Sprachenvielfalt und europäische Integration
Es handelt sich um eine Dissertation von Viviane Manz, die 2002 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich abgenommen wurde. Witzig am Buch ist der gar nicht juristische Einstieg in das Thema. Die Autorin startet mit einem Fragekatalog, der es dem Leser und der Leserin gestattet, sich über ihre sprachspezifischen Sensibilitäten bewusst zu werden: "Glauben Sie, dass Sprachen mit der Mentalität ihrer Sprecher untrennbar verknüpft sind?" "Halten Sie Sprachen für austauschbare Kommunikationsmittel? Würden Sie etwas vermissen, wenn Sie sich nur noch in einer Ihnen fliessend geläufigen Fremdsprache ausdrücken könnten?". Diese zwei Beispiele aus dem Fragenkatalog. Manz stellt zu Beginn der Arbeit die folgende These auf:
"Die Europäische Gemeinschaft beurteilt Sprachbestimmungen aus der spezifischen Zielrichtung der Errichtung des Binnenmarktes und betreibt keine eigentliche Sprachenpolitik. Sprachenrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten werden immer mehr vom Gemeinschaftsrecht verdrängt. Für diese Konfliktfälle muss die Gemeinschaft ihre eigenen Prinzipien der Sprachenpolitik entwickeln. Erkenntnisse aus den Sprachordnungen mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz können vergleichend beigezogen und teilweise auf die Union übertragen werden. Mit Blick auf einen mehrsprachig organisierten Staat wie die Schweiz sind dabei Vielsprachigkeit und Demokratie keine unvereinbaren Gegensätze."
Um diese These zu diskutieren, werden im ersten Teil der Untersuchung Ziele und Instrumente der Sprachenpolitik vor dem schweizerischen Hintergrund vorgestellt. Der zweite Teil untersucht das Verhältnis der supranationalen Gemeinschaft EG zu ihren Mitgliedstaaten. Anhand konkreter, vom EuGH entschiedener Fälle ergibt sich ein Bild der Schnittstellen von Gemeinschaftsrecht und nationalen Sprachbestimmungen. Sprachen wirken sich als Hindernisse im Binnenmarkt aus, und als Konsequenz sind nationale Sprachvorschriften nicht immer mit den Grundfreiheiten vereinbar. Aus den beurteilten Konflikten lassen sich sprachenpolitische Grundwerte der Gemeinschaft herauslesen: Welchen Interessen wird bei der Abwägung mehr Gewicht zugemessen, was für Anliegen können überhaupt geltend gemacht werden, und wie viel Freiheit bleibt den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer Sprachenordnung noch? Als Ergebnis des zweiten Teils wird festgestellt, dass das Gemeinschaftsrecht weit in die mitgliedstaatliche Kompetenz für Sprachenrecht eingreift, dabei aber Sprachenregelungen hauptsächlich aus dem wirtschaftlichen Blickwinkel als Handelshemmnisse betrachtet. Eine differenzierte sprachpolitische Abwägung findet nicht statt.
Im dritten Teil werden die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen und die Tätigkeit der Gemeinschaftsorgane in Bezug auf Sprachen dar. Dazu gehört das Sprachenregime der EG, das auf der Gleichberechtigung der Amtssprachen aufbaut. Dazu gehören aber auch die erst später in den Vertrag aufgenommenen Kompetenzen für Bildung und Kultur, die eine Grundlage für eine zurückhaltende Sprachenpolitik der Gemeinschaft bilden können. Auch im Bereich des Minderheitenschutzes ist eine Tätigkeit der Gemeinschaft nicht ausgeschlossen. Zusammen mit anderen Prinzipien des Gemeinschaftsrechts wie dem Schutz der nationalen Identität und der Bewahrung der Sprachenvielfalt sind die rechtlichen Voraussetzungen und Wertevorgaben für eine EU-Sprachenpolitik schon vorhanden.
Abschliessend findet sich im vierten Teil die Schlussfolgerung: Die Autorin findet die im zweiten Teil untersuchte Rechtsprechung des EuGH mehrheitlich als unbefriedigend. Das im dritten Teil zusammengetragene Gemeinschaftsrecht würde die notwendigen rechtlichen Mittel bereitstellen, um eine Sprachenpolitik zu verfolgen, die den Anliegen der Sprachgruppen Rechnung trägt. In einer Synthese stellt die Autorin mögliche Werte und Regeln des europäischen "Sprachenrechts" dargestellt. Sie bekennt sich dabei zu einer prinzipiell gleichberechtigten Vielsprachigkeit in der Europäischen Union. Diese Grundidee strebt keine einheitliche Sprache und keine möglichst grosse sprachliche Durchmischung der Bevölkerung der Union an, sondern will eine territoriale Basis für alle Sprachgemeinschaften bewahren. So haben die Bewohner Europas die Sicherheit, dass ihre sprachliche Identität nicht gefährdet ist.
Manz, Viviane, Sprachenvielfalt und europäische Integration, Sprachenrecht im Spannungsfeld von Wirtschaft, Politik und Kultur, Schriften zum Europarecht 23, Zürich, Schulthess, 2002.
