Die EU-Kommission und der Ministerrat einigten sich am 22. November auf eine neue Verordnung über Tiertransporte. Die für die Tierschutzverbände wichtigsten Punkte - Transportzeitbegrenzung auf acht Stunden und größeres Platzangebot - wurden jedoch erneut nicht verhandelt, da die Positionen der Mitgliedstaaten zu weit auseinander liegen. Die beiden Bereiche wurden schließlich ausgeklammert, bis entsprechende Erkenntnisse aus den Mitgliedstaaten vorliegen. Durch den Kompromiss wurde eine Minimalversion der Verordnung erarbeitet, wodurch neue Instrumente für die Verbesserung der Tiertransporte (Satellitennavigation zur Überwachung, mechanische Belüftung, Tränkvorrichtungen, bessere Ausbildung der Fahrer, einheitliche Routenpläne) möglich werden. DNR-EU-Rundschreiben, Dezember 2004/Januar 2005, S. 23.
Kurzinfos November 2005
Ab 1. Februar 05 Woche profitieren die stark exportorientierte Schweizer Nahrungsmittelindustrie von einem wesentlich erleichterten Marktzutritt in die EU und die Schweizer Importeure von einer Erweiterung der Produktpalette mit Zollfreiheit. Am 26. Januar 05 hat nämlich der Bundesrat Ausführungserlasse zum Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der Schweiz und der EU verabschiedet und auf den 1. Februar in Kraft gesetzt. Das politisch unumstrittene und nicht dem Referendum unterstehende Abkommen war im Herbst vergangenen Jahres unterzeichnet und vom Parlament in der Wintersession genehmigt worden. Es ist das erste Abkommen der «Bilateralen II», das in Kraft tritt.
An der im Abkommen vorgesehenen vorzeitigen Anwendung - vor Abschluss des Ratiftkationsverfahrens - sind beide Seiten interessiert. Vorab die Nahrungsmittelbranchen haben nach jahrelangen Verhandlungen auf diesen Zeitpunkt mit Ungeduld gewartet, zumal der gegenseitige Handel wesentlich erleichtert wird. Vom Abkommen erfasst werden zwei Produktgruppen, eine mit und eine ohne Preisausgleichsmechanismus. Der Preisausgleich ist in allen Ländern mit Agrarschutz nötig, weil die verarbeitende Industrie überteuerte Rohstoffe verwenden muss und damit auf dem Weltmarkt nicht wettbewerbsfähig ist. Also werden die in Schokolade, Biskuits, Teigwaren usw. enthaltenen Rohstoffkomponenten wie Milch, Butter oder Mehl beim Import durch Zölle verteuert und beim Export durch Rückerstattungen verbilligt. Die EU tut das seit 1966, die Schweiz seit 1976 («Schoggi-Gesetz»). Da diese Ausgleichszahlungen beidseitig am Weltmarktpreisniveau ausgerichtet waren, wurden sinnlos Budgetmittel verpufft, da ein Teil der Ausfuhrbeiträge ennet der Grenze gleich wieder mit Zöllen abgeschöpft wurde.
Diesem «direkten Budget-Transfer» wurde nun mit der sogenannten Nettopreiskompensation begegnet, indem nur noch die Differenz zwischen dem EU-Agrarpreisniveau und dem höheren Schweizer Niveau ausgeglichen wird. Mithin verzichtet die EU bei den klassischen «Schoggi-Gesetz»-Produkten ganz auf Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge, während die Schweiz ihr höheres Agrarpreisniveau ausgleichen darf, jedoch die Einfuhrabgaben und Ausfuhrbeiträge entsprechend reduziert oder teilweise abschafft und für systeminhärente Verzerrungen bei den Einfuhrtarifen pauschale Zollreduktionen gewährt. Bei den zuckerhaltigen Produkten wurde auf Ausgleichszahlungen auf der entsprechenden Komponente ganz verzichtet.
Neben der Vereinfachung der Ausgleichsmechanismen bringt das Abkommen eine Erweiterung der Produktpalette, wo jegliche Preisausgleichsmechanismen und Zölle beidseitig wegfallen und mithin eine Handelsliberalisierung stattfindet, die auch verstärkte Importkonkurrenz bedeutet. Die Zollfreiheit ist bei diesen Produkten vorab deshalb möglich, weil sie keine oder fast keine agrarpolitisch relevanten Rohstoffe enthalten. Für die Schweiz von Interesse war die Aufnahme vorab von Röstkaffee und löslichem Kaffee in diese Liste. Im Interesse der EU aufgenommen wurden etwa Spirituosen, Bier und Essig. Insgesamt wird der Marktzugang für die verarbeitende Industrie bei gewährleistetem Rohstoffpreisausgleich wesentlich vereinfacht und erleichtert und der Bereich mit gegenseitigem Freihandel erweitert. Mit der Einsparung von Haushaltmitteln für Ausfuhrbeiträge ergibt sich vorderhand mehr Spielraum zur Einhaltung der entsprechenden WTO-Limitierungen beziehungsweise für die Verbilligung zusätzlicher Mengen landwirtschaftlicher Rohstoffe in verarbeiteten Nahrungsmitteln. In der Nahrungsmittelindustrie betrifft das Abkommen ein Ausfuhrvolumen von rund 1,5 Mrd. Fr. Der Bundeskasse gehen per saldo rund 40 Mio. Fr. verloren. NZZ, 27. Januar 2005, S. 21.
Laut einer von der EU-Kommission am 28. Januar 05 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage über die Einstellung der europäischen Bevölkerung zum EU- Verfassungsvertrag äusserten sich 49 Prozent der Befragten in den 25 Mitgliedsländern positiv, und bloss 16 Prozent waren dezidiert dagegen. Grossbritannien ist das einzige Land in der EU, in dem der Anteil der Gegner mit 30 Prozent grösser ist als jener der Befürworter (20 Prozent). Insgesamt 89 Prozent der Befragten erklärten allerdings, sie wüssten wenig über die Verfassung (56 Prozent) oder hätten noch nie etwas davon gehört (33 Prozent). Diese Zahlen sind von einiger Relevanz, weil in 10 EU-Mitgliedstaaten Volksabstimmungen das Schicksal des Vertrags entscheiden werden. Damit dieser angenommen ist, müssen sämtliche 25 Staaten zustimmen. Über 35 Prozent der Befragten in der EU-25 hatten noch keine Meinung zur Verfassung. Der Anteil dieser Unentschiedenen steigt im Vereinigten Königreich auf 50, in Portugal auf 53 und in Irland gar auf 57 Prozent. Diese drei Staaten gehören zu den 10 Referendumsländern. In letzteren beträgt der Anteil jener, welche die Verfassung befürworten, nur noch 42 Prozent gegenüber 49 Prozent in der EU-25. Hingegen ist bei den Ländern mit Referenden die Gruppe der Unentschiedenen höher. NZZ, 29./30. Januar 2005, S. 5
Die EU-Kommission hat am 7. Januar 05 einen Verordnungsvorschlag zur Errichtung eines Visa-Informations-Systems (VIS) vorgestellt, an das mit der geplanten Assoziation an Schengen/Dublin auch die Schweiz angeschlossen werden soll. Das VIS ist ein elektronisches System für den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für kurzfristige Aufenthalte, das primär als Instrument zur Unterstützung der gemeinsamen Visapolitik im Schengen-Raum dient. Laut dem zuständigen Kommissar Frattini soll es einerseits Kontrollen von Visumsanträgen erleichtern und damit zur inneren Sicherheit und zur Bekämpfung der "illegalen" Einwanderung beitragen; anderseits soll es Reisen im Schengener Raum ohne Binnengrenzen für den Personenverkehr erleichtern.
Das VIS wird aus einer zentralen europäischen Datenbank bestehen, die mit den nationalen Systemen verbunden ist. Konsulate und andere nationale Behörden sollen Daten über Visumsanträge und -entscheide in das VIS eingeben bzw. daraus abrufen können. Das System wird neben alphanumerischen auch biometrische Daten (digitale Fotos und Fingerabdrücke) erfassen, damit eine genaue Überprüfung und Identifizierung sichergestellt ist. Der Ministerrat (Mitgliedstaaten) hat die Kommission bereits im letzten Juni ermächtigt, die technische Entwicklung des VIS vorzubereiten. Der nun von der Kommission verabschiedete Verordnungsvorschlag enthält den eigentlichen Rechtsrahmen für das System, indem er dessen Funktionen, Verantwortlichkeiten, die Bedingungen für den Datenaustausch und Ähnliches regelt. Er muss noch vom Ministerrat und vom EU-Parlament verabschiedet werden. Laut Kommission soll das VIS Ende 2006 für die Verarbeitung alphanumerischer Angaben und 2007 zusätzlich für biometrische Daten bereit sein. Das VIS ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts über die gemeinsame Visapolitik. Deshalb nimmt die Schweiz mit Blick auf ihre geplante Assoziation an Schengen/Dublin auf provisorischer Basis an der Debatte teil. Beschlossen wird die Verordnung aber von der EU allein. Falls ihr Schengen-Beitritt alle politischen Hürden nimmt und in Kraft tritt, hätte die Schweiz dann eine bestimmte Frist zur Umsetzung dieses neuen Rechts. NZZ, 8./9. Januar 2005, S. 14
In Fortsetzung der von seinem Vorgänger eingeleiteten Politik hat der neue für Justiz und Inneres zuständige EU-Kommissar Frattini am 27. Januar 05 ergänzende Massnahmen zur Verstärkung des Kampfs gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vorgeschlagen. Zum einen geht es um einen neuen Erlass gegen das organisierte Verbrechen und zum anderen um den erleichterten Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen.
Der Kommissionsvorschlag an die Mitgliedstaaten für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität übernimmt die seit 1998 in der EU bestehende einheitliche Definition einer kriminellen Vereinigung. Der neue Erlass schafft jedoch einen besonderen Straftatbestand für das Anführen einer kriminellen Organisation, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht werden soll. Personen, die sich durch Informationen, materielle Hilfe oder Anwerbung vorsätzlich an der kriminellen Tätigkeit solcher Vereinigungen beteiligen, müssten mit einem Freiheitsentzug von mindestens fünf Jahren rechnen. Vorgeschlagen wird auch eine Kronzeugenregelung mit Strafmilderung für Personen, die mit den Behörden zusammenarbeiten. Schliesslich regelt der Vorschlag die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen für Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
In einem Weissbuch beschreibt die Kommission ferner Vorschläge zur raschen Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen eine Person bereits vorbestraft ist. Der Fall des geständigen Serienmörders Fourniret, der trotz Verurteilung in Frankreich wegen Vergewaltigung anschliessend in Belgien eine Anstellung in einem Schulbetrieb erhalten hat, wurde zum Anlass genommen, den geltenden innereuropäischen Austausch von Daten über Straftaten ausbauen zu wollen. Ein inzwischen eingeleitetes Pilotprojekt Frankreichs, Deutschlands und Spaniens über den gegenseitigen elektronischen Zugriff auf die Strafregister ist bereits weit gediehen und steht allen Mitgliedstaaten offen.
Nach Auffassung der Kommission hat die blosse Vernetzung der Strafregister jedoch verschiedene Nachteile. In diesen Verzeichnissen würden unterschiedliche Daten erfasst, macht sie geltend, und um eine lückenlose Information zu gewährleisten, müsse ein Mitgliedstaat systematisch alle nationalen Dateien abfragen. Mit einem für dieses Frühjahr in Aussicht gestellten Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission deshalb zusätzlich zur elektronischen Verknüpfung eine Art europäische Vorstrafenkartei erstellen, in der alle Personen erfasst würden, die in einem EU-Mitgliedstaat strafrechtlich verurteilt worden sind. Ein solches EU-Register, erklärte Frattini, erlaubte den Mitgliedstaaten zur Erleichterung und Ergänzung eigener Ermittlungen eine gezieltere und damit beschleunigte Abfrage. Nicht zuletzt wegen Datenschutz-Bedenken hatten sich die Mitgliedstaaten bis jetzt allerdings skeptisch gegenüber Plänen für ein zentralisiertes Strafregister geäussert. Wie Frattini gegenüber den Medien weiter ausführte, möchte er in einer späteren Phase - zum besseren Verständnis der Informationen - die national unterschiedlich erfassten Daten für den Austausch nach einem einheitlichen Standardisierungsverfahren codieren. NZZ, 28. Januar 2005, S. 5
Schweiz Österreich - falsche Vergleiche
Wichtiger als (nicht nachweisbaren) wachstumshemmende Effekte des EWR-Neins sind für die Erklärung der Wachstumsschwäche der Schweiz in den neunziger Jahren folgende Faktoren. Die Geldpolitik von 1990 bis 1995 war in der Schweiz sehr restriktiv, was sich auch in einer durchschnittlichen jährlichen realen Aufwertung des Frankens von gegen 3% äusserte. Gleichzeitig wirkte auch die Finanzpolitik konjunkturdämpfend, fiel doch der Fiskalimpuls als Indikator für die fiskalpolitische Ausrichtung zwischen 1993 und 1998 nach Berechnungen der KOF (ETH) stets negativ aus. Kein anderes Industrieland wies in dieser Zeit einen so ungünstigen Mix der Geld- und Finanzpolitik auf, zumal Anfang der neunziger Jahre die internationale Konjunktur ebenfalls schwach war. Hinzu kam in dieser Zeit das «Platzen» der Immobilien-Blase, das nicht nur dem Bankensystem Verluste in Milliardenhöhe bescherte, sondern auch den Übergang zu einer risikoorientierten Kreditpolitik beschleunigte. Es ist die Summe dieser konjunkturellen und strukturellen Einflussfaktoren, die das schwache Wachstum der Schweiz in den neunziger Jahren erklärt. Nach der Lockerung der Geldpolitik ab 1996 bewegte sich das Wachstum der Schweiz, gemessen an den jährlichen Veränderungen des realen I Bruttoinlandprodukts (BIP), mehr oder weniger im Mittelfeld der europäischen Länder. NZZ, 21. Januar 2005.
Quellen: OECD, EU-Kommission, SNB Noch Graphik machen mit absoluten Zahlen.
Die Kritik an der umstrittenen EU-Dienstleistungsrichtlinie nimmt zu. Im November 2004 traf sich der Wettbewerbsrat in Brüssel, um über das Rahmengesetz zu verhandeln, mit dem sämtliche Dienstleistungen dereguliert werden sollen. Unternehmen sollen nur noch den Anforderungen ihres Herkunftslands unterliegen, Kontrollen des Tätigkeitslands werden untersagt. Damit können nationale Standards künftig auf einfachste Weise unterlaufen werden, indem der Unternehmenssitz verlagert oder eine Briefkastenfirma gegründet wird. Müssen grenzüberschreitend tätige Firmen keine Meldungen mehr abgeben, können sie Arbeitnehmer im schlimmsten Falle sozialversicherungsfrei beschäftigen. Während dem Tätigkeitsland Kontrollen untersagt sind, hat das Herkunftsland weder ein Interesse noch ernsthaft die Möglichkeit, diese Aufgabe wahrzunehmen. Neben Tarifverträgen und Sozialabgaben nimmt die Richtlinie auch Gebühren- und Honorarordnungen unter Beschuss, kritisiert das globalisierungskritische Netzwerk Attac. Während Dänemark, Belgien, Schweden, Frankreich, Portugal und Griechenland erhebliche Bedenken angemeldet haben und den Richtlinienentwurf in der vorliegenden Form nicht akzeptieren wollen, hat sich die Bundesregierung mit Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hinter die EU-Kommission stellt, die den Richtlinienentwurf vorgelegt hat. Allerdings kommt Kritik aus den eigenen Reihen. So kritisierte die SPD- Bundestagsabgeordnete Sigrid Skarpelis-Sperk, dass die Regierung bisher keinen Bericht über die Auswirkungen der geplanten Richtlinie vorgelegt habe, die Ministerinnen Renate Künast, Ulla Schmidt und Brigitte Zypries lehnen die Pläne Berichten zufolge ab, weil sie Sozialdumping befürchten. DNR-EU-Rundschreiben, Februar 2005, S. 6.
Wasser wird zu einem der Top-Themen in diesem Jahr. Das lässt sich aus einer Reihe von Dokumenten, Artikeln, Weiß- und Grünbüchern der EU über den Dienstleistungssektor herauslesen. Während die Liberalisierung von Trinkwasser "zur Zeit" nicht als realistisches Ziel angesehen wird, will die EU-Kommission in verschiedenen anderen Bereichen Wettbewerb und Öffnung der Märkte weiter vorantreiben, meint Jan Willem Goudriaan von der Europäischen Föderation der Dienstleistungsgewerkschaften (EPSU).
Alexander Gee von der Generaldirektion Wettbewerb beschreibt im hauseigenen Newsletter die Sicht auf den Wassersektor nur aus ökonomischer und wettbewerbsorientierter Perspektive. Soziale und Umweltaspekte scheinen in dieser Generaldirektion nicht vorgesehen - als würde die Göteborg-Strategie nicht existieren: "Die Hauptbedrohung für den Großhandelsmarkt ... scheinen Anti-Wettbewerbsmaßnahmen des Staates zu sein." Exklusive Rechte sollen auf ein Minimum reduziert, Outsourcing vorangetrieben werden, denn "Wasser unterliegt dem nationalen und europäischen Wettbewerbsrecht." Die politischen Meinungsführer/innen haben offenbar vergessen, dass Wasser die Grundlage allen Lebens auf der Erde ist und dass der Zugang zu Wasser ein Grundrecht darstellt. Umweltschützer und Menschenrechtsaktivistinnen wissen, was geschehen kann, wenn Großkonzerne über die Wasserhähne regieren. Die Zivilgesellschaft muss sich darauf einstellen, dass Widerstand nötig ist - nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein. DNR-EU-Rundschreiben, Februar 2005, S. 27 (1 Sog. "Bolkestein-Richtlinie").
Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote der Euro-Zone hat laut Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat im Dezember 8,9% betragen. Damit stieg sie gegenüber den um je 0,1 Prozentpunkte nach unten auf 8,8% revidierten Werten für Oktober und November 04 wieder leicht an, während sie gegenüber dem Vorjahreswert unverändert blieb. Sie bewegte sich trotz dem anziehenden Wirtschaftswachstum im ganzen letzten Jahr ähnlich wie bereits 2003 stets zwischen 8,8% und 9,0%. In der ganzen erweiterten EU (EU-25) erreichte die Quote im Dezember ebenfalls 8,9%, nach 8,9% im November und 9,1% im Dezember 2003. Die EU-Werte lagen im Berichtsmonat weit über jenen in den USA (5,4%) oder Japan (4,4%). Laut Eurostat-Schätzungen waren im Dezember in der Euro-Zone rund 12,6 Mio. und in der EU-25 etwa 19 Mio. Menschen ohne Arbeit.
Die tiefsten Arbeitslosenquoten innerhalb der EU wiesen im Berichtsmonat Irland (4,3%), Luxemburg (4,4%) und Österreich (4,5%) aus, die höchsten verzeichneten die Slowakei (16,9%) und Polen (18,3%). Auch Frankreich, Deutschland und Spanien lagen mit Werten um 10% über dem Durchschnitt. Besonders hoch ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen, die in der Euro-Zone 17,3% (im Vorjahr 17,0% und in der EU-25 18,1 (18,2)) betrug. NZZ, 2. Februar 2005, S. 21
Die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie soll überarbeitet werden. Das haben die EU-Regierungschefs im März 05 beschlossen. Die Entscheidung stößt in Deutschland überwiegend auf ein positives Echo. Es gehe von der Richtlinie aber immer noch ein erheblicher Privatisierungsdruck aus, sagte Stephan Linder vom Attac-Koordinierungskreis. Die Richtlinie bedrohe damit öffentliche Dienste wie Wasser- und Gesundheitsversorgung. Die EU-Kommission spreche ständig von notwendigen Änderungen, weigere sich aber beharrlich, die dafür notwendige Voraussetzung zu schaffen und den vorliegenden Richtlinienentwurf zurückzuziehen. Er äußerte die Vermutung, es solle im Vorfeld des französischen Referendums über die EU-Verfassung den Kritikern Wind aus den Segeln genommen werden. Deutsche Gewerkschafter und Arbeitgeber betonten, es müsse ein Wettlauf um niedrigere Standards verhindert werden.
Die Richtlinie soll dafür sorgen, auch im Dienstleistungsbereich einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Bislang gelten für Dienstleistungen, ob Altenheime, Kinderbetreuung, Müllabfuhr oder Wasserversorger, die Bedingungen des Landes, in dem diese Dienstleistungen erbracht werden. Die EU-Kommission wollte einführen, dass für Anbieter von Dienstleistungen die Regeln ihres Herkunftslands gelten und die dortigen Behörden für die Kontrolle verantwortlich sein sollen.
Selbst wenn auf das heftig kritisierte "Herkunftslandprinzip" verzichtet werden sollte, hätte die Richtlinie viele negative Konsequenzen, warnte jedoch Attac-Sprecher Lindner. "Mit etwas Kosmetik werden sich die Menschen nicht zufrieden geben", sagte er. "Dieser Entwurf muss weg."
Der faktische Ausschreibungszwang für entgeltlich erbrachte Dienstleistungen (Art. 12) sowie das Verbot, Anforderungen an die Rechtsformen für Unternehmen zu stellen (Art. 15) bedrohe etwa die öffentliche Wasser- und Gesundheitsversorgung. "Hier droht die Privatisierung des Trinkwassers durch die Hintertür - mit allen bekannten negativen Folgen für Preise und Qualität", sagte Lindner.
Auch die rechtlichen und steuerlichen Vorteile für gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege seien durch die sogenannte Bolkestein-Richtlinie bedroht. Nach deren Umsetzung würden Steuervorteile und ähnliche Begünstigungen für gemeinnützige Institutionen zukünftig ständig überprüft und in Frage gestellt. Lindners Ansicht nach geschehe dies nur, um diese Vorteile abzubauen. Solche Vorteile zählten in den Augen vieler profitorientierter Unternehmen zu der Rubrik "Handelshemnisse".
Weil der Richtlinienentwurf bestehende Regeln abbauen wolle und zudem hohe Hürden an neue Regeln stelle, greife er massiv in die Rechte von Kommunen, Ländern und Staaten ein. "Diesen Angriff auf Demokratie und Mitbestimmung müssen wir zurückweisen", sagte Lindner. (23. März 2005; http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10741)
Prominente EU-Parlamentsmitglieder haben den tschechischen Präsidenten wegen seiner Haltung der EU-Verfassung gegenüber gerügt. Journalisten gegenüber (20 April) sagte der Vizepräsident des EU-Parlamentes Roca Vidal-Quadras (EPP-ED), die Äusserungen Klaus bezüglich der neuen EU-Verfassung seien irreführend und tendentiös. Der Sozialist Jo Leinen, Vorsitzender des Verfassungsausschusses, liess verlauten "Es ist bemerkenswert, dass Klaus der einzige Staatschef der EU ist, der sich so dezidiert gegen die Verfassung auspricht." Leinen drohte, der tschechische Präsident schade den Interessen seines Landes durch diese Haltung. "Die tschechische Republik liegt im Herzen Europas und es wäre schade, wenn dieses Land in die Isolation und an die Peripherie Europas getrieben würde, wegen eines EUskeptikers und dessen Kampagne", meinte Leinen. Vaclav Klaus hatte betont, dass er zu 100% gegen die Verfassung sei und er hatte 10 Argumente gegen die EU-Verfassung präsentiert. Leinen hatte darauf hin jedem der Punkte in tschechischen Medien widersprochen. Der Pressesprecher von Klaus äusserte Bedenken bezüglich der Äusserungen der ranghohen Parlamentarier. "Wenn es das ist, was sie unter demokratischer Diskussion und dem Respekt anderer Meinungen verstehen, dann schaden diese Personen der EU selber am meisten". Zahradil, ein Parteifreund von Klaus und EU-Parlamentarier kommentiert die Affäre: "Es ist klar, dass unter den Befürworten der EU-Verfassung langsam Panik und Hysterie entsteht - sobald die Ratifizierung der Verassung nicht so leicht scheint wie zuerst angenommen." 20. April 2005, Lucia Kubosova, EUobserver.com
EU-Parlament beschliesst 8 Millionen Propagandamittel für EU-Verfassung. 16. März 2005EUobserver.com.
Britische Gewerkschaften gegen die EU-Verfassung: http://www.tuaeuc.org.uk/tuaeuc.pdf
Biometrische Eintrittsysteme in Schulcafeterias, Fingerabdruckscanner fürs Anlassen von Autos oder Gesichtserkennungssysteme auf Bussen, das könnte laut der EU-Kommission eines Tages die tägliche Realität der "Europäer" werden. Dies laut der Studie "Biometrie an den Grenzen: Beurteilung des Einflusses auf die Gesellschaft", welche durch die EU-Kommission am 30. März 05 publiziert wurde. Das Papier fordert von den EU-Entscheidungsträgern, sich auf den künftigen Biometrieboom im Alltag vorzubereiten, um die Herausforderungen und die möglichen Gefahren für den Datenschutz und die Privatsphäre der Menschen rechtzeitig in Griff zu bekommen. Das futuristische Szenaria, das in der Studie skizziert wird, sieht für 2015 eine intensive Nutzung von biometrischen Techniken in Geschäftsbeziehungen, Zutritt zu Firmengebäuden, Gesundheitssystem (Identitätsprüfung, Gesundheitsregister) und Sicherheitsbereichen (Grenzkontrolle) voraus. Die Studie bedauert, dass die Biometrie-Industrie im Augenblick von den USA dominiert werde, "aber der europäische Anteil wachse schnell, besonders bei den Banken." 30. März 2005 Lucia Kubosova, EUoberver.com
Das im Mai 2003 erteilte Patent auf Eigenschaften der indischen Weizensorte "Nap Hai" ist vom Europäischen Patentamt (EPA) für ungültig erklärt worden. Damit gibt sie dem Einspruch der Initiative "Kein Patent auf Leben", unterstützt vom Umweltinstitut München, Recht. Dem Einspruch hatten sich die große indische Bauernorganisation Bharat Krishak Samaj und der Dachverband der europäischen Landwirte COPA angeschlossen. In den USA, Australien und Japan gilt das Patent allerdings weiterhin. Für seine angebliche Erfindung bediente sich Monsanto beim Saatgut indischer Bauern. Das Patent stelle für diese eine Bedrohung dar, so das Umweltinstitut: Monsanto könnte seine Rechte über das Patentübereinkommen (Patent Cooperation Treaty) auf Indien ausdehnen und Lizenzgebühren von indischen Bauern ver- langen, die Weizen mit den genetischen Eigenschaften der patentierten Sorte anbauen - dies betrifft nahezu alle indischen Landsorten. Der Vorwurf der Biopiraterie erwies sich damit als gerechtfertigt
Am 4. Oktober 2004 hatte das EPA schon dem Einspruch von Bauernverbänden und Organisationen gegen das Patent EP 445 929 stattgegeben. Da das EPA ein einmal erteiltes Patent nicht von sich aus wieder zurücknehmen kann, kann es eigenständig keine Fehler korrigieren. Es kann aber auf Klagen reagieren. Die Rolle der Kläger übernehmen nun erfolgreich Bauernverbände und Nichtregierungsorganisationen, um die Rechte von Bauern und Verbrauchern in Europa und in Entwicklungsländern zu vertreten. DNR EU-Rundschreiben, März 2005, S.
In einem Interview Ende Februar 05 mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Ver- kehrsausschusses im EU-Parlament, Gilles Savary, hat dieser seine Frustration über die EU-Verkehrspolitik zum Ausdruck gebracht. Europas großes Projekt, den Verkehr und Transport langfristig nachhaltig zu machen, sei einfach aufgegeben worden, warnte Savary und die EU setze wieder voll auf den Straßenverkehr. Der französische Sozialist kritisierte gegenüber Euractiv, dass die 2001 angekündigte große Verkehrswende ein Wunder sei, auf das man immer noch vergeblich warte. "Allem, was im Weißbuch [der EU-Kommission über Verkehr] stand - einer beachtenswerten und mutigen Analyse - werde nun widersprochen. Die Dynamik heute konzentriert sich im Wesentlichen auf den Straßenverkehr", so der Verkehrsausschuss-Vize.
Die Lkw-Maut für die Straßenbenutzung (Eurovignette) finde keinen Abschluss, weil die Regierungen uneins seien, wie das eingenommene Geld ausgegeben werden soll. Das ursprüngliche Ziel, damit verkehrspolitische Alternativen zu finanzieren, sei während der ermüdenden Debatte einfach vergessen worden. Heute sei die Straßenbenutzungsgebühr nur noch zur Finanzierung von neuen Straßen da.
Befragt zur laufenden Eisenbahnliberalisierung, äußerte sich Savary ähnlich pessimistisch: "Ich habe den Eindruck komplett manipuliert zu werden". Die Liberalisierung werden seiner Meinung dazu führen, dass kleine Unternehmen von der Deutschen Bahn oder der französischen SN CF übernommen werden - mit fatalen Konsequenzen für die Arbeitnehmer/innen. Quelle: www.euractiv.com/ Article?tcmuri=tcm:31-135904- 16&type=News (März 2005).
Die Auflagen, die etwa ein Klein-Imker zu erfüllen hat, um auf seinen Honig das Bio-Siegel kleben zu dürfen, sind so hoch, dass sich die Bio-Imkerei für Kleinmengen nicht mehr rechnet. So ein Betrieb ist nach der EU-Öko-Verordnung "nicht mehr in einem vertretbaren Kosten- und Zeitaufwand als Biobetrieb zertifizierbar", heißt es in einem Papier des Kontrollvereins ökologischer Landbau in Karlsruhe. "Die EG-Öko-Verordnung erschwert den Bio-Betrieben, die dem Leitbild des Öko-Landbaus und der Verbrauchererwartungbesonders gut entsprechen, das Überleben. EU-DNR-Rundschreiben, März 2005, S. 19.
Günter Verheugen, der für Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission und deutscher Sozialdemokrat, und der US-Handelsminister Arios Gutierrez haben sich Mitte Februar über die Förderung des Wirtschaftswachstums und Maßnahmen zur weiteren Flexibilisierung und Innovation der europäischen und amerikanischen Volkswirtschaften verständigt. Sie erörterten die Rolle von Industrie und Unternehmertum und des TransAtlantic Business Dialogue (TABD) bei der Festigung der Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Beide teilten die Ausfassung, dass "die Regierungen die Rahmenbedingungen schaffen müssen, unter denen die Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung sorgen kann". Außerdem wollen sie in Zukunft noch stärker auf die Empfehlungen des TABD hören, der einen transatlantischen Markt ohne Grenzen vorantreiben möchte. Umwelt- und Sozialpolitik bzw. die Auswirkungen weiterer Handelsliberalisierungen auf die europäischen und US-amerikanischen Bürger/innen wurden nicht ernsthaft angesprochen. (ng) EU-DNR-Rundschreiben, März 2005, S. 5 (Quelle: http://europa.eu.int/rapid (Reference IP/O5/180)).
So tönt es offiziell seit Jahren: die Schweizer Wirtschaft habe ein Wachstumsproblem - über die letzten 20 Jahre sei das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) eines der tiefsten der reichen Industrieländer gewesen. Das sagt das Volkswirtschaftsdepartement bei jeder Gelegenheit, das sagen auch viele Ökonomen. Anders sagt es dagegen Ulrich Kohli, der Chefökonom der Nationalbank. Kohlis Hinweise auf Messprobleme sind schon länger bekannt, doch an einer Tagung von Avenir Suisse Anfangs März 05 hat er verblüfft: Über die letzten zwei Jahrzehnte habe das offizielle BIP das Schweizer Wachstum etwa um 1 bis 1,5 Prozentpunkte pro Jahr unterschätzt. Das bedeutet im besten Fall eine Verdoppelung des BIP-Wachstums. Laut Kohli setzt sich diese Schätzung aus vier Punkten zusammen:
- Zwei davon betreffen die Indizes zur Berechnung der Teuerung. Diese überschätzten die Teuerung (und unterschätzten damit das reale BIP) im Schnitt um total etwa 0,3 Prozentpunkte pro Jahr.
- Die Verbesserung der realenAustauschverhältnisse (heute kann die Schweiz mit einem gegebenen Exportvolumen dank höheren Exportpreisen bzw. stärkerem Franken mehr Importe kaufen als 1980) ist im BIP nicht berücksichtigt. Von 1980 bis 2003 macht dies im Schnitt 0,4 Prozentpunkte pro Jahr aus.
- Das BIP enthält die Schweizer Kapitaeinkommen aus Investitionen im Ausland nicht. Das Bruttosozialprodukt (BSP) enthält diese. In den letzten Jahren ist das BIP im Schnitt 0,5 Prozentpunkte pro Jahr stärker gewachsen als das BSP.
Diese These ist einigen Ökonomen in den falschen Hals geraten. Seco-Chefökonom Aymo Brunetti und der Basler Volkswirtschafter Frank Bodmer verweisen auf ihre eigenen Berechnungen: Demnach stehe die Schweiz bei allen diskutierten Messgrössen (BIP, BIP korrigiert um Exporteffekt, BSP) international am Schwanz. Ein Teil der Vermutungen Kohlis sind aber begründet: die Wirtschaft ist stärker gestiegen, als es das offizielle BIP glauben macht. Berner Bund, 5. März 2005.
Das Recht der Europäischen Union (EU) bestimmt, dass Liefer- und Bauaufträge der öffentlichen Hand zwingend ausgeschrieben werden müssen - im Amtsblatt der EU und damit in allen Sprachen der EU. Die Vorschrift bezweckt, dass öffentliche Auftraggeber, also die Mitgliedstaaten, deren Länder oder Provinzen, die Gemeinden und die ihnen gehörenden Unternehmen (Wasser-, Abwasser-, Energie- und Verkehrsversorgung usw.), nicht mehr nur auf ihre traditionellen nationalen Anbieter zurückgreifen. Im öffentlichen Beschaffungswesen sind oft erhebliche Beträge im Spiel. Von der Pflicht zur Ausschreibung sind aber Aufträge ausgenommen, deren geschätzter Wert weniger als 200 000 Euro beträgt.
Die Frage, was ein öffentliches Unternehmen ist, stellte sich in einem Rechtsstreit, in dem es darum ging, dass die Stadt Halle in Deutschland über eine Tochtergesellschaft, deren Kapital mehrheitlich von der Stadt Halle und minderheitlich von einer privaten Gesellschaft gehalten wird, einen Dienstleistungsauftrag im Bereich der Abfallentsorgung ohne öffentliche Ausschreibung an ein privates Unternehmen vergeben hat. Ein in Leuna in Deutschland ansässiges Unternehmen, das an dem Auftrag interessiert war, kam nicht zum Zug, weil es wegen des Fehlens einer öffentlichen Ausschreibung von dem Auftrag viel zu spät unterrichtet worden war. Es bemühte deswegen die zuständige Aufsichtsbehörde von Halle, die feststellte, dass der Auftrag hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt Halle rief dagegen das zuständige Oberlandesgericht in Naumburg an, das dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGU) die Frage vorlegte, ob die private Minderheitsbeteiligung die Stadt Halle und ein ihr mehrheitlich gehörendes Unternehmen von der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung befreie.
Mit Urteil vom 11. Januar 2005 (C-26/03) entschied der EuGH, dass die private Minderheitsbeteiligung die Stadt Halle von der Pflicht zur Veröffentlichung nicht befreie. Er wies vor allem darauf hin, dass mit einer selbst sehr kleinen privaten Beteiligung die öffentliche Hand sich der Veröffentlichung entziehen könnte und dass die öffentliche Hand bewusst eine kleine private Beteiligung suchen könnte, um nicht veröffentlichen zu müssen. Dies widerspreche dem freien Dienstleistungsverkehr in der EU.
Zwei Tage später; am 13. Januar 2005, entschied der EuGH (C-84/03) in einem Verfahren der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien, dass dort das Gemeinschaftsrecht über Aufträge öffentlicher Unternehmen unvollständig in das nationale spanische Recht umgesetzt worden sei. Das spanische Gesetz zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes sehe zahlreiche Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung vor, die weit über die vom Gemeinschaftsrecht zugelassenen Ausnahmen hinausgingen. Der EuGH weist auf seine ständige Rechtsprechung hin, dass Bestimmungen, die Ausnahmen vorsehen, eng auszulegen seien. Die Regierung in Madrid habe den Beweis nicht erbracht, dass das spanische Recht mit seinen vielen Ausnahmen den engen Ausnahmen des Gemeinschaftsrechts entspreche. NZZ, 9./10. April, 2005, S. 25
Ungeachtet illegaler Genmais-Importe aus den USA lehnt Brüssel es ab, die Kontrollen an den EU-Grenzen zu verstärken. Die EU-Kommission vertraue auf das bestehende System, sagte ein Sprecher von EU-Verbraucherkommissar Markos Kyprianou. Damit erteilte er einer Forderung von Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) eine Abfuhr. Seit dem Jahr 2001 sind rund tausend Tonnen der auf beiden Seite des Atlantiks verbotenen Genmaissorte Bt10 des Syngenta-Konzerns nach Europa gelangt ( http://www.taz.de/pt/2005/04/01/a0160.nf/text ). Syngenta will laut Brüssel bis Ende dieser Woche für Aufklärung sorgen, wie es zu der Panne kommen konnte. Die EU-Kommission hatte vorher auch schon von der US-Regierung eine Erklärung für den Skandal gefordert. Die Maissorte Bt10 ist gegen das Antibiotikum Ampicillin resistent. Der Genmais steht unter dem starken Verdacht, beim Menschen Krebs auszulösen. Allerdings fehlen bisher wissenschaftliche Tests, die seine Auswirkungen auf den Menschen belegen. taz Nr. 7631 vom 5. April 2005, Seite 8
Durch die Arbeit der EU-Justiz- und -Inrienminister zieht sich seit geraumer Zeit wie ein roter Faden das Bemühen, den Informationsaustausch bezüglich innere Sicherheit auf dem Gemeinschaftsgebiet zu beschleunigen. Nach einer Monate dauernden Debatte über verschiedene Modelle für den erleichterten grenzüberschreitenden Zugang zu Daten über Vorstrafen fasste der Rat Mitte April 05 den Grundsatzentscheid, zwei unterschiedliche Systeme einzurichten, je eines für Unionsbürger und für Angehörige von Drittstaaten.
Auf der Grundlage eines schon weit gediehenen Pilotprojektes von Frankreich, Deutschland, Spanien und Belgien sollen die nationalen Strafregister EU-weit technisch so vernetzt werden, dass die zuständigen Straf- und Verwaltungsbehörden überall elektronisch Informationen über vorbestrafte Unionsbürger anfordern können. Das Modell der vier Staaten fusst auf der Rechtshilfekonvention des Europarates von 1959 und "optimiert" das bestehende System mit den neuen Möglichkeiten der Informationstechnologie. Um einen lückenlosen Registerabgleich zu gewährleisten, sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, in den nationalen Strafregistern auch die Verurteilungen ihrer Landsleute in einem anderen EU-Staat einzutragen. Diese Daten werden den Herkunftsländern der Verurteilten zwar schon jetzt periodisch übermittelt, aber die Behörden sind frei, ob und wie sie diese Angaben speichern.
In dem vom Rat angenommenen politischen Kompromiss ist der von der Kommission favorisierte paneuropäische Vorstrafenindex ausschliesslich für das Speichern von Informationen über Personen aus Drittstaaten vorgesehen, die in einem EU-Staat rechtskräftig verurteilt worden sind. Nach dieser politischen Grundsatzeinigung stehen dem Rat weitere Diskussionen über Themen wie gemeinsame Speicherkriterien, einheitliche Löschungs- und Tilgungsfristen sowie harmonisierte Regeln über die Zugriffsberechtigung bevor. Der zuständige EU- Kommissar Frattini stellte eine entsprechende Vorlage noch vor der Sommerpause in Aussicht.
Die Minister führten zudem eine erste Diskussion über das im Grundsatz von den EU-Staats- und Regierungschefs bereits angenommene Verfügbarkeitsprinzip. Dieses sieht innerhalb der EU den "unbürokratischen Informationsaustausch" zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden vor. Das amtierende luxemburgische Ratspräsidium hatte angeregt, sich in einer Versuchsphase zunächst einmal auf Informationen über digitale und genetische Fingerabdrücke, ballistische Erkenntnisse sowie Fahrzeugimmatrikulationen und Telefonnummern zu konzentrieren. Die Minister beauftragten die nationalen Experten mit der Prüfung, wie solche Daten technisch verfügbar gemacht werden sollen und welche Datenschutzauf- lagen gemacht werden müssen.
Schliesslich führte der Rat eine erste Aussprache über die Vereinfachung und Beschleunigung der Schuldeneintreibung in der EU. Die Meinungsbildung ergab, dass die grosse Mehrheit der Mitgliedstaaten ein harmonisiertes System zur Weiterleitung von Zahlungsaufforderungen und zur Durchsetzung von Vollstreckungsbefehlen im Binnenmarkt nur für grenzüberschreitende Fälle aufbauen will. Aus Kosten- und Effizienzgründen möchte die Mehrheit hingegen innerstaatlich an den erprobten nationalen Verfahren festhalten. NZZ, 15. April 2005.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, die Pässe der Unionsbürger künftig mit den auf einem Chip gespeicherten biometrischen Daten für das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke auszustatten. Die EU geht damit sogar über die Vorgaben der USA hinaus, die sich mit einem digitalen Bild im Reisedokument begnügen. NZZ, 2./3. April 2005, S. 3
Die Europäische Kommission hat im März 05 vorgeschlagen, dass die EU einen Teil der Kredite für wichtige grenzüberschreitende Verkehrsprojekte garantiert, um private Investitionen in Projekte des so genannten transeuropäischen Netzes (TEN) zu stimulieren. Das vorgeschlagene Garantievolumen beläuft sich auf 1 Mrd. Euro, was ausreichen würde, Kredite in Höhe von 20 Milliarden zu unterstützen. "Die Kreditgarantie wird helfen, nationale Regierungen und - viel wichtiger - private Investoren zu mobilisieren, um in die Infrastruktur zu investieren, die von strategischer Bedeutung für die europäische Wirtschaft ist", sagte Wirtschaftskommissar Joaquin Almunia. Die Kreditgarantie werde hauptsächlich dazu beitragen, "dass private Firmen tolle Geschäfte wittern", konterte Jos Dings, der Direktor der Umwelt- und Verkehrsorganisation T&E. "Die Risiken für Privatkapital zu reduzieren, ist ein Weg, um nicht lebensfähige Projekte zu beschleunigen". Es entstehen großformatige Projekte, die wiederum einen ganzen Strauß von neuen Problemen nach sich ziehen (vergessene Anschlusstraßen, Engpässe etc.). Die Lösung der EU heißt: Noch mehr Geld für noch mehr Probleme ausgeben - und dafür auch noch finanzielle Anreize schaffen. Nachhaltige Verkehrspolitik wäre etwas ganz anderes. EU-DNR-Rundschreiben, April 2004, S. 25.
Die EU-Verkehrsminister haben am 21. April 05 in Luxemburg eine politische Einigung über einen Richtlinienvorschlag erzielt, der den bestehenden Rahmen für nationale Maut- oder Benutzergebühren für den Schwerverkehr "Euro-vignette" erneuern soll. Die Einführung solcher Abgaben ist für die Mitgliedstaaten nicht obligatorisch. Wer aber Maut- und Gebührensysteme für die Nutzung der Strasseninfrastruktur durch Lastwagen ab 3,5 t hat oder einführt, müsste sich künftig innerhalb des durch die Richtlinie definierten Rahmens bewegen.
Die Eurovignette könnte von den Mitgliedstaaten auf dem transeuropäischen Strassennetz (Autobahnen) oder Teilen davon sowie auf Ausweichstrecken erhoben werden. Die von der EU- Kommission vorgeschlagene obligatorische Zweckbindung der Maut-Einnahmen hat der Rat aufgehoben, indem sein Kompromisstext unter Verweis auf die Subsidiarität nur mehr als Soll-Bestimmung die Verwendung für den Verkehrssektor empfiehlt. Laut diesem Kompromiss dürfen die Gebühren im Wesentlichen den Baukosten für Infrastrukturen, die bis zu 30 Jahre alt sind, sowie den Unterhalts- und Betriebskosten entsprechen. Solange dies im gewichteten Durchschnitt eingehalten wird, können die individuellen Gebühren nach unten und oben variiert werden. Auf Bergstrecken ist ein Zuschlag bis zu 15% bzw. bei grenzüberschreitenden Bergrouten bis zu 25% möglich. Die Einnahmen aus solchen Zuschlägen müssen in alternative Verkehrsinfrastruktur investiert werden, was die Verlagerung auf die Schiene fördern soll. Ein Anwendungsbeispiel ist der Brenner, was ein Stück weit österreichischen Bedürfnissen entgegenkommt. Häufigen Benutzern von Mautstrecken können Rabatte von bis zu 13% gewährt werden. - Viele dieser Elemente waren heftig umstritten, weshalb der von der Kommission im Sommer 2003 vorgelegte Vorschlag im Rat längere Zeit blockiert war. Auch nach dessen Einigung ist die Beschlussfassung nicht zu Ende, da das Dossier nun zur zweiten Lesung ins EU- Parlament zurückgeht. NZZ, 22. April 2005, S. 23
Circa 14 Millionen arbeitende Menschen leben in der EU in Armut. Dies laut Angaben einer neuen Eurostat-Erhebung (28 April 2005). Armutsgefährdet sind arbeitende Menschen vor allem in Luxemburg, Holland, Portugal, Litauen und der Slowakei. Zahlen zeigen, dass 2001 rund 11 Millionen arbeitende Menschen (6% der gesamten Population) in der alten EU in einem Haushalt lebten, der unter der nationalen Armutsschwelle lag. Dadurch wurden insgesamt 20 Millionen Menschen durch Armut betroffen. Die jüngsten betroffenen Arbeitnehmer fanden sich konzentriert in Luxemburg, Holland und Finnland, ältere Arbeitnehmer waren am stärksten betroffen in Griechenland, Portugal, Italien und Irland. 28. April 2005, Lucia Kubosova, EUobserver.com.
In der WoZ vom 14. April 2005 schreibt der Gewerkschafter Hans Baumann einen lesenswerten Beitrag zum Thema "Preisinsel Schweiz: Wenn die Preise sinken, dann geraten auch die Löhne unter Druck. Mit üblen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft".
Deutschland und Italien haben die Euro-Zentralbank scharf kritisiert. Anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin (28 April), warf der deutsche Wirtschaftsminister, Wolfgang Clement, der Zentralbank vor, ihre Geldpolitik "sei nicht an Deutschen Bedürfnissen ausgerichtet". Noch härter fiel die Kritik aus Rom aus. Silvio Berlusconi war der Zentralbank vor, ihre Geldpolitik runiere Firmen. Die Zentralbank solle ihre destruktive Politik möglichst schnell ändern. Der Euro hat in den letzten Jahren 16% gegenüber dem Dollar zugelegt und erschwert dadruch die Exporte. 29. April 2005, Lisbeth Kirk, EUobserver.com.
Das neue Oberhaupt der katholischen Kirche preist Europa als ,,christliche(s) Abendland" und sieht an den Quellen der heutigen EU eine ,,gemeinsame Reichsidee" wirken. Erneuerer dieser Idee sei der in Aachen residierende ,,Karl der Große" gewesen, dem in der Nachkriegszeit des 20. Jahrhunderts der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer folgte. (http://www.bayern.de/Berlin/Veranstaltungen/Redenarchiv/rede_000000_Europa_geistige_Grundlagen.html)
Vom Beitritt zur EU profitieren grosse Teile der Bevölkerungen der neuen Mitgliedländer im Osten nicht. Im Gegenteil: Die EU-Fonds, die den wirtschaftlichen Anschluss der Neuen an das "alte" Europa garantieren sollten, schrumpfen. Gleichzeitig müssen die Regierungen sparen und die soziale Lage verschlechtert sich. (siehe: Le Monde Diplomatique, April 2005, S. 3 für einen ausführlichen Artikel zum Thema, http://www.monde-diplomatique.de/pm/2005/04/15.archivhome).
Die Europäische Kommission hat Mitte März 05 einen Vorschlag zur Vereinfachung und Harmonisierung der Fischereivorschriften für die Ostsee vorgelegt. Bisher wurde die Fischerei in dieser Region von der Internationalen Ostsee-Fischereikommission (IBSFC) geregelt, die nach der EU-Erweiterung im Mai letzten Jahres praktisch nur noch aus zwei Mitgliedern besteht: der EU und Russland. Derzeit bereitet die EU den Austritt vor. Russland soll in Zukunft nur noch im Rahmen von bilateralen Verhandlungen konsultiert werden. EU-DNR-Rundschreiben, April 2005, S. 31.
Bei den Regeln für das Mindestalter der Fahrer verlangt das EU-Parlament, dass im Güterverkehr eingesetzte Fahrer bei Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen 18 Jahre alt sein müssen, bei schwereren Lastwagen dagegen 21 Jahre. Im Personenverkehr eingesetzte Fahrer in Bussen oder Taxen müssen auf jeden Fall 21 Jahre alt sein. Um die Umsetzung der Vorschriften zu verbessern, sollen an Tankstellen und Raststätten verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Zugleich werden auch die Sanktionen bei Verstössen gegen die Regelungen verschärft. Schwerwiegende Verstösse liegen nach Auffassung des Parlaments dann vor, wenn die tägliche Höchstfahrzeit um 20 Prozent und die wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden um mindestens sechs Stunden überschritten wird. Neu ist auch, dass Verstösse auch von Kontrolleuren eines anderen Landes als von dem, in dem sie begangen wurden, geahndet werden können. NZZ, 13. April 2005, S. 19.
Mitglieder der sozialdemokratischen Partei Schwedens haben eine neue Initiative gestartet, um die Partei zu zwingen, ein Referendum über die EU-Verfassung abhalten zu lassen. Die neue Initiative berief sich auf einen selten verwendeten Artikel in den Parteistatuten, der seit 1922 nicht mehr in Anspruch genommen wurde. Er erlaubt es 5% der Parteimitglieder, ein innerparteiliches Referendum zu verlangen. Dies bedeutet, dass 7,000 Parteimitglieder die Petition unterschreiben müssen. Die Mehrheit des schwedischen Parlamentes ist gegen die Abhaltung einer Volkasabstimmung. 03. Mai 2005, Lisbeth Kirk, EUobserver.com
Die irische Regierung will die Verfassung Irlands so verändern, dass künftig Veränderungen des EU-Rechts mit Auswirkungen auf das irische Verfassungsrecht ohne Rererendum möglich sind (Irish Times, 6. Mai 05). Bis heute hatte Iralnd mehrere Referenden über EU-Verträge - Beitrittsvertrag von 1972, Einheitsakte, Vertrag von Maastricht und Amsterdamervertrag. 2001 verwarf Irland den Nizza-Vertrag. Nach nochmaliger Abstimmung wurde der Vertrag dann angenommen.
Anlässlich der Abstimmung über die EU-Verfassung will sich die irische Regierung das Recht geben lassen, bei durch die EU initiierten Verfassungsänderungen nur noch das Parlament konsultieren zu müssen. Damit könnte die Irische Regierung das nationale Veto aufgeben und die Praktik der Mehrheitsabstimmungen in Gebieten wie der Aussen- und Sicherheitspolitik, der EU-Finanzpolitik, der Sozialpolitik, der Umwelt- und Familienpolitik übernehmen. 06. Mai 2005, Honor Mahony, EUobserver.com
In der EU-Verfassung ist eine Aufrüstungspflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten enthalten. (Art. I-41) Bezahlte Schönfärber stellen diesen Rüstungskurs als problemlos dar, weil damit Einsparungen und "Effizienzsteigerung" verbunden sei. Der ehemalige österreichische Verteidigungsminister Werner Fasslabend ließ jedoch jüngst in der deutschen Militärzeitschrift "Wehrtechnik" die Bombe platzen. Das österreichische Landesverteidigungsbudget werde sich "langsam aber sicher dem europäischen Durchschnitt annähern" (Wehrtechnik IV/2004). Für Österreich bedeutet dies eine Verdoppelung des Verteidigungsbudgets von 1% auf 2% des Bruttoinlandsprodukts. Beim EU-Gipfel im März 05 wurde auch beschlossen, daß spezielle Rüstungsvorhaben aus den Defizitkriterien des Euro-Stabilitätspakts ausgenommen werden sollen. Während für die Stabilität des Euro bei Sozial- und Gesundheitsausgaben gnadenlos der Rotstift angesetzt wurde und wird, werden Milliarden für Aufrüstungsprogramme locker gemacht. Das österreichiche Establishment will da mit vorne dabei sein. Faßlabend in Wehrtechnick IV/2004: "Der europäische Zug fährt mit Sicherheit schneller, als das in der Vergangenheit der Fall war und es gilt, auf diesen Zug nicht mit aufzuspringen sondern möglicherweise in der Lokomotive mit vorne dabei zu sein"
Das EU-Parlament hat jüngst auch weitere 7,6 Mio Euro an Steuergeldern für weitere "Informationsmaßnahmen" zur Verfügung gestellt. Früher nannte man das einfach Propaganda. Mehrseitige Beilagen in Zeitungen werden mit unseren Steuergeldern finanziert, um den EU-"Bürgern" die Vorteile von Aufrüstung und Entdemokratisierung schmackhaft zu machen. Sie erscheinen nicht als bezahlte Anzeigen, sondern als angeblich objektive redaktionelle Beiträge. Der Redakteur der österreichischen EU-kritischen Zeitung "guernica" Gerald Oberansmayr dazu: "Objektive, EU-kritische Information ist heute nur noch durch die Unterstützung vieler einzelner möglich. Von oben her wird da alles abgedreht.!" 6. Mai 2005, Werkstatt Frieden & Solidarität, Waltherstr. 15, 4020 Linz
Viele europäische Böden verlieren so an Qualität, dass künftig die Landwirtschaft Produktionsprobleme erwarten dürfte - vor allem in den neuen EU-Mitgliedstaaten. Diese Forschungsresultate wurden im neuen Bodenatlas Europas veröfffentlicht. Mehr als 16% der EU-Böden sind durch Bodenverschlechterung bedroht. In Zentral- und Osteuropa ist mehr als ein Drittel der Böden betroffen, wie die Financial Times berichtet. Experten erklären die Bodenqualitätsverluste durch den Klimawandel, die übermässige Verwendung von Düngern, Pestiziden und die Verdichtung durch schwere Landwirtschaftsgeräte. Der Anteil an organischer Masse - ein Indikator für die Bodenfruchtbarkeit - sinkt in den Böden Europas. 03. Mai 2005 - Lucia Kubosova, EUobersver.com
Jedes Jahr kassieren die 732 Abgeordneten des EU-Parlaments 60 Millionen Euro mehr an Steuergeldern für Pauschalen und Vergünstigungen als es ihren tatsächlichen Kosten und Aufwendungen entspricht. Zusätzlich zu ihrem Parlamentariergehalt aus dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat verschaffen sie sich damit mehrere geheime Zusatzeinkommen. So kann jeder EU-Parlamentarier mehr verdienen als der Regierungschef in seinem Heimatland. Dies widerspricht der real erbrachten Arbeitsleistung und führt dazu, dass sich EU-Abgeordnete an ihr Mandat klammern und oft auch bereit sind, vieles zu tun, das nicht im Wählerinteresse sein kann. Eine Reform des Spesensystems wird immer wieder versprochen, doch ohne öffentlichen Druck kommt es nicht dazu. (Mai 05, http://www.eti.info/)
Das Ringen um Investoren hat sich durch die EU-Osterweiterung weiter verschärft. Vor allem amerikanische Unternehmen beklagen sich seit langem über die Tatsache, dass die Körperschaftssteuer in vielen der alten EU-Mitgliedsstaaten viel zu hoch sei. Die neuen EU-Länder können demgegenüber in der Regel mit einem viel tieferen Steuersatz um Investoren werben. Nach den Turbulenzen in der EU vom Juni 05 dürften die vor allem von den beiden grossen EU-Ländern Deutschland und Frankreich geforderten EU-weiten Mindestsätze noch weiter in die Ferne gerückt sein. Unter Diplomaten wird dem Wunschdenken nach einer entsprechenden Steuerharmonisierung derzeit nämlich kaum ein Chance eingeräumt. Die Neuen im EU-Klub geben ihre Trümpfe verständlicherweise nicht so schnell aus der Hand. Langsam, aber sicher scheint sich deshalb unter den alten EU-Ländern die Ernüchterung durchzusetzen, dass einem nichts anderes übrig bleibt, als mit den neuen Herausforderungen zu leben.
In allen drei Benelux-Ländern stehen derzeit Anpassungen bei der Körperschaftssteuer an. Einmal mehr kommt Luxemburg innerhalb des Benelux- Verbands eine eigentliche Vorreiterrolle zu. Das wohlhabende Grossherzogtum hat die Körperschaftssteuer bereits 2002 signifikant gesenkt: Der Satz wurde von 37% auf 30% reduziert. Im Luxemburger Finanzministerium wird einem versichert, dass sich diese Senkung überaus positiv auf den Standort ausgewirkt hat. Verschiedene ausländische Firmen hätten sich bedingt durch diese Korrektur in den letzten Jahren in Luxemburg niedergelassen.
Doch selbstverständlich kann es sich auch Luxemburg nicht leisten, keine weiteren Schritte zu unternehmen. So hat sich die Hauptstadt des Grossherzogtums dieser Tage entschlossen, die kommunale Gewerbe- und die sogenannte Solidaritätssteuer zu senken. Nicht weniger als 8% der insgesamt 30%, die auf Unternehmensgewinnen erhoben werden, sind nämlich diesen bei den Steuern zuzuschreiben. Wichtig sei, heisst es im Finanzministerium, dass die Körperschaftssteuer, die streng genommen nur 22% betrage, insgesamt weniger als 30% betrage. Die Verantwortlichen von Luxembourg-Ville gehen davon aus, dass die anderen Gemeinden des Landes über kurz oder lang mitziehen werden.
Ein noch grösserer Handlungsbedarf wird in den beiden grossen Benelux-Ländern festgestellt. Im Fall von Belgien hat eine jüngst von der Universität Leuven (Löwen) publizierte Studie aufgezeigt, dass neben den hohen Lohnnebenkosten primär die derzeit erhobene Körperschaftssteuer viele Investoren abschrecke. In Belgien wurde der entsprechende Steuersatz zu Jahresbeginn von 40,17% auf 33,99% reduziert. Sollte sich Belgien dazu durchringen, den im Mittel in der EU der 25 erhobenen Satz von 26,9% einzuführen, würde dies zu zusätzlichen Betriebsinvestitionen von jährlich 2,7 Mrd. Euro führen.
Alleine die belgischen Unternehmen würden dann 8% bzw. 1,4 Mrd. Euro der getätigten Auslandinvestitionen im eigenen Land tätigen, meinen die Autoren der Studie. Ins gleiche Horn bläst die amerikanische Handelskammer in Belgien. US- Unternehmen wie Procter & Gamble und Baxter hätten wegen des hohen Steuerdrucks in Belgien ihre europäischen Hauptsitze in die Schweiz verlegt. Der sozialliberalen Regierung von Premierminister Guy Verhofstadt sind diese Entwicklungen selbstverständlich nicht entgangen, und sie zeigt sich deshalb einmal mehr äusserst kreativ, um der Abwanderung ausländischer Unternehmen entgegenzutreten. Die Regierung legt bereits seit ein paar Jahren eine strenge Budgetdisziplin an den Tag,
Ungeachtet dessen hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, dass Unternehmen ab Beginn 2006 nur noch zwischen 25% und 27% an Körperschaftssteuer bezahlen müssen. Davon profitieren werden in erster Linie Unternehmen, die über ein hohes Eigenkapital verfügen. Derzeit gilt noch die Regel, dass Zinsaufwendungen für Kredite vom Gewinn, der besteuert wird, abgezogen werden können. Für Aufwendungen, die dem Eigenkapital zuzuschreiben sind, besteht diese Möglichkeit gegenwärtig nicht. Die Regierung Verhofstadt will diese Diskriminierung - wie sie in Brüssel genannt wird - abschaffen. Unternehmen sollen deshalb ab 2006 die Möglichkeit bekommen, einen fiktiven Zins von der Körperschaftssteuer abzuziehen, der etwa den Erträgen einer zehnjährigen Staatsobligation entspricht.
Dass die Kritik seitens der amerikanischen Handelskammer in den Benelux-Ländern ernst genommen wird, zeigt im Weiteren das Beispiel der Niederlande. Bis vor kurzem wurde regelmässig darauf hingewiesen, dass das Land gegenüber der Schweiz, Spanien, Österreich und Irland im Standortwettbewerb deutlich eingebüsst habe. Die Rechts-Regierung hat inzwischen gehandelt; Anfang 2004 wurde die Körperschaftssteuer von 34,5% auf 31,5% gesenkt. Ziel ist es auch hier, dass ausländische Unternehmen nicht in andere Länder abwandern.
Der zweite Mann im Haager Finanzministerium, Staatssekretär Joop Wijn, sieht deshalb weiterhin Handlungsbedarf. Bereits seit Wochen liegen Pläne auf dem Tisch, um die Besteuerung der Unternehmensgewinne weiter nach unten anzupassen. Ab 2007 soll lediglich ein Tarif von 27% gelten. Diese Massnahme scheint sich aufzudrängen, da sich das Gespenst einer Rezession am Horizont immer stärker abzeichnet. Gemäss Berechnungen der Erasmus-Universität ist die niederländische Wirtschaft im zweiten Quartal um 1,5% geschrumpft. Da das BIP-Wachstum bereits im 1. Quartal rückläufig ausfiel, befindet sich das Land nun offiziell in einer Rezession. NZZ, 16./17. Juli 05, S. 23
Laut SP-Sprecher Jean-Philippe Jeannerat zeige die Abstimmung in Frankreich, dass der europäische Integrationsprozess demokratisch verlaufe. NZZ, 31. Mai 05. S. 13
Der EU-Gerichtshof hat in einem am Donnerstag, 7. Juli 05, veröffentlichten Urteil (C-147/03) die Regeln für den Zugang zu den österreichischen Universitäten als gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Die Richter schützten eine Klage der EU- Kommission, wonach das kritisierte Gesetz eine Diskriminierung aus Gründen der Staatszugehörigkeit bewirke.
Das österreichische Universitäts-Studiengesetz schreibt vor, dass Maturanden aus anderen Staaten für ein Studium in Österreich den Nachweis erbringen müssen, dass sie dort, wo sie die Matur abgelegt haben, die Voraussetzungen für den Zugang zu der von ihnen gewünschten Studienrichtung erfüllen. Erwähnt werden Aufnahmeprüfungen oder Mindestnoten, um dem Numerus clausus zu genügen. Einheimische Studenten hingegen haben freien Hochschulzugang. Wien rechtfertigte die beanstandeten Hürden im Studiengesetz mit dem Hinweis auf die grosse Zahl von ausländischen Studenten, die wegen eines in ihrer Heimat geltenden Numerus clausus nach Österreich ausweichen wollten. In der Medizin könnte die Zahl der Studienbewerber bis zu fünfmal so hoch sein wie das Total der verfügbaren Studienplätze. Ein solcher Ansturm ausländischer Studenten würde aber die österreichischen Universitäten personell und finanziell überfordern.
Der EU-Gerichtshof liess indes das Argument nicht gelten, wonach das österreichische Bildungssystem ohne diese Form von Zugangsbeschränkungen gefährdet sei. Einer überhöhten Nachfrage könne durchaus mit dem Erlass spezifischer Massnahmen wie Aufnahmeprüfungen oder Mindestnoten begegnet werden. Für alle Bewerber um Studienplätze, unabhängig davon, aus welchem EU-Mitgliedstaat sie kommen, müssten aber die gleichen Zulassungsbeschränkungen gelten. Das angefochtene österreichische System, befand der Gerichtshof, verstosse jedoch gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Union, weil es bei der Zulassung auf die Staatsbürgerschaft abstelle. Die Möglichkeit für Studenten in der EU, in allen Mitgliedstaaten unter den gleichen Voraussetzungen wie die Einheimischen zu studieren, gehört im Urteil der Richter zum Kernbereich der in der ganzen Union garantierten Freizügigkeit. NZZ, 8. Juli 05, S. 7
Die im Rahmen der "Doha-Runde" der Welthandelsorganisation WTO geplante Liberalisierung des Welthandels wird sich negativ auf die Umwelt und den Klimaschutz auswirken. Das geht aus einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie hervor, die der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires Ende Mai vorlag. Untersucht wurden der Agrar- und Forstsektor sowie die Bereiche Verkehr und Logistik. Zunehmendes Transportaufkommen und erhöhte Treibhausgasemissionen werden zu einer weiteren Klimaänderung führen, heißt es in der Studie "Sustainability Impact Assessment of WTO Negotiations" der Universität Manchester.
Die Emissionen entstehen laut der Studie wegen des starken Anstiegs bei Konsum, Verpackungsmüll und Verkehr. Die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vorgesehene Liberalisierung der Agrar- und Forstwirtschaft werde zu verstärkter Rodung und Bodenerosion sowie zu Landverlust in den Entwicklungsländern führen. Einige der ärmsten Länder müssten auch wirtschaftliche und soziale Nachteile befürchten, heißt es in dem Bericht, während die Folgen für die Industrieländer als positiv bezeichnet werden. DNR-EU-Rundschreiben, Juli 05, S. 6
Seit 2001 wurden EU-weit die Grenzwerte von 33 besonders gefährlichen Spritzmitteln erhöht. Darunter sind auch Mittel, die das Erbgut schädigen können und die als krebserregend, hormonell wirksam, fortpflanzungsschädigend oder besonders giftig für die Umwelt eingestuft werden. Das geht aus einer Anfang Juni 05 veröffentlichten Untersuchung hervor, die im Auftrag des Greenpeace-EinkaufsNetzes erstellt wurde.
Seit dem Jahr 2001 wurden durch EUGesetzgebung bei insgesamt 126 Pestizid-Wirkstoffen die in Deutschland für pflanzliche Lebensmittel geltenden Grenzwerte angehoben. Das nennt man "Harmonisierung", die Angleichung nationaler Gesetze an einheitliches EU-Recht. Leider entscheidet sich die Kommission meistens für den schwächeren Standard. 33 der untersuchten Spritzmittel gelten für Mensch und Umwelt als hoch gefährlich. Wie aus der Greenpeace- Untersuchung hervorgeht, ist jedes davon in mindestens drei von insgesamt zwölf ausgewerteten international anerkannten "Schwarzen Listen" für besonders gefährliche Chemikalien aufgeführt. Doch selbst für diese Gifte wurden die Höchstmengen teils 300-fach erhöht.
"Anstatt gefährliche Pestizide zu verbieten, erhöhen die staatlichen Verbraucherschützer die Grenzwerte und servieren uns Lebensmittel mit immer höherem Giftgehalt. So werden zwar die Interessen der Chemieindustrie und besonders spritzwütiger Landwirte geschützt, aber die Gesundheit der Verbraucher bleibt auf der Strecke", sagt Manfred Krautter, Chemieexperte von Greenpeace. "Nur von Bio-Ware können Verbraucher heute pestizidfreie Qualität erwarten."
Als "höchst gefährlich" stuft die Weltgesundheitsorganisation beispielsweise das Insektizid Methomyl ein, die EU listet es als "hormonell wirksam". Die Grenzwerte für Methomyl wurden dennoch in Mandarinen und Zitronen um das 20-fache und in Tomaten und Pflaumen um das 10- fache angehoben. Von Dimethoat, einem Insektizid der BASF, darf in Kirschen künftig 20-mal und in Frühlingszwiebeln 40- mal mehr enthalten sein, obwohl es das internationale Pestizid-Aktions-Netzwerk als "besonders schädlich für Mensch und Umwelt" einstufte. Dimethoat kann die Entwicklung des Kindes im Mutterleib stören und steht im Verdacht, Krebs auszulösen.
Verantwortlich für die Festlegung der Pestizid- Höchstmengen ist die EU-Kommission. Deren Entscheidungsgrundlagen bleiben jedoch geheim: Wissenschaftlichen Untersuchungen, Stoffdaten und EU-interne Entscheidungsprozesse zur Festlegung von Pestizid- Höchstmengen sind bislang für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Greenpeace fordert, dass die Unterlagen und die Entscheidungswege zur Festsetzung von Pestizidhöchstmengen in der EU öffentlich gemacht werden. Autor: Daniel Unsöld, DNR EU- Koordination Weitere Informationen Greenpeace Deutschland, Chemieexperte Manfred Krautter, Große Elbstr. 39, 22767 Hamburg Tel. 040 / 30618-358 Untersuchungsbericht (1,85 MB): http://de.einkaufsnetz.org/download/ 17956.pdf, DNR-EU-Rundschreiben, Juli 05, S. 23
Das Eidgenössische Departement für, auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat das Nein Frankreichs zur EU-Verfassung als interne Angelegenheit der EU bezeichnet. Es werde sich weisen müssen, in welchem Umfang der Entscheid das Projekt der EU-Verfassung beeinflussen werde, sagte EDA-Sprecher Ivo Sieber am Montag auf Anfrage. Selbst wenn die EU-Verfassung aufgegeben werden sollte, würde das die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in keiner Weise beeinflussen. Dies zeige den Vorteil des bilateralen Wegs, der von Krisen in der europäischen Integration nicht betroffen sei, sagte der EDA-Sprecher und bezeichnete die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU als solide. Annahme und Ratifizierung der neuen bilateralen Verträge seien nicht in Frage gestellt. (Juni 05)
«Die europäische Integration, die über die Wirtschaft und die Sicherheit hinausgeht, stösst an ihre Grenzen. Ich begrüsse das Nein Frankreichs, weil das die Schweiz in ihrer Politik des bilateralen Weges bestätigt» sagte Bundesrat Hans-Rudolf Merz am Montag nach Franreichs Nein zur EU-Verfassung im «Blick». Bundesrätin Micheline Calmy-Rey kritisierte diese Stellungnahme in der «Tagesschau» des Deutschschweizer Fernsehens. Es handle sich um einen Entscheid gegen eine Regierung. Es gehe nicht an, sich dazu als Mitglied des Bundesrats zu äussern.
Anlässlich des Donau-Tages Ende Juni 05 forderte der WWF ein Gutachten zu den ökologischen Auswirkungen des geplanten Donau-Ausbaus im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T). Künftige Projekte und deren Finanzierung seien von Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Vereinbarkeit mit den EU-Umweltgesetzen abhängig zu machen. Im TEN-T heiße die Donau inzwischen "Pan- Europäischer Transport-Korridor VII" und solle für den gemeinsamen Binnenmarkt von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer durchgehend schiffbar gemacht werden. Das heiße in den meisten Fällen Vertiefung und Ausbau und gefährde einen einmaligen Lebensraum, so der WWF. "Scheinheilig wird auf die Umweltverträglichkeit des Verkehrsträgers aufgrund seiner niedrigen CO2-Emissionen verwiesen, aber die Zerstörung der Flussaue auf Hunderten von Kilometern wird dabei völlig unter den Tisch gekehrt", kritisierte Martin Geiger, Leiter des Fachbereichs Wasser beim WWF Deutschland. Ein Bericht der in Wien ansässigen Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) warnt davor, dass TEN-TProjekte den Fluss weiter schädigen. Schon jetzt seien 78 Prozent - das sind 2.170 Flusskilometer - durch Schifffahrt und andere Nutzung weitgehend verändert worden. Aufgrund dieser Eingriffe könne ein Großteil der Donau die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 nicht erfüllen. Durch TEN-T werde sich diese Situation dramatisch verschärfen. DNR-EU-Rundschreiben, August/September 05, S. 44
Die Europäische Kommission hat Anfang August 05 das Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Maissorte MON 863 für die Einfuhr und die Verarbeitung zu Tierfutter genehmigt. Eine im Vorfeld bekannt gewordene, von Monsanto zurückgehaltene Studie hatte gezeigt, dass es bei einem Versuch mit Ratten, die MON 863 verzehrt hatten, zu kritischen Deformationen innerer Organe kam (www.gmwatch.org/archive2.asp?arcid=5397). Die Europäische Lebensmittelbehörde bewertete die Studie entgegen der Meinung unabhängiger Experten als nicht erheblich. Der für seine Geschäftspraktiken heftig kritisierte US-amerikanische Konzern Monsanto (www.gmwatch.org, unter "Search": Suchwort "Monsanto) hatte bei der zuständigen Behörde Deutschlands das Inverkehrbringen eines gentechnisch veränderten Maisprodukts (Linie MON 863) beantragt, das gegen den Maiswurzelbohrer resistent ist. Der Antrag für das Produkt umfasste die Einfuhr, die Verarbeitung und die Verwendung in Futtermitteln, jedoch nicht die Verwendung in Lebensmitteln oder für den Anbau.
Einige Mitgliedstaaten machten gegen den darauf folgenden Bericht der Behörde Einwände geltend. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärte im April 2004, dass der Mais MON 863 so sicher wie herkömmlicher Mais sei und dass daher schädliche Auswirkungen durch die Verwendung als Futtermittel unwahrscheinlich seien. Die Folge: Wissenschaftliche Untersuchungen von staatlicher Seite und der Gentech- Industrie blieben aus. Stattdessen müssen Gegner der Grünen Gentechnik deren Schädlichkeit beweisen. Nachdem der Umweltministerrat sich im Juni 2005 nicht auf einen Gemeinsamen Standpunkt einigen konnte, beschloss die EU-Kommission, MON 863 zuzulassen.
Da es aber kaum Gelder für gentechnikkritische Forschungen gibt, sind solche Untersuchungen rar. Aber einige Studien geben Grund zu der Annahme, dass Eigenschaften gentechnisch veränderter Pflanzen auf Organismen in den Verdauungsorganen von Menschen und Nutztieren übertragen werden können (3 www.gmwatch.org/print-archive2.asp?arcid=1131). Wie sich solche Permutationen langfristig auswirken, ist völlig unklar. Viele Mitgliedstaaten hatten Bedenken geäußert, ob angesichts bisher zurückgehaltener Ergebnisse aus einer Rattenstudie eine Genehmigung möglich sei. Die EFSA kam aber in der ihr inhärenten Logik zu dem Ergebnis, dass ihre ursprüngliche Stellungnahme zu diesem Produkt durch die Studie nicht in Frage gestellt wird.
Der Regelungsausschuss wurde erneut am 29. November 2004 einberufen. Der Ausschuss, der mit qualifizierter Mehrheit befindet, hat keine Stellungnahme abgegeben. Daher legte die Kommission den Entscheidungsvorschlag dem Rat vor. Am 24. Juni kamen die Umweltminister/innen zu keinem Gemeinsamen Standpunkt zu diesem Vorschlag. Gemäß EU-Recht oblag es nun der Kommission, eine Entscheidung zu treffen. Die Kommission hat zwar das Recht, zu entscheiden. Faktisch hat sie aber gegen den erklärten Willen eines Großteils der EU-Bürger/innen entschieden, die keine Versuchspersonen für "absolut identische" Grüne Gentechnik werden wollen. Experten kritisieren dieses Demokratiedefizit seit langem grundsätzlich. Die Kommission ist so mit einer Macht ausgestattet, die sie gegen die Verbraucher wenden kann.
Gentech-Experten aus Umweltverbänden fordern von der Kommission seit langem, erst dann gentechnisch veränderte Sorten auf dem Markt zuzulassen, wenn u. a. ein funktionierendes System für die Koexistenz konventioneller und gentechnisch veränderter Sorten in der landwirtschaftlichen Nutzung besteht. Die bestehende EU-Gesetzgebung bleibt weiter hinter dem wissenschaftlich Notwendigen zurück. So ist z.B. eine wirtschaftlich sinnvolle Kern- forderung der Verbände, dass Anbauer von Gentech-Sorten für die ökonomischen Risiken, die sich aus der Kontamination für andere Landwirte ergeben, haftbar gemacht werden können. Das EU-Recht lässt den Mitgliedstaaten hier aber alle Möglichkeiten zur Ausgestaltung in der nationalen Gesetzgebung offen.
Produkte, die unter Verwendung gentechnisch veränderter Futtermittel produziert werden, müssen trotz massiver Proteste von Verbraucherschutzorganisationen immer noch nicht gekennzeichnet werden. Würde die EU in diesem Bereich eine Politik für ihre Bürger/innen machen, wäre eine transparente Kennzeichnung eine einfache Lösung. Anscheinend bedient sie aber die Interessen der Gentechnik-Konzerne. Und die fürchten berechtigter Weise um den Absatz ihrer Produkte.
Demnächst steht die Abstimmung über die Zulassung von MON 863 auch als Lebensmittel auf der Tagesordnung des Ministerrats. Das könnte eine zweite Chance für den Rat der EU-Minister/innen sein, hier klar im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher Stellung zu beziehen. Denn ohne Zulassung auch als Lebensmittel kann der Mais laut Gesetz nicht in die EU eingeführt werden. (Daniel Unsöld, DNR Berlin, EU- Koordination) DNR-EU-Runschreiben, Oktober 05, S. 20
Auf dem "Fish for all"-Gipfel der NEPAD (New Partnership for African Development) Ende August 05 im nigerianischen Abuja war die drohende Überfischung afrikanischer Gewässer eines der Hauptthemen. Mehr als 200 Millionen Menschen in Afrika ernähren sich von Fisch, mehr als 10 Millionen Menschen arbeiten in der Fischindustrie, die jährlich rund 2,7 Milliarden US-Dollar durch Exporte an Gewinn einbringt. Eine Möglichkeit, die drohende Überfischung afrikanischer Gewässer noch zu verhindern, sehen Expert/innen in der Errichtung von Aquakulturen für die Fischzucht. Hierdurch soll Fisch als Nahrungsquelle für Menschen in Afrika gesichert werden und durch Fischerei verursachte Umweltschäden verringert werden.
Nina Thüllen, Meeresbiologin bei Greenpeace Österreich, kritisierte diesen Vorschlag unter Verweis auf die Rolle, die europäische Fischfangflotten in afrikanischen Gewässern spielen.
Europäische Fischereiabkommen ermöglichen es europäischen Fischern, vor den Küsten der Vertragspartner zu fischen. Hierdurch sind sie laut Thüllen mitverantwortlich für die Ernährungs- und Umweltprobleme, die sich in Afrika ergeben. Statt des Ausbaus von Aquakulturen, die aufgrund ihres Flächenverbrauchs und des Verbrauchs von Fischmehl zur Fütterung der gezüchteten Fische selbst auch nicht als umweltneutral angesehen werden, schlägt Thüllen die Einschränkung europäischen Fischfangs vor afrikanischen Küsten und die Förderung nachhaltigen Fischfangs vor. Derzeit wird auf EU-Ebene ein neues Fischereiabkommen mit einem afrikanischen Staat, Marokko, angestrebt. Das Abkommen soll im März 2006 in Kraft treten. Für die Zulassung von 119 EU- Fischfangfahrzeugen in der entsprechenden Region sowie jährlicher Quoten in Höhe von 60.000 Tonnen kleiner pelagischer Arten bietet die EU Marokko Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 144 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre an. Die Zahl der EU-Fischfang- Erträge vor der Küste Westafrikas hat sich zwischen 1950 und 2001 verzwanzigfacht. Thüllen: "Es ist lächerlich, wenn EUFischflotten vor der Küste Afrikas alles leer fischen und danach Reglemente zur Fischerei aufstellen." DNR-EU-Rundschreiben, Oktober 05, S. 43
Die Währungen der drei baltischen Staaten, Sloweniens, Zyperns und Maltas sind bereits in den mindestens zwei Jahre dauernden Wechselkursmechanismus eingebunden, der zu einem späteren Beitritt zur Euro-Zone führen soll. Unter den vier mitteleuropäischen Staaten, die seit Mai 04 ebenfalls der EU angehören, scheint die Begeisterung für einen frühzeitigen Währungswechsel in letzter Zeit jedoch zu verblassen.
Die Bewegung Gesetz und Gerechtigkeit der beiden Brüder Kaczynski verdankt ihren Erfolg bei den polnischen Parlamentswahlen nicht zuletzt ihren EU- und auch Euroskeptischen Positionen. Unmittelbar nach dem Wahlsieg liess sie der Bevölkerung denn auch ausrichten, dass es im Laufe der anstehenden Legislaturperiode nicht zur Euro-Übernahme kommen werde. Ähnlich klingen die jüngsten Stellungnahmen aus Budapest. Auf die Mahnungen der EU-Finanzminister vom Dienstag, die Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt ernster zu nehmen (vgl. NZZ vom 12. 10.05), entgegnete Regierungschef Gyurcsany, er wolle die wirtschaftlichen und sozialen Ziele seiner Regierung allein wegen des Euro nicht aus den Augen verlieren. Die Maastricht-Kriterien (die vor der Euro-Übernahme erfüllt sein müssen) seien für das Land da, nicht umgekehrt.
Solche Töne wurden bisher von offizieller (oder bald einmal offizieller) Seite noch nie angeschlagen. Verzögerungen auf dem Weg zum Euro sind bisher immer mit wirtschaftspolitischen oder technischen Hindernissen begründet worden. Man hatte sich bei der Verschiebung der Beitritts-Zieldaten von anfänglich 2007/2008 auf 2009 (Slowakei) und 2010 (die übrigen drei) denn auch eher entschuldigt, hie und da wegen der scharfen Aufnahmekriterien etwas gemurrt, nie aber offene Ablehnung geäussert. Auf einen ähnlichen Konfrontationskurs wie Polen und Ungarn könnten auch die beiden andern neuen mitteleuropäischen EU-Länder einschwenken, sollte in den Wahlen 2006 in Tschechien die von Vaclav Klaus inspirierte bürgerliche Opposition und in der Slowakei die gegen die Reformerregierung Dzurinda gerichtete linke Opposition gewinnen. Beide liegen in den Umfragen weit vorne.
Die neuen EU-Länder hatten sich bei ihrem Beitritt verpflichten müssen, den Euro zu über- nehmen. Wann der Währungswechsel erfolgen muss, ist jedoch nicht festgeschrieben worden. Die EU-Kommission hat bisher keine Zweifel daran gelassen, dass es ihr nicht eilt und sie nicht mehr wie damals im Falle Italiens oder Belgiens gewillt ist, Beitrittserleichterungen zu gewähren. Im Gegenteil, die vom früheren EU- Wirtschaftskommissar Pedro Solbes vorgenommene restriktive Auslegung des Wechselkurskriteriums im Vertrag von Maastricht hat die neuen EU-Länder in der Annahme bestärkt, in der Euro-Zone nicht sonderlich willkommen zu sein.
Damit ist es den Politikern, die den Spiess nun umdrehen und die Beitrittswilligkeit ihrer Länder relativieren, leicht gemacht worden. Regierungen, die sich auf diesen Kurs festlegen, dürften es mit der Haushaltsdisziplin künftig weniger genau nehmen. Die absehbaren Lockerungen werden, wie das ungarische Beispiel zeigt, bereits auch theoretisch unterfüttert. So ist etwa zu hören, die Maastricht-Kriterien seien für die Transformationsländern mit ihrem Aufholbedarf ein zu enges Korsett. Um die institutionellen und strukturellen Reformen weiterführen und den Wohlstand erhöhen zu können, müssten die Behörden in der Lage sein, mehr Schulden zu machen und mehr Elastizität in die Geldsteuerung einzubauen. NZZ, 13. Oktober 05, S. 21
Der österreichische Bundeskanzler Schüssel hat erneut Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 7. Juli 05 geübt, das die Gleichstellung österreichischer und ausländischer Studenten an Österreichs Universitäten verlangt und die bisherige österreichische Zulassungspraxis als diskriminierenden Verstoss gegen EU- Recht verurteilt. Als Folge dieses Urteils verzeichnen die österreichischen Universitäten, die sich gezwungen sahen, die Zulassungsbeschränkungen für Ausländer aufzuheben, einen gewaltigen Zustrom vor allem deutscher Studierender. So stammten von den akzeptierten 2650 Anmeldungen für die medizinische Fakultät an der Wiener Universität 49 Prozent von deutschen Studenten, von den 2730 in Graz 64,8 Prozent, von den 1720 in Innsbruck kamen gar 75,3 Prozent von Deutschen. An der Veterinärmedizin in Wien (1062 Zulassungen) sind derzeit 58,4 Prozent deutsche Studenten eingeschrieben. Die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer hatte noch Ende August kämpferisch festgestellt, dass ein Volk von 8 Millionen nicht Studienplätze für ein Volk von 80 Millionen bereithalten könne. Die gegenwärtigen Zustände sprechen eine andere Sprache.
Zuvor hatte das System in der Praxis fast nur österreichischen Maturanden freien Zugang zu den Universitäten verschafft, da ausländische Bewerber um einen Studienplatz in ihrem Heimatland eine Studienberechtigung erbringen mussten. Falls sie dies nicht konnten, war diesen "Numerus-clausus-Flüchtlingem" nach bisheriger Praxis die Ausweichmöglichkeit Österreich abgeschnitten. Für österreichische Studienwillige hingegen gab das inländische Maturazeugnis automatisch die Berechtigung zum Besuch der Universität. Österreich war bis zum Urteil des EuGH praktisch der einzige Staat in der EU mit vollständig freiem Hochschulzugang für Inländer.
Schüssel spricht jetzt von einem «nicht begründbaren Urteil» mit «grundlegenden Fehlern». Er bemängelt insbesondere, dass jener Richterspruch Österreich ohne Übergangsfrist just zu Beginn des Einschreibungstermins für das laufende Wintersemester ereilt habe. Die Folge sei, dass nun «zweitrangige Studenten» aus Deutschland zu österreichischen Universitäten zugelassen werden müssten. Kritik am Urteil des EuG H hatte auch der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, geübt. Für ihn wird durch jenes Urteil das Gleichgewicht zwischen nationaler Gestaltungssouveränität und EU-rechtlicher Einheitlichkeit verletzt. Nur wenn diese Balance eingehalten werde, könnten die Entscheide des EuGH auf die Dauer - insbesondere bei den «Verlierern» solcher Rechtssprüche - Akzeptanz finden. Für die Bildungsministerin Gehrer stellt sich die Frage, ob innerhalb der EU Gleichbehandlung im Bildungsbereich höher zu bewerten sei als Selbstgestaltung. Für Gehrer ist es unbestreitbar, dass auf dem Bildungssektor auch innerhalb der EU die Autonomie Vorrang beansprucht.
Dennoch hat Österreich, um dem Urteil des EuGH Genüge zu tun, sehr rasch - manche meinen überstürzt - reagiert. Für die acht vom Ansturm der Deutschen hauptsächlich betroffenen Studienrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Biologie, Pharmazie, Psychologie, Publizistik und Betriebswirtschaft wurden durch einen Nationalratsbeschluss schon am Tag nach dem Entscheid des EuGH, also am 8. Juli, Zulassungsbeschränkungen in Form von beispiellos harten Selektionsprüfungen eingeführt - und zwar für Inländer wie Ausländer. Dies hat naturgemäss in der von den Sozialdemokraten und den Grünen dominierten österreichischen Hochschülerschaft zu einem Aufschrei geführt. Geplant ist eine grosse Studentendemonstration am 18. November gegen die hierzulande ungewohnte Einschränkung des freien Hochschulzugangs für Inländer.
Uni-Zugangsentscheid des EuGHs: Keine Folgen für die Schweiz
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Zulassung zum Studium hat offenbar auf die Schweiz trotz bilateralen Abkommen keine Auswirkungen. Es stützt sich nicht speziell auf die Regeln der Personenfreizügigkeit, sondern auf das Diskrimmierungsverbot im EG- Vertrag sowie auf Bestimmungen über Zusammenarbeit und Förderung der Mobilität im Bildungsbereich. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit garantiert zwar auch Studierenden ein Recht zum Aufenthalt in der Schweiz (und für Schweizer in den Staaten der EU), setzt aber nicht nur eigene Mittel für den Lebensunterhalt, sondern auch bereits die Einschreibung an einer Hochschule voraus. Im Integrationsbüro verweist man auf den klaren Satz: «Dieses Abkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die Unterhaltsbeihilfen für die unter diesen Artikel fallenden Studierenden.» Demnach sind bei der Zulassung Restriktionen über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Mittelschuldiplome hinaus erlaubt. So ist das Medizinstudium, wo ein Numerus clausus herrscht, Schweizern und dauerhaft hier lebenden Ausländern vorbehalten, und die Universität St. Gallen zum Beispiel beschränkt den Ausländeranteil mittels Prüfungen auf eine bestimmte Quote. EU-Bürger, die zum Beispiel als Familienangehörige von Erwerbstätigen in der Schweiz leben, sind jedoch als «Inländer» zu behandeln.
In den Generalsekretariaten der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) und der Rektorenkonferenz ist oder war man doch nicht ganz sicher, ob die Universitäten «souverän» bleiben würden, und erwog, die Frage noch mit einem Gutachten klären zu lassen, damit man für alle Eventualitäten gewappnet sei. Doch im Moment scheint man dies nicht unbedingt für nötig zu halten. Im Übrigen ist die SUK auf Anfrage bereit, den österreichischen Hochschulen ihren (aus Deutschland übernommenen) Eignungstest für das Medizinstudium zur Verfügung zu stellen, damit sie Deutsche und Österreicher diskriminierungsfrei zulassen oder abweisen können. NZZ, 19. Oktober 05, S. 9
Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 20. Oktober 05, über zwei verschiedene Kanäle vorgeschlagen, in der Finanzperiode 2007-13 einen EU-Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu schaffen. Daraus könnten in konkreten Fällen, in denen die Globalisierung massive Arbeitsplatzverluste verursacht, Abfederungsmassnahmen wie zum Beispiel Umschulungen unterstützt werden. Die Kommission sieht dies als Solidaritätsgeste der vielen, die von der Globalisierung profitierten, gegenüber jenen wenigen, die den Schock eines Arbeitsplatzverlustes erlitten. Es gehe nicht um Subventionen an die Industrie, sondern um Hilfe für die betroffenen Menschen, betonte Kommissionspräsident Barroso vor den Medien. Der Fonds, soll in Anlehnung an den bestehenden Solidaritätsfonds für Naturkatastrophen ausserhalb des regulären Haushalts geführt werden. Über Auszahlungen und deren Finanzierung sollen Ministerrat und EU-Parlament von Fall zu Fall entscheiden. Laut Kominissionskreisen ist an ein Volumen von rund 3,5 Mrd. Euro über die ganze Finanzperiode gedacht. Das Vorhaben modifiziert einen früheren Kommissionsvorschlag, der aber in der bisherigen Finanzdebatte von den Mitgliedstaaten abgelehnt worden ist. Die Kommission hat die Idee wieder aufgewärmt, nachdem ihr der französische Staatspräsident Chirac angesichts des geplanten Stellenabbaus von Hewlett-Packard Untätigkeit vorgeworfen hatte.
Enthalten ist der Vorschlag zum einen in einem Papier über «Europäische Werte in der globalisierten Welt», dem Kommissionsbeitrag zum informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs vom nächsten Donnerstag in Hampton Court bei London. Dort sollen Chancen und Herausforderungen der Globalisierung debattiert werden. Das Papier enthält neben einer Analyse einige Vorschläge, die im Wesentlichen alte Brüsseler "Reform"-aufrufe von der Dienstleistungs- Liberalisierung bis zu Korrekturen der nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken wiederholen. Ausgangspunkt ist die These, dass Europa seine Politiken angesichts von Globalisierung und Überalterung modernisieren müsse, um seine Werte bewahren zu können. Es gebe kein einheitliches europäisches Sozialmodell: Jeder Staat habe sein eigenes System, gemeinsam seien die zugrunde liegenden Werte. Doch hätten die derzeitigen Strategien angesichts von 19 Mio. Arbeitslosen keine soziale Gerechtigkeit geschaffen. Zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialsysteme wird unter anderem eine Teilverlagerung der Besteuerung von der Arbeit auf den Konsum und/ oder die Umweltverschmutzung angeregt. NZZ, 21. Oktober 05, S. 23
Auf den EU-Beitritt folgt in Osteuropa der Kater. "Reform" zählt mittlerweile zu den meistgehassten Wörtern im postkommunistischen Osteuropa. "Reform" bedeutet denn auch Sozialabbau, Verschärfung der Konkurrenz und hohe Arbeitslosigkeit. In der Tat zählt Osteuropa zu den "reformeifrigsten" Ländern der Welt, wobei unter "Reformen" neoliberale Deregulierung gemeint sind. Die Deregulierung geht dabei mit recht hohen Wachstumsraten einher (4%). Die Zahl der Unternehmungsgründungen ist 2004, im Jahr des EU-Beitritts, im Schnitt um 42 Prozent gestiegen, die administrative Zeit für Firmengründungen wurde um zwei Drittel verkürzt. Trotz dieser Entwicklungen stehen in mehreren neuen EU-Ländern die Neoliberalen Regierungen vor ihrer Abwahl oder sind schon abgewählt worden. Rechte und linke Oppositionsparteien wettern wider die soziale Ungerechtigkeit und rufen das Ende des "neoliberalen Paradieses" aus, das die EU in ihren Ländern für internationale Konzerne und skrupellose Geschäftemacher geschaffen habe. In Polen wurde die postkommunistische neoliberale "Linke" dieser Tage entmachtet. Dem Volk waren schmerzhafte "Reformen" zugemutet worden, während sich die "Sozialdemokraten" zahllose Korruptionsaffären leisteten und sich schamlos bereicherten. In Tschechien droht den von Korruptionsaffären gebeutelten "Sozialdemokraten" 2006 die Entmachtung. Sie hatten den EU-Beitritt und die damit verbundenden "Reformen" orchestriert. In der Slowakei dürfte die rechtsliberale Regierung wegen ihrer "Reformpolitik" abgewählt werden - durch eine EU-kritische linke Partei, die den Stopp des Sozialabbaus verspricht und den Aufstand gegen Brüssel predigt. In Ungarn musste der parteilose Finanzminister Draskovics nach 14 Monaten im Amt wegen zu grossen "Reformeifers" seinen Hut nehmen. Die Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien verschleppen seit dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen den durch die EU verlangten Sozialabbau und Deregulierungen ("Reformprozess").
Kurzum: in den Ländern Ostmitteleuropas hat sich Ernüchterung breitgemacht. Es gab viele Illusionen über "die Reformen". Man glaubte, wenn es mit der Wirtschaft konstant bergauf gehe, würden sich die sozialen Probleme von selbst lösen. Die Slowaken müssen für diesen Irttum am härtesten büssen: das früher scheinbar hoffnungslos rückständige Land hat sich mit rabiaten Sozialkürzungen und der Einführung der Einheitssteuer (flat tax) von 19 % zu einem der attraktivsten Standorte für Auslandinvestoren gemacht, namentlich in der Autoindustrie. Die Regierung nahm damit eine enorme Teuerungswelle in Kauf, die vor allem die mittleren und unteren Sozialschichten trifft. Viele der zehn neuen EU-Mittgliedländer mussten auch ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass hohe Wachstumsraten von jährlich durchschnittlich fünf Prozent die Heerschaaren Arbeitsloser nicht automatisch verringern. Polen hält mit 19 % EU-Rekord, in der Slowakei ist die Quote trotz freundlichem Investititonsklima nur geringfügig auf 16 % gesunken. Auch im industriell weitaus höher entwickelten Tschechien, das nach 1989 als "Reformvorreiter" gefeiert wurde, liegt die Arbeitslosigkeit mit 9 % unverändert hoch. Die noch immer niedrigen Löhne (im Schnitt 500 Euro) und die kargen Renten stehen Preisen in Osteurpa gegenüber, die längst westliches Niveau erreicht haben. Höherer Arbeitseinsatz wird mit Kürzungen von Rechten und Sozialleistungen belohnt, Kranksein kann sich niemand leisten. Die Volkswut entlädt sich zunehmend gegen die EU. Die Gewerkschaften erhalten Zulauf wie noch nie und rüsten zu Massenprotesten vor den Wahlen.
Mit der geplanten Einführung des EUro rollt auf die "reform"gestresste Bevölkerung die nächste Belastungswelle zu. Im Sozial- und Gesundheitswesen, bei Pensionen und in der Kommunalpolitik stehen für diesen Fall weitere schmerzhafte "Strukturreformen" bevor. Ein "sanierter" Staatshaushalt bei der Einführung des Euro ist nur mit massiven Sparkurs zu haben. In Ungarn steigt das Budgetdefizit seit drei Jahren hartnäckig an. Deshalb wird der Termin zur Einführung des Euro ständig verschoben. Vom Jahr 2007 ist man mittlerweile bei 2010 oder 2011 angelangt. Auch die Slowakei hat es mit dem Euro nicht eilig. Und in Polen solls unter der neuen Regierung dazu ein Referendum geben. Der Bund, 21. Oktober 05, S.4
Die siegreich aus den Parlamentswahlen hervorgegangene rot-grüne Mehrheit in Norwegen hat ihr Regierungsprogramm vorgestellt. Aussenpolitisch ergibt sich dabei folgendes: das Dutzend norwegischer Offiziere, die im Irak eingesetzt sind, soll zurückgezogen werden, und die Regierung will auch die Beteiligung Norwegens an der Operation «Enduring Freedom» in Afghanistan beenden. An Militäreinsätzen, die unter dem Mandat der Vereinten Nationen stehen, will Norwegen jedoch auch künftig teilnehmen. Die Frage des Beitritts Norwegens zur Europäischen Union wird auch in den kommenden vier Jahren nicht in die politische Agenda aufgenommen; eine politische Diskussion über den möglichen Beitritt würde laut Koalitions-Vertrag das Ende der Koalition bedeuten. Eine solche «Selbstmordklausel» hatte auch die bisherige Regierung Bondevik vereinbart, die in der EU-Frage gleichermassen gespalten war. NZZ, 14. Oktober 05, S. 9
Anfang September 05 hat das EU-Parlament in zweiter Lesung die Richtlinie zu Bergbauabfällen (Änderung der Richtlinie 2004/35/EG) angenommen. Zwar wurden einige Verbesserungen am Text des Gemeinsamen Standpunktes des Ministerrates vorgenommen, weshalb der Text jetzt noch in den Vermittlungsausschuss muss. Wesentliche vom Ministerrat vorgenommene Änderungen wurden aber bestätigt und die Richtlinie damit geschwächt. Der zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments Jonas Sjöstedt (Schweden, Nordische Grüne Linke) sagte, mit dieser Entscheidung müssten zwar Staaten mit niedrigen Standards ihre Regelungen verbessern, gleichzeitig seien aber weiter gehende Regelungen nicht angenommen worden. So müsste zum Beispiel alter Abraum zwar inventarisiert, aber nicht behandelt werden. Vom Ministerrat eingebrachte Ausnahmeregelungen und Gesetzeslücken seien ebenfalls abgesegnet worden. "Das ist ein Zeichen dafür, dass das Parlament konservativer geworden ist, wenn es um Umweltangelegenheiten geht", sagte Sjöstedt. Es gibt eine unbekannte Menge alter Abraumhalden in der EU, die Schadstoffe ans Grundwasser abgeben. DNR-EU-Rundschreiben, Oktober 05, S. 17
Die Bestrebungen des Bundeslandes Oberösterreich, sich zur genfreien Region zu erklären, sind gescheitert. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat in einem am Mittwoch 5. Oktober 05 veröffentlichten Urteil die von der Republik Österreich und von Oberösterreich angefochtene Entscheidung der EU-Kommission gegen das vom Bundesland 2002 erlassene Gentechnik-Verbotsgesetz in allen Punkten geschützt (Rechtssachen T-366/03 + T-235/04).
Das umstrittene Gesetz verhängte für das Land Oberösterreich ein flächendeckendes Verbot für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie für die Zucht und Freilassung von transgenen Tieren für die Jagd oder die Fischerei. Zwar enthält das einschlägige Gentechnikrecht der EU über die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eine Schutzklausel, die es Mitgliedstaaten erlaubt, gezielte Verbote zu erlassen. Voraussetzung ist aber ein berechtigter Grund zur Annahme, dass ein bestimmtes GVO- Produkt die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährde. Gestützt auf ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit entschied die Kommission 2003 gegen das generelle GVO-Verbot. Die von Oberösterreich vorgebrachte Begründung, stellte die Brüsseler Behörde damals fest, enthalte keine neue wissenschaftliche Erkenntnis, die eine derart drastische Massnahme zum Schutz der Umwelt rechtfertige.
Der EuG stützte den Befund der Kommission, wonach auch die kleinbetriebliche Struktur der Landwirtschaft nicht für das Verbot spreche. Diese sei keine Besonderheit des Bundeslandes Oberösterreich, sondern komme in anderen Mitgliedstaaten ebenfalls vor. Die Klägerinnen hätten zudem nicht nachweisen können, dass Oberösterreich über ein ungewöhnliches oder einzigartiges Ökosystem verfüge, das eine andere GVO-Umweltverträglichkeitsprüfung erfordere, als sie für Österreich insgesamt oder für andere vergleichbare Gebiete in der EU durchgeführt werde. Die angefochtene Entscheidung sei fehlerfrei, kam der EuG in seinem Urteil zum Schluss, und er wies damit auch den Klagegrund ab, die Kommission habe gegen das Vorsorgeprinzip verstossen. NZZ, 6. Oktober 05, S. 9
Die umweltpolitischen Ziele der EU wie die Reduktion von Treibhausgasen oder der Ausbau von erneuerbaren Energien könnten verfehlt werden, warnt die Europäische Umweltagentur (EEA) in ihrem neuen "European Environmental Outlook". Der Bericht gibt einen Ausblick auf die Entwicklung der Umweltsituation in der EU-25 bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus Auskunft. EEA-Direktorin Jaqueline McGlade betonte bei der Vorstellung des Berichts, dass erfolgreiche Antworten auf zukünftige Gefahren vor allem von der Integration der Umweltpolitik in andere Politikbereiche abhingen. Der Cardiff-Prozess sollte eigentlich genau dies leisten, ist allerdings seit einigen Jahren in Vergessenheit geraten.
In dem Bericht werden Voraussagen mit den Zielen aus dem 6. Umweltaktionsprogramm verglichen. Beispielsweise könnte Schätzungen zu Folge im Zeitraum von 2008-2012 der Treibhausgasausstoß weniger als 3 % unter dem von 1990 liegen, verglichen mit dem Kyoto-Ziel von minus 8 %. Während die Zielvorgabe bei erneuerbaren Energien bei 12 % vom Gesamtenergieverbrauch liegen sollte, könnten in der Realität nur 7,5 % bis 2010 erreicht werden. Konsum wird wichtiger als Produktion Die EEA geht in ihrem Bericht weiterhin davon aus, dass der Druck auf Natur und Umwelt zukünftig stärker von Konsumgewohnheiten und weniger von Produktionsmustern ausgeht. Demnach entstehe Umweltverschmutzung künftig weniger durch große Industrieanlagen, sondern komme vielmehr aus einer großen Anzahl von kleinen, diffusen Quellen wie Haushalten und der Landwirtschaft, die für gesteigerten Energiebedarf, Wasserverschmutzung und Müllverbrennung verantwortlich sind. DNR-EU-Rundschreiben, Oktober 05, S. 10
Der Bundesrat hat den EU-Beitritt von einem Ziel zur «längerfristigen Option» zurückgestuft. Das seit 1992 in Brüssel eingefrorene Beitrittsgesuch wird aber nicht zurückgezogen.
Im Aussenpolitischen Bericht von 1993 war der EU-Beitritt das «strategische Ziel» der Integrationpolitik, im Bericht 2000 noch ein Ziel. Nach der europapolitischen Klausur des Bundesrates vom Mittwoch, 26. Oktober 05, ist er noch eine von fünf Optionen. Das Integrationsbüro wird diese mit ihren Vor- und Nachteilen bis Mitte 2006 darlegen.
Wie Aussenministerin Micheline Calmy-Rey vor den Medien sagte, reichen die Optionen vom Verwalten des bisher auf dem bilateralen Weg Erreichten über das Verhandeln von neuen bilateralen Abkommen, andere Formen der multilateralen Zusammenarbeit (»EWR 2») und einen EU-Beitritt «light» (mit Opting-Out) bis zum EU-Vollbeitritt. Wirtschaftsminister Joseph Deiss erklärte, der Bundesrat wolle sich alle Optionen offen halten. Das von Christoph Blocher angeregte zehnjährige Moratorium in der Europapolitik sei keine Option und in der Klausur kein Thema gewesen.
Die Landesregierung bekräftigte den bilateralen Weg als «erfolgreiche Interessenpolitik». Sie bestätigte auch den Willen, die zehn neuen EU-Staaten mit einer Milliarde Franken über 5 Jahre zu unterstützen - unabhängig vom EU-Kohäsionsprogramm, als Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten.
«Wir sind der Ansicht, dass der bilaterale Weg weiter verfolgt werden muss», sagte Rudolf Ramsauer, Geschäftsleitungsvorsitzender von economiesuisse. Ein EU-Beitritt sei für die Wirtschaft keine Option. Priorität müssten vielmehr die Umsetzung und Anwendung der neuen bilateralen Abkommen haben.
Die Schweiz hat die Europäische Union über den am Mittwoch vom Bundesrat gefällten Wechsel der Europa-Politik nicht informiert. Die zuständige Kommissionssprecherin reagierte am Donnerstag in Brüssel überrascht. «Wer hat das gesagt?», fragte Sprecherin Emma Udwin zurück, nachdem eine Schweizer Journalistin um eine Stellungnahme dazu ersucht hatte, dass der EU-Beitritt nicht mehr «strategisches Ziel», sondern eine «längerfristige Option» des Bunderates ist. Wie das Integrationsbüro bestätigte, wurde die EU nicht speziell informiert. «Kontakte finden laufend statt, in denen wird die EU auch über die Ergebnisse der Klausur informiert werden», sagte Informationschef Adrian Sollberger.
Inhaltlich wollte die EU-Kommissionssprecherin zum Bundesratsentscheid nicht Stellung nehmen. Es handle sich um eine interne Angelegenheit, «aber es ist eine interessante Aussage». Gleich zweifach wies Udwin zudem darauf hin, dass die Schweizer Schritte genau verfolgt würden. Fachleute, die sich in Brüssel intensiver mit der Schweiz beschäftigen, zeigten sich über die Klausurergebnisse nicht überrascht. Mit einem Schulterzucken reagierte ein hoher Funktionär den Wechsel vom «Ziel» zur «Option». http://www.europa.admin.ch/presse/archiv/d/2005/presse05_10.htm#27.10.05b 27.10.2005 (Homepage des Integrationsbüros)
US-Folterregime in Diskussion
Die amerikanische Regierung hat es abgelehnt, eine offizielle Stellungnahme zu den Berichten über Geheimgefängnisse der Central Intelligence Agency (CIA) im Ausland abzugeben. Die «Washington Post» hatte am Mittwoch unter Berufung auf ungenannte Regierungsmitarbeiter über die Existenz oder zeitweilige Existenz solcher «black sites» in acht Ländern, darunter mehreren Staaten Osteuropas, berichtet.
Dort würden etwa 30 Terrorverdächtige, unter ihnen führende Mitglieder al-Kaidas, verhört, hiess es in dem Bericht. Die CIA agiere dabei unter minimaler Kontrolle; im Kongress hätten nur die Leiter der Geheimdienstausschüsse Kenntnis von der Operation. In den Standortländern seien jeweils nur der Staatschef und ein paar führende Geheimdienstleute eingeweiht. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte darauf Polen und Rumänien als wahrscheinliche Standorte genannt.
Ein Sprecher des Aussenministeriums in Washington wollte die Berichte weder bestätigen noch dementieren. Er verwies die Medien an die CIA, die solche Anfragen jedoch grundsätzlich nicht beantwortet. Ferner behauptete der Sprecher, die USA behandelten sämtliche Häftlinge in Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen. Ungesagt blieb dabei, dass sich die Administration Bush hinsichtlich der Gefangenen aus dem Anti-Terror-Krieg nicht an die Genfer Konventionen gebunden fühlt und Verhörregeln erliess, die mit völkerrechtlichen Standards nicht vereinbar sind. Laut Medienberichten gehören dazu grausame Praktiken wie das sogenannte «Waterboarding», bei dem ein Häftling mit Wasser überschüttet wird, bis sich das Gefühl des Ertrinkens einstellt. Dieser Tortur soll unter anderem der Planer der Attentate vom September 2001, Khalid Sheikh Mohammed, unterzogen worden sein. Mohammed ist laut der «Washington Post» einer der Insassen der Geheimgefängnisse. Auf das Gesuch des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), die CIA-Häftlinge besuchen zu dürfen, reagierte Washington am Donnerstag nur ausweichend. Im Pentagon hiess es, die IKRK- Delegierten hätten Zugang zu sämtlichen Personen im Gewahrsam des Militärs. Die Genfer Organisation versucht seit langem vergeblich, darüber hinaus auch Zugang zu den Kerkern der Geheimdienste zu erhalten. NZZ, 5./6. November 05, S. 3
Ohne eine baldige umfassende Energiewende werden die Auseinandersetzungen um die immer knapper werdenden fossilen Rohstoffe zu weltweiten kriegerischen Konfrontationen führen
VON ANDREAS ZUMACH
Ende Juni 2005 jährte sich der 60. Gründungstag der UNO. Doch dieses Jubiläum blieb fast völlig unbeachtet von der Öffentlichkeit. Weit mehr Aufmerksamkeit als die gemischte Bilanz und die unsichere Zukunft der reformbedürftigen Weltorganisation fanden in jenen Tagen zwei Nachrichten, bei denen es direkt oder indirekt um Öl ging: Der Weltmarktpreis für ein Fass (159 Liter) des wichtigsten fossilen Energierohstoffs überschritt erstmals seit Beginn seiner kommerziellen Nutzung vor knapp 150 Jahren die Marke von 60 US-Dollar (inzwischen ist er zeitweise sogar auf über 70 Dollar angestiegen).
Zugleich erreichte der Preis für den Liter Benzin an deutschen Tankstellen die Rekordhöhe von 1,25 Euro. Und damit die Hälfte des Betrages, den die bundesdeutschen Grünen in ihrem "Fünf Mark"-Beschluss vom Magdeburger Parteitag im März 1998 zur notwendigen Voraussetzung für eine ökologische Energiewende erklärt hatten. Ein hellsichtiger, richtungsweisender Beschluss, den die Grünen angesichts des empörten Geschreis aller anderen Parteien und fast sämtlicher Medien damals allerdings leider sofort wieder versenkten.
Seitdem haben sich die Verteilungskämpfe um die immer knapper werdenden Ressourcen Öl und Gas erheblich zugespitzt. Sie bestimmen zunehmend die internationale Politik. Hinter dem völkerrechtswidrigen Irakkrieg vom Frühjahr 2003 steckte in erster Linie das Interesse der USA (absolut wie pro Kopf mit weitem Abstand der größte Konsument fossiler Energien) an den Ölreserven Iraks und seiner Nachbarländer. China mit seinen 1,3 Milliarden Einwohnern und einer seit Jahren um zweistellige Prozentzahlen wachsenden Volkswirtschaft hat seinen Ölbedarf allein zwischen 2000 und 2003 verdoppelt und ist seitdem beim Ölkonsum die Nummer 2 hinter den USA. Weil China und Russland ihre führende Rolle bei der Ausbeutung der sudanesischen Ölfelder nicht gefährden wollten, blockierten beide Länder im UNO-Sicherheitsrat alle Maßnahmen zugunsten der Flüchtlinge und Vertriebenen in der westsudanesischen Region Darfur, die Druck auf die Regierung in Khartoum ausgeübt hätten.
Nicht nur in Washington, auch in der EU-Hauptstadt Brüssel, in Peking, Neu-Delhi oder Moskau wird die Sicherung der eigenen Energieversorgung immer deutlicher angeführt als Begründung für künftige militärische Interventionen im Ausland und für die Schaffung der dazu notwendigen militärischen Kapazitäten und Fähigkeiten. Zugleich sprechen europäische Außen- und Sicherheitspolitiker immer häufiger von der künftigen "weltpolitischen Rolle" der EU und betonen die Notwendigkeit eigenständiger militärischer Kapazitäten und Fähigkeiten der EU unabhängig von oder gar in Konkurrenz zu jenen der USA. Auch in Peking und Moskau stoßen Vorstellungen einer auch militärischen Gegenmachtbildung zu den USA zunehmend auf Unterstützung. Eine derartige Politik wird aber die Verteilungskämpfe um die fossilen Energieressourcen zusätzlich verschärfen.
Selbstverständlich sind eine scharfe, kritische Analyse und Bewertung der US-amerikanischen Außen- und Globalpolitik sowie gehörige Skepsis gegenüber ihrer offiziellen Begründung durch die Administration in Washington weiterhin dringend erforderlich. Doch in Westeuropa schwingt bei dieser Kritik nicht selten eine unangebrachte Überheblichkeit mit. Der grüne Europa-Politiker Daniel Cohn-Bendit etwa erklärte Ende 2002 auf dem Höhepunkt der Debatte um den bevorstehenden Irakkrieg, Europa sei "die global bessere Alternative zu den USA". Das ist - zumal in dieser Pauschalität - keineswegs der Fall, wie ein Vergleich der Felder, auf denen die beiden wirtschaftsstärksten Akteure USA und EU Politik gegenüber dem "Rest der Welt" betreiben (Außenhandel, Verhalten transnationaler Konzerne aus den USA und der EU, Entwicklungspolitik, Währungs- und Finanzpolitik, Menschenrechte, Umweltpolitik, Rüstungsexporte, Energiesicherungspolitik), zeigen würde.
Auf fast all diesen Gebieten haben die USA und die Staaten Westeuropas beziehungsweise der EU auf Grund weitgehend deckungsgleicher Interessen bis zum Ende des Kalten Krieges ihre Politik im Wesentlichen im Schulterschluss vollzogen. In kaum verringertem Maße gilt dies auch noch für die ersten fünfzehn Jahre seit Ende des Kalten Krieges. Daher tragen die USA und Europa gemeinsam eine hohe Verantwortung für den heutigen Zustand der Welt und für ihre wichtigsten Probleme. Das gilt insbesondere auch mit Blick auf die Region Naher/Mittlerer Osten und Zentralasien, die auf absehbare Zukunft die Hauptproblem- und Konfliktzone der Welt bleiben dürfte und die zugleich von größtem und noch wachsendem strategischem Interesse ist nicht nur für die USA und für Europa, sondern auch für China, Russland, Indien und andere Akteure.
Natürlich gibt es wenig Anlass, der Bush-Administration abzunehmen, es gehe ihr mit dem Irakkrieg und mit der seitdem proklamierten "Greater Middle East Initiative" tatsächlich um das Ziel einer "Modernisierung" und "Demokratisierung" der Staaten dieser Region. Selbst wer entsprechenden Beteuerungen aus Washington Glauben schenkt, müsste größte Zweifel haben, ob die von der Bush-Regierung eingesetzten und propagierten Mittel zur Demokratisierung geeignet sind oder nicht eher kontraproduktiv wirken. Das große Defizit der Diskussionen in Deutschland und anderen "alteuropäischen" Staaten ist allerdings, dass sie zumeist bei der berechtigten Kritik und den notwendigen Zweifeln an der Politik der USA stehen bleiben.
Das ist sehr bequem. Denn die Probleme in der Region Naher/Mittlerer Osten, auf die die Bush-Administration mit falschen Mitteln zu reagieren sucht, sind in der Tat gravierend: die fehlende Demokratie und die massive Unterdrückung elementarer Menschenrechte in den arabischen Staaten sowie die Frustration und zunehmende Perspektivlosigkeit insbesondere unter den jugendlichen Bewohnern dieser Länder, die diese zunehmend anfällig macht für islamistische und antiwestliche Propaganda. Die Verantwortung für die desolate Lage in den arabischen Staaten liegt aber nicht nur bei den Regimen und den Bevölkerungen dieser Länder.
Die von den USA geführte Politik des Westens gegenüber diesen Staaten seit Ende des Zweiten Weltkrieges hat wesentlich beigetragen zur Schaffung und Zementierung undemokratischer Verhältnisse und hat die jetzt von Washington lautstark eingeforderte "Modernisierung" und "Reform" der arabischen Gesellschaften behindert. Die Region, in der mit Saudi-Arabien, Irak, Iran sowie Kuwait und den Emiraten am Persischen Golf die Länder mit den größten Ölreserven der Welt liegen, erfüllt für den Westen (und zahlreiche weitere Länder) bis heute in erster Linie die Funktion der billigen Tankstelle. Die ungehinderte Versorgung mit preiswertem Öl war und ist das oberste Interesse der westlichen Politik an dieser Region. Diesem Interesse dien(t)en sowohl der Sturz unliebsamer, vermeintlich widerspenstiger Regierungen wie die als "Stabilisierung" beschönigte Unterstützung tyrannischer Regimes.
Eine Eskalation der verschärften Verteilungskämpfe um Öl und andere Ressourcen zu militärischen Auseinandersetzungen - in einigen Jahrzehnten sogar zwischen Europa und den USA denkbar - ist möglich, aber keineswegs unabwendbares Schicksal. Ob die ökologische Wende hin zu nachhaltigen Energien rechtzeitig, auf internationaler Ebene und in ausreichendem Umfang stattfindet, um die Verteilungskämpfe um die immer knapperen fossilen Energien zu entschärfen und die ökologischen Folgeschäden ihrer Verbrennung (wie die Erwärmung des globalen Klimas) zumindest zu begrenzen - das alles ist keine Frage technologischer Machbarkeit, sondern ausschließlich eine des politischen Willens.
Ob die wichtigen Weichenstellungen in diese Richtung, die die wirtschaftsstarke Mittelmacht Deutschland seit 1998 unter der rot-grünen Koalition vorgenommen hat (etwa mit dem Energieeinspeisungsgesetz, der Ökosteuer, dem Solardächer-Programm und dem Ausstieg aus der Atomenergie), unter der neuen Bundesregierung fortgesetzt werden oder nicht, ist dabei durchaus von großer internationaler Relevanz.
Noch mehr als die Aufwärtsentwicklung der Öl- und Benzinpreise sorgten Ende Juni 2005 die Nachrichten aus Teheran für Aufregung - insbesondere im Westen: Die Einwohner Irans, des Landes mit den drittgrößten Ölreserven der Welt (nach Saudi-Arabien und Irak) und den zweitgrößten Gasvorräten (nach Russland), wählten den konservativen islamischen Hardliner Mahmud Ahmadinedschad mit großer Mehrheit zu ihrem neuen Präsidenten. Diese Wahl hat zu einer weiteren Verschlechterung des seit Jahrzehnten schwer belasteten Verhältnisses zwischen Iran und den USA geführt. Bereits im Januar 2002 hatte US-Präsident Bush Iran gemeinsam mit Irak und Nordkorea zur "Achse des Bösen" erklärt. In der Folge drohte Washington mehrfach mit militärischen Maßnahmen gegen Teheran. All dies hat die konservativen Hardliner in Teheran gestärkt und die Chancen auf eine politische Lösung des Konflikts um das iranische Atomprogramm erheblich verschlechtert. Inzwischen ist die EU mit ihrem von vornherein falsch angelegten Verhandlungsansatz gescheitert und auf die konfrontative Strategie Washingtons eingeschwenkt.
Die Deeskalation und eine politische Lösung des Konflikts um das iranische Atomprogramm wären weiterhin möglich. Dazu müsste der Westen jedoch die Sicherheitsbedürfnisse Teherans - auch mit Blick auf das atomar bewaffnete Israel - tatsächlich ernst nehmen. Ähnliches gilt für andere Konflikte, die derzeit scheinbar unausweichlich auf kriegerische Auseinandersetzungen zusteuern. UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat im März 2005 mit seinem Bericht "In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle" eine präzise Analyse der wichtigsten globalen Herausforderungen vorgelegt sowie konkrete Vorschläge, wie diese Herausforderungen bewältigt werden könnten: durch deutlich verbesserte kooperative Maßnahmen im Rahmen einer durch Reformen gestärkten UNO.
Auf dem UNO-Gipfel Mitte September in New York wurden die Vorschläge Annans allerdings erheblich verwässert, zum Teil ganz gestrichen oder ihre Umsetzung auf die lange Bank geschoben. Dies geschah im Wesentlichen auf Druck der USA, in deren Windschatten dann auch einige andere Staaten Obstruktion betrieben. Der UNO-Gipfel scheiterte allerdings auch an der mangelnden Bereitschaft der reformwilligen Staaten, endlich einmal auf das Konsensprinzip zu verzichten und die erforderlichen Reformbeschlüsse per Mehrheitsabstimmung zu fassen - notfalls auch ohne Zustimmung der USA.
Wenn sich unter den 191 UNO-Mitgliedern nicht endlich eine kontinentübergreifende strategische Koalition der willigen Multilateralisten zusammenfindet (europäische Staaten, Kanada, Indien, Brasilien, Mexiko, Südafrika u. a.), die Mehrheiten organisiert auch gegen den Willen der USA und der vier anderen ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (wie schon in den 90er-Jahren erfolgreich praktiziert bei der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes, der Vereinbarung des Kioto-Klimaschutzprotokolls und dem Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen), dann wird die Weltorganisation tatsächlich irrelevant. taz Magazin Nr. 7806 vom 29.10.2005, Seite IV
ANDREAS ZUMACH ist taz-Korrespondent in Genf. Von ihm ist kürzlich erschienen:
Andreas Zumach: Die kommenden Kriege Ressourcen, Menschenrechte, Machtgewinn - Präventivkrieg als Dauerzustand? Kiepenheuer & Witsch, Köln 2005 224 Seiten, 8,90 Euro
In Brüssel gibt es 2600 Lobbygruppen und mehr als 15 000 Interessensvertreter - nach Angaben der EU-Kommission. Zwischen 60 und 70 Millionen Euro werden jährlich für die Lobbyarbeit ausgeben. Eines unterscheidet dabei den Privatsektor und die Nichtregierungsorganisationen: Während die einen ihre Arbeit durch Mitgliederbeiträge finanzieren, erhalten die anderen Geld von der EU. "Die Kommission bezahlt Lobbies, die bei ihr Lobbying betreiben", sagt der in der Kommission für Betrugsbekämpfung zuständige Siim Kallas. Zwei Milliarden Euro fließen im Jahr aus den EU-Töpfen nach Angaben der Kommission für Projekte in die Kassen der NGO. Der größte Teil davon ist Entwicklungshilfe. Auch für Sozial-Projekte, den Bildungssektor und den Umweltschutz stellt die Gemeinschaft Organisationen Mittel in zweistelliger Millionenhöhe bereit. Zudem finanziert die EU zahlreichen NGOs einen großen Teil der Verwaltungskosten. Das ist in absoluten Zahlen nicht viel. Die NGO-Hilfen liegen meist unter 500 000 Euro. Relativ gesehen, machen sie aber einen hohen Anteil der Kosten der NGOs aus.
Bis zu 70 Prozent ihres Budgets lassen sich einige Umweltorganisationen von der EU zahlen. Geld, das sie dazu verwenden, um die Arbeit der Kommisson zu beeinflussen. Die Umweltschützer von "Friends of the Earth" erhielten 2004 knapp 335 000 Euro oder 45 Prozent ihres Budgets von der EU. Die Organisation gehört im Streit um die Registrierung von Altchemikalien in der EU (Reach) zu den heftigsten Verfechtern einer strikten Regelung. Die Frauenlobby erhält 750000 Euro im Jahr. Damit finanziert sie rund vier Fünftel des Budgets. "Das Wörtchen ,Nicht' im Namen der Nichtregierungsorganisationen ist fiktiv", urteilt Kallas angesichts solcher Zahlen.
Dennoch denkt die Behörde nicht darüber nach, die Hilfen zu kürzen. Die NGOs in der EU trügen einen großen Teil dazu bei, die Menschen in Europa miteinander zu vernetzen, sagt eine Sprecherin. Deshalb sei es legitim, daß die EU sie darin unterstütze. Im übrigen müßten die Haushaltsvorschläge der Kommission durch das Europäische Parlament bestätigt werden. Es fehle also nicht an einer demokratischen Kontrolle. Was die Sprecherin jedoch nicht sagte - die Gelder dienen dazu, Umwelt- und Frauenbewegung in die EU zu intergrieren und Fundamentalkritik zu unterbinden. (Informationen aus der FAZ, 30.7.2005).
Das Hinterfragen der Zunahme des Güterverkehrs steht in der EU nicht zur Debatte. Der Mythos der Koppelung von Verkehrswachstum und Wirtschaftswachstum wird sich bestimmt noch lange halten. Vor diesem Hintergrund versucht die EU, die notwendigen Instrumente zu schaffen, um die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf andere, sozialere und umweltfreundlichere Verkehrsträger zu ermöglichen.
Die Verkehrspolitik der EU hat nicht den Zweck, den Güterverkehr in Europa intelligenter zu machen, sondern ihn zu erleichtern. Diese Vorgangsweise steht im Widerspruch zum Artikel 7 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, wo zu lesen ist, dass die Vertragsparteien, unter ihnen die EU, sich verpflichten, eine rationelle und sichere Abwicklung des Verkehrs umzusetzen, welche die Reduktionspotentiale im Verkehrsaufkommen erschliesst und nutzt. Um in Europa ein wirtschaftliches, umweltfreundliches und sozial verträgliches Verkehrssystem umzusetzen, muss jeder Verkehrsträger die tatsächlichen Kostentragen, die er verursacht und effizient organisiert sein. Die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene kann nur unter diesen Voraussetzungen funktionieren.
Heute liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Güterzuges durch Europa bei 18 km/h. Einer der Gründe für diese Langsamkeit ist die mangelnde Interoperabilität an den Grenzen. Diese Ineffizienz hat in Kombination mit den Kostenvorteilen, von denen der Strassenverkehr profitiert, zu einem dramatischen Rückgang des Schienengüterverkehrs geführt. Heute werden 8% der Güter mit der Bahn befördert; während es 1970 noch 27% waren. Zum Vergleich: in den USA werden 40% der Güter auf die Bahn verladen.
Der Güterverkehr über die Alpen überschreitet Landesgrenzen, was zu einer Verlangsamung der Verkehrsströme führt. Das zweite Bahnpaket mit dem Titel "Zu einem integrierten Eisenbahnraum", das am 23. Januar 2002 von der EU-Kommission verabschiedet wurde, betrifft also die transalpinen Strecken. Zweck dieses Massnahmenpakets sind die Verbesserung des Zugangs zum Eisenbahnnetz für den Güterverkehr und die Interoperabilität im Netz. Der Rat und das EU-Parlament haben die Frist für die Liberaliserung des Zugangs zum Eisenbahnnetz auf 2007 fixiert.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bahnunternehmen und internationalen Konsortien, bestimmten öffentlichen Behörden, Transportunternehmen, Transitspediteuren und Unternehmen im Kombiverkehr Lizenzen zu gewähren, die auf EU-Ebene anerkannt werden. Die Umsetzung der Sicherheitsnormen wird von der 2005 gegründeten Europäischen Eisenbahnagentur gewährleistet.
Die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene wird nicht funktionieren, wenn dem Strassenverkehr keine Abgaben auferlegt werden. Die Schweiz hat 2002 die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA eingeführt und ist nun so etwas wie ein Versuchslabor für die Einführung eines solchen Instruments und seiner Auswirkungen. Die Langsamkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Besteuerung des Schwerverkehrs hat zur unkoordinierten Einführung von Abgabensystemen in verschiedenen Mitgliedsländern in den Alpen geführt, zum Beispiel 2004 in Österreich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und 2005 in Deutschland für Fahrzeuge über 12 Tonnen.
Der EU-Richtlinienvorschlag zur Erhebung von Abgaben für die Benutzung bestimmter Infrastrukturen durch Schwerfahrzeuge aus dem Jahr 2003 ist immer noch Gegenstand von heftigen Diskussionen. Er beruht auf einem allgemeinen Grundsatz, nach dem die Einnahmen aus Maut und Strassenbenutzungsgebühren zur Erhaltung dieser Infrastrukturen verwendet werden müssen, sowie zu Gunsten des gesamten Verkehrssektors, unter Berücksichtigung einer ausgeglichenen Entwicklung der Verkehrsnetze. CIPRA INFO 77/2005, S. 5
Soeben hat die Rückführung jener Gelder nach Nigeria begonnen, die der nigerianische Ex-Diktator Sani Abacha einst zusammengeraubt und auf Schweizer Bankkonten platziert hatte. Ist diese leidige Episode des Finanzplatzes Schweiz damit erfolgreich abgeschlossen? In der neusten Nummer der Finanzplatz Informationen gibt Max Mader von der Schweizer Nigeria-Koalition in einem ausführlichen Interview Auskunft. Die Nigeria-Koalition von Nicht- Regierungsorganisationen (NGO's) hat sich dafür eingesetzt, dass die Gelder in Nigeria sozial verantwortlich eingesetzt werden. Ist das Ziel erreicht worden? Wo stösst die Arbeit der NGO's an Grenzen? Haben sie nur Hilfsdienste für Schweizer Banken und Behörden erledigt? Oder kann die Zusammenarbeit als Modell für künftige Fälle dienen?
Die neuste Nummer der vierteljährlich erscheinenden Finanzplatz Informationen enthält zudem eine Recherche über eine Zürcher Vermögensverwaltungsfirma, die steuerflüchtiges Bargeld aus Deutschland einsammelt. Trotz Milliardensummen an deutschen Steuergeldern, die in die Schweiz fliessen, sehen die Schweizer Behörden keinen Handlungsbedarf. Weitere Artikel beleuchten kritisch die Feiern zum 75-Jahr-Jubiläum der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, berichten über Diskussionen um Menschenrechtsverletzungen des Schweizer Multis Nestle und über neuste Studien zur Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Apartheid-Regime in Südafrika, die noch enger waren als bisher vermutet. Finanzplatz Informationen erscheinen vierteljährlich, herausgegeben von der Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP), Drahtzugstrasse 28, 4057 Basel. www.aktionfinanzplatz.ch AFP-Mitgliedschaft (inklusive fpi-Abo): 50 Fr./Jahr fpi-Abo: 40 Fr./Jahr
Im Le Monde Diplomatique vom Mai 05 erschien ein lesenswerter Artikel von Anne-Cécile Robert zum Thema "Linke und EU" (auch zu finden unter http://www.taz.de/pt/2005/05/13.nf/mondeText.artikel,a0036.idx,7). Ein paar Zitate:
Dass die Linken der Europaidee so verfallen sind, erklärt sich - so meinte noch der 2003 verstorbene Pierre Bourdieu - aus dem fortschreitenden Verlust ihrer 'Abwehrkräfte'. Dies wiederum ist offenbar das Resultat einer doppelten Entwicklung: eines Wandels zum Wirtschaftsliberalismus seit den 1980er-Jahren und einer grundsätzlichen politischen Orientierungslosigkeit. Europa biete sich deswegen unabhängig von seiner inhaltlichen Ausgestaltung für die Linke als Ersatzideal an. Dieser "große Sprung rückwärts"(3) - der in der Zustimmung zur Europäischen Union seine ultimative Synthese findet - hat vielfältige Ursachen. Dazu gehört die soziale Herkunft der offiziellen Vertreter des fortschrittlichen Lagers. Aber auch die Kolonisierung des Denkens durch liberale Meinungsmacher verdient Berücksichtigung.(4).
Da jeder Ausweg aus Kapitalismus und Liberalismus historisch verstellt scheint, wird Europa also zum willkommenen Ersatzideal. Nicht von ungefähr verweisen die linken Jasager zu Maastricht und EU-Verfassung lieber auf das, was Europa sein könnte, als auf das, was Europa ist. Auch wenn Europa ihren Wünschen nicht entspricht, halten sie an ihm fest, weil sie das Gefühl haben, dass ihnen nichts anderes geblieben ist. Doch das Europa in seinem heutigen Zustand ist eine sozioökonomische Realität mit unmittelbar spürbaren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.(5) Und der fortschreitende Zerfall der politischen Kultur hat dazu geführt, dass dieses real existierende Europa akzeptabel erscheint.
Die Konfusion ist umso größer, als die offiziellen Repräsentanten der Linken jeder inhaltlichen Diskussion über das europäische Projekt konsequent aus dem Weg gehen. Genauso, wie man schon die staatliche Wirtschaftspolitik Schritt für Schritt aus den ideologischen Kontroversen herausgenommen hat, soll nun auch das Thema Europa "entpolitisiert" werden. Europa sei weder links noch rechts, womit also nur noch Europa als solches zur Debatte stehen soll. Diese Haltung lässt keinen Raum mehr für politisches Argumentieren und für das Nachdenken über ein anderes Konzept der kontinentalen Einigung.
Im ideologischen Kontext der 1980er-Jahre deckt sich die Europäische Einigung mehr und mehr mit Wirtschaftsliberalismus. Dabei zeigt sich die Linke unfähig, eine fortschrittliche Alternative zu Europa zu konzipieren. Sie flüchtet sich in eine Art Eurodogmatismus, der von guten Absichten unterfüttert ist. Damit beschränkt man sich allerdings auf bloßes Moralisieren, statt Politik zu machen. Nach dem Vorbild von Tony Blair, der den Kampf um soziale Gerechtigkeit durch salbadernde Aufrufe gegen die Armut ersetzt, zeigt die "Europa-Linke" mehr gute Absichten als gute Ideen.
Doch auch die europäischen Gewerkschaften ließen sich kompromittieren und mutierten zu "Partnern" der Europäischen Union. In dieser Rolle entwickelten sie eine Mentalität der Einvernehmlichkeit, die der Vertretung und Verteidigung von Arbeitnehmerinteressen abträglich ist. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) verkörpert in Reinkultur diese Transformation einer bürokratischen Zentrale in "Sozialexperten"(17). Ohne politische Anbindung erlag der EGB in Brüssel - um es mit Pierre Bourdieu zu formulieren - der "technokratisch-diplomatischen"(18) Versuchung. Er arrangiert sich in einem ideologisch ungünstigen Umfeld mit den mächtigen Arbeitgeberverbänden, die an Verhandlungen wenig Interesse zeigen, weil ihre wesentlichen Forderungen bereits erfüllt sind.
Überdies geht von den internationalen Organisationen - und die Europäische Union bildet hier keine Ausnahme - eine irgendwie einschläfernde Wirkung aus. Ihre Mitglieder mögen, abgeschottet vom Rest der Welt und ständig in mehreren Sprachen parlierend, das aufrichtige Gefühl haben, an einem großen gemeinsamen Abenteuer teilzunehmen. Dabei mag ihnen die Zugehörigkeit zu dieser kleinen Welt, in der man sich gegenseitig einlädt und beglückwünscht, zu Kopf steigen. In einer solchen Stimmung, die auch bei den Europaabgeordneten und den Beamten der EU-Kommission anzutreffen ist - der Politologe Jacques Généreux beschreibt sie als naive Haltung(19), der Forscher Raoul-Marc Jennar hingegen als eine Art Verrat(20) -, geraten die Sorgen der Bevölkerung etwa über Produktionsverlagerung und Arbeitslosigkeit immer weiter aus dem Blickfeld.
So erweist sich das Projekt Europa - inmitten des ideologischem Bankrotts, des Einverständnisses mit den sozialen Verhältnissen und der allgemeinen Geschichtslosigkeit - immer klarer als das Bermudadreieck der Linken, das ihre Repräsentanten und ihre politischen Kräfte mit Mann und Maus verschlingt. Die wachsenden Animositäten der Verfechter eines Ja zur EU-Verfassung entspringen wohl nur der diffusen Befürchtung, ein Sieg der Neinkräfte könnte dazu führen, dass die Bermudanebel verfliegen und die politischen Karten neu gemischt werden.
Laut Eurostat-Zahlen brachen 2004 zehn von 25 EU-Staaten den Stabilitätspakt. Das EU-Statistikamt behauptet zudem, Deutschland habe die Budgetzahlen beschönigt. Der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt- die Regeln, welche laut offizieller Lesart den Euro sichern sollen – verlangen, dass das Budgetdefizit der Mitgliedstaaten drei Prozent des Bruttosozialprodukts nicht übersteigen darf. Eurostat stellt am 27. September die höchsten Defizite in Griechenland (6.6%), Ungarn (5.4%), Malta (5.1%) und Zypern (4.1%) fest. Alle grossen Mitgliedstaaten ausser Spanien wiesen ein Defizit zwischen drei und vier Prozent auf: Polen (3.9%), Deutschland (3.7%), Frankreich (3.6%), Italien (3.2%) und Grossbritannien (3.1%). EU-Global betrachtet sank das Defizit in der EU von 3.0 Prozent im Jahr 2003 auf 2.6 Prozent im Jahr 2004. Dänemark, Finland, Estland, Schweden, Irland and Belgien verzeichneten einen positiven Überschuss.
Die deutsche Regierung wurde von Brüssel implizit gerügt. Eurostat machte klar, man wäre nicht bereit, Hans Eichels "Massagen" an den Budgetzahlen zu akzeptieren. Die unbeschönigten Zahlen Deutschlands dürften zu einem 4%-Defizit führen. EUObserver, 27.09.2005, Mark Beunderman
Schweden hat eine Attake eines EU-Kommissars auf seine Arbeitsgesetzgebung scharf verurteilt. Der Binnenmarktkommisar Charlie McCreevy sagte am 5. Oktober 05, dass die EU-Kommission in einem Rechtsfall bezüglich der schwedischen Kollektivarbeitsverträge gegen Schweden Stellung beziehen werde. Der EU-Gereichtshof wird vermutlich entscheiden, ob Stockholm sich auf kollektive Arbeitsverträge beziehen kann, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen von Ausländern zu regeln, die in Schweden arbeiten. Der schwedische Industrieminister Thomas Ostros meinte, Mr McCreevy's Verlautbarung stelle eine Attacke auf das erfolgreichste Sozialmodell Europas dar. 07.10.2005, Lucia Kubosova EUOBSERVER / BRUSSELS
Die EU-Kommission hat ein grösseres Paket an Vorschlägen zwecks Harmonisierung der Regeln der Mitgliedstaten zur "illegalen" Einwanderung und der Rückkehr von zurückgewiesenen Asylsuchenden vorgestellt. Anlässlich der Präsentation der Vorschläge am 1. September 05, sagte der EU-Justiz-Kommisar Franco Frattini, die EU brauche "kohärente, effiziente und glaubhafte" gemeinsame EU-Immigrations-Standards und Asylregeln. Um "Asyl-Shopping" und "illegale" Immigration zu einem Ende zu bringen, ruft die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, striktere gemeinsame Regeln aufzustellen und diese durchzusezten. Im Augenblick würden starke Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzgebungen die Immigranten ermutigen, von einem EU Land ins andere zu wandern, um den sicherstsen Hafen zu suchen. Die neue Vorschläge sehen vor, dass "illegale" Immigranten für sechs Monate in Gewahrsam genommen werden können.
"Leute die sich illegal in Europa aufhalten, sollen in Ihre Heimatländer zurückgeschickt werden", sagte Frattini. In Bezug auf extremistische Gruppen von Immigranten mit undemokratischen Ansichten schlägt der Kommisar vor, dass diese einen Eid auf die Europäischen Werte schwören sollten. Eine Koalition von NGOs, unter ihnen Amnesty International Europa, Caritas Europa, Human Rights Watch brachten ihre ernste Besorgnis über die Pläne zum Ausdruck, "illegale" Immigranten auszuschaffen. 02.09.2005 - Teresa Küchler EUOBSERVER / BRUSSELS
Anlässlich der neulichen Diskussionen um das EU-Beitrittsgesuch kam bei uns der Verdacht auf, es handle sich bei diesen Debatten um reine Spiegelfechtereien. Was ist denn ein eingefrorenes Beitrittsgesuch? "Eingefroren" ist kein juristischer Fachausdruck, kein Ausdruck des internationalen Rechts. Was wurde nach dem EWR-Nein bezüglich des EU-Beitritts-Gesuches juristisch genau gemacht? Und worin besteht der juristische Unterschied zwischen dieser Aktion nach dem EWR-Nein und einem Rückzug des Gesuchs? Diese Fragen stellen wir dem Integrationsbüro.
Die Antwort des Pressesprechers des Integrationsbüros lautete: "Der Bundesrat hat in einer Erklärung vom 13. Januar 1993 dargelegt, dass die Schweiz auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen auf weiteres verzichtet. Entsprechend wurde die EU im Rahmen des Comité mixte zum Freihandelsabkommen durch den schweizerischen Vertreter informiert. Der EU-Rat hat seinerseits diese Entscheidung zur Kenntnis genommen: In einer Konklusion des EU-Rats vom 8./9. November 1993 nimmt dieser Kenntnis davon, dass die Schweizer Regierung bis auf weiteres die bilateralen Beziehungen zur Gemeinschaft weiterzuentwickeln wünscht.
Bei dem sogenannten 'Beitrittsgesuch' handelt es sich um einen Brief, in welchem die Schweiz im Mai 1992 die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen wünschte. Dieser Brief ist kein Rechtsakt, weshalb ein Rückzug in einem juristischen Sinne auch nicht möglich ist. Sollte die Schweiz dereinst die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wünschen, müsste ohnehin ein neues Gesuch gestellt werden."
Bezüglich des "Beitrittsgesuchs" gilt es damit festzuhalten,
- dass nicht ein solches, sondern ein Gesuch um Beitrittsverhandlungen gestellt wurde.
- Nachdem Brüssel der Verzicht auf Beitrittsverhandlungen mitgeteilt wurde, ist das Gesuch um solche gegenstandslos. Das Gesuch ist nicht eingefroren, sondern null und nichtig.
- Ein "Rückzug" des Gesuches um Beitrittsverhandlungen würde darin bestehen, von Brüssel zu verlangen, dass der damals geschickte Brief aus den Archiven hervorgeholt würde und nach Bern zurückzuschicken wäre. Eine solche Aktion wäre völlig sinnlos. Sie könnte Brüssel politisch nicht brüskieren, der Schweiz aber insofern schaden, als man nachher in Brüssel am Verstand der Schweizer und ihrer Vertreter zweifeln müsste.
- Sollte der Bundesrat wieder einmal auf die unglückliche Idee kommen, ohne Rückhalt in der Bevölkerung und "aus Führungswillen heraus" Beitrittsverhandlungen mit der EU aufnehmen zu wollen, so müsste er ein Gesuch um die Aufnahme von Verhandlungen nach Brüssel schicken. Würde der Bundesrat dieses Gesuch als "Auftauaktion" des Gesuches von 1992 darstellen, so wäre das nur unter dem Gesichtspunkt der Ideologieproduktion von Interesse, juristisch jedoch völlig irrelevant.
Es stellt sich die Frage, wieso die Gegner des "Rückzugs des Beitrittsgesuches" entsprechende Forderungen nicht einfach als gegenstandslosen Unsinn darstellen. Darauf gibt es nur eine Antwort: sie kochen - wie die SVP - ihre Süppchen mit dem wirkungslosen Papier in Brüssel. Sie sind offensichtlich daran interessiert, der Bevölkerung weiszumachen, in Brüssel gebe es ein "eingefrorenes" Beitrittsgesuch. Sie erachten einen solchen Glauben als nützlich für die Beitrittspropaganda: das eingefrorenen Beitrittsgesuch als gleichsam "sichtbares" Symbol für das nun aufgegebene "strategische EU-Beitrittsziel" des Bundesrates. Umso verzweifelter werden die Euronationalen wohl nun an diesem virtuellen Symbol hängen, nachdem der Bundesrat den EU-Beitritt vom strategischen Ziel zur diskussierbaren Option zurückgestuft hat. Die SVP nimmt den Ball, der ihnen von den Euronationalen zugespielt wird, garantiert mit viel Freude entgegen und wir werden dem Polit-Theater belustigt und mit einer gewissen resignierten Gelassenheit noch etliche Zeit zusehen dürfen. (pr)
Der nukleare Rahmen der EU
Die Förderung der Atomkraft auf der EU-Ebene ist eine etwas unüberschaubare Angelegenheit, so dass die Versuchung groß ist, sich nicht mit dieser komplizierten Materie zu befassen. Allerdings ist diese Ebene von höchster Wichtigkeit, da hier die zukünftigen Aktivitäten der europäischen Atomkonzerne gebündelt werden. Der Euratom-Vertrag von 1956 ist innerhalb der EU der einzige Gründungsvertrag, der bisher nie geändert wurde. Die euphorische pro-nukleare Grundstimmung der Anfangsjahre herrscht auch heute noch in einem Großteil der EU-Gremien vor.
Im 5. Rahmenprogramm 17 Mio. Euro für Hochtemperatur-Reaktoren
Die atomaren Aktivitäten werden in so genannten "Europäischen Rahmenprogrammen" festgelegt. Im 5. Forschungsrahmenprogramm für die Zeit von 1998 bis 2002 wurde unter anderem die Förderung der Hochtemperatur-Reaktorlinie festgelegt. Forschungsarbeiten zur "Sicherheit und Effizienz künftiger Systeme" waren Teil des EU-Arbeitsprogramms. In der Antwort auf unsere von der Grünen-EU-Parlamentarierin Hiltrud Breyer eingebrachten Anfrage musste die EU-Kommission zugeben, in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 17 Millionen Euro für die HTR-Forschung ausgegeben zu haben. Den größten Teil davon hat das Forschungszentrum Jülich erhalten. Die HTR-Linie soll nach diesen Angaben in den zukünftigen Rahmenprogrammen massiv gefördert werden, damit im Jahre 2030 diese Reaktorlinie auf EU-Ebene großtechnisch einsatzbereit ist. Die Störfälle in dem THTR Hamm-Uentrop in den 80er Jahren werden von der EU-Kommission als "Kinderkrankheiten" bezeichnet, aus denen wichtige Erkenntnisse für die Zukunft abgeleitet werden können. In dem EU-Ausschuss, der dies alles beschlossen hat, hat die deutsche Regierung ausdrücklich keinen Widerspruch angemeldet, sondern den Beschluss mitgetragen.
Über 1 Milliarde Euro für nukleare Forschung 2003-2007
Innerhalb des 6. Forschungsprogramms von 2003 bis 2007 sind insgesamt 1.230 Millionen Euro für die nukleare Forschung vorgesehen. Bereits 2002 hatte die EU-Kommission die ausgerechnet "Grünbuch" genannte Entschließung "Hin zu einer europäischen Energieversorgungssicherheit" verabschiedet. Hier wird besonders die Option Atomenergie für die Zukunft betont. Ein Jahr später beschloss die EU- Kommission das "Nuklearpaket" und die Erhöhung der Euratom-Kredite von 4 auf 6 Milliarden Euro. Das EU-Parlament selbst konnte darüber nicht abstimmen, sondern lediglich nachträglich eine Stellungnahme dazu abgeben. Kein anderer Energieträger erhält eine derart wettbewerbsverzerrende Unterstützung in einem weit reichend liberalisierten Binnenmarkt. 2003 unterstrich der Bericht der Generaldirektion Forschung der EU-Kommission die angebliche Notwendigkeit sich weiterhin der Atomenergie zuzuwenden.
Besonders wichtig: Reaktoren der Generation IV
Besondere Bedeutung wird den Reaktoren der so genannten Generation IV innerhalb der EU zuerkannt. Ein wichtiger Baustein dieser neuen Etappe soll der HTR werden. Die Zeitung "atw" (Atomwirtschaft) schrieb im Juni 2004: "Inzwischen ist auch eine deutsche Mitwirkung an Generation IV über die Mitgliedschaft an GIF (Generation IV International Forum) und über eine Drittmittelfinanzierung der deutschen Beiträge zu Generation IV durch die EU und die Industrie ermöglicht worden. So sind Führungskräfte aus dem Forschungszentrum Karlsruhe und dem Forschungszentrum Jülich in den Lenkungsausschüssen für das Supercritical-Water-Cooled Reactor System (SCWR) und das Very-High-Temperature Reactor System (VHTR) mit einer EU-Finanzierung vertreten und bereiten mit industrieller Unterstützung im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms der EU anspruchsvolle Beiträge zu den Projekten vor."
Atomlobby fordert Gelder im 7. Forschungsrahmenprogrammm
Zur Zeit wird innerhalb der EU-Gremien der Etat des 7. Forschungsrahmenprogramms von 2008 bis 2013 diskutiert. Hinter den Kulissen herrscht ein arges Gedränge verschiedener Lobbyfraktionen, um von dem zu verteilenden Kuchen zukünftiger EU-Gelder eine möglichst große Portion abzubekommen. Im Rahmen der 1999 beschlossenen so genannten Lissabon-Strategie sollen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Forschungsintensität in Europa verstärkt werden. Durch dieses neoliberale Wettbewerbsprogramm soll das EU-Kapital in Zukunft auf Kosten der Sozialpolitik in Konkurrenz zu USA und Asien noch größere Profite realisieren. Der jetzige rotgrüne Sozialabbau ist mit der Agenda 2010 und Hartz IV nur die erste Stufe des damals von allen europäischen Regierungschefs beschlossenen Programms.
EU soll an der "zentralen Rolle der Kernenergie in Europa" festhalten
Damit bei den zur Zeit anstehenden Verhandlungen über das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU die Geldquellen für die Atomindustrie auch weiterhin kräftig sprudeln, hat die alle zwei Jahre stattfindende Konferenz des Verbands der Nuklearindustrie Foratom (European Atomic Forum) in Brüssel einen Appell an die EU-Politiker gerichtet, "an der zentralen Rolle der Kernenergie in Europa festzuhalten" und "die Kernenergie als wichtige Grundlage der europäischen Energieversorgung weiter zu stützen". (atw 1/2005, S. 45)
Deutsche Erstunterzeichner waren der RWE-Chef Gert Maichel und der Eon-Sprecher Walter Hohlefelder. Um die rotgrüne Ausstiegsrethorik kümmern sich die führenden Vertreter der Energiewirtschaft nicht mehr. Da sich die weitere Förderung der Atomkraft innerhalb der EU bereits durchgesetzt hat, geht es in der Deklaration der Atomlobby vor allem darum viel Druck aufzubauen, um möglichst viel Geld zu bekommen. Und darüber droht jetzt Streit in Brüssel.
Verdopplung des Foschungshaushalts zugunsten der Atomindustrie?
Die EU-Kommission fordert eine Verdoppelung der Forschungsausgaben, wovon die Atomindustrie profitieren würde. Um das Geld zusammenzubekommen, wären zusätzliche Transferzahlungen nach Brüssel notwendig, vor allem von Deutschland. Bundeskanzler Schröder will das aber nicht und fordert eine Begrenzung des EU-Haushalts für die Jahre 2007 bis 2013 auf 1 % des Bruttoinlandsprodukts. Kommt es in den nächsten Monaten zu keiner Einigung, käme der gesamte Fahrplan des 7. EU- Forschungsrahmenprogramms ins Trudeln. Die Atomindustrie bekäme für ihre spezifischen Programme - wozu auch die HTR-Förderung gehört - weniger Geld. "Dies wäre der GAU [!] für die Forschungsprogramme" zitierten die VDI-Nachrichten am 11. Februar einen EU-Diplomaten. "Im Interessenkonflikt zwischen Bauern, Briten und der Forderung nach mehr Geld für die Forschung präsentiert sich die europäische Gemengelage als wahrhaft gordischer Knoten", jammerten die VDI-Nachrichten noch am 29. April. Zu allem Überfluss präsentierte der CDU-Europaabgeordnete Reimer Böge als Haushalts-Berichterstatter eine Streichliste von 50 Millionen Euro für Forschung, Verkehr und den Sozialbereich.
Forschungskommissar macht Druck
Der EU-Forschungskommissar Janez Potocnik aus dem Neumitglied Slowenien macht demgegenüber zunehmend Druck, um eine Steigerung der Forschungsausgaben doch noch zu erreichen, und fordert zusätzlich ein größeres finanzielles Engagement der EU-Konzerne: "Der Slowene verweist dabei nicht ohne Stolz auf das eigene Land. In dem Zwei-Millionen-Staat werden die gesamten FuE-Ausgaben zu 60 % von der Industrie getragen - damit liegt das Land klar über dem EU- Durchschnitt" (VDI-Nachrichten, 11.03.05). Das kleine Slowenien betreibt (zusammen mit Kroatien) ein Atomkraftwerk in Krsko. Die rotgrüne Bundesregierung hat im Jahre 1999 für dieses AKW eine Bundesbürgschaft über 42 Millionen DM übernommen. Seit genau vier Jahren ist das slowenische Unternehmen VUJE Mitglied im internationalen HTR- Technology-Network, einem Zusammenschluss von 17 internationalen Forschungsinstitutionen. Diese politischen Konstellationen und Beziehungen sind sicher kein Zufall, sondern Resultat zielgerichteten politischen Handelns. Der Ausgang der Haushaltsberatungen ist zur Zeit noch völlig offen.
Deutsches Ausstiegsszenario bedingt erhöhtes EU-Engagement
Die HTR-Lobby nutzt also seit vielen Jahren die EU-Ebene geschickt für ihre eigenen Interessen aus, weil es angesichts des langfristig geplanten "Ausstiegs" in Deutschland etwas schwieriger geworden ist, Gelder für Atomforschung zu erhalten. Mit dem Hinweis auf übergeordnete EU-Entscheidungen können die deutschen Forschungsinstitutionen im eigenen Land ihre fortgesetzte Nuklearforschung mit "Sachzwängen" und Vorgaben der EU-Kommission rechtfertigen. Das ist geschickt eingefädelt und die rotgrüne Bundesregierung beteiligt sich widerspruchslos an diesem Treiben. Wir selbst sind bei diesen Entscheidungen sowieso nur Zuschauer, die nur noch im Nachhinein die Resultate des Haushaltspokers zur Kenntnis nehmen können. Es ist deswegen höchste Zeit, dass die Atomkraftwerksgegner auch auf EU-Ebene dieser Politik verstärkt Widerstand entgegensetzen. (Horst Blume, Bürgerinitiative Umweltschutz Hamm, in: DNR-EU-Rundschreiben 08/09.05)
