Kurzinfos Oktober 2011


Finanzflüsse in der EU

Der jährliche Bericht über den EU-Haushalt ist über 80 Seiten lang, doch die Medien stürzen sich stets auf eine einzige Seite: jene mit der Nettoposition jedes Mitgliedstaats, die sich aus den direkt dem Land zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben ergibt. Laut der jüngsten Ausgabe des Reports blieb Deutschland 2010 der grösste Nettozahler: Es zahlte 9,2 Mrd € mehr in den EU-Haushalt ein, als über Agrarsubventionen und weitere Kanäle zurück flossen. Es folgten Grossbritannien mit 5,6 Mrd. €‚. Frankreich mit 5,5 Mrd. € und Italien mit 4,5 Mrd. €. Grösster Nettobezüger blieb Polen mit einem Nettozufluss von 8,4 Mrd. €‚ vor Spanien mit 4,1 Mrd. € und Griechenland mit 3,6 Mrd.

Aussagekräftiger und fairer ist allerdings ein relativer Vergleich, bei dem die Nettoflüsse ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gesetzt werden und der damit auch die unterschiedliche Grösse der Staaten berücksichtigt. Auf dieser Basis waren 2010 die drei baltischen Staaten die grössten Nettoempfänger, während Deutschland bei den Nettozahlern an zweiter Stelle lag. Den vor einigen Jahren stets von den Niederlanden eingenommenen ersten Platz unter den Zahlern besetzte Belgien. Bestimmt wird die Position eines Landes von seiner Wirtschaftskraft, die sich auf die Höhe seiner Beiträge an den Haushalt und auf den Rückfluss aus der Kohäsionspolitik auswirkt, sowie von einer Reihe weiterer Faktoren, darunter Grösse und Struktur seines Agrarsektors. Zudem wurden die Subventionen an die neuen Mitglieder nach deren Beitritt schrittweise eingeführt («phasing in»), so dass sich ihre Position schrittweise verbessert. Bei den Nettozahlern spielen ferner Änderungen der Korrekturmechanismen eine Rolle. Der traditionelle «Briten-Rabatt» ist auf zuletzt 3,6 Mrd. € gesunken, der Nettobeitrag der Briten gestiegen. Umgekehrt wurden neu Erleichterungen für Deutschland, die Niederlande, Osterreich und Schweden eingeführt. NZZ. 1. Oktober 2011, S. 29


Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hatte den Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einem Bericht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen der Schönfärberei bezichtigt (NZZ 22. 10. 11). Die Kommission stützte sich auf einen Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle, und diese wiederum basierte ihre Aussagen auf zwei Studien von Fred Henneberger und Alexandre Ziegler von der Universität St.Gallen.

Die Bilanz der Personenfreizügigkeit falle in den offiziellen Stellungnahmen «viel zu einseitig positiv aus», schreiben die St. Galler Forscher. Gemäss den Daten von 2004 bis 2008 sei die Lohnentwicklung «stark vom Angebotsdruck aus den EU/Efta-Staaten tangiert» worden. Die St.Galler Studie konzentrierte sich auf die Entwicklung der Lohnunterschiede zwischen drei Gruppenpaaren: Neuangestellte contra Altangestellte, Ausländer contra Schweizer und Grenzregionen contra Zentrumsregionen. Die These dahinter: Wenn die Einwanderung die Löhne drückt, dann am ehesten für Neuangestellte, Ausländer und in Grenzregionen.

Einer dieser drei Seismografen hat in den St. Galler Analysen tatsächlich ausgeschlagen: Die Lohndifferenz zwischen Neuangestellten und Altangestellten (bei sonst vergleichbaren Profilen) erhöhte sich im Schnitt von 2004 bis 2008 von rund 1 auf knapp 2 Prozent – was als Effekt der Personenfreizügigkeit zu werten sei. Allerdings sagt die HSG-Analyse nichts über den Einfluss der Personenfreizügigkeit auf das gesamte Lohnniveau aus.

Hinweise auf eine unterdurchschnittliche Entwicklung der Löhne für Neueinstellungen in einigen Branchen ortet derweil auch die Bundesverwaltung. Darauf habe ein früherer Verwaltungsbericht zu den Wirkungen der Personenfreizügigkeit bereits hingewiesen, sagt Serge Gaillard, Direktor Arbeit im Seco. Von Schönfärberei kann laut Gaillard nicht die Rede sein. Die Verwaltungsberichte hätten auch die Ergebnisse externer Studien erwähnt, die insgesamt ein durchzogenes Bild zeigten. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats dagegen stütze nun ihre Kritik auf eine einzelne Studie, welche sie zudem überinterpretiere. Zwecks Überprüfung der St. Galler Ergebnisse hat die Verwaltung nun eine weitere externe Studie bei der Universität Genf in Auftrag gegeben, die unter zusätzlichem Einbezug der Lohndaten für 2010 im nächsten Frühjahr 2012 vorliegen soll. Eine Lohndämpfung der Personenfreizügigkeit wäre besonders für die Phase ab 2009 zu erwarten – in der die Schweiz trotz Rezession noch eine grosse Nettoeinwanderung aufwies.

Klar ist, dass die Personenfreizügigkeit nicht nur Gewinner hat. Die jährlichen Verwaltungsberichte zu den Wirkungen am Arbeitsmarkt hatten bisher zwar einen deutlich positiven Grundton, wiesen aber auch auf (potenzielle) Probleme hin. Zudem liegen diverse externe Studien vor. Wenig umstritten scheint, dass die Einwanderung das Wachstumspotenzial der Wirtschaft erhöht hat. Der Einfluss auf Reallöhne und Arbeitslosigkeit ist dagegen theoretisch wie praktisch nicht ganz klar.

Ein halbwegs faires Fazit aus einer Handvoll externer Studien sieht etwa so aus: Ein genereller starker Druck auf Arbeitslosigkeit und Löhne ist bisher kaum nachweisbar – doch Anzeichen für Lohndruck in gewissen Regionen, Branchen und Berufsgruppen gibt es. Der ökonomische und politische Härtetest der Personenfreizügigkeit wird erst noch kommen. Dies zum einen mit der Analyse der Lohndaten für 2010 und zum anderen in der nahen Zukunft – falls Europa und die Schweiz wie befürchtet für einige Zeit eine schwache Wirtschaftslage haben werden. NNN, 26. Oktober 2011, S. 11.

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