Labor der direkten Demokratie

Rolf Graber legt ein Büchlein zu den politisch-kulturellen Hintergründen der Entwicklung direktdemokratischer Instrumente in der Schweiz vor. Anstoss zur Arbeit waren die Fragen: Wie sehen die Schweizerinnen und Schweizer die repräsentativstaatlichen Modelle der Nachbarstaaten? Wie beurteilen die EU-Bürgerinnen und -Bürger die direkte Demokratie in der Schweiz? Zu diesen Wahrnehmungen findet man im Büchlein dann aber wenig. Graber wendet sich vielmehr historischen Fragen zu: Wie hat sich das Fremd- und Selbstbild der politischen Ordnung der Schweiz im Laufe der Zeit verändert? Besteht ein Zusammenhang zwischen dieser spezifischen Fremd- und Selbstwahrnehmung und der Tatsache, dass sich in der Schweiz ein anderes Demokratiemodell als in den Nachbarländern entwickelt hat? Zudem möchte er die historische Wahrnehmung mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Entstehung der direkten Demokratie in der Schweiz konfrontieren.

Interessant bezüglich der historisch-wissenschaftlichen Selbstwahrnehmung ist die Debatte hinsichtlich der Bedeutung der Französischen Revolution für die Demokratieentwicklung der Schweiz. Der Historiker Peter Blickle vertritt die These, dass im Spätmittelalter, im Gegensatz zur ständisch-feudalen Ordnung, ein alternatives gesellschaftliches Organisationsprinzip entstanden sei, das er als Kommunalismus bezeichnet. Die Gemeinden hätten sich weitgehend dem herrschaftlichen Einfluss entziehen und ihren Alltag selbst regeln können. Blickle zieht eine Linie, die von dieser gemeindlich-genossenschaftlichen Autonomiekultur des Spätmittelalters und der Frühneuzeit bis zu den direkt-demokratischen Bewegungen des frühen 19. Jahrhunderts reicht. Dieser Kontinuitätsthese steht die Bruchthese des Staatsrechtlers Alfred Kölz gegenüber, der die grundlegende Bedeutung der Französischen Revolution betont. Deren Einfluss sieht er nicht nur in der Einführung eines neuen, naturrechtlich fundierten Freiheitsbegriffs, sondern auch in der Orientierung an Revolutions-Verfassungen, die in Frankreich dann nicht umgesetzt wurden. So stand in der Montagnard- Verfassung z.B. das Gesetzesveto (heute Referendum genannt).

Die starre Kontrastierung von Kontinuitäts- und Bruchthese wird heute gemäss Graber eher aufgebrochen und differenziert. Kontinuität besteht im 19. Jahrhundert in der Forderung nach versammlungsdemokratischen Verfahren, Bruch hinsichtlich des Freiheitsverständnisses. Ein naturrechtlich fundierter Freiheitsbegriff wird als Grundvoraussetzung für die Demokratiebewegungen des 19. Jahrhunderts betrachtet. Es gibt also keine organische Entwicklung, die zwangsläufig von den vormodernen Landsgemeinden zur modernen direkten Demokratie mit Referendum und Initiative führt. Andererseits ist die liberale Erzählung, die eine chronologische Kontinuitätslinie konstruiert, die von den Liberalen, über die Radikalen zu den Demokratien reicht, in Frage zu stellen. Die Volksrechte mussten in unterschiedlichen, von Kanton zu Kanton verschiedenen Konstellationen, gegen den Widerstand der liberalen Eliten erkämpft werden, die vom Grundsatz «Alles für das Volk, möglichst wenig durch das Volk» ausgingen. Beim Kampf gegen diese Art von Paternalismus spielten Referenzen auf die Versammlungsdemokratien eine wichtige Rolle. Eine wichtige Rolle spielte zudem die soziale Frage. Kampf um mehr Mitbestimmung wurde jeweils von der Hoffnung begleitet, soziale Probleme lösen zu können.

Meinungsumfragen zeigen, dass die direkte Demokratie bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern auf eine hohe Akzeptanz stösst. Auch von Bürgerinnen der umliegenden EU-Staaten wird das System positiv bewertet und oft als nachahmenswert empfunden. In Deutschland sprechen sich jeweils über 70% der Befragten für direktdemokratische Elemente auf Bundesebene aus. Wie sind entsprechende Aussichten zu bewerten? Betrachtet man die Entwicklungen des 19. Jahrhunderts in der Schweiz, so ist die Einführung dieser Instrumente nicht von den politischen Eliten zu erwarten. Voraussetzungen für einen Demokratisierungsprozess wären Protestbewegungen, die sich an aktuellen gesellschaftlichen Problemen entzünden, konkrete Forderungen stellen und zugleich Mitgestaltungsmöglichkeiten einfordern. Die Forderung nach mehr politsicher Mitbestimmung war nämlich immer auch mit materiellen und sozialen Postulaten verbunden.

Die Hoffnung durch Ausweitung der Volksrechte die sozialen Probleme lösen zu können, erfüllte sich zwar gemäss Graber nicht, weil die neuen politischen Instrumente nur einen geringen Einfluss auf die weitere Ausgestaltung des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems hatten. Trotzdem war die Handlungsfähigkeit von unten mit der direkten Demokratie eindeutig besser gewährleistet als mit einer rein repräsentativen «Demokratie». «Die Volksrechte boten wirksame Interventions- und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Sie beförderten die Kontrolle und Beschränkung der Macht von Exekutive und Legislative, führten zu einer Verbesserung der Integrationsfähigkeit des politischen Systems und bewirkten eine Erweiterung der Informationsbasis der Bevölkerung (S. 123) ».

Rolf Graber (2023), Labor der direkten Demokratie: Konkurrierenden Wahrnehmungen der politischen Mitbestimmung in der Schweiz, Zürich: Chronos

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