Kurzinfos März 2010


Das Zitat

"Was die EU-Kommissare wollen? Sie wollen ins Rampenlicht mit Initiativen, sinnvollen oder nicht .... Der einzige Weg den endlosen Strom nutzloser Initiativen zu stoppen besteht in einer Reduktion der Anzahl Kommissare auf eine Zahl, die für die Steuerung der EU nötig ist. Ich denke, eine Kommission von zwölf fähigen Personen würde genügen". (Frits Bolkestein, ehemaliger EU-Kommissar, De Standaard, 30. März 2010).


Rund ein Fünftel der Abfalltransporte in der EU sind illegal und zahlreiche Mülldeponien entsprechen nicht den Normen. Um gegen diese Zustände vorzugehen, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, eine eigene EU-Agentur für den Abfallbereich ins Leben zu rufen. Eine entsprechende Studie veröffentlichte die Kommission Anfang Februar. Die Agentur soll dem Grundproblem einer schlechten Anwendung und Durchsetzung des europäischen Abfallrechts begegnen.

Die neue Einrichtung soll eine Reihe von Kontrollaufgaben wahrnehmen, etwa die Überprüfung der Durchsetzungssysteme in den Mitgliedstaaten sowie direkte Inspektionen von Anlagen bei gravierenden Verstößen. Ein Netzwerk in den Mitgliedstaaten soll die Agentur unterstützen. Noch in diesem Jahr soll eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse vorliegen, 2011 könnten dann weitere Schritte vorgeschlagen werden, so die EU-Kommission.

Das Problem der mangelnden Umsetzung des EU-Abfallrechts hat sich laut Kommission in den letzten Jahren mit dem zunehmenden Abfallabkommen verschärft. Jährlich fallen in der EU etwa 2,6 Milliarden Tonnen Abfalle an, von denen etwa 90 Millionen Tonnen als gefährliche Abfalle gelten. Die EU-Kommission hat berechnet, dass die tatsächliche Anwendung aller EU -Vorschriften im Abfallbereich neben den anderen positiven Umwelteffekten jährlich knapp 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen könnte. EU-Kommission, Informationen zur Abfallpolitik: www.ec.europa.eu/environment/waste, umwelt aktuell, März 2010, S. 9


Eine vom Nordischen Rat in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die in der EU-Chemikalienverordnung REACH festgelegte 0,1-ProzentGrenze für besonders besorgniserregende Stoffe nicht in jedem Fall ausreicht, um vor größeren Mengen giftiger Substanzen in importierten Produkten zu schützen. Wenn ein Produkt mehr als den in Artikel 33 der REACH-Verordnung festgelegten Wert von 0,1 Prozent Anteil eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthält, muss dieses vom Hersteller angezeigt werden. Bei komplexeren Produkten wie Spielzeugen, Schuhen, Computern, Möbeln oder Werkzeugen können Einzelteile giftige Stoffe enthalten werden die 0,1 Prozent aber auf das Gesamtgewicht bezogen, kann rein rechnerisch die Grenze relativ problemlos unterschritten werden. Doch die Produkte könnten dann weniger harmlos sein als angenommen.

Der Nordische Rat, der sich aus Parlamentsabgeordneten der skandinavischen Staaten zusammensetzt, hatte schon früher Grenzwerte für einzelne Bauteile oder für enthaltene Materialien gefordert. In der Studie wurde nun nachgewiesen, dass größere Mengen giftiger Substanzen ohne Informationspflicht eingeführt werden können, wenn sich die Grenzwerte auf das Gesamtgewicht beziehen. Beispielsweise können so jährlich rund 900 Tonnen eines bestimmten Giftstoffes in importierten Schuhen ihren Weg zu den VerbraucherInnen finden, ohne dass dies angegeben werden muss.

Ausgeführt wurde die Studie von dem Hamburger Institut Ökopol und dem Öko- Institut. Studie (engl., 115 S.): www.kurzlink.de/svhc-studie2010, umwelt aktuell, März 2010, S. 10


Nach Ansicht der EU-Kommission entsprechen Biokraftstoffe, die aus Palmöl gewonnen werden, den Nachhaltigkeitskriterien der EU. Biokraftstoffe aus tierischen und pflanzlichen Abfallprodukten könnten sogar als besonders positiv gewertet werden. Das geht aus einem inoffiziellen Entwurf der Kommission hervor, der Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe aus unterschiedlichen Quellen definieren soll. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2008 legt zwar fest, dass Biokraftstoffe in der EU nur unter Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsregeln verwendet werden dürften. Kriterien wurden dafür aber nicht definiert.

Umweltorganisationen kritisierten den Entwurf der Kommission scharf. Friends of the Earth Europe (FoEE) sieht vor allem in der Akzeptanz von Ölpalmenplantagen eine Einladung zur Zerstörung von Regenwäldern. Die Produktion von Palmöl bisher vor allem für die Nahrungsmittel- und die Chemieindustrie ist nach UN-Angaben heute schon die Hauptursache für die Vernichtung von Regenwäldern in Malaysia und Indonesien.. Eine stärkere europäische Nachfrage werde diese Situation noch verschlimmern, so FoEE. Die Organisation Transport & Environment warnte, dass auch die Bevorzugung von Abfällen bei der Bilanzierung der Biokraftstoffe falsche Anreize setzen würde. Wahrscheinlich würden tierische Fette dann nicht mehr für Kosmetika eingesetzt, sondern zu Biokraftstoffen verarbeitet. Die Kosmetikindustrie würde dann stärker auf Palmöl zurückgreifen, was die Zerstörung der Regenwälder abermals verstärken würde. FoEE: wwwJoeeurope.org (Agrofuels), umwelt aktuell, März 2010, S. 13


SUISSEUROPE, das Blatt des Intergrationsbüros EDA/EVD des Bundes schreibt, das EU-Parlament habe die neue Kommission Barroso II erstmals unter dem Vertrag von Lissabon bestätigt. "Neu stellt jedes EU-Land eine Kommissarin oder einen Kommissar". Das war auch bisher der Fall. Im Verfassungs-Vertrag sollte die Vertretung aller Länder aufgehoben werden. Im die Iren zu ködern, wurde dann übergangsweise garantiert, dass alle Länder in der Kommission vertreten sind. Es ist kaum vorstellbar, dass das Integrationsbüro so schlecht informiert ist. Offenbar will man Dynamik hin zu mehr "Demokratie" vorspiegeln. SUISSEUROPE, Ausgabe 1, März, 2010. www.europa.admin.ch


In der Europäischen Union wird die Giftigkeit von kosmetischen Produkten noch immer anhand von Tierversuchen festgestellt, obwohl die EU Kosmetikrichtlinie dies seit einem Jahr ebenso verbietet wie den Verkauf von Kosmetika, die im Tierversuch getestet wurden. Darauf hat der Verein Ärzte gegen Tierversuche hingewiesen. Ausnahmeregelungen machten die Versuche möglich, die jedoch nach Ansicht der Ärztevereinigung eher dazu dienen, Kosmetikhersteller gegen Ersatzansprüche abzusichern als die Verbrauchersicherheit zu erhöhen. Statt der Tierversuche könnten die Hersteller auf über 8.000 bewährte Inhaltsstoffe zurückgreifen oder bereits existierende tierversuchsfreie Testverfahren verwenden, argumentierte Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Organisation. www.aerzte-gegen-tierversuche.de, umwelt aktuell, April 2010, S. 20.


Der EU-Fischfang in den Gewässern vor der Westsahara ist laut einem Gutachten, das seit Juli 2009 dem Europäischen Parlament vorliegt, illegal. Das berichtete das Magazin Kritische Ökologie. Erst auf der Tagung des Fischereiausschusses Ende Februar 10 sei diese Rechtsauffassung des Juristischen Dienstes des Parlaments öffentlich bekannt geworden. Die EU-Kommission verstößt danach gegen internationales Recht, Wenn sie den Fischfang in den Meeresgewässern der von Marokko besetzten Westsahara durch europäische Fangschiffe nicht untersagt.

Die EU zahlt jedes Jahr hohe Summen an die marokkanische Regierung, um den europäischen Fischereifahrzeugen den Fischfang vor der Westsahara zu ermöglichen, heißt es in einer Petition der Sahraui, der Urbevölkerung der Westsahara. Sie seien nie zur Ausbeutung ihrer Fischressourcen befragt worden und in ihrer besetzten Heimat ständigen Repressionen und Diskriminierungen ausgesetzt. Organisationen und Einzelpersonen können die Petition des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Western Sahara Resource Watch unterschreiben und die Kommission auffordern, die Raubfischerei zu beenden. www.ifak-goettingen.de (Publikationen) www.fishelsewhere.eu, umwelt aktuell, April 2010, S. 26


Buch über Lobbying in der EU, veröffentlicht durch the Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation in the EU (ALTER-EU), Rue d'Edimbourg 26, 1050 Brussels, Belgium. Das Buch kann als pdf heruntergeladen werden (gratis) oder als Papierversion gekauft werden: www.alter-eu.org/book/bursting-the-brussels-bubble; (Hrgs.) Helen Burley (Corporate Europe Observatory); William Dinan (SpinWatch), Kenneth Haar (Corporate Europe Observatory), Olivier Hoedeman (Corporate Europe Observatory) and Erik Wesselius (Corporate Europe Observatory) ISBN/EAN: 978-90-9025327-5


INDECT ist eine Abkürzung und steht für: "Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment" (Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt). INDECT ist ein Forschungsprojekt, das von der EU finanziert wird. Das Ziel von INDECT: Alle bestehenden Überwachungstechnologien sollen zu einem universellen Überwachungsinstrument gebündelt werden, um insbesondere im urbanen Bereich eine lückenlose Überwachung sicherzustellen und soziale Netzwerke im Internet auszuspionieren.

So gibt es etwas in London bereits mehr als eine Millionen offizieller Überwachungskameras, für die die Regierung 560 Millionen Euro ausgegeben hat. Aber es gibt nicht mehr ausreichend Polizisten, die all diese Bildschirme ernsthaft überwachen könnten. INDECT soll nun dabei helfen, das Auge des Gesetzes sofort im richtigen Moment auf den richtigen Monitor zu lenken, wenn sich etwas Gefährliches anbahnt. Was als "gefährlich" angesehen wird, muss vorher entsprechend programmiert werden. In Zusammenarbeit mit Sicherheitsorganen wurden u.a. folgende "Gefahrenquellen" identifiziert, die mit Hilfe von INDECT "proaktiv" erkannt werden sollen:

  • "herumlungernde Personen"
  • Personen, die "sich auffallend umsehen"
  • spontane "Menschenansammlungen"
  • Menschen mit einer Dose in der Hand (1)

Fliegende Kameras über den Städten

Ein weiteres Forschungsziel von INDECT sind fliegende Kameras, d.h. unbemannte "Drohnen", die in Zukunft die Städte in der EU überfliegen und umkreisen sollen, um die BürgerInnen nonstop auch noch im letzten Winkel polizeilich im Visier zu haben. Diese Rundumüberwachung ist den Strukturen der vernetzten Kriegsführung, wie wir sie von den Kriegsschauplätzen in Afghanistan oder Irak kennen, nachgebildet (2).

Ausspionieren sozialer Netzwerke

INDECT soll aber nicht nur der physischen Überwachung und Bespitzelung dienen, es soll auch die automatisierten Kontrolle des Internets und Mailverkehrs perfektionieren: d.h. Auffinden illegaler Downloadmöglichkeiten, Ausforschen von persönlichen Beziehungsnetzen – all das, was bislang mühselige Kleinarbeit von Menschen war, soll nun der Computer blitzschnell analysieren. INDECT rundet daher die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, sämtliche Telekommunikations-Verbindungsdaten zumindest ein halbes Jahr zu speichern - auf "Vorrat", d.h. ohne konkreten Verdacht oder Gefahr. Unter dem Vorwand der sog. "Antiterror"-Bekämpfung wird zunehmend ein Überwachungsregime errichtet, das dazu dient, soziale Netzwerke auszuspionieren und den staatlichen Organen zugänglich zu machen.

Auch Hochschulen beteiligt

Treibende Kräfte hinter diesen Projekten sind neben Staatsorganen auch eine entsprechende Sicherheitsindustrie. Am INDECT-Projekt arbeiten mehrere Universitäten mit privatwirtschaftlichen Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten zusammen.

Selbst die bestimmt nicht EU-kritische Zeitung "Die Zeit" (BRD) tituliert die INDECT-Pläne als den "Traum der EU vom Polizeistaat", in dem "Begriffe wie Unschuldsvermutung oder gerichtsfester Beweis" keine Bedeutung mehr haben (3). Gerald Oberansmayr, Werkstatt Frieden & Solidarität: "Einmal mehr erweist sich die EU als Instrument, die Orwell´sche (Horror-)Vision des ‚gläsernen Menschen' in die Realität umzusetzen. Gerade der jüngst durchgepeitschte EU-Reformvertrag gibt den Machthabern zusätzliche Möglichkeiten zur Hand, solche Maßnahmen auf EU-Ebene voranzutreiben, ohne dass einzelne Staaten noch Vetomöglichkeiten dagegen haben. Wir fordern den sofortigen Ausstieg österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus diesen Orwell`schen EU-Projekten sowie die Nicht-Umsetzung der EU-Bespitzelungsrichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung."

Quelle: (1) http://futurezone.orf.at/­stories/­1631510/­;
(2) http://futurezone.orf.at/­stories/­1638815/­;

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