Streit um Bananen vom Tisch
Mit einer gütlichen Einigung und einem harmonischen Gruppenbild ist am Genfer Sitz der Welthandelsorganisation (WTO) der gehässige, sich seit zwei Jahrzehnten hinziehende «Bananenkrieg» beendet worden. Die jetzt unterzeichnete Vereinbarung (mutually agreed solution) wurde bereits im Dezember 2009 zu Ende verhandelt. Sie setzt nun auch formell einen Schlussstrich unter nicht weniger als sechs verschiedene bei der WTO eingereichte Fälle zur Streitschlichtung zwischen Produzenten- und Konsumentenländern von Bananen. Den Startschuss hatte 1991 Costa Rica gegeben mit einer ersten Klage. In der Folge klagten in wechselnden Allianzen zehn Länder aus Zentral- und Südamerika gegen die EU. Im Zentrum der Auseinandersetzungen standen gegensätzliche Interessen der von der EU bevorzugt behandelten Bananenlieferanten – meist ehemalige Kolonialgebiete in Afrika, der Karibik und dem Pazifik –, der lateinamerikanischen Exporteure und der USA, wo grosse Bananen-Multis ihren Sitz haben. Die WTO entschied bereits 1997, dass das EU-Importregime für Bananen den Bestimmungen der WTO widersprach. 2000 bejubelten die Drittweltländer den Sieg des lateinamerikanischen David über den europäischen Goliath: Ecuador wurde von der WTO ermächtigt, auf Importe aus der EU Strafzölle zu erheben.
Laut der Vereinbarung verpflichtet sich die EU nun, bis Anfang 2017 die maximalen Zolltarife auf Bananen von derzeit 136 je Tonne auf 114 zu senken. Davon profitieren dürften in erster Linie die Konsumenten in der EU, aber auch US-Konzerne wie Chiquita, die aus ihren Plantagen in Lateinamerika mehr Bananen in die EU zu exportieren hoffen. Sollte im Rahmen der Dauha-Runde bis Ende 2013 keine Einigung über Agrarprodukte erzielt werden – was sehr wahrscheinlich ist –, kann die EU die Senkung der Maximalzölle bis zu zwei Jahre aussetzen und somit den tiefsten Satz erst 2019 erreichen. NZZ, 10. November 2012, S. 29.
