Kurzinfos März 2020

In Zeiten der Coronavirus-Krise funktioniert der EU-Binnenmarkt nicht mehr reibungslos. Das hat auch die Schweiz zu spüren bekommen. So blockierte Deutschland zeitweise Lieferungen von Schutzprodukten in die Schweiz, und Ausfuhren aus der EU unterlagen Mitte März einer Bewilligungspflicht. Am 20. März 2020 entschied die EU-Kommission, dass die Schweiz und die anderen drei Efta-Länder Norwegen, Liechtenstein und Island dieser Pflicht nicht mehr unterliegen. Ab dem 21. März soll die Schweiz gemäss Entscheid in dieser Hinsicht wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt werden. Aufgrund der eng verflochtenen Wertschöpfungsketten und Distributionsnetzwerke für medizinische und persönliche Schutzausrüstungen habe die EU-Kommission entschieden, die vier Efta-Staaten von den Ausfuhrgenehmigungsanforderungen auszunehmen.

Die Mitgliedstaaten können grundsätzlich Exporte bewilligen, sofern dadurch nicht die Verfügbarkeit der entsprechenden Produkte in der EU gefährdet wird. Die Kommission empfiehlt, dass auch humanitäre Organisationen in Drittstaaten in den Genuss von Bewilligungen kommen sollen. Man erwarte nun im Gegenzug, dass sämtliche anderen nationalen Exportbewilligungspflichten oder -verbote der EU-Mitgliedstaaten aufgehoben würden, schreibt die Kommission weiter. Und tatsächlich teilte beispielsweise das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits am 19. März 2020 mit, dass die deutsche Regelung aufgehoben würde, da es nun eine EU-weite Handhabe gebe.

Die angepasste Verordnung verlangt jedoch auch, dass die neu zum EU-Binnenmarkt hinzugezählten Länder wie die Schweiz ihre Exporte so kontrollieren, dass der Bedarf innerhalb der EU weiter gewährleistet ist.

Zuvor hatten mehrere Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Italien, einen Exportstopp für medizinisches Schutzmaterial verfügt, um sicher genügend Ware für die eigene Bevölkerung zu haben.

Die EU-Kommission ihrerseits verabschiedete am 15. März eine allgemeine Bewilligungspflicht für den Export von fünf verschiedenen Schutzgütern aus der EU. Wer also in einem Nicht-EU-Land etwa Atemschutzmasken aus der EU importieren wollte, musste dafür eine Bewilligung des exportierenden Mitgliedstaates haben. Das betraf auch die Schweiz, da sie als Drittstaat eingestuft worden war. In den zwei Wochen darauf wurden mehrere Lieferungen an Schutzmaterial an der Schweizer Grenze aufgehalten: In Deutschland blockierten die Zollbehörden einen Lastwagen, der 240 000 Schutzmasken und weiteres medizinisches Material in die Schweiz hätte transportieren sollen. Ebenfalls beschlagnahmte Frankreich eine Lieferung mit Schutzmasken, die ein privates Schweizer Unternehmen in die Schweiz importieren wollte. NZZ, 21. März 2020, S. 13.

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