Kurzinfos November 2020

In der EU tobt ein erbitterter Streit um die Reform der Subventionen für die Landwirte. Denn die haben nur beschränkt Lust auf den «Green Deal»

Die EU-Kommission möchte die Bauern für ihre Klimaziele einspannen. Doch diese wollen sich nicht «herumschubsen» lassen und erhalten Unterstützung von ihren Regierungen und dem EU-Parlament. So deutliche Worte hört man an Pressekonferenzen der EU-Institutionen selten. «Zutiefst irritiert» hätten sich die 27 Landwirtschaftsminister gezeigt, berichtete Julia Klöckner am Mitte November 2020 nach einer Videokonferenz mit ihren Kollegen. Sie hatte das Treffen als Vertreterin der EU-Rats-Präsidentschaft geleitet. Für Ärger sorgten laut Klöckner Äusserungen des Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans. Dieser ist zuständig für den grünen Deal, mit dem die Kommission um die Deutsche Ursula von der Leyen die EU bis 2050 klimaneutral machen will.

Der Niederländer habe die Drohung in den Raum gestellt, dass die Kommission ihren Reformvorschlag für die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) zurückziehe, sagte Klöckner. Die Vorlage, so behaupte Timmermans, würde bezüglich Klimaschutz und Biodiversität hinter den Status quo zurückfallen. Das sei faktisch falsch und heize die Stimmung gegen Landwirte an, sagte die deutsche Landwirtschaftsministerin. Das sei der Kommission nicht würdig, polterte Klöckner weiter. Ihre Kollegen hätten sich ähnlich emotional und teilweise noch deutlicher geäussert, schob sie nach.

Seit Anfang der 1960er Jahre lässt die EU im Rahmen ihrer GAP den Bauern finanzielle Unterstützung zukommen. Der Sektor war 2018 für 1,6% des Bruttoinlandproduktes (BIP) der EU – damals noch mit Grossbritannien – verantwortlich. Es gibt rund 8,8 Mio. Bauern (2017) und 10,5 Mio. Betriebe (2016). Die EU lässt sich die Unterstützung der Landwirtschaft seit je eine Stange Geld kosten. Im Jahr 2018 stand den damals 28 EU-Staaten eine Summe von 41,5 Mrd. € für Direktzahlungen zur Verfügung, insgesamt flossen von 2014 bis 2020 jährlich rund 55 Mrd. € in die GAP. Der Sektor ist dabei extrem unterschiedlich strukturiert. Während in Tschechien grosse Betriebe dominieren, gibt es in Rumänien extrem viele kleine Höfe.

Der nächste mehrjährige Finanzrahmen (MFR, 2021 bis 2027) soll ganz im Zeichen des grünen «Deals» der EU-Kommission um Präsidentin Ursula von der Leyen stehen. Dazu sollen auch die Bauern ihren Beitrag leisten. Im MFR sind 3 von 10 € für Klimabelange reserviert, in der Agrarpolitik möchte die Kommission gar 40% der Gesamtsumme von 387 Mrd. € dafür einsetzen.

Und das ist nicht alles. Geld soll nur fliessen, wenn die Empfänger strengere Anforderungen bezüglich Klimaschutz, Biodiversität und Tierwohl erfüllen. Die Bauern müssen demnach etwa Flächen als Dauergrünland bereithalten, Feuchtgebiete und Torfflächen schützen und bei der Fruchtfolge Vorgaben berücksichtigen.

Einen Teil des Geldes erhalten die Bauern zudem nur für Öko-Programme («Eco-Schemes»). Dazu zählt Brüssel die ökologische Landwirtschaft, den Präzisionsackerbau oder auch das «Carbon-Farming», also die Kohlenstoffanreicherung von Böden durch alternative Bewirtschaftung. Die Kommission will so die Bauern hin zu «nachhaltigeren» Formen der Landwirtschaft führen.

Darüber hinaus missfällt Brüssel, dass 80% der Direktzahlungen in den Taschen von lediglich 20% der Empfänger landen. Deshalb will sie diese Subventionen auf 100 000 € pro Nutzniesser beschränken und so anstatt Grossbetrieben stärker Kleinbauern helfen.

Schliesslich plant die Kommission unter dem Slogan «Vom Hof auf den Tisch», bis 2030 den Einsatz von gefährlichen Pestiziden zu halbieren, die Verabreichung von Antibiotika in Vieh- und Fischzucht ebenfalls zu halbieren und den Einsatz von Düngemitteln um einen Fünftel zu verringern. Dazu kommt eine Biodiversitätsstrategie, in deren Rahmen Bäume angepflanzt, Schutzzonen geschaffen, Bienen gerettet und Flüsse renaturiert werden sollen. Das alles möchte Brüssel über Grundanforderungen und Ökoprogramme den Bauern auftragen.

Kaum erstaunlich haben die Landwirte aber wenig Lust, sich von der Kommission dreinreden zu lassen. Sie möchten lieber weiter möglichst viel Geld mit möglichst wenig Auflagen. Auch von einer Deckelung der Direktzahlungen halten sie wenig. Entsprechend hat sich die Bauernlobby bei EU-Parlamentariern und Landwirtschaftsministern für Änderungen an den Vorschlägen der Kommission eingesetzt. In der zweiten Oktoberhälfte einigten sich dann der Rat der Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf ihre Standpunkte zur neuen GAP. Beide Institutionen wichen von den Kommissionsvorschlägen ab. Parlament und Rat wollen es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie die Direktzahlungen bei 100 000 € kappen. Die Finanzierung von Öko-Programmen soll flexibler gestaltet werden und auch eine andere Verwendung dieser Gelder erlauben. Und schliesslich zeigen sich beide Institutionen nachsichtiger, was die ökologischen Mindestanforderungen für Direktzahlungen betrifft.

Kritiker sprachen von einer inakzeptablen Aufweichung der Umweltvorgaben und gar von der Beerdigung des «Green Deal». Landwirtschaftskreise sahen darin jedoch eine Beschränkung auf das realistisch Machbare. Klöckner ihrerseits hatte die Ideen aus Brüssel auch schon als «Visionen» bezeichnet, welche über dem Acker «schwebten» und zum Teil nicht sehr viel mit der Realität zu tun hätten.

Rat und Parlament müssen sich nun auf gemeinsame Positionen einigen. Da die beiden Institutionen sich aber bei gewissen Abweichungen bereits vor dem Start des sogenannten Trilogs mit der Kommission einig waren, dürften gewisse Standpunkte der Kommission wegfallen. Entsprechend sah der Green-Deal-Kommissar und Vizepräsident Timmermans seine Felle davonschwimmen, was ihn zu seinen Stellungnahmen veranlasst haben dürfte. Die GAP müsse höheren Anforderungen an Klimaschutz, Biodiversität, Nachhaltigkeit und faire Einkommen für Bauern genügen, schrieb er auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Timmermans zeigte sich gegenüber der ARD «sehr enttäuscht» und erinnerte wie erwähnt an die Möglichkeit der Kommission, eine Vorlage zurückzuziehen, wenn sich Rat und Parlament zu weit von dem ursprünglichen Vorschlag entfernten. Zahlreiche Umweltschutzorganisationen um Greenpeace und WWF haben die Kommission in einem Schreiben zu genau diesem Schritt und einer Neuauflage der GAP aufgefordert. Das löste den erwähnten Aufschrei der Agrarminister aus.

Ursula von der Leyen versuchte die Wogen zu glätten. Sie habe nicht die Absicht, die Vorlage zurückzuziehen, schrieb die Präsidentin aufgebrachten EU-Parlamentariern. Sie zeigte sich vielmehr überzeugt davon, dass die GAP im Rahmen der Trilog-Gespräche noch in eine «für den Zweck geeignete» Form gebracht werden könne.

Ob das gelingt, wird sich zeigen. Die Unterhändler haben für eine Einigung noch etwas Zeit. Denn bereits im Sommer wurde beschlossen, dass die Bauern 2021 und 2022 in einer Übergangsphase noch gemäss den alten Vorschriften unterstützt werden. NZZ, 20. November 2020, S. 21


C'est leur nouveau totem. Les dirigeants européens veulent une « Europe puissance » qui sache s'imposer dans le monde. A vrai dire, de telles velléités ne sont pas nouvelles. En 2003 déjà, le chef de la diplomatie de l'UE d'alors, Javier Solana, qui fut également secrétaire général de l'OTAN, présentait une « stratégie européenne de sécurité » ayant notamment pour objectif de « répandre la démocratie » à l'échelle du globe. Désormais cependant, l'affaire semble prendre une nouvelle dimension : en inaugurant son mandat à Bruxelles il y a un an, Ursula von der Leyen affirmait vouloir présider une Commission « géopolitique ».

Il y a d'abord l'émergence de la Chine. Pékin est qualifié de « rival systémique ». Josep Borrell, l'actuel Haut représentant de l'UE pour la politique extérieure, illustrait récemment ce concept (Le Monde du 16/10/20) ainsi : « l'Afrique choisira-t-elle un modèle autoritaire à la chinoise ou un modèle démocratique à l'européenne ? ». Qui imposera son modèle – tel semble donc l'enjeu, vu de Bruxelles. Il y a ensuite l'Oncle Sam. Au grand désespoir de ses traditionnels vassaux atlantiques, celui-ci paraît se désintéresser du Vieux continent, voire mener à son encontre des guerres commerciales. Une tendance qui ne devrait pas disparaître même si Donald Trump était battu dans les urnes.

Il y a enfin la Russie, le « suspect habituel », ou plutôt le coupable systématique. Du dossier Crimée à l'affaire Navalny en passant par le vol malaisien MH17, les Vingt-sept ont la réponse : des sanctions, toujours et encore. Quant au conflit meurtrier qui vient de se réactiver entre l'Arménie et l'Azerbaïdjan, Moscou aurait fait preuve, cette fois, de… trop de retenue en ne maîtrisant pas les deux ex-Républiques soviétiques. Heureusement en tout cas que le Kremlin existe : il fournit un adversaire grâce auquel les Vingt-sept parviennent parfois à l'unanimité. Car dans beaucoup d'autres domaines, les dirigeants européens se lamentent de leurs divisions et donc de leur « impuissance ».

Ainsi de l'attitude à adopter face à la Turquie. De la Grèce et de Chypre qui plaident pour la plus grande fermeté jusqu'à la Bulgarie, qui se targue des meilleures relations avec Ankara, il y a tout un nuancier de postures, au sein desquelles Paris et Berlin s'opposent. Autre brillant succès de l'action extérieure de l'UE : celle-ci formait l'armée malienne depuis des années. Avant que les chefs de cette dernière ne renversent le très impopulaire président, au grand dam du parrain européen.

La politique extérieure d'un bloc supranational ne peut être que celle d'un empire : périlleuse pour la paix, et sans égard pour les intérêts nationaux de ses membres L'impuissance et les échecs de « l'Europe puissance » ne doivent pas étonner. Car si des gouvernements nationaux peuvent défendre un intérêt national (défini par l'histoire, la géographie, l'économie), il n'existe en revanche aucun « intérêt européen » intrinsèque. C'est ce que concède M. Borrell lui-même en pointant la difficulté de définir des positions communes « car l'histoire, la culture, les réflexes identitaires font que nous ne partageons pas la même vision du monde ». Mais c'est pour préciser aussitôt qu'une politique extérieure n'est rien d'autre qu'une « projection d'identité ». Or qu'est-ce que l'« identité » de l'UE, si ce n'est la libre circulation des capitaux, la libre concurrence ? Autrement dit, à l'échelle mondiale, la guerre économique permanente.

L'impuissance et les échecs de « l'Europe puissance » ne doivent pas non plus attrister tous ceux qui sont attachés à l'indépendance, à la souveraineté et aux coopérations – seules bases solides sur lesquelles peut être fondé un ordre international pacifique. Si d'aventure Bruxelles était systématiquement appuyé par des Etats membres unanimes, cela se traduirait par une ingérence agressive accrue, du Moyen-Orient (Syrie, Liban) jusqu'en Amérique latine (Venezuela, Cuba), pour ne prendre que ces exemples.

La politique extérieure d'un bloc supranational ne peut être que celle d'un empire : périlleuse pour des relations internationales pacifiques, et sans égard pour les intérêts nationaux de ses membres. En témoigne l'entretien accordé au Monde (08/10/20) par le président (CDU) de la commission des affaires étrangères du parlement allemand. Norbert Röttgen, qui rêve de succéder à Angela Merkel, enfonce le clou en martelant que « l'Europe doit absolument s'affirmer comme puissance géopolitique ». Reprochant à Emmanuel Macron sa supposée complaisance vis-à-vis de la Russie, il lâche cet aveu : « si chaque pays mène sa politique, l'Europe est en danger ».

Que chaque pays mène sa propre politique ? Manquerait plus que ça ! Pierre Lévy, éditorial de Ruptures paru dans l'édition du 27/10/2020, le 31 octobre 2020, https://ruptures-presse.fr/­actu/­europe-puissance-borrell-solana-leyen/­


Im Auftrag der Stiftung für bürgerliche Politik (https://buergerliche-politik.ch/­studie/­) hat das Londoner Forschungsinstitut «Europe Economics», zu dessen Kunden auch die EU-Kommission zählt, die Verträge der Bilateralen I untersucht. Bei vier der sieben Verträge fanden die Ökonomen keinen nennenswerten Effekt. Studienleiter Dr. Andrew Lilico sagt: «Unsere Untersuchung der sieben Verträge hat gezeigt, dass der allergrösste Teil der BIP-Effekte auf die Personenfreizügigkeit, den Abbau technischer Handelshemmnisse und die Luftfahrt zurückgeht.» Die Ergebnisse der Studie für diese Verträge lauten:

• Die Handelserleichterungen im Abkommen über die technischen Handelshemmnisse haben im Zeitraum 2002-2017 etwa 0,2 Prozent zum BIP/Kopf hinzugefügt.

• Das Flugverkehrsabkommen hat zu einer Zunahme des BIP/Kopf um 0,1 bis 0,2 Prozent geführt.

• Über den gleichen Zeitraum hat die Einwanderung 4,4 Prozentpunkte an Wachstum beim BIP/Kopf gekostet. Ohne sie wäre das BIP/Kopf demzufolge heute um mehr als 3500 Franken höher. Auf die Personenfreizügigkeit führen die Forscher ein um 0,7 Prozent kleineres BIP/Kopf der einheimischen Bevölkerung zurück.

Damit zieht Europe Economics in seinem Gutachten folgendes Fazit: «Der Befund früherer Studien, wonach das Paket der Bilateralen I insgesamt eine positive Auswirkung auf das Schweizer BIP pro Kopf hatte, kann durch die Resultate der vorliegenden Analyse (mit Blick auf die ursprüngliche Bevölkerung) nicht bestätigt werden.»

Ökonom Andrew Lilico ergänzt: «Als den wahrscheinlich wichtigsten Kanal, über den die Einwanderung das BIP pro Kopf reduziert hat, erachten wir sinkende Investitionen und tiefere Produktivität.» Darin sieht auch die Stiftung für bürgerliche Politik das wesentliche Verdienst der Studie. Schon frühere Forschungsarbeiten hätten teilweise aufgezeigt, dass das BIP/Kopf unter der Personenfreizügigkeit leide. Es sei aber das erste Mal, dass die Gründe dafür mit wissenschaftlichen Methoden untersucht worden seien.

Der Zusammenhang: Durch die grosse Verfügbarkeit billiger ausländischer Arbeitskräfte könnten die Unternehmen auf ansonsten notwendige Investitionen in physisches Kapital verzichten. Als Folge davon sänken die Löhne (gemäss Europe Economics um 3,5 bis 3,7 Prozent zwischen 2002 und 2017), während die Kapitalrenditen stiegen. Die Personenfreizügigkeit mache vor allem jene reicher, deren Einkommen schwerpunktmässig aus Kapitalinvestitionen stamme. Weil die tieferen Investitionen und der höhere Arbeitsanteil am BIP auch auf Kosten der Produktivität gingen, «ist die Einwanderung wahrscheinlich der Schlüssel zur Erklärung der schwachen Schweizer Produktivitätsentwicklung im letzten Jahrzehnt und darüber hinaus», sagt Andrew Lilico.

Professor Reiner Eichenberger, Ökonom an der Universität Fribourg, hat für die Stiftung für bürgerliche Politik die Befunde der Studie analysiert: «Sie zeigt klar, dass die Bilateralen I den materiellen Wohlstand der Schweiz reduziert haben.» Eine wesentliche Stärke sieht Eichenberger darin, dass Europe Economics mit neuen Daten gearbeitet habe, "wohingegen die bisherigen Studien nur die Entwicklung bis 2014 berücksichtigen konnten». Zudem würden die «teils absurden Annahmen mancher Studien im Auftrag des Bundes unaufgeregt aber treffend" relativiert. Weiter zeige die Studie "dass der Zuwanderungsdruck aus der EU vor allem daran liegt, dass viele EU-Länder unattraktiv für Arbeitszuwanderer sind und deshalb die Wanderungswilligen weiterhin stark in die Nicht-EU Länder Schweiz und Norwegen drängen werden». Die Studie ist zu finden unter https://buergerliche-politik.ch/­wp-content/­uploads/­2020/­08/­StudieBilaterale_de.pdf , August 2020


Der EU-Gründungsvertrag 1957 ermöglicht die uferlose Finanzierung von neuen Atomkraftwerken und die notorische Beforschung neuer Reaktormodelle, wie etwa des Fusionsreaktors ITER. Daran ist auch die Schweiz beteiligt.

Rückblende zu den Anfängen ungebremster Atomeuphorie: Der Euratom-Vertrag stammt aus dem Jahre 1957 und wird zusammen mit dem EWG-Vertrag als die Römischen Verträge bezeichnet. Bis heute ist der Euratom-Vertrag mit seinen Bestimmungen praktisch unverändert geblieben und weiterhin ein eigenständiger Vertrag. Zweck ist die Nutzung und Förderung der Atomkraft. Die Europäische Kommission ist mit der Umsetzung des Vertrags betraut.

Dank Euratom gelingt es vor allem während der 70er und 80er-Jahre tatsächlich, in einigen Ländern massiv Reaktoren zu errichten. 1986 sorgte Tschernobyl für den Stopp, von dem sich die Atomindustrie nie mehr erholen sollte. Dazu führten – neben der Katastrophe in der Ukraine, die auch grosse Teile Europas mit einer radioaktiven Wolke überzog – vor allem Probleme eigener Bauart: extreme Kosten, Bauverzögerungen, wachsende technische Probleme, die sich wiederum aus den höheren Sicherheitsanforderungen ergaben sowie die Liberalisierung der Strommärkte. Diese Liberalisierung führte dazu, dass die Baukosten nicht mehr unlimitiert und unsichtbar in die Stromkosten der Kunden umgelegt werden konnten. Subventionierung von ungeahntem Ausmass

Euratom privilegiert die Atomenergie nach wie vor auf zahlreiche und schwindelerregende Weise:

• Erstens fördert und unterstützte die Euratom-Kreditfazilität direkt die Errichtung von Atomkraftwerken in EU-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten (in Mittel- und Osteuropa) – dies ohne Einbindung des EU-Parlaments oder der Regierungen der Mitgliedstaaten.

• Zweitens: Euratom hat ein eigenes Forschungsprogramm ausschliesslich zur Förderung der Atomenergie. Enorme Summen flossen und fliessen über das Euratom-Rahmenforschungsprogramm weiterhin in die Nuklearforschung. Damit werden sonst unfinanzierbare Grossprojekte mit sehr umstrittener Realisierbarkeit, wie der Fusionsreaktor ITER oder die Reaktoren der sogenannten Generation IV, jahrzehntelang weitergeführt.

• Drittens nutzt die EU-Kommission den Euratom-Vertrag im Nuklearbereich weiterhin verstärkt als Rechtsgrundlage für neue Richtlinien, die ohne Mitentscheidungsrechte des EU-Parlaments beschlossen werden. Euratom ist nicht nur ein Gründungsvertrag, sondern wird auch über ein Budget und eine Behörde verwaltet, sodass jeder EU-Beitritt eines Landes auch einen Beitritt zu Euratom bedeutet. Jedes Land zahlt Beiträge, die zur Förderung von Atomforschung und -nutzung verwendet werden, u. a. in Form von Krediten und Subventionen für die Atomwirtschaft. Dabei nutzt die Hälfte der Euratom-Mitglieder die Atomenergie überhaupt nicht.

Euratom und Schweiz

Auch der Nicht-EU-Staat Schweiz beteiligt sich an Euratom. Nicht nur an einzelnen Projekten, sondern sie leistet ihre jährlichen Beiträge an das Budget des Euratom-Programms nach demselben Schlüssel wie ein EU-Land. Zur Orientierung: 2017 waren es 13 Millionen, 2019 fast 16 Millionen Schweizer Franken. Seit 1978 beteiligt sich die Schweiz am Euratom-Projekt zur Kernfusion und der Plasmaphysik. Davon profitieren vor allem die ETH Lausanne und das Paul-Scherrer-Institut in Würenlingen. Schlüssel zur Finanzierung neuer Reaktoren

Während die EU generell staatliche Subventionen zu minimieren sucht, wird – dank Euratom – das Überleben der Atomwirtschaft mit Steuermitteln garantiert. Denn seit den 90er-Jahren ist die noch verbliebene Atomindustrie Europas – mit Ausnahme des staatlichen russischen Konzerns Rosatom – kaum mehr in der Lage, neue Reaktoren zu finanzieren und zu bauen. Dabei handelt es sich nicht um Kredite, sondern Ausnahmen, die rechtlich (nicht unumstritten) auf eben diesem Vertragswerk aufbauen.

Der Fall Hinkley Point C

2005 verkündete die britische Regierung, den Bau neuer Atomkraftwerke wieder aufzunehmen, ohne Subventionen und mit Inbetriebnahme vor 2020. Doch 2013 wird ein Subventionspaket nie da gewesenen Umfangs, finanziell und politisch, der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Treffend dann der Kommentar des damaligen Energiekommissars Günter Oettinger, der die 35-jährige Abnahmeverpflichtung zum fixen Preis inklusive Profit für den Betreiber schlicht als «sowjetisch» bezeichnete. Die wichtigsten drei Punkte des Beihilfepakets, eigentlich eines Nothilfepakets:

• Erstens: Beihilfe in Form einer staatlichen Kreditgarantie für die Errichtungskosten in der Höhe von 17 Milliarden Pfund

• Zweitens: Der «Contract for Difference» über den staatlich finanzierten, an den Verbraucherpreisindex gebundenen Abnahmepreis über eine Laufzeit von 35 Jahren, der deutlich über dem Marktpreis liegt und der neben den Kosten für die Investition auch sämtliche Betriebskosten des Kraftwerks deckt.

• Zuletzt noch eine weitere Beihilfe in Form einer Ausgleichszahlung im Falle einer vorzeitigen Schliessung, die ebenfalls alle verbliebenen Kosten und Entsorgungskosten umfasst. Der Clou: Es können auch «politische Gründe», wie etwa höhere Sicherheitsstandards, Ausstiegsregelungen u.ä. geltend gemacht werden. Somit handelt es sich um ein vollkommen risikofreies Projekt für den französischen Investor EDF. Der Britische Rechnungshof hat diesbezüglich bereits erklärt, dass die Kosten und Risiken, die durch diesen Vertrag gebunden sind, von der Regierung unterschätzt wurden und die KonsumentInnen noch lange für diese zwei Reaktoren teuer zahlen werden müssen.

Im Fall von Hinkley Point C zog die Republik Österreich vor das Europäische Gericht und nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um den Missstand anzufechten. Erfolglos: Der EuGH hat dieses Jahr endgültig die Auslegung von Euratom gegenüber dem Wettbewerbsrecht bestätigt. Dazu gehört die Erkenntnis, dass Atomstrom «anders» ist als anderer Strom und also separat behandelt und gefördert werden kann – das ermögliche und bezwecke Euratom. Die Atomkraft ist durch den alten Euratom-Vertrag von 1957 heute noch ein klar definiertes Ziel des EU-Rechts.

Und wie werden wir Euratom wieder los?

Eine Auflösung ist der einzige Weg. Aber kein einfacher: Da es sich um einen Gründungsvertrag handelt, ist die Einberufung einer Regierungskonferenz mit den Regierungsvorsitzenden aller EU-Mitgliedstaaten nötig. Das alleine ist eine Herausforderung. Die pronuklearen Staaten sind zwar nicht in der Mehrheit, aber meist grosse Mitgliedstaaten (Frankreich) oder sehr klar aufgestellt und laut, wie die Tschechische Republik, die Slowakei, Bulgarien, Rumänien und seit neuestem auch Polen (auch wenn dort das erste AKW vielleicht nie gebaut wird). Und dann müssten sich die Staaten einstimmig auf Auflösung oder radikale Reform einigen. Technisch wäre das kein Problem: Die wenigen notwendigen Regelungen wie etwa Strahlenschutz könnten in den EU-Vertrag übernommen werden, die Kontrolle über das Spaltmaterial würde wie für alle anderen Staaten der Welt von der Internationalen Atomenergie-Organisation (eine UN-Behörde) durchgeführt werden.

Es gibt in der Tat immer wieder Vorstösse von einzelnen Staaten oder Gruppen für eine Reform oder Auflösung. Es braucht noch einen Anlass, etwa wenn die EU-Kommission die Kreditlinie von Euratom befüllen möchte. Denn dann würde auch eine heftige öffentliche Diskussion über die vollkommen disproportionale Förderung der Atomkraft entstehen – und könnte den Anfang vom Ende des Atomvertrags der EU bedeuten. Von Patricia Lorenz, Atomexpertin bei «Friends of the Earth Europe» und GLOBAL2000. www.foeeurope.org, www.global2000.at, https://www.energiestiftung.ch/­id-2020-4-euratom-der-ewige-rettungsanker-der-atomenergie.html, Energie und Umwelt, 2020, Nr 4. https://www.energiestiftung.ch/­files/­energiestiftung/­publikationen/­energie-und-umwelt/­e-u_4_2020.pdf

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