Kurzinfos Oktober 2016


Arzneipreisbindung verletzt EU-Recht

Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten verstösst laut einem Urteil des EU-Gerichtshofs gegen EU-Recht. Dies freut ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.

Ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) mischt die Karten im europäischen Medikamentenmarkt neu. Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstosse gegen EU-Recht, hielt der EuGH in einem am 19. Oktober 2016 veröffentlichten Urteil fest (Rechtssache C-148/15). Sie stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des grenzüberschreitenden freien Warenverkehrs im Binnenmarkt dar.

Während die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) entsetzt reagierte, sprach die direkt betroffene niederländische Versandapotheke DocMorris von einem «guten Tag für die Patienten». DocMorris ist eine Tochter der Schweizer Zur-Rose-Gruppe, die sich mit ihren beiden Marken «Zur Rose» und «DocMorris» als führende Online-Apotheke Europas bezeichnet.

Das Urteil geht zurück auf einen Streit um Parkinson-Medikamente. Die Deutsche Parkinson-Vereinigung, eine Selbsthilfeorganisation für Patienten und Angehörige, hatte mit DocMorris ein Bonussystem ausgehandelt. Ihre Mitglieder können es in Anspruch nehmen, wenn sie bei DocMorris verschreibungspflichtige, nur über Apotheken erhältliche Parkinson-Medikamente kaufen.

Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien ist in Deutschland nicht mehr verboten. Doch auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, einer Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft, untersagte das Landesgericht Düsseldorf der Parkinson-Vereinigung, das Bonussystem bei ihren Mitgliedern zu bewerben.

Die Wettbewerbszentrale stellte sich auf den Standpunkt, dass das Bonussystem gegen eine deutsche Regelung verstosse, die einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Medikamente vorsieht. Die Parkinson-Vereinigung zog den Fall an das Oberlandesgericht Düsseldorf weiter, das seinerseits vom EuGH wissen wollte, ob die Preisbindung mit dem freien Warenverkehr vereinbar sei.

Der EuGH verneint dies; vielmehr stellt er eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs fest. Die strittige Regelung wirke sich auf Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten stärker aus, so dass der Zugang zum deutschen Medikamentenmarkt für sie stärker behindert werden könnte als für inländische Apotheken, hielt er fest. Für ausländische Anbieter sei der Versandhandel ein wichtigeres oder sogar das einzige Mittel des Marktzugangs. Dabei sei der Preiswettbewerb ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor als für traditionelle Apotheken, die etwa auf eine individuelle Beratung vor Ort und die Notfallversorgung setzen könnten.

Zwar erlaubt das EU-Recht eine Beschränkung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, wenn dies mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden kann. Die strittige Preisbindung aber ist laut dem Urteil zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet.

So sei unter anderem nicht nachgewiesen worden, dass mit ihr eine bessere geografische Verteilung der Apotheken sichergestellt werden könne. Im Gegenteil gebe es Hinweise darauf, dass mehr Preiswettbewerb Anreize zur Niederlassung in Gegenden schaffen könne, in denen wegen der geringeren Zahl von Anbietern höhere Preise verlangt werden könnten. Auch könnte Preiswettbewerb den Patienten Vorteile in Form tieferer Preise bringen.

Mit diesem Verdikt dürfte die Preisbindung für Anbieter aus anderen EU-Staaten nicht mehr anwendbar sein. Während Konsumentenorganisationen und DocMorris das Urteil begrüssten, klagte die ABDA, es gefährde nationale Gesundheitssysteme. «Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren», gab ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zu Protokoll. Und fuhr schweres Geschütz auf: Die deutsche Politik müsse den Handlungsspielraum wiederherstellen, forderte er. Eine denkbare Lösung sei ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. NZZ, 20. Oktober 2016, S. 27


Mali, Niger und Kamerun sind Gründungsmitglieder des Euro und seither volle Mitglieder der Euro-Zone. Senegal auch, Tschad, Togo, Kongo-Brazzaville ebenfalls. Fast alle fallen vom Stuhl, wenn sie diese Feststellung hören. Wir schreiben es hier deshalb zum dritten Mal innert 15 Jahren und müssen dies um so dringender tun, als Kanzlerin Merkel diese Länder mit fliehender Bevölkerung besuchte – und nichts zu ahnen scheint.

Die 14 westafrikanischen ehemaligen Kolonien Frankreichs sind seit je an den französischen Franc angebunden und damit 1999 auch voll in den Euro eingetreten. Die Währung dieser Länder kann zu festen Kursen in Euro umgetauscht werden. Dies bringt ihnen seit ebenso langer Zeit Verderben und Elend. Dies treibt deren junge Arbeitslose weg, durch die Wüste ans Mittelmeer - zu Millionen. Die ärmsten afrikanischen Länder, die noch viel strukturschwächer sind als Griechenland und Portugal, ächzen unter der Einheitswährung. Denn die Mechanismen wirken gleich, nur dramatisch heftiger .

Diese 14 Länder können seit 1999 nicht abwerten. Damals schon waren sie wenig konkurrenzfähig, seither hemmte der Festkurs ihre Exporte immer mehr. Man denke Kamerun, deutsche Kolonie bis 1918, steckt seit einer ganzen Generation in der gleichen Währung wie das hochproduktive Deutschland. Spiegelbildlich sind die Importe aber viel zu billig. Zwei Zangengriffe behindern also jede eigene industrielle Entwicklung Westafrikas: Billigimporte und drastisch erschwerte Exporte. Das Sahnehäubchen darauf- die Eliten dieser Länder können ihr Geld zu Höchstkursen in Paris oder Frankfurt deponieren. Das alles ist nicht Neokolonialismus, das ist Kolonialismus alten Stils.

Als Kontrast dazu steigen Asiens arme Länder seit 40 Jahren wirtschaftlich in die Mittelschicht dieser Welt auf. Sie konnten ihre Währungen der Leistungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften anpassen, sie konnten widrige Konjunkturen mit Abwertungen zum Dollar überwinden. So wertete Thailand den Baht seit 1998 um 40% ab, die Philippinen den Peso um 20%. Südkorea wertete bei einer Krise seinen Won gegenüber dem Euro, also gegenüber Senegal oder Kamerun, bis 2009 mal kurz um 60% ab, liess ihn seither wieder auf den alten Kurs steigen. Jetzt ist Südkorea reich, hat seine Exportmärkte halten können. Ausserdem schränkten die asiatischen Länder die Transfers der Währung ins Ausland zu Beginn der Entwicklung stark ein. Deren Oberschichten mussten ihre Gelder zu Hause investieren. Der Kontrast zum Armenhaus der Welt, zu Westafrika, könnte nicht grösser sein. Von dort flieht das Geld, und ihm nach flohen 1,5 Millionen von 20 Millionen Einwohnern aus Côte d'Ivoire, 3 von 14 Millionen aus Mali, Hunderttausende aus Senegal.

Niemand in Europa, vor allem nicht in Frankreich, will diese Wahrheiten sehen. Kanzlerin Merkel auch nicht. Sie hat im Oktober 2016 Niger und Mali besucht, spendete Trost, aber wenig Geld. Ein Marshallplan sei nicht zu haben. Doch es gehe um mehr als die kurzfristige Bekämpfung der Fluchtursachen. ·Die wirksamste Lösung, der Austritt aus dem Euro, wurde nicht erwogen.

Dagegen hängen die Westeuropäer an leeren Worthülsen. In Frankreich und in den leitenden Kreisen der Westafrikaner selbst hört man von "Stabilität", welche die kompromisslose Anbindung an den Euro beschere. Ist der Verlust ganzer junger Generationen denn Stabilität? Ist die· Deindustrialisierung schön? In Deutschland gingen anlässlich von Merkels Reise die Gebetsmühlen ebenfalls routinemässig los. Entwicklungsforscher Joachim von Braun mahnte "eine neue Beziehung" mit Westafrika an. Die Leiterin der Deutschen Afrika-Stiftung findet es nötig, "die Entwicklungszusammenarbeit zu überdenken". Und Merkel bot "Migrationspartnerschaften" an. Das tönt, als wolle sie die Entleerung Westafrikas bewirtschaften.

Die Unterentwicklung hat ihren Platz gewechselt. Dass nämlich die westafrikanischen Oberschichten ein faustdickes, also rationales Interesse am Zustand haben, dürfte klar sein. Dass aber in Westeuropa das Denken, das Überdenken erst noch einsetzen soll, dass aber das Naheliegendste übersehen wird,. zeugt von schreiender Ärmlichkeit – im Geiste. Wehleidigkeit kommt hinzu. Jedes Mal, wenn der Dollar um ein paar Prozentehen zum Euro fällt, fordern die Franzosen von der Zentralbank sofort Massnahmen, und die deutsche Börse fällt, weil ein paar Exporte leiden könnten. Dass der noble Euro dies den armen Westafrikanern seit einer Generation zumutet, kommt nicht in den Sinn. Oder haben die Franzosen, die deutschen Exporteure ein ebenso insgeheim eingestandenes, faustdickes Interesse an der Belieferung, ja an der Plünderung Afrikas? NZZ am Sonntag, 23. Oktober 2016, S. 37 (Beat Kappeler)

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