; DNR EU-Rundschreiben, April 2006, S. 10


Umweltorganisationen protestieren gegen die Sonderbehandlung der Atomforschung im 7. Forschungsrahmenprogramm für 2007 bis 2013, vor allem auf die hohen Ausgaben im Rahmen des EURATOM-Vertrages. Es sei auffällig, dass der Kommissionsvorschlag zum Forschungsrahmenprogramm der Atomkraft erneut eine Sonderstellung einräume. Friends of the Earth Europe kritisieren, dass für die EURATOM-Forschung 4,75 Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollen, doch nur knapp 3 Milliarden für andere Energietechnologien - und hier auch noch in erster Linie CO2-Speicherung und -Abscheidung. Erneuerbare Energien und Effizienzprojekte würden vernachlässigt. www.foeeurope.org; DNR EU-Rundsschreiben, April 2006, S. 14


Umweltverbände sind besorgt über die negativen Folgen für die Umwelt durch Infrastrukturprojekte, die durch EU-Strukturfonds subventioniert werden. 34 % des EU-Haushalts fließen in die so genannten Struktur- und Kohäsionsfonds zur Regionalentwicklung. Dem stehen 0,06 % gegenüber, die für unmittelbare Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des LlFE- Budgets ausgegeben werden. Angesichts dieses Verhältnisses bleiben schützenswerte Tiere und Pflanzen oft auf der Strecke.

Der neue WWF-Report "Conflicting EU Funds" belegt, dass mit der europäischen Subventionspolitik oftmals die biologische Vielfalt zerstört und damit das 2010- Biodiversitätsziel der EU untergraben wird. Ob Tunfischfarmen, Staudämme, Autobahnen oder Wasserstraßen - in acht Fallbeispielen beschreibt der WWF-Report, wie mit EU-Geldern einmalige Naturschätze zerstört werden. So deckt der Bericht auf, dass allein in Spanien 20 Dämme und 16 Straßen mit EU-Geldern gebaut werden, obwohl sie mitten in Natura-2000- Schutzgebieten, dem wichtigsten EU- Instrument für den Biodiversitätsschutz, liegen.

Die europäischen Umweltverbände CEE Bankwatch Network und Friends of the Earth Europe warnten im März 06 die EU- Kommission vor den negativen Umweltauswirkungen geplanter Infrastrukturprojekte in Osteuropa, die mit Hilfe von Strukturfonds in der Förderperiode 2007-2013 finanziert werden sollen. Anhand von 22 geplanten Projekten wiesen die Verbände auf die Gefahr hin, dass Milliarden in nicht nachhaltige Projekte investiert werden. Diese Projekte beinhalten Autobahnen durch Natura-2000-Gebiete, "unnötige" Müllverbrennungsanlagen und "ökonomisch nicht zu rechtfertigende" Dämme und Kanäle mit negativen Folgen auf Natura-2000-Gebiete. Die Verbände bemängeln, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen in diesen Gebieten nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden seien.

Derzeit stehen die EU-Förderrichtlinien für die Zeit von 2007 bis 2013 auf dem Prüfstand - höchste Zeit, die widersprüchlichen Zielsetzungen zu korrigieren, so die Forderung der Umweltverbände. Die EU müsse die Förderung von Projekten einstellen, wenn sie den eigenen Naturschutzzielen und den eigenen Umweltgesetzen zuwiderlaufen. Der WWF fordert außerdem eine Prioritätenliste für Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt in Natura-2000-Schutzgebieten. Wichtig sei hier, dass die einzelnen Mitgliedsländer mit guten Beispielen vorangingen. DNR EU-Rundschreiben, April 2006, S. 15

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign