Schon kurze Zeit nach dem Erscheinen des ersten Bandes der "Neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte" begann Afred Kölz, ehemaliger Professor an der Univeristät Zürich, mit den Forschungen für den vorliegenden zweiten Band. Wegen einer Krankheit konnte er die Arbeiten leider nicht selber zu Ende bringen. Das Werk ist für Leute, die sich für die direkte Demokratie interessieren, ein Referenzwerk. In einem ersten Teil werden die Theorie und die treibenden Kräfte bei der Entwicklung des demokratischen Staatsrechts und der direkten Demokratie untersucht. Im ersten Hauptteil wird dann die Verfassungentwicklung in den Kantonen seit 1848 dargelegt: der regenerierten Kantone mit Demokratischer Bewegung, der regenerierten Kantonen ohne Demokratische Bewegung und der Kantone mit Landsgemeindetradition. In einem besonderen Teil werden die Entwicklungen in Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden, Tessin, Wallis, Neuenburg und Jura dargelegt. Im zweiten Hautpteil wird dann die Verfassungsentwicklung im Bund seit 1848 entwickelt. Zuerst wird die Verfassungsentwicklung von 1848 bis 1874 (Einführung des fakulativen Referendums) vorgelegt, dann der Weg zur Einführung der Initiativrechts (Teilrevision der Verfassung, 1891). Diese Darlegungen machen 647 Seiten (von 930) aus. Im restlichen Teil werden dann die folgenden Entwicklungen dargelegt: Schweiz vor und während dem ersten Weltkrieg; Zwischenkriegszeit; Demokratisierung im 20. Jahrhundert (Wahlrecht, Staatsvertragsreferendum, Frauenstimmrecht), Entwicklung des Rechtsstaates, Verfassungsgerichtsbarkeitsdiskussion, etc. Das Buch ist gut lesbar geschrieben und eine Fundgrube für Leser, die sich für diese Themen interessieren.
Alfred Kölz, Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte, Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848. Stämplfi Verlag AG Bern, 2004.
