Andreas Gross legt ein kommentiertes Lesebuch zu den Auseinandersetzungen um die Direkte Demokratie in der demokratischen Zürcher Revolution von 1867 – 1869 vor, und zwar indem er Texte des demokratischen Winterthurer Landboten und der liberalen, anti-direktdemokratischen NZZ gegenüber stellt. Ergänzt werden diese Texte durch Erläuterungen von Historikern und durch Originaltexte von Exponenten der damaligen Auseinandersetzungen. Das Buch zeigt auf, dass die direktdemokratische Bewegung vor allem auch eine soziale Bewegung war. Ausgangspunkt der Bewegung war unter anderem die Cholera-Epidemie im Sommer bis Herbst 1867, welche die sozial schwächeren Quartiere von Zürich mit weit grösserer Wucht traf als die reicheren Quartiere. Den regierenden Liberalen wurde vorgeworfen, sich zu wenig um die ärmeren Schichten zu kümmern, Infrastrukturen wie Zugänglichkeit zu sauberem Wasser, Abwasserentsorgung und medizinischer Versorgung zu vernachlässigen. Die soziale Frage wurde mit der Feststellung des Ungenügens einer rein repräsentativen Organisation des Staates verknüpft, wobei die «Repräsentation» im damaligen Zürcher-Regime teilweise durch Ernennung und nicht durch Wahl erfolgte. Es entstand eine kräftige Bewegung für direkte Demokratie, die bei den Beteiligten mit der Hoffnung einherging, innerhalb demokratischer Strukturen soziale Reformen durchführen zu können. Erster Höhepunkt dieser Bewegung waren im Herbst 1867 im ganzen Kanton gut besuchte Versammlungen zur Feier des «Ustertages» von 1830. Delegierte dieser Versammlungen tagten als «kantonale Delegierten-Versammlung» der Zürcher Demokraten und wählten als Leitung ein 15er-Komitee. Dieses erarbeitete den Entwurf des «Demokratischen Reform-Programms» und beschloss die Lancierung einer Volksinitiative zur Totalrevision der Zürcher Kantonsverfassung durch einen Verfassungsrat.
Am 15. Dezember 1867 versammelten sich dann viele Bürger trotz heftigem Wind und Regen in vier Bezirkshauptorten des Kantons zu sogenannten Landsgemeinden (20 000 Personen, 1/3 der Stimmberechtigten) und am 29. Dezember 1867 konnten dem Regierungsrat 16348 Unterschriften für eine Totalrevision der Zürcher Verfassung durch einen Verfassungsrat übergeben werden. Vom Regierungsrat wurde die Volksabstimmung über die Totalrevision der Kantonsverfassung auf den 26. Januar 1868 festgelegt und es begann ein heftiger Abstimmungskampf. 86 Prozent der Stimmenden stimmten für eine Totalrevision der Kantonsverfassung durch einen Verfassungsrat. Über 90 Prozent der Stimmberechtigten gingen an die Urnen. Darauf erfolgte die Aufstellung von Verfassungsräten, deren 222 in drei Wahlgängen im Majorzverfahren gewählt wurden. 13 wurden mittels Kooptation durch die gewählten Verfassungsräte bestimmt. Von Mai 1868 bis September 1868 wurden dann mittels verschiedener Gremien und nach dem Aufruf an die Zürcher Bevölkerung, Vorschläge einzureichen, ein Verfassungsvorschlag ausgearbeitet. Es ging dabei vor allem darum, wie Referendum und Initiative auszugestalten waren. Insbesondere wurde die Idee aufgenommen, dass Initiativen, bevor sie den Stimmberechtigten vorgelegt werden, vorgängig vom Kantonsrat diskutiert werden müssen. Der vom Verfassungsrat verabschiedete Vorschlag wurde dann der Volksabstimmung unterbreitet. Im 18. April 1869 wurde dieser nach einem kurzen, intensiven Abstimmungskampf klar angenommen. 91 Prozent der Stimmberechtigten nahmen an der Abstimmung teil, 61.3 Prozent stimmten der neuen Verfassung zu, womit gemäss Gross die damals direktdemokratischste Verfassung der Welt in Kraft trat.
Das Buch ist lesenswert und zeigt, wie damals argumentiert wurde. Die Sprache erscheint uns heute oft fremd, aber es ging durchaus zur Sache und vor allem von den Gegnern der direkten Demokratie wurden oft unsachliche Argumente vorgebracht (z. B. die Promotoren der direkten Demokratie seien nur auf lukrative Posten aus). Bemerkenswert ist vor allem der Zusammenhang von sozialen und demokratischen Forderungen. Dieser ist vermutlich der Hauptgrund für den Erfolg der demokratischen Bewegung. Die soziale Zusammensetzung der demokratischen Bewegung und deren Gegner widerlegen die zur Linken geläufige Redensweise von der «bürgerlichen Demokratie». Das Bürgertum wollte immer nur ein Abgeordneten-System, dessen Vertreter wenn möglich in einem Zensus-Verfahren zu bestimmen wären.
Andreas Gross, Landbote vs. NZZ: Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Zeitungen um die Direkte Demokratie und deren Ausgestaltung in der demokratischen Zürcher Revolution von 1867 – 1869, St-Ursanne: Editions le Doubs.
