Kurzinfos September 2010


Gentech in der EU

Seit Jahren streiten EU-Kommission und EU-Länder über den Anbau von Gentech-Sorten. Jetzt soll der Streit ein Ende nehmen. Mitte Juli hat die EU-Kommission einen Vorschlag für neue Regeln zur Agro-Gentechnik vorgestellt. Der vermutete Deal: Die Länder erhalten das Recht, den Anbau von Gentech-Sorten auf ihrem Hoheitsgebiet ganz oder teilweise zu verbieten - und zwar ohne dafür Sicherheitsbedenken nachweisen zu müssen. Im Gegenzug dazu sollen die gentechnikkritischen Länder das EU-weite Zulassungsverfahren für Gentech-Sorten nicht mehr blockieren. Ob sich der Streit mit dem Tauschhandel wirklich schlichten lässt? Erste Reaktion auf die Vorschläge der EU-Kommission lassen daran zweifeln. Frankreich hält die Pläne aus Brüssel für unausgereift. Umweltschutzorganisationen sprechen von «Leer-Nummer» und «Blendwerk» und befürchten, dass die angekündigte Selbstbestimmung der Länder nur Augenwischerei bleibt, die Zulassung von Gentech-Sorten hingegen beschleunigt wird. Die Industrie wiederum ist gespalten. Von einem grossem Schritt vorwärts spricht DuPont, der US-Mutterkonzern des Saatgutherstellers Pioneer. EuropaBio hingegen, der Verband der Gentechnikfirmen, klagt über Rechtsunsicherheit. Gentechnikkritische EU-Länder haben bereits heute wirksame Mittel, um den Anbau von Gentech-Soten einzuschränken. Ob sie den Tauschhandel wirklich brauchen, werden das EU-Parlament und der Ministerrat beantworten. Sie müssen dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können. Sag gentechnifrei-info, September 2010.


Das EU-Gericht (erste Instanz) in Luxemburg hat am 9. September 2010 die EU erneut für einen Eintrag auf der Terroristenliste gerügt. Der Fall geht auf einen Erlass des niederländischen Aussenministeriums von 2003 zurück, mit dem sämtliche Vermögenswerte der Stiftung Al-Aksa (Stichting Al-Aqsa) eingefroren wurden, weil die Stiftung im Verdacht stand, den Terrorismus zu unterstützen. Eine Klage der Stiftung gegen den Ministerialerlass wurde von einem niederländischen Gericht abgewiesen. Einige Monate später wurde die Stiftung auf die Terroristenliste der EU gesetzt. Kurz danach hob der Aussenminister seinen ursprünglichen Erlass auf. Trotzdem blieb die Stiftung auf der Liste, zum letzten Mal nach der routinemässigen Überprüfung im Dezember 2009.

Nun stellte das Gericht fest, die Massnahmen gegen die Stiftung seien nichtig, da der ministerielle Erlass, der dem Gerichtsbeschluss in den Niederlanden zugrunde liege, schon lange hinfällig sei. Die EU könne sich demnach nicht auf diesen Gerichtsbeschluss berufen. Der letzte Eintrag im Dezember 2009 ist vom neusten Spruch des EU- Gerichts zwar nicht betroffen, weil er in der Klage der Stiftung nicht berücksichtigt wurde. Die Luxemburger Instanz wies die EU aber indirekt an, diesen Eintrag .nun zu korrigieren.

Die Stiftung Al-Aksa gibt selber an, sie finanziere humanitäre Projekte in Israel und den palästinensischen Gebieten. Die niederländischen Behörden hatten dagegen argumentiert, sie helfe mit Geldtransfers Organisationen, die wie die Hamas den Terrorismus unterstützten. NZZ, 10. September 2010, S. 7


"Konkret haben die am EWR assoziierten Staaten das Recht, an der Ausarbeitung von Vorschlägen der Europäischen Kommission teilzuhaben. Demgegenüber haben sie kein Mitentscheidungsrecht, wenn zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament über den Erlass von neuen Bestimmungen verhandelt wird. Ferner müssen sie quasi obligatorisch die für den EWR relevanten Entwicklungen des Acquis communautaire übernehmen. Sie können eine Übernahme nur verweigern, wenn die Ablehnung kollektiv ist. Die Ablehnung eines Erlasses kann überdies die automatische Suspension des betroffenen Teils des EWR-Abkommens bewirken, ausser der Gemeinsame EWR-Ausschuss entscheide anders. Ein solcher Fall ist bis heute noch nie eingetreten; die EFTA/EWR-Staaten haben angesichts des erheblichen Risikos einer Nichtübernahme alle für den EWR relevanten Erlasse der EU übernommen." (S. 75)

"Das EWR-Abkommen versucht, in Bezug auf die Acquis-Übernahme zwei gegensätzliche Zielsetzungen in Einklang zu bringen: einerseits die legislative Autonomie der Vertragsparteien, andererseits die Homogenität des EWR-Rechts. Dies ist nicht ohne Ungleichbehandlung der beiden Parteien zu haben. Die EFTA/EWR-Staaten haben ein Mitspracherecht bei den Vorbereitungen der Geschäfte durch die Europäische Kommission, können aber an den formellen Entscheidungen durch die EU nicht teilnehmen. Sie sind aber verpflichtet, die beschlossenen Weiterentwicklungen zu übernehmen. Die Hindernisse im Falle einer Nicht-Übernahme sind derart hoch, dass dies in der fast zwanzigjährigen Geschichte des EWR noch nie vorgekommen ist.

Bei einem EWR-Beitritt würde sich die Schweiz im EWR-relevanten Bereich dieser quasi-automatischen Rechtsübernahme fügen. Die nicht vom EWR abgedeckten Bereiche (bspw. Schengen, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung) blieben hingegen ihren eigenen Regelungen unterstellt."

"Ein EWR-Beitritt würde die verfassungsmässige Ordnung unseres Landes grundsätzlich nicht tangieren. Allerdings würde der Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament durch die Verpflichtung zur Rechtsübernahme eingeschränkt. Diese Einschränkung würde nicht durch ein Mitentscheidungsrecht auf EU-Ebene kompensiert. Die Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit der Schweiz dürften ausgeprägter sein als beim bilateralen Weg."

"Die Frage des Parallelismus wäre für die Bereiche, die vom EWR-Abkommen abgedeckt sind, gelöst. In den übrigen Bereichen würde sie indessen weiter bestehen; dies betrifft insbesondere den Steuerbereich. Dieser Bereich wird vom EWR-Vertrag zwar nicht geregelt. Dennoch erstreckt sich die Rechtsprechung des EuGH zu staatlichen Beihilfen auch auf die Frage, ob nationale Steuerregimes ungerechtfertigte staatliche Beihilfen darstellen." (Bericht des Bundesrates über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik, in Beantwortung des Postulats Markwalder [09.3560] «Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte» vom 17. September 2010; S. 6)


"Ein zweites Irland, das Ratsentscheide via Volksabstimmungen blockiert, passt nicht zur Dynamik der EU". EU-Befürworter und Schweizer Ex-SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner.


Die Umweltorganisationen Client-Earth, BirdLife, T&E und EEB haben im September vor dem Gericht der Europäischen Union Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Die Kläger werfen der Kommission vor, Dokumente über die negativen Auswirkungen der Nutzung von Biokraftstoffen zurückzuhalten. Das Internationale Forschungsinstitut für Agrar- und Ernährungspolitik IFPRI hatte im Auftrag der Kommission die Auswirkungen der Produktion von Biokraftstoffen auf die Landnutzung untersucht. Das Institut entwarf ein Szenario, bei dem 2020 sieben Prozent des Energiebedarfs des Verkehrssektors durch Biokraftstoffe gedeckt werden. Die Ergebnisse der Studie wurden jedoch nicht veröffentlicht.

Dies ist bereits die zweite Klage gegen die EU wegen mangelnder Transparenz in der Biokraftstoffpolitik. Die erste war am 8. März eingereicht worden. Damals hielt die Kommission zum ersten Mal negative Ergebnisse über Biokraftstoffe zurück. Inzwischen wurden Teile davon veröffentlicht. Das Verfahren läuft noch. Anklageschrift (PDF): www.kurzlink.de/klages; Transparenz in der EU: www.ec.europa.eu/transparency; umwelt aktuell, November 2010, S. 14.


Der Bundesrat hat am 17. September 2010 heute den Bericht über die Europapolitik in Beantwortung des Postulats Markwalder verabschiedet. Der Bericht wurde nach der Europaklausur des Bundesrates vom 18. August 2010 bereinigt. Dort hatte der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz ihr Verhältnis zur EU weiterhin auf der Grundlage bilateraler sektorieller Abkommen gestalten soll. Neben dem Bericht zur Europapolitik hat der Bundesrat bei seiner heutigen Sitzung auch einen Bericht verabschiedet, der das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen beleuchtet. Der Bericht zur Europapolitik wurde in Beantwortung des Postulats Markwalder vom 10. Juni 2009 «Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte» (09.3560) verfasst. Der Entwurf des Berichts diente dem Bundesrat als Grundlage für seine Europaklausur, bei der er am 18. August 2010 verschiedene Szenarien und Instrumente für den weiteren europapolitischen Weg der Schweiz erörterte. Dabei hat der Bundesrat entschieden, dass die Schweiz zur Wahrung ihrer Interessen ihr Verhältnis zur EU weiterhin über bilaterale sektorielle Abkommen gestalten soll. Auf diese Weise lassen sich nach seiner Überzeugung die Interessen sowohl der Schweiz als auch der EU in Einklang bringen. Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat auch einen Bericht zum Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen. Er tat dies in Erfüllung des Postulates David vom 19. März 2008 «Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen» (08.3141). Der Bericht beleuchtet das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen, die Bedeutung derselben für die Schweiz sowie ihre Einflussmöglichkeiten in diesen. Er stellt fest, dass die europäischen Agenturen unter sich sehr heterogen sind; ebenso unterschiedlich ist ihre jeweilige Bedeutung für die Schweiz. Die Einflussmöglichkeiten sind je nach Zusammenarbeitsverhältnis unterschiedlich. Generell kann aber gesagt werden, dass durch die zunehmende Konzentration von Aufgaben in EU-Agenturen die Einflussmöglichkeiten der Schweiz tendenziell abnehmen und deshalb häufig ein Interesse an institutionalisierten Kontakten zu diesen Agenturen besteht. (Home-Page des Bundes; http://www.admin.ch/­aktuell/­00089/­index.html?lang=de&msg-id=35208; konsultiert am 21. November 2010)


Das folgende ist ein Zitat: "Souveränität kann in einem Kontext der Globalisierung nicht mehr allein als nationale Autonomie verstanden werden, auch nicht der Schweiz. Und diese muss ihre Souveränität – bei aller globalen Verflechtung – in erster Linie in und gegenüber Europa behaupten. Europa aber steht am Scheideweg. Sollte es nicht an der Eurokrise zerbrechen, ist mit einer forcierten Integration zu rechnen. Damit könnte der bilaterale Weg rascher an ein Ende kommen, als wir es uns wünschen. Wenn die Schweiz dann ihre Souveränität wahren will, um weiterhin Wohlstand, Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten, braucht sie eine vorausschauende Europapolitik. Mit einer Neuauflage des EWR oder aber der Prüfung eines EU-Beitritts unter Beibehaltung des Schweizer Frankens könnte sie sich wichtige Souveränitätsspielräume bewahren bzw. neue eröffnen. Da Souveränität zudem immer mehr als Gestaltungsspielraum auf internationaler Ebene verstanden wird, wird die Schaffung einer globalen Allianz von handelsoffenen «Small and Medium States» vorgeschlagen." "Versteht man Souveränität als nationale Selbstbestimmung, war es um diese in der Schweiz in den letzten 24 Monaten nicht nur gut bestellt. Der Druck auf den Finanzplatz, namentlich auf das Bankgeheimnis, aber auch die Libyen-Krise, die ohne das Schengen-Abkommen nicht hätte bewältigt werden können, sind nur zwei Beispiele dafür, dass nicht alles im Alleingang durchgesetzt bzw. erreicht werden kann. Zudem wird Souveränität heute vielmehr als Gestaltungsspielraum und Einfluss auf internationaler Ebene verstanden. Die Schweiz, die ihre Souveränität bisher – und mit Erfolg – traditionell als nationale Autonomie definiert, ist daher doppelt gefordert. Acht Autoren und die beiden Herausgeber gehen im neuen Buch von Avenir Suisse der Frage nach, was Souveränität generell und konkret für die Schweiz bedeutet und wie sie in Zukunft gewahrt werden kann. Eine weitsichtige Europapolitik ist dabei ebenso gefordert wie die Verstärkung von globalen Allianzen." "Bisher hat es die Schweiz verstanden, eine äusserst erfolgreiche Souveränitätsstrategie durchzusetzen: Aussenpolitik, besonders Europapolitik, bedeutete primär Aussenwirtschaftspolitik. Damit erreichte die Schweiz eine weitgehende Integration in den eu-Binnenmarkt, blieb politisch-institutionell aber dennoch unabhängig, wenn auch teilweise unter Bedingungen des «autonomen Nachvollzugs». Ihre Krönung findet diese souveränitätspolitische Strategie im bilateralen Weg mit der eu, der nach dem ewr-Nein von 1992 eingeschlagen wurde. Dessen Erfolg hat aber auch seine Tücken: Europapolitisch herrscht gleichsam ein Denkverbot. Dieses aber gilt es, gerade mit Blick auf die vergangenen Monate und mögliche Zukunftsszenarien, aufzubrechen."

"Mit ihren Analysen und Vorschlägen möchte Avenir Suisse die europapolitische Diskussion von Denkverboten befreien und auch global auf neue Möglichkeiten aufmerksam machen. Sie sollen die Schweiz befähigen, je nach Entwicklung in den kommenden Jahren zum richtigen Zeitpunkt und vorbereitet den bestmöglichen Weg einzuschlagen. Die Publikation «Souveränität im Härtetest: Selbstbestimmung unter neuen Vorzeichen» enthält nach einem Vorwort der Herausgeber fünf grundlegende Beiträge zur Konzeption der staatlichen Souveränität. Georg Kohler, Franz von Däniken, Thomas Maissen, Jürg Martin Gabriel und Dieter Freiburghaus erfassen das Konzept der Souveränität aus begrifflicher, historischer, aktueller, europäischer und internationaler Sicht. Im zweiten Teil analysieren Heinz Hauser, Ernst Baltensperger, Christian Keuschnigg und Martin Kolmar sowie Urs Meister und Carl Baudenbacher die Souveränitätsspielräume der Schweiz in der Aussenhandels-, der Geld- und der Steuerpolitik sowie in der Ressourcen- und Energiepolitik und der Rechtsprechung. Das Buch schliesst mit einem Fazit und Ausblick von Katja Gentinetta, in dem der Souveränitätsspielraum der Schweiz in Europa wie auch global ausgelotet wird und drei strategische Vorkehrungen vorgeschlagen werden." http://avenir-suisse.ch/­de/­viewPublication/­content/­themen/­effizienz-der-institutionen/­souveraenitaet.html, konsultiert am 21. November 2010


Ausgerechnet während der Überarbeitung der Regelungen für bessere Transparenz hat der EU-Ministerrat die Herausgabe eines Schlüsseldokumentes verweigert. Die Umweltrechtsorganisation Client Earth hält diesen Mangel an Transparenz inzwischen für "endemisch" bei den EU- Institutionen und kritisiert gleichzeitig den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag, den Zugang zu Dokumenten für die Öffentlichkeit zu begrenzen. Client Earth hat deshalb Klage erhoben.

Parallel läuft eine zweite Klage gegen die EU-Kommission, weil diese Dokumente über die negativen Klimaauswirkungen durch die Nutzung von Biokraftstoffen zurückgehalten habe (siehe S. 14). Client Earth, www.clientearth.org; umwelt aktuell, November 2010.


Delegationen des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten haben in der Nacht 16. November 2010 Verhandlungen über das Budget des nächsten Jahres erfolglos abgebrochen. Die Kommission muss nun einen neuen Haushaltsentwurf vorlegen. Der Streit, der zum Scheitern der Verhandlungen führte, drehte sich zum Schluss nicht mehr um die Zahlen des Budgets, sondern um zusätzliche Forderungen des Parlaments. Besonders stossend für einige Mitgliedstaaten war, dass das Parlament versuchte, die umstrittene Idee von EU-Eigenmitteln (EU-Steuer) auf die Tagesordnung für die Budgetplanung 2014 bis 2020 zu drücken. Dies lehnten vor allem Grossbritannien, die Niederlande und Schweden ab, die der Übertragung von Kompetenzen an die EU-Institutionen seit je kritisch gegenüberstehen. Damit ist ein seit längerem schwelender Machtkampf um Befugnisse zwischen den Mitgliedstaaten und dem Parlament offen ausgebrochen.

Das Parlament, dem der Lissabonner Vertrag einen Machtzuwachs bescherte, hat das erste Jahr seit dessen Inkrafttreten eifrig dazu benutzt, sich weitere Befugnisse zu sichern, die in den EU-Verträgen nicht vorgesehen sind. Das begann beim Ringen um den Europäischen Auswärtigen Dienst und er- reichte mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Parlament und Kommission über ihre gegenseitigen Beziehungen Ende Oktober 2010 den ersten Höhepunkt. Darin sichert sich das Parlament eine Vorzugsbehandlung, beispielsweise bei Verhandlungen über internationale Abkommen oder beim Zugang zu vertraulichen Informationen.

Das Abkommen verletzt laut den Mitgliedstaaten das Gleichgewicht zwischen den drei EU-Institutionen (Rat der Mitgliedstaaten, Kommission und Parlament), wie es im Lissabonner Vertrag festgeschrieben wird. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten sah zwar vorläufig von einer Klage beim Gerichtshof ab. Doch er drohte in einer offiziellen Erklärung mit gerichtlichen Schritten, sollten Kommission und Parlament auf der Basis dieses Abkommens in einer Art und Weise tätig werden, welche die Interessen und Machtbefugnisse der Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnte.

Mit Blick auf die Stimmung in mehreren Mitgliedstaaten hatten Beobachter in der Umsetzungsphase für den Lissabonner Vertrag eher erwartet, dass die Mitgliedstaaten versuchen würden, die Vergemeinschaftung gewisser Politikbereiche abzuwehren oder sogar rückgängig zu machen. Im Parlament und in der Kommission wurde gern ein angeblicher «Trend zum zwischenstaatlichen Prinzip» gegeisselt, welcher der «Gemeinschaftsmethode» entgegenstehe. Doch wie es scheint, ging die Initiative vielmehr von jenen Institutionen aus, die in die gegenteilige Richtung drängen.

Bei der Budgetfrage sahen einige Mitgliedstaaten offenbar den Zeitpunkt gekommen, eine rote Linie zu ziehen. Sie ist zwar eher symbolischer Art, da jeder Beschluss über EU-Eigenmittel sowieso von den Mitgliedstaaten einstimmig gefasst werden müsste und daher chancenlos erscheint. NZZ, 17. November 2010, S. 4


Deutschland drängt auf eine Ausweitung der Eurozone. Doch in Osteuropa winken viele Regierungen ab - aus gutem Grund.

VON TOMASZ KONICZ, POZNAN

Zum Jahreswechsel bekam die krisengeschüttelte europäische Währungsfamilie Zuwachs: Am 1. Januar trat das nur 1,34 Millionen EinwohnerInnen zählende Estland der Eurozone bei. Doch in den Jubel an den Euro- und Silvesterpartys mischte sich auch eine grosse Portion Skepsis. Während estnische SpitzenpolitikerInnen Optimismus verbreiten, ist die Bevölkerung laut Umfragen in zwei etwa gleich grosse Lager gespalten. Der Euro sei ein "komfortables und unsinkbares Schiff", sagte etwa der Flnanzminister Jürgen Ligi, es sei «gemütlich und warm in der Eurozone». Die euroskeptische Bewegung «Rettet die Krone» griff das Bild auf und pflasterte die Hauptstadt Tallin mit Plakaten zu: «Tere tulemast Titanicule!» war da zu lesen: Willkommen auf der Titanic.

Unerträgliche Zinslast

Neben der nationalistisch begründeten Sorge um die 1991 errungene staatliche Souveränität spielt auch die Furcht vor dauerhaftem Verlust geldpolitischer Handlungsspielräume eine Rolle. In den Krisenjahren 2008 und 2009, in denen die estnische Wirtschaft einen Einbruch von fast einem Fünftel des Bruttoinlandsprodukts erlebte, wurde in der Öffentlichkeit die Abwertung der Krone gefordert, um die Exportindustrie zu stützen. Das war aber schon damals nicht möglich - Estland sass bereits im «Wartezimmer» des Euro und war an den Mechanismus gebunden, der keine grösseren Schwankungen zwischen dem Euro und der Währung von BeitrittskandidatInnen erlaubt. Die BefürworterInnen der Gemeinschaftswährung argumentierten hingegen, dass gerade die feste Bindung der Krone an den Euro ausländische Direktinvestitionen ins Land locken würde, da Währungsschwankungen ausgeschlossen sind. Zudem hätten viele EstInnen während der Zeit, als im Baltikum die Immobilienspekulation blühte, die der Region vor Krisenausbruch eine Periode stürmischen Wachstums bescherte, Kredite und Hypotheken in Euro aufgenommen, da diese niedrigere Zinsen aufwiesen. Die Auslandsverschuldung in diesen Eurohypotheken erreichte einen Spitzenwert von 116 Prozent des Bruttoinlandsprodukts; eine Abwertung der Krone hätte die Zinslast ins Unerträgliche gesteigert.

Polen und Tschechien sträuben sich

Ähnliche Argumente für und wider einen Beitritt zur Eurozone werden in jenen mittelosteuropäischen Staaten angeführt, die sich mit dem Beitritt zur EU auch zur Übernahme des Euro verpflichteten. Dabei überwiegt die Euroskepsis insbesondere in den Ländern, die sich - wie Estland oder Lettland - vor Krisenausbruch nicht exzessiv verschuldet hatten. In der Slowakei, die Anfang 2009 der Eurozone beitrat, führte die Griechenlandkrise zum endgültigen Meinungsumschwung. Die Regierung in Bratislava weigerte sich im August 2010 sogar, 800 Millionen Euro zum Rettungspaket für Griechenland beizusteuern. Und im Dezember sorgte der slowakische Parlaments sprecher Richard Sulik für Schlagzeilen, als er sich in der «Hospodarske Noviny» für einen geldpolitischen «Plan B» aussprach: «Es ist höchste Zeit, dass die Slowakei aufhört, blind den Führern der Eurozone zu vertrauen, und einen Plan B vorbereitet - eine Rückkehr zur Slowakischen Krone.» Laut der tschechischen Tageszeitung «Lidove Noviny» vom 11.

Dezember 2010 drängt die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel die Regierungschefs von Polen und Tschechien, Donald Tusk und Petr Necas, seit Herbst zum baldigen Beitritt in die Eurozone. Deutschland wolle so den «verantwortlich wirtschaftenden Norden» gegenüber dem «verschwenderischen Süden» stärken. Doch es dürfte gerade das Beispiel der Handels- und Leistungsbilanzdefizite der südeuropäischen Euroländer gewesen sein, das Prag und Warschau zu einer Distanzierung gegenüber der Eurozone bewegte. Jedenfalls wäre für Necas die Übernahme des Euro zum jetzigen Zeitpunkt eine «ökonomische und politische Dummheit». Den Unwillen der polnischen Regierung, die weitaus diplomatischer formuliert, brachte der polnische Zentralbankpräsident Marek Belka auf den Punkt: Der Euro sei ein «ambitioniertes, aber unfertiges Projekt». Inzwischen haben auch Ungarn, Rumänien und Bulgarien ihre Pläne für einen baldigen Beitritt zur Eurozone auf Eis gelegt.

Und so weigern sich die Regierungen von Polen und Tschechien standhaft, einen Zeitrahmen für einen Eurobeitritt zu nennen. Ein Grund dafür sind die Erfahrungen, die die Volkswirtschaften dieser beiden Staaten in der Krise machten. Die Abwertung ihrer Währungen um bis zu dreissig Prozent hat die heimische Ökonomie vor einem Absturz bewahrt: Sie verteuerte vor allem die deutschen Importe und erleichterte die Ausfuhr polnischer und tschechischer Waren in den Euroraum.

Deutsche Dominanz

Und noch eine Erfahrung erklärt die Abwehr- haltung. Von der Osterweiterung der EU profi- tierte vor allem die deutsche Exportindustrie. In vielen Branchen – etwa im Verlagswesen oder im Einzelhandel - konnten deutsche Konzerne zwischen Baltikum und Schwarzem Meer eine dominante Stellung erringen. Und für den deutschen Automobil- und Maschinenbau wurde die Region zur «verlängerten Werkbank».

So entfielen 2008 mehr als acht Prozent aller deutschen Direktinvestitionen im Ausland auf die östlichen EU-Mitgliedsländer. Zum Vergleich: Nur 3,5 Prozent der Direktinvestitionen gingen nach Lateinamerika und gerade mal 2 Prozent nach China. Auch bei der deutschen Warenausfuhr liegt Mittel- und Osteuropa vorn. Mit 12,4 Prozent aller Exporte nahm die Region 2008 mehr deutsche Waren auf als die USA (7,2 Prozent), Russland (4,5 Prozent) oder China (3,4 Prozent). Ein Beitritt zur Eurozone, so die Befürchtung, würde diese Tendenz noch beschleunigen. WoZ, 3. Februar 2011, S. 11


Am 7. Februar 2011, einen Tag vor dem hochrangigen Treffen Schweiz - EU in Brüssel sprach der Gewerkschaftsbund sich gegen eine dynamische Rechtsübernahme aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sagte an einer Medienkonferenz in Bern einer Aufweichung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vorsorglich den Kampf an. Abstriche am Lohnschutz seien nicht verhandelbar, teilte der SGB im Communiqué mit.

Die Schweiz hatte bei der Öffnung des Arbeitsmarktes für EU-Bürger Schutzmassnahmen getroffen. Dazu gehören Lohn- und Arbeitszeitvorschriften, Kautionen, gesetzliche Mindestlöhne für bestimmte Branchen oder Voranmeldefristen. Die Gewerkschaften befürchten nun, dass diese Errungenschaften durch die von der EU geforderte Dynamisierung der bilateralen Verträge in Frage gestellt werden könnten.

Unter Dynamik verstehen die EU-Diplomaten in diesem Zusammenhang: Die Basis der Verträge ist das EU-Recht, und die Schweiz soll den evolvierenden Acquis kontinuierlich ins Landesrecht umsetzen. Zudem soll ein Gericht die Anwendung der Verträge beurteilen können. Je nach institutionellem Arrangement würde dann beispielsweise der Gerichtshof der EU eine flankierende Massnahme als unvereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen bezeichnen. Der Gerichtshof der EU ist den Gewerkschaften ein Dorn im Auge. In den vergangenen Jahren haben die Richter in Luxemburg mehrere Urteile gefällt, welche die Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) stärker gewichteten als die Grundrechte (Lohnschutz, Streikrecht). Der SGB sieht das Grundprinzip der flankierendem Massnahmen – gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – durch die europäische Rechtsprechung in Gefahr. Damit dürfte er nicht unrecht haben; die anderen Sozialpartner in den betroffenen Branchen befürchten dasselbe. Eine Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit steht nicht auf der Agenda des Bundesrats. Die EU hat der Schweiz aber angetragen, die Unionsbürgerrichtlinie zu übernehmen. Dabei geht es um den Zugang von Nichterwerbstätigen zu den Sozialwerken.

Der Bundesrat hatte sich kürzlich für einen «gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz in der Europapolitik» ausgesprochen. Das kann viel heissen. Im Minimum bedeutet es, dass die Landesregierung nicht unabhängig von wichtigen Dossiers (Strom, Steuern usw.) über institutionelle Mechanismen verhandeln will. Dabei geht es primär um neue Dossiers (Lebensmittel, Strom). Wenn der SGB jetzt vor einer rückwirkenden Dynamisierung bestehender Verträge (Freizügigkeitsabkommen) warnt, denkt er weit über Calmy-Reys Brüssel-Reise hinaus – aber nicht unbedingt zu weit. Der SGB unterliess es nicht, die Spitzengespräche in Brüssel innenpolitisch zu verwerten. Die Kautionspflicht für in- und ausländische Dienstleistungsbetriebe, die für Maler oder Gerüstbauer besteht, müsse auf andere Branchen ausgedehnt werden. Weiter verlangt der SGB eine Voranmeldepflicht für ausländische Selbständige, eine schwarze Liste der Subunternehmer oder eine Umkehr der Beweislast für die Selbständigkeit. Die Gewerbetreibenden ennet des Rheins, die gegen die Kautionspflicht oder die Voranmeldung kämpfen, würden gegen solche Massnahmen selbstverständlich Sturm laufen und in Brüssel noch stärker lobbyieren. NZZ, 8. Februar 2011, S. 9


Gemäss NZZ vom Sonntag passt vielen EU-Mitgliedern nicht, dass die Schweiz einen Sonderzug fährt. Besonders den neuen Oststaaten, die bei ihrem Beitritt den gesamten EU-Rechtsbestand, den Acquis Communautaire, vollständig übernehmen mussten. Die Kommission will verhindern, dass innerhalb der EU antieuropäische Kräfte gestärkt werden - etwa im Nachbarland Österreich. Auch in Norwegen gibt es bereits eine Bilaterismus-Bewegung. Der Druck der EU sei vor allem politisch motiviert, betont denn auch die Schweizer Seite. .In der Praxis funktionierten die Bilateralen nach wie vor einwandfrei, heisstes bei den Experten des Bundes. NZZ am Sonntag, 13. Februar 2011, S. 25

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