Kurzinfos September 2020

In Bulgarien finden allabendlich Proteste gegen die korrupte Staatsspitze statt. Dass die EU recht unkritisch hinter der Regierung in Sofia steht, ist für viele der EU-freundlichen Demonstranten eine herbe Enttäuschung.

Eine der sonst meistbefahrenen Strassen im Zentrum Sofias ist zurzeit eine Fussgängerzone. Demonstranten blockieren in kleinen Zeltstädten die Zufahrt zum «Boulevard des Befreierzaren», der nach dem russischen Herrscher Alexander II. benannten Hauptachse im historischen Kern der bulgarischen Hauptstadt. Nur Krankenwagen werden durchgelassen. Auf dem Denkmal gegenüber dem Parlamentsgebäude hält der Zar, dessen Krieg gegen das Osmanische Reich 1878 zur Unabhängigkeit Bulgariens führte, seit einem der allabendlichen Protestumzüge ebenfalls ein Plakat in der Hand. «Nieder mit der Mafia!» steht darauf geschrieben. Geplante Verfassungsänderung kommt nicht gut an

Seit Anfangs Juli 2020 versammeln sich jeden Abend unzufriedene Bürger vor dem Regierungsgebäude und ziehen dann der gesperrten Prachtstrasse entlang, um den Rücktritt von Regierungschef Bojko Borisow und Generalstaatsanwalt Iwan Geschew sowie vorgezogene Neuwahlen zu fordern.

Zehntausende, wie zu Beginn, sind es nicht an diesem Abend Ende August. Energie verströmen die Veranstaltungen, die immer auch Happenings sind, dennoch. Aus den Lautsprechern dröhnt laute Musik mit politischen Texten. Eine nordmazedonische Band, die während der Pandemie das italienische Partisanenlied «Bella ciao» zu «Corona ciao» umgedichtet hat, singt nun «Borisow ciao». Laut Umfragen unterstützen 60 Prozent der Bevölkerung die Proteste.

Der bulgarische Ministerpräsident überraschte die Öffentlichkeit im August mit der Ankündigung, eine Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen. Den Wind hat er den Unzufriedenen damit aber nicht aus den Segeln genommen. Der Frust ist grösser denn je. Laut Rechtsexperten würden die Vorschläge der Regierung die Probleme, allen voran die grossen Vollmachten des Generalstaatsanwalts, die noch auf sozialistische Zeit zurückgehen, sogar weiter verschärfen.

Auch sonst scheint das Manöver durchsichtig. Die Anpassung der Wahlregeln für die verfassunggebende Versammlung, die anstelle eines neuen Parlaments gewählt werden müsste, bevorzugte laut Oppositionspolitikern Borisows regierende Partei Gerb. «Im September, wenn die Leute vom Strand zurück sind, wird es hier wieder richtig losgehen», erklärt Arman Babikjan, einer der Organisatoren der Proteste. Tatsächlich versammeln sich Ende August die Demonstranten wieder in weit grösserer Zahl vor dem Regierungsgebäude. Es kam zu gewaltsamen Zusammenstössen mit der Polizei und zu zahlreichen Festnahmen.

Bulgarien – ein gekaperter Staat?

Ausgelöst wurden die Demonstrationen durch eine Reihe von Vorfällen, die deutliche Hinweise auf das gaben, was viele im Land seit langem zu wissen glauben: dass zwielichtige Oligarchen grossen Einfluss auf die Regierung und die Justiz ausüben und diesen schamlos zu eigenen Gunsten ausnutzen. Mit anderen Worten, dass Bulgarien ein gekaperter Staat ist.

Eine treibende Kraft der Protestbewegung ist Christo Iwanow, der Vorsitzende der Oppositionspartei «Da, Bulgaria!» (Ja, Bulgarien!). Der frühere Justizminister landete im Juli mit einem Schlauchboot an einem öffentlichen Strand vor der Villa des landesweit bekannten Oligarchen und Ex-Politikers Ahmed Dogan und wurde erwartungsgemäss umgehend von Sicherheitspersonal weggeführt.

Kurz darauf machte Präsident Rumen Radew, der mit Borisows Regierung auf Kriegsfuss steht, öffentlich, dass es sich dabei um Mitarbeiter des regierungseigenen Personenschutzes gehandelt habe, auf den Dogan gar kein Anrecht habe. Am nächsten Tag stürmte zur Vergeltung eine Einheit der Generalstaatsanwaltschaft den Präsidentenpalast und nahm zwei Berater fest. Das brachte das Fass zum Überlaufen, die Proteste begannen.

Mafia-Methoden

Bereits seit Monaten sorgte zudem eine Enthüllung der NGO Anti Corruption Fund für Gesprächsstoff. Die mehrteilige Videoreportage zeigt detailliert und sorgfältig belegt den Fall eines Geschäftsmanns, der sich zur Regelung eines Rechtsstreits an einen zwielichtigen Mittelsmann mit Kontakten zur Staatsanwaltschaft wendet. Der Streit wird zu seinen Gunsten gelöst, doch später wird der Unternehmer mit Tricks und Drohungen gezwungen, sein gesamtes Eigentum zu überschreiben. Mittlerweile lebt er, ein gebrochener Mann, im Ausland.

Eine direkte Verstrickung der höchsten Ebene der Macht lässt sich in diesem Fall nicht belegen. Doch der Mittelsmann soll über gute Beziehungen zu Generalstaatsanwalt Geschew verfügen. Zu seinem Schutz steht immer ein Streifenwagen vor seinem Büro. Hoffnungen auf eine Aufklärung der Affäre macht man sich bei Anti Corruption Fund nicht. Die bulgarische Staatsanwaltschaft trage nicht nur nicht zur Korruptionsbekämpfung bei, sondern sei selber eine Quelle der Korruption, so drückt es ein Protestteilnehmer aus.

Nikolaj Stajkow, den Gründer der NGO, treffen wir an dem Tag, als der russische Regierungskritiker Alexei Nawalny mit Vergiftungserscheinungen ins Spital eingeliefert wird. So schlimm wie in Russland sei es in Bulgarien nicht, sagt Stajkow. Doch Drohungen erhalte auch er. Kurz nachdem er den Mittelsmann mit den Vorwürfen aus dem Film konfrontiert habe, seien bei ihm alle halbe Stunde anonyme telefonische Anfragen nach einem Bestattungsinstitut eingegangen. Sein Wohnhaus wurde mit Eiern besudelt. Das plakative, unter den Demonstranten verbreitete Narrativ vom «Mafia-Staat» wird von solchen Geschichten genährt.

Wachsende Kritik an der EU

Für Christo Iwanow und viele andere Regierungsgegner gibt es aber noch eine andere Dimension des Problems: die ungebrochene internationale Unterstützung für die bulgarische Regierung, besonders in Brüssel und in Berlin. Obwohl das Land auf Expertenebene immer wieder wegen Mängeln in der Korruptionsbekämpfung und der fehlenden Aufsicht über den Generalstaatsanwalt kritisiert wird, etwa von der Venedig-Kommission, wird der Regierung des ärmsten Mitgliedsstaates von politischer Seite regelmässig der Rücken gestärkt.

Vergangenes Jahr empfahl die EU-Kommission sogar die Entlassung aus dem ungeliebten Kontroll- und Kooperationsverfahren, dem sich das Land wegen seiner Rechtsstaatsprobleme seit dem EU-Beitritt 2007 unterziehen muss. Für viele bulgarische Regierungskritiker war das ein Schlag ins Gesicht. Nach Ausbruch der Proteste im Juli erklärte Manfred Weber, der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei, zu der auch die bulgarische Regierungspartei Gerb gehört, eilfertig seine Solidarität mit Borisow.

«Die bulgarische Bevölkerung ist eine der EU-freundlichsten überhaupt», erklärt der Oppositionspolitiker Iwanow im Gespräch. Dabei gehe es aber nicht, wie man im Westen glaube, primär um das Geld aus Brüssel, sondern um die Stärkung der Institutionen und das Versprechen von Rechtsstaatlichkeit. «Doch dieses Versprechen wird nicht eingelöst. Das untergräbt das Vertrauen in die Union.» Tatsächlich ist der Frust über die EU an den Demonstrationen gegen die Regierung deutlich spürbar. «Als Pro-Europäer muss man in Bulgarien zurzeit EU-kritisch sein», sagt Iwanow dazu.

Strukturhilfen gegen Stimmen im Europaparlament

Zwei junge Unternehmer werden noch deutlicher: «Die EU hat einen korrumpierenden Einfluss auf unser Land», erklären sie im Gespräch. Aus der Entwicklungszusammenarbeit wisse man, dass Geldflüsse ohne rechtsstaatliche Rahmenbedingungen schädlicher seien als gar kein Geld. Sie hielten korrupte Systeme am Leben. «Ohne die Milliarden aus dem Wiederaufbaufonds wäre Borisow wahrscheinlich schon weg. Aber so gibt es einfach für zu viele zu viel zu holen.»

Dass Unternehmer und Angestellte aus der boomenden IT-Industrie des Landes die tragende Kraft der Protestbewegung sind, passt ins Bild. Der exportorientierte Technologiesektor ist der einzige Wirtschaftszweig, der unabhängig vom Staat funktioniert und sich deshalb auch eine kritische Distanz zur Macht leisten kann. Namentlich genannt werden wollen die beiden Unternehmer trotzdem nicht. «Jedes Mal, wenn ich mich öffentlich äussere, habe ich während Wochen Inspektionen in meiner Firma.»

Dass viel Geld versickert, weiss man auch in Brüssel. Auf kürzlich veröffentlichten Mitschnitten von Telefongesprächen gibt der Landwirtschaftsminister sogar selber zu, dass getrickst werde. Solange Bulgarien in allen wichtigen Fragen die EU-Politik und insbesondere die Linie der konservativen Fraktion unterstütze, zu der auch die CDU der deutschen Kanzlerin Merkel und der Kommissionspräsidentin von der Leyen gehöre, nehme man das aber in Kauf, sind die beiden Unternehmer überzeugt.

Borisow spiele diese Karte bewusst. «Für uns als stark von der Kohle abhängiges Land hätte es gute Gründe gegen den Green Deal gegeben. Unsere Regierung hat dennoch dafür gestimmt – aber nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil sie damit in Brüssel punkten kann.» Anders als seine Amtskollegen in Polen oder Ungarn, wo Victor Orban das Konzept einer illiberalen Demokratie preist, fordere Borisow zudem die EU ideologisch nie offen heraus. Auch deshalb würden die rechtsstaatlichen Mängel im Land nicht als grundsätzliches Problem für die Union wahrgenommen.

«Ich glaube, am Ende sind wir Brüssel einfach nicht wichtig genug», sagt der Oppositionspolitiker Iwanow. «Man will kein weiteres Problemkind in der EU, und deshalb schaut man nicht so genau hin, was bei uns passiert.» Aber viele Bulgaren wollen nicht mehr länger wegsehen. NZZ, 8. September 2020, S. 6


Mit dem Covid-19-Gesetz erhält der Bundesrat in vielen Bereichen Kompetenzen über das Normalmass hinaus. Angeblicher Machthunger ist nicht das Problem – doch das Parlament muss aufpassen, dass es seine Kompetenzen nicht leichtfertig aus der Hand gibt.

Anfangs September 2020 debattiert der Nationalrat über das Bundesgesetz, mit dem verhindert werden soll, dass zeitlich befristetes Notrecht ersatzlos ausläuft. Mit dem Covid-19-Gesetz will der Bundesrat jene Massnahmen rechtlich abstützen, die er auf dem Höhepunkt der Krise beschlossen hat – beispielsweise zur Kurzarbeit oder zugunsten von Kulturschaffenden. Früh hat der Bundesrat deutlich gemacht, dass er dafür den Rückhalt des Gesetzgebers braucht. Es deutet nichts darauf hin, dass der Bundesrat mehr Macht beansprucht, damit er ungestört durchregieren kann. Oft scheint sogar eher das Gegenteil der Fall: So taten (und tun) sich die Kantone regelmässig schwer mit der Bewältigung der Pandemie. Sie drängten den Bund zeitweise förmlich in die Rolle des allumfassenden Krisenmanagers. Auch das Parlament suchte seine Verantwortung nicht gerade offensiv.

Der angebliche Machthunger von selbstherrlichen Politikerinnen und Politikern ist beim Covid-19-Gesetz nicht das Problem. Und dennoch treffen die Kritiker einen wunden Punkt, wenn sie vor einem zu grossen Machtzuwachs für die Regierung warnen. In vielen Bereichen erhält der Bundesrat mit dem Gesetz einen Handlungsspielraum, der weit über denjenigen in normalen Zeiten hinausgeht. Es finden sich im Gesetz zu viele Kann-Vorschriften, ohne dass dabei genau definiert wird, wozu der Bundesrat überhaupt ermächtigt wird.

Bei der Ausgestaltung von Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls überlässt das Gesetz der Regierung beispielsweise weitgehend freie Hand in Bezug darauf, wer in welchem Verfahren wie viel erhalten soll. Auch im Kulturbereich ist der Spielraum in der bundesrätlichen Vorlage beträchtlich. Das Gesetz wird damit über weite Strecken zu einer inhaltsleeren Hülle. Dabei gehört es zu den verfassungsmässigen Regeln für die Delegation von Rechtsetzungskompetenzen, Grundzüge in einem Gesetz festzuschreiben. Es gibt in der jetzigen Phase der Pandemie keine Notwendigkeit, von diesem Prinzip abzuweichen.

Dem Parlament ist offenbar selbst klar, dass es die Fäden etwas gar leichtfertig aus der Hand gibt. Nur so ist es zu verstehen, dass die vorberatende Kommission nun verlangt, dass der Bundesrat auf das Covid-19-Gesetz abgestützte Verordnungen künftig bei den zuständigen Sachkommissionen in die Vernehmlassung schickt. Das ist ein Fremdkörper im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren: Es ergibt keinen Sinn, im Nachhinein dort mitreden zu wollen, wo man zuvor die Zuständigkeit freiwillig aus der Hand gegeben hat. Besonders unglücklich ist das Vorgehen, weil das Covid-19-Gesetz dringlich erklärt wird und das Volk dazu erst nachträglich Stellung beziehen kann. NZZ, 9. September 2020, S. 9


Schon lange dringt man in Bern auf eine europäische Asylreform. Die neuen Pläne der EU-Kommission begrüsst der Bundesrat grundsätzlich. Dabei ist noch ungewiss, inwieweit die Schweiz im Detail betroffen ist – und ob die Vorschläge überhaupt Realität werden.

Es war Ende Juli 2020, als der deutsche Innenminister Horst Seehofer seiner Schweizer Kollegin Karin Keller-Sutter noch einmal zusicherte, dass die Schweiz in den Verhandlungen über die EU-Migrationspolitik mit am Tisch sitzen würde. Seehofer sprach damit etwas Selbstverständliches aus. Denn obwohl die Schweiz kein Stimmrecht besitzt, darf sie als assoziiertes Dublin-Schengen-Mitglied mitreden, wenn es um migrationspolitische Kooperation im Schengenraum geht. Weil Keller-Sutter nie ein Hehl daraus machte, dass sie EU-Asylpolitik für stark reformbedürftig hält, machte sie von diesem Recht auch ausgiebig Gebrauch.

Mit Spannung wurden denn auch in Bern die neuen Vorschläge erwartet, die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen im September 2020 in ihrem «neuen Pakt für Migration und Asyl» präsentierte. Im Dauerstreit über die Umverteilung von Asylbewerbern hat sich Brüssel darin für einen kontroversen Ansatz entschieden: Statt Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten zu verpflichten, könnten einwanderungskritische Regierungen auch bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber und beim Migrationsmanagement helfen. Keine Quoten mehr, dafür mehr Ausschaffungen und mehr Abschreckung – das ist eine der Kernbotschaften des Paktes.

Weitere Eckpunkte wie die Einführung von schnellen Asylverfahren, die verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern, aber auch die Öffnung legaler Zugangswege für Migranten entsprechen ganz den Vorstellungen, auf die sich auch Seehofer und Keller-Sutter im Juli 20 einigen konnten. Die Bundesrätin sagte denn dem SRF, sie begrüsse die Vorschläge der Kommission grundsätzlich. Sie folgten der Stossrichtung des Bundesrates, der immer schon einen besseren Schutz der Aussengrenzen, effizientere Verfahren und eine gemeinsame Rückkehr-Politik gefordert habe.

Ob die Gesetzesvorschläge, die erst noch von den EU-Staats- und -Regierungschefs und vom EU-Parlament beraten werden müssen, in ihrer jetzigen Form überleben, ist allerdings fraglich. Erbitterte Widerstände sind programmiert, die Gräben in der Asylfrage sind tief. Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern will man gleichwohl schon jetzt prüfen, welche Aspekte des Paktes für die Schweiz rechtlich verbindlich wären. Klar ist: Wird die bestehende Dublin-Verordnung tatsächlich tiefgreifend reformiert oder gar abgeschafft, ist die Schweiz als assoziiertes Mitglied direkt betroffen und muss ihre eigene Gesetzgebung diesen Änderungen anpassen. Eine Volksabstimmung wäre dann die logische Konsequenz.

Auch bei der Eurodac-Verordnung, die die Identifizierung von Asylbewerbern verbessern soll, und beim gemeinsamen EU-Rückkehrsystem kämen Veränderungen auf die Schweiz zu. Nicht wirksam dürfte für Bern hingegen der neue «flexible Solidaritätsmechanismus» sein, der Staaten eine sogenannte Rückführungs-Patenschaft auferlegen kann. Bisher beteiligte sich die Schweiz freiwillig an der Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten. Dabei beklagte sie sich allerdings auch über die unfaire Lastenverteilung. Ob sie von den neuen Vorschlägen aus Brüssel entlastet oder noch stärker in die Mangel genommen wird, darüber brüten derzeit die Fachleute über Hunderte von Gesetzesseiten. NZZ, 25. September 2020, S. 13


Die jüngste Datenrecherche von Public Eye und Unearthed deckt auf, in welchen Massen die Europäische Union Pestizide exportiert, die auf ihrem eigenen Boden verboten sind. Ein heuchlerisches Rechtssystem erlaubt es den Agrochemiekonzernen, Länder mit schwächeren Pestizidvorschriften im grossen Stil mit Substanzen zu beliefern, die in der EU-Landwirtschaft aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Syngenta mit Sitz in Basel ist die Nummer Eins in diesem Geschäft.

Z.B. Paraquat: Dieses Pestizid ist so giftig, dass bereits ein Schluck davon tödlich enden kann. Bei langfristiger oder wiederholter Exposition können selbst niedrige Dosen das Risiko für eine Parkinson-Erkrankung erhöhen. Paraquat kam 1962 auf den Markt und ist in der Europäischen Union (EU) wegen extrem hohen Risiken für Landwirtinnen und Landwirte seit 2007 verboten, in der Schweiz sogar schon seit 1989.

Dennoch produziert die in Basel ansässige Syngenta das Herbizid in ihrem Werk im englischen Huddersfield munter weiter, und vertreibt es von dort nach Südamerika, Asien und Afrika, wo es jedes Jahr Tausende Vergiftungen verursacht. 2018 bewilligten die britischen Behörden Syngenta die Ausfuhr von über 28'000 Tonnen Paraquat-haltigen Pestizidprodukten.

Paraquat ist nur ein Beispiel unter vielen: Jahr für Jahr werden giftige Pestizide, die in der EU verboten sind, in EU-Staaten produziert und anschliessend – ganz legal – in Länder mit lascheren Vorschriften exportiert. So skandalös das ist; es ist längst bekannt. Aber die Dimensionen der Exporte konnten die betroffenen Akteure unter Berufung auf das sakrosankte «Geschäftsgeheimnis» bisher immer verschleiern.

Gemeinsam mit Unearthed, der Investigativ-Abteilung von Greenpeace UK, hat Public Eye während Monaten recherchiert, welche Rolle die EU bei der Produktion und Ausfuhr der gefährlichsten Pestizide spielt. Weil die Hersteller sich in Schweigen hüllen, haben sie bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und bei nationalen Behörden unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz entsprechende Anträge gestellt.

Daraufhin erhielten diese Organisationen Tausende «Ausfuhrnotifikationen» – Meldungen, welche die Unternehmen gemäss EU-Gesetzgebung ausfüllen müssen, wenn sie Produkte in Drittländer exportieren wollen, welche in der EU verbotene Chemikalien enthalten. Die nationalen und europäischen Regulierungsämter prüfen diese Dokumente und leiten sie an die Behörden der Zielländer weiter. Zwar kann die Menge der schlussendlich tatsächlich exportierten Stoffe von diesen beantragten Mengen abweichen. Aber es handelt sich um die beste derzeit verfügbare Informationsquelle. Die verwendeten Daten stellen wir öffentlich zur Verfügung.

Die Resultate der Recherchen der beiden Organisationen beleuchten erstmals das Ausmass der Exporte landwirtschaftlicher Pestizide, die in ihren europäischen Herkunftsländern verboten sind.

Im Jahr 2018 haben EU-Länder den Export von 81‘615 Tonnen Pestiziden genehmigt, in denen sich Inhaltsstoffe finden, die zum Schutz von Mensch oder Umwelt innerhalb der EU verboten sind. Über 90% dieser Exporte stammen aus Grossbritannien, Italien, den Niederlanden, Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien.

Drei Viertel der insgesamt 85 Zielländer für giftige Pestizide «Made in Europe» sind Entwicklungs- und Schwellenländer, in denen die Anwendung solcher Substanzen mit sehr hohen Risiken verbunden ist. Zu den zehn wichtigsten Importeuren zählen Brasilien, die Ukraine, Marokko, Mexiko und Südafrika.

Drei Dutzend beteiligte Unternehmen

Syngenta ist bei weitem der grösste Exporteur von in der EU verbotenen Pestiziden. 2018 hat der Basler Konzern fast dreimal mehr Exporte angemeldet als sein nächstgrösster Konkurrent, der US-amerikanische Konzern Corteva. Syngenta verfügt über zahlreiche Produktionsstätten in Europa, unter anderem in Grossbritannien und Frankreich, von wo der Konzern hochumstrittene Substanzen wie Paraquat und Atrazin exportiert. Auch aus der Schweiz exportiert Syngenta hierzulande verbotene Pestizide, wie die Analyse von Daten der Schweizer Behörden zeigt.

Aber auch viele andere wollen ein Stück dieses giftigen Kuchens. 2018 exportierten rund 30 Unternehmen verbotene Substanzen aus der EU, darunter die die beiden deutschen Konzerne Bayer und BASF. Auch mehrere kleinere Unternehmen wie die italienische Finchimica und die deutsche AlzChem spielen eine nicht unbedeutende Rolle.

Die lange Liste der «Giftstoffe»

Im Jahr 2018 meldeten die Firmen Exporte von insgesamt 41 verbotenen Pestiziden aus der EU. Das Spektrum an Gesundheits- oder Umweltrisiken, die mit diesen Stoffen in Verbindung stehen, reicht von akuter Lebensgefahr beim Einatmen über drohende Fortpflanzungs- und Hormonstörungen, Fehlbildungen oder Krebserkrankungen bis hin zur Verschmutzung von Trinkwasserquellen und zur Schädigung von Ökosystemen.

Ein einziges dieser Pestizide macht mehr als ein Drittel der gesamten Exportmenge aus: Paraquat. Das Herbizid wird in rauen Mengen auf Mais-, Soja- und Baumwollmonokulturen versprüht. Obwohl schon über 50 Länder Paraquat verboten haben, schreckt der Haupthersteller Syngenta nicht davor zurück, das Gift anderswo munter weiter zu verkaufen.

Die Recherchen untermauern die Dringlichkeit eines kürzlich publizierten Appels von 36 UN-Menschrechtsexpertinnen und -experten: Sie forderten die EU auf, dieser «erbärmlichen» Praxis den Riegel zu schieben. Reiche Länder müssten die «Schlupflöcher» stopfen, die den Export von verbotenen Substanzen in Länder ermöglichen, in welchen die Risiken nicht kontrolliert werden könnten. Die Exporte führten in den Zielländern weitverbreitet zu «Verletzungen des Rechts auf Leben und der menschlichen Würde», schrieben die Fachleute in einer gemeinsamen Erklärung.

Doch statt die Exporte zu stoppen, genehmigt die EU jedes Jahr noch höhere Ausfuhrmengen – in dem Ausmass wie die Anzahl der Pestizide, die EU-weit verboten werden, zunimmt. Gemäss der Recherche der beiden Organisationen bewilligten die Behörden 2019 die Ausfuhr von zusätzlichen 8000 Tonnen Pestizidprodukten, die insgesamt neun seit Kurzem verbotene Wirkstoffe enthalten.

Die Ironie der Geschichte: ausgerechnet jene Länder, die Europa hauptsächlich mit Agrarprodukten versorgen – zuvorderst die USA, Brasilien und die Ukraine – gehören zu den grössten Absatzmärkten für diese in der EU verbotenen Gifte. Die unerwünschten Stoffe können als Rückstände in Lebensmitteln zurück nach Europa gelangen.

Irreführende Argumente der Hersteller

Von rund 30 kontaktierten Unternehmen erhielten die zwei Organisationen von der Hälfte – darunter auch Syngenta – eine Antwort. Im Wesentlichen brachten die Hersteller vier Argumente vor: </br></br> &bull; Ihre Produkte seien sicher.</br> &bull; Sie würden sich für eine Minimierung der Risiken engagieren.</br> &bull; Sämtliche von den Anwenderländern souverän beschlossenen Gesetze würden eingehalten. Es sei nicht erstaunlich, dass viele im Ausland verwendete Pestizide in der EU nicht registriert seien, weil die hiesige Landwirtschaft und das Klima ganz anders seien.</br></br>

Nur: In der EU wurden all diese Substanzen aufgrund inakzeptabler Risiken ausdrücklich zum «Schutz von Mensch und Umwelt» verboten. Genau aus diesem Grund sind sie in der sogenannten EU-PIC-Verordnung zur Regelung der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien und Pestizide aufgeführt, und unterliegen einer Exportnotifikationspflicht.

«Wenn die EU mit all ihren Ressourcen zum Schluss kommt, dass diese Pestizide zu gefährlich sind, wie können sie dann in ärmeren Ländern sicher eingesetzt werden, wo oft nicht einmal die notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist?» kommentiert der ehemalige UN-Sonderberichterstatter Baskut Tuncak auf Anfrage. «Die meisten dieser Länder sind nicht in der Lage, die Anwendung von Pestiziden zu überwachen.»

Aufgrund der praktisch inexistenten Kontrollen ist die Gefährdung von Mensch und Umwelt in den Zielländern grösser als in Industrieländern. In Entwicklungsländern sterben gemäss Schätzungen der UNO jährlich über 200'000 Menschen an den Folgen von Pestizidvergiftungen.

«Vordergründig behaupten die Konzerne, dass sie nationale Gesetze der Anwenderländer einhalten. Gleichzeitig arbeiten sie im Hintergrund daran, die Gesetze in genau diesen Ländern zu schwächen und nach ihren Interessen auszugestalten», sagt Alan Tygel, Mediensprecher der brasilianischen Kampagne gegen Agrargifte. «In meinem Land betreiben die Agrochemiekonzerne eine intensive Lobbyarbeit, damit Pestizidvorschriften gelockert und Schutzbestimmungen für Mensch und Umwelt abgeschwächt werden.»

Schluss mit der Doppelmoral

Im Mai 20 hat die Europäische Kommission mit grossem TamTam die Strategie «From Farm to Fork», also vom Bauernhof bis auf den Teller, lanciert. Darin positioniert sich die EU als weltweite Pionierin auf dem Weg hin zu einem «fairen, gesunden und umweltfreundlichen Ernährungssystem». Gegen den Export von hochgefährlichen, in der EU verbotenen Pestiziden hat sie aber offenbar nichts einzuwenden.

Eine Vertreterin der EU-Kommission sagte zu Public Eye und Unearthed, dass die EU-Regeln für den Export verbotener Pestizide bereits «strenger als erforderlich» seien, und dass «ein Export-Verbot aus der EU nicht automatisch dazu führt, dass Drittländer die Verwendung solcher Pestizide einstellen – sie können sie von sonstwo importieren.» Es sei «effizienter», sie zu «überzeugen, keine solchen Pestizide zu verwenden» argumentierte sie. Genau dies sei im Rahmen der «Grünen Diplomatie» der EU vorgesehen.

Public Eye und Unearthed haben auch die betroffenen europäischen Regierungen kontaktiert. Die meisten von ihnen verschanzen sich hinter der Gesetzeslage und der Souveränität der Einfuhrstaaten. Die Vorschriften der EU stellten sicher, dass diese Länder «belastbare und umfassende Informationen über die Risiken dieser Stoffe» erhielten, sagte ein Vertreter Deutschlands. «Sie haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie die Einfuhr genehmigen oder nicht.»

Regierungen, die weiterhin Exporte von verbotenen Substanzen in Länder zulassen, in welchen die Risiken nicht kontrolliert werden können, verhalten sich zynisch und verletzen ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, so die erwähnten UNO-Experten.

In Frankreich wird 2022 ein Verbot solcher Exporte in Kraft treten – trotz des heftigen Widerstands der Hersteller, welche die Entscheidung kippen wollten. Anfang 2020 hat das Verfassungsgericht eine Klage der Pestizidproduzenten abgewiesen – weil die Einschränkung der Unternehmensfreiheit in diesem Punkt angesichts der «potentiellen Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt» gerechtfertigt sei.

«Die Europäische Union muss in dieser Frage eine echte Führungsrolle übernehmen», fordert der ehemalige Sonderberichterstatter Baskut Tuncak. «Darauf könnte ein breiter Konsens aufbauen, um dieser abscheulichen Praxis der Diskriminierung und Ausbeutung ein Ende zu setzen.» Public Eye Magazin, Nr. 25 September 2020, S. 30


Die Mission der «Louise Michel» begann am 18. August, in aller Heimlichkeit. Von einer spanischen Hafenstadt aus segelte der Kahn mit dem leuchtend pinken Anstrich ins zentrale Mittelmeer. Die «Louise Michel» – benannt nach einer Anarchistin der Pariser Kommune – ist das neuste private Seenotrettungsschiff vor den Küsten Europas, gespendet und bemalt wurde es vom britischen Street-Art-Künstler Banksy. In der Schwemme asylpolitischer Hiobsbotschaften ist das eine gute Nachricht.

Nötig ist ihr Einsatz allerdings nur, weil die Staaten ihrer Verantwortung schon lange nicht mehr nachkommen. Stattdessen erhalten libysche Milizen von der EU Geld, um Schutzsuchende in das Bürgerkriegsland zurückzubringen. Mutige SeenotretterInnen hingegen werden seit Jahren kriminalisiert, ihre Schiffe im Hafen blockiert oder gar nicht erst in die Häfen gelassen. Das Handelsschiff Etienne steckt seit fast einem Monat mit Dutzenden Geflüchteten an Bord vor Malta fest: ein trauriger Rekord. In den sozialen Medien kursieren derweil Aufnahmen, auf denen Menschen in seeuntauglichen Booten um Hilfe rufen – Dokumente europäischer Menschenverachtung.

Auch in Griechenland, dem anderen grossen Grenzposten, ist die Lage der Flüchtenden verzweifelt, in den überfüllten Lagern wie auf dem Meer. Was AktivistInnen schon lange wissen, haben Medien kürzlich bestätigt: Demnach fährt die griechische Küstenwache Menschen aufs Meer hinaus, um sie in Schlauchbooten oder auf «Rettungsinseln» ihrem Schicksal zu überlassen. Was sich grausamer kaum denken lässt, ist bloss der Höhepunkt einer jahrelangen Praxis. An den illegalen Pushbacks sind neben griechischen GrenzschützerInnen auch Boote und BeamtInnen von Frontex beteiligt.

Seit ihrer Gründung 2004 dient die Europäische Grenz- und Küstenwache primär dazu, den Kontinent abzuschotten. Priorität erlangte dieses Ansinnen erst recht nach dem Flüchtlingssommer 2015, als das Grenzregime zumindest für kurze Zeit überwunden schien. Dieser Tage jährt sich der «Marsch der Hoffnung» zum fünften Mal. Hunderte machten sich damals auf den Weg von Budapest nach Österreich, schufen so erfreuliche Realitäten.

Seither betonen EU-Offizielle: Was damals geschah, darf sich nicht wiederholen. Deshalb erhielt Frontex mehr Personal, wurde mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Wo die Einsatzkräfte früher die nationalen Behörden unterstützten, dürfen sie neu auch selbstständig Menschen an der Grenze zurückweisen. Dafür soll die Agentur bis 2027 auf eine «Reserve» von bis zu 10&#8201;000 Personen zurückgreifen können. Im Entstehen sei eine «EU-Ausschaffungsmaschine», warnt die Bürgerrechtsorganisation Statewatch in einem soeben publizierten Bericht.

Konsequenzen hat die aktuelle Frontex-Reform auch für die Schweiz. Vergangene Woche hat der Bundesrat seine Botschaft zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands vorgelegt. Demnach soll Bern künftig statt 14 bis zu 68 Millionen Franken jährlich beisteuern – und mehr eigene BeamtInnen in den Einsatz schicken. Die Festung Europa wird also auch im Binnenstaat Schweiz verteidigt.

Eingebettet ist der Ausbau von Frontex in eine umfassende Reform des Dublin-Systems, die allerdings immer weiter vertagt wird. Nach allem, was bisher bekannt ist, lässt auch sie nicht auf mehr Humanität hoffen. Um sicherzustellen, dass die Schweiz bei der Ausgestaltung der Dublin-Reform mit am Tisch sitzt, eilte Justizministerin Karin Keller-Sutter kürzlich eilfertig nach Berlin. Klar ist: Der wichtigste Pfeiler einer Asylpolitik, die wenig Gemeinsames kennt, ist die Abschottung.

Im Parlament dürfte es die Frontex-Verordnung allerdings schwer haben. Während SVP und Grüne Fundamentalopposition angekündigt haben, knüpft die SP ihre Zustimmung an Bedingungen: die Aufnahme von Kontingentflüchtlingen etwa – oder mehr humanitäre Visa. Wie dringend sichere Fluchtrouten sind, zeigt sich nicht zuletzt eindrücklich am Einsatz der «Louise Michel». Allein in den ersten paar Wochen hat sie mehr als 200 Menschen vor dem Ertrinken gerettet. WoZ, 3. September 2020, S. 1


Die bulgarische Regierung droht, die Aufnahme von EU-Beitritts-Verhandlungen mit Nordmazedonien zu blockieren. Erinnerungen an den Namensstreit mit Griechenland werden wach.

Der Ton zwischen Bulgarien und Nordmazedonien wird härter. Zur Not sende er auch ein Regiment der Armee ins Nachbarland, um die Denkmäler abzureissen, erklärte der bulgarische Verteidigungsminister Krasimir Karakatschanow vor einigen Tagen in einem Radiointerview. So weit dürfte es zwar nicht kommen. Dass man es im Streit um Geschichte, Sprache und nationale Identität durchaus ernst meint, daran lässt die bulgarische Regierung aber keinen Zweifel.

Erst Athen, nun Sofia

Sofia blockiert als einziger EU-Staat ein Kooperationsabkommen der Grenzschutzagentur Frontex mit Skopje, weil man die Bezeichnung Mazedonisch für die Staatssprache Nordmazedoniens nicht akzeptiert. In Bulgarien gilt das sehr ähnliche Idiom des Nachbarlands als Dialekt des Bulgarischen. Vor allem aber droht Bulgarien, gegen die Aufnahme von EU-Beitritts-Gesprächen mit Skopje ein Veto einzulegen. Dies erklärte der bulgarische EU-Botschafter diese Woche an einem Treffen mit seinen Amtskollegen, wie das Nachrichtenportal Politico berichtet. Damit versperren erneut offene Identitätsfragen Nordmazedonien den Weg zur EU. Jahrelang blockierte Griechenland die Integration der früheren jugoslawischen Teilrepublik in die euro-atlantischen Strukturen. In einer historischen Vereinbarung, deren Kernstück der Namenswechsel zu Nordmazedonien darstellt, gelang es den Regierungschefs Alexis Tsipras und Zoran Zaev 2018, den Streit beizulegen. Seit März ist Nordmazedonien der 30. Mitgliedsstaat der Nato. Athen begründete seine jahrzehntelange Blockadepolitik unter anderem damit, dass vom Namen Mazedonien Ansprüche auf die gleichnamige nordgriechische Provinz abgeleitet werden könnten.

Wofür steht «Mazedonien»?

Auch im gegenwärtigen Streit geht es darum, wofür der Begriff Mazedonien steht – und wofür nicht. Laut bulgarischer Sichtweise gibt es keine mazedonische Nation und keine mazedonische Sprache. Die slawischen Bewohner Nordmazedoniens sind demnach Bulgaren, ebenso ihre historischen Protagonisten, allen voran der in beiden Staaten als Nationalheld verehrte Freiheitskämpfer Goze Deltschew. Tatsächlich betrachteten sich zur Zeit, als Deltschew für die Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich kämpfte, die Slawen in der Region als Bulgaren oder schlicht als orthodoxe Christen. Den Begriff einer mazedonischen Nation gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts nicht.

Die Anpassung der nationalen Geschichtsschreibung in Nordmazedonien ist eine der Forderungen Sofias an Skopje. Allerdings durchläuft das Gebiet des heutigen Nordmazedonien seit mehr als hundert Jahren eine eigenständige Entwicklung, zunächst als Teil Serbiens, später als jugoslawische Teilrepublik und seit drei Jahrzehnten als selbständiger Staat.

In Abgrenzung zu Bulgarien wurde in jugoslawischer Zeit gezielt das Entstehen einer mazedonischen Identität gefördert, wobei auch die jüngste Geschichte herangezogen wurde. Als Verbündetem Hitlerdeutschlands wurde Sofia, das die Errichtung eines Grossbulgariens anstrebte, im Krieg das Gebiet des heutigen Nordmazedonien zugeschlagen. Die eingangs erwähnten Denkmäler ehren Partisanen für ihren Kampf gegen die «faschistischen bulgarischen Besatzer».

Grundsätzlich freundschaftliches Verhältnis

Die beiden Nachbarstaaten unterzeichneten Anfang 2018 einen Freundschaftsvertrag, in dem unter anderem die Gründung einer Historikerkommission beschlossen wurde, um für diese Streitpunkte Lösungen zu erarbeiten. Grundsätzlich pflegen die beiden Staaten ein freundschaftliches Verhältnis. Bulgarien erkannte als erster Staat überhaupt die Unabhängigkeit der früheren jugoslawischen Teilrepublik an. Der bulgarische Historiker Daniel Watschkow, ein Mitglied der Kommission, äusserte sich in einem Gespräch im vergangenen Jahr zuversichtlich, dass sich die Positionen annähern werden. Allerdings brauche dies viel Zeit, und die Politik sei ungeduldig. Dass der Streit gerade jetzt hochkocht, wird teilweise mit den Problemen der bulgarischen Regierung in Verbindung gebracht. Seit mehr als 100 Tagen finden allabendlich Proteste gegen die Korruption im Land statt. Allerdings sind die Forderungen gegenüber Skopje grundsätzlich nicht neu, und die Haltung der Regierung wird von der Opposition mitgetragen.

EU-Mitglieder sitzen am längeren Hebel

Der nordmazedonische Regierungschef Zaev ist um Deeskalation bemüht und gab sich am Donnerstag überzeugt, dass die Probleme bald gelöst würden. Die Politologin Biljana Vankovska von der Universität Skopje erwartet allerdings, dass sich am Ende Bulgarien in den grossen Linien durchsetzen werde. Dies sei auch im Namensstreit mit Griechenland der Fall gewesen, erklärt sie gegenüber der NZZ. Dabei bestehe die Gefahr einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft. Bereits der Namenswechsel war, wie in Griechenland, auf grossen Widerstand nationalistischer Kreise gestossen. Allerdings dürfte hinter den Kulissen auch auf Bulgarien eingewirkt werden. Nachdem Frankreich im März seinen Widerstand aufgegeben hatte, war geplant, dass noch unter deutscher EU-Rats-Präsidentschaft, also vor Ende des Jahres, Beitrittsgespräche mit Nordmazedonien und Albanien aufgenommen werden. NZZ, 24. Oktober 2020, S. 5


Die Opposition stellt sich gegen den Reformplan. Tadel kommt auch aus Brüssel. Eigentlich müsste Spanien derzeit mit seinen wirtschaftlichen und epidemiologischen Problemen voll und ganz ausgelastet sein, doch nun sieht der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez auch an anderer Stelle dringenden Handlungsbedarf. Der Regierungschef will mit einer Gesetzesänderung die Neubesetzung des Obersten Richtergremiums, des Consejo General del Poder Judicial, vorantreiben. Das Kontrollorgan, in dem konservative Richter seit 2013 die Mehrheit haben, ist schon seit zwei Jahren nur noch geschäftsführend im Amt, besetzt allerdings weiterhin hohe Posten an Spaniens Gerichten, zum Verdruss der neuen Regierung.

Für eine Neubesetzung des Richtergremiums braucht es eine Dreifünftelmehrheit von 210 der 350 Abgeordneten im Parlament. Doch der konservative Partido Popular blockiert die Erneuerung. Die Partei will den Status quo möglichst erhalten, weil damit der Einfluss der konservativen Kräfte bei so wichtigen Fragen wie dem Umgang mit der angeschlagenen Monarchie oder dem Vorgehen gegenüber den Unabhängigkeitsbefürwortern in Katalonien vorherrschend bleibt.

Konservative blockieren das Projekt

Nach Sánchez' Vorstellungen soll künftig die Mehrheit von 176 Abgeordneten dafür ausreichen, zumindest 12 der 20 Richter des Kontrollorgans zu wählen. Die Koalitionsregierung der Sozialisten und der Linkspartei Unidas Podemos bringt es zwar nur auf 155 Abgeordnete, kann aber mit der Unterstützung von mehreren kleineren Parteien, darunter die Unabhängigkeits-Gruppierungen in Katalonien und im Baskenland, rechnen. Das neue Gesetz könnte somit rasch verabschiedet werden. Prompt sprach der Partido Popular, der somit überstimmt werden könnte, von einem diktatorischen Vorgehen und kündigte Einspruch beim Verfassungsgericht an. Auch drei der vier spanischen Richterverbände lehnten eine Gesetzesänderung ab. Nur der fortschrittliche Verband der Richterinnen und Richter für die Demokratie, Juezas y Jueces para la Democracia, begrüsste das Projekt. Es sei inakzeptabel, dass der Partido Popular das korrekte Funktionieren der Institutionen blockiere, sagte ihr Sprecher Ignacio González Vega.

Aber auch Spaniens grösste Tageszeitung, «El País», warnte vor einem überstürzten Vorgehen. Die Dreifünftelmehrheit sei 1986 beschlossen worden, um bei der Ernennung der Mitglieder des richterlichen Kontrollorgans den Einfluss der Parteien zu beschränken. Die qualifizierte Mehrheit erfordere überparteiliche Kompromisse und trage zur Stabilität der Institutionen bei, kommentierte die Zeitung.

Spanien ist nicht Polen

Auch in Brüssel wurde man vergangene Woche hellhörig. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs wurde Sánchez davor gewarnt, dass eine solche Gesetzesänderung im Eilverfahren gegen EU-Regeln verstossen könnte. «El País» zitierte einen EU-Sprecher, der grosse Besorgnis über den Vorstoss der spanischen Regierung äusserte. Aus Brüsseler Sicht müsse Sánchez mit allen Beteiligten, auch mit den Richtern, sprechen und eventuell ein Gutachten der sogenannten Venedig-Kommission, die die EU-Staaten in verfassungsrechtlichen Fragen berät, beantragen, hiess es. Für Regierungskritiker in Spanien sind die Bedenken der EU eine Steilvorlage. Spanien riskiere mit diesem Gesetzesvorhaben, mit Ländern wie Polen oder Ungarn verglichen zu werden, die wegen ihres Angriffs auf den Rechtsstaat von der EU an den Pranger gestellt worden seien, schrieb die konservative Tageszeitung «El Mundo». Doch González Vega vom fortschrittlichen Richterverband lässt diesen Vergleich nicht gelten. Die polnische Regierung habe die Unabhängigkeit der Justiz mit der Schaffung einer Disziplinarkammer am polnischen Obersten Gerichtshof demontiert. Zudem habe sie viele Richter in den Ruhestand geschickt und sie durch genehme Kandidaten ersetzt. In Spanien hingegen gehe es um die Erneuerung eines Richtergremiums, das möglichst alle Strömungen der Gesellschaft berücksichtigen solle. Doch auch González Vega ist vom Eilverfahren nicht begeistert. Er fände es besser, wenn man sich hier mit der Opposition einigen könnte. Angesichts der verhärteten Fronten bleibt dies wohl ein frommer Wunsch. NZZ, 20. Oktober 2020, S. 4


Im Streit um Rechtsstaatlichkeit in der EU hat Orban vorerst nichts zu fürchten In Brüssel hat die EU-Kommission erstmals ihren «Rechtsstaats-Test» präsentiert und vor allem Ungarn und Polen an den Pranger gestellt. Zeitgleich haben sich die Mitgliedstaaten für ein Verfahren zur Bestrafung von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit ausgesprochen.

Die EU-Kommission hat Ende September 2020 erstmals einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten vorgestellt und darin vor allem Polen und Ungarn ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Es gebe «ernsthafte Bedenken» zur Unabhängigkeit der Justiz in den beiden Staaten, heisst es in dem Papier. Die Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova, attestierte aber auch den Regierungen in Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Slowakei «Herausforderungen» im Bereich der Gewaltenteilung. Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen seien zudem in Tschechien und Malta zu beobachten.

Obwohl die Kommission den Anschein der politischen Parteilichkeit strikt vermeiden wollte, hatte Jourova dem «Spiegel» einige Tage zuvor ein Interview gegeben und Ungarns Regierungschef Viktor Orban darin vorgeworfen, eine «kranke Demokratie» zu erschaffen. Orban sprach daraufhin von einer «Demütigung» des ungarischen Volkes und forderte den Rücktritt der tschechischen EU-Kommissarin. Sichtlich betroffen, verteidigte Jourova die Objektivität des Berichtes, der alle EU-Staaten nach den gleichen Massstäben beurteile.

Der Bericht geht auf einen Wunsch der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zurück, die vor ihrem Amtsantritt im Sommer 2019 angekündigt hatte, die überhitzte Debatte um Rechtsstaatlichkeit in Europa «versachlichen» zu wollen. Anstatt dass mit dem Finger auf einzelne Staaten gezeigt werde, müsse jedes EU-Mitglied unter die Lupe genommen werden und einmal im Jahr durch einen «Rechtsstaats-TÜV» gehen, versprach von der Leyen damals.

Schützenhilfe für Orban

Vor dem Hintergrund der Pandemie und der laufenden Verhandlungen um den EU-Haushalt und den Corona-Wiederaufbaufonds fällt die Vorstellung des Berichts freilich in eine besonders aufgeladene Zeit: So hatten sich Europas Staats- und Regierungschefs bei ihrem 2020-Juli-Gipfel auf eine verschwommene Formulierung verständigt, wonach die Zahlung von EU-Geldern künftig auch an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards gekoppelt sein muss. Um die Lage in den Mitgliedstaaten besser beurteilen zu können und womöglich Zahlungen zu stoppen, sollte nicht zuletzt der Rechtsstaatsbericht als Diskussionsgrundlage dienen.

Dass sich einer der Hauptadressaten des Berichts, Viktor Orban, von den Erkenntnissen der Kommission beeindrucken lassen würde, hatte allerdings im Vorfeld niemand ernsthaft erwartet. Schon in der Vergangenheit liessen den ungarischen Ministerpräsidenten kritische Worte aus Brüssel kalt. Und Schützenhilfe bekam Orban Ende September 2020 ausgerechnet von Deutschland, das die rotierende EU-Rats-Präsidentschaft innehat.

Um bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt und den Corona-Fonds endlich voranzukommen, hatte Deutschland den anderen Mitgliedstaaten einen Kompromissvorschlag zum sogenannten Rechtsstaatsmechanismus vorgelegt. Finanzielle Sanktionen soll ein EU-Land demnach nur noch dann zu befürchten haben, wenn es rechtsstaatliche Prinzipien bricht und sich dies «in hinreichend direkter Weise» auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der EU auswirkt. Konkret könnte das bedeuten, dass etwa Fälle von Korruption bei der Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Streichung von EU-Mitteln bestraft werden. Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz und der Medienfreiheit würden hingegen unabhängig von solchen Einzelfällen kaum zur Kürzung von EU-Geldern führen.

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, Strafen schon dann zu ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu beeinträchtigen droht. Dies hätte nach Auffassung Deutschlands allerdings gegen einen Beschluss des EU-Gipfels verstossen: Dort hatten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten festgelegt, dass nur «im Fall von Verstössen» Sanktionen möglich sein sollen.

Darüber hinaus hatten die EU-Staats- und -Regierungschefs im Juli die Hürde für Sanktionsentscheidungen höher gelegt. Diesen muss nun eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen – das sind mindestens 15 Mitgliedstaaten, die für mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass ihre Sanktionsempfehlungen nur durch solch eine Mehrheit verhindert werden können.

Die Zeichen stehen auf Konfrontation

Ist die deutsche Ratspräsidentschaft gegenüber Ungarns Regierungschef eingeknickt? Abgeordnete im Europaparlament bezeichneten den Textentwurf als Zeichen von «Feigheit und Prinzipienlosigkeit» und als «Unverschämtheit». Die deutsche Regierung gehe auf Kuschelkurs zu Orban, kritisierte der deutsche FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner. Widerstand kam zudem von den Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Schweden, denen der Kompromissvorschlag nicht weit genug geht. Sie konnten ihn am Mittwoch im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten aber ebenso wenig blockieren wie Ungarn und Polen.

Eine Mehrheit der EU-Botschafter stimmte gleichwohl für das Verfahren, das nun mit dem EU-Parlament verhandelt werden muss. Angesichts der Oppositionshaltung der Abgeordneten und mehrerer Mitgliedstaaten hat der deutsche EU-Botschafter, Michael Clauss, vor einer «zugespitzten Auseinandersetzung» und einer Blockade bei den Haushaltsverhandlungen gewarnt. «Bereits jetzt sind Verzögerungen mit entsprechenden Konsequenzen für die wirtschaftliche Erholung Europas höchstwahrscheinlich kaum mehr vermeidbar.» NZZ, 1. Oktober 2020, S. 1


Die EU-Kommission hat Ende September 2020 in Brüssel ihren lang erwarteten Migrationspakt vorgestellt. Im Zentrum stehen Schnellverfahren in geschlossenen Lagern, ein zynischer Mechanismus – und ein überraschender neuer Posten. «Human und effektiv» solle die Flüchtlingspolitik der EU von nun an sein, den Neustart einleiten für ein «nicht mehr funktionierendes System»: So versprach es Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Präsentation ihres. Was sie und ihre KollegInnen dann vorstellten, war das Gegenteil davon.

Im Grunde ist das Papier mit dem nüchtern-bürokratischen Titel «New Pact on Migration and Asylum» ein Plan der weiteren Entrechtung von Menschen, die in Europa Schutz suchen. Denn wer sich durch den 28-seitigen Text liest, merkt schnell: In erster Linie geht es darum, Geflüchtete mit wenig oder keinen Aussichten auf Asyl möglichst schnell wieder loszuwerden.

Der neue Pakt der EU lässt sich auf eine kurze Formel bringen: abschotten, abschrecken, ausschaffen. Aber wie kam es zu diesem Gesetzesentwurf? Was bezweckt die Kommission mit ihrem Plan? Und wie geht es jetzt weiter?

Die Ausgangslage

Dass die aktuelle europäische Migrationspolitik nicht funktioniert, wie von der Leyen es in Brüssel selbst sagte, ist keine neue Erkenntnis; spätestens im Flüchtlingssommer 2015 wurde die Fehlkonstruktion offensichtlich. Basierend auf der Dublin-Verordnung, die auch die Schweiz unterzeichnet hat, müssen Schutzsuchende dort Asyl beantragen, wo sie erstmals die EU-Grenze passieren. Entsprechend sind an den Aussengrenzen gelegene Länder wie Griechenland oder Italien gegenüber Binnenstaaten wie Deutschland oder der Schweiz im Nachteil. Wie sich Geflüchtete solidarisch verteilen lassen, ist seit Jahren ein Streitpunkt.

Gerade die mittel- und osteuropäischen Visegrad-Mitglieder Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei weigern sich schon lange, Geflüchtete aufzunehmen. An ihrem Unwillen scheiterte 2016 auch der erste Versuch der Kommission, ein gemeinsames Asylsystem zu etablieren, die Umverteilung endete im Eklat. Im gleichen Jahr schloss die EU einen Deal mit der Türkei ab: Gegen Milliardenzahlungen aus Brüssel erklärte Ankara sich bereit, Flüchtende von Europa fernzuhalten. Das Kernstück dieser Politik ist der sogenannte Hotspot-Ansatz – Lager an den Aussengrenzen, in denen die Asylsuchenden ihr Verfahren durchlaufen. Als Vorzeigecamp dieses Konzepts galt Moria, wo die Menschen seit Jahren unter unwürdigen Bedingungen lebten. Der Brand, der das Camp im September 2020 fast komplett zerstörte, war ein Symbol für die Unmenschlichkeit dieser Politik. Wie unberechenbar für die EU Abkommen mit Drittstaaten wie der Türkei sind, zeigte sich etwa im Winter, als Präsident Recep Tayyip Erdogan einseitig die Grenzen öffnete. Als Folge der Provokation setzte Griechenland das Recht auf Asyl vorübergehend ganz aus, die Leidtragenden in diesem Machtspiel waren einmal mehr die Flüchtenden.

Mit dem neuen Pakt soll «den unterschiedlichen Interessen Rechnung getragen werden», verkündete von der Leyen. Und so ist der Plan auch das Produkt miteinander unvereinbarer Interessen – eine Quadratur des Kreises, die bisherige Streitpunkte nicht aufzulösen vermag und bei der die Rechte der Flüchtenden auf der Strecke bleiben.

«Der ‹New Pact› hätte eine notwendige Wende einläuten können, doch der Schutz von Menschen steht nicht im Mittelpunkt der Pläne der Kommission», schreibt die deutsche Menschenrechtsorganisation Pro Asyl in einer Stellungnahme. Man könnte es auch so sagen: Das Neue an dem Pakt ist, dass er altbekannte Grausamkeiten bündelt.

Der Plan

Man müsse sich die neue europäische Flüchtlingspolitik als «Haus mit drei Säulen» vorstellen, sagte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas bei der Präsentation. Im Zentrum stünden neben Partnerschaften mit Drittstaaten auch ein «robustes Management der Aussengrenzen» und «strenge, aber faire Solidaritätsregeln». Doch was bedeuten diese Worthülsen genau?

Die Verfahren: Künftig soll jener Staat, in dem eine Person europäischen Boden betritt, ein sogenanntes «pre-entry screening» von fünf Tagen organisieren: eine Vorüberprüfung, bei der Fingerabdrücke genommen werden, Gesundheits- und Sicherheitschecks stattfinden.

Wer aus einem Land mit einer tiefen Anerkennungsquote kommt, soll im Anschluss ein dreimonatiges «Grenzverfahren» durchlaufen. Dafür brauche es nicht einmal die Einreise auf das Territorium eines Mitgliedstaats, heisst es dazu im Kommissionspapier. Bei Ablehnung beginnt dann ein Rückführungsverfahren, das ebenfalls maximal drei Monate dauern soll.

Wer für das Schnellverfahren zuständig ist, lässt das Papier offen – ebenso wie die Frage, wo genau es stattfinden soll. Die Ausführungen laufen aber auf haftähnliche Bedingungen für mehrere Monate hinaus. Menschenrechtsorganisationen gehen zudem davon aus, dass die verkürzten Verfahren zu Rechtsunsicherheit führen, da die gründliche Prüfung von Fluchtgründen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Und wer nicht ausgeschafft werden kann, muss wohl in den Camps verharren. Pro Asyl spricht denn auch von einem «Zweiklassen-Asylsystem».

Damit setzt die EU weiterhin auf ihren «Hotspot»-Ansatz, der überhaupt erst zu den katastrophalen Zuständen auf den Ägäisinseln geführt hat. Ein Vorposten dieser Politik ist auch das neue geschlossene Lager auf Lesbos, das nach dem Brand von Moria innert Tagen hochgezogen wurde.

Die Umverteilung: «Wir haben einen Schlussstrich unter das Dublin-System gezogen», kündigte Margaritis Schinas in Brüssel an. Ein Blick auf den Gesetzesentwurf legt einen anderen Schluss nahe: Nach wie vor bleibt die Verantwortung für die Asylverfahren beim Erststaat, das Dublin-System somit weitestgehend intakt. Eine Neuerung gibt es dann aber doch: Falls innert kurzer Zeit viele Geflüchtete ankommen, kann ein Land – auch so ein bürokratischer Euphemismus – den «Solidaritätsmechanismus» in Kraft setzen.

Die Staaten haben dabei die Wahl, entweder Geflüchtete aufzunehmen oder sogenannte «return sponsorships» zu übernehmen. Die Kommission rechnet aus, wie viele Menschen ein Land aufnehmen müsste. Ersatzweise kann sich dieses Land aber auch um die Ausschaffung der gleichen Anzahl Personen kümmern. Der Mechanismus ist der wohl perfideste Teil von Ursula von der Leyens Pakt. Der neue Posten: Bei den Rückführungen helfen soll den Ländern der «return coordinator», der dabei durch Frontex unterstützt wird. Zurzeit wird die Grenzschutzagentur der EU massiv ausgebaut, in diesem Rahmen soll auch die Schweiz ihren Beitrag um ein Vielfaches erhöhen.

Die Folgen

Eine engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Schnellverfahren in geschlossenen Lagern, Patenschaften bei Ausschaffungen: Mit ihrem Migrationspakt ist Ursula von der Leyen jenen in der EU weit entgegengekommen, die überhaupt keine Geflüchteten aufnehmen wollen. Trotzdem zeigten sich die Vertreter der Visegrad-Staaten unzufrieden. Ungarns Premier Viktor Orban plädierte einmal mehr für Hotspots ausserhalb der EU – ein Vorschlag, der seit Jahren kursiert und aus diversen Gründen nicht umsetzbar ist.

Die Reaktion aus Budapest ist insofern wenig überraschend, als Orban seine innenpolitische Legitimität aus seiner harten Linie in der Migrationspolitik bezieht. Und auch Hardliner Sebastian Kurz erteilte dem Plan schon im Vorfeld eine Absage: Solidarität habe in der Migrationsdebatte keinen Platz, verkündete der österreichische Kanzler.

Zufrieden zeigten sich hingegen Deutschlands Innenminister Horst Seehofer und FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter. «Ein besserer Schutz der Aussengrenzen, eine gemeinsame Rückkehrpolitik und Verfahren an der Grenze: Das ist die Stossrichtung, die auch die Schweiz immer gefordert hat», freute sich Keller-Sutter im SRF sichtlich. Ob der neue Plan umsetzbar ist, steht in den Sternen. An der desolaten Situation jener, die nach Europa flüchten, ändert er ohnehin wenig. Von Anna Jikhareva, WoZ, 1. Oktober 2020, S. 9 https://www.woz.ch/­-aeff


Die Grenzschutzagentur Frontex – an der sich auch die Schweiz beteiligt – macht sich an den EU-Aussengrenzen zur Komplizin bei schweren Menschenrechtsverletzungen. Die interne Kontrolle der Organisation greift nicht – und eine externe existiert nicht. (WOZ Nr. 47, 19. November 2020, weiter lesen in https://www.woz.ch/­2047/­frontex-in-der-aegaeis/­die-pushback-agentur


Die europäische Grenzschutzagentur Frontex gerät wegen Rückweisungen an der griechisch-türkischen Grenze in die Kritik. Auf Vorwürfe von Rechtsverstössen durch den griechischen Grenzschutz hat die EU bisher kaum reagiert. Nach der Kritik an Frontex sieht man in Brüssel aber Handlungsbedarf.

Die Migrationskrise an der griechisch-türkischen Landgrenze von diesem Frühjahr 2020 hat zu einer Verstärkung des griechischen Grenzschutzes geführt – und zu einer deutlichen Zunahme von Vorwürfen, dass es dabei zu Rechtsverstössen kommt. Medien, Recherchenetzwerke und Menschenrechtsorganisationen haben in den letzten Monaten zahlreiche Berichte von sogenannten Push-backs veröffentlicht, also rechtswidrigen Rückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze.

Flüchtlinge, so der Vorwurf, seien teilweise unter erheblichem Gewalteinsatz zurück auf türkisches Territorium gebracht und Schlauchboote in der Ägäis aus griechischen Hoheitsgewässern abgedrängt worden. Solche Vorfälle verstossen gegen das bindende Recht der Uno-Flüchtlingskonvention, wonach kein Schutzsuchender ohne individuelle Prüfung seines Falls abgewiesen werden darf. Griechenland hat die Vorwürfe stets als substanzlose, aus Ankara gesteuerte Diffamierungskampagne abgetan.

Tatsächlich leistet die Türkei bei der Recherche bereitwillig Hilfe, etwa indem sie Journalisten ermöglicht, bei Rettungsaktionen der Küstenwache dabei zu sein. Die Wahrhaftigkeit der Schilderungen stellt das aber nicht automatisch infrage. Ein Aufruf im Oktober von 29 Hilfsorganisationen an das griechische Parlament, die Vorwürfe zu untersuchen, blieb bisher folgenlos.

Seit einigen Wochen steht nun auch die europäische Grenzschutzagentur Frontex in der Kritik. Ende Oktober 2020 veröffentlichten das Recherche-Portal Bellingcat, der «Spiegel» und weitere Medien eine gemeinsame Recherche, wonach Frontex-Einheiten bei mehreren Push-backs der griechischen Küstenwache anwesend gewesen seien oder sich sogar daran beteiligt hätten.

Geschildert wird etwa der Fall eines Schiffes der rumänischen Küstenwache, das ein Schlauchboot mit Flüchtlingen vor Lesbos an der Weiterfahrt hinderte, die Insassen aber nicht aufnahm. In einem weiteren Fall wurde mittels Geodaten rekonstruiert, dass ein anderes rumänisches Schiff anwesend gewesen ist, als die griechische Küstenwache ein Boot mit Flüchtlingen aufs offene Meer schleppte.

Im Rahmen des Frontex-Einsatzes stellen EU-Mitgliedsländer dem Gaststaat Kapazitäten des eigenen Grenzschutzes zur Verfügung. Der «Spiegel»-Bericht nennt auch portugiesische Schiffe, die sich in unmittelbarer Nähe einer Push-back-Aktion befunden haben sollen. Laut Frontex-Reglement sind alle Gesetzesverstösse an die Zentrale in Warschau zu melden. Im Extremfall kann dies zum Abbruch des Einsatzes führen. Allerdings zitieren mehrere Medien anonyme Quellen bei Frontex, laut denen diese Berichte aus Rücksicht auf das Gastland oftmals geschönt oder gar nicht erst verfasst werden.

Nach der Veröffentlichung der Vorwürfe schaltete sich die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johannson, ein und berief zusammen mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Sondersitzung des Frontex-Rats ein. Nach dem sechsstündigen Treffen am 12. November 2020 twitterte Johannson, dass die Agentur bis Ende November 2020 Zeit habe, die Fragen der Kommission zu beantworten. In einer Pressemitteilung hiess es, dass zur Untersuchung der Vorfälle ein Ausschuss gebildet werde, der unter Aufsicht der Kommission stehe. Zudem solle die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten bei Frontex gestärkt werden.

Die griechische Tageszeitung «Kathimerini» berichtete nach der Sitzung, dass die griechische Delegation grossem Druck ausgesetzt gewesen und nur von den ungarischen Vertretern unterstützt worden sei. Dies deutet auf einen gewissen Stimmungswandel hin. Nach der türkischen Ankündigung im Frühjahr, ausreisewillige Migranten und Flüchtlinge nicht mehr an der Ausreise in die EU zu hindern, hatte Griechenland für seine entschlossene Reaktion an der Grenze viel Lob und Rückendeckung aus Brüssel erhalten. Die vorübergehende Aussetzung des Asylrechts wurde kaum kritisiert. Eine Mitverantwortung für das harte Vorgehen an der Aussengrenze wollen die anderen Mitgliedsstaaten aber offenbar nicht übernehmen.

Am 13. November 2020 eröffnete auch die EU-Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly eine Untersuchung zur Frage, ob Frontex richtig aufgestellt sei, um Vorwürfen von Rechtsverstössen gegen Migranten nachzugehen. Frontex war bereits in der Vergangenheit für fehlende Beschwerdemöglichkeiten kritisiert worden, etwa bei Vorfällen an der bosnisch-kroatischen Grenze. NZZ, 14. November 2020, S. 3


Am 22.11. 2020 ist der Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen dem Vorschlag ihres Bundesvorstands gefolgt und hat den Ausbau der direkten Demokratie aus dem Grundsatzprogramm gestrichen. Der Änderungsantrag, mit dem die Forderung nach dem bundesweiten Volksentscheid in das Programm zurückgeholt werden sollte, scheiterte knapp mit 46,4 % der 742 Delegierten. Dem Antrag des Bundesvorstands stimmten 51,5% zu.

"Wir sind bestürzt, dass die Grünen der Bevölkerung ab heute keine verbindlichen Mitbestimmungsrechte auf Bundesebene mehr zutrauen. Damit wird eine Arroganz sichtbar, die allein auf die Macht setzt", so Ralf-Uwe Beck und Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V. "Hier offenbart sich ein elitäres Politikverständnis. Die Grünen scheinen davon auszugehen, dass die Transformation in Richtung Nachhaltigkeit allein dadurch gestemmt werden könnte, dass sie an der Regierung beteiligt sind. Damit verzichten sie auf die Entschlossenheit der Zivilgesellschaft."

Ein breites Bündnis aus 14 Vereinen und Organisationen hatte im Vorfeld des Parteitages die Grüne Basis zur Kurskorrektur aufgerufen. Bisher hatten sich alle grünen Grundsatzprogramme (1980, 1993 und 2002) zu dem Ziel bekannt, die direkte Demokratie auf Bundesebene einzuführen. Damit hatte sich die grüne Partei zur Fürsprecherin einer zentralen Forderung der Zivilgesellschaft gemacht. "Nun verabschieden sich die Grünen nach 40 Jahren von einer ihrer Kernforderungen und lassen die Zivilgesellschaft im Regen stehen", so Beck und Nierth. Es sei ein Fehler, dabei die losbasierten Bürgerräte gegen Volksabstimmungen auszuspielen. "Es gibt einen erheblichen Bedarf auf Seiten der Bürgerschaft, sich nicht nur Gehör zu verschaffen, sondern auch direkt mit zu entscheiden."

In den Bundesländern gehören Volksbegehren (= Initiativen) und Volksentscheide ganz selbstverständlich zum Demokratiesystem. "Die Grünen blenden die Verfassungswirklichkeit in den 16 Bundesländern völlig aus", kritisieren Beck und Nierth. Es sei nicht vermittelbar, warum die repräsentative Demokratie auf Bundesebene nicht ebenfalls durch die direkte Demokratie ergänzt werden soll. Dies befördere die Debattenkultur, sei ein Mittel gegen überbordenden Lobbyismus und Populismus. Den offenen Brief von 14 Organisationen findet man unter: https://www.mehr-demokratie.de/­news/­voll/­offener-brief-an-gruene-basis-zivilgesellschaft-braucht-den-bundesweiten-volksentscheid/­ https://www.mehr-demokratie.de/­presse/­einzelansicht-pms/­gruener-parteitag-streicht-direkte-demokratie-aus-programm/­ 22. November 2020


Bulgarien (Mitglied seit 2007) verlangt von seinem Nachbarn Nordmazedonien (Kandidat seit 2005) das Bekenntnis, dass die mazedonische Sprache ein bulgarischer Dialekt sei und die mazedonische nationale Identität im Kern auf der bulgarischen beruhe. Widersetzt sich Skopje, so legt Sofia sein Veto gegen den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen ein.

Der Fall zeigt, dass EU-Staaten gefahrlos ihre Obsessionen ausleben können. Die Toleranz Brüssels und der grossen Hauptstädte ist gross selbst gegenüber einer erpresserischen Politik. Dass Nachbarn für bilaterale Probleme die Vetomacht missbrauchen, die ihnen der Europäische Rat einräumt, ist nicht neu: Slowenien blockierte Kroatiens EU-Beitritt wegen Grenzstreitigkeiten, und 2018 erzwang Griechenland, dass Mazedonien seinen Namen ändert, weil eine griechische Provinz auch so heisst. NZZ, 28. November 2020, S. 5


Die Agrarminister der EU-Länder haben sich am 21. Oktober 2020 auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verständigt. Während Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von einem Durchbruch spricht, kritisieren Umweltorganisationen die Einigung als Scheinpolitik.

Der Kompromiss sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe, die Umweltprogramme nutzen, 20 Prozent der Direktzahlungen erhalten sollen. Das Europäische Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, 30 Prozent der Direktzahlungen an Umweltauflagen zu knüpfen. Die Mitgliedstaaten und die Abgeordneten müssen sich nun auf eine gemeinsame Linie einigen, damit die Reform in Kraft treten kann.

Umweltorganisationen bemängeln, dass der Großteil der 387 Milliarden Euro Subventionen - etwa ein Drittel des EU-Budgets - weiterhin als Direktzahlungen auf Basis der Flächengröße der Betriebe fließen sollen - und zwar ohne Umweltauflagen. Zudem monieren die Verbände, dass die osteuropäischen Staaten eine zweijährige Übergangsfrist durchgesetzt haben. Gelder, die während dieser Zeit nicht für Umweltprogramme abgerufen werden, können wie bisher auch ohne Auflagen verwendet werden.

"Die vorliegenden Ergebnisse sind herber Rückschlag für den Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Anstatt die EU-Agrarpolitik in Einklang mit den Anforderungen des Green Deals zu bringen und den Stopp des Höfe- und Artensterbens zur politischen Zielvorgabe zu machen, wurde einmal mehr reines Greenwashing betrieben", sagte Florian Schöne, Politischer Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR). Aber das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. Denn es folgen noch die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. "Die EU-Kommission hat mit ihrem Green Deal den Ton gesetzt. Es liegt in ihrer Verantwortung, diese Grundsätze in der neuen GAP zu verankern – ansonsten bleibt der Green Deal ein tragischer Deal ohne konkreten Nutzen", so Schöne weiter.

"Wie so die Biodiversität geschützt und der Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz deutlich erhöht werden kann, bleibt ein Rätsel", konstatierte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. So werde die EU-Agrarpolitik nicht grüner und gerechter.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller nannte den Kompromiss einen "gewaltigen Rückschritt für den Umwelt- und Klimaschutz". Die bittere Wahrheit sei: "Mit dem, was verabschiedet wurde, droht das Verschwinden vieler gefährdeter Arten und Lebensräume."

Jan Plagge, Präsident von Bioland, bezeichnete die Beschlüsse als Angriff auf den Green Deal der EU-Kommission. "Die Ziele der Farm-to-Fork und der Biodiversitätsstrategie, bis 2030 den Ökolandbau der EU-Mitgliedsstaaten auf 25 Prozent auszuweiten, den Pestizid- und Antibiotikaeinsatz zu halbieren, den Düngeeinsatz stark zu regulieren und die Biodiversität zu steigern, sind mit nur 20 Prozent Eco-Schemes nicht zu erreichen."

Demeter-Vorstand Alexander Gerber forderte konkret: "Insgesamt, über beide Säulen der Agrarpolitik verteilt, müssen mindestens 70 Prozent der Agrargelder so ausgerichtet werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der EU erreicht werden!"

Aus Sicht von Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbunds, hält zwar "der Tierschutz Einzug in die Eco-Schemes. Damit werden erstmalig auf EU-Ebene Tierschutz-Maßnahmen durch die 1. Säule finanziell gefördert." Aber dies sei nur ein Baustein; das gesamte Mauerwerk einer fehlgeleiteten Agrar-Förderpolitik bleibe nahezu unverändert stehen.

DNR Aktuelles, November 2020, https://www.dnr.de/­aktuelles/­2020/­reform-der-eu-landwirtschaftspolitik-greenwashing-statt-agrarwende/­


Die geplanten 500-Milliarden des EU-Corona-Wiederaufbaufonds, die als Zuschüsse ausbezahlt werden sollen, erregen Aufsehen und Streit. Es gehe um europäische Solidarität meinen die einen, es gehe darum, eine Schuldenunion zu verhindern, meinen die anderen. Beides liegt daneben.

Die Regierungschefs Merkel und Macron haben vorgelegt, EU-Kommissionspräsidentin Van der Leyen ist nachgetrippelt: 500 Milliarden sollen von der Kommission an Anleihen aufgenommen werden, um dann anschließend im Rahmen des EU-Budgets 2021-2027 an die Corona-geplagten EU-Staaten in Form von Zuschüssen verteilt zu werden. Dieser sog. "Wiederaufbaufonds" erregt derzeit großes Aufsehen und Streit. Eine halbe Billion ist schließlich kein Klacks.

Gewinner und Verlierer der Währungsunion

Schaut man etwas ins Detail, relativiert sich diese Zahl gewaltig. Sie ist bestenfalls ein Feigenblatt für die Wunden, die in etlichen EU-Staaten durch die Einführung der Währungsunion geschlagen wurden. Es gibt eine Studie aus dem Jahr 2019 über Gewinner und Verlierer der Währungsunion, über die so gut wie nicht berichtet wird, obwohl (oder weil) sie politischen Sprengstoff enthält. Diese Studie stammt von Centrum für Europäischen Politik, einem mainstreamigen Think Tank, in dessen Kuratorium sich u.a. der ehemalige EU-Kommissar Frits Bolkestein oder der (mittlerweile verstorbene) deutsche Präsident Roman Herzog befinden bzw. befanden. Die Studie "20 Jahre Euro – Gewinner und Verlierer" (1) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Deutschland hat im Zeitraum 1999 bis 2017 enorm gewonnen: Fast 1,9 Billionen Euro zusätzliches Bruttoinlandsprodukt (BIP) errechneten das CEP akkumuliert über diesen Zeitraum für die BRD. Auch die Niederlande steigen mit über 1,1 Billionen Euro deutlich positiv aus. Auf der anderen Seite erlitten andere Länder horrende Verluste: Italien minus 4,3 Billionen Euro, Frankreich fast minus 3,6 Billionen Euro, Spanien über 200 Millionen, Portugal über 400 Millionen Euro (sh. Tabelle, Spalte [1]).

Die Ursachen für diese wachsenden Ungleichgewichte: Wenn der Schutzmantel der Wechselkurse wegfällt, können die durch Lohndumping "wettbewerbsfähigeren" Nationen die anderen niederkonkurrieren. Die rot-grüne Regierung Fischer/Schröder hat mit Hartz IV den Niedriglohnsektor massiv ausgeweitet und seit Einführung der Währungsunion damit einen explodierenden Handelsbilanzüberschuss auf Kosten anderer Euro-Staaten erzielt. Gewinner sind damit auch in Ländern wie Deutschland keineswegs alle, viele sind dort aufgrund Reallohnsenkungen und Verschlechterung der Sozialleistungen massive Verlierer, Hauptprofiteur ist die deutsche Exportindustrie – und im Schlepptau auch die niederländische bzw. österreichische (2).

Wiederaufbaufonds: Feigenblatt für die Wunden der Währungsunion…

Spannend ist es nun, diese akkumulierten Gewinne bzw. Verluste mit den Nettoausschüttungen aus dem Wiederaufbaufonds ins Verhältnis zu setzen. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim hat versucht, diese Nettoausschüttungen – anhand verschiedener Parameter zu entwickeln (3). Das ist sicherlich mit Unsicherheiten behaftet, gibt aber doch einen ersten Einblick in bestimmte Größenordnungen. Angenommen wurde, dass die Ausschüttungen an die Krisenländern v.a. aufgrund des Einbruchs beim BIP erfolgt (4), die Refinanzierung anhand des Anteils am gesamt EU-BIP. Das relativiert die Umverteilungswirkung des Wiederaufbaufonds bereits erheblich. Zwar sind Länder wie Deutschland oder die Niederlande Nettozahler - 23 Milliarden (0,7% am BIP) respektive 2 Milliarden (0,25% am BIP) – gestreckt über einen langen Rückzahlungszeitraum sind das aber keine atemberaubenden Beträge. Umgekehrt sind Italien (25,8 Mrd.), Spanien (13,7 Mrd.), Frankreich (10,7 Mrd.) und Portugal (0,1 Mrd.) Netto-Empfänger, doch auch hier sind die Beträge gemessen am BIP überaus bescheiden (sh. Tabelle, Spalten [2] bis [5]). Diese Zahlen ermöglichen, die jeweiligen Netto-Ausgaben bzw. Einnahmen des "Wiederaufbaufonds" mit den bisherigen Gewinnen und Verlusten aus der Währungsunion zu vergleichen. Deutschlands Belastung beträgt gerade einmal 1,24% der Gewinne aus der Währungsunion, für die Niederlande sind es 0,18%. Und umgekehrt: Italien erhält 0,6% von dem zurück, was man vorher durch den Euro verloren hat, Frankreich 0,3%, Portugal 0,02%. Nur bei Spanien ist es mit 6,1% etwas mehr, aber eben auch nur ein gutes Zwanzigstel dessen, was das Land durch die Währungsunion eingebüßt hat (sh. Spalte [6]).

Das alles zeigt wieder einmal die völlig unhaltbare Konstruktion von EU und Euro auf: als eines Konkurrenzregimes, das systematisch Umverteilung von unten nach oben produziert, zwischen den Staaten und innerhalb dieser. Denn wo die äußere Abwertung als Puffer zwischen ungleichen Ökonomien nicht mehr zur Verfügung steht, bleibt nur mehr die innere Abwertung durch Lohn- und Sozialabbau.

… und Trojanisches Pferd

Dazu kommt, dass letztlich die EU-Kommission die Entscheidung darüber trifft, wofür und unter welchen Bedingungen die 500 Milliarden an die EU-Staaten ausgeschüttet werden. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass man das klar mit dem "Empfehlungen" im Rahmen des "Europäischen Semesters" junktimieren werde. Was das heißt, zeigt eine Analyse der "Europäischen Semester" im Zeitraum 2011 bis 2018. In diesem Zeitraum hat die EU-Kommission von den EU-Staaten

&bull; 109-Mal Verschlechterungen bei den Pensionen </br> &bull; 63-Mal gefordert, im Gesundheitsbereich zu kürzen bzw. zu privatisieren </br> &bull; 50-Mal, das Lohnwachstum einzuschränken </br> &bull; 39-Mal, Kündigungsschutz und Gewerkschaftsrechte zu beschneiden </br> &bull; 35-Mal, Ausgaben für Arbeitslose und Menschen mit Behinderungen zu kürzen (5). </br>

D.h. die 500 Milliarden verschaffen der EU-Kommission zusätzliche Macht, ihre Forderungen gegenüber den EU-Staaten durchzusetzen. Die Kommission hat bereits angekündigt, von diesem Druckmittel Gebrauch zu machen: EU-Kommissar für Soziales Valdis Dombrovski: "Der Konjunkturfonds wird ein zusätzliches Instrument sein, um sicherzustellen, dass die nationalen Regierungen ihre Empfehlungen umsetzen." EU-Wirtschafts-Kommissar Paolo Gentilonie ergänzt: "Ich bin sicher, dass die Mitgliedsstaaten, wenn man bedenkt, was auf dem Spiel steht, diesen Empfehlungen Beachtung schenken werden." (6) Finanziert wird diese Erpressungsmacht letztlich aus Steuermitteln der Einwohnerinnen und Einwohner der EU-Mitgliedstaaten.

Damit kommen wir wohl zum Kern der Sache: Die 500 Milliarden spielen bei der Bekämpfung der Coronakrise bestenfalls die Rolle eines Feigenblatts. Das einzige, was den besonders geplagten Mittelmeerländern strukturell helfen würde, wäre die souveräne Verfügung über Währung und Geldpolitik. Dieser Wideraufbaufonds ist aber nicht nur Feigenblatt, er sich auch ein trojanisches Pferd, um </br>

&bull; die Macht der EU-Technokratie zu stärken, um neoliberale Strukturreformen durchzusetzen. Freilich geht es auch um Geld für zusätzliche Investitionen. Da wird zwar einiges Gute versprochen – z.B. mehr Geld für Klima- und Umweltschutz. Doch auch hier empfiehlt sich, das Kleingedruckte zu lesen. Macron etwas versteht darunter auch Milliardenhilfen für die Automobil- und Flugzeugbranche (7). Und Van der Leyen will damit nicht zuletzt die "Strategische Autonomie" der EU stärken (8 ), eine Chiffre, die oftmals verwendet wird, um den Aufbau strategischer EU-Rüstungskapazitäten euphemistisch zu umschreiben. </br> &bull; um die Vorherrschaft der deutschen Machteliten und die Profite der deutschen Exportindustrie zu sichern, die von der Währungsunion enorm profitiert hat – auf Kosten der südeuropäischen Peripherie UND der Arbeitenden im eigenen Land.

"Deutsche Goldgrube – wirtschaftliche Verwüstung der Mittelmeerländer"

Der deutsche Sozialwissenschaftler Wolfgang Streeck resümiert: "Erstens wird die deutsche Regierung Wege finden, damit die EZB weiterhin "alles tun kann, was nötig ist", um den Euro am Leben zu erhalten. (Ob dies letztendlich erfolgreich sein wird, ist eine andere Frage.) Der Euro ist die ultimative deutsche Goldgrube, und während es bei weitem nicht klar ist, warum Italien, Spanien und Frankreich so eifrig an ihm festhalten, ist er für Deutschland in diesen Zeiten langanhaltender kapitalistischer Stagnation eine Lebensader.

Zweitens, auch wenn die EZB und der Brüsseler Haushalt und die Europäische Investitionsbank und die anderen noch einige Jahre lang die Mittel finden, um die politischen Klassen der im Niedergang begriffenen südlichen Peripherie des Eurolandes durch europäische Geldinjektionen und geschickt inszenierte symbolische deutsche Kapitulationen an der Macht zu halten, wird dies die wirtschaftliche Verwüstung der Mittelmeerländer nicht aufhalten. Diese ist struktureller Art, wurzelt im Verzicht der Mittelmeerländer auf ihre Währungssouveränität und sind so tiefgreifend, dass sie nicht durch Transferleistungen behoben werden können, die deutsche Regierungen sich wirtschaftlich oder politisch leisten könnten.

Das Ergebnis wird wachsende Ungleichheit zwischen den Ländern der Währungsunion und innerhalb der Länder selbst sein, begleitet von noch schneller wachsender internationaler Feindseligkeit. Die Stunde der Wahrheit für die leeren deutschen Versprechungen der Vergangenheit, gemacht in der leichtsinnigen Hoffnung, dass sie niemals eingelöst werden müssen, kommt näher. Die Enttäuschung wird die europäische Politik zutiefst vergiften." (9)

Gerald Oberansmayr, https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­der-corona-wiederaufbaufonds-feigenblatt-und-trojanisches-pferd (Mai 2020)

Anmerkungen:

</br> 1. https://www.cep.eu/­fileadmin/­user_upload/­cep.eu/­Studien/­20_Jahre_Euro_-_Gewinner_und_Verlierer/­cepStudie_20_Jahre_Euro_Verlierer_und_Gewinner.pdf</­br> 2. Österreich wurde in dieser Studie leider nicht untersucht.</br> 3. http://ftp.zew.de/­pub/­zew-docs/­ZEWKurzexpertisen/­EN/­ZEW_Shortreport2007.pdf</­br> 4. Ein anderes Szenario nimmt einen Verteilung an die EU-Staaten nach einem Schlüssel an, der sich aus einem Mix von BIP-Rückgang und Erhöhung der Arbeitslosigkeit berechnet.</br> 5. https://www.dielinke-europa.eu/­de/­article/­12609.neuer-bericht-überwachen-und-strafen-ende-für-den-stabilitäts-und-wachstumspakt.html</­br> 6. EurActive, 21.5.2020</br> 7. FAZ, 20.5.2020</br> 8. Wiener Zeitung, 23.4.2020</br> 9. https://makroskop.eu, 26.5.2020</br>


Dient Covid 19 als Vorwand für den Ausbau des Überwachungsstaates? Hinter den Kulissen bahnt sich Gefährliches an.

Weltweit haben ca. 31 Staaten erste Versuche mit Covid19-Apps zur Kontaktverfolgung gemacht, mit unterschiedlichen technischen Voraussetzungen und Herangehensweisen. Allerdings sind die Apps bislang meist bloß eine Ergänzung zur manuellen Kontaktverfolgung. Datenschutz und die Sinnhaftigkeit einer solchen App, und auf EU-Ebene ob man eine zentrale oder dezentrale App verwenden soll, werden heftig diskutiert.

Auf EU-Ebene wird intern ein Richtungsstreit um den richtigen Ansatz für eine Corona App geführt. Die beiden Ansätze auf EU-Ebene sind das zentralisierte PPEP-PT bzw. DP-3T mit Datenverarbeitung und -speicherung auf den Smartphones der Benutzer. Während etwa Frankreich, Tschechien, Polen und zunächst auch Deutschland auf ein stark zentralisiertes Modell für Datenspeicherung setzten (PEPP-PT), verlangen immer mehr akademische Technikteams aus anderen EU-Staaten einen dezentralen Ansatz (DP-3T). DP-3T ist das von mittlerweile elf EU-Staaten unterstützte Konsortium. 300 Professoren europäischer Universitäten warnen in einen offenen Brief an die Politik vor zentralisierten Lösungen wie PEPP-PT, die "Formen staatlicher oder privater Überwachung mit verheerenden Folgen ermöglichen würden".(1) Die EU-Kommission setzte sich zunächst für eine zentralisiertes Modell ein, will nun aber zwischen den verschiedenen Ansätzen vermitteln und drängt auf Interoperabilität.

"Neue Normalität"

Nicht vergessen sollten man die Aussage von Mei-Pochtler, der Beratin von Bundeskanzler Kurz, im Financial Times Interview: Als "Teil der neuen Normalität" werde jeder eine Art Corona-App haben, die Kontakte aufzeichnet und verfolgbar macht. Mei-Pochtler hat nicht gesagt, dass jeder so eine App haben muss, nur, dass jeder eine haben wird. Aber es ist ziemlich klar, was sie meint. Denn sie sagte auch, dass sich die europäischen Länder an Tools gewöhnen müssten, die "am Rand des demokratischen Modells" (2) seien.

Die scheinbar harmlose Rotkreuz-App könnte das Einfallstor sein, jene Pläne zu realisieren, die ohnehin schon lange in den Schubladen von gewissen Politeliten liegen: Bespitzelung und zentrale Speicherung unserer Bewegungsprofile und sozialen Kontakte.

"Lottogewinn wahrscheinlicher"

Für keinen dieser beiden Ansätze PPEP-PT bzw. DP-3T, zur Verarbeitung so heikler Datensätze wie diese Kombination aus Gesundheits- und Bewegungsdaten mit Personenbezug, gibt es bisher einen Nachweis, dass eine App tatsächlich einen Mehrwert bei der Bekämpfung einer Pandemie erbringt. Die App kann weder feststellen, ob jemanden die Hand gegeben wurde, noch ob eine kontaminierte Fläche berührt wurde.

Heftige Kritik übt ARGE Daten u.a. am zur Abstandsbestimmung eingesetzten Bluetooth, das weder für Standort-Bestimmung, noch Distanz-Messung konzipiert sei, weshalb die App-Designer eine Vielzahl von Annahmen verwenden würden, um aus der Stärke des Bluetooth-Signals die Entfernung abzuleiten. Unter Laborbedingungen würde man Genauigkeiten von etwa einem halben Meter erzielen. Nicht jedoch im realen Leben. Außerdem würden unterschiedliche Geräte, bauliche Besonderheiten, Störsignale, unterschiedlicher Ladezustand oder auch die Art der Aufbewahrung des Smartphones extrem stark die Signalstärke beeinflussen was letztlich zu Fehlinterpretationen bis zu 5 Metern führen kann. Arge Daten hält "einen Lotto-Gewinn für wahrscheinlicher" (4), als die Tatsache, dass ein aufgezeichneter Match auch ein tatsächlicher Kontakt innerhalb von 2 Metern ist. Arge Daten warnt daher: Wer diese App nutzt riskiert früher oder später in den Verdachtskreis der Infizierten zu geraten, mit allen Konsequenzen der Bewegungsbeschränkung, zusätzlicher Tests, Isolation und Stigmatisierung. Er wird zum Risikoträger obwohl die Wahrscheinlichkeit auf Grund der Mängel dieser Apps bei 1:1000 liegt tatsächlich mit einem Infizierten in Kontakt gewesen zu sein, von der Wahrscheinlichkeit der eigenen Infektion ganz zu schweigen.

5G-gestützte Rund-um-die-Überwachung öffentlicher Räume

Wir müssen wohl davon ausgehen, dass im Hintergrund an weitergehenden Systemen der Überwachung und Kontrolle gearbeitet wird. Der Telekommunikationsausrüster Huawei und das Beratungsunternehmen Deloitte haben im März 2020 das Whitepaper "Combating COVID-19 With 5G veröffentlicht, das aufhorchen lässt. In diesem Whitepaper wird die flächendeckende Überwachung öffentlicher Räume propagiert: Dafür sollen Wärmebildkameras, die die Körpertemperatur aus der Entfernung messen können, mit Überwachungssystemen zur Bewegungsverfolgung, verkoppelt werden, die die Daten in Echtzeit an eine zentrale Überwachungseinheit weiterleitet in der Datencloud teilt. Da dabei aber eine derartige Unmenge an Daten anfallen, seien – so das Whitepaper - die bisherigen 4G-Netzwerke überfordert. Mit dem neuen 5G – dem Mobilfunk der 5. Generation – könne diese Datenflut in Echtzeit bewältigt werden. Die Schlussfolgerung des Huawei-Deloitte-"Whitepapers": "Das ermöglicht eine Rund-um-die-Uhr Überwachung von Körpertemperatur sowie die Bild-, Bewegungs- und Kontakt-Verfolgung, sobald dies erforderlich ist." In China werde das bereits bei Flughäfen, Bahnhöfen und anderen vielfrequentierten Plätzen angewendet, wirbt das "White-Paper" für dieses Konzept (5).

Das klingt ganz nach den feuchten Träume jener, die an der ständigen Verfeinerung eines umfassenden Überwachungsstaates arbeiten. Nachdem der "Anti-Terror-Kampf" nicht mehr wirklich zu überzeugen vermag, könnte Covid den nächsten Vorwand liefern, um alle unsere Bewegungen im öffentlichen Raum zu überwachen.

"Zentralisiertes Speichern sensibler Daten"

Einen Hinweis darauf, dass die Huawei-Vorschläge nicht nur in China, sondern auch in Europa auf fruchtbaren Boden fallen könnten, liefert der EU-Industrie-Kommissar Thierry Breton: "Die Kommission schließt Maßnahmen wie das Nachverfolgen der Bewegungen von Einzelpersonen, den Einsatz von Technologie zur Bewertung des Gesundheitsrisikos einer Einzelperson und das zentralisierte Speichern sensibler Daten nicht grundsätzlich aus" (6). Praktischerweise arbeitete Thierry Breton selbst als Lobbyist der Telekom- und Überwachungsindustrie, bevor er in die EU-Kommission wechselte. Es passt ins Bild, dass der Kommissar auch auf "den zügigen Ausbau des 5G-Netzes" drängt (7).

Statt die Corona-Pandemie für Industrielobbyismus und Bespitzelungswahn zu nutzen, ist die EU-Kommission gut beraten, ihre katastrophale Rolle bei der Ruinierung des Gesundheitssystems vieler EU-Staaten zu hinterfragen. Wir brauchen einen Ausbau unseres Gesundheitswesens und nicht des Spitzelstaates! Eveline Steinbacher https://www.solidarwerkstatt.at/­digital/­am-rande-des-demokratischen-modells, Werkstatt-Rundbrief 14/2020, Linz April 2020

Anmerkungen:

(1) https://fm4.orf.at/­stories/­3001705/­ </br> (2) https://www.derstandard.at/­story/­2000117266318/­kurz-beraterin-pocht-auf-corona-app-fuer-alle</­br> (4) http://www.argedaten.at/­php/­cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=65092ggr</­br> (5) https://www.dropbox.com/­s/­fy7nto547ik64if Whitepaper%20Deloitte%20Huawei.pdf?dl=0</br> (6) OÖ-Nachrichten, 9.4.2020</br> (7) Wiener Zeitung, 19.1.2020

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign