Kurzinfos September 04


Zivile und militärische Kooperationen mit der EU

Der rechtliche Rahmen für Schweizer Beteiligungen an militärischen und zivilen EU-Operationen soll in einem Abkommen geregelt werden. Die Ständigen Vertreter der EU- Staaten haben am Mittwoch in Brüssel einem entsprechenden EU-Entwurf zugestimmt. Die EU plant Rahmenabkommen, welche die "bürokratischen Abläufe" für die Teilnahme von Drittstaaten an polizeilichen und militärischen Operationen abbauen sollen. Darin sind die Grundsätze der Zusammenarbeit festgelegt. "Grundsätzlich ist das Vorhaben auch aus der Sicht der Schweiz sinnvoll", urteilte ein Schweizer Diplomat. Er verwies auf die Polizeimission "Proxima" in Mazedonien, wo Schweizer bereits vor Abschluss des Abkommens engagiert waren. "Ein solches Rahmenabkommen wäre eine Anerkennung dafür, dass die Schweiz bisher als Partnerin bei Operationen mit dabei war, und Ausdruck des Schweizer Interesses, weiterhin teilzunehmen. Doch es wäre in keiner Weise eine Vereinbarung, dass die Schweiz künftig an allen EU- Operationen teilnehmen wird", ergänzte der Diplomat. Noch muss der EU-Ministerrat dem konkreten Vorschlag der Ständigen Vertreter zustimmen. Erst danach wird die EU das Anliegen offiziell an die Schweiz herantragen. NZZ, 30. September 04, S. 13


Erste Schritte der EU- Verteidigungsagentur

Die EU-Verteidigungsminister haben sich an einem Treffen über die Pläne für die Europäische Verteidigungsagentur informieren lassen. Diese neue Institution soll zur Umsetzung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und der EU bis 2010 Instrumente geben, "um weltweit zu Sicherheit und Stabilität beitragen zu können".

An ihrem Treffen in Noordwijk in den Niederlanden haben die EU-Verteidigungsminister am Freitag erstmals auch ihre neue Aufgabe als Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur wahrgenommen. Diese neuste Institution zur Umsetzung der EU-"Verteidigungspolitik" befindet sich im Aufbau, und die Ende Juli eingesetzte operationelle Führung ist am Vorbereiten der ersten Arbeitsprogramme. Die Agentur soll zur Optimierung der gemeinsamen europäischen "Verteidigungs-Fähigkeiten" beitragen, die Kooperation bei der Beschaffung von Waffen fördern sowie Impulse für die Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie und die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Rüstungs- Binnenmarktes geben.

Durch mehr Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Auswahl und Besorgung von Rüstungsgütern und durch den Abbau von Doppelspurigkeiten in den einzelnen nationalen Beschaffungsprogrammen möchte die EU mit den in den Mitgliedstaaten insgesamt für die Sicherheitspolitik verfügbaren Mitteln einen höheren Gegenwert erzielen. Diese grossen Anstrengungen sind vor der Selbsteinschätzung der EU als globaler Akteur zu sehen, der Verantwortung für die Sicherheit und Stabilität in der Welt mitträgt. Die EU will sich bis zum Jahr 2010 die nötigen zivilen und militärischen Instrumente in die Hand geben, um auch eigenständig "Krisenbewältigung", vom gesamten Spektrum von humanitären Aufgaben über Polizeimissionen bis hin zu Kampfeinsätzen, leisten zu können.

Schlüsselelement des Planziels 2010 ist die Bereitstellung von modern ausgerüsteten und schnell verfügbaren Gefechtsverbänden. Diese raschverlegbaren Kampftruppen (engl. "Battle Groups") in Bataillonsstärke, einschliesslich Kampfunterstützung und Logistik 1500 bis 2000 Mann, sollten bereits wenige Tage nach einem Beschluss der EU zur Einleitung einer Operation mit der Ausführung ihres Auftrages im Einsatzgebiet beginnen. Diese spezielle Form der Krisenreaktion wäre gleichsam die supermobile Speerspitze der seit Ende 2003 als einsatzfähig bezeichneten EU-Eingreiftruppe, der aufgetragen ist, notfalls binnen 60 Tagen 60000 Soldaten, 400 Flugzeuge und 100 Schiffe zu mobilisieren.

Mit diesen Kampfgruppen, von denen im Verlauf des Jahrs 2005 die ersten zwei bis drei und bis 2007 insgesamt, zur Verfügung stehen sollen, möchte die EU insbesonders in der Lage sein, dringenden Ersuchen der Uno für Kriseninterventionen Folge zu leisten. In der ersten Phase werden nach Auskunft des EU-Militärstabs die ausbildungs- und ausrüstungsmässig führenden Mitgliedstaaten die Hauptlast dieser «Battle Groups" tragen. Die Planer in Brüssel gehen aber davon aus, dass es mit der Zeit auch regionale multinationale Verbände, beispielsweise mit finnischen, schwedischen und baltischen Einheiten, geben wird. Vorgesehen ist ferner, dass sich einzelne Kampfgruppen auf gewisse Aufgaben spezialisieren. Letztlich gehe es bei diesem Konzept auch um eine Verbesserung der Qualität der Streitkräfte mit dem Ziel, die "nach wie vor bestehenden Defizite" abzutragen.

Diese "Mängel" betreffen insbesondere die satellitengestützte Aufklärung, die sichere Kommunikation und den strategischen Luft-, Land- und Seetransport zur raschen Verlegung von Truppen in entfernte Krisengebiete. Bis 2010, hat sich die EU in ihrem Planziel vorgenommen, sollen diese Lücken weitgehend geschlossen werden. Dazu braucht es aber nach Überzeugung des EU-Verantwortlichen für die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, zusätzlich zur "klügeren Verwendung von vorhandenen Mitteln auch höhere Militärausgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten".

Eine kürzlich veröffentlichte Gallup-Umfrage hat ergeben, dass 71 Prozent der befragten Europäer sich dafür aussprechen, dass neben den USA auch die EU zu einer Supermacht werde. Aus dem gleichen Kreis von Befürwortern verabschiedeten sich aber umgehend 47 Prozent, falls die Erreichung dieses Ziels in ihrem Land höhere Verteidigungsausgaben voraussetzt. NZZ, 18./19. September 04, S. 2


Bilaterale und Arbeitsmarkt

"Wir haben schon früh vor den Gefahren des freien Personenverkehrs gewarnt. Jetzt zeigt sich im Tessin und anderen Landesteilen, dass die Probleme tatsächlich eintreffen", sagt der designierte Tessiner Unia-Sektretär Saverio Lurati. Stark zugenommen habe die Zahl von angestellten und selbständigen Ausländern, die für kurze Zeit im Tessin arbeiteten und deren Entlöhnung schwierig zu kontrollieren sei. Zudem vermittelten Temporärfirmen zunehmend Arbeitskräfte aus Italien. Für EU-Bürger ist es seit dem 1. Juni 04 wesentlich einfacher, bis zu drei Monaten in der Schweiz zu arbeiten. Sie müssen sich zwar melden, doch brauchen sie keine Bewilligung. In den ersten drei Monaten seien schätzungsweise 1300 angestellte Arbeitskräfte und 450 Selbständige gemeldet worden, weiss Lurati. Dies entspricht gut einem Prozent aller Beschäftigten im Tessin. Unter den 450 Selbständigen sind zahlreiche Handwerker:Maler, Schreiner, Plattenleger, Sanitärinstallateure. Unklar ist, ob sie alle wirklich selbständig sind. Sie werden von den flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping nicht erfasst. Anders ist dies bei Arbeitern, die zum Beispiel ein italienisches Unternehmen auf eine Baustelle im Tessin schickt. Diese müssen sich an den Gesamtarbeitsvertrag halten. Bloss: "In den meisten Fällen können wir nicht kontrollieren, welcher Lohn in Italien effektiv ausbezahlt wird", hält Lurati fest. "Wir wissen aber, dass Italien nach Griechenland jenes EU-Land ist, in dem am meisten Steuern und Sozialabgaben hinterzogen werden". Lurati wirft der Arbeitgeberseit vor, sie setze sich zu wenig für wirksame Kontrollen ein. "Das Ziel des freien Personenverkehrs sollte es sein, dass die Leute eine Stelle finden und nicht, dass die Arbeitgeber Verträge aushöhlen und Löhne drücken können", betont Lurati. Der Sekretär Meinrado Robbiani, Sekretär der christlichen Tessiner Gewerkschaft OCST meint, zu denken gäben ihm die zunehmend flexiblen und damit teilweise prekären Arbeitsverhältnisse. Die OCST hat festgestellt, das in einigen handwerklichen Berufen 40% der neuen ausländischen Arbeitskräfte als Kurzzeiter gemeldet werden. Dahinter könnte der Versuch stecken, die normale Probezeit auszudehnen, vermutet der christliche Gewerkschafter. Oder es bedeute, dass Arbeitgeber effektiv deutlich mehr Mitarbeiter nur für kurze Zeit anstellten. Geradzu als gefährlich schätzt die OCST die Zunahme der Temporärarbeit ein. In Italien sei eine grosse Zahl von Menschen, die jetzt auch vermittelbar seien, dazu bereit. Dies könne Unternehmen im Tessin dazu verleiten, den Kreis ihrer fest Angestellten zu verringern und Schwankungen beim Arbeitsanfall mit Hilfe von Temporärfirmen aufzufangen. Tages-Anzeiger, 30. September 2004.

Im Grenzkanton Baselland führt die Personenfreizügigkeit ebenfalls zu Lohndumping auf dem Bau. "Auf jeder dritten kontrollierten Baustelle wurde gegen die Mindeslohn-Bestimmungen verstossen", sagt der Baselbieter FDP-Nationalrat und Gewerbeverbandsdirektor Hans-Rudolf Gysin. Er bestätigt damit einen Bericht der SonntagsZeitung, wonach billige Arbeitskräfte aus der EU die Schweizer Löhne drücken, seit die volle Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU in Kraft ist. Es gebe zum Beispiel europäische Küchenbaufirmen, die ihre Leute für 12 oder 13 Euro in der Stunde arbeiten liessen statt für die im Gesamtarbeitsvetrag vorgesehenen 27 Franken. Mehrheitlich seien es kleiner Firmen aus Deutschland, die den einheimischen Unternehmen die Aufträge dank billigerer Arbeitskräfte wegschnappten. Tages-Anzeiger, 20. September 2004.


EU-Kritikerin als Generalsekretärin

Die schwedischen Sozialdemokraten haben die EU-Kritikerin Marita Ulvskog zur Generalsekretärin gewählt. Sie hatte sich gegen die Euro-Anschluss-Politik der Regierung gewehrt und sie war auch beim EU-Beitritts-Referendum 1994 auf der Nein-Seite. Bei Ihrer Wahl machte Ulvskog klar, dass sie ihre Meinungen bezüglich der EU nicht geändert habe und auch nicht daran denke, diese zu ändern. Durch diese Wahl sind der euronationalen Progapanda innerhalb der Partei künftig Grenzen gesetzt. (EUobserver.com, 14. September 2004)


GAP-Betrügereien - Gelder nicht zurückgefordert

Drei Viertel der 3.1 Milliarden Euro, welche von 1971 bis 2002 betrügerisch in der EU-Landwirtschaft verschwanden, wurden nicht zurückverlangt - dies aus Gründen der Ineffizienz der EU-Kommission und der Mitgliedländer. Dies ergab eine Untersuchung des EU-Rechnungshofes. Betrügereien konzentrieren sich auf dem Gebiet des Exportes und bei Früchten und Gemüsen. Exporteure deklarieren Exporte, die gar nicht erfolgen und kassieren dafür Exportbeihilfen. Bei Früchten und Gemüsen wird betrogen, indem Vernichtungsbeiträge bei Überproduktion bezogen werden, die Früchte und das Gemüse dann aber doch verkauft werden. Am schlimmsten ist das Problem in Italien, wo 1.7 Milliarden Euro seit 1971 betrügerisch verschwanden. (EUobserver.com, 22. September 2004)


EU verlangt Solidarität mit Reicheren

Die EU erwartet von der Schweiz eine rasche Klärung, wann und in welcher Form die von der Schweiz versprochenen Zahlungen in Höhe von einer Milliarde Franken an die EU-Erweiterung erfolgen. Enttäuschung über die mangelnden Fortschritte in dieser Frage hatten die holländische EU- Präsidentschaft und verschiedene EU-Länder Mitte September 04 Montag im Efta-Ausschuss geäussert. Beim Integrationsbüro wird der Vorwurf der Verschleppung zurückgewiesen. "Das Dossier ist auf gutem Weg", erklärt Sprecher Adrian Sollberger. Die Schweiz hat sich beim Deal um das zweite bilaterale Verhandlungspaket dazu verpflichtet, während fünf Jahren mit je 200 Millionen Franken an die Angleichung der Lebensumstände in der erweiterten EU (Kohäsion) beizutragen. Die Mittel sollen budgetneutral durch Umlagerungen aufgebracht werden. Auch wenn das genaue Datum noch offen ist, sind laut Sollberger Zahlungen ab dem Jahr 2006 realistisch.

Eigentlich hätten die Beiträge ab 1. Mai 2004, dem Erweiterungsdatum, fliessen sollen, da sie den grösseren Geschäftsmöglichkeiten der Schweiz im erweiterten EU-Binnenmarkt entsprechen, erklärt ein hoher Kommissionsbeamter der BaZ. Die EU hat der Schweiz zwei Modelle vorgeschlagen, die sie als Vorbild für einen entsprechenden Vertrag nehmen kann. Modellcharakter hat einerseits der EWR-Fonds, der von Liechtenstein, Norwegen und Island gespiesen wird. Gemäss den EU-Kriterien für Struktur-und Regionalfonds werden damit Projekte in den neuen EU-Ländern finanziert. Andererseits verfügt Norwegen über einen eigenen Fonds, der eigenständig Projekte in diesen Ländern durchführt. Die beiden Fonds verfügen insgesamt über 600 Millionen Euro für fünf Jahre, wobei der Hauptteil von Norwegen aufgebracht wird. Bei ihrer Zusage an die EU für Zahlungen hat die Schweiz grossen Wert darauf gelegt, selbst über die Projekte zu entscheiden und keine Zahlungen in den grossen EU-Kohäsionstopf leisten zu müssen. Bei der EU ist man sich durchaus bewusst; dass die Schweiz die neuen EU-Länder früher bereits massiv unterstützt hat und über glosse Erfahrung verfügt. Die Kommission signalisiert denn auch Flexibilität gegenüber den Wünschen der Schweiz.

Nicht einverstanden ist die EU- Kommission allerdings damit, Zahlungen an die Nachbarländer der EU wie Rumänien oder Bulgarien einzubeziehen. Die Schweiz hat ihre Osthilfe in den letzten Jahren von den anfänglich stark unterstützten neuen EU-Mitgliedern in die ärmeren Nachbarstaaten verlagert und muss - falls sich die EU durchsetzt - ihre Politik wieder umorientieren. Berner Bund, 16. September 04


Weitere Aufweichung der Ansätze für eine nachhaltige Fischereipolitik

Die Europäische Kommission will eine stärkere Befischung des Schellfischs. Damit entsprechende Vorschriften schneller angenommen werden können, schlägt die Kommission sogar vor, die erst im Dezember 2003 verabschiedete Verordnung des Rates über Gesamtfangmengen (TAC) für 2004 wieder zu ändern. Interessant ist darüber hinaus, dass die Kommission diese Meldung in einer Pressemeldung über den verstärkten Schutz von Korallenriffen quasi "versteckt" hat. Nur bei sehr aufmerksamem Lesen wird deutlich, dass es sich bei dem zweiten, Themenpunkt nicht um eine Schutzmassnahme handelt - sondern um das genaue Gegenteil. Vermutlich wollte die EU-Kommission so vermeiden, die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, die u. a. durch eine große Kampagne von Greenpeace entstanden ist.

Bereits im April waren die Abgrenzung des Kabeljau-Schutzgebiets in der Nordsee verkleinert und einige Vorschriften für Schellfisch abgeschwächt worden. Grossbritannien hatte Daten vorgelegt, nach denen die Kabeljau-Beifänge durch britische Schiffe außerhalb des Kabeljauschutzgebiets geringer waren als erwartet. Das war für die Kommission Grund genug eine Erhöhung der Fangquoten vorzuschlagen - obwohl von einer Bestandserholung beim Kabeljau nicht die Rede sein kann. DNR EU-Rundschreiben, Oktober 04, S. 31


EU-Bürger werden künftig schneller informiert, warum sie nichts erfahren

EU-Bürger sollen künftig innert 2 Montaten (bisher 3 Monate) erfahren, wieso ihnen der Zugang zu gewissen EU- Dokumenten verweigert wurde. Prodi kommentierte, damit werde "zweifellos ein Beitrag zur Verbesserung der Transparenz unserer Institutionen gegenüber den Bürgern geleistet". DNR-EU-Rundschreiben, Oktober 04, S. 11.


EU-Gerichtshof lehnt Fall eines Deutschen Journalisten ab

Das EU-Gericht Erster Instanz hat die Anrufung eines Journalisten bezüglich des Schutzes seiner Quellen abgelehnt. Damit verweigerte es den Schutz von Material, das durch die Belgische Polizei beschlagnahmt wurde. Das EU-Anti-Betrugs-Amt (OLAF) wollte dieses einsehen, um die Quellen des Journalisten ausfindig zu machen, welche OLAF belasteten. Die Internationale Föderation der Journalisten (IFJ) nannte diese Entscheidung "verwirrend". "Diese ganze Sache hat eine ernsthafte Frage bezüglich des Quellenschutzes aufgeworfen", sagte Robert Shaw von der IFJ. Die ganze Affäre nahm ihren Anfang im Jahre 2002, als Tillack im deutschen Stern einen Artikel über Unregelmässigkeiten innerhalb von OLAF publizierte. Der Artikel basierte auf internen Dokumenten von OLAF. OLAF veröffentlichte dann eine Pressemitteilung, in der die Vermutung geäussert wurde, es seien Beamte bestochen worden, um an die Dokumente zu gelangen. Der Stern wies diese Behauptungen zurück. OLAF eröffnete auch ein internes Untersuchungsverfahren, um die undichte Stelle aufzudecken. Anfangs 04 sandte OLAF die Ergebnisse der Untersuchung an die belgischen Behörden, welche eine polizeiliche Hausdurchsuchung und die Konfiszierung von Tillacks Computer und Dokumenten durchführten. (EUobserver.com, 15. Oktober 2004 )


EU-Kommission entlässt Marta Andreasen

Die EU-Komission entliess am 13. Oktober 04 die frühere Chef-Buchhalterin Marta Andreasen. In einer Pressemitteilung liess die Komission wissen, das Andreasen auf den 1. November 04 hin gekündigt werde. "Ich werde weiterkämpfen", sagt Frau Andreasen. "Die Zeit wird zeigen, dass ich recht habe, wenn ich das EU-Rechnungswesen als betrugsanfällig kritisiere." Die EU-Budget-Kommissarin Michaele Schreyer stellte Frau Andreasen im Januar 2002 an. Sie hatte in der OECD gearbeitet. Die spanische Wirtschaftswissenschafterin trat in die Dienste der EU-Kommission, als die Auswirkungen des Rücktrittes der Santer Kommission noch fühlbar waren. Sie wurde gegen den Widerstand des mächtigen Generalsekräters der Budgetdirektion, Jean-Paul Mingasson, gewählt. Mit diesem prallte Andreasen auch bald zusammen. Ihre Kündigung musste sie aus der Presse erfahren. In einem ersten Kommentar meinte sie: "Die Prodi Kommission wurde durch eine Gruppe von Beamten manipuliert. Sie verwaltet die EU-Gelder ohne Kontrolle". Das neue Rechnungswesen, das die Kommission einführen will, wird nur "kosmetische Änderungen" bewirken, meint sie. Es wird nicht alle strukturellen Probleme lösen.

Frau Andreasen war am 28. August 2002 als Chefbuchhalterin suspendiert worden, nachdem sie einen internen Brief an den EU-Kommissionspräsidenten, Romano Prodi, geschickt hatte, in dem sie Ihre Bedenken bezüglich der Lücken des Rechnungswesens ausdrückte. Später machte sie ihre Kritik öffentlich. Während den letzten zwei Jahren wurde ihr der volle Lohn ausbezahlt. Der Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz blieb ihr aber verwehrt. Ein Disziplinarausschuss, bestehend aus vier (abhängigen) Kommissionbeamten habe ihren Fall behandelt und am 29. September 04 einstimmig ihre Entlassung beschlossen. Begründung der EU-Kommission: sie habe "unbewiesene Behauptungen" geäussert und habe es unterlassen, die Erlaubnis für öffentliche Erklärungen einzuholen. (EUobserver.com, 13. Oktober.2004)


Spanien diskutiert die Verfassungsmässigkeit der EU-Verfassung

In Spanien gibt es im November 04 eine Debatte über die Verfassungsmässigkeit der EU-Verfassung. Gemäss spanischer Presseberichte richtete die spanische Regierung eine entsprechende Anfrage an das spanische Verfassungsgericht. Das Problem entstand auf Grund eines spezifischen Artikels der EU-Verfassung (Art I-6). Der Artikel legt fest: "Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten."

Es ist das erste Mal, dass ein Artikel im schriftlichen EU-Recht explizit den Vorrang des EU-Rechtes deklariert - obwohl der EU-Gerichtshof diesen Grundsatz seit Jahren durch seine Rechtsetzung vertritt. Rechtsexperten in Spanien fragen sich, ob der EU-Artikel dem spanischen Verfassungsartikel widerspricht, der festhält, dass die Bürger und die staatlichen Gewalten [Exekutive, Legislative and Judikative] der Verfassung untergeordnet sind. Der Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero will laut gut unterrichteten Quellen die offizielle Meinung des Verfassungsgerichtshofs einholen - bevor das spanische Referendum über die EU-Verfassung stattfindet. Eine Antwort sollte innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Spanien wird das erste Land sein, das über die EU-Verfassung abstimmt (vermutlich am 20. Februar 05). Bisher haben 11 Regierungen ein Referendum über die Verfassung zugesagt. (EU-Observer.com, 03.November.2004)


Militärisches EU-Muskelspiel

Das Konzept der Europäischen Union, modern ausgerüstete und schnell verfügbare Gefechtsverbände aufzustellen, nimmt Formen an. Am Treffen der EU-"Verteidigungs"minister vom Montag gab es aus den Mitgliedstaaten Anmeldungen für insgesamt 13 solcher "Kampfgruppen" (Battlegroups). Diese rasch verlegbaren Verbände in Bataillonsstärke - einschliesslich Kampfunterstützung und Logistik - 1500 bis 2000 Mann - sollen innert fünf bis zehn Tagen mobilisiert und eingesetzt werden können. Diese mobilen Verbände sind als militärischer Muskel der EU-Agressionspolitik - "Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)" genannt - vorgesehen. Dazu kommen die von den Mitgliedstaaten gemeldeten rund 13000 zivilen Helfer wie Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Verwaltungsexperten. Die EU will sich so die nötigen Instrumente verschaffen, um der Uno selbständig und schnell militärische und zivile Kräfte für Dienstleistungen im internationalen "Krisenmanagement" anbieten zu können. Die EU-Gefechtsverbände sollen in der Regel während einer Übergangszeit ein Krisengebiet stabilisieren und anschliessend von längerfristig verpflichteten internationalen "Friedenstruppen" abgelöst werden. Nach dem jetzigen Planungsstand wollen Frankreich, Grossbritannien, Italien und Spanien eigene Gefechtsverbände aufstellen. Dazu kommen verschiedene multinationale Einheiten. Einer dieser Verbände bringt Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien und Luxemburg zusammen. In einer weiteren Formation will Deutschland mit den Niederlanden und Finnland zusammenarbeiten. Deutschland plant zudem eine Gefechtsgruppe mit Polen, der Slowakei und Lettland. Und an der geplanten deutsch-tschechischen Einheit möchte sich Österreich beteiligen. Einer skandinavischen Formation wird neben Schweden und Finnland auch das EU-Nichtmitglied Norwegen beitreten. Erste Einsätze sollen nach Auskunft der amtierenden niederländischen EU- Ratspräsidentschaft bereits im kommenden Jahr möglich werden. Die volle Verfügbarkeit der Kampfgruppen sei nach 2007 vorgesehen. NZZ, 23. November 04


EU-Einigung über Fünf-Jahres-Asylprogramm

Nach monatelangem Verhandeln einigten sich die EU-Minister im November 04 auf ein Fünfjahres-Programm für eine engere Zusammenarbeit bezüglich Asyl- und Migrationspolitik. Das sogeannnte Haager-Programm sieht eine gemeinsame Asylpolitik bis ins Jahr 2010 vor. Vom nächsten Jahr an sollen alle Entscheidungen auf diesem Gebiet - inbegriffen Grenzkontrollen, "illegale" Immigration und Asylwesen mit Mehrheitsentscheiden gefällt werden.

"[Das] Europa von Morgen wird ein Europa ohne innere Grenzen sein ... deshalb müssen wir intensiver die Asylfrage bearbeiten ", meinte der holländische Premierminister Jan Peter Balkenende, als er das Übereinkommen der Presse vorstellte (5. November 04).

Mehrheitsabstimmungen auf dem Gebiete der "legalen" Einwanderung, wie Visas für Studenten, werden allerdings nicht stattfinden, bevor die neue EU-Verfassung in Kraft ist. Ein weiteres Ziel des Programms besteht in der Schaffung eines Gremiums, das von 2010 an die Asyl- und Immigrationsfragen behandelt. Der Sitz des Gremiums, das im nächsten Mai starten soll, ist allerdings noch nicht bestimmt. Mehrere Länder - einschliesslich Polen, Ungarn und Estland - haben sich dafür stark gemacht, dieses Gremium, das die EU-Grenzen verwalten soll, zu beherbergen. Bevor diese Streitfrage geregelt ist, wird die Agentur in Brüssel residieren, sagte der Holländische Aussenminister Bernard Bot. (5.November, 04, EUobserver.com)


Abgespeckte EU-Regeln für Tiertransporte

Die EU-Agrarminister haben Mitte November 04 eine politische Einigung über einen Verordnungsvorschlag erzielt, der den Tierschutz bei Tiertransporten verbessern soll und ab 2007 angewandt werden muss. Der Beschluss war aber nur möglich, nachdem zentrale Teile des ursprünglichen Kommissionsvorschlages, jene über Transport- und Ruhezeiten sowie die Belegungsdichte, ausgenommen worden waren. Die Komission hatte vorgeschlagen, dass künftig Tieren jeder Gattung nach maximal 9 Stunden Transport eine Erholungszeit von mindestens 12 Stunden gewährt werden sollte.

Nun bleiben vorerst die bestehenden, je nach Gattung unterschiedlichen Vorschriften in Kraft, die maximale Transportzeiten zwischen 9 Stunden für Jungtiere und 24 Stunden für Schweine und Pferde sowie kürzere Pausen erlauben. Die Transportzeiten und Belegungsdichten dürften bei einer Revision der Verordnung erneut geprüft werden. Als Basis hierzu muss die Kommission innert spätestens vier Jahren nach dem Anwendungsdatum einen Bericht vorlegen. Die Verordnung verschärft hingegen eine Reihe anderer, eher technischer Vorgaben. So müssen beispielsweise neue Tiertransporter ab Anfang 2007 und alle Fahrzeuge ab Anfang 2009 zwingend mit (Satelliten-)Navigations-Systemen ausgerüstet sein, damit ihre Bewegungen besser überwacht werden können. Weitere Vorgaben betreffen die Ausbildung der Fahrer und Begleiter und die Verantwortlichkeiten. Für lange Transporte (über 8 Stunden) werden zudem technische Verbesserungen der Transportmittel wie Vorrichtungen zur Belüftung und Temperaturüberwachung obligatorisch. Ferner dürfen Kälber, die weniger als 10 Tage alt sind, Schweine unter 3 Wochen und weitere Jungtiere nicht weiter als 100 Kilometer transportiert werden. NZZ, 23. November 04


Milchmarkt: EU-Agrarreform wirkungslos

In der EU werden über eine Million Tonnen Milch zuviel produziert. Und das obwohl die Milchquote im Rahmen der Agenda 2000 Reformen bereits auf 118 Millionen Tonnen erhöht wurde. Diese Daten veröffentlichte die Europäische Kommission in einem Bericht Anfang Oktober 04. Bestimmte Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, überschritten die Quote und müssen deshalb 388 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen. Das bedeutet, dass die Steuerzahler/innen indirekt weiterhin die Milchwirtschaft finanzieren, die am Markt vorbei produziert - egal ob nun direkt an die EU oder über den Umweg so genannter "Strafen". Dass ist nicht nur für die Staatshaushalte eine enorme Belastung. Auch international führt das ständig produzierte Überangebot - durch garantierte Abnahmepreise - zu einem Verfall der Preise auf dem Weltmarkt. "Milchdumping" ist die Folge.

Die Reformen der EU greifen nicht, statt extensiver Produktion konzentriert sich der Markt: Im Zeitraum von 1999 bis 2004 ist die Zahl der Produzenten von 703.000 auf 529.000 gesunken, die einzelne Produktionsmenge ist aber von 164.000 Tonnen auf 223.000 Tonnen Milch gestiegen. Die Folgen der Intensivierung sind bekannt: Ausgeräumte land- schaften, überhöhte Nitratwerte in Grund- und Oberflächenwasser durch die ungleichmäßige Ausbringung von Gülle und Jauche aus den Milchfabriken. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf Produktqualität und lebensbedingungen der Tiere.

Wie passt das zu den Zielen der Agrarreform? Dort war eine Absenkung der Produktion und eine Diversifizierung der ländlichen Einkommen angekündigt worden. Auch sollten Landwirte nicht mehr für die Produktion, sondern für die bewirtschaftete Fläche und die Einhaltung von Umweltauflagen in der Bewirtschaftung entlohnt werden. Scheinbar greifen die umgesetzten Maßnahmen nicht. Haben die Mitgliedstaaten die Vorgaben der EU nicht umgesetzt? Oder hat die EU ihre Bür- ger/innen an der Nase herum geführt? Offensichtlich ist, dass auch nach der EU-Reform kleinere Landwirtschaftsbetriebe, die extensiv wirtschaften, kaum eine Perspektive zum Überleben haben. Das Credo der maximalen Produktion herrscht ungebrochen - an Märkten und Menschen vorbei. (EU- DNR-Rundschreiben, November 04, S. 14.

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