Kurzinfos September 03


EU weist Österreichs Antrag auf GVO-Verbot zurück

Die Europäische Kommission hat entschieden, den Antrag Österreichs auf Genehmigung einzelstaatlicher Maßnahmen abzulehnen, mit denen ein dreijähriges Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Bundesland Oberösterreich erlassen werden sollte. Der Antrag war im März 2003 bei der EU-Kommission eingegangen. Gemäß Artikel 95 Absatz 5 des EG-Vertrages können Mitgliedstaaten unter bestimmten, eng auszulegenden Bedingungen von den Harmonisierungsmaßnahmen der Gemeinschaft abweichen. Hierzu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie landesspezifische Probleme. Die EU-Kommission hat Anfang September entschieden, dass in diesem Fall keiner dieser Rechtfertigungsgründe vorliegt.

Mit der von der Landesregierung Oberösterreichs eingereichten Gesetzesvorlage sollten die organische und herkömmliche Landwirtschaft sowie die genetischen Ressourcen von Tieren und Pflanzen vor Einkreuzungen von GVO geschützt werden. Die Regierung Oberösterreichs ist der Auffassung, dass ein generelles Verbot gentechnisch veränderten Saatguts dadurch gerechtfertigt ist, da die Frage der Koexistenz landwirtschaftlicher Anbaumethoden mit und ohne GVO noch nicht vollständig gelöst ist.

Die Kommission hat im Vorfeld der Entscheidung den wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um eine Stellungnahme gebeten. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der österreichischen Regierung vorgelegten Informationen keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich des Umweltschutzes oder der Arbeitsumwelt enthalten. Darüber hinaus habe Österreich nicht nachweisen können, dass ein spezifisches Problem für das Land Oberösterreich vorliegt, das sich erst nach Verabschiedung der Harmonisierungsmaßnahme ergeben hat. Deshalb entschied die Kommission, dass der Gesetzesentwurf die Anforderungen von Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag nicht erfüllt und somit eine Abweichung vom Gemeinschaftsrecht nicht gerechtfertigt ist.

Mit der Frage der Koexistenz von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und herkömmlichem bzw. organischem Anbau befasste sich die Kommission in einer Empfehlung, die am 23. Juli 2003 veröffentlicht wurde. Zu gentechnikfreien Zonen wird in der Empfehlung festgestellt, dass "betriebsspezifischen Maßnahmen und der engen Zusammenarbeit zwischen benachbarten Betrieben je nach Kultur und Produktart der Vorrang gegeben werden sollte" (z.B. Saatguterzeugung statt Nutzpflanzenerzeugung). Regionale Maßnahmen sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn sie angemessen sind und keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine ausreichende Reinheit zu erzielen. DNR-EU-Rundschreiben, September 03, S. 36


Österreich ische Alpen: LKW-Verkehr verdoppelt

Der LKW-Verkehr über Österreichs Alpen hat sich seit dem Jahr 1990 mehr als verdoppelt. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verkehrssclubs Österreich (VCÖ) über den alpenquerenden Güterverkehr. Fast 2,7 Mio. LKW passierten 2002 über den Brenner und die Tauernautobahn die Alpen; zwölf Jahre zuvor waren es noch 1,2 Mio. gewesen. Das Verkehrsgutachten, das den alpenquerenden Güterverkehr in Österreich, der Schweiz und Frankreich untersuchte, belegt, dass Österreich mittlerweile den meisten LKW-Verkehr zu verkraften hat. Mit der Steigerung der letzten Jahre habe Österreich Frankreich überholt: Über die französischen Alpen waren im Jahr 1990 mit 1,8 Millionen Lkw um 600.000 mehr unterwegs als in Österreich, jetzt sind es 100.000 weniger. DNR-EU-Rundschreiben, September 03, S. 39

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